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7.2 Ziele für Funktionsräume und Hinweise für NutzungenGebietstyp: Gebiete mit langfristig natürlicher/naturnaher Entwicklung In Gebieten mit langfristig natürlicher/naturnaher Entwicklung sollen möglichst großflächige naturnahe Lebensräume sowie deren spezifische Arten und Lebensgemeinschaften ungestört erhalten und entwickelt werden. Die natürlichen Selbstregulierungsprozesse der Ökosysteme sollen bewahrt und schleichende, erst langfristig wirksam werdende Beeinträchtigungen wie die Bodenversauerung durch geeignete Maßnahmen vermindert werden. Den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist grundsätzlich gegenüber anderen Nutzungsansprüchen Vorrang einzuräumen. Eine Nutzung dieser Gebiete soll nur in soweit erfolgen, wie sie mit den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vereinbaren ist. Beeinträchtigungen, welche von angrenzenden Nutzungen ausgehen, sollen durch die Einrichtung von Pufferzonen oder Nutzungsextensivierungen vermieden bzw. vermindert werden. Zur Sicherung der Gebiete sollen:
In der Region Oberfranken-Ost umfasst dieser Gebietstyp folgende Landschaftsräume:
Die Gebiete mit langfristig natürlicher/naturnaher Entwicklung sind als überörtlich bedeutsame Kernflächen für gefährdete Arten naturnaher Lebensräume von hervorragender Bedeutung für die Sicherung der Biodiversität. Sie bilden die zentralen Grundbausteine für die Schutzgebietskonzeption und den Aufbau eines regionalen Biotopverbundsystems, von denen aus eine weitere Ausbreitung gefährdeter Arten zu fördern ist. Folglich stehen in diesen Gebieten vor allem Sicherungs- und Optimierungsmaßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Vordergrund. Nach Möglichkeit sollen in diesen Bereichen wirtschaftlich orientierte Nutzungen ganz ausgeschlossen und die Entstehung von Wildnis gefördert werden. Als Mindestanforderung sollen bestehende Nutzungen so angepasst werden, dass der Bestand der empfindlichsten Zielarten innerhalb der Gebiete dauerhaft gesichert ist. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Nutzungssituation in den Gebieten mit langfristig natürlicher/naturnaher Entwicklung innerhalb der Region Oberfranken-Ost ergeben sich hiermit insbesondere Anforderungen an folgende Nutzungen:
Als „Suchräume für Kompensationsmaßnahmen“ im Zuge der Eingriffsregelung
werden diese Gebiete nicht empfohlen, weil sie sich entweder bereits in
einem naturschutzfachlich hochwertigen Zustand befinden oder eine Optimierung
allein durch eine naturnah ausgerichtete Bewirtschaftung erzielt werden
kann (z.B. Waldgebiete mit hohem oder sehr hohem Entwicklungspotenzial
für seltene und gefährdete Lebensräume, die derzeit aufgrund der Baumartenzusammensetzung
oder der Bewirtschaftungsweise noch nicht einen naturschutzfachlich optimalen
Zustand aufweisen). Gebietstyp: Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild In Gebieten mit vorherrschenden Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild sollen insbesondere durch extensive land- oder forstwirtschaftliche Nutzungen entstandene wertvolle Kulturökosysteme und Landschaftsräume erhalten und wieder entwickelt werden. Den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege soll grundsätzlich gegenüber anderen Nutzungsansprüchen Vorrang eingeräumt werden. Nutzungen die in Konflikt zu den Naturschutzzielen stehen, sollen vermieden werden. Insbesondere sollen:
Die Gebiete mit vorherrschenden Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild sind wie die Gebiete mit langfristig natürlicher/naturnaher Entwicklung von hervorragender Bedeutung für den Schutz gefährdeter Arten und bilden Kernlebensräume für die Schutzgebietskonzeption und den Aufbau eines landesweiten Biotopverbundsystems. Sie umfassen insbesondere gefährdete Lebensräume der Kulturlandschaft, für deren Erhalt eine gewisse Mindestpflege erforderlich ist sowie wertvolle Lebensräume in denen die vorhandene Nutzung weitestgehend mit den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vereinbaren ist. In der Region Oberfranken-Ost sind dies insbesondere:
Um die spezifischen Lebensraumqualitäten und das charakteristische Landschaftsbild zu erhalten, ist in vielen der o. g. Kulturlandschaftsräume die Erhaltung einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung erforderlich. Da es sich hierbei zumeist um Grenzertragsstandorte handelt, auf denen unter den gegebenen Rahmenbedingungen kaum noch rentabel gewirtschaftet werden kann, wird zumeist eine an den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ausgerichtete Förderung erforderlich sein. Diese Gebiete stellen somit Schwerpunkte der Landschaftspflege dar, die sich für die effiziente Anwendung von Förderprogrammen des Naturschutzes, aber auch anderer Fachbereiche, wie z.B. der Land- und Forstwirtschaft oder der Wasserwirtschaft, besonders anbieten. An die verschiedenen Nutzungen sind zudem insbesondere folgende Anforderungen zu stellen:
Als „Suchräume für Kompensationsmaßnahmen“ im Zuge der Eingriffsregelung eignen sich innerhalb dieser Gebiete vor allem Teilgebiete im Bereich wichtiger Biotopverbundachsen, die ein hohes oder sehr hohes Entwicklungspotenzial für seltene und gefährdete Lebensräume, aktuell aber noch einen entwicklungsbedürftigen Zustand aufweisen. Weitere Teilräume dieser Gebietskategorie kommen vor allem dann als „Suchräume“ in Frage, wenn durch ihre Optimierung ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung des regionalen oder landesweiten Biotopverbunds erreicht werden kann, z.B. aufgrund der Lage zwischen zu vernetzenden NATURA 2000-Gebieten. Voraussetzung ist auch hier, dass sowohl ein hohes oder sehr hohes Entwicklungspotenzial für seltene und gefährdete Lebensräume als auch ein entwicklungsbedürftiger Zustand vorliegt. Gebietstyp: Landnutzung mit bedeutenden Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild In Gebieten mit bedeutenden Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild, sollen die Nutzungen der besonderen Empfindlichkeit der Landschaftsräume und den besonderen Funktionen für Naturschutz und Landschaftspflege sowie für die Erholungsnutzung angepasst werden. Insbesondere sollen:
Den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege soll im Konfliktfall besonderes Gewicht eingeräumt werden. Neue Flächeninanspruchnahmen sollen vermindert und großflächige Überbauungen möglichst vermieden werden. Ebenso sollen zusätzliche Zerschneidungen in landschaftlich empfindlichen und für die Entwicklung und Erhaltung von Lebensräumen besonders geeigneten Gebieten vermieden werden. Abbauvorhaben können in den dargestellten Gebieten i. d. R. realisiert werden, wenn durch Renaturierungs- oder Rekultivierungsmaßnahmen die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege umgesetzt oder bestehende Beeinträchtigungen vermindert werden können. Dieser Gebietstyp bezeichnet Landschaftsteile, in denen Ziele besonderer Bedeutung“ für die Sicherung und Entwicklung von Arten und deren Lebensräumen oder von besonderer bzw. hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung der abiotischen Schutzgüter oder des Landschaftsbildes gelten bzw. eine Anpassung der Nutzungsintensitäten an besondere Empfindlichkeiten des Naturhaushalts erforderlich ist. In solchen Gebieten kann eine Förderung ressourcenschonender Landbewirtschaftungen besonders effizient erfolgen, wobei gleichzeitig gute Entwicklungsmöglichkeiten für den Aufbau von Biotopverbundsystemen bestehen. In der Region Oberfranken-Ost umfasst dies insbesondere:
Derartige Gebiete finden sich großflächig insbesondere auf den Hochflächen der Fränkischen Alb, im Obermainisch/Oberpfälzischen Hügelland und im Frankenwald. Auf der Münchberger und der Selb-Wunsiedler Hochfläche ist dieser Gebietstyp kleinflächiger im Bereich derzeit zumeist intensiver genutzter feuchter Niederungen und Tälchen zu finden. Je nach den spezifischen Funktionen und Empfindlichkeiten der diesem Gebietstyp zugeordneten Landschaftsteile ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an die vorhandenen Nutzungen. Im wesentlichen sind hier zu nennen:
Insbesondere außerhalb der Wälder eignen sich diese Gebiete vielfach als „Suchräume für Kompensationsmaßnahmen“ im Zuge der Eingriffsregelung, zumal sie aus naturschutzfachlicher Sicht meist noch entwicklungsbedürftig sind. Voraussetzung für einen möglichst effizienten Einsatz von Kompensationsmaßnahmen sollte auch hier nach Möglichkeit der räumliche Bezug zu wichtigen Biotopverbundachsen oder zu Gebieten sein, deren Beitrag zum regionalen oder landesweiten Biotopverbund aufgrund ihrer Lage von besonderer Bedeutung ist bzw. wäre (z.B. Entwicklung eines strukturärmeren Gebiets innerhalb typischer Heckenlandschaften in räumlichem Bezug zu benachbarten hochwertigen Heckengebieten, die vernetzt werden sollten). Gebietstyp: Landnutzung mit begleitenden Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild In Gebieten mit begleitenden Leistungen für Naturhaushalt und Landschafts-bild sollen von den Nutzungen keine nachhaltigen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ausgehen. Auf die Entwicklung einer vielfältigen Landschaftsstruktur soll hingewirkt werden. Insbesondere sollen:
Gebiete, in denen die Landnutzungen begleitende Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild erbringen sollen, bezeichnen Landschaftsteile, in denen allgemeine Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen. Sie umfassen in aller Regel schwach bis mittel geneigte Landschaften mit durchschnittlichen bis ertragsstarken Böden. Zur Zeit werden die dargestellten Gebiete meist sehr intensiv bewirtschaftet und sind vielfach arm an naturnahen Strukturen. Für diese Gebiete ist vor allem die Verbesserung der allgemeinen Lebensraumfunktion und die Erhaltung der wichtigen naturhaushaltlichen Funktionen im Bereich des Boden- und Grundwasserschutzes anzustreben. In den Gebieten stehen vor allem Entwicklungsmaßnahmen (Neuschaffung naturnaher Lebensräume), vorbeugende Schutzmaßnahmen und ökologische Sanierungsmaßnahmen im Vordergrund. Diese Gebiete sind zugleich Suchräume für die Siedlungsentwicklung oder den Abbau von Bodenschätzen, in denen derartige Vorhaben relativ konfliktarm realisiert werden können. Als Suchräume für Kompensationsmaßnahmen im Zuge der Eingriffsregelung werden diese Gebiete nicht empfohlen, da in Anbetracht der meist überwiegend ungünstigen Ausgangsbedingungen in der Regel nur eine verhältnismäßig geringe Effizienz für die Optimierung und Förderung des regionalen Biotopverbunds erzielt werden kann. Diesem Gebietstyp werden in der Region Oberfranken-Ost die verbleibenden Landschaftsteile außerhalb der Siedlungsbereiche zugerechnet. Wichtige Schwerpunktgebiete liegen insbesondere:
Gebietstyp: Übrige Flächennutzungen mit begleitenden Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild In Gebieten übriger Flächennutzungen mit begleitenden Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild sollen Belastungen von Natur und Landschaft vermindert und ökologische Funktionen wieder gestärkt werden. Insbesondere sollen:
Gebiete, in denen übrige Flächennutzungen begleitende Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild erbringen sollen, umfassen Siedlungs- und Industriegebiete, in denen in aller Regel die Naturhaushalts- und Landschaftsfunktionen stark beeinträchtigt und überlastet sind. Die Gebiete können aber durchaus wichtige Teilleistungen, z.B. für den Arten- und Biotopschutz, erbringen. Für diese Gebiete bestehen vor allem Ziele, die einer Minderung bestehender Belastungen und der Verbesserung von Landschafts- und Naturhaushaltsfunktionen dienen. In den Gebieten stehen deshalb ökologische Sanierungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes im Vordergrund (vgl. Kap. 11.3). Als „Suchräume für Kompensationsmaßnahmen“ im Zuge der Eingriffsregelung werden diese Gebiete nicht empfohlen, da in Anbetracht der meist überwiegend ungünstigen Ausgangsbedingungen in der Regel nur eine verhältnismäßig geringe Effizienz für die Optimierung und Förderung des regionalen Biotopverbunds erzielt werden kann.
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