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9 Schutzgebiete
Durch ein abgestuftes
System von Schutzgebieten sollen in der Region Oberfranken-Ost naturnahe
Landschaften als Lebensräume, typische Kulturlandschaften und besonders
erlebnisreiche Landschaften nachhaltig gesichert werden. Insbesondere
sollen durch das Schutzgebietssystem Lebensräume naturraumtypischer
und seltener Arten als Kernbereiche eines regionalen und überregionalen
Biotopverbundsystemes nachhaltig gesichert werden.
Als ökologische Schwerpunkträume
des Schutzgebietssystems sollen vorrangig die folgenden Landschaftsräume
Lebensräume erhalten bzw. entwickelt werden:
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Im Naturraum
Nördliche Frankenalb (08)
- Trockenlebensräume der Hochfläche
der Wiesentalb und Trockenhänge sowie Hangwälder des Albtraufs
(v. a. entlang der Achse Zultenberg – Kasendorf – Menchau – Lochau
– Busbach – Obernsees)
- Wiesenttal mit Seitentälern (v. a.
Kainach-, Lochau-, Truppach-, Zeubach- Aufseß-, Ailsbach-, Püttlachtal)
- Sand-Kiefernwälder des Heiligenwaldes
westlich von Lindenhardt
- Oberlauf der Pegnitz mit Fichtenohe
- Kulturlandschaft der Pegnitzalb
- Großflächig unzerschnittene Waldbereiche
des Veldensteiner Forstes
- Wälder und kleinstrukturierte Kulturlandschaft
der Betzensteiner Kuppenalb
Im Naturraum
Obermainisches / Oberpfälzisches Hügelland (07)
- Auen von Rotem Main und Oberem Main
- Waldbestände des Keuper-Lias Hügellandes
bei Kulmbach
- Heinersreuther und Limmersdorfer Forst
- Feuchtgebiete im Umfeld des Mistelbaches
- Kulmbacher Sandsteinrücken zwischen Kulmbach
und Harsdorf
- Trebgastgrund und Seitentäler (v. a.
Lindauer Moor)
- Trockenhänge des Kulmbacher Muschelkalkzuges
(Bergfeld, Ködnitzer Weinleite, Lanzendorf)
- Steinach- und Schorgastaue
- Niederung des Weißen Mains
- Trockenlebensräume der Kirchleuser Malm-Hochfläche
- Sandlebensräume bei Pechgraben
- Kernbereiche der Kronachsenke
- Heckengebiete und Trockenlebensräume des
Bayreuther Muschelkalkzuges (v. a. Bindlacher Berg, Weinberg)
- Roter Main und Nebengewässer südlich
Bayreuth
- Haidenaab- und Flernitzbachniederung
Im Naturraum Nordwestlicher Frankenwald (392)
- Laub- und Laubmischwälder im Frankenwald
(v. a. Geroldsgrüner Forst, Ausläufer von Wallenfelser und
Schnappenhammer Forst, Westanstieg des Frankenwaldes inkl. Steinachtal)
- Bad Stebener Rodungsinsel (v. a.
die überwiegend von Grünland genutzten Gebiete)
- Höllental und Hänge im Tal der Thüringischen
Muschwitz
Im Naturraum Münchberger Hochfläche (393)
- Fließgewässersystem von Ölschnitz
und Schorgast einschließlich der Nebengewässer
- Fließgewässersystem der Sächsischen Saale
- Fließgewässersystem der Selbitz
- Serpentinstandorte auf der Münchberger
Hochfläche
- Kernbereiche des Biotopverbunds auf der
- Münchberger Hochfläche
Im Naturraum
Hohes Fichtelgebirge (394)
- Großflächig unzerschnittene Waldgebiete
des Hohen Fichtelgebirges
- Extensiv genutzte Kulturlandschaft der
Rodungsinseln des Fichtelgebirges (v. a. Nagel, Mehlmeisel,
Fichtelberg, Warmensteinach, Bischofsgrün, Kornbachtal)
- Tal des Weißen Mains
- Arzberger Forst
- Reichswald
- Roßkopf
- Zentraler Steinwald
Im Naturraum
Selb-Wunsiedler Hochfläche (395)
- Egeraue
- Fichtelgebirgsvorland zwischen Voitsumra
(v. a. Torfmoorhölle), Weißenstadt, Großschloppen und Röslau
(u. a. Wald zwischen Fichtenhammer und Dürrnberg – Neudorfer
Fels)
- Zeitelmoos und Umgebung
- Selber Forst mit Steinberg und Hengstberg
- Selbaue und ihre Seitenbäche
- Perlbachaue und Seitentäler
- Lamitztal
- Raum Längenau
- Moore im Selber Forst
- Kernbereiche des Röslau-Kösseine-Systems
- Kernbereiche des Biotopverbundsystems
Selb-Wunsiedler Hochfläche
Im Naturraum
Mittelvogtländisches Kuppenland/ Oberes Vogtland (41)
- Saaletal nördlich Hof
- Kulturlandschaft und Wälder um den Zinnbach
und die Südliche Regnitz
- Rehauer Forst
- Kernlebensräume Kernbereiche der Kulturlandschaft
des Mittelvogtländischen Kuppenlandes
Innerhalb
der genannten Gebiete sollen die Kernlebensräume naturraumtypischer
und regional sowie überregional bedeutsamer Arten als Naturschutzgebiete
gesichert werden.
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Auf Grund ihrer hohen Biotopausstattung sowie ihrer hochwertigen und großflächigen Lebensräume
eignen sich die o. g. Gebiete besonders als ökologische Schwerpunkträume
und Kernbereiche eines regionalen Biotopverbundsystems. Auf Grund der besonderen Vernetzungsfunktion im regionalen
und teils auch landesweiten Biotopverbund ist diese Eignung in der Region
Oberfranken-Ost vor allem in den Bereichen der Fluss- und Bachtäler, des
Muschelkalkzugs, der Fränkischen Linie sowie der großflächig unzerschnittenen
Wälder von Frankenwald und Fichtelgebirge gegeben. Deshalb sollen großflächige Kernlebensräume des Schutzgebietssystems
vor allem in den genannten Landschaftsräumen entwickelt werden.
Als Naturschutzgebiete sollen in
der Region Oberfranken-Ost insbesondere größere naturschutzfachlich
hochwertige Gebiete gesichert werden, die Kernlebensräume innerhalb
der ökologischen Schwerpunkträume (vgl. oben) oder innerhalb regionaler
Biotopverbundachsen darstellen und in denen zur Erhaltung bestimmter
Lebensräume und Lebensgemeinschaften ein besonderer Schutz erforderlich
ist. |
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Natürliche und naturnahe Gebiete mit naturraumtypischen oder gefährdeten
Lebensgemeinschaften, die den Arten als Kernlebensräume dienen, sollen
dauerhaft erhalten und naturschutzrechtlich gesichert werden. Als Naturschutzgebiete
sollen in der Region alle größeren, aus naturschutzfachlicher Sicht hochwertigen
Lebensräume unter Schutz gestellt werden. Die Ausweisung als Naturschutzgebiet
kann aus ökologischen, wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen
Gründen oder wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden
Schönheit eines Gebiets angebracht sein (vgl. Art. 7 BayNatSchG).
Als Landschaftsschutzgebiete
sollen in der Region Oberfranken-Ost insbesondere Gebiete gesichert
werden,
- die innerhalb der sowie zwischen
den oben genannten ökologischen Schwerpunkträumen zur Sicherung
und Entwicklung eines regionalen Biotopverbundes zwischen den
Kernlebensräumen notwendig sind und
- die als Erholungslandschaften und
Landschaften mit außergewöhnlichem Erscheinungsbild eine besondere
Bedeutung besitzen.
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In Landschaftsschutzgebieten stehen neben Arten- und Biotopschutzaspekten
das landschaftliche Erscheinungsbild, die Erholungseignung und raumgliedernde
Funktionen meist im Vordergrund. In der Regel handelt es sich bei diesen
Landschaften um weitgehend traditionell geprägte Kulturlandschaften mit
überdurchschnittlichen Wald-, Grünland- und Biotopanteilen (vgl.
Art. 10 BayNatSchG).
In der Region Oberfranken-Ost sollen vorrangig solche Flächen als Landschaftsschutzgebiete
ausgewiesen werden, die für eine ausreichende funktionale Vernetzung der
Kernlebensräume untereinander notwendig sind und die Kernlebensräume vor
beeinträchtigenden Einflüssen durch umgebende Nutzungen schützen.
Dazu gehören zunächst die ökologischen Schwerpunkträume. Durch ihre Ausweisung
als Landschaftsschutzgebiete soll eine ausreichende funktionale Verknüpfung
der Kernlebensräume innerhalb der Schwerpunkträume sichergestellt werden.
Zur Schaffung von Verbindungskorridoren zwischen den
ökologischen Schwerpunkträumen sollen darüber hinaus
- bestehende Verbundachsen,
- Flächen mit wertvollen Lebensräumen bzw. in
Ansätzen vorhandenem Entwicklungspotenzial und
- Flächen, die auf Grund ihrer räumlichen Lage
zum Aufbau eines intakten Verbundsystems zwischen den ökologischen Schwerpunkträumen
benötigt werden,
als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden.
Als Landschaftsschutzgebiete vorrangig gesichert
werden sollen auch siedlungsnahe Erholungsbereiche und Gebiete,
denen bei weiterer Siedlungsentwicklung eine besondere Erholungsfunktion
zukommen wird, sowie bestehende, attraktive Erholungsgebiete.
Weiterhin kann eine Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet
auch für Gebiete sinnvoll sein, in denen die Schutzgüter Boden und Wasser
durch menschliche Nutzungen nachhaltig beeinträchtigt werden; durch geeignete
Bewirtschaftungsvereinbarungen soll hier auf eine Minderung bestehender
Belastungen hingewirkt werden.
Mit einem Anteil von ca. 38 % ist in der
Region Oberfranken-Ost bereits ein hoher Anteil an Flächen als Landschaftsschutzgebiet
(LSG) gesichert. Weite Teile der in Karte 7a vorgeschlagenen Vorbehaltsgebiete
sind aktuell als LSG gesichert.
Die geringsten Anteile derart gesicherter Flächen
mit vorherrschenden oder bedeutenden Leistungen für Naturhaushalt und
das Landschaftsbild (vgl. Karte 6) finden sich im Obermainisch- und Oberpfälzischen
Hügelland und am Südwestrand des Frankenwaldes sowie entlang des Serpentinzuges
und des Saaletals in der Münchberger Hochfläche. Im erstgenannten Naturraum
sind v. a. die charakteristischen Heckenlandschaften des Muschelkalkzuges
(z.B. Bergfeld, Lanzendorf), die Trockenhänge und Auengebiete der großen
Talsysteme (v. a. Main, Weißer Main) sowie die großen Waldflächen
(Limmersdorfer Forst) vorrangig schutzwürdig. Im Frankenwald ist die Kulturlandschaft
der Rodungsinseln und Waldhufendörfer und in der Münchberger Hochfläche
die Auenlandschaft der oberen Saale sowie der Serpentinzug und die Wald-
und Feuchtgebiete des Rehauer Forstes schützenswert.
Besonders wertvolle kleinflächige Lebensräume,
die der Unterstützung des Systems der großräumigen Schutzgebiete
dienen oder das regionale Biotopverbundsystem auf lokaler Ebene
ergänzen können, und markante Einzelelemente, die wesentlich zur
Schönheit bzw. Erlebniswirksamkeit der Landschaft beitragen, sollen
als Naturdenkmale, Landschaftsbestandteile und Grünbestände gesichert
werden.
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Kleinflächige Lebensräume können innerhalb eines Biotopverbundsystems
wichtige Trittsteinfunktionen übernehmen und somit die Funktionsfähigkeit
des Verbundsystems stärken.
In der Region Oberfranken-Ost sollen daher kleinflächige Lebensräume,
die auf Grund ihrer Ausprägung oder des dort vorhandenen Entwicklungspotenzials
dazu geeignet sind, das regionale Biotopverbundsystem in seiner Funktionsfähigkeit
zu unterstützen bzw. dieses auf lokaler Ebene zu ergänzen, in das Schutzgebietssystem
einbezogen werden.
Kleinflächige Landschaftselemente können darüber hinaus einen wichtigen
Beitrag für den Abwechslungs- und Erlebnisreichtum einer Landschaft leisten.
Kleinflächige Landschaftsteile und Einzelelemente, die auf Grund ihrer
besonderen Ausprägung oder ihres außergewöhnlichen Erscheinungsbildes
von besonderer Bedeutung für die Belebung des Landschaftsbildes bzw. für
die Erhöhung der Erlebniswirksamkeit sind, sollen daher ebenfalls in das
Schutzgebietssystem aufgenommen werden.
Die Sicherung dieser wertvollen kleinflächigen Lebensräume und Landschaftselemente
soll durch ihre Ausweisung als Naturdenkmal, Landschaftsbestandteil oder
Grünbestand erfolgen.
 
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