11.7 Erholung und Fremdenverkehr

Nach dem Entwurf des LEP in der Fassung vom Juni 2002 gelten für Erholung und Fremdenverkehr unter anderem folgende Ziele:

Tourismuswirtschaft (B II)

  • In den Tourismusgebieten (in der Region: Fichtelgebirge, Frankenwald, Fränkische Schweiz, Oberpfälzer Wald und Steinwald) soll auf die Belange des Tourismus bei allen raumbedeutsamen Maßnahmen besonders Rücksicht genommen werden. Insbesondere bei der Entwicklung des Produzierenden Gewerbes und beim Ausbau der Verkehrswege soll die Erhaltung der Attraktivität des Raumes für den Tourismus beachtet werden (B II, 1.3).

  • Der weitere Ausbau des Urlaubstourismus in den Erholungsgebieten soll unter besonderer Berücksichtigung des Landschaftscharakters und der ländlichen Siedlungsstruktur sowie des Naturhaushalts erfolgen (B II, 1.3.4).

Nachhaltige soziale und kulturelle Infrastruktur (B III)

  • Besonders empfindliche Landschaftsräume sollen von Störungen durch Erholung freigehalten werden (B III, 1.1).

  • Für die Tages- und Wochenenderholung sollen in verstärktem Umfang Erholungsmöglichkeiten in Wohnungsnähe erhalten oder geschaffen werden (B III, 1.1.1).

  • Einrichtungen zur Erholung in der freien Natur sollen besonders dem Bedürfnis der Erholungssuchenden nach Ruhe Rechnung tragen und das Erleben von Natur und Landschaft vermitteln. Bei der Schaffung solcher Einrichtungen insbesondere von Golfplätzen, Wander- Radwander-, Skiwanderwegen und Skiabfahrten, sollen die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege besonders berücksichtigt werden (B III, 1.2.2).

  • Bei der Schaffung von Erholungseinrichtungen soll eine Beeinträchtigung ökologisch wertvoller Gebiete oder des Landschaftsbildes vermieden werden (B III, 1.2).

Radverkehr (B V 1)

  • Zur Erhöhung der Sicherheit und Attraktivität des überörtlichen Radverkehrs sollen straßenbegleitende Radwege geschaffen werden. Dabei sollen vorzugsweise

    • Lücken zwischen bestehenden Radwegen geschlossen,

    • Verbindungen von Ortsteilen zur Hauptgemeinde verbessert und

    • Landschaftlich reizvolle Gebiete erschlossen werden (B V, 1.5.2).

  • Das „Bayernnetz für Radler“ soll weiterentwickelt werden. Auf fahrradfreundliche touristische Angebote soll hingewirkt werden. Die Radwege sollen in allen Regionen zu einem regionalen Radwegenetz verbunden werden. Grenzüberschreitende Verknüpfungen mit benachbarten Radwegenetzen sollen hergestellt werden (B V, 1.5.3).

Lärm- und Erschütterungsschutz (B V 6)

  • Sport- und Freizeitanlagen sollen so errichtet und betrieben werden, dass sie nicht zu unzumutbaren Belästigungen führen (B V, 6.3).

  • Start und Landeplätze für Hubschrauber, Kleinflugzeuge einschließlich Modellflugzeuge sollen nur dort zugelassen werden, wo eine erhebliche Belästigung der Bevölkerung vermieden werden kann (B V, 6.4.2).

Darüber hinaus sollen bei Maßnahmen zur Förderung der Erholungs- und Freizeiteignung in der Region Oberfranken-Ost folgende Hinweise beachtet werden:

  • Durch Freizeit- und Erholungseinrichtungen sollte der Erholungswert der Landschaft nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere sollten technische Erholungseinrichtungen und Übernach­tungseinrichtungen nicht in der offenen Landschaft bzw. an exponierten Geländepunkten (z.B. Hänge am Anstieg zum Frankenwald und zum Fichtelgebirge, Höhenlagen des Frankenwaldes, Rodungsinseln des Fichtelgebirges, steile Hänge der Täler der Nördlichen Frankenalb, Traufbereiche der Nördlichen Frankenalb) angesiedelt werden und zu nachteiligen Veränderungen des Orts- und Landschaftsbildes durch ortsuntypische und unmaßstäbliche Bebauung führen.

  • Bestehende Schutzgebiete, Natur- und Bodendenkmale sowie schutzwürdige Lebensräume und historische Kulturlandschaftsteile (z.B. Heckenlandschaften im Obermainischen Hügelland, die Trockenhänge der Nördlichen Frankenalb; vgl. Karte 1.6 und Tab. 5) sollen von Störungen durch Erholungsnutzung unbeeinträchtigt bleiben und nicht entgegen ihres Schutz- bzw. Erhaltungszweckes in Anspruch genommen werden. Vorhandene Störungen in ökologisch, landschaftsästhetisch bzw. kulturhistorisch wertvollen Gebieten sollten gemindert werden.

  • Erschließungsmaßnahmen für die Erholungsnutzung sollten auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden. Wo möglich, sollte auf vorhandene Erschließungseinrichtungen zurückgegriffen wer­den (z.B. forst- und landwirtschaftliche Wege). Lebensräume besonders störungsempfindlicher Arten und Gebiete, die sich für die Entwicklung neuer Lebensräume besonders gut eignen, sollen nicht er­schlossen werden (z.B. Biotopverbundachsen, siehe Karte 4.4).

  • Die Leitung von Erholungssuchenden sollte in erster Linie durch Information der Besucher (Führungen, Plakate, Informationstafeln, Informationsstände u. a.) und durch geeignete Erschließungsformen und nur soweit nicht anders möglich durch Ge- und Verbote erfolgen.

  • Der Kurbetrieb und der Kurbadtourismus ist stark an die Einrichtungen in den einzelnen Kurorten (Bad Steben, Bad Alexandersbad, Bad Berneck) gebunden und daher in seinen Auswirkungen auf Natur und Landschaft von nachrangiger Bedeutung. Beim Neubau von Einrichtungen für den Kur- und Badebetrieb sollte allerdings darauf geachtet werden, dass keine ökologisch oder landschaftsästhetisch sensiblen Standorte überbaut werden (z.B. Flussauen, steile Hanglagen) und dass ortstypische, in die Landschaft eingebundene Bauweisen bevorzugt werden.

  • Beim Ausbau und der Weiterentwicklung des touristischen Angebots, insbesondere auch demjenigen der Kurorte, sollten naturbezogene Aktivitäten in besonderer Weise berücksichtigt werden. Auf Angebote, die zu Belastungen von Natur und Landschaft führen, sollte im Hinblick auf das besondere landschaftliche und ökologische Potenzial der Region Oberfranken-Ost verzichtet werden. Auf Grund ihrer natürlichen Ausstattung sollte geprüft werden, ob die Region speziell im Bereich des sog. „sanften Tourismus“ ihr touristisches Profil schärfen und damit eine Marktnische öffnen kann.

Besondere Einzelhinweise (siehe Karte 6):

E1          Badeseen (Auensee, Fichtelsee, Selber Badeweiher, Nageler Badeweiher, Trebgaster Badesee)

Folgende Badeseen der Region liegen in Räumen, die für den Arten- und Biotopschutz eine teilweise hervorragende Bedeutung besitzen.

Für alle aufgeführten Seen gilt, dass durch Errichten und Pflegen von Entsorgungseinrichtungen, wie Papierkörbe oder sanitäre Einrichtungen, speziell an Orten mit hoher Besucherdichte, wie z.B. Parkplätzen oder den Liegewiesen, die Verschmutzung der Umwelt und Beeinträchtigung des Landschaftsempfindens reduziert werden sollen. Daher soll geprüft werden, ob diese Einrichtungen in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Um ein Ausweichen der Besucher in sensible Bereiche zu verhindern, soll eine auf die üblichen Besucherzahlen abgestimmte Anzahl Liegeflächen zur Verfügung stehen. Die ökologisch empfindlicheren Bereiche sollen durch entsprechende Gestaltung in ihrer Attraktivität für Badende geschmälert werden.

Der Auensee bei Joditz liegt in einer Schleife der Saale. Das gesamte Tal besitzt eine hervorragende Bedeutung als Lebensraum und als Biotopverbundachse für Organismen zwischen den Höhenlagen der bayerisch-sächsischen Grenzgebirge zu den Landschaften in Mitteldeutschland.

Beim Betrieb und Unterhaltung des Badesees sowie des anliegenden Campingplatzes sollen Störungen der Lebensraumfunktion durch Lärm Badender sowie an- und abfahrender Fahrzeuge vermieden werden.

Der Gehölzstreifen entlang der Saale sollte als Pufferbereich erhalten und gepflegt werden. Er stellt eine natürliche Barriere für Besucher dar, die eine direkte Nutzung der Saale durch Erholungssuchende verhindert und somit Beeinträchtigungen der Lebensraum- wie auch der Biotopverbundfunktion des Flusses schmälert.

Der Selber Badesee im Süden der Stadt liegt in den großflächig unzerschnittenen und störungsarmen Lebensräumen des Selber Forstes und der Moore des Selber Forstes. Sie besitzen für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie den grenzüberschreitenden Biotopverbund durchwegs eine hervorragende Bedeutung. Die Weiherkette, der dieser Badesee angehört, zählt zu den wertvollsten Stillgewässerkomplexen des Landkreises Wunsiedel.

Störungen der großflächig unzerschnittenen und störungsarmen Lebensräume durch Badende sollten vermieden werden. Stellmöglichkeiten für Pkws sollten in ausreichender Anzahl auf ökologisch unbedenklichen Flächen zur Verfügung stehen, um eine Beeinträchtigung der angrenzenden, höherwertigen Bereiche zu vermeiden.

Durch Maßnahmen der Besucherlenkung sollte eine Konzentration der Besucher auf den aktuell vorhandenen und ausgewiesenen Weiher erfolgen, um eine Streuung der Besucher auf andere wertvolle Teichgebiete zu vermeiden. Dazu können u. a. die Anlage von Bänken oder eine bequeme Erreichbarkeit der Flächen zählen.

Zum Schutz der sich nach Osten anschließenden Weiherkette und Verringerung der Beeinträchtigungen durch Lärm in diesen Bereichen soll der Schwerpunkt der aktiven Erholung auf dem westlichen Teil des Sees liegen. Durch Ruhezonen nach Osten hin kann ein Übergang von intensiv genutzten Zonen zu den ökologisch wertvollen Flächen erreicht werden.

Der Trebgaster Badesee im Süden von Trebgast wurde in den 1970er Jahren als Naherholungsgebiet angelegt. Er bietet die Möglichkeit zum Schwimmen, Bootfahren und Wandern. Die Anlage befindet sich in unmittelbarer Nähe zu den Niedermoorbereichen des Lindauer Moores, das als Brutgebiet zahlreicher Wiesenbrüter und Heimstätte zahlreicher auf der roten Liste geführten Gefäßpflanzen und Moosarten gilt. Das Tal der Trebgast mit dem Brückenkopf des Lindauer Moores erfüllt eine hervorragende Bedeutung für den Biotopverbund zwischen dem Tal des Roten Maines und des Weißen Maines.

Im Umfeld des Badessees sollte daher für eine ausreichende Anzahl an Parkplätzen auf ökologisch unbedenklichen Flächen gesorgt sein, um ein Verdichten und Verschmutzen angrenzender Niedermoorflächen zu vermeiden. Weiterhin sollten die An- und Abfahrtsmöglichkeiten mit dem öffentlichen Nahverkehr verbessert werden und die Anbindung des Sees an landkreisweite Radwege erfolgen.

Eine Störung durch das Betreten der westlich angrenzenden Wiesenbrütergebiete ist durch geeignete Maßnahmen der Besucherlenkung zu vermeiden.

Eine aktive Erholung mit speziellen Einrichtungen für Erholungssuchende, wie z.B. Rutschen, Liegewiesen, Ein- und Ausstiegshilfen, sollte sich insgesamt auf die ökologisch unempfindlichen Bereiche beschränken. Es ist durch Maßnahmen der Besucherlenkung dafür Sorge zu leisten, dass naturschutzfachlich wertvolle Bereiche im See- und Uferbereich nicht gestört werden können.

Der Fichtelsee liegt am Rand der großflächig unzerschnittenen und störungsarmen Lebensräume des hohen Fichtelgebirges am Ostrand der Rodungsinsel Fichtelberg. Im Norden und Osten des Sees schließt sich das Naturschutzgebiet Fichtelseemoor mit dem ca. 45 ha großen bedeutendsten Hochmoorrest in Oberfranken, ein Lebensraum mit hervorragender Bedeutung für Arten und Lebensräume, an. Es werden u. a. folgende Möglichkeiten der Freizeitgestaltung angeboten: Baden, Tretboot- fahren oder Wandern auf angelegten Rundwegen. Im Winter besteht bei entsprechender Dicke des Eises die Möglichkeit des Eislaufens oder Eisstockschießens. Am See liegt ein Campingplatz und eine Minigolfanlage.

Speziell in dem Teil des Sees, der unter Naturschutz steht, ist bei der Erholungsnutzung insbesondere auf Tier- und Pflanzenwelt verstärkt Rücksicht zu nehmen. Vor allem im nördlichen Teil des Fichtelsees sollen Besucherlenkungskonzepte die Entflechtung der Ansprüche von Erholung und Naturschutz (Schutz störungsempfindlicher Arten, wie z.B. Auerhuhn) sicherstellen. So sollen z.B. durch die Konzentration der Besucher auf wenige, gut gepflegte Wege Ruhezonen für besonders gefährdete Arten geschaffen werden und somit der Übergang von den für die Erholung genutzten Bereichen zu den ökologisch wertvollen Flächen gewährleistet werden. Aktivitäten, die eine Störung empfindlicher Arten zur Folge haben könnten, sollten in den südlichen Bereich des Sees verlegt werden.

Speziell am Parkplatz sollten sanitäre Einrichtungen für die Besucher angelegt werden.

Die Entwicklung eines Pflegekonzeptes für den Fichtelsee, in dem auch die Belange der Erholung berücksichtigt werden, ist anzustreben.

Auf der Rodungsinsel von Nagel liegt im Norden der Ortschaft der Nageler Badesee. Die umgebenden Wiesen weisen inmitten der bewaldeten Fichtelgebirgshöhen eine große Vielfalt an wertvollen Lebensräumen wie Bärwurz reiche Borstgrasrasen, Bergwiesen, Braunseggensümpfe, Übergangsmoore, Zwergstrauchheiden und Hecken auf.

Als schutzwürdige Artvorkommen wurden z.B. in der Nageler Rodungsinsel Bekassine, Braunkehlchen, Wiesenpieper, Moorfrosch, Kreuzotter sowie verschiedene Libellen- und Tagfalterarten nachgewiesen.

Es ist zu prüfen, ob vor allem in ökologisch empfindlichen Bereichen Besucherlenkungskonzepte die Entflechtung der Ansprüche von Erholung und Naturschutz sicherstellen können. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die Erholungsnutzung so eingerichtet werden kann, dass Beeinträchtigungen der empfindlichen Arten und Lebensgemeinschaften minimiert werden könnten.

Speziell im Bereich des Naturparks Fichtelgebirge wird verschiedentlich das Fehlen von Bädern als großes Manko eingestuft. Ein wichtiges Ziel ist daher die qualitative Verbesserung bestehender Bäder, um ein Ausweichen der Besucher auf ökologisch empfindliche natürliche Gewässer einzugrenzen.

E2          Geplanter Golfplatz Bad Steben

Der geplante Golfplatz liegt südöstlich Bad Steben im Diabasgebiet des Frankenwaldes. Die Flächen werden zur Zeit als Grünland und teilweise als Acker genutzt und liegen in unmittelbarer Nähe zu den zum Teil landesweit bedeutenden Wiesenbrütervorkommen der Bad Stebener Rodungsinsel. Diese Flächen und deren Umfeld zählen zu den Bereichen mit hervorragender naturschutzfachlicher Bedeutung. Die übrigen Flächen der Anlage liegen in Gebieten mit besonderer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz. Gemäß Entwurf des LEP in der Fassung vom Juni 2002, B III, 2.2 sollen Beeinträchtigun­gen besonders empfindlicher Landschaften durch Golfplätze vermieden werden.

Der Golfplatz wurde landesplanerisch positiv beurteilt. Die Auflagen gemäß dieser Beurteilung sollen bei der weiteren Planung und deren Umsetzung eingehalten werden.

Bei der Anlage der Sporteinrichtung soll daher darauf geachtet werden, dass eine Beeinträchtigung der Lebensraumfunktion der angrenzenden Flächen in jedem Fall vermieden wird. Die Sportanlagen sollen daher einen ausreichenden Abstand zu den naturschutzfachlich wertvollen Flächen einhalten. Sollten diese Vorgaben nicht eingehalten werden können, ist auf eine Veränderung des Standorts der Anlage hinzuwirken.

Zum Schutz der wertvollen Grünlandbereiche, Magerwiesenkomplexe und Niedermoore sollte bei der Konzeption des künftigen Golfplatzes daher darauf geachtet werden, dass intensiv genutzte Bereiche der Anlage (z.B. Greens) so positioniert werden, dass sie nicht auf Flächen liegen, die gegenüber den zu erwartenden Stoffeinträgen besonders empfindlich sind. Dazu gilt es lokale Standortanalysen durchzuführen und diese in die Golfplatzplanung einzubeziehen.

Bei der Gestaltung der Anlage sollte darauf geachtet werden, dass sie sich nicht als typische Golflandschaft und damit als Fremdkörper in der Landschaft abbildet. Stattdessen sollte sich die Platzgestaltung an der Eigenart der umgebenden Landschaft orientieren und die Anlage damit möglichst unauffällig in die Landschaft der Rodungsinsel einbinden.

E3          Besucherschwerpunkte im Frankenwald

Der Frankenwald bietet im Nordwesten der Region eine Reihe von Besucherschwerpunkten, die sowohl Sommer- als auch Wintertouristen zahlreiche Arten der Freizeitgestaltung ermöglichen. Er zählt zu den großflächig unzerschnittenen und störungsarmen Lebensräumen der Region. Die weiten Waldflächen dehnen sich nach Westen und Norden in den Thüringer Wald aus und beheimaten Leitarten mit großen Arealansprüchen, wie z.B. den Luchs oder den Schwarzstorch. Als weiteres Potenzial verfügt der Frankenwald neben seiner Größe über seltene Lebensgemeinschaften wie Quellbereiche, Auwälder, Borstgrasrasengesellschaften und steile Laub- oder Mischwaldhänge.

Innerhalb des Frankenwaldes liegen mehrere Aussichtpunkte als Anlaufpunkte für Ausflüge und Wanderungen, zwei Skipisten mit zugehörigen Liften, mehrere ausgewiesene Mountainbike-Routen sowie zahlreiche Loipen innerhalb Gebieten mit hervorragender Bedeutung für Arten und Lebensräume. Hierfür ist, wie schon im Pflege- und Entwicklungsplan gefordert, ein differenziertes Konzept für die Sport- und Freizeitnutzung im Naturpark Frankenwald in Kooperation von Tourismus, Naturschutz und Forst von Nöten. In der Aufstellung dieses Konzeptes sowie der Ausweisung von neuen Möglichkeiten der Freizeitgestaltung soll durch Maßnahmen der Besucherlenkung und Information eine Entflechtung der Ansprüche von Erholung und Naturschutz gewährleistet und so Beeinträchtigungen der empfindlichen Arten und Lebensgemeinschaften minimiert werden. So sollen v. a. in den Vorranggebieten für Natur und Landschaft die Ansprüche störungsempfindlicher Arten bei der Ausweisung insbesondere von Loipen oder Mountainbike-Routen beachtet werden.

Um eine Beeinträchtigung von Natur und Landschaft durch die Folgen des Individualverkehrs, insbesondere der Erholungssuchenden zu verringern, sollte sich die Angebotsgestaltung des ÖPNV stärker als bisher an den Freizeit- und Erholungsbedürfnissen von Bewohnern und Gästen der Region richten. Als Beispiele können die Ausweitung und Weiterführung der Freizeitbuslinien, z.B. Einführung eines Wanderbusses zum Höllental, oder die Einführung eines Mehrtagestickets für den ÖPNV genannt werden. Weiterhin sollen Rad- und Fußwege erhalten und natur- und landschaftsverträglich ausgebaut werden.

E4          Größere Seen mit Segel- und Surfmöglichkeiten (Untreusee, Förmitzspeicher, Weißenstädter See, Naherholungsgebiet Mainaue)

Für alle im folgenden aufgeführten Gewässer gilt generell, dass durch Errichten und Pflegen von Entsorgungseinrichtungen, wie Papierkörbe oder sanitäre Einrichtungen, speziell an Orten mit hoher Besucherdichte, wie Parkplätzen oder den Liegewiesen, die Verschmutzung der Umwelt und Beeinträchtigung des Landschaftsempfindens reduziert werden sollen. Daher soll geprüft werden, ob diese Einrichtungen in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Im Umfeld der Seen sollte für eine ausreichende Anzahl an Parkplätzen auf ökologisch unbedenklichen Flächen gesorgt sein, um ein Verdichten und Verschmutzen angrenzender naturschutzfachlich wertvoller Flächen zu vermeiden. Weiterhin sollten die An- und Abfahrtsmöglichkeiten mit dem öffentlichen Nahverkehr verbessert werden und die Anbindung der Seen an landkreisweite Radwege erfolgen.

Eine intensive Bade- und Freizeitnutzung ist auf die ökologisch unempfindlicheren Bereiche zu beschränken. Durch Maßnahmen der Besucherlenkung sind innerhalb wertvoller Ufer- oder Gewässerbereiche Beeinträchtigungen durch Erholungssuchende zu vermeiden. Die ökologisch empfindlichen Bereiche sollen durch entsprechende Gestaltung in ihrer Attraktivität geschmälert werden. Um ein Ausweichen der Besucher in sensible Bereiche zu verhindern, sollte eine auf die üblichen Besucherzahlen abgestimmte Anzahl Liegeflächen zur Verfügung stehen.

Der Untreusee im Süden Hofs liegt im Tal der Ölsnitz bzw. des Untreubaches, die jeweils eine hervorragende Bedeutung für Arten- und Lebensräume besitzen. Sein geschützter Zulaufbereich im Süden ist ein wertvolles Feuchtbiotop. Der stadtnahe Stausee bietet seinen Besuchern viele Möglichkeiten, ihre Freizeit zu gestalten: u. a. sind Baden, Surfen, Segeln, Angeln, Spazieren, Radfahren und Wandern möglich.

Eine Besucherlenkung und Entflechtung der Nutzungen von Naturschutz im schwerer zu erreichenden Süden und Erholungsraum mit Kinderspielplatz, Badebereichen und Bootsstegen in unmittelbarer Stadt- bzw. Parkplatznähe erfolgt bereits und soll weiterhin aufrecht erhalten werden.

Die Förmitztalsperre ist mit 110 ha der größte Stausee im Landkreis Hof. Sie ist während der Vogelzugzeit ornithologisch von hoher Bedeutung. Regelmäßig treten z.B. Gän­sesäger, Stock-, Spieß-, Knick-, Tafel-, Löffel-, Scheu-, Reiher- und Pfeifente, Trauerseeschwalbe sowie Haubentaucher auf. Auch äußerst seltene Arten wie Eis-, Pracht-, Rothalstaucher, Moor-, Eis-, Samt- und Eiderente, Mittel- und Zwergsäger werden beobachtet. Auch für Limikolen (z.B. Kiebitz-, Sand- und Flussregenpfeifer, Uferschnepfe, Brachvogel, Grünschenkel, Wald-, Kleiner und Bruchwasserläufer, Flussuferläufer, Bekassine u. a.) ist der Speichersee von Bedeutung. Durch eine verstärkte Freizeitnutzung zur Zugzeit im Zeitraum von Anfang September bis Mitte April ist diese Funktion jedoch gefährdet.

Als Maßnahmen zur Steuerung der Freizeitnutzung verpflichten sich die Benutzer des Sees für die Zeit vom 15. Oktober bis zum 1. Mai auf das Befahren des Gewässers zu verzichten. Dies betrifft insbesondere Aktivitäten der Surfer, Segler und Angelfischer. Diese Maßnahmen zum Schutz der Zugvögel sollen beibehalten werden, zumal sie keinen direkten Konflikt mit Erholungssuchenden verursachen, da sie sich auf Monate mit überwiegend schlechter Witterung beschränken.

Das Naherholungsgebiet Mainaue im Süden von Kulmbach liegt inmitten der Aue des Roten Mains. Sie ist gekennzeichnet durch großflächige, unzerschnittene Grünlandflächen, durch einen hohen Strukturreichtum an Gräben, Graben begleitenden Hochstaudenfluren und Röhricht, Ersatzlebensräume für Wasser- und Ufervögel sowie Fischarten der Stillgewässer und Hautflügler in Kiesabbaugebieten. Im Süden schließt sich an die Wasserfläche ein Wiesenbrütergebiet an. In unmittelbarer Umgebung des Naherholungsgebietes gibt es Nachweise von Bekassine, Eisvogel und Eumedonia eumedon, dem vom Aussterben bedrohten Storchschnabel-Bläuling.

Diese und zahlreiche weitere Arten sollen bei der Unterhaltung und während der Nutzung des Sees verstärkt durch Maßnahmen der Besucherlenkung geschützt und geschont werden. Es soll dabei geprüft werden, ob für diese und andere Arten im Umgriff des Sees spezielle Ruhezonen oder -zeiten erforderlich sind, die eventuelle Beeinträchtigungen durch die Freizeitnutzung des Gewässers vermindern können

Der Weißenstädter See liegt landschaftlich reizvoll vor der Kulisse des Fichtelgebirges. Er bietet seinen Besuchern zahlreiche Erholungsmöglichkeiten, wie z.B. Baden, Segeln, Surfen, Bootfahren oder Wandern. Der künstlich entstandene See besitzt ca. 50 ha Wasserfläche und liegt eingebettet in ein Geflecht von großflächigen Feuchtgebieten (Vermoorungen, verbrachtes Feuchtgrünland, Teiche, Schilfverlandungszonen) rund um Weißenstadt. Sie geben dem Gebiet in Teilbereichen eine hervorragende Bedeutung.

Der Weißenstädter See wird vor allem als Rastplatz während der Zugzeit von Anfang September bis Mitte April stark von Zugvögeln frequentiert. Während dieser Zeit ist auch mit Beeinträchtigung der Vogelfauna durch Erholungssuchende zu rechnen.

Daher soll zum Schutz rastender Vögel die Nutzung durch Wassersport, ähnlich wie an der Förmitztalsperre, auf einen Zeitraum von 1. Mai bis 15. Oktober beschränkt werden.

E5          Brutgebiete in Flughafennähe

In der Region sind in zwei konkreten Fällen Konflikte zwischen der Nutzung von Sonderlandeplätzen und dem Schutzgut Arten und Lebensräume (konkret: wiesenbrütende Vogelarten) möglich. Es handelt sich um die Sonderlandeplätze südöstlich Helmbrechts und westlich von Zell (jeweils Lkr. Hof). Südöstlich von Helmbrechts befindet sich im Tal des Eierbaches, einem Seitengewässer der Selbitz, ein Sonderlandeplatz, dessen Start- und Landebahn unmittelbar an ein Wiesenbrütergebiet angrenzt. Für dieses Gebiet liegen aktuelle (1998) Nachweise von mehreren Brutpaaren des Wiesenpiepers und des Braunkehlchens vor. Nördlich des Landeplatzes bei Zell befindet sich das Wiesenbrütergebiet bei Unterhaid, für das ebenfalls aktuelle Nachweise mehrerer Braunkehlchenbruten vorliegen. Konflikte zwischen Wiesenbrütern und Flugsport ergeben sich v. a. aus den ähnlichen Präferenzen bei der Raumnutzung: Sie fordern siedlungsferne, ausgedehnte, offene, möglichst gehölzfreie, nur extensiv genutzte oder nutzbare Flächen (Ranftl 1988).

Bei den Brutvögeln führt gem. der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse (z.B. Kempf & Hüppop 1996, 1998) vorrangig die Bewegung der Flugkörper, weniger der Fluglärm zu Beunruhigungen, weshalb auch Segelflugzeuge als problematisch einzustufen sind. Flugzeuge veranlassen Vögel zum Auffliegen, obwohl sie keine Beutegreifer darstellen. Dies führt nicht nur zur Unterbrechung der Nahrungssuche oder des Brutgeschäftes, sondern zu einer Vervielfachung des Energieverbrauches. Dies ist besonders während der Brutzeit und während des Zuges ein kritischer Faktor. Zudem können Vögel aus ihren Habitaten in suboptimale Bereiche vertrieben werden. Grundsätzlich erhöhen Störungen die Verlustrate von Gelegen und Jungvögeln (Literaturübersicht bei Hüppop 1993).

Bei einer zukünftigen Intensivierung der Nutzung dieser Sonderlandeplätze sind die Belange des Artenschutzes zu berücksichtigen. Von der Einrichtung weiterer Start- und Landebahnen, welche die Wiesenbrütervorkommen stärker beeinträchtigen könnten, ist abzusehen. In den kritischen Brutphasen (März bis Juni) sollte die Möglichkeit geprüft werden, die Start- und Landevorgänge so abzuwickeln, dass die Gebiete nicht direkt und in geringer Höhe überflogen werden.

E6          Besucherschwerpunkte im hohen Fichtelgebirge

Das hohe Fichtelgebirge zählt zu den großflächig unzerschnittenen und störungsarmen Lebensräumen der Region und hat herausragende Bedeutung für den Schutz von Arten und Lebensräumen sowie den Biotopverbund, da es zusammen mit den anderen ostbayerischen Grenzgebirgen, Böhmerwald und Erzgebirge für Tierarten mit großen Raumansprüchen wie Luchs oder Auerhuhn geeignete Voraussetzungen bietet. Gleichzeitig ist das Fichtelgebirge ein großer Anziehungspunkt für Naherholung und Fremdenverkehr in der Region. Für den Sommer wie für den Winter werden zahlreiche Aktivitäten angeboten: u. a. sind dies Wandern, Radfahren, Reiten, Klettern, Inline-Skaten, Devalkart-Fahren, Mountainbike-Downhill, Sommerrodeln, Jogging, Langlauf und Skiwandern auf gespurten Loipen, Ski alpin, Skispringen, Rodeln, Schlittenhunderennen oder Winterwandern.

Im hohen Fichtelgebirge gibt es sowohl trittempfindliche Lebensräume (z.B. Moore oder Feuchtwiesen) als auch äußerst störanfällige Tierarten mit großem Habitatanspruch (z.B. Auerhuhn, Luchs, Fischotter, Schwarzstorch). Sie sind teilweise direkt von Freizeitaktivitäten wie Wandern oder Skilanglauf betroffen, wenn diese bislang ungestörte Bereiche oder traditionelle Einstände berühren. Um den Schutz dieser Arten bzw. Lebensräume zu gewährleisten, sind in einigen Bereichen des Naturparkes Besucherlenkungsmaßnahmen erforderlich. Besonders dringlich sind diese Maßnahmen in Auerhuhnhabitaten, in Bereichen, in denen Auerhuhn und Luchs gemeinsam vorkommen (insbesondere am Schneebergmassiv), im Umfeld von Schwarzstorchhorsten, im Bereich des Fichtelseemoors und um das Ochsenkopfmassiv. Unbedingt notwendig ist die Erstellung eines zielgruppenorientierten Loipenkonzeptes unter starker Berücksichtigung der Naturverträglichkeit, um Störungen von den vom Winter beeinträchtigen Tieren fern halten zu können. Als Vorbild kann das Loipenkonzept um die Königsheide und den Ochsenkopf dienen, das z.B. Schutzzonen um die Vorkommen des Auerhuhns berücksichtigt.

Im Bereich des hohen Fichtelgebirges besteht derzeit kein Bedarf an neu anzulegenden Wanderwegen. Vielmehr soll geprüft werden, ob in dem relativ dichten Wanderwegenetz die Wegeführung naturschutzfachlichen Gesichtspunkten genügt und eine Verlegung von Wanderwegen zum Schutz gefährdeter Tierarten, wie z.B. des Auerhuhns erforderlich ist.

Aussichtspunkte sollen die besondere Eigenart der Landschaft des Fichtelgebirges erlebbar machen. Dazu ist es meist nötig, das direkte Umfeld der Aussichtspunkte von hohem Bewuchs freizuhalten und Aufwuchs von Bäumen zu verhindern. Diese Maßnahmen sollen unter ökologischen Gesichtspunkten erfolgen.

Im hohen Fichtelgebirge sind keine weiteren Ski-Abfahrten geplant. Für bestehende Anlagen soll geprüft werden, ob diese oder einige ihrer speziellen Angebote (z.B. Nachtfahrten unter Beleuchtung oder Beschneiung mit Schneekanonen) naturschutzfachlich vertretbar sind und ökologisch sensible Bereiche geschont werden können.

Generell sollten Einrichtungen zur Entsorgung z.B. Toilettenhäuschen oder Papierkörbe bereitgestellt werden, wie um eine Verunreinigung von Natur und Landschaft zu vermeiden.

Um Konflikte zwischen Klettern und Naturschutz künftig auch im Fichtelgebirge zu vermeiden, sollte ein Kletterkonzept in Zusammenarbeit mit dem deutschen Alpenverein und der IG Klettern entwickelt werden, das Belange der Sportler wie des Naturschutzes gleichermaßen berücksichtigt. Erfahrungsgemäß kann somit eine dauerhafte Akzeptanz der Kletterer erreicht werden und die Umwelt nachhaltig geschont werden.

E7          geplanter Golfplatz Rabenstein

Der geplante Golfplatz Rabenstein liegt in den Hochlagen der Pottensteiner Kuppenalb unweit der gleichnamigen Burg über dem Ailsbachtal. Er grenzt an die struktur- und artenreichen Laubmischwälder der steilen Talhänge des Ailsbaches mit weitgehend naturnaher Ausprägung, die eine hervorragende naturschutzfachliche Bedeutung besitzen. Die beplanten Flächen werden aktuell als Grünland genutzt, teilweise sind sie von Ackerflächen durchzogen. Diese Kulturlandschaft ist vor allem durch die Vielfalt an Kleinstrukturen (Hecken, Ranken, Raine und Feldgehölze) von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung. Gemäß Entwurf des LEP in der Fassung vom Juni 2002, B III, 2.2 sollen Beeinträchtigun­gen besonders empfindlicher Landschaften durch Golfplätze vermieden werden.

Der Golfplatz wurde landesplanerisch positiv beurteilt. Die Auflagen gemäß dieser Beurteilung sollen bei der weiteren Planung und deren Umsetzung eingehalten werden.

Bei der Anlage der Sporteinrichtung soll darauf geachtet werden, dass eine Beeinträchtigung der Lebensraumfunktion der angrenzenden Flächen in jedem Fall vermieden wird. Die Sportanlagen sollen daher einen ausreichenden Abstand zu den naturschutzfachlich wertvollen Flächen einhalten. Sollten diese Vorgaben nicht eingehalten werden können, ist auf eine Veränderung des Standorts der Anlage hinzuwirken.

Die geringen Filtereigenschaften des Karstgesteins beinhalten eine stete Gefährdung der Qualität des Grundwasserkörpers und der Fließgewässer. Zudem verfügen die flachgründigen und nährstoffarmen Böden der Alb­hoch­fläche über ein hohes Potenzial für die Entwicklung magerer und trockener Lebensräume und somit dem Biotopverbund von Magerstandorten auf der Albhochfläche. Bei der Konzeption des künftigen Golfplatzes sollte daher darauf geachtet werden, dass intensiv genutzte und gedüngte Bereiche der Anlage (z.B. Greens) so positioniert werden, dass sie nicht auf Flächen liegen, die gegenüber den zu erwartenden Stoffeinträgen besonders emp­find­lich sind oder Nährstoffe durch Ausschwemmung oder Erosion auf magere Standorte gelangen. Dazu gilt es lokale Standortanalysen durchzuführen und diese in die Golfplatzplanung einzubeziehen.

Bei der Gestaltung der Anlage sollte darauf geachtet werden, dass sie sich nicht als typische Golflandschaft und damit als Fremdkörper in der Landschaft abbildet. Stattdessen sollte sich die Platzgestaltung an der Eigenart der umgebenden Landschaft orientieren und die Anlage damit möglichst unauffällig in die Landschaft der Nördlichen Frankenalb einbinden.

E8          Besucherschwerpunkte um Pottenstein

Weihersbach- und Püttlachtal bilden einen Besucherschwerpunkt der Nördlichen Frankenalb um die Ortschaft Pottenstein. Es umfasst ein Klettergebiet, den Schöngrundsee, die Sommerrodelbahn, das Natur- und Jugendstilbad sowie die Teufelshöhle. Einige Campingplätze bereichern die touristische Infrastruktur in diesem Abschnitt. Die umgebenden Trockenhänge mit den charakteristischen Felsen besitzen wie auch die angrenzenden Wälder neben einer sehr hohen Eigenart der Landschaft aufgrund ihrer Arten- und Strukturzusammensetzung auch eine hervorragende naturschutzfachliche Bedeutung.

Die historische und ursprüngliche Landschaft sowie die reichhaltige natürliche Ausstattung des Tales haben eine hohe Frequentierung durch Wochenendbesucher und Touristen, die eine ruhige Erholung, wie z.B. Wandern oder Radfahren bevorzugen, zur Folge. Daher soll speziell im Bereich der ökologisch hochwertigen Flächen bei der Erholungsnutzung insbesondere auf Tier- und Pflanzenwelt verstärkt Rücksicht genommen werden. Besucherlenkungskonzepte sollen die Entflechtung der Ansprüche von Erholung und Naturschutz sicherstellen. So sollen z.B. durch die Ausweisung und Pflege von speziellen Wanderwegen Ruhezonen für besonders gefährdete Lebensgemeinschaften geschaffen werden und der Übergang von der für die Erholung genutzten Bereichen zu den ökologisch wertvollen Flächen gewährleistet werden. Weiterhin soll geprüft werden, ob in dem relativ dichten Wanderwegenetz die Wegeführung naturschutzfachlichen Gesichtspunkten genügt.

Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr mit Fahrradmitnahmemöglichkeiten soll verbessert werden, um die Eignung des Tales als Lebensraum für seltene Tier- und Pflanzengemeinschaften bzw. die Erholung zu erhalten. Für den Individualverkehr sollten Wanderparkplätze in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen und sich landschaftlich in das schmale Tal einpassen, um Verkehrsbehinderungen und Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu vermeiden.

Bei der Unterhaltung der Kletterrouten soll darauf geachtet werden, dass eine Beeinträchtigung der Lebensraumfunktion der bekletterten und angrenzenden Flächen in jedem Fall vermieden wird. Die Routen sollen daher einen ausreichenden Abstand zu den naturschutzfachlich wertvollen Flächen einhalten. Die Fertigstellung des Kletterkonzeptes, das zur Zeit in Zusammenarbeit der Regierung von Oberfranken mit dem Deutschen Alpenverein und der IG Klettern entsteht, ist ebenfalls dringend erforderlich. Darin soll durch die Freigabe oder Sperrung von Routen im gegenseitigen Einvernehmen von Sportlern und Vertretern des Naturschutzes die Nutzung der Felsen in umweltverträgliche Bahnen gelenkt werden.

Darüber hinaus sollten in den Bereichen von zum Klettern freigegebenen Routen Einrichtungen zur Entsorgung (Papierkörbe oder Toiletten) oder auch Parkplätze bereitgestellt werden, um eine zusätzliche Belastung der Umgebung zu vermeiden und die Attraktivität der freigegebenen Routen zu steigern.

Die baulichen Anlagen des Erholungswesens zwischen Pottenstein und der Teufelshöhle, die Sommerrodelbahn, das Natur- und Jugendstilbad sowie der zugehörige Parkplatz beeinträchtigen das durch eine sehr hohe Eigenart geprägte Landschaftsbild des enger werdenden Tals. Dabei ist zusätzlich mit Beeinträchtigungen der angrenzenden naturschutzfachlich hochwertigen Flächen durch An- und Abfahrt, Lärm oder Müll zu rechnen. Im Zuge der Erhaltung der sehr hohen Eigenart des Landschaftsbildes und der hohen Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz, sollte auf weitere bauliche Maßnahmen zwischen Pottenstein und der Teufelshöhle verzichtet werden.

 


 

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