6.4.4      Ziele für einzelne Teilräume (Karte 4.4)


08          Naturraum Nördliche Frankenalb

 

 

 

 

 

A 08.01

Die strukturreiche Kulturlandschaft der nordöstlichen Hochfläche und Abdachung der Wiesentalb ist v. a. im Umfeld von Wonsees, des oberen Lochautals, bei Zultenberg und entlang des Albtraufs zu erhalten. Hier ist auf eine Verringerung stofflicher Einträge aus der Landwirtschaft hinzuwirken.        
In den übrigen, strukturärmeren Gebieten soll ein Biotopverbundsystem von Magerstandorten und Gehölzstrukturen in einer ökologisch funktionsfähigen Dichte entwickelt werden.          
Erstaufforstungskonzepte und Biotopverbundplanungen sollen v. a. im Rahmen der gemeindlichen Landschaftsplanung zu einer Entflechtung konkurrierender Nutzungsansprüche und zur Vernetzung wertvoller Lebensräume beitragen.   
Die gebietstypischen Hüllweiher sollen erhalten und gepflegt werden. Ihr Lebensraumverbund sollte durch die Anlage neuer Gewässer an traditionellen Standorten entwickelt werden.          
Die charakteristischen Obstwiesen in Ortsrandlage sollen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung als erhaltenswürdige Strukturen besondere Beachtung finden und ggf. wieder entwickelt werden.     
Die vorhandenen strukturreichen Laub- und Mischwälder der nordöstlichen Albabdachung sollen erhalten und Nadelforste zu standortheimischen Laubwäldern entwickelt werden.          
Im Bereich des Ostrandes der Frankenalb zwischen Kasendorf und Berndorf sollte das bestehende Landschaftsschutzgebiet „Fränkische Schweiz“ erweitert werden. 

           

Die nordöstliche Hochfläche der Wiesentalb ist v. a. in den Gebieten um Wonsees (Krögelstein bis Schirradorf, Sanspareil, Großenhül/Kleinhül), im oberen Lochautal (um Trumsdorf, Alladorf und Lochau) sowie am nordöstlichen Albtrauf bei Zultenberg von hervorragender naturschutzfachlicher Bedeutung. Hier prägen Heckenlandschaften und ökologisch funktionsfähige magere Biotopkomplexe, wie Wacholderheiden, Magerrasen, wärmeliebende Säume und Ranken sowie lichte Kiefernwälder auf ehemaligen Schafhutungen die Landschaft. Vereinzelt (Krögelstein, Schirradorf) finden sich an überhängenden Felsen als Besonderheit die Balmengesellschaften mit Vorkommen des stark gefährdeten Scharfkrautes (Asperugo procumbens), dessen bayerischer Verbreitungsschwerpunkt in Oberfranken liegt (Merkel & Walter 1998).

Auf Grund des wenig filterfähigen Karstuntergrundes und der erosionsanfälligen Böden liegen die Hauptkonflikte in der stellenweise intensiven ackerbaulichen Nutzung. Sie führt zu erhöhten stofflichen Einträgen in die Gewässer der angrenzenden Zielgebiete (A 08.03: Wiesent und Zuflüsse, A 08.02: Kasendorfer Trockenhänge, A 08.05: Albhochfläche zwischen Wiesent und Truppach), in die wertvollen Magerstandorte sowie im Falle einer weitergehenden Intensivierung zum Verlust von Kleinstrukturen. Für die Erhaltung des Landschaftscharakters und seiner Lebensraumvielfalt sollte daher auf die Förderung extensiver Nutzungsformen hingewirkt werden.

Die strukturärmeren Gebiete der übrigen Hochfläche sind überwiegend von allgemeiner Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten. Der Entwicklung eines funktionsfähigen Biotopverbundes der verbliebenen Magerstandorte kommt hier große Bedeutung zu.

Der Biotopverbund für Magerstandorte sollte v. a. durch folgende Maßnahmen verbessert werden:

  • Erhaltung und Ausdehnung der Schaftriftsysteme als effektive Möglichkeit des Individuen- und Artenaustauschs.
  • Förderung extensiver Grünlandnutzung zu Gunsten trockener, nährstoffarmer Wiesengesellschaften.
  • Förderung extensiver Ackerbewirtschaftung, vorrangig entlang von Waldrändern, um eine artenreichere Zonierung der Wald-Offenlandgrenze zu entwickeln, deren Verbundfunktion zu verbessern und die Ackerwildkrautflora zu fördern.
  • Entwicklung strukturreicher Waldränder, Säume und Ranken als Biotopverbundelemente, ausgehend von bestehenden Potenzialen.

Oben erläuterte Maßnahmen sind in der Regel als Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft geeignet und können so zur Erhaltung und Entwicklung der Magerstandorte beitragen.

Gerade in den ökologisch wertvollen Grenzertragslagen wird häufig die landwirtschaftliche Nutzung aufgegeben und die Flächen statt dessen aufgeforstet. Dadurch geht sowohl die naturschutzfachliche Wertigkeit als auch der Charakter dieser reich gegliederten Kulturlandschaft verloren.

Die Ausweisung von Aufforstungsgewannen und nicht aufzuforstenden Flächen in Erstaufforstungskonzepten ermöglicht in Verbindung mit Biotopverbundplanungen die Berücksichtigung der gebietsspezifischen Erfordernisse und der naturschutzfachlichen Belange. Sie sind daher als wesentlicher Teil der Landschaftsplanung für alle Gemeinden des Zielgebietes sinnvoll.

Die Maßnahmen zur Erhaltung und Sanierung der wenigen noch vorhandenen Hüllweiher sollten fortgesetzt werden. Die Anlage neuer Kleingewässer zum Verbund der inzwischen vielfach isoliert liegenden Weiher sollte, insbesondere bei Vorhandensein hochwertiger Artvorkommen, angestrebt werden (vgl. Dürer et al. 1995).

Die charakteristischen Streuobstwiesen in Ortsrandlage tragen wesentlich zum Arten- und Strukturreichtum der Kulturlandschaft bei. Sie sind in erster Linie durch die bauliche Entwicklung der Siedlungen gefährdet und sollen deswegen durch eine Natur und Landschaft schonende Bauleitplanung erhalten und ggf. wiederhergestellt werden.

Die z. T. mittelwaldartig genutzten, standortheimischen Laub- und Mischwälder der steilen nordöstlichen Albabdachung sind äußerst struktur- und artenreich und daher erhaltenswürdig und ggf. auf entsprechenden Standorten wieder zu entwickeln.

A 08.02

Die Trockenhänge bei Kasendorf sind als reich strukturiertes, extensives Grünland zu erhalten, zu entwickeln sowie naturschutzrechtlich zu sichern.

     

Die extensiven, artenreichen Wiesen, Halbtrockenrasen, mageren Altgrasbestände und die mit dem Offenland eng verzahnten Hecken und Gebüsche sind ein mögliches Ausbreitungszentrum für Pflanzen- und Tierarten der Trockenlebensräume und von hervorragender Bedeutung für den Biotopverbund.

Während die Trockenhänge früher überwiegend beweidete Halbtrockenrasen waren, sind sie heute eher als trockene, etwas nährstoffreichere Glatthaferwiesen anzusprechen. Gut ausgebildete Halbtrockenrasen existieren nur noch kleinflächig.

Neben der naturschutzrechtlichen Sicherung dieses Gebietes ist die Erhaltung und Optimierung der Lebensraumqualität durch die Förderung extensiver Bewirtschaftung oder durch Pflegemaßnahmen ein wesentliches Ziel. Dazu zählt vorrangig die Förderung der Wanderschäferei, die sehr effektiv zum Artenaustausch entlang der Schaftriftsysteme beiträgt und damit den Biotopverbund von Trockenlebensräumen auf der Hochfläche der Frankenalb stärkt.

Auch die wärmeliebenden Waldsäume stellen wichtige Teillebensräume und Verbundelemente dar und sollen durch Pflegemaßnahmen erhalten werden.

A 08.03

Das Wiesenttal mit seinen Seitentälern (Aufseß-, Kainach-, Truppach-, Zeubach-, Ailsbach-, Püttlachtal) ist als landesweiter Erhaltungs- und Entwicklungsschwerpunkt für Arten und Lebensräume (ABSP Bayreuth, StMLU 2002) besonders zu fördern und soll in weiten Bereichen naturschutzrechtlich gesichert werden.  
Die naturnahen, sehr struktur- und artenreichen Laubmischwälder der steilen Talhänge (v. a. von Wiesent, Ailsbach, Püttlach, Aufseß und Kainach) sollen in ihrer ursprünglichen Ausprägung weiterentwickelt werden. Hierfür soll auf eine stellenweise Rücknahme der forstlichen Nutzung, z.B. durch Ausweisung von Naturwaldreservaten oder durch die naturschutzrechtliche Sicherung, z.B. des Püttlachtales östlich von Pottenstein, hingewirkt werden. Das überregional bis landesweit bedeutsame Verbundsystem von Trockenlebensräumen (v. a. Kalkmagerrasen, Wacholderheiden, Felsheiden, lichte Kiefernwälder) soll durch Pflege und die Förderung der Schafbeweidung langfristig erhalten bzw. durch die Förderung von Felsfreilegungen und Entbuschungen wieder entwickelt werden.
Die wertvollen zusammenhängenden Feuchtlebensräume der Talbereiche und die weitgehend naturnahen Fließgewässer sollen in ihrer Biotopfunktion erhalten und verbessert werden. Die Talräume sollten daher vorrangig für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung herangezogen werden.      
Durch Besucherlenkung sind die Konflikte zwischen der Erholungsnutzung und dem Schutz der Lebensräume weiter zu entflechten.         
In den intensiver bewirtschafteten Einzugsbereichen von Püttlach, Wiesent, Kainach, Truppach, Ailsbach und Aufseß ist auf eine Verringerung des Nährstoffeintrages aus der Landwirtschaft hinzuwirken.   
Im Bereich des Wiesenttals und das Zeubachtals bei Waischenfeld sowie des Ahorntals sollte das bestehende Landschaftsschutzgebiet „Fränkische Schweiz“ erweitert werden. AllMBl Nr. 11/2001) gemeldet und stellen einen Lebensraumkomplex von sehr hoher naturschutzfachlicher Bedeutung dar.

     

Weite Strecken von Wiesenttal, Püttlachtal, Zeubachtal, Kainachtal und Ailsbachtal sind als NATURA 2000-Gebiete (AllMBl Nr. 11/2001) gemeldet und stellen einen Lebensraumkomplex von sehr hoher naturschutzfachlicher Bedeutung dar.

Die Täler mit ihren strukturreichen, z. T. naturnah ausgeprägten Laubwäldern der steilen Hanglagen (wenn auch zumeist sekundär in Folge aufgelassener Hutungen oder Niederwaldbewirtschaftung entstanden), mit den häufig freistehenden Kalkfelsen, den ausgedehnten Karsthöhlensystemen, mit Feuchtwiesen und naturnahen Flussläufen sowie den südexponierten Trockenhängen sind als Gesamtlebensraumkomplex sehr artenreich. Sie bieten auch Tierarten mit großen Arealansprüchen wie dem Großen Mausohr (Myotis myotis, Anhang II und IV der FFH-Richtlinie 92/43/EWG) Nahrungshabitate, Winterquartiere und Sommerquartiere von europaweiter Bedeutung (Bewertung entsprechend Rudolph 2000). Hier erreicht diese Art eine der bundesweit höchsten nachgewiesenen Populationsdichten (Rudolph & Liegl 1990). Damit liegt deren Schutz in besonderer Verantwortung der Region.

Auch eine Reihe weiterer streng geschützter Tierarten, wie z.B. Uhu oder Wanderfalke, belegen als anspruchsvolle Endglieder der Nahrungsketten die Bedeutung dieser Lebensraumkomplexe.

Die Waldbereiche sind auf Grund ihrer steilen Hanglage nur schwer zu bewirtschaften und daher sehr strukturreich und naturnah ausgeprägt (z.B. Laubmischwald im oberen Aufseßtal mit einer für Oberfranken seltenen, optimalen Ausprägung des Märzenbecher-Ahorn-Eschenwaldes; eines der größten Märzenbecher-Vorkommen in Oberfranken, Merkel 1987). In Abschnitten, die als Naturwaldreservate ausgewiesen sind (z.B. Buchenwald mit Eibenvorkommen an der Stempfermühle bei Gößweinstein, Region Oberfranken-West), kann eine besonders hohe Struktur- und Artenvielfalt beobachtet werden. Die Ausweisung weiterer Naturwaldreservate sollte daher auch für einige Laubwaldhangbereiche der Region angestrebt werden (z.B. Wiesenttal unterhalb Waischenfeld und oberhalb Hollfeld, unteres Aufseßtal und Ailsbachtal oder Püttlachtal östlich von Pottenstein).

Neben den strukturreichen Wäldern bestimmen auch die überregional bis landesweit bedeutsamen Trockenlebensräume der meist südexponierten Hänge die hohe naturschutzfachliche Wertigkeit des Talsystems. Die Ausbildung von trockenen Magerstandorten reicht von lichten Blaugras-Kiefernwäldern mit der in Oberfranken stark gefährdeten Scheiden-Kronwicke (Coronilla vaginalis, z.B. Wiesenthänge an der Wiesentfelser Mühle) über thermophile Gehölze auf Dolomitfelsen mit der auf Nordbayern beschränkten Fränkischen Mehlbeere (Sorbus franconica) bis zu Wacholderheiden, Felsheiden und (Halb-)trockenrasen. Die Kalktrockenrasen sind Wuchsorte einiger in Oberfranken endemischer Pflanzenarten (z.B. Schneids-Habichtskraut, Hieracium schneidii, bei Pottenstein). Für den Schutz weiterer Arten trägt Oberfranken eine besondere Verantwortung. Dies trifft z.B. für die Gewöhnliche Kugelblume (Globularia punctata) oder das stark gefährdete Sand-Strohblümchen (Helichrysum arenarium) zu (Merkel & Walter 1998, StMLU 2002).

Die naturnahen und meist unverbauten Fließgewässer mit ihren maximal mäßig und streckenweise (Püttlach östlich von Pottenstein) gering belasteten Abschnitten weisen u. a. Vorkommen von Wasseramsel, Eisvogel, Bachneunauge, Elritze, Äsche, Steinkrebs, Edelkrebs und Bachmuschel auf. Sie stellen einen landesweit bzw. abschnittsweise zumindest überregional bedeutsamen Lebensraum dar.

Die wertvollen Biotopkomplexe dieses Zielgebietes sind v. a. durch folgende Faktoren gefährdet:

  • Die geringen Filtereigenschaften des Karstgesteines beinhalten eine stete Gefährdung der Qualität des Grundwasserkörpers und der Fließgewässer. Daher sollte in weiten Umgriffen auf eine Reduktion stofflicher Einträge hingewirkt werden.
  • Ein weiterer nicht zu unterschätzender Gefährdungsfaktor ist die Freizeit- und Erholungsnutzung, da die abwechslungsreiche Landschaft viele Nah­erholungssuchende und Sportler (z.B. Klettern, Mountainbiking) anzieht. Besucherlenkungskonzepte könnten dazu beitragen, die Nutzungsansprüche zu entflechten.
  • Durch die Aufgabe extensiver Bewirtschaftungsformen, wie der Schafbeweidung oder niederwaldartiger Nutzung sind v. a. die Trocken­standorte bedroht. Die Förderung solcher Nutzungsformen oder auch von Pflegemaßnahmen soll die Erhaltung des Landschaftscharakters unterstützen.

A 08.04

Die Kulturlandschaft der Dolomitgebiete entlang von Aufseß und Wiesent ist in den Teilgebieten hervorragender Bedeutung für den Arten- und Lebensraumschutz zu erhalten, in den Teilgebieten besonderer oder allgemeiner Bedeutung soll sie entwickelt werden.      
Die struktur- und artenreichen Heckenlandschaften sollen als Biotopverbundsystem in einer ökologisch funktionsfähigen Dichte erhalten und entwickelt werden.      
Der Biotopverbund von Magerstandorten soll verstärkt entwickelt werden.
Auf eine Verringerung stofflicher Einträge aus der Landwirtschaft sowie der
erosionsfördernden Kulturen ist v. a. in überwiegend ackerbaulich genutzten Gebieten westlich und südlich von Hollfeld bis Plankenfels sowie rund um Waischenfeld hinzuwirken.    
Die gebietstypischen Hüllweiher sollen erhalten und gepflegt werden. Ihr Lebensraumverbund sollte durch die Anlage neuer Gewässer an traditionellen Standorten entwickelt werden       
Die charakteristischen Obstwiesen in Ortsrandlage sollen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung als erhaltenswürdige Strukturen besondere Beachtung finden und ggf. wieder entwickelt werden.          
Im Bereich um Waischenfeld, zwischen Waischenfeld und Kirchahorn sowie um Kobelsberg sollte das bestehende Landschaftsschutzgebiet „Fränkische Schweiz“ erweitert werden.   

     

Die Kulturlandschaft der Albhochflächen zwischen Aufseß und Wiesent ist v. a. durch die Vielfalt an Kleinstrukturen (Hecken, Ranken, Raine und Feldgehölze) von besonderer Bedeutung und in Teilbereichen, z.B. um Waischenfeld, Löhlitz, südlich Plankenfels oder westlich von Nankendorf auf Grund erhöhter Biotopdichte und eines damit verbundenen hohen Entwicklungspotenziales für gefährdete Biotope auch von hervorragender Bedeutung.

Das Vorkommen von Kalkscherbenäckern, wie z.B. im Umfeld von Löhlitz lässt erkennen, wie flachgründig und nährstoffarm die Böden hier sind. Sie verfügen deswegen über ein hohes Potenzial für die Entwicklung magerer und trockener Lebensräume, wie z.B. Altgrasstreifen, Magerrasen, wärmeliebende Hecken oder Gehölze, die vorrangig entlang von Flurgrenzen auf Ranken oder Lesesteinriegeln entwickelt werden sollen.

Auf Grund des wenig filterfähigen Karstuntergrundes und der erosionsanfälligen Böden liegen die Hauptkonflikte in der stellenweise intensiven ackerbaulichen Nutzung. Sie führt zu erhöhten stofflichen Einträgen in die Gewässer der angrenzenden Zielgebiete (A 08.03: „Wiesent, Aufseß u. a.“) sowie im Falle einer weitergehenden Intensivierung zum Verlust von Kleinstrukturen. Für die Erhaltung des Landschaftscharakters und seiner Lebensraumvielfalt sollte daher auf die Sicherung und Entwicklung des Biotopverbundes durch Hecken, Ranken, Raine und Feldgehölze und v. a. auf die Förderung extensiver Nutzungsformen hingewirkt werden.

Die Ausstattung an sonst in der Frankenalb häufigeren Trockenstandorten ist eher gering und sollte auf Grund des hohen Potenzials wieder entwickelt werden.

Die Maßnahmen zur Erhaltung und Sanierung der wenigen hier noch bestehenden Hüllweiher sollten fortgesetzt werden; die Anlage neuer Kleingewässer zum Verbund der inzwischen vielfach isoliert liegenden Weiher, insbesondere im Umfeld hochwertiger Artvorkommen, sollte angestrebt werden (vgl. Dürer et al. 1995).

Die charakteristischen Streuobstwiesen in Ortsrandlage tragen wesentlich zum Arten- und Biotopreichtum der Kulturlandschaft bei. Sie sind in erster Linie durch die baulicher Entwicklung der Siedlungen gefährdet und sollen deswegen durch eine Natur und Landschaft schonende Bauleitplanung erhalten oder ggf. wiederhergestellt werden.

A 08.05

Die Kulturlandschaft der Albhochfläche zwischen Wiesent und Truppach mit ihrem Reichtum an Laub- und Mischwäldern sowie Grünland, Hecken und Ranken ist in ihrer Strukturvielfalt zu erhalten.    
Die naturnahen Wiesen, Hang- und Auwälder der Talräume von Lochau und Ehrlichbach sowie der „Knock“ bei Obernsees sind auf Grund ihrer hervorragenden Bedeutung für den Arten- und Lebensraumschutz zu erhalten und zu pflegen.       
Der Biotopverbund der zerstreut vorkommenden Magerstandorte soll durch die Förderung extensiver Grünland- und Ackerbewirtschaftung sowie von Schaftriftsystemen entwickelt werden.         
Im Bereich des Ostrandes der Frankenalb bei Melkendorf sowie um Mengersdorf und Wohnsgehaig sollte das bestehende Land­schaftsschutzgebiet „Fränkische Schweiz“ erweitert werden.

     

Die Gebiete zwischen Wiesent und Truppach sind in Teilbereichen von hervorragender Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften. Dies betrifft v. a. die Talräume von Lochau und Ehrlichbach bis östlich von Busbach. Sie sind geprägt von naturnahen Auen mit Kalkflachmooren, Quellmooren, Feuchtwiesen, naturnahen Auwaldresten und Laubwäldern der Hangbereiche. Aber auch Magerrasen- und Gehölzkomplexe, wie um den „Knock“ bei Obernsees oder die „Neubürg“ bei Wohnsgehaig, größere Mischwaldbereiche oder Heckenlandschaften, wie östlich von Hollfeld oder ebenfalls bei Wohnsgehaig, bilden Bereiche von hervorragender Bedeutung.

In den wertvollsten Gebieten sollten Entwicklungs- und Managementpläne erstellt werden, wie z.B. für das Lochautal und angrenzende Hangbereiche (einschließlich des Quellstandorts bei Wohnsdorf), für die Ehrlichbachaue mit den strukturreichen Hängen um den Busbacher Talkessel und für den Knock bei Obernsees mit der umgebenden Kulturlandschaft.

Der Biotopverbund für Magerstandorte sollte v. a. durch folgende Maßnahmen verbessert werden:

  • Erhaltung und Ausdehnung der Schaftriftsysteme als bester Möglichkeit des Artenaustauschs.
  • Förderung extensiver Grünlandnutzung zu Gunsten trockener, nährstoffarmer Wiesengesellschaften.
  • Förderung extensiver Ackerbewirtschaftung, vorrangig entlang von Waldrändern, um eine artenreichere Zonierung der Wald-Offenlandgrenze zu entwickeln, deren Verbundfunktion zu verbessern und die Ackerwildkrautflora zu stärken.
  • Entwicklung strukturreicher Waldränder, Säume und Ranken als Biotop­verbundsystem, ausgehend von bestehenden Potenzialen.

Für die langfristige Erhaltung der Heckenlandschaften, wie z.B. östlich von Hollfeld oder bei Wohnsgehaig, ist die Förderung einer extensiven und damit kleinräumigen landwirtschaftlichen Nutzung erforderlich.

A 08.06

Die reich strukturierte Kulturlandschaft auf den Hochlagen der Pottensteiner Kuppenalb soll durch Förderung von Pflege und extensiver Nutzung in ihrer typischen Charakteristik erhalten werden.      
Die struktur- und artenreichen Heckenlandschaften sollen als Biotopverbundsystem mit einer ökologisch funktionsfähigen Dichte erhalten werden.
Erstaufforstungskonzepte und Biotopverbundplanungen, insbesondere für Magerstandorte an Waldsäumen, Trockenhängen und -tälern, Dolomitkuppen etc. sollen v. a. im Rahmen der gemeindlichen Landschaftsplanung zu einer Entflechtung konkurrierender Nutzungsansprüche und Vernetzung wertvoller Lebensräume beitragen.           
Die gebietstypischen Hüllweiher sollen erhalten und gepflegt werden. Ihr Lebensraumverbund sollte durch die Anlage neuer Gewässer an traditionellen Standorten entwickelt werden       
Die charakteristischen Obstwiesen in Ortsrandlage sollen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung als erhaltenswürdige Strukturen besondere Beachtung finden und ggf. wieder entwickelt werden.          

     

Diese Landschaft verfügt in erster Linie auf Grund des engen Nutzungsmosaiks und der hohen Strukturdichte durch Hecken, Ranken, Raine, Gebüsche und größere Feldgehölze über einen herausragenden naturschutzfachlichen Wert, den es zu erhalten gilt. Das Zielgebiet umfasst einen durch Knocks, Trockentäler, Dolinenfelder und Riffkalkfelsen reich strukturierten Jura-Hochflächenbereich. Er bietet durch die noch hohe Dichte und die größtenteils noch gut funktionierende Vernetzung von Trockenstandorten gute Voraussetzungen für die Sicherung der entsprechenden Lebensgemeinschaften. Obwohl die Größe der einzelnen Biotope meist weit unterhalb der für die Erhaltung vollständiger Lebensgemeinschaften erforderlichen Mindestarealgröße liegt, ist durch das vielfältige Verbundsystem der trockenen Rankensäume und Raine noch eine ständige Interaktion (Individuenaustausch usw.) zwischen allen Kleinbeständen sichergestellt. Die überregionale Bedeutung beruht hier auf der Refugialfunktion, die nur durch die Gesamtheit des Verbundsystems gewährleistet ist.

Von vorrangiger Bedeutung ist die Erhaltung der Strukturvielfalt durch

  • die naturschutzrechtliche Sicherung der wertvollsten Kernflächen (z.B. südwestlich Adlitz, um Hohenmirsberg, westlich Püttlach, nördlich Pottenstein, westlich Haselbrunn, um Pfaffenberg, Haßlach, nordwestlich Brünnberg),
  • die Aufrechterhaltung eines hohen Vernetzungsgrades von Hecken, Rainen und Feldgehölzen,
  • die Lenkung der Erstaufforstung. Dies kann durch Erstaufforstungskonzepte, die sowohl Aufforstungsgewanne als auch nicht aufzuforstende Flächen ausweisen, in Verbindung mit Biotopverbundplanungen erreicht werden. Dabei kann steuernd auf die Bedürfnisse des Gebietes eingegangen werden. Solche Konzepte sind daher als wesentlicher Teil in der Landschaftsplanung aller Gemeinden des Gebietes erforderlich,
  • den Biotopverbund entlang magerer Waldsäume (zumeist ehemalige Schaftriftwege), die Lebensräume stark gefährdeter Arten wie der Rotflügeligen Schnarrschrecke (Psophus stridulus) oder dem Sand-Strohblümchen (Helichrysum arenarium) darstellen, und
  • die Förderung der Pflege von Magerstandorten, um der Verbuschung entgegenzuwirken sowie der extensiven Nutzung, v. a. der Schafbeweidung.

Die vorhandenen Maßnahmen zur Erhaltung und zur Sanierung der noch bestehenden Hüllweiher sind für die Qualität der Feuchtlebensräume und für das Fortbestehen deren Lebensgemeinschaften von großer Bedeutung; die Anlage neuer Kleingewässer, vorrangig im Umfeld hochwertiger Artvorkommen, ist für den Verbund der inzwischen vielfach isoliert liegenden Weiher erforderlich (vgl. Dürer et al. 1995).

Die charakteristischen Streuobstwiesen in Ortsrandlage tragen wesentlich zum Arten- und Biotopreichtum der Kulturlandschaft bei. Sie sind in erster Linie durch die bauliche Entwicklung der Siedlungen gefährdet und sollen deswegen durch eine Natur und Landschaft schonende Bauleitplanung erhalten oder ggf. wiederhergestellt werden.

A 08.07

Die Sand-Kiefernwälder des Heiligenwaldes westlich von Lindenhardt sind in ihrer naturnahen Ausprägung zu erhalten und sollten naturschutzrechtlich gesichert werden.

     

Die Sand-Kiefernwälder des Gebietes sind von hervorragender Bedeutung. Sie zeichnen sich v. a. durch individuenreiche Bestände der drei stark gefährdeten Flachbärlappe Lycopodium complanatum, L. zeilleri und L. tristachyum aus.

Hier sollten die Schutz- und Pflegemaßnahmen zur Erhaltung der überregional bedeutsamen Flachbärlappvorkommen fortgeführt und ausgedehnt werden, ggf. durch eine naturschutzrechtliche Sicherung des gesamten Waldgebietes.

A 08.08

Der Oberlauf der Pegnitz mit ihren Zuflüssen Fichtenohe, Zipser Bach und Mühlbach ist als naturnahes, wenig belastetes und überwiegend als Grünland genutztes Fließgewässer- und Auensystem mit überregionaler Verbundfunktion zu erhalten und zu verbessern.        
Die Talräume sollten vorrangig für die Umsetzung von Aus­gleichs­maßnahmen z.B. im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung herangezogen werden. Der Versauerung im Oberlauf der Fichtenohe soll auch durch forstliche Maßnahmen im Lindenhardter Forst (vgl. Zielgebiet 08.09) entgegengewirkt werden.          
Im Bereich der Täler von Fichtenohe, Erlbach und Zipser Mühlbach sollte das bestehende Landschaftsschutzgebiet „Fränkische Schweiz“ erweitert werden.

     

Die extensiven Mähwiesen, Nasswiesen, Hochstaudenfluren und Gewässerbegleitgehölze der oberen Pegnitz sowie ihrer Zuflüsse und die v. a. im Oberlauf nur mäßig veränderten Fließgewässer bilden ein Verbundsystem von Feuchtlebensräumen, das eine hervorragende Bedeutung aufweist. Die lediglich geringe bis mäßige Belastung der Zuflüsse sowie Vorkommen von Bachneunauge in der Fichtenohe und Koppe in der Pegnitz belegen den noch naturnahen Zustand dieser Fließgewässer. In den Talauen dominiert Grünlandnutzung.

Im Umfeld der Stadt Pegnitz ist die Pegnitz selbst jedoch auf einer kurzen Strecke unterhalb der Kläranlage kritisch belastet und der Flusslauf ist größtenteils stark verändert. Die Quellbereiche der Fichtenohe sind stark versauert.

Das wichtigste Ziel ist die Erhaltung und Optimierung der Lebensraumqualität und der überregionalen Verbundfunktion der Pegnitz und ihres Einzugsgebietes sowie der dazugehörigen Auen. Dazu können folgende Maßnahmen dienen:

  • Erhaltung naturnaher Bachabschnitte und der natürlichen Abflussdynamik; Minimierung gewässerregulierender Eingriffe (Begradigung, Uferbefestigung).
  • Weitere Verbesserung der Wasserqualität durch Verringerung der Einträge aus direkten und diffusen Quellen.
  • Wiederherstellung der Strukturvielfalt im Gewässerbett begradigter und befestigter Abschnitte (wechselnde Sohlbreiten, Sohltiefen und Uferböschungen) durch Zulassen der gewässereigenen Dynamik und punktuelle gezielte Initiation einer Umlagerungsdynamik.
  • Einrichtung von 10 bis 20 m breiten Uferrandstreifen, in denen die Bäche ihre natürliche Dynamik zur Entfaltung bringen können.
  • Wiederausdehnung der extensiven Grünlandnutzung.
  • Rückbau von Entwässerungsgräben und Drainagen.
  • Stärkung des Biotopverbunds isolierter Einzelflächen durch Extensivierung angrenzender Intensivwiesen zu blütenreichen Feuchtwiesen. Mögliche begleitende Maßnahmen sind:
    • Bachaufweitungen und
    • Neuanlage von Flutmulden.

Insbesondere bei der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung sollen die Talräume als Schwerpunktgebiete für die ökologische Aufwertung von Lebensräumen herangezogen werden. Oben erläuterte Maßnahmen sind in der Regel als Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft geeignet und können so zur Verbesserung des Talgrundes beitragen.

A 08.09

Die Kulturlandschaft der Pegnitzalb ist in ihrer Strukturvielfalt zu erhalten.
Die Heckenlandschaften zwischen Körbeldorf, Büchenbach, Pegnitz und Hainbronn sollen als Biotopverbundsystem in einer ökologisch funktionsfähigen Dichte erhalten und entwickelt werden. Hier ist auf eine Verringerung stofflicher Einträge aus der Landwirtschaft in den überwiegend ackerbaulich genutzten Gebieten hinzuwirken.       
Erstaufforstungskonzepte und Biotopverbundplanungen, insbesondere für Magerstandorte an Waldsäumen, Trockenhängen und -tälern, Dolomitkuppen etc. sollen v. a. im Rahmen der gemeindlichen Landschaftsplanung zu einer Entflechtung konkurrierender Nutzungsansprüche und Vernetzung wertvoller Lebensräume beitragen.           
Die gebietstypischen Hüllweiher sollen erhalten und gepflegt werden. Ihr Lebensraumverbund sollte durch die Anlage neuer Gewässer an traditionellen Standorten entwickelt werden.      
Die charakteristischen Obstwiesen in Ortsrandlage sollen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung als erhaltenswürdige Strukturen besondere Beachtung finden und ggf. wieder entwickelt werden.          
In den Nadelwäldern des Lindenhardter Forstes soll in erster Linie auf eine Verringerung des Nadelholzanteiles, zu Gunsten von standortheimischen Laubbaumarten, wie z.B. Eiche oder Buche, hingewirkt werden.        
In den Bereichen östlich Trockau, nördlich Weidensees bzw. Weidenhüll um Pegnitz, dort speziell das Gebiet zwischen der Stadt und BAB A 9 und um Buchau und den Zipser Berg sowie um Hainbronn bis zur südlichen Regionsgrenze sollte das bestehende Landschaftsschutzgebiet „Fränkische Schweiz“ erweitert werden.

     

Die Gebiete der Pegnitzalb besitzen besonders zwischen Körbeldorf, Büchenbach, Pegnitz und Hainbronn als strukturreiche Heckenlandschaften eine hervorragende Bedeutung. Diese wird durch die eingestreuten Magerstandorte, wie z.B. Felsknocks, lichte Kiefernwälder (i.d.R. Steppenheidekiefernwaldrelikte), Wacholderheiden, Kalkmagerrasen, wärmeliebenden Saumgesellschaften oder Ranken unterstrichen.

Die Kulturlandschaft ist in diesen Gebieten sehr kleinteilig, wird aber gebietsweise relativ intensiv genutzt. Hier sind v. a. die stofflichen Einträge aus der Landwirtschaft sowie der Verlust an Biotopstrukturen durch voranschreitende Intensivierung ein Gefährdungspotenzial.

Ein weiterer wesentlicher Faktor für die Erhaltung dieser Kulturlandschaft ist die Förderung extensiver Landnutzungen, wie extensiver Grünland- oder Ackerbewirtschaftung. Der Biotopverbund für Magerstandorte sollte v. a. durch folgende Maßnahmen verbessert werden:

  • Erhaltung und Ausdehnung der Schaftriftsysteme als bester Möglichkeit des Artenaustauschs.
  • Förderung extensiver Grünlandnutzung zu Gunsten trockener, nährstoffarmer Wiesengesellschaften.
  • Förderung extensiver Ackerbewirtschaftung, vorrangig entlang von Waldrändern, um eine artenreichere Zonierung der Wald-Offenlandgrenze zu entwickeln, deren Verbundfunktion zu verbessern und die Ackerwildkrautflora zu stärken.
  • Entwicklung strukturreicher Waldränder, Säume, Hecken und Ranken als Bio­topverbundsystem, ausgehend von bestehenden Potenzialen.

Für die Erhaltung der strukturreichen Heckenlandschaften sind die oben genannten Fördermaßnahmen zur Stärkung einer extensiven und damit kleinräumigen landwirtschaftlichen Nutzung von wesentlicher Bedeutung.

Gerade in den ökologisch wertvollen Grenzertragslagen wird häufig Grünland- oder Ackerbewirtschaftung aufgegeben und statt dessen aufgeforstet. Dadurch sind die dortigen wertvollen Biotopkomplexe besonders gefährdet.

Erstaufforstungskonzepte und Biotopverbundplanungen unter besonderer Berücksichtigung von Magerstandorten an Waldsäumen, Ranken, in lichten Kiefernwäldern, an Felsknocks und Trockenhängen bzw. -tälern sollen v. a. im Rahmen der gemeindlichen Landschaftsplanung die Nutzungsansprüche entflechten und die Vernetzung wertvoller Lebensräume entwickeln. Sie sollten daher als wesentlicher Teil in der Landschaftsplanung aller Gemeinden des Gebietes enthalten sein.

Die vorhandenen Maßnahmen zur Erhaltung und zur Sanierung der noch bestehenden Hüllweiher sind für die Qualität der Feuchtlebensräume und für das Fortbestehen deren Lebensgemeinschaften von großer Bedeutung; die Anlage neuer Kleingewässer, vorrangig im Umfeld hochwertiger Artvorkommen, ist für den Verbund der inzwischen vielfach isoliert liegenden Weiher erforderlich (vgl. Dürer et al. 1995).

Die charakteristischen Streuobstwiesen in Ortsrandlage tragen wesentlich zum Arten- und Biotopreichtum der Kulturlandschaft bei. Sie sind in erster Linie durch die bauliche Entwicklung der Siedlungen gefährdet und sollen deswegen durch eine Natur und Landschaft schonende Bauleitplanung erhalten oder ggf. wiederhergestellt werden.

Der Lindenhardter Forst ist das Quellgebiet von Rotem Main, Fichtenohe und Püttlach, die alle im Oberlauf die höchsten Versauerungsstufenbesitzen, ansonsten jedoch nur gering belastet sind und naturnahe Auen aufweisen. Insbesondere im weiteren Verlauf stellen sie wertvolle Ökosysteme dar (vgl. Zielgebiet 08.03, 08.08 und 07.21). Der hohe Nadelholzanteil dieses Waldgebietes fördert die Versauerung und führt damit zu artenärmeren, weniger naturnahen Lebensräumen. Aus diesem Grund ist langfristig die Entwicklung zu naturnahen, standortheimischen Laubmischwäldern erforderlich.

A 08.10

Die überwiegend naturnahen Wälder und die kleinstrukturierte Kulturlandschaft der Betzensteiner Kuppenalb sind zu erhalten.  
Die naturschutzfachlich wertvollsten Bereiche, wie die Schusterleite südwestlich von Hetzendorf, sollen naturschutzrechtlich gesichert werden.
Erstaufforstungskonzepte und Biotopverbundplanungen, insbesondere für Magerstandorte an Waldsäumen, Trockenhängen und -tälern, Dolomitkuppen etc. sollen v. a. im Rahmen der gemeindlichen Landschaftsplanung zu einer Entflechtung konkurrierender Nutzungsansprüche und Vernetzung wertvoller Lebensräume beitragen.    
Die gebietstypischen Hüllweiher sollen erhalten und gepflegt werden. Ihr Lebensraumverbund sollte durch die Anlage neuer Gewässer an traditionellen Standorten entwickelt werden    
Die charakteristischen Obstwiesen in Ortsrandlage sollen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung als erhaltenswürdige Strukturen besondere Beachtung finden und ggf. wieder entwickelt werden.   
Im Bereich nördlich Betzenstein sollte das bestehende Landschaftsschutzgebiet „Fränkische Schweiz“ erweitert werden.

     

Die wärmeliebenden Wälder der Dolomitkuppen in der Betzensteiner Kuppenalb weisen neben Wiesenttal und Püttlachtal die größten Laubwaldanteile der Region auf. Im Gebiet kommen naturnahe, z. T. orchideenreiche Buchenwälder mit dem größten Vorkommen des Frauenschuh in Oberfranken (Schusterleite südwestlich von Hetzendorf) vor. Die Wälder sind zudem wichtige Nahrungslebensräume für europaweit bedeutsame Populationen (Bewertung gem. Rudolph 2000) des Großen Mausohrs (Myotis myotis) sowie einer Reihe weiterer Waldfledermausarten.

Von herausragender naturschutzfachlicher Bedeutung sind die im Gebiet kleinflächig verteilten, sehr trockenen und mageren Felsstandorte, die oft von lichten Kiefernwäldern (z.B. Steppenheidekiefernwaldrelikten), Wacholderheiden, Kalktrockenrasen, wärmeliebenden Saumgesellschaften oder Gebüschen und Feldgehölzen bedeckt sind. Eine Besonderheit dieser Standorte sind z.B. die endemischen Arten der Mehlbeere (Sorbus) oder das Sand-Strohblümchen (Helichrysum arenarium).

Die Kulturlandschaft ist auf Grund der eingestreuten Dolomitkuppen kleinteilig und wird wegen der meist nährstoffärmeren, flachgründigeren Böden weniger intensiv genutzt als andere Bereiche der Region. So kommt es zu Nutzungsaufgaben in der Landwirtschaft und in deren Folge zur Aufforstung, insbesondere der naturschutzfachlich wertvolleren, mageren Standorte. Dadurch droht die Gefahr, dass der Charakter dieser reich gegliederten Kulturlandschaft verloren geht.

Die Ausweisung von Aufforstungsgewannen und nicht aufzuforstenden Flächen in Erstaufforstungskonzepten kann steuernd auf die Bedürfnisse des Gebiets eingehen und in Verbindung mit Biotopverbundplanungen die naturschutzfachlichen Belange besonders berücksichtigen. Sie sollten daher als wesentlicher Teil in der Landschaftsplanung aller Gemeinden des Gebietes enthalten sein.

Ein weiterer wesentlicher Faktor für die Erhaltung dieser Kulturlandschaft ist die Förderung extensiver Landnutzungen, wie extensiver Grünland- oder Ackerbewirtschaftung (z.B. auf Kalkscherbenäckern). Bedeutsam für den Biotopverbund der Trockenstandorte ist vorrangig die Förderung der Wanderschäferei, die einen sehr effektiven Beitrag für den Artenaustausch entlang der Schaftriftsysteme leistet.

Ein Charakteristikum der wasserarmen Frankenalb sind die, in diesem Teilraum noch häufiger aufzufindenden Hüllweiher (Leienfels, Klausberg), die wichtige Funktionen als strukturbereichernde Feuchtlebensräume ausüben und daher erhaltenswürdig sind (vgl. Dürer et al. 1995).

Die charakteristischen Streuobstwiesen in Ortsrandlage tragen wesentlich zum Arten- und Biotopreichtum der Kulturlandschaft bei. Sie sind in erster Linie durch die bauliche Entwicklung der Siedlungen gefährdet und sollen deswegen durch eine Natur und Landschaft schonende Bauleitplanung erhalten oder ggf. wiederhergestellt werden.

A 08.11

Die großflächig unzerschnittenen Waldflächen des Veldensteiner Forstes sind zu erhalten und sollen optimiert werden. 
Die Strukturvielfalt soll erhalten und durch Förderung des Alt- sowie Totholzanteiles entwickelt werden.      
Bei der Bewirtschaftung soll auf eine Verringerung des Fichtenanteiles, v. a. zu Gunsten von standortheimischen Laubbäumen, wie Eiche, Hainbuche
oder Buche, hingewirkt werden.

     

Im Veldensteiner Forst ist der Weiße Jura überwiegend von nährstoffarmen Kreidesanden überdeckt. Vor allem aus diesem Grund und wegen seiner bevorzugten Nutzung als Jagdgebiet wurden großflächige Bereiche von der Besiedlung bzw. landwirtschaftlichen Nutzung ausgenommen. Eine Fläche von ca. 40 km² ist bis heute nicht von stärker frequentierten Verkehrswegen (>1.000 DTV) zerschnitten und wird an der östlichen Regionsgrenze lediglich durch das naturnah ausgeprägte Pegnitztal vom nächstgelegenen Herzogswald getrennt. Die Größe des wenig gestörten Lebensraumes weist an sich bereits eine hohe Wertigkeit auf, die ein Vorkommen von Arten mit großen Arealansprüchen ermöglicht, wie dem Rotwild oder dem vor wenigen Jahren noch nachgewiesenen Auerhuhn.

Einer weiteren Zerschneidung des Waldgebietes durch neue Verkehrstrassen ist entgegenzuwirken, da sonst dessen Funktion als Lebensraum für Tierarten mit großen Arealansprüchen nicht mehr gegeben ist.

Der Wald wird von überwiegend strukturreichen Mischbeständen aus Fichte und Kiefer geprägt. Er verfügt über eine Reihe von Sonderstandorten wie Felsgruppen (Riff- und Dolomitkalk), Blockhalden der Quarzsandsteine, Dolinen, Schluchten, Quellbereiche, ehemalige Sandabbauflächen, Alt- und Totholzinseln, die wertgebend sind und gefährdeten Tierarten wie Schwarzspecht, Rauhfußkauz, Hohltaube, Ziegenmelker oder Baumfledermäusen Lebensraum bieten.

Der Südostteil des Veldensteiner Forstes mit Vorkommen des Grünen Koboldmooses (Buxbaumia viridis, Anhang II FFH-Richtlinie 92/43/EWG) wurde als NATURA 2000-Gebiet (AllMBl Nr. 11/2001) gemeldet und weist naturschutzfachlich eine besonders hohe Bedeutung auf.

Von sehr großer Bedeutung für den ökologischen Wert des Veldensteiner Forstes ist die Erhaltung und Weiterentwicklung der Strukturvielfalt, durch die Sicherung aller Sonderstandorte und die Erhöhung des Alt- und Totholzanteiles, der v. a. für baumbewohnende Tierarten wesentlich ist.

Die Bestände mit hoher Fichtendominanz sollen langfristig durch Erhöhung des Anteiles standortheimischer Laubbäume zu strukturreichen, naturnahen Wäldern entwickelt werden. Dabei ist im Hinblick auf das Potenzial des Waldes als Lebensraum für stark gefährdete Arten (z.B. Auerhuhn) an sandigen, beerstrauchreichen Standorten auch die Förderung der Kiefer sinnvoll.

 

07    Naturraum Obermainisches/ Oberpfälzisches Hügelland

 

                           

 

 


A 07.01

Die Steinach- und Schorgastaue zwischen Losau, Stadtsteinach, Untersteinach, Ludwigschorgast und Neuenmarkt soll in den Bereichen mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und ihren Arten erhalten, entwickelt und verbessert werden.

Gebiete mit besonderer Bedeutung für Lebensräume und deren Arten sollen entwickelt und optimiert werden. Diese Talbereiche sollten daher vorrangig für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung herangezogen werden        
Die verbuschten, ehemaligen Magerrasen am Krähenhügel sollten durch gezielte Pflegemaßnahmen erhalten und optimiert werden.  
Das Schorgasttal von Wirsberg bis Kauerndorf sollte als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden.

     

Steinach und Schorgastsenke zeichnen sich noch durch einen hohen Grünlandanteil in den Auebereichen aus. Da in den vergangenen Jahren aber auch hier große Flächen an Feuchtgrünland zugunsten der Ackernutzung umgebrochen wurden, kommt der Rückumwandlung aller Ackerflächen im Bereich der tatsächlichen Überschwemmungsbereiche in extensives Grünland und der Wiederherstellung des ursprünglichen Wasserhaushaltes (Rückbau von Entwäs­serungsgräben und Drainagen) große Bedeutung zu. Dies dient sowohl der Neu­schaffung von Wiesenlebensräumen als auch der Entschärfung der Hoch­wasserproblematik.

Zu den wertvollsten Lebensräumen in diesem Zielgebiet zählen naturnahe Au-, Bruch- und Feuchtwälder. Vorhandene Bestände sollten durch geeignete wasserbauliche und landschaftspflegerische Maßnahmen erhalten und verbessert werden, zugleich sollten in gestörten Bereichen wieder naturnahe Verhältnisse hergestellt werden. Dies beinhaltet die Verjüngung standortfremder Bestände in Richtung auf eine standortheimische Bestockung.

Als schutzwürdige Arten kommen in der Steinach u. a. Koppe und Bachneunauge vor.

Der Nährstoffeintrag in die Fließgewässer sollte durch die Schaffung von durchgehenden mindestens 5 bis 10 m (Gewässer III. Ordnung) bzw. 20 m breiten Uferrandstreifen (Gewässer II. Ordnung), in denen eine Düngung unterbleibt, reduziert werden. Durch wasserbauliche Maßnahmen wie Uferaufweitungen oder die Neuanlage von Flutmulden soll die Dynamik verbauter Gewässerabschnitte wiederhergestellt werden. Durch Sohlrampen, Sohlrutschen oder die Umgehung von Querbauwerken mit naturnahen Fischaufstiegshilfen (z.B. Umgehungsgerinne) soll die Längsdurchgängigkeit verbessert werden.

Der Krähenhügel stellt den wichtigsten Trockenlebensraum in der naturräumlichen Untereinheit dar. Durch die natürliche Sukzession nimmt die naturschutzfachliche Wertigkeit des ehemaligen Magerrasens ab. Pflegemaßnahmen (z.B. Beweidung, Mahd) sind daher dringend erforderlich.

A 07.02

Die strukturreiche Malm-Hochfläche der Kirchleuser Platte, der in Teilbereichen eine hervorragende Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten zukommt, soll als Teil einer überregionalen Trockenverbundachse erhalten und optimiert werden.      
Hierzu sind besonders die Magerrasenbestände am Kirchleuser Knock sowie die reich strukturierten Heckenlandschaften aufzuwerten.     
Die wertvollsten Bestände sind durch Ausweitung des bestehenden Landschaftsschutzgebietes bzw. Ausweisung als Geschützter Landschaftsbestandteil naturschutzrechtlich zu sichern.

     

Geologisch entspricht dieses Zielgebiet vollständig der Hochfläche der Nördlichen Frankenalb; bei entsprechender Nutzung haben sich hier magere Wiesen und echte Kalkmagerrasen ausgebildet, die in ihrer Artenzusammensetzung denen der Frankenalb entsprechen. In weiten Bereichen ist die Hochfläche allerdings heute intensiv ackerbaulich genutzt, Magerrasen sind auf wenige Reststandorte beschränkt.

Der hohe naturschutzfachliche Wert des Zielgebietes liegt in der großen Dichte an Hecken, die im Verbund mit zahlreichen schmalen Streifen verbuschender Mager­rasen, Altgrasbeständen und einigen Feldgehölzen die Fläche gliedern. Die Hecken stocken überwiegend auf Lesesteinriegeln. Wo keine Äcker angrenzen, sind die Hecken von artenreichen Säumen mit Zickzackklee, Bergklee und Bärenschote umgeben.

Auf den artenreichen Magerrasenflächen und Knocks wachsen beispielsweise Kreuzenzian, Hügelmeister, Frühlingssegge, Großes Windröschen, Golddistel, Schopf-Kreuzblume, Kicher-Tragant und stellenweise Wacholder als Beweidungszeiger.

Unter den faunistischen Nachweisen ist neben dem Neuntöter besonders der stark gefährdete Raubwürger bemerkenswert. In der Umgebung des Kirchleuser Knocks wurden allein 14 gefährdete oder potenziell gefährdete Tagfalterarten und acht in Bayern gefährdete oder potenziell gefährdete Schneckenarten nachgewiesen.

Trotzdem belegen die faunistischen Nachweise insgesamt eine verarmte Tierwelt (IVL 1993). Ausreichender Lebensraum für die artenreiche, typische Fauna dieses Lebensraumes kann nur durch langfristige Extensivierung der umgebenden lntensivwiesen geschaffen werden. Neben der Aushagerung des Wirtschaftsgrünlandes ist die kleinflächige Auflassung von Äckern und das teilweise Zulassen der Sukzession sowie die weitgehende Rücknahme der Gehölze auf den süd- und südwestexponierten Hangkanten der Knocks bei Belassung einzelner Kiefernüberhälter anzustreben.

Die Heckenlandschaften lassen sich durch die Schaffung breiter Säume mit mehrjähriger, extensiver Mahd und die Entwicklung von Extensivwiesen und extensiv genutzten Ackerflächen oder -randstreifen aufwerten.

A 07.03

Die strukturreichen Heckengebiete des Kulmbacher Muschelkalkzuges im Bereich des „Bergfeldes“ bei Stadtsteinach sowie bei Lanzendorf mit hervorragender Bedeutung sollen als Schwerpunktlebensräume entlang einer überregionalen Verbundachse erhalten und entwickelt werden. Die wertvollsten Bereiche sollen über den flächenhaften Aufbau von Trittsteinbiotopen miteinander verknüpft werden. 
Kernbereiche bei Lanzendorf, am Bergfeld und um den Lösauer Berg sollen als Landschaftsschutzgebiete mit Umbruchsverbot von Grünlandflächen und Verbot von Erstaufforstungen ausgewiesen werden.       
Durch die Aufstellung und Umsetzung von Pflegekonzepten sollen diese Gebiete gesichert werden. Neben der Pflege der Trockenstandorte ist v. a. die Pflege der Hecken einzubeziehen. Am Lösauer Berg soll das Pflegekonzept v. a. für die Magerrasenflächen entwickelt und umgesetzt werden. Dies beinhaltet die stellenweise Entbuschung bzw. Entfernung von Kiefern mit anschließender Pflegemahd unter Berücksichtigung von Art. 9 BayWaldG.
Am Bergfeld soll darauf hingewirkt werden, dass ungenehmigte Aufforstungen entfernt werden und brachgefallene Magerrasen und Extensivwiesen in ein Nutzungs- oder Pflegekonzept einbezogen werden.

     

Die Hänge des Kulmbacher Muschelkalkzuges sind an der Südwestseite meist steiler und in charakteristische Terrassen gegliedert. Die Hänge der Nordostflanken dagegen werden ausschließlich vom Oberen oder Hauptmuschelkalk gebildet und weisen keine längsparallelen Terrassen auf. Im allgemeinen sind die Böden fruchtbar genug, um Ackerbau zu ermöglichen.

Zahlreiche hangparallele, mit Hecken bestockte Lesesteinriegel prägten ursprünglich den Höhenzug. Dieses typische Nutzungsbild hat sich in zwei größeren noch nicht flurbereinigten Gebieten erhalten: im so genannten “Bergfeld“ westlich und südwestlich der Stadt Stadtsteinach und an den steileren Hängen südwestlich der Ortschaft Lanzendorf.

Kennzeichnend für beide Teile des Zielgebietes ist die hohe Dichte an Einzelhecken, neben denen kleinflächig Halbtrockenrasen auf Ranken und Rainen vorkommen. Teilweise wird extensives Grünland noch genutzt.

Schutzwürdige Artvorkommen sind Kreuz-Enzian, Fliegenragwurz, Österreichischer Lein, Berg-Lauch und Turm-Gänsekresse. Als Vertreter der Avifauna sind unter anderem Raubwürger, Turteltaube, Dorngrasmücke sowie der Neuntöter zu nennen. Laut Gubitz & Pfeifer (1993) erreicht letztere Art im Bereich des Muschelkalkzuges die höchsten Brutdichten in Nordostoberfranken außerhalb der Frankenalb. Die Durchführung flächendeckender Kartierungen von Heuschrecken und Tagfaltern der Trockenlebensräume steht noch aus.

A 07.04

Im Bereich um den Patersberg, im Umfeld der Gemeinden Schimmendorf, Danndorf, Veitlahm, Oberdornlach und Schmeilsdorf, sind die Gebiete mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und ihren Arten zu erhalten, zu entwickeln und zu optimieren.
Die Bereiche mit besonderer Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und ihren Arten sollten entwickelt und optimiert werden. Insbesondere in der Umgebung von Danndorf sollte die intensiv genutzte Kulturlandschaft mit Hecken, Streuobstbeständen, Ranken und Rainen angereichert werden.

     

Die Landschaft um den Patersberg ist durch den kleinräumigen Wechsel zwischen vergleichsweise reich strukturierten Offenlandbereichen und Wäldern geprägt. Den vorhandenen Strukturreichtum dieses Zielgebietes gilt es zu erhalten und – wo erforderlich – zu verbessern.

Den Bachläufen kommt als Hauptelementen eines Verbundsystems besondere Bedeutung zu. In den Auebereichen ist die Erhaltung bzw. Ausweitung extensiver Grünlandnutzung und die Wiederherstellung des ursprünglichen Wasserhaushaltes (Rückbau von Entwässerungsgräben und Drainagen) anzustreben.

Der Nährstoffeintrag in die Fließgewässer sollte durch die Schaffung von durchgehenden mindestens 5 bis 10 m (Gewässer III. Ordnung) bzw. 20 m breiten Uferrandstreifen (Gewässer II. Ordnung), in denen eine Düngung unterbleibt, reduziert werden.

A 07.05

Der Kulmbacher Sandsteinrücken zwischen Lehenthal, Kulmbach und Trebgast soll in den Bereichen mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und ihren Arten erhalten, entwickelt und verbessert werden.        
Dies betrifft insbesondere den Lauf der Dobrach und die von Laubwald bestockten Täler, Steilhänge und Hochflächen östlich der Stadt Kulmbach.
Die Bereiche mit besonderer Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und ihren Arten sollen entwickelt und verbessert werden.

     

Die Wälder des Kulmbacher Sandsteinrückens weisen in Teilbereichen einen hohen Laub- und Mischwaldanteil auf. Vorhandene Nadelholzbestände (Fichten) an Fließ- und Stillgewässern sollten langfristig zu standortheimischen Laub- und Mischwäldern (Erlen) entwickelt werden, um ihre Lebensraumqualität zu verbessern.

Der Bachlauf der Dobrach stellt das strukturell besterhaltene Fließgewässer der naturräumlichen Untereinheit dar. Zur Unterstützung der hier noch vorhandenen Bestände von Koppe und Bachneunauge sind Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung der natürlichen Gewässerdynamik und Sedimentstruktur im gesamten Verlauf anzustreben.

Die Niedermoorstandorte dieses Zielgebietes sollten durch den Verzicht auf Entwässerung, Düngung und Umbruch erhalten und durch die Anlage breiter Pufferflächen aufgewertet werden. Im Wald ist eine Bestockung dieser Pufferzonen mit reinen Laubholzbestände anzustreben, in der landwirtschaftlichen Flur sollte extensive Grünlandnutzung erfolgen.

Mageren Waldsäumen kommt durch ihre Verbundfunktion große Bedeutung zu, die durch eine gelegentliche, nicht jährliche Mahd und die Verbreiterung auf mindestens 2 bis 5 Meter gefördert werden kann.

Mit den Kasematten der Plassenburg (NATURA 2000 Gebiet 5733.303) beherbergt dieses Zielgebiet ein landesweit bedeutsames Fledermausquartier, in dem alljährlich u. a. eine vergleichsweise große Anzahl von Mopsfledermäusen (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie 92/43/EWG) überwintert. Diese Vorkommen sollten sowohl bei der touristischen Nutzung der Festungsanlage als auch bei erforderlichen Sanierungsmaßnahmen Berücksichtigung finden. Die laubholzreichen Wälder an den Hangstufen des Sandsteinrückens östlich von Kulmbach und in Abschnitten des Tals des Weißen Mains stellen in diesem Gebiet die bedeutensten Nahrungshabitate dieser Fledermauspopulationen dar.

A 07.06

Im Tal des Weißen Mains zwischen Bad Berneck und Kulmbach sollen die Bereiche mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten erhalten, entwickelt und verbessert werden.
Im Teillebensraum Blumenau sollten die Pflege- und Extensivierungsmaßnahmen fortgesetzt, ausgedehnt und weiter optimiert werden.      
In Überschwemmungsbereichen sollten Ackerflächen wieder in Grünland zurückgeführt werden. Die Bereiche mit besonderer Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und ihren Arten sollen entwickelt und verbessert werden. Sie sollten daher vorrangig für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung herangezogen werden.   
Das Tal des Weißen Maines sollte von Bad Berneck bis zum Anschluss an das geplante LSG Schorgasttal als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden.

     

Dem Weißen Main kommt zwischen dem Verlassen des Fichtelgebirges und der Stadt Kulmbach eine große Bedeutung als Verbundstruktur für Fließgewässerorganismen zu. In diesem Bereich weist er überwiegend die Gewässergüte II (mäßig belastet) auf. Der Fluss beherbergt noch Populationen der bedrohten Fischarten Rutte und Nase.

Durch wasserbauliche Maßnahmen wie Uferaufweitungen oder die Neuanlage von Flutmulden soll die Dynamik verbauter Gewässerabschnitte wiederhergestellt werden. Zudem sollte die Optimierung der Fischaufstiegshilfen an den Querbauwerken angestrebt werden.

Zentrale Fläche des Zielgebietes ist die so genannte Blumenau (NATURA 2000-Gebiet 5935-303) westlich von Bad Berneck. In diesem Bereich wurden 1992 Fluss und Aue renaturiert. Dabei entstanden in der ehemals intensiv bewirtschafteten Aue viele klein strukturierte Stillgewässer, Feuchtwiesen, neue Überflutungsbereiche, extensive Mähwiesen und Weiden.

Das Gebiet weist mittlerweile wieder fast vollständig das typische Artenspektrum einer naturnahen Flussauenlandschaft auf. Schutzwürdige Artvorkommen sind Eisvogel, Wasseramsel, Wasserralle, Bekassine, Braunkehlchen, Kammmolch, Knoblauchkröte, Laubfrosch, Sumpfschrecke, Sumpf-Windelschnecke und Gestreifte Windelschnecke. Unter den Pflanzenarten sei der in Oberfranken vom Aussterben bedrohten Wiesen-Schachtelhalm (Equisetum pratense) genannt.

A 07.07

Im Talbereich der Trebgast und ihrer Zuflüsse soll die Funktionsfähigkeit der Auen als Verbundachsen, vorrangig durch Entwicklung von Feuchtlebensräumen in den Überschwemmungsbereichen und auf den Grünlandstandorten gem. Agrarleitplan wieder hergestellt und entwickelt werden.      
Hierzu sollen die wiesengenutzten Talräume erhalten und u. a. als Wiesenbrüterlebensraum optimiert werden.
Die Gewässergüte der Trebgast und ihrer Zuflüsse ist durch geeignete Maßnahmen zu verbessern.

     

Beim Trebgastgrund handelt es sich um das Tal des „Urmain“. Daher ist das Tal viel großräumiger, als es ein kleiner Bachoberlauf wie die Trebgast zu schaffen vermag. Trotz vielfacher Entwässerungsmaßnahmen werden die bachbegleitenden Bereiche noch als Viehweiden bzw. als Mähwiesen genutzt. Bedeutsame Feuchtlebensräume bilden daher die Erhaltungs- und Entwicklungsschwerpunkte dieses Zielgebietes und die Kernflächen des zu schaffenden Biotopverbundes.

Als schutzwürdige Artvorkommen unter den Pflanzen sind zu nennen: Torfsegge, Breitblättriges Knabenkraut und Breitblättriges Wollgras.

Der Erhaltung bzw. Ausweitung extensiver Grünlandnutzung und der Wiederherstellung des ursprünglichen Wasserhaushaltes (Rückbau von Entwässerungsgräben und Drainagen) kommt aus naturschutzfachlicher Sicht große Bedeutung zu.

Daher sollten vordringlich die folgenden Maßnahmen umgesetzt werden:

·                Erhaltung bzw. Regeneration von Streu- und Feuchtwiesen,

·                teilweise gelenkte Bracheentwicklung auf Grünlandflächen über Moorboden,

·                extensive Wiesennutzung von Grünland über Mineralboden,

·                Wiedervernässung.

Die Gewässergüte der Trebgast hat sich durch die Inbetriebnahme der neuen Kläranlage für Bindlach und Ramsenthal zwar verbessert, wegen der ungenügenden Verdünnungsverhältnisse liegt aber unterhalb der neuen Kläranlage bei Ramsenthal immer noch eine erhöhte Belastung vor. Der landwirtschaftlich bedingte Nährstoffeintrag in die Fließgewässer und Quellbereiche sollte durch die Schaffung von durchgehenden mindestens 5 bis 10 m (Gewässer III. Ordnung) bzw. 20 m breiten Uferrandstreifen (Gewässer II. Ordnung), in denen eine Düngung unterbleibt, reduziert werden.

Durch wasserbauliche Maßnahmen wie Uferaufweitungen oder die Neuanlage von Flutmulden soll die Dynamik verbauter Gewässerabschnitte wiederhergestellt werden. Durch Sohlrampen, Sohlrutschen oder die Umgehung von Querbauwerken mit naturnahen Fischaufstiegshilfen (z.B. Umgehungsgerinne) soll die Längsdurchgängigkeit verbessert werden.

A 07.08

Die strukturreichen Trockenhänge des Kulmbacher Muschelkalkzuges im Umfeld der „Ködnitzer Weinleite“ mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und ihren Arten sollen als wichtiges Bindeglied einer überregionalen Verbundachse für Arten der Trockenlebensräume erhalten und entwickelt werden.       
Dies beinhaltet die Umsetzung des Pflegekonzeptes mit dem Ziel der langfristigen Erhaltung der Funktion als Ausbreitungszentrum für das gesamte Artenspektrum der Trockenlebensräume.    
In den Teilgebieten mit hohem Anteil an Trockenlebensräumen an den Hängen westlich und östlich von Kauerndorf sowie östlich und südlich von Trebgast sollen die vorhandenen Trockenlebensräume erhalten und verbessert werden. Dies beinhaltet die Optimierung der Verbundfunktion entlang von Waldrändern und -säumen, Ranken, Rainen sowie Hecken und Feldgehölzen.

     

Als Ködnitzer Weinleite werden die südexponierten, terrassierten Hänge des Unteren, Mittleren und Hauptmuschelkalks im Tal des Weißen Mains zwischen Trebgast und Ködnitz bezeichnet. Der Name leitet sich von der früheren Nutzung der Steilhänge des Hauptmuschelkalks als Weinberge ab, die hier vom 14. bis ins 19. Jahrhundert stattfand. Im Anschluss wurden die Parzellen als Obstgärten, Wiesen und Weiden genutzt und teilweise auch mit Kiefern aufgeforstet. Die auf den Lesesteinriegeln zwischen den Parzellen stockenden Hecken dienten der Brennholzgewinnung. Nach 1965 wurde die Nutzung auf den meisten Flächen aufgegeben, die Parzellen begannen zu verbuschen und zu verbrachen.

Als Pflanzengesellschaften herrschen magere Wiesen und Hecken vor. Durch die häufig wechselnde Nutzungsintensität hat sich eine Vielzahl von Übergängen zwischen Wiesen über Versaumungsstadien zu verbuschenden Saumgesellschaften ausgebildet.

Es finden sich z.B. Kreuz-Enzian, Süßer Tragant, Kicher-Tragant, Hügelmeister, Dost, Dürrwurz, Sichelblättriges Hasenohr. Die auf den senkrecht zur Hangneigung angelegten Lesesteinriegeln stockenden Hecken prägen das Landschaftsbild der Weinleite entscheidend. Die Heckendichte beträgt hier 71 m/ha, andere naturnahe Gebiete erreichen in Oberfranken im allgemeinen gerade die Hälfte dieses Wertes (vgl. Schulze et al. 1984).

Zoologisch ist die Weinleite besser untersucht als der Rest des Kulmbacher Muschelkalkzuges. Bemerkenswert sind die Schmetterlingsfunde (u. a. Großer Fuchs, Kreuzdorn-Zipfelfalter, Akazien-Zipfelfalter, Schwefelvögelchen, Quendel-Ameisen­bläuling, Adippe-Permutterfalter). Unter den Gradflüglern sind Warzenbeißer, Goldschrecke und Feldgrille bemerkenswert.

Seit einigen Jahren wird die Ködnitzer Weinleite im Rahmen eines Beweidungskonzepts wieder regelmäßig von einem Wanderschäfer begangen. Durch die weitere Förderung der Schafbeweidung soll die langfristige Erhaltung dieser wertvollen Trockenlebensräume gesichert werden.

Im Zusammenhang mit den potenziell überregional bedeutsamen Randflächen ist die Ködnitzer Weinleite der zentrale flächige Lebensraum für wärmeliebende Wirbellose, die charakteristisch für extensiv genutzte Wiesen und Weiden sind. Als Ausbreitungszentrum für diese Arten innerhalb der überregionalen Verbindungs­achse des Kulmbacher Muschelkalkzugs ist das Zielgebiet von zentraler Bedeutung für den Naturschutz im Landkreis Kulmbach und darüber hinaus.

A 07.09

Die Auen von Rotem Main und Obermain, denen eine hervorragende Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und ihren Arten zukommt, sind als wichtige Verbundachsen der Feuchtgebietsarten, insbesondere in den Überschwemmungsbereichen, zu erhalten, zu entwickeln und zu optimieren.    
Die Aue des Weißen Mains und seiner Nebenbäche ist im stark bebauten Bereich um die Stadt Kulmbach in ihrer ökologischen Funktion, insbesondere als Lebensraum gefährdeter Fischarten, zu verbessern.     
Die Erhaltung und Optimierung des Strukturreichtums innerhalb landwirtschaftlich genutzter Flächen ist im Tal des Roten Mains auch außerhalb der Überschwemmungsbereiche, insbesondere südlich Melkendorf, anzustreben.

     

Innerhalb des Obermaintals sind die Auengebiete der großen Fließgewässer außerhalb der Städte Kulmbach und Mainleus durch mehr oder weniger regelmäßige Überschwemmungen gekennzeichnet. In diesen Bereichen findet nach wie vor überwiegend Grünlandnutzung statt.

Folgende Faktoren kennzeichnen das hohe naturschutzfachliche Potenzial dieser Auenräume: großflächige, unzerschnittene Grünlandflächen (Weißstorch, Wiesenbrüter), hoher Strukturreichtum an Gräben, Graben begleitenden Hochstaudenfluren und Röhricht, Ersatzlebensräume für Wasser- und Ufervögel, sowie Fischarten der Stillgewässer und Hautflügler in Kiesabbaugebieten.

Von den wiesenbrütenden Vogelarten kommen im Zielgebiet noch Kiebitz und Wiesenpieper vor. Besonders im Bereich zwischen Melkendorf und Mainleus sind weitere naturschutzfachlich wertvolle Feucht- und Fettwiesen vorhanden, die Potenzial als Wiesenbrüterlebensraum bieten. Diese Flächen gehören gleichzeitig zum Nahrungsgebiet des Weißstorchpaares in Melkendorf.

Weitere schutzwürdige Vogelarten sind Schilfrohrsänger, Neuntöter und Braunkehlchen.

Naturschutzfachlich besonders bedeutsam sind die Nachweise des in Bayern vom Aussterben bedrohten Storchschnabel-Bläulings (Eumedonia eumedon). Die Art legt ihre Eier ausschließlich an die Raupenfutterpflanze Sumpfstorchschnabel (Geranium palustre), der sich im Gebiet vor allem in Hochstaudenfluren an Grabenrändern findet. Die höchste Dichte erreicht der Storchschnabel-Bläuling in einem ausgedehnten Wiesengrabensystem zwischen Ober- und Unterzettlitz, dessen Qualität auch durch die hohe Dichte der Sumpfschrecke in naheliegenden Nasswiesen belegt wird. Die Lebensräume des Storchschnabel-Bläulings benötigen eine gezielte Pflege von Hochstaudenfluren durch die selektive Mahd von Brennnesselbeständen.

Die hohe artenschutzfachliche Wertigkeit dieses Zielgebietes wird auch durch das Vorkommen von Schwarzblauem Wiesenknopf-AmeisenbIäuling, Kurzflügeliger Schwertschrecke und Rötlicher Glanzschnecke belegt. Unter den Pflanzen ist u. a. das Breitblättrige Knabenkraut zu nennen.

Der Erhaltung bzw. Ausweitung extensiver Grünlandnutzung und der Wiederherstellung des ursprünglichen Wasserhaushaltes (Rückbau von Entwässerungsgräben und Drainagen) kommt aus naturschutzfachlicher Sicht große Bedeutung zu.

Neben den bereits erwähnten Grünland-, Hochstauden- und Röhrichtflächen sind aus naturschutzfachlicher Sicht die großen Stillgewässer als Folge des Kiesabbaus oder des Aufstaus des Weißen Mains bemerkenswert. Sie stellen Sekundärlebensräume für Lebensgemeinschaften offener Kies- und Sandbänke sowie Steilwände in Gewässernähe zur Verfügung. In diesen Arealen haben Flussregenpfeifer, Flussuferläufer, Uferschwalbe, Eisvogel sowie zahlreiche gefährdete Wildbienen-Arten Rückzugsgebiete gefunden.

A 07.10

Das Areal der südlichen Zuflüsse des Obermains (u. a. Friesenbach, Aubach) zwischen Buchau und Thurnau soll in den Bereichen mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und ihren Arten erhalten, entwickelt und optimiert werden. Die kleinräumige und reich strukturierte Gliederung der Landschaft soll erhalten werden. Im Verlauf des Friesenbaches sollte die Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Gewässerdynamik und Sedimentstruktur angestrebt werden.       
Die Bereiche mit besonderer Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und ihren Arten sollen entwickelt und verbessert werden.

     

Dieses Zielgebiet ist durch den kleinräumigen Wechsel von Wald und Offenlandbereichen geprägt. Besonders den Bachläufen und den sie begleitenden Auen kommt als vergleichsweise naturnahen Vernetzungsachsen große Bedeutung zu.

Der Friesenbach beherbergt als schutzwürdige Fischarten Koppe und Bachneunauge. Durch wasserbauliche Maßnahmen wie Uferaufweitungen oder die Neuanlage von Flutmulden soll die Dynamik verbauter Gewässerabschnitte wiederhergestellt werden.

Die Erhaltung bzw. Ausweitung extensiver Grünlandnutzung und die Wiederherstellung des ursprünglichen Wasserhaushaltes (Rückbau von Entwässerungsgräben und Drainagen) ist aus naturschutzfachlicher Sicht anzustreben.

Wertgebend ist ebenfalls eine für Bayern einmalige Häufung an Sommerfunden der vom Aussterben bedrohten Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus, Anhang II und IV der FFH-Richtlinie 92/43/EWG). Wochenstubennachweise gelangen in Pross, Peesten und Katschenreuth. Offenbar kommt der landschaftstypische Baustil von Holzscheunen den Quartieransprüchen dieser Spalten bewohnenden Art entgegen. Die Sommernachweise korrespondieren mit dem Nachweis zahlreicher überwinternder Mopsfledermäuse in den Kasematten der nahegelegenen Plassenburg (A 07.05, NATURA 2000-Gebiet 5733-303).

A 07.11

Im Tal des Roten Mains nördlich von Bayreuth (Heinersreuth, Neu­drossenfeld) einschließlich seiner Nebenflüsse sollen die Bereiche mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und ihren Arten erhalten, entwickelt und optimiert werden. Dies betrifft insbesondere die überregionale Vernetzungsfunktion des Zielgebietes für die Lebensgemeinschaften von Fließgewässern und Feuchtwiesenarealen.
Die Bereiche mit besonderer Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und ihren Arten sollen entwickelt und verbessert werden.

     

Der Rote Main prägt in diesem Zielgebiet eine weite, noch überwiegend als Grünland genutzte Aue. Abgesehen von Uferbefestigungen und Mühlstauhaltungen kann der Flusslauf als naturnah bezeichnet werden. Die Gewässergüte liegt bei II (mäßig belastet), unmittelbar unterhalb Bayreuth bei II - III (kritisch belastet). Die stark gefährdete Rutte kommt noch mit einem isolierten Vorkommen nördlich Altenplos vor.

Trotz vieler Entwässerungseinrichtungen (Drainagen, Gräben) blieben in der jährlich überschwemmten Aue einige Feuchtwiesen erhalten. Als Kernflächen des Biotopverbundes in der Aue des Roten Mains kommt ihnen große Bedeutung zu. Feuchtgebietstypische Heuschrecken- (z.B. Sumpfschrecke) und Molluskenarten besitzen im Tal des Roten Mains einen Verbreitungsschwerpunkt innerhalb des Obermainischen Hügellandes. Der Storchschnabel-Bläuling (Eumedonia eumedon) kommt mit wenigen Exemplaren vor.

Die wenig eingeschränkten Abflussverhältnisse und die überwiegende Nutzung der Aue als Grünland bieten auch dem Weißstorch noch ausreichende Existenzbedingungen. Das Zielgebiet stellt ein Schwerpunktvorkommen dieser Charakterart grünlandgenutzter Überschwemmungsauen dar. Unter den charakteristischen Wiesenbrüterarten wurden Bekassine und Braunkehlchen nachgewiesen, als weitere schutzwürdige Vogelarten Dorngrasmücke, Rohrweihe und Neuntöter. Die Aue des Roten Mains und die Wiesengebiete der nordöstlich angrenzenden Keuperstufe (z.B. bei Donnersreuth, Wehlitzer Au, beim Igelsweiher) sind nicht nur für die Brutvögel sondern auch für eine Reihe von Durchzüglern von großer Bedeutung.

Unter den Pflanzen ist das Vorkommen der Schachblume (Fritillaria meleagris), sowie von Sumpf-Reitgras, Spitzblütiger Binse und Wasser-Greiskraut bemerkenswert.

Der Erhaltung bzw. Ausweitung extensiver Grünlandnutzung und der Wiederherstellung des ursprünglichen Wasserhaushaltes (Rückbau von Entwässerungsgräben und Drainagen, Erhöhung der Retentionsfähigkeit des Flutmuldennetzes durch Kammerung) kommt aus naturschutzfachlicher Sicht große Bedeutung zu.

Der Nährstoffeintrag in die Fließgewässer sollte durch die Schaffung von durchgehenden mindestens 5 bis 10 m (Gewässer III. Ordnung) bzw. 20 m breiten Uferrandstreifen (Gewässer I. und II. Ordnung), in denen eine Düngung unterbleibt, reduziert werden.

Durch wasserbauliche Maßnahmen wie Uferaufweitungen oder die Neuanlage von Flutmulden soll die Dynamik verbauter Gewässerabschnitte wiederhergestellt werden.

A 07.12

Die Teilbereiche der landesweit bedeutsamen Trockenlebensräume zwischen Schwingen und Forstlahm mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten sollen erhalten, entwickelt und optimiert werden. Der Gefährdung dieser Bestandteile einer überregionalen Trockenverbundachse durch Nutzungsaufgabe und Verbrachung ist durch geeignete Pflegemaßnahmen entgegenzuwirken.           
Die Bereiche mit besonderer Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und ihren Arten sollen entwickelt und verbessert werden.

     

Zwischen dem Hohen Berg südöstlich von Schwingen und der Ortschaft Forstlahm steigt der Keuper nach Nordosten hin zum Buntsandstein an. Die Kulmbacher Störung fächert sich hier in eine Vielzahl kleinerer Verwerfungen auf. Entlang der Störungszone wechseln sich schmale Verebnungen mit steileren Kanten ab.

Diese Geländegestalt hat in Verbindung mit den basenreichen, durchlässigen Böden auf Muschelkalk die Herausbildung wertvoller Magerrasen mit zahlreichen hangparallelen Hecken ermöglicht, die in ihrer Gesamtheit hohen naturschutzfachlichen Wert besitzen. Nutzungsbedingt weisen auch einige Hügel im Vorland dieser Störungszone einen teilweise noch hohen Reichtum an Trockenlebensräumen auf, so die Große und Kleine Windwarte westlich von Leuchau und der Herrnberg nördlich von Wickenreuth.

Die naturschutzfachlich wertvollsten und als landesweit bedeutsam eingestuften Trockenlebensräume (StMLU 1997) sind als Geschützter Landschaftsbestandteil “Rauher Berg bei Schwingen“ ausgewiesen.

Der naturschutzfachliche Wert liegt neben der gut ausgeprägten Struktur des Kom­plexbiotops in der Qualität der faunistischen Nachweise. Unter der Vogelfauna ist z.B. Neuntöter, Dorngrasmücke, Sperlingskauz und Baumfalke zu nennen. Unter den Wirbellosen wurden zahlreiche gefährdete Schnecken-, Heuschrecken-, Hummel-, Wildbienen- und Tagfalterarten (u. a. Streifen-Bläuling (Agrodiaetus damon, RL 1) nachgewiesen.

Insgesamt stellen die Biotope wichtige Reste der traditionellen Kulturlandschaft auf wärmebegünstigten, südexponierten und stellenweise bodentrockenen Standorten dar. Obwohl Flächengröße und Strukturdichte insgesamt geringer sind als in den Kerngebieten des Kulmbacher Muschelkalkzug oder in Teilen der Nördlichen Frankenalb, bietet doch die Klimagunst einigen landesweit bedeutsamen Arten Überlebensmöglichkeiten.

Die Standorte sind in erster Linie durch die Nutzungsauflassung und darauffolgende Verbuschung und Verbrachung bedroht. Die Magerrasenbestände können durch Entbuschung mit folgender extensiver Weidenutzung durch Schafe oder Pflegemahd erhalten und optimiert werden.

A 07.13

Die Feuchtlebensräume im und um das Lindauer Moor, denen eine hervorragende Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten zukommt, sollen erhalten, entwickelt und optimiert werden.
Insbesondere ist die Erhaltung und Regeneration der Moorflächen, Streu- und Feuchtwiesen im „Lindauer Moor“ anzustreben. Hierbei kommt der Umsetzung des vorhandenen Pflegekonzeptes große Bedeutung zu.

     

Das Lindauer Moor entstand durch die Verlandung eines Sees im Lindauer Kessel. Insgesamt wurde dabei eine Torfdecke von durchschnittlich zwei Metern Mächtigkeit aufgebaut. Ursprünglich stellte der Kernbereich dieser Flächen ein Übergangsmoor dar, das von ausgedehnten Niedermoorflächen mit Röhricht, Au- und Bruchwäldern und heideartiger Vegetation umgeben war.

Durch die Eintiefung und Begradigung der Trebgast und die Flurbereinigung wurde der Grundwasserspiegel im Gebiet dauerhaft abgesenkt und die Nutzung der Niedermoorflächen intensiviert. Dadurch ist der Großteil der Moorvegetation verschwunden. Die wertvollsten Restflächen sind heute als Landschaftsbestandteil “Lindauer Moor“ (NATURA 2000-Gebiet 5935-302) geschützt. In der Umgebung herrscht intensive Grünlandnutzung vor.

Trotz des in den zurückliegenden 50 Jahren erfolgten Verlustes von 59 % der Moorfläche und zahlreicher Pflanzenarten der Roten Liste, sollte dem gesamten Feuchtgebietskomplex um das Lindauer Moor besondere Beachtung geschenkt werden.

So wurden durch Fröhlich (1995) 33 auf der Roten Liste Bayern geführte Gefäßpflanzen- und Moosarten gefunden. Als schutzwürdige faunistische Nachweise sind zu nennen: Bekassine, Braunkehlchen und Wiesenpieper, sowie Storchschnabel-Bläuling und zahlreiche gefährdete Heuschrecken- und Libellenarten.

Fröhlich (1995) hat ein detailliertes Pflegekonzept entwickelt, das als Grundlage der umzusetzenden Pflegemaßnahmen dienen sollte:

  • Erhalt und Regeneration der offenen Moorflächen, Streuwiesen und Feuchtwiesen.
  • Regeneration von Feuchtwiesen, stellenweise gelenkte Bracheentwicklung auf Grünland über Torfböden.
  • Anlage von Retentionsflächen zum Hochwasserschutz bei extensiver Wiesennutzung auf Grünland über Mineralböden.
  • Renaturierung des Laufes der Trebgast unter Zulassung natürlicher flussdynamischer Prozesse.
  • Erhalt und Stabilisierung der Wiesenbrüterpopulationen durch breitere Anwen­dung der Naturschutzförderprogramme (z.B. gezielter Einsatz des Vertrags­naturschutzprogramms, Ausweitung der kartierten Wiesenbrütergebiete).

A 07.14

Der Heinersreuther und Limmersdorfer Forst, dem eine hervorragende Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten zukommt, soll als ausgedehntes und ungestörtes Waldgebiet hoher naturschutzfachlicher Bedeutung (Leitart Schwarzstorch) erhalten, entwickelt und verbessert werden. Dies beinhaltet

  • die Entwicklung strukturreicher standortheimischer Waldbestände mit langen Umtriebszeiten und höherem Alt- und Totholzanteil,
  • die Erhaltung und Weiterentwicklung von Offenlandlebensräumen (Vermoorungen, Wiesentäler, Waldwiesen) als bereichernde Habitatstrukturen,
  • die Entwicklung bzw. weitere Umsetzung von regionalen Artenhilfsprogrammen für Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) sowie des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) und
  • die Erhaltung naturnaher Bachabschnitte (Markgrafenbruchbach, Rottelbach, Hochholzgraben).

In den Offenlandbereichen ist auf die Erhaltung und Vermehrung kleinräumiger Landschaftsstrukturen (Hecken, Ranken, Raine, Säume) sowie der Magerwiesen und -weiden hinzuwirken.

     

Im Gebiet stehen großflächig Feuerletten und Rhätsandstein an. Die nährstoffarmen, podsolierten und/oder staunassen Böden ließen ein großflächig zusammenhängendes Waldgebiet bestehen. Neben großen Nadelwaldflächen sind einige Bachtäler mit Auwäldern und wiesengenutzten Lichtungen charakteristisch für das Zielgebiet. Im Westen ist dem Wald eine kleinräumig strukturierte bäuerliche Kulturlandschaft vorgelagert.

Die Bedeutung des Heinersreuther und Limmersdorfer Forstes liegt auch in seiner Größe (ca. 40 qkm) und weitgehenden Ungestörtheit, die das Vorkommen einiger auf solche Waldgebiete spezialisierter Vogelarten ermöglicht. An erster Stelle ist hier der stark gefährdete Schwarzstorch zu nennen, dem die feuchtigkeitsgeprägten Wiesentäler als Nahrungslebensraum dienen. Auerhühner brüteten bis 1950 regelmäßig im Zielgebiet, die letzten Einzeltiere wurden Ende der 80er Jahre beobachtet (Gubitz & Pfeifer 1993).

Das Gebiet wird von einem dichten Gewässernetz durchzogen. Die schluchtartig eingetieften Bachläufe weisen häufig eine hohe Gewässergüte (I bzw. I - II) auf. Die Talräume sind über weite Strecken in einem naturnahen Zustand und besitzen einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Vernässungen. Als repräsentativste Standorte für Lebensgemeinschaften offener Sandsteine (Felsspaltenvegetation, z.B. Trichomanes speciosum, Anhang II der FFH-Richtlinie 92/43/EWG) wurden drei Bachschluchten als NATURA 2000-Gebiete (FFH--Gebiets-Nr. 6034-301; AllMBl Nr. 11/2001) vorgeschlagen.

Als weitere schutzwürdige Artvorkommen sind u. a. Rauhfußkauz, Sperlingskauz, Bachneunauge, Rutte, sowie gefährdete Libellenarten zu nennen. Auch für Amphibien stellen die Gewässer des Zielgebietes einen guten Lebensraum dar. Erlenwälder sind besonders für zahlreiche gefährdete Schneckenarten ein wichtiger Refugiallebensraum. Die Mausohrkolonie in Neustädtlein a. Forst wurde als eine der größten im Obermainischen Hügelland ebenfalls als NATURA 2000-Objekt (FFH-Gebiets-Nr. 5733-302; AllMBl Nr. 11/2001) gemeldet.

Entlang der Fließgewässer sollten durchgehende mindestens 10 m (besser 20 m) breite Gewässerschutzzonen entwickelt werden, in denen die Bäche ihre natürliche Dynamik verstärkt zur Entfaltung bringen können.

A 07.15

Die Teilbereiche (Sandgruben) der Sandlebensräume bei Pechgraben, denen eine hervorragende Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten zukommt, sollten erhalten, entwickelt und optimiert werden.          
Die Rekultivierung und Neuausweisung von Abbauflächen sollte im Rahmen eines landkreisübergreifenden Gesamtkonzeptes auf die Belange des Natur- und Artenschutzes abgestimmt werden.        
Bereiche mit besonderer Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und ihren Arten sollen entwickelt und aufgewertet werden.

     

Südlich und westlich der Ortschaft Pechgraben umsäumen die Hänge des Feuerlettens ein Plateau aus Rhätsandstein, den Höllberg. Der stark verwitterte Rhätsandstein wird in mehreren Sandgruben großflächig abgebaut. Diesen Abbaustellen kommt auf Grund ihrer reichen faunistischen Ausstattung große artenschutzfachliche Bedeutung zu. Insbesondere aus der Tiergruppe der Hautflügler liegen zahlreiche Nachweise stark gefährdeter und vom Aussterben bedrohter Arten vor. Weiterhin sind gefährdete Laufkäfer, Heuschrecken und Tagfalter nachgewiesen. Als schutzwürdige Amphibienarten sind Kreuz- und Knoblauchkröte zu nennen.

Das Zielgebiet ist zum großen Teil mit Kiefernwäldern bestanden. Auf Lichtungen und vereinzelt in der landwirtschaftlichen Flur haben sich jedoch bodensaure Magerrasen auf sandigem Untergrund erhalten, die im Verbund mit Waldrandstrukturen weitere wertvolle Lebensraumkomplexe bilden, die es zu erhalten und zu entwickeln gilt. Eine mögliche Maßnahme stellt die Extensivierung von Ackerrandstreifen zur Ausbreitung gefährdeter Ackerwildkräuter (z.B. Teesdalia nudicaulis RLB 3, Arnoseris minima RLB 2) dar.

Das Zielgebiet ist durch einige, besonders faunistisch hochwertvolle, durch menschliche Nutzung entstandene Einzellebensräume charakterisiert. Zur langfristigen Sicherung dieser Bestände erscheint vor allem ein Gesamtkonzept zur zukünftigen Regelung des Sandabbaus erforderlich. Neben der Sicherung bestehender Lebensräume in aufgelassenen Gruben sollte die Biotopneuschaffung im Zuge der Erschließung neuer Abbaugebiete angestrebt werden.

A 07.16

Die Kronachsenke nordöstlich von Bayreuth, zwischen Goldkronach und Bindlach gelegen, sollte in den kleinräumig vorhandenen Bereichen mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und ihren Arten erhalten, entwickelt und optimiert werden. Dies betrifft die Wiesenbrütergebiete und die Heckenlandschaften im Umfeld der Ortschaften Benk und Deps.  
Bereiche mit besonderer Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und ihren Arten sollten entwickelt und aufgewertet werden.
Die Gewässergüte der Kronach und ihrer Zuflüsse ist durch geeignete Maßnahmen zu verbessern.

     

Von Nemmersdorf erstreckt sich eine weite Mulde nach Nordwesten, die über die Kronach zum Weißen Main entwässert. Die Kronach weist gegenwärtig eine Gewässergüte von II (mäßig belastet) bzw. unterhalb der Kläranlage Goldkronach auch II - III (kritisch belastet) auf.

Auf Grund der guten Voraussetzungen für landwirtschaftliche Nutzung ist dieses Gebiet bis auf kleine Auwaldreste und Feldgehölze waldfrei. Auch die ehemals großflächigen Feuchtwiesen sind bis auf bachbegleitende Reste geschrumpft. Sie bilden heute die Kernflächen des innerhalb des Gewässer- und Auennetzes (Kronach, Kuhbach) zu schaffenden Biotopverbundes.

Der Erhaltung bzw. Ausweitung extensiver Grünlandnutzung und der Wiederherstellung des ursprünglichen Wasserhaushaltes (Rückbau von Entwässerungsgräben und Drainagen, Erhöhung der Retentionsfähigkeit) kommt aus naturschutzfachlicher Sicht große Bedeutung zu. Dies verbessert die Habitatqualität für die Lebensgemeinschaften des Feuchtgrünlandes (u. a. Braunkehlchen, Wiesenpieper).

Der Nährstoffeintrag in die Fließgewässer und Quellgebiete sollte durch die Schaffung von durchgehenden mindestens 5 bis 10 m (Gewässer III. Ordnung) bzw. 20 m breiten Uferrandstreifen (Gewässer II. Ordnung), in denen eine Düngung unterbleibt, reduziert werden.

Durch wasserbauliche Maßnahmen wie Uferaufweitungen oder die Neuanlage von Flutmulden soll die Dynamik verbauter Gewässerabschnitte wiederhergestellt werden.

Die ehemals geschlossenen Heckengebiete sind bis auf wenige Reste z.B. bei Benk und bei Deps verschwunden (u. a. Nachweise von Neuntöter, Hohltaube, Turteltaube, Wendehals und Raubwürger). Entsprechend sollte der Vernetzungsgrad dieser noch relativ strukturreichen Hänge durch die Erhaltung und Neupflanzung von Hecken und Obstwiesen sowie die Schaffung von extensiv oder nur periodisch genutzten, mageren Saumzonen an Ranken, Rainen, Wegrändern und Gehölzsäumen erhöht werden.

A 07.17

Die strukturreichen Heckengebiete und Trockenlebensräume des Bayreuther Muschelkalkzuges mit teilweise hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten sollen als wichtiges Bindeglied einer überregionalen Verbundachse für Arten der Trockenlebensräume erhalten und entwickelt werden. Die wertvollsten Bereiche sollen über den flächenhaften Aufbau von Trittsteinbiotopen miteinander verknüpft werden.    
Im Naturschutzgebiet Weinberg sollen die Pflegemaßnahmen auf der Grundlage des vorliegenden Pflegekonzepts fortgesetzt und ausgedehnt werden. Die Einbeziehung der Magerrasen im Bereich des noch bestehenden Standortübungsplatzes beim Oschenberg in das Naturschutzgebiet Weinberg sollte angestrebt werden.     
Für die Muschelkalkhänge nordöstlich von Bayreuth und die reich strukturierte Kulturlandschaft am Luzen soll ein Entwicklungs- und Pflegekonzept erstellt und umgesetzt werden.  
Die Heckengebiete (z.B. Bindlacher Berg, Leimenberg, Oschenberg, Weinberg, Kulm) sind durch geeignete Maßnahmen zu sichern und zu optimieren.

     

Die Muschelkalkgebiete des Obermainischen Hügellandes besitzen noch hochwertige Reliktvorkommen von Mager- und Trockenstandorten, die ihre Entstehung historischen Nutzungsformen zu verdanken haben. Daher drohen sie unter den gegenwärtigen Formen der Landnutzung (Nutzungsintensivierung und Nutzungsaufgabe, Erstaufforstung) zusammen mit einer Vielzahl daran gebundener gefährdeter Arten zu verschwinden.

Als schutzwürdige Artvorkommen sind zu nennen: Neuntöter, Dorngrasmücke, Wendehals, sowie zahlreiche gefährdete Tagfalter- und Heuschreckenarten.

Der Erhaltung und Wiederausdehnung von Halbtrockenrasen, mageren Wiesen und Weiden, von extensiv oder nur periodisch genutzten mageren Saumzonen, von Obstwiesen und aufgelockerten Heckenstrukturen sowie von artenreichen Äckern und Ackerrandstreifen im gesamten Zielgebiet, vorrangig in noch reich strukturierten Teilgebieten, kommt daher naturschutzfachlich große Bedeutung zu. Als eine wichtige Maßnahme zur Pflege und Vernetzung ist die Etablierung und Förderung der Wanderschäferei anzusehen (Entwicklung eines Triftwegesystems).

A 07.18

Im südlichen und westlichen Fichtelgebirgsvorland um die Ortschaften Nemmersdorf, Weidenberg, Kirchenpingarten und Lienlas, dem in Teilbereichen eine hervorragende Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten zukommt, soll die Erhaltung, Entwicklung und Optimierung einer extensiven Kulturlandschaft unter Förderung kleinräumiger Nutzungsformen angestrebt werden.
Es sollte auf die Erhaltung und Wiederausdehnung von extensiv oder nur periodisch genutzten, mageren Saumzonen an Ranken, Rainen, Waldrändern, Wegrändern und Gehölzsäumen als Übergangsbiotopen zwischen den Nutzungsflächen hingewirkt werden.
Zusätzlich sollten Obstwiesen, Heckenstrukturen und Feldgehölze gepflegt, angepflanzt und entwickelt werden.

     

Das Zielgebiet umfasst die klein strukturierte Landschaft im Umfeld der Ortschaften Nemmersdorf, Weidenberg, Kirchenpingarten und Lienlas. Besonders erwähnenswert sind die reich strukturierten Hecken-Rankengebiete zwischen Kirchenpingarten und Lienlas, die Relikte einer alten kleinbäuerlichen Kulturlandschaft darstellen, und die enge Verzahnung zwischen Wald- und Offenlandlebensräumen am buchtenreichen Fichtelgebirgsrand.

Der Entwicklung eines Verbundkorridors mit herabgesetzter Nutzungsintensität als Übergangszone zwischen dem Hohen Fichtelgebirge und der Kulturlandschaft des Fichtelgebirgsvorlandes kommt daher zur Verbesserung des Artenaustausches zwischen den Teillebensräumen große Bedeutung zu.

A 07.19

Das Talsystem der Warmen Steinach und ihrer Zuflüsse (Ölgrabenbach, Krebsbach, Weißenbach, Lukasgraben, Kleeleitenbach und Heßlachbach), dem in Teilbereichen eine hervorragende Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten zukommt, soll erhalten, entwickelt und optimiert werden. 
Die Lebensraumqualität und Biotopfunktion der Bäche entlang naturnaher Bachabschnitte sollte insbesondere hinsichtlich der Abflussdynamik erhalten oder verbessert werden.         
Die ökologische Durchlässigkeit der Bachläufe und ihrer Auen innerhalb der Ortschaften soll verbessert werden.

     

Die Warme Steinach zählt zu den größten Zuflüssen des Roten Mains. Sie entwässert mit ihrem Einzugsgebiet einen zentralen Teil des Hohen Fichtelgebirges und verbindet das Fichtelgebirge mit dem Maingebiet. Das Zielgebiet umfasst die Steinach und ihre überwiegend naturnahen Zuflüsse ab dem Austritt aus dem Hohen Fichtelgebirge. Es greift fingerförmig in das Zielgebiet A 07.18 „Südliches und westliches Fichtelgebirgsvorland“ hinein.

Die Gewässergüte der Warmen Steinach liegt größtenteils bei II (mäßig belastet), die ihrer z. T. schluchtartig eingetieften Seitenbäche z. T. noch bei I – II (gering belastet). Unterhalb der überlasteten Kläranlage ist die Gewässergüte (II – III) noch zu verbessern. Entlang der Fließgewässer haben sich Feuchtgebiete und Bach begleitende Gehölze erhalten. Dieser Biotopverbund ist im Bereich der Siedlungen häufig unterbrochen.

Der Erhaltung bzw. Ausweitung extensiver Grünlandnutzung und der Wiederherstellung des ursprünglichen Wasserhaushaltes (Rückbau von Entwässerungsgräben und Drainagen, Erhöhung der Retentionsfähigkeit) in den Bachauen kommt – gerade auch innerhalb der Ortschaften – aus naturschutzfachlicher Sicht große Bedeutung zu.

Entlang der Fließgewässer sollten durchgehende mindestens 10 m (besser 20 m) breite Gewässerschutzzonen entwickelt werden, in denen die Bäche ihre natürliche Dynamik verstärkt zur Entfaltung bringen können.

Durch wasserbauliche Maßnahmen wie Uferaufweitungen oder die Neuanlage von Flutmulden soll die Dynamik verbauter Gewässerabschnitte wiederhergestellt werden.

A 07.20

Der Obere Einzugsbereich der Truppach, um die Ortschaften Oberwaiz, Mistelbach und Glashütten, dem eine besondere Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten zukommt, sollte entwickelt und aufgewertet werden. Dies beinhaltet die Erhaltung und Erweiterung des Grünlandanteils, die Anreicherung mit gliedernden Strukturelementen sowie den Schutz der Lebensraumfunktion der Bachoberläufe.

     

Die landwirtschaftlich intensiv genutzte, waldfreie Landschaft um Mistelgau und Glashütten (Hummelgau) wird noch durch einen hohen Grünlandanteil geprägt. Im Zielgebiet liegen die Quellbäche der Truppach (Eschenbach, Feilbrunnenbach, Kaltenbrunnenbach, Weidesbach).

Als schutzwürdige Artvorkommen sind die Fischarten Bachneunauge, Schneider, Elritze, Koppe, Nase, sowie Edelkrebs, Bachmuschel und Eisvogel zu nennen.

Das Fehlen von Uferstreifen begünstigt Stoffeinträge (Gülle und Agrarchemikalien) aus der direkt angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzung. Für den Schutz der seltenen und gefährdeten Arten ist eine Verbesserung der Gewässergüte in diesen Bachabschnitten anzustreben.

Der Erhaltung bzw. Ausweitung einer extensiven Grünlandnutzung und der Wiederherstellung des ursprünglichen Wasserhaushaltes kommt aus naturschutzfachlicher Sicht große Bedeutung zu. Der Nährstoffeintrag in die Fließgewässer und Quellbereiche sollte durch die Schaffung von durchgehenden mindestens 5 bis 10 m (Gewässer III. Ordnung) bzw. 20 m breiten Uferrandstreifen (Gewässer II. Ordnung), in denen eine Düngung unterbleibt, reduziert werden.

Durch wasserbauliche Maßnahmen, wie Uferaufweitungen oder die Neuanlage von Flutmulden soll die Dynamik verbauter Bachabschnitte wiederhergestellt werden. Durch Sohlrampen, Sohlrutschen oder die Umgehung von Querbauwerken (mit naturnahen Fischaufstiegshilfen, z.B. Umgehungsgerinne) soll die Längsdurchgängigkeit verbessert werden.

A 07.21

Der Mistelbach und sein Einzugsgebiet (Talbach, Forkendorferbach, Sonnleithen Bach, Hermannsbach, Salamandertal, Röthelbach, Frauenbach, Theuersbach, Säubach) soll in den Bereichen mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten erhalten, entwickelt und optimiert werden.          
In den Bereichen mit besonderer Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten sollte die Lebensraumfunktion entwickelt und verbessert werden.      
Das bestehende Landschaftsschutzgebiet sollte nach Süden bis Rödensdorf bzw. Gesees erweitert werden.

     

Das Zielgebiet entspricht dem Einzugsbereich des Mistelbachs und seiner Nebenbäche. Die Gewässergüte der Mistel wechselt zwischen II und II - III, die einiger Seitenbäche sogar bei I (unbelastet bis sehr gering belastet) bzw. I – II (gering belastet). Entlang der Fließgewässer haben sich Feuchtgebiete und Bach begleitende Gehölze erhalten, die im Bereich der Ortschaften häufig unterbrochen sind. Als schutzwürdige Artvorkommen sind zu nennen: Carex davalliana, C. distans, Dactylorhiza majalis, Fritillaria meleagris.

Das Zielgebiet steht mit dem Roten-Main-System (A 07.22) in Verbindung. Die Aktivierung bzw. Regenerierung des Mistelbachtales als naturnaher Lebensraum bis zum Roten Main stellt deshalb eine wichtige Maßnahme im Biotopverbund der Fließgewässerlebensgemeinschaften dar. Über den Hackers- und den Salamanderbach bestehen zudem günstige Vernetzungsmöglichkeiten zum Einzugsgebiet der Wiesent (vgl. A 07.20).

Der Erhaltung bzw. Ausweitung extensiver Grünlandnutzung und der Wiederherstellung des ursprünglichen Wasserhaushaltes (Rückbau von Entwässerungsgräben und Drainagen, Erhöhung der Retentionsfähigkeit) in den Bachauen kommt – gerade auch innerhalb der Ortschaften – aus naturschutzfachlicher Sicht daher große Bedeutung zu.

Der Nährstoffeintrag in die Fließgewässer und Quellbereiche sollte durch die Schaffung von durchgehenden mindestens 5 bis 10 m (Gewässer III. Ordnung) bzw. 20 m breiten Uferrandstreifen (Gewässer II. Ordnung), in denen eine Düngung unterbleibt, reduziert werden.

Durch wasserbauliche Maßnahmen, wie Uferaufweitungen oder die Neuanlage von Flutmulden soll die Dynamik verbauter Bachabschnitte wiederhergestellt werden. Durch Sohlrampen, Sohlrutschen oder die Umgehung von Querbauwerken (mit naturnahen Fischaufstiegshilfen, z.B. Umgehungsgerinne) soll die Längsdurchgängigkeit verbessert werden. Teiche und Weiher sind in das Verbundsystem der Bachauen einzubeziehen. Dies beinhaltet die Entwicklung naturnaher Verlandungsbereiche und die Ausrichtung der Bewirtschaftung und Pflege auf die Belange des dort möglichen Artenspektrums.

Eine große naturschutzfachliche Bedeutung kommt den Sandabbaugebieten am Buchstein und südöstlich von Forkendorf zu (Kreuzkröte, Kammmolch, zahlreiche Wildbienenarten). Neben der Sicherung bestehender Lebensräume in aufgelassenen Gruben sollte die Biotopneuschaffung im Zuge der Erschließung neuer Abbaugebiete Berücksichtigung finden.

An der Stadtgrenze von Bayreuth zwischen Forkendorf und Unternschreez haben sich kleinräumig strukturierte Relikte der alten Kulturlandschaft erhalten, die es durch die Pflege oder Neuanlage von Ranken, Rainen sowie Streuobstwiesen (Culmberg) zu schützen und zu entwickeln gilt.

A 07.22

Der Rote Main und sein Einzugsgebiet südlich von Bayreuth (u. a. Ölschnitz, Lainbach, Almosbach, Würgersbach, Gosenbach, Tännenbach, Schäfergraben, Pferchbach, Schwarzbach, Metzlersbach Biberswöhrbach, Friedrichsbach, Sahrmühlbach, Weinleitenbach, Wolfsgraben, Hühnerbach, Schliefgrabenbach), soll in den Bereichen mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten erhalten, entwickelt und optimiert werden. Dies betrifft insbesondere die Verbundfunktion der Fließgewässer, den landesweit bedeutsamen Craimoosweiher und die Zwischenmoorbildungen nördlich von Creußen.       
In den Bereichen mit besonderer Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten sollte die Lebensraumfunktion entwickelt und verbessert werden. Diese Talabschnitte sollten daher vorrangig für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung herangezogen werden.

     

Das Gewässer- und Talnetz des Roten Mains gehört zum Gerüst des zu schaffenden Biotopverbundes im südlichen Obermainischen Hügelland. Das Flusssystem weist überwiegend die Gewässergüte II (mäßig belastet) und nur stellenweise II - III (kritisch belastet) auf. Einzelne Seitenbäche sind aber noch relativ sauber (Gewässergüte I bzw. I - II).

Das Zielgebiet weist noch wertvolle Restpotenziale an naturnahen Lebensräumen und gefährdeten Arten auf. So ist der Craimoosweiher mit seinen ausgedehnten Verlandungszonen einer der wenigen Großteiche Oberfrankens.

Schutzwürdige Artvorkommen der Flora (Ceratophyllum submersum, Najas minor, Ranunculus lingua, Carex hostiana, C. lasiocarpa, C. diandra, C. pulicaris, Trifolium spadiceum, Pinguicula vulgaris, Triglochin palustre, Nymphaea alba, Sparganium minimum), sowie der Amphibien- (Moorfrosch, Knoblauchkröte, Kreuzkröte, Laubfrosch), Libellen-, Tagfalter- (Eumedonia eumedon, Coenonympha glycerion, Brenthis ino) , Heuschrecken-, Mollusken- und Vogelfauna (z.B. Schwarzhalstaucher, Zwergtaucher; Schwarzstorch, Rauhfußkauz) unterstreichen die Bedeutung dieses Zielgebietes. Die Bäche und Flüsse beherbergen Populationen von Bachneunauge, Koppe, Rutte, Nase, Elritze, Edelkrebs, und Bachmuschel.

Als NATURA 2000-Gebiete (AllMBl Nr. 11/2001) wurden die Ölschnitz südöstlich Bayreuth (FFH 6035-303), das NSG Craimoosweiher (FFH 6135-301) und die Zwischenmoore nördlich von Creußen (FFH 6135-302) gemeldet.

Teiche und Weiher sind in das Verbundsystem der Fließgewässer einzubeziehen. Dies beinhaltet die Entwicklung naturnaher Verlandungsbereiche und die Ausrichtung der Bewirtschaftung und Pflege auf die Belange des dort möglichen Artenspektrums. Für die Zwischenmoorbildungen nördlich von Creußen sollte ein Pflege- und Entwicklungskonzept entwickelt und umgesetzt werden.

Die Artenhilfsmaßnahmen und das Monitoring der Bachmuschel im Lainbach sollte fortgesetzt werden.

Der Erhaltung bzw. Ausweitung extensiver Grünlandnutzung und der Wiederherstellung des ursprünglichen Wasserhaushaltes (Rückbau von Entwässerungsgräben und Drainagen, Erhöhung der Retentionsfähigkeit) in den Bachauen kommt aus naturschutzfachlicher Sicht große Bedeutung zu.

Der Nährstoffeintrag in die Fließgewässer und Quellbereiche sollte durch die Schaffung von durchgehenden mindestens 5 bis 10 m (Gewässer III. Ordnung) bzw. 20 m breiten Uferrandstreifen (Gewässer II. Ordnung), in denen eine Düngung unterbleibt, reduziert werden.

Durch wasserbauliche Maßnahmen wie Uferaufweitungen oder die Neuanlage von Flutmulden soll die Dynamik verbauter Gewässerabschnitte wiederhergestellt werden. Durch Sohlrampen, Sohlrutschen oder die Umgehung von Querbauwerken (mit naturnahen Fischaufstiegshilfen, z.B. Umgehungsgerinne) soll die Längsdurchgängigkeit verbessert werden.

A 07.23

Die Haidenaab-Niederung soll in den Bereichen mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten erhalten, entwickelt und optimiert werden.     
Dies betrifft die Verbundfunktion der Fließgewässer, die Feuchtlebensräume in den Talauen der Haidenaab und ihrer Zuflüsse, insbesondere das NSG Haidenaab und Gabellohe sowie die floristisch wertvollen Ranken bei Haidenaab.
In den Bereichen mit besonderer Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten sollte die Lebensraumfunktion entwickelt und verbessert werden.      
In der Senke um Speichersdorf soll der Wiederaufbau eines Netzes an naturbetonten Lebensräumen, Sukzessionsflächen und Flächen mit herabgesetzter Nutzungsintensität angestrebt werden, wobei das Netz der Bachläufe das Gerüst des zu schaffenden Biotopverbundes bilden soll. Diese Gebiete sollten daher vorrangig für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung herangezogen werden.

     

Die naturschutzfachlich bedeutsamen Lebensräume dieses Zielgebietes liegen nahezu ausschließlich in den überwiegend grünlandgenutzten Talauen der Haidenaab und ihrer Zuflüsse. Es handelt sich um naturnahe Bäche, extensiv genutztes oder aufgelassenes (Feucht-) Grünland, Teichkomplexe und Kiesweiher. Dem zumindest bedingt naturnahen Haidenaabtal (Gewässergüte II - III) kommt dabei eine überregionale Funktion als Verbundachse zu. Dagegen ist die Keupersenke um Speichersdorf ökologisch verarmt.

Folgende schutzwürdige Artvorkommen entlang des Bachsystems sind zu nennen: Carex davalliana, C. pulicaris, C. limosa, Epipactis palustris, Hydrocotyle vulgaris, Nymphaea candida, Calla palustris, Dactylorhiza majalis, Eriophorum angustifolium, sowie zahlreiche gefährdete Tagfalter-, Libellen- und Heu­schreckenarten. Die Fließgewässer sind Lebensraum für die bayernweit stark gefährdete Rutte und für den streng geschützten Biber. In den Feuchtlebensräumen konnten Bekassine und Flussregenpfeifer nachgewiesen werden.

Teiche und Weiher sind in das Verbundsystem der Fließgewässer einzubeziehen. Dies beinhaltet die Entwicklung naturnaher Verlandungsbereiche und die Ausrichtung der Bewirtschaftung und Pflege auf die Belange des dort möglichen Artenspektrums, insbesondere auf den Biber als Leitart für naturnahe Auen. Entlang der Fließgewässer sind an möglichst vielen Abschnitten naturnahe Auengehölze bis zu einer Breite von etwa 20 m beidseits der Ufer zu entwickeln, bzw. bestehende standortfremde Wälder in standortheimische Auwälder umzuwandeln, die dem Biber wichtige Nahrungsgrundlage bieten und den Biotopverbund herstellen. Die innerhalb dieser Zone liegenden Teiche und Stillgewässer sollten von einer intensiven Nutzung ausgenommen und ebenfalls von Auengehölzen umschlossen werden. Durch den Einbau von Biberschutzmaßnahmen bei Teichen außerhalb der vom Biber bevorzugten Uferzone sollten die Dämme vor Untergrabung geschützt werden und damit Ansprüche von Biberschutz und Teichwirtschaft entflochten werden. Besonders wertvolle Offenlandstandorte wie z.B. Nasswiesen sind jedoch von einer Bewaldung auszunehmen. In den Talauen soll die Verbundfunktion und die Lebensraumqualität auch durch die Förderung extensiver Grünlandnutzung verbessert werden.

Für die Sicherung des Bestandes der bayernweit stark gefährdeten Rutte in der Haidenaab ist die Erhaltung der Wasserqualität, die Sicherung des Oberlaufes vor einer möglichen Versauerung, und die Erhaltung naturnaher Bachstrecken und Uferzonen erforderlich.

Der Erhaltung bzw. Ausweitung extensiver Grünlandnutzung und der Wiederherstellung des ursprünglichen Wasserhaushaltes (Rückbau von Entwässerungsgräben und Drainagen, Erhöhung der Retentionsfähigkeit) in den Bachauen kommt aus naturschutzfachlicher Sicht große Bedeutung zu.

Der Nährstoffeintrag in die Fließgewässer und Quellbereiche sollte durch die Schaffung von durchgehenden mindestens 5 bis 10 m (Gewässer III. Ordnung) bzw. 20 m breiten Uferrandstreifen (Gewässer II. Ordnung), in denen eine Düngung unterbleibt, reduziert werden.

Durch wasserbauliche Maßnahmen wie Uferaufweitungen oder die Neuanlage von Flutmulden soll die Dynamik verbauter Gewässerabschnitte wiederhergestellt werden. Durch Sohlrampen, Sohlrutschen oder die Umgehung von Querbauwerken (mit naturnahen Fischaufstiegshilfen, z.B. Umgehungsgerinne) soll die Längsdurchgängigkeit verbessert werden.

Die floristisch bemerkenswerten Ranken bei Haidenaab weisen u. a. Vorkommen von Coeloglossum viride und Orchis militaris auf, die es durch angepasste Pflegemaßnahmen zu erhalten gilt.

 

39        Naturrraum Thüringisch - Fränkisches Mittelgebirge (39), Nordwestlicher Frankenwald (392), Münchberger Hochfläche (393), Hohes Fichtelgebirge (394), Selb - Wunsiedler Hochfläche (395)

 

 



 

A 39.01

Das Höllental und das Tal der einmündenden Thüringer Muschwitz soll als Gebiet von hervorragender Bedeutung erhalten und optimiert werden. Der Schwerpunkt ist dabei auf den Erhalt licht- und wärmeliebender Tier- und Pflanzenarten zu legen. Entsprechende Maßnahmen sollten in Zusammenarbeit der Naturschutz- und Forstbehörden im Rahmen der Umsetzung des Managementplanes zum NATURA 2000-Gebiet „Fränkische und thüringische Muschwitz mit Höllental“ (FFH-Gebiets-Nr. 5636-301) geplant und durchgeführt werden. 
Die Restwassermenge der Selbitz sollte in der Ausleitungsstrecke erhöht werden, um das Überleben der charakteristischen Gewässerfauna zu ermöglichen.

     

Als Höllental wird das enge Durchbruchstal der Selbitz zwischen dem Ort Hölle und der Talaufweitung bei der Selbitzmühle bezeichnet. Charakteristisch sind wertvolle Schluchtwälder, zahlreiche, oft senkrechte Felsen (Diabas) sowie ausgedehnte aktive Schutthalden. Von besonderer Bedeutung ist das Kontinuum von nassen Auwaldstandorten bis hin zu extrem xerothermen Felspartien. An der nördlichen Regionsgrenze mündet die Thüringer Muschwitz in die Selbitz, deren südliche Talseite in dieses Zielgebiet integriert ist.

Zur Zeit des Hammer- und Hüttenwesens war das Höllental teilweise entwaldet, die verbliebenen Wälder waren wesentlich lichter als heute. Ein weiterer Eingriff war die Errichtung der mittlerweile stillgelegten Bahnlinie durch das Tal. Das Höllental ist (bzw. war) z.B. durch das Vorkommen folgender Arten ausgezeichnet: Schlingnatter, Ringelnatter, Kleiner Eisvogel, Fetthennen-BläuIing, Roter Scheckenfalter sowie zahlreiche bedrohte Nachtfalterarten. Aufgrund seiner hohen naturschutzfachlichen Wertigkeit wurde es als NSG ausgewiesen und als Teil des NATURA 2000-Gebietes „Fränkische und thüringische Muschwitz mit Höllental“ (5636-301) gemeldet. Auch das Tal der Muschwitz ist Lebensraum vieler gefährdeter Arten, wie z.B. Fischotter, Schwarzstorch, Wasseramsel, Eisvogel.

Die besonnten Felspartien und Blockschutthalden stellen zentrale Elemente eines Verbundes von Trockenstandorten entlang der Selbitz- und Saaletalhänge dar. Pflegeziel im NATURA 2000-Gebiet ist die Offenhaltung dieser Felsbiotope als Lebensraum charakteristischer Felsspalten- und Felsbandgesellschaften. An den beschatteten Talhängen sowie im Talgrund sollte eine natürliche Entwicklung der Schlucht- und Auwälder gewährleistet sein.

Der Flusslauf der Selbitz ist trotz einiger wasserbaulicher Eingriffe noch weitgehend naturnah. Die Wasserentnahme zur Energiegewinnung wirkt sich einschneidend auf die Auenstandorte, die Durchgängigkeit der Fließgewässerzönose und das Selbstreinigungsvermögen aus. Die Gewässergüte liegt im Oberlauf bei II (mäßig belastet), zwischen Naila und kurz oberhalb der Mündung bei II-III (kritisch belastet). In der Ausleitungsstrecke sollte die Mindestabflussmenge den Habitatansprüchen der für die Fließgewässerregion charakteristischen Fauna angepasst werden. Der Optimierung der Fischaufstiegshilfen an den Querbauwerken kommt große Bedeutung zu.

Auf die Wiederbelebung der Bahnlinie durch das Tal sollte ebenso wie auf weitere Verkehrserschließungen verzichtet werden, um in diesen wertvollen Lebensraum keine zusätzlichen Störpotenziale einzubringen.

A 39.02

Die kleinstrukturierte Kulturlandschaft der Bad Stebener Rodungsinsel soll durch geeignete Fördermaßnahmen erhalten werden.   
Die Grünlandgebiete mit landesweit bedeutsamen Wiesenbrütervorkommen (ABSP Hof, StMLU 1994) sollen erhalten werden.          
Die als hervorragend eingestuften, gebietstypischen Magerwiesenkomplexe (z.B. Bärwurzwiesen) und Niedermoore, die viele geschützte Tier- und Pflanzenarten beheimaten, sind vordringlich zu sichern und zu entwickeln. Hier soll vorrangig extensive Grünlandbewirtschaftung gefördert werden.      
Die wertvollsten Bereiche sollten naturschutzrechtlich gesichert werden. Auf den intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen soll eine möglichst extensive Grünlandnutzung gefördert und die Anreicherung mit Kleinstrukturen wie Hecken oder Raine angestrebt werden. Diese Bereiche sollten daher vorrangig für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung herangezogen werden    
In den vorwiegend ackerbaulich genutzten Gebieten ist auf eine Verringerung stofflicher Einträge aus der Landwirtschaft hinzuwirken.      
Die wertvollen, extensiv genutzten Wiesenkomplexe der Rodungsinsel sind von Erstaufforstung freizuhalten.

     

Die Bad Stebener Rodungsinsel gehört zum Diabasgebiet im Frankenwald. Der Teilbereich wird auf Grund der guten Bodenverhältnisse überwiegend landwirtschaftlich genutzt (hauptsächlich Mischnutzung Acker und Grünland).

Das Gebiet zwischen Steinbach bei Geroldsgrün und Bobengrün bis nördlich Bad Steben hat für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und Arten eine hervorragende Bedeutung. Alle weiteren Bereiche außer dem Gerlaser Forst um den Spitzberg sind Bereiche von besonderer Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und Arten. Besonders hervorzuheben sind die Diabaskuppen im Gebiet, die für den Lebensraumschutz überregional bedeutsam sind.

Die Besonderheit der Wiesenbrütergebiete der Bad Stebener Rodungsinsel besteht in der engen Verzahnung von Hochstaudenfluren mit spät gemähtem Grünland, wodurch pflanzensoziologisch ein weites Spektrum abgedeckt wird. Auf Grund der traditionell extensiven Grünlandnutzung gibt es hier landesweit bedeutsame Schwerpunktvorkommen von Braunkehlchen und Wiesenpieper.

Die mageren Bergwiesen mit den gefährdeten Pflanzengesellschaften wie Borstgrasrasen und Rotschwingel-Rotstraußgraswiesen sollen zum Schutz einer Vielzahl seltener Arten wie Bärwurz, Arnika, Wiesen-Leinblatt, Stattlichem Knabenkraut sowie dem Dukatenfalter als gebietstypischer Charakterart erhalten und gefördert werden. Diese Grünlandbereiche sind daher sowohl aus faunistischen als auch aus floristischen und vegetationskundlichen Gründen besonders erhaltenswürdig.

Die naturschutzrechtliche Sicherung der für den Arten- und Lebensraumschutz wertvollsten Bereiche soll sicherstellen, dass Kerngebiete in hoher Qualität erhalten bleiben, an denen eine Biotopvernetzung mit der umgebenden Kulturlandschaft ansetzen kann. In landwirtschaftlich intensiver genutzten Hangbereichen und Hochflächen sollten Kleinstrukturen, wie z.B. Hecken, Gebüsche, magere Altgrasraine und -säume neu angelegt werden, um eine überlebensfähige Dichte dieser Lebensräume zu gewährleisten.

Ein wesentlicher Gefährdungsfaktor für die naturschutzfachlich bedeutsame Lebensräume besteht in Stoffeinträgen aus der Landwirtschaft. Zum Schutz der wertvollen Grünlandbereiche sollte auf eine Verringerung der stofflichen Einträge hingewirkt werden.

Zur Erhaltung der Lebensraumqualität ist es notwendig, die wertvollen Offenlandbereiche, wie die oben genannten Wiesenbrütergebiete, Diabaskuppen, Bergwiesen, Borstgrasrasen u. a. von Erstaufforstung freizuhalten.

A 39.03

Im Fließgewässersystem der Selbitz (u. a. Edlendorfer Bach, Lehstenbach, Rothenbach, Froschbach, Stebenbach, Lippertsgrüner Bach, Döbrabach) sollen die Bachläufe und die grünlandgenutzten Auenbereiche von hervorragender Bedeutung in ihrer Funktion als Lebensraum bedrohter Arten erhalten, gepflegt und optimiert werden. Dies beinhaltet die Schaffung ausreichend dimensionierter Pufferzonen entlang der Bäche und den abschnittsweisen Rückbau wasserbaulicher Maßnahmen.         
Die Gewässergüte aller kritisch belasteter oder stark bis übermäßig verschmutzter Bäche (Gewässergüte II - III oder schlechter) sollte auf mindestens II verbessert werden.      
Es sollten Fischschonbezirke ausgewiesen werden. Der Besatz der Gewässer im Rahmen der fischereilichen Nutzung soll nur durch heimische Fischarten erfolgen.

     

Die überregional bedeutsame Gewässerfauna des Selbitzsystems beherbergt noch Vorkommen von Bachneunauge, Elritze, Nerfling, Koppe sowie Edelkrebs.

Die Bachläufe sind abschnittsweise noch naturnah, mäandrieren und weisen Gewässerbegleitgehölze auf. Von entscheidender Bedeutung für die vorkommenden gefährdeten Gewässerarten ist neben der Gewässergüte auch die Struktur des Bachlaufes, des Bachbettes sowie die unmittelbaren Uferstrukturen. Ein weiterer positiver Faktor ist die überwiegende Grünlandnutzung der Auen. Feuchtgebiete südlich und nordöstlich von Helmbrechts beherbergen die Wiesenbrüterarten Braunkehlchen und Wiesenpieper.

Die Gewässergüte der Selbitz oberhalb Naila liegt überwiegend bei II (mäßig belastet), einige Seitenbäche im gesamten Selbitzsystem sind jedoch, oft schon im Oberlauf, kritisch belastet bis stark verschmutzt. Das Fehlen von Uferstreifen erleichtert Stoffeinträge (Gülle und Agrarchemikalien) aus der direkt angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzung. Um eine Ausbreitung der seltenen und gefährdeten Arten zu ermöglichen, ist eine deutliche Verbesserung der Gewässergüte in diesen Bachabschnitten Voraussetzung.

Die Längsdurchgängigkeit der Bäche kann durch die Schaffung von Sohlrampen, Sohlrutschen oder die Umgehung der Querbauwerke (naturnahe Fischaufstiegshilfen) verbessert werden.

Der Erhaltung bzw. Ausweitung extensiver Grünlandnutzung und der Wiederherstellung des ursprünglichen Wasserhaushaltes kommt aus naturschutzfachlicher Sicht große Bedeutung zu. Der Nährstoffeintrag in die Fließgewässer sollte durch die Schaffung von durchgehenden mindestens 5 bis 10 m (Gewässer III. Ordnung) bzw. 20 m breiten Uferrandstreifen (Gewässer II. Ordnung), in denen eine Düngung unterbleibt, reduziert werden.

A 39.04

Die Waldgebiete im Frankenwald sind als großflächig unzerschnittene und störungsarme Lebensräume der Leitarten Luchs und Schwarzstorch zu erhalten und sollen entwickelt werden.          
Die Schutzgebiete des Geroldsgrüner Forstes sollten möglichst erweitert werden, um die Lebensräume der Arten mit großräumigen Arealansprüchen zu sichern.       
Die Quellbereiche und Bachläufe in Au- und Feuchtwäldern sind in ihrer hervorragenden Bedeutung für den Arten- und Lebensraumschutz zu erhalten und ggf. wieder zu entwickeln.     
In den übrigen Waldgebieten soll der Anteil standortheimischer Laubbäume sowie des Alt- und Totholzes erhöht werden.        
Die z. T. sehr engen Wiesentäler mit ihren wertvollen Feucht- und Nasswiesen, Niedermooren, Hochstaudenfluren und naturnahen Bachläufen sind durch die Förderung extensiver Bewirtschaftung zu erhalten und von Erstaufforstung freizuhalten; Nicht standortgerechte Fichtenaufforstungen in der Talsohle sollten zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit wertvoller Offenlandbiotope und eines Biotopverbundes entfernt werden.      
Die im Rahmen der historischen Flößerei ausgebauten Fließgewässer sollen renaturiert werden. Dabei sollen Belange der Denkmalpflege Berücksichtigung finden.

     

Der Frankenwald ist in vielen Bereichen von Nadelwald geprägt. Zumeist dominiert die Fichte. Im Nordwesten des Zielraumes, dem Geroldsgrüner Forst, v. a. im Oberlauf von Langenaubach und Lamitz, gibt es auch großflächige naturnahe Laub- und Mischwaldbereiche, die sich vorzugsweise in steilen Hanglagen befinden. Au- und Feuchtwälder sind noch fragmentarisch erhalten. Diese Kernbereiche sollten wegen ihrer Naturnähe, Ungestörtheit und ihres Artenreichtums langfristig rechtlich gesichert werden.

Insgesamt ist der Wald mit einem großflächig unzerschnittenen Bereich von ca. 71 km2, der mit einem weiteren großen Waldgebiet der Region im Süden (ca. 70 km2, Zielgebiet A 39.06) und mit dem übrigen Frankenwald und Thüringer Wald im Verbund steht, von hervorragender Bedeutung als Lebensraum für Tiere mit großen Arealansprüchen. Das Vorkommen solcher Tierarten wie Luchs (einzelne Hinweise gem. Müller 2001), Schwarzstorch oder verschiedene Fledermausarten belegen diese Bedeutung. Eine Vielzahl wertvoller Quellbereiche, feuchter Talauen und naturnaher, kaum belasteter Fließgewässer bereichern zudem die Biotopvielfalt dieses Zielgebietes.

Au- und Feuchtwälder sind besonders gefährdete Lebensräume und daher erhaltenswürdig. Zur Förderung und zur Erhaltung von überlebensfähigen Populationen der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten ist die Optimierung der Bachläufe und deren Auen als wichtige Verbundachsen von besonderer Bedeutung.

Das Gebiet um Schwarzenbach am Wald bis nördlich von Naila wurde mit besonderer Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und Arten eingestuft. Es ist durch das Vorkommen von vielen kleinen Quellen und Quellbächen gekennzeichnet. Die Bäche bilden tief eingeschnittene Kerbsohlentäler, die häufig mit Fichten aufgeforstet worden sind.

Wiesentäler sind auf Grund der Vielfalt seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten mit ihren Feucht- oder Nasswiesen, den Hochstaudenfluren oder den Vermoorungen von sehr hoher naturschutzfachlicher Bedeutung und daher als extensiv genutztes Grünland zu erhalten. Bereiche, die mit Fichten oder anderen nicht standortheimischen Nadelbäumen aufgeforstet wurden, sind wegen des hohen Standortpotenzials für seltene und gefährdete Lebensgemeinschaften wieder zu roden.

In den von Fichten geprägten Waldgebieten, z.B. dem südlichen Gerlaser Forst, soll eine naturnahe Waldbewirtschaftung mit Erhöhung des Anteiles standortheimischer Laubbäume, sowie Erhöhung des Alt- und Totholzanteiles gefördert werden. Vorrangig sind dabei die feuchten Sonderstandorte zu entwickeln, damit schützenswerte Tier- und Pflanzenarten (z.B. Schwarzstorch, Großer Schillerfalter), oder Lebensgemeinschaften, wie die gefährdeten Quellbiozönosen, in ihrem Bestand gesichert werden können.

Durch die Flößereiwirtschaft, die im Frankenwald bis zum Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts durchgeführt worden ist, wurden eine Reihe von Fließgewässern ausgebaut und begradigt. Unter Berücksichtigung der Belange der Denkmalpflege ist die Rückführung zu einem naturnahen Zustand der Bäche erstrebenswert. Denn es handelt sich i.d.R. um Fließgewässerabschnitte in wenig gestörten, naturnahen Wäldern mit einem hohen Biotopentwicklungspotenzial, v. a. in den feuchteren Auen. Durch die Ausarbeitung eines Gesamtkonzeptes für alle kulturhistorisch Zeugnisse der Flößereiwirtschaft sollten die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege sowie der Denkmalpflege entflochten werden.

A 39.05

Die Lebensgemeinschaften hervorragender Bedeutung im Gewässersystem der Saale und Schwesnitz sollen erhalten, gepflegt und optimiert werden. Dies beinhaltet die Schaffung ausreichend dimensionierter Pufferzonen entlang der Bäche und den abschnittsweisen Rückbau wasserbaulicher Maßnahmen. Die Durchgängigkeit der Fließgewässer und ihrer Talauen soll erhalten werden bzw. wiederhergestellt werden. Die Talräume sollten daher vorrangig für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung herangezogen werden.  
Wertvolle Feuchtgebiete sollten naturschutzrechtlich gesichert werden. Das Saaletal sollte von Hof bis Zell als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden.     
Es sollten Fischschonbezirke ausgewiesen werden. Der Besatz der Gewässer im Rahmen der fischereilichen Nutzung soll nur durch heimische Fischarten erfolgen.

       

Die Bedeutung der Förmitztalsperre als Rast- bzw. Überwinterungsgebiet für Zugvögel ist im Zeitraum von Anfang September bis Mitte April durch eine Steuerung der Freizeitnutzung zu erhalten und zu verbessern.

Dieses Zielgebiet umfasst die Sächsische Saale von der Quelle bei Zell bis Hof, eine Reihe von Nebenbächen, wie Schwesnitz, Lamitz, Pulschnitz, Ulrichsbach und Haidbach, sowie den Förmitzspeicher.

Die Gewässergüte des Saalesystems bis Hof entspricht weitgehend der Güteklasse II (mäßig belastet). Einige Bereiche der Sächsischen Saale sind mehr oder weniger stark ausgebaut und begradigt (z.B. nördlich Oberkotzau), während sie insbesondere im Oberlauf noch naturnahe, mäandrierende Abschnitte aufweist. Die Saale oberhalb Hof zeichnet sich durch das Vorkommen charakteristischer Fischarten aus (z.B. Bachneunauge, Koppe, Elritze sowie Edelkrebs). Auch unterhalb Hof hat sich seit der Erweiterung der Kläranlage Hof der Fischbestand wesentlich verbessert. Das Saalesystem oberhalb Oberkotzau ist als überregional bedeutsames Fließgewässersystem einzustufen.

An den Saaleufern befinden sich kleinflächige Au- und Feuchtwaldreste. Kennzeichnend für das Saale-, das Lamitz- und das Schwesnitztal sowie die Täler der Nebenbäche sind die grünlandgenutzten Auen, die Vorkommen von Bekassine, Wiesenpieper und Braunkehlchen beherbergen.

Die Förmitztalsperre ist mit 110 ha der größte Stausee im Landkreis Hof. Sie unterliegt im Sommerhalbjahr einer intensiven Freizeitnutzung, wogegen sie während der Vogelzugzeit im Winterhalbjahr ornithologisch von hoher Bedeutung ist. Regelmäßig treten z.B. Gän­sesäger, Stock-, Spieß-, Knick-, Tafel-, Löffel-, Scheu-, Reiher- und Pfeifente, Trauerseeschwalbe sowie Haubentaucher auf. Auch äußerst seltene Arten wie Eis‑, Pracht-, Rothalstaucher, Moor-, Eis-, Samt- und Eiderente, Mittel- und Zwergsäger werden beobachtet. Auch für Limikolen (z.B. Kiebitz-, Sand- und Flussregenpfeifer, Uferschnepfe, Brachvogel, Grünschenkel, Wald-, Kleiner und Bruchwasserläufer, Flussuferläufer, Bekassine u. a.) ist der Speichersee von Bedeutung. Durch eine verstärkte Freizeitnutzung zur Zugzeit ist diese Funktion gefährdet.

Der Erhaltung bzw. Ausweitung extensiver Grünlandnutzung und der Wiederherstellung des ursprünglichen Wasserhaushaltes sowie der Fließgewässerdynamik kommt aus naturschutzfachlicher Sicht große Bedeutung zu.

Durch die Förderung extensiver Grünlandnutzung und die Konzentration von kommunalen Ausgleichsmaßnahmen auf die Auenbereiche soll die Durchgängigkeit der feuchten Offenlandlebensräume erhalten und verbessert werden.

Der Nährstoffeintrag in die Fließgewässer sollte durch die Schaffung von durchgehenden mindestens 5 bis 10 m (Gewässer III. Ordnung) bzw. 20 m breiten Uferrandstreifen (Gewässer II. Ordnung), in denen eine Düngung unterbleibt, reduziert werden.

Durch wasserbauliche Maßnahmen wie Uferaufweitungen oder die Neuanlage von Flutmulden soll die Dynamik verbauter Gewässerabschnitte wiederhergestellt werden. Sohlrampen, Sohlrutschen oder die Umgehung von Querbauwerken mit naturnahen Fischaufstiegshilfen (z.B. Umgehungsgerinne) sollen die Längsdurchgängigkeit verbessern.

A 39.06

Der Anstieg des Frankenwaldes und das anschließende Gebiet der Rodungsinseln im südlichen Frankenwald soll mit den großflächig unzerschnittenen Waldflächen und der kleinteiligen, inselartig eingestreuten Kulturlandschaft in seiner Bedeutung für den Arten- und Lebensraumschutz erhalten und gefördert werden.
Bestehende Laub- und Mischwälder an feuchten und trockenen Sonderstandorten sollen erhalten werden. In strukturärmeren Teilbereichen ist auf die Erhöhung von Alt- und Totholzanteilen hinzuwirken. In den Nadelwäldern soll der Laubholzanteil mit standortheimischen Baumarten gefördert werden.   
Die naturschutzfachlich wertvollen und entwicklungsfähigen Wälder an den Talhängen der Steinach sollten naturschutzrechtlich gesichert werden.
Die wertvollen Wiesen der Kerbsohlentäler sollen als Bestandteil eines Biotopverbundes für schützenswerte Tier- und Pflanzenarten erhalten und gefördert werden. Die extensive Grünlandnutzung soll hier vorrangig gefördert werden. Die Wiesentäler sind von Erstaufforstung freizuhalten, um die Durchgängigkeit für die Lebensräume des Offenlandes zu erhalten.      
In den Rodungsinseln der Hochlagen soll extensive Grünlandnutzung gefördert und Erstaufforstung vermieden werden. Erstaufforstungskonzepte und Biotopverbundplanungen sollen v. a. im Rahmen der gemeindlichen Landschaftsplanung zu einer Entflechtung konkurrierender Nutzungsansprüche und Vernetzung wertvoller Lebensräume beitragen.   
Die Qualität der Fließgewässer als Lebensraum für seltene Arten soll erhalten und gefördert werden.      
Sonderstandorte wie Felsen und Steinbrüche sind für schützenswerte Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Sie sollen durch Offenhaltung, Pflege und ggf. Freistellung gefördert werden.

     

Der Anstieg des Frankenwaldes und das anschließende Gebiet der Rodungsinseln im südlichen Frankenwald ist geprägt durch einen hohen Waldanteil mit vielen eingestreuten Rodungsinseln. Die Waldflächen mit einem unzerschnitten Raum von ca. 70 km2 weisen eine hervorragende Bedeutung, die Rodungsinseln und ein Großteil des Gebietes im Osten eine besondere Bedeutung für Arten und Lebensräume auf.

Die Wälder des Frankenwaldanstiegs im Südwesten sind als naturnahe Laub- und Mischwaldbestände besonders erhaltenswert. In den zumeist durch die Fichte geprägten Nadelwäldern der Hochfläche ist die Verbesserung der Biotopqualität durch die Erhöhung des Anteiles standortheimischer Laubbäume und des Alt- und Totholzes erforderlich.

Das Steinachtal mit seinen weitverzweigten Nebentälern ist von hervorragender Bedeutung. Herausragende Lebensraumelemente sind das Naturwaldreservat Kühberg sowie die Steinachklamm mit im Gebiet seltenen, besonders bedeutsamen offenen Felsbereichen. Charakteristische Tierarten sind u.a. Feuersalamander, Eisvogel, Turteltaube, Schwarzstorch, schützenswerte Pflanzenarten sind u.a. Arnika, Fieberklee, Gelappter Schildfarn, Waldgeißbart und verschiedene Orchideenarten. Die Lebensraumqualität des Fließgewässersystems der Unteren Steinach mit den ihr zufließenden Bächen ist sehr hoch. Charakterarten sind Koppe und Edelkrebs. Wegen der starken Versauerung der Bäche und Quellen ist ein Umbau der Fichtenforste in standortgerechte Laubholzbestände anzustreben.

A 39.07

Die Serpentinitstandorte auf der Münchberger Hochfläche von hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten sollen erhalten und gefördert werden.      
Serpentinitfelsbereiche sind für gefährdete Tier- und Pflanzenarten offenzuhalten oder wieder freizustellen. Der Verbuschung und Eutrophierung soll entgegengewirkt werden.      
Der Abbau von Bodenschätzen soll mit den Belangen des Natur- und Artenschutzes abgestimmt werden.      
Lichte Kiefernwaldbestände sollen erhalten und gefördert werden, Fichtenaufforstungen sollen in lichte Wälder umgebaut werden.

     

Die Serpentinitstandorte ziehen sich in mehreren Teilbereichen bandartig nördlich von Gefrees (Zell) bis westlich Rehau (Wurlitz). Der Peterleinstein nördlich von Kupferberg stellt ein isoliertes Vorkommen dar (vgl. A 39.11).

Serpentinitstandorte sind in Mitteleuropa als sehr selten einzustufen. Die spezifische Bodenchemie führt zur Ansiedlung spezieller reliktischer Pflanzengemeinschaften. Die Serpentinstandorte gehören zu den großen naturkundlichen Besonderheiten in Bayern. Die an den Reliktstandort gebundene Serpentinit-Strichfarn-Felsspaltengesellschaft ist die wertvollste Pflanzengesellschaft auf den Serpentinstandorten in Bayern. Weitere Besonderheiten sind das Alpen-Leinblatt, der Baltische Enzian, die Serpentin-Grasnelke, die Pfingstnelke, der Rasen-Steinbrech und das Berg-Johanniskraut. Typische Waldgesellschaften auf Serpentin sind lichte Kieferwälder mit Zwergbuchs. Der hohen naturschutzfachlichen Wertigkeit wurde dieser Standorte auch durch die Meldung als NATURA 2000-Gebiet (5737-301, „Woja- und Haidleite“) Rechnung getragen.

Auf Grund der Vorbehaltsgebiete für den Abbau von Serpentin bestehen Konflikte mit den Belangen des Naturschutzes. Weitere Konflikte sind eine Eutrophierung der Standorte durch Immissionen, Verbuschung bzw. Bewaldung der Serpentinfelsbereiche, sowie Fichtenaufforstungen.

A 39.08

Die Waldflächen des Hohen Fichtelgebirges (Kornberg, Waldstein, Schneeberg, Platte, Ochsenkopf, Kösseine) sind als großflächig unzerschnittene und störungsarme Lebensräume der Leitarten Luchs, Schwarzstorch und Auerhuhn zu erhalten und zu entwickeln. Möglichst große Bereiche der Wälder in den Hochlagen (über 700 m NN) sollten mit dem Ziel des Prozessschutzes der natürlichen Dynamik überlassen werden.      
Die bestehenden Schutzgebiete der Gipfellagen (v. a. Schneeberg, Platte, Kösseine und Waldstein) sollten im Hinblick auf die Lebensraumansprüche oben genannter Leitarten großräumig erweitert werden.         
Besucherlenkungskonzepte sollen die Entflechtung der Ansprüche von Erholung und Naturschutz (v. a. Schutz störungsempfindlicher Arten, wie z.B. Auerhuhn) sicherstellen.        
Die bereichernden Offenlandstandorte, wie in Rodungsinseln oder Wiesentäler, sind von Erstaufforstung freizuhalten und zu optimieren (Hochmoorreste, Zwischenmoore, Zwergstrauchheiden, Bergwiesen, Feuchtgebiete, Steinbrüche).      
Die in den Gipfelregionen vorhandenen Felsbildungen und Blockmeere mit ihren reliktischen Vorkommen alpin bzw. arktisch verbreiteter Arten sollen erhalten und ggf. optimiert werden.     
Die Bachläufe sind in ihrer hohen Gewässerqualität zu erhalten, der Versauerung der Oberläufe soll entgegengewirkt werden. In den Wäldern soll allgemein eine Erhöhung des Laub-, Alt- und Totholzanteils sowie der Strukturvielfalt angestrebt werden.   
Die Pässe durch das Hohe Fichtelgebirge, wie z.B. das Lamitztal, die Tröstau-Nagel-Senke, die Torfmoorhölle-Kornbach-Verbindung oder das Perlbachtal sind als wichtige Biotopverbundachsen vorrangig für Arten der Fließgewässer und extensiv genutzter Offenlandlebensräume (v. a. Berg- und Feuchtwiesen) zu fördern und von Erstaufforstungen freizuhalten (vgl. BV 12, BV 20, BV 32).

     

Der Mittelgebirgszug des Hohen Fichtelgebirges hat als großflächig zusammenhängender Waldlebensraum herausragende Bedeutung, da er zusammen mit den anderen ostbayerischen Grenzgebirgen, Böhmerwald und Erzgebirge für Tierarten mit großen Raumansprüchen wie Luchs (Müller 2001) oder Auerhuhn geeignete Voraussetzungen bietet. Maßnahmen zur Bestandserhaltung der nach FFH- (92/43/EWG) und Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) besonders zu schützenden Arten besitzen auch aus landesweiter Sicht höchste Priorität. Waldstein, Schneeberg-Platte und Kösseine stellen großflächig unzerschnittene Waldbereiche von jeweils ca. 40 km2, das Kornbergmassiv von über 50 km2 dar. Als weitere schutzwürdige Artvorkommen sind z.B. Dreizehenspecht (Schneeberg), Schwarzstorch und Kreuzotter zu nennen.

Der Rückgang des Auerhuhns ist hauptsächlich auf veränderte Waldbewirtschaftung und den Verlust störungsarmer Rückzugsräume zurückzuführen. Diese Auerhuhnpopulation ist die einzige der bayerischen Mittelgebirge, die sich bisher ohne bestandsstützende Maßnahmen erhalten hat. Ein Schwerpunktvorkommen besiedelt die Kammlagen um den Schneeberg. Zum Schutz des Auerhuhns wurde ein Wildschutzgebiet am Schneeberg ausgewiesen. Die aufgelassenen Militäranlagen des Schneeberggipfels sollten renaturiert werden und die Beeinträchtigung durch Freizeit- und Erholungsnutzung minimiert werden.

Auerhuhn (und Luchs) sind direkt von Freizeitaktivitäten wie Wandern, Skilanglauf oder Mountain-Biking betroffen, wenn diese bislang ungestörte Bereiche oder traditionelle Einstände berühren. Größere, bislang ungestörte Waldbereiche mit Vorkommen beider Arten sollten daher durch Lenkung der Erholungssuchenden konsequent beruhigt werden.

Gleichfalls von herausragender Bedeutung sind die Offenlandstandorte dieses großen Waldgebietes, v. a. das Fichtelseemoor mit dem ca. 45 ha großen bedeutendsten Hochmoorrest in Oberfranken, ein Lebensraum für boreoalpine Glazialrelikte (vgl. Merkel 1982, IVL 1992, Vollrath 1957, Schuberth 1935). Weitere bedeutsame Moorstandorte sind das NSG „Hahnenfilz“ oder die Haidenaab-Quellmoore.

Auch die ehemaligen Granitsteinbrüche (z.B. Epprechtstein) sind als Ersatzlebensraum für die Arten der montanen Felslebensräume naturschutzfachlich von besonderer Bedeutung.

In den Felsbildungen und Blockmeeren der Gipfellagen haben Reliktvorkommen alpiner bzw. arktischer Arten, z.B. der Gefäßpflanzen, Moose, Flechten, Mollusken oder Spinnen, überdauert. Die Gipfelbereiche und ein Großteil der Felsbildungen wurden der Wertigkeit entsprechend als Naturschutzgebiete oder Naturdenkmale gesichert. Zahlreiche Moos- und Flechtenarten sind durch die zunehmende Bodenversauerung gefährdet.

Die Oberläufe und Quellbereiche der Fichtelgebirgsbäche (Fichtelnaab, Warme Steinach, Kronach, Weißer Main u. a.) sind nur gering durch anorganische oder organische Nährstoffe belastet und weisen keine nennenswerte Sauerstoffzehrung auf. Sie sind jedoch z. T. (Fichtelnaab, Kronach, Weißer Main) durch ganzjährig starke Versauerung beeinträchtigt. Die im Fichtelgebirge in allen Höhenstufen vorherrschenden Fichtenwälder verstärken die Versauerung durch Säureeinträge über den Luftpfad. Dies führt nicht nur zu einer Beeinträchtigung der Gewässerlebensräume, sondern auch der Wälder mit den darin vorkommen Artengemeinschaften selbst.

Die auch natürlicherweise vorkommenden Fichtenwälder der höheren Lagen (Herzynischer Fichtenwald) sind als Gesamtlebensraum durch Versauerung und Schadstoffeintrag über die Luft (insbesondere Stickstoff) besonders gefährdet.

Buchen-Tannenwälder würden höhenlagen- und substratbedingt in verschiedenen Ausprägungen (Hainsimsen-Tannen-Buchenwald, Waldmeister-Tannen-Buchen­wald, Zahnwurz-(Tannen-)Buchenwald, Zwiebelzahnwurz-Buchenwald, Bergahorn-Buchenwald) potenziell weite Teile des Fichtelgebirges bedecken (Türk 1993, Walentowski et al. 2001, ABSP Bayreuth und Wunsiedel StMLU 1999, 2002). Durch die Erhöhung des Laubholzanteils standortheimische Mischwälder in den entsprechenden Höhenzonen (zumeist unter 700 m NN) aufzubauen, ist also nicht nur für die Entwicklung naturnäherer, artenreicherer Wälder, sondern auch als Maßnahme gegen die Versauerung erforderlich. Die Lebensraumqualität der Wälder hängt auch wesentlich von der Strukturvielfalt, d. h. vom Anteil an Alt- und Totholz sowie dem Vorkommen unterschiedlicher Altersklassen ab. Auch diese Faktoren sind in den Fichtelgebirgswäldern noch verbesserungsbedürftig. Insbesondere für die Leitart Auerhuhn ist ferner die Förderung beerstrauchreicher, lichter Bestände erforderlich, wie sie natürlicherweise in Vermoorungen, Feuchtbereichen oder auch durch Windwurf, Überalterung und Schädlingsbefall entstehen (Scherzinger, W. 1976, 1991, 2002). Durch ein Maximum an natürlicher Dynamik, die entsteht, wenn Teilbereiche sich selbst überlassen werden, entwickeln sich strukturreiche, offene Wälder wie sie für das Auerhuhn von Bedeutung sind (Krott 1970 und Eiberle 1974 in Scherzinger 1976).

Das Lamitztal stellt, wie auch der Pilgramsreuther Sattel (vgl. BV 26), die Senken Tröstau-Nagel und Torfmoorhölle-Kornbach, sowie das Perlbach-, das Feisnitz- und das Kösseinetal einen für den Artenaustausch durch den Gebirgsriegel des Hohen Fichtelgebirges bedeutsamen Durchgangsbereich dar. Daher kommt der Vernetzung der bestehenden, extensiv genutzten Feuchtlebensräume große Bedeutung zu. Die Entwicklung eines Verbundkorridors mit herabgesetzter Nutzungsintensität als Übergangszone zwischen dem Hohen Fichtelgebirge und der Kulturlandschaft des Selb-Wunsiedler Hügellandes stellt ein mögliches Umsetzungsprojekt dar.

A 39.09

Perlenbach, Lauterbach und Bocksbach mit ihren Einzugsgebieten sollen auf Grund ihrer hervorragenden Lebensraumqualität erhalten und gezielt entwickelt werden.      
Hierzu sollte auf die Schaffung von extensiv genutzten Pufferbereichen um hochwertige Restvorkommen und allgemein auf eine Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung in den Talräumen hingewirkt werden. Sie sollten daher vorrangig für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung herangezogen werden.       
Besonders bedeutsame Abschnitte sollten naturschutzrechtlich gesichert werden, die bestehenden und geplanten Schutzgebiete sollten um die Zuflüsse oberhalb von Reichenbach ergänzt werden.

     

Der Perlenbach stellt mit seiner Aue einen weitgehend naturnahen, wenig beeinträchtigten Biotopkomplex von überregionaler Bedeutung dar. Die Gewässergüte liegt bei II, in einigen Nebenbächen abschnittsweise bei I - II (gering belastet). Leit- und Zielarten sind Flussperlmuschel, Wasseramsel, Braunkehlchen und Wiesenpieper sowie weitere gefährdete Indikatorarten der Feuchtgebiete (z.B. Moorfrosch, Violetter Feuerfalter, Moorklee - Trifolium spadiceum). Die Bäche beherbergen Steinkrebs, Koppe und gefährdete Fließgewässerlibellen (Zweigestreifte Quelljungfer, Blauflügel-Prachtlibelle).

Der Erhaltung bzw. Ausweitung extensiver Grünlandnutzung und der Wiederherstellung des ursprünglichen Wasserhaushaltes (Rückbau von Entwässerungsgräben und Drainagen) sowie der Fließgewässerdynamik kommt aus natur­schutzfachlicher Sicht große Bedeutung zu. Durch diese Maßnahmen können für Wiesenbrüter und für den Weißstorch günstige Lebensbedingungen geschaffen werden. Der Nährstoffeintrag in die Fließgewässer sollte durch die Schaffung von durchgehenden mindestens 5 bis 10 m (Gewässer III. Ordnung) bzw. 20 m breiten Uferrandstreifen (Gewässer II. Ordnung), in denen eine Düngung unterbleibt, reduziert werden.

Durch die Erhaltung naturnaher Bachabschnitte bzw. die Wiederherstellung der Strukturvielfalt in begradigten und befestigten Abschnitten kann die Selbstreinigungskraft der Fließgewässer erhalten bzw. verbessert werden.

Zur Erhaltung und Vernetzung der Vorkommen an Borstgrasrasen kann die Schaffung von extensiv oder nur periodisch genutzten, mageren Saumzonen an Ranken, Rainen, Wegrändern und Gehölzsäumen einen wirkungsvollen Beitrag leisten.

A 39.10

Die Auen der Selb und ihre Seitenbäche (Bernsteinbach, Engelbach) sollen auf Grund ihrer hervorragenden Lebensraumqualität erhalten und gezielt entwickelt werden. Als Grundlage hierfür sollte ein Pflegeplan für die Selb­aue erstellt werden.        
Es sollte auf die Schaffung von extensiv genutzten Pufferbereichen um hochwertige Restvorkommen und allgemein auf eine Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung in den Talräumen hingewirkt werden. Sie sollten daher vorrangig für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung herangezogen werden.    
Die Einträge aus kommunalen und industriellen Abwässern und landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie die Nährstoffeinträge aus den Teichanlagen in das Fließgewässersystem sollten reduziert werden.      
Fichtenforste in den Talauen sollen zu standortheimischen Laubholzauen umgebaut werden.    
Besonders bedeutsame Abschnitte sollten naturschutzrechtlich gesichert werden.

    

Die Selbaue zeichnet sich durch großflächige naturschutzfachlich bedeutsame Auenabschnitte aus. In den ebenfalls zum Zielgebiet gehörenden Tälern des Bernsteinbaches und des Engelbaches kommen Feuchtwiesen und überregional bedeutsame Flachmoore vor. In Borstgrasen tritt die in Oberfranken vom Aussterben bedrohte Grüne Hohlzunge (Coeloglossum viride) auf.

Als schutzwürdige Artvorkommen und Leitarten sind Fischotter, Weißstorch (zwei Horste in Selb), Eisvogel, Moorfrosch, Koppe, Rutte, Fließgewässerlibellen sowie Heuschrecken und Schmetterlinge der Feuchtlebensräume zu nennen. Landesweite Bedeutung hat das Vorkommen der vom Aussterben bedrohten Mopsfledermaus (zudem gem. FFH-Richtlinie (92/43/EWG) streng zu schützende Art, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen), von der in Selb-Stopfersfurth eine der wenigen in Nordbayern bekannten Fortpflanzungskolonien existiert.

Der Erhaltung bzw. Ausweitung extensiver Grünlandnutzung und der Wiederherstellung des ursprünglichen Wasserhaushaltes (Rückbau von Entwässerungsgräben und Drainagen) sowie der Fließgewässerdynamik kommt aus naturschutzfachlicher Sicht große Bedeutung zu. Durch diese Maßnahmen können für Wiesenbrüter, den Weißstorch und vorrangig auch dem Abbiss-Scheckenfalter (Anhang II der FFH-Richtlinie 92/43/EWG) günstige Lebensbedingungen geschaffen werden.

Der Nährstoffeintrag in die Fließgewässer sollte durch die Schaffung von durchgehenden mindestens 5 bis 10 m (Gewässer III. Ordnung) bzw. 20 m breiten Uferrandstreifen (Gewässer II. Ordnung), in denen eine Düngung unterbleibt, reduziert werden. Die Nährstoffeinträge aus Teichanlagen tragen nicht unerheblich zur Eutrophierung der Gewässer bei. Sie sollten daher durch Klärung (z.B. in Pflanzenkläranlagen) vermindert werden.

Bestehende Fichtenforste unterbrechen die Durchgängigkeit der feuchten Offenlandlebensräume in der Talaue und sollten deswegen entfernt oder zu standortheimischen Laubholzauen umgebaut werden.

Der Erhaltung und Wiederausdehnung von Magerrasen und Magerwiesen u. a. als mageren Saumzonen an Ranken, Rainen, Wegrändern und Gehölzsäumen kommt große Bedeutung zu.

A 39.11

Die Tälchen der südwestlichen Münchberger Hochfläche sollen auf Grund ihrer hervorragenden Lebensraumqualität erhalten und gezielt entwickelt werden.
Es sollte auf die Schaffung von extensiv genutzten Pufferbereichen um hochwertige Restvorkommen und allgemein auf eine Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung in den Talräumen hingewirkt werden. Sie sollten daher vorrangig für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung herangezogen werden.    
Die Einträge aus kommunalen und industriellen Abwässern und landwirtschaftlichen Nutzflächen in das Fließgewässersystem sollten reduziert werden.       
Die Serpentinitstandorte des Peterleinsteins, denen eine hervorragende Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten zukommt, sollen als offene bis licht bewaldete Lebensräume erhalten und gefördert werden.

     

Ein Charakteristikum der Münchberger Hochfläche sind die vielen, in Talmulden angelegten Teiche, deren ökologischer Zustand sich in den letzten Jahren durch die Intensivierung der Iandwirtschaftlichen Nutzung verschlechtert hat. Ein Teil der Teiche ist völlig verschwunden. Umso wichtiger ist die Erhaltung und – falls möglich – Aufwertung der verbliebenen Reste naturnaher Strukturen als Ausgangspunkte für eine Verbesserung der ökologischen Situation auf der Münchberger Hochfläche.

Der Erhaltung bzw. Ausweitung extensiver Grünlandnutzung und der Wiederherstellung des ursprünglichen Wasserhaushaltes (Rückbau von Entwässerungsgräben und Drainagen) sowie der Fließgewässerdynamik kommt aus naturschutzfachlicher Sicht große Bedeutung zu.

Der Nährstoffeintrag in die Fließgewässer sollte durch die Schaffung von durchgehenden mindestens 5 bis 10 m (Gewässer III. Ordnung) bzw. 20 m breiten Uferrandstreifen (Gewässer II. Ordnung), in denen eine Düngung unterbleibt, reduziert werden.

Das isolierte Serpentinitvorkommen des Peterleinsteins stellt eine naturkundliche Besonderheit dar und wurde auf Grund seiner hohen naturschutzfachlichen Wertigkeit als NATURA 2000-Gebiet gemeldet. Die Serpentinfelskuppen mit lichter Kiefernbestockung, Silikatmagerrasen, Felsen und Felsspaltenvegetation; gehören zu einer der größten erhaltenen Serpentinstandorte Deutschlands mit bedeutenden Vorkommen von Serpentinfarnen. Zur Sicherung der Lebensrauqualität sollten sie langfristig als offene bis lichte Waldbestände erhalten werden.

A 39.12

Die Auen der Ölschnitz und ihr Einzugsgebiet sollen auf Grund ihrer hervorragenden Lebensraumqualität erhalten und gezielt entwickelt werden. Hierbei ist besonders auf die Erhaltung und Optimierung der Verbundsituation in den Talräumen der Ölschnitz und ihrer Zuflüsse und die Entwicklung zusammenhängender Biotoplinien aus naturnahen Gewässern, Feuchtgebieten und Extensivgrünland hinzuwirken.           
Die insbesondere im Oberlauf und in den Seitenbächen hohe Fließgewässerqualität sollte u. a. als Voraussetzung für das Überleben der Flussperlmuschel durch die Schaffung von extensiv genutzten Pufferbereichen und durch eine Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung in den Talräumen erhalten und verbessert werden. Sie sollten daher vorrangig für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung herangezogen werden.    
Der großflächig naturnahe Lebensraumkomplex der Bernecker Felshänge soll in seiner Ungestörtheit erhalten bleiben.
Die strukturreichen Offenlandbereiche auf der Hohen Warte und der Westfalskuppe sollen erhalten und entwickelt werden.

     

Das Talsystem der Ölschnitz und ihrer zahlreichen Zuflüsse bildet den Biotopschwerpunkt und den zentralen Verbundkorridor der Münchberger Hochfläche. Als schutzwürdige Artvorkommen sind u. a. Vorkommen von Flussperlmuschel, Bachneunauge, Koppe und Edelkrebs zu nennen. Die Gewässergüte der Bäche im Einzugsbereich der Ölschnitz liegt z. T. noch bei I-II.

Das Artenhilfsprogramm des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz nennt als wesentliche Voraussetzung zum Schutz der hochbedrohten Flussperlmuschel das Zusammenwirken von Naturschutz, Wasserwirtschaft, Landwirtschaft und Fischerei. Dies gilt insbesondere bei der Verbesserung der Wasserqualität (Reduzierung der Einträge aus der Landwirtschaft), der Berücksichtigung des Muschelschutzes bei Wasserbau, Gewässerunterhaltung und Eingriffsplanung, der Förderung des Wirtsfischbestandes sowie vermehrter Aufklärung der Bevölkerung.

Die „Bernecker Felshänge“ sind mit beispielhaft ausgeprägten Hangmischwäldern, Schluchtwäldern, Felsfluren und Blockschutthalden auf Diabas bestockt. Auf Grund der hohen naturschutzfachlichen Wertigkeit wurde das Gebiet als NATURA 2000-Gebiet (AllMBl Nr. 11/2001) ausgewiesen.

Der Erhaltung bzw. Ausweitung extensiver Grünlandnutzung und der Wiederherstellung des ursprünglichen Wasserhaushaltes (Rückbau von Entwässerungsgräben und Drainagen) sowie der Fließgewässerdynamik kommt aus natur­schutzfachlicher Sicht große Bedeutung zu.

Der Nährstoffeintrag in die Fließgewässer sollte durch die Schaffung von durchgehenden mindestens 5 bis 10 m (Gewässer III. Ordnung) bzw. 20 m breiten Uferrandstreifen (Gewässer II. Ordnung), in denen eine Düngung unterbleibt, reduziert werden.

An der Hohen Warte und der Westfalskuppe existieren noch Reste einer struktur- und heckenreichen Kulturlandschaft.

A 39.13

Im Lamitztal zwischen Kirchenlamitz, Niederlamitz und Schnepfenmühle sind vorrangig die bedeutsamen grünlandgenutzten Auenbereiche in ihrer Funktion als Lebensraum bedrohter Arten zu erhalten, zu pflegen und ggf. zu optimieren.
Die Verbundfunktion zwischen den Feuchtlebensräumen entlang des Bachtales nach Norden, auch durch die Gebiete A 39.08 und A 39.05 soll gestärkt werden. Bedeutende Teillebensräume sollten naturschutzrechtlich gesichert werden.

     

Die Lamitz und ihre Zuflüsse haben ihren Ursprung in den Wäldern des Hohen Fichtelgebirges. Das Zielgebiet umfasst die Offenlandbereiche am Fichtelgebirgsrand und die anschließenden Auen von Lamitz und Sandlohbach. Von besonderer Bedeutung sind die ausgedehnten grünlandgenutzten Auenbereiche mit Nasswiesen. Als schutzwürdige Tierarten wurden hier Brutvorkommen wiesenbrütender Vogelarten wie Bekassine, Wiesenpieper und Braunkehlchen nachgewiesen. Im Sandlohbach lebt das Bachneunauge. Die Auen sind zudem Nahrungslebensraum für den Weißstorch (Horst in Marktleuthen).

Der Wiederaufnahme bzw. Ausweitung extensiver Grünlandnutzung und der Wiederherstellung des ursprünglichen Wasserhaushaltes (z.B. durch Bachaufweitungen, Flutmulden, Rückbau von Drainagen) kommt daher aus naturschutzfachlicher Sicht große Bedeutung zu. Der Nährstoffeintrag in die Fließgewässer sollte durch die Schaffung von mindestens 20 m breiten Uferrandstreifen aus nicht zu düngendem Grünland reduziert werden.

Das Lamitztal stellt (vgl. A 39.08, BV 12) einen für den Artenaustausch durch den Gebirgsriegel des Hohen Fichtelgebirges bedeutsamen Durchgangsbereich dar. Daher kommt der Vernetzung der bestehenden, extensiv genutzten Feuchtlebensräume große Bedeutung zu. Die Entwicklung eines Verbundkorridors mit herabgesetzter Nutzungsintensität als Übergangszone zwischen dem Hohen Fichtelgebirge und der Kulturlandschaft des Selb-Wunsiedler Hügellandes stellt ein mögliches Umsetzungsprojekt dar.

A 39.14

Die Zuflüsse der Eger mit der Kulturlandschaft ihrer Einzugsgebiete sind als Teil eines naturschutzfachlich hochbedeutsamen Flusssystems (vgl. A 39.19) in den Bereichen mit hervorragender Lebensraumqualität zu erhalten und in den Bereichen mit besonderer oder allgemeiner Bedeutung zu erhalten und gezielt zu entwickeln.     
Hierzu soll auf die Schaffung von extensiv genutzten Pufferbereichen um hochwertige Restvorkommen und allgemein auf eine Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung in den Talräumen hingewirkt werden. Sie sollten daher vorrangig für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung herangezogen werden.    
Besonders hochwertige Abschnitte sollten naturschutzrechtlich gesichert werden.
Die Bereiche mit allgemeiner Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und ihren Arten sollten entwickelt und optimiert werden. Insbesondere in der Umgebung von Marktleuthen, Großwendern, Spielberg oder Rügersgrün sollte die intensiv genutzte Kulturlandschaft mit Hecken, Gehölzen, Ranken und Rainen angereichert werden.

     

Das Gewässer- und Talnetz im Einzugsbereich der Eger gehört – wie auch der Egerlauf selbst – zum Gerüst des zu schaffenden Biotopverbundes im Fichtelgebirge. Durch landwirtschaftliche Nutzungsintensivierung wurden zahlreiche, ursprünglich vorhandene Feuchtlebensräume beeinträchtigt bzw. gingen vollständig verloren. Die Seitentäler weisen z. T. noch überregional bedeutsame Flächen mit zahlreichen schutzwürdigen Artvorkommen auf (z.B. Kreuzkröte, Moorfrosch, Knoblauchkröte, Wiesenpieper, Bekassine, Braunkehlchen, Flussregenpfeifer, Neuntöter, Raubwürger, sowie zahlreiche Tagfalter-, Heuschrecken- und Libellenarten).

Ausgehend von den noch vorhandenen wertvollen Restvorkommen an naturnahen Lebensräumen und gefährdeten Arten in den Seitentälern auf der Selb-Wunsiedler Hochfläche und im Selber Forst kann daher ein Biotopverbundsystem von Feucht- und Trockenlebensräumen wieder etabliert werden.

Die Gewässerqualität der Eger wird in entscheidendem Maße von den Stoffeinträgen aus landwirtschaftlichen Nutzflächen in die Zuflüsse bestimmt. Die Fachberatung der Landwirte durch die Ämter für Landwirtschaft mit dem Ziel einer Nutzungsextensivierung der Bachaue, der angrenzenden Hangbereiche und der Einzugsgebiete im Oberlauf der Bäche ist daher von großer Bedeutung. Die Grünlandnutzung sollte extensiviert und auch auf bisher intensiv genutzte Gley- und Moorböden ausgedehnt werden. Feucht- und Nasswiesenstandorte können durch die Wiederherstellung des ursprünglichen Wasserhaushaltes optimiert werden (Wiesenbrütergebiete).

Durch die naturnahe Umgestaltung verbauter Bachabschnitte, vorzugsweise durch Sohlanhebung und Einbringen dynamikfördernder Elemente sowie die Entwicklung naturnaher Bachsäume (Uferrandstreifen), kann die Selbstreinigungskraft der Fließgewässer verbessert werden.

Die Schutzmaßnahmen zur Erhaltung der Restvorkommen der Flussperlmuschel in der Steinselb sind fortzusetzen und gegebenenfalls zu intensivieren.

A 39.15

Die Kulturlandschaft um Längenau, zwischen Selb und der Grenze der Tschechischen Republik, soll in ihrem Reichtum an Kleinstrukturen erhalten und optimiert werden.         
Die besonders wertvollen Biotopkomplexe am Wartberg und am Laubbühl sollten naturschutzrechtlich gesichert werden.         
Wertvolle Lebensräume, die auf extensive Nutzung angewiesen sind, sollen durch Förderung extensiver Bewirtschaftung und Pflege erhalten werden.

     

Das relativ kleine Zielgebiet besitzt eine hohe morphologische und strukturelle Vielfalt und ist überwiegend von hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten.

Als Bereiche mit überregionaler Bedeutung sind die Biotopkomplexe auf dem Wartberg und am Laubbühl zu nennen. Die mit Hecken, Gebüschen, Feldgehölzen, Ranken und Rainen sowie Feuchtwiesenresten reich gegliederten Gebiete besitzen eine besonders artenreiche Flora. Als schutzwürdige Tierart konnte u. a. der Raubwürger als Brutvogel nachgewiesen werden. Diese Bereiche sollten naturschutzrechtlich gesichert werden.

Extensiv genutzte Wiesen und Weiden (z.B. Borstgrasrasen, Magerrasen und ‑wie­sen) sollten als Lebensräume gefährdeter Arten (wie z.B. dem Skabiosen-Scheckenfalter, Euphydryas aurinia, Anhang II der FFH-Richtlinie 92/43/EWG, der hier einen Verbreitungsschwerpunkt aufweist) ebenso wie magere Saumzonen an Ranken, Rainen, Wald- und Wegrändern erhalten und ausgedehnt werden. Hierzu sind gezielt Mittel des Randstreifenprogramms einzusetzen. Alternativ sollte die Einrichtung eines Beweidungsprojektes erwogen werden.

A 39.16

Die Waldflächen des Selber Forstes sollen als großflächig unzerschnittene und störungsarme Lebensräume der Leitarten Luchs, Schwarzstorch und Auerhuhn erhalten und entwickelt werden.    
Dabei sind in erster Linie die Mager- und Trockenstandorte, die lichten Schneeheide-Kiefernwälder, die bestehenden Laubwaldbereiche und die mageren Waldsäume zu erhalten. In den übrigen Wäldern ist auf eine Erhöhung des Anteils standortheimischer Laubbäume sowie in allen Wäldern auf eine Mehrung des Alt- und Totholzanteils hinzuwirken.

     

Im Selber Forst weisen die flachgründigen Böden nur sehr geringe Bodenertragszahlen auf. Dies ist zusammen mit der ehemaligen Nutzung als markgräfliches Jagdgebiet der Grund, warum der Selber Forst als größtes zusammenhängendes Waldgebiet der Selb-Wunsiedler Hochfläche erhalten geblieben ist. Er beherbergt bayernweit bedeutsame Schwerpunktgebiete des Naturschutzes (z.B. Schneeheide-Kiefernwälder oder die Randbereich des Egertales, z.B. mit den Südhängen bei Sommerhau, die noch in diesem Zielraum liegen; vgl. Zielgebiet A 39.19, ABSP Wunsiedel, StMLU 1999).

Als großflächiger, sich in der Tschechischen Republik fortsetzender Waldlebensraum mit ausgedehnten störungsarmen Bereichen spielt der Selber Forst eine wichtige Rolle für die Wiederausbreitung des Luchses (Müller 2001) und des Schwarzstorches im böhmisch-bayerischen Grenzgebiet. Der Bereich östlich der St 2178 von Selb nach Hohenberg a. d. Eger gehört zu einem Waldgebiet mit einer Größe von mehr als 50 km2, das bis heute nicht von stärker frequentierten Verkehrswegen (>1.000 DTV) zerschnitten ist. Als weitere relevante Artvorkommen ist z.B. die Mopsfledermaus zu nennen. Einer weiteren Zerschneidung des Waldgebietes durch neue Verkehrstrassen sollte entgegengewirkt werden, da die ungestörten Bereiche dieses Zielgebietes wichtige Funktionen als Lebensraum für Tierarten mit großen Arealansprüchen erfüllen.

Im Selber Forst liegt der Verbreitungsschwerpunkt von Schneeheide-Kiefern­wäldern in Oberfranken. Die Schneeheide (Erica carnea) erreicht bei Selb ihr nördlichstes Vorkommen in den alten Bundesländern. Zusammen mit den Vorkommen im Arzberger Forst (vgl. A 39.24) handelt es sich um Relikte einer ursprünglich ausgedehnteren und geschlosseneren Verbreitung.

Hauptbaumart ist die Wald-Kiefer (Pinus sylvestris) in der autochthonen, kleinkronigen Rasse der „Selber Höhenkiefer“, die an die Witterungsbedingungen Ostoberfrankens ideal angepasst ist. Dieser Baum lässt viel Licht auf den Waldboden, so dass diese Wälder in besonderem Maße von lichtliebenden Arten gekennzeichnet werden.

Das Naturwaldreservat und NSG „Großer Hengstberg“ ist einer der wenigen ausgedehnten Laubholzbestände (u. a. Hainsimsen-Buchenwälder, Zwiebelzahnwurz-Buchenwälder) im Fichtelgebirge und beherbergt für den Naturraum seltene Vogelarten wie Grauspecht, Uhu und Hohltaube.

Von sehr großer Bedeutung für den ökologischen Wert des Selber Forstes ist die Sicherung aller Sonderstandorte und die Erhöhung des Alt- und Totholzanteiles, der v a. für baumbewohnende Tierarten wesentlich ist.

Die Bemühungen der Staatsforstverwaltung, durch eine Erhöhung des Laubholzanteils standortheimische Mischwälder aufzubauen, sollten fortgesetzt werden. Die Standorte von Schneeheide-(Weißmoos)-Kiefernwäldern sind jedoch bei der Entwicklung von Laubmischbeständen auszusparen.

A 39.17

Die großflächigen Moor- und Weiherkomplexe im nördlichen Selber Forst, denen auf Grund ihrer Lebensraumqualität eine herausragende Bedeutung für den Arten- und Lebensraumschutz zukommt, sind unter Einbeziehung ihrer Randbereiche zu erhalten, zu pflegen und ggf. zu renaturieren.         
Hochwertige und gefährdete Teilbereiche sollten naturschutzrechtlich gesichert werden.    
Naturschutzfachliche Belange sind gegenüber anderen Nutzungen, wie z.B. der Teichwirtschaft, vorrangig zu berücksichtigen.  
Die existierenden Pflege- und Entwicklungskonzepte für das Naturschutzgebiet Häuselloh sollen umgesetzt werden, für das Naturschutzgebiet Wunsiedler Weiher sollte ein Pflege- und Entwicklungsplan erstellt werden.

     

Das Zielgebiet umfasst die beiden Naturschutzgebiete Häuselloh und Wunsiedler Weiher, die großen Teichgebiete am Nordrand des Selber Forstes sowie Verbundkorridore untereinander und in Richtung Tschechische Republik. Es zeichnet sich durch eine Vielzahl gefährdeter Arten der Hoch-, Übergangs- und Flachmoore, der Verlandungsbereiche und des Feuchtgrünlandes aus.

In den Moor- und Teichkomplexen wurden z.B. folgende schutzwürdige Arten nachgewiesen: Luchs (Müller 2001), Mopsfledermaus, Schwarzstorch, Moorfrosch, sowie Moorschmetterlinge und -libellen. Die Moore sind Teil eines allein auf bayerischer Seite über 50 km2 großen unzerschnittenen und störungsarmen Raumes.

Den großflächigen Moor- und Weiherkomplexen im Selber Forst kommt daher überregionale bis landesweite Bedeutung zu. Sie sind Teil eines grenzüberschreitenden Verbundes in die Tschechische Republik.

Die vorrangige Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Belange im Rahmen anderer Nutzungen, wie z.B. der fischereilichen Nutzung von Teichen und Weihern (z.B. Teichgebiete bei Buchwald), ist für die Erhaltung der hochwertigen Lebensräume von besonderer Wichtigkeit.

Pflege- und Entwicklungskonzepte sind ein wesentlicher Beitrag für ein sinnvolles Schutzgebietsmanagement. Daher ist die Umsetzung der bestehenden Konzepte und die Erstellung eines solchen für den Wunsiedler Weiher erforderlich.

A 39.18

Das Fichtelgebirgsvorland um Weißenstadt, zwischen Ruppertsgrün im Westen, Großschloppen im Norden und Röslau im Osten, ist in den Bereichen mit hervorragender Bedeutung zu erhalten und entwickeln. Gebiete mit besonderer Bedeutung sollen optimiert und weiterentwickelt werden.      
Wertvolle Feuchtlebensräume, die auf extensive Nutzung angewiesen sind, sollen durch Förderung extensiver Bewirtschaftung und Pflege erhalten werden.      
Die Paradiesteiche und das Waldgebiet um den Buchberg und den Neudorfer Fels sowie entlang des Zinnbaches bei Dürnberg sollten naturschutzrechtlich gesichert werden. Für diese Bereiche sollten Pflege- und Entwicklungskonzepte erstellt und umgesetzt werden.

     

Das Zielgebiet umfasst das Fichtelgebirgsvorland nördlich von Weißenstadt bis nördlich von Röslau. Eine Vielzahl von z. T. großflächigen Feuchtgebieten (Vermoorungen, verbrachtes Feuchtgrünland, Teiche, Schilfverlandungszonen) rund um Weißenstadt, zwischen denen noch Austauschbeziehungen existieren bzw. neu ermöglicht werden können, geben dem Gebiet in Teilbereichen eine hervorragende Bedeutung. Als überregional bedeutsame Lebensräume seien das Feuchtgebiet südlich der Zigeunermühle und die alten Torfstiche nördlich Weiherhofen und nordwestlich Grubbach genannt. Hier leben gefährdete Pflanzenarten wie die Spirke, der Kleine Igelkolben (Sparganium minimum), die Schlammsegge (Carex limosa) oder die Drahtsegge (C. diandra).

Als kennzeichnende und schutzwürdige Tierarten sind die Vorkommen von Bekassine, Braunkehlchen, Wiesenpieper, Kiebitz und Weißstorch zu nennen; unter der Insektenfauna insbesondere gefährdete Tagfalter- (z.B. der Hochmoor-Perlmuttfalter Boloria aquilonaris), Heuschrecken- und Libellenarten.

Für die Erhaltung der bestehenden Feuchtflächen ist eine Mindestpflege (z.B. Entbuschung, extensive Grünlandnutzung auf Feuchtwiesen und Borstgrasrasen, ggf. Beweidung mit Rindern) notwendig. Zusätzlich können die Flächen durch die Verringerung des Nährstoffeintrages aus der Landwirtschaft in ausgewiesenen Pufferzonen geschützt werden. Der Wiederherstellung des ursprünglichen Wasserhaushaltes (z.B. durch Bachaufweitungen, Flutmulden, Rückbau von Drainagen) kommt aus naturschutzfachlicher Sicht große Bedeutung zu.

Die Oberläufe der Gewässer (z.B. Lehstenbach, Schloppenbach) weisen noch eine hervorragende Gewässergüte auf (I – II, „gering belastet“).

Zum Zielgebiet gehört auch das Waldgebiet um die Granitgipfel des Buchberges und des Neudorfer Felses und den Zinngraben bei Dürnberg. Diesem Gebiet kommt landesweite Bedeutung zu. Hervorzuheben sind die Vorkommen von Luchs (gem. Müller 2001 Bereich mit belegter Reproduktion), Sumpfspitzmaus, Braunem Langohr, Brutvorkommen von Schwarzstorch, Sperlingskauz, Rauhfußkauz und Hohltaube, sowie Nachweise der Kreuzotter und mehrerer vom Aussterben bedrohter Moorlibellen. Die Paradiesteiche mit dem Vorkommen der nach Merkel & Walter (1998) vom Aussterben bedrohten Glänzenden Seerose (Nymphaea candida) und der Buchberg bei Dürnberg sollten naturschutzrechtlich gesichert werden.

Die Entwicklung eines Verbundkorridors mit herabgesetzter Nutzungsintensität als Übergangszone zwischen dem Hohen Fichtelgebirge und der Kulturlandschaft des Selb-Wunsiedler Hügellandes verbessert wesentlich den Artenaustausch zwischen den Teillebensräumen. Vor allem der Übergangsbereich zum Waldgebiet des Buchberges ist für Tierarten der Waldlebensräume mit großem Arealanspruch wie dem Luchs ein wichtiger Wanderkorridor.

A 39.19

Das Tal der Eger unterhalb von Weißenstadt bis zur Landesgrenze bei Fischern ist als landesweiter Erhaltungs- und Entwicklungsschwerpunkt für Arten und Lebensräume (ABSP Wunsiedel, StMLU 1999) besonders zu fördern und es soll in weiten Strecken naturschutzrechtlich gesichert werden.
Das Tal soll in seinem gesamten Verlauf auf Grund seines hohen Entwicklungspotenzials für seltene und gefährdete Lebensräume und seiner Funktion als landesweit bedeutsame Verbundachse (ABSP Wunsiedel, StMLU 1999) insbesondere mit folgenden Zielsetzungen optimiert und weiter entwickelt werden:

  • Einrichtung von Pufferzonen um schutzwürdige und empfindliche Lebensräume,
  • Verringerung der Barrierewirkung von Querbauwerken im gesamten Verlauf der Eger,
  • Zulassung der natürlichen Fließgewässerdynamik zumindest in Teilbereichen,
  • Naturschutzrechtliche Sicherung weiter Teile des Egertales als landesweit bedeutsames Beispiel für einen naturnahen Fluss geringen Gefälles.
  • Verbesserung des Biotopverbundes in der Talaue (Feuchtgebiete, extensiv genutztes Grünland) und entlang der Talhänge (Magerrasen, Magerwiesen, Säume).          
  • Die Talräume sollten daher vorrangig für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung herangezogen werden.

Das Egertal besitzt als noch weitgehend zusammenhängender Lebensraumkomplex mit einem außerordentlich breiten Spektrum hinsichtlich Bodenfeuchte, Geologie, Nutzung und Mikroklima überregionale und in Teilbereichen landesweite Bedeutung.

Begünstigt durch die klimatische, geologische und biogeographische Verbindung zum Egerer Becken zeichnet sich das Egertal (wie auch das Untere Röslautal, vgl. A 39.23) durch das Zusammentreffen mehrerer Florenelemente aus. Hier finden sich überregional bedeutsame Artvorkommen (z.B. Fischotter, Biber, Mopsfledermaus, Barbe, Rutte, Bachneunauge, Braunkehlchen, Wiesenpieper, Bekassine, Eisvogel, Weißstorch, Sumpfschrecke, Buschnelke (Dianthus seguieri), sowie diverse gefährdete Heuschrecken- und Tagfalterarten). Das Tal ist ein bedeutender Rastplatz für durchziehende Wasservögel. Dem wertvollsten Magerrasen-Magerwiesen-Komplex bei Sommerhau kommt landesweite Bedeutung zu (ABSP Wunsiedel, StMLU 1999), da er über ein reiches Artenspektrum verfügt und florengeographisch günstig an einer der wichtigsten Ost-West-Ausbreitungsachsen liegt. Die Fortsetzung vergleichbarer Flächen auf tschechischer Seite stärkt zudem die gute Verbundsituation.

Das gesamte Egertal mit den Talflanken und -böschungen soll entsprechend seiner Bedeutung als landesweiter Erhaltungs- und Entwicklungsschwerpunkt und als Biotopverbundachse für Gewässer-, Feucht- und Trockenlebensräume naturschutzrechtlich gesichert werden.

Der Flusslauf ist durch mehrere Wehre für Stromgewinnungsanlagen gestaut; eine biologische Durchlässigkeit des Fließgewässersystems ist in diesen Bereichen nicht mehr gegeben (Unterbrechung der Biotopvernetzungsfunktion durch Wehre, durch die nicht ausreichende Restwassermenge in der Ausleitungsstrecke und durch Schwallbetrieb in der Stauhaltung Leupoldshammer). Diese Situation wird im Rahmen eines Interreg IIIa-Projektes verbessert. An der Neudorfermühle bei Marktleuthen fällt die Eger auf ca. 100 m Länge trocken. Dies stellt das größte Hindernis für den angestrebten Biotopverbund im Egertal dar. Besonders wichtig ist daher die Erhaltung und Optimierung des Tales in seiner Funktion als Wander- und Ausbreitungskorridor von Wasserorganismen. Dies kann durch den Rückbau von Querbauten erfolgen, wo das nicht möglich ist, durch die Anlage von Umgehungsgerinnen oder Fischaufstiegshilfen. In den Ausleitungsstrecken sollte der Mindestabfluss die Habitatansprüche der für die Forellenregion charakteristischen Fauna erfüllen. Im Hinblick auf das Selbstreinigungsvermögen ist auch das Fließverhalten wesentlich zu verbessern. Lange Aufstauzeiten sind zu vermeiden.

Durch eine weitere Verbesserung der Wasserqualität (Verringerung der Einträge aus kommunalen/industriellen Abwässern und landwirtschaftlichen Nutzflächen) sollten die Lebensbedingungen für viele typische Fließgewässerarten verbessert werden. Da der Flusslauf abschnittsweise begradigt und befestigt ist, käme der Einrichtung eines Uferrandstreifens und Entwicklungsraumes, in dem die Eger ihre natürliche Dynamik zur Entfaltung bringen kann, große Bedeutung zu. Bei ufernahen Fichtenbeständen auf ehemaligen Feuchtwiesenstandorten ist durch gezielten Einsatz von Fördermitteln die Wiederherstellung von Feuchtwiesen anzustreben.

A 39.20

Die Kulturlandschaft der Rodungsinseln des Fichtelgebirges mit ihren extensiv genutzten, wertvollen Bergwiesenkomplexen (Nagel, Fichtelberg, Mehlmeisel, Warmensteinach, Oberwarmensteinach, Grassemann, Bischofsgrün, Wülfersreuth, Kornbach) sind von Erstaufforstung freizuhalten und überwiegend als Grünland genutzte Landschaft zu erhalten und zu entwickeln.       
Die Bergwiesen u. a. Biotopkomplexe mit hervorragender Bedeutung für den Arten- und Lebensraumschutz sollen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung als erhaltenswürdige Strukturen besondere Beachtung finden und von Bebauung oder anderen Beeinträchtigungen verschont werden.          
Durch Besucherlenkung sollen Nutzungskonflikte, v. a. zwischen Winter- und Trendsportarten, wie Alpinskilauf, Langlauf oder Mountain-Biking, sowie Arten- und Lebensraumschutz entflochten werden.      
Die Bereiche von besonderer Bedeutung für den Arten- und Lebensraumschutz sollen durch die Förderung extensiver Grünlandbewirtschaftung entwickelt werden.

     

Die offenen Mittelgebirgslandschaften um die Siedlungen im Hohen Fichtelgebirge weisen inmitten der bewaldeten Fichtelgebirgshöhen eine große Vielfalt an wertvollen Lebensräumen wie Bärwurz reiche Borstgrasrasen, Bergwiesen, Braunseggensümpfe, Übergangsmoore, Zwergstrauchheiden und Hecken auf.

Als schutzwürdige Artvorkommen wurden z.B. in der Nageler Rodungsinsel Bekassine, Braunkehlchen, Wiesenpieper, Moorfrosch, Kreuzotter sowie verschiedene Libellen- und Tagfalterarten nachgewiesen.

Die ungünstigen landwirtschaftlichen Erzeugungsbedingungen und der anhaltende Strukturwandel in der Landwirtschaft bringen zudem die Gefahr mit sich, dass die traditionelle bäuerliche Kulturlandschaft aufgegeben wird (Verbrachung, Aufforstung). Durch gezielten Einsatz der Förderprogramme sollte hier gegengesteuert werden (Pflegemaßnahmen, Beweidungskonzepte).

Die Bedeutung der Orte dieser Gebiete für die Erholung und den Fremdenverkehr haben v. a. in Fichtelberg, Warmensteinach, Oberwarmensteinach oder Bischofsgrün zu Beeinträchtigungen durch Bebauung sowie intensiven Wintersport (Schiabfahrt und -langlauf) geführt. Für die Erhaltung der Qualität dieser Bergwiesenkomplexe sind eine weitere Verkleinerung und Zerschneidung oder erhebliche Beeinträchtigungen durch Schifahrer nicht verträglich. Besucherlenkungskonzepte und eine Natur und Landschaft schonende Bauleitplanung sollten daher helfen, die wertvollsten Bereiche vor Beeinträchtigungen zu schützen.

A 39.21

Die Egeraue westlich von Weißenstadt, der am Egeroberlauf gelegene Moorkomplex Torfmoorhölle und das Hahnenbachtal nördlich Voitsumra sollen erhalten und optimiert werden.    
Das Egertal soll als landesweit bedeutsames Beispiel für einen naturnahen Fluss geringen Gefälles (ABSP Wunsiedel, StMLU 1999) naturschutzrechtlich gesichert werden.       
Die großflächigen Moorbereiche sollen durch Wiedervernässung und Entwicklung der Fichtenforste zu naturnahen Waldbeständen optimiert werden.

     

Trotz Entwässerung und ehemaligem Torfabbau konnten insbesondere in den offenen und nassen Bereichen des überregional bedeutsamen Moorkomplexes stark gefährdete und an diesen Lebensraum angepasste Arten (z.B. Moorfrosch, Libellen- und Schmetterlingsarten, Spirke Pinus rotundata var. arborea in einem Spirkenmoorwaldrest südlich Voitsumra). Allerdings wurden die am stärksten gefährdeten Arten, das Moor-Wiesenvögelchen und der Hochmoorgelbling, in den letzten Jahren nicht mehr nachgewiesen, was auf den Verlust blütenreicher Wiesen in der Umgebung zurückgeführt werden muss. Dennoch besitzt der gesamte Moorkomplex im Oberlauf und Einzugsbereich der Eger eine hervorragende Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten.

Der Versauerung des Egeroberlaufes soll u. a. durch die Förderung des Laubholzanteiles in reinen Fichtenbeständen entgegengewirkt werden.

Das gesamte Egertal soll entsprechend seiner Bedeutung als landesweiter Erhaltungs- und Entwicklungsschwerpunkt (ABSP Wunsiedel, StMLU 1999) als Naturschutzgebiet gesichert werden.

A 39.22

Das Moorgebiet Zeitelmoos mit den umliegenden Wäldern, zwischen Wunsiedel, Röslau und Meierhof gelegen, ist zu erhalten und zu optimieren.      
Für das gesamte Zielgebiet soll ein Pflege- und Entwicklungskonzept erstellt und umgesetzt werden, mit den Schwerpunkten:

  • Extensivierung der Nutzung in den landwirtschaftlichen Flächen,
  • Extensivierung der Teichbewirtschaftung,
  • Pflegemanagement für die Offenlandlebensräume,
  • Wiedervernässung der trockengefallenen Moorbereiche,
  • Erhaltung und Förderung der Moorspirkenwälder,
  • Erhaltung der ungestörten Waldbereiche (Leitart Luchs und Schwarzstorch),
  • Erhöhung des Laubholzanteiles, der Strukturvielfalt sowie des Alt- und Totholzanteiles,
  • Reduzierung des Nährstoffeintrages durch den Zeitelmoosbach und
  • Vernetzung der Offenlandbiotope.

     

Das Zielgebiet umfasst das große Waldgebiet zwischen Wunsiedel und dem westlichen Fichtelgebirgsrand sowie dessen Vorland, das große Flächen mit ungünstigen Ertragsleistungen aufweist. Die basenarme Gesteinsunterlage mit wasserstauenden Letten und das kühlfeuchte Klima ermöglichten die Entstehung zahlreicher Moorkomplexe mit Hochmoor-, Übergangsmoor- und Flachmoorbildungen.

Trotz Entwässerung und ehemaligem Torfabbau (bis in die sechziger Jahre des 20. Jahrhunderts) konnten insbesondere in den offenen und nassen Bereichen des überregional bedeutsamen Moorkomplexes stark gefährdete und an diesen Lebensraum angepasste Eiszeitrelikte und Moorspezialisten (z.B. Moorfrosch, Speer-Azurjungfer, Mond-Azurjungfer, Torf-Mosaikjungfer, Hochmoor-Mosaik­jungfer, Kleine Moosjungfer, Nordische Moosjungfer, Gestreifte Quelljungfer, Zweigestreifte Quelljungfer, Hochmoorbläuling, Hochmoor-Perlmuttfalter, Rausch­beerspanner) überleben. Auf Grund der Größe und Komplexität des Gebietes liegen gute Voraussetzungen vor, diese Arten durch gezielte Pflegemaßnahmen langfristig zu erhalten.

Zudem beherbergt das Zeitelmoos ein überregional bedeutsames Brutvorkommen des Schwarzstorches.

Mittelfristig sollte die Optimierung der Habitatstrukturen an den Teichen und Weihern (u. a. Vorkommen der nach Merkel & Walter 1998 vom Aussterben bedrohten Glänzenden Seerose, Nymphea candida) durch eine Extensivierung der Bewirtschaftung angestrebt werden. Die Offenlandlebensräume (Vermoorungen, Zwergstrauchheiden, Wiesentäler, Waldwiesen) sollten als bereichernde Habitatstrukturen innerhalb der großflächig strukturarmen Fichtenforste erhalten und entwickelt werden.

A 39.23

Das Flusssystem von Röslau und Kösseine mit seinen Seitenbächen und Einzugsgebieten soll in den Bereichen mit hervorragender Lebensraumqualität erhalten und in den Bereichen mit besonderer Bedeutung erhalten sowie gezielt entwickelt werden.          
Hierzu soll auf die Schaffung von extensiv genutzten Pufferbereichen um hochwertige Restvorkommen von Feuchtlebensräumen und allgemein auf eine Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung in den Talräumen hingewirkt werden. Sie sollten daher vorrangig für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung herangezogen werden.   
Besonders hochwertige Abschnitte der Röslau sowie der Seitentäler sollten naturschutzrechtlich gesichert werden. Bei der Gewässerunterhaltung sollten naturschutzfachliche Gesichtspunkte vorrangig berücksichtigt werden.
Die Bereiche mit besonderer und allgemeiner Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und ihren Arten sollten entwickelt und optimiert werden. Insbesondere in der Umgebung von Poppenreuth, Marktredwitz, Arzberg oder Wunsiedel sollte die intensiv genutzte Kulturlandschaft mit Hecken, Gehölzen, Ranken und Rainen angereichert werden.

     

Das Gewässer- und Talnetz im Einzugsbereich von Röslau und Kösseine gehört wie auch der Lauf der Eger mit ihren Nebenflüssen (vgl. A 39.14 und A 39.19) zum Gerüst des zu schaffenden Biotopverbundes im Fichtelgebirge. Das Zielgebiet umfasst eine Großteil der Biotopflächen und der Biotopentwicklungsachsen im südlichen Landkreis Wunsiedel. Durch die landwirtschaftliche Nutzungsintensivierung wurden zahlreiche, ursprünglich vorhandene Feuchtlebensräume beeinträchtigt bzw. gingen vollständig verloren.

Röslau und Kösseine weisen auf weiten Strecken eine naturnahe Mäanderbildung mit regelmäßigen Vorkommen schutzwürdiger Arten (Eisvogel, Wasseramsel, Weißstorch, Barbe, Schneider, Bachneunauge, Fließgewässerlibellen, Sumpfschrecke) auf. Der Fischotter wurde in der Röslau von der Mündung zumindest bis nach Wunsiedel beobachtet. Die Talräume beider Gewässer werden großenteils noch von grünlandgenutzten Überschwemmungsauen mit eingestreuten, naturschutzfachlich wertvollen Tümpeln und Kleingewässern (Vorkommen der Sibirischen Winterlibelle, Nahrungshabitate von Weißstorch) eingenommen. Der Unterlauf der Röslau besitzt ein landesweite Bedeutung für den Arten- und Lebensraumschutz. Im Auebereich sollte die Freizeitnutzung (Radwege, Wanderwege) so gesteuert werden, dass störungsempfindliche Arten wie der Fischotter oder der Eisvogel nicht an ihren Brut- bzw. Fortpflanzungs- und Nahrungshabitaten beeinträchtigt werden.

Neben den Gewässern, Ufergehölzen und den Grünlandkomplexen in den Talauen besitzen auch die Talflanken mit ihren Gehölzen, Altgrasbeständen und Magerstandorten eine wesentliche Funktion als Biotopverbundachsen (z.B. für den Violetten Feuerfalter).

Probleme bereiten die Versauerung im Oberlauf der Röslau und die Verschmutzung beider Gewässer im Raum Marktredwitz (Gewässergüte „kritisch belastet“). Entscheidend für die Erhaltung bzw. Optimierung der naturschutzfachlichen Wertigkeit ist daher die Verbesserung der Wasserqualität durch Verringerung der Einträge aus kommunalen und industriellen Abwässern sowie aus landwirtschaftlichen Nutzflächen.

Überregional bedeutsame Fledermausquartiere in Felsenkellern und strukturreiche Gehölzbestände machen den Katharinenberg zu einem wertvollen Lebensraumkomplex. In der Ortschaft Brand befindet sich am Rande des Kösseinetales eine der wenigen Wochenstubenkolonien der Mopsfledermaus in Bayern.

Das untere Röslautal zwischen Marktredwitz und Schirnding sollte entsprechend seiner Bedeutung naturschutzrechtlich gesichert werden. In naturnahen Flussabschnitten sollte die Lebensraumqualität durch eine Minimierung gewässerregulierender Eingriffe erhalten bzw. wiederhergestellt werden. Die Durchlässigkeit für wandernde Tierarten wird derzeit im Rahmen des Interreg IIIa-Projektes verbessert.

A 39.24

Die Waldbestände des Arzberger Waldes sollen erhalten und optimiert werden.
Dabei sind in erster Linie die lichten Schneeheide-(Weißmoos)-Kiefernwälder als stark gefährdete Reliktgesellschaften zu erhalten und zu entwickeln.  
Die bereichernden Offenlandstandorte (Vermoorungen, Zwergstrauchheiden, Wiesentäler, Waldwiesen) sollen als wichtige Biotopverbundelemente von Erstaufforstung freigehalten und entwickelt werden.          
In den Wäldern soll allgemein eine Erhöhung des Laub- und Totholzanteils sowie der Strukturvielfalt angestrebt werden. Bärlappvorkommen sollen erhalten und gefördert werden.

     

Der Arzberger Forst ist die südöstliche Erhebung des Hohen Fichtelgebirges, das die Selb-Wunsiedler Hochfläche hufeisenförmig umgibt. Das Waldgebiet ist Teil des bayernweiten Entwicklungsschwerpunktes Hohes Fichtelgebirge (vgl. auch A 39.08). Wie im gesamten Fichtelgebirge dominiert auch hier die Fichte. Unbedingt erhaltenswert sind Restvorkommen von Schneeheide-Kiefernwäldern, die Teil des oberfränkischen Verbreitungsschwerpunktes sind (vgl. Merkel 1994, siehe auch A 39.16). Diese Bereiche sollen von der Förderung des Laubholzanteiles ausgenommen werden.

Das Gebiet ist ferner durch naturnahe Bachtäler (z.B. Buchbrunnenbachtal, Oberlauf der Feisnitz) mit z. T. sehr guter Wasserqualität (Bäche oberhalb Scheitelteich) und das Vorkommen von Zwergstrauchheiden ausgezeichnet.

Neben dem Auerhuhn, für das Sichtbeobachtungen vorliegen, stellt das Zielgebiet einen potenziellen Lebensraum für den Luchs dar und ist insgesamt ein Lebensraum hervorragender Bedeutung (u. a. Vorkommen von Ziegenmelker, Kreuzotter) für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten.

A 39.25

Im Fichtelgebirgsvorland zwischen Tröstau und Weißenstadt, dem eine hervorragende Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen zukommt, soll die Entwicklung einer extensiven Kulturlandschaft unter Förderung kleinräumiger Nutzungsformen angestrebt werden. Hierzu sollte eine Mindestpflege gewährleistet werden.
Naturnahe Bachabschnitte sollen in ihrer Lebensraumqualität erhalten und gewässerregulierende Eingriffe (Begradigung, Uferbefestigung) unterlassen werden.          
Es sollte auf die Schaffung von extensiv genutzten Pufferbereichen um hochwertige Restvorkommen von Vermoorungen und Feuchtgebieten und allgemein auf eine Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung in den Talräumen hingewirkt werden. Sie sollten daher vorrangig für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung herangezogen werden.

     

Das kleinstrukturierte Gebiet bildet als Ergänzungsraum zum Hohen Fichtelgebirge einen regionalen Entwicklungsschwerpunkt. Es wird charakterisiert durch den naturnahen Oberlauf der Röslau, zahlreiche aus dem Hohen Fichtelgebirge kommende Bäche mit kleinen Feuchtflächen (oft Vermoorungen) und das unberührte Wiesental des Hammerlbaches (Gewässergüte im Oberlauf I - II). Im nördlichen Teil des Zielgebietes bildet der ebenfalls naturnahe aber säurebelastete Birkenbach die zentrale Biotopverbundlinie. Besonders bedeutsam ist am buchtenreichen Fichtelgebirgsrand die enge Verzahnung zwischen Wald- und Offenlandlebensräumen mit Borstgrasrasen und Feuchtflächen (Vermoorungen).

Schutzwürdige Artvorkommen sind z.B. Wasseramsel, Moorfrosch, Bachforelle, Kleine Binsenjungfer oder Moorperlmuttfalter (Boloria aquilonaris). Den verbliebenen Moorflächen kommt auch als Ergänzungshabitat für das Auerhuhnvorkommen im angrenzenden Gebiet Schneeberg-Platte und als Nahrungsgebiete für den Schwarzstorch erhebliche Bedeutung zu.

Der Erhaltung bzw. Ausweitung extensiver Grünlandnutzung und der Wiederherstellung des ursprünglichen Wasserhaushaltes (Rückbau von Entwässerungsgräben und Drainagen) sowie der Fließgewässerdynamik kommt aus naturschutzfachlicher Sicht große Bedeutung zu.

Die bestehenden Feuchtflächen sind durch eine Mindestpflege (z.B. Entbuschung, extensive Grünlandnutzung auf Feuchtwiesen und Borstgrasrasen, ggf. Beweidung mit Rindern) zu erhalten und zu entwickeln.

Der Nährstoffeintrag in die Fließgewässer sollte durch die Schaffung von durchgehenden mindestens 5 bis 10 m (Gewässer III. Ordnung) bzw. 20 m breiten Uferrandstreifen (Gewässer II. Ordnung), in denen eine Düngung unterbleibt, reduziert werden.

Die Entwicklung eines Verbundkorridors mit herabgesetzter Nutzungsintensität als Übergangszone zwischen dem Hohen Fichtelgebirge und der Kulturlandschaft des Selb-Wunsiedler Hügellandes verbessert wesentlich den Artenaustausch zwischen den Teillebensräumen.

A 39.26

Im Bereich des Fichtelgebirgsanstieges um die Ortschaft Bärnreuth, dem eine besondere Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten zukommt, soll die Erhaltung und Entwicklung einer extensiven Kulturlandschaft unter Förderung kleinräumiger Nutzungsformen angestrebt werden.  
Im Rahmen dessen sollten Obstwiesen, Heckenstrukturen und Feldgehölze gepflegt, angepflanzt und entwickelt werden. Diese Bereiche sollten daher vorrangig für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung herangezogen werden.

     

Das Zielgebiet umfasst das klein strukturierte Gebiet am Anstieg des Fichtelgebirges um die Ortschaft Bärnreuth. Der Entwicklung eines Verbundkorridors mit herabgesetzter Nutzungsintensität als Übergangszone zwischen dem Hohen Fichtelgebirge und der Kulturlandschaft des Fichtelgebirgsvorlandes kommt zur Verbesserung des Artenaustausches zwischen den Teillebensräumen große Bedeutung zu.

A 39.27

Das Tal des Weißen Mains zwischen Bischofsgrün und Bad Berneck sollte als überregional bedeutsame Verbundachse und Entwicklungskorridor entwickelt und optimiert werden.        
Die Durchgängigkeit des Weißen Mains für Fließgewässerorganismen, insbesondere für Fische, ist wiederherzustellen. Vorhandene Querbauwerke sollen zurückgebaut werden.

     

Der Weiße Main beherbergt u. a. Bachneunauge und Koppe. Zahlreiche Querbauwerke zum Gewässerausbau und zur Energiegewinnung bzw. frühere Mühlen reduzieren die biologische Durchgängigkeit erheblich. Da der Fluss eine bedeutsame Verbundachse für Organismen der Fließgewässer darstellt, sollten Verbesserungsmaßnahmen hier ansetzen.

A 39.28

Auf der Geseeser Höhe, der überwiegend eine besondere Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen zukommt, soll die Erhaltung und Entwicklung einer extensiven Kulturlandschaft unter Förderung kleinräumiger Nutzungsformen angestrebt werden.

     

In dem teilweise noch klein strukturierten Gebiet erfolgt eine intensive landwirtschaftliche Nutzung mit einem hohen Anteil erosionsgefährdender Kulturen. Zur Stabilisierung der Agrarlandschaft sollte die Landschaft mit Strukturelementen wie Hecken, Gehölzen, Rainen, Wildgrasfluren und Extensivgrünland vernetzt werden.

Die Reste strukturreicher Hecken-Rankengebiete, die Relikte einer alten kleinbäuerlichen Kulturlandschaft darstellen, sind sowohl aus naturschutzfachlicher als auch aus kulturhistorischer Sicht zu erhalten.

A 39.29

Der Reichsforst und die angrenzende reich strukturierte Kulturlandschaft (u. a. in Rodungsinseln) sollen erhalten und entwickelt werden.     
Die bestehenden Laub- und Mischwaldbereiche sollen erhalten und in ihrer Funktion als Lebensraum optimiert werden.
Die bereichernden Offenlandstandorte (v. a. Waldwiesen) sind als wichtige Biotopverbundelemente von Erstaufforstung freizuhalten und zu entwickeln. Dort soll vorrangig extensive Grünlandbewirtschaftung gefördert werden.
Fichtenforste sollen auf entsprechenden Standorten zu laubholzreicheren Beständen entwickelt werden.

     

Der Reichsforst ist, zwischen der Marktredwitzer Talbucht und dem Arzberger Forst (vgl. A 39.24) gelegen, ein Teil der südlichen Umrandung des Hohen Fichtelgebirges. Er unterscheidet sich von den anderen Waldflächen im Naturraum durch das Vorkommen von Basaltdecken und -kuppen, die durch ihren Basen- und Nährstoffreichtum das Vorkommen anspruchsvoller Buchenwaldgesellschaften ermöglichen. Neben Fichtenforsten prägen daher v. a. Laub- und Mischwaldbestände das Zielgebiet, die Lebensraum für Vogelarten wie Hohltaube, Sperlingskauz, Rauhfußkauz, Uhu und Waldschnepfe von insgesamt hervorragender Bedeutung bieten. Bereichernd sind Sonderstandorte wie extensiv genutzte Waldwiesen (regionstypische Rodungsinseln), Steinbrüche, Zwergstrauchheiden und strukturreiche Waldbuchten eingestreut (u. a. Habitate von Schwarzstorch, Mopsfledermaus). Die Offenlandbereiche stellen eine durch extensive Nutzung geprägte Kulturlandschaft mit wertvollen Ersatzgesellschaften dar und besitzen daher ebenso hervorragende Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten.

A 39.30

Der Pechofener Wald soll erhalten und entwickelt werden.
Dabei sollen insbesondere die bestehenden Laub- und Mischwaldbereiche in ihrer Funktion als Lebensraum gestärkt werden.   
In den Nadelwäldern soll der Laubholzanteil mit standortheimischen Baumarten gefördert werden.      
Besonders wertvolle Basaltkuppen sollten naturschutzrechtlich gesichert werden.

     

Im Gegensatz zum zentralen Steinwald ist der benachbarte Pechofener Wald, der nur mit seinen nordwestlichen Ausläufern in die Region 5 hineinragt, von bereichernden Rodungsinseln durchsetzt, jedoch auch stärker von Verkehrswegen durchschnitten. Eine Besonderheit des Pechofener Waldes sind Basaltdecken und -kuppen, die durch ihren Basen- und Nährstoffreichtum das Vorkommen anspruchsvoller Buchenwaldgesellschaften ermöglichen. Insgesamt kommt dem Zielgebiet eine überwiegend hervorragende Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten zu.

Bemerkenswerte Vogelarten sind z.B. Hohltaube, Sperlingskauz, Rauhfußkauz und Schwarzstorch. Als wertvolle Sonderstandorte innerhalb des Waldes sind noch extensiv genutzte Waldwiesen mit Vorkommen seltener Pflanzenarten zu nennen.

A 39.31

Die Waldflächen des Zentralen Steinwaldes im Bereich der Platte sind als großflächig unzerschnittene und störungsarme Lebensräume der Leitarten Luchs und Auerhuhn zu erhalten und zu entwickeln.           
Es ist auf eine Erhöhung des Laubholz- und Tannenanteiles hinzuwirken. Die Strukturvielfalt soll erhalten und durch die Förderung des Alt- sowie Tot­holzanteiles weiter entwickelt werden. 
Bereichernde Offenlandstandorte (Magerrasen, Feucht-, Nass- und Streuwiesen) sind von Erstaufforstung freizuhalten und sollen vernetzt und durch die Förderung extensiver Grünlandnutzung optimiert werden.

     

Der Zentrale Steinwald ist ein geschlossenes Waldgebiet, das sich rings um die Platte (946 m ü NN) erstreckt. Er wird bislang nur von wenigen Straßen geringer Verkehrsdichte gequert (St 2121, DTV 975) und weist damit hohe Lebensraumqualitäten für Arten mit großflächigen Habitatansprüchen bzw. großer Störungsempfindlichkeit auf. Überwiegend handelt es sich um Nadelholzbestände, in die noch Reste des ursprünglich standortheimischen Bergmischwaldes eingestreut sind. Dem überwiegenden Teil des Zielgebietes kommt daher eine hervorragende Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten zu.

Als schutzwürdige Artvorkommen sind der Luchs (gem. Müller 2001 Bereich mit belegter Reproduktion), Rauhfußkauz, Sperlingskauz und Hohltaube zu nennen. Das Vorkommen des Auerhuhns wurde 1991 letztmalig bestätigt. Dem Steinwald kommt auch für den Schutz weitgehend unbelasteter Fließgewässer (Güteklasse I, I - II) große Bedeutung zu. Für die Steigerung der Lebensraumqualität des Waldes ist sowohl im Hinblick auf das Auerhuhn als Zielart als auch allgemein auf schutzwürdige Pflanzen- und Tierarten die Erhöhung der Strukturvielfalt (Alt- und Totholz, unterschiedliche Altersstufen) und des Anteiles standortheimischer Laubbäume sinnvoll.

Die Förderung extensiver Grünlandnutzung in z. Zt. intensiv genutzten Bereichen ist für die Vernetzung und Stabilisierung von Biotopkomplexen des Offenlandes erforderlich.

 

 

41    Naturaum Mittelvogtländisches Kuppenland / Oberes Vogtland

 

 

 

 

 

A 41.01

Im Saaletal von Unterkotzau bis Blankenstein sind die naturschutzfachlich wertvollen Berei­che von z.T. überregionaler Bedeutung zu erhalten und zu optimieren. Auf die Verbesserung der Gewässerqualität ist hinzuwirken.        
Hierzu soll die Schaffung von extensiv genutzten Pufferbereichen entlang der Ufer und um wertvolle Feuchtgebiete, die extensive Grünlandnutzung sowie allgemein die Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung in den Talräumen gefördert werden. Sie sollten daher vorrangig für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung herangezogen werden.   
Der Biotopverbund von Trockenstandorten (z.B. magere, östliche Talhänge zwischen Brunnenthal und Saalenstein, Felsbildungen) soll verstärkt entwickelt werden.   
Die Entwicklung und Förderung naturnaher Wälder soll die Lebensraumqualität verbessern.

     

Das Saaletal hat eine hervorragende Bedeutung als Lebensraum und als Wanderweg von Organismen. Es bildet ein überregional bedeutsames Bindeglied zwischen den Höhenlagen der bayerisch-sächsischen Grenzgebirge zu den Landschaften in Mitteldeutschland. Trotz vorhandener Nadelforste und intensiver Grünlandnutzung (z. T. Weiden) ist es von überregionaler Bedeutung für den Naturschutz, mit einzelnen Schwerpunkten im faunistischen (z.B. Vorkommen von Ringelnatter, Schlingnatter und Uhu) und floristischen Artenschutz (z.B. gefährdete Moose und Flechten auf Schiefer oder dem nach Merkel & Walter (1998) vom Aussterben bedrohten Steinbrech-Habichtskraut, Hieracium saxifragum). Herausragend sind dabei die Trockenhänge nördlich Unterkotzau, Felsbildungen und Talhänge der Durchbruchstäler sowie der Flusslauf und die Aue nördlich Joditz.

Die Gewässerqualität der Saale ist unterhalb von Hof laut Gewässergütekarte von Oberfranken 2000 kritisch belastet, durch die Erweiterung der Kläranlage Hof hat sie sich bereits verbessert. Die Nähstoffeinträge aus den landwirtschaftlich genutzten Flächen spielt jedoch für die Gesamtbelastung des Gewässers eine bedeutende Rolle, weswegen auf deren Reduktion hingewirkt werden soll. Die Extensivierung der Grünlandnutzung in der Aue sowie die Entwicklung von Pufferstreifen entlang der Ufer kann dazu erhebliche Beiträge leisten.

Neben der Funktion als Bindeglied von Trocken- und Felsstandorten sowie Feuchtgrünland- und Gewässerlebensräumen beherbergt das Saaletal neben versprengten Resten im Bereich des Kuppenlandes (vgl. A 41.03 und A 41.02) wichtige Restflächen naturnaher Laubmischwälder (am Prallhang gegenüber der Lamitzmühle sogar mit Naturverjüngung der Tanne!). Diese besitzen aber eine verschwindend geringen Flächenanteil und liegen z. T. isoliert. Ihr Flächenanteil sollte durch Rücknahme der umgebenden Fichtenbestockung und das Zulassen natürlicher Sukzession auf Bruch- oder Kahlschlagsflächen deutlich erhöht werden. Wo möglich ist eine Verbindung der isoliert gelegenen Waldinseln herzustellen.

Von großer Bedeutung für den Biotopverbund, für die Sicherung und Optimierung von Mager- und Trockenstandorten sind

  • die östlichen Talhänge zwischen Brunnenthal und Saalenstein, die in den Magerrasenverbund der Kulturlandschaft zwischen Zedwitz und Netschau eingebunden werden sollten (Bachtäler der Saalezuflüsse),
  • die Felsbildungen bei Brunnental, Joditz und Lamitzmühle. Diese sollten partiell freigestellt und durch linienhafte Elemente und Trittsteine verbunden werden (Säume, Weg-, Waldränder) und
  • die ehemaligen Abbaubereiche bei Sachsenvorwerk und Eisenbühl.

A 41.02

Die Kulturlandschaft von Zedwitz bis Nentschau soll in den Teilgebieten mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Arten und Lebensräumen erhalten werden.  In den weniger wertvollen Bereichen  sollen verstärkt Entwicklungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Besonders die wertvollen Trocken- und Felslebensräume (Diabas) der Anhöhen und Talhänge (Krebsbach, Rohrbach) sowie die Feuchtwiesen entlang der Landesgrenze sind im Rahmen eines Biotopverbundes unter Einbezug des angrenzenden Saaletals und vorhandener Steinbrüche zu vergrößern, zu optimieren und nachhaltig zu sichern.        
Die Restbestände naturnaher Laub- bzw. Bergmischwälder sollen erhalten werden.   
Strukturreiche Reste der Kulturlandschaft um Feilitzsch, Trogen und Kirchgattendorf (Heckengebiete, Gehölz-/Rasenkomplexe) sollen erhalten, gefördert und aufgewertet werden.    
Fichtenforste sollen zu naturnahen Mischwäldern mit standortheimischer Baumartenzusammensetzung entwickelt werden.

     

Dieses Teilgebiet des Mittelvogtländischen Kuppenlandes nördlich und östlich von Hof enthält trotz vorherrschender ackerbaulicher und forstlicher Nutzung noch Bereiche mit hohem Entwicklungspotenzial für seltene und gefährdete Lebensräume. Insgesamt kommt dem Zielgebiet jedoch allgemeine bis besondere Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten zu.

In diesem Gebiet des Mittelvogtländischen Kuppenlandes haben sich noch zahlreiche regional bedeutsame Reste extensiver und naturnaher Biotoptypen erhalten (Fels- und Trockenstandorte, Reste wärmeliebender Eichenmisch- und Bergmischwälder). Diese liegen i. d. R. auf felsigen Kuppen oder den schwer zugänglichen, steilen Talbereichen, die eine intensive Nutzung ausschließen. Dennoch besitzen diese Restflächen einen sehr geringen Flächenanteil und zeichnen sich durch inselartiges, voneinander isoliertes Vorkommen aus. Die geringe Größe der Bestände macht sie äußerst empfindlich gegen äußere Einflüsse.

Die artenreichsten und naturschutzfachlich bedeutensten Vorkommen von Diabasfelsen und Diabasmagerrasen dieses Landschaftsteiles befinden sich an den Talhängen des Rohrbaches, der nördlichen Regnitz und des Krebsbaches nördlich und östlich von Hof; wichtige Flächen wie der Talhang westlich Haidt und das Naturdenkmal „Diabasfels Unterkotzau“ befinden sich dabei im Stadtgebiet von Hof. Besonders die südexponierten, als Grünland genutzten Talhänge des Krebsbaches von Haidt bis Hof bieten noch ein hohes Entwicklungspotenzial für die Optimierung und Neuschaffung potenzieller Magerrasenstandorte und sind unverzichtbarer Bestandteil eines zu schaffenden Biotopverbundes, durch den diese wertvollen Lebensräume optimiert, gefördert und nachhaltig gesichert werden sollen. Ähnlich verhält es sich mit den Talhängen entlang des Hohbühl, südlich von Zedwitz einschließlich der Prallhänge des Rohrbaches bei Unterkotzau. Im östlichen Gebietsbereich (Gattendorf, Oberhartmannsreuth, Trogenau, Nentschau) finden sich noch Anhöhen („Bühle“) mit wertvollen Komplexen aus Magerrasen, Fels, Gehölz- und Saumbereichen sowie Diabas- und Kalksteinbrüchen, für die analoge Entwicklungsziele wie für die Talbereiche gelten. Entlang des ehemaligen Grenzstreifen haben sich wertvolle Feuchtwiesen mit Vorkommen des Skabiosen-Scheckenfalters (Euphydryas aurinia) erhalten, die ebenfalls in den Biotopverbund einbezogen werden sollen.

Für die Laubwaldreste (Unterhartmannsreuth, Talhang östlich Haidt, Talhänge bei Oberhartmannsreuth) ist neben der Sicherung ihrer Vorkommen eine Ausdehnung ihrer Bestände durch Zulassen der natürlichen Sukzession auf benachbarten Kahlschlagsflächen und eine Förderung des Laubholzanteiles im engeren Umkreis anzustreben. Sie stellen im Gebiet die einzigen Biotope dar, die der Potenziellen Natürlichen Vegetation entsprechen oder ihr nahe kommen. Ein Verbund montaner Waldelemente ist von Oberhartmannsreuth ins nördliche gelegene NSG „Feilebachtal“ (Land Sachsen) möglich.

Für die intensiv genutzte Kulturlandschaft im Umfeld von Hof besitzen die strukturreichen Hänge bei Feilitzsch, Trogen und Kirchgattendorf eine große Bedeutung als Trittsteinbiotope. Hier sollte eine weitere Aufwertung durch die Förderung extensiver Grünlandbewirtschaftung, die Förderung von Saumbereichen sowie Extensivierung und Strukturanreicherung der umgebenden Ackerflächen angestrebt werden.

A 41.03

Die Kulturlandschaft um Köditz soll durch die Vernetzung wertvoller Biotoprestflächen verstärkt entwickelt werden.          
Durch Biotopverbundplanungen soll v. a. das hohe Entwicklungspotenzial für extensives Grünland in den Bachtälern und der räumliche Bezug zu wertvollen Biotopen im Saaletal genutzt werden. Die Talräume sollten daher vorrangig für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung herangezogen werden.        
Bereiche mit wertvollen Artenvorkommen sollten naturschutzrechtlich als Trittsteine gesichert werden.      
Fichtenforste sollen zu Mischwäldern mit standortheimischer Baumartenzusammensetzung entwickelt werden.

     

Stärker noch als in den übrigen Bereichen des Bayerischen Vogtlandes sind die Restflächen von Mager- und Trockenrasen, extensiven (Feucht-) Grünlandes und naturnaher Laubwälder mit lokal bedeutsamen Artenvorkommen (z.B. Paris quadrifolia in Gehölzinsel nördlich der B 173 nähe Schlegel, Laubwaldrest in Scharten) isoliert und von sehr geringer Ausdehnung (z. T. < 0,25 ha). Trotz der überwiegend geringen Lebensraumqualität in diesem Landschaftsausschnitt bestehen noch Potenziale für die Sicherung seltener Arten und die Entwicklung extensiver Grünlandbereiche. Von hoher Qualität sind z. T. die hier vorkommenden Teiche (z.B. bei Epplas) und Abschnitte der Göstra, die von der gefährdeten Flussperlmuschel bewohnt werden. Insbesondere das Tal der Göstra und der Köditzer Hang zwischen Köditz und Hof sollten in einen Biotopverbund für Diabasmagerrasen einbezogen werden. Entlang der Göstra bilden wertvolle Feuchtwiesen noch Lebensräume für Wiesenbrüter.

Die Sicherung des Restbestandes an Laubwaldarten ist nur durch die Förderung standortheimischer Laubbäume und die Zulassung der natürlichen Sukzession in Bereichen derzeitiger Fichtenforste möglich.

A 41.04

Die Kulturlandschaft und die Wälder um Zinnbach und Südliche Regnitz sind v. a. im Hinblick auf die Qualität der Fließgewässer mit ihren europaweit bedeutenden Vorkommen der Flussperlmuschel zu erhalten und zu entwickeln.
Dies soll insbesondere die Nutzungsextensivierung der Talauen, die Entwicklung von Nadelforsten zu naturnahen Laub- und Mischwäldern und die Verminderung des Nährstoffeintrages durch Extensivierung der Landwirtschaft im gesamten Einzugsgebiet dieser Gewässer umfassen. Die Talräume und Einzugsbereiche von Zinnbach und Südlicher Regnitz sollten daher auch vorrangig für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung herangezogen werden.
Die naturschutzfachlich hochwertigen Auekomplexe und die bodensauren Magerrasen der Talräume des Zinnbaches und der Südlichen Regnitz zwischen Oberprex und Regnitzlosau sollen erhalten und optimiert werden.
Die Entwicklung von Uferrandstreifen mit Auengehölzen, die das Gewässer beschatten und vor Stoffeinträgen aus angrenzenden Flächen schützen ist möglichst durchgängig anzustreben.
Die Trockenlebensräume und Gehölze auf den Talhängen sind durch Maßnahmen eines Biotopverbundes zu sichern und zu entwickeln.
Die intensiver genutzten Talauen zwischen Regnitzlosau und Hof sollten auf Grund ihres hohen Entwicklungspotenzials vorrangig für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung herangezogen werden.

     

Der Schwerpunkt für Artenhilfsmaßnahmen und Entwicklungsziele der Talräume und Gewässer Zinnbach und Südliche Regnitz soll auf den international bedeutsamen Vorkommen (gem. Anhang II FFH-Richtlinie 92/43/EWG) der in der Bundesrepublik vom Aussterben bedrohten (LFU (Hrsg.) 1992) Flussperlmuschel liegen. Im Zentrum steht dabei die Verringerung der diffusen Einträge aus landwirtschaftlich genutzten Flächen und die Verbesserung der biologischen Gewässergüte durch Extensivierung der Nutzung im gesamten Gewässereinzugsbereich.

Im engen Zusammenhang dazu stehen die weitere Flora (z.B. die nach Merkel & Walter 1998 in Bayern vom Aussterben bedrohten Arten Knöterich-Laichkraut, Potamogeton polygonifolius und Wechselblütiges Tausendblatt, Myriophyllum alterniflorum) und Fauna dieser Gebirgsbäche und der extensiv genutzten Täler mit Komplexen aus Niedermoorlinsen, Feucht- und Nasswiesen, Hochstaudenfluren und Gewässerbegleit-/Auengehölzen.

Insbesondere das Zinnbachtal und das Tal der Südlichen Regnitz zwischen Wolfsbachmündung und Regnitzlosau mit ihren Einzugsbereichen sind für die Erhaltung und die Optimierung der Auenkomplexe mit ihrem Artenbestand und deren Lebensgemeinschaften von hervorragender Bedeutung.

Auch die extensiven Feuchtwiesen der mineralischen Talaue (montane Frisch- und Feuchtwiesen), wie sie in der Südlichen Regnitz vorkommen (zwischen Nentschau und Regnitzlosau), sind durch stärkere Entwässerung bayernweit gefährdet.

Die Zinnbachaue und der östliche Abschnitt der Regnitz besitzen naturräumlich und auf Grund der Lebensgemeinschaften (Flussperlmuschel, allgemeine Biotopausstattung) enge Beziehungen zum Rehauer Forst (dort Höll- und Mähringsbach) und dem nördlichen Fichtelgebirge (dort Perlbachaue und Seitentäler). Sie stellt ein wichtiges Verbundelement zwischen Fichtelgebirge und Elster-/Erzgebirge dar und ist daher länderübergreifend in diesem größeren Zusammenhang zu sehen.

Überregionale Bedeutung kommt im Bereich paläozoischer Schiefer (Zinnbachaue, Regnitz bis Mittelhammer) auch den bodensauren Magerrasen zu, die hier in enger Verzahnung mit Niedermoorflächen oder als trockene Ausprägungen noch ein geschlossenes Verbreitungsgebiet besitzen.

Die Entwicklung des Rehauer Forstes zu montanen Buchenmischwäldern sollte v. a. im Umfeld der Perlbäche weiter gefördert werden, um der Gewässerversauerung durch Nadelstreu und Rohhumus entgegenzuwirken.

A 41.05

Die äußerst wertvollen Moore, Perlmuschelbäche und extensiven Weiherketten des Rehauer Forstes sind wegen ihrer überregionalen Bedeutung und dem Vorkommen von Flussperlmuscheln zu erhalten, zu sichern und stellenweise zu optimieren.     
Vorrangig sind die Sicherung eines intakten Wasserhaushaltes, der Schutz vor Nährstoffeinträgen und die Entwicklung von naturnahen Buchenmischwäldern montaner Prägung. Intensiv genutzte Teiche sollten extensiviert und entwässerte Moorgebiete wieder vernässt werden. Fichtenbestände in Moorgebieten sollten entfernt werden.  
Offen- und Saumbereiche mit bodensauren Magerrasen sollen erhalten und entwickelt werden.

     

Der zwischen Fichtelgebirge und Vogtland vermittelnde, ausgedehnte Forst östlich und nordöstlich Rehau ist durch spezielle standörtliche Gegebenheiten gekennzeichnet (wasserstauende Schiefer, Fließlehme z. T. mit Torfauflagen, subatlantisches Kleinklima mit relativ hohen Niederschlägen). Als Nutzungsform dominieren noch Fichtenforste, in denen sich häufig intensiver genutzte Fischteiche finden.

Kennzeichnend sind die Vorkommen bayernweit äußerst seltener Zwischenmoore, regional bedeutsamer bodensaurer Magerrasen und teilweise extensiv genutzter Teich-/Weiherketten entlang der zahlreichen Bäche, die das Gebiet entwässern.

Höll- und Mähringsbach sind Bestandteile der international bedeutsamen Vorkommen der Flussperlmuschel (gem. Anhang II der FFH-Richtlinie 92/43/EWG) in Nordost-Oberfranken.

Der Rehauer Forst besitzt daher eine überwiegend hervorragende Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten. Die Bestände sind zu erhalten, und vor Beeinträchtigungen zu schützen (z.B. Nährstoffeintrag, Entwässerung). Von entscheidender Bedeutung ist dabei die Sicherung des Wasserhaushaltes und der Gewässergüte der Gebirgs- und Quellbäche. Auf die Ausführungen zur Flussperlmuschel im Zielgebiet 41.04 (Zinnbach/Südliche Regnitz) wird verwiesen.

Entscheidend für die Lebensraumqualität ist die weitere Rücknahme der Fichtenbestockung und Entwicklung zu standortheimischen, montanen Buchenmischwäldern. Im Vordergrund steht auch hier das Ziel, der oberflächlichen Versauerung entgegenzuwirken

A 41.06

Der Perlenbach und seine Seitenbäche mit ihren Einzugsgebieten sollen auf Grund ihrer hervorragenden Lebensraumqualität erhalten und gezielt entwickelt werden.  
Hierzu sollte auf die Schaffung von extensiv genutzten Pufferbereichen um hochwertige Restvorkommen und allgemein auf eine Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung in den Talräumen hingewirkt werden. Sie sollten daher vorrangig für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung herangezogen werden.    
Besonders bedeutsame Abschnitte sollten naturschutzrechtlich gesichert werden.

     

Der Perlenbach stellt mit seiner Aue einen weitgehend naturnahen, wenig beeinträchtigten Biotopkomplex von überregionaler Bedeutung dar. Die Gewässergüte liegt abschnittsweise bei I - II (gering belastet). Leit- und Zielarten sind neben der Flussperlmuschel, Wasseramsel, Braunkehlchen und Wiesenpieper sowie weitere gefährdete Indikatorarten der Feuchtgebiete (z.B. Moorfrosch, Violetter Feuerfalter, Moorklee - Trifolium spadiceum). Die Bäche beherbergen Steinkrebs, Koppe und gefährdete Fließgewässerlibellen (Zweigestreifte Quelljungfer, Blauflügel-Prachtlibelle).

Der Erhaltung bzw. Ausweitung extensiver Grünlandnutzung und der Wiederherstellung des ursprünglichen Wasserhaushaltes (Rückbau von Entwässerungsgräben und Drainagen) sowie der Fließgewässerdynamik kommt aus naturschutzfachlicher Sicht große Bedeutung zu. Durch diese Maßnahmen können für Wiesenbrüter und für den Weißstorch günstige Lebensbedingungen geschaffen werden. Der Nährstoffeintrag in die Fließgewässer sollte durch die Schaffung von durchgehenden mindestens 5 bis 10 m (Gewässer III. Ordnung) bzw. 20 m breiten Uferrandstreifen (Gewässer II. Ordnung), in denen eine Düngung unterbleibt, reduziert werden. Die Beeinträchtigungen durch die Einleitungen des Freibades Schönwald sollen minimiert werden.

Durch die Erhaltung naturnaher Bachabschnitte bzw. die Wiederherstellung der Strukturvielfalt in begradigten und befestigten Abschnitten kann die Selbstreinigungskraft der Fließgewässer erhalten bzw. verbessert werden.

Zur Erhaltung und Vernetzung der Vorkommen an Borstgrasrasen kann die Schaffung von extensiv oder nur periodisch genutzten, mageren Saumzonen an Ranken, Rainen, Wegrändern und Gehölzsäumen einen wirkungsvollen Beitrag leisten.

 


 

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