Erläuterungen und Begründungen zu den vorgeschlagenen landschaftlichen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten

Erläuterungen und Begründungen zu den vorgeschlagenen landschaftlichen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten

Nachstehend werden die fachgutachtlichen Vorschläge des Naturschutzes und der Landschaftspflege zur Ausweisung von landschaftlichen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten näher erläutert und begründet. Dabei benennt der erste Absatz die wichtigsten Erhaltungs- und Entwicklungsziele, zu deren Zweck die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete ausgewiesen werden sollen. Der zweite Absatz beschreibt die wichtigsten Funktionen und Werte der Gebiete, welche den regionalplanerischen Sicherungsbedarf begründen. Der dritte Absatz enthält Hinweise für die regionalplanerische Koordination raumbezogener Nutzungsansprüche sowie Hinweise für andere Fachplanungen bzw. spezielle Naturschutzmaßnahmen.

Weitergehende Begründungen für den regionalplanerischen Sicherungsbedarf finden sich in den der jeweiligen Zweckbestimmung entsprechenden schutzgutspezifischen Zielkonzepten.

 

08    Landschaftsräume der Nördlichen Frankenalb

 

 


 

 

Vorranggebiete

08.01

Trockenlebensräume der Hochfläche der Wiesentalb und Albtrauf

Das dargestellte Gebiet ist aufgrund der hohen Lebensraumqualität seiner Heckenlandschaften und Biotopkomplexe magerer Standorte, der günstigen Voraussetzungen für die weitere Entwicklung derartiger seltener und gefährdeter Lebensräume sowie seiner artenreichen Laub- und Mischwälder entlang des steilen nordöstlichen Albtraufes vorrangig zu erhalten und zu sichern. Zugleich soll hiermit auch die Erhaltung der Bodenfunktionen auf noch weitgehend naturnahen und unbeeinträchtigten Böden gewährleistet, die strukturreiche Kulturlandschaft der Kulmbacher Albhochfläche in ihrer Bedeutung für die Erholung erhalten und verbessert sowie der Schutz des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen gesichert werden.

Das Gebiet zeichnet sich durch eine strukturreiche Kulturlandschaft aus, welche zahlreiche gefährdete Biotopkomplexe mit hoher Lebensraumbedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften aufweist. Hervorzuheben sind hier reich strukturierte Heckengebiete, Magerrasen, wärmeliebende Säume und Ranken, lichte Kiefernwälder sowie z. T. mittelwaldartig genutzte, standortgerechte Laub- und Mischwälder. Eine besondere Bedeutung kommt in diesem Gebiet vor allem der Sicherung und Vernetzung der Magerrasen zu, welche häufig durch Nutzungsaufgabe bedroht sind. Dies erfordert die Erhaltung und Förderung einer extensiven Grünlandwirtschaft, insbesondere durch Wanderschäferei sowie die Verbesserung des Biotopverbundes durch Erweiterung und Extensivierung von Säumen und Ranken.

Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb des dargestellten Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Die behutsame Förderung naturbezogener Erholungsformen wie Wandern oder Spazieren gehen ist in dem dargestellten Gebiet i. d. R. mit den Zielen des Arten- und Biotopschutzes zu vereinbaren. Die viele Ortsränder prägenden Streuobstwiesen, die zum Arten- und Biotopreichtum der Landschaft beitragen, sollen erhalten, d. h. insbesondere bei Siedlungserweiterungen entsprechend berücksichtigt werden.

08.02

Wiesenttal mit Seitentälern

Das Wiesenttal mit seinen Seitentälern Aufseß-, Kainach-, Truppach-, Zeubach-, Ailsbach- und Püttlachtal ist als landesweiter Erhaltungs- und Entwicklungsschwerpunkt seltener und gefährdeter Lebensräume sowie für den überregional bis landesweit bedeutsamen Biotopverbund von Feucht- und Trockenlebensräumen vorrangig zu erhalten und zu sichern. Zugleich sollen hiermit auch die herausragenden Landschaftsbildqualitäten und die hervorragende Bedeutung für die ruhige, naturbezogene Erholung bewahrt werden. Darüber hinaus dient das dargestellte Gebiet der Sicherung noch weitgehend naturnaher Fließgewässer einschließlich ihrer Uferzonen und natürlichen Überschwemmungsgebiete.

Das dargestellte Gebiet ist geprägt durch steilhängige Täler mit strukturreichen Laubwäldern, häufig freistehenden Kalkfelsen, Wacholderheiden und naturnahen, z. T. durch Feuchtgrünland geprägte Flussauen. Aufgrund dieser Strukturvielfalt und der ausgedehnten Karsthöhlensysteme kommt dem gesamten Bereich eine europaweite Bedeutung als Nahrungshabitat sowie Sommer- und Winterlebensraum zahlreicher gefährdeter Fledermausarten zu. Die naturnahen und meist unverbauten, häufig nur gering bis mäßig belasteten Fließgewässer mit ihren Vorkommen von Wasseramsel, Eisvogel, Bachneunauge, Elritze, Äsche, Steinkrebs, Edelkrebs, Bachmuschel u. v. a. stellen einen landesweit bzw. zumindest überregional bedeutsamen Lebensraum dar.

Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb des dargestellten Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. Besucherlenkung, sind Konflikte zwischen der Erholungsnutzung wie insbesondere dem Klettern und dem Schutz der Lebensräume weiter zu entflechten. Als wichtige Verbindungskorridore zwischen Nördlicher Frankenalb und Mittelfränkischem Becken und damit zum System des Mains soll die Verbundfunktion der Fließgewässer des Gebietes für Arten der Gewässer- und Feuchtbiotope gefördert werden. Daneben soll an Talhängen auch der Biotopverbund für Arten der Trockenstandorte auf Kalk erhalten und weiter ausgebaut werden. In den Offenlandlebensräumen soll die vorhandene extensive Nutzung erhalten bleiben. Erstaufforstungen dieser Flächen sind zu vermeiden.

08.03

Sand-Kiefernwälder des Heiligenwaldes westlich von Lindenhardt

Die Sand-Kiefernwälder des Heiligenwaldes sind aufgrund ihrer herausragenden Bedeutung für den Arten und Biotopschutz vorrangig zu erhalten und zu sichern. Im Vordergrund stehen dabei Schutz und Pflege der individuenreichen Bestände stark gefährdeter und hoch schutzwürdiger Flachbärlappe. Zugleich soll hiermit auch die Erhaltung der Bodenfunktionen auf noch weitgehend naturnahen und unbeeinträchtigten Böden sowie der Schutz des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen gewährleistet werden.

Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb des dargestellten Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Die forstwirtschaftliche Nutzung ist entsprechend den Schutzerfordernissen der Flachbärlappbestände anzupassen.

08.04

Oberlauf der Pegnitz

In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein herausragendes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb des dargestellten Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Innerhalb der Aue sollen insbesondere Flächeninanspruchnahmen durch Bebauung zur Erhaltung der Lebensraumqualitäten, der Retentionsfunktionen und des Kaltluftabflusses vermieden werden.

08.05

Kulturlandschaft der Pegnitzalb

Die Kulturlandschaft der Pegnitzalb ist aufgrund ihrer herausragenden Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften und ihren besonderen Biotopverbundfunktionen vorrangig zu erhalten und zu sichern. Hiermit soll zugleich der Schutz des Grund­wassers vor Schadstoffeinträgen sowie der Erosionsschutz gewährleistet werden.

Das dargestellte Gebiet ist durch strukturreiche Heckenlandschaften gekennzeichnet, in welche Felsknocks, lichte Kiefernwälder (i. d. R. Steppenheide-Kiefern­wald­relikte), Wacholderheiden, Kalktrockenrasen und Ranken mit wärmeliebenden Saum­gesell­schaften eingestreut sind. Stellenweise finden sich ortsrandprägende Streu­obst­wiesen und Hüllweiher.

Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb des dargestellten Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes zu vereinbaren sein. Das landschaftsprägende Biotopmosaik ist in seiner Bedeutung für den Bio­topverbund zu erhalten. Aufforstungen von Grenzertragsstandorten sollen ver­mieden werden. Extensive Nutzungen wie insbesondere Schafbeweidung sind zu erhalten und zu fördern. Die viele Ortsränder prägenden Streuobstwiesen, die zum Arten- und Bio­topreichtum der Landschaft beitragen, sollen erhalten, d. h. insbe­sondere bei Siedlungserweiterungen entsprechend berücksichtigt werden.

08.06

Süd-östlicher Veldensteiner Forst

Die süd-östlichen Waldbereiche des Veldensteiner Forstes sind als repräsentativer Ausschnitt an Nadelwäldern der Albhochfläche sowie aufgrund ihrer hervorragenden Lebensraumqualitäten für gefährdete Arten vorrangig zu erhalten und zu sichern. Hiermit sollen zugleich die herausragende Bedeutung des Waldgebietes für die naturbezogene Erholung sowie die Grund­wasser- und Bodenschutzfunktionen der Waldbestände gesichert werden.

Im Veldensteiner Forst ist der Weiße Jura überwiegend von nährstoffarmen Kreide-sanden überdeckt, auf denen strukturreiche Mischbestände aus Fichte und Kiefer stocken. In den Wald­bereich eingestreut ist eine Reihe wertvoller Sonderstandorte wie Felsgruppen (Riff- und Dolomitkalk), Blockhalden der Quarzsandsteine, Dolinen, Schluchten, Quellbereiche, ehemalige Sandabbauflächen, Alt- und Totholzinseln, welche gefährdeten Tierarten wie Schwarzspecht, Rauhfußkauz, Hohltaube, Ziegenmelker oder Baum­fledermäusen Lebensraum bieten. Besonders sind die nach Anhang II FFH-Richtlinie 92/43/EWG europaweit schutzwürdigen Vorkommen des Frauenschuhs und des Grünen Kobold-Mooses zu erwähnen.

Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb des dargestellten Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Insbesondere sollen weitere Zerschneidungen des Waldgebietes durch Verkehrstrassen vermieden werden. Zur Begrenzung der Versauerungsgefährdung soll der Laubholzanteil insbesondere in Bereichen mit Fichtenbestockung erhöht werden. Hinsichtlich der Lebensraumqualitäten für stark gefährdete Arten wie das Auerhuhn ist an stark sandigen, beerstrauchreichen Standorten auch die Förderung der Kiefer sinnvoll. Grundsätzlich ist eine weitere Förderung der Strukturvielfalt durch die Erhöhung des Alt- und Totholzanteils anzustreben.

08.07

Wälder und kleinstrukturierte Kulturlandschaft der Betzensteiner Kuppenalb

Das dargestellte Gebiet ist aufgrund der hohen Lebensraumqualität seiner Laubwälder und der herausragenden naturschutzfachlichen Bedeutung der kleinflächig verteilten, sehr trockenen und mageren Felsstandorte vorrangig zu erhalten und zu sichern. Zugleich soll hiermit die kleinteilig gegliederte Kuppenlandschaft der Albhochfläche in ihrer hervorragenden Bedeutung für das Landschaftsbild und die naturnahe Erholung gesichert und der Schutz des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen gewährleistet werden.

Das Gebiet ist durch die von naturnahen Laubwäldern bestandenen Dolomitkuppen geprägt, zwischen denen kleinflächig trockene und magere Felsstandorte eingestreut sind, welche oft von lichten Kiefernwäldern, Wacholderheiden, Kalktrockenrasen, wärmeliebenden Saumgesellschaften oder Gebüschen und Feldgehölzen bedeckt sind. Insgesamt ergibt sich so ein für den Arten- und Biotopschutz sowie das Landschaftserleben hoch bedeutsames Biotopmosaik.

Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb des dargestellten Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. Besucherlenkung, sind Konflikte zwischen der Freizeit- und Erholungsnutzung sowie dem Schutz der Lebensräume weiter zu entflechten. In den Offenlandlebensräumen soll die vorhandene extensive Nutzung erhalten bleiben. Erstaufforstungen dieser Flächen sind zu vermeiden.

Vorbehaltsgebiete

08.08

Hochflächen der Wiesentalb und der östlichen Albabdachung

Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner besonderen Bedeutung und Entwicklungspotenziale für gefährdete Lebensräume und deren Arten gesichert und weiterentwickelt werden. Hiermit sollen zugleich die Puffer- und Biotopverbundfunktionen für die angrenzenden, vorrangig zu sichernden Kernlebensräume erhalten und gefördert, die z. T. besonderen Erholungsqualitäten bewahrt und entwickelt sowie der Grundwasserschutz verbessert werden.

Die Kulturlandschaft der Albhochflächen zwischen Aufseß und Wiesent ist v. a. aufgrund der relativ hohen Vielfalt an Kleinstrukturen (Hecken, Ranken, Raine und Feldgehölze) von besonderer Bedeutung für Arten und Lebensräume und weist über­wiegend auch besondere Qualitäten für die Erholung auf. Bedingt durch das geringe Nitratrückhaltevermögen der Böden und die hohe Durchlässigkeit der Karstgesteine ergeben sich zudem erhöhte Anforderungen an den Grundwasserschutz.

In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt werden und den erhöhten Schutzbedürfnissen des Grundwassers Rechnung getragen wird. Zur Unterstützung des Biotopverbundes mit den angrenzenden Trockenlebensräumen sowie zur Verbesserung der Landschaftsbildqualitäten sollen Verbundstrukturen wie Säume und Hecken in ökologisch funktionsfähiger Dichte weiterentwickelt werden. Insbesondere auf ackerbaulich genutzten, flachgründigen und ertragsschwachen Stand­orten soll aus Gründen des Grundwasserschutzes sowie zur Unterstützung der Biotopvernetzung eine Extensivierung der Nutzung angestrebt werden. Diese Bereiche sind entsprechend als Suchräume für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geeignet. Die behutsame Förderung naturbezogener Erholungsformen wie Wandern oder Spazieren gehen ist in dem dargestellten Gebiet i. d. R. mit den Zielen des Arten- und Biotopschutzes zu vereinbaren.

08.09

Kleinstrukturierte Hochflächen der Wiesentalb

Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner hervorragenden Erholungs- und Landschaftsbildqualitäten sowie seiner besonderen Bedeutung und Entwicklungs­potenziale für gefährdete Lebensräume und deren Arten gesichert und weiterent­wickelt werden. Hiermit sollen zugleich die Puffer- und Biotopverbundfunktionen für die angrenzenden, vorrangig zu sichernden Kernlebensräume erhalten und gefördert sowie der Grundwasserschutz unterstützt werden.

Die Hochflächen sind in dem dargestellten Gebiet durch Ackerflächen und vereinzelt eingestreute Grünlandbereiche gekennzeichnet, welche durch Hecken und Ranken untergliedert werden. In Teilbereichen vorhandene Laub- und Mischwaldbestände erhöhen die Vielfalt dieser reich strukturierten Kulturlandschaft. Aufgrund des geringen Nitratrückhaltevermögens der Böden und der hohen Durchlässigkeit der Karstgesteine ergeben sich erhöhte Anforderungen an den Grundwasserschutz.

In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt werden und den erhöhten Schutzbedürfnissen des Grundwassers Rechnung getragen wird. Insbesondere sind Beeinträchtigungen der hervorragenden Landschaftsbildqualitäten zu vermeiden. Zur Unterstützung des Biotopverbundes mit den angrenzenden Trockenlebensräumen sollen Verbundstrukturen wie Säume und Hecken in ökologisch funktionsfähiger Dichte weiterentwickelt werden. Insbesondere auf ackerbaulich genutzten, flachgründigen und ertragsschwachen Standorten soll aus Gründen des Grundwasserschutzes sowie zur Unterstützung der Biotopvernetzung eine Extensivierung der Nutzung angestrebt werden. Diese Bereiche sind entsprechend als Suchräume für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geeignet. Die behutsame Förderung naturbezogener Erholungsformen wie Wandern oder Spazieren gehen ist in dem dargestellten Gebiet i. d. R. mit den Zielen des Arten- und Biotopschutzes zu vereinbaren.

08.10

Großflächig unzerschnittene Waldbereiche des Veldensteiner Forstes

Die großflächig unzerschnittenen Waldflächen des Veldensteiner Forstes sind aufgrund ihrer hervorragenden Lebensraumqualitäten für Arten mit großen Arealansprüchen vorrangig zu erhalten und zu sichern. Hiermit sollen zugleich die herausragende Bedeutung des Waldgebietes für die naturbezogene Erholung sowie die Grund­wasser- und Bodenschutzfunktionen der Waldbestände gesichert werden.

Im Veldensteiner Forst ist der Weiße Jura überwiegend von nährstoffarmen Kreide-sanden überdeckt, auf denen strukturreiche Mischbestände aus Fichte und Kiefer stocken. Von besonderer Bedeutung ist die Großflächigkeit der unzerschnittenen Wald­bestände von ca. 40 km2 und die hieraus resultierenden Lebensraumqualitäten für Arten mit großen Raumansprüchen wie dem Rotwild oder dem Auerhuhn. In den Wald­bereich eingestreut ist zudem eine Reihe wertvoller Sonderstandorte wie Felsgruppen (Riff- und Dolomitkalk), Blockhalden der Quarzsandsteine, Dolinen, Schluchten, Quellbereiche, ehemalige Sandabbauflächen sowie Alt- und Totholzinseln, welche gefährdeten Tierarten wie Schwarzspecht, Rauhfußkauz, Hohltaube, Ziegenmelker oder Baum­fledermäusen Lebensraum bieten.

In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere sollen weitere Zerschneidungen des Waldgebietes durch Verkehrstrassen vermieden werden. Zur Begrenzung der Versauerungsgefährdung soll der Laubholzanteil insbesondere in Bereichen mit Fichtenbestockung erhöht werden. Hinsichtlich der Lebensraumqualitäten für stark gefährdete Arten wie das Auerhuhn ist an stark sandigen, beerstrauchreichen Standorten auch die Förderung der Kiefer sinnvoll. Grundsätzlich ist eine weitere Förderung der Strukturvielfalt durch die Erhöhung des Alt- und Totholzanteils anzustreben.

08.11

Westlicher Veldensteiner Forst

Die westlichen Waldbereiche des Veldensteiner Forstes sollen wegen ihrer hervorragenden Erholungsqualitäten und Grundwasserschutzfunktionen gesichert und weiterentwickelt werden. Hiermit sollen zugleich die Pufferfunktionen für die östlich angrenzenden, vorrangig zu sichernden Kernlebensräume des Veldensteiner For­stes erhalten werden.

Das dargestellte Gebiet ist durch Mischbestände aus Kiefer und Fichte geprägt. Die Bedeutung für Arten und Lebensräume ist aufgrund der Zerschneidung durch die A 9 beeinträchtigt. Den Waldbereichen kommt aufgrund des geringen Nitratrückhaltevermögens der Böden und der hohen Durchlässigkeit der Karstgesteine eine besondere Bedeutung für den Grundwasserschutz zu.

In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt werden. Zur Begrenzung der Versauerungsgefährdung soll der Laubholzanteil insbesondere in Bereichen mit Fichtenbestockung erhöht werden. Grundsätzlich ist eine weitere Förderung der Strukturvielfalt durch die Erhöhung des Alt- und Totholzanteils anzustreben.

08.12

Kulturlandschaft der Betzensteiner Kuppenalb

Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner hervorragenden Erholungs- und Landschaftsbildqualitäten sowie seiner besonderen Bedeutung und Entwicklungs­potenziale für gefährdete Lebensräume und deren Arten gesichert und weiterent­wickelt werden. Hiermit sollen zugleich die Puffer- und Biotopverbundfunktionen für die angrenzenden, vorrangig zu sichernden Kernlebensräume erhalten und gefördert sowie der Grundwasserschutz unterstützt werden.

Das dargestellte Gebiet ist geprägt durch einen relativ kleinteiligen Wechsel von Acker und Grünlandflächen, welche von den angrenzenden, häufig bewaldeten Dolomitkuppen überragt werden. Aufgrund der relativ ertragsschwachen Böden besteht eine Tendenz zur Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung zugunsten von Aufforstungen, welche den Charakter und damit die Erlebniswirksamkeit dieser Kultur­landschaft bedroht. Darüber hinaus ergeben sich aufgrund des geringen Nitrat­rückhaltevermögens der Böden und der hohen Durchlässigkeit der Karst­gesteine erhöhte Anforderungen an den Grundwasserschutz.

In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt werden und den erhöhten Schutzbedürfnissen des Grundwassers Rechnung getragen wird. Insbesondere sind Beeinträchtigungen der hervorragenden Landschaftsbildqualitäten zu vermeiden. Zur Unterstützung des Biotopverbundes mit den angrenzenden Waldbereichen und Trockenlebensräumen sollen Verbundstrukturen wie Säume und Hecken in ökologisch funktionsfähiger Dichte weiterentwickelt werden. Insbesondere auf ackerbaulich genutzten, flachgründigen und ertragsschwachen Standorten soll aus Gründen des Grundwasserschutzes sowie zur Unterstützung der Biotopvernetzung eine Extensivierung der Nutzung angestrebt werden. Diese Bereiche sind entsprechend als Suchräume für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geeignet. Eine Aufforstung dieser Bereiche ist zu vermeiden. Die behutsame Förderung naturbezogener Erholungsformen wie Wandern oder Spazieren gehen ist in dem dargestellten Gebiet i. d. R. mit den Zielen des Arten- und Biotopschutzes zu vereinbaren.

08.13

Ahorntal

Das Ahorntal soll wegen seiner besonderen Erholungs- und Landschaftsbildqualitäten sowie seiner besonderen Bedeutung und seiner Entwicklungs­potenziale für gefährdete Lebensräume und deren Arten gesichert und weiterentwickelt werden. Hiermit sollen zugleich die natürlichen Bodenfunktionen auf den relativ naturnahen und weitgehend unbeeinträchtigten Böden erhalten werden.

Die relativ ebene, deutlich gegenüber den umgebenden Albhochflächen eingesenkte Mulde des Ahorntals ist durch schwere Tonböden gekennzeichnet, welche derzeit überwiegend als Grünland genutzt werden. Diese großflächige Grünlandnutzung prägt die landschaftliche Eigenart des Tales und ist den natürlichen Standortgegebenheiten angepasst.

In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere soll die das Landschaftsbild prägende und die natürlichen Bodenfunktionen sichernde Grünlandnutzung erhalten und in Bereichen mit besonderen Entwicklungspotenzialen für gefährdete Lebensräume und Arten extensiviert werden.

08.14

Entwicklungsräume der Wiesentniederung und ihrer Seitentäler

Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner besonderen Bedeutung und Entwicklungs­potenziale für gefährdete Lebensräume und den Biotopverbund gesichert und weiterentwickelt werden. Hiermit soll zugleich die Erhaltung und Entwicklung von Böden mit hervorragender Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften sowie die Sicherung geeigneter Retentionsräume gewährleistet werden.

Das Gebiet umfasst die stärker veränderten Gewässer- und Auenbereiche insbesondere der Wiesent und der Truppach, welche zur Stabilisierung der Populationen angrenzender Kernbereiche sowie zur Verbesserung des Biotopverbundes erhalten und entwickelt werden sollen. Charakteristisch sind hier ehemals stark vernässte Standorte mit hohem Entwicklungspotenzial und stärker ausgebaute Gewässerabschnitte.

In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere sind die Auenbereiche gegenüber Flächenansprüchen durch Bauvorhaben zu sichern und in ihrer Funktion als natürliche Lebens- und Retentionsräume zu verbessern. Weitere Beeinträchtigungen der Gewässer durch Querbauwerke sollen vermieden und die Lebensraum- und Verbundfunktionen für Arten der Fließgewässer und Feuchtbiotope durch Verbesserungen der Gewässergüte, der Gewässerbettstruktur und insbesondere der ökologischen Durchgängigkeit der Gewässer weiter gefördert werden. Entsprechend ist das Gebiet als Suchraum für Kompensationsmaßnahmen geeignet.

08.15

Entwicklungsräume der Pegnitzniederung und ihrer Seitentäler

Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner besonderen Bedeutung und Entwicklungs­potenziale für gefährdete Lebensräume und den Biotopverbund gesichert und weiterentwickelt werden. Hiermit soll zugleich die Erhaltung und Entwicklung von Böden mit hervorragender Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften sowie die Sicherung geeigneter Retentionsräume gewährleistet werden.

Das Gebiet umfasst die stärker veränderten Gewässer- und Auenbereiche von Nebengewässern der Pegnitz wie Zipser Mühlbach, Weihergraben und Erlbach, welche zur Stabilisierung der Populationen angrenzender Kernbereiche sowie zur Verbesserung des Biotopverbundes erhalten und entwickelt werden sollen. Charakteristisch sind hier ehemals stark vernässte Standorte mit hohem Entwicklungspotenzial und stärker ausgebaute Gewässerabschnitte.

In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere sind die Auenbereiche gegenüber Flächenansprüchen durch Bauvorhaben zu sichern und in ihrer Funktion als natürliche Lebens- und Retentionsräume zu verbessern. Weitere Beeinträchtigungen der Gewässer durch Querbauwerke sollen vermieden und die Lebensraum- und Verbundfunktionen für Arten der Fließgewässer und Feuchtbiotope durch Verbesserungen der Gewässergüte, der Gewässerbettstruktur und insbesondere der ökologischen Durchgängigkeit der Gewässer weiter gefördert werden. Entsprechend ist das Gebiet als Suchraum für Kompensationsmaßnahmen geeignet.


 

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