7.2      Ziele für Funktionsräume und Hinweise für Nutzungen

Gebietstyp: Gebiete mit langfristig natürlicher/naturnaher Entwicklung

In Gebieten mit langfristig natürlicher/naturnaher Entwicklung sollen möglichst großflächige naturnahe Lebensräume sowie deren spezifische Arten und Lebensgemeinschaften ungestört erhalten und entwickelt werden. Die natürlichen Selbstregulierungsprozesse der Ökosysteme sollen bewahrt und schleichende, erst langfristig wirksam werdende Beeinträchtigungen wie die Bodenversauerung durch geeignete Maßnahmen vermindert werden. Den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist grundsätzlich gegenüber anderen Nutzungs­an­sprüchen Vor­rang einzuräumen. Eine Nutzung dieser Gebiete soll nur in soweit erfolgen, wie sie mit den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vereinbaren ist. Beeinträchtigungen, welche von angrenzenden Nutzungen ausgehen, sollen durch die Einrichtung von Pufferzonen oder Nutzungsextensivierungen vermieden bzw. vermindert werden. Zur Sicherung der Gebiete sollen:

  • eine naturschutzrechtliche, regionalplanerische oder untergesetzliche beispielsweise vertragliche Sicherung angestrebt,
  • bestehende Beeinträchtigungen beseitigt,
  • künftige unmittelbare und mittelbare Beeinträchtigungen vermieden und
  • Störungen durch Erholungssuchende minimiert werden.

In der Region Oberfranken-Ost umfasst dieser Gebietstyp folgende Landschaftsräume:

  • Waldgebiete mit sehr hoher aktueller Lebensraumbedeutung und besonderen Lebensraumqualitäten für waldbewohnende Arten mit großen Raumansprüchen. Derartige Waldbereiche finden sich insbesondere in Wäldern des Fichtelgebirges wie dem Goldkronacher Forst, Sophientaler Forst, im Umfeld von Schneeberg, Kösseine und Großer Kornberg, in Teilen vom Selber Forst und Steinwald sowie im Frankenwald in Teilen des Geroldsgrüner Forstes und des Höllentales.
  • Natürlicherweise waldfreie Flächen wie die Blockschutthalden und Felsbereiche des Fichtelgebirges oder Moorgebiete wie insbesondere das Fichtelseemoor, das Moorgebiet Häusellohe und die anmoorigen Niederungen von Zeitelmoos und Dieserbach sowie des Rehauer Forstes.

Die Gebiete mit langfristig natürlicher/naturnaher Entwicklung sind als überörtlich bedeutsame Kernflächen für gefährdete Arten naturnaher Lebensräume von hervorragender Bedeutung für die Sicherung der Biodiversität. Sie bilden die zentralen Grundbausteine für die Schutzgebietskonzeption und den Aufbau eines regionalen Biotopverbundsystems, von denen aus eine weitere Ausbreitung gefährdeter Arten zu fördern ist. Folglich stehen in diesen Gebieten vor allem Siche­rungs- und Optimierungsmaßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Vor­dergrund. Nach Möglichkeit sollen in diesen Bereichen wirtschaftlich orientierte Nutzungen ganz ausgeschlossen und die Entstehung von Wildnis gefördert werden. Als Mindestanforderung sollen bestehende Nutzungen so angepasst werden, dass der Bestand der empfindlichsten Zielarten innerhalb der Gebiete dauerhaft gesichert ist. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Nutzungssituation in den „Gebieten mit langfristig natürlicher/naturnaher Entwicklung“ innerhalb der Region Oberfranken-Ost ergeben sich hiermit insbesondere Anforderungen an folgende Nutzungen:

Naturschutz und
Landschaftspflege:
Ausweisung von Schutzgebieten (vgl. Kap. 9)
Forstwirtschaft:

In ausgewählten Bereichen Einrichtung von großflächigen Naturwaldreservaten oder Bewirtschaftung auf Grundlage von Pflege- und Entwicklungsplänen des Naturschutzes (vgl. Kap. 11.2)

Erholung:

Lenkungsmaßnahmen zur Vermeidung von Störungen empfindlicher Arten (vgl. Kap. 11.7)

Als „Suchräume für Kompensationsmaßnahmen“ im Zuge der Eingriffsregelung werden diese Gebiete nicht empfohlen, weil sie sich entweder bereits in einem naturschutzfachlich hochwertigen Zustand befinden oder eine Optimierung allein durch eine naturnah ausgerichtete Bewirtschaftung erzielt werden kann (z.B. Waldgebiete mit hohem oder sehr hohem Entwicklungspotenzial für seltene und gefährdete Lebensräume, die derzeit aufgrund der Baumartenzusammensetzung oder der Bewirtschaftungsweise noch nicht einen naturschutzfachlich optimalen Zustand aufweisen).

Gebietstyp:    Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild

In Gebieten mit vorherrschenden Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild sollen insbesondere durch extensive land- oder forstwirtschaftliche Nutzungen entstandene wertvolle Kulturökosysteme und Landschaftsräume erhalten und wieder entwickelt werden. Den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege soll grundsätzlich gegenüber anderen Nutzungsansprüchen Vorrang eingeräumt werden. Nutzungen die in Konflikt zu den Naturschutzzielen stehen, sollen vermieden werden.

Insbesondere sollen:

  • vordringlich land- und forstwirtschaftliche Nutzungsweisen mit pflegendem und naturschutzorientiertem Charakter gefördert,
  • ursprüngliche Standorteigenschaften erhalten und entwickelt,
  • hochwertige Gebiete naturschutzrechtlich gesichert,
  • Stoffeinträge durch Extensivierung der landwirtschaftlichen Nut­zung reduziert,
  • neue Flächeninanspruchnahmen vermieden und
  • Störungen durch Erholungssuchende minimiert werden.

Die Gebiete mit vorherrschenden Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild sind wie die Gebiete mit langfristig natürlicher/naturnaher Entwicklung von hervorragender Bedeutung für den Schutz gefährdeter Arten und bilden Kernlebensräume für die Schutzgebietskonzeption und den Aufbau eines landesweiten Biotopverbundsystems. Sie umfassen insbesondere gefährdete Lebensräume der Kulturlandschaft, für deren Erhalt eine gewisse Mindestpflege erforderlich ist sowie wertvolle Lebensräume in denen die vorhandene Nutzung weitestgehend mit den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vereinbaren ist. In der Region Oberfranken-Ost sind dies insbesondere:

  • Halbtrockenrasen, Wacholderweiden und sonstige extensiv genutzte Grünland­bereiche trockener Standorte wie sie insbesondere auf der Fränkischen Alb, am Kulmbacher und Bayreuther Muschelkalkzug sowie auf der Kirchleuser Malm-Hochfläche verbreitet sind.
  • Reichstrukturierte Ackerlandschaften mit ausgeprägten Saum- und Heckenstrukturen, wie sie z. T. auf den Hochflächen der Fränkischen Alb vorkommen und insbesondere an der Ködnitzer Weinleite, am Bergfeld bei Stadtsteinach und bei Lanzendorf in hervorragender Form ausgeprägt sind.
  • Naturnahe, zumeist durch Grünland geprägte Auenstandorte, wie sie in der gesamten Region Oberfranken-Ost in den Talniederungen der größeren Fließgewässer beispielsweise der Wiesent, des Obermains mit Rotem Main und Weißem Main, der Selbitz, der Sächsischen Saale, der Eger und der Röslau einschließlich ihrer jeweiligen Nebengewässer zu finden sind.
  • Feuchte Senken und Niederungen mit Grünlandbereichen hoher Lebensraumqualität oder besonderen Entwicklungspotenzialen, wie sie insbesondere im Obermainisch/Oberpfälzischen Hügelland, auf der Münchberger und der Selb-Wunsiedler Hochfläche sowie in den Tälern des Frankenwaldes verbreitet sind.
  • Naturnahe bzw. extensiv genutzte Stillgewässer und Teichgebiete wie insbesondere das Weihergebiet südlich Kirchenpingarten, das Feuchtgebiet "Craimoosweiher" sowie das Feucht- und Teichgebiet Haidenaabtal und Gabellohe.
  • Sonderstandorte mit hervorragenden Entwicklungspotenzial für gefährdete Arten wie z.B. die flachgründigen Trockenstandorte der Fränkischen Alb, die Serpentinstandorte am Rande der Münchberger Hochfläche oder auch ehemalige Steinbrüche.
  • Waldbereiche mit hoher Lebensraumqualität in denen eine naturgemäße Waldbewirtschaftung i. d. R. mit den Zielen des Arten und Biotopschutzes zu vereinbaren ist. Derartige Wälder finden sich in der gesamten Region Oberfranken-Ost verteilt. Insbesondere sind hier zu nennen große Waldbereiche des Frankenwaldes und des Fichtelgebirges, Wälder im Bereich der Fränkischen Alb wie der Veldensteiner Forst und der Lindenhardter Forst oder auch der Limmersdorfer Forst im Obermainischen Hügelland.

Um die spezifischen Lebensraumqualitäten und das charakteristische Landschaftsbild zu erhalten, ist in vielen der o. g. Kulturlandschaftsräume die Erhaltung einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung erforderlich. Da es sich hierbei zumeist um Grenzertragsstandorte handelt, auf denen unter den gegebenen Rahmenbedingungen kaum noch rentabel gewirtschaftet werden kann, wird zumeist eine an den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ausgerichtete Förderung erforderlich sein. Diese Gebiete stellen somit Schwerpunkte der Landschafts­pflege dar, die sich für die effiziente Anwendung von Förderprogrammen des Naturschutzes, aber auch anderer Fachbereiche, wie z.B. der Land- und Forstwirtschaft oder der Wasserwirtschaft, besonders anbieten. An die verschiedenen Nutzungen sind zudem insbesondere folgende Anforderungen zu stellen:

Naturschutz: Ausweisung von Schutzgebieten und Initiierung geeigneter Förderprogramme (Kap. 9).
Landwirtschaft: Erhaltung einer extensiven den Standortgegebenheiten angepassten Landbewirtschaftung (vgl. Kap. 11.1).
Forstwirtschaft: Naturgemäße Waldbewirtschaftung unter besonderer Berück­sichtigung der Anforderungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege(vgl. Kap. 11.2).
Erholung: Lenkungsmaßnahmen zur Vermeidung von Störungen empfindlicher Arten (vgl. Kap. 11.7).
Wasserwirtschaft:   Erhaltung und Reaktivierung von Überschwemmungsgebieten (vgl. Kap. 11.6).

Als „Suchräume für Kompensationsmaßnahmen“ im Zuge der Eingriffsregelung eignen sich innerhalb dieser Gebiete vor allem Teilgebiete im Bereich wichtiger Biotopverbundachsen, die ein hohes oder sehr hohes Entwicklungspotenzial für seltene und gefährdete Lebensräume, aktuell aber noch einen entwicklungsbedürftigen Zustand aufweisen. Weitere Teilräume dieser Gebietskategorie kommen vor allem dann als „Suchräume“ in Frage, wenn durch ihre Optimierung ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung des regionalen oder landesweiten Biotopverbunds erreicht werden kann, z.B. aufgrund der Lage zwischen zu vernetzenden NATURA 2000-Gebieten. Voraussetzung ist auch hier, dass sowohl ein hohes oder sehr hohes Entwicklungspotenzial für seltene und gefährdete Lebensräume als auch ein entwicklungsbedürftiger Zustand vorliegt.

Gebietstyp:    Landnutzung mit bedeutenden Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild

In Gebieten mit bedeutenden Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild, sol­len die Nutzungen der besonderen Empfindlichkeit der Landschaftsräume und den besonderen Funktionen für Naturschutz und Land­schaftspflege sowie für die Erholungsnutzung angepasst werden. Insbesondere sollen:

  • eine grundwasserschonende Landwirtschaft und allgemein naturschonende land­wirtschaftliche Nutzungen gefördert,
  • sonstige stoffliche Einträge reduziert bzw. vermieden,
  • naturnahe und strukturreiche Waldbestände gefördert,
  • der Biotopverbund durch die Förderung von linearen Biotopstrukturen und Trittsteinbiotopen verbessert,
  • der Erholungswert erhalten und entwickelt werden.

Den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege soll im Konfliktfall besonderes Gewicht eingeräumt werden. Neue Flächeninanspruchnahmen sollen vermindert und großflächige Überbauungen möglichst vermieden werden. Ebenso sollen zusätzliche Zerschneidungen in land­schaftlich em­pfindlichen und für die Entwicklung und Erhaltung von Lebensräumen be­sonders geeigne­ten Gebieten vermieden werden. Abbauvorhaben können in den darge­stellten Gebieten i. d. R. realisiert werden, wenn durch Renaturierungs- oder Rekultivierungsmaßnahmen die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege umgesetzt oder bestehende Beeinträchtigungen vermindert werden können.

Dieser Gebietstyp bezeichnet Landschaftsteile, in denen Ziele besonderer Bedeutung“ für die Sicherung und Entwicklung von Arten und deren Lebensräumen oder von besonderer bzw. hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung der abiotischen Schutzgüter oder des Landschaftsbildes gelten bzw. eine Anpassung der Nutzungsintensitäten an besondere Empfindlichkeiten des Naturhaushalts erforderlich ist. In solchen Gebieten kann eine Förderung ressourcenschonender Landbewirtschaftungen besonders effizient erfolgen, wobei gleichzeitig gute Entwicklungsmöglichkeiten für den Aufbau von Biotopverbundsystemen bestehen. In der Region Oberfranken-Ost umfasst dies insbesondere:

  • Gebiete mit „hervorragender oder besonderer Bedeutung“ als Standort für seltene Lebensgemeinschaften sowie für die Sicherung empfindlicher Böden.
  • Gebiete mit besonderen Anforderungen an den Schutz des Bodens oder des Grundwassers beispielsweise vor Erosion oder Schadstoffeinträgen.
  • Gebiete mit „hervorragender Bedeutung“ für die Sicherung des Kalt- und Frischlufttransports.
  • Gebiete mit „hervorragender Bedeutung“ für die Sicherung und Entwicklung des Landschaftsbildes.
  • Gebiete mit „hervorragender Bedeutung“ für die Sicherung und Entwicklung der stadtnahen Erholung.
  • Gebiete mit „hervorragender Bedeutung“ für die Sicherung und Entwicklung der naturbezogenen Erholung.
  • Gebiete mit „besonderer Bedeutung“ für die Sicherung und Entwicklung von Arten und deren Lebensräumen.
  • Gebiete mit „besonderer Bedeutung“ für die Sicherung und Entwicklung von Auenfunktionsräumen.

Derartige Gebiete finden sich großflächig insbesondere auf den Hochflächen der Fränkischen Alb, im Obermainisch/Oberpfälzischen Hügelland und im Frankenwald. Auf der Münchberger und der Selb-Wunsiedler Hochfläche ist dieser Gebietstyp kleinflächiger im Bereich derzeit zumeist intensiver genutzter feuchter Niederungen und Tälchen zu finden. Je nach den spezifischen Funktionen und Empfindlichkeiten der diesem Gebietstyp zugeordneten Landschaftsteile ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an die vorhandenen Nutzungen. Im wesentlichen sind hier zu nennen:

Naturschutz:  Förderung des Biotopverbunds. Erhaltung großflächig unzerschnittener Räume.
Landwirtschaft: Standortangepasste Landbewirtschaftung entsprechend den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis (vgl. Kap. 11.1).
Forstwirtschaft: Naturgemäße Waldbewirtschaftung unter besonderer Berücksichtigung der Versauerungsgefährdung (vgl. Kap. 11.2).
Erholung: Erhaltung und Verbesserung von Schwerpunkträumen der naturnahen bzw. siedlungsnahen Erholung, i. d. R. behutsamer Ausbau der Infrastruktur für die ruhige naturbezogene Erholung ohne größere Konflikte möglich (vgl. Kap. 11.7).
Wasserwirtschaft:   Reaktivierung von Überschwemmungsgebieten und Renaturierung von Fließgewässern (vgl. Kap. 11.6).

Insbesondere außerhalb der Wälder eignen sich diese Gebiete vielfach als „Suchräume für Kompensationsmaßnahmen“ im Zuge der Eingriffsregelung, zumal sie aus naturschutzfachlicher Sicht meist noch entwicklungsbedürftig sind. Voraussetzung für einen möglichst effizienten Einsatz von Kompensationsmaßnahmen sollte auch hier nach Möglichkeit der räumliche Bezug zu wichtigen Biotopverbundachsen oder zu Gebieten sein, deren Beitrag zum regionalen oder landesweiten Biotopverbund aufgrund ihrer Lage von besonderer Bedeutung ist bzw. wäre (z.B. Entwicklung eines strukturärmeren Gebiets innerhalb typischer Heckenlandschaften in räumlichem Bezug zu benachbarten hochwertigen Heckengebieten, die vernetzt werden sollten).

Gebietstyp:    Landnutzung mit begleitenden Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild

In Gebieten mit begleitenden Leistungen für Naturhaushalt und Landschafts-bild sollen von den Nutzungen keine nachhaltigen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ausgehen. Auf die Entwicklung einer vielfältigen Landschaftsstruktur soll hingewirkt werden.

Insbesondere sollen:

  • eine umweltverträgliche Landbewirtschaftung durchgeführt,
  • Böden schonend bewirtschaftet,
  • Flächeninanspruchnahmen oder Beeinträchtigungen landwirt­schaftlicher Flächen hoher Ertragsfähigkeit vermieden,
  • die Laubholzanteile in Nadelwäldern erhöht,
  • naturnahe Flächen entwickelt und
  • unzerschnittene Räume erhalten werden.

Gebiete, in denen die Landnutzungen begleitende Leistungen für Naturhaushalt und Land­schaftsbild erbringen sollen, bezeichnen Landschaftsteile, in denen allgemeine Ziele des Natur­schutzes und der Landschaftspflege bestehen. Sie umfassen in aller Regel schwach bis mittel geneigte Landschaften mit durchschnittlichen bis ertragsstarken Böden. Zur Zeit werden die dar­gestellten Gebiete meist sehr intensiv bewirtschaftet und sind vielfach arm an naturnahen Strukturen. Für diese Gebiete ist vor allem die Verbesserung der all­gemeinen Le­bensraumfunktion und die Erhaltung der wichtigen naturhaushaltlichen Funktionen im Bereich des Boden- und Grundwasserschutzes anzustreben. In den Gebieten stehen vor allem Entwicklungsmaßnah­men (Neuschaffung naturnaher Lebensräume), vorbeugende Schutzmaß­nahmen und ökologische Sanierungsmaßnahmen im Vordergrund. Diese Gebiete sind zugleich Suchräume für die Siedlungsentwicklung oder den Abbau von Bodenschätzen, in denen derartige Vorhaben relativ konfliktarm realisiert werden können. Als „Suchräume für Kompensationsmaßnahmen“ im Zuge der Eingriffsregelung werden diese Gebiete nicht empfohlen, da in Anbetracht der meist überwiegend ungünstigen Ausgangsbedingungen in der Regel nur eine verhältnismäßig geringe Effizienz für die Optimierung und Förderung des regionalen Biotopverbunds erzielt werden kann.

Diesem Gebietstyp werden in der Region Oberfranken-Ost die verbleibenden Landschaftsteile außerhalb der Siedlungsbereiche zugerechnet. Wichtige Schwerpunktgebiete liegen insbesondere:

  • rund um Hof, vor allem im nördlichen Bereich auf Teilen der Gemeinden Töpen, Feilitzsch, Berg, Issigau, Köditz und Selbitz, sowie zwischen Gatten­dorf und Tauperlitz, südlich von Regnitzlosau, südlich von Rehau, rund um Schwarzenbach a. d. Saale,
  • im nördlichen Obermainischen Hügelland zwischen Rugendorf und Grafendobrach,
  • weite Teile der Münchberger Hochfläche, z.B. bei Münchberg, bei Marktleugast, bei Stammbach und Gefrees,
  • nördlich von Selb,
  • im Nordteil der Fränkischen Alb zwischen Tannfeld und Azendorf, nordöstlich von Hollfeld bei Kainach und Krögelstein, westlich von Plankenfels bis nach Aufseß,
  • weite Teile der Selb-Wunsiedler Hochfläche, so z.B. im Bereich Kirchenlamitz – Marktleuthen – Weißenstadt, sowie von Tröstau über Wunsiedel und Marktredwitz nach Arzberg, bei Thiersheim,
  • südliches Obermainisches / Oberpfälzisches Hügelland bei Kirchenpingarten, Seybothen­reuth, Creußen, Speichersdorf,
  • auf der südlichen Fränkischen Alb bei Lobensteig, Pegnitz, Weidensees, Ottenhof, Leupoldstein.

Gebietstyp:    Übrige Flächennutzungen mit begleitenden Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild

In Gebieten übriger Flächennutzungen mit begleitenden Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild sollen Belastungen von Natur und Landschaft vermindert und ökologische Funktionen wieder gestärkt werden. Insbesondere sollen:

  • naturnahe Siedlungslebensräume erhalten,
  • der biologische Verbund von Siedlungslebensräumen verbessert,
  • die Grundwasserneubildung gefördert,
  • Freiflächen erhalten und neu geschaffen,
  • Renaturierungen stark verbauter Fließgewässer im Siedlungsbereich durchgeführt,
  • Grünverbindungen in die freie Landschaft entwickelt und
  • Dachbegrünungen, flächensparende Bauweisen und die Nutzung alternativer Energien gefördert werden.

Gebiete, in denen übrige Flächennutzungen begleitende Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild erbringen sollen, umfassen Siedlungs- und Industriegebiete, in denen in al­ler Regel die Naturhaushalts- und Landschaftsfunktionen stark beeinträchtigt und überlastet sind. Die Gebiete können aber durchaus wichtige Teilleistungen, z.B. für den Arten- und Biotopschutz, erbringen.

Für diese Gebiete bestehen vor allem Ziele, die einer Minderung bestehender Belastungen und der Verbesserung von Landschafts- und Naturhaushaltsfunktionen dienen. In den Gebieten stehen deshalb ökologische Sanierungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Wohn­umfeldes im Vordergrund (vgl. Kap. 11.3).

Als „Suchräume für Kompensationsmaßnahmen“ im Zuge der Eingriffsregelung werden diese Gebiete nicht empfohlen, da in Anbetracht der meist überwiegend ungünstigen Ausgangsbedingungen in der Regel nur eine verhältnismäßig geringe Effizienz für die Optimierung und Förderung des regionalen Biotopverbunds erzielt werden kann.

 


 

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