07    Landschaftsräume des Obermainischen/
Oberpfälzischen Hügellandes

 

 

 

 

Vorranggebiete

07.01

Auen von Rotem Main und Obermain

Die Auen von Rotem Main und Obermain sind als landesweiter Erhaltungs- und Ent­wicklungs­schwer­punkt seltener und gefährdeter Lebensräume sowie für den über­regional bis landesweit bedeutsamen Biotopverbund von Lebensräumen der Feuchtgebiete und Fließgewässer vorrangig zu erhalten und zu sichern. Zugleich sollen hiermit auch die besonderen Landschaftsbildqualitäten und die z. T. hervorragende Bedeutung für die stadtnahe naturbezogene Erholung bewahrt werden. Darüber hinaus dient das dargestellte Gebiet der Sicherung und Entwicklung noch relativ naturnaher Fließgewässer einschließlich ihrer Uferzonen und natürlichen Überschwemmungsgebiete und leistet damit zugleich einen Beitrag zum Hochwasserschutz.

Die Auenbereiche bieten aufgrund der z. T. noch relativ hohen Grundwasserstände und der Überschwem­mungs­dynamik sowie der noch großflächig vorhandenen, den Standortverhältnissen angepassten Grünlandnutzung geeignete Nahrungshabitate und Lebensräume für gefährdete Arten wie dem Weißstorch und diverse Wiesenbrüterarten. Stellenweise noch vorhandenen Feuchtwiesen kommt als Kernflächen des Biotopverbundes in der Aue des Roten Mains eine große Bedeutung zu. Der Niederungsbereich weist darüber hinaus mit den z. T. noch naturnah mäandrierenden Fließgewässern, der charakteristischen Grünlandnutzung sowie den gewässerbegleitenden Gehölzstrukturen und Hochstaudensäumen besondere Landschaftsbildqualitäten auf und ist aufgrund seiner Nähe zu den Städten Kulmbach und Bayreuth von herausragender Bedeutung für die stadtnahe naturbezogene Erholung.

Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb des dargestellten Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Vor allem sind die Auenbereiche in ihrer Funktion als natürliche Retentionsräume zu erhalten und zu verbessern und gegenüber konkurrierenden Nutzungen wie Bebauung zu sichern. Durch geeignete Maßnahmen wie insbesondere Besucherlenkung sollen Konflikte zwischen der siedlungsnahen Erholung und dem Schutz der Lebensräume weiter entflochten werden. Die Lebensraum- und Verbundfunktionen für Arten der Fließgewässer und Feuchtbiotope sollen durch Verbesserungen der Gewässerbettstruktur und Extensivierung der Grünlandnutzung weiter gefördert werden.

07.02

Waldbestände des Keuper-Lias Hügellandes bei Kulmbach

Die Waldbestände des Keuper-Lias Hügellandes sind aufgrund ihrer hohen Lebensraumqualitäten vorrangig zu erhalten und zu sichern. Hiermit sollen zugleich ihre Funktionen für die naturnahe und stadtnahe Erholung sowie den Bodenschutz gesichert werden.

Das Gebiet ist gekennzeichnet durch verschiedene, relativ naturnahe Laub- und Mischwaldbestände, welche u. a. als Teillebensräume für gefährdete Waldfleder­maus­arten wie die Mopsfledermaus von Bedeutung sind. Teile der Waldbestände sind aufgrund ihrer Nähe zur Stadt Kulmbach von herausragender Bedeutung für die stadtnahe naturbezogene Erholung.

Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb des dargestellten Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Grundsätzlich soll eine Verbesserung der Strukturvielfalt innerhalb der Waldbestände durch die Erhöhung des Alt- und Totholz­anteils angestrebt werden.

07.03

Mischwaldbestände des Heinersreuther und Limmersdorfer Forstes

Die Mischwaldbestände des Heinersreuther und Limmersdorfer Forstes sind aufgrund ihrer hohen Lebensraumqualitäten vorrangig zu erhalten und zu sichern. Hiermit sollen zugleich ihre Funktionen für die naturnahe Erholung sowie die Bodenschutzfunktionen gesichert werden.

Das dargestellte Gebiet ist geprägt durch Mischwaldbestände, welche in großflächige, weitgehend ungestörte Nadelwaldbestände eingebettet sind. Teilbereiche sind von schluchtartig eingeschnittene und weitgehend naturnahen Bachniederungen durchzogen, welche stellenweise wertvolle Bestände von Bachauenwäldern aufweisen. Aufgrund ihrer Großflächigkeit und Ungestörtheit sind Heinersreuther und Limmersdorfer Forst von besonderer Bedeutung für Arten mit großen Arealansprüchen wie Schwarzstorch und Auerhuhn. Als weitere wertgebende Artvorkommen sind u. a. Rauhfußkauz, Sperlingskauz, diverse Amphibienarten sowie das Große Mausohr zu nennen.

Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb des dargestellten Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Insbesondere sollen Zerschneidungen des Waldgebietes durch Verkehrstrassen vermieden werden. Grundsätzlich soll eine Verbesserung der Strukturvielfalt innerhalb der Waldbestände durch die Erhöhung des Alt- und Totholzanteils angestrebt werden. Offenlandlebensräume wie Vermoorungen, Wiesentäler, Waldwiesen sollen erhalten, d. h. nicht weiter aufgeforstet werden. Naturnahe Bäche sollen erhalten bzw. durch Unterstützung einer eigendynamischen Entwicklung verbessert werden.

07.04

Naturnahe Abschnitte des Mistelbaches und angrenzende Mischwälder

Das dargestellte Gebiet ist aufgrund seiner hohen Lebensraumqualitäten vorrangig zu erhalten und zu sichern. Zugleich soll hiermit auch die hervorragende Bedeutung für die stadtnahe naturbezogene Erholung bewahrt werden. Darüber hinaus dient das dargestellte Gebiet der Sicherung und Entwicklung noch relativ naturnaher Fließgewässer einschließlich ihrer Uferzonen und natürlichen Überschwemmungsgebiete.

Entlang des Mistelbaches sind in kleinen Teilbereichen noch naturnahe Auenstrukturen mit bachbegleitenden Gehölzen und Feuchtbiotopen erhalten, welche als Lebensräume gefährdeter Pflanzenarten von Bedeutung sind. Mit in das Gebiet einbezogen sind im Bereich der Stadt Bayreuth gelegene Mischwälder mit hoher Lebensraumbedeutung.

Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb des dargestellten Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Die Lebensraum- und Verbundfunktionen für Arten der Fließgewässer und Feuchtbiotope sollen durch Verbesserungen der Gewässerbettstruktur und Ausweitung einer extensiven Grünlandnutzung weiter gefördert werden.

07.05

Mischwaldbestände des Kulmbacher Sandsteinrückens zwischen Kulmbach und Harsdorf

Der dargestellte Bereich des Kulmbacher Sandsteinrückens ist aufgrund seiner hohen Lebensraumqualitäten vorrangig zu erhalten und zu sichern. Zugleich sollen damit Standorte mit besonderer Bedeutung für seltene Lebensgemeinschaften sowie für die Sicherung empfindlicher Böden erhalten, die besonderen Landschaftsbildqualitäten und hervorragenden Vorraussetzungen für die stadtnahe Erholung gesichert und der Grundwasserschutz unterstützt werden.

Das dargestellte Gebiet ist geprägt durch die Gesteine des Buntsandsteins, denen z. T. schmale Muschelkalkzüge vorgelagert sind. Auf diesen Gesteinen stocken z. T. Waldbestände mit hohem Laub- und Mischwaldanteil, welche eine hohe Bedeutung als Nahrungshabitat für gefährdete Fledermausarten wie z.B. die Mopsfledermaus aufweisen. Zudem finden sich insbesondere zwischen Schwingen und Forstlahm auf Muschelkalk wertvolle Trockenlebensräume mit Magerrasenbiotopen und kleinteiligen Heckenstrukturen. In den Kasematten der innerhalb des dargestellten Gebietes gelegenen Plassenburg befindet sich ein landesweit bedeutsames Fledermausquartier, in dem alljährlich u. a. eine vergleichsweise große Anzahl von Mopsfledermäusen überwintert.

Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb des dargestellten Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Durch geeignete Maßnahmen sollen Konflikte zwischen der siedlungsnahen Erholung und dem Schutz wertvoller Lebensräume insbesondere im Bereich der Plassenburg (Fledermausquartier) entflochten werden. Zur Erhaltung der Magerrasenstandorte sollen eine extensive Weidenutzung und – soweit erforderlich – Pflegemaßnahmen gefördert werden.

07.06

Kernbereiche des Lindauer Moores

Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner hervorragenden Bedeutung für gefährdete Lebensräume und Arten der Feuchtgebiete vorrangig erhalten und gesichert werden. Zugleich soll hiermit auch die Sicherung und Entwicklung bedingt naturnaher Fließgewässer einschließlich ihrer Uferzonen und natürlichen Überschwemmungsgebiete gewährleistet werden.

Das dargestellte Gebiet umfasst Feuchtlebensräume im Bereich des Lindauer Moores, welche sich insbesondere aus Resten von Niedermoorvegetation und Feuchtwiesen zusammensetzen. Das Gebiet liegt zu großen Teilen im Niederungsbereich der Trebgast.

Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb des dargestellten Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Insbesondere sind die offenen Moorflächen und Feuchtwiesen zu erhalten und – soweit erforderlich – durch geeignete Maßnahmen zur Wiedervernässung zu regenerieren. Der Verlauf der Trebgast soll durch Förderung einer eigendynamischen Entwicklung renaturiert werden.

07.07

Trockenhänge des Kulmbacher Muschelkalkzuges

Die Trockenhänge des Kulmbacher Muschelkalkzuges sollen wegen ihrer hervorragenden Bedeutung für gefährdete Lebensräume und Arten sowie als überregional bedeutsame Verbundachse für Arten der Trockenlebensräume vorrangig erhalten und gesichert werden. Hiermit sollen zugleich flachgründige Standorte mit besonderer Bedeutung für seltene Lebensgemeinschaften sowie besondere Landschaftsbildqualitäten und Relikte der historischen Kulturlandschaft erhalten und verbessert werden.

Das dargestellte Gebiet umfasst diverse steilhängige Extremstandorte im Bereich des Kulmbacher Muschelkalkzuges. Charakteristisch sind hier zumeist extensiv genutzte Grünland- und Magerrasenbereiche, welche z. T. durch kulturhistorisch bedeutsame, hangparallele Terrassen und mit Hecken bestockte Lesesteinriegel untergliedert werden. Kennzeichnend ist die hohe Dichte an Einzelhecken, neben denen kleinflächig Halbtrockenrasen vorkommen, entweder aufgrund früherer Weidenutzung oder kleinflächig auf Ranken und Rainen. Diese schutzwürdigen Biotopstrukturen sind wertvolle Lebensräume für wärmeliebende Wirbellose und Vogelarten der kleinstrukturierten Kulturlandschaft wie den Neuntöter.

Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb des dargestellten Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Extensive Nutzungen, wie insbesondere eine extensive Grünland- bzw. Weidenutzung, sollen erhalten und gefördert und ge­gebenenfalls durch Pflegemaßnahmen wie Entbuschung oder Pflegemahd er­gänzt werden. Zur Verbesserung der überregionalen Verbundfunktionen für Arten der Trockenlebensräume sollen die wertvollsten Kernbereiche durch die Entwicklung linearer Saumstrukturen bzw. geeigneter Trittsteinbiotope miteinander verknüpft werden.

07.08

Steinach und Schorgastaue

Die Niederungen von Steinach und Schorgast sind aufgrund ihrer hervorragenden Bedeutung für gefährdete Lebensräume der Feuchtgebiete und Fließgewässer vorrangig zu erhalten und zu sichern. Zugleich dient das dargestellte Gebiet der Sicherung noch weitgehend naturnaher Fließgewässer einschließlich ihrer Uferzonen und natürlichen Überschwemmungsgebiete, der Erhaltung und Entwicklung von Böden mit hervorragender Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften sowie der Sicherung von Kaltluftleitbahnen mit hervorragender Bedeutung für den Kaltluftzufluss in die Stadt Kulmbach.

Das dargestellte Gebiet ist gekennzeichnet durch relativ feuchte braune Auenböden und weist noch einen hohen Anteil standortangepasster Grünlandnutzungen auf. Zu den wertvollsten Lebensräumen zählen naturnahe Au-, Bruch- und Feuchtwälder. Als wertgebende Arten kommen in der Steinach noch Koppe und Bachneunauge vor. Zudem wird über die Niederungen der Steinach, Zaubach und Schorgast Kalt- und Frischluft aus dem Frankenwald in das Stadtgebiet Kulmbachs geleitet.

Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb des dargestellten Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Vor allem sollen bauliche Entwicklungen innerhalb der Auen aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes, des Hochwasserschutzes und des Klimaschutzes vermieden werden. Auentypische Vegetationsstrukturen wie Grünland sollen erhalten und insbesondere auf überflutungsgefährdeten Ackerflächen entwickelt werden. Die stellenweise vorhandenen Beeinträchtigungen der Gewässerbettstruktur durch Begradigungen oder Gewässerverbauungen sollen beseitigt und eine eigendynamische Entwicklung gefördert werden.

07.09

Trebgastgrund

Die Niederung der Trebgast ist aufgrund ihrer hervorragenden Bedeutung und Biotopverbundfunktionen für gefährdete Lebensräume der Feuchtgebiete und Fließgewässer vorrangig zu erhalten und zu sichern. Damit sollen zugleich die besonderen Landschaftsbildqualitäten gesichert werden. Zugleich dient das dargestellte Gebiet der Sicherung noch weitgehend naturnaher Fließgewässer einschließlich ihrer Uferzonen und natürlichen Über­schwemmungsgebiete sowie der Erhaltung und Entwicklung von Böden mit hervorragender Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften.

Das dargestellte Gebiet umfasst Teilbereiche der Trebgastniederung, welche noch größerflächig durch eine standortangepasste Grünlandnutzung gekennzeichnet sind und Lebensräume gefährdeter Feuchtgebietsarten wie z.B. Torfsegge, Breitblättriges Knabenkraut oder Breitblättriges Wollgras aufweisen.

Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb des dargestellten Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Auentypische Vegetationsstrukturen wie Grünland oder Niedermoorreste sollen erhalten und insbesondere durch Wiedervernässungs- und Extensivierungsmaßnahmen verbessert werden. Die stellenweise vorhandenen Beeinträchtigungen der Gewässerbettstruktur sollen beseitigt und eine eigendynamische Entwicklung gefördert werden.

07.10

Niederung des Weißen Mains

Das dargestellte Gebiet ist aufgrund seiner hervorragenden Bedeutung und Biotopverbundfunktionen für gefährdete Lebensräume der Feuchtgebiete und Fließgewässer vorrangig zu erhalten und zu sichern. Damit sollen zugleich die besonderen Landschaftsbildqualitäten und die im Nahbereich der Stadt Kulmbach vorhandene hervorragende Bedeutung für die stadtnahe Erholung gesichert werden. Zudem dient das dargestellte Gebiet der Sicherung noch weitgehend naturnaher Fließgewässer einschließlich ihrer Uferzonen und natürlichen Über­schwemmungsgebiete sowie der Erhaltung und Entwicklung von Böden mit hervorragender Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften.

Das Gebiet umfasst die noch relativ naturnahen, durch Grünlandnutzung geprägten Auenbereiche des Weißen Mains. Wertvolle Kernbereiche dieser Aue, wie die renaturierte Blumenau westlich von Bad Berneck, weisen mittlerweile fast vollständig das typische Artenspektrum einer naturnahen Flussauenlandschaft auf. Wertgebende Art­vorkommen sind Eisvogel, Wasseramsel, Wasserralle, Bekassine, Braunkehlchen, Kammmolch, Knoblauchkröte, Laubfrosch, Sumpfschrecke, Sumpf-Windel­schnecke, Gestreifte Windelschnecke sowie der in Oberfranken vom Aussterben bedrohte Wiesen-Schachtelhalm. Zudem ist der nur mäßig belastete Weiße Main als Lebensraum gefährdeter Fischarten wie Rutte und Nase von Bedeutung.

Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb des dargestellten Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Auentypische Vegetationsstrukturen wie Grünland oder Niedermoorreste sollen erhalten und insbesondere durch Wiedervernässungs- und Extensivierungsmaßnahmen verbessert werden. Die stellenweise vorhandenen Beeinträchtigungen der Gewässerbettstruktur sollen zur Verbesserung der Verbundfunktionen beseitigt und eine eigendynamische Entwicklung gefördert werden.

07.11

Trockenlebensräume der Kirchleuser Malm-Hochfläche

Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner hervorragenden Bedeutung für gefährdete Lebensräume und Arten sowie als regional bedeutsame Verbundachse für Arten der Trockenlebensräume vorrangig erhalten und gesichert werden. Hiermit sollen zugleich flachgründige Standorte mit besonderer Bedeutung für seltene Lebensgemeinschaften sowie besondere Landschaftsbildqualitäten und Relikte der historischen Kulturlandschaft erhalten und verbessert werden.

Der hohe naturschutzfachliche Wert des Zielgebietes liegt in der großen Dichte an Hecken, die im Verbund mit zahlreichen schmalen Streifen verbuschender Magerrasen und Altgrasbeständen die Fläche gliedern. Die Hecken stocken überwiegend auf Lesesteinriegeln und bieten gefährdeten Vogelarten der kleinstrukturierten Kulturlandschaft wie Neuntöter und Raubwürger geeigneten Lebensraum.

Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb des dargestellten Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Extensive Nutzungen, wie insbesondere eine extensive Grünland- bzw. Weidenutzung, sollen erhalten und gefördert und gegebenenfalls durch Pflegemaßnahmen wie Entbuschung oder Pflegemahd ergänzt werden. Die Verbundfunktionen der Heckenlandschaften für Arten der Trockenlebensräume sollen durch die Schaffung breiter Säume mit mehrjähriger, extensiver Mahd verbessert werden.

07.12

Sandlebensräume bei Pechgraben

Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner hervorragenden Bedeutung für gefährdete Lebensräume und Arten vorrangig erhalten und gesichert werden.

Es umfasst mehrere Sandgruben, denen auf Grund ihrer reichen faunistischen Ausstattung große artenschutzfachliche Bedeutung zukommt. Insbesondere aus der Tiergruppe der Hautflügler liegen zahlreiche Nachweise auch stark gefährdeter und vom Aussterben bedrohter Arten vor. Weiterhin sind gefährdete Laufkäfer, Heuschrecken und Tagfalter nachgewiesen. Als wertgebende Amphibienarten sind Kreuz- und Knoblauchkröte zu nennen.

Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb des dargestellten Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Die derzeit betriebenen Sandabbaustellen sind nach Beendigung des Abbaus der Sukzession zu überlassen und für den Naturschutz zu sichern. In Abhängigkeit von den Zielen des Arten- und Biotopschutzes sind gegebenenfalls Pflegemaßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung von Rohbodenstandorten erforderlich.

07.13

Kernbereiche der Kronachsenke

Die insbesondere im Umfeld der Ortschaften Benk und Deps gelegenen Kernbereiche der Kronachsenke sollen wegen ihrer hervorragenden Bedeutung für gefährdete Lebensräume und Arten der Feuchtgebiete vorrangig erhalten und gesichert werden. Zugleich soll hiermit auch die Sicherung und Entwicklung bedingt naturnaher Fließgewässer einschließlich ihrer Uferzonen und natürlichen Überschwemmungsgebiete sowie von Böden mit hervorragender Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften gewährleistet werden.

Das dargestellte Gebiet ist durch kleinflächige Feuchtwiesenreste gekennzeichnet, welche als Brut- und Nahrungshabitate gefährdeter Wiesenbrüter von Bedeutung sind.

Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb des dargestellten Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Auentypische Vegetationsstrukturen wie Grünland oder Niedermoorreste sollen erhalten und insbesondere durch Wiedervernässungs- und Extensivierungsmaßnahmen verbessert werden. Die stellenweise vorhandenen Beeinträchtigungen der Gewässerbettstruktur sollen zur Verbesserung der Verbundfunktionen beseitigt und eine eigendynamische Entwicklung gefördert werden.

07.14

Heckengebiete und Trockenlebensräume des Bayreuther Muschelkalkzuges

Die strukturreichen Heckengebiete und Trockenlebensräume des Bayreuther Muschelkalkzuges sollen aufgrund ihrer hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten sowie als wichtiges Bindeglied einer regionalen Verbundachse für Arten der Trockenlebensräume vorrangig erhalten und gesichert werden. Hiermit sollen zugleich die besonderen Landschaftsbildqualitäten, die z. T. hervorragende Bedeutung für die stadtnahe Erholung haben, sowie Böden mit besonderer Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften gesichert werden.

Das dargestellte Gebiet ist geprägt durch relativ steile Hanglagen, in denen sich über Muschelkalk flachgründige, steinige Böden mit besonderem Biotop­entwick­lungspotenzial wie insbesondere Rendzinen gebildet haben. Auf diesen Standorten finden sich z. T. noch hochwertige Reliktvorkommen von Mager- und Trockenrasen, welche als Lebensraum zahlreicher gefährdeter Tagfalter- und Heuschreckenarten von Bedeutung sind. In Teilbereichen sind sowohl als Lebensraum wie auch für das Landschaftsbild bedeutsame Heckengebiete vorhanden.

Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb des dargestellten Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Extensive Nutzungen, wie insbesondere eine extensive Weidenutzung bzw. Wanderschäferei, sollen erhalten und gefördert werden. Die Biotopverbundfunktionen sollen durch die Entwicklung periodisch genutzter magerer Saumzonen und die Entwicklung eines Triftwegesystems verbessert werden.

07.15

Roter Main und Nebengewässer südlich Bayreuth

Das dargestellte Gebiet ist aufgrund seiner hervorragenden Bedeutung und Biotopverbundfunktionen für gefährdete Lebensräume der Feuchtgebiete und Fließgewässer vorrangig zu erhalten und zu sichern. Damit sollen zugleich die besonderen Land­schaftsbildqualitäten und die in Teilbereichen vorhandene hervorragende Bedeutung für die stadtnahe Erholung gesichert werden. Zugleich dient das dargestellte Gebiet der Sicherung noch weitgehend naturnaher Fließ­gewässer einschließlich ihrer Uferzonen und natürlichen Über­schwemmungsgebiete, der Erhaltung und Ent­wicklung von Böden mit hervorragender Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemein­schaften sowie der Sicherung von Kaltluftleitbahnen hervorragender Bedeutung.

Das Gebiet umfasst die Niederung des Roten Mains südlich Bayreuth einschließlich des Craimoosweihers sowie die Ölschnitzniederung. Es ist gekennzeichnet durch Reste feuchter Grünlandstandorte, Zwischenmoore und naturnahe Stillgewässer mit ausgedehnten Verlandungszonen wie den Craimoosweiher. Diese Biotopstrukturen sind von hervorragender Bedeutung für gefährdete Feuchtgebietsarten und den Biotop­verbund. Die Talniederungen sind darüber hinaus von herausragender Bedeutung für die Kaltluftzufuhr in die Stadt Bayreuth.

Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb des dargestellten Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Vor allem sollen bauliche Entwicklungen innerhalb der Auen aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes, des Hochwasserschutzes und des Klimaschutzes vermieden werden. Auentypische Vegetationsstrukturen wie Feuchtgrünland oder Niedermoorreste sollen erhalten und insbesondere durch Wiedervernässungs- und Extensivierungsmaßnahmen verbessert werden. Die stellenweise vorhandenen Beeinträchtigungen der Gewässerbettstruktur sollen zur Verbesserung der Verbund­funktionen beseitigt und eine eigendynamische Entwicklung gefördert werden.

07.16

Haidenaab- und Flernitzbachniederung

Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner hervorragenden Bedeutung als Auenfunktionsraum und natürliches Überschwemmungsgebiet vorrangig erhalten und gesichert werden. Zugleich soll hiermit auch die Sicherung und Entwicklung gefährdeter Lebensräume und Arten der Feuchtgebiete, bedingt naturnaher Fließgewässer einschließlich ihrer Uferzonen sowie von Böden mit hervorragender Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften gewährleistet werden.

Das Gebiet umfasst die überwiegend grünlandgenutzten Abschnitte der Talauen von Haidenaab und Flernitzbach einschließlich angrenzender wertvoller Teichkomplexe und Kiesweiher. Die Gewässerniederung einschließlich der Teichgebiete ist Lebensraum zahlreicher gefährdeter Pflanzen-, Tagfalter-, Libellen- und Heuschreckenarten. Darüber hinaus konnten gefährdete Vogelarten wie Bekassine und Flussregenpfeifer nachgewiesen werden.

Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb des dargestellten Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Auentypische Vegetationsstrukturen wie Feuchtgrünland sollen erhalten und intensivere Grünlandnutzungen durch Wiedervernässungs- und Extensivierungsmaßnahmen verbessert werden. Die stellenweise vorhandenen Beeinträchtigungen der Gewässerbettstruktur sollen zur Verbesserung der Verbundfunktionen beseitigt und eine eigendynamische Entwicklung gefördert werden. Teiche und Weiher sind in das Verbundsystem der Fließgewässer einzubeziehen und u. a. durch Entwicklung naturnaher Verlandungsbereiche zu verbessern.

Vorbehaltsgebiete


07.17

Keuper-Lias Hügelland um Veitlahm

Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner besonderen Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Arten und deren Lebensräumen erhalten und weiterentwickelt werden. Hiermit sollen zugleich Kaltluftentstehungs- und Waldgebiete mit besonderen klimatisch-lufthygienischen Ausgleichsfunktionen für die Stadt Kulmbach gesichert werden.

Die Landschaft des Gebietes ist durch den kleinräumigen Wechsel zwischen vergleichsweise reich strukturierten Offenlandbereichen und Wäldern geprägt und weist aktuell eine mittlere Lebensraumqualität auf. Die Bachniederung der Dobrach ist von hervorragender Bedeutung für den Kaltluftzufluss in das Kulmbacher Stadtgebiet und übernimmt darüber hinaus Biotopverbundfunktionen.

In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere soll der für die Lebensraumqualitäten bedeutsame Strukturreichtum des Gebietes erhalten und verbessert werden.

07.18

Keuper-Lias Hügelland zwischen Kulmbach und Bayreuth

Das Keuper-Lias Hügelland südwestlich von Kulmbach soll aufgrund seiner besonderen Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Arten und deren Lebensräumen sowie seiner besonderen Landschaftsbildqualitäten gesichert und weiterent­wickelt werden. Hierdurch sollen zugleich Böden mit besonderer Bedeutung als Stand­orte für seltene Lebensgemeinschaften erhalten und verbessert werden.

Das dargestellte Gebiet weist ein hügeliges Relief und eine relativ kleinteilig gegliederte Kulturlandschaft auf. Die zumeist landwirtschaftlich genutzten Flächen werden oft von Hecken oder Gehölzen untergliedert. In den Talauen markiert Uferbegleitvegetation den Lauf der Bäche und kleine Wälder, zumeist Laubwälder, beleben das Landschaftsbild zusätzlich. Zudem finden sich über das ganze Gebiet verteilt kleine Seitentälchen und Mulden mit mehr oder weniger feuchten bzw. wechselfeuchten Böden. Diese häufig durch Meliorationsmaßnahmen bedrohten Standorte sollen zur Erhaltung der Standortvielfalt in ihrem Wasserhaushalt nicht verändert werden und bieten Ansatzpunkte für Biotopentwicklungsmaßnahmen.

In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere sollen die charakteristische Eigenart der Landschaft und der Biotopverbund von Lebensräumen der Kulturlandschaft erhalten und gefördert werden.

07.19

Nadelwälder des Kulmbacher Sandsteinrückens

Das dargestellte Gebiet soll aufgrund seiner besonderen Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Arten und deren Lebensräumen sowie seiner besonderen Landschaftsbildqualitäten gesichert und weiterent­wickelt werden.

Das dargestellte Gebiet umfasst den Bereich des Kulmbacher Sandsteinrückens, dessen basenarme Böden zumeist mit Nadelwald bestockt sind. Diese Wälder sind als Nahrungshabitat für gefährdete Fledermausarten wie z.B. die Mopsfledermaus von Bedeutung. Der Bereich weist besondere Landschaftsbildqualitäten auf und ist auch als Naherholungsgebiet für die Stadt Kulmbach von Bedeutung.

In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt werden. Zur Begrenzung der Versauerungsgefährdung sowie zur Verbesserung der Landschaftsbild- und Lebensraumqualitäten soll der Laubholzanteil deutlich erhöht werden. Grundsätzlich ist eine weitere Förderung der Strukturvielfalt durch die Erhöhung des Alt- und Totholzanteils anzustreben.

07.20

Randbereiche des Lindauer Moores

Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner besonderen Bedeutung und Entwicklungs­potenziale für gefährdete Lebensräume der Feuchtgebiete gesichert und weiterentwickelt werden. Hiermit sollen zugleich die Pufferfunktionen für die angrenzenden, vorrangig zu sichernden Kernlebensräume erhalten und gefördert werden.

Das dargestellte Gebiet umfasst die ehemaligen, durch Entwässerung degenerierten Randbereiche des Lindauer Moores, welche überwiegend durch intensive Grünlandnutzung und vereinzelt auch Ackernutzung geprägt sind. Die Bereiche sind als Pufferzonen für die noch weitgehend intakten Feuchtlebensräume des Lindauer Moores von Bedeutung und weisen entsprechende Wiedervernässungspotenziale auf.

In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt werden. Zur Verbesserung der Lebensraumqualitäten soll eine Wiedervernässung intensiv genutzter Grünlandbereiche angestrebt werden, welche durch eine Renaturierung der Trebgast, einhergehend mit der Schaffung von Überflutungsmöglichkeiten, unterstützt werden kann. Das Gebiet ist entsprechend als Suchraum für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geeignet.

07.21

Talsystem der Warmen Steinach und ihrer Zuflüsse

Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner hervorragenden Landschaftsbildqualitäten und seiner hervorragenden Bedeutung für die ruhige, naturbezogene sowie z. T. stadtnahe Erholung gesichert und weiterentwickelt werden. Hiermit sollen zugleich die besondere Bedeutung und Entwicklungs­potenziale für gefährdete Lebensräume der Fließgewässer sowie die hervorragende Bedeutung der Steinachniederung für den Kalt- und Frischlufttransport in die Stadt Bayreuth gesichert und weiterentwickelt werden.

Das dargestellte Gebiet umfasst die Steinach und ihre überwiegend naturnahen Zuflüsse ab dem Austritt aus dem Hohen Fichtelgebirge sowie die umgebende, reich strukturierte Kulturlandschaft. Die Fließgewässer sind durch mäßige bis geringe Belastungen gekennzeichnet und werden häufig von Grünland oder Gehölzen begleitet. An beiden Flanken des Tals ziehen sich Heckenstrukturen oder Obstwiesen durch die freie Flur und beleben das Landschaftsbild. Vereinzelt sind kleinere Waldbereiche eingestreut. Der Talgrund ist von hervorragender Bedeutung für die Zufuhr von Kaltluft in das Bayreuther Stadtgebiet.

In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen Maßnahmen und Planungen sollten so abgestimmt werden, dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere ist die Inanspruchnahme der Auenbereiche durch Bauvorhaben zu vermeiden. Die Gewässergüte soll erhalten und verbessert werden. Zudem sollen Beeinträchtigungen der Gewässerbettstruktur und Durchgängigkeit durch Querbauwerke vermieden und die Lebensraum- und Verbundfunktionen für Arten der Fließgewässer und Feuchtbiotope durch Verbesserungen der Gewässerbettstruktur und der ökologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers gefördert werden. Die Grünlandnutzung soll in den Auebereichen erhalten und zum Schutz gegen Erosion und Nähr­stoffeinträge ausgeweitet werden. Entlang der Fließgewässer sollten durchgehende, mindestens 10 m (besser 20 m) breite Gewässerschutzzonen entwickelt werden, in denen die Bäche ihre natürliche Dynamik verstärkt zur Entfaltung bringen können. Das Gebiet ist entsprechend als Suchraum für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geeignet.

07.22

Steinach-, Schorgast- und Kronachsenke

Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner besonderen Bedeutung und Entwicklungs­potenziale für gefährdete Lebensräume und den Biotopverbund gesichert und weiter­entwickelt werden. Hiermit sollen zugleich die in Teilbereichen vorhandenen her­vor­ragenden Landschaftsbild- und Erholungsqualitäten gesichert werden.

Das Gebiet umfasst die weite Schwemmlandsenke der Steinach und Schorgast sowie die Kronachsenke. Diese Bereiche sind durch hohe Anteile an zumeist intensiver genutztem Grünland gekennzeichnet, welches Puffer- und Biotopverbundfunktionen für die Kernlebensräume in den eigentlichen Auenbereichen übernimmt. Teilbereiche sind noch stärker durch Heckenstrukturen gegliedert und weisen daher hervorragende Landschaftsbild- und Erholungsqualitäten auf.

In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere soll Grünlandumbruch vermieden werden. Zur Verbesserung der Lebensraumqualitäten und Biotopverbundfunktionen sowie zur Aufwertung des Landschaftsbildes soll auf den ackerbaulich genutzten Flächen die Schaffung breiter Krautsäume mit mehrjähriger, extensiver Mahd und eine Erhöhung des Heckenanteils gefördert werden. Das Gebiet ist entsprechend als Suchraum für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geeignet.

07.23

Entwicklungsbereiche der Kronachaue

Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner besonderen Bedeutung und Entwicklungs­potenziale für gefährdete Lebensräume der Feuchtgebiete gesichert und weiterentwickelt werden. Hiermit sollen zugleich die Populationen der angrenzenden, vorrangig zu sichernden Kernlebensräume stabilisiert und gefördert, die Sicherung von Böden mit hervorragender Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften gewährleistet sowie geeignete Retentionsräume erhalten und entwickelt werden.

Das Gebiet umfasst die ehemals feuchten, durch Entwässerung degenerierten Auenböden der Kronachniederung, welche überwiegend durch intensive Grünlandnutzung und vereinzelt auch Ackernutzung geprägt sind. Diese Böden mit hervorragender Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften sollen zur Vernetzung der noch vorhandenen Feuchtgebiete vernässt und die vorhandenen Nutzungen entsprechend extensiviert werden.

In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt werden. Zur Verbesserung der Lebensraumqualitäten soll eine Wiedervernässung intensiv genutzter Grünlandbereiche angestrebt werden, welche durch eine Renaturierung der Kronach, einhergehend mit der Schaffung von Überflutungsmöglichkeiten unterstützt werden kann. Damit kann neben einer Aufwertung der Verbund- und Lebensraumfunktionen zugleich ein Beitrag zur Hochwasserrückhaltung und zum Bodenschutz geleistet werden. Das Gebiet ist entsprechend als Suchraum für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geeignet.

07.24

Weißer Main/ Obermain

Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner besonderen Bedeutung und Entwicklungspotenziale für gefährdete Lebensräume der Feuchtgebiete und Fließgewässer gesichert und weiterentwickelt werden. Zugleich dient das dargestellte Gebiet der Sicherung und Entwicklung bedingt naturnaher Fließgewässer einschließlich ihrer Uferzonen und natürlichen Über­schwemmungsgebiete sowie der Erhaltung und Entwicklung von Böden mit hervorragender Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemein­schaften. Die Erhaltung und Erweiterung der Überschwemmungs­gebiete ist zugleich ein wichtiger Beitrag zum Hochwasserschutz.

Das Gebiet umfasst die stärker entwässerten und größerflächig durch Ackernutzung geprägten Auenbereiche des Weißen Mains. Diese Bereiche weisen aufgrund der Standortgegebenheiten und des Artenspektrums der angrenzenden naturnäheren Auenabschnitte ein hervorragendes Potenzial für die Entwicklung von Fließgewässer- bzw. Auenlebensräumen und die Verbesserung des Biotopverbundes auf.

In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maß­nahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere ist eine Überbauung der natürlichen Überschwemmungsgebiete zu vermeiden. Zur Verbesserung der Lebensraumqualitäten soll eine Wiederver­näs­sung inten­siv genutzter Grünlandbereiche angestrebt werden, welche durch eine Renaturierung der Trebgast, einhergehend mit der Schaffung von Überflutungsmög­lich­keiten, unterstützt werden kann. Auentypische Vegetationsstrukturen wie Grünland oder Auwald sollen erhalten und insbesondere in geeigneten, ackerbaulich genutzten Überflutungsräumen entwickelt werden. Damit kann neben einer Aufwer­tung der Verbund- und Lebensraumfunktionen zugleich ein Beitrag zur Hochwasserrückhaltung und zum Bodenschutz geleistet werden. Die stellenweise vorhandenen Beeinträchtigungen der Gewässerbettstruktur durch Begradigungen oder Gewässer­ver­bauungen sind zu beseitigen und eine eigendynamische Entwicklung zu fördern. Das Gebiet ist entsprechend als Suchraum für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geeignet.

07.25

Biotopverbund Kirchleuser Platte

Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner besonderen Bedeutung und Entwicklungs­potenziale für gefährdete Trockenlebensräume gesichert und weiterentwickelt werden. Hiermit soll insbesondere der Biotopverbund für Arten der Trockenlebensräume zwischen der Kirchleuser Malm-Hochfläche und dem Kulmbacher Muschelkalkzuges verbessert und damit ein Beitrag zur Stabilisierung der Populationen in den Kernbereichen geleistet werden.

Das zu großen Teilen ackerbaulich genutzte Gebiet weist noch Restbestände von Hecken und Magerrasensäumen auf, welche geeignete Ansatzpunkte für die Verbesserung des Biotopverbundes und des Landschaftsbildes bilden.

In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt werden. Zur Verbesserung der Lebensraumqualitäten und Biotopverbundfunktionen sowie zur Aufwertung des Landschaftsbildes ist die Schaffung breiter besonnter Säume mit mehrjähriger, extensiver Mahd und eine Erhöhung des Heckenanteils anzustreben. Das Gebiet ist entsprechend als Suchraum für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geeignet.

07.26

Bayreuther Muschelkalkzug

Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner besonderen Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Arten der Trockenlebensräume und seiner besonderen bis hervorragenden Landschaftsbildqualitäten erhalten und weiterentwickelt werden. Hiermit sollen zugleich die besondere Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet gesichert werden sowie der Biotopverbund verbessert und die Populationen der angrenzenden Kernlebensräume stabilisiert und gefördert werden.

Das dargestellte Gebiet ist geprägt durch relativ steile Hanglagen, in denen sich über Muschelkalk flachgründige, steinige Böden mit besonderem Biotopent­wick­lungspotenzial wie insbesondere Rendzinen gebildet haben. Wertvolle Mager- und Trockenrasen sind auf diesen Standorten allerdings kaum noch zu finden und daher vordringlich zu entwickeln.

In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt werden. Zur Verbesserung der Lebensraumqualitäten und Biotopverbundfunktionen sowie zur Aufwertung des Landschaftsbildes sind insbesondere der Anteil extensiv genutzten Grünlands zu erhöhen und breite, besonnte Säume mit mehrjähriger, extensiver Mahd zu schaffen. Das Gebiet ist entsprechend als Suchraum für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geeignet.

07.27

Keuper-Lias Hügelland um Bayreuth

Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner besonderen Bedeutung und Entwicklungs­potenziale für gefährdete Lebensräume gesichert und weiterentwickelt werden. Hiermit sollen zugleich besondere Landschaftsbild- und Erholungsqualitäten, stellenweise Böden mit besonderer Bedeutung als Standorte für seltene Lebensgemeinschaften erhalten und verbessert sowie die in Teilbereichen besondere Bedeutung für die Kaltluftproduktion und den Klimaschutz erhalten werden.

Das Gebiet umfasst den Hummelgau, die Herzogsleiter und das Keuper-Lias Hügelland südlich Bayreuth. Im dargestellten Gebiet finden sich verteilt kleine Tälchen und Niederungen mit einen hohen Anteil feuchter und wechselfeuchter Böden, welche z. T. als Grünland genutzt werden und eine besondere Bedeutung und Entwicklungs­potenziale für gefährdete Lebensräume aufweisen. Die Herzogsleiter ist ein nadelwalddominierter Keuper-Lias-Anstieg mit Laub- und Mischwaldbereichen, welcher die Kulisse von Bayreuths Norden bestimmt. Insbesondere die Offenlandbereiche innerhalb des Gebietes sind zu großen Teilen als Kaltluftentstehungsgebiete für den Kaltluftabfluss in den Talniederungen von Mistelbach, Ölschnitz und Rotem Main von Bedeutung. Die landwirtschaftlich geprägte Kulturlandschaft mit den stellenweise eingestreuten Waldflächen ist von besonderer Bedeutung für die naturnahe Erholung.

In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt werden. Die vorhandenen Feuchtstandorte sollen zur Erhaltung der Standortvielfalt in ihrem Wasserhaushalt nicht verändert und die standortangepasste Grünlandnutzung erhalten werden. Zur Verbesserung der Lebensraumqualitäten und Biotopverbundfunktionen sowie zur Aufwertung des Landschaftsbildes soll der Anteil an Grünland und gliedernden Gehölzstrukturen erhöht werden. Das Gebiet ist entsprechend als Suchraum für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geeignet.

07.28

Entwicklungsbereiche der Haidenaab

Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner besonderen Bedeutung als Retentionsraum und seiner Entwicklungs­potenziale für gefährdete Lebensräume und den Biotopverbund gesichert und weiterentwickelt werden. Hiermit soll zugleich die Erhaltung und Entwicklung von Böden mit hervorragender Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften gewährleistet werden.

Das Gebiet umfasst die stärker veränderten Gewässer- und Auenbereiche der Haidenaab, welche zur Stabilisierung der Populationen angrenzender Kernbereiche sowie zur Verbesserung des Biotopverbundes erhalten und entwickelt werden sollen. Charakteristisch sind hier ehemals stark vernässte Standorte mit hohem Entwicklungspotenzial und stärker ausgebaute Gewässerabschnitte.

In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere sind die Auenbereiche gegenüber Flächenansprüchen durch Bauvorhaben zu sichern und in ihrer Funktion als natürliche Lebens- und Retentionsräume zu verbessern. Weitere Beeinträchtigungen der Gewässer durch Querbauwerke sollen vermieden und die Lebensraum- und Verbundfunktionen für Arten der Fließgewässer und Feuchtbiotope durch Verbesserungen der Gewässergüte, der Gewässerbettstruktur und insbesondere der ökologischen Durchgängigkeit der Gewässer weiter gefördert werden. Entsprechend ist das Gebiet als Suchraum für Kompensationsmaßnahmen geeignet.

 

07.29

Nadelwaldbestände des Heinersreuther und Limmersdorfer Forstes

Die Nadelwaldbestände des Heinersreuther und Limmersdorfer Forstes sollen aufgrund ihrer hohen Lebensraumqualitäten und Entwicklungspotentiale erhalten und weiterentwickelt werden. Hiermit sollen zugleich ihre Funktionen für die naturnahe Erholung sowie die Bodenschutzfunktionen erhalten und verbessert werden.

Das dargestellte Gebiet ist geprägt durch großflächige, weitgehend ungestörte Nadelwaldbestände, welche für Waldarten mit großen Arealansprüchen von Bedeutung sind. Als weitere wertgebende Artvorkommen sind zudem u.a. Rauhfußkauz, Sperlingskauz, diverse Amphibienarten sowie das Große Mausohr zu nennen.

In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere sollen Zerschneidungen des Waldgebietes durch Verkehrstrassen vermieden werden. Grundsätzlich soll der Laubholzanteil deutlich vermehrt und eine Verbesserung der Strukturvielfalt innerhalb der Waldbestände durch die Erhöhung des Alt- und Totholzanteils angestrebt werden. Offenlandlebensräume wie Vermoorungen, Wiesentäler, Waldwiesen sollen erhalten, d. h. nicht weiter aufgeforstet werden. Naturnahe Bäche sollen erhalten bzw. durch Unterstützung einer eigendynamischen Entwicklung verbessert werden.

07.30

Entwicklungsräume der Trebgastniederung

Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner besonderen Bedeutung und Entwicklungs­potenziale für gefährdete Lebensräume und den Biotopverbund gesichert und weiterentwickelt werden. Hiermit soll zugleich die Erhaltung und Entwicklung von Böden mit hervorragender Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften sowie die Sicherung geeigneter Retentionsräume gewährleistet werden.

Das Gebiet umfasst die stärker veränderten Gewässer- und Auenbereiche der Trebgast zwischen Harsdorf und Bindlach, welche zur Stabilisierung der Populationen angrenzender Kernbereiche sowie zur Verbesserung des Biotopverbundes erhalten und entwickelt werden sollen. Charakteristisch sind hier ehemals stark vernässte Standorte mit hohem Entwicklungspotenzial und stärker ausgebaute Gewässerabschnitte.

In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere sind die Auenbereiche gegenüber Flächenansprüchen durch Bauvorhaben zu sichern und in ihrer Funktion als natürliche Lebens- und Retentionsräume zu verbessern. Weitere Beeinträchtigungen der Gewässer durch Querbauwerke sollen vermieden und die Lebensraum- und Verbundfunktionen für Arten der Fließgewässer und Feuchtbiotope durch Verbesserungen der Gewässergüte, der Gewässerbettstruktur und insbesondere der ökologischen Durchgängigkeit der Gewässer weiter gefördert werden. Entsprechend ist das Gebiet als Suchraum für Kompensationsmaßnahmen geeignet.

07.31

Gipskeuperhänge westlich Neuenmarkt und östlich Stadtsteinach

Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner hervorragenden Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung des Landschaftsbildes und seiner hervorragenden Erholungsqualitäten gesichert und weiterentwickelt werden. Hiermit sollen zugleich die besonderen Lebensraumqualitäten erhalten und verbessert sowie der Biotopverbund unterstützt werden.

Das Gebiet umfasst den von Gipskeuper überlagerten Nordostabfall des Kulmbacher Muschelkalkrückens westlich Neuenmarkt sowie die Gispkeuperhänge im Anstieg zum Frankenwald östlich Stadtsteinach. Das Gebiet weist aufgrund des Reliefs und gliedernder Gehölzstrukturen hervorragende Landschaftsbild und Erholungsqualitäten auf. Insbesondere die Gipskeuperhänge westlich Neuenmarkt sind als Puffer und Ergänzungsräume für den angrenzenden Muschelkalkzug von Bedeutung.

In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt werden. Extensive Nutzungen, wie insbesondere eine extensive Grünland- bzw. Weidenutzung, sollen erhalten und gefördert werden. Die Strukturvielfalt und die Biotopverbundfunktionen des Gebietes sollen durch die Förderung von Hecken und Saumstrukturen verbessert werden.


 

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