4.4         Konflikte Arten und Lebensräume (Karte 3.3)

Tab. 18:    Mögliche Beeinträchtigungen des Schutzguts Arten und Lebensräume

Nutzung/
Belastungsfaktor
Kurzbeschreibung des Auftretens in der Region
Landwirtschaft

Einsatz von Düngern und Pflanzenschutzmitteln, großflächige Monokulturen

Darstellung in Karte 3.3: Bereiche mit möglichen Beeinträchtigungen für Arten und Lebensräume durch Stoffeinträge aus der Landwirtschaft

Von möglichen Beeinträchtigungen wird hier in folgenden Fällen ausgegangen (es werden nur größere Beeinträchtigungen im Text beschrieben):

A) Überwiegend hohe mögliche Beeinträchtigung der aktuellen und potenziellen Lebensraumqualität

1. Gebiete mit stofflicher Belastung „überwiegend hoch“ oder „überwiegend durchschnittlich“ (vgl. Karte 2.1), die über eine hohe oder sehr hohe aktuelle oder potenzielle Lebensraumqualität verfügen (vgl. Karte 1.4)

2. Gebiete mit stofflicher Belastung „überwiegend hoch“ (vgl. Karte 2.1), die über eine mittlere aktuelle Lebensraumqualität verfügen (vgl. Karte 1.4)

B) Überwiegend mittlere mögliche Beeinträchtigung der aktuellen und potenziellen Lebensraumqualität

1. Gebiete mit stofflicher Belastung „überwiegend hoch“ (vgl. Karte 2.1) und mittlerer potenzieller Lebensraumqualität

2. Gebiete mit einer mittleren stofflichen Belastung und einer aktuell überwiegend mittel ausgestatteten Lebensraumqualität

3. Gebiete mit einer mittleren stofflichen Belastung und bayernweit potenziell verbreiteten, aber nicht häufigen Standorten

zu A 1:

Schon ab durchschnittlichen Stoffeinträgen aus der Landwirtschaft ist in Gebieten, in denen aktuell hochwertige und empfindliche Lebensräume in höherer Dichte vorkommen, von einem hohen Beeinträchtigungsrisiko auszugehen. In folgenden Bereichen ist davon in der Region auszugehen:

  • im Saaletal und an dessen landwirtschaftlich genutzten Hängen nördlich Hof über Joditz, Tiefengrün bis Kemlas, sowie entlang der Autobahn bei Hadermannsgrün
  • eine größere Fläche östlich Selbitz
  • die intensiver landwirtschaftlich genutzten Bereiche der Bad Stebener Rodungsinsel sowie ein großer Bereich um Geroldsgrün
  • Flächen des Culmitztals sowie südlich davon zwischen Schwarzenbach a. Wald und Naila
  • das Einzugsgebiet des Zinnbaches und des Oberlaufs der Südlichen Regnitz oberhalb Regnitzlosau. Hier ist im Besonderen mit einer sehr hohen möglichen Beeinträchtigung zu rechnen, da die Flussperlmuschel in diesen Gewässern äußerst sensibel auf übermäßigen Nähr- und Schadstoffeintrag reagiert
  • die Hochfläche von Weidmes/Hinterrehberg
  • eine größere Fläche südwestlich Kirchleus
  • großräumig das gesamte Heckengebiet des Bergfelds westlich Stadtsteinach
  • der Anstieg des Frankenwaldes bei Wirsberg
  • landwirtschaftlich genutzte Flächen im Talbereich der Eger
  • fast der gesamte Talraum von Lauter und Lohbach nördlich Selb
  • der Bereich zwischen Selb und Vielitz und weiter nach Norden zum Pfaffenberg
  • die Heckenlandschaften und Trockenhänge am Albtrauf um Zultenberg
  • große Flächen im Bereich der Reuthen der Ködnitzer Weinleite und des Lanzendorfer Heckengebietes
  • die Hochflächen zwischen Oschenberg und dem Naturschutzgebiet Weinleite mit dessen Südhang
  • Teile der Rodungsinsel um Mehlmeisel, unter anderem das Naturschutzgebiet Moosbachaue, und Nagel
  • große kleinräumig genutzte Flächen um Höchstädt bei Thierstein
  • Talbereiche der Röslau und Kösseine
  • große Flächen im Bereich des Hecken- und Kalktrockenrasengebietes um Wonsees an den Talflanken bis Hollfeld
  • landwirtschaftlich genutzte Talbereiche des Wiesent- (zwischen Hollfeld und Plankenfels) und Aufseßtals (zwischen Drosendorf und Aufseß)
  • eine große Fläche der kleinräumig strukturierten Kulturlandschaft nördlich Schönfeld und Busbach sowie um Lochau
  • Bereiche des Kulms bei Schafhof
  • die Hänge des Wiesenttales bei Waischenfeld und flussabwärts nach Süden
  • große Flächen in der kleinräumig strukturierten Kulturlandschaft um Püttlach bis zu den Trockenrasenhängen des Püttlachtals und weiter bis Elbersberg
  • die engen Talbereiche des Püttlachtals um Pottenstein
  • Teile der kleinräumigen Kulturlandschaft um Pegnitz
  • Bereiche der Haidenaab und Gabellohe zwischen Haidenaab und östlicher Regionsgrenze im Bereich des dortigen Naturschutzgebiets
  • Darüber hinaus gibt es in der Region einige Gebiete, die zwar aktuell eine geringere Biotopausstattung aufweisen, in denen aber dennoch günstige Voraussetzungen für die Entwicklung seltener und gefährdeter Lebensräume vorliegen, also eine hohe oder sehr hohe potenzielle Lebensraumqualität besteht. Auch in diesen Gebieten können bereits die üblichen (= durchschnittlichen) Stoffeinträge aus der intensiven Landwirtschaft zu hohen Beeinträchtigungen führen (z.B. Eutrophierung nährstoffarmer Standorte). In folgenden Gebieten ist von einem derartigen Beeinträchtigungsrisiko auszugehen:
  • Teile der Zuflüsse der Selbitz (Föbrabach, Thronbach, Lehstenbach) zwischen Selbitz und Helmbrechts
  • das Tal des Rothenbachs bei Leupoldsgrün
  • Talauen des Göstrabaches und des Gehaigsbächlein bei Köditz
  • Einzugsgebiet des Pfaffenteichs südwestlich Hof
  • das gesamte Tal der Südlichen Regnitz bis Hof und deren Zuflüsse
  • der Einzugsbereich des Zinnbachs an der östlichen Gebietsgrenze
  • der Quellbereich und Oberlauf der Selbitz südlich Helmbrechts
  • der weitere Verlauf der Selbitz mit ihren Zuflüssen Edlendorfer Bach und Rauschenbach
  • das Zuflusssystem der Sächsischen Saale auf der Münchberger Hochfläche, u. a. der Ullrichsbach nördlich Münchberg, die Parnitz bei Fletschenreuth, die Porschnitz bei Oberkotzau, der Untreubach um Martinsreuth bis zum Untreusee, der Nonnenbach südwestlich Kautendorf, die Schwesnitz zwischen Wurlitz und Oberkotzau sowie deren Zuflüsse Bocksbach, Perlenbach und Tannbach südlich Rehau, Teile der Talaue der Pulschnitz und des Goldbaches nördlich Plösen bis Münchberg, Talniederungen bei Eiben, der Haidbach bei Sparneck,  jeweils mit den zugehörigen Talräumen, sowie die Sächsische Saale selbst mit ihrem Auenbereich, bei Münchberg sowie im weiteren Verlauf über Weißdorf
  • Feuchtflächen nördlich Rehau
  • Teile der Talräume von Lösau und Dobrach nördlich Höferänger
  • Bereiche der Talräume von Kleinem und Großem Koserbach, bei Marktleuthen
  • das Stammbachtal nördlich Stammbach
  • das gesamte Ölschnitztal bis zur Höhe von Gefrees inklusive der Quellbäche und Zuflüsse Röhrigsbach, Rieglersbach und Schleifenbach sowie Lübnitzbach und Schlenkenbach bei Gefrees
  • mehrere große Flächen südlich Münchberg von der BAB A 9 bis Weißdorf
  • ackerbaulich genutzte Flächen des Serpentinzugs südwestlich Sparneck über Benk, Förbau bis Schwarzenbach a. d. Saale
  • einige kleinere Flächen in den Talbereichen um Kirchenlamitz und Niederlamitz
  • kleinere Teilbereiche vom Talraum des Wenderner Bachs nördlich Großwendern bis zu dessen Mündung in die Eger
  • Talbereiche der Steinselb von Brunn bis zur Mündung in die Eger und Selb um die Stadt Selb bis zur östlichen Regionsgrenze und ihre Zuflüsse bei Ober- bzw. Unterweißenbach
  • Die Offenlandbereiche des Buchwald östlich Selb
  • Große Bereiche des Obermaintals flussabwärts von Kulmbach mit den Zuläufen Zentbach im Norden und Motschenbach im Süden
  • die Talbereiche von Proßer Bach (bei Proß) und Friesenbach (bei Döllnitz)
  • Bereiche des Tals des Roten Maines südlich Mangersreuth sowie um Unterlettenrangen
  • mehrere Flächen im Schorgasttal bei Untersteinach
  • Teilflächen im weiten Tal der Trebgast oberhalb des Lindauer Moors über Harsdorf bis Bindlach
  • das Tal des Weißen Maines bei Himmelkron
  • kleine offengelassene Bereiche einiger Zuflusstäler der Schorgast bei Cottenau, Ziegenburg, Schorgast, flussaufwärts von Marktschorgast
  • mehrere kleinere Flächen zwischen Torfmoorhölle und Weißenstadt
  • Bereiche des Egertals bei Franken, um Röslau, bei Marktleuthen sowie an der Tschechischen Grenze; zuzüglich seiner Zuläufe: Quellbereiche des Lehstenbachs, nördlich Weißenstadt, Birkenbach bei Meierhof, der gesamte Bibersbach inkl. Talbereich bis zur Mündung bei Marktleuthen, der Auenbereich des Hebanzer Bachs, der Weiherslohbach ab Höchstädt i. Fichtelgebirge, die Auenbereiche des Dangesbach von Birkenbühl über Thierstein bis zu seiner Mündung
  • Zuflussbereich der Röslau im Bereich Haberbach bei Vordorf bis Leupoldsdorfer Hammer, der Oberlauf des Bibersbachs, nördlich Wunsiedel und an dessen Mündungsbereich bei Sinatengrün, kleinere Flächen um Oberthölau und die Talbereiche des Göpfersgrünbachs, der Thiersbach von Tiersheim bis zur Karlmühle, Bereiche des Leimatbachtals von Leuthenberg bis zur Mündung, der Lohgraben mit seinen Niederungsbereichen nordwestlich Schirnding, größere Bereiche des Kösseine-Einzugsgebiets mit Kösseine und Steinbach südwestlich Waldershof sowie Walbenbach und Ödweißenbach südöstlich Waldershof, Talbereiche des Rohrbachs südöstlich Marktredwitz sowie die Talbereiche der Röslau selbst in kleinen Bereichen um Wunsiedel, bei Seußen und in größerem Maße um Tröstau
  • Offenlandbereiche um Neuhaus im Selber Forst
  • mehrere Flächen im und am Arzberger Forst bei Schirnding, Seedorf, und östlich Seußen
  • Teile des Tals des Roten Maines als bei Neudrossenfeld und um Heinersreuth
  • eine Fläche am Bayreuther Stadtrand am Stadtteil St. Georgen
  • Flächen auf der Mehlmeiselner Rodungsinsel, unter anderem ist das Naturschutzgebiet „Moosbachaue“ betroffen
  • mehrere größere Flächen in Lichtungsbereichen und am Waldrand des Steinwalds
  • einige kleinere Flächen in Lichtungsbereichen des Reichswaldes
  • ein Fläche im Bereich der Teichgebiete Haidenaab/Tauritzmühle inkl. Teile des Naturschutzgebiets „Haidenaabtal und Gabellohe“ bei Speichersdorf
  • Bereiche der Hochebene um das Wiesent-, Ailsbach- und Püttlachtal bis nördlich Pottenstein

Zu A 2:

Bei hohen Stoffeinträgen aus der Landwirtschaft besteht auch bei einer nur mittleren aktuellen Qualität der Teilräume grundsätzlich ein hohes Risiko, dass naturbetonte Lebensräume nachhaltig beeinträchtigt werden (z.B. durch Eutrophierung, Biozideintrag). In der Region Oberfranken-Ost ist dies in folgenden Gebieten der Fall:

  • zwischen Feilitzsch und der nördlichen Stadtgrenze von Hof
  • eine größere Fläche nördlich Dörntal
  • größere Flächen entlang des Selbitztals, westlich zwischen Schauenstein und Selbitz und nordwestlich Naila, östlich zwischen Maxgrün und Griesbach
  • eine größere Fläche bei Marlesreuth
  • eine große Fläche zwischen Oberhartmannsreuth und der östlichen Regionsgrenze
  • größere Flächen am Unterlauf der Südlichen Regnitz ab der Klötzlamühle in Richtung Westen bis zur Stadtgrenze von Hof
  • einige Flächen nördlich Enchenreuth
  • die Rodungsinsel um Vorderreuth
  • zwei größere Flächen nördlich und nordöstlich Grafengehaig
  • eine Fläche bei östlich Münchberg
  • mehrere große Flächen um Lamitz und Sächsischer Saale zwischen Schwarzenbach a. d. Saale und Oberkotzau
  • Bereiche nördlich und südlich Danndorf sowie westlich Grafendobrach
  • eine Fläche um Gumpersdorf, südlich Stadtsteinach
  • großflächige landwirtschaftlich genutzte Flächen im Steinach- und Schorgasttal von Stadtsteinach bis Wirsberg mit den nutzbaren Anstiegen des Frankenwaldes (bei Kupferberg)
  • eine Fläche nördlich Marktschorgast
  • eine große Fläche nordöstlich Weißenstadt
  • weite Teile der Selber und Schönwalder Rodungsinsel
  • mehrere größere Flächen im Obermainischen Hügelland südlich Kulmbach bis Bayreuth, im Talbereich des Roten Mains und auf der Hochfläche Theta gelegen
  • große Flächen entlang des Muschelkalkzuges von Untersteinach bis Bayreuth und der angrenzenden Schorgastaue
  • einige kleine Flächen an den Hängen um Bindlach und dem Oschenberg
  • die ackerbaulich genutzten Bereiche der Aue des Weißen Maines und der Geseeser Höhe bei Bad Berneck
  • der Hangbereich des Röslautales bei Schönbrunn
  • großräumige, landwirtschaftlich genutzte Flächen um Thierstein
  • größere Flächen nordwestlich Schirnding
  • größere Flächen südlich Marktredwitz
  • große Flächen auf der landwirtschaftlich intensiv genutzten Hochfläche von Schirradorf bis Hollfeld und der Hochfläche zwischen Wiesent- und Aufseßtal sowie zwischen Aufseßtal und der westlichen Regionsgrenze
  • eine Fläche östlich Alladorf
  • eine Fläche nördlich Wohnsgehaig
  • mehrere Flächen um Mistelgau
  • mehrere Flächen südlich Bayreuth
  • landwirtschaftlich genutzte Flächen von Hohenmirsberg bis Kirchahorn
  • eine Fläche um Wannberg
  • landwirtschaftlich genutzte Flächen westlich Pegnitz
  • Flächen der kleinräumigen Kulturlandschaft der Kuppenalb um Plech

zu B 1:

Bei einem mittleren Entwicklungspotenzial für seltene und gefährdete Lebensräume besteht bei überdurchschnittlich hohen Stoffeinträgen aus der Landwirtschaft ein gewisses Risiko für Arten und Lebensräume. In der Region betrifft dies folgende Bereiche:

  • große Gebiete des mittelvogtländischen Kuppenlandes von Lichtenberg/Selbitz über die Gemeinden Berg, Köditz, Töpen, Feilitzsch, Trogen, Gattendorf, Regnitzlosau (außerhalb des Tals der Südlichen Regnitz und ihrer Zuflüsse)
  • Flächen um Enchenreuth, Walberngrün
  • Ackerflächen zwischen Schwarzenbach a. d. Saale und Rehau sowie Flächen nördlich Rehau an der Grenze zum Rehauer Forst
  • größere Flächen südlich Kirchleus bis Schwarzholz
  • mehrere Flächen um Rugendorf und eine große Fläche westlich Stadtsteinach auf dem Kulmbacher Muschelkalkzug
  • Teile der Rodungsinseln des Frankenwaldes zwischen Stadtsteinach und Marktleugast
  • Flächen der Selber Rodungsinsel
  • Hangbereiche südlich Kauerndorf und bei Ködnitz
  • weite Flächen um Himmelkron auf dem Kulmbacher Muschelkalkzug und zwischen Himmelkron und Neuenmarkt
  • ausgedehnte Flächen der Münchberger Hochfläche zwischen Wirsberg und Bad Berneck sowie zwischen Ölschnitztal und dem Fichtelgebirgsanstieg
  • große Flächen um Wonsees
  • größere Flächen um Alladorf und bei Tannfeld
  • größere Gebiete der Albhochfläche um das Aufseßtal
  • größere Gebiete der Albhochfläche um das Wiesenttal bei Waischenfeld und Hannberg
  • größere Bereiche des Einzugsgebiets des Mühlbaches bei Speichersdorf
  • eine Fläche auf der Pottensteiner Kuppenalb bei Elbersberg
  • Ackerflächen um Pegnitz, entlang der BAB A 9 und am Zipser Berg
  • ackerbaulich genutzte Flächen der Betzensteiner Kuppenalb

Zu B 2:

Ein gewisses (mittleres) Risiko, dass Lebensräume beeinträchtigt werden können, ist bei den üblichen (= durchschnittlichen) Stoffeinträgen aus der intensiven Landwirtschaft und aktuell mittlerer Lebensraumqualität gegeben. Die ist in folgenden Gebieten der Fall:

  • große Teile der Bad Stebener Rodungsinsel
  • große offene Bereiche um Schwarzenbach am Wald und nördlich Culmitz
  • mehrere größere Flächen um Schauenstein und Haidengrün
  • Flächen am Unterlauf der Südlichen Regnitz nördlich Draisendorf
  • Offenlandflächen der Rodungsinseln des Frankenwaldes bei Wartenfels, Altenreuth, Reichenbach, Vorderreuth, Breiteneben, Elbersreuth, südlich Presseck, nordöstlich Wildenstein, um Grafengehaig, Rützenreuth, Eppenreuth sowie südlich Walberngrün
  • größere Flächen der Selbitzniederung nördlich und südlich Helmbrechts
  • größere Flächen um die Sächsische Saale und ihre Zuflüsse zwischen Münchberg und Seulbitz im Nordosten sowie Sparneck im Südosten sowie im weiteren Verlauf der Saale kleinere Flächen zwischen Schwarzenbach a. d. Saale und Oberkotzau
  • teilweise ackerbaulich genutzte Flächen nordwestlich und südöstlich Rehau
  • Flächen auf der Schönwalder/Selber Rodungsinsel
  • eine große Fläche auf der Kirchleuser Platte
  • große Teile des Offenlandes rund um den Patersberg bei Danndorf, südöstlich Oberdornlach, um Schmeilsdorf entlang des Zentbaches bis ins Obermaintal, westlich Burghaig
  • das Steinachtal zwischen Stadtsteinach und Untersteinach
  • das Schorgasttal bei Ludwigschorgast
  • mehrere kleine Flächen rund um Weißenstadt bis an die Randlagen des Fichtelgebirges, im Bereich Torfmoorhölle sowie im Kornbachtal
  • zwei Flächen westlich und östlich des Biberbergs bei Habnith und Hebanz
  • der Bereich zwischen Höchstadt bei Thiersheim und Thiersheim sowie eine große Fläche östlich Thiersheim
  • der unter anderem ackerbaulich genutzte Teil der Silberbacher Rodungsinsel
  • im Bereich des Liasgebiets südwestlich Kulmbach zwischen Motschenbach und Wilmersreuth, zwischen Thurnau und Döllnitz sowie um Berndorf
  • das Tal des roten Mains südlich Kulmbach in einem großen Bereich zwischen Kulmbach und Leuchau, größere Bereiche nördlich Hutschdorf, westlich Langenstadt, um Wehelitz, kleinere Flächen südlich und östlich Neuenreuth sowie südlich Altdrossenfeld im weiteren Verlauf ausgeprägte Bereiche zwischen der B 85 und dem Limmersdorfer Forst und eine kleinere Fläche westlich Martinsreuth
  • eine große Fläche zwischen Neudrossenfeld und Harsdorf
  • eine große Fläche zwischen Ludwigschorgast und Neuenmarkt
  • größere Flächen rund um Himmelkron
  • Bereiche des Tals des Weißen Maines von Himmelkron bis Bad Berneck
  • größere Flächen südlich von Kremitz bis Benk
  • Größere Offenlandflächen östlich von Bad Berneck und nördlich Escherlich
  • ausgedehnte Bereiche südwestlich Goldkronach bis Deps
  • der Offenlandbereich zwischen Fichtelgebirge und Häuseloh
  • größere Flächen um Tröstau
  • Flächen am südlichen Stadtrand von Marktredwitz und südlich bzw. östlich des Manzenbergs
  • der Talbereich der Röslau zwischen Hohenberg a. d. Eger und Schirnding
  • auf der Albhochfläche östlich Tannfeld, größere Bereiche um Schönfeld, südöstlich Neuhaus, größere Bereiche um Tiefenlösau, ein großer Bereich um Breitenlesau, Siegritzberg, Hubenberg, Seelig und Gösseldorf
  • die südlichen Waldrandbereiche des Limmersdorfer Forstes um Neustädtlein
  • im Bereich des Hummelgau westlich Tröbersdorf und westlich Eckersdorf sowie größere Bereiche zwischen Mistelgau, Mistelbach und Rettendorf/Creez
  • größere Bereiche zwischen Bayreuth und Stockau
  • ein größerer Bereich südöstlich Döhlau
  • größere Flächen zwischen Steinachtal und Fichtelgebirgsanstieg, sowie kleinere südlich Weidenberg
  • östlich Kirchenpinggarten
  • kleinere Flächen auf den Rodungsinseln Mehlmeisel und Nagel
  • größere Flächen auf den Hochflächen nördlich Plankenfels
  • größere Flächen westlich Gesees und Haag
  • das Tal des Roten Maines zwischen Creußen und Forst Thiergarten
  • zwischen Emtmannsberg und der Ölschnitz
  • einige größere Flächen südlich Wolfsberg bzw. Schamelsberg
  • eine größere Fläche östlich Haidenaab
  • größere Flächen auf der Hochfläche um das Ailsbachtal sowie nördlich des Püttlachtals bei Tüchersfeld
  • größere Bereiche auf der Hohenmirsberger Platte
  • Flächen der Pottensteiner Kuppenalb
  • nördlich Pegnitz zwischen Buchau und Kaltental, entlang der Pegnitz bis Zips sowie zwischen Neuhof und Troschenreuth
  • Flächen auf der Betzensteiner Kuppenalb
  • Es gibt außerdem Gebiete, die aktuell unterdurchschnittlich mit naturbetonten Lebensräumen ausgestattet sind, in denen aber immerhin noch die Voraussetzungen für die Entwicklung seltener und gefährdeter Lebensräume gegeben wären (mittlere potenzielle Lebensraumqualität); bei den üblichen (= durchschnittlichen) Stoffeinträgen aus der intensiven Landwirtschaft besteht auch hier ein gewisses (mittleres) Risiko, dass diese Entwicklungsmöglichkeiten beeinträchtigt werden. Bei hohen Stoffeinträgen trifft dies auch schon bei geringer potenzieller Lebensraumqualität zu. In der Region findet sich dies an folgenden Stellen:
  • große Bereiche der Rodungsinsel Bad Steben
  • größere Bereiche südlich Naila und um Selbitz
  • größere Flächen südlich Bruck, Joditz und Isaar sowie kleinere Bereiche um Köditz
  • größere Flächen zwischen Hof und Zedtwitz sowie nördlich der BAB A 72 um Unterhartmannsreuth
  • mehrere kleinere Flächen Im Bereich des Bayerischen Vogtlandes nordöstlich Hof
  • Flächen auf einigen Rodungsinseln des Frankenwaldes
  • um Wurlitz
  • eine größere Fläche um Kirchleus
  • die Süd- und Nordhangbereiche des unteren Steinachtals zwischen Stadtsteinach und Untersteinach
  • entlang des nördlichen Fichtelgebirgsanstiegs
  • größere Flächen um Vielitz, östlich Selb bei Längenau
  • das Tal des Roten Maines mit mehreren größeren Flächen südlich Kulmbach
  • größere Flächen im Umgriff um das Naturschutzgebiet „Ködnitzer Weinleite“ südöstlich Ködnitz
  • mehrere größere Flächen am Rand der Hochfläche südlich Marktschorgast u.a. um Gössenreuth
  • eine größere Fläche südlich Lützenreuth
  • ein ausgedehnter Bereich entlang des Kainachtals von Schirradorf nach Wonsees und nach Osten auf der Albhochfläche über Sanspareil nach Großenhüll bzw. Kleinhüll
  • größere Flächen nördlich Schönfeld, östlich Busbach, östlich und südlich Trumsdorf, östlich Alladorf, östlich Lochau sowie südlich Tannfeld
  • eine ausgedehnte Fläche im Westen Goldkronachs bis Deps sowie ein kleiner Bereich bei Frankenhammer nördlich Goldkronach
  • die Zuflusstäler des unteren Steinachtals um Weidenberg: Weißenbach, Sickerbach, Stephansbach, Scherzerbach mit ihren Auen
  • die Quellbäche der Haidenaab: Hainersbach und Tauritzbach sowie die Haidenaab selbst um Kirchenpinggarten jeweils mit ihren Talbereichen
  • entlang des Wiesenttals nördlich Welkendorf, um Wadendorf, zwischen Plankenfels und Nankendorf
  • auf der Albhochfläche größere Bereiche um Waischenfeld, bei Langenloh, um Köttweinsdorf und nördlich Oberailsfeld
  • größere Bereiche entlang des Tals des Roten Maines von Creußen bis zum Forst Thiergarten
  • Talbereiche von Bieberswöhrbach bei Prebitz, Almosbach bei Unterschwarzach und Eichhammer, Kirrlohbach von Speichersdorf bis Eichhammer, Rostinggraben im ganzen Verlauf um Seybothenreuth sowie die Ölschnitz in ihrem gesamten Verlauf
  • ausgedehnte Bereiche im Einzugsbereich des Mühlbaches um Speichersdorf sowie der Talbereich der Haidenaab von Tressau bis zur östlichen Regionsgrenze
  • im Bereich der Pottensteiner Kuppenalb größere Flächen um Pfaffenberg, nördlich Tüchersfeld, südlich Pottenstein, um Püttlach, südlich Körbeldorf sowie nördlich Elbersberg darüber hinaus eine ausgedehnte Fläche nördlich Pottenstein von Waidmannsgesees über Haselbrunn, Mandlau, Prüllsbirkig bis Kosbrunn
  • weite Flächen um Pegnitz sowie kleinere nördlich Leups, um Scharthammer südlich Schnabelwaid, zwischen Althaidhof und Egelmannsreuth östlich Troschenreuth an der Regionsgrenze

Forstwirtschaft

   

großflächige Reinbestände, Anpflanzungen standort-fremder / gebiets-fremder Baumarten, Aufforstung wichtiger Offen­landschaften

Von möglichen Beeinträchtigungen der Lebensraumfunktion ist teilweise in Wäldern auszugehen, die sich als großflächige Reinbestände von Nadelbaumarten darstellen; verstärkt wird dieser nachteilige Effekt insbesondere bei Reinbeständen nicht standortheimischer Nadelbaumarten.

Vor allem in den versauerungsgefährdeten Bereichen, dem Hohen Fichtelgebirge, dem Lindenhardter Forst in der Frankenalb und dem Gerlaser Forst im nordöstlichen Frankenwald stellen die dortigen Nadelwaldstandorte ein hohes Konfliktpotenzial dar. Die Oberläufe der meisten Fichtelgebirgsbäche wie z.B. Weißer Main, Kronach, Fichtelnaab, Röslau, Lamitz oder der Frankenalbbäche, die im Lindenhardter Forst entspringen wie Roter Main, Püttlach und Fichtenohe sowie z.B. der Froschbach, der im Gerlaser Forst im Frankenwald entspringt, sind in der höchsten Versauerungsklasse erfasst. Die Bestockung dieser Gebiete mit überwiegend Nadelbäumen kann der Versauerung nicht entgegenwirken, sondern fördert sie eher.

In der Region Oberfranken-Ost sind viele Bereiche überwiegend mit Nadelwald bestockt. Während dies in den vorgenannten Bereichen als hohes Konfliktpotenzial einzustufen ist, stellen die Nadelwälder von Veldensteiner Forst, Limmersdorfer Forst, Selber Forst, Arzberger Forst und den anderen zumeist kleineren Nadelwaldgebiete im Hinblick auf die Versauerung ein geringeres Konfliktrisiko dar. Zum einen, weil sie auf Grund ihrer Lage weniger Immissionen erhalten und zum anderen, da in vielen Bereichen, z.B. des Veldensteiner Forstes Laubholzverjüngung gefördert wird.

Für viele gefährdete Tierarten der großen Waldgebiete der Region stellen Wälder mit einem hohen Nadelanteil an sich keinen Konflikt dar, wenn sie standortgerecht oder zumindest angepasst sind und über eine hohe Strukturvielfalt verfügen. So leben z.B. Luchs, Auerhuhn, Schwarzstorch oder Ziegenmelker gerade in Mittelgebirgslagen in Nadelwäldern, jedoch ist eine naturnahe Durchmischung mit Laubbäumen und eine hohe Strukturvielfalt erforderlich. Daher stellen die Nadelwaldreinbestände nicht nur über die Versauerung, sondern auch auf Grund der Strukturarmut und zu einseitigen Nutzung für die wertgebenden Arten ein Konfliktpotenzial dar.

Eine Verminderung der Lebensraum- und Strukturvielfalt in Waldgebieten und damit eine Beeinträchtigung der Lebensraumfunktion geht in vielen Gebieten der Region mit der Aufforstung traditionell offener Waldwiesen, Wiesentälern und von Trockenlebensräumen (zumeist ehemaligen Hutungen) einher. Ein hohes Konfliktpotenzial besitzen v. a. die Aufforstungen in Rodungsinseln und engen Wiesentälern von Fichtelgebirge und Frankenwald sowie von Waldrändern, mageren Dolomitkuppen, Trockentälern, ehemaligen Wacholderheiden und anderen Magerstandorten der Nördlichen Frankenalb.

Wenn eine Beseitigung derartiger Aufforstungen nicht möglich ist, so sollte zumindest ein Umbau von Nadelholzbeständen in naturnahe Wälder mit standortheimischer Baumartenzusammensetzung angestrebt werden. Für die Zukunft sind in diesen Gebieten Aufforstungskonzepte wesentliche Bestandteile der kommunalen Planungen (vgl. Kapitel 6.4).

Keine Darstellung auf Grund zu ungenauer Kenntnisse über die Nutzungsweise

Siedlung/Gewerbe

Freisetzung von Schadstoffen / stofflichen Belastungen

Die durch industrielle Emittenten, Hausbrand und gehäuftem Verkehrsaufkommen freigesetzten Schadstoffe haben vor allem in den inversionsgefährdeten Gebieten mögliche Beeinträchtigungen naturbetonter Biotope zur Folge. Hiervon sind insbesondere nährstoffärmere Standorte mit hoher und sehr hoher Lebensraumqualität betroffen, in der Region vor allem

  • das Tal des Weißen Mains ab Bad Berneck bis unterhalb von Kulmbach
  • das Tal des Roten Mains unterhalb Creußen und ab Neudrossenfeld bis unterhalb Kulmbach
  • die Untere Steinach ab Stadtsteinach
  • die Röslau ab Arzberg
  • Pegnitztal bei Pegnitz

Keine Darstellung in Karte 3.3 auf Grund zu ungenauer Daten zu den Schadstoffemittenten.

Flächenversiegelung, Überbauung

Darstellung in Karte 3.3: Mögliche Beeinträchtigung der aktuellen Lebensraumqualität und des Entwicklungspotenzials für seltene und gefährdete Lebensräume durch geplante Flächenverluste

Beeinträchtigungen durch größere Baugebiete (> 10 ha), die im Rahmen der Bauleitplanung in Gebieten mit mittlerer bis sehr hoher aktueller Lebensraumqualität oder mit mittlerem bis sehr hohem Entwicklungspotenzial für seltene und gefährdete Lebensräume ausgewiesen wurden, sind in der Region an den unten aufgeführten Stellen zu erwarten.

Standorte in Bereichen mit überwiegend mittlerer bis sehr hoher aktueller Lebensraumqualität:

  • nordöstlich Kirchenlamitz
  • westlich Selb
  • mehrere Gebiete südlich Kulmbach
  • nördlich und südlich im Osten von Weißenstadt
  • zwischen Höchstadt b. Thiersheim und der BAB A 93
  • südlich Hohenberg a. d. Eger (in Teilbereichen auch hohes Entwicklungspotenzial)
  • südwestlich Bindlacher Berg
  • am östlichen Stadtrand von Bayreuth

Standorte in Bereichen mit „bayernweit potenziell verbreitet, aber nicht häufigem“ bis „bayernweit potenziell äußerst seltenen oder einzigartigem“ Entwicklungspotenzial:

  • östlich Haidt, im Osten von Hof
  • südlich Helmbrechts

Verkehr

Flächenversiegelung

Darstellung in Karte 3.3: Mögliche Beeinträchtigung der aktuellen Lebensraumqualität und des Entwicklungspotenzials für seltene und gefährdete Lebensräume durch geplante Flächenverluste

Von einem Beeinträchtigungsrisiko wird im Folgenden ausgegangen bei Flächenversiegelungen durch geplante Verkehrstrassen in Gebieten,

  • deren aktuelle Lebensraumqualität als „überwiegend mittel“, „hoch“ oder „sehr hoch“ eingestuft ist (vgl. Karte 1.4)
  • deren Entwicklungspotenzial für seltene und gefährdete Lebensräume in die Kategorien „bayernweit potenziell verbreitet, aber nicht häufig“ bis „bayernweit potenziell äußerst selten oder einzigartig“ fällt (vgl. Karte 1.4)
  • Die Inanspruchnahme von Flächen durch bestehende Verkehrstrassen wurde nicht als Konflikt im Plan dargestellt und auch nicht textlich behandelt, da dieser Konflikt wenig planerische Relevanz besitzt.

Mit hohen Beeinträchtigungsrisiken durch geplante Verkehrsanlagen ist insbesondere an folgenden Abschnitten mit höherer Dichte an wertvollen und empfindlichen Lebensräumen und/oder mit günstigeren Voraussetzungen für die Entwicklung seltener und gefährdeter Lebensräume zu rechnen:

  • die geplante Ortsumgehung der St 2177-West bei Oberkotzau quert in Teilbereichen Lebensräume mittlerer (bei Autengrün) und hoher (nördlich v. Fattigau) Qualität
  • die geplante Ortsumgehung der St 2177-Ost bei Oberkotzau quert in ihrem südlichen Teil bis zur Bahnlinie Gebiete mit überwiegend mittlerer Lebensraumqualität. Bei der Querung des Saaletals südwestlich Döhlau und des Nonnenbachtals südöstlich Döhlau kommt es jeweils zu einer Querung von Gebieten mit einer hohen Lebensraumqualität
  • die geplante Ortsumgehung der B 289 bei Rothwind-Fassoldshof führt auf ihrer gesamten Strecke durch ein Gebiet mit hoher Lebensraumqualität
  • die geplante Ortsumgehung der B 298 bei Untersteinach führt entlang ihrer gesamten Länge durch Bereiche mit hoher Lebensraumqualität
  • die geplante Ortsumgehung der St 2179 nördlich Marktleuthen verläuft in ihrem östlichsten Teil durch höherwertige Lebensräume. Die Südwestumgehung von Marktleuthen der Staatsstraße 2176 kreuzt das Egertal als Lebensraum mit hoher Lebensqualität.
  • die geplante Ortsumgehung der St 2190 bei Melkendorf führt durch Lebensräume besonderer Bedeutung (mittlere aktuelle Lebensraumqualität).
  • die geplanten Korridore der Ortsumgehung der St 2180 bei Weißenstadt queren auf ihrem gesamten Verlauf hochwertige Lebensräume
  • die geplante Ortsumgehung der St 2689 bei Döllnitz verläuft auf ihrer gesamten Länge durch Gebiete mittlerer und hoher Lebensraumqualität
  • die geplante Ortsumgehung der St 2183 bei Harsdorf führt auf ihrer gesamten Länge durch hochwertige Lebensräume
  • die geplanten Varianten der Ortsumgehung der St 2177 bei Waldershof queren im Südwesten und Süden der Ortschaft Gebiete mittlerer und hoher (im Umfeld des Kösseinebades und im Kösseinetal) Lebensraumqualität
  • die geplante Ortsumgehung der St 2163 bei Kirchenbirkig führt durch Gebiete mittlerer Lebensraumqualität

Schadstoffausstoß

Beeinträchtigungsrisiken durch Schadstoffe entlang stärker befahrener Straßen bestehen vor allem im Bereich von Gebieten mit höherer Dichte an wertvollen und empfindlichen Lebensräumen und/oder mit günstigeren Voraussetzungen für die Entwicklung seltener und gefährdeter Lebensräume:

Aufgeführt werden hier bestehende Verläufe von Autobahnen und Bundesstraßen, deren Schadstoffausstoß mit „mittel“ bis „hoch“ bewertet ist (vgl. Karte 2.2), die an Gebiete angrenzen oder durch Gebiete führen,

  • deren aktuelle Lebensraumqualität als „überwiegend mittel“, „hoch“ oder „sehr hoch“ eingestuft ist (vgl. Karte 1.4)
  • deren Entwicklungspotenzial für seltene und gefährdete Lebensräume in die Kategorien „bayernweit potenziell verbreitet, aber nicht häufig“ bis „bayernweit potenziell äußerst selten oder einzigartig“ fällt (vgl. Karte 1.4)

In der Region ist vor allem an folgenden Abschnitten mit einem Störpotenzial durch Schadstoffe zu rechnen:

  • die BAB A 9 quert im Norden des Gebietes nur sehr wenige höherwertige Flächen direkt. Betroffen ist das Tal der Sächsischen Saale als Biotopachse hervorragender Bedeutung an der nördlichen Regionsgrenze und in den Oberlaufbereichen und Zuflüssen auf der Münchberger Hochfläche (z.B. Pulschnitztal bei Münchberg). Weiter im Süden wird das Ölschnitztal und das Riegersbachtal tangiert. Sie besitzen jeweils eine hohe potenzielle Bedeutung. Bei Himmelkron schneidet die Autobahn das sowohl potenziell als auch aktuell hoch bewertete Tal des Weißen Maines. Nördlich Bayreuth werden die ebenfalls aktuell als hoch eingeschätzten Bereiche am Bindlacher Berg von der kreuzenden Autobahn direkt durchquert. Westlich Haag schneidet die Autobahn den für den Biotopverbund wichtigen Albtrauf. Weiter nach Süden werden bis Pegnitz ohne Unterbrechung aktuell hochwertige Lebensräume gequert, unter anderem der Heiligenwald, wertvolle Bereiche der Kuppenalb bei Körbeldorf und wertvolle Heckengebiete westlich von Pegnitz. Im Veldensteiner Forst werden nur einige Bachtäler mit einer mittleren aktuellen und potenziellen Bewertung gequert. Ab der Autobahnausfahrt Plech bis zur südlichen Regionsgrenze führt die BAB A 9 in großem Umfang durch aktuell wertvolle Bereiche der Kuppenalb
  • die BAB A 72 verläuft bis auf die Querung des aktuell hochwertigen Saaletals durchweg in Räumen mit einer mindestens mittleren potenziellen Lebensraumfunktion
  • die BAB A 93 verläuft fast durchgängig bis zur Gemeinde Gattendorf durch potenziell mindestens mittel bewertete Gebiete. Ab Gattendorf werden lediglich mehrere Bach- oder Flusstäler mit hoher potenzieller, teilweise auch hoher aktueller Bedeutung gekreuzt (u.a. das Tal der Südlichen Regnitz). Von Schönwald ab quert die Autobahn fast auf ihrem gesamten Verlauf Gebiete mit einer hohen aktuellen und potenziellen Lebensraumfunktion. Betroffen sind unter anderem die Perlbachaue sowie die Selbaue und das Egertal. Nach Marktredwitz zu nimmt die Beeinträchtigung auf Grund einer geringeren Lebensraumausstattung ab, lediglich einige Bach- und Flusstäler mit hoher potenzieller Lebensraumfunktion werden gequert. Entlang des Reichswaldes verläuft die Autobahn durch aktuell hochwertige Räume.
  • die BAB A 70 führt von Westen kommend durch die aktuell hochwertigen Biotopkomplexe bei Schirradorf. Der aktuell hochwertige Albtrauf wird im Anschluss gequert. Entlang des Limmersdorfer Forstes, im Tal des Roten Maines und im Trebgasttal zwischen Waldau und Harsdorf tangiert die BAB A 70 aktuelle wie auch potenziell hochwertige Lebensräume. Bis zum Autobahndreieck Bayreuth/Kulmbach führt die Autobahn dann durch mittel bewertete Gebiete.
  • die B 2 tangiert im Norden zwischen Töpen und Hof Flächen mit einer mittleren potenziellen Lebensraumfunktion. Im Bereich der Münchberger Hochfläche werden Bach- oder Flusstäler von hoher potenzieller Bedeutung gequert. Ab Bad Berneck nimmt die Häufigkeit der Querungen von Gebieten mittlerer und hoher aktueller Bedeutung zu (Seitental der Ölschnitz und des Weißen Maines). Vom Bindlacher Berg bis Pegnitz verläuft die Bundesstraße vornehmlich durch Gebiete mit mittlerer und hoher aktueller Lebensraumfunktion, die nach Süden an Dichte zunehmen. Im Bereich der Kuppenalb quert sie ebenfalls einige Gebiete mittlerer und hoher Bedeutung.
  • die B 15 verläuft durch Räume mit einer überwiegend geringen aktuellen oder potenziellen Lebensraumfunktion. Sie quert einige Bach- oder Flusstäler mit einer hohen potenziellen Bewertung (Nonnenbach, Sächs. Saale, Göstrabach) und einige in ihrer aktuellen Lebensraumfunktion mit mittel bewerteten Flächen am Stadtrand von Hof.
  • die B 22 quert auf der Albhochfläche nur Flächen mit einer mittleren oder hohen aktuellen Bedeutung, ebenso westlich und östlich von Bayreuth, jedoch nicht in dem Ausmaß wie auf der Hochfläche. Im Bereich des Oberpfälzer Hügellandes sind dagegen überwiegend Flächen mit einem mittleren Entwicklungspotenzial, vor allem in den Quellbereichen der Haidenaab, betroffen.
  • die B 85 verläuft von der westlichen Regionsgrenze bis zur Querung des Maintals bei Neudrossenfeld durch Gebiete mit einer mittleren aktuellen Lebensraumfunktion. Das Tal des Roten Maines besitzt eine hohe aktuelle und potenzielle Bedeutung. Weiter nach Bayreuth werden wieder Flächen mit mittlerer aktueller Bedeutung tangiert. Im Süden entlang des Veldensteiner Forstes sind Räume mit hoher aktueller Wertigkeit betroffen.
  • die B 173 quert in ihrem westlichen Verlauf von Schwarzenbach a. Wald bis Naila überwiegend Gebiete mittlerer aktueller Lebensraumfunktion. Zwischen Selbitz und der Querung der BAB A 9 sowie im Abschnitt von der BAB A 72 bis zur Stadtgrenze Hof werden hauptsächlich Flächen mit mittlerer potenzieller Lebensraumfunktion durchquert.
  • die B 289 verläuft im potenziell mindestens mit hoch und aktuell ebenfalls teilweise hoch bewerteten Obermaintal bzw. Tal des Weißen Maines. Auf der Münchberger Hochfläche quert die Bundesstraße hauptsächlich potenziell wertvolle Bach- und Flusstäler und den potenziell sehr hoch bewerteten Serpentinzug.
  • die B 303 führt hauptsächlich durch aktuell höherwertige Bereiche entlang des Steinach- und Schorgasttals sowie des weißen Mains. Im Fichtelgebirge werden in ihrer aktuellen Funktion sehr wertvolle Bereiche gequert. Im weiteren Verlauf kommt es in nicht so dichter Folge zu Querungen von aktuell mindestens mittel bewerteten Flächen im Bereich des Röslau-Einzugsgebietes. Die gequerten Bachtäler besitzen eine hohe potenzielle Bedeutung.
  • die B 470 verläuft durch die Bachläufe von Püttlach und Weihersbach, die in ihrer aktuellen Lebensraumfunktion meist mit mindestens hoch bewertet wurden. Sie besitzen auch potenziell meist eine mittlere bis hohe Bedeutung. Die Hochfläche bis zur BAB A 9, die von der Bundesstraße gequert wird, besitzt eine mittlere aktuelle Lebensraumfunktion.

Flächenzerschneidung

Darstellung in Karte 3.3: Bereiche mit möglichen Beeinträchtigungen für Arten und Lebensräume durch bestehende und geplante Infrastruktureinrichtungen mit Barrierewirkungen – hier Verkehrswege

Führen bestehende oder geplante Verkehrsanlagen, insbesondere viel befahrene Straßen und Autobahnen durch Gebiete mit höherer Dichte an wertvollen und empfindlichen Lebensräumen oder durch Gebiete mit günstigeren Voraussetzungen für die Entwicklung seltener und gefährdeter Lebensräume, so kann dies für den Biotopverbund sehr nachteilige Zerschneidungseffekte mit sich bringen.

Für folgende Strecken besteht in dieser Hinsicht ein hohes Beeinträchtigungsrisiko durch Barrierewirkung (textlich wurden hier i.d.R. nur die Autobahnen und Bundesstraßen beschrieben, auf den Karten sind jedoch alle Konfliktstrecken dargestellt):

(Nummerierung laut Legende der Karte 3.3, ausgelassene Punkte sind unter dem Kapitel Freileitungen weiter unten in dieser Tabelle zu finden)

1. Durch besonders verkehrsreiche Straßen im Umfeld von Lebensräumen allgemein hoher bis sehr hoher Bedeutung

Dargestellt sind Straßen mit mehr als 10.000 DTV, die Flächen einer hohen bis sehr hohen aktuellen oder potenziellen Lebensraumqualität queren bzw. in bis zu 2.000 m Entfernung tangieren:

  • die BAB A 9 tangiert im Norden des Gebietes nur sehr wenige hochwertige Flächen direkt, von einer Beeinflussung angrenzender Lebensräume kann dennoch im Bereich des Mittelvogtländischen Kuppenlandes und der Münchberger Hochfläche im Bereich der Bach- und Flusstäler ausgegangen werden. Direkt betroffen ist das Tal der Sächsischen Saale als Biotopachse hervorragender Bedeutung an der nördlichen Regionsgrenze und in den Oberlaufbereichen und Zuflüssen auf der Münchberger Hochfläche (z.B. Pulschnitztal bei Münchberg). Weiter im Süden ist das Ölschnitztal und das Riegersbachtal betroffen. Im Umkreis von 2.000 m sind nur im Bereich zwischen Himmelkroner Forst und Rohrersreuth keine höherwertigen Flächen betroffen. Bei Himmelkron schneidet die Autobahn das sowohl potenziell als auch aktuell hoch bewertete Tal des Weißen Maines und damit eine Biotopachse von hervorragender Bedeutung. Nördlich Bayreuth sind die ebenfalls mit hoch bewerteten Bereiche am Bindlacher Berg, die für den Biotopverbund ebenfalls eine hervorragende Bedeutung besitzen, von der kreuzenden Autobahn direkt betroffen. Von Bayreuth bis Weiglatal beeinträchtigt die BAB A 9 den höherwertigen Albtrauf ‑ eine Biotopachse besonderer Bedeutung ‑ führt dann teilweise direkt durch Bereiche, die sich durch eine hohe aktuelle Lebensraumqualität auszeichnen: der Heiligenwald bei Weiglatal, der Einzugsbereich des Püttlachtals, Hecken und Trockengebiete um Körbeldorf (Körbeldorfer Felsengarten) und Pegnitz. Dabei schneidet sie Biotopachsen des Trockenverbunds auf der Kuppenalb mit besonderer Bedeutung. Ab Pegnitz führt sie durch die angrenzenden hochbedeutsamen Bereiche des Veldensteiner Forstes und anschließend teilweise durch aktuell hoch bewertete, kleinräumige Flächen auf der Betzensteiner Kuppenalb.
  • die BAB A 72 kreuzt in ihrem westlichen Abschnitt die in ihrer potenziellen Lebensraumfunktion hoch bewerteten Talabschnitte von Steinbach und Gehaigbächlein und beeinflusst höherwertige Lebensräume bis zum Abzweig der B 173 nach Hof. Von Scharten bis zur östlichen Saaletalflanke ist von einer direkten Beeinflussung des aktuell hoch bedeutsamen Lebensraums Saaletal auszugehen. Darüber hinaus wird die Saale als Biotopverbundachse von hervorragender Bedeutung beeinträchtigt.
  • die BAB A 93 liegt in ihrem nördlichen Teilabschnitt im Umfeld kleiner Bachtäler mit hoher aktueller Lebensraumfunktion. Sie tangiert das Einzugsgebiet der Südlichen Regnitz mit hoher aktueller Lebensraumfunktion und führt an den ebenfalls aktuell hochwertigen Flächen des Rehauer Forstes entlang. Auf ihrem Weg kreuzt sie dabei Biotopachsen besonderer Bedeutung. Wenig südlich kreuzt sie den in seiner aktuellen Lebensraumfunktion sehr hoch bewerteten Martinlamitzer Forst. Sie quert die hoch bewertete Perlbachaue und folgt dem durchgehend potenziell und teilweise aktuell hochwertigen Selbtal. Nach der Querung des hochwertigen Egertals, das für den Biotopverbund hervorragende Bedeutung besitzt, kreuzt die BAB A 93 mehrere Täler der Wunsiedler Hochfläche, u.a. das Dangesbachtal, das Thiersbachtal, das Leimatbachtal, die alle eine hohe potenzielle Bedeutung besitzen. Südlich der Kreuzung der B 303 führt die BAB A 93 am sowohl aktuell als auch potenziell hoch bewerteten Reichswald entlang. Dabei schneidet sie mit dem Röslautal und den Hochlagen des Fichtelgebirges Biotopverbundachsen hervorragender Bedeutung.
  • die BAB A 70 führt von Westen kommend am aktuell hochwertigen Kainachtal und dem ebenfalls aktuell hochwertigen Heckengebiet um Wonsees vorbei, ohne diese Bereiche direkt zu tangieren. Von Feulersdorf bis westlich Leesau führt die Autobahn entlang dieser aktuell hochwertigen Lebensräume. Im weiteren Verlauf von östlich Leesau bis zur Autobahnausfahrt Thurnau-West kommt es im Querungsbereich des aktuell hochwertigen Albtraufs zu Konflikten, wobei u.a. der Biotopverbund entlang des Albabschlusses beeinträchtigt wird. Im weiteren Verlauf von der Autobahnanschlussstelle Thurnau-Ost bis zur Anschlussstelle Kulmbach/Neudrossenfeld führt die Autobahn am Limmersdorfer Forst vorbei, der auf seiner gesamten Fläche mit hoch, im Einflussbereich der Autobahn mit sehr hoch bewertet wurde. Anschließend quert die BAB A 70 das aktuell und potenziell hochwertige Tal des Roten Maines mit einer hervorragenden Bedeutung für den Biotopverbund. Im weiteren Verlauf bis zum Autobahndreieck Bayreuth/Kulmbach führt die Autobahn teilweise durch direkt aktuell hochwertige Flächen, so z.B. den Wald um den Hohenberg, nördlich Waldau und die Trebgastaue (Biotopachse besonderer Bedeutung).
  • die Ortsumgehung der B 2 bei Zedtwitz von der Autobahnanschlussstelle Töpen bis südlich Zedtwitz liegt nahe dem Tal der Sächsischen Saale, das eine hohe aktuelle Lebensraumfunktion besitzt. Weiter im Süden kreuzt die B 2 im Bereich der Ortsumgehung von Münchberg von Poppenreuth bis Eiben einige Talbereiche mit hoher potenzieller Lebensraumfunktion, wie z.B. Haberbach und Käsbach sowie deren Zuläufe. Die Pulschnitzaue, die ebenfalls gekreuzt wird, hat zudem eine hohe aktuelle Lebensraumqualität. Im Bereich von Böseneck bis Gefrees kreuzt unter anderem das Ölschnitz- und das Lübnitzbachtal, die beide eine hohe potenzielle Bewertung der Lebensraumfunktion aufweisen. Sie verläuft parallel zur BAB A 9 von Bayreuth nach Bindlach entlang des Talraums des Altbaches, der eine hohe Bedeutung der potenziellen Lebensraumfunktion besitzt. Von Bayreuth bis südlich Creußen verläuft die B 2 parallel zum Tal des Weißen Maines. Der Abstand zu diesem in seiner aktuellen Lebensraumfunktion mit hoch bewerteten Talraum ist so gering, dass mit Beeinträchtigungen zu rechnen ist. Sie kreuzt dabei mehrmals den Roten Main, eine Biotopverbundachse besonderer Bedeutung. Das  Tal des Roten Maines liegt ebenfalls im Wirkungsbereich der planfestgestellten Spange zwischen der B 2 und der B 22 südöstlich Bayreuth. Nur ihr westlicher Teil, der am Rand des bestehenden Gewerbegebiets verläuft, quert keine Gebiete von höherer Bedeutung. Zwischen der Pegnitz und der Autobahnausfahrt Pegnitz/Grafenwöhr werden aktuell hochwertige Lebensräume des Pegnitztals gekreuzt.
  • Die B 15 quert auf der Strecke von der Anschlussstelle an die BAB A 9 Hof bis Hohensaas mehrere Bachläufe mit einer hohen Bewertung der potenziellen Lebensraumfunktion wie z.B. den Göstrabach, oder den Möhlabach. Im Abschnitt zwischen Hof und dem Norden von Rehau liegt sie zum einen in näherer Umgebung zu den östlichen Ausläufern des Serpentinzugs mit einer sehr hohen potenziellen Lebensraumfunktion. Zum anderen führt sie am Tal der Südlichen Regnitz vorbei. Andere Täler, wie das Nonnenbachtal (bei Döhlitz) und das Tal der Sächsischen Saale werden von der Bundesstraße geschnitten. Alle Täler haben eine hohe Bewertung der potenziellen Lebensraumfunktion.
  • Die B 22 von Eckersdorf nach Bayreuth beeinträchtigt mit ihrem Wirkkorridor den Limmersdorfer Forst und Teile des Matzenbergs, des Misteltals und des Buchsteins. Alle genannten Flächen besitzen eine hohe aktuelle Bedeutung. Im weiteren Verlauf von Bayreuth bis Lehen quert die B 22 bei Neunkirchen das Tal des Roten Maines und tangiert anschließend die in ihrer aktuellen Lebensraumfunktion mit hoch bewerteten Bereiche von Rotem Main und Ölschnitz.
  • Die B 85 folgt von Höferanger bis Kulmbach dem Dobrachbachtal, das eine hohe potenzielle Lebensraumfunktion besitzt. Weiter südlich verläuft die Bundesstraße von Kulmbach bis Hornungsreuth und im weiteren Verlauf über Neudrossenfeld, Altenplos und Heinersreuth bis Bayreuth entlang des Tal des Roten Maines, das durchgängig mit einer teilweise hohen Bedeutung der aktuellen Lebensraumqualität und durchgängig hohen potenziellen Lebensraumfunktion ausgestattet ist
  • Im Umfeld der Ortsumgehung der B 173 bei Selbitz von Naila bis zur Autobahnanschlussstelle Naila-Selbitz liegt der Stegenwald mit einer hohen aktuellen Lebensraumfunktion. Die B 173 liegt im Bereich von der Anschlussstelle Töpen der BAB A 9 bis zum Stadtgebiet Hof am Saaletal, das hoch bewertet ist.
  • Die B 289 verläuft von der Regionsgrenze im Westen bis in das Stadtgebiet Kulmbach im Obermaintal durch Gebiete mit einer zum Teil sehr hohen potenziellen Bedeutung. Ebenso die geplante Ortsumgehung Rothwind-Fassoldshof. Im weiteren Verlauf nach Osten von Kulmbach über Kauerndorf bis Ludwigschorgast folgt die Bundesstraße inkl. der Ortsumgehung Untersteinach dem Tal des Weißen Maines, das sowohl aktuell als auch potenziell eine hohe Bewertung besitzt.
  • Die Ortsumgehung von Untersteinach der B 303 führt durch das potenziell und aktuell hoch bewertete Tal der Steinach. Von Himmelkron bis zur Anschlussstelle Himmelkron der BAB A 9 liegt die Bundesstraße mit ihrem Wirkbereich im Tal des Weißen Maines, das eine hohe potenzielle Lebensraumfunktion aufweist. Weiter verläuft die B 303 von Tröstau über Bad Alexandersbad nach Marktredwitz entlang des Röslautals, so dass der Wirkbereich dieses aktuell und potenziell hoch bewertete Tal und die Biotopachse hervorragender Bedeutung beeinflusst.

2.     Durch Straßen im Umfeld von Amphibienlaichgewässern überregionaler bis landesweiter Bedeutung (Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen (StMLU) (1991), (1994), (1997), (1999), (2002), LfU (o. J.)

Dargestellt werden Straßen mit mehr als 1.000 DTV im Abstand von bis zu 1.000 m zu Amphibienlebensräumen der ASK, deren Lebensstätten im ABSP als überregional und landesweit bedeutsam eingeschätzt worden sind.

Folgende Abschnitte von Autobahnen und Bundesstraßen zählen zu diesen Konflikten:

an der BAB A 9:

  • im Bereich östlich Rothenbürg auf einem ca. 1.400 m langen Teilstück
  • nordöstlich Haag bis Höhe Neuenreuth in einem ca. 2.000 m langen Teilstück

an der BAB A 93

  • auf ca. 350 m südöstlich Trogen
  • zwischen Rehau und Schönwald auch ca. 500 m und im weiteren Verlauf im Mündungsbereich von Steinselb und Selb auf ca. 1.550 m
  • im Bereich von südlich Thierstein bis nördlich Thiersheim in einem ca. 1.350 m langen Teilstück nördlich Braunersgrün
  • südlich Leutenberg bis nördlich Lorenzreuth auf einer Länge von ca. 2.300 m

an der BAB A 70

  • zwischen Tal des Roten Maines und der Autobahnanschlussstelle Kulmbach/Neudrossenfeld auf einer Länge von ca. 2.000 m

an der B 2:

  • zwischen Weißlenreuth und Konradsreuth auf einer Länge von ca. 1.900 m vom Zentrum Weißlenreuth Richtung Norden
  • zwischen Böseneck und Gefrees auf ca. 1.550 m
  • von Schnabelwaid bis Creußen fast durchgängig auf einer Länge von ca. 3.800 m entlang des Craimoosweihers
  • im Forst Thiergarten, südlich Bayreuth auf ca. 2.100 m Länge
  • von Weidensees bis Bronn über eine Strecke von ca. 2.100 m

an der B 22:

  • im Bereich von Schönfeld und weiter nach Osten Richtung Busbach im Verlauf von ca. 2.200 m von Schönfeld entlang der Lochau
  • von Aichig ab, entlang Neunkirchen auf ca. 1.900 m

an der B 85:

  • zwischen der Autobahnausfahrt Kulmbach/Neudrossenfeld und Hornungsreuth auf ca. 1.400 m
  • zwischen Altenplos und Heinersreuth auf ca. 1.800 m Länge

an der B 173:

  • im Bereich der Ortsumgehung Selbitz in den Niederungsbereichen auf einer Länge von ca. 2.000 m
  • von Haidt bis zur östlichen Regionsgrenze auf ca. 1.400 m
  • auf einem sehr kurzen Kurvenstück zwischen Straßdorf und Culmitz

an der B 289:

  • zwischen Stollen und Rehau auf ca. 2.000 m Länge ab Stollen
  • in der Kurve bei Selbitz auf ca. 500 m Länge

an der B 303:

  • die B 303 von Schirnding bis zur östlichen Regionsgrenze auf ca. 600 m Länge vor dem Grenzübergang Schirnding
  • die B 303 westlich Tröstau auf ca. 750 m ab der Waldrandgrenze des Fichtelgebirges Richtung Osten

3.     Durch Straßen im Umfeld von Wald bewohnenden Tierarten mit großräumigem Habitatanspruch, wie z.B. Auerhuhn, Luchs, Schwarzstorch, Haselhuhn oder Ziegenmelker als Indikatoren für noch großräumige und weitgehend intakte, wenig gestörte Waldflächen

Dargestellt sind Straßen über 1.000 DTV, die Lebensräume der oben genannten Arten queren bzw. deren Grenzen bilden (Datenquellen: Artenschutzkartierung, ABSP-Bände der Landkreise, Informationen der Unteren und Höheren Naturschutzbehörden)

Dazu gehören folgende Autobahn- und Bundesstraßenabschnitte:

  • die BAB A 93 teilt zwischen Rehau und Schönwald die großflächig unzerschnittenen Waldflächen des Fichtelgebirges vom Rehauer Forst
  • die B 85 verläuft ab der Anschlussstelle Pegnitz/Grafenwöhr bis zur Regionsgrenze durch den Veldensteiner Forst und trennt großflächig unzerschnittene Lebensräume
  • die B 173 trennt in ihrem Verlauf von der westlichen Regionsgrenze bis westlich Schwarzenbach unzerschnittene Wälder des Frankenwaldes
  • die B 289 grenzt zwischen Quellenreuth und Rehau an die unzerschnittenen Räume der Fichtelgebirgswälder an
  • die B 303 quert bzw. grenzt auf ihrem gesamten Verlauf von Vorderschmelz bis Neuenhammer an die großflächig unzerschnittenen Wälder des Fichtelgebirges. Außer im Bereich der Rodungsinsel Bischofsgrün kommt es daher in ihrem gesamten Verlauf zu einer Zerteilung der großflächig unzerschnittenen Lebensräume

4.     Durch Straßen im Umfeld bundesweit bis europaweit bedeutsamer Kolonien der Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (92/43/EGW), die durch Verkehrstrassen beeinträchtigt werden können

Dargestellt werden Straßen > 1.000 DTV in der Nähe (< 1.000 m) von Wochenstuben der Mopsfledermaus oder in der Nähe (< 1.000 m) der Mausohrwochenstuben jeweils bundesweiter oder europaweiter Bedeutung (Datenquelle: Artenschutzkartierung, Koordinationsstelle für Fledermausschutz in Nordbayern, Rudolph (2000))

Diese sind in der Region:

  • Die B 471 bei Pottenstein
  • Die St 2185 bei Oberailsfeld
  • Die BT 16 bei Neustädtlein
  • Die KU 4 bei Peesten
  • Die St 2190 bei Katschenreuth
  • Die St 2182, St 2183 und die KU 15 bei Trebgast
  • Die WUN 18 bei Brand im Kösseinetal.

5.     Durch Straßen im Umfeld von Wiesenbrütergebieten

Barrierewirkung im Umfeld von Wiesenbrütergebieten (Datenquelle Artenschutzkartierung) wurde dargestellt bei Straßen > 1.000 DTV, die ausgewiesene Wiesenbrütergebiete queren, wie in der Region

  • die BAB A 93 bei Grünhaid
  • die B 289 südlich Rehau

An zahlreichen weiteren Stellen werden Lebensräume oben beschriebener bedeutender Tierarten, Biotopverbundachsen sowie weitere für die aktuelle und potenzielle Lebensraumfunktion wertvolle Gebiete durch Staats- und Kreisstraßen gequert, wodurch wichtige Funktionsbeziehungen innerhalb des Biotopverbundes unterbrochen oder zumindest in ihrer Funktion eingeschränkt werden können.

Raumbedeutsame Planungen, bislang  ohne konkrete Trassen

(Ost-West-Verbindung Fichtelgebirge)

Für die in Planung befindliche Ost-West Verbindung Fichtelgebirge bestehen noch keine konkreten Trassen, lediglich Korridore (Quelle www.regierung.oberfranken.bayern.de, u. a)

Eine Darstellung in Karte 3.3 erfolgte daher nicht.

Eine Raumempfindlichkeitsanalyse (REA) aus dem Jahr 2001 diente der weiteren Entscheidungsfindung (Dorsch Consult 2001). In weitgehender Übereinstimmung mit der Bewertung im LEK (vgl. v.a. Karte 1.4: „Schutzgutkarte Arten und Lebensräume“ des LEK und Unterlage 2: „Raumempfindlichkeitskarte“ der REA) wurden größere Flächen sehr hoher Raumempfindlichkeit für eine mögliche Ost-Westverbindung Fichtelgebirge auf Grund des Schutzguts „Flora, Fauna, Lebensräume“ v. a. in folgenden Bereichen des Plangebietes gesehen:

  • Moore (v. a. Torfmoorhölle) und Feuchtwiesen rund um Voitsumra westlich von Weißenstadt
  • Nördliche Ausläufer des Schneebergmassivs südlich von Weißenstadt (rund um den Rudolphstein)
  • Wälder, Felsen und Teiche rund um den Buchberg östlich von Weißenstadt
  • Zentrale Teile des Waldsteinmassivs (z.B. Teufelstisch, Epprechtstein) und des Kornbergmassivs im Martinlamitzer Forst
  • Weitgehend die gesamte Aue des Egertales mit Zuflüssen wie Selb oder Steinselb
  • Das Umfeld des Zeitelmooses südlich von Röslau
  • Der Unterlauf des Röslautales
  • Die Wälder im Umfeld des Zeitelmooses nordwestlich von Wunsiedel

Außerhalb des Untersuchungsgebietes der REA (Unterlage 2, Dorsch Consult 2001) wurden im Rahmen des LEK noch folgende planungsrelevante Bereiche für das Schutzgut Arten und Lebensräume mit einer sehr hohen Lebensraumqualität bewertet (vgl. Karte 1.4). Diese besitzen dementsprechend ebenfalls eine sehr hohe Raumempfindlichkeit im Sinne der REA:

  • Weite Teile des Hohen Fichtelgebirges, v. a. das gesamte Schneebergmassiv, die Wälder des Kösseinemassivs bis an den Westrand von Marktredwitz, sowie die Wälder des Kornbergmassivs (Martinlamitzer Forst).

Auf der Grundlage der Raumempfindlichkeitsanalyse hat das Straßenbauamt Bayreuth fünf Trassenkorridore näher untersucht (vgl. Pressemitteilung 85/1 der Regierung von Oberfranken vom 25.06.2001, (http://www.regierung.oberfranken.bayern.de ):

  • Im Raumsektor Gefrees-Münchberg-Schirnding die Varianten Süd, Mitte-Süd, Mitte und Nord
  • Eine südliche Umfahrung des Fichtelgebirges in direkter Fortsetzung der Autobahn A 70 nach Osten bis zum Grenzübergang Schirnding

Diese Trassenkorridore wurden anhand der Kriterien Umweltverträglichkeit, Verkehrswirksamkeit und Kosten bewertet.

Die Varianten mit guter Verkehrswirksamkeit bei gleichzeitig akzeptablen Kosten und relativ geringen Querungslängen für Gebiete sehr hoher und hoher Raumempfindlichkeit sind die Variante Mitte und Mitte-Süd. Diese wurden daher als Projektvorschläge ausgewählt, damit Hauptkonfliktpunkte wie z.B. die Querung der Feuchtgebiete bei Voitsumra südwestlich von Weißenstadt oder die Querung des Kösseinemassivs westlich von Marktredwitz vermieden werden können. Als wichtigste Konfliktpunkte der ausgewählten Projektvorschläge (Variante Mitte und Mitte-Süd, vgl. Unterlage 3, Dorsch Consult 2001) verbleiben:

  • Die Querung des Waldsteinmassivs durch beide Varianten. Ein Tunnel von ca. 3,5 km Länge soll hier die Beeinträchtigungen minimieren. Er bildet die Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Wanderbeziehungen des Rotwildes und des Luchses zwischen dem Fichtelgebirge und dem Kaiserwald

  • Die Querungen beider Varianten mit einer Biotopverbundachse hervorragender Bedeutung im Raum Zigeunermühle – Ziegelhütte – Lehsten – Frankenhammer nordöstlich von Weißenstadt (vgl. LEK-Karte 4.4, Ziel BV 9 und A 39.18) und der Variante Mitte-Süd zwischen Birk und Röslau mit der gleichen Biotopverbundachse (BV 9). Diese Biotopverbundachse verbindet über Waldflächen und ökologisch hochwertige Feuchtgebiete entlang des Lehstenbaches die großen Wälder, Moore und Feuchtgebiete des Hohen Fichtelgebirges und des Vorlandes westlich von Weißenstadt mit den Wäldern und Feuchtgebieten um Röslau und dem Zinngraben. Hervorzuheben sind in dem Gebiet von landesweiter Bedeutung gem. ABSP (StMLU 1999) Vorkommen von Luchs, Sumpfspitzmaus, Braunem Langohr, Brutvorkommen von Schwarzstorch, Sperlingskauz, Rauhfußkauz, Hohltaube und das Vorkommen der Glänzenden Seerose Nymphaea candida, sowie Nachweise der Kreuzotter und mehrerer vom Aussterben bedrohter Moorlibellenarten.

  • Diese Biotopverbundachse (vgl. Karte 4.4, BV 9) steht nach Süden mit dem Egertal (vgl. Karte 4.4, BV 20) und in der Fortführung auch mit den Wäldern und Feuchtgebieten rund um das Zeitelmoos nordwestlich von Wunsiedel (vgl. Karte 4.4, A 39.22) in Verbindung. In erster Linie für bodengebundene Tierarten mit großen Lebensraumansprüchen, wie dem Luchs oder dem Fischotter können die Querungen dieser Biotopverbundachse erhebliche Beeinträchtigungen darstellen. Diese sind daher durch geeignete Maßnahmen (vgl. voriger Absatz) zu minimieren.

  • Die Querung des Egertales mit der Biotopverbundachse hervorragender Bedeutung östlich von Franken (vgl. Karte 4.4, BV 20) durch die Variante Mitte-Süd. Hier ist für die Minimierung der Beeinträchtigungen zu sorgen.

  • Die Querung des Egertales (vgl. Karte 4.4, BV 20) östlich von Marktleuthen mit der Biotopverbundachse hervorragender Bedeutung durch die Variante Mitte. Insbesondere für bodengebundene und schützenswerte Tierarten wie dem Fischotter oder Biber, aber auch für Wiesenbrüter wie z.B. Braunkehlchen, Wiesenpieper oder Bekassine sowie für das gesamte Ökosystem des landesweit bedeutsamen Talzuges (StMLU 1999) sind auch hier geeignete Maßnahmen erforderlich.

Wasserwirtschaft

Ausbau von Fließgewässern, Hochwasserfreilegung

Darstellung in Karte 3.3: Bereiche mit möglichen Beeinträchtigungen der aktuellen und potenziellen Lebensraumfunktion durch eingeschränkte Durchgängigkeit von Fließgewässern

Auf Grund bestehender Staustufen und Gewässersicherungen in der Region ist die Abfluss- und Grundwasserdynamik nachhaltig verändert. Zahlreiche Querbauwerke zum Gewässerausbau und zur Energiegewinnung bzw. frühere Mühlen reduzieren die biologische Durchgängigkeit der Gewässer erheblich. Begradigungen und Uferverbauungen beeinträchtigen die ökologische Funktionsfähigkeit dieser Gewässer zusätzlich.

An folgenden Stellen liegen laut Untersuchungen des Bezirksfischereiverbandes Oberfranken e. V. (Bezirksfischereiverband Oberfranken e. V. (2002), (2000), (1998)) Beeinträchtigungen an der Durchlässigkeit der Fließgewässer vor, die für die Gewässerfauna teilweise unüberwindliche Barrieren darstellen (die Querbauwerke werden jeweils flussaufwärts aufgeführt):

  • am Ailsbach: zwischen Oberailsfeld und Neumühle, Neumühle, Schweinsmühle
  • an der Aufseß: in Doos, zwischen Seelig und Doos, Kuchenmühle, im Talgrund von Seelig, zwischen Siegritzberg und Seelig, südlich Aufseß, in Oberaufseß, Neuhauser Mühle, in Neuhaus, bei Sachsendorf, in Drosendorf
  • an der Eger: Pfeiffermühle, Massemühle, Königsmühle, das Elektrizitätswerk Dr. Maier, Hendelhammer, Wendenhammer, Neumühle, Neudorfer Mühle, in Röslau, die Thusmühle, das Elektrizitätswert Thus, die Sohlschwelle in Franken, das Wehr in Franken, die Sohlschwelle oberhalb Franken, in Frankenhammer, die „Untere Mühle“ in Weißenstadt
  • an der Kösseine: Krippner Mühle, in Friedau, in Brand, Wölsauer Mühle, Troglauer Mühle
  • an der Lamitz: Lamitzmühle, in Martinlamitz, Wässerwehr bei Neuenhammer, Neuenhammer
  • am Main: Rothwinder Mühle, Bad in Mainleus
  • an der Püttlach: in Tüchersfeld, zwischen Tüchersfeld und Pottenstein, in Pottenstein
  • an der Röslau: in Schirnding, Kieselmühle, Wiesenmühle, Nagelfabrik Künzel, Elisenfels, Dötschenmühle, „Untere Mühle“ in Lorenzreuth, in Unterthölau, Hammermühle, Juliushammer, Schneckenhammer, Fleißenhammer, Krohenhammer, Stollenmühle, Grötschenmühle
  • am Roten Main: Steinenhausen, Frischenmühle, Dreschenmühle, in Langenstadt, in Neuenreuth, in Altdrossenfeld, in Altenplos, in Unterkonnersreuth, in Heinersreuth, Flößangerwehr, Pegel in Bayreuth, Hölzleinsmühle, Walkmühle (Warme Steinach), St. Johanniser Mühle, Grunauer Mühle, Bruckmühle, Bodenmühle, Schlehenmühle, Hammermühle, Hollmühle
  • an der Sächsischen Saale: in Blankenstein, Papierfabrik, in Sparnberg, Kuhmühle, Steinmühle, Lamitzmühle, in Joditz, Fattigsmühle, Oberländer in Unterkotzau, in Moschendorf, Haarbauersche Mühle, Sohlschwelle in Oberkotzau, in Oberkotzau, Kofer in Fattigau, Stegmühle, Sohlschwelle am blauen Fels zwischen Seulbitz und Förbau, in Steinbühl
  • an der Schwesnitz: Teichausleitung bei Oberkotzau, Sohlschwellen von Oberkotzau über Wurlitz und Rehau bis an den Rand des Rehauer Forstes
  • an der Selbitz: In Blankenstein, das Höllenkraftwerk, Modelsmühle, Unterklingensporn, das Kraftwerk Naila, Sohlschwelle zwischen Naila und Selbitz, Sohlschwelle bei Weidesgrün, in Schauenstein, Schlossmühle
  • an der Südlichen Regnitz: in Neudöhlau, Klötzlamühle, in Regnitzlosau, Neumühle, Unterhammer
  • an der Truppach: bei Ringau, in Mengersdorf, zwischen Mengersdorf und Obernsees
  • am Weißen Main: bei Burghaig, Forstlasmühle (Schorgast), bei Fölschnitz, bei Ködnitz, bei Trebgast, Eichenmühle, Frankenhammer, Goldmühle, Bruckmühle, bei Vorderröhrendorf, Juliasthal, bei Hinterröhrendorf, Firma Popp, das Weißmainkraftwerk, Glasermühle
  • an der Wiesent: in Doos, zwischen Rabeneck und Doos, Mühle bei Rabeneck, Hammermühle, Mühle in Waischenfeld, Aalkorb, Hammer bei Plankenfels, Neumühle, bei Stechendorf, in Welkendorf, Mühlen in Weiher, Neidenstein, bei Schafhof, in Loch, in Wiesentfels

Vor allem die in den vergangenen Jahrhunderten ausgebauten Floßbäche im Frankenwald weisen zahlreiche Sohlschwellen, Laufbegradigungen oder Uferbefestigungen auf, die für eine naturnahe Fließgewässerdynamik und -ökologie ein erhöhtes Konfliktpotenzial bergen.

Infolge geplanter Ausbaumaßnahmen von Gewässern können sich Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionsfähigkeit der Fließgewässer und der Aue und damit der Standortqualität ergeben. Durch Hochwasserfreilegungsmaßnahmen kann ein erhöhtes Risiko durch Reduzierung von Überschwemmungsflächen und durch den Verlust von wertvollen Lebensräumen bestehen. Laut Regionalplan sollen vordringlich Schutzmaßnahmen insbesondere in den Nahbereichen Bayreuth, Hof, Kulmbach, Pottenstein und Stadtsteinach durchgeführt werden.

Ver- und Entsorgung

Freileitungen

Darstellung in Karte 3.3: Mögliche Beeinträchtigungen durch bestehende und geplante Infrastruktureinrichtungen mit Barrierewirkung – hier: Freileitungen

Vor allem in Gebieten, die für seltene und gefährdete Vogelarten sowie für den Vogelzug von Bedeutung sind, können Freileitungen zu erheblichen Beeinträchtigungen führen. Es wurden nach Konfliktschwerpunkten folgende Barrierewirkungen ermittelt: (Nummerierung laut Legende der Karte 3.3, ausgelassene Punkte sind unter dem Kapitel „Barrierewirkung durch Verkehr“ weiter oben in dieser Tabelle aufgeführt)

1. Barrierewirkung durch Freileitungen im Umfeld von Uhu- Schwarz- oder Weißstorchnachweisen

Dargestellt werden Fernleitungen, die im Umkreis von bis zu 2.000 m von Uhu-, Schwarz- bzw. Weißstorchnachweisen der ASK der letzten 10 Jahre liegen. In der Region sind dies Freileitungen

  • von Quellitzhof bis Rehau
  • südlich Lösau
  • von Kirchenlamitz bis zum Kaiserhammer Forst
  • von Kirchenlamitz bis Habnith
  • östlich Selb
  • von Bärnhof nach Kulmbach
  • vom Mainleus nach Kulmbach
  • von Proß nach Kulmbach
  • von Kulmbach nach Dreschen
  • zwischen Gefrees und Kornbach
  • zwischen Hohenknoden und dem Weißen Main
  • südlich des Weißenstädter Sees
  • von Weißenstadt zum Frankenberg
  • südlich Röslau
  • von Wunsiedel bis Rosenhof
  • zwischen Bernstein, Thiersheim und Leutenberg
  • von Hornungsreuth bis Bayreuth
  • am nordwestlichen Stadtrand von Bayreuth
  • südöstlich Waldershof
  • entlang der B 22 von Schanz bis zum Ehrlichbach bei Busbach

2. Barrierewirkung durch Freileitungen im Umfeld von Wiesenbrütergebieten

Barrierewirkung im Umfeld von Wiesenbrütergebieten wurde dargestellt bei Freileitungen, die ausgewiesene Wiesenbrütergebiete queren. In der Region sind dies folgende Freileitungen:

  • Erlaburg bei Bad Steben
  • nördlich Unterkotzau
  • südwestlich Weinlitz
  • südöstlich Schwarzwinkel
  • nordöstlich Rehau
  • östlich Fattigau
  • nordöstlich Schönwald
  • zwischen Kirchenlamitz und Niederlamitz
  • südlich Fassoldshof
  • westlich Bad Berneck
  • nördlich Brand

3. Barrierewirkung durch Freileitungen im Umfeld rastender Zug- und Wasservögel

Barrierewirkung im Umfeld rastender Zugvögel und Wasservögel wurde dargestellt bei Freileitungen im Abstand von bis zu 1.000 m zu Gewässern, die bedeutsame Rastplätze für Zug­vögel darstellen (aus Informationen der Unteren Naturschutzbehörden sind dies der Förmitz­speicher und der Weißenstädter See). In der Region sind dies folgende Freileitungen:

  • südlich des Förmitzspeichers südlich Förmitz
  • südlich des Weißenstädter Sees

Deponien

Die von Deponien ggf. ausgehenden Beeinträchtigungen müssen einzelfallbezogen festgestellt werden.

(Die Deponien sind in Karte 2.2 dargestellt)

Rohstoffabbau

Lebensraumverlust

Darstellung in Karte 3.3: Mögliche Beeinträchtigung der aktuellen Lebensraumqualität und des Entwicklungspotenzials für seltene und gefährdete Lebensräume durch geplante Flächenverluste

Einige geplante Abbaugebiete liegen in Landschaftsteilen mit höherer aktueller oder potenzieller Lebensraumfunktion und beeinträchtigen diese mit dem beginnendem Abbau in diesen Bereichen. Unabhängig davon kann eine Folgenutzung „Naturschutz“ auch wieder wertvolle Lebensräume schaffen.

In der Karte 3.3 wurden alle regionalplanerisch relevanten Abbauflächen über 5 ha dargestellt, die in Bereichen mittlerer bis sehr hoher aktueller oder potenzieller Lebensraumqualität liegen. Die Größeren davon (über 10 ha) sind:

  • der nördliche Ausbau des Diabassteinbruchs Db1 südlich Hadermannsgrün; er liegt in einem Gebiet mit mittlerem Entwicklungspotenzial
  • der geplante Diabasabbau Db3 am Kulm bei Köditz; er liegt in einem Gebiet mit mittlerem Entwicklungspotenzial
  • die Erweiterung des Diabassteinbruchs Db5 südlich Köditz liegt in einem Bereich mit mittlerem Entwicklungspotenzial
  • der geplante Diabasbruch Db8 nordwestlich Wartenfels liegt auf Flächen mit hoher, teilweise auch sehr hoher aktuellen Lebensraumfunktion
  • die geplante Erweiterung des Diabassteinbruchs Db10 nördlich Kupferberg; sowohl die aktuelle als auch die potenzielle Lebensraumfunktion sind mit mittel bewertet
  • der geplante Diabasbruch Db16 südlich Kupferberg liegt in einem Bereich, dessen aktuelle und potenzielle Lebensraumfunktion mit mittel bewertet wurden
  • der geplante Sand- und Kiesabbau SKi6 bei Harsdorf liegt in einem Bereich, dessen aktuelle Lebensraumfunktion mit mittel eingeschätzt wurde
  • der geplante Sandsteinabbau Ss2 und Ss9 südlich Pechgraben liegt in einem aktuell hoch bewerteten Raum
  • der geplante Abbau von Sand und Kies, SKi8, südlich Bindlach liegt auf einer Fläche, deren potenzielle Lebensraumfunktion mit mittel bewertet wurde
  • der geplante Abbau von Sand und Kies, Ski11 südlich Kirchenpingarten liegt in einem Gebiet mit mittlerer Lebensraumfunktion
  • der geplante Sandsteinabbau Ss6 und Ss11 östlich Haag liegt in einem Raum mit mittlerer aktueller Lebensraumfunktion

Einige kleinere (5 – 10 ha) finden sich in Stadtsteinach (Db15), bei Hainbühl (Ss1, Ss8, SKi4), Bad Berneck (Db11, Db17) und Sandreuth (SKi7).

Erholung / Fremdenverkehr

Mechanische Belastung, Verlärmung, Eutrophierung von Badegewässern, Störwirkung über Spaziergänger/hohe Besucherfrequenzen

Darstellung in Karte 3.3: Mögliche Beeinträchtigung durch intensive Freizeitnutzung

Bei folgenden Erholungs- und Freizeiteinrichtungen ist auf Grund der umgebenden großräumig ungestörten Waldlebensräume von einem erhöhten Störpotenzial auszugehen:

  • an den Aussichtspunkten westlich Geroldsgrün im Frankenwald
  • am Aussichtspunkt Döbraberg
  • in der Gipfelregion des großen Kornbergs
  • am Epprechtstein
  • in der Gipfelregion des großen Waldsteins
  • am Wetzstein
  • am Rudolfstein
  • am Schneeberg
  • am Ochsenkopf
  • am Nußhardt
  • der Aussichtspunkt östlich Goldkronach
  • die Freilichtbühne Luisenburg und Felsenlabyrinth
  • die Aussichtspunkte am Burgstein
  • die Gipfelregion der Kösseine
  • ein Aussichtspunkt südwestlich Mehlmeisel
  • am Roßkopf, östlich Waldershof
  • am Plößberg
  • die Gipfelregion der Platte
  • der Weißenstein

Ein großes Störpotenzial ist außerdem mit dem Klettern an Felsen in der Fränkischen Schweiz und im Fichtelgebirge verbunden. An folgenden Punkten ist auf Grund der hohen bis sehr hohen Bedeutung der aktuellen Lebensraumqualität mit Beeinträchtigungen für die Tier- und Pflanzenwelt zu rechnen:

  • am Waldstein
  • am Nußhardt
  • am Felsenlabyrinth Luisenburg
  • an den Felsen östlich Pottenstein

Die drei erstgenannten Klettergebiete sind mit einem ganzjährigen Kletterverbot belegt, werden aber in einigen Kletterführern beschrieben. Laut Informationen von Gebietskennern wird trotz Verbot an diesen Stellen geklettert.

Schilifte haben in den Regionen Fichtelgebirge und Frankenwald eine große Bedeutung für den Wintertourismus. Sie stellen aber vor allem innerhalb großräumig ungestörter Waldlebensräume auch ein Störpotenzial dar. Dies betrifft insbesondere die Anlagen:

  • am Döbraberg südlich Schwarzenbach am Wald
  • westlich Heinersreuth, nordöstlich Presseck
  • am Kornberg im Martinlamitzer Forst
  • um Oberwarmensteinach

Segel- und Sportflugplätze stellen für Vogelarten, die auf spezielle Lebensräume angewiesen sind wie z.B. Wiesenbrüter und rastende Vögel an Gewässern, durch Lärm und die Silhouetten der Flugzeuge, welche die Tiere für Fressfeinde halten könnten, eine Beeinträchtigung dar. In der Region sind es die Flugplätze:

  • Helmbrechts
  • Zell

Golfplätze haben auf den Naturhaushalt auf Grund ihrer Bewirtschaftung eine nivellierende Funktion (gleichmäßiges Wasser- und Nährstoffangebot). Zudem kommt ein erhöhter Anteil von standortfernen Arten und Nutzungsformen. Vor allem die Planungen können noch zu Verlusten von Biotopen führen und wurden daher als Konflikte in Gebieten mit einer hohen bzw. sehr hohen aktuellen oder potenziellen Lebensraumfunktion dargestellt. Im speziellen sind dies in der Region:

  • der geplante Golfplatz südlich Bad Steben
  • der geplante Golfplatz bei Burg Rabenstein

Zeitweise hohe Beeinträchtigungen für Arten- und Lebensgemeinschaften sind durch intensive Badenutzung und Wassersport im Bereich folgender Gewässer mit höheren Bedeutungen für die aktuelle oder potenzielle Lebensraumqualität für Tiere und Pflanzen anzunehmen:

  • der Auensee bei Joditz
  • der Untreusee südlich Hof
  • der Förmitzspeicher südlich Schwarzenbach a. d. Saale
  • der Selber Badesee im Selber Forst
  • der Kulmbacher Baggersee
  • der Weißenstädter See
  • der Trebgaster Badesee
  • der Fichtelsee
  • der Nageler Weiher
  • der Schöngrundsee bei Pottenstein

Ohne Darstellung in Karte 3.3:

Weitere mögliche Beeinträchtigungen können durch Mountainbikestrecken, wie sie vor allem im Frankenwald anzutreffen sind, hervorgerufen werden. Vor allem in den großräumig unzerschnittenen Wäldern muss für störungsempfindliche Arten von Beeinträchtigungen ausgegangen werden.

Im Fichtelgebirge bergen vor allem Loipen ein hohes Konfliktpotenzial. Die Skilanglaufloipen werden zwar überwiegend auf Wanderwegen gespurt. Sie bergen dennoch durch Querung der weitgehend unzerschnittenen und lärmarmen Räume Beeinträchtigungen für störungsempfindliche Arten wie z.B. das Auerhuhn bei Mehlmeisel und am Ochsenkopf. Dies wird durch besondere touristische Angebote, wie z.B. Nachtskilauf bis 22 Uhr auf beleuchteten Wegen zusätzlich verstärkt. Die durch den Winter oft schon geschwächten Tierarten werden durch diese Störungen zusätzlich belastet.

Als nachahmungswertes Beispiel für den Schutz der Auerhuhnpopulation kann das Loipenkonzept Ochsenkopf gelten, das durch wirksame Maßnahmen der Besucherlenkung Erholungsnutzung und Artenschutz vereint.

Weitere Konflikte bestehen v. a. in der Frankenalb durch das Sportklettern oder allgemein den Besuch von Höhlen. Höhlen weisen zum einen eine hohe Bedeutung als geologische Besonderheit (Geotop) auf, zum anderen besitzen sie auch ganzjährig eine hohe Bedeutung für Arten- und ihre Lebensräume. Im Winter werden sie z. T. von großen Kolonien streng geschützter Fledermausarten für den Winterschlaf aufgesucht, die im Sommer die Höhlen als Tagesschlafplätze und Paarungsquartiere nutzen. Die Eingangsbereiche oder die vom Licht erfassten Einsturztrichter sind Sonderstandorte, die einer Reihe von spezialisierten Pflanzenarten Lebensraum bieten.

Höhlen sind zu jeder Jahreszeit begehrte Besuchsobjekte von verschiedenen Zielgruppen. Unter denen stellen die nicht in Fachverbänden organisierten Höhlenbesucher, also Extremsportler und Abenteuerlustige sowie Erholungssuchende, die sich mehr im Eingangsbereich aufhalten (Feiern von Festen, Feuerstellen) die größten Störungen und damit Gefahren für die Tiere dar. Durch die Besucher kommt es zu Beschädigungen der Tropfsteine, Verschwärzungen der Wände, Anreicherung von Müllresten etc. V. a. im Winter sind die Störungen der Fledermäuse erheblich. Die Tiere verlieren durch mehrfaches Aufwecken Energie und können so unter Umständen den Winterschlaf nicht überstehen. Der Schutz vor Störungen erweist sich jedoch als schwierig, da er einen hohen Überwachungsaufwand durch die Naturschutzwacht, Gemeinden, Forstbedienstete oder andere erfordert.

 


 

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