11.3 Siedlung und Gewerbe

Das Landesentwicklungsprogramm (Entwurf 2002) benennt u. a. folgende, aus Sicht des Naturschutzes bedeutsamen Ziele für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung.

  • Die gewachsene Siedlungsstruktur soll erhalten und unter Wahrung der natürlichen Lebensgrundlagen entsprechend den Bedürfnissen von Bevölkerung und Wirtschaft nachhaltig weiterentwickelt werden. Dabei sollen die bayerische Kulturlandschaft bewahrt und die Baukultur gefördert werden. Auf das charakteristische Orts- und Landschaftsbild soll geachtet sowie die Zersiedelung der Landschaft verhindert werden (LEP Entwurf 2002: B VI 1).
  • Besonders schützenswerte Landschaftsteile sowie der Zugang zu diesen sollen grundsätzlich von einer Bebauung freigehalten werden. Dies gilt insbesondere für
    • Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete,
    • besonders bedeutende, weithin einsehbare Landschaftsteile wie landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen,
    • Schutzwälder, Erholungswälder und Bannwälder sowie deren unmittelbare Randzonen,
    • Fluss- und Seeuferbereiche, die ökologisch oder für das Landschaftsbild wertvoll oder der Allgemeinheit für Erholungszwecke vorzubehalten sind sowie
    • Moore und ökologisch wertvolle Verlandungszonen (LEP Entwurf 2002: B VI 1.8).

·  Siedlungsgebiete sowie sonstige Vorhaben sollen schonend in die Landschaft eingebunden werden. Eine ungegliederte, insbesondere band­artige Siedlungsentwicklung soll vermieden werden (LEP Entwurf 2002: B VI 1.6).

  • Zur Verringerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden sollen vorrangig

    • auf die angemessene Nutzung leerstehender oder leerfallender Bausubstanz, insbesondere in den Stadt- und Dorfkernen hingewirkt,
    • die Innenentwicklung einschließlich der Umnutzung von brach­liegenden, ehemals baulich genutzten Flächen, insbesondere ehemals von Militär, Bahn, Post und Gewerbe genutzte Flächen im Siedlungsbereich verstärkt und die Baulandreserven mobilisiert,
    • die Möglichkeiten der angemessenen Verdichtung bestehender Siedlungs­gebiete genutzt,
    • auf die Nutzung bereits ausgewiesener Bauflächen hingewirkt,
    • flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen angewendet und
    • die Versiegelung von Freiflächen möglichst gering gehalten werden (LEP Entwurf 2002: B VI 1.1).

In der Region Oberfranken-Ost sollen aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie auf Grund der regionalen Gegebenheiten darüber hinaus insbesondere folgende Grundsätze beachtet werden:

  • Unbebaut bleiben sollen neben den im LEP genannten Landschaftsteilen (s. o.) insbesondere:

    • Auenfunktionsräume mit ihren Überschwemmungsgebieten bzw. Retentionsräumen für Hochwasser (vgl. Karte 1.2),
    • Landschaftsteile mit natürlicher/naturnaher Entwicklung sowie mit vorherrschenden Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild (vgl. Karte 6), insbesondere mit besonders schutzwürdigen Arten- oder Lebensraumbeständen sowie Erweiterungs- und Entwicklungs­flächen für naturnahe Lebensräume, (vgl. Karte 6),
    • vorgeschlagene Landschaftliche Vorrang- und Vorbehaltsgebiete
    • regionale Biotopverbundachsen,
    • NATURA 2000-Gebiete,
    • Wälder, insbesondere wenn sie besondere Erholungsfunktionen, öko­logische Funktionen oder sonstige Schutzfunktionen über­nehmen,
    • Landschaftsteile mit wichtiger Erholungsfunktion
    • wichtige Frischlufttransportbahnen.

  •  An fernwirksamen Hanglagen und visuellen Leitstrukturen (siehe Karte 1.5), wie insbesondere an der Fränkischen Linie, dem Albanstieg, dem Anstieg zum Bayreuther Muschelkalkzug und dem Kulmbacher Forst oder den Talflanken des Ahorntals sollen Flächeninanspruchnahmen für Siedlungszwecke möglichst nicht erfolgen.

  • Bei der Siedlungsentwicklung sollten das typische Orts- und Landschaftsbild, die landschaftstypische Siedlungsstruktur sowie die Identität der Siedlungen in ihrem Charakter nicht nachteilig verändert werden. Wertvolle Siedlungsbereiche, Baudenkmale, Ge­bäudeensembles, landschaftstypische Bauweisen, Blickbeziehungen und landschaftstypische dörfliche Siedlungsstrukturen sollen bewahrt werden. In der Region soll insbesondere auf die dauerhafte Bewahrung der landschaftsprägenden Erscheinung fernwirksamer Bauten (v. a. Kirchen, Schlösser, Burgen) und histori­scher Orts- und Stadtkerne geachtet werden.

  • Im Übergangsbereich zur freien Landschaft sollten gewachsene und intakte Ortsränder erhalten bleiben und auf die landschaftliche Einbindung neuer Wohn- und Gewerbege­biete beson­ders geachtet werden. Hierzu sollten typische Siedlungsrandstrukturen (wie Wiesen und Wei­den, Streuobstbestände, Gebüsche, Hecken, Feldgehölze, Raine, Ranken, Fließ- und Stillgewässer, gewässerbegleitende Säume und Gehölze, Waldrän­der) erhalten und wieder geschaffen werden.

  • Bei der Siedlungsentwicklung größerer Orte und Städte sowie der Kurorte soll auf die Erhaltung und Entwicklung eines ausreichenden Grünflächennetzes, das mit der freien Landschaft verbunden ist, geachtet werden.

  • Innerhalb solcher Grünflächennetze sollten naturnahe Lebensräume und Sonderstandorte erhalten und wieder entwickelt werden. Hierzu sollten versiegelte Flächen oder verbaute Gewässer möglichst revitalisiert werden und als Biotopverbund funktional miteinander und mit Lebensräumen der freien Landschaft vernetzt werden.

  • Die letztgenannten Bestrebungen können durch Maßnahmen einer ökologischen Wohnumfeldgestaltung (naturnahe Garten- und Freiflächengestaltung, Fassaden- und Dachflächenbegrünung, extensive Grünflächenpflege, Hilfsmaßnahmen für Einzelarten wie Vögel, Säugetiere, Fledermäuse, Schmetterlinge und Hautflügler, Förderung von Pionier- und Ruderallebensräumen) sinnvoll ergänzt werden.

  • Der Entleerung von Ortskernen v. a. in Dörfern sollte entgegengewirkt werden, indem eine Sanierung der alten Bausubstanz erfolgt, die den heutigen Wohn- und Lebensbedürfnissen angepasst ist, ohne ggf. denkmalpflegerische Belange zu vernachlässigen.

Als Suchräume für die Siedlungsentwicklung sind insbesondere diejenigen Bereiche anzusehen, die in der Leitbildkarte (Karte 6) als Gebietstyp „Landnutzung mit begleitenden Leistungen für Naturhaushalt und Land­schaftsbild“ dargestellt sind. Hier können Siedlungsentwicklungen i. d. R. relativ konfliktarm und daher auch mit einem vergleichsweise geringen Ausgleichsaufwand realisiert werden. Zu bevorzugen sind dabei innerhalb des o. g. Gebietstyps diejenigen Bereiche, welche an bestehende Siedlungen angrenzen und bereits über eine Verkehrsanbindung verfügen.

Besondere Einzelhinweise (s. Karte 6 )

Nachstehend sind in tabellarischer Form die Bereiche benannt, in denen Siedlungserweiterungen mit erhöhten Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild verbunden wären. Aus naturschutzfachlicher Sicht ist hier eine Begrenzung der Siedlungsentwicklung wünschenswert. Sie sind damit die Grundlage, auf der in Abwägung mit anderen Belangen die „Roten Pfeile“ für die Regionalplanung entwickelt werden können. Nicht kartographisch dargestellt und beschrieben sind Flächen, auf denen bereits durch bestehende Schutzgebiete wie NSG oder LSG Restriktionen für Siedlungserweiter­ungen bestehen. Der Betrachtungsebene entsprechend sind zudem die örtlichen Vorstellungen zur Siedlungsentwicklung sowie Siedlungsrestriktionen aufgrund ungeeigneten Baugrundes oder eigentumsrechtlicher Beschränkungen unberücksichtigt geblieben. Der Hinweis zur Begrenzung der Siedlungsentwicklung findet sich somit auch in Bereichen, wo sich eine weitere Bebauung bereits aus verschiedensten anderen Gründen erübrigt.


Tab. 37:    Ortsteile und -ränder, für welche eine Begrenzung der Siedlungsentwicklung aus naturschutzfachlicher Sicht wünschenswert ist

Gemeinde

Ortsteil

Richtung
der Siedlungs-begrenzung

Begründung

       

Stadt Hof

   

Norden

Freihaltung Auenbereiche der Sächsischen Saale

   

Norden

Wiesenbrütergebiet

   

Westen

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

   

Süd-West

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Wiesenbrütergebiet

   

Süd-Osten

Freihaltung Auenbereiche der Sächsischen Saale

 

Eppenreuth

Süden

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

 

Jägersruh

Osten

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, wertvolle Lebensräume

       

Landkreis Hof

Oberkotzau

 

Norden

Freihaltung Auenbereiche der Sächsischen Saale

 

Osten

Freihaltung Auenbereiche, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, Wiesenbrütergebiet

   

Süden

Freihaltung Auenbereiche der Sächsischen Saale

Döhlau

 

Nord-West

Freihaltung Auenbereiche der Sächsischen Saale

 

Tauperlitz

Süd-Ost,
Süd-West

Freihaltung Auenbereiche, wertvolle Lebensräume, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet

Schwarzenbach
a. d. Saale

 

Norden

Freihaltung Auenbereiche, Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild

   

Süd-Ost

Freihaltung Auenbereiche, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild

   

Süd-West

Freihaltung Auenbereiche, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild

 

Förbau

Norden,
Osten,
Süden

Freihaltung Auenbereiche der Sächsischen Saale, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Wiesenbrütergebiet

 

Martinlamitz

Osten

Freihaltung Auenbereiche, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume, Wiesenbrütergebiet

   

Westen

Freihaltung Auenbereiche, vorgeschlagenes landschaft­liches Vorranggebiet

 

Seulbitz

 

Freihaltung Auenbereiche der Sächsischen Saale

Konradsreuth

 

Nord-West

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

   

Süd-Ost

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

 

Ahornberg

Süd

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

Weißdorf

   

Freihaltung Auenbereiche der Sächsischen Saale

 

Wulmersreuth

Nord

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

Sparneck

 

Nord

Freihaltung Auenbereiche, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Wiesenbrütergebiet,

   

Süd-West

Freihaltung Auenbereiche der Sächsischen Saale

   

Süd-Ost

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Wiesenbrütergebiet

Zell

 

Nord

Freihaltung Auenbereiche der Sächsischen Saale

   

Süd-West

Freihaltung Auenbereiche der Sächsischen Saale, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

Stammbach

 

Nord

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

   

Süd

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

 

Förstenreuth

Süd

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

 

Querenbach

Ost

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

Münchberg

 

West

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume, Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild

   

Nord-Ost

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

   

Süd-Ost

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen, Wiesenbrütergebiet

 

Gottersdorf

Süd-West

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

 

Straas

Nord-Ost

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

 

Laubersreuth

Ost

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

 

Mechlenreuth

 

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen, Wiesenbrütergebiet

 

Solg

 

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

 

Ahornis

Ost

Wiesenbrütergebiet

 

Markersreuth

West

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

Helmbrechts

 

Nord-Ost

Freihaltung von Auenbereichen, Wiesenbrütergebiet, Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild

   

Süd-Ost

Freihaltung von Auenbereichen, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet,

   

Süd-West

Freihaltung von Auenbereichen, Wiesenbrütergebiet

 

Ochsenbrunn

Ost

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

 

Ort

Nord

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

 

Klein-
schwarzen-
bach

Ost

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

 

Edlendorf /
Günthers­
dorf

Ost

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

 

Ottengrün

West

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

 

Wüsten-
selbitz

Ost

Landnutzung mit vorherrschen­den Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

 

Baiergrün

Ost

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

Schauenstein

Neudorf

Ost

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

Leupoldsgrün

 

West

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

Selbitz

 

Nord-Ost

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

   

Süd

Freihaltung von Auenbereichen, Wiesenbrütergebiet, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet

 

Sellanger

Süd-West

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

Naila

 

Ost

Freihaltung von Auenbereichen

   

Süd

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Culmitz

Süd-Ost

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume, Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Wiesenbrütergebiet

 

Marxgrün

Ost

Freihaltung von Auenbereichen, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

Schwarzenbach a. Wald

 

Ost

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Döbra

Nord

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Meierhof

Nord, Süd

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume, Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild

Geroldsgrün

 

Nord, West,
Süd

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume, Wiesenbrütergebiet

 

Steinbach

Ost

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Silberstein

Nord-West,
Süd-Ost

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Dürrenwaid

Nord, West,
Süd

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Langenbach

Nord-West

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume, Wiesenbrütergebiet

   

Süd

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume, Wiesenbrütergebiet

Bad Steben

 

Nord-Ost

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume, Wiesenbrütergebiet

   

Süd-West

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Carlsgrün

Ost

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume, Wiesenbrütergebiet

 

Bobengrün

West

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume, Wiesenbrütergebiet

Lichtenberg

 

West

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

Issigau

 

Süd-West

Wiesenbrütergebiet

 

Reitzenstein

West, Nord,
Ost

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume, Wiesenbrütergebiet

Berg

 

Süd-West

Wiesenbrütergebiet

 

Hadermanns-
grün

Nord

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Eisenbühl

Süd

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

Köditz

Joditz

West

Freihaltung von Auenbereichen

 

Lamitz

Süd

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

Töpen

 

West

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

Gattendorf

Schloss
Gattendorf

Nord-Ost

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume, Wiesenbrütergebiet

 

Gumperts-
reuth

West

Wiesenbrütergebiet

Regnitzlosau

 

Nord

Freihaltung von Auenbereichen, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Nentschau

West, Nord,
Ost

Freihaltung von Auenbereichen, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

Rehau

 

Nord-Ost

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume, Wiesenbrütergebiet

   

Süd-Ost

Freihaltung von Auenbereichen, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume, Wiesenbrütergebiet

   

Süd-West

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume, Wiesenbrütergebiet

   

West

Freihaltung von Auenbereichen, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume, Wiesenbrütergebiet

 

Wurlitz

 

Freihaltung von Auenbereichen, Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild

 

Pilgrams-
reuth

Nord

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Wiesenbrütergebiet

       

Landkreis Kulmbach

Kulmbach

 

Ost

Freihaltung von Auenbereichen, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

   

Nord

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

   

Süd-West

Freihaltung von Auenbereichen des Roten Main, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Leuchau

Nord-Ost

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Aichig

Nord

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

   

Süd

Freihaltung von Auenbereichen

 

Frankenberg

Nord

Freihaltung von Auenbereichen des Roten Main

 

Katschen-
reuth

 

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume, Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

 

Niedern-dobrach

Ost

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

 

Kirchleus

Nord

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

   

Süd

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Grafen-
dobrach

Ost

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Lehental

 

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

Presseck

Wartenfels

Süd-Ost

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

Rugendorf

 

Ost

Freihaltung von Auenbereichen

   

Süd-West

Freihaltung von Auenbereichen

 

Losau

Nord-West

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

Stadtsteinach

Stadtsteinach

 

Freihaltung von Auenbereichen, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Ober-/
Unterzaubach

 

Freihaltung von Auenbereichen, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

Grafen­gehaig

Weidmes

West, Süd,
Ost

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

Untersteinach

 

Nord

Freihaltung von Auenbereichen, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

   

Süd

Freihaltung von Auenbereichen, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

   

Nord-Ost

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

   

Süd-West

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

Ködnitz

Ködnitz

 

Freihaltung von Auenbereichen, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Kauerndorf /
Fölschnitz

West, Süd

Freihaltung von Auenbereichen, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

   

Ost

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

Ludwig-schorgast

 

Nord-Ost

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

Marktleugast

Mannsflur

 

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume, Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild

 

Marienweiher

Süd-Ost

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

Wirsberg

 

Ost

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

   

West

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Neufang

Nord-Ost

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

Neuenmarkt

 

Nord-Ost

Freihaltung von Auenbereichen, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet

Markt-schor-gast

 

Nord

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

   

Ost

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

   

Südwest

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

Mainleus

Mainleus/ Hornschuchs­
hausen

 

Freihaltung von Auenbereichen des Roten Mains, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume, Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild

 

Wilmersreuth

Nord

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

 

Rothwind

Süd

Freihaltung von Auenbereichen des Roten Mains, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume, Wiesenbrütergebiet

 

Motschen-
bach

 

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

 

Wüsten­
buchau

 

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen, wertvolle Lebensräume

 

Fassolds­-
hof/
Schmeilsdorf

 

Freihaltung von Auenbereichen des Roten Mains, Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

 

Buchau

Nord

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume, Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

Kasendorf

 

Nord-West

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Heubsch

Süd

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Peesten

Ost

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Döllnitz

Süd-West

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

Wonsees

 

West

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Schirradorf

Süd-West

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

Thurnau

 

Nord-Ost

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Hutschdorf

 

Freihaltung von Auenbereichen, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Alladorf

Ost

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

Neudrossenfeld

 

Süd-Ost

Freihaltung von Auenbereichen, Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild

   

Nord

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume, Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild

 

Hornungs-
reuth

Nord, Süd

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

 

Ob- / Unt­
brücklein

Süd

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

 

Waldau

West

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

 

Langenstadt

West

Freihaltung von Auenbereichen des Roten Mains, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

Trebgast

 

Nord, Süd, Ost

Freihaltung von Auenbereichen am Weißen Main, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

Himmelkron

 

West

Freihaltung von Auenbereichen am Weißen Main

 

Lanzendorf

West

Freihaltung von Auenbereichen am Weißen Main, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

       

Stadt Bayreuth

   

West

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Dörnhof

West

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

       

Landkreis Bayreuth

Gefrees

 

Nord

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

   

Süd-West

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

 

Grünstein

Nord

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

   

Süd

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

 

Zettlitz

Ost, West,
Süd

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

 

Streitau

Süd

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

 

Kornbach

West

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

 

Metzlersreuth

Süd

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

Bad Berneck

 

West

Freihaltung von Auenbereichen am Weißen Main, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume, Wiesenbrütergebiet

   

Ost

Freihaltung von Auenbereichen am Weißen Main, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Franken-
hammer/
Goldmühl

Nord

Freihaltung von Auenbereichen am Weißen Main, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Wasser-
knoden

Ost

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

 

Kolbenhof

West

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

Bischofsgrün

 

Nord

Freihaltung von Auenbereichen am Weißen Main, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

   

Süd-West

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

Bindlach

 

Nord-West

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

   

Nord-Ost

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Benk

 

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

Warmensteinach

Geiersberg/
Fleckl

Süd

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

Fichtelberg

 

West

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

   

Süd

Freihaltung von Auenbereichen, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

Mehlmeisel

 

Nord

Freihaltung von Auenbereichen, Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild,

   

West

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

Heinersreuth

 

Nord-West

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

 

Grüngraben

West

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

Eckersdorf

Donndorf

Ost

Siedlungszäsur zwischen Bayreuth und Eckersdorf / Donndorf

 

Busbach

 

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

Weidenberg

 

Süd-Ost

Freihaltung von Auenbereichen der Steinach

   

Nord-West

Freihaltung von Auenbereichen der Steinach

 

Stockau

Süd

Freihaltung von Auenbereichen der Ölschnitz, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Glotzdorf

West

Freihaltung von Auenbereichen der Ölschnitz, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Neunkirchen

Süd-West

Freihaltung von Auenbereichen der Ölschnitz, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

Mistelgau

Obernsees

Süd

Freihaltung von Auenbereichen der Truppach

 

Truppach

Ost

Freihaltung von Auenbereichen der Truppach

 

Mengersdorf

 

Freihaltung von Auenbereichen der Truppach

Mistelbach

 

Süd-Ost

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

Gesees

 

West

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

Speichersdorf

Göppmanns-
bühl/
Heidenaab

Nord

Freihaltung von Auenbereichen der Heidenaab

   

Süd

Freihaltung von Auenbereichen der Heidenaab

 

Wirbenz

 

Freihaltung von Auenbereichen der Heidenaab

Hollfeld

Krögelstein

Nord

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Freienfels

Ost

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Drosendorf
a.d. Aufseß

Nord-Ost

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

Aufseß

Neuhaus /
Neuhauser
Mühle

Ost

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

Waischenfeld

   

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Nankendorf

Ost

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

Glashütten

 

Süd

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

Ahorntal

Volsbach

Nord

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

   

Süd

Wiesenbrütergebiet

 

Körzendorf

Süd-West

Wiesenbrütergebiet

 

Reizendorf

West

Wiesenbrütergebiet

 

Freiahorn

West

Wiesenbrütergebiet

 

Kirchahorn

West

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Adlitz

Süd

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

Creußen

 

Süd-West

Freihaltung von Auenbereichen des Roten Main

Pottenstein

   

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Elbersberg

West

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

Pegnitz

   

Freihaltung von Auenbereichen der Pegnitz und Fichtenohe, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Nemschen-
reuth

Ost

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Buchau

 

Freihaltung von Auenbereichen der Fichtenohe, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Büchenbach

Süd-Ost

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Kaltental

Süd-West

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Leups

Ost

Freihaltung von Auenbereichen der Fichtenohe

 

Trockau

West

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

Betzenstein

 

Süd-Ost

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

   

Nord-West

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Stierberg

Ost

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Spies

Nord-West

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

       

Landkreis Wunsiedel

Schönwald

Grünhaid/
Neuenbrand

Ost

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume, Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild

Selb

 

Nord-West

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

   

West

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

   

Süd-West

Freihaltung von Auenbereichen der Selb, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

   

Nord-Ost

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

   

Süd-Ost

Freihaltung von Auenbereichen der Selb, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Vielitz

Ost, Süd,
West

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Längenau

West

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Oberweißen-
bach

Süd

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

 

Spielberg

Ost

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume, Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild

 

Silberbach

Ost

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

   

West

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

Kirchenlamitz

 

Ost

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Epprecht­
stein

West

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Niederlamitz

Ost

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume, Wiesenbrütergebiet

   

West

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Nieder-
lamitzer Hammer

Nord-West

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

   

Süd-West

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume, Wiesenbrütergebiet

Marktleuthen

 

Nord

Freihaltung von Auenbereichen

   

Süd

Freihaltung von Auenbereichen

 

Habnith

Ost

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

   

Süd-West

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

 

Großwendern

Nord-Ost

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

   

Süd-West

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

Thierstein

 

Nord-West

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

Hohenberg
a.d. Eger

 

West

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

   

Süd

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

Höchstädt
bei Thiersheim

 

Nord-West

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume, Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild

Weißenstadt

 

Nord-West

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume, Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Wiesenbrütergebiet

   

West

Freihaltung von Auenbereichen

   

Ost

Freihaltung von Auenbereichen der Eger, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

   

Süd-Ost

Freihaltung von Auenbereichen der Eger, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Voitsumra

Ost

Freihaltung von Auenbereichen der Eger

   

West

Freihaltung von Auenbereichen der Eger

 

Franken

Süd

Freihaltung von Auenbereichen

 

Birk

Ost

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

Röslau

 

Nord-Ost

Freihaltung von Auenbereichen der Eger, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

   

Süd-West

Freihaltung von Auenbereichen, Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild

 

Grün

Ost

Freihaltung von Auenbereichen, Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild

Thiersheim

 

Nord-Ost

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

   

Süd

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

   

West

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Neuenreuth

Süd

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

 

Berthards­
ruhe

Süd-West

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

Arzberg

 

Süd-Ost

Freihaltung von Auenbereichen der Röslau, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

   

Süd

Freihaltung von Auenbereichen der Röslau, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Röthenbach

Ost

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

 

Seußen

West

Freihaltung von Auenbereichen, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet

Schirnding

 

Nord-West

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

   

Ost

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild

   

Süd-West

Freihaltung von Auenbereichen, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet

   

Süd

Freihaltung von Auenbereichen, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet

Wunsiedel

 

Nord

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

   

Ost

Freihaltung von Auenbereichen der Röslau, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

   

Süd-Ost

Freihaltung von Auenbereichen der Röslau, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

   

Süd-West

Freihaltung von Auenbereichen der Röslau, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Schönbrunn

Nord-Ost

Freihaltung von Auenbereichen der Röslau, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

   

Süd-West

Freihaltung von Auenbereichen der Röslau, Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild

 

Hildenbach

West

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

 

Bernstein

Süd-West

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

Tröstau

 

Ost

Freihaltung von Auenbereichen der Röslau, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet

   

West

Freihaltung von Auenbereichen der Röslau, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet

 

Leupoldsdorf

Nord-West

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

   

Süd-Ost

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

Nagel

 

Nord-Ost

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

   

Süd-West

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

Bad Alexandersbad

 

Ost

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

Marktredwitz

 

Nord-Ost

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

   

Ost

Freihaltung von Auenbereichen der Kösseine

   

Süd-West

Freihaltung von Auenbereichen der Kösseine, Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild

 

Dörflas

Süd-West

Freihaltung von Auenbereichen, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Ziegelhütte

West

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

 

Leuthendorf

Ost

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

 

Lorenzreuth

West

Freihaltung von Auenbereichen der Röslau, vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

Landkreis Tirschenreuth

Waldershof

 

Süd

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

 

Lengenfeld

Nord-Ost

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

   

Süd-West

Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Freihaltung von Bachtälchen

 

Hard

West

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

 

Harlach

Ost

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume

   

Süd

vorgeschlagenes landschaftliches Vorranggebiet, wertvolle Lebensräume


 

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