
393 Landschaftsräume
der Münchberger Hochfläche
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393.1
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Fließgewässersystem von Ölschnitz und Schorgast einschließlich der
Nebengewässer
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Das dargestellte Gebiet soll auf Grund seiner
hervorragenden Lebensraumqualitäten und Biotopverbundfunktionen für Arten
der Fließgewässer und Feuchtgebiete vorrangig erhalten und gesichert werden.
Hiermit soll zugleich die Erhaltung noch weitgehend naturnaher Fließgewässer
einschließlich ihrer Uferzonen und natürlichen Überschwemmungsgebiete,
die Erhaltung und Entwicklung von Böden mit hervorragender Bedeutung als
Standort für seltene Lebensgemeinschaften sowie die Sicherung besonderer
Landschaftsbild- und Erholungsqualitäten gewährleistet werden.
Das Fließgewässernetz von Ölschnitz, Schorgast
und Nebengewässern bildet das zentrale Element des Biotopverbundes auf
der südwestlichen Münchberger Hochfläche. Die Fließgewässer weisen zum
Teil eine sehr hohe Wasserqualität auf und bieten Lebensraum für die hochbedrohte
Flussperlmuschel sowie für Bachneunauge, Koppe und Edelkrebs. Der Biotopverbund
wird ergänzt durch die für die Hochfläche charakteristischen Teiche in
den Talmulden, durch verbliebene Strukturen in der teils heckenreichen
Kulturlandschaft sowie durch extensiv genutzte Grünlandbereiche. Mit in
das Gebiet einbezogen sind die Bernecker Felshänge mit ihren wertvollen
Hangmischwäldern, Schluchtwäldern, Felsfluren und Blockschutthalden.
Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen
innerhalb des dargestellten Vorranggebietes müssen mit seiner vorrangigen
Zweckbestimmung, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten-
und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität
oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen,
sind zu vermeiden. In den Auenbereichen des Fließgewässersystems ist
das bestehende Extensivgrünland zu erhalten und auszuweiten. Um landwirtschaftsbürtige
Einträge in die Gewässer zu vermeiden, sollen Pufferzonen in Form von
extensiv als Grünland bewirtschafteten Uferrandstreifen angelegt werden.
Des Weiteren ist die natürliche Gewässerdynamik und -durchgängigkeit zu
verbessern. Eine Beeinträchtigung der für die Arten und Lebensgemeinschaften
wertvollen Bereiche durch die Erholungsnutzung ist durch geeignete Lenkungsmaßnahmen
zu vermeiden. Zur Förderung der Erholung sollen weitere Lärmbelastungen
vermieden und vorhandene Belastungen vermindert werden.
393.2
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Fließgewässersystem der Sächsischen Saale
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Das Gewässersystem der Sächsischen Saale soll
auf Grund seiner hervorragenden Bedeutung für Arten und Lebensräume und
seiner Biotopverbundfunktionen vorrangig erhalten und gesichert werden.
Hiermit sollen zugleich die hervorragenden, für die Stadt Hof bedeutsamen
klimatisch-lufthygienischen Ausgleichsfunktionen der Kalt- und Frischluftleitbahnen
in den Talniederungen der Sächsischen Saale und der Lamitz gesichert werden.
Das Gebiet dient zudem der Erhaltung noch weitgehend naturnaher Fließgewässer
einschließlich ihrer Uferzonen und natürlichen Überschwemmungsgebiete,
der Erhaltung und Entwicklung von Böden mit hervorragender Bedeutung als
Standort für seltene Lebensgemeinschaften sowie der Sicherung besonderer
Landschaftsbild- und Erholungsqualitäten.
Das Fließgewässersystem mit seinen feuchten
Niederungen erstreckt sich bis ins hohe Fichtelgebirge (Lamitz). Die Sächsische
Saale selbst weist insbesondere im Oberlauf weitgehend naturnahe Abschnitte
auf. Abschnittsweise zeichnet sich die Saale durch das Vorkommen charakteristischer
Fischarten wie Bachneunauge, Koppe, Elritze sowie Edelkrebs aus. Dadurch
ist die Saale oberhalb von Oberkotzau als überregional bedeutsames Fließgewässersystem
einzustufen. An ihren Ufern finden sich kleine Au- und Feuchtwaldreste
sowie Grünlandbereiche, welche Lebensraum für spezialisierte Vogelarten
wie Bekassine, Wiesenpieper und Braunkehlchen bieten.
Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb des dargestellten
Vorranggebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung, d. h.
den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu
vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild
dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Weitere
Beeinträchtigungen der Gewässerbettstruktur und -durchgängigkeit durch
Querbauwerke sollen vermieden und die Lebensraum- und Verbundfunktionen
für Arten der Fließgewässer und Feuchtbiotope durch Verbesserungen der
Gewässergüte, der Gewässerbettstruktur und insbesondere der ökologischen
Durchgängigkeit des Fließgewässers weiter gefördert werden. In den Auenbereichen
des Fließgewässersystems ist das bestehende Grünland zu erhalten und langfristig
der Grünlandanteil zu erhöhen. Um landwirtschaftsbürtige Einträge in die
Gewässer zu vermeiden, sollen extensiv als Grünland bewirtschaftete Uferrandstreifen
angelegt werden. Eine Aufforstung der Auenbereiche ist aus Gründen der
klimatisch-lufthygienischen Ausgleichsfunktionen dieser Räume zu vermeiden.
393.3
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Fließgewässersystem der Selbitz
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Das Fließgewässersystem der Selbitz mit seinen
Nebengewässern und seinen grünlandgenutzten Auenbereichen soll auf Grund
seiner hervorragenden Bedeutung in seiner Funktion als Lebensraum bedrohter
Arten vorrangig erhalten und gesichert werden. Zugleich sollen Retentionsräume
für den Hochwasserschutz sowie die Kalt- und Frischluftleitbahnen in der
Talniederung der Selbitz mit ihren besonderen klimatisch-lufthygienischen
Ausgleichsfunktionen für die Stadt Naila in ihrer Wirksamkeit erhalten
werden.
Die Selbitz und ihre Nebengewässer wie Edlendorfer Bach, Rothenbach,
Froschbach, Lippertsgrünerbach und Döbrabach sind abschnittsweise durch
naturnahe Strukturen und angrenzende Grünlandgebiete gekennzeichnet. Die
Gewässerfauna des Fließgewässersystems ist überregional bedeutsam und
weist beispielsweise Vorkommen von Bachneunaugen, Elritzen, Nerflingen,
Koppen und Edelkrebsen auf. In angrenzenden Feuchtgebieten bei Helmbrechts
leben Wiesenbrüterarten wie Braunkehlchen und Wiesenpieper.
Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen
innerhalb des dargestellten Vorranggebietes müssen mit seiner vorrangigen
Zweckbestimmung, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten-
und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität
oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen,
sind zu vermeiden. Insbesondere sollen weitere Beeinträchtigungen der
Gewässerbettstruktur und der Durchgängigkeit durch Querbauwerke vermieden
werden und die Lebensraum- und Verbundfunktionen für Arten der Fließgewässer
und Feuchtbiotope durch Verbesserungen der Gewässergüte, der Gewässerbettstruktur
und der ökologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers weiter gefördert
werden. In den Auenbereichen des Fließgewässersystems ist das bestehende
Grünland zu erhalten und langfristig der Grünlandanteil zu erhöhen. Um
landwirtschaftsbürtige Einträge in die Gewässer zu vermeiden, sollen extensiv
bewirtschaftete Uferrandstreifen angelegt werden.
393.4
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Kernbereiche der Serpentinitstandorte auf der Münchberger Hochfläche
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Die Serpentinstandorte auf der Münchberger
Hochfläche sind auf Grund ihrer herausragenden Bedeutung für die Sicherung
spezialisierter Arten und Lebensräume vorrangig zu erhalten und zu sichern.
Zugleich sollen hiermit Böden von hervorragender Bedeutung für die Biotopentwicklung
erhalten werden.
Die zwischen Gefrees und Rehau auftretenden
Serpentingesteine sind Standorte in Mitteleuropa sehr seltener Lebensräume.
Auf Grund ihrer speziellen Bodenchemie bieten sie hochspezialisierten
Reliktgesellschaften wie den Serpentinit-Strichfarn-Felsspaltengesellschaften
Lebensraum. Wertgebende Pflanzenarten sind das Alpen-Leinblatt, der baltische
Enzian, die Serpentin-Grasnelke, die Pfingstnelke, der Rasen-Steinbrech
und das Berg-Johanniskraut. Die Wälder sind als lichte Kiefernwälder mit
Zwergbuchs im Unterwuchs gekennzeichnet. Kernbereiche dieser Artenvorkommen
sind in der Region Oberfranken-Ost insbesondere der Haid-Berg und die
Woja-Leite, welche auch als Naturschutzgebiete ausgewiesen sind.
Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen
innerhalb des dargestellten Vorranggebietes müssen mit seinen vorrangigen
Zweckbestimmungen, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des
Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die
Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich
beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Der Abbau von Bodenschätzen muss mit
den Zielen des Arten- und Biotopschutzes abgestimmt werden. Beeinträchtigungen
der seltenen Standorte durch anderweitige anthropogene Störeinflüsse sowie
durch Eutrophierungs- und Verbuschungsprozesse sind zu vermeiden.
393.5
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Kernlebensräume des Biotopverbundsystems Münchberger Hochfläche
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Das dargestellte Gebiet soll auf Grund seiner hervorragenden Lebensraumqualitäten
vorrangig erhalten und gesichert werden. Hiermit soll zugleich die Erhaltung
noch weitgehend naturnaher Bachläufe einschließlich ihrer Uferzonen und
natürlichen Überschwemmungsgebiete, die Erhaltung und Entwicklung von
Böden mit besonderer Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften
bzw. besonderer Bedeutung für die Erhaltung relativ naturnaher Standorte
sowie die Sicherung besonderer Landschaftsbild- und Erholungsqualitäten
gewährleistet werden.
Das dargestellte Gebiet umfasst noch relativ naturnahe Abschnitte der
über der Münchberger Hochfläche verteilten Bachniederungen mit ausgeprägten
Feuchtstandorten, welche z. T. als Grünland genutzt werden und z. T.
bewaldet sind. Diese Feuchtstandorte sind von hervorragender Bedeutung
für Arten und Lebensgemeinschaften und bilden die Kernbereiche und Trittsteinbiotope
für den Biotopverbund auf der Münchberger Hochfläche.
Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb des dargestellten
Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung, d. h. den
für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren
sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild
dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Insbesondere
sind Veränderungen des Wasserhaushalts durch Meliorationsmaßnahmen zu
vermeiden. Die Lebensraum- und Verbundfunktionen für Arten der Fließgewässer
und Feuchtbiotope sollen durch Verbesserungen der Gewässerbettstruktur
und Ausweitung einer extensiven Grünlandnutzung weiter gefördert werden.
Zur Vermeidung von randlichen Beeinträchtigungen sind ausreichende Pufferzonen
durch Extensivierung angrenzender Ackerflächen zu schaffen.
393.6
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Biotopverbundsystem Münchberger Hochfläche / Einzugsgebiet der Selbitz
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Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner besonderen Bedeutung und Entwicklungspotenziale
für gefährdete Lebensräume und den Biotopverbund gesichert und weiterentwickelt
werden. Hiermit soll zugleich die Sicherung und Verbesserung von Böden
mit besonderer Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften,
die Erhaltung und Entwicklung besonderer Landschaftsbild- und Erholungsqualitäten
sowie die Sicherung und Verbesserung kleinerer Fließgewässer und Bachläufe
gewährleistet werden. Darüber hinaus dient das Gebiet dem Grundwasserschutz
im Bereich von Böden mit geringem Nitratrückhaltevermögen.
Das Gebiet umfasst die Einzugsgebiete von Ölschnitz, Schorgast, Sächsischer
Saale und Selbitz mit den Tälchen und Niederungen diverser kleiner Bachläufe,
welche häufig durch feuchte oder wechselfeuchte Standorte gekennzeichnet
sind und zu größeren Teilen noch als Grünland genutzt werden. Diese Standorte
weisen besondere Entwicklungspotenziale für den Biotopverbund für Arten
der Feuchtlebensräume und Fließgewässer auf. Mit einbezogen in das Gebiet
sind einzelne kleine Wäldchen und stärker durch Gehölzstrukturen gegliederte
Bereiche der Agrarlandschaft.
In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und
der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen
Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen
Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt
werden. Insbesondere sind Veränderungen des Wasserhaushalts durch Meliorationsmaßnahmen
zu vermeiden. Zudem soll in dem dargestellten Gebiet eine standortangepasste
Grünlandnutzung erhalten und ausgeweitet sowie die Anlage breiter Saumstreifen
gefördert werden. Hiermit einhergehend soll zur Verbesserung der Landschaftsbildqualitäten
die Dichte an Hecken bzw. Gehölzstrukturen erhöht werden. In den Bachläufen
soll die Lebensraum- und Verbundfunktionen für Arten der Fließgewässer
durch Verbesserungen der Gewässergüte, der Gewässerbettstruktur und insbesondere
der ökologischen Durchgängigkeit weiter gefördert werden. Das gesamte
Gebiet ist als Suchraum für Kompensationsmaßnahmen geeignet.
393.7
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Erholungslandschaft des südlichen und westlichen Fichtelgebirgsvorlandes
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Die teilweise noch kleinstrukturierte Kulturlandschaft
des südlichen und westlichen Fichtelgebirgsvorlands mit der Geseeser Höhe
soll auf Grund ihrer hervorragenden Bedeutung für das Landschaftsbild
und die ruhige, naturbezogene Erholung gesichert und weiterentwickelt
werden. Hiermit sollen zugleich historische Kulturlandschaftselemente
und die besondere Bedeutung und Entwicklungspotenziale für gefährdete
Lebensräume und deren Arten erhalten und gefördert werden.
Das Vorranggebiet umfasst kleinräumig strukturierte
Bereiche des Fichtelgebirgsvorlandes, welche noch naturnahe Strukturelemente
oder historische Kulturlandschaftsteile aufweisen. Insbesondere sind hier
die verbliebenen Hecken-Rankengebiete von hervorragender Bedeutung.
In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen
des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu.
Alle raumbedeutsamen Maßnahmen und Planungen sollen so abgestimmt werden,
dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes
nicht beeinträchtigt werden. Die charakteristische Eigenart der Kulturlandschaft
ist durch die Erhaltung und Förderung landschaftsprägender Kleinstrukturen
wie Hecken und Ranken sowie extensiver Landnutzungen zu bewahren.
393.8
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Entwicklungsbereiche von Sächsischer Saale, Lamitz und Schwesnitz
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Das dargestellte Gebiet soll aufgrund seiner
besonderen Bedeutung und seines Entwicklungspotenzials für gefährdete
Lebensräume und deren Arten gesichert und weiterentwickelt werden. Zugleich
sollen hiermit die Auen und Überschwemmungsbereiche von Sächsischer Saale,
Lamitz und Schwesnitz für den Boden- und Gewässerschutzschutz, für den
Abfluss von Kalt- und Frischluft sowie als Biotopverbundachse für gefährdete
Tierarten gesichert und entwickelt werden. Weiterhin soll die Förmitztalsperre
in ihrer Bedeutung als Rast- und Überwinterungsgebiet gesichert und entwickelt
werden.
Das Fließgewässersystem von Sächsischer Saale,
Lamitz und Schwesnitz ist von hervorragender Bedeutung für den Verbund
von Feuchtlebensräumen zwischen der Münchberger Hochfläche und dem Fichtelgebirge.
Charakteristisch sind in dem dargestellten Gebiet ehemals stark vernässte
Standorte mit hohem Entwicklungspotenzial und stärker ausgebaute Gewässerabschnitte.
Aufgrund der regional bedeutsamen Biotopverbundfunktionen des Gewässers
und der guten Einwanderungsmöglichkeiten gefährdeter Arten aus den noch
vorhandenen naturnahen Fließgewässerabschnitten kommt dem Gebiet eine
hohe Entwicklungspriorität zu. Mit in das Gebiet einbezogen ist die Förmitztalsperre,
welcher in der Zeit des Vogelzuges eine hohe Bedeutung für die Avifauna
zukommt. Der Speichersee bildet ein wichtiges Rast- und Überwinterungsgebiet
für diverse Arten, darunter die seltenen Eis-, Pracht- und Rothalstaucher,
Moor-, Eis-, Samt- und Eiderenten sowie Mittel- und Zwergsäger. Hinzu
kommt die Bedeutung des Sees für Limikolen.
In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und
der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen
Maßnahmen und Planungen sollten so abgestimmt werden, dass die besonderen
Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt
werden. Insbesondere sind Baumaßnahmen innerhalb der Auenbereiche aus
Gründen des Hochwasserschutzes und Kaltluftabflüsse zu vermeiden. Bestehendes
Grünland im Auenbereich soll sowohl aus Gründen des Artenschutzes als
auch aus Gründen des Boden- und Wasserschutzes erhalten und ausgeweitet
sowie extensiviert werden. Weitere Beeinträchtigungen der Gewässerbettstruktur
und -durchgängigkeit durch Querbauwerke sollen vermieden und die Lebensraum-
und Verbundfunktionen für Arten der Fließgewässer und Feuchtbiotope durch
Verbesserungen der Gewässergüte, der Gewässerbettstruktur und insbesondere
der ökologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers weiter gefördert werden.
Darüber hinaus sollen Fischschonbezirke ausgewiesen und bei Besatzmaßnahmen
bodenständige Fischarten verwendet werden. Auf der Förmitztalsperre
ist die Freizeitnutzung so zu steuern, dass sich die Störung der Avifauna
minimiert.
393.9
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Entwicklungsbereiche der Selbitz
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Das dargestellte Gebiet soll aufgrund seiner
besonderen Bedeutung und seines Entwicklungspotenzials für gefährdete
Lebensräume und deren Arten gesichert und weiterentwickelt werden. Zugleich
soll hiermit die Aue der Selbitz in den Abschnitten mit besonderer Bedeutung
für den Boden- und Gewässerschutzschutz und als Wanderachse für gefährdete
Tierarten gesichert und entwickelt werden.
Das Fließgewässersystem der Selbitz ist durch
seine überregional bedeutsamen Fischbestände gekennzeichnet. Es weist
jedoch neben seinen wertvollen naturnahen Abschnitten auch Bereiche auf,
deren Gewässergüte teils kritisch belastet ist. Zudem ist durch störende
wasserbauliche Anlagen die ökologische Durchgängigkeit der Gewässer teilweise
nicht gewährleistet. Um das Fließgewässersystem als wertvollen Bestandteil
des Biotopverbundes aufzuwerten, soll es innerhalb der Vorbehaltsgebiete
entwickelt werden.
In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen
des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu.
Alle raumbedeutsamen Maßnahmen und Planungen sollten so abgestimmt werden,
dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes
nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere sind Baumaßnahmen innerhalb
der Auenbereiche aus Gründen des Hochwasserschutzes und Arten- und Biotopschutzes
zu vermeiden. Weitere Beeinträchtigungen der Gewässerbettstruktur und
Durchgängigkeit durch Querbauwerke sollen vermieden und die Lebensraum-
und Verbundfunktionen für Arten der Fließgewässer und Feuchtbiotope durch
Verbesserungen der Gewässergüte, der Gewässerbettstruktur und insbesondere
der ökologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers weiter gefördert werden.
Bestehendes Grünland im Auenbereich soll erhalten und ausgeweitet sowie
extensiviert werden. Es sollen Fischschonbezirke ausgewiesen und bei Besatzmaßnahmen
bodenständige Fischarten verwendet werden.
393.10
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Serpentinitstandorte auf der Münchberger Hochfläche
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Das dargestellte Gebiet soll aufgrund der Seltenheit seiner Standortbedingungen
und des daraus resultierenden Entwicklungspotenzials für gefährdete Lebensräume
und deren Arten gesichert und weiterentwickelt werden. Hiermit sollen
zugleich Böden mit hervorragender Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften
erhalten werden.
Die Bodeneigenschaften der Serpentinstandorte ermöglichen die Ansiedlung
seltener Pflanzengesellschaften, die bundesweit nur in Bayern und in Sachsen
vorkommen und selbst europaweit nur selten auftreten. Es handelt sich
dabei um Felsvegetation und Magerrasen. Auch gefährdete Tierarten haben
sich teilweise an diese Lebensräume angepasst.
In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und
der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen
Maßnahmen und Planungen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen
Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt
werden. Die seltenen Felsstandorte sollen freigestellt und umgebende Wälder
aufgelichtet werden, um die schutzwürdigen und lichtbedürftigen Serpentingesellschaften
zu fördern. Der Abbau von Bodenschätzen soll mit den Belangen des Arten-
und Biotopschutzes abgestimmt werden.
393.11
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Stadtnahe Erholungsgebiete um Hof
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Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner hervorragenden Bedeutung für
die stadtnahe bzw. naturbezogene Erholung gesichert und weiterentwickelt
werden. Hiermit sollen zugleich die stellenweise besondere Bedeutung und
die Entwicklungspotenziale des Gebietes für gefährdete Lebensräume und
Arten erhalten und Kaltluftentstehungs- und Waldgebiete mit besonderen
klimatisch-lufthygienischen Ausgleichsfunktionen gesichert werden.
Das dargestellte Gebiet umfasst die vergleichsweise strukturreiche Landschaft
im Bereich des Kotzauer Berges, die Wälder südlich Eppenreuth sowie den
Untreusee. Aufgrund der Nähe zur Stadt Hof sind diese Bereiche von hervorragender
Bedeutung für die stadtnahe Erholung. Das Einzugsgebiet des Untreubaches
ist zudem von besonderer Bedeutung für den Kaltluftzufluss in die Stadt
Hof.
In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und
der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen
Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen
Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt
werden. Insbesondere soll der für die Erholung bedeutsame Strukturreichtum
des Gebietes erhalten und verbessert werden. Die Talniederung des Untreubaches soll von Bebauungen freigehalten werden, um einen ungehinderten
Abfluss der Kalt- und Frischluft zu gewährleisten.
 
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