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Tab. 18: Mögliche Beeinträchtigungen
des Schutzguts Arten und Lebensräume
Nutzung/
Belastungsfaktor |
Kurzbeschreibung
des Auftretens in der Region |
Landwirtschaft |
Einsatz von Düngern und Pflanzenschutzmitteln,
großflächige Monokulturen
|
Darstellung in Karte
3.3: Bereiche mit möglichen Beeinträchtigungen für Arten und
Lebensräume durch Stoffeinträge aus der Landwirtschaft
Von möglichen Beeinträchtigungen wird hier in folgenden
Fällen ausgegangen (es werden nur größere Beeinträchtigungen im
Text beschrieben):
A) Überwiegend hohe mögliche Beeinträchtigung
der aktuellen und potenziellen Lebensraumqualität
1. Gebiete mit stofflicher Belastung „überwiegend
hoch“ oder „überwiegend durchschnittlich“ (vgl. Karte
2.1), die über eine hohe oder sehr hohe aktuelle oder potenzielle
Lebensraumqualität verfügen (vgl. Karte
1.4)
2. Gebiete mit stofflicher Belastung „überwiegend
hoch“ (vgl. Karte
2.1), die über eine mittlere aktuelle Lebensraumqualität verfügen
(vgl. Karte
1.4)
B) Überwiegend mittlere mögliche Beeinträchtigung
der aktuellen und potenziellen Lebensraumqualität
1. Gebiete mit stofflicher Belastung „überwiegend
hoch“ (vgl. Karte 2.1) und mittlerer potenzieller Lebensraumqualität
2. Gebiete mit einer mittleren stofflichen Belastung
und einer aktuell überwiegend mittel ausgestatteten Lebensraumqualität
3. Gebiete mit einer mittleren stofflichen Belastung
und bayernweit potenziell verbreiteten, aber nicht häufigen Standorten
zu A 1:
Schon ab durchschnittlichen Stoffeinträgen aus der
Landwirtschaft ist in Gebieten, in denen aktuell
hochwertige und empfindliche Lebensräume in höherer Dichte vorkommen,
von einem hohen Beeinträchtigungsrisiko
auszugehen. In folgenden Bereichen ist davon in der Region auszugehen:
- im Saaletal und an dessen landwirtschaftlich genutzten Hängen
nördlich Hof über Joditz, Tiefengrün bis Kemlas, sowie entlang
der Autobahn bei Hadermannsgrün
- eine größere Fläche östlich Selbitz
- die intensiver landwirtschaftlich genutzten Bereiche der Bad
Stebener Rodungsinsel sowie ein großer Bereich um Geroldsgrün
- Flächen des Culmitztals sowie südlich davon zwischen Schwarzenbach
a. Wald und Naila
- das Einzugsgebiet des Zinnbaches und des Oberlaufs der Südlichen
Regnitz oberhalb Regnitzlosau. Hier ist im Besonderen mit einer
sehr hohen möglichen Beeinträchtigung zu rechnen, da die Flussperlmuschel
in diesen Gewässern äußerst sensibel auf übermäßigen Nähr- und
Schadstoffeintrag reagiert
- die Hochfläche von Weidmes/Hinterrehberg
- eine größere Fläche südwestlich Kirchleus
- großräumig das gesamte Heckengebiet des Bergfelds westlich Stadtsteinach
- der Anstieg des Frankenwaldes bei Wirsberg
- landwirtschaftlich genutzte Flächen im Talbereich der Eger
- fast der gesamte Talraum von Lauter und Lohbach nördlich Selb
- der Bereich zwischen Selb und Vielitz und weiter nach Norden
zum Pfaffenberg
- die Heckenlandschaften und Trockenhänge am Albtrauf um Zultenberg
- große Flächen im Bereich der Reuthen der Ködnitzer Weinleite
und des Lanzendorfer Heckengebietes
- die Hochflächen zwischen Oschenberg und dem Naturschutzgebiet
Weinleite mit dessen Südhang
- Teile der Rodungsinsel um Mehlmeisel, unter anderem das Naturschutzgebiet
Moosbachaue, und Nagel
- große kleinräumig genutzte Flächen um Höchstädt bei Thierstein
- Talbereiche der Röslau und Kösseine
- große Flächen im Bereich des Hecken- und Kalktrockenrasengebietes
um Wonsees an den Talflanken bis Hollfeld
- landwirtschaftlich genutzte Talbereiche des Wiesent- (zwischen
Hollfeld und Plankenfels) und Aufseßtals (zwischen Drosendorf
und Aufseß)
- eine große Fläche der kleinräumig strukturierten Kulturlandschaft
nördlich Schönfeld und Busbach sowie um Lochau
- Bereiche des Kulms bei Schafhof
- die Hänge des Wiesenttales bei Waischenfeld und flussabwärts
nach Süden
- große Flächen in der kleinräumig strukturierten Kulturlandschaft
um Püttlach bis zu den Trockenrasenhängen des Püttlachtals und
weiter bis Elbersberg
- die engen Talbereiche des Püttlachtals um Pottenstein
- Teile der kleinräumigen Kulturlandschaft um Pegnitz
- Bereiche der Haidenaab und Gabellohe zwischen Haidenaab und
östlicher Regionsgrenze im Bereich des dortigen Naturschutzgebiets
- Darüber hinaus gibt es in der Region einige Gebiete, die zwar
aktuell eine geringere Biotopausstattung aufweisen, in denen aber
dennoch günstige Voraussetzungen für die Entwicklung seltener
und gefährdeter Lebensräume vorliegen, also eine hohe
oder sehr hohe potenzielle Lebensraumqualität besteht. Auch
in diesen Gebieten können bereits die üblichen (= durchschnittlichen)
Stoffeinträge aus der intensiven Landwirtschaft zu hohen Beeinträchtigungen
führen (z.B. Eutrophierung nährstoffarmer Standorte). In folgenden
Gebieten ist von einem derartigen Beeinträchtigungsrisiko auszugehen:
- Teile der Zuflüsse der Selbitz (Föbrabach, Thronbach, Lehstenbach)
zwischen Selbitz und Helmbrechts
- das Tal des Rothenbachs bei Leupoldsgrün
- Talauen des Göstrabaches und des Gehaigsbächlein bei Köditz
- Einzugsgebiet des Pfaffenteichs südwestlich Hof
- das gesamte Tal der Südlichen Regnitz bis Hof und deren Zuflüsse
- der Einzugsbereich des Zinnbachs an der östlichen Gebietsgrenze
- der Quellbereich und Oberlauf der Selbitz südlich Helmbrechts
- der weitere Verlauf der Selbitz mit ihren Zuflüssen Edlendorfer
Bach und Rauschenbach
- das Zuflusssystem der Sächsischen Saale auf der Münchberger
Hochfläche, u. a. der Ullrichsbach nördlich Münchberg, die
Parnitz bei Fletschenreuth, die Porschnitz bei Oberkotzau, der
Untreubach um Martinsreuth bis zum Untreusee, der Nonnenbach südwestlich
Kautendorf, die Schwesnitz zwischen Wurlitz und Oberkotzau sowie
deren Zuflüsse Bocksbach, Perlenbach und Tannbach südlich Rehau,
Teile der Talaue der Pulschnitz und des Goldbaches nördlich Plösen
bis Münchberg, Talniederungen bei Eiben, der Haidbach bei Sparneck,
jeweils mit den zugehörigen Talräumen, sowie die Sächsische Saale
selbst mit ihrem Auenbereich, bei Münchberg sowie im weiteren
Verlauf über Weißdorf
- Feuchtflächen nördlich Rehau
- Teile der Talräume von Lösau und Dobrach nördlich Höferänger
- Bereiche der Talräume von Kleinem und Großem Koserbach, bei
Marktleuthen
- das Stammbachtal nördlich Stammbach
- das gesamte Ölschnitztal bis zur Höhe von Gefrees inklusive
der Quellbäche und Zuflüsse Röhrigsbach, Rieglersbach und Schleifenbach
sowie Lübnitzbach und Schlenkenbach bei Gefrees
- mehrere große Flächen südlich Münchberg von der BAB A 9 bis
Weißdorf
- ackerbaulich genutzte Flächen des Serpentinzugs südwestlich
Sparneck über Benk, Förbau bis Schwarzenbach a. d. Saale
- einige kleinere Flächen in den Talbereichen um Kirchenlamitz
und Niederlamitz
- kleinere Teilbereiche vom Talraum des Wenderner Bachs nördlich
Großwendern bis zu dessen Mündung in die Eger
- Talbereiche der Steinselb von Brunn bis zur Mündung in die Eger
und Selb um die Stadt Selb bis zur östlichen Regionsgrenze und
ihre Zuflüsse bei Ober- bzw. Unterweißenbach
- Die Offenlandbereiche des Buchwald östlich Selb
- Große Bereiche des Obermaintals flussabwärts von Kulmbach mit
den Zuläufen Zentbach im Norden und Motschenbach im Süden
- die Talbereiche von Proßer Bach (bei Proß) und Friesenbach (bei
Döllnitz)
- Bereiche des Tals des Roten Maines südlich Mangersreuth sowie
um Unterlettenrangen
- mehrere Flächen im Schorgasttal bei Untersteinach
- Teilflächen im weiten Tal der Trebgast oberhalb des Lindauer
Moors über Harsdorf bis Bindlach
- das Tal des Weißen Maines bei Himmelkron
- kleine offengelassene Bereiche einiger Zuflusstäler der Schorgast
bei Cottenau, Ziegenburg, Schorgast, flussaufwärts von Marktschorgast
- mehrere kleinere Flächen zwischen Torfmoorhölle und Weißenstadt
- Bereiche des Egertals bei Franken, um Röslau, bei Marktleuthen
sowie an der Tschechischen Grenze; zuzüglich seiner Zuläufe: Quellbereiche
des Lehstenbachs, nördlich Weißenstadt, Birkenbach bei Meierhof,
der gesamte Bibersbach inkl. Talbereich bis zur Mündung bei Marktleuthen,
der Auenbereich des Hebanzer Bachs, der Weiherslohbach ab Höchstädt
i. Fichtelgebirge, die Auenbereiche des Dangesbach von Birkenbühl
über Thierstein bis zu seiner Mündung
- Zuflussbereich der Röslau im Bereich Haberbach bei Vordorf bis
Leupoldsdorfer Hammer, der Oberlauf des Bibersbachs, nördlich
Wunsiedel und an dessen Mündungsbereich bei Sinatengrün, kleinere
Flächen um Oberthölau und die Talbereiche des Göpfersgrünbachs,
der Thiersbach von Tiersheim bis zur Karlmühle, Bereiche des Leimatbachtals
von Leuthenberg bis zur Mündung, der Lohgraben mit seinen Niederungsbereichen
nordwestlich Schirnding, größere Bereiche des Kösseine-Einzugsgebiets
mit Kösseine und Steinbach südwestlich Waldershof sowie Walbenbach
und Ödweißenbach südöstlich Waldershof, Talbereiche des Rohrbachs
südöstlich Marktredwitz sowie die Talbereiche der Röslau selbst
in kleinen Bereichen um Wunsiedel, bei Seußen und in größerem
Maße um Tröstau
- Offenlandbereiche um Neuhaus im Selber Forst
- mehrere Flächen im und am Arzberger Forst bei Schirnding, Seedorf,
und östlich Seußen
- Teile des Tals des Roten Maines als bei Neudrossenfeld und um
Heinersreuth
- eine Fläche am Bayreuther Stadtrand am Stadtteil St. Georgen
- Flächen auf der Mehlmeiselner Rodungsinsel, unter anderem ist
das Naturschutzgebiet „Moosbachaue“ betroffen
- mehrere größere Flächen in Lichtungsbereichen und am Waldrand
des Steinwalds
- einige kleinere Flächen in Lichtungsbereichen des Reichswaldes
- ein Fläche im Bereich der Teichgebiete Haidenaab/Tauritzmühle
inkl. Teile des Naturschutzgebiets „Haidenaabtal und Gabellohe“
bei Speichersdorf
- Bereiche der Hochebene um das Wiesent-, Ailsbach- und Püttlachtal
bis nördlich Pottenstein
Zu A 2:
Bei hohen Stoffeinträgen aus der Landwirtschaft besteht
auch bei einer nur mittleren aktuellen
Qualität der Teilräume grundsätzlich ein hohes
Risiko, dass naturbetonte Lebensräume nachhaltig beeinträchtigt
werden (z.B. durch Eutrophierung, Biozideintrag). In der Region
Oberfranken-Ost ist dies in folgenden Gebieten der Fall:
- zwischen Feilitzsch und der nördlichen Stadtgrenze von Hof
- eine größere Fläche nördlich Dörntal
- größere Flächen entlang des Selbitztals, westlich zwischen Schauenstein
und Selbitz und nordwestlich Naila, östlich zwischen Maxgrün und
Griesbach
- eine größere Fläche bei Marlesreuth
- eine große Fläche zwischen Oberhartmannsreuth und der östlichen
Regionsgrenze
- größere Flächen am Unterlauf der Südlichen Regnitz ab der Klötzlamühle
in Richtung Westen bis zur Stadtgrenze von Hof
- einige Flächen nördlich Enchenreuth
- die Rodungsinsel um Vorderreuth
- zwei größere Flächen nördlich und nordöstlich Grafengehaig
- eine Fläche bei östlich Münchberg
- mehrere große Flächen um Lamitz und Sächsischer Saale zwischen
Schwarzenbach a. d. Saale und Oberkotzau
- Bereiche nördlich und südlich Danndorf sowie westlich Grafendobrach
- eine Fläche um Gumpersdorf, südlich Stadtsteinach
- großflächige landwirtschaftlich genutzte Flächen im Steinach-
und Schorgasttal von Stadtsteinach bis Wirsberg mit den nutzbaren
Anstiegen des Frankenwaldes (bei Kupferberg)
- eine Fläche nördlich Marktschorgast
- eine große Fläche nordöstlich Weißenstadt
- weite Teile der Selber und Schönwalder Rodungsinsel
- mehrere größere Flächen im Obermainischen Hügelland südlich
Kulmbach bis Bayreuth, im Talbereich des Roten Mains und auf der
Hochfläche Theta gelegen
- große Flächen entlang des Muschelkalkzuges von Untersteinach
bis Bayreuth und der angrenzenden Schorgastaue
- einige kleine Flächen an den Hängen um Bindlach und dem Oschenberg
- die ackerbaulich genutzten Bereiche der Aue des Weißen Maines
und der Geseeser Höhe bei Bad Berneck
- der Hangbereich des Röslautales bei Schönbrunn
- großräumige, landwirtschaftlich genutzte Flächen um Thierstein
- größere Flächen nordwestlich Schirnding
- größere Flächen südlich Marktredwitz
- große Flächen auf der landwirtschaftlich intensiv genutzten
Hochfläche von Schirradorf bis Hollfeld und der Hochfläche zwischen
Wiesent- und Aufseßtal sowie zwischen Aufseßtal und der westlichen
Regionsgrenze
- eine Fläche östlich Alladorf
- eine Fläche nördlich Wohnsgehaig
- mehrere Flächen um Mistelgau
- mehrere Flächen südlich Bayreuth
- landwirtschaftlich genutzte Flächen von Hohenmirsberg bis Kirchahorn
- eine Fläche um Wannberg
- landwirtschaftlich genutzte Flächen westlich Pegnitz
- Flächen der kleinräumigen Kulturlandschaft der Kuppenalb um
Plech
zu B 1:
Bei einem mittleren
Entwicklungspotenzial für seltene und gefährdete Lebensräume
besteht bei überdurchschnittlich hohen Stoffeinträgen aus der Landwirtschaft
ein gewisses Risiko für Arten und Lebensräume.
In der Region betrifft dies folgende Bereiche:
- große Gebiete des mittelvogtländischen Kuppenlandes von Lichtenberg/Selbitz
über die Gemeinden Berg, Köditz, Töpen, Feilitzsch, Trogen, Gattendorf,
Regnitzlosau (außerhalb des Tals der Südlichen Regnitz und ihrer
Zuflüsse)
- Flächen um Enchenreuth, Walberngrün
- Ackerflächen zwischen Schwarzenbach a. d. Saale und Rehau sowie
Flächen nördlich Rehau an der Grenze zum Rehauer Forst
- größere Flächen südlich Kirchleus bis Schwarzholz
- mehrere Flächen um Rugendorf und eine große Fläche westlich
Stadtsteinach auf dem Kulmbacher Muschelkalkzug
- Teile der Rodungsinseln des Frankenwaldes zwischen Stadtsteinach
und Marktleugast
- Flächen der Selber Rodungsinsel
- Hangbereiche südlich Kauerndorf und bei Ködnitz
- weite Flächen um Himmelkron auf dem Kulmbacher Muschelkalkzug
und zwischen Himmelkron und Neuenmarkt
- ausgedehnte Flächen der Münchberger Hochfläche zwischen Wirsberg
und Bad Berneck sowie zwischen Ölschnitztal und dem Fichtelgebirgsanstieg
- große Flächen um Wonsees
- größere Flächen um Alladorf und bei Tannfeld
- größere Gebiete der Albhochfläche um das Aufseßtal
- größere Gebiete der Albhochfläche um das Wiesenttal bei Waischenfeld
und Hannberg
- größere Bereiche des Einzugsgebiets des Mühlbaches bei Speichersdorf
- eine Fläche auf der Pottensteiner Kuppenalb bei Elbersberg
- Ackerflächen um Pegnitz, entlang der BAB A 9 und am Zipser Berg
- ackerbaulich
genutzte Flächen der Betzensteiner Kuppenalb
Zu B 2:
Ein gewisses (mittleres)
Risiko, dass Lebensräume beeinträchtigt werden können,
ist bei den üblichen (= durchschnittlichen)
Stoffeinträgen aus der intensiven Landwirtschaft und
aktuell mittlerer Lebensraumqualität
gegeben. Die ist in folgenden Gebieten der Fall:
- große Teile der Bad Stebener Rodungsinsel
- große offene Bereiche um Schwarzenbach am Wald und nördlich
Culmitz
- mehrere größere Flächen um Schauenstein und Haidengrün
- Flächen am Unterlauf der Südlichen Regnitz nördlich Draisendorf
- Offenlandflächen der Rodungsinseln des Frankenwaldes bei Wartenfels,
Altenreuth, Reichenbach, Vorderreuth, Breiteneben, Elbersreuth,
südlich Presseck, nordöstlich Wildenstein, um Grafengehaig, Rützenreuth,
Eppenreuth sowie südlich Walberngrün
- größere Flächen der Selbitzniederung nördlich und südlich Helmbrechts
- größere Flächen um die Sächsische Saale und ihre Zuflüsse zwischen
Münchberg und Seulbitz im Nordosten sowie Sparneck im Südosten
sowie im weiteren Verlauf der Saale kleinere Flächen zwischen
Schwarzenbach a. d. Saale und Oberkotzau
- teilweise ackerbaulich genutzte Flächen nordwestlich und südöstlich
Rehau
- Flächen auf der Schönwalder/Selber Rodungsinsel
- eine große Fläche auf der Kirchleuser Platte
- große Teile des Offenlandes rund um den Patersberg bei Danndorf,
südöstlich Oberdornlach, um Schmeilsdorf entlang des Zentbaches
bis ins Obermaintal, westlich Burghaig
- das Steinachtal zwischen Stadtsteinach und Untersteinach
- das Schorgasttal bei Ludwigschorgast
- mehrere kleine Flächen rund um Weißenstadt bis an die Randlagen
des Fichtelgebirges, im Bereich Torfmoorhölle sowie im Kornbachtal
- zwei Flächen westlich und östlich des Biberbergs bei Habnith
und Hebanz
- der Bereich zwischen Höchstadt bei Thiersheim und Thiersheim
sowie eine große Fläche östlich Thiersheim
- der unter anderem ackerbaulich genutzte Teil der Silberbacher
Rodungsinsel
- im Bereich des Liasgebiets südwestlich Kulmbach zwischen Motschenbach
und Wilmersreuth, zwischen Thurnau und Döllnitz sowie um Berndorf
- das Tal des roten Mains südlich Kulmbach in einem großen Bereich
zwischen Kulmbach und Leuchau, größere Bereiche nördlich Hutschdorf,
westlich Langenstadt, um Wehelitz, kleinere Flächen südlich und
östlich Neuenreuth sowie südlich Altdrossenfeld im weiteren Verlauf
ausgeprägte Bereiche zwischen der B 85 und dem Limmersdorfer Forst
und eine kleinere Fläche westlich Martinsreuth
- eine große Fläche zwischen Neudrossenfeld und Harsdorf
- eine große Fläche zwischen Ludwigschorgast und Neuenmarkt
- größere Flächen rund um Himmelkron
- Bereiche des Tals des Weißen Maines von Himmelkron bis Bad Berneck
- größere Flächen südlich von Kremitz bis Benk
- Größere Offenlandflächen östlich von Bad Berneck und nördlich
Escherlich
- ausgedehnte Bereiche südwestlich Goldkronach bis Deps
- der Offenlandbereich zwischen Fichtelgebirge und Häuseloh
- größere Flächen um Tröstau
- Flächen am südlichen Stadtrand von Marktredwitz und südlich
bzw. östlich des Manzenbergs
- der Talbereich der Röslau zwischen Hohenberg a. d. Eger und
Schirnding
- auf der Albhochfläche östlich Tannfeld, größere Bereiche um
Schönfeld, südöstlich Neuhaus, größere Bereiche um Tiefenlösau,
ein großer Bereich um Breitenlesau, Siegritzberg, Hubenberg, Seelig
und Gösseldorf
- die südlichen Waldrandbereiche des Limmersdorfer Forstes um
Neustädtlein
- im Bereich des Hummelgau westlich Tröbersdorf und westlich Eckersdorf
sowie größere Bereiche zwischen Mistelgau, Mistelbach und Rettendorf/Creez
- größere Bereiche zwischen Bayreuth und Stockau
- ein größerer Bereich südöstlich Döhlau
- größere Flächen zwischen Steinachtal und Fichtelgebirgsanstieg,
sowie kleinere südlich Weidenberg
- östlich Kirchenpinggarten
- kleinere Flächen auf den Rodungsinseln Mehlmeisel und Nagel
- größere Flächen auf den Hochflächen nördlich Plankenfels
- größere Flächen westlich Gesees und Haag
- das Tal des Roten Maines zwischen Creußen und Forst Thiergarten
- zwischen Emtmannsberg und der Ölschnitz
- einige größere Flächen südlich Wolfsberg bzw. Schamelsberg
- eine größere Fläche östlich Haidenaab
- größere Flächen auf der Hochfläche um das Ailsbachtal sowie
nördlich des Püttlachtals bei Tüchersfeld
- größere Bereiche auf der Hohenmirsberger Platte
- Flächen der Pottensteiner Kuppenalb
- nördlich Pegnitz zwischen Buchau und Kaltental, entlang der
Pegnitz bis Zips sowie zwischen Neuhof und Troschenreuth
- Flächen auf der Betzensteiner Kuppenalb
- Es gibt außerdem Gebiete, die aktuell unterdurchschnittlich
mit naturbetonten Lebensräumen ausgestattet sind, in denen aber
immerhin noch die Voraussetzungen für die Entwicklung seltener
und gefährdeter Lebensräume gegeben wären (mittlere
potenzielle Lebensraumqualität); bei den üblichen (= durchschnittlichen)
Stoffeinträgen aus der intensiven Landwirtschaft besteht auch
hier ein gewisses (mittleres) Risiko,
dass diese Entwicklungsmöglichkeiten beeinträchtigt werden. Bei
hohen Stoffeinträgen trifft dies auch
schon bei geringer potenzieller Lebensraumqualität
zu. In der Region findet sich dies an folgenden Stellen:
- große Bereiche der Rodungsinsel Bad Steben
- größere Bereiche südlich Naila und um Selbitz
- größere Flächen südlich Bruck, Joditz und Isaar sowie kleinere
Bereiche um Köditz
- größere Flächen zwischen Hof und Zedtwitz sowie nördlich der
BAB A 72 um Unterhartmannsreuth
- mehrere kleinere Flächen Im Bereich des Bayerischen Vogtlandes
nordöstlich Hof
- Flächen auf einigen Rodungsinseln des Frankenwaldes
- um Wurlitz
- eine größere Fläche um Kirchleus
- die Süd- und Nordhangbereiche des unteren Steinachtals zwischen
Stadtsteinach und Untersteinach
- entlang des nördlichen Fichtelgebirgsanstiegs
- größere Flächen um Vielitz, östlich Selb bei Längenau
- das Tal des Roten Maines mit mehreren größeren Flächen südlich
Kulmbach
- größere Flächen im Umgriff um das Naturschutzgebiet „Ködnitzer
Weinleite“ südöstlich Ködnitz
- mehrere größere Flächen am Rand der Hochfläche südlich Marktschorgast
u.a. um Gössenreuth
- eine größere Fläche südlich Lützenreuth
- ein ausgedehnter Bereich entlang des Kainachtals von Schirradorf
nach Wonsees und nach Osten auf der Albhochfläche über Sanspareil
nach Großenhüll bzw. Kleinhüll
- größere Flächen nördlich Schönfeld, östlich Busbach, östlich
und südlich Trumsdorf, östlich Alladorf, östlich Lochau sowie
südlich Tannfeld
- eine ausgedehnte Fläche im Westen Goldkronachs bis Deps sowie
ein kleiner Bereich bei Frankenhammer nördlich Goldkronach
- die Zuflusstäler des unteren Steinachtals um Weidenberg: Weißenbach,
Sickerbach, Stephansbach, Scherzerbach mit ihren Auen
- die Quellbäche der Haidenaab: Hainersbach und Tauritzbach sowie
die Haidenaab selbst um Kirchenpinggarten jeweils mit ihren Talbereichen
- entlang des Wiesenttals nördlich Welkendorf, um Wadendorf, zwischen
Plankenfels und Nankendorf
- auf der Albhochfläche größere Bereiche um Waischenfeld, bei
Langenloh, um Köttweinsdorf und nördlich Oberailsfeld
- größere Bereiche entlang des Tals des Roten Maines von Creußen
bis zum Forst Thiergarten
- Talbereiche von Bieberswöhrbach bei Prebitz, Almosbach bei Unterschwarzach
und Eichhammer, Kirrlohbach von Speichersdorf bis Eichhammer,
Rostinggraben im ganzen Verlauf um Seybothenreuth sowie die Ölschnitz
in ihrem gesamten Verlauf
- ausgedehnte Bereiche im Einzugsbereich des Mühlbaches um Speichersdorf
sowie der Talbereich der Haidenaab von Tressau bis zur östlichen
Regionsgrenze
- im Bereich der Pottensteiner Kuppenalb größere Flächen um Pfaffenberg,
nördlich Tüchersfeld, südlich Pottenstein, um Püttlach, südlich
Körbeldorf sowie nördlich Elbersberg darüber hinaus eine ausgedehnte
Fläche nördlich Pottenstein von Waidmannsgesees über Haselbrunn,
Mandlau, Prüllsbirkig bis Kosbrunn
- weite Flächen um Pegnitz sowie kleinere nördlich Leups, um Scharthammer
südlich Schnabelwaid, zwischen Althaidhof und Egelmannsreuth östlich
Troschenreuth an der Regionsgrenze
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Forstwirtschaft
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großflächige Reinbestände, Anpflanzungen standort-fremder
/ gebiets-fremder Baumarten, Aufforstung wichtiger Offenlandschaften
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Von möglichen Beeinträchtigungen der Lebensraumfunktion
ist teilweise in Wäldern auszugehen, die sich als großflächige
Reinbestände von Nadelbaumarten darstellen; verstärkt wird dieser
nachteilige Effekt insbesondere bei Reinbeständen nicht standortheimischer
Nadelbaumarten.
Vor allem in den versauerungsgefährdeten Bereichen,
dem Hohen Fichtelgebirge, dem Lindenhardter
Forst in der Frankenalb und dem Gerlaser
Forst im nordöstlichen Frankenwald stellen die dortigen Nadelwaldstandorte
ein hohes Konfliktpotenzial dar. Die
Oberläufe der meisten Fichtelgebirgsbäche wie z.B. Weißer Main,
Kronach, Fichtelnaab, Röslau, Lamitz oder der Frankenalbbäche, die
im Lindenhardter Forst entspringen wie Roter Main, Püttlach und
Fichtenohe sowie z.B. der Froschbach, der im Gerlaser Forst im Frankenwald
entspringt, sind in der höchsten Versauerungsklasse erfasst. Die
Bestockung dieser Gebiete mit überwiegend Nadelbäumen kann der Versauerung
nicht entgegenwirken, sondern fördert sie eher.
In der Region Oberfranken-Ost sind viele Bereiche
überwiegend mit Nadelwald bestockt. Während dies in den vorgenannten
Bereichen als hohes Konfliktpotenzial einzustufen ist, stellen die
Nadelwälder von Veldensteiner Forst, Limmersdorfer Forst, Selber
Forst, Arzberger Forst und den anderen zumeist kleineren Nadelwaldgebiete
im Hinblick auf die Versauerung ein geringeres Konfliktrisiko dar.
Zum einen, weil sie auf Grund ihrer Lage weniger Immissionen erhalten
und zum anderen, da in vielen Bereichen, z.B. des Veldensteiner
Forstes Laubholzverjüngung gefördert wird.
Für viele gefährdete Tierarten der großen Waldgebiete
der Region stellen Wälder mit einem hohen Nadelanteil an sich keinen
Konflikt dar, wenn sie standortgerecht oder zumindest angepasst
sind und über eine hohe Strukturvielfalt verfügen. So leben z.B.
Luchs, Auerhuhn, Schwarzstorch oder Ziegenmelker gerade in Mittelgebirgslagen
in Nadelwäldern, jedoch ist eine naturnahe Durchmischung mit Laubbäumen
und eine hohe Strukturvielfalt erforderlich. Daher stellen die Nadelwaldreinbestände
nicht nur über die Versauerung, sondern auch auf Grund der Strukturarmut
und zu einseitigen Nutzung für die wertgebenden Arten ein Konfliktpotenzial
dar.
Eine Verminderung der Lebensraum- und Strukturvielfalt
in Waldgebieten und damit eine Beeinträchtigung der Lebensraumfunktion
geht in vielen Gebieten der Region mit der Aufforstung traditionell
offener Waldwiesen, Wiesentälern und von Trockenlebensräumen (zumeist
ehemaligen Hutungen) einher. Ein hohes Konfliktpotenzial
besitzen v. a. die Aufforstungen
in Rodungsinseln
und engen Wiesentälern von Fichtelgebirge
und Frankenwald
sowie von Waldrändern, mageren Dolomitkuppen,
Trockentälern, ehemaligen Wacholderheiden und anderen Magerstandorten
der Nördlichen Frankenalb.
Wenn eine Beseitigung derartiger Aufforstungen nicht
möglich ist, so sollte zumindest ein Umbau von Nadelholzbeständen
in naturnahe Wälder mit standortheimischer Baumartenzusammensetzung
angestrebt werden. Für die Zukunft sind in diesen Gebieten Aufforstungskonzepte
wesentliche Bestandteile der kommunalen Planungen (vgl. Kapitel
6.4).
Keine Darstellung auf Grund
zu ungenauer Kenntnisse über die Nutzungsweise
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Siedlung/Gewerbe
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Freisetzung von Schadstoffen / stofflichen Belastungen
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Die durch industrielle Emittenten, Hausbrand und
gehäuftem Verkehrsaufkommen freigesetzten Schadstoffe haben vor
allem in den inversionsgefährdeten Gebieten mögliche Beeinträchtigungen
naturbetonter Biotope zur Folge. Hiervon sind insbesondere nährstoffärmere
Standorte mit hoher und sehr hoher Lebensraumqualität betroffen,
in der Region vor allem
- das Tal des Weißen Mains ab Bad Berneck bis unterhalb von Kulmbach
- das Tal des Roten Mains unterhalb Creußen und ab Neudrossenfeld
bis unterhalb Kulmbach
- die Untere Steinach ab Stadtsteinach
- die Röslau ab Arzberg
- Pegnitztal bei Pegnitz
Keine Darstellung in Karte
3.3 auf Grund zu ungenauer Daten zu den Schadstoffemittenten.
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Flächenversiegelung, Überbauung
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Darstellung in Karte 3.3: Mögliche
Beeinträchtigung der aktuellen Lebensraumqualität und des Entwicklungspotenzials
für seltene und gefährdete Lebensräume durch geplante Flächenverluste
Beeinträchtigungen durch größere
Baugebiete (> 10 ha), die im Rahmen der Bauleitplanung
in Gebieten mit mittlerer bis sehr hoher
aktueller Lebensraumqualität oder mit mittlerem
bis sehr hohem Entwicklungspotenzial
für seltene und gefährdete Lebensräume ausgewiesen wurden, sind
in der Region an den unten aufgeführten Stellen zu erwarten.
Standorte in Bereichen mit überwiegend mittlerer
bis sehr hoher aktueller Lebensraumqualität:
- nordöstlich Kirchenlamitz
- westlich Selb
- mehrere Gebiete südlich Kulmbach
- nördlich und südlich im Osten von Weißenstadt
- zwischen Höchstadt b. Thiersheim und der BAB A 93
- südlich Hohenberg a. d. Eger (in Teilbereichen auch hohes Entwicklungspotenzial)
- südwestlich Bindlacher Berg
- am östlichen Stadtrand von Bayreuth
Standorte in Bereichen mit „bayernweit potenziell
verbreitet, aber nicht häufigem“ bis „bayernweit potenziell äußerst
seltenen oder einzigartigem“ Entwicklungspotenzial:
- östlich Haidt, im Osten von Hof
- südlich Helmbrechts
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Verkehr
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Flächenversiegelung
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Darstellung in Karte 3.3: Mögliche
Beeinträchtigung der aktuellen Lebensraumqualität und des Entwicklungspotenzials
für seltene und gefährdete Lebensräume durch geplante Flächenverluste
Von einem Beeinträchtigungsrisiko wird im Folgenden
ausgegangen bei Flächenversiegelungen durch geplante
Verkehrstrassen in Gebieten,
- deren aktuelle Lebensraumqualität als „überwiegend mittel“,
„hoch“ oder „sehr hoch“ eingestuft ist (vgl. Karte 1.4)
- deren Entwicklungspotenzial für seltene und gefährdete Lebensräume
in die Kategorien „bayernweit potenziell verbreitet, aber nicht
häufig“ bis „bayernweit potenziell äußerst selten oder einzigartig“
fällt (vgl. Karte 1.4)
- Die Inanspruchnahme von Flächen durch bestehende
Verkehrstrassen wurde
nicht als Konflikt im Plan dargestellt und auch nicht
textlich behandelt, da dieser Konflikt wenig planerische Relevanz
besitzt.
Mit hohen Beeinträchtigungsrisiken durch geplante
Verkehrsanlagen ist insbesondere an folgenden Abschnitten mit höherer
Dichte an wertvollen und empfindlichen Lebensräumen und/oder mit
günstigeren Voraussetzungen für die Entwicklung seltener und gefährdeter
Lebensräume zu rechnen:
- die geplante Ortsumgehung der St 2177-West bei Oberkotzau
quert in Teilbereichen Lebensräume mittlerer (bei Autengrün) und
hoher (nördlich v. Fattigau) Qualität
- die geplante Ortsumgehung der St 2177-Ost bei Oberkotzau
quert in ihrem südlichen Teil bis zur Bahnlinie Gebiete mit überwiegend
mittlerer Lebensraumqualität. Bei der Querung des Saaletals südwestlich
Döhlau und des Nonnenbachtals südöstlich Döhlau kommt es jeweils
zu einer Querung von Gebieten mit einer hohen Lebensraumqualität
- die geplante Ortsumgehung der B 289 bei Rothwind-Fassoldshof
führt auf ihrer gesamten Strecke durch ein Gebiet mit hoher Lebensraumqualität
- die geplante Ortsumgehung der B 298 bei Untersteinach führt
entlang ihrer gesamten Länge durch Bereiche mit hoher Lebensraumqualität
- die geplante Ortsumgehung der St 2179 nördlich Marktleuthen
verläuft in ihrem östlichsten Teil durch höherwertige Lebensräume.
Die Südwestumgehung von Marktleuthen der Staatsstraße 2176 kreuzt
das Egertal als Lebensraum mit hoher Lebensqualität.
- die geplante Ortsumgehung der St 2190 bei Melkendorf führt
durch Lebensräume besonderer Bedeutung (mittlere aktuelle Lebensraumqualität).
- die geplanten Korridore der Ortsumgehung der St 2180 bei
Weißenstadt queren auf ihrem gesamten Verlauf hochwertige Lebensräume
- die geplante Ortsumgehung der St 2689 bei Döllnitz verläuft
auf ihrer gesamten Länge durch Gebiete mittlerer und hoher Lebensraumqualität
- die geplante Ortsumgehung der St 2183 bei Harsdorf führt
auf ihrer gesamten Länge durch hochwertige Lebensräume
- die geplanten Varianten der Ortsumgehung der St 2177 bei
Waldershof queren im Südwesten und Süden der Ortschaft Gebiete
mittlerer und hoher (im Umfeld des Kösseinebades und im Kösseinetal)
Lebensraumqualität
- die geplante Ortsumgehung der St 2163 bei Kirchenbirkig
führt durch Gebiete mittlerer Lebensraumqualität
|
Schadstoffausstoß
|
Beeinträchtigungsrisiken durch Schadstoffe entlang
stärker befahrener Straßen bestehen vor allem im Bereich von Gebieten
mit höherer Dichte an wertvollen und empfindlichen Lebensräumen
und/oder mit günstigeren Voraussetzungen für die Entwicklung seltener
und gefährdeter Lebensräume:
Aufgeführt werden hier bestehende Verläufe von
Autobahnen und Bundesstraßen, deren Schadstoffausstoß mit „mittel“
bis „hoch“ bewertet ist (vgl. Karte 2.2), die an Gebiete angrenzen
oder durch Gebiete führen,
- deren aktuelle Lebensraumqualität als „überwiegend mittel“,
„hoch“ oder „sehr hoch“ eingestuft ist (vgl. Karte 1.4)
- deren Entwicklungspotenzial für seltene und gefährdete Lebensräume
in die Kategorien „bayernweit potenziell verbreitet, aber nicht
häufig“ bis „bayernweit potenziell äußerst selten oder einzigartig“
fällt (vgl. Karte 1.4)
In der Region ist vor allem an folgenden Abschnitten mit einem
Störpotenzial durch Schadstoffe zu rechnen:
- die BAB A 9 quert im Norden des Gebietes nur sehr
wenige höherwertige Flächen direkt. Betroffen ist das Tal der
Sächsischen Saale als Biotopachse hervorragender Bedeutung an
der nördlichen Regionsgrenze und in den Oberlaufbereichen und
Zuflüssen auf der Münchberger Hochfläche (z.B. Pulschnitztal bei
Münchberg). Weiter im Süden wird das Ölschnitztal und das Riegersbachtal
tangiert. Sie besitzen jeweils eine hohe potenzielle Bedeutung.
Bei Himmelkron schneidet die Autobahn das sowohl potenziell als
auch aktuell hoch bewertete Tal des Weißen Maines. Nördlich Bayreuth
werden die ebenfalls aktuell als hoch eingeschätzten Bereiche
am Bindlacher Berg von der kreuzenden Autobahn direkt durchquert.
Westlich Haag schneidet die Autobahn den für den Biotopverbund
wichtigen Albtrauf. Weiter nach Süden werden bis Pegnitz ohne
Unterbrechung aktuell hochwertige Lebensräume gequert, unter anderem
der Heiligenwald, wertvolle Bereiche der Kuppenalb bei Körbeldorf
und wertvolle Heckengebiete westlich von Pegnitz. Im Veldensteiner
Forst werden nur einige Bachtäler mit einer mittleren aktuellen
und potenziellen Bewertung gequert. Ab der Autobahnausfahrt Plech
bis zur südlichen Regionsgrenze führt die BAB A 9 in
großem Umfang durch aktuell wertvolle Bereiche der Kuppenalb
- die BAB A 72 verläuft bis auf die Querung des aktuell
hochwertigen Saaletals durchweg in Räumen mit einer mindestens
mittleren potenziellen Lebensraumfunktion
- die BAB A 93 verläuft fast durchgängig bis zur Gemeinde
Gattendorf durch potenziell mindestens mittel bewertete Gebiete.
Ab Gattendorf werden lediglich mehrere Bach- oder Flusstäler mit
hoher potenzieller, teilweise auch hoher aktueller Bedeutung gekreuzt
(u.a. das Tal der Südlichen Regnitz). Von Schönwald ab quert die
Autobahn fast auf ihrem gesamten Verlauf Gebiete mit einer hohen
aktuellen und potenziellen Lebensraumfunktion. Betroffen sind
unter anderem die Perlbachaue sowie die Selbaue und das Egertal.
Nach Marktredwitz zu nimmt die Beeinträchtigung auf Grund einer
geringeren Lebensraumausstattung ab, lediglich einige Bach- und
Flusstäler mit hoher potenzieller Lebensraumfunktion werden gequert.
Entlang des Reichswaldes verläuft die Autobahn durch aktuell hochwertige
Räume.
- die BAB A 70 führt von Westen kommend durch die aktuell
hochwertigen Biotopkomplexe bei Schirradorf. Der aktuell hochwertige
Albtrauf wird im Anschluss gequert. Entlang des Limmersdorfer
Forstes, im Tal des Roten Maines und im Trebgasttal zwischen Waldau
und Harsdorf tangiert die BAB A 70 aktuelle wie auch
potenziell hochwertige Lebensräume. Bis zum Autobahndreieck Bayreuth/Kulmbach
führt die Autobahn dann durch mittel bewertete Gebiete.
- die B 2 tangiert im Norden zwischen Töpen und Hof Flächen
mit einer mittleren potenziellen Lebensraumfunktion. Im Bereich
der Münchberger Hochfläche werden Bach- oder Flusstäler von hoher
potenzieller Bedeutung gequert. Ab Bad Berneck nimmt die Häufigkeit
der Querungen von Gebieten mittlerer und hoher aktueller Bedeutung
zu (Seitental der Ölschnitz und des Weißen Maines). Vom Bindlacher
Berg bis Pegnitz verläuft die Bundesstraße vornehmlich durch Gebiete
mit mittlerer und hoher aktueller Lebensraumfunktion, die nach
Süden an Dichte zunehmen. Im Bereich der Kuppenalb quert sie ebenfalls
einige Gebiete mittlerer und hoher Bedeutung.
- die B 15
verläuft durch Räume mit einer überwiegend geringen aktuellen
oder potenziellen Lebensraumfunktion. Sie quert einige Bach- oder
Flusstäler mit einer
hohen
potenziellen Bewertung (Nonnenbach, Sächs. Saale, Göstrabach)
und einige in ihrer aktuellen Lebensraumfunktion mit mittel bewerteten
Flächen am Stadtrand von Hof.
- die B 22 quert auf der Albhochfläche nur Flächen mit einer
mittleren oder hohen aktuellen Bedeutung, ebenso westlich und
östlich von Bayreuth, jedoch nicht in dem Ausmaß wie auf der Hochfläche.
Im Bereich des Oberpfälzer Hügellandes sind dagegen überwiegend
Flächen mit einem mittleren Entwicklungspotenzial, vor allem in
den Quellbereichen der Haidenaab, betroffen.
- die B 85 verläuft von der westlichen Regionsgrenze bis
zur Querung des Maintals bei Neudrossenfeld durch Gebiete mit
einer mittleren aktuellen Lebensraumfunktion. Das Tal des Roten
Maines besitzt eine hohe aktuelle und potenzielle Bedeutung. Weiter
nach Bayreuth werden wieder Flächen mit mittlerer aktueller Bedeutung
tangiert. Im Süden entlang des Veldensteiner Forstes sind Räume
mit hoher aktueller Wertigkeit betroffen.
- die B 173 quert in ihrem westlichen Verlauf von Schwarzenbach
a. Wald bis Naila überwiegend Gebiete mittlerer aktueller Lebensraumfunktion.
Zwischen Selbitz und der Querung der BAB A 9 sowie im
Abschnitt von der BAB A 72 bis zur Stadtgrenze Hof werden
hauptsächlich Flächen mit mittlerer potenzieller Lebensraumfunktion
durchquert.
- die B 289 verläuft im potenziell mindestens mit hoch und
aktuell ebenfalls teilweise hoch bewerteten Obermaintal bzw. Tal
des Weißen Maines. Auf der Münchberger Hochfläche quert die Bundesstraße
hauptsächlich potenziell wertvolle Bach- und Flusstäler und den
potenziell sehr hoch bewerteten Serpentinzug.
- die B 303 führt hauptsächlich durch aktuell höherwertige
Bereiche entlang des Steinach- und Schorgasttals sowie des weißen
Mains. Im Fichtelgebirge werden in ihrer aktuellen Funktion sehr
wertvolle Bereiche gequert. Im weiteren Verlauf kommt es in nicht
so dichter Folge zu Querungen von aktuell mindestens mittel bewerteten
Flächen im Bereich des Röslau-Einzugsgebietes. Die gequerten Bachtäler
besitzen eine hohe potenzielle Bedeutung.
- die B 470
verläuft durch die Bachläufe von Püttlach und Weihersbach, die
in ihrer aktuellen Lebensraumfunktion meist mit mindestens hoch
bewertet wurden. Sie besitzen auch potenziell meist eine mittlere
bis hohe Bedeutung. Die Hochfläche bis zur BAB A 9,
die von der Bundesstraße gequert
wird,
besitzt eine mittlere aktuelle Lebensraumfunktion.
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Flächenzerschneidung
|
Darstellung in Karte 3.3: Bereiche
mit möglichen Beeinträchtigungen für Arten und Lebensräume durch
bestehende und geplante Infrastruktureinrichtungen mit Barrierewirkungen
– hier Verkehrswege
Führen bestehende oder geplante
Verkehrsanlagen, insbesondere viel befahrene Straßen und Autobahnen
durch Gebiete mit höherer Dichte an wertvollen und empfindlichen
Lebensräumen oder durch Gebiete mit günstigeren Voraussetzungen
für die Entwicklung seltener und gefährdeter Lebensräume, so kann
dies für den Biotopverbund sehr nachteilige Zerschneidungseffekte
mit sich bringen.
Für folgende Strecken besteht in dieser Hinsicht
ein hohes Beeinträchtigungsrisiko durch
Barrierewirkung (textlich wurden hier i.d.R. nur die Autobahnen
und Bundesstraßen beschrieben, auf den Karten sind jedoch alle Konfliktstrecken
dargestellt):
(Nummerierung laut Legende der Karte 3.3, ausgelassene
Punkte sind unter dem Kapitel Freileitungen weiter unten in dieser
Tabelle zu finden)
1. Durch besonders verkehrsreiche
Straßen im Umfeld von Lebensräumen allgemein hoher bis sehr hoher
Bedeutung
Dargestellt sind Straßen mit mehr als 10.000 DTV,
die Flächen einer hohen bis sehr hohen aktuellen oder potenziellen
Lebensraumqualität queren bzw. in bis zu 2.000 m Entfernung
tangieren:
- die BAB A 9 tangiert im Norden des Gebietes nur sehr
wenige hochwertige Flächen direkt, von einer Beeinflussung angrenzender
Lebensräume kann dennoch im Bereich des Mittelvogtländischen Kuppenlandes
und der Münchberger Hochfläche im Bereich der Bach- und Flusstäler
ausgegangen werden. Direkt betroffen ist das Tal der Sächsischen
Saale als Biotopachse hervorragender Bedeutung an der nördlichen
Regionsgrenze und in den Oberlaufbereichen und Zuflüssen auf der
Münchberger Hochfläche (z.B. Pulschnitztal bei Münchberg). Weiter
im Süden ist das Ölschnitztal und das Riegersbachtal betroffen.
Im Umkreis von 2.000 m sind nur im Bereich zwischen Himmelkroner
Forst und Rohrersreuth keine höherwertigen Flächen betroffen.
Bei Himmelkron schneidet die Autobahn das sowohl potenziell als
auch aktuell hoch bewertete Tal des Weißen Maines und damit eine
Biotopachse von hervorragender Bedeutung. Nördlich Bayreuth sind
die ebenfalls mit hoch bewerteten Bereiche am Bindlacher Berg,
die für den Biotopverbund ebenfalls eine hervorragende Bedeutung
besitzen, von der kreuzenden Autobahn direkt betroffen. Von Bayreuth
bis Weiglatal beeinträchtigt die BAB A 9 den höherwertigen
Albtrauf ‑ eine Biotopachse besonderer Bedeutung ‑
führt dann teilweise direkt durch Bereiche, die sich durch eine
hohe aktuelle Lebensraumqualität auszeichnen: der Heiligenwald
bei Weiglatal, der Einzugsbereich des Püttlachtals, Hecken und
Trockengebiete um Körbeldorf (Körbeldorfer Felsengarten) und Pegnitz.
Dabei schneidet sie Biotopachsen des Trockenverbunds auf der Kuppenalb
mit besonderer Bedeutung. Ab Pegnitz führt sie durch die angrenzenden
hochbedeutsamen Bereiche des Veldensteiner Forstes und anschließend
teilweise durch aktuell hoch bewertete, kleinräumige Flächen auf
der Betzensteiner Kuppenalb.
- die BAB A 72 kreuzt in ihrem westlichen Abschnitt
die in ihrer potenziellen Lebensraumfunktion hoch bewerteten Talabschnitte
von Steinbach und Gehaigbächlein und beeinflusst höherwertige
Lebensräume bis zum Abzweig der B 173 nach Hof. Von Scharten
bis zur östlichen Saaletalflanke ist von einer direkten Beeinflussung
des aktuell hoch bedeutsamen Lebensraums Saaletal auszugehen.
Darüber hinaus wird die Saale als Biotopverbundachse von hervorragender
Bedeutung beeinträchtigt.
- die BAB A 93 liegt in ihrem nördlichen Teilabschnitt
im Umfeld kleiner Bachtäler mit hoher aktueller Lebensraumfunktion.
Sie tangiert das Einzugsgebiet der Südlichen Regnitz mit hoher
aktueller Lebensraumfunktion und führt an den ebenfalls aktuell
hochwertigen Flächen des Rehauer Forstes entlang. Auf ihrem Weg
kreuzt sie dabei Biotopachsen besonderer Bedeutung. Wenig südlich
kreuzt sie den in seiner aktuellen Lebensraumfunktion sehr hoch
bewerteten Martinlamitzer Forst. Sie quert die hoch bewertete
Perlbachaue und folgt dem durchgehend potenziell und teilweise
aktuell hochwertigen Selbtal. Nach der Querung des hochwertigen
Egertals, das für den Biotopverbund hervorragende Bedeutung besitzt,
kreuzt die BAB A 93 mehrere Täler der Wunsiedler Hochfläche,
u.a. das Dangesbachtal, das Thiersbachtal, das Leimatbachtal,
die alle eine hohe potenzielle Bedeutung besitzen. Südlich der
Kreuzung der B 303 führt die BAB A 93 am sowohl
aktuell als auch potenziell hoch bewerteten Reichswald entlang.
Dabei schneidet sie mit dem Röslautal und den Hochlagen des Fichtelgebirges
Biotopverbundachsen hervorragender Bedeutung.
- die BAB A 70 führt von Westen kommend am aktuell hochwertigen
Kainachtal und dem ebenfalls aktuell hochwertigen Heckengebiet
um Wonsees vorbei, ohne diese Bereiche direkt zu tangieren. Von
Feulersdorf bis westlich Leesau führt die Autobahn entlang dieser
aktuell hochwertigen Lebensräume. Im weiteren Verlauf von östlich
Leesau bis zur Autobahnausfahrt Thurnau-West kommt es im Querungsbereich
des aktuell hochwertigen Albtraufs zu Konflikten, wobei u.a. der
Biotopverbund entlang des Albabschlusses beeinträchtigt wird.
Im weiteren Verlauf von der Autobahnanschlussstelle Thurnau-Ost
bis zur Anschlussstelle Kulmbach/Neudrossenfeld führt die Autobahn
am Limmersdorfer Forst vorbei, der auf seiner gesamten Fläche
mit hoch, im Einflussbereich der Autobahn mit sehr hoch bewertet
wurde. Anschließend quert die BAB A 70 das aktuell und
potenziell hochwertige Tal des Roten Maines mit einer hervorragenden
Bedeutung für den Biotopverbund. Im weiteren Verlauf bis zum Autobahndreieck
Bayreuth/Kulmbach führt die Autobahn teilweise durch direkt aktuell
hochwertige Flächen, so z.B. den Wald um den Hohenberg, nördlich
Waldau und die Trebgastaue (Biotopachse besonderer Bedeutung).
- die Ortsumgehung der B 2 bei Zedtwitz von der Autobahnanschlussstelle
Töpen bis südlich Zedtwitz liegt nahe dem Tal der Sächsischen
Saale, das eine hohe aktuelle Lebensraumfunktion besitzt. Weiter
im Süden kreuzt die B 2 im Bereich der Ortsumgehung von Münchberg
von Poppenreuth bis Eiben einige Talbereiche mit hoher potenzieller
Lebensraumfunktion, wie z.B. Haberbach und Käsbach sowie deren
Zuläufe. Die Pulschnitzaue, die ebenfalls gekreuzt wird, hat zudem
eine hohe aktuelle Lebensraumqualität. Im Bereich von Böseneck
bis Gefrees kreuzt unter anderem das Ölschnitz- und das Lübnitzbachtal,
die beide eine hohe potenzielle Bewertung der Lebensraumfunktion
aufweisen. Sie verläuft parallel zur BAB A 9 von Bayreuth
nach Bindlach entlang des Talraums des Altbaches, der eine hohe
Bedeutung der potenziellen Lebensraumfunktion besitzt. Von Bayreuth
bis südlich Creußen verläuft die B 2 parallel zum Tal des
Weißen Maines. Der Abstand zu diesem in seiner aktuellen Lebensraumfunktion
mit hoch bewerteten Talraum ist so gering, dass mit Beeinträchtigungen
zu rechnen ist. Sie kreuzt dabei mehrmals den Roten Main, eine
Biotopverbundachse besonderer Bedeutung. Das Tal des Roten Maines
liegt ebenfalls im Wirkungsbereich der planfestgestellten Spange
zwischen der B 2 und der B 22 südöstlich Bayreuth. Nur
ihr westlicher Teil, der am Rand des bestehenden Gewerbegebiets
verläuft, quert keine Gebiete von höherer Bedeutung. Zwischen
der Pegnitz und der Autobahnausfahrt Pegnitz/Grafenwöhr werden
aktuell hochwertige Lebensräume des Pegnitztals gekreuzt.
- Die B 15 quert auf der Strecke von der Anschlussstelle
an die BAB A 9 Hof bis Hohensaas mehrere Bachläufe mit
einer hohen Bewertung der potenziellen Lebensraumfunktion wie
z.B. den Göstrabach, oder den Möhlabach. Im Abschnitt zwischen
Hof und dem Norden von Rehau liegt sie zum einen in näherer Umgebung
zu den östlichen Ausläufern des Serpentinzugs mit einer sehr hohen
potenziellen Lebensraumfunktion. Zum anderen führt sie am Tal
der Südlichen Regnitz vorbei. Andere Täler, wie das Nonnenbachtal
(bei Döhlitz) und das Tal der Sächsischen Saale werden von der
Bundesstraße geschnitten. Alle Täler haben eine hohe Bewertung
der potenziellen Lebensraumfunktion.
- Die B 22 von Eckersdorf nach Bayreuth beeinträchtigt mit
ihrem Wirkkorridor den Limmersdorfer Forst und Teile des Matzenbergs,
des Misteltals und des Buchsteins. Alle genannten Flächen besitzen
eine hohe aktuelle Bedeutung. Im weiteren Verlauf von Bayreuth
bis Lehen quert die B 22 bei Neunkirchen das Tal des Roten
Maines und tangiert anschließend die in ihrer aktuellen Lebensraumfunktion
mit hoch bewerteten Bereiche von Rotem Main und Ölschnitz.
- Die B 85 folgt von Höferanger bis Kulmbach dem Dobrachbachtal,
das eine hohe potenzielle Lebensraumfunktion besitzt. Weiter südlich
verläuft die Bundesstraße von Kulmbach bis Hornungsreuth und im
weiteren Verlauf über Neudrossenfeld, Altenplos und Heinersreuth
bis Bayreuth entlang des Tal des Roten Maines, das durchgängig
mit einer teilweise hohen Bedeutung der aktuellen Lebensraumqualität
und durchgängig hohen potenziellen Lebensraumfunktion ausgestattet
ist
- Im Umfeld der Ortsumgehung der B 173 bei Selbitz von Naila
bis zur Autobahnanschlussstelle Naila-Selbitz liegt der Stegenwald
mit einer hohen aktuellen Lebensraumfunktion. Die B 173 liegt
im Bereich von der Anschlussstelle Töpen der BAB A 9 bis zum Stadtgebiet
Hof am Saaletal, das hoch bewertet ist.
- Die B 289 verläuft von der Regionsgrenze im Westen bis
in das Stadtgebiet Kulmbach im Obermaintal durch Gebiete mit einer
zum Teil sehr hohen potenziellen Bedeutung. Ebenso die geplante
Ortsumgehung Rothwind-Fassoldshof. Im weiteren Verlauf nach Osten
von Kulmbach über Kauerndorf bis Ludwigschorgast folgt die Bundesstraße
inkl. der Ortsumgehung Untersteinach dem Tal des Weißen Maines,
das sowohl aktuell als auch potenziell eine hohe Bewertung besitzt.
- Die Ortsumgehung
von Untersteinach der B 303 führt durch das potenziell und
aktuell hoch bewertete Tal der Steinach. Von Himmelkron bis zur
Anschlussstelle Himmelkron der BAB A 9 liegt die Bundesstraße
mit ihrem Wirkbereich im Tal des Weißen Maines, das eine hohe
potenzielle Lebensraumfunktion aufweist. Weiter verläuft die B 303
von Tröstau über Bad Alexandersbad nach Marktredwitz entlang des
Röslautals, so dass der Wirkbereich dieses aktuell und potenziell
hoch bewertete Tal und die Biotopachse hervorragender Bedeutung
beeinflusst.
2. Durch
Straßen im Umfeld von Amphibienlaichgewässern überregionaler bis
landesweiter Bedeutung (Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen (StMLU) (1991), (1994), (1997), (1999), (2002), LfU (o. J.)
Dargestellt werden Straßen mit mehr als 1.000 DTV
im Abstand von bis zu 1.000 m zu Amphibienlebensräumen der
ASK, deren Lebensstätten im ABSP als überregional und landesweit
bedeutsam eingeschätzt worden sind.
Folgende Abschnitte von Autobahnen und Bundesstraßen
zählen zu diesen Konflikten:
an der BAB A 9:
- im Bereich östlich Rothenbürg auf einem ca. 1.400 m langen
Teilstück
- nordöstlich Haag bis Höhe Neuenreuth in einem ca. 2.000 m
langen Teilstück
an der BAB A 93
- auf ca. 350 m südöstlich Trogen
- zwischen Rehau und Schönwald auch ca. 500 m und im weiteren
Verlauf im Mündungsbereich von Steinselb und Selb auf ca. 1.550 m
- im Bereich von südlich Thierstein bis nördlich Thiersheim in
einem ca. 1.350 m langen Teilstück nördlich Braunersgrün
- südlich Leutenberg bis nördlich Lorenzreuth auf einer Länge
von ca. 2.300 m
an der BAB A 70
- zwischen Tal des Roten Maines und der Autobahnanschlussstelle
Kulmbach/Neudrossenfeld auf einer Länge von ca. 2.000 m
an der B 2:
- zwischen Weißlenreuth und Konradsreuth auf einer Länge von ca.
1.900 m vom Zentrum Weißlenreuth Richtung Norden
- zwischen Böseneck und Gefrees auf ca. 1.550 m
- von Schnabelwaid bis Creußen fast durchgängig auf einer Länge
von ca. 3.800 m entlang des Craimoosweihers
- im Forst Thiergarten, südlich Bayreuth auf ca. 2.100 m
Länge
- von Weidensees bis Bronn über eine Strecke von ca. 2.100 m
an der B 22:
- im Bereich von Schönfeld und weiter nach Osten Richtung Busbach
im Verlauf von ca. 2.200 m von Schönfeld entlang der Lochau
- von Aichig ab, entlang Neunkirchen auf ca. 1.900 m
an der B 85:
- zwischen der Autobahnausfahrt Kulmbach/Neudrossenfeld und Hornungsreuth
auf ca. 1.400 m
- zwischen Altenplos und Heinersreuth auf ca. 1.800 m Länge
an der B 173:
- im Bereich der Ortsumgehung Selbitz in den Niederungsbereichen
auf einer Länge von ca. 2.000 m
- von Haidt bis zur östlichen Regionsgrenze auf ca. 1.400 m
- auf einem sehr kurzen Kurvenstück zwischen Straßdorf und Culmitz
an der B 289:
- zwischen Stollen und Rehau auf ca. 2.000 m Länge ab Stollen
- in der Kurve bei Selbitz auf ca. 500 m Länge
an der B 303:
- die B 303 von Schirnding bis zur östlichen Regionsgrenze
auf ca. 600 m Länge vor dem Grenzübergang Schirnding
- die B 303 westlich Tröstau auf ca. 750 m ab der Waldrandgrenze
des Fichtelgebirges Richtung Osten
3. Durch
Straßen im Umfeld von Wald bewohnenden Tierarten mit großräumigem
Habitatanspruch, wie z.B. Auerhuhn, Luchs, Schwarzstorch, Haselhuhn
oder Ziegenmelker als Indikatoren für noch großräumige und weitgehend
intakte, wenig gestörte Waldflächen
Dargestellt sind Straßen über 1.000 DTV, die
Lebensräume der oben genannten Arten queren bzw. deren Grenzen bilden
(Datenquellen: Artenschutzkartierung, ABSP-Bände der Landkreise,
Informationen der Unteren und Höheren Naturschutzbehörden)
Dazu gehören folgende Autobahn- und Bundesstraßenabschnitte:
- die BAB A 93 teilt zwischen Rehau und Schönwald die
großflächig unzerschnittenen Waldflächen des Fichtelgebirges vom
Rehauer Forst
- die B 85 verläuft ab der Anschlussstelle Pegnitz/Grafenwöhr
bis zur Regionsgrenze durch den Veldensteiner Forst und trennt
großflächig unzerschnittene Lebensräume
- die B 173 trennt in ihrem Verlauf von der westlichen Regionsgrenze
bis westlich Schwarzenbach unzerschnittene Wälder des Frankenwaldes
- die B 289 grenzt zwischen Quellenreuth und Rehau an die
unzerschnittenen Räume der Fichtelgebirgswälder an
- die B 303 quert bzw. grenzt auf ihrem gesamten Verlauf
von Vorderschmelz bis Neuenhammer an die großflächig unzerschnittenen
Wälder des Fichtelgebirges. Außer im Bereich der Rodungsinsel
Bischofsgrün kommt es daher in ihrem gesamten Verlauf zu einer
Zerteilung der großflächig unzerschnittenen Lebensräume
4. Durch Straßen im Umfeld bundesweit bis europaweit bedeutsamer
Kolonien der Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang
II und IV der FFH-Richtlinie (92/43/EGW), die durch Verkehrstrassen
beeinträchtigt werden können
Dargestellt werden Straßen > 1.000 DTV in der
Nähe (< 1.000 m) von Wochenstuben der Mopsfledermaus oder
in der Nähe (< 1.000 m) der Mausohrwochenstuben jeweils
bundesweiter oder europaweiter Bedeutung (Datenquelle: Artenschutzkartierung,
Koordinationsstelle für Fledermausschutz in Nordbayern, Rudolph
(2000))
Diese sind in der Region:
- Die B 471 bei Pottenstein
- Die St 2185 bei Oberailsfeld
- Die BT 16 bei Neustädtlein
- Die KU 4 bei Peesten
- Die St 2190 bei Katschenreuth
- Die St 2182, St 2183 und die KU 15 bei Trebgast
- Die WUN 18 bei Brand im Kösseinetal.
5. Durch Straßen im Umfeld von Wiesenbrütergebieten
Barrierewirkung im Umfeld von Wiesenbrütergebieten
(Datenquelle Artenschutzkartierung) wurde dargestellt bei Straßen
> 1.000 DTV, die ausgewiesene Wiesenbrütergebiete queren,
wie in der Region
- die BAB A 93 bei Grünhaid
- die B 289 südlich Rehau
An zahlreichen weiteren Stellen werden Lebensräume oben beschriebener
bedeutender Tierarten, Biotopverbundachsen sowie weitere für die
aktuelle und potenzielle Lebensraumfunktion wertvolle Gebiete durch
Staats- und Kreisstraßen gequert, wodurch wichtige Funktionsbeziehungen
innerhalb des Biotopverbundes unterbrochen oder zumindest in ihrer
Funktion eingeschränkt werden können.
|
Raumbedeutsame Planungen,
bislang ohne konkrete Trassen
(Ost-West-Verbindung Fichtelgebirge)
|
Für die in Planung befindliche Ost-West Verbindung
Fichtelgebirge bestehen noch keine konkreten Trassen, lediglich
Korridore (Quelle www.regierung.oberfranken.bayern.de,
u. a)
Eine Darstellung in Karte 3.3
erfolgte daher nicht.
Eine Raumempfindlichkeitsanalyse (REA) aus dem Jahr
2001 diente der weiteren Entscheidungsfindung (Dorsch
Consult 2001). In weitgehender Übereinstimmung mit der Bewertung
im LEK (vgl. v.a. Karte 1.4: „Schutzgutkarte Arten und Lebensräume“
des LEK und Unterlage 2: „Raumempfindlichkeitskarte“ der REA) wurden
größere Flächen sehr hoher Raumempfindlichkeit für eine mögliche
Ost-Westverbindung Fichtelgebirge auf Grund des Schutzguts „Flora,
Fauna, Lebensräume“ v. a. in folgenden Bereichen des Plangebietes
gesehen:
- Moore (v. a. Torfmoorhölle) und Feuchtwiesen rund um Voitsumra
westlich von Weißenstadt
- Nördliche Ausläufer des Schneebergmassivs südlich von Weißenstadt
(rund um den Rudolphstein)
- Wälder, Felsen und Teiche rund um den Buchberg östlich von Weißenstadt
- Zentrale Teile des Waldsteinmassivs (z.B. Teufelstisch, Epprechtstein)
und des Kornbergmassivs im Martinlamitzer Forst
- Weitgehend die gesamte Aue des Egertales mit Zuflüssen wie Selb
oder Steinselb
- Das Umfeld des Zeitelmooses südlich von Röslau
- Der Unterlauf des Röslautales
- Die Wälder im Umfeld des Zeitelmooses nordwestlich von Wunsiedel
Außerhalb des Untersuchungsgebietes der REA (Unterlage
2, Dorsch Consult 2001) wurden im Rahmen
des LEK noch folgende planungsrelevante Bereiche für das Schutzgut
Arten und Lebensräume mit einer sehr hohen Lebensraumqualität bewertet
(vgl. Karte 1.4). Diese besitzen dementsprechend ebenfalls eine
sehr hohe Raumempfindlichkeit im Sinne der REA:
- Weite Teile des Hohen Fichtelgebirges, v. a. das gesamte
Schneebergmassiv, die Wälder des Kösseinemassivs bis an den Westrand
von Marktredwitz, sowie die Wälder des Kornbergmassivs (Martinlamitzer
Forst).
Auf der Grundlage der Raumempfindlichkeitsanalyse hat das Straßenbauamt
Bayreuth fünf Trassenkorridore näher untersucht (vgl. Pressemitteilung
85/1 der Regierung von Oberfranken vom 25.06.2001, (http://www.regierung.oberfranken.bayern.de
):
- Im Raumsektor Gefrees-Münchberg-Schirnding die Varianten Süd,
Mitte-Süd, Mitte und Nord
- Eine südliche Umfahrung des Fichtelgebirges in direkter Fortsetzung
der Autobahn A 70 nach Osten bis zum Grenzübergang Schirnding
Diese Trassenkorridore wurden anhand der Kriterien
Umweltverträglichkeit, Verkehrswirksamkeit und Kosten bewertet.
Die Varianten mit guter Verkehrswirksamkeit
bei gleichzeitig akzeptablen Kosten
und relativ geringen Querungslängen für Gebiete sehr hoher und
hoher Raumempfindlichkeit sind die Variante Mitte und Mitte-Süd.
Diese wurden daher als Projektvorschläge ausgewählt, damit Hauptkonfliktpunkte
wie z.B. die Querung der Feuchtgebiete bei Voitsumra südwestlich
von Weißenstadt oder die Querung des Kösseinemassivs westlich von
Marktredwitz vermieden werden können. Als wichtigste Konfliktpunkte
der ausgewählten Projektvorschläge (Variante Mitte und Mitte-Süd,
vgl. Unterlage 3, Dorsch Consult 2001) verbleiben:
- Die Querung des Waldsteinmassivs durch beide Varianten. Ein
Tunnel von ca. 3,5 km Länge soll hier die Beeinträchtigungen
minimieren. Er bildet die Voraussetzung für die Aufrechterhaltung
der Wanderbeziehungen des Rotwildes und des Luchses zwischen dem
Fichtelgebirge und dem Kaiserwald
- Die Querungen beider Varianten mit einer
Biotopverbundachse hervorragender Bedeutung im Raum Zigeunermühle
– Ziegelhütte – Lehsten – Frankenhammer nordöstlich von Weißenstadt
(vgl. LEK-Karte 4.4, Ziel BV 9
und A 39.18)
und der Variante Mitte-Süd zwischen Birk und Röslau mit der gleichen
Biotopverbundachse (BV 9). Diese Biotopverbundachse verbindet
über Waldflächen und ökologisch hochwertige Feuchtgebiete entlang
des Lehstenbaches die großen Wälder, Moore und Feuchtgebiete des
Hohen Fichtelgebirges und des Vorlandes westlich von Weißenstadt
mit den Wäldern und Feuchtgebieten um Röslau und dem Zinngraben.
Hervorzuheben sind in dem Gebiet von landesweiter Bedeutung gem.
ABSP (StMLU 1999) Vorkommen von Luchs, Sumpfspitzmaus,
Braunem Langohr, Brutvorkommen von Schwarzstorch, Sperlingskauz,
Rauhfußkauz, Hohltaube und das Vorkommen der Glänzenden Seerose
Nymphaea candida, sowie Nachweise der Kreuzotter und mehrerer
vom Aussterben bedrohter Moorlibellenarten.
- Diese Biotopverbundachse (vgl. Karte
4.4, BV 9)
steht nach Süden mit dem Egertal (vgl. Karte 4.4, BV 20)
und in der Fortführung auch mit den Wäldern und Feuchtgebieten
rund um das Zeitelmoos nordwestlich von Wunsiedel (vgl. Karte
4.4, A 39.22)
in Verbindung. In erster Linie für bodengebundene Tierarten mit
großen Lebensraumansprüchen, wie dem Luchs oder dem Fischotter
können die Querungen dieser Biotopverbundachse erhebliche Beeinträchtigungen
darstellen. Diese sind daher durch geeignete Maßnahmen (vgl. voriger
Absatz) zu minimieren.
- Die Querung des Egertales mit der Biotopverbundachse
hervorragender Bedeutung östlich von Franken (vgl. Karte
4.4, BV 20)
durch die Variante Mitte-Süd. Hier ist für die Minimierung der
Beeinträchtigungen zu sorgen.
- Die Querung des Egertales (vgl.
Karte 4.4, BV 20)
östlich von Marktleuthen mit der Biotopverbundachse hervorragender
Bedeutung durch die Variante Mitte. Insbesondere für bodengebundene
und schützenswerte Tierarten wie dem Fischotter oder Biber, aber
auch für Wiesenbrüter wie z.B. Braunkehlchen,
Wiesenpieper oder Bekassine sowie für das gesamte Ökosystem des
landesweit bedeutsamen Talzuges (StMLU
1999) sind
auch hier geeignete Maßnahmen erforderlich.
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Wasserwirtschaft
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Ausbau von Fließgewässern, Hochwasserfreilegung
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Darstellung in Karte 3.3: Bereiche
mit möglichen Beeinträchtigungen der aktuellen und potenziellen
Lebensraumfunktion durch eingeschränkte Durchgängigkeit von Fließgewässern
Auf Grund bestehender Staustufen und Gewässersicherungen
in der Region ist die Abfluss- und Grundwasserdynamik nachhaltig
verändert. Zahlreiche Querbauwerke zum Gewässerausbau und zur Energiegewinnung
bzw. frühere Mühlen reduzieren die biologische Durchgängigkeit der
Gewässer erheblich. Begradigungen und Uferverbauungen beeinträchtigen
die ökologische Funktionsfähigkeit dieser Gewässer zusätzlich.
An folgenden Stellen liegen laut Untersuchungen des
Bezirksfischereiverbandes Oberfranken e. V. (Bezirksfischereiverband Oberfranken e. V. (2002), (2000),
(1998)) Beeinträchtigungen an der Durchlässigkeit der Fließgewässer
vor, die für die Gewässerfauna teilweise unüberwindliche Barrieren
darstellen (die Querbauwerke werden jeweils flussaufwärts aufgeführt):
- am Ailsbach: zwischen Oberailsfeld und Neumühle, Neumühle, Schweinsmühle
- an der Aufseß: in Doos, zwischen Seelig und Doos, Kuchenmühle,
im Talgrund von Seelig, zwischen Siegritzberg und Seelig, südlich
Aufseß, in Oberaufseß, Neuhauser Mühle, in Neuhaus, bei Sachsendorf,
in Drosendorf
- an der Eger: Pfeiffermühle, Massemühle, Königsmühle, das Elektrizitätswerk
Dr. Maier, Hendelhammer, Wendenhammer, Neumühle, Neudorfer Mühle,
in Röslau, die Thusmühle, das Elektrizitätswert Thus, die Sohlschwelle
in Franken, das Wehr in Franken, die Sohlschwelle oberhalb Franken,
in Frankenhammer, die „Untere Mühle“ in Weißenstadt
- an der Kösseine: Krippner Mühle, in Friedau, in Brand, Wölsauer
Mühle, Troglauer Mühle
- an der Lamitz: Lamitzmühle, in Martinlamitz, Wässerwehr bei
Neuenhammer, Neuenhammer
- am Main: Rothwinder Mühle, Bad in Mainleus
- an der Püttlach: in Tüchersfeld, zwischen Tüchersfeld und Pottenstein,
in Pottenstein
- an der Röslau: in Schirnding, Kieselmühle, Wiesenmühle, Nagelfabrik
Künzel, Elisenfels, Dötschenmühle, „Untere Mühle“ in Lorenzreuth,
in Unterthölau, Hammermühle, Juliushammer, Schneckenhammer, Fleißenhammer,
Krohenhammer, Stollenmühle, Grötschenmühle
- am Roten Main: Steinenhausen, Frischenmühle, Dreschenmühle,
in Langenstadt, in Neuenreuth, in Altdrossenfeld, in Altenplos,
in Unterkonnersreuth, in Heinersreuth, Flößangerwehr, Pegel in
Bayreuth, Hölzleinsmühle, Walkmühle (Warme Steinach), St. Johanniser
Mühle, Grunauer Mühle, Bruckmühle, Bodenmühle, Schlehenmühle,
Hammermühle, Hollmühle
- an der Sächsischen Saale: in Blankenstein, Papierfabrik, in
Sparnberg, Kuhmühle, Steinmühle, Lamitzmühle, in Joditz, Fattigsmühle,
Oberländer in Unterkotzau, in Moschendorf, Haarbauersche Mühle,
Sohlschwelle in Oberkotzau, in Oberkotzau, Kofer in Fattigau,
Stegmühle, Sohlschwelle am blauen Fels zwischen Seulbitz und Förbau,
in Steinbühl
- an der Schwesnitz: Teichausleitung bei Oberkotzau, Sohlschwellen
von Oberkotzau über Wurlitz und Rehau bis an den Rand des Rehauer
Forstes
- an der Selbitz: In Blankenstein, das Höllenkraftwerk, Modelsmühle,
Unterklingensporn, das Kraftwerk Naila, Sohlschwelle zwischen
Naila und Selbitz, Sohlschwelle bei Weidesgrün, in Schauenstein,
Schlossmühle
- an der Südlichen Regnitz: in Neudöhlau, Klötzlamühle, in Regnitzlosau,
Neumühle, Unterhammer
- an der Truppach: bei Ringau, in Mengersdorf, zwischen Mengersdorf
und Obernsees
- am Weißen Main: bei Burghaig, Forstlasmühle (Schorgast), bei
Fölschnitz, bei Ködnitz, bei Trebgast, Eichenmühle, Frankenhammer,
Goldmühle, Bruckmühle, bei Vorderröhrendorf, Juliasthal, bei Hinterröhrendorf,
Firma Popp, das Weißmainkraftwerk, Glasermühle
- an der Wiesent: in Doos, zwischen Rabeneck und Doos, Mühle bei
Rabeneck, Hammermühle, Mühle in Waischenfeld, Aalkorb, Hammer
bei Plankenfels, Neumühle, bei Stechendorf, in Welkendorf, Mühlen
in Weiher, Neidenstein, bei Schafhof, in Loch, in Wiesentfels
Vor allem die in den vergangenen Jahrhunderten ausgebauten
Floßbäche im Frankenwald weisen zahlreiche Sohlschwellen, Laufbegradigungen
oder Uferbefestigungen auf, die für eine naturnahe Fließgewässerdynamik
und -ökologie ein erhöhtes Konfliktpotenzial bergen.
Infolge geplanter Ausbaumaßnahmen
von Gewässern können sich Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionsfähigkeit
der Fließgewässer und der Aue und damit der Standortqualität ergeben.
Durch Hochwasserfreilegungsmaßnahmen kann ein erhöhtes Risiko durch
Reduzierung von Überschwemmungsflächen und durch den Verlust von
wertvollen Lebensräumen bestehen. Laut Regionalplan sollen vordringlich
Schutzmaßnahmen insbesondere in den Nahbereichen Bayreuth, Hof,
Kulmbach, Pottenstein und Stadtsteinach durchgeführt werden.
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Ver- und Entsorgung
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Freileitungen
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Darstellung in Karte 3.3: Mögliche
Beeinträchtigungen durch bestehende und geplante Infrastruktureinrichtungen
mit Barrierewirkung – hier: Freileitungen
Vor allem in Gebieten, die für seltene und gefährdete
Vogelarten sowie für den Vogelzug von Bedeutung sind, können Freileitungen
zu erheblichen Beeinträchtigungen führen. Es wurden nach Konfliktschwerpunkten
folgende Barrierewirkungen ermittelt: (Nummerierung laut Legende
der Karte 3.3, ausgelassene Punkte sind unter dem Kapitel „Barrierewirkung
durch Verkehr“ weiter oben in dieser Tabelle aufgeführt)
1. Barrierewirkung durch
Freileitungen im Umfeld von Uhu- Schwarz- oder Weißstorchnachweisen
Dargestellt werden Fernleitungen, die im Umkreis
von bis zu 2.000 m von Uhu-, Schwarz- bzw. Weißstorchnachweisen
der ASK der letzten 10 Jahre liegen. In der Region sind dies Freileitungen
- von Quellitzhof bis Rehau
- südlich Lösau
- von Kirchenlamitz bis zum Kaiserhammer Forst
- von Kirchenlamitz bis Habnith
- östlich Selb
- von Bärnhof nach Kulmbach
- vom Mainleus nach Kulmbach
- von Proß nach Kulmbach
- von Kulmbach nach Dreschen
- zwischen Gefrees und Kornbach
- zwischen Hohenknoden und dem Weißen Main
- südlich des Weißenstädter Sees
- von Weißenstadt zum Frankenberg
- südlich Röslau
- von Wunsiedel bis Rosenhof
- zwischen Bernstein, Thiersheim und Leutenberg
- von Hornungsreuth bis Bayreuth
- am nordwestlichen Stadtrand von Bayreuth
- südöstlich Waldershof
- entlang der B 22 von Schanz bis zum Ehrlichbach bei Busbach
2. Barrierewirkung durch Freileitungen im Umfeld
von Wiesenbrütergebieten
Barrierewirkung im Umfeld von Wiesenbrütergebieten
wurde dargestellt bei Freileitungen, die ausgewiesene Wiesenbrütergebiete
queren. In der Region sind dies folgende Freileitungen:
- Erlaburg bei Bad Steben
- nördlich Unterkotzau
- südwestlich Weinlitz
- südöstlich Schwarzwinkel
- nordöstlich Rehau
- östlich Fattigau
- nordöstlich Schönwald
- zwischen Kirchenlamitz und Niederlamitz
- südlich Fassoldshof
- westlich Bad Berneck
- nördlich Brand
3. Barrierewirkung durch Freileitungen im Umfeld
rastender Zug- und Wasservögel
Barrierewirkung im Umfeld rastender Zugvögel und
Wasservögel wurde dargestellt bei Freileitungen im Abstand von bis
zu 1.000 m zu Gewässern, die bedeutsame Rastplätze für Zugvögel
darstellen (aus Informationen der Unteren Naturschutzbehörden sind
dies der Förmitzspeicher und der Weißenstädter See). In der Region
sind dies folgende Freileitungen:
- südlich des Förmitzspeichers südlich Förmitz
- südlich des Weißenstädter Sees
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Deponien
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Die von Deponien ggf. ausgehenden Beeinträchtigungen
müssen einzelfallbezogen festgestellt werden.
(Die Deponien sind in Karte
2.2 dargestellt)
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Rohstoffabbau
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Lebensraumverlust
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Darstellung in Karte 3.3: Mögliche
Beeinträchtigung der aktuellen Lebensraumqualität und des Entwicklungspotenzials
für seltene und gefährdete Lebensräume durch geplante Flächenverluste
Einige geplante Abbaugebiete liegen in Landschaftsteilen
mit höherer aktueller oder potenzieller Lebensraumfunktion und beeinträchtigen
diese mit dem beginnendem Abbau in diesen Bereichen. Unabhängig
davon kann eine Folgenutzung „Naturschutz“ auch wieder wertvolle
Lebensräume schaffen.
In der Karte 3.3 wurden alle regionalplanerisch
relevanten Abbauflächen über 5 ha dargestellt, die in Bereichen
mittlerer bis sehr hoher aktueller oder potenzieller Lebensraumqualität
liegen. Die Größeren davon (über 10 ha) sind:
- der nördliche Ausbau des Diabassteinbruchs Db1 südlich Hadermannsgrün;
er liegt in einem Gebiet mit mittlerem Entwicklungspotenzial
- der geplante Diabasabbau Db3 am Kulm bei Köditz; er liegt in
einem Gebiet mit mittlerem Entwicklungspotenzial
- die Erweiterung des Diabassteinbruchs Db5 südlich Köditz liegt
in einem Bereich mit mittlerem Entwicklungspotenzial
- der geplante Diabasbruch Db8 nordwestlich Wartenfels liegt auf
Flächen mit hoher, teilweise auch sehr hoher aktuellen Lebensraumfunktion
- die geplante Erweiterung des Diabassteinbruchs Db10 nördlich
Kupferberg; sowohl die aktuelle als auch die potenzielle Lebensraumfunktion
sind mit mittel bewertet
- der geplante Diabasbruch Db16 südlich Kupferberg liegt in einem
Bereich, dessen aktuelle und potenzielle Lebensraumfunktion mit
mittel bewertet wurden
- der geplante Sand- und Kiesabbau SKi6 bei Harsdorf liegt in
einem Bereich, dessen aktuelle Lebensraumfunktion mit mittel eingeschätzt
wurde
- der geplante Sandsteinabbau Ss2 und Ss9 südlich Pechgraben liegt
in einem aktuell hoch bewerteten Raum
- der geplante Abbau von Sand und Kies, SKi8, südlich Bindlach
liegt auf einer Fläche, deren potenzielle Lebensraumfunktion mit
mittel bewertet wurde
- der geplante Abbau von Sand und Kies, Ski11 südlich Kirchenpingarten
liegt in einem Gebiet mit mittlerer Lebensraumfunktion
- der geplante Sandsteinabbau Ss6 und Ss11 östlich Haag liegt
in einem Raum mit mittlerer aktueller Lebensraumfunktion
Einige kleinere (5 – 10 ha) finden sich in Stadtsteinach (Db15),
bei Hainbühl (Ss1, Ss8, SKi4), Bad Berneck (Db11, Db17) und Sandreuth
(SKi7).
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Erholung / Fremdenverkehr
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Mechanische Belastung, Verlärmung, Eutrophierung
von Badegewässern, Störwirkung über Spaziergänger/hohe Besucherfrequenzen
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Darstellung in Karte 3.3: Mögliche
Beeinträchtigung durch intensive Freizeitnutzung
Bei folgenden Erholungs-
und Freizeiteinrichtungen ist auf Grund der umgebenden
großräumig ungestörten Waldlebensräume von einem erhöhten Störpotenzial
auszugehen:
- an den
Aussichtspunkten westlich Geroldsgrün im Frankenwald
- am Aussichtspunkt Döbraberg
- in der Gipfelregion des großen Kornbergs
- am Epprechtstein
- in der Gipfelregion des großen Waldsteins
- am Wetzstein
- am Rudolfstein
- am Schneeberg
- am Ochsenkopf
- am Nußhardt
- der Aussichtspunkt östlich Goldkronach
- die Freilichtbühne Luisenburg und Felsenlabyrinth
- die Aussichtspunkte am Burgstein
- die Gipfelregion der Kösseine
- ein Aussichtspunkt südwestlich Mehlmeisel
- am Roßkopf, östlich Waldershof
- am Plößberg
- die Gipfelregion der Platte
- der Weißenstein
Ein großes Störpotenzial ist außerdem mit dem Klettern
an Felsen in der Fränkischen Schweiz und im Fichtelgebirge verbunden.
An folgenden Punkten ist auf Grund der hohen bis sehr hohen Bedeutung
der aktuellen Lebensraumqualität mit Beeinträchtigungen für die
Tier- und Pflanzenwelt zu rechnen:
- am Waldstein
- am Nußhardt
- am Felsenlabyrinth Luisenburg
- an den Felsen östlich Pottenstein
Die drei erstgenannten Klettergebiete sind mit einem
ganzjährigen Kletterverbot belegt, werden aber in einigen Kletterführern
beschrieben. Laut Informationen von Gebietskennern wird trotz Verbot
an diesen Stellen geklettert.
Schilifte haben in den Regionen Fichtelgebirge
und Frankenwald eine große Bedeutung für den Wintertourismus. Sie
stellen aber vor allem innerhalb großräumig ungestörter Waldlebensräume
auch ein Störpotenzial dar. Dies betrifft insbesondere die Anlagen:
- am Döbraberg südlich Schwarzenbach am Wald
- westlich Heinersreuth, nordöstlich Presseck
- am Kornberg im Martinlamitzer Forst
- um Oberwarmensteinach
Segel- und Sportflugplätze stellen für Vogelarten,
die auf spezielle Lebensräume angewiesen sind wie z.B. Wiesenbrüter
und rastende Vögel an Gewässern, durch Lärm und die Silhouetten
der Flugzeuge, welche die Tiere für Fressfeinde halten könnten,
eine Beeinträchtigung dar. In der Region sind es die Flugplätze:
Golfplätze haben auf den Naturhaushalt auf
Grund ihrer Bewirtschaftung eine nivellierende Funktion (gleichmäßiges
Wasser- und Nährstoffangebot). Zudem kommt ein erhöhter Anteil von
standortfernen Arten und Nutzungsformen. Vor allem die Planungen
können noch zu Verlusten von Biotopen führen und wurden daher als
Konflikte in Gebieten mit einer hohen bzw. sehr hohen aktuellen
oder potenziellen Lebensraumfunktion dargestellt. Im speziellen
sind dies in der Region:
- der geplante Golfplatz südlich Bad Steben
- der geplante Golfplatz bei Burg Rabenstein
Zeitweise hohe Beeinträchtigungen für Arten- und
Lebensgemeinschaften sind durch intensive Badenutzung und Wassersport
im Bereich folgender Gewässer mit höheren Bedeutungen für die aktuelle
oder potenzielle Lebensraumqualität für Tiere und Pflanzen anzunehmen:
- der Auensee bei Joditz
- der Untreusee südlich Hof
- der Förmitzspeicher südlich Schwarzenbach a. d. Saale
- der Selber Badesee im Selber Forst
- der Kulmbacher Baggersee
- der Weißenstädter See
- der Trebgaster Badesee
- der Fichtelsee
- der Nageler Weiher
- der Schöngrundsee bei Pottenstein
Ohne Darstellung in Karte 3.3:
Weitere mögliche Beeinträchtigungen können durch
Mountainbikestrecken, wie sie vor allem im Frankenwald anzutreffen
sind, hervorgerufen werden. Vor allem in den großräumig unzerschnittenen
Wäldern muss für störungsempfindliche Arten von Beeinträchtigungen
ausgegangen werden.
Im Fichtelgebirge bergen vor allem Loipen ein hohes
Konfliktpotenzial. Die Skilanglaufloipen werden zwar überwiegend
auf Wanderwegen gespurt. Sie bergen dennoch durch Querung der weitgehend
unzerschnittenen und lärmarmen Räume Beeinträchtigungen für störungsempfindliche
Arten wie z.B. das Auerhuhn bei Mehlmeisel und am Ochsenkopf. Dies
wird durch besondere touristische Angebote, wie z.B. Nachtskilauf
bis 22 Uhr auf beleuchteten Wegen zusätzlich verstärkt. Die durch
den Winter oft schon geschwächten Tierarten werden durch diese Störungen
zusätzlich belastet.
Als nachahmungswertes Beispiel für den Schutz der
Auerhuhnpopulation kann das Loipenkonzept Ochsenkopf gelten, das
durch wirksame Maßnahmen der Besucherlenkung Erholungsnutzung und
Artenschutz vereint.
Weitere Konflikte bestehen v. a. in der Frankenalb
durch das Sportklettern oder allgemein den Besuch von Höhlen. Höhlen
weisen zum einen eine hohe Bedeutung als geologische Besonderheit
(Geotop) auf, zum anderen besitzen sie auch ganzjährig eine hohe
Bedeutung für Arten- und ihre Lebensräume. Im Winter werden sie
z. T. von großen Kolonien streng geschützter Fledermausarten für
den Winterschlaf aufgesucht, die im Sommer die Höhlen als Tagesschlafplätze
und Paarungsquartiere nutzen. Die Eingangsbereiche oder die vom
Licht erfassten Einsturztrichter sind Sonderstandorte, die einer
Reihe von spezialisierten Pflanzenarten Lebensraum bieten.
Höhlen sind zu jeder Jahreszeit begehrte Besuchsobjekte
von verschiedenen Zielgruppen. Unter denen stellen die nicht in
Fachverbänden organisierten Höhlenbesucher, also Extremsportler
und Abenteuerlustige sowie Erholungssuchende, die sich mehr im Eingangsbereich
aufhalten (Feiern von Festen, Feuerstellen) die größten Störungen
und damit Gefahren für die Tiere dar. Durch die Besucher kommt es
zu Beschädigungen der Tropfsteine, Verschwärzungen der Wände, Anreicherung
von Müllresten etc. V. a. im Winter sind die Störungen der
Fledermäuse erheblich. Die Tiere verlieren durch mehrfaches Aufwecken
Energie und können so unter Umständen den Winterschlaf nicht überstehen.
Der Schutz vor Störungen erweist sich jedoch als schwierig, da er
einen hohen Überwachungsaufwand durch die Naturschutzwacht, Gemeinden,
Forstbedienstete oder andere erfordert.
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