9      Schutzgebiete

Durch ein abgestuftes System von Schutzgebieten sollen in der Region Oberfranken-Ost naturnahe Landschaften als Lebensräume, typische Kulturlandschaften und besonders erlebnisreiche Landschaften nachhaltig gesichert werden. Insbesondere sollen durch das Schutzgebietssystem Lebensräume naturraumtypischer und seltener Arten als Kernbereiche eines regionalen und überregionalen Biotopverbundsystemes nach­haltig gesichert werden.

Als ökologische Schwerpunkträume des Schutzgebietssystems sollen vorrangig die folgenden Landschaftsräume Lebensräume erhalten bzw. entwickelt werden:

   

Im Naturraum Nördliche Frankenalb (08)

  • Trockenlebensräume der Hochfläche der Wiesentalb und Trockenhänge sowie Hangwälder des Albtraufs (v. a. entlang der Achse Zultenberg – Kasendorf – Menchau – Lochau – Busbach – Obernsees)
  • Wiesenttal mit Seitentälern (v. a. Kainach-, Lochau-, Truppach-, Zeubach- Aufseß-, Ailsbach-, Püttlachtal)
  • Sand-Kiefernwälder des Heiligenwaldes westlich von Lindenhardt
  • Oberlauf der Pegnitz mit Fichtenohe
  • Kulturlandschaft der Pegnitzalb
  • Großflächig unzerschnittene Waldbereiche des Veldensteiner Forstes
  • Wälder und kleinstrukturierte Kulturlandschaft der Betzensteiner Kuppenalb

Im Naturraum Obermainisches / Oberpfälzisches Hügelland (07)

  • Auen von Rotem Main und Oberem Main
  • Waldbestände des Keuper-Lias Hügellandes bei Kulmbach
  • Heinersreuther und Limmersdorfer Forst
  • Feuchtgebiete im Umfeld des Mistelbaches
  • Kulmbacher Sandsteinrücken zwischen Kulmbach und Harsdorf
  • Trebgastgrund und Seitentäler (v. a. Lindauer Moor)
  • Trockenhänge des Kulmbacher Muschelkalkzuges (Bergfeld, Ködnitzer Weinleite, Lanzendorf)
  • Steinach- und Schorgastaue
  • Niederung des Weißen Mains
  • Trockenlebensräume der Kirchleuser Malm-Hochfläche
  • Sandlebensräume bei Pechgraben
  • Kernbereiche der Kronachsenke
  • Heckengebiete und Trockenlebensräume des Bayreuther Muschel­kalk­zuges (v. a. Bindlacher Berg, Weinberg)
  • Roter Main und Nebengewässer südlich Bayreuth
  • Haidenaab- und Flernitzbachniederung

Im Naturraum Nordwestlicher Frankenwald (392)

  • Laub- und Laubmischwälder im Frankenwald (v. a. Geroldsgrüner Forst, Ausläufer von Wallenfelser und Schnappenhammer Forst, Westanstieg des Frankenwaldes inkl. Steinachtal)
  • Bad Stebener Rodungsinsel (v. a. die überwiegend von Grünland genutzten Gebiete)
  • Höllental und Hänge im Tal der Thüringischen Muschwitz

Im Naturraum Münchberger Hochfläche (393)

  • Fließgewässersystem von Ölschnitz und Schorgast einschließlich der Nebengewässer
  • Fließgewässersystem der Sächsischen Saale
  • Fließgewässersystem der Selbitz
  • Serpentinstandorte auf der Münchberger Hochfläche
  • Kernbereiche des Biotopverbunds auf der
  • Münchberger Hochfläche

Im Naturraum Hohes Fichtelgebirge (394)

  • Großflächig unzerschnittene Waldgebiete des Hohen Fichtelgebirges
  • Extensiv genutzte Kulturlandschaft der Rodungsinseln des Fichtelgebirges (v. a. Nagel, Mehlmeisel, Fichtelberg, Warmensteinach, Bischofsgrün, Kornbachtal)
  • Tal des Weißen Mains
  • Arzberger Forst
  • Reichswald
  • Roßkopf
  • Zentraler Steinwald

Im Naturraum Selb-Wunsiedler Hochfläche (395)

  • Egeraue
  • Fichtelgebirgsvorland zwischen Voitsumra (v. a. Torfmoorhölle), Weißenstadt, Großschloppen und Röslau (u. a. Wald zwischen Fichtenhammer und Dürrnberg – Neudorfer Fels)
  • Zeitelmoos und Umgebung
  • Selber Forst mit Steinberg und Hengstberg
  • Selbaue und ihre Seitenbäche
  • Perlbachaue und Seitentäler
  • Lamitztal
  • Raum Längenau
  • Moore im Selber Forst
  • Kernbereiche des Röslau-Kösseine-Systems
  • Kernbereiche des Biotopverbundsystems Selb-Wunsiedler Hochfläche

Im Naturraum Mittelvogtländisches Kuppenland/ Oberes Vogtland (41)

  • Saaletal nördlich Hof
  • Kulturlandschaft und Wälder um den Zinnbach und die Südliche Regnitz
  • Rehauer Forst
  • Kernlebensräume Kernbereiche der Kulturlandschaft des Mittelvogtländischen Kuppenlandes

Innerhalb der genannten Gebiete sollen die Kernlebensräume naturraumtypischer und regional sowie überregional bedeutsamer Arten als Naturschutzgebiete gesichert werden.

   

Auf Grund ihrer hohen Biotopausstattung sowie ihrer hochwertigen und großflächigen Lebensräume eignen sich die o. g. Gebiete besonders als ökologische Schwerpunkträume und Kernbereiche eines regionalen Biotopverbundsystems. Auf Grund der besonderen Vernetzungsfunktion im regionalen und teils auch landesweiten Biotopverbund ist diese Eignung in der Region Oberfranken-Ost vor allem in den Bereichen der Fluss- und Bachtäler, des Muschelkalkzugs, der Fränkischen Linie sowie der großflächig unzerschnittenen Wälder von Frankenwald und Fichtelgebirge gegeben. Deshalb sollen großflächige Kernlebensräume des Schutzgebietssystems vor allem in den genannten Landschaftsräumen entwickelt werden.

Als Naturschutzgebiete sollen in der Region Oberfranken-Ost insbesondere größere naturschutzfachlich hochwertige Gebiete gesi­chert werden, die Kernlebensräume innerhalb der ökologischen Schwerpunkträume (vgl. oben) oder innerhalb regionaler Biotopverbundachsen darstellen und in denen zur Erhaltung bestimmter Lebensräume und Lebensgemeinschaften ein besonderer Schutz erforderlich ist.    

Natürliche und naturnahe Gebiete mit naturraumtypischen oder gefährdeten Lebensgemein­schaften, die den Arten als Kernlebensräume dienen, sollen dauerhaft erhalten und naturschutzrechtlich gesichert werden. Als Naturschutzgebiete sollen in der Region alle größeren, aus naturschutzfachlicher Sicht hochwertigen Lebensräume unter Schutz gestellt werden. Die Ausweisung als Naturschutzgebiet kann aus ökologischen, wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit eines Gebiets angebracht sein (vgl. Art. 7 BayNatSchG).

Als Landschaftsschutzgebiete sollen in der Region Oberfranken-Ost insbesondere Gebiete gesichert werden,

  • die innerhalb der sowie zwischen den oben genannten ökologischen Schwerpunkträumen zur Sicherung und Entwicklung ei­nes regionalen Biotopverbundes zwischen den Kernlebensräumen notwen­dig sind und
  • die als Erholungslandschaften und Landschaften mit außergewöhnlichem Er­scheinungsbild eine besondere Bedeutung besitzen.
   

In Landschaftsschutzgebieten stehen neben Arten- und Biotopschutzaspekten das landschaftliche Erscheinungsbild, die Erholungseignung und raumgliedernde Funktionen meist im Vordergrund. In der Regel han­delt es sich bei diesen Landschaften um weitgehend traditionell geprägte Kulturlandschaften mit überdurchschnittlichen Wald-, Grünland- und Biotopanteilen (vgl. Art. 10 BayNatSchG).

In der Region Oberfranken-Ost sollen vorrangig solche Flächen als Landschaftsschutzge­biete ausgewiesen werden, die für eine ausreichende funktionale Vernetzung der Kernlebensräume untereinander notwendig sind und die Kernlebensräume vor beeinträchtigenden Einflüssen durch umgebende Nutzungen schützen.

Dazu gehören zunächst die ökologischen Schwerpunkträume. Durch ihre Ausweisung als Landschaftsschutzgebiete soll eine ausreichende funktionale Verknüpfung der Kernlebensräume innerhalb der Schwerpunkträume sichergestellt werden.

Zur Schaffung von Verbindungskorridoren zwischen den ökologischen Schwerpunkträumen sollen darüber hinaus

  • bestehende Verbundachsen,
  • Flächen mit wertvollen Lebensräumen bzw. in Ansätzen vorhandenem Entwicklungspotenzial und
  • Flächen, die auf Grund ihrer räumlichen Lage zum Aufbau eines intakten Verbundsystems zwischen den ökologischen Schwerpunkträumen benötigt werden,

als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden.

Als Landschaftsschutzgebiete vorrangig gesichert werden sollen auch siedlungsnahe Erholungs­bereiche und Gebiete, denen bei weiterer Siedlungsentwicklung eine besondere Erholungsfunktion zukommen wird, sowie bestehende, attraktive Erholungsgebiete.

Weiterhin kann eine Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet auch für Gebiete sinnvoll sein, in denen die Schutzgüter Boden und Wasser durch menschliche Nutzungen nachhaltig beeinträchtigt werden; durch geeignete Bewirtschaftungsvereinbarungen soll hier auf eine Minderung bestehender Belastungen hingewirkt werden.

Mit einem Anteil von ca. 38 % ist in der Region Oberfranken-Ost bereits ein hoher Anteil an Flächen als Landschaftsschutzgebiet (LSG) gesichert. Weite Teile der in Karte 7a vorgeschlagenen Vorbehaltsgebiete sind aktuell als LSG gesichert.

Die geringsten Anteile derart gesicherter Flächen mit vorherrschenden oder bedeutenden Leistungen für Naturhaushalt und das Landschaftsbild (vgl. Karte 6) finden sich im Obermainisch- und Oberpfälzischen Hügelland und am Südwestrand des Frankenwaldes sowie entlang des Serpentinzuges und des Saaletals in der Münchberger Hochfläche. Im erstgenannten Naturraum sind v. a. die charakteristischen Heckenlandschaften des Muschelkalkzuges (z.B. Bergfeld, Lanzendorf), die Trockenhänge und Auengebiete der großen Talsysteme (v. a. Main, Weißer Main) sowie die großen Waldflächen (Limmersdorfer Forst) vorrangig schutzwürdig. Im Frankenwald ist die Kulturlandschaft der Rodungsinseln und Waldhufendörfer und in der Münchberger Hochfläche die Auenlandschaft der oberen Saale sowie der Serpentinzug und die Wald- und Feuchtgebiete des Rehauer Forstes schützenswert.

Besonders wertvolle kleinflächige Lebensräume, die der Unterstützung des Systems der großräumigen Schutzgebiete dienen oder das regionale Biotopverbundsystem auf lokaler Ebene ergänzen können, und markante Einzelelemente, die wesentlich zur Schönheit bzw. Erlebniswirksamkeit der Landschaft beitragen, sollen als Naturdenkmale, Landschaftsbestandteile und Grünbestände gesichert werden.

   

Kleinflächige Lebensräume können innerhalb eines Biotopverbundsystems wichtige Trittsteinfunktionen übernehmen und somit die Funktionsfähigkeit des Verbundsystems stärken.

In der Region Oberfranken-Ost sollen daher kleinflächige Lebensräume, die auf Grund ihrer Ausprägung oder des dort vorhandenen Entwicklungspotenzials dazu geeignet sind, das regionale Biotopverbundsystem in seiner Funktionsfähigkeit zu unterstützen bzw. dieses auf lokaler Ebene zu ergänzen, in das Schutzgebietssystem einbezogen werden.

Kleinflächige Landschaftselemente können darüber hinaus einen wichtigen Beitrag für den Abwechslungs- und Erlebnisreichtum einer Landschaft leisten. Kleinflächige Landschaftsteile und Einzelelemente, die auf Grund ihrer besonderen Ausprägung oder ihres außergewöhnlichen Erscheinungsbildes von besonderer Bedeutung für die Belebung des Landschaftsbildes bzw. für die Erhöhung der Erlebniswirksamkeit sind, sollen daher ebenfalls in das Schutzgebietssystem aufgenommen werden.

Die Sicherung dieser wertvollen kleinflächigen Lebensräume und Landschaftselemente soll durch ihre Ausweisung als Naturdenkmal, Landschaftsbestandteil oder Grünbestand erfolgen.


 

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