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11.1 Landwirtschaft
Gemäß
der Ziele des Landesentwicklungsprogramms (LEP Entwurf 2002) soll die
Landwirtschaft in Bayern unter dem Leitbild
der Nachhaltigkeit im Sinne der UN-Konferenz von Rio produktiv und gleichzeitig
umwelt- und sozialverträglich fortgeführt werden. Vor diesem Hintergrund
benennt der LEK-Entwurf u. a. folgende umweltrelevante Zielsetzungen
für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung:
- Durch eine nachhaltige, naturnahe und ordnungsgemäße
Bewirtschaftung muss die natürliche Ertragsfähigkeit des Bodens und
die Erzeugung hochwertiger und gesundheitlich einwandfreier landwirtschaftlicher
Produkte dauerhaft gewährleistet bleiben.
- Es soll darauf hingewirkt werden, dass insbesondere
in Gebieten mit ungünstigen Erzeugungsbedingungen die Kulturlandschaft
weiterhin durch die Landwirtschaft gepflegt und damit eine dauerhafte
und flächendeckende Landbewirtschaftung gesichert wird. Milchvieh-,
Mutterkuh- und Schafhaltung leisten durch die standortgebundene Futtergrundlage
einen wichtigen Beitrag zur Pflege und Offenhaltung der Kulturlandschaft
und sollen vor allem in den Gebieten mit ungünstigen Erzeugungsbedingungen
unterstützt werden.
- Maßnahmen der Bodenent- oder -bewässerung
sollen nur für Flächen durchgeführt werden, die auf Dauer landwirtschaftlich
genutzt werden. Insbesondere in Feuchtgebieten und Talauen sollen weitere
Entwässerungen unterbleiben, wenn nachteilige Folgen für den Wasserhaushalt
zu befürchten sind oder Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege
entgegenstehen.
- Zum Schutz der Gewässer, insbesondere der
Trinkwasserreserven, vor Nährstoffeinträgen und Belastungen durch Pflanzenschutzmittel
soll auf eine standortgerechte Nutzung, schonende Bodenbewirtschaftung
und die Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln nach guter fachlicher
Praxis sowie auf die Anlage von Gewässerrandstreifen hingewirkt werden.
Um eine flächengebundene und auf Ressourcenschonung
ausgerichtete bäuerliche Tierhaltung zu sichern, sollen naturnahe und
möglichst geschlossene Stoffkreisläufe in den landwirtschaftlichen Betrieben
erhalten und gefördert werden sowie überregionale Futtermittel- und Nährstofflieferungen
auf ein notwendiges Mindestmaß beschränkt bleiben.
(vgl. LEP Entwurf 2002, B IV, Kap. 1 u. 2)
Die im LEP
Entwurf 2002 benannte „nachhaltige, naturnahe und ordnungsgemäße
Bewirtschaftung“ beinhaltet eine grundsätzliche Orientierung an den Regeln der Guten
Fachlichen Praxis, wie sie in den landwirtschaftlichen Fachgesetzen, im
Bundesbodenschutzgesetz und im Bundesnaturschutzgesetz benannt sind.
Nach diesen rechtlichen Vorgaben soll die Landwirtschaft
- standortgerecht, witterungsangepasst und nachhaltig
wirtschaften und so eine langfristige Nutzbarkeit der Fläche garantieren,
-
vermeidbare Beeinträchtigungen von Biotopen unterlassen und vernetzende
Landschaftselemente erhalten und vermehren,
- die Tierhaltung in ein ausgewogenes Verhältnis
zum Pflanzenbau stellen,
- auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten,
auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten den
Grünlandumbruch unterlassen,
- die natürliche Ausstattung der Nutzfläche
nicht über das zur Erzielung eines nachhaltigen Ertrages erforderliche
Maß beeinträchtigen.
Da die Gute Fachliche Praxis sich grundsätzlich zunächst am Standort
ausrichtet, ergeben sich daraus für Standorte mit besonderen Empfindlichkeiten
und besonders schutzbedürftigen Qualitäten erhöhte Anforderungen. Diese
erhöhten Anforderungen im Rahmen der Guten Fachlichen Praxis betreffen
insbesondere die landwirtschaftliche Nutzung in Gebieten mit bedeutenden
Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild (vgl. Kap. 7
und Karte 6)
und werden nachstehend erläutert, bezogen auf die spezifischen Empfindlichkeiten
des Naturhaushalts.
Leistungen der Landwirtschaft für die Umwelt, welche über die Erfordernisse
der Guten Fachlichen Praxis hinausgehen, sind i. d. R. in Gebieten
erforderlich, in denen die Landwirtschaft vorherrschende Leistungen
für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild übernehmen soll (vgl.
Kap. 7 und Karte 6).
Diese Leistungen sollen entsprechend honoriert werden.
Landwirtschaft in Gebieten mit besonderer aktueller
Erosionsgefährdung (vgl. Karte 3.1)
- In den Gebieten mit aktueller Erosionsgefährdung,
wie sie in Karte 3.1 dargestellt sind, soll die Bodennutzung unter
Anwendung besonders bodenschonender Praktiken erfolgen. Als besonders
erosionsgefährdete Gebiete in Oberfranken gelten beispielsweise die
Rodungsinseln von Frankenwald und am Fuß des Fichtelgebirges, sowie
Teile der Frankenalb und die westliche Münchberger Hochfläche. Ziel
ist in diesen Gebieten die Erhaltung des fruchtbaren Oberbodens und
der Schutz der Gewässer vor Einträgen. So wird etwa überschüssiger Phosphor
aus der landwirtschaftlichen Düngung im Boden festgelegt und dann bei
Erosionsereignissen mit dem Boden abgetragen und in die oberirdischen
Gewässer verlagert.
- In Steillagen mit hoher Erosionsgefährdung
ist die Grünlandnutzung der Ackernutzung vorzuziehen. Aufgrund der ganzjährigen,
vollständigen Bodenbedeckung und der intensiven Durchwurzelung des Oberbodens
bildet das Grünland einen wirksamen Schutz vor dem Abtrag durch Erosion.
Narbenschäden und Bodenverdichtung durch zu hohen Viehbesatz sind zu
vermeiden. Dies gilt beispielsweise auf der Fränkischen Alb an den steilen
Talhängen von Wiesent, Ailsbach, Püttlach, Fichtenohe und Truppach.
- Sofern eine Ackernutzung stattfindet, sind
erosionsmindernde Techniken anzuwenden. Dies gilt insbesondere für Feldfrüchte
mit einer geringen Bodenbedeckung wie beispielsweise Mais oder Hackfrüchte.
Derartige Feldfrüchte sollten nur unter Anwendung besonderer Bodenschutzmaßnahmen
angebaut werden. Dies kann beispielsweise in Form von Untersaaten oder
Zwischenfruchtanbau geschehen, um so eine möglichst vollständige und
ganzjährige Bodenbedeckung zu erreichen.
- Um einen Umbruch der Bodenoberfläche auch
im Ackerbau weitgehend zu vermeiden, sollte die Saat in Mulch- oder
Direktsaatverfahren eingebracht werden. Auch das höhenlinienparallele
Bearbeiten des Oberbodens reduziert ein Abspülen der Bodenkrume wirksam.
Durch eine vielfältige Fruchtfolge und eine ausreichende Humusversorgung
des Bodens sollte die biologische Aktivität des Bodenlebens gefördert
und so eine stabile Bodenstruktur erreicht werden. Zudem wird bei wechselnden
Anbaufrüchten der Schädlingsdruck geringer und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
kann reduziert werden.
- Die Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern
ist in Hanglagen an die jeweiligen Bedingungen anzupassen, so dass diese
nicht oberflächlich abfließen können. In Erwartung unmittelbar bevorstehender
starker Niederschläge muss sowohl die organische als auch die mineralische
Düngung unterbleiben.
- Zum zusätzlichen Schutz gegen Erosion sollte
der Anteil der Strukturelemente in den Hanglagen erhalten und ergänzt
werden.
Landwirtschaft in Gebieten mit besonderer Bedeutung
für den Schutz des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen (vgl. Karte 4.2)
- Zu den besonders gegen Verunreinigungen empfindlichen Gebieten zählen
die Karstgebiete, in deren Grundwasserleiter sich das Wasser mit einer
sehr hohen Fließgeschwindigkeit bewegt und deren Filter- und Reinigungswirkung
im Untergrund äußerst gering ist. Niederschlags- und Oberflächenwasser
kann mit seiner Schadstofffracht fast ungefiltert in das Grundwasser
versickern. Derart gegenüber Schadstoffeinträgen empfindliche Bereiche
sind insbesondere die Kalk- und Dolomitgesteine der nördlichen Frankenalb
sowie die Kalk- und Dolomitmarmorzüge und Kalksilikatfelsen, die sich
von Tröstau über Wunsiedel nach Hohenberg erstrecken.
- Ebenfalls zu den gegen Verunreinigungen empfindlichen Gebieten zählen
die Gebiete mit einem geringen Rückhaltevermögen für nicht sorbierbare
Stoffe wie Nitrat. Als besonders auswaschungsgefährdete Gebiete in Oberfranken
mit aktuell überwiegend intensiver landwirtschaftlicher Nutzung gelten
beispielsweise das Mittelvogtländische Kuppenland, Teile der Münchberger
Hochebene und der Selb-Wunsiedler Hochfläche sowie der nördliche Teil
des Naturraumes Nördliche Frankenalb rund um Hollfeld. Nitrat verhält
sich im Boden sehr mobil und kann leicht mit dem Sickerwasser ausgewaschen
werden. Gleiches gilt für die meisten Pflanzenbehandlungsmittel. Auf
Böden mit geringer nutzbarer Feldkapazität sind daher Stickstoffdüngung
und Pflanzenschutzmittel vorsichtig zu dosieren.
- In Gebieten mit besonderer Bedeutung für den Schutz des Grundwassers
ist eine dem Bedarf der angebauten Frucht angepasste Verwendung von
Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in der landwirtschaftlichen Nutzung
besonders wichtig. Des weiteren spielen bei der Stickstoff-Düngung auch
die Fruchtfolge sowie Art, Menge und Zeitpunkt der Düngerausbringung
eine große Rolle. Aus Sicht des Grundwasserschutzes nachteilige Feldfrüchte
sind beispielsweise solche mit hohem Stickstoffbedarf und geringer Abfuhr
über das Erntegut (Raps, Gemüse, Körnermais), sowie Früchte, bei denen
die Ernte mit einer Bodenbearbeitung verbunden ist (Kartoffeln). Derartig
problematische Feldfrüchte sollten nur unter Beachtung aller Möglichkeiten
zur Reduzierung einer Stickstoffauswaschung angebaut werden.
- Wird die aufgebrachte Stickstoffmenge nicht zeitnah durch die Vegetation
aufgenommen, müssen negative Auswirkungen auf das Grundwasser befürchtet
werden. Eine Auswaschung von Stickstoff wird verringert, sofern die
Fruchtfolge Hauptfrüchte enthält, die den mineralischen Stickstoffvorrat
im Boden vor der Sickerwasserperiode weitgehend ausschöpfen, oder sofern
Zwischenfrüchte angebaut werden, die Brachezeiten vermeiden und den
Stickstoff biologisch konservieren.
- Aufgrund der geringeren Auswaschungsgefahr von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln
unter Grünland ist diese Nutzungsform einer Ackernutzung vorzuziehen.
Reine Wiesen wiederum dienen dem Grundwasserschutz besser als Weiden,
da den Wiesen durch die Mahd regelmäßig Stickstoff entzogen wird, während
das Weidevieh einen Großteil des aufgenommenen Stickstoffes wieder ausscheidet
und so zu einer punktuellen Belastung des Grundwassers führen kann.
Besonders problematisch ist die ganzjährige Weidehaltung mit Zufütterung
im Winter, welche die Ursache für hohe im Boden verbleibende Nitratmengen
darstellt. Bei der Weidenutzung muss also auf einen angepassten Tierbesatz
und eine reduzierte Stickstoffzufuhr geachtet werden.
- Ein Umbruch des Grünlandes zur Erneuerung der Grasnarbe ist zu vermeiden,
um eine erhöhte Mineralisierung zu verhindern. Statt dessen ist eine
stellenweise Nachsaat zu bevorzugen.
Landwirtschaft in Auenbereichen mit besonderen Beeinträchtigungsrisiken
durch großflächige Ackernutzung (vgl. Karte 3.2 u. Karte
6/ Bodenschutzmaßnahmen)
Großflächige
Ackernutzung in den Auen ist mit wasserwirtschaftlichen Zielen nicht vereinbar.
Insbesondere Ackernutzung ist in den Überschwemmungsbereichen der Fließgewässer
ist die Ackernutzung zu vermeiden bzw. zu vermindern, um bei Überflutungsereignissen
die im Vergleich zu Grünland stärkere Erosion des Oberbodens und den
Eintrag von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie die Verschlammung
der Oberflächengewässer zu vermeiden. Als besonders durch Bodenabtrag
und Stoffeinträge gefährdete Auenfunktionsräume aufgrund großflächiger
Ackernutzung können insbesondere Talabschnitte folgender Fließgewässer
gelten: Obermain bzw. Roter Main bei Kulmbach, Röslau unterhalb Marktredwitz
und Teile der Selb. Kleinflächiger findet sich in vielen der Fließgewässerniederungen
noch Ackernutzung. Hier gelten folgende Grundsätze
- Die Überschwemmungsbereiche von Fließgewässern
müssen durch eine geschlossene Pflanzendecke vor starken Erosionsereignissen
geschützt werden. Regelmäßig überflutete Flächen sollen als Auwald oder
Grünland erhalten oder wiederhergestellt werden. Ein Grünlandumbruch
ist nach BNatSchG in Überschwemmungsgebieten nach den Grundsätzen der
Guten Fachlichen Praxis zu unterlassen. (vgl. auch LEP-Entwurf 2002:
B I, 3.3.1.1)
- Grundsätzlich soll in Auenbereichen die Ackernutzung
durch dauerhaft bodendeckende Vegetationsstrukturen wie insbesondere
Grünland ersetzt werden. In Auenfunktionsräumen mit großflächiger Ackernutzung
sind entsprechende Nutzungsänderungen mit besonderer Priorität zu fördern.
Landwirtschaftliche Flächen sollen in der Regel nicht hochwassergeschützt
werden.
- Die landwirtschaftliche Nutzung soll nicht
unmittelbar an die Ufer der Fließgewässer heranreichen, um direkte Stoffeinträge,
Abdrift oder Auswaschung in die Oberflächengewässer zu vermeiden. Stattdessen
soll entlang der Gewässer ein möglichst breiter und gehölzbestandener
Randstreifen verbleiben.
Extensive Landwirtschaft mit vorherrschenden Leistungen
für Naturhaushalt und Landschaftsbild (Karte 6)
Die Region Oberfranken-Ost weist eine Vielzahl gefährdeter Lebensräume
der Kulturlandschaft auf, für deren Bestand eine gewisse Mindestpflege
bzw. der Erhalt traditioneller Landnutzungsformen erforderlich ist, deren
Aufrechterhaltung sich heute aus landwirtschaftlicher Sicht nicht mehr
rentiert. Auf diesen Standorten kann die Landwirtschaft eine wichtige
Funktion für den Arten- und Biotopschutz erfüllen. Laut LEP-Entwurf (2002:
B IV) soll darauf hingewirkt werden, dass insbesondere in Gebieten
mit ungünstigen Produktionsbedingungen eine dauerhafte und flächendeckende
Landbewirtschaftung gesichert ist.
Leistungen der Landwirtschaft für die Umwelt, welche über die Erfordernisse
der Guten Fachlichen Praxis hinausgehen, sollen entsprechend honoriert
und beispielsweise über entsprechende Agrarumweltprogramme gefördert werden.
Zur Vermarktung nachhaltig erzeugter Produkte aus extensiver Landwirtschaft
(Kräuterheu, Schaffleisch) sollen neue Strategien entwickelt werden. Die
Träger der Regionalplanung können dies beispielsweise durch die Unterstützung
regionaler Vermarktungsorganisationen fördern.
- Auf den ertragschwachen Trockenstandorten
der Region Oberfranken-Ost, wie sie insbesondere auf der Fränkischen
Alb sowie auf dem Muschelkalkhöhenzug des Obermainischen Hügelland
verbreitet sind, soll die Landwirtschaft eine Erhaltung und Pflege der
wertvollen Trocken- und Halbtrockenrasen gewährleisten. Eine Intensivierung
der landwirtschaftliche Nutzung ist auf diesen Standorten ebenso wie
ein Brachfallen zu vermeiden. Stattdessen sollen die wertvollen Biozönosen
durch eine standortangepasste, extensive Landnutzung erhalten werden.
Dies beinhaltet die Aufrechterhaltung bzw. Wiedereinführung traditioneller
Landnutzungsformen wie der Wanderschafhaltung oder der extensiven Rindviehhaltung.
Auch eine einschürige Mahd im Herbst kommt je nach Standort und Entwicklungsziel
in Frage.
-
In den naturnahen Auenbereichen der Region sowie in den Wiesentälern
und Rodungsinseln des Frankenwaldes und des Fichtelgebirges sollen wertvolle
Feucht- und Nasswiesen sowie mesophiles Grünland durch eine extensive
Mindestnutzung erhalten werden. Eine Entwässerung der Feuchtbereiche
und die Nivellierung von Mulden und Senken soll vermieden werden. Die
Grünlandbewirtschaftung ist gegebenenfalls an Bedürfnisse wiesenbrütender
Vogelarten anzupassen.
Landwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung der
Belange des Arten- und Biotopschutzes (vgl. Karte
6, Spezielle Lenkungsmaßnahmen von Nutzungen/Landwirtschaft)
In Karte 6 sind als spezielle Lenkungsmaßnahmen für
die landwirtschaftliche Nutzung diejenigen Bereiche gekennzeichnet, in
denen erhöhte Beeinträchtigungsrisiken für wertvolle Lebensräume oder
Entwicklungspotentiale durch Stoffeinträge aus der Landwirtschaft zu erwarten
sind. Soweit diese Konfliktbereiche in Gebieten liegen, in denen die Landnutzung
vorherrschende Leistungen für den Naturhaushalt und Landschaftsbild übernehmen
soll, soll mit besonderer Priorität eine Extensivierung der landwirtschaftlichen
Nutzung angestrebt werden (s. o.). In den übrigen Bereichen, in denen
die Landnutzung besondere Leistungen für den Naturhaushalt und Landschaftsbild
übernimmt, sollen je nach Einzelfall geeignete Maßnahmen zur Reduzierung
von PBSM- und Düngemittelverdriftungen wie beispielsweise die Einrichtung
von Pufferzonen oder Heckenpflanzungen gefördert werden. Eine Zusammenstellung
der einzelnen Gebiete ist Kapitel
4.4, Tabelle 17, Pkt.
A 1 und A 2 zu entnehmen.
Landwirtschaft in Gebieten mit historischen Landschaftselementen
/ Flurformen (vgl. Karte
1.6)
In Gebieten mit erkennbar erhaltenen historischen Kulturlandschaftselementen
wie alten Flurformen oder einem gewachsenen Strukturreichtum spielt die
landwirtschaftliche Nutzung auch für den Erhalt von Heimatgeschichte und
für das Landschaftserleben eine wichtige Rolle. Derartige Bereiche sind
z.B. die Heckenlandschaften im Obermainischen und Oberpfälzischen Hügelland,
wie an der Ködnitzer Weinleite, bei Lanzendorf und bei Stadtsteinach.
Von großer Bedeutung für das Landschaftserleben sind auch die historischen
Siedlungs- und Flurformen, wie sie vor allem noch im Frankenwald erhalten
sind. Dort finden sich eine Vielzahl erhaltener Radialfluren um die Ortschaften
Braunersreuth, Elbersreuth, Kunreuth, Marlesreuth, Seubetenreuth, Steinbach,
Triebenreuth, Rützenreuth, Schlackenreuth und Trottenreuth. Auch am Fuße
des Fichtelgebirges finden sich gut erhaltene Flurformen. Am Rande der
Münchberger Hochfläche sind dies etwa die Waldhufendörfer Benk, Förmitz,
Kleinlusnitz, Laubertsreuth und Pilgramsreuth. Weitere Radialhufenfluren
finden sich im Übergangsbereich zwischen Fichtelgebirge und Wunsiedler
Hochfläche, wie z.B. in Sichersreuth, Erkersreuth, Spielberg und in Heidelheim.
Eine wichtige Aufgabe der Landwirtschaft besteht darin, diese historischen
Flurformen zu erhalten, wobei insbesondere folgende Grundsätze zu berücksichtigen
sind:
-
Schlagvergrößerungen in Verbindung mit der Beseitigung von Grenzlinien
wie Lesesteinwällen, Hecken oder Wegrainen sollen vermieden werden.
Die Schlaggröße soll eine landschaftstypische Obergrenze nicht überschreiten.
- Gliedernde Kulturlandschaftselemente wie historische
Hecken- und Rankenstrukturen, Hüllweiher u. ä. sind zu erhalten
und vor randlichen Beeinträchtigungen zu schützen. Die Strukturen sind
gegebenenfalls zu einem Biotopverbundnetz auszubauen und naturschonend
zu pflegen. Ein Zurückschneiden von Hecken soll abschnittsweise erfolgen.
- Sofern eine rentable Landbewirtschaftung auf
den Parzellen nicht anders möglich ist, ist eine entsprechende traditionelle
Landnutzung (Schafbeweidung o. ä.) zu fördern.
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