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Bei der Entwicklung der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur in der Region Oberfranken-Ost sollen aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege folgende Grundsätze beachtet werden:
Windkraftanlagen können trotz ihrer unbestritten positiven Auswirkungen im Bereich Klimaschutz und Ressourcenschonung Konflikte im Hinblick auf andere Schutzgüter hervorrufen. Die konkreten Auswirkungen sind daher stets sorgfältig zu prüfen. Sie sollen gezielt innerhalb von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Windenergienutzung errichtet werden. Außerhalb der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete sind überörtlich raumbedeutsame Vorhaben in der Regel ausgeschlossen und nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig. Aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollen in folgenden Gebieten generell keine Windkraftanlagen errichtet werden:
Zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen infolge der Errichtung von Windkraftanlagen sollen insbesondere folgende Aspekte beachtet werden:
VE 1 Vorranggebiet Nr. 1 östlich von Mödlareuth Das Vorranggebiet Mödlareuth an der nordöstlichen Grenze der Region Oberfranken-Ost ist das derzeit größte ausgewiesene Vorranggebiet in der Region. Dort ist bereits ein Windpark mit sechs Anlagen errichtet. Gegen weitere Planungen in diesem Bereich bestehen aus Sicht des Naturschutzes keine schwerwiegenden Bedenken. VE 2 Vorranggebiet Nr. 2 nördlich von Förstenreuth Das Gebiet soll nach dem Beschluss des Planungsausschusses des Regionalen Planungsverbands gestrichen werden. VE 3 Vorranggebiet Nr. 3 westlich von Heidelheim Das Vorranggebiet Heidelheim befindet sich etwa 2 km nordöstlich von Marktleuthen zwischen Martinlamitzer Forst und Kaiserhammer / Selbitzer Forst. Der dort vorhandene Windpark aus drei bestehenden Anlagen soll um zwei weitere Anlagen ergänzt werden. Hierdurch werden der Standort besser ausgenutzt und durch die Bündelung der Anlagen die Auswirkungen auf Natur und Landschaft räumlich begrenzt. Gegen dieses Vorhaben bestehen aus Sicht des Naturschutzes kaum schwerwiegende Bedenken. Der Standort sollte jedoch hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen für das Landschaftsbild geprüft werden. Die Gruppe der Anlagen sollte oben genannte Empfehlungen einhalten und ein homogenes Erscheinungsbild aufweisen. Des weiteren sollte bei der Errichtung der Anlagen darauf geachtet werden, dass die Struktur der historischen Radialhufenflur erhalten bleibt. VE 4 Vorbehaltsgebiet Nr. 4 bei Langenbach Das Vorbehaltsgebiet bei Langenbach mit einem bestehenden Windpark aus zwei Anlagen und einer weiteren geplanten Anlage befindet sich am Nordrand der Stebener Rodungsinsel. Das Vorbehaltsgebiet liegt in einem landschaftlich wertvollen Bereich, in weniger als 500 m Entfernung zu zwei Wiesenbrütergebieten. Eine Ausweitung der Windenergienutzung in diesem Gebiet ist daher aus Gründen des Naturschutzes zu vermeiden. VE 5 Vorbehaltsgebiet Nr. 5 bei Sellanger Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands Oberfranken-Ost hat die Herausnahme des Vorbehaltsgebiets aus dem Regionalplan beschlossen. Auf der Fläche wurde bisher eine Anlage errichtet. VE 6 Vorbehaltsgebiet Nr. 6 bei Regnitzlosau Das Vorbehaltsgebiet Regnitzlosau befindet sich einige Kilometer südöstlich von Hof. Es hält den Mindestabstand von 500 m zu Wiesenbrütergebieten und den wertvollen siedlungsnahen Erholungsgebieten in den Auen der Südlichen Regnitz knapp ein. Aus Gründen des Artenschutz sollte darauf geachtet werden, dass dieser Mindestabstand auch durch zukünftig geplante Windenergieanlagen nicht unterschritten wird. Ein bereits genehmigter Windpark mit vier Anlagen hält diesen Abstand ein. VE 7 Vorbehaltsgebiet Nr. 7 bei Oberkotzau Das Vorbehaltsgebiet befindet sich am Haidberg zwischen Oberkotzau und Schwarzenbach a. d. Saale und grenzt unmittelbar an einen wertvollen Wiesenbrüterlebensraum an der Lamitz an. Der bisher geplante Windpark mit vier Anlagen befindet sich in einem knapp ausreichenden Abstand zu diesem Lebensraum. Es sollte jedoch in Zukunft darauf geachtet werden, auch bei einer möglichen Ausweitung dieses Windparks den Sicherheitsabstand von 500 m einzuhalten. Zudem befindet sich das Vorbehaltsgebiet in unmittelbarer Nähe zu einem siedlungsnahen Erholungsgebiet mit hervorragender Bedeutung, welches nicht durch die Windenergieanlage visuell beeinträchtigt werden sollte. Künftige Erweiterungen des Standorts sollten dahingehend überprüft werden. VE 8 Vorbehaltsgebiete Nr. 8 a u. b bei Münchberg Im Bereich der Autobahnabfahrt Münchberg-Nord befinden sich zwei Vorbehaltsgebiete für Windenergieanlagen mit insgesamt über 100 ha Fläche. Im östlichen Teilbereich bei Rothenmühle sind derzeit drei Windenergieanlagen in Planung. Im westlichen Teil bei Gottersdorf sind zwei einzelne Windenergieanlagen errichtet und eine weitere geplant. Gegen weitere Vorhabensplanungen innerhalb der Vorbehaltsgebiete bestehen aus Sicht des Naturschutzes keine Bedenken. Konfliktmindernd ist insbesondere die Bündelung mit den das Landschaftsbild vorbelastenden Freileitungen und der Autobahn A 9. VE 9 Vorbehaltsgebiet Nr. 9 bei Presseck Das Vorbehaltsgebiet bei Presseck liegt inmitten des Frankenwaldes, welcher für das Landschaftserleben und die ruhige, naturbezogene Erholung von herausragender Bedeutung ist. Vom Fließgewässersystem der Unteren Steinach, welches für das Landschaftsbild von besonderer Bedeutung ist, liegt das Vorbehaltsgebiet knapp 600 m entfernt. Eine negative visuelle Wirkung in diesem Bereich ist bei Errichtung einer Windenergieanlage zu erwarten. Die Auswirkungen einer Windenergieanlage auf das Landschaftsbild der Rodungsinsel und auf die historischen Radialflur sollten bei einer Planung eingehend geprüft werden. VE 10 Vorbehaltsgebiet Nr. 10 bei Falls Das Vorbehaltsgebiet bei Falls östlich von Marktschorgast befindet sich an einer Eisenbahnstrecke und weist somit bereits Vorbelastungen auf . Es bestehen kaum schwerwiegende Bedenken des Naturschutzes, auf diesem Gelände Windenergieanlagen zu errichten. Allerdings sollten mögliche Beeinträchtigungen auf das Landschaftsbild geprüft werden. Derzeit sind zwei Anlagen auf dem Gelände geplant. VE 11/12 Vorbehaltsgebiete Nr. 11 u. 12 bei Lützenreuth Bei Lützenreuth befinden sich zwei Vorbehaltsgebiete für die Windenergienutzung, welche von dem Vorbehaltsgebiet bei Falls nur etwa 1,5 km in südlicher Richtung entfernt sind. Die Gebiete befinden sich in relativer Nähe zur A 9. Im westlichen Gebiet besteht bereits ein Windpark aus drei Anlagen, weitere Planungen existieren zur Zeit nicht. Aus Sicht des Naturschutzes bestehen keine Bedenken gegen eine Errichtung weiterer Anlagen, sofern oben genannte Hinweise bei der Planung beachtet werden. VE 13 Vorbehaltsgebiet Nr. 13 bei Stemmasgrün Das Vorbehaltsgebiet Stemmasgrün befindet sich etwa 2,5 km westlich von Thiersheim. Zur Zeit befindet sich dort ein Windpark mit sechs Anlagen. Aus Sicht des Naturschutzes bestehen kaum schwerwiegende Bedenken gegen eine Errichtung weiterer Anlagen, sofern oben genannte Hinweise bei der Planung beachtet werden. Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild sollten geprüft werden. VE 14 Vorbehaltsgebiet Nr. 14 bei Thiersheim Das Vorbehaltsgebiet bei Thiersheim befindet sich etwa 1,5 km nördlich des Ortes. In diesem Gebiet sind bislang zwei Anlagen geplant. Diese sind aus Sicht des Naturschutzes kritisch zu beurteilen, da das Vorbehaltsgebiet unmittelbar an einen für Wiesenbrüter wichtigen Bereich angrenzt. Beim Bau weiterer Windenergieanlagen ist ein Abstand von 500 m zum Wiesenbrüterbereich unbedingt einzuhalten. Des weiteren sind Beeinträchtigungen auf das Landschaftsbild zu erwarten und zu prüfen. VE 15 Vorbehaltsgebiet Nr. 15 bei Arzberg Am Rande des Vorbehaltsgebiets bei Arzberg befindet sich ein bereits bestehender Windpark mit zwei Anlagen. Die Errichtung neuer Anlagen in diesem Bereich würde also zu der gewünschten Bündelung von Windenergieanlagen auf dafür besonders geeigneten Flächen beitragen. Von Seiten des Naturschutzes bestehen kaum schwerwiegende Bedenken gegen die Errichtung weiterer Anlagen, sofern sie obige Empfehlungen berücksichtigen. Auswirkungen auf das bereits durch Freileitungen vorbelastete Landschaftsbild sollten geprüft werden. VE 16 Vorbehaltsgebiet Nr. 16 Autobahndreieck Bayreuth / Kulmbach Dieses Vorbehaltsgebiet befindet sich nordwestlich des Autobahndreiecks Bayreuth / Kulmbach der Autobahnen A 9 und A 70 und weist somit entsprechende Vorbelastungen auf. Geplant ist dort die Errichtung eines neuen Windparks mit drei Anlagen. Nicht auszuschließen ist eine visuelle Beeinträchtigung des nördlich angrenzenden Heckengebietes um Lanzendorf und des erhöht liegenden Trebgaster Forstes. Gegen die Errichtung der geplanten Anlage bestehen jedoch aus landschaftsökologischer Sicht keine schwerwiegenden Einwände. VE 17 Vorbehaltsgebiet Nr. 17 bei Fernreuth Das Vorbehaltsgebiet Fernreuth befindet sich etwa 3 km nordöstlich von Hollfeld auf der landschaftlich reizvollen Fränkischen Alb. Die für die ruhige, naturbezogene Erholung wichtigen Waldbereiche des Hohen Berg und des Krähenberg begrenzen das Vorbehaltsgebiet nach Westen und Osten. Am südlichen Rand des Vorbehaltsgebietes liegt eine bereits vorhandene einzelne Windenergienanlage. Eine zunehmende Beeinträchtigung der Eignung der angrenzenden Gebiete für die ruhige, naturbezogene Erholung kann bei Errichtung zusätzlicher Anlagen nicht ausgeschlossen werden. Die Auswirkungen weiterer Windenergieanlagen auf das Landschaftsbild sollten daher geprüft werden. VE 18 Vorbehaltsgebiet Nr. 18 bei Preußling Im Vorbehaltsgebiet Preußling bei Creußen ist bereits die Errichtung einer einzelnen Windenergieanlage sowie eines Windparks aus drei Anlagen geplant. Das Vorbehaltsgebiet befindet sich auf einer markanten Anhöhe am Rande eines landschaftlich wertvollen Talbereiches. Visuelle Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind daher nicht auszuschließen. Der Standort ist dahingehend zu prüfen. Besondere Einzelhinweise für Windenergieanlagen, die außerhalb von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten geplant sind (siehe Karte 6): VE 19 Geplanter Windpark Tauperlitz Westlich des Vorbehaltsgebiets Nr. 6 bei Tauperlitz sind zwei Windenergieanlagen geplant. Wie auch das Vorbehaltsgebiet hält dieser Standort knapp 500 m Abstand zu den Wiesenbrütergebieten ein. Jedoch befindet sich dieser Standort in nur etwa 2 km Entfernung zum ersten, so dass mit kumulativen Beeinträchtigungen für das Landschaftsbild und die Erholung in den Auebereichen der Südlichen Regnitz zu rechnen ist. Der Standort sollte daher überprüft werden. Eine Bündelung der Windkraftanlagen in dem Vorbehaltsgebiet bietet sich an. VE 20 Geplante Windenergieanlage Gelbsreuth Bei Gelbsreuth ist eine Windenergieanlage außerhalb von Vorrang- oder Vorbehaltsgebieten geplant. Diese befindet sich in der Nähe des für die naturbezogene Erholung hervorragend geeigneten Forstes am Hohen Berg. Mit Beeinträchtigungen für Landschaftserleben und Erholung ist zu rechnen. Der Standort sollte daher eingehend geprüft werden. VE 21 Geplante Windenergieanlage Unterkotzau Westlich von Unterkotzau ist außerhalb von Vorrang- oder Vorbehaltsgebieten die Errichtung einer Windenergieanlage geplant. Visuelle Beeinträchtigungen auf die für die siedlungsnahe Erholung der Stadt Hof wichtigen Auebereiche der Sächsischen Saale sind nicht auszuschließen. Sie dürften jedoch gering sein, da es sich nur um eine einzelne Anlage handelt. Dennoch sollte der Standort überprüft werden. VE 22 Geplante Windenergieanlage Teufelhammer Etwa 4 km östlich von Speichersdorf ist bei Teufelhammer die Errichtung einer Windenergieanlage im Geltungsbereich eines Bebauungsplans geplant. Die Anlage soll an einen bestehenden Windpark mit zwei Anlagen angegliedert werden. Diese Bündelung ist als positiv zu betrachten. Aus Sicht des Naturschutzes bestehen keine Bedenken gegen eine Errichtung weiterer Anlagen, sofern oben genannte Hinweise bei der Planung beachtet werden. Insbesondere ist auf ein einheitliches Erscheinungsbild der Windkraftanlagen zu achten.
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