Erläuterungen und Begründungen zu
den vorgeschlagenen landschaftlichen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten |
Erläuterungen und Begründungen zu den vorgeschlagenen
landschaftlichen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten
Nachstehend werden die fachgutachtlichen Vorschläge des Naturschutzes
und der Landschaftspflege zur Ausweisung von landschaftlichen Vorrang-
und Vorbehaltsgebieten näher erläutert und begründet. Dabei benennt der
erste Absatz die wichtigsten Erhaltungs- und Entwicklungsziele, zu deren
Zweck die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete ausgewiesen werden sollen. Der
zweite Absatz beschreibt die wichtigsten Funktionen und Werte der Gebiete,
welche den regionalplanerischen Sicherungsbedarf begründen. Der dritte
Absatz enthält Hinweise für die regionalplanerische Koordination raumbezogener
Nutzungsansprüche sowie Hinweise für andere Fachplanungen bzw. spezielle
Naturschutzmaßnahmen.
Weitergehende Begründungen für den regionalplanerischen Sicherungsbedarf
finden sich in den der jeweiligen Zweckbestimmung entsprechenden schutzgutspezifischen
Zielkonzepten.

08 Landschaftsräume
der Nördlichen Frankenalb
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08.01
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Trockenlebensräume
der Hochfläche der Wiesentalb und Albtrauf
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Das dargestellte Gebiet ist aufgrund der hohen
Lebensraumqualität seiner Heckenlandschaften und Biotopkomplexe magerer
Standorte, der günstigen Voraussetzungen für die weitere Entwicklung derartiger
seltener und gefährdeter Lebensräume sowie seiner artenreichen Laub- und
Mischwälder entlang des steilen nordöstlichen Albtraufes vorrangig zu
erhalten und zu sichern. Zugleich soll hiermit auch die Erhaltung der
Bodenfunktionen auf noch weitgehend naturnahen und unbeeinträchtigten
Böden gewährleistet, die strukturreiche Kulturlandschaft der Kulmbacher
Albhochfläche in ihrer Bedeutung für die Erholung erhalten und verbessert
sowie der Schutz des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen gesichert werden.
Das Gebiet zeichnet sich durch eine strukturreiche
Kulturlandschaft aus, welche zahlreiche gefährdete Biotopkomplexe mit
hoher Lebensraumbedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften aufweist.
Hervorzuheben sind hier reich strukturierte Heckengebiete, Magerrasen,
wärmeliebende Säume und Ranken, lichte Kiefernwälder sowie z. T. mittelwaldartig
genutzte, standortgerechte Laub- und Mischwälder. Eine besondere Bedeutung
kommt in diesem Gebiet vor allem der Sicherung und Vernetzung der Magerrasen
zu, welche häufig durch Nutzungsaufgabe bedroht sind. Dies erfordert die
Erhaltung und Förderung einer extensiven Grünlandwirtschaft, insbesondere
durch Wanderschäferei sowie die Verbesserung des Biotopverbundes durch
Erweiterung und Extensivierung von Säumen und Ranken.
Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen
innerhalb des dargestellten Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung,
d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes,
zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das
Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu
vermeiden. Die behutsame Förderung naturbezogener Erholungsformen wie
Wandern oder Spazieren gehen ist in dem dargestellten Gebiet i. d. R.
mit den Zielen des Arten- und Biotopschutzes zu vereinbaren. Die viele
Ortsränder prägenden Streuobstwiesen, die zum Arten- und Biotopreichtum
der Landschaft beitragen, sollen erhalten, d. h. insbesondere bei Siedlungserweiterungen
entsprechend berücksichtigt werden.
08.02
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Wiesenttal
mit Seitentälern
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Das Wiesenttal mit seinen Seitentälern Aufseß-,
Kainach-, Truppach-, Zeubach-, Ailsbach- und Püttlachtal ist als landesweiter
Erhaltungs- und Entwicklungsschwerpunkt seltener und gefährdeter Lebensräume
sowie für den überregional bis landesweit bedeutsamen Biotopverbund von
Feucht- und Trockenlebensräumen vorrangig zu erhalten und zu sichern.
Zugleich sollen hiermit auch die herausragenden Landschaftsbildqualitäten
und die hervorragende Bedeutung für die ruhige, naturbezogene Erholung
bewahrt werden. Darüber hinaus dient das dargestellte Gebiet der Sicherung
noch weitgehend naturnaher Fließgewässer einschließlich ihrer Uferzonen
und natürlichen Überschwemmungsgebiete.
Das dargestellte Gebiet ist geprägt durch steilhängige
Täler mit strukturreichen Laubwäldern, häufig freistehenden Kalkfelsen,
Wacholderheiden und naturnahen, z. T. durch Feuchtgrünland geprägte Flussauen.
Aufgrund dieser Strukturvielfalt und der ausgedehnten Karsthöhlensysteme
kommt dem gesamten Bereich eine europaweite Bedeutung als Nahrungshabitat
sowie Sommer- und Winterlebensraum zahlreicher gefährdeter Fledermausarten
zu. Die naturnahen und meist unverbauten, häufig nur gering bis mäßig
belasteten Fließgewässer mit ihren Vorkommen von Wasseramsel, Eisvogel,
Bachneunauge, Elritze, Äsche, Steinkrebs, Edelkrebs, Bachmuschel u. v. a.
stellen einen landesweit bzw. zumindest überregional bedeutsamen Lebensraum
dar.
Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen
innerhalb des dargestellten Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung,
d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes
zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das
Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu
vermeiden. Durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. Besucherlenkung, sind Konflikte
zwischen der Erholungsnutzung wie insbesondere dem Klettern und dem Schutz
der Lebensräume weiter zu entflechten. Als wichtige Verbindungskorridore
zwischen Nördlicher Frankenalb und Mittelfränkischem Becken und damit
zum System des Mains soll die Verbundfunktion der Fließgewässer des Gebietes
für Arten der Gewässer- und Feuchtbiotope gefördert werden. Daneben soll
an Talhängen auch der Biotopverbund für Arten der Trockenstandorte auf
Kalk erhalten und weiter ausgebaut werden. In den Offenlandlebensräumen
soll die vorhandene extensive Nutzung erhalten bleiben. Erstaufforstungen
dieser Flächen sind zu vermeiden.
08.03
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Sand-Kiefernwälder
des Heiligenwaldes westlich von Lindenhardt
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Die Sand-Kiefernwälder des Heiligenwaldes sind
aufgrund ihrer herausragenden Bedeutung für den Arten und Biotopschutz
vorrangig zu erhalten und zu sichern. Im Vordergrund stehen dabei Schutz
und Pflege der individuenreichen Bestände stark gefährdeter und hoch schutzwürdiger
Flachbärlappe. Zugleich soll hiermit auch die Erhaltung der Bodenfunktionen
auf noch weitgehend naturnahen und unbeeinträchtigten Böden sowie der
Schutz des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen gewährleistet werden.
Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb des dargestellten
Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung, d. h. den
für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren
sein. Die forstwirtschaftliche Nutzung ist entsprechend den Schutzerfordernissen
der Flachbärlappbestände anzupassen.
08.04
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Oberlauf
der Pegnitz
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In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes
und der Landschaftspflege ein herausragendes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen
Planungen und Maßnahmen innerhalb des dargestellten Gebietes müssen mit
seiner vorrangigen Zweckbestimmung, d. h. den für das Gebiet benannten
Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe,
welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft
erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Innerhalb der Aue sollen
insbesondere Flächeninanspruchnahmen durch Bebauung zur Erhaltung der
Lebensraumqualitäten, der Retentionsfunktionen und des Kaltluftabflusses
vermieden werden.
08.05
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Kulturlandschaft
der Pegnitzalb
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Die Kulturlandschaft der Pegnitzalb ist aufgrund
ihrer herausragenden Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften und
ihren besonderen Biotopverbundfunktionen vorrangig zu erhalten und zu
sichern. Hiermit soll zugleich der Schutz des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen
sowie der Erosionsschutz gewährleistet werden.
Das dargestellte Gebiet ist durch strukturreiche
Heckenlandschaften gekennzeichnet, in welche Felsknocks, lichte Kiefernwälder
(i. d. R. Steppenheide-Kiefernwaldrelikte), Wacholderheiden,
Kalktrockenrasen und Ranken mit wärmeliebenden Saumgesellschaften eingestreut
sind. Stellenweise finden sich ortsrandprägende Streuobstwiesen und
Hüllweiher.
Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb des
dargestellten Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung,
d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes
zu vereinbaren sein. Das landschaftsprägende Biotopmosaik ist in seiner
Bedeutung für den Biotopverbund zu erhalten. Aufforstungen von Grenzertragsstandorten
sollen vermieden werden. Extensive Nutzungen wie insbesondere Schafbeweidung
sind zu erhalten und zu fördern. Die viele Ortsränder prägenden Streuobstwiesen,
die zum Arten- und Biotopreichtum der Landschaft beitragen, sollen erhalten,
d. h. insbesondere bei Siedlungserweiterungen entsprechend berücksichtigt
werden.
08.06
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Süd-östlicher
Veldensteiner Forst
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Die süd-östlichen Waldbereiche des Veldensteiner
Forstes sind als repräsentativer Ausschnitt an Nadelwäldern der
Albhochfläche sowie aufgrund ihrer hervorragenden
Lebensraumqualitäten für gefährdete Arten vorrangig zu erhalten und zu
sichern. Hiermit sollen zugleich die herausragende Bedeutung des Waldgebietes
für die naturbezogene Erholung sowie die Grundwasser- und Bodenschutzfunktionen
der Waldbestände gesichert werden.
Im Veldensteiner Forst ist der Weiße Jura überwiegend
von nährstoffarmen Kreide-sanden überdeckt, auf denen strukturreiche Mischbestände
aus Fichte und Kiefer stocken. In den Waldbereich eingestreut ist eine
Reihe wertvoller Sonderstandorte wie Felsgruppen (Riff- und Dolomitkalk),
Blockhalden der Quarzsandsteine, Dolinen, Schluchten, Quellbereiche, ehemalige
Sandabbauflächen, Alt- und Totholzinseln, welche gefährdeten Tierarten
wie Schwarzspecht, Rauhfußkauz, Hohltaube, Ziegenmelker oder Baumfledermäusen
Lebensraum bieten. Besonders sind die nach Anhang II FFH-Richtlinie 92/43/EWG
europaweit schutzwürdigen Vorkommen des Frauenschuhs und des Grünen Kobold-Mooses
zu erwähnen.
Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen
innerhalb des dargestellten Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung,
d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes,
zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das
Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu
vermeiden. Insbesondere sollen weitere Zerschneidungen des Waldgebietes
durch Verkehrstrassen vermieden werden. Zur Begrenzung der Versauerungsgefährdung
soll der Laubholzanteil insbesondere in Bereichen mit Fichtenbestockung
erhöht werden. Hinsichtlich der Lebensraumqualitäten für stark gefährdete
Arten wie das Auerhuhn ist an stark sandigen, beerstrauchreichen Standorten
auch die Förderung der Kiefer sinnvoll. Grundsätzlich ist eine weitere
Förderung der Strukturvielfalt durch die Erhöhung des Alt- und Totholzanteils
anzustreben.
08.07
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Wälder
und kleinstrukturierte Kulturlandschaft der Betzensteiner Kuppenalb
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Das dargestellte Gebiet ist aufgrund der hohen
Lebensraumqualität seiner Laubwälder und der herausragenden naturschutzfachlichen
Bedeutung der kleinflächig verteilten, sehr trockenen und mageren Felsstandorte
vorrangig zu erhalten und zu sichern. Zugleich soll hiermit die kleinteilig
gegliederte Kuppenlandschaft der Albhochfläche in ihrer hervorragenden
Bedeutung für das Landschaftsbild und die naturnahe Erholung gesichert
und der Schutz des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen gewährleistet
werden.
Das Gebiet ist durch die von naturnahen Laubwäldern
bestandenen Dolomitkuppen geprägt, zwischen denen kleinflächig trockene
und magere Felsstandorte eingestreut sind, welche oft von lichten Kiefernwäldern,
Wacholderheiden, Kalktrockenrasen, wärmeliebenden Saumgesellschaften oder
Gebüschen und Feldgehölzen bedeckt sind. Insgesamt ergibt sich so ein
für den Arten- und Biotopschutz sowie das Landschaftserleben hoch bedeutsames
Biotopmosaik.
Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen
innerhalb des dargestellten Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung,
d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes,
zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das
Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu
vermeiden. Durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. Besucherlenkung, sind Konflikte
zwischen der Freizeit- und Erholungsnutzung sowie dem Schutz der Lebensräume
weiter zu entflechten. In den Offenlandlebensräumen soll die vorhandene
extensive Nutzung erhalten bleiben. Erstaufforstungen dieser Flächen sind
zu vermeiden.
08.08
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Hochflächen
der Wiesentalb und der östlichen Albabdachung
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Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner besonderen Bedeutung und Entwicklungspotenziale
für gefährdete Lebensräume und deren Arten gesichert und weiterentwickelt
werden. Hiermit sollen zugleich die Puffer- und Biotopverbundfunktionen
für die angrenzenden, vorrangig zu sichernden Kernlebensräume erhalten
und gefördert, die z. T. besonderen Erholungsqualitäten bewahrt und entwickelt
sowie der Grundwasserschutz verbessert werden.
Die Kulturlandschaft der Albhochflächen zwischen Aufseß und Wiesent ist
v. a. aufgrund der relativ hohen Vielfalt an Kleinstrukturen (Hecken,
Ranken, Raine und Feldgehölze) von besonderer Bedeutung für Arten und
Lebensräume und weist überwiegend auch besondere Qualitäten für die Erholung
auf. Bedingt durch das geringe Nitratrückhaltevermögen der Böden und die
hohe Durchlässigkeit der Karstgesteine ergeben sich zudem erhöhte Anforderungen
an den Grundwasserschutz.
In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und
der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen
Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen
Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt
werden und den erhöhten Schutzbedürfnissen des Grundwassers Rechnung getragen
wird. Zur Unterstützung des Biotopverbundes mit den angrenzenden Trockenlebensräumen
sowie zur Verbesserung der Landschaftsbildqualitäten sollen Verbundstrukturen
wie Säume und Hecken in ökologisch funktionsfähiger Dichte weiterentwickelt
werden. Insbesondere auf ackerbaulich genutzten, flachgründigen und ertragsschwachen
Standorten soll aus Gründen des Grundwasserschutzes sowie zur Unterstützung
der Biotopvernetzung eine Extensivierung der Nutzung angestrebt werden.
Diese Bereiche sind entsprechend als Suchräume für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
geeignet. Die behutsame Förderung naturbezogener Erholungsformen wie Wandern
oder Spazieren gehen ist in dem dargestellten Gebiet i. d. R.
mit den Zielen des Arten- und Biotopschutzes zu vereinbaren.
08.09
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Kleinstrukturierte
Hochflächen der Wiesentalb
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Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner hervorragenden Erholungs- und
Landschaftsbildqualitäten sowie seiner besonderen Bedeutung und Entwicklungspotenziale
für gefährdete Lebensräume und deren Arten gesichert und weiterentwickelt
werden. Hiermit sollen zugleich die Puffer- und Biotopverbundfunktionen
für die angrenzenden, vorrangig zu sichernden Kernlebensräume erhalten
und gefördert sowie der Grundwasserschutz unterstützt werden.
Die Hochflächen sind in dem dargestellten Gebiet durch Ackerflächen und
vereinzelt eingestreute Grünlandbereiche gekennzeichnet, welche durch
Hecken und Ranken untergliedert werden. In Teilbereichen vorhandene Laub-
und Mischwaldbestände erhöhen die Vielfalt dieser reich strukturierten
Kulturlandschaft. Aufgrund des geringen Nitratrückhaltevermögens der Böden
und der hohen Durchlässigkeit der Karstgesteine ergeben sich erhöhte Anforderungen
an den Grundwasserschutz.
In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und
der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen
Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen
Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt
werden und den erhöhten Schutzbedürfnissen des Grundwassers Rechnung getragen
wird. Insbesondere sind Beeinträchtigungen der hervorragenden Landschaftsbildqualitäten
zu vermeiden. Zur Unterstützung des Biotopverbundes mit den angrenzenden
Trockenlebensräumen sollen Verbundstrukturen wie Säume und Hecken in ökologisch
funktionsfähiger Dichte weiterentwickelt werden. Insbesondere auf ackerbaulich
genutzten, flachgründigen und ertragsschwachen Standorten soll aus Gründen
des Grundwasserschutzes sowie zur Unterstützung der Biotopvernetzung eine
Extensivierung der Nutzung angestrebt werden. Diese Bereiche sind entsprechend
als Suchräume für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geeignet. Die behutsame
Förderung naturbezogener Erholungsformen wie Wandern oder Spazieren gehen
ist in dem dargestellten Gebiet i. d. R. mit den Zielen des
Arten- und Biotopschutzes zu vereinbaren.
08.10
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Großflächig
unzerschnittene Waldbereiche des Veldensteiner Forstes
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Die großflächig unzerschnittenen Waldflächen
des Veldensteiner Forstes sind aufgrund ihrer hervorragenden Lebensraumqualitäten
für Arten mit großen Arealansprüchen vorrangig zu erhalten und zu sichern.
Hiermit sollen zugleich die herausragende Bedeutung des Waldgebietes für
die naturbezogene Erholung sowie die Grundwasser- und Bodenschutzfunktionen
der Waldbestände gesichert werden.
Im Veldensteiner Forst ist der Weiße Jura überwiegend
von nährstoffarmen Kreide-sanden überdeckt, auf denen strukturreiche Mischbestände
aus Fichte und Kiefer stocken. Von besonderer Bedeutung ist die Großflächigkeit
der unzerschnittenen Waldbestände von ca. 40 km2 und die hieraus
resultierenden Lebensraumqualitäten für Arten mit großen Raumansprüchen
wie dem Rotwild oder dem Auerhuhn. In den Waldbereich eingestreut ist
zudem eine Reihe wertvoller Sonderstandorte wie Felsgruppen (Riff- und
Dolomitkalk), Blockhalden der Quarzsandsteine, Dolinen, Schluchten, Quellbereiche,
ehemalige Sandabbauflächen sowie Alt- und Totholzinseln, welche gefährdeten
Tierarten wie Schwarzspecht, Rauhfußkauz, Hohltaube, Ziegenmelker oder
Baumfledermäusen Lebensraum bieten.
In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen
des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu.
Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden,
dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes
nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere sollen weitere Zerschneidungen
des Waldgebietes durch Verkehrstrassen vermieden werden. Zur Begrenzung
der Versauerungsgefährdung soll der Laubholzanteil insbesondere in Bereichen
mit Fichtenbestockung erhöht werden. Hinsichtlich der Lebensraumqualitäten
für stark gefährdete Arten wie das Auerhuhn ist an stark sandigen, beerstrauchreichen
Standorten auch die Förderung der Kiefer sinnvoll. Grundsätzlich ist eine
weitere Förderung der Strukturvielfalt durch die Erhöhung des Alt- und
Totholzanteils anzustreben.
08.11
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Westlicher
Veldensteiner Forst
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Die westlichen Waldbereiche des Veldensteiner Forstes sollen
wegen ihrer hervorragenden Erholungsqualitäten und Grundwasserschutzfunktionen
gesichert und weiterentwickelt werden. Hiermit sollen zugleich die Pufferfunktionen
für die östlich angrenzenden, vorrangig zu sichernden Kernlebensräume
des Veldensteiner Forstes erhalten werden.
Das dargestellte Gebiet ist durch Mischbestände aus Kiefer
und Fichte geprägt. Die Bedeutung für Arten und Lebensräume ist aufgrund
der Zerschneidung durch die A 9 beeinträchtigt. Den Waldbereichen
kommt aufgrund des geringen Nitratrückhaltevermögens der Böden und der
hohen Durchlässigkeit der Karstgesteine eine besondere Bedeutung für den
Grundwasserschutz zu.
In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes
und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen
Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen
Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt
werden. Zur Begrenzung der Versauerungsgefährdung soll der Laubholzanteil
insbesondere in Bereichen mit Fichtenbestockung erhöht werden. Grundsätzlich
ist eine weitere Förderung der Strukturvielfalt durch die Erhöhung des
Alt- und Totholzanteils anzustreben.
08.12
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Kulturlandschaft
der Betzensteiner Kuppenalb
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Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner hervorragenden
Erholungs- und Landschaftsbildqualitäten sowie seiner besonderen Bedeutung
und Entwicklungspotenziale für gefährdete Lebensräume und deren Arten
gesichert und weiterentwickelt werden. Hiermit sollen zugleich die Puffer-
und Biotopverbundfunktionen für die angrenzenden, vorrangig zu sichernden
Kernlebensräume erhalten und gefördert sowie der Grundwasserschutz unterstützt
werden.
Das dargestellte Gebiet ist geprägt durch einen
relativ kleinteiligen Wechsel von Acker und Grünlandflächen, welche von
den angrenzenden, häufig bewaldeten Dolomitkuppen überragt werden. Aufgrund
der relativ ertragsschwachen Böden besteht eine Tendenz zur Aufgabe der
landwirtschaftlichen Nutzung zugunsten von Aufforstungen, welche den Charakter
und damit die Erlebniswirksamkeit dieser Kulturlandschaft bedroht. Darüber
hinaus ergeben sich aufgrund des geringen Nitratrückhaltevermögens der
Böden und der hohen Durchlässigkeit der Karstgesteine erhöhte Anforderungen
an den Grundwasserschutz.
In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen
des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu.
Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden,
dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes
nicht beeinträchtigt werden und den erhöhten Schutzbedürfnissen des Grundwassers
Rechnung getragen wird. Insbesondere sind Beeinträchtigungen der hervorragenden
Landschaftsbildqualitäten zu vermeiden. Zur Unterstützung des Biotopverbundes
mit den angrenzenden Waldbereichen und Trockenlebensräumen sollen Verbundstrukturen
wie Säume und Hecken in ökologisch funktionsfähiger Dichte weiterentwickelt
werden. Insbesondere auf ackerbaulich genutzten, flachgründigen und ertragsschwachen
Standorten soll aus Gründen des Grundwasserschutzes sowie zur Unterstützung
der Biotopvernetzung eine Extensivierung der Nutzung angestrebt werden.
Diese Bereiche sind entsprechend als Suchräume für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
geeignet. Eine Aufforstung dieser Bereiche ist zu vermeiden. Die behutsame
Förderung naturbezogener Erholungsformen wie Wandern oder Spazieren gehen
ist in dem dargestellten Gebiet i. d. R. mit den Zielen des
Arten- und Biotopschutzes zu vereinbaren.
Das Ahorntal soll wegen seiner besonderen Erholungs-
und Landschaftsbildqualitäten sowie seiner besonderen Bedeutung und seiner
Entwicklungspotenziale für gefährdete Lebensräume und deren Arten gesichert
und weiterentwickelt werden. Hiermit sollen zugleich die natürlichen Bodenfunktionen
auf den relativ naturnahen und weitgehend unbeeinträchtigten Böden erhalten
werden.
Die relativ ebene, deutlich gegenüber den umgebenden
Albhochflächen eingesenkte Mulde des Ahorntals ist durch schwere Tonböden
gekennzeichnet, welche derzeit überwiegend als Grünland genutzt werden.
Diese großflächige Grünlandnutzung prägt die landschaftliche Eigenart
des Tales und ist den natürlichen Standortgegebenheiten angepasst.
In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und
der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen
Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen
Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt
werden. Insbesondere soll die das Landschaftsbild prägende und die natürlichen
Bodenfunktionen sichernde Grünlandnutzung erhalten und in Bereichen mit
besonderen Entwicklungspotenzialen für gefährdete Lebensräume und Arten
extensiviert werden.
08.14
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Entwicklungsräume
der Wiesentniederung und ihrer Seitentäler
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Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner besonderen Bedeutung und Entwicklungspotenziale
für gefährdete Lebensräume und den Biotopverbund gesichert und weiterentwickelt
werden. Hiermit soll zugleich die Erhaltung und Entwicklung von Böden
mit hervorragender Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften
sowie die Sicherung geeigneter Retentionsräume gewährleistet werden.
Das Gebiet umfasst die stärker veränderten Gewässer- und Auenbereiche
insbesondere der Wiesent und der Truppach, welche zur Stabilisierung der
Populationen angrenzender Kernbereiche sowie zur Verbesserung des Biotopverbundes
erhalten und entwickelt werden sollen. Charakteristisch sind hier ehemals
stark vernässte Standorte mit hohem Entwicklungspotenzial und stärker
ausgebaute Gewässerabschnitte.
In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und
der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen
Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen
Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt
werden. Insbesondere sind die Auenbereiche gegenüber Flächenansprüchen
durch Bauvorhaben zu sichern und in ihrer Funktion als natürliche Lebens-
und Retentionsräume zu verbessern. Weitere Beeinträchtigungen der Gewässer
durch Querbauwerke sollen vermieden und die Lebensraum- und Verbundfunktionen
für Arten der Fließgewässer und Feuchtbiotope durch Verbesserungen der
Gewässergüte, der Gewässerbettstruktur und insbesondere der ökologischen
Durchgängigkeit der Gewässer weiter gefördert werden. Entsprechend ist
das Gebiet als Suchraum für Kompensationsmaßnahmen geeignet.
08.15
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Entwicklungsräume
der Pegnitzniederung und ihrer Seitentäler
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Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner besonderen Bedeutung und Entwicklungspotenziale
für gefährdete Lebensräume und den Biotopverbund gesichert und weiterentwickelt
werden. Hiermit soll zugleich die Erhaltung und Entwicklung von Böden
mit hervorragender Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften
sowie die Sicherung geeigneter Retentionsräume gewährleistet werden.
Das Gebiet umfasst die stärker veränderten Gewässer- und Auenbereiche
von Nebengewässern der Pegnitz wie Zipser Mühlbach, Weihergraben und Erlbach,
welche zur Stabilisierung der Populationen angrenzender Kernbereiche sowie
zur Verbesserung des Biotopverbundes erhalten und entwickelt werden sollen.
Charakteristisch sind hier ehemals stark vernässte Standorte mit hohem
Entwicklungspotenzial und stärker ausgebaute Gewässerabschnitte.
In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und
der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen
Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen
Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt
werden. Insbesondere sind die Auenbereiche gegenüber Flächenansprüchen
durch Bauvorhaben zu sichern und in ihrer Funktion als natürliche Lebens-
und Retentionsräume zu verbessern. Weitere Beeinträchtigungen der Gewässer
durch Querbauwerke sollen vermieden und die Lebensraum- und Verbundfunktionen
für Arten der Fließgewässer und Feuchtbiotope durch Verbesserungen der
Gewässergüte, der Gewässerbettstruktur und insbesondere der ökologischen
Durchgängigkeit der Gewässer weiter gefördert werden. Entsprechend ist
das Gebiet als Suchraum für Kompensationsmaßnahmen geeignet.
 
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