
07 Landschaftsräume
des Obermainischen/
Oberpfälzischen Hügellandes
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07.01
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Auen
von Rotem Main und Obermain
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Die Auen von Rotem Main und Obermain sind als landesweiter Erhaltungs-
und Entwicklungsschwerpunkt seltener und gefährdeter Lebensräume sowie
für den überregional bis landesweit bedeutsamen Biotopverbund von Lebensräumen
der Feuchtgebiete und Fließgewässer vorrangig zu erhalten und zu sichern.
Zugleich sollen hiermit auch die besonderen Landschaftsbildqualitäten
und die z. T. hervorragende Bedeutung für die stadtnahe naturbezogene
Erholung bewahrt werden. Darüber hinaus dient das dargestellte Gebiet
der Sicherung und Entwicklung noch relativ naturnaher Fließgewässer einschließlich
ihrer Uferzonen und natürlichen Überschwemmungsgebiete und leistet damit
zugleich einen Beitrag zum Hochwasserschutz.
Die Auenbereiche bieten aufgrund der z. T.
noch relativ hohen Grundwasserstände und der Überschwemmungsdynamik
sowie der noch großflächig vorhandenen, den Standortverhältnissen angepassten
Grünlandnutzung geeignete Nahrungshabitate und Lebensräume für gefährdete
Arten wie dem Weißstorch und diverse Wiesenbrüterarten. Stellenweise noch
vorhandenen Feuchtwiesen kommt
als Kernflächen des Biotopverbundes in der Aue des Roten Mains eine große
Bedeutung zu. Der Niederungsbereich weist darüber hinaus
mit den z. T. noch naturnah mäandrierenden Fließgewässern, der charakteristischen
Grünlandnutzung sowie den gewässerbegleitenden Gehölzstrukturen und Hochstaudensäumen
besondere Landschaftsbildqualitäten auf und ist aufgrund seiner Nähe zu
den Städten Kulmbach und Bayreuth von herausragender Bedeutung für die
stadtnahe naturbezogene Erholung.
Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb des dargestellten
Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung, d. h. den
für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren
sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild
dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Vor allem
sind die Auenbereiche in ihrer Funktion als natürliche Retentionsräume
zu erhalten und zu verbessern und gegenüber konkurrierenden Nutzungen
wie Bebauung zu sichern. Durch geeignete Maßnahmen wie insbesondere Besucherlenkung
sollen Konflikte zwischen der siedlungsnahen Erholung und dem Schutz der
Lebensräume weiter entflochten werden. Die Lebensraum- und Verbundfunktionen
für Arten der Fließgewässer und Feuchtbiotope sollen durch Verbesserungen
der Gewässerbettstruktur und Extensivierung der Grünlandnutzung weiter
gefördert werden.
07.02
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Waldbestände
des Keuper-Lias Hügellandes bei Kulmbach
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Die Waldbestände des Keuper-Lias Hügellandes
sind aufgrund ihrer hohen Lebensraumqualitäten vorrangig zu erhalten und
zu sichern. Hiermit sollen zugleich ihre Funktionen für die naturnahe
und stadtnahe Erholung sowie den Bodenschutz gesichert werden.
Das Gebiet ist gekennzeichnet durch verschiedene,
relativ naturnahe Laub- und Mischwaldbestände, welche u. a. als Teillebensräume
für gefährdete Waldfledermausarten wie die Mopsfledermaus von Bedeutung
sind. Teile der Waldbestände sind aufgrund ihrer Nähe zur Stadt Kulmbach
von herausragender Bedeutung für die stadtnahe naturbezogene Erholung.
Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen
innerhalb des dargestellten Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung,
d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes
zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das
Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu
vermeiden. Grundsätzlich soll eine Verbesserung der Strukturvielfalt innerhalb
der Waldbestände durch die Erhöhung des Alt- und Totholzanteils angestrebt
werden.
07.03
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Mischwaldbestände
des Heinersreuther und Limmersdorfer Forstes
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Die Mischwaldbestände des Heinersreuther und Limmersdorfer Forstes sind
aufgrund ihrer hohen Lebensraumqualitäten vorrangig zu erhalten und zu
sichern. Hiermit sollen zugleich ihre Funktionen für die naturnahe Erholung
sowie die Bodenschutzfunktionen gesichert werden.
Das dargestellte Gebiet ist geprägt durch Mischwaldbestände,
welche in großflächige, weitgehend ungestörte Nadelwaldbestände eingebettet
sind. Teilbereiche sind von schluchtartig eingeschnittene und weitgehend
naturnahen Bachniederungen durchzogen, welche stellenweise wertvolle Bestände
von Bachauenwäldern aufweisen. Aufgrund ihrer Großflächigkeit und Ungestörtheit
sind Heinersreuther und Limmersdorfer Forst von besonderer Bedeutung für
Arten mit großen Arealansprüchen wie Schwarzstorch und Auerhuhn. Als weitere
wertgebende Artvorkommen sind u. a. Rauhfußkauz, Sperlingskauz, diverse
Amphibienarten sowie das Große Mausohr zu nennen.
Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen
innerhalb des dargestellten Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung,
d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes,
zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das
Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu
vermeiden. Insbesondere sollen Zerschneidungen des Waldgebietes durch
Verkehrstrassen vermieden werden. Grundsätzlich soll eine Verbesserung
der Strukturvielfalt innerhalb der Waldbestände durch die Erhöhung des
Alt- und Totholzanteils angestrebt werden. Offenlandlebensräume wie Vermoorungen,
Wiesentäler, Waldwiesen sollen erhalten, d. h. nicht weiter aufgeforstet
werden. Naturnahe Bäche sollen erhalten bzw. durch Unterstützung einer
eigendynamischen Entwicklung verbessert werden.
07.04
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Naturnahe
Abschnitte des Mistelbaches und angrenzende Mischwälder
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Das dargestellte Gebiet ist aufgrund seiner
hohen Lebensraumqualitäten vorrangig zu erhalten und zu sichern. Zugleich
soll hiermit auch die hervorragende Bedeutung für die stadtnahe naturbezogene
Erholung bewahrt werden. Darüber hinaus dient das dargestellte Gebiet
der Sicherung und Entwicklung noch relativ naturnaher Fließgewässer einschließlich
ihrer Uferzonen und natürlichen Überschwemmungsgebiete.
Entlang des Mistelbaches sind in kleinen Teilbereichen noch
naturnahe Auenstrukturen mit bachbegleitenden
Gehölzen und Feuchtbiotopen erhalten, welche als Lebensräume gefährdeter
Pflanzenarten von Bedeutung sind. Mit in das Gebiet einbezogen sind im
Bereich der Stadt Bayreuth gelegene Mischwälder mit hoher Lebensraumbedeutung.
Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen
innerhalb des dargestellten Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung,
d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes,
zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das
Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu
vermeiden. Die Lebensraum- und Verbundfunktionen für Arten der Fließgewässer
und Feuchtbiotope sollen durch Verbesserungen der Gewässerbettstruktur
und Ausweitung einer extensiven Grünlandnutzung weiter gefördert werden.
07.05
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Mischwaldbestände
des Kulmbacher Sandsteinrückens zwischen Kulmbach und Harsdorf
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Der dargestellte Bereich des Kulmbacher Sandsteinrückens
ist aufgrund seiner hohen Lebensraumqualitäten vorrangig zu erhalten und
zu sichern. Zugleich sollen damit Standorte mit besonderer Bedeutung für
seltene Lebensgemeinschaften sowie für die Sicherung empfindlicher Böden
erhalten, die besonderen Landschaftsbildqualitäten und hervorragenden
Vorraussetzungen für die stadtnahe Erholung gesichert und der Grundwasserschutz
unterstützt werden.
Das dargestellte Gebiet ist geprägt durch die
Gesteine des Buntsandsteins, denen z. T. schmale Muschelkalkzüge vorgelagert
sind. Auf diesen Gesteinen stocken z. T. Waldbestände mit hohem Laub-
und Mischwaldanteil, welche eine hohe Bedeutung als Nahrungshabitat für
gefährdete Fledermausarten wie z.B. die Mopsfledermaus aufweisen. Zudem
finden sich insbesondere zwischen Schwingen und Forstlahm auf Muschelkalk
wertvolle Trockenlebensräume mit Magerrasenbiotopen und kleinteiligen
Heckenstrukturen. In den Kasematten
der innerhalb des dargestellten Gebietes gelegenen Plassenburg befindet
sich ein landesweit bedeutsames Fledermausquartier, in dem alljährlich
u. a. eine vergleichsweise große Anzahl von Mopsfledermäusen überwintert.
Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen
innerhalb des dargestellten Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung,
d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes,
zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das
Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu
vermeiden. Durch geeignete Maßnahmen sollen Konflikte zwischen der siedlungsnahen
Erholung und dem Schutz wertvoller Lebensräume insbesondere im Bereich
der Plassenburg (Fledermausquartier) entflochten werden. Zur Erhaltung
der Magerrasenstandorte sollen eine extensive Weidenutzung und – soweit
erforderlich – Pflegemaßnahmen gefördert werden.
07.06
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Kernbereiche
des Lindauer Moores
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Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner hervorragenden
Bedeutung für gefährdete Lebensräume und Arten der Feuchtgebiete vorrangig
erhalten und gesichert werden. Zugleich soll hiermit auch die Sicherung
und Entwicklung bedingt naturnaher Fließgewässer einschließlich ihrer
Uferzonen und natürlichen Überschwemmungsgebiete gewährleistet werden.
Das dargestellte Gebiet umfasst Feuchtlebensräume
im Bereich des Lindauer Moores, welche sich insbesondere aus Resten von
Niedermoorvegetation und Feuchtwiesen zusammensetzen. Das Gebiet liegt zu großen Teilen im Niederungsbereich
der Trebgast.
Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen
innerhalb des dargestellten Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung,
d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes
zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das
Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu
vermeiden. Insbesondere sind die offenen Moorflächen und Feuchtwiesen
zu erhalten und – soweit erforderlich – durch geeignete Maßnahmen zur
Wiedervernässung zu regenerieren. Der Verlauf der Trebgast soll durch
Förderung einer eigendynamischen Entwicklung renaturiert werden.
07.07
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Trockenhänge
des Kulmbacher Muschelkalkzuges
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Die Trockenhänge des Kulmbacher Muschelkalkzuges
sollen wegen ihrer hervorragenden Bedeutung für gefährdete Lebensräume
und Arten sowie als überregional bedeutsame Verbundachse für Arten der
Trockenlebensräume vorrangig erhalten und gesichert werden. Hiermit sollen
zugleich flachgründige Standorte mit besonderer Bedeutung für seltene
Lebensgemeinschaften sowie besondere Landschaftsbildqualitäten und Relikte
der historischen Kulturlandschaft erhalten und verbessert werden.
Das dargestellte Gebiet umfasst diverse steilhängige
Extremstandorte im Bereich des Kulmbacher Muschelkalkzuges. Charakteristisch
sind hier zumeist extensiv genutzte Grünland- und Magerrasenbereiche,
welche z. T. durch kulturhistorisch bedeutsame, hangparallele Terrassen
und mit Hecken bestockte Lesesteinriegel
untergliedert werden. Kennzeichnend ist die hohe Dichte an Einzelhecken,
neben denen kleinflächig Halbtrockenrasen vorkommen, entweder aufgrund
früherer Weidenutzung oder kleinflächig auf Ranken und Rainen. Diese schutzwürdigen
Biotopstrukturen sind wertvolle Lebensräume für wärmeliebende
Wirbellose und Vogelarten der kleinstrukturierten Kulturlandschaft wie
den Neuntöter.
Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb des
dargestellten Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung,
d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes,
zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das
Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu
vermeiden. Extensive Nutzungen, wie insbesondere eine extensive Grünland-
bzw. Weidenutzung, sollen erhalten und gefördert und gegebenenfalls durch
Pflegemaßnahmen wie Entbuschung oder Pflegemahd ergänzt werden. Zur Verbesserung
der überregionalen Verbundfunktionen für Arten der Trockenlebensräume
sollen die wertvollsten Kernbereiche durch die Entwicklung linearer Saumstrukturen
bzw. geeigneter Trittsteinbiotope miteinander verknüpft werden.
07.08
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Steinach
und Schorgastaue
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Die Niederungen von Steinach und Schorgast
sind aufgrund ihrer hervorragenden Bedeutung für gefährdete Lebensräume
der Feuchtgebiete und Fließgewässer vorrangig zu erhalten und zu sichern.
Zugleich dient das dargestellte Gebiet der Sicherung noch weitgehend naturnaher
Fließgewässer einschließlich ihrer Uferzonen und natürlichen Überschwemmungsgebiete,
der Erhaltung und Entwicklung von Böden mit hervorragender Bedeutung als
Standort für seltene Lebensgemeinschaften sowie der Sicherung von Kaltluftleitbahnen
mit hervorragender Bedeutung für den Kaltluftzufluss in die Stadt Kulmbach.
Das dargestellte Gebiet ist gekennzeichnet
durch relativ feuchte braune Auenböden und weist noch einen hohen Anteil
standortangepasster Grünlandnutzungen auf. Zu den wertvollsten Lebensräumen zählen naturnahe Au-, Bruch- und Feuchtwälder.
Als wertgebende Arten kommen in der Steinach noch Koppe und Bachneunauge
vor. Zudem wird über die Niederungen der Steinach, Zaubach und
Schorgast Kalt- und Frischluft aus dem Frankenwald in das Stadtgebiet
Kulmbachs geleitet.
Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen
innerhalb des dargestellten Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung,
d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes,
zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität dieser Landschaft
erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Vor allem sollen bauliche
Entwicklungen innerhalb der Auen aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes,
des Hochwasserschutzes und des Klimaschutzes vermieden werden. Auentypische
Vegetationsstrukturen wie Grünland sollen erhalten und insbesondere auf
überflutungsgefährdeten Ackerflächen entwickelt werden. Die stellenweise
vorhandenen Beeinträchtigungen der Gewässerbettstruktur durch Begradigungen
oder Gewässerverbauungen sollen beseitigt und eine eigendynamische Entwicklung
gefördert werden.
Die Niederung der Trebgast ist aufgrund ihrer
hervorragenden Bedeutung und Biotopverbundfunktionen für gefährdete Lebensräume
der Feuchtgebiete und Fließgewässer vorrangig zu erhalten und zu sichern.
Damit sollen zugleich die besonderen Landschaftsbildqualitäten gesichert
werden. Zugleich dient das dargestellte Gebiet der Sicherung noch weitgehend
naturnaher Fließgewässer einschließlich ihrer Uferzonen und natürlichen
Überschwemmungsgebiete sowie der Erhaltung und Entwicklung von Böden
mit hervorragender Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften.
Das dargestellte Gebiet umfasst Teilbereiche
der Trebgastniederung, welche noch größerflächig durch eine standortangepasste
Grünlandnutzung gekennzeichnet sind und Lebensräume gefährdeter Feuchtgebietsarten
wie z.B. Torfsegge, Breitblättriges
Knabenkraut oder Breitblättriges Wollgras aufweisen.
Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen
innerhalb des dargestellten Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung,
d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes,
zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität dieser Landschaft
erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Auentypische Vegetationsstrukturen
wie Grünland oder Niedermoorreste sollen erhalten und insbesondere durch
Wiedervernässungs- und Extensivierungsmaßnahmen verbessert werden. Die
stellenweise vorhandenen Beeinträchtigungen der Gewässerbettstruktur sollen
beseitigt und eine eigendynamische Entwicklung gefördert werden.
07.10
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Niederung
des Weißen Mains
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Das dargestellte Gebiet ist aufgrund seiner
hervorragenden Bedeutung und Biotopverbundfunktionen für gefährdete Lebensräume
der Feuchtgebiete und Fließgewässer vorrangig zu erhalten und zu sichern.
Damit sollen zugleich die besonderen Landschaftsbildqualitäten und die
im Nahbereich der Stadt Kulmbach vorhandene hervorragende Bedeutung für
die stadtnahe Erholung gesichert werden. Zudem dient das dargestellte
Gebiet der Sicherung noch weitgehend naturnaher Fließgewässer einschließlich
ihrer Uferzonen und natürlichen Überschwemmungsgebiete sowie der Erhaltung
und Entwicklung von Böden mit hervorragender Bedeutung als Standort für
seltene Lebensgemeinschaften.
Das Gebiet umfasst die noch relativ naturnahen,
durch Grünlandnutzung geprägten Auenbereiche des Weißen Mains. Wertvolle
Kernbereiche dieser Aue, wie die renaturierte Blumenau
westlich von Bad Berneck, weisen mittlerweile fast vollständig das typische
Artenspektrum einer naturnahen Flussauenlandschaft auf. Wertgebende Artvorkommen
sind Eisvogel, Wasseramsel, Wasserralle, Bekassine, Braunkehlchen, Kammmolch,
Knoblauchkröte, Laubfrosch, Sumpfschrecke, Sumpf-Windelschnecke, Gestreifte
Windelschnecke sowie der in Oberfranken vom Aussterben bedrohte Wiesen-Schachtelhalm.
Zudem ist der nur mäßig belastete Weiße Main als Lebensraum gefährdeter
Fischarten wie Rutte und Nase von Bedeutung.
Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen
innerhalb des dargestellten Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung,
d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes,
zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität dieser Landschaft
erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Auentypische Vegetationsstrukturen
wie Grünland oder Niedermoorreste sollen erhalten und insbesondere durch
Wiedervernässungs- und Extensivierungsmaßnahmen verbessert werden. Die
stellenweise vorhandenen Beeinträchtigungen der Gewässerbettstruktur sollen
zur Verbesserung der Verbundfunktionen beseitigt und eine eigendynamische
Entwicklung gefördert werden.
07.11
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Trockenlebensräume
der Kirchleuser Malm-Hochfläche
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Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner hervorragenden Bedeutung für
gefährdete Lebensräume und Arten sowie als regional bedeutsame Verbundachse
für Arten der Trockenlebensräume vorrangig erhalten und gesichert werden.
Hiermit sollen zugleich flachgründige Standorte mit besonderer Bedeutung
für seltene Lebensgemeinschaften sowie besondere Landschaftsbildqualitäten
und Relikte der historischen Kulturlandschaft erhalten und verbessert
werden.
Der hohe naturschutzfachliche Wert des Zielgebietes liegt in der großen
Dichte an Hecken, die im Verbund mit zahlreichen schmalen Streifen verbuschender
Magerrasen und Altgrasbeständen die Fläche gliedern. Die Hecken stocken
überwiegend auf Lesesteinriegeln und bieten gefährdeten Vogelarten der
kleinstrukturierten Kulturlandschaft wie Neuntöter und Raubwürger geeigneten
Lebensraum.
Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb des dargestellten
Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung, d. h. den
für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren
sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild
dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Extensive
Nutzungen, wie insbesondere eine extensive Grünland- bzw. Weidenutzung,
sollen erhalten und gefördert und gegebenenfalls durch Pflegemaßnahmen
wie Entbuschung oder Pflegemahd ergänzt werden. Die Verbundfunktionen
der Heckenlandschaften für Arten der Trockenlebensräume sollen durch die
Schaffung breiter Säume mit mehrjähriger, extensiver Mahd verbessert werden.
07.12
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Sandlebensräume
bei Pechgraben
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Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner hervorragenden Bedeutung für
gefährdete Lebensräume und Arten vorrangig erhalten und gesichert werden.
Es umfasst mehrere Sandgruben, denen auf Grund ihrer reichen faunistischen
Ausstattung große artenschutzfachliche Bedeutung zukommt. Insbesondere
aus der Tiergruppe der Hautflügler liegen zahlreiche Nachweise auch stark
gefährdeter und vom Aussterben bedrohter Arten vor. Weiterhin sind gefährdete
Laufkäfer, Heuschrecken und Tagfalter nachgewiesen. Als wertgebende Amphibienarten
sind Kreuz- und Knoblauchkröte zu nennen.
Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb des dargestellten
Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung, d. h. den
für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren
sein. Die derzeit betriebenen Sandabbaustellen sind nach Beendigung des
Abbaus der Sukzession zu überlassen und für den Naturschutz zu sichern.
In Abhängigkeit von den Zielen des Arten- und Biotopschutzes sind gegebenenfalls
Pflegemaßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung von Rohbodenstandorten
erforderlich.
07.13
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Kernbereiche der Kronachsenke
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Die insbesondere im Umfeld der Ortschaften
Benk und Deps gelegenen Kernbereiche der Kronachsenke sollen wegen ihrer
hervorragenden Bedeutung für gefährdete Lebensräume und Arten der Feuchtgebiete
vorrangig erhalten und gesichert werden. Zugleich soll hiermit auch die
Sicherung und Entwicklung bedingt naturnaher Fließgewässer einschließlich
ihrer Uferzonen und natürlichen Überschwemmungsgebiete sowie von Böden
mit hervorragender Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften
gewährleistet werden.
Das dargestellte Gebiet ist durch kleinflächige
Feuchtwiesenreste gekennzeichnet, welche als Brut- und Nahrungshabitate
gefährdeter Wiesenbrüter von Bedeutung sind.
Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen
innerhalb des dargestellten Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung,
d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes,
zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität dieser Landschaft
erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Auentypische Vegetationsstrukturen
wie Grünland oder Niedermoorreste sollen erhalten und insbesondere durch
Wiedervernässungs- und Extensivierungsmaßnahmen verbessert werden. Die
stellenweise vorhandenen Beeinträchtigungen der Gewässerbettstruktur sollen
zur Verbesserung der Verbundfunktionen beseitigt und eine eigendynamische
Entwicklung gefördert werden.
07.14
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Heckengebiete und Trockenlebensräume des Bayreuther Muschelkalkzuges
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Die strukturreichen Heckengebiete und Trockenlebensräume des Bayreuther
Muschelkalkzuges sollen aufgrund ihrer hervorragender Bedeutung für die
Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten sowie als wichtiges
Bindeglied einer regionalen Verbundachse für Arten der Trockenlebensräume
vorrangig erhalten und gesichert werden. Hiermit sollen zugleich die besonderen
Landschaftsbildqualitäten, die z. T. hervorragende Bedeutung für die stadtnahe
Erholung haben, sowie Böden mit besonderer Bedeutung als Standort für
seltene Lebensgemeinschaften gesichert werden.
Das dargestellte Gebiet ist geprägt durch relativ steile Hanglagen,
in denen sich über Muschelkalk flachgründige, steinige Böden mit besonderem
Biotopentwicklungspotenzial wie insbesondere Rendzinen gebildet haben.
Auf diesen Standorten finden sich z. T. noch hochwertige Reliktvorkommen
von Mager- und Trockenrasen, welche als Lebensraum zahlreicher gefährdeter
Tagfalter- und Heuschreckenarten von Bedeutung sind. In Teilbereichen
sind sowohl als Lebensraum wie auch für das Landschaftsbild bedeutsame
Heckengebiete vorhanden.
Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb des dargestellten
Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung, d. h. den
für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren
sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild
dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Extensive
Nutzungen, wie insbesondere eine extensive Weidenutzung bzw. Wanderschäferei,
sollen erhalten und gefördert werden. Die Biotopverbundfunktionen sollen
durch die Entwicklung periodisch genutzter magerer Saumzonen und die Entwicklung eines Triftwegesystems verbessert
werden.
07.15
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Roter Main und Nebengewässer südlich Bayreuth
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Das dargestellte Gebiet ist aufgrund seiner
hervorragenden Bedeutung und Biotopverbundfunktionen für gefährdete Lebensräume
der Feuchtgebiete und Fließgewässer vorrangig zu erhalten und zu sichern.
Damit sollen zugleich die besonderen Landschaftsbildqualitäten und die
in Teilbereichen vorhandene hervorragende Bedeutung für die stadtnahe
Erholung gesichert werden. Zugleich dient das dargestellte Gebiet der
Sicherung noch weitgehend naturnaher Fließgewässer einschließlich ihrer
Uferzonen und natürlichen Überschwemmungsgebiete, der Erhaltung und Entwicklung
von Böden mit hervorragender Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften
sowie der Sicherung von Kaltluftleitbahnen hervorragender Bedeutung.
Das Gebiet umfasst die Niederung des Roten
Mains südlich Bayreuth einschließlich des Craimoosweihers sowie die Ölschnitzniederung. Es ist gekennzeichnet durch
Reste feuchter Grünlandstandorte, Zwischenmoore und naturnahe Stillgewässer
mit ausgedehnten Verlandungszonen wie den Craimoosweiher. Diese Biotopstrukturen
sind von hervorragender Bedeutung für gefährdete Feuchtgebietsarten und
den Biotopverbund. Die Talniederungen sind darüber hinaus von
herausragender Bedeutung für die Kaltluftzufuhr in die Stadt Bayreuth.
Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen
innerhalb des dargestellten Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung,
d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes,
zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität dieser Landschaft
erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Vor allem sollen bauliche
Entwicklungen innerhalb der Auen aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes,
des Hochwasserschutzes und des Klimaschutzes vermieden werden. Auentypische
Vegetationsstrukturen wie Feuchtgrünland oder Niedermoorreste sollen erhalten
und insbesondere durch Wiedervernässungs- und Extensivierungsmaßnahmen
verbessert werden. Die stellenweise vorhandenen Beeinträchtigungen der
Gewässerbettstruktur sollen zur Verbesserung der Verbundfunktionen beseitigt
und eine eigendynamische Entwicklung gefördert werden.
07.16
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Haidenaab- und Flernitzbachniederung
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Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner hervorragenden
Bedeutung als Auenfunktionsraum und natürliches Überschwemmungsgebiet
vorrangig erhalten und gesichert werden. Zugleich soll hiermit auch die
Sicherung und Entwicklung gefährdeter Lebensräume und Arten der Feuchtgebiete,
bedingt naturnaher Fließgewässer einschließlich ihrer Uferzonen sowie
von Böden mit hervorragender Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften
gewährleistet werden.
Das Gebiet umfasst die überwiegend grünlandgenutzten
Abschnitte der Talauen von Haidenaab und Flernitzbach einschließlich angrenzender
wertvoller Teichkomplexe und Kiesweiher. Die Gewässerniederung einschließlich
der Teichgebiete ist Lebensraum zahlreicher gefährdeter Pflanzen-, Tagfalter-, Libellen- und
Heuschreckenarten. Darüber hinaus konnten gefährdete Vogelarten wie Bekassine
und Flussregenpfeifer nachgewiesen werden.
Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen
innerhalb des dargestellten Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung,
d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes,
zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität dieser Landschaft
erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Auentypische Vegetationsstrukturen
wie Feuchtgrünland sollen erhalten und intensivere Grünlandnutzungen durch
Wiedervernässungs- und Extensivierungsmaßnahmen verbessert werden. Die
stellenweise vorhandenen Beeinträchtigungen der Gewässerbettstruktur sollen
zur Verbesserung der Verbundfunktionen beseitigt und eine eigendynamische
Entwicklung gefördert werden. Teiche und Weiher sind in das Verbundsystem
der Fließgewässer einzubeziehen und u. a. durch Entwicklung naturnaher
Verlandungsbereiche zu verbessern.
07.17
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Keuper-Lias Hügelland um Veitlahm
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Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner besonderen
Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Arten und deren Lebensräumen
erhalten und weiterentwickelt werden. Hiermit sollen zugleich Kaltluftentstehungs-
und Waldgebiete mit besonderen klimatisch-lufthygienischen Ausgleichsfunktionen
für die Stadt Kulmbach gesichert werden.
Die Landschaft des Gebietes ist durch den kleinräumigen Wechsel zwischen
vergleichsweise reich strukturierten Offenlandbereichen und Wäldern geprägt
und weist aktuell eine mittlere Lebensraumqualität auf. Die Bachniederung
der Dobrach ist von hervorragender Bedeutung für den Kaltluftzufluss in
das Kulmbacher Stadtgebiet und übernimmt darüber hinaus Biotopverbundfunktionen.
In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und
der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen
Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen
Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt
werden. Insbesondere soll der für die Lebensraumqualitäten bedeutsame
Strukturreichtum des Gebietes erhalten und verbessert werden.
07.18
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Keuper-Lias Hügelland zwischen Kulmbach und Bayreuth
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Das Keuper-Lias Hügelland südwestlich von Kulmbach
soll aufgrund seiner besonderen Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung
von Arten und deren Lebensräumen sowie seiner besonderen Landschaftsbildqualitäten
gesichert und weiterentwickelt werden. Hierdurch sollen zugleich Böden
mit besonderer Bedeutung als Standorte für seltene Lebensgemeinschaften
erhalten und verbessert werden.
Das dargestellte Gebiet weist ein hügeliges
Relief und eine relativ kleinteilig gegliederte Kulturlandschaft auf.
Die zumeist landwirtschaftlich genutzten Flächen werden oft von Hecken
oder Gehölzen untergliedert. In den Talauen markiert Uferbegleitvegetation
den Lauf der Bäche und kleine Wälder, zumeist Laubwälder, beleben das
Landschaftsbild zusätzlich. Zudem finden sich über das ganze Gebiet verteilt
kleine Seitentälchen und Mulden mit mehr oder weniger feuchten bzw. wechselfeuchten
Böden. Diese häufig durch Meliorationsmaßnahmen bedrohten Standorte sollen
zur Erhaltung der Standortvielfalt in ihrem Wasserhaushalt nicht verändert
werden und bieten Ansatzpunkte für Biotopentwicklungsmaßnahmen.
In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen
des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu.
Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden,
dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes
nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere sollen die charakteristische
Eigenart der Landschaft und der Biotopverbund von Lebensräumen der Kulturlandschaft
erhalten und gefördert werden.
07.19
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Nadelwälder des Kulmbacher Sandsteinrückens
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Das dargestellte Gebiet soll aufgrund seiner
besonderen Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Arten und deren
Lebensräumen sowie seiner besonderen Landschaftsbildqualitäten gesichert
und weiterentwickelt werden.
Das dargestellte Gebiet umfasst den Bereich
des Kulmbacher Sandsteinrückens, dessen basenarme Böden zumeist mit Nadelwald
bestockt sind. Diese Wälder sind als Nahrungshabitat für gefährdete Fledermausarten
wie z.B. die Mopsfledermaus von Bedeutung. Der Bereich weist besondere
Landschaftsbildqualitäten auf und ist auch als Naherholungsgebiet für
die Stadt Kulmbach von Bedeutung.
In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen
des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu.
Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden,
dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes
nicht beeinträchtigt werden. Zur Begrenzung der Versauerungsgefährdung
sowie zur Verbesserung der Landschaftsbild- und Lebensraumqualitäten soll
der Laubholzanteil deutlich erhöht werden. Grundsätzlich ist eine weitere
Förderung der Strukturvielfalt durch die Erhöhung des Alt- und Totholzanteils
anzustreben.
07.20
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Randbereiche des Lindauer Moores
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Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner besonderen
Bedeutung und Entwicklungspotenziale für gefährdete Lebensräume der Feuchtgebiete
gesichert und weiterentwickelt werden. Hiermit sollen zugleich die Pufferfunktionen
für die angrenzenden, vorrangig zu sichernden Kernlebensräume erhalten
und gefördert werden.
Das dargestellte Gebiet umfasst die ehemaligen,
durch Entwässerung degenerierten Randbereiche des Lindauer Moores, welche
überwiegend durch intensive Grünlandnutzung und vereinzelt auch Ackernutzung
geprägt sind. Die Bereiche sind als Pufferzonen für die noch weitgehend
intakten Feuchtlebensräume des Lindauer Moores von Bedeutung und weisen
entsprechende Wiedervernässungspotenziale auf.
In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen
des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu.
Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden,
dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes
nicht beeinträchtigt werden. Zur Verbesserung der Lebensraumqualitäten
soll eine Wiedervernässung intensiv genutzter Grünlandbereiche angestrebt
werden, welche durch eine Renaturierung der Trebgast, einhergehend mit
der Schaffung von Überflutungsmöglichkeiten, unterstützt werden kann.
Das Gebiet ist entsprechend als Suchraum für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
geeignet.
07.21
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Talsystem der Warmen Steinach und ihrer Zuflüsse
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Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner hervorragenden
Landschaftsbildqualitäten und seiner hervorragenden Bedeutung für die
ruhige, naturbezogene sowie z. T. stadtnahe Erholung gesichert und weiterentwickelt
werden. Hiermit sollen zugleich die besondere Bedeutung und Entwicklungspotenziale
für gefährdete Lebensräume der Fließgewässer sowie die hervorragende Bedeutung
der Steinachniederung für den Kalt- und Frischlufttransport in die Stadt
Bayreuth gesichert und weiterentwickelt werden.
Das dargestellte Gebiet umfasst die Steinach
und ihre überwiegend naturnahen Zuflüsse ab dem Austritt aus dem Hohen
Fichtelgebirge sowie die umgebende, reich strukturierte Kulturlandschaft.
Die Fließgewässer sind durch mäßige bis geringe Belastungen gekennzeichnet
und werden häufig von Grünland oder Gehölzen begleitet. An beiden Flanken
des Tals ziehen sich Heckenstrukturen oder Obstwiesen durch die freie
Flur und beleben das Landschaftsbild. Vereinzelt sind kleinere Waldbereiche
eingestreut. Der Talgrund ist von hervorragender Bedeutung für die Zufuhr
von Kaltluft in das Bayreuther Stadtgebiet.
In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen
des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu.
Alle raumbedeutsamen Maßnahmen und Planungen sollten so abgestimmt werden,
dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes
nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere ist die Inanspruchnahme der
Auenbereiche durch Bauvorhaben zu vermeiden. Die Gewässergüte soll erhalten
und verbessert werden. Zudem sollen Beeinträchtigungen der Gewässerbettstruktur
und Durchgängigkeit durch Querbauwerke vermieden und die Lebensraum- und
Verbundfunktionen für Arten der Fließgewässer und Feuchtbiotope durch
Verbesserungen der Gewässerbettstruktur und der ökologischen Durchgängigkeit
des Fließgewässers gefördert werden. Die Grünlandnutzung soll in den Auebereichen
erhalten und zum Schutz gegen Erosion und Nährstoffeinträge ausgeweitet
werden. Entlang der Fließgewässer
sollten durchgehende, mindestens 10 m (besser 20 m) breite Gewässerschutzzonen
entwickelt werden, in denen die Bäche ihre natürliche Dynamik verstärkt
zur Entfaltung bringen können. Das Gebiet ist entsprechend als
Suchraum für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geeignet.
07.22
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Steinach-, Schorgast- und Kronachsenke
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Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner besonderen
Bedeutung und Entwicklungspotenziale für gefährdete Lebensräume und den
Biotopverbund gesichert und weiterentwickelt werden. Hiermit sollen zugleich
die in Teilbereichen vorhandenen hervorragenden Landschaftsbild- und
Erholungsqualitäten gesichert werden.
Das Gebiet umfasst die weite Schwemmlandsenke
der Steinach und Schorgast sowie die Kronachsenke. Diese Bereiche sind
durch hohe Anteile an zumeist intensiver genutztem Grünland gekennzeichnet,
welches Puffer- und Biotopverbundfunktionen für die Kernlebensräume in
den eigentlichen Auenbereichen übernimmt. Teilbereiche sind noch stärker
durch Heckenstrukturen gegliedert und weisen daher hervorragende Landschaftsbild-
und Erholungsqualitäten auf.
In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen
des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu.
Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden,
dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes
nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere soll Grünlandumbruch vermieden
werden. Zur Verbesserung der Lebensraumqualitäten und Biotopverbundfunktionen
sowie zur Aufwertung des Landschaftsbildes soll auf den ackerbaulich genutzten
Flächen die Schaffung breiter Krautsäume mit mehrjähriger, extensiver
Mahd und eine Erhöhung des Heckenanteils gefördert werden. Das Gebiet
ist entsprechend als Suchraum für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geeignet.
07.23
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Entwicklungsbereiche der Kronachaue
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Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner besonderen
Bedeutung und Entwicklungspotenziale für gefährdete Lebensräume der Feuchtgebiete
gesichert und weiterentwickelt werden. Hiermit sollen zugleich die Populationen
der angrenzenden, vorrangig zu sichernden Kernlebensräume stabilisiert
und gefördert, die Sicherung von Böden mit hervorragender Bedeutung als
Standort für seltene Lebensgemeinschaften gewährleistet sowie geeignete
Retentionsräume erhalten und entwickelt werden.
Das Gebiet umfasst die ehemals feuchten, durch
Entwässerung degenerierten Auenböden der Kronachniederung, welche überwiegend
durch intensive Grünlandnutzung und vereinzelt auch Ackernutzung geprägt
sind. Diese Böden mit hervorragender Bedeutung als Standort für seltene
Lebensgemeinschaften sollen zur Vernetzung der noch vorhandenen Feuchtgebiete
vernässt und die vorhandenen Nutzungen entsprechend extensiviert werden.
In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen
des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu.
Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden,
dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes
nicht beeinträchtigt werden. Zur Verbesserung der Lebensraumqualitäten
soll eine Wiedervernässung intensiv genutzter Grünlandbereiche angestrebt
werden, welche durch eine Renaturierung der Kronach, einhergehend mit
der Schaffung von Überflutungsmöglichkeiten unterstützt werden kann. Damit
kann neben einer Aufwertung der Verbund- und Lebensraumfunktionen zugleich
ein Beitrag zur Hochwasserrückhaltung und zum Bodenschutz geleistet werden.
Das Gebiet ist entsprechend als Suchraum für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
geeignet.
07.24
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Weißer Main/ Obermain
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Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner besonderen Bedeutung und Entwicklungspotenziale
für gefährdete Lebensräume der Feuchtgebiete und Fließgewässer gesichert
und weiterentwickelt werden. Zugleich dient das dargestellte Gebiet der
Sicherung und Entwicklung bedingt naturnaher Fließgewässer einschließlich
ihrer Uferzonen und natürlichen Überschwemmungsgebiete sowie der Erhaltung
und Entwicklung von Böden mit hervorragender Bedeutung als Standort für
seltene Lebensgemeinschaften. Die Erhaltung und Erweiterung der Überschwemmungsgebiete
ist zugleich ein wichtiger Beitrag zum Hochwasserschutz.
Das Gebiet umfasst die stärker entwässerten und größerflächig durch Ackernutzung
geprägten Auenbereiche des Weißen Mains. Diese Bereiche weisen aufgrund
der Standortgegebenheiten und des Artenspektrums der angrenzenden naturnäheren
Auenabschnitte ein hervorragendes Potenzial für die Entwicklung von Fließgewässer-
bzw. Auenlebensräumen und die Verbesserung des Biotopverbundes auf.
In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und
der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen
Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen
Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt
werden. Insbesondere ist eine Überbauung der natürlichen Überschwemmungsgebiete
zu vermeiden. Zur Verbesserung der Lebensraumqualitäten soll eine Wiedervernässung
intensiv genutzter Grünlandbereiche angestrebt werden, welche durch eine
Renaturierung der Trebgast, einhergehend mit der Schaffung von Überflutungsmöglichkeiten,
unterstützt werden kann. Auentypische Vegetationsstrukturen wie Grünland
oder Auwald sollen erhalten und insbesondere in geeigneten, ackerbaulich
genutzten Überflutungsräumen entwickelt werden. Damit kann neben einer
Aufwertung der Verbund- und Lebensraumfunktionen zugleich ein Beitrag
zur Hochwasserrückhaltung und zum Bodenschutz geleistet werden. Die stellenweise
vorhandenen Beeinträchtigungen der Gewässerbettstruktur durch Begradigungen
oder Gewässerverbauungen sind zu beseitigen und eine eigendynamische
Entwicklung zu fördern. Das Gebiet ist entsprechend als Suchraum für Ausgleichs-
und Ersatzmaßnahmen geeignet.
07.25
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Biotopverbund Kirchleuser Platte
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Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner besonderen Bedeutung und Entwicklungspotenziale
für gefährdete Trockenlebensräume gesichert und weiterentwickelt werden.
Hiermit soll insbesondere der Biotopverbund für Arten der Trockenlebensräume
zwischen der Kirchleuser Malm-Hochfläche und dem Kulmbacher Muschelkalkzuges
verbessert und damit ein Beitrag zur Stabilisierung der Populationen in
den Kernbereichen geleistet werden.
Das zu großen Teilen ackerbaulich genutzte Gebiet weist noch Restbestände
von Hecken und Magerrasensäumen auf, welche geeignete Ansatzpunkte für
die Verbesserung des Biotopverbundes und des Landschaftsbildes bilden.
In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und
der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen
Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen
Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt
werden. Zur Verbesserung der Lebensraumqualitäten und Biotopverbundfunktionen
sowie zur Aufwertung des Landschaftsbildes ist die Schaffung breiter besonnter
Säume mit mehrjähriger, extensiver Mahd und eine Erhöhung des Heckenanteils
anzustreben. Das Gebiet ist entsprechend als Suchraum für Ausgleichs-
und Ersatzmaßnahmen geeignet.
07.26
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Bayreuther Muschelkalkzug
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Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner besonderen Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von
Arten der Trockenlebensräume und seiner besonderen bis hervorragenden
Landschaftsbildqualitäten erhalten und
weiterentwickelt werden. Hiermit sollen zugleich die besondere Bedeutung
als Kaltluftentstehungsgebiet gesichert werden sowie der Biotopverbund
verbessert und die Populationen der angrenzenden Kernlebensräume stabilisiert
und gefördert werden.
Das dargestellte Gebiet ist geprägt durch relativ steile Hanglagen, in
denen sich über Muschelkalk flachgründige, steinige Böden mit besonderem
Biotopentwicklungspotenzial wie insbesondere Rendzinen gebildet haben.
Wertvolle Mager- und Trockenrasen sind auf diesen Standorten allerdings kaum noch
zu finden und daher vordringlich zu entwickeln.
In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und
der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen
Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen
Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt
werden. Zur Verbesserung der Lebensraumqualitäten und Biotopverbundfunktionen
sowie zur Aufwertung des Landschaftsbildes sind insbesondere der Anteil
extensiv genutzten Grünlands zu erhöhen und breite, besonnte Säume mit
mehrjähriger, extensiver Mahd zu schaffen. Das Gebiet ist entsprechend
als Suchraum für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geeignet.
07.27
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Keuper-Lias Hügelland um Bayreuth
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Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner besonderen Bedeutung und Entwicklungspotenziale
für gefährdete Lebensräume gesichert und weiterentwickelt werden. Hiermit
sollen zugleich besondere Landschaftsbild- und Erholungsqualitäten, stellenweise
Böden mit besonderer Bedeutung als Standorte
für seltene Lebensgemeinschaften erhalten und verbessert sowie
die in Teilbereichen besondere Bedeutung für die Kaltluftproduktion und
den Klimaschutz erhalten werden.
Das Gebiet umfasst den Hummelgau, die Herzogsleiter
und das Keuper-Lias Hügelland südlich Bayreuth. Im dargestellten
Gebiet finden sich verteilt kleine Tälchen und Niederungen mit einen hohen Anteil feuchter und wechselfeuchter Böden,
welche z. T. als Grünland genutzt werden und eine besondere Bedeutung
und Entwicklungspotenziale für gefährdete Lebensräume aufweisen. Die Herzogsleiter ist ein nadelwalddominierter Keuper-Lias-Anstieg
mit Laub- und Mischwaldbereichen, welcher die Kulisse von Bayreuths Norden
bestimmt. Insbesondere die Offenlandbereiche
innerhalb des Gebietes sind zu großen Teilen als Kaltluftentstehungsgebiete
für den Kaltluftabfluss in den Talniederungen
von Mistelbach, Ölschnitz und Rotem
Main von Bedeutung. Die landwirtschaftlich
geprägte Kulturlandschaft mit den stellenweise eingestreuten Waldflächen
ist von besonderer Bedeutung für die naturnahe Erholung.
In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und
der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen
Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen
Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt
werden. Die vorhandenen Feuchtstandorte sollen
zur Erhaltung der Standortvielfalt in ihrem Wasserhaushalt nicht verändert
und die standortangepasste Grünlandnutzung erhalten werden. Zur
Verbesserung der Lebensraumqualitäten und Biotopverbundfunktionen sowie
zur Aufwertung des Landschaftsbildes soll der Anteil an Grünland und gliedernden
Gehölzstrukturen erhöht werden. Das Gebiet ist entsprechend als Suchraum
für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geeignet.
07.28
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Entwicklungsbereiche der Haidenaab
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Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner besonderen Bedeutung als Retentionsraum
und seiner Entwicklungspotenziale für gefährdete Lebensräume und den
Biotopverbund gesichert und weiterentwickelt werden. Hiermit soll zugleich
die Erhaltung und Entwicklung von Böden mit hervorragender Bedeutung als
Standort für seltene Lebensgemeinschaften gewährleistet werden.
Das Gebiet umfasst die stärker veränderten Gewässer- und Auenbereiche
der Haidenaab, welche zur Stabilisierung der Populationen angrenzender
Kernbereiche sowie zur Verbesserung des Biotopverbundes erhalten und entwickelt
werden sollen. Charakteristisch sind hier ehemals stark vernässte Standorte
mit hohem Entwicklungspotenzial und stärker ausgebaute Gewässerabschnitte.
In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und
der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen
Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen
Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt
werden. Insbesondere sind die Auenbereiche gegenüber Flächenansprüchen
durch Bauvorhaben zu sichern und in ihrer Funktion als natürliche Lebens-
und Retentionsräume zu verbessern. Weitere Beeinträchtigungen der Gewässer
durch Querbauwerke sollen vermieden und die Lebensraum- und Verbundfunktionen
für Arten der Fließgewässer und Feuchtbiotope durch Verbesserungen der
Gewässergüte, der Gewässerbettstruktur und insbesondere der ökologischen
Durchgängigkeit der Gewässer weiter gefördert werden. Entsprechend ist
das Gebiet als Suchraum für Kompensationsmaßnahmen geeignet.
07.29
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Nadelwaldbestände des Heinersreuther und Limmersdorfer Forstes
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Die Nadelwaldbestände des Heinersreuther und Limmersdorfer Forstes sollen
aufgrund ihrer hohen Lebensraumqualitäten und Entwicklungspotentiale erhalten
und weiterentwickelt werden. Hiermit sollen zugleich ihre Funktionen für
die naturnahe Erholung sowie die Bodenschutzfunktionen erhalten und verbessert
werden.
Das dargestellte Gebiet ist geprägt durch großflächige,
weitgehend ungestörte Nadelwaldbestände, welche für Waldarten mit großen
Arealansprüchen von Bedeutung sind. Als weitere wertgebende Artvorkommen
sind zudem u.a. Rauhfußkauz, Sperlingskauz, diverse Amphibienarten sowie
das Große Mausohr zu nennen.
In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und
der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen
Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen
Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt
werden. Insbesondere sollen Zerschneidungen
des Waldgebietes durch Verkehrstrassen vermieden werden. Grundsätzlich
soll der Laubholzanteil deutlich vermehrt und eine Verbesserung der Strukturvielfalt
innerhalb der Waldbestände durch die Erhöhung des Alt- und Totholzanteils
angestrebt werden. Offenlandlebensräume wie Vermoorungen, Wiesentäler,
Waldwiesen sollen erhalten, d. h. nicht weiter aufgeforstet werden.
Naturnahe Bäche sollen erhalten bzw. durch Unterstützung einer eigendynamischen
Entwicklung verbessert werden.
07.30
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Entwicklungsräume der Trebgastniederung
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Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner besonderen Bedeutung und Entwicklungspotenziale
für gefährdete Lebensräume und den Biotopverbund gesichert und weiterentwickelt
werden. Hiermit soll zugleich die Erhaltung und Entwicklung von Böden
mit hervorragender Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften
sowie die Sicherung geeigneter Retentionsräume gewährleistet werden.
Das Gebiet umfasst die stärker veränderten Gewässer- und Auenbereiche
der Trebgast zwischen Harsdorf und Bindlach, welche zur Stabilisierung
der Populationen angrenzender Kernbereiche sowie zur Verbesserung des
Biotopverbundes erhalten und entwickelt werden sollen. Charakteristisch
sind hier ehemals stark vernässte Standorte mit hohem Entwicklungspotenzial
und stärker ausgebaute Gewässerabschnitte.
In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und
der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen
Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen
Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt
werden. Insbesondere sind die Auenbereiche gegenüber Flächenansprüchen
durch Bauvorhaben zu sichern und in ihrer Funktion als natürliche Lebens-
und Retentionsräume zu verbessern. Weitere Beeinträchtigungen der Gewässer
durch Querbauwerke sollen vermieden und die Lebensraum- und Verbundfunktionen
für Arten der Fließgewässer und Feuchtbiotope durch Verbesserungen der
Gewässergüte, der Gewässerbettstruktur und insbesondere der ökologischen
Durchgängigkeit der Gewässer weiter gefördert werden. Entsprechend ist
das Gebiet als Suchraum für Kompensationsmaßnahmen geeignet.
07.31
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Gipskeuperhänge westlich Neuenmarkt und östlich Stadtsteinach
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Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner hervorragenden
Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung des Landschaftsbildes und
seiner hervorragenden Erholungsqualitäten gesichert und weiterentwickelt
werden. Hiermit sollen zugleich die besonderen Lebensraumqualitäten erhalten
und verbessert sowie der Biotopverbund unterstützt werden.
Das Gebiet umfasst den von Gipskeuper überlagerten
Nordostabfall des Kulmbacher Muschelkalkrückens westlich Neuenmarkt sowie
die Gispkeuperhänge im Anstieg zum Frankenwald östlich Stadtsteinach.
Das Gebiet weist aufgrund des Reliefs und gliedernder Gehölzstrukturen
hervorragende Landschaftsbild und Erholungsqualitäten auf. Insbesondere
die Gipskeuperhänge westlich Neuenmarkt sind als Puffer und Ergänzungsräume
für den angrenzenden Muschelkalkzug von Bedeutung.
In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und
der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen
Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen
Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt
werden. Extensive Nutzungen, wie insbesondere eine extensive Grünland-
bzw. Weidenutzung, sollen erhalten und gefördert werden. Die Strukturvielfalt
und die Biotopverbundfunktionen des Gebietes sollen durch die Förderung
von Hecken und Saumstrukturen verbessert werden.
 
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