4.5      Konflikte Landschaftsbild, Landschaftserleben, historische Kulturlandschaft (Karte 3.4)

Tab. 19:    Mögliche Beeinträchtigungen des Schutzguts Landschaftsbild, Landschaftserleben, historische Kulturlandschaft

Nutzung/
Belastungsfaktor
Kurzbeschreibung des Auftretens in der Region
Land- und Forstwirtschaft

landwirtschaftliche Nutzungsformen und Nutzungsmuster

Große, fast ausschließlich intensiv landwirtschaftlich genutzte und nur einen geringen Wechsel von Nutzungsformen und Nutzungsmustern aufweisende Flächen treten schwerpunktmäßig in weiten Bereichen des Mittelvogtländischen Kuppenlandes und der Münchberger Hochfläche auf. Nur durch das Saaletal unterbrochen erstrecken sich diese Gebiete von der nördlichen Regionsgrenze bis fast an das Fichtelgebirge heran und ziehen sich bis südlich Münchberg. Im Westen wird der Bereich durch das Selbitztal und den Frankenwald begrenzt. Ebenso finden sich kleinere Bereiche intensiver landwirtschaftlich genutzter Flächen auf der Selb-Wunsiedler Hochfläche und auf den ebenen Bereichen des Hochlandes der Fränkischen Schweiz.

Bei der Darstellung des Schutzguts Landschaftsbild und Landschaftserleben (Karte 1.5) wurden diese Gebiete bereits über das Kriterium „Eigenart“ erfasst.

Diese Gebiete bilden großflächige Defiziträume, in denen eine Aufwertung des Landschaftsbildes nur durch umfangreiche Maßnahmen im Sinne einer offensiv betriebenen Landschaftsentwicklung erreicht werden kann.

Siedlung/Gewerbe

Baukörper

Darstellung in Karte 3.4: „Mögliche Beeinträchtigung der Erlebniswirksamkeit durch visuelle Belastung durch Industriebauten, Windenergieanlagen, Abbaustellen etc. mit hoher Fernwirkung“

Insbesondere von den großen Industrie- und Gewerbeflächen, die sich vor allem entlang der BAB A 9, im Süden von Kulmbach oder zwischen Hof und Oberkotzau erstrecken, gehen Beeinträchtigungen aus. Sie wirken sich auf Grund ihrer exponierten Lage, wie z.B. auf der Albhochfläche bei Pegnitz, oder ihrer breiten Ausdehnung teilweise über den gesamten Talraum, wie z.B. das Gewerbegebiet an der Autobahn zwischen Bayreuth und Bindlach oder der verbaute Unterlauf des Tal des Weißen Maines bei Kulmbach, negativ auf das Landschaftsbild aus. Sie können vielerorts eingesehen werden und können Sichtbeziehungen zu entfernten Objekten beeinträchtigen, wie z.B. den Blick auf die visuelle Leitlinie des Oschenberges oder aus dem Tal des Maines auf die Plassenburg.

Viele weitere kleinflächige Gewerbegebiete, die auf die ganze Region verteilt sind, führen zu Beeinträchtigungen der Ortsrandansichten. Besonders beeinträchtigend auf das Landschaftsbild wirken sich ortsuntypische Bauweisen oder Siedlungstypen aus, insbesondere wenn die Dimensionen der Neuplanung (heute immer öfter bei Gewerbegebieten der Fall) die alten Siedlungsstrukturen annähernd erreichen oder gar übertreffen.

Besonders fernwirksame Beeinträchtigungen entstehen durch großdimensionierte Baukörper und/oder nicht landschaftsgebundene Bauformen in exponierten Lagen. Dies gilt in besonderer Weise für das Kraftwerk Arzberg, das in den nächsten Jahren stillgelegt werden soll, das durch Rauchentwicklung und hohe Schornsteine noch über weite Entfernungen sichtbar ist.

Eine fast ebensolche Konfliktwirkung geht von den weithin sichtbaren Windenergieanlagen in der Region aus. Auf Grund ihrer grazileren Formen und der freundlicheren Farbgebung wird der Effekt abgemildert, jedoch bringt die exponierte Lage der Anlagen eine teilweise enorme Fernwirkung mit sich. Sie werden weiter unten in der Tabelle unter dem Punkt „Ver- und Entsorgung – Windkraftanlagen“ beschrieben.

Verkehr

Trassenkörper

Darstellung in Karte 3.4: „Mögliche Beeinträchtigung der Erlebniswirksamkeit durch visuelle Belastung durch bestehende bzw. in Bau befindliche dammgeführte/eingeschnittene Verkehrstrassen“

Als Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden in erster Linie Streckenabschnitte mit längeren Dammschüttungen, Einschnitten oder großen Brückenbauwerken erfasst. Die beeinträchtigende Wirkung der Trassen steigt mit dem Ausbaustandard der Strecke und dem Reliefierungsgrad der Landschaft. Weitere Beeinträchtigungen für das Landschaftsbild und das Landschaftserleben entstehen durch die von Verkehrstrassen ausgehenden Zerschneidungseffekte.

Wie im Methodikteil erläutert, wurden daher für die Konfliktdarstellung in der Karte und im nachfolgenden Text Autobahnen und Bundesstraßen gewählt, die durch Gebiete hoher Reliefenergie führen oder Talräume schneiden, weil diese beiden Straßenkategorien i.d.R. höhere Ausbaugrade aufweisen als Staats- oder Kreisstraßen.

Dämme größeren Umfanges treten entlang folgender Strecken auf:

  • die BAB A 9 im Bereich der Kuppenalb, an den Talquerungen im Veldensteiner Forst,
  • an der BAB A 70 bei den Querungen des Tals des Roten Maines- und des Trebgasttals sowie bei Thurnau
  • an der BAB A 93 abschnittsweise auf ihrem gesamten Streckenverlauf z.B. bei Rehau, Schönwald, Thierstein und Marktredwitz zuzüglich einiger kleinerer Talquerungen
  • die B 2 am Anstieg zur Münchberger Hochfläche, abschnittsweise im Tal des Roten Maines vom Forst Thiergarten bis Creußen und nahezu durchgängig vom Craimoosweiher bis Pegnitz entlang des Pegnitztals
  • die B 15 entlang der Perlbachaue sowie bei den Querungen von Nonnenbach und Sächsischer Saale
  • die B 22 fast auf ihrer ganzen Länge durch das Wiesenttal bis Hollfeld und abschnittsweise auf ihrem Weg nach Bayreuth bei Querungen von Tälern (Lochau) oder entlang von Talabschnitten (Ehrlichbach, Eschenbach, Mistel). Östlich Bayreuth verläuft die B 22 nur in kurzen Abschnitten auf Dämmen
  • die B 85 abschnittsweise auf ihrem gesamten Verlauf entlang von Dobrach und Rotem Main
  • die B 173 fast komplett von der westlichen Gebietsgrenze entlang von wilder Rodach und Legastbach nach Schwarzenbach a. Wald, sowie auf kurzen Abschnitten südlich von Naila
  • die B 289 auf größeren, weiter von einander entfernten Abschnitten im Obermaintal und Tal des Weißen Maines, der Anstieg zum Frankenwald nahezu vollständig und auf der Müchberger Hochfläche in kurzen, über weite Strecken verteilten Abschnitten
  • die B 303 auf größeren, Abschnitten im kurzen Abstand entlang von Steinach- und Schorgasttal (ebenso die Ortsumgehung Untersteinach), auf größeren Abschnitten entlang des Tals des Weißen Maines und im Fichtelgebirge. Auf der Bischofsgrüner Rodungsinsel verkürzen sich die Abschnitte, Im Bereich der Selb-Wunsiedler Hochfläche liegenvereinzelte, meist kürzere Abschnitte bei Tröstau, Sichersreuth, Arzberg und Schirnding
  • die B 470 fast durchgängig von der westlichen Regionsgrenze entlang des Püttlach- und Weihersbachtals bis auf die Hochfläche der Alb

Dämme größeren Umfanges sind zu erwarten:

  • an der geplanten Ortsumgehung der B 289 von Rothwind-Fassoldshof im Obermaintal
  • an der geplanten Ortsumgehung der B  289 von Untersteinach im Schorgasttal

Einschnitte finden sich in größerem Ausmaß an folgenden Abschnitten:

  • an der BAB A 9 bei Rudolphstein, am Anstieg zur Münchberger Hochfläche und dem Bayreuther Muschelkalkzug südlich Bayreuth im Forst Thiergarten und abschnittsweise im Bereich des Lindenhardter Forstes, abschnittsweise auf der Pegnitzer Kuppenalb von Trockau bis Körbeldorf sowie zwischen Strütthof und der Autobahnausfahrt Hormersdorf
  • an der BAB A 70 ebenfalls im Bereich des Albanstiegs, im Bereich des Limmersdorfer Forstes, um den Hohenberg und bei Harsdorf
  • an der BAB A 93 nördlich Schönwald
  • an der B 2 im Bereich des Anstiegs zur Münchberger Hochfläche und bei Pegnitz
  • die B 22 in der Region der Kuppenalb
  • an der B 85 von der westlichen Regionsgrenze bis Kirchleus sowie abschnittsweise am Kulmbacher Sandsteinrücken,
  • an der B 173 im Bereich westlich Bernstein bis nördlich Straßdorf im Frankenwald
  • an der B 289 entlang des Tals des Weißen Maines, sowie am Anstieg zum Frankenwald bis Mannsflur sowie östlich Marktleugast
  • an der B 303 auf vereinzelten Abschnitten im Anstiegsbereich des Frankenwaldes und des Fichtelgebirges, entlang des Tals des Weißen Maines auf größeren Strecken sowie am Ostabfall des Fichtelgebirges, nördlich der Luisenburg sowie nördlich von Arzberg
  • an der B 470 entlang der Hänge des Wiesenttales um Pottenstein

Weithin sichtbare Brückenobjekte finden sich an der BAB A 9 bei Trockau und Himmelkron und an der B 303 bei Arzberg. Sie besitzen für den betroffenen Talbereich eine hohe Fernwirkung und haben einen zerschneidenden Effekt innerhalb des Tals.

Zerschneidungs-
effekte

Deutliche Zerschneidungseffekte bestehen an folgenden Trassenabschnitten:

  • an der BAB A 9 am Anstieg zur Münchberger Hochfläche (Schiefe Ebene)
  • an der BAB A 70 im Bereich des Limmersdorfer Forstes; an dieser Stelle wird das große zusammenhängende Waldgebiet und mit ihm eine visuelle Leitlinie geschnitten; weiterhin wird die östliche Albabdachung, die eine Leitlinie mit hoher Intensitätswirkung bildet, geschnitten
  • an der BAB A 93 werden großflächig Waldbereiche im Fichtelgebirgsraum und am Reichswald gequert. Visuelle Leitstrukturen werden durch die parallel verlaufende Straßenführung beeinträchtigt, wie z.B. am Reichswald
  • die B 2 schneidet mit der Fränkische Linie eine visuelle Leitlinie
  • die B 22 kreuzt bei Eschen die visuelle Leitstruktur des östlichen Albanstiegs
  • die B 289 quert bei Kupferberg die Fränkische Linie und schneidet diese visuelle Leitstruktur
  • die B 303 verläuft entlang der Fränkischen Linie von der westlichen Gebietsgrenze bis Bad Berneck. Es kommt dabei zu keiner direkten Zerschneidung oder Unterbrechung der Linie, das Bild des zusammenhängenden Hangbereichs wird dennoch über weite Strecken hinweg beeinträchtigt. Der Anstieg zum Fichtelgebirge und die damit zusammenhängende Zerschneidung der visuellen Leitstruktur erfolgt im Talbereich des Weißen Mains, somit in einem natürlichen Einschnitt, und ist daher weniger konfliktträchtig. Im Bereich des Fichtelgebirges quert die Trasse weitläufige zusammenhängende Waldbereiche. Nach der Ausfahrt aus dem Fichtelgebirge, die durch die Lage am Hang und die Breite der Straße einen weithin sichtbaren Zerschneidungseffekt mit sich bringt, verläuft die B 303 parallel zum Fichtelgebirgsanstieg bricht dann mehrmals durch die visuelle Leitlinie des Waldrandes.

Verlärmung

 

Darstellung in Karte 3.4: „Mögliche Beeinträchtigung der Erlebniswirksamkeit durch Lärmbelastung“

Straßen sind die wichtigsten regional bedeutsamen Lärmemittenten. Hauptverursacher ist dabei, neben den drei anderen Autobahnen und weiteren Bundesstraßen die BAB A 9, die von Nord nach Süd durch die ganze Region verläuft.

Besonders hohe Konflikte ergeben sich im Umfeld von Räumen, die eine hohe Lärmbelastung aufweisen und deren Landschaft gleichzeitig einen überdurchschnittlichen bis guten Erlebniswert aufweist.

Von diesem hohen Konfliktpotenzial sind hauptsächlich die Landschaftsbildräume Selb-Wunsiedler Hochfläche, Kulmbacher Hügellandschaft, Region des Roten Maines, Wiesentalb, Gebiet der Steinach und des Roten Maines, Kuppenalb sowie Teile des Hohen Fichtelgebirges betroffen.

Weitere großflächig verlärmte Gebiete mit mittlerem Konfliktpotenzial auf Grund geringerer Erlebniswerte sind die Münchberger Hochfläche, durch die sich die BAB A 9 zieht, und das Mittelvogtländische Kuppenland mit einer hohen Dichte an Autobahnen und Bundesstraßen.

Als bevorzugte Achsen für Verkehrswege gehören zahlreiche Talräume der Region zu den verlärmten Bereichen. Hervorzuheben sind diese Störungen vor allem in den Talräumen, die sich durch eine hohe landschaftsästhetische Qualität besonders auszeichnen. In einigen dieser Talräume ist zudem auf langen Abschnitten mit Beeinträchtigungen durch Lärm zu rechen. Dazu gehören

  • das Tal der wilden Rodach und des Legastbaches
  • das Steinachtal
  • das Tal des Weißen Maines im Fichtelgebirge
  • das Tal des Roten Maines flussaufwärts ab Neudrossenfeld
  • das Tal der Warmen Steinach
  • das Püttlach- und Weihersbachtal
  • das Pegnitztal
  • das Wiesent- und Truppachtal

Dagegen ist in den nachfolgend aufgeführten Talräumen nur in Teilabschnitten von Lärmbeeinträchtigungen in Gebieten hoher Erlebniswerte auszugehen.

  • das Tal des roten Maines flussabwärts von Neudrossenfeld
  • das Schorgast- und Trebgasttal

Ebenso wie in den genannten Talräumen ist auch in den folgenden Gebieten, wegen ihrer hohen landschaftlichen Qualität, mit hohen Konflikten durch Lärmbelastung zu rechnen:

  • Hochfläche westlich Schwarzenbach a. Wald
  • Hochfläche um Selb
  • Anstieg zur Münchberger Hochfläche
  • Hochflächen der Fränkischen Schweiz in der Umgebung der BAB A 9 und der BAB A 70
  • Gebiet um Pegnitz
  • Bereich Betzenstein/Klausberg
  • Bereiche des Veldensteiner Forstes entlang der BAB A 9

Durch die geplanten und planfestgestellten Ortsumgehungen sind keine nennenswerten Vergrößerungen des Störpotenzials zu erwarten, da die Neubauten in den bestehendend Lärmkorridoren liegen, und diese lediglich örtlich verbreitern.

Schadstoffausstoß

Darstellung in Karte 2.2: „Belastung durch Straßenverkehr – Schadstoffausstoß“

Die Minderung des landschaftlichen Erlebniswertes durch Schadstoffimmission ist weniger schwerwiegend als die durch Lärm verursachten Beeinträchtigungen. Von einer beeinträchtigenden Wirkung wird daher nur an Streckenabschnitten mit hohem Schadstoffausstoß ausgegangen.

Mit Beeinträchti­gungen ist insbesondere an folgenden Fernstraßen zu rechnen:

  • entlang der BAB A 9 auf dem gesamten Streckenverlauf durch die Region
  • entlang der BAB A 93 vom Autobahndreieck Hof bis zum Fichtelgebirge
  • entlang der BAB A 70 von der Autobahnausfahrt Schirradorf bis zum Autobahn­dreieck Bayreuth/Kulmbach
  • entlang der BAB A 72 auf dem gesamten Streckenverlauf durch die Region

Raumbedeutsame Verkehrsplanungen bislang ohne konkrete Trassen

(Ost-West Verbindung Fichtelgebirge)

Für die in Planung befindliche Ost-West Verbindung Fichtelgebirge bestehen noch keine konkreten Trassen, lediglich Korridore (Quelle www.regierung.oberfranken.bayern.de)

Eine Darstellung in Karte 3.4 erfolgte daher nicht.

Eine Raumempfindlichkeitsanalyse (REA) aus dem Jahr 2001 sollte der weiteren Entscheidungsfindung dienen (Dorsch Consult 2001). In weitgehender Übereinstimmung mit der dortigen Bewertung (vgl. Unterlage 2, Dorsch Consult 2001) wurden im LEK (vgl. v.a. Karte 1.5: „Schutzgutkarte Landschaftsbild und Landschaftserleben“ und Karte 4.5: „Zielkarte Landschaftsbild, Landschaftserleben und historische Kulturlandschaft“) größere Flächen sehr hoher Eigenart und damit auch sehr hoher Raumempfindlichkeit für eine mögliche Ost-Westverbindung Fichtelgebirge auf Grund des Schutzguts „Landschaftsbild und Landschaftserleben“ v. a. in folgenden Bereichen des Plangebietes gesehen:

  • Rodungsinseln des Hohen Fichtelgebirges wie z.B. Bischofsgrün, Warmensteinach, Fichtelberg, Mehlmeisel, Nagel sowie die weitgehend offenen Bereiche im Kornbachtal mit der östlich angrenzenden Torfmoorhölle bei Voitsumra (vgl. Karte 1.5, Landschaftsbildeinheiten 76, 77, 78, 81, 82)

Eine hervorragende Bedeutung für die Sicherung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung (vgl. Karte 4.5) und damit eine hohe, örtlich auch sehr hohe Raumempfindlichkeit kommt folgenden weiteren Gebieten zu:

  • Der gesamte weitgehend unzerschnittene Wald des Hohen Fichtelgebirges vom Rehauer Forst im Nordosten (E II 3) über Kornberg, Großer Waldstein, Schneeberg, Ochsenkopf zum Wald rund um die Kösseine im Südosten des Mittelgebirgszuges (E V 1, 2, 3, 4, 6) sowie die östlich angrenzenden Gebiete Steinwald (E VII 3), Reichswald (E V 7 östlich von Marktredwitz) und der Steinberg (E VI 2) westlich von Hohenberg a.d. Eger

Darüber hinaus besitzen folgende Gebiete der Selb-Wunsiedler Hochfläche auf Grund hoher Eigenart (vgl. Karte 1.5) eine hohe Raumempfindlichkeit:

  • Die Landschaft rund um Weißenstadt mit den Wäldern am Buchberg und Neudorfer Fels (Landschaftsbildeinheiten 100 und 101)
  • Das gesamte Egertal (Landschaftsbildeinheit 99)
  • Die Wälder im Gebiet der Häusellohe im Selber Forst (Landschaftsbildeinheit 103).

Auf der Grundlage der Raumempfindlichkeitsanalyse hat das Straßenbauamt Bayreuth fünf Trassenkorridore näher untersucht (vgl. Pressemitteilung 85/1 der Regierung von Oberfranken vom 25.06.2001,www.regierung.oberfranken.bayern.de):

  • Im Raumsektor Gefrees-Münchberg-Schirnding die Varianten Süd, Mitte-Süd, Mitte und Nord
  • Eine südliche Umfahrung des Fichtelgebirges in direkter Fortsetzung der Autobahn A 70 nach Osten bis zum Grenzübergang Schirnding

Diese Trassenkorridore wurden anhand der Kriterien Umweltverträglichkeit, Verkehrswirksamkeit und Kosten bewertet.

Die Varianten mit guter Verkehrswirksamkeit bei gleichzeitig akzeptablen Kosten und relativ geringen Querungslängen für Gebiete sehr hoher und hoher Raumempfindlichkeit sind die Variante Mitte und Mitte-Süd. Diese wurden daher als Projektvorschläge ausgewählt, damit Hauptkonfliktpunkte wie z.B. die Querung der Moorlandschaft in der Torfmoorhölle oder die Querung der Blockstromheiden- und Bergwiesenlandschaft entlang des Kornbachtals westlich von Weißenstadt vermieden werden können. Als Konfliktpunkte der ausgewählten Projektvorschläge (Variante Mitte und Mitte-Süd, vgl. Unterlage 3, Dorsch Consult 2001) verbleiben:

  • Die Querung des Waldsteinmassivs durch beide Varianten. Ein Tunnel von ca. 3,5 km Länge soll hier die Beeinträchtigungen minimieren.
  • Querung des Egertals östlich von Franken (vgl. Karte 1.5: Landschaftsbildeinheit 99) durch Variante Mitte-Süd. Hier ist auf eine möglichst gut in das Landschaftsbild eingepasste Streckenführung für die Minimierung der Beeinträchtigungen zu achten.
  • Querung des Egertales östlich von Marktleuthen (vgl. Karte 1.5: Landschaftsbildeinheit 99) der Variante Mitte. Hier ist auf eine möglichst gut in das Landschaftsbild eingepasste Streckenführung für die Minimierung der Beeinträchtigungen zu achten.
  • Trennung des Buchberggebietes vom übrigen Fichtelgebirge

Ver-/Entsorgung

Freileitungen

Darstellung in Karte 3.4: „Mögliche Beeinträchtigung der Erlebniswirksamkeit durch visuelle Belastung durch bestehende Freileitungen“

Freileitungen werden in der Landschaft generell als störende Fremdkörper wahrgenommen und führen daher zu Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes. Die Störwirkung wird umso intensiver empfunden, je naturnäher sich das Erscheinungsbild der Landschaft darstellt und je exponierter die Anlagen sind (z.B. Hangkanten, weithin einsehbare Täler und Ebenen). Bündelungen von Freileitungen verstärken die beeinträchtigende Wirkung auf das Landschaftsbild.

An den folgenden Stellen treten besondere Belastungen auf Grund der Lage an Hängen oder Hangkanten auf:

  • am Anstieg zum Frankenwald bei Stadtsteinach
  • am Anstieg zur Münchberger Hochfläche bei Gössenreuth

In der Region kreuzen Freileitungen häufig kleine Täler und beeinträchtigen somit optisch den Talraum. Deutliche Störung sind an folgenden Stellen zu erwarten. Es kommt dort zu Querungen auf langer Stecke bzw. ein paralleler Verlauf von Talraum und Freileitungen:

  • östlich Helmbrechts wird das Selbitztal schräg gequert
  • die Querung des Fichtelgebirges entlang des Perlbaches und der anschließende talparallele Verlauf östlich Rehau
  • mehrere Querungen der Sächsischen Saale östlich Münchberg
  • der Verlauf von teilweise mehreren Leitungen im Obermaintal bzw. Tal des Weißen Maines bei Kulmbach
  • der Verlauf entlang des Tals des Roten Maines südlich von Kulmbach bis Gößmannsreuth
  • der Verlauf parallel zur Eger westlich Weißenstadt sowie südlich Röslau
  • die Kreuzung von Leitungen nordöstlich Bayreuth im Tal des Roten Maines
  • die parallele Führung der Leitungen im Kösseinetal östlich Waldershof
  • die Querung der Haidenaabzuflüsse südöstlich Speichersdorf
  • der Verlauf parallel zum Pegnitztal von Schnabelwaid bis Pegnitz

Mit Beeinträchtigungen von landschaftsästhetisch hochwertigen Bereichen ist darüber hinaus vor allem in folgenden Gebieten zu rechnen:

  • zwischen Naila und der Bad Stebener Rodungsinsel
  • südlich Grafengehaig
  • im Bereich der Fichtelgebirgsquerungen von Förmitz bzw. Martinlamitz nach Kirchenlamitz
  • die Querung des Steinachtals und des Muschelkalkrückens bei Stadtsteinach und Untersteinach
  • die Fichtelgebirgsquerung von Gefrees nach Weißenstadt
  • die Querung der kleinstrukturierten Kulturlandschaft südwestlich Kulmbach von Kulmbach bis Kasendorf
  • die Querung des Röslautals und des Reichswaldes
  • entlang des unteren Steinachtals
  • innerhalb der Rodungsinsel Fichtelberg/Mehlmeisel
  • parallel des Püttlachtals bzw. der B 22 mit der Querung des Wiesenttals
Sendeanlagen Neben zahlreichen kleineren Mobilfunkmasten, die eine kleinräumige Beeinträchtigung des Landschaftserleben darstellen, aber für eine Darstellung im Rahmen des LEK zu klein dimensioniert sind, finden sich in der Region auch weithin sichtbare Mobilfunkanlagen sowie militärische oder rundfunktechnische Anlagen, die auf Grund ihrer Größe ein deutlicheres Störpotenzial darstellen:
  • auf dem Döbraberg
  • südlich Selbitz
  • östlich Presseck
  • nordwestlich Selb
  • auf dem Großen Waldstein
  • auf dem Epprechtstein
  • nordwestlich und südlich Bad Berneck
  • auf dem Schneeberg
  • auf dem Ochsenkopf
  • südwestlich Thurnau
  • bei Thiersheim
  • auf dem Oschenberg
  • auf der Kösseine
  • zwischen Bad Alexandersbad und Marktredwitz
  • südlich Trockau
  • östlich Pegnitz
  • östlich Spies

Windkraft

Darstellung in Karte 3.4: „Mögliche Beeinträchtigung der Erlebniswirksamkeit durch visuelle Belastung durch Industriebauten, Windenergieanlagen, Abbaustellen etc. mit hoher Fernwirkung

Moderne Windkraftanlagen fügen sich auf Grund ihrer Größe nicht in den Maßstab der Kulturlandschaft und werden daher im Landschaftsbild generell als Fremdkörper wahrgenommen. Von einer erheblichen Störwirkung der Windräder wird vor allem dann ausgegangen, wenn sie in größerer Zahl auftreten, wenn sie auf Grund einer besonders exponierten Lage z.B. entlang der fränkischen Linie eine sehr große Fernwirkung entfalten oder in Gebieten mit hoher landschaftsästhetischer Qualität errichtet werden.

Die Anlage(n) zwischen Wirsberg und Marktschorgast, Schacht bei Arzberg, Braunersgrün bei Thiersheim und am Autobahndreieck Bayreuth/Kulmbach stellen als bestehende Anlagen bereits eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar.

Darstellung in Karte 3.4: „Mögliche Beeinträchtigung der Erlebniswirksamkeit durch visuelle Belastung durch geplante Windkraftanlagen mit hoher Fernwirkung

Weitere Anlagen bzw. Anlagenparks befinden sich überwiegend auf Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Windenergie in der Planung. Eine landschaftsbildbeeinträchtigende Wirkung ist bei folgenden Planungen zu erwarten:

  • mehrere Anlagen auf dem Vorbehaltsgebiet Nr. 7 (bei Oberkotzau)
  • mehrere Anlagen auf dem Vorbehaltsgebiet Nr. 10 (bei Falls)
  • mehrere Anlagen auf dem Vorbehaltsgebiet Nr. 14 (bei Thiersheim)
  • mehrere Anlagen auf dem Vorbehaltsgebiet Nr. 16 (Autobahndreieck Bayreuth/Kulmbach)
  • mehrere Anlagen auf dem Vorbehaltsgebiet Nr. 18 (bei Preußling)
  • Auf dem Vorbehaltsgebiet für Windenergieanlagen Nr. 9 (bei Pressek) wurden noch keine Anlagen errichtet bzw. geplant. Der Bau von Anlagen auf dieser Flächen hätte ebenfalls Auswirkungen auf das Landschaftsbild und wurde daher auch mit jeweils einem Konfliktsymbol dieser Kategorie dargestellt.

Deponien

Darstellung in Karte 3.4: „Mögliche Beeinträchtigung der Erlebniswirksamkeit durch geruchliche Belastung durch Deponien

Deponien, die in Gebieten liegen, die für eine naturnahe Erholung geeignet bzw. potenziell geeignet sind und ein hohes Entwicklungspotenzial mit einer überdurchschnittlichen Eigenart aufweisen, wurden als Konflikt erfasst. In der Region sind dies folgende Deponien:

  • Höferanger nördlich Kulmbach
  • Heinersgrund nördlich Bayreuth
  • Sandmühle nördlich Arzberg
Erholung / Fremdenverkehr
Erholungs-
schwerpunkte

In folgenden Bereichen ist wegen hoher Besucherzahlen bzw. intensiver Erholungsnutzung zeitweise eine Beeinträchtigungen der Erlebnisqualität anzunehmen, eventuell längerfristig sogar eine nachhaltige Beeinträchtigung der Eignung für eine ruhige, naturbezogene Erholung durch Übernutzung zu befürchten:

  • in den Gipfelbereichen des Fichtelgebirges im Bereich Ochsenkopf, Schneeberg, oder Kösseine
  • im Umfeld von Schiliften und Abfahrten im Bereich des Fichtelgebirges und des Frankenwaldes
  • die großen Seen in der Region, wie der Untreusee, der Förmitzspeicher, Weißenstädter See oder der Fichtelsee
  • in den Klettergebieten an mehreren Stellen im Fichtelgebirge und der Fränkischen Schweiz durch mangelnde Infrastruktur, wie z.B. Parkplätze, Toiletten oder Mülleimer

 Freizeiteinrichtungen weisen häufig eine von der umgebenden Landschaft bzw. Bebauung stark abweichende Gestaltung und Struktur auf und können daher, bei guter Einsehbarkeit, im Landschaftsbild als störende Objekte wahrgenommen werden. Dies gilt in der Region insbesondere für den Freizeitpark Plech und die Sommerrodelbahn bei Pottenstein.

 

Rohstoffabbau

Abbauflächen

Darstellung in Karte 3.4: „Mögliche Beeinträchtigung der Erlebniswirksamkeit durch visuelle Belastung durch Industriebauten, Windenergieanlagen, Abbaustellen etc. mit hoher Fernwirkung“

Abbauflächen werden meist als „Wunden in der Landschaft“ erlebt, die zu einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führen. Wegen ihrer Großflächigkeit und/oder guten Einsehbarkeit ist insbesondere bei den nachfolgende aufgeführten Abbaustellen von einer Störwirkung auszugehen:

  • der Kalkabbau Kk3/9 bei Kirchleus
  • der Diabasabbau Db9 östlich Stadtsteinach
  • der Diabasabbau Db10 westlich Kupferberg
  • der Granitabbau Gr6 am Waldstein
  • der Ton- und Braunkohleabbau bk1/t2 östlich Schirnding
  • der Diabasabbau Db11 nordwestlich Bad Berneck
  • der Granitabbau Gr10/13 bei Tröstau
  • der Granitabbau Gr12 am Kösseinemassiv
  • der Kies- und Sandabbau Ski9 nördlich Görschnitz

Der Specksteinabbau tk5 in der Johanniszeche bei Göpfersgrün stellt aktuell durch die sichtbare Abraumhalde einen Konflikt mit dem Landschaftsbild dar, da die Zeche stillgelegt werden soll, ist mit einer Reduzierung der Beeinträchtigung zu rechnen.

Die Abbaustellen können im Einzelfall zu massiven und sehr fernwirksamen Störungen des Landschafsbildes führen, die gerade in landschaftsästhetisch hochwertigen Bereichen besonders intensiv erlebt werden (z.B. der Abbau in Bad Berneck). Zahlen- und flächenmäßig halten sich derartige Störungen in der Region allerdings in Grenzen.

Betriebsbedingter Verkehr

Mit Beeinträchtigungen der Erholungseignung durch Schwerlastverkehr zu und von den Entnahmestellen ist in erster Linie bei großen Abbaustellen zu rechnen, die in Gebieten liegen, die für eine ruhige, naturbezogene Erholungsnutzung geeignet sind bzw. die von Erholungssuchenden stark frequentiert sind. Dies gilt in besonderer Weise für den Diabasbruch in Bad Berneck.


 

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