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11 Hinweise für andere Nutzungen Das vorliegende Kapitel gibt Hinweise für die Nutzungen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Siedlung und Gewerbe, Verkehr, Ver- und Entsorgung, Wasserwirtschaft, Erholung und Fremdenverkehr sowie Rohstoffabbau, durch die bestehende, geplante oder zukünftig abzusehende Belastungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes vermieden oder gemindert werden können. Sie gliedern sich in grundsätzliche Hinweise und besondere Einzelhinweise, die in Karte 6 als „Einzelmaßnahmen“ aufgenommen sind. Die nachfolgenden Texte enthalten entsprechende Verweisnummern zur Karte. Bei künftigen Fortschreibungen der jeweiligen Fachkapitel im Regionalplan sollten diese Hinweise berücksichtigt werden. |
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Kapitelübersicht |
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