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Bei der Nutzung von Bodenschätzen soll auf eine sparsame Flächeninanspruchnahme und einen sparsamen Verbrauch der Bodenschätze hingewirkt werden (LEP Entwurf 2002 B II 1.1.1). Zudem sollen bei der Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Rohstoffgewinnung u. a. die besonderen Anforderungen an den Trinkwasser-, Boden- und Grundwasserschutz sowie an den Schutz ökologisch besonders empfindlicher Landschaftsräume berücksichtigt werden (LEP Entwurf 2002 B II 1.1.2). Um lange Transportwege zu vermeiden, sollen insbesondere Grundbaustoffe für die Bauwirtschaft regional gewonnen und verarbeitet werden. Außerhalb der im Regionalplan dargestellten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Sicherung von Bodenschätzen soll ein Abbau i. d. R. nicht erfolgen. Die Abbaugebiete sollen entsprechend einer vorausschauenden Gesamtplanung einer Folgefunktion zugeführt werden, wobei nach Beendigung des Abbaus möglichst eine Bereicherung des Landschaftsbildes erreicht, neue Lebensräume für Pflanzen und Tiere geschaffen sowie Ergänzungsflächen für Biotopverbundsysteme bereitgestellt werden sollen. (LEP Entwurf 2002 B II 1.1.1.3). Bei der Sicherung und beim Abbau von Bodenschätzen sollen in der Region Oberfranken-Ost aus naturschutzfachlicher Sicht zudem folgende Grundsätze beachtet werden:
Besondere Einzelhinweise (siehe Karte 6) Die nachstehenden Einzelhinweise zu Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Rohstoffsicherung sind als unabgestimmte Zielvorstellungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu verstehen. Sie sollen insbesondere bei regionalplanerischen Abwägungsprozessen, künftigen Fortschreibungen des entsprechenden Fachkapitels im Regionalplan sowie zukünftigen Genehmigungen für Abbauvorhaben berücksichtigt werden und berühren keine bestehenden Abbaurechte wie z.B. gültige Betriebspläne. Besonders hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf die alten Granitlehen zur Werksteingewinnung, welche durch alte Rechte privilegiert sind. Grundlage für die nachfolgenden Hinweise ist der für die Konfliktanalyse im LEK zur Verfügung gestellte Planungsstand (Rechtsstand 16.03.1995). Darüber hinaus wurden die erst kurzfristig vor Fertigstellung des LEK-Entwurfs bekanntgegebenen Änderungen der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffgewinnung (Fünfte Änderung des Regionalplans Oberfranken-Ost) insoweit textlich berücksichtigt, als sich die Flächen weitgehend mit den bekannten Gebieten überlagern (Umwidmung der Gebietskategorie oder Veränderungen des Flächenzuschnitts). A 1 Vorranggebiet für Braunkohle
und Spezialton „Schirnding“ (Markt Schirnding, Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge)
(bk 1, t 2) und Das Vorranggebiet zur Sicherung der Rohstoffbasis südlich der Bahnstrecke Arzberg – Cheb soll im Zuge der Fortschreibung des Regionalplans erweitert werden, wofür Nadelwaldflächen in Anspruch genommen werden. Das an dieser Stelle vorhandene Vorbehaltsgebiet soll künftig gestrichen werden und wird daher im Folgenden nicht weiter betrachtet. Ein Rohstoffabbau findet derzeit bereits im Norden des Vorranggebietes und auf den direkt angrenzenden Flächen statt. Das Vorranggebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung. Die gesamte Fläche, in der derzeit noch kein Abbau stattfindet, also die südlichen zwei Drittel, werden von Nadelwäldern hoher Lebensraumbedeutung eingenommen. Die Waldfläche ist Teil des bayernweiten Entwicklungsschwerpunktes „Hohes Fichtelgebirge“ und aufgrund ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung im LEK zur Ausweisung als Landschaftliches Vorranggebiet vorgeschlagen. Entsprechend bestehen Zielkonflikte zwischen den Belangen der Rohstoffsicherung und den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Soweit den Belangen der Rohstoffsicherung Vorrang eingeräumt wird, soll der Abbau in enger Abstimmung mit den Naturschutzbehörden durchgeführt und so gelenkt werden, dass erhebliche Beeinträchtigungen von Flächen mit hoher Lebensraumfunktion minimiert werden und bereits während des Abbaus eine landschaftsgerechte Einbindung des Abbaugebietes gewährleistet ist. Die Nachfolgenutzung soll auf Grundlage eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes bzw. Renaturierungskonzeptes primär an den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ausgerichtet werden. A 2 Vorranggebiet für Ölschiefer
und Spezialton „Mistelgau“ (Gemeinde Mistelgau, Lkr. Bayreuth) (ös 1,
t 5) und Im Zuge der Regionalplanfortschreibung wird eine Erweiterung des Vorranggebietes zur Sicherung der Rohstoffbasis nach Süden erwogen. Das bisherige, teilweise im Landschaftsschutzgebiet Naturpark Fränkische Schweiz gelegene Vorbehaltsgebiet soll gestrichen werden und wird daher im Folgenden nicht weiter betrachtet. Auf einer Teilfläche des Vorranggebietes wird nahe dem südlichen Ortsrand von Mistelgau bereits abgebaut, an zwei angrenzenden, unter fünf Hektar großen Stellen ist der Abbau geplant. Das Vorranggebiet, das großteils als Grünland genutzte Flächen umfasst, hat aktuell eine mittlere Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften, aber lediglich allgemeine Bedeutung für das Landschaftsbild und die Erholung. Nach dem Abbau sollen die Abbauflächen zumindest in Teilbereichen naturschutzorientierte Funktionen übernehmen und eine ökologische und visuelle Bereicherung der Landschaft angestrebt werden. A 3 Vorranggebiete für Farberde
„Troschenreuth-Nord“ (Stadt Pegnitz, Lkr. Bayreuth) (fa 1), „Troschenreuth-Süd“
(Stadt Pegnitz, Lkr. Bayreuth) (fa 2) und Im Zuge der Regionalplanfortschreibung sollen die beiden Vorranggebiete an den Rohstoffbedarf angepasst und neu abgegrenzt sowie das Vorbehaltsgebiet gestrichen werden. Im Gebiet Troschenreuth-Süd wird bereits auf kompletter Fläche abgebaut, zudem befinden sich eine geplante und zwei bestehende Abbauflächen südlich von Troschenreuth-Nord. Das Vorranggebiet Troschenreuth-Nord ist in der nördlichen Hälfte mit Nadelwald bedeckt, der besondere Bedeutung für die naturbezogene Erholung und mittlere Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften hat. Südlich des Waldes schließen sich Gebiete mit geringer und mittlerer Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften an. Troschenreuth-Süd ist von mittlerer Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften und allgemeiner Bedeutung für Landschaftsbild und Erholung. Beide Vorranggebiete für Farberde sind zudem als Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft vorgesehen. Bei einer Inanspruchnahme der nördlichen Waldflächen sollte aus Sicht von Naturschutz und Landespflege auf eine landschaftsgerechte Einbindung des Gebietes während des Abbaus geachtet werden. Im Rahmen der Nachnutzung sollen die Abbauflächen zumindest in Teilbereichen einer naturschutzorientierten Folgefunktion zugeführt und eine ökologische und visuelle Bereicherung der Landschaft angestrebt werden. A 4 Vorbehaltsgebiete für Feldspat „Münchberg“ (Stadt Münchberg, Lkr. Hof) (fs 1), „Friedmannsdorf“ (Märkte Zell und Sparneck, Lkr. Hof) (fs 2), „Stammbach“ (Stadt Gefrees, Lkr. Bayreuth; Markt Stammbach, Lkr. Hof; Märkte Marktleugast und Marktschorgast, Lkr. Kulmbach) (fs 3), „Falls“ (Stadt Gefrees, Lkr. Bayreuth) (fs 4), „Gefrees“ (Stadt Gefrees, Lkr. Bayreuth) (fs 5) Im Zuge der Regionalplanfortschreibung sollen die Vorbehaltsgebiete gestrichen werden. Sie werden daher nicht weiter betrachtet. A 5 Vorranggebiet für Kaolin „Neuhaus“ (Stadt Creußen und Gemeinde Prebitz, Lkr. Bayreuth) (ka 1) Im Vorranggebiet, das durch eine Straße der Länge nach in zwei Hälften geteilt wird, findet im westlichen Teil ein Abbau statt. Das weitgehend im Tal gelegene Vorranggebiet ist teilweise von Nadelwald bedeckt. Der Bereich hat eine besondere Bedeutung für das Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung. Die aktuelle Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften ist überwiegend gering. Im Rahmen der Nachnutzung sollen die Abbauflächen zumindest in Teilbereichen einer naturschutzorientierten Folgefunktion zugeführt und eine ökologische und visuelle Bereicherung der Landschaft angestrebt werden. A 6 Vorranggebiet für Spezialton „Oberkotzau“ (Kreisfreie Stadt Hof und Markt Oberkotzau, Lkr. Hof) (t 1) Im Zuge der Regionalplanfortschreibung soll das Vorbehaltsgebiet gestrichen werden und wird daher nicht weiter betrachtet. A 7 Vorranggebiet für Spezialton
„Seedorf“ (Markt Schirnding und gemeindefreies Gebiet, Lkr. Wunsiedel
i. Fichtelgebirge) (t 3) und Im Rahmen der Regionalplanfortschreibung wird überlegt, das Vorranggebiet und das umgebende Vorbehaltsgebiet zu erweitern. Im Südosten des Vorranggebietes wird bereits abgebaut. Zusätzlich existieren im Vorranggebiet zwei Abbaustellen, die kleiner als fünf Hektar sind. Große Teile des Vorranggebietes sowie fast das gesamte Vorbehaltsgebiet liegen im Bereich des „Arzberger Wald“, der Teil des bayernweiten Entwicklungsschwerpunktes „Hohes Fichtelgebirge“ ist. Der Wald einschließlich des sich südlich anschließende Übergangsbereichs hat aktuell eine hohe Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften sowie eine besondere Bedeutung für das Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung. Teilbereiche sind im LEK zur Ausweisung als landschaftliches Vorranggebiet vorgeschlagen. Der nördliche Abschnitt des Vorbehaltsgebietes für Spezialton ist Wasserschutzgebiet III. Die Zielkonflikte zwischen den Belangen der Rohstoffsicherung und den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie der Wasserwirtschaft sind zu berücksichtigen. Soweit den Belangen der Rohstoffsicherung Vorrang eingeräumt wird, soll der Abbau in enger Abstimmung mit den Naturschutzbehörden durchgeführt und so gelenkt werden, dass erhebliche Beeinträchtigungen von Flächen mit hoher Lebensraumfunktion minimiert werden und bereits während des Abbaus eine landschaftsgerechte Einbindung des Abbaugebietes gewährleistet ist. Die Nachfolgenutzung soll auf Grundlage eines landschaftspflegerischen Begleitplanes bzw. Renaturierungskonzeptes primär an den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ausgerichtet werden. A 8 Vorranggebiet für Spezialton
„Lorenzreuth“ (Große Kreisstadt Marktredwitz und Markt Thiersheim, Lkr.
Wunsiedel i. Fichtelgebirge) (t 4) und Vorranggebiet und Vorbehaltsgebiet sollen im Zuge der Regionalplanfortschreibung in ihren Abgrenzungen verändert werden. Innerhalb des Vorranggebietes wird bereits abgebaut. Beide Gebiete umfassen Wald, Offenlandbereiche und Abbauflächen im Umfeld kleiner Bachtälchen wie dem Leimatbach welche z. T. eine hohe aktuelle Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften aufweisen und überwiegend zur Darstellung als landschaftliches Vorbehaltsgebiet vorgeschlagen sind. Der Bereich weist zudem eine besondere Bedeutung für das Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung auf. Östlich des Vorranggebietes befindet sich direkt an der Gebietsgrenze ein Geotop, der ehemalige Redwitzitsteinbruch Grafenstein. Der Abbau soll in enger Abstimmung mit den Naturschutzbehörden durchgeführt und so gelenkt werden, dass erhebliche Beeinträchtigungen von Flächen mit hoher Lebensraumfunktion minimiert werden und bereits während des Abbaus eine landschaftsgerechte Einbindung des Abbaugebietes gewährleistet ist. Die Nachfolgenutzung soll auf Grundlage eines landschaftspflegerischen Begleitplanes bzw. Renaturierungskonzeptes primär an den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ausgerichtet werden. Dabei ist die derzeit hohe Qualität der bestehenden Abbauflächen für Arten und Lebensgemeinschaften zu erhalten und eine sinnvolle Einbindung der Sekundärlebensräume in das geplante Biotopverbundsystem Selb-Wunsiedler Hochfläche vorzusehen. A 9 Vorbehaltsgebiet für Spezialton „Hutschdorf“ (Markt Thurnau, Lkr. Kulmbach) (t 9) Das Vorbehaltsgebiet liegt vollständig innerhalb eines Nadelwaldbestandes mit hoher Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften. Der Waldbereich weist eine besondere Lebensraumbedeutung für Fledermäuse, besondere Landschaftsbildqualitäten und eine hervorragende Bedeutung für die naturbezogene Erholung auf. Es ist zur Darstellung als landschaftliches Vorbehaltsgebiet vorgeschlagen. Die Waldränder im Norden und Süden des Gebietes, die die Übergänge vom Tal zum Hang bzw. vom Hang zur Höhe begrenzen, dienen als visuelle Leitstruktur. Den Westen des Vorbehaltsgebietes tangiert ein Wasserschutzgebiet III. Die bestehenden Zielkonflikte mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie der Wasserwirtschaft sind bei der Darstellung des Vorbehaltsgebietes für die Rohstoffsicherung zu berücksichtigen. Soweit den Belangen der Rohstoffsicherung Vorrang eingeräumt wird, soll der Abbau in enger Abstimmung mit den Naturschutzbehörden durchgeführt und so gelenkt werden, dass erhebliche Beeinträchtigungen von Flächen mit hoher Lebensraumqualität minimiert werden und bereits während des Abbaus eine landschaftsgerechte Einbindung des Abbaugebietes gewährleistet ist. Die Nachfolgenutzung soll auf Grundlage eines landschaftspflegerischen Begleitplanes bzw. Renaturierungskonzeptes primär an den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ausgerichtet werden. A 10 Vorbehaltsgebiet für Spezialton „Würnsreuth“ (Markt Weidenberg und Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth) (t 11) Im Zuge der Regionalplanfortschreibung soll das an der B 22 gelegene Vorbehaltsgebiet aufgrund genehmigten Abbaus künftig zu einem Vorranggebiet umgewidmet werden. Die östliche Hälfte des Vorbehaltsgebietes, in der derzeit bereits abgebaut wird, hat geringen Wert für Arten und Lebensgemeinschaften. Die westliche, grünlandgeprägte Hälfte hat mittlere Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften und ist als landschaftliches Vorbehaltsgebiet vorgeschlagen. Der gesamte Bereich weist eine besondere Bedeutung für das Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung auf. Rund 300 m westlich des Vorranggebietes für Spezialton liegt ein NATURA 2000-Gebiet. Aufgrund der Vorbelastungssituation durch die B 22 und der aktuell eher durchschnittlichen Wertigkeiten des Landschaftsraumes sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine besonderen Umweltkonflikte zu erwarten. Allerdings ist vor Abbaubeginn sicherzustellen, dass erhebliche Beeinträchtigungen des westlich gelegenen NATURA 2000-Gebiets (u. a. Vorkommen der Bachmuschel am Lainbach) ausgeschlossen werden können. Im Rahmen der Nachfolgenutzung sollen die Abbauflächen zumindest in Teilbereichen einer naturschutzorientierten Folgenutzung zugeführt und eine ökologische und visuelle Bereicherung der Landschaft angestrebt werden. A 11 Vorranggebiet für Speckstein und Talkschiefer „Tauperlitz“ (Gemeinde Döhlau, Lkr. Hof) (tk 1) Das großteils ackerbaulich genutzte Vorranggebiet liegt im Nahbereich von Verkehrstrassen und Industrieanlagen. Ein Rohstoffabbau findet derzeit an der nordwestlichen Grenze des Vorranggebietes statt. Das Vorranggebiet hat geringe Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften, lediglich die Abbauflächen im bzw. in direkter Nähe zum Gebiet weisen mittlere Wertigkeiten auf. Das Gebiet besitzt nur durchschnittliche Landschaftsbildqualitäten, jedoch allein aufgrund der Nähe zur Stadt Hof eine besondere Bedeutung für die siedlungsnahe Erholung. Es bestehen keine besonderen Konflikte zwischen den Belangen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Rohstoffabbaus. Daher soll im Sinne eines flächensparenden, räumlich konzentrierten Rohstoffabbaus ein vollständiger Abbau der Lagerstätte erfolgen. Die Abbaufläche soll zumindest in Teilbereichen einer naturschutzorientierten Folgenutzung zugeführt werden und damit zur ökologischen und visuellen Aufwertung der Landschaft sowie zur Unterstützung der Funktionen für die siedlungsnahe Erholung genutzt werden. A 12 Vorranggebiet für Speckstein
und Talkschiefer „Schwarzenbach a. d. Saale-Nordost“ (Stadt Schwarzenbach
a. d. Saale, Lkr. Hof) (tk 2), Die o. g. Gebiete liegen in Bereichen, welche im LEK als landschaftliche Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft vorgeschlagen werden. Zudem berühren sie Serpentinstandorte mit hervorragenden Standortqualitäten für spezialisierte Arten. So ist, ferner unter Berücksichtigung der Bachmuschelvorkommen im Lainbach, aus naturschutzfachlicher Sicht eine Streichung dieser Flächen im Rahmen der Regionalplanfortschreibung zu befürworten. A 13 Vorranggebiet für Speckstein
und Talkschiefer „Zell“ (Markt Zell, Lkr. Hof) (tk 3) und Die o. g. Gebiete sind im Rahmen der Regionalplanfortschreibung zur Streichung vorgeschlagen. Sie liegen im Bereich des Haidberges, welcher als bewaldeter Serpentinhärtling von aktuell hoher Bedeutung für Arten und Lebensräume ist und darüber hinaus hervorragende Standortqualitäten für spezialisierte Arten der Serpentinitstandorte aufweist. Entsprechend ist der Haidberg im LEK zur Ausweisung als Landschaftliches Vorranggebiet vorgeschlagen. Die Streichung des Vorrang- und Vorbehaltsgebietes für Speckstein und Talkschiefer ist somit aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege sehr zu begrüßen. A 14 Vorranggebiet für Speckstein
und Talkschiefer „Wirsberg“ (Markt Wirsberg, Lkr. Kulmbach) (tk 4)
und Die o. g. Gebiete sind im Rahmen der Regionalplanfortschreibung zur Streichung vorgeschlagen. Die Gebiete liegen im Bereich der Fränkischen Linie und werden im LEK z. T. zur Ausweisung als Landschaftliches Vorbehaltsgebiet vorgeschlagen. Ihre Streichung ist aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu begrüßen. A 15 Vorranggebiet für Speckstein
und Talkschiefer „Göpfersgrün“ (Stadt Wunsiedel und Markt Thiersheim,
Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge) (tk 5) und Vorrang- wie auch Vorbehaltsgebiet sollen im Rahmen der Regionalplanfortschreibung neu abgegrenzt werden. Innerhalb des Vorranggebietes befindet sich ein großflächiger, weitgehend abgeschlossener Abbau. Die bestehende Abbaufläche hat eine hohe Bedeutung für Arten- und Lebensgemeinschaften und ist als landschaftliches Vorbehaltsgebiet vorgeschlagen. Auf ihr befindet sich das Geotop „Johanneszeche SW Göpfersgrün“. Innerhalb des Vorbehaltsgebietes für die Rohstoffgewinnung liegen in Teilbereichen, insbesondere nördlich von Kleehof Mischwald- und Grünlandbereiche mit mittlerer Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften, welche als landschaftliches Vorbehaltsgebiet vorgeschlagen sind. Die übrigen Flächen des Vorrang- und Vorbehaltsgebietes für die Rohstoffsicherung weisen geringere Wertigkeiten für Arten und Lebensgemeinschaften auf. Östlich von Göpfersgrün und westlich von Thiersheim liegen Wasserschutzgebiete innerhalb des Vorbehaltsgebietes für die Rohstoffsicherung. Die Vorrang- und Vorbehaltsgebietsausweisungen für Speckstein und Talkschiefer stehen z. T. im Konflikt zur auf Teilflächen geplanten Darstellung als landschaftliches Vorbehaltsgebiet. Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen, dass die höchsten Wertigkeiten für Arten und Lebensgemeinschaften zum Teil eine Folge des Rohstoffabbaus und der damit verbundenen Entstehung wertvoller Sonderstandorte sind. Daher können die Bedenken gegenüber einem Abbau zurückgestellt werden, soweit folgende Hinweise beachtet werden:
A 16 Vorbehaltsgebiet für Speckstein und Talkschiefer (Serpentinit) „Wurlitz“ (Stadt Rehau, Markt Oberkotzau und Gemeinde Döhlau, Lkr. Hof) (tk 6) In dem Vorbehaltsgebiet, das westlich von Wurlitz durch eine im Tal liegende Bahnstrecke von Nordwest nach Südost in zwei Hälften geteilt wird, wird nördlich der Bahnstrecke bereits abgebaut. Dieser Teil ist im Rahmen der Regionalplanfortschreibung zur Aufstufung als Vorranggebiet vorgeschlagen. Das übrige Vorbehaltsgebiet soll zurückgenommen werden. Das Vorbehaltsgebiet umfasst mit Teilen der Schwesnitzniederung und dem Serpentinkörper Woja-Wurlitz Bereiche mit aktuell hoher Lebensraumbedeutung und hervorragenden Standortqualitäten für spezialisierte Arten, welche im LEK zur Ausweisung als Landschaftliches Vorranggebiet vorgeschlagen sind. Die Streichung des Vorbehaltsgebietes für Speckstein und Talkschiefer ist somit auch aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu begrüßen. In dem bestehenden Abbau- und Vorranggebiet soll der Abbau in enger Abstimmung mit den Naturschutzbehörden so gelenkt werden, dass eine nachhaltige Beeinträchtigung der angrenzenden, als NSG und NATURA 2000-Gebiet ausgewiesenen Flächen mit hoher Lebensraumfunktion ausgeschlossen werden kann. Vor der eventuellen Genehmigung weiterer, derzeit noch nicht zugelassener Abbauabschnitte wird die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich sein. Im Zuge der Nachnutzung soll den Belangen von Natur und Landschaft Priorität eingeräumt werden, wobei das vorhandene Potenzial für die Entwicklung seltener und gefährdeter Lebensräume genutzt werden soll. Insbesondere sollen freigelegte Serpentinitfelsbereiche als Standort für gefährdete Tier- und Pflanzenarten offengehalten werden. A 17 Vorbehaltsgebiet für Speckstein und Talkschiefer „Schönwald-Nord“ (Stadt Rehau, Lkr. Hof; Stadt Schönwald, Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge) (tk 9) Das Gebiet berührt Teile des für die Flussperlmuschel bedeutsamen Perlenbaches sowie geschlossene Waldbestände des Fichtelgebirges, welche die Voraussetzungen zur Darstellung als landschaftliches Vorbehaltsgebiet erfüllen. Die im Rahmen der Regionalplanfortschreibung beabsichtigte Streichung des Vorbehaltsgebietes für Speckstein und Talkschiefer ist somit auch aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu begrüßen. A 18 Vorbehaltsgebiet für Basalt „Marktredwitz-Ost“ (Große Kreisstadt Marktredwitz, Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge) (Bs 1) Das Vorbehaltsgebiet liegt in einem Waldbereich, welcher die Voraussetzungen zur Darstellung als landschaftliches Vorbehaltsgebiet erfüllt. Die im Rahmen der Regionalplanfortschreibung beabsichtigte Streichung des Vorbehaltsgebietes ist somit auch aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu begrüßen. A 19 Vorranggebiet für Diabas
„Hadermannsgrün” (Gemeinde Berg, Lkr. Hof) (Db 1) und Im Zuge der Regionalplanfortschreibung soll das Vorranggebiet zur Sicherung der Rohstoffbasis erweitert und das Vorbehaltsgebiet Hadermannsgrün-Süd (Db 14) aufgrund seiner Überdimensionierung reduziert werden. Hadermannsgrün-Nord (Db 13) soll unverändert erhalten bleiben. Im südlichen Teil des Vorranggebietes wird auf nahezu der gesamten Fläche abgebaut. Auch im nördlichen Teil wird auf etwa der Hälfte der Fläche bereits Rohstoffabbau betrieben. Das Vorbehaltsgebiet Hadermannsgrün-Nord ist überwiegend von Ackerflächen geringer Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften geprägt und weist lediglich im Süden einen Grünlandstreifen mittlerer Lebensraumqualität auf. Die beiden Teile des Vorranggebietes sowie der östliche Teil des Vorbehaltsgebietes Hadermanngrün-Süd weisen gleichfalls Ackerflächen geringer Lebensraumqualität auf, haben aber eine besondere Bedeutung für das Landschaftsbild und die Erholung Der westliche Teil des Vorbehaltsgebietes Hadermannsgrün-Süd weist größerer Grünlandanteile auf und ragt in ein bestehendes Wasserschutzgebiet hinein. Dieser Teilbereich soll im Zuge der Regionalplanfortschreibung entfallen, was auch aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege anzustreben ist. Die verbleibenden Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung lassen insbesondere Konflikte für das Landschaftsbild und die naturbezogenen Erholung erwarten. Daher sollen bereits frühzeitig während des Abbaus geeignete Maßnahmen für eine landschaftsgerechte Einbindung des Abbaugebietes eingeleitet werden. Im Rahmen der Nachnutzung sollen die Abbauflächen zumindest in Teilbereichen einer naturschutzorientierten Folgenutzung zugeführt und eine ökologische und visuelle Bereicherung der Landschaft angestrebt werden. A 20 Vorranggebiet für Diabas „Marxgrün“ (Städte Naila und Lichtenberg und Markt Bad Steben, Lkr. Hof) (Db 2) Gemäß Beschluss des Planungsausschusses vom 22.05.1995 soll das Gebiet, in dem derzeit auf nahezu gesamter Fläche abgebaut wird, im Interesse des Schutzes der Erholungslandschaft und der Heilquellen von Bad Steben vom Vorrang- zum Vorbehaltsgebiet abgestuft werden. Das Gebiet weist aktuell nur geringe Wertigkeiten für Arten und Lebensgemeinschaften auf, gehört aber einem Raum an, der eine hervorragende Bedeutung für das Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung hat. Zudem soll es als landschaftliches Vorbehaltsgebiet festgelegt werden. Aufgrund der Bedeutung der Flächen für die Erholung und das Landschaftsbild sollen bereits frühzeitig während des Abbaus geeignete Maßnahmen für eine landschaftsgerechte Einbindung des Abbaugebietes eingeleitet werden. Die einem Abbau folgende Nutzung soll zumindest auf Teilflächen naturschutzorientiert sein und zur visuellen und ökologischen Aufwertung der Landschaft beitragen. Hierbei soll die kleinstrukturierte Kulturlandschaft der Stebener Rodungsinsel gefördert werden. A 21 Vorranggebiet für Diabas „Scharten“ (Gemeinde Köditz, Lkr. Hof) (Db 3) Das Vorranggebiet, in dem auf nahezu gesamter Fläche der Abbau geplant ist, soll als Reservefläche unverändert erhalten bleiben. Das Mischwald-Gebiet, welches auch Landschaftliches Vorbehaltsgebiet werden soll, liegt auf einer Hochfläche und hat mittlere Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften und eine hervorragende Bedeutung für die naturbezogene und z. T. die siedlungsnahe Erholung. Daher sollte ein zeitlich gestaffelter Abbau erfolgen, mit dem Ziel, die aktuell in Abbau befindlichen Flächen räumlich möglichst eng zu begrenzen. Die Abbauflächen sollten dabei jeweils so gewählt werden, dass der Zusammenhang des Waldgebietes nicht bedeutend beeinträchtigt wird und nachteilige Fernwirkungen vermieden werden. Zudem ist auf eine ansprechende landschaftliche Einbindung des Abbaugebietes während und nach dem Abbau aufgrund der hervorragenden Bedeutung für die Erholung besonders zu achten. Die einem Abbau folgende Nutzung soll zumindest auf Teilflächen naturschutzorientiert sein und zur visuellen und ökologischen Aufwertung der Landschaft beitragen. A 22 Vorranggebiet für Diabas „Feilitzsch“ (Gemeinde Feilitzsch, Lkr. Hof) (Db 4) Das Vorranggebiet ist abgebaut und kann daher im Zuge der Regionalplanfortschreibung zurückgenommen werden. A 23 Vorranggebiet für Diabas „Köditz“ (Gemeinde Köditz, Lkr. Hof) (Db 5) Das z. T schon abgebaute Vorranggebiet soll im Zuge der Regionalplanfortschreibung nach Süden erweitert werden. Das bestehende Vorranggebiet liegt im Bereich einer kleinen Talniederung, welche aufgrund ihrer standortbedingten Entwicklungspotentiale zum Biotopverbund im Mittelvogtländischen Kuppenland beitragen kann. Auf den Abbauflächen soll im Zuge der Nachfolgenutzung den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Priorität eingeräumt werden. Das vorhandene Potenzial für die Entwicklung seltener und gefährdeter Lebensräume soll zur Verbesserung des Biotopverbundsystems im Mittelvogtländischen Kuppenland genutzt werden. A 24 Vorranggebiet für Diabas „Selbitz“ (Stadt Selbitz, Lkr. Hof) (Db 6) Das Gebiet weist überwiegend hohe Lebensraumqualitäten auf und ist zur Ausweisung als landschaftliches Vorranggebiet vorgeschlagen. Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Verzicht auf die Darstellung des ehemaligen Vorranggebietes im Zuge der Regionalplanfortschreibung folgerichtig. A 25 Vorranggebiet für Diabas
„Tauperlitz“ (Gemeinden Döhlau, Feilitzsch und Regnitzlosau, Lkr. Hof)
(Db 7) und Das Vorranggebiet soll im Zuge der Regionalplanfortschreibung neu abgegrenzt werden und macht das bestehende Vorbehaltsgebiet damit überflüssig. Derzeit findet ein Rohstoffabbau am nordwestlichen Rand des Vorranggebietes sowie nordwestlich der Fläche statt. Ein weiterer Abbau ist auf Flächen östlich der bestehenden Abbaugebiete geplant. Das bestehende Vorranggebiet, das mit Ausnahme der Abbauflächen nur Ackerflächen umschließt, ist – bis auf einen schmalen Streifen im Süden – von geringer Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften, hat aber allgemeine Bedeutung für das Landschaftsbild und eine besondere Bedeutung für die siedlungsnahe Erholung. Da die Fläche keine besonderen Empfindlichkeiten gegenüber einem Rohstoffabbau aufweist, können Abbauvorhaben hier relativ konfliktarm realisiert werden, sofern entsprechende Vorkehrungen zur landschaftsgerechten Einbindung der Abbaufläche während und nach dem Abbau getroffen werden. Die Abbauflächen sollen zumindest in Teilbereichen einer naturschutzorientierten Nachfolgenutzung zugeführt werden und damit zur ökologischen und visuellen Aufwertung der Landschaft beitragen. A 26 Vorranggebiet für Diabas „Wartenfels“ (Markt Presseck und Gemeinde Rugendorf, Lkr. Kulmbach) (Db 8) Das Gebiet, in dem derzeit nur ein kleinflächiger Rohstoffabbau stattfindet, soll im Zuge der Regionalplanfortschreibung zur Sicherung der Rohstoffbasis in seinem Umgriff geringfügig verändert werden. Geplant sind weitere kleine Abbaustellen sowie ein mittig im Vorranggebiet liegender flächiger Abbau. Das Vorranggebiet erstreckt sich über den Talraum der Katzenbachniederung mit ihren beidseitig steil ansteigenden Hängen, welche von Mischwald bedeckt sind. Die randlichen Bereiche des Vorranggebietes werden ackerbaulich genutzt. Die Talniederung weist eine hohe Bedeutung für Arten und Lebensräume sowie das Landschaftsbild auf und erfüllt die Voraussetzungen zur Ausweisung als landschaftliches Vorranggebiet. Die südöstlichen Teile des Vorranggebietes für die Rohstoffsicherung berühren die Einzugsbereiche eines Trinkwasserschutzgebietes. Insoweit sollte in diesem Bereich auf einen Abbau verzichtet werden. Bei der Darstellung des Vorranggebietes für Diabas sollen die Zielkonflikte mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie der Wasserwirtschaft berücksichtigt werden. Ein Abbau sollte möglichst erst nach Ausbeutung der konfliktärmer zu erschließenden Diabas-Vorräte erfolgen (s. o.). Soweit den Belangen der Rohstoffsicherung Vorrang eingeräumt wird, soll der Abbau in enger Abstimmung mit den Naturschutzbehörden durchgeführt und so gelenkt werden, dass erhebliche Beeinträchtigungen von Flächen mit hoher Lebensraumfunktion sowie des Grundwassers minimiert werden. Die Nachfolgenutzung soll auf Grundlage eines landschaftspflegerischen Begleitplanes bzw. Renaturierungskonzeptes primär an den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ausgerichtet werden. A 27 Vorranggebiet für Diabas
„Stadtsteinach” (Stadt Stadtsteinach, Lkr. Kulmbach) (Db 9) und Vorrang- und Vorbehaltsgebiet sollen im Zuge der Regionalplanfortschreibung neu abgegrenzt werden. Die derzeit vorhandenen Abbauflächen nehmen nahezu das gesamte Vorranggebiet ein, im Nordosten ist zudem ein weiterer Abbau geplant. Vorrang- und Vorbehaltsgebiet sind mit Ausnahme der sich bereits im Abbau befindlichen Flächen mit Nadel- und Mischwald bedeckt. Die vorhandene Abbaufläche weist nur geringe Wertigkeiten für Arten und Lebensgemeinschaften auf. Von den noch nicht abgebauten Flächen weisen Teile, insbesondere im Umfeld des Bergleshofer Baches, eine sehr hohe Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften, die übrigen eine mittlere Bedeutung auf. Der gesamte Bereich hat zudem sowohl für das Landschaftsbild wie auch für die naturbezogene Erholung eine hervorragende Bedeutung. Er liegt zudem im Bereich der Fränkischen Linie, welche als visuelle Leitstruktur von Bedeutung ist. Die betroffenen Flächen erfüllen entsprechend die Voraussetzungen zur Darstellung als Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft, in Teilbereichen auch als Vorranggebiet Natur und Landschaft. Im Norden des Vorranggebietes für Diabas liegt zudem ein Wasserschutzgebiet. Bei der Darstellung des Vorranggebietes für Diabas sollen die Zielkonflikte mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden. Ein Abbau sollte möglichst erst nach Ausbeutung der konfliktärmer zu erschließenden Diabas-Vorräte erfolgen (s. o.). Soweit den Belangen der Rohstoffsicherung Vorrang eingeräumt wird, soll der Abbau in enger Abstimmung mit den Naturschutzbehörden durchgeführt und so gelenkt werden, dass erhebliche Beeinträchtigungen von Flächen mit hoher Lebensraumfunktion vermieden werden. Aufgrund der exponierten Lage des Gebietes und der Bedeutung der Flächen für die Erholung und das Landschaftsbild sollen unter Beachtung möglicher Fernwirkungen frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um nachteilige Auswirkungen auf das Landschaftsbild während und nach dem Abbau zu minimieren. Die Nachfolgenutzung soll auf Grundlage eines landschaftspflegerischen Begleitplanes bzw. Renaturierungskonzeptes primär an den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ausgerichtet werden. A 28 Vorranggebiet für Diabas
„Kupferberg“ (Stadt Kupferberg, Markt Ludwigschorgast und Gemeinde Guttenberg,
Lkr. Kulmbach) (Db 10) und Vorrang- und Vorbehaltsgebiet sollen im Zuge der Regionalplanfortschreibung neu abgegrenzt werden. Derzeit wird im Vorranggebiet bereits an zwei Stellen abgebaut. Weitere Abbauflächen sind geplant. Sowohl das Vorrang- wie auch das Vorbehaltsgebiet liegen an dem steilen Anstieg der Fränkischen Linie, welche als visuelle Leitstruktur von Bedeutung ist. Der nördliche Teil des zweigeteilten Vorranggebietes wird neben Ackerflächen im Norden von einem schmalen Streifen Mischwald bedeckt. Im südlichen Teil des Vorranggebietes befinden sich außer den Abbauflächen nur ackerbaulich und gemischt genutzte Bereiche. Das Vorbehaltsgebiet ist vor allem durch Mischwald, kleinflächig auch durch Laubwald bedeckt. Vereinzelt weist es Offenlandbereiche auf. Vorrang- und Vorbehaltsgebiet haben überwiegend mittlere Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften. Schmale Waldstreifen entlang des Liesbaches und Teile des Steilhanges weisen eine hohe Bedeutung auf und sind als Landschaftliches Vorranggebiet, die übrigen Bereiche als Vorbehaltsgebiet vorgeschlagen. Die mit Wald bedeckten Flächen haben eine hervorragende Bedeutung für das Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung, alle übrigen Flächen eine besondere Bedeutung. Bei der Darstellung des Vorrang- und Vorbehaltsgebiets für Diabas sollen Zielkonflikte mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden. Soweit den Belangen der Rohstoffsicherung Vorrang eingeräumt wird, gelten die Hinweise zu A 29 aufgrund der vergleichbaren Gegebenheiten analog. A 29 Vorranggebiet für Diabas
„Bad Berneck i. Fichtelgebirge“ (Stadt Bad Berneck i. Fichtelgebirge,
Lkr. Bayreuth) (Db 11) und Das Vorranggebiet soll Zuge der Regionalplanfortschreibung entsprechend der Fläche des bestehenden Vorbehaltsgebietes erweitert werden. Das Gebiet liegt in exponierter Lage (visuelle Leitstruktur) in einem Bereich der von den Talniederungen des Weißen Mains und der Ölschnitz her steil ansteigt. Das Gebiet weist überwiegend Offenlandbiotope mit geringer bis mittlerer Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften sowie in geringem Umfang Mischwälder mit mittlerer Bedeutung auf. Im Osten grenzt das Vorbehaltsgebiet unmittelbar an ein NATURA 2000-Gebiet an. Die geplante Aufstufung des Vorbehaltsgebietes zum Vorranggebiet ist hinsichtlich ihrer Verträglichkeit mit dem angrenzenden NATURA 2000-Gebiet zu überprüfen und soweit erforderlich eine entsprechende Pufferzone freizuhalten. Aufgrund der exponierten Lage des Gebietes sollen unter Beachtung möglicher Fernwirkungen frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um nachteilige Auswirkungen auf das Landschaftsbild während und nach dem Abbau zu minimieren. Die Abbauflächen sollten zumindest in Teilbereichen einer naturschutzorientierten Nachfolgenutzung zugeführt werden und damit zur ökologischen und visuellen Aufwertung der Landschaft genutzt werden. A 30 Vorranggebiet für Diabas
„Escherlich” (Städte Bad Berneck i. Fichtelgebirge und Goldkronach, Lkr.
Bayreuth) (Db 12) und Im Rahmen der Regionalplanfortschreibung soll das Vorranggebiet, in dessen Norden bereits abgebaut wird, hinsichtlich seines Flächenumgriffs modifiziert (geringfügige Erweiterung nach Westen und Reduzierung im Norden) und das Vorbehaltsgebiet gestrichen werden. Die verbleibende Fläche liegt im Bereich einer Rodungsinsel mit mittlerer Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften sowie hervorragender Bedeutung für das Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung. Der gesamte Bereich ist zur Ausweisung als Landschaftliches Vorbehaltsgebiet vorgeschlagen. Zwischen dem Vorranggebiet für Rohstoffsicherung und den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ergeben sich Konflikte, die angesichts der Vorbelastungen durch den bestehenden Abbau und der unmittelbar angrenzenden Siedlungsbereiche jedoch lösbar erscheinen. Im Sinne eines flächensparenden, räumlich konzentrierten Rohstoffabbaus soll eine möglichst vollständige Ausbeutung der Lagerstätte erfolgen. Bereits frühzeitig während des Abbaus sollen Maßnahmen eingeleitet werden, die eine landschaftsgerechte Einbindung des Abbaugebietes gewährleisten. Die Nachfolgenutzung der Abbauflächen soll primär an den Belangen des Naturschutzes ausgerichtet werden. Zu den vorhandenen Waldbeständen ist ein ausreichender Abstand einzuhalten. A31 Vorranggebiete für Granit „Kirchenlamitz-Nordost“ (gemeindefreies Gebiet, Landkreise Hof und Wunsiedel i. Fichtelgebirge) (Gr 1-4) Die Vorranggebiete Gr 2 bis 4 sollen im Zuge der Regionalplanfortschreibung gestrichen werden, Vorranggebiet Gr 1 unverändert erhalten bleiben. Alle Gebiete liegen zentral innerhalb geschlossener Waldbereiche des Großen Kornberges mit hervorragender Bedeutung für waldbewohnende Arten mit großen Raumansprüchen wie z.B. den Luchs. Der Landschaftsraum weist zudem eine hervorragende Bedeutung für das Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung auf und erfüllt in Höhenlagen über 700 m die Voraussetzungen zur Ausweisung als landschaftliches Vorranggebiet und darunter als landschaftliches Vorbehaltsgebiet. Das nicht zur Streichung vorgesehene Gebiet „Gr 1“ liegt überwiegend im Bereich landschaftlicher Vorbehaltsgebiete. Im Osten wird das Vorranggebiet für Granit kleinflächig durch ein geplantes Wasserschutzgebiet überlagert. Bei der Darstellung des verbliebenen Vorranggebietes für Granit liegen Zielkonflikte mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vor. Als positiv ist die Rücknahme der übrigen Vorranggebiete und die Konzentration auf eine einzelne Abbaufläche anzusehen. Soweit den Belangen der Rohstoffsicherung Vorrang eingeräumt wird, soll der Abbau in enger Abstimmung mit den Naturschutzbehörden durchgeführt und so gelenkt werden, dass erhebliche Beeinträchtigungen von Flächen mit hoher Lebensraumfunktion vermieden werden. Nach Möglichkeit sollen nur Steinbrüche zur Werksteingewinnung genehmigt werden, welche einen geringeren Flächenbedarf und günstigere Renaturierungsvoraussetzungen aufweisen als Steinbrüche zur Massengütergewinnung (z.B. Schotter). Die Nachfolgenutzung soll auf Grundlage eines landschaftspflegerischen Begleitplanes bzw. Renaturierungskonzeptes primär an den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ausgerichtet werden. Dabei ist zu prüfen, ob die Flächen der Sukzession überlassen werden können, da ehemalige Granitsteinbrüche als Ersatzlebensraum für Arten der Blockschutthalden und Felsbereiche dienen können. A 32 Vorranggebiete für Granit „Kirchenlamitz-Südwest“ (gemeindefreies Gebiet, Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge) (Gr 5), „Reinersreuth“ (gemeindefreies Gebiet, Lkr. Hof) (Gr 6) und „Weißenstadt-Nord (gemeindefreies Gebiet, Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge) (Gr 7) Das Vorranggebiet Kirchenlamitz-Südwest soll im Zuge der Regionalplanfortschreibung neu abgegrenzt und mit der Planung eines benachbarten Naturschutzgebietes abgestimmt werden. Die beiden anderen Vorranggebiete sollen unverändert erhalten bleiben. In den Vorranggebieten Reinersreuth und Weißenstadt-Nord wird auf einem Teilbereich der Fläche bereits abgebaut, weiterer Abbau ist im Gebiet Reinersreuth geplant. Im Gebiet Kirchenlamitz-Südwest wird auf der zur zukünftigen Festlegung vorgeschlagen Fläche abgebaut. Alle Gebiete liegen zentral innerhalb geschlossener Waldbereiche des Fichtelgebirges mit hervorragender Bedeutung für waldbewohnende Arten mit großen Raumansprüchen. Der Landschaftsraum weist zudem eine hervorragende Bedeutung für das Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung auf. Er erfüllt die Voraussetzungen zur Ausweisung als Landschaftliches Vorranggebiet. Im Osten wird das Vorranggebiet für Granit z. T. durch ein geplantes Wasserschutzgebiet überlagert. Das Vorranggebiet Weißenstadt-Nord grenzt im Westen an ein NSG und NATURA 2000-Gebiet an. Mitten im Gebiet Kirchenlamitz-Südwest befindet sich das Geotop und geplante NSG „Epprechtstein-Gipfel“, direkt südlich des Gebietes Weißenstadt-Nord liegt das Geotop „Felsburg Napoleonshut“ und im Westen, nahe Reinersreuth befindet sich das Geotop „Gipfelgrat des Gr. Waldstein“. Bestehende Wasserschutzgebiete III überlagern das Vorranggebiet Kirchenlamitz-Südwest und tangieren die Gebiete Reinersreuth und Weißenstadt-Nord im Westen. Bei der Darstellung der Vorranggebiete für Granit sollen die Zielkonflikte mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden. Insbesondere ist das Vorranggebiet Weißenstadt-Nord im Westen entsprechend der Grenzen des NATURA 2000-Gebietes zurückzunehmen. Soweit den Belangen der Rohstoffsicherung Vorrang eingeräumt wird, gelten die Hinweise zu Gebiet A 33 analog. Für das Vorranggebiet Weißenstadt-Nord ist vor der Genehmigung von Abbauvorhaben die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich. A 33 Vorranggebiet für Granit
„Tröstau-West“ (Gemeinde Tröstau und gemeindefreies Gebiet, Lkr. Wunsiedel
i. Fichtelgebirge) (Gr 10) Im Zuge der Regionalplanfortschreibung ist eine modifizierte Abgrenzung des Vorrang- und Vorbehaltsgebietes vorgesehen, welche an die reale Situation angepasst ist. Ein Rohstoffabbau findet derzeit im östlichen Teil des Vorbehaltsgebietes sowie auf den angrenzenden Flächen des Vorranggebietes statt. Beide Gebiete liegen innerhalb geschlossener Waldbereiche des Fichtelgebirges mit hervorragender Bedeutung für waldbewohnende Arten mit großen Raumansprüchen. Der Landschaftsraum weist zudem eine hervorragende Bedeutung für das Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung auf und erfüllt die Voraussetzungen zur Ausweisung als landschaftliches Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiet. Im Osten wird das Vorranggebiet für Granit z. T. durch ein geplantes Wasserschutzgebiet überlagert. Von Nordosten ragt ein Wasserschutzgebiet in das Vorranggebiet hinein. Bei der Darstellung der Vorranggebiete für Granit sollen die Zielkonflikte mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden. Soweit den Belangen der Rohstoffsicherung Vorrang eingeräumt wird, gelten die Hinweise zu Gebiet A 33 analog. A 34 Vorranggebiete für Granit
„Kleinwendern“ (Gemeinde Bad Alexandersbad, Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge)
(Gr 11) und „Kössein“ (gemeindefreies Gebiet, Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge)
(Gr 12) sowie Das Vorranggebiet Kleinwendern soll unverändert erhalten bleiben. Das Vorranggebiet Kössein, auf dem derzeit in voller Flächenausdehnung Rohstoffabbau erfolgt, soll zur Sicherung der Rohstoffbasis erweitert werden, wobei die Vorbehaltsfläche Kössein in diesem Gebiet aufgeht und damit gestrichen wird. Die Gebiete liegen überwiegend innerhalb geschlossener Waldbereiche des Fichtelgebirges mit hervorragender Bedeutung für waldbewohnende Arten mit großen Raumansprüchen. Anders als die o. g. Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Granit liegen sie jedoch am Rand der Waldbestände. Der Landschaftsraum weist eine hervorragende Bedeutung für das Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung auf und erfüllt die Voraussetzungen zur Ausweisung als Landschaftliches Vorranggebiet. Bei der Darstellung der Vorranggebiete für Granit sollen die Zielkonflikte mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden. Soweit den Belangen der Rohstoffsicherung Vorrang eingeräumt wird, gelten die Hinweise zu Gebiet A 33 analog. A 35 Vorranggebiet für Kalkstein und Dolomit „Poppengrün“ (Stadt Schwarzenbach a. Wald, Lkr. Hof) (kk 1) Das Vorranggebiet, welches auch ein Gebiet mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild ist, soll im Rahmen der Regionalplanfortschreibung aufgrund seiner geringen Größe gestrichen werden. A 36 Vorranggebiet für Kalkstein und Dolomit „Schwarzenstein“ (Stadt Schwarzenbach a. Wald, Lkr. Hof) (kk 2) Das Gebiet, in dem noch kein Abbau stattfindet, liegt im Randbereich von Misch- und Nadelwaldbeständen mit hoher Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften und besitzt ferner hervorragende Bedeutung für das Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung. Die Mischwaldbestände sind im LEK zur Ausweisung als landschaftliches Vorranggebiet, der Nadelwald zur Ausweisung als landschaftliches Vorbehaltsgebiet vorgeschlagen. Bei der Darstellung des Vorranggebietes für Kalkstein und Dolomit sollen die Zielkonflikte mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege und die mit geringeren Konflikten zu erschließenden Vorranggebiete für Kalkstein auf der Fränkischen Alb (A 40, 41 u. 42) berücksichtigt werden. Soweit den Belangen der Rohstoffsicherung Vorrang eingeräumt wird, sollen die Nachfolgenutzung auf Grundlage eines landschaftspflegerischen Begleitplanes bzw. Renaturierungskonzeptes primär an den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ausgerichtet werden. A 37 Vorranggebiet für Kalkstein
und Dolomit „Kirchleus“ (Große Kreisstadt Kulmbach, Lkr. Kulmbach) (Kk
3) und Das Vorranggebiet, das zur Malm-Hochfläche der Kirchleuser Platte gehört, soll im Zuge der Regionalplanfortschreibung gestrichen werden, da kein Abbau mehr stattfindet. Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete liegen in einem Bereich, der teils als landschaftliches Vorranggebiet und teils als landschaftliches Vorbehaltsgebiet vorgeschlagen ist. Es handelt sich im Wesentlichen um ackerbaulich genutzte Flächen, in die Reste von Kalkmagerrasen und mageren Grünlandsäumen sowie Hecken eingestreut sind. Aufgrund dieser Biotopstrukturen weist der Bereich eine mittlere bis hohe Bedeutung für Arten und Lebensräume sowie für das Landschaftserleben auf. Teile des vorhandenen Abbaus sind als Geotop „Kalksteinbruch Kirchleus“ ausgewiesen. Zwischen dem Vorranggebiet für Rohstoffsicherung und den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ergeben sich Konflikte, die angesichts der Vorbelastungen durch den aufgelassenen Abbau und der für den Landschaftsraum vorgeschlagenen Entwicklungsziele jedoch lösbar erscheinen. So bieten die Abbaustellen günstige Entwicklungsmöglichkeiten für die im Gebiet zu fördernden Kalkmagerrasen. Die Nachfolgenutzung soll primär an den Belangen des Naturschutzes ausgerichtet werden, wobei auf dem Großteil der Abbaufläche die Förderung von Kalkmagerrasen durch natürliche Sukzession oder Mähgutaufbringung vorzusehen ist. A 38 Vorranggebiet für Kalkstein
und Dolomit „Azendorf“ (Markt Kasendorf, Lkr. Kulmbach) (Kk 4) und
Das Vorranggebiet soll im Zuge der Regionalplanfortschreibung zur Sicherung der Rohstoffbasis deutlich erweitert werden, wobei das bestehende Vorbehaltsgebiet integriert wird. Auf der Fläche des ursprünglichen Vorranggebietes wird derzeit abgebaut. Das Gebiet liegt im Bereich ackerbaulich genutzter Flächen, welche aktuell nur eine sehr geringe bis geringe Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften und eine besondere Bedeutung für das Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung aufweisen. Da keine besonderen Umweltkonflikte zu erwarten sind, soll im Sinne eines flächensparenden, räumlich konzentrierten Rohstoffabbaus eine möglichst vollständige Ausbeutung der Lagerstätte erfolgen. Im Rahmen der Nachnutzung soll die Abbaufläche aufgrund der Entwicklungspotenziale für Kalkmagerrasen zu größeren Teilen einer naturschutzorientierten Folgenutzung zugeführt und eine ökologische und visuelle Bereicherung der Landschaft angestrebt werden. Insbesondere ist die Förderung von Kalkmagerrasen durch natürliche Sukzession oder Mähgutaufbringung vorzusehen und so der Biotopverbund für Trockenstandorte auf der Fränkischen Alb zu verbessern. A 39 Vorranggebiet für Kalkstein
und Dolomit „Schönfeld“ (Stadt Hollfeld, Lkr. Bayreuth) (Kk 5) und
Das bestehende Vorranggebiet soll im Zuge der Regionalplanfortschreibung zur Sicherung der Rohstoffbasis deutlich erweitert werden. Das Vorbehaltsgebiet entfällt. Das Vorranggebiet, innerhalb dessen bereits abgebaut wird, sowie die geplante Erweiterung liegen im Bereich ackerbaulich genutzter Flächen mit mittlerer Bedeutung für Arten und Lebensräume und besonderer Bedeutung für das Landschaftserleben und die naturbezogene Erholung. Der gesamte Bereich ist im LEK zur Darstellung als landschaftliches Vorbehaltsgebiet vorgeschlagen. Im Westen berührt das zukünftige Vorranggebiet Laubwaldbereiche mit hoher Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften, welche die Voraussetzungen zur Ausweisung als landschaftliches Vorranggebiet erfüllen. Die vorgesehene Rücknahme des z. T. innerhalb dieses vorgeschlagenen landschaftliches Vorranggebietes gelegenen Vorbehaltsgebietes für Kalkstein und Dolomit ist aus naturschutzfachlicher Sicht wünschenswert. Da innerhalb des vorgeschlagenen Vorranggebietes für Kalkstein und Dolomit keine besonderen Umweltkonflikte zu erwarten sind, soll im Sinne eines flächensparenden, räumlich konzentrierten Rohstoffabbaus eine möglichst vollständige Ausbeutung der Lagerstätte erfolgen. Im Rahmen der Nachnutzung soll die Abbaufläche aufgrund der Entwicklungspotenziale für Kalkmagerrasen zu größeren Teilen einer naturschutzorientierten Folgenutzung zugeführt und eine ökologische und visuelle Bereicherung der Landschaft angestrebt werden. Insbesondere ist die Förderung von Kalkmagerrasen durch natürliche Sukzession oder Mähgutaufbringung vorzusehen und so der Biotopverbund für Trockenstandorte auf der Fränkischen Alb zu verbessern. Zu den westlich gelegenen wertvollen Laubwaldbeständen ist ein ausreichender Abstand einzuhalten. A 40 Vorranggebiete für Kalkstein
und Dolomit Beide Vorranggebiete, in denen in Teilbereichen bereits abgebaut wird bzw. wurde, sollen unverändert erhalten bleiben. Sie haben eine mittlere Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften und eine besondere Bedeutung für das Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung. Die Bereiche sind zudem zur Ausweisung als landschaftliches Vorbehaltsgebiet vorgeschlagen. Es bestehen keine erhöhten Empfindlichkeiten gegenüber einem Rohstoffabbau, weshalb eine möglichst vollständige Ausbeutung der Lagerstätten erfolgen sollte, um regionsweit insgesamt einen flächensparenden Rohstoffabbau zu fördern. Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen für das Landschaftsbild und die Erholung sollte die Abbaufläche während und nach dem Abbau landschaftsgerecht gestaltet werden, wobei die Eigenart der Landschaft zu beachten und das gegenwärtige Nutzungsmosaik der Kulturlandschaft zu erhalten ist. Zudem sollen die Abbauflächen zumindest in Teilbereichen einer naturschutzorientierten Nachfolgenutzung zugeführt werden. So soll an geeigneten Stellen die Entwicklung von Kalkmagerrasen durch natürliche Sukzession oder Mähgutaufbringung gefördert werden, um so den Biotopverbund für Trockenstandorte auf der Fränkischen Alb zu verbessern. A 41 Vorranggebiet für Kalkstein und Dolomit „Weidensees“ (Stadt Betzenstein, Lkr. Bayreuth) (Kk 8) Das Vorranggebiet, in dem derzeit kein Abbau stattfindet, liegt in einem ackerbaulich genutzten und für Arten und Lebensgemeinschaften nur gering bedeutsamen Gebiet der Pottensteiner Kuppenalb. Der gesamte Bereich ist allerdings als Wasserschutzgebiet ausgewiesen. Bei der Darstellung des Vorranggebietes für Kalkstein und Dolomit sollen die Zielkonflikte mit den Belangen der Wasserwirtschaft berücksichtigt werden. Ansonsten gelten die zu den übrigen Kalkabbaugebieten gemachten Hinweise entsprechend. A 42 Vorranggebiet für Marmor
„Horwagen“ (Markt Bad Steben, Lkr. Hof) (M 1) und Beide Gebiete sollen im Zuge der Regionalplanfortschreibung gestrichen werden, da Teile als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen und gemäß Geotopkataster schützenswert sind. Aus naturschutzfachlicher Sicht werden die Vorschläge zur Streichung unterstützt. A 43 Vorranggebiet für Marmor „Sinatengrün“ (Stadt Wunsiedel, Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge) (M 2) Das Vorranggebiet soll im Zuge der Regionalplanfortschreibung gestrichen werden, da der Steinbruch vollständig abgebaut ist. A 44 Vorranggebiet für Sandstein
„Heidelmühle“ (Gemeinde Neudrossenfeld, Lkr. Kulmbach) (Ss 1) Sowohl das Vorrang- wie auch das Vorbehaltsgebiet sollen in ihren Abgrenzungen modifiziert werden, um sie an die geologischen Gegebenheiten anzupassen. Derzeit findet zwischen den ursprünglich abgegrenzten Gebieten ein Rohstoffabbau statt, ein weiterer ist innerhalb des Vorranggebietes geplant. Die aktuellen Flächen liegen im Bereich eines mit Nadelwald bestandenen Höhenzuges, welcher insbesondere als Nahrungshabitat für Fledermäuse eine hohe Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften aufweist. Zudem ist dieser Bereich von besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild und die Erholung, liegt in einem bestehenden Landschaftsschutzgebiet und grenzt im Norden an ein NATURA 2000-Gebiet an. Insgesamt erfüllt er die Voraussetzungen zur Darstellung als Landschaftliches Vorranggebiet. Die bestehenden Zielkonflikte mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie der Wasserwirtschaft sind bei der Darstellung des Vorbehaltsgebietes für die Rohstoffsicherung zu berücksichtigen. Soweit den Belangen der Rohstoffsicherung Vorrang eingeräumt wird, sollen folgende Hinweise beachtet werden:
A 45 Vorranggebiete für Sandstein
„Pechgraben-Süd“ (Gemeinde Neudrossenfeld, Lkr. Kulmbach) (Ss 2) und
Das Vorranggebiet soll im Zuge der Regionalplanfortschreibung zu einem Vorbehaltsgebiet zurückgestuft werden, da in dieser Gegend eine hohe Konzentration an Vorranggebiets-Vorschlägen vorliegt und zudem Probleme mit dem Naturschutz und der Wasserwirtschaft existieren. Das Vorbehaltsgebiet soll gestrichen werden, was auch aus naturschutzfachlicher Sicht zu unterstützen ist. Es wird daher im Folgenden nicht weiter betrachtet. Derzeit findet auf einem geringen Teil des Vorranggebietes ein Bodenabbau statt. Auf weiteren Flächen im Vorranggebiet ist ein Abbau geplant. Das Vorranggebiet ist weitgehend mit Nadelwald mittlerer Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften bedeckt und weist besondere Landschaftsbild- und Erholungsqualitäten auf. Folglich ist es zur Darstellung als Landschaftliches Vorbehaltsgebiet vorgeschlagen. Darüber hinaus ist es als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Im Norden wird es teilweise von einem Wasserschutzgebiet überlagert. Die bereits abgebauten Flächen haben sich z. T. zu hochwertigen Lebensräumen für spezialisierte Arten entwickelt. Sie umfassen das Geotop „Ehemalige Sandgrube bei Pechgraben (Meyersche Sandgrube)“. Dieses Gebiet sollte erst bei Erschöpfung der konfliktärmer zu gewinnenden Sandsteinvorhaben erschlossen werden. Die Folgenutzung ist mit Priorität an den Belangen des Naturschutzes auszurichten, wobei eine Renaturierung durch natürliche Sukzession anzustreben ist. Die Potenziale für die Ansiedlung gefährdeter Arten können aufgrund der Qualitäten angrenzender Abbaustellen als günstig betrachtet werden. Während des Abbaus ist zudem der Schutz des Grundwassers besonders zu berücksichtigen und frühzeitig eine landschaftsgerechte Einbindung der Abbaustelle vorzusehen. A 46 Vorranggebiet für Sandstein „Heinersgrund“ (Gemeinde Bindlach, Lkr. Bayreuth) (Ss 3) Das Vorranggebiet, in dem noch nicht abgebaut wird, soll im Zuge der Regionalplanfortschreibung zu einem Vorbehaltsgebiet zurückgestuft werden. Das ackerbaulich genutzte und auf drei Seiten von Nadelwald umgebene Vorranggebiet hat eine mittlere Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften, besondere Landschaftsbildqualitäten und eine hervorragende Bedeutung für die siedlungsbezogene Erholung. Im Zuge möglicher Abbauvorhaben sollen frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um nachteilige Auswirkungen auf das Landschaftsbild bereits während des Abbaus zu minimieren und um eine landschaftsgerechte Einbindung und Gestaltung des Abbaugebietes zu gewährleisten. Die Abbauflächen sollen zumindest in Teilbereichen einer naturschutzorientierten Nachfolgenutzung zugeführt werden und damit zur ökologischen und visuellen Aufwertung der Landschaft genutzt werden. Zu den angrenzenden Waldbereichen ist ein ausreichender Abstand einzuhalten. A 47 Vorranggebiete für Sandstein
„Forkendorf-Nord“ (Stadt Bayreuth sowie Gemeinden Gesees und Mistelbach,
Lkr. Bayreuth) (Ss 4) und Die Vorranggebiete und das Vorbehaltsgebiet sollen im Zuge der Regionalplanfortschreibung neu abgegrenzt werden, da sie überdimensioniert sind. Ein Rohstoffabbau findet derzeit in allen Vorranggebieten mit Ausnahme des nördlichen Teiles von Forkendorf-Nord statt, ein weiterer Abbau ist geplant. Die Vorrang-/Vorbehaltsgebiete liegen überwiegend in Bereichen von geringer bis mittlerer Bedeutung für Arten und Lebensräume, besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild und hervorragender Bedeutung für die siedlungsbezogene Erholung. Diese Bereiche sind als landschaftliches Vorbehaltsgebiet vorgeschlagen. Das Teilgebiet Forkendorf-Nord reicht im Nordwesten in Misch- und Nadelwaldgebiete mit hoher Lebensraumbedeutung hinein, welche zur Ausweisung als landschaftliches Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiet vorgeschlagen sind. Teile von Forkendorf-Nord überlagern sich zudem mit einem Wasserschutzgebiet und grenzen unmittelbar an ein NATURA 2000-Gebiet sowie an den Forkendorfer Bach an. Die Abgrenzung des Vorranggebietes Forkendorf-Nord sollte so modifiziert werden, das Beeinträchtigungen des NATURA 2000-Gebietes, der wertvollen Mischwaldbestände und des Forkendorfer Baches vermieden werden. Aufgrund der hervorragenden Bedeutung des Gebietes für die siedlungsnahe Erholung sollen frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um nachteilige Auswirkungen auf das Landschaftsbild während des Abbaus zu minimieren und eine landschaftsgerechte Einbindung und Gestaltung des Abbaugebietes zu gewährleisten. Die Abbauflächen sollen zumindest in Teilbereichen einer naturschutzorientierten Nachfolgenutzung zugeführt werden und damit zur ökologischen und visuellen Aufwertung der Landschaft genutzt werden. A 48 Vorranggebiet für Sandstein
„Bocksrück“ (Gemeinde Haag und gemeindefreies Gebiet, Lkr. Bayreuth) (Ss
6) und Das Vorranggebiet soll im Zuge der Regionalplanfortschreibung in Anpassung an die geologischen Gegebenheiten neu abgegrenzt werden. Das Vorbehaltsgebiet soll gestrichen werden, was aufgrund seiner Lage in einem vorgeschlagenen landschaftlichen Vorbehaltsgebiet auch aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu unterstützen ist. Ein flächiger Abbau findet derzeit im Südwesten des Vorranggebietes statt, wobei eine Ausweitung des Abbaus nach Süden geplant ist. Weitere kleinflächige bzw. geplante Abbauvorhaben befinden sich im Umfeld des Vorrang- und Vorbehaltsgebietes. Der größte Teil des Vorranggebietes liegt im Bereich von Nadelwaldbeständen mit mittlerer Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften und besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung. Teile dieses Bereiches sind zur Ausweisung als Landschaftliches Vorbehaltsgebiet vorgeschlagen. Angesichts der vorhandenen Vorbelastungen durch die A 9 ist der Abbau trotz bestehender Zielkonflikte mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vertretbar. Nach dem Abbau sollen die Abbauflächen überwiegend einer naturschutzorientierten Folgenutzung zugeführt und eine ökologische und visuelle Bereicherung der Landschaft angestrebt werden. Eine Wiederbewaldung ist angesichts der hohen Waldanteile in der Region nicht zwingend erforderlich. A 49 Vorranggebiet für Sandstein „Neumühle“ (Stadt Creußen, Lkr. Bayreuth) (Ss7) Das Gebiet, in dessen südlicher Hälfte bereits ein Rohstoffabbau stattfindet, soll im Zuge der Regionalplanfortschreibung in Anpassung an die geologischen Gegebenheiten neu abgegrenzt und verkleinert werden. Das Vorranggebiet, in dessen Nähe im Westen und Süden zwei Eisenbahnstrecken entlang führen, ist mit Ausnahme der Abbaufläche mit Nadelwald bestanden. Es weist lediglich geringe Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften sowie eine besondere Bedeutung für das Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung auf. Nach dem Abbau sollen die Abbauflächen in Teilbereichen einer naturschutzorientierten Folgenutzung zugeführt und eine ökologische und visuelle Bereicherung der Landschaft angestrebt werden. Eine Wiederbewaldung ist angesichts der hohen Waldanteile in der Region nicht zwingend erforderlich. A 50 Vorranggebiet für Sand und Kies „Schwarzach b. Kulmbach“ (Gemeinde Mainleus, Lkr. Kulmbach) (SKi 1) Das Vorranggebiet liegt innerhalb der Mainaue in einem Bereich mit weitgehend intakten Auenfunktionsräumen und Böden mit hervorragenden Standorteigenschaften für seltene Lebensgemeinschaften. Dieser Auenabschnitt ist zu einem großen Flächenanteil von Grünland mit hoher Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften bedeckt und weist eine besondere Bedeutung für das Landschaftsbild sowie eine hervorragende Bedeutung für die siedlungsbezogene Erholung auf. Folglich wird dieser Bereich zur Darstellung als Landschaftliches Vorranggebiet vorgeschlagen. Im Süd-Westen liegt ein kleiner Teil des Vorranggebietes für Sand und Kies in Auenbereichen mit geringer bis mittlerer Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften. Bei der Darstellung des Vorranggebietes für Sand und Kies sollen die Zielkonflikte mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden. Ein Abbau sollte möglichst erst bei Erschöpfung der bereits in Abbau befindlichen Vorkommen begonnen werden (vgl. A 53). Soweit den Belangen der Rohstoffsicherung Vorrang eingeräumt wird, soll der Abbau in enger Abstimmung mit den Naturschutzbehörden durchgeführt und so gelenkt werden, dass erhebliche Beeinträchtigungen von Flächen mit hoher Lebensraumfunktion minimiert werden. Die Nachfolgenutzung soll auf Grundlage eines landschaftspflegerischen Begleitplanes bzw. Renaturierungskonzeptes primär an den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ausgerichtet werden. Dabei ist die Möglichkeit der Entwicklung dynamischer Lebensräume durch Anbindung an das Überflutungsregime des Mains zu prüfen. Zur Vermeidung von Konflikten sind mögliche Erholungsnutzungen auf benachbarte Nassabbaustellen zu konzentrieren. A 51 Vorranggebiet für Sand und Kies „Melkendorf“ (Große Kreisstadt Kulmbach und Gemeinde Mainleus, Lkr. Kulmbach) (SKi 2) Das Gebiet, in dem ein Rohstoffabbau bereits stattfindet, soll im Zuge der Regionalplanfortschreibung neu abgegrenzt werden, da es teilweise in einem Naherholungsgebiet und zu nah an Mainleus und dem Main liegt. Die südlichen Teile des Vorranggebietes überlagern noch weitgehend intakte Auenfunktionsräume und Böden mit hervorragenden Standorteigenschaften für seltene Lebensgemeinschaften. Diese Bereiche werden z. T. als Grünland genutzt. Sie weisen eine hohe Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften auf und werden zur Darstellung als landschaftliches Vorranggebiet vorgeschlagen. Die nördlichen Teile des Vorranggebietes für Sand und Kies sowie ein bereits bestehendes Abbaugewässer weisen nur geringe Lebensraumqualitäten auf. Sie werden zur Darstellung als landschaftliches Vorbehaltsgebiet vorgeschlagen. Das gesamte Vorranggebiet für Sand und Kies hat eine besondere Bedeutung für das Landschaftsbild und eine hervorragende für die siedlungsnahe Erholung von Kulmbach. Die gewässernahen Bereiche des Roten Mains, die sich südlich des Vorranggebietes befinden, werden als Landschaftsschutzgebiete geschützt. Bei Mainleus im Westen des Vorranggebietes befindet sich zudem ein kleines Naturschutzgebiet. Bei der Darstellung des Vorranggebietes für Sand und Kies sollen die Zielkonflikte mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden. Soweit den Belangen der Rohstoffsicherung Vorrang eingeräumt wird, soll der Abbau in enger Abstimmung mit den Naturschutzbehörden durchgeführt und so gelenkt werden, dass erhebliche Beeinträchtigungen der hochwertigen Lebensräume im Süden des Gebietes minimiert werden. Die Nachfolgenutzung soll auf Grund der Nähe zur Stadt Kulmbach die Belange der siedlungsnahen Erholung in besonderem Maße berücksichtigen. Da dies die Ausgleichbarkeit des Eingriffs innerhalb des Abbaugebietes einschränkt, sollen externe Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen innerhalb der Mainniederung vorgesehen werden. A 52 Vorranggebiete für Sand
und Kies „Lindau“ (Gemeinde Trebgast, Lkr. Kulmbach) (SKi 3), „Hainbühl“
(Gemeinden Neudrossenfeld und Trebgast, Lkr. Kulmbach) (SKi 4), „Lanzendorf“
(Gemeinden Himmelkron, Lkr. Kulmbach) (SKi 5), „Pechgraben-Nord“ (Gemeinde
Neudrossenfeld, Lkr. Kulmbach) (SKi 6), „Harsdorf-Süd“ (Gemeinde Harsdorf,
Lkr. Kulmbach) (SKi 7) und Die Vorranggebiete Lindau, Hainbühl, Lanzendorf sowie die Vorbehaltsgebiete Heidelmühle und Lanzendorf sollen im Rahmen der Regionalplanfortschreibung gestrichen werden. Da diese Gebiete innerhalb vorgeschlagener landschaftlicher Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete liegen, ist dies auch aus Sicht des Naturschutzes und Landschaftspflege zu unterstützen. Das Vorranggebiet Harsdorf-Süd soll in verkleinerter Form in ein Vorbehaltsgebiet für Sandstein eingehen. Das Vorranggebiet Pechgraben-Nord, in dem ein Abbau bereits geplant ist, tangiert den Talraum der Trebgastniederung, welcher eine hohe Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften aufweist. Darüber hinaus liegen im südwestlichen Teil des Vorranggebietes für Sand und Kies Grünlandbereiche mit hoher Lebensraumqualität, welche zur Darstellung als landschaftliches Vorranggebiet vorgeschlagen sind. Die übrigen Flächen weisen eine mittlere Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften auf. Sie erfüllen die Voraussetzungen als landschaftliches Vorbehaltsgebiet. Das gesamte Vorranggebiet hat eine besondere Bedeutung für das Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung. Das Vorranggebiet Harsdorf-Süd, in dem ein Abbau im Süden der Fläche geplant ist, weist überwiegend Ackerflächen mit mittlerer Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften, eine besondere Bedeutung für das Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung sowie im Süden eine hervorragende Bedeutung für die siedlungsnahe Erholung auf. Der Bereich ist zur Darstellung als landschaftliches Vorbehaltsgebiet vorgeschlagen und liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Im Vorranggebiet selbst liegt das Geotop „Ehemalige Sandgrube bei Sandreuth“. Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollen bei einem Abbau folgende Hinweise beachtet werden:
A 53 Vorranggebiet „Bindlach“ (Gemeinde Bindlach, Lkr. Bayreuth) (Ski 8) Das Vorranggebiet soll im Rahmen der Regionalplanfortschreibung neu abgegrenzt werden, wobei die bereits abgebauten Flächen gestrichen und die Fläche zur Sicherung der Rohstoffbasis erweitert werden soll. Im Westen des Vorranggebietes sowie auf den westlich angrenzenden Flächen wurde bereits abgebaut, auf nahezu der gesamten übrigen Vorranggebietsfläche ist ein Abbau geplant. Außerhalb der Abbauflächen wird das in einem Tal liegende Vorranggebiet überwiegend als Acker genutzt, der geringe bis mittlere Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften aufweist. Der Bereich ist teilweise zur Darstellung als landschaftliches Vorbehaltsgebiet vorgeschlagen. Zwischen dem Vorranggebiet für Rohstoffsicherung und den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen z. T. Zielkonflikte, die angesichts der Vorbelastungen durch den bestehenden Abbau und der unmittelbar angrenzenden Siedlungsbereiche jedoch zu lösen sind. Im Sinne eines flächensparenden, räumlich konzentrierten Rohstoffabbaus sollte eine möglichst vollständige Ausbeutung der Lagerstätte erfolgen. Bereits frühzeitig während des Abbaus sollen Maßnahmen eingeleitet werden, die eine landschaftsgerechte Einbindung des Abbaugebietes gewährleisten. Die Nachfolgenutzung soll auf Grund der Nähe zur Stadt Bayreuth die Belange der siedlungsnahen Erholung in besonderem Maße berücksichtigen. Da dies die Ausgleichbarkeit des Eingriffs innerhalb des Abbaugebietes einschränkt, sollen externe Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen werden. A 54 Vorranggebiet für Sand und Kies „Görschnitz“ (Markt Weidenberg, Lkr. Bayreuth) (Ski 9) Das Vorranggebiet soll im Rahmen der Regionalplanfortschreibung gestrichen werden, was aufgrund seiner Lage in einem vorgeschlagenen landschaftlichen Vorbehaltsgebiet auch aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu befürworten ist. A 55 Vorranggebiet für Sand und Kies „Waizenreuth“ (Markt Weidenberg, Lkr. Bayreuth) (SKi 10) Das in der Niederung der Warmen Steinach gelegene Vorranggebiet überlagert z. T. Bereiche mit weitgehend intakten, als Grünland genutzten Auenfunktionsräumen mittlerer Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften. Diese Bereiche sind zugleich von hervorragender Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften sowie für die Sicherung empfindlicher Böden. Zudem ist das gesamte Gebiet von hervorragende Bedeutung für das Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung. Es ist z. T. als Vorranggebiet, z. T. als Landschaftliches Vorbehaltsgebiet vorgeschlagen. Aufgrund dieser Zielkonflikte mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist beabsichtigt, das Gebiet im Rahmen der Regionalplanfortschreibung zu streichen. A 56 Vorranggebiet für Sand und Kies „Kirchenpingarten (Gemeinde Kirchenpingarten, Lkr. Bayreuth) (SKi 11) Das Vorranggebiet soll im Rahmen der Regionalplanfortschreibung gestrichen werden und wird daher nicht weiter betrachtet. A 57 Vorranggebiet für Granit „Marktleuthen-Ost“ (Stadt Marktleuthen, Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge) (Gr 8) Das Vorranggebiet liegt am Rande eines Waldes im Bereich von Ackerflächen geringer Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften sowie besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung. Rund 200 m südlich verlaufen die hochwertigen Auenbereiche der Egerniederung. Da innerhalb dieses Vorranggebietes ein Granitabbau mit wesentlich geringeren Umweltkonflikten verbunden ist, als in den zentralen Bereichen des Fichtelgebirges (vgl. A 33 bis A 36), soll im Sinne eines flächensparenden, räumlich konzentrierten Rohstoffabbaus eine möglichst vollständige Ausbeutung der Lagerstätte erfolgen. Dabei sind ausreichende Pufferzonen zu den Waldbeständen des Kaiserhammers sowie zur Egerniederung einzuhalten. Die Abbauflächen sollen zumindest in Teilbereichen einer naturschutzorientierten Nachfolgenutzung zugeführt werden und damit zur ökologischen und visuellen Aufwertung der Landschaft genutzt werden. A 58 Vorranggebiet für Granit „Gefrees“ (Stadt Gefrees, Lkr. Bayreuth) (Gr 9) Das Vorranggebiet soll im Rahmen der Regionalplanfortschreibung zum Vorbehaltsgebiet zurückgestuft und in südöstlicher Richtung verlagert werden. Das im Hohen Fichtelgebirge Gebiet in Hanglage ist mit Nadelwald bedeckt und hat eine mittlere Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften. Im Südwesten grenzt es an ehemalige Abbauflächen mit hoher Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften. Das Gebiet ist von hervorragender Bedeutung für das Landschaftsbild und die Erholung und erfüllt die Voraussetzungen zur Ausweisung eines landschaftlichen Vorbehaltsgebietes. Im Osten überlagert das Vorranggebiet ein geplantes Wasserschutzgebiet III. Aufgrund der exponierten Lage des Gebietes sollen unter Beachtung möglicher Fernwirkungen frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um nachteilige Auswirkungen auf das Landschaftsbild während und nach dem Abbau zu minimieren. Mögliche Zielkonflikte mit der Wasserwirtschaft sind bei einem Abbau zu beachten. Die Abbauflächen sollen einer naturschutzorientierten Folgenutzung zugeführt werden und damit zur ökologischen und visuellen Aufwertung der Landschaft genutzt werden. Angesichts der hohen Waldanteile des Fichtelgebirges kann eine Renaturierung durch natürliche Sukzession empfohlen werden.
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