393   Landschaftsräume der Münchberger Hochfläche





 

 

 

Vorranggebiete

393.1

Fließgewässersystem von Ölschnitz und Schorgast einschließlich der Nebengewässer

Das dargestellte Gebiet soll auf Grund seiner hervorragenden Lebensraumqualitäten und Biotopverbundfunktionen für Arten der Fließgewässer und Feuchtgebiete vorrangig erhalten und gesichert werden. Hiermit soll zugleich die Erhaltung noch weitgehend naturnaher Fließgewässer einschließlich ihrer Uferzonen und natürlichen Überschwemmungsgebiete, die Erhaltung und Entwicklung von Böden mit hervorragender Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften sowie die Sicherung besonderer Landschaftsbild- und Erholungsqualitäten gewährleistet werden.

Das Fließgewässernetz von Ölschnitz, Schorgast und Nebengewässern bildet das zentrale Element des Biotopverbundes auf der südwestlichen Münchberger Hochfläche. Die Fließgewässer weisen zum Teil eine sehr hohe Wasserqualität auf und bieten Lebensraum für die hochbedrohte Flussperlmuschel sowie für Bachneunauge, Koppe und Edelkrebs. Der Biotopverbund wird ergänzt durch die für die Hochfläche charakteristischen Teiche in den Talmulden, durch verbliebene Strukturen in der teils heckenreichen Kulturlandschaft sowie durch extensiv genutzte Grünlandbereiche. Mit in das Gebiet einbezogen sind die Bernecker Felshänge mit ihren wertvollen Hangmischwäldern, Schluchtwäldern, Felsfluren und Blockschutthalden.

Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb des dargestellten Vorrang­gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Ein­griffe, welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. In den Auenbereichen des Fließ­gewässersystems ist das bestehende Extensivgrünland zu erhalten und aus­zu­weiten. Um landwirtschaftsbürtige Einträge in die Gewässer zu vermeiden, sollen Pufferzonen in Form von extensiv als Grünland bewirtschafteten Uferrandstreifen angelegt werden. Des Weiteren ist die natürliche Gewässerdynamik und -durchgängigkeit zu verbessern. Eine Beeinträchtigung der für die Arten und Lebensgemeinschaften wertvollen Bereiche durch die Erholungsnutzung ist durch ge­eignete Lenkungsmaßnahmen zu vermeiden. Zur Förderung der Erholung sollen weitere Lärmbelastungen vermieden und vorhandene Belastungen vermindert werden.

393.2

Fließgewässersystem der Sächsischen Saale

Das Gewässersystem der Sächsischen Saale soll auf Grund seiner hervor­ragenden Bedeutung für Arten und Lebensräume und seiner Biotopverbundfunktionen vorrangig erhalten und gesichert werden. Hiermit sollen zugleich die hervorragenden, für die Stadt Hof bedeutsamen klimatisch-lufthygienischen Ausgleichsfunktionen der Kalt- und Frischluftleitbahnen in den Talniederungen der Sächsischen Saale und der Lamitz gesichert werden. Das Gebiet dient zudem der Erhaltung noch weitgehend natur­naher Fließgewässer einschließlich ihrer Uferzonen und natürlichen Überschwemmungsgebiete, der Erhaltung und Entwicklung von Böden mit hervorragender Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften sowie der Sicherung besonderer Landschaftsbild- und Erholungsqualitäten.

Das Fließgewässersystem mit seinen feuchten Niederungen erstreckt sich bis ins hohe Fichtelgebirge (Lamitz). Die Sächsische Saale selbst weist ins­besondere im Ober­lauf weitgehend naturnahe Abschnitte auf. Abschnittsweise zeichnet sich die Saale durch das Vorkommen charakteristischer Fischarten wie Bachneunauge, Koppe, Elritze sowie Edelkrebs aus. Dadurch ist die Saale oberhalb von Ober­kotzau als überregional bedeutsames Fließ­gewässersystem einzustufen. An ihren Ufern finden sich kleine Au- und Feucht­waldreste sowie Grünlandbereiche, welche Lebensraum für spezialisierte Vogelarten wie Be­kassine, Wiesenpieper und Braunkehlchen bieten.

Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb des dargestellten Vorrang­gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Weitere Beeinträchtigungen der Gewässerbettstruktur und -durchgängigkeit durch Querbauwerke sollen vermieden und die Lebensraum- und Verbundfunktionen für Arten der Fließgewässer und Feuchtbiotope durch Verbesserungen der Gewässergüte, der Gewässerbettstruktur und insbesondere der ökologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers weiter gefördert werden. In den Auenbereichen des Fließgewässersystems ist das bestehende Grünland zu erhalten und langfristig der Grünlandanteil zu erhöhen. Um landwirtschaftsbürtige Einträge in die Gewässer zu vermeiden, sollen extensiv als Grünland bewirtschaftete Uferrandstreifen angelegt werden. Eine Auf­forstung der Auenbereiche ist aus Gründen der klimatisch-lufthygienischen Aus­gleichs­funktionen dieser Räume zu vermeiden.

393.3

Fließgewässersystem der Selbitz

Das Fließgewässersystem der Selbitz mit seinen Nebengewässern und seinen grünlandgenutzten Auenbereichen soll auf Grund seiner hervorragenden Bedeutung in seiner Funktion als Lebensraum bedrohter Arten vorrangig erhalten und gesichert werden. Zugleich sollen Retentionsräume für den Hochwasserschutz sowie die Kalt- und Frischluftleitbahnen in der Talniederung der Selbitz mit ihren besonderen klimatisch-lufthygienischen Ausgleichs­funktionen für die Stadt Naila in ihrer Wirksamkeit erhalten werden.

Die Selbitz und ihre Nebengewässer wie Edlendorfer Bach, Rothen­bach, Froschbach, Lippertsgrünerbach und Döbrabach sind abschnitts­weise durch naturnahe Strukturen und angrenzende Grünlandgebiete gekennzeichnet. Die Gewässerfauna des Fließgewässersystems ist überregional bedeutsam und weist beispielsweise Vorkommen von Bachneunaugen, Elritzen, Nerflingen, Koppen und Edelkrebsen auf. In angrenzenden Feuchtgebieten bei Helmbrechts leben Wiesenbrüterarten wie Braunkehlchen und Wiesenpieper.

Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb des dargestellten Vorranggebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Insbesondere sollen weitere Beeinträchtigungen der Gewässerbettstruktur und der Durchgängigkeit durch Querbauwerke vermieden werden und die Lebensraum- und Verbundfunktionen für Arten der Fließgewässer und Feuchtbiotope durch Verbesserungen der Gewässergüte, der Gewässerbettstruktur und der ökologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers weiter gefördert werden. In den Auenbereichen des Fließgewässersystems ist das bestehende Grünland zu erhalten und langfristig der Grünlandanteil zu erhöhen. Um landwirtschaftsbürtige Einträge in die Gewässer zu vermeiden, sollen extensiv bewirtschaftete Uferrandstreifen angelegt werden.

393.4

Kernbereiche der Serpentinitstandorte auf der Münchberger Hochfläche

Die Serpentinstandorte auf der Münchberger Hochfläche sind auf Grund ihrer herausragenden Bedeutung für die Sicherung spezialisierter Arten und Lebensräume vorrangig zu erhalten und zu sichern. Zugleich sollen hiermit Böden von hervorragender Bedeutung für die Biotopentwicklung erhalten werden.

Die zwischen Gefrees und Rehau auftretenden Serpentingesteine sind Standorte in Mitteleuropa sehr seltener Lebensräume. Auf Grund ihrer speziellen Bodenchemie bieten sie hochspezialisierten Reliktgesellschaften wie den Serpentinit-Strichfarn-Felsspaltengesellschaften Lebensraum. Wertgebende Pflanzenarten sind das Alpen-Leinblatt, der baltische Enzian, die Serpentin-Grasnelke, die Pfingstnelke, der Rasen-Steinbrech und das Berg-Johanniskraut. Die Wälder sind als lichte Kiefernwälder mit Zwergbuchs im Unterwuchs gekennzeichnet. Kernbereiche dieser Artenvorkommen sind in der Region Oberfranken-Ost insbesondere der Haid-Berg und die Woja-Leite, welche auch als Naturschutzgebiete ausgewiesen sind.

Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb des dargestellten Vorrang­gebietes müssen mit seinen vorrangigen Zweckbestimmungen, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Der Abbau von Bodenschätzen muss mit den Zielen des Arten- und Biotopschutzes abgestimmt werden. Beeinträchtigungen der seltenen Standorte durch anderweitige anthropogene Störeinflüsse sowie durch Eutrophierungs- und Verbuschungsprozesse sind zu vermeiden.

393.5

Kernlebensräume des Biotopverbundsystems Münchberger Hochfläche

Das dargestellte Gebiet soll auf Grund seiner hervorragenden Lebensraumqualitäten vorrangig erhalten und gesichert werden. Hiermit soll zugleich die Erhaltung noch weitgehend naturnaher Bachläufe einschließlich ihrer Uferzonen und natürlichen Überschwemmungsgebiete, die Erhaltung und Entwicklung von Böden mit besonderer Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften bzw. besonderer Bedeutung für die Erhaltung relativ naturnaher Standorte sowie die Sicherung besonderer Landschaftsbild- und Erholungsqualitäten gewährleistet werden.

Das dargestellte Gebiet umfasst noch relativ naturnahe Abschnitte der über der Münchberger Hochfläche verteilten Bachniederungen mit ausgeprägten Feucht­standorten, welche z. T. als Grünland genutzt werden und z. T. bewaldet sind. Diese Feuchtstandorte sind von hervorragender Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften und bilden die Kernbereiche und Trittsteinbiotope für den Biotopverbund auf der Münchberger Hochfläche.

Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb des dargestellten Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Insbesondere sind Veränderungen des Wasserhaushalts durch Meliorationsmaßnahmen zu vermeiden. Die Lebensraum- und Verbundfunktionen für Arten der Fließgewässer und Feuchtbiotope sollen durch Verbesserungen der Gewässerbettstruktur und Ausweitung einer extensiven Grünlandnutzung weiter gefördert werden. Zur Vermeidung von randlichen Beeinträchtigungen sind ausreichende Pufferzonen durch Extensivierung angrenzender Ackerflächen zu schaffen.

Vorbehaltsgebiete

393.6

Biotopverbundsystem Münchberger Hochfläche / Einzugsgebiet der Selbitz

Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner besonderen Bedeutung und Entwicklungs­potenziale für gefährdete Lebensräume und den Biotopverbund gesichert und weiterentwickelt werden. Hiermit soll zugleich die Sicherung und Verbesserung von Böden mit besonderer Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften, die Erhaltung und Entwicklung besonderer Landschaftsbild- und Erholungsqualitäten sowie die Sicherung und Verbesserung kleinerer Fließgewässer und Bachläufe gewährleistet werden. Darüber hinaus dient das Gebiet dem Grundwasserschutz im Bereich von Böden mit geringem Nitratrückhaltevermögen.

Das Gebiet umfasst die Einzugsgebiete von Ölschnitz, Schorgast, Sächsischer Saale und Selbitz mit den Tälchen und Niederungen diverser kleiner Bachläufe, welche häufig durch feuchte oder wechselfeuchte Standorte gekennzeichnet sind und zu größeren Teilen noch als Grünland genutzt werden. Diese Standorte weisen besondere Entwicklungspotenziale für den Biotopverbund für Arten der Feuchtlebensräume und Fließgewässer auf. Mit einbezogen in das Gebiet sind einzelne kleine Wäldchen und stärker durch Gehölzstrukturen gegliederte Bereiche der Agrarlandschaft.

In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere sind Veränderungen des Wasserhaushalts durch Meliorationsmaßnahmen zu vermeiden. Zudem soll in dem dargestellten Gebiet eine standortangepasste Grünlandnutzung erhalten und ausgeweitet sowie die Anlage breiter Saumstreifen gefördert werden. Hiermit einhergehend soll zur Verbesserung der Landschaftsbildqualitäten die Dichte an Hecken bzw. Gehölzstrukturen erhöht werden. In den Bachläufen soll die Lebensraum- und Verbundfunktionen für Arten der Fließgewässer durch Verbesserungen der Gewässergüte, der Gewässerbettstruktur und insbesondere der ökologischen Durchgängigkeit weiter gefördert werden. Das gesamte Gebiet ist als Suchraum für Kompensationsmaßnahmen geeignet.

393.7

Erholungslandschaft des südlichen und westlichen Fichtelgebirgsvorlandes

Die teilweise noch kleinstrukturierte Kulturlandschaft des südlichen und westlichen Fichtelgebirgsvorlands mit der Geseeser Höhe soll auf Grund ihrer hervorragenden Bedeutung für das Landschaftsbild und die ruhige, naturbezogene Erholung gesichert und weiterentwickelt werden. Hiermit sollen zugleich historische Kulturlandschaftselemente und die besondere Bedeutung und Entwicklungspotenziale für gefährdete Lebensräume und deren Arten erhalten und gefördert werden.

Das Vorranggebiet umfasst kleinräumig strukturierte Bereiche des Fichtelgebirgsvorlandes, welche noch naturnahe Strukturelemente oder historische Kulturlandschaftsteile aufweisen. Insbesondere sind hier die verbliebenen Hecken-Rankengebiete von hervorragender Bedeutung.

In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschafts­pflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen Maßnahmen und Planungen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt werden. Die charakteristische Eigenart der Kulturlandschaft ist durch die Erhaltung und Förderung land­schaftsprägender Kleinstrukturen wie Hecken und Ranken sowie extensiver Land­nutzungen zu bewahren.

393.8

Entwicklungsbereiche von Sächsischer Saale, Lamitz und Schwesnitz

Das dargestellte Gebiet soll aufgrund seiner besonderen Bedeutung und seines Entwicklungspotenzials für gefährdete Lebensräume und deren Arten gesichert und weiterentwickelt werden. Zugleich sollen hiermit die Auen und Überschwemmungsbereiche von Sächsischer Saale, Lamitz und Schwesnitz für den Boden- und Gewässerschutzschutz, für den Abfluss von Kalt- und Frischluft sowie als Biotopverbundachse für gefährdete Tierarten gesichert und entwickelt werden. Weiterhin soll die Förmitztalsperre in ihrer Bedeutung als Rast- und Überwinterungsgebiet gesichert und entwickelt werden.

Das Fließgewässersystem von Sächsischer Saale, Lamitz und Schwesnitz ist von hervorragender Bedeutung für den Verbund von Feuchtlebensräumen zwischen der Münchberger Hochfläche und dem Fichtelgebirge. Charakteristisch sind in dem dargestellten Gebiet ehemals stark vernässte Standorte mit hohem Entwicklungspotenzial und stärker ausgebaute Gewässerabschnitte. Aufgrund der regional bedeutsamen Biotopverbundfunktionen des Gewässers und der guten Einwanderungsmöglichkeiten gefährdeter Arten aus den noch vorhandenen naturnahen Fließgewässerabschnitten kommt dem Gebiet eine hohe Entwicklungspriorität zu. Mit in das Gebiet einbezogen ist die Förmitztalsperre, welcher in der Zeit des Vogelzuges eine hohe Bedeutung für die Avifauna zukommt. Der Speichersee bildet ein wichtiges Rast- und Überwinterungsgebiet für diverse Arten, darunter die seltenen Eis-, Pracht- und Rothalstaucher, Moor-, Eis-, Samt- und Eiderenten sowie Mittel- und Zwergsäger. Hinzu kommt die Bedeutung des Sees für Limikolen.

In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen Maßnahmen und Planungen sollten so abgestimmt werden, dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere sind Baumaßnahmen innerhalb der Auenbereiche aus Gründen des Hochwasserschutzes und Kaltluftabflüsse zu vermeiden. Bestehendes Grünland im Auenbereich soll sowohl aus Gründen des Artenschutzes als auch aus Gründen des Boden- und Wasserschutzes erhalten und ausgeweitet sowie extensiviert werden. Weitere Beeinträchtigungen der Gewässerbettstruktur und -durchgängigkeit durch Quer­bauwerke sollen vermieden und die Lebensraum- und Verbundfunktionen für Arten der Fließgewässer und Feuchtbiotope durch Verbesserungen der Gewässergüte, der Gewässerbettstruktur und insbesondere der ökologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers weiter gefördert werden. Darüber hinaus sollen Fischschonbezirke ausgewiesen und bei Besatzmaßnahmen bodenständige Fischarten verwendet werden. Auf der Förmitz­tal­sperre ist die Frei­zeit­nutzung so zu steuern, dass sich die Störung der Avi­fauna minimiert.

393.9

Entwicklungsbereiche der Selbitz

Das dargestellte Gebiet soll aufgrund seiner besonderen Bedeutung und seines Entwicklungspotenzials für gefährdete Lebensräume und deren Arten gesichert und weiterentwickelt werden. Zugleich soll hiermit die Aue der Selbitz in den Abschnitten mit besonderer Bedeutung für den Boden- und Gewässerschutzschutz und als Wanderachse für gefährdete Tierarten gesichert und entwickelt werden.

Das Fließgewässersystem der Selbitz ist durch seine überregional bedeutsamen Fischbestände gekennzeichnet. Es weist jedoch neben seinen wertvollen natur­nahen Abschnitten auch Bereiche auf, deren Gewässergüte teils kritisch belastet ist. Zudem ist durch störende wasserbauliche Anlagen die ökologische Durchgängigkeit der Gewässer teilweise nicht gewährleistet. Um das Fließgewässersystem als wertvollen Bestandteil des Biotopverbundes aufzuwerten, soll es innerhalb der Vorbehaltsgebiete entwickelt werden.

In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen Maßnahmen und Planungen sollten so abgestimmt werden, dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere sind Baumaßnahmen innerhalb der Auenbereiche aus Gründen des Hochwasserschutzes und Arten- und Biotopschutzes zu vermeiden. Weitere Beeinträchtigungen der Gewässerbettstruktur und Durchgängigkeit durch Querbauwerke sollen vermieden und die Lebensraum- und Verbundfunktionen für Arten der Fließgewässer und Feuchtbiotope durch Verbesserungen der Gewässergüte, der Gewässerbettstruktur und insbesondere der ökologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers weiter gefördert werden. Bestehendes Grünland im Auenbereich soll erhalten und ausgeweitet sowie extensiviert werden. Es sollen Fischschonbezirke ausgewiesen und bei Besatzmaßnahmen bodenständige Fischarten verwendet werden.

393.10

Serpentinitstandorte auf der Münchberger Hochfläche

Das dargestellte Gebiet soll aufgrund der Seltenheit seiner Standortbedingungen und des daraus resultierenden Entwicklungspotenzials für gefährdete Lebensräume und deren Arten gesichert und weiterentwickelt werden. Hiermit sollen zugleich Böden mit hervorragender Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften erhalten werden.

Die Bodeneigenschaften der Serpentinstandorte ermöglichen die Ansiedlung seltener Pflanzengesellschaften, die bundesweit nur in Bayern und in Sachsen vorkommen und selbst europaweit nur selten auftreten. Es handelt sich dabei um Felsvegetation und Magerrasen. Auch gefährdete Tierarten haben sich teilweise an diese Lebensräume angepasst.

In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen Maßnahmen und Planungen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt werden. Die seltenen Felsstandorte sollen freigestellt und umgebende Wälder aufgelichtet werden, um die schutzwürdigen und lichtbedürftigen Serpentingesellschaften zu fördern. Der Abbau von Bodenschätzen soll mit den Belangen des Arten- und Biotopschutzes abgestimmt werden.

393.11

Stadtnahe Erholungsgebiete um Hof

Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner hervorragenden Bedeutung für die stadtnahe bzw. naturbezogene Erholung gesichert und weiterentwickelt werden. Hiermit sollen zugleich die stellenweise besondere Bedeutung und die Entwicklungspotenziale des Gebietes für gefährdete Lebensräume und Arten erhalten und Kaltluftentstehungs- und Waldgebiete mit besonderen klimatisch-lufthygienischen Ausgleichsfunktionen gesichert werden.

Das dargestellte Gebiet umfasst die vergleichsweise strukturreiche Landschaft im Bereich des Kotzauer Berges, die Wälder südlich Eppenreuth sowie den Untreusee. Aufgrund der Nähe zur Stadt Hof sind diese Bereiche von hervorragender Bedeutung für die stadtnahe Erholung. Das Einzugsgebiet des Untreubaches ist zudem von besonderer Bedeutung für den Kaltluftzufluss in die Stadt Hof.

In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere soll der für die Erholung bedeutsame Strukturreichtum des Gebietes erhalten und verbessert werden. Die Talniederung des Untreubaches soll von Bebauungen freigehalten werden, um einen ungehinderten Abfluss der Kalt- und Frischluft zu gewährleisten.

 


 

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