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6.4.1 Allgemeine Ziele/Leitlinien Für den Schutz von Arten und Lebensräumen gelten in der Region Oberfranken-Ost insbesondere folgende Ziele:
In der Region Oberfranken-Ost gibt es in einigen Teilbereichen einen hohen Anteil an naturbetonten Flächen. Dies gilt v. a. für die Mittelgebirgslagen mit den großen, unzerschnittenen Waldflächen, den Bergwiesen, Feuchtflächen, Tälern und Mooren sowie für die Frankenalb oder der Muschelkalkzug des Obermainischen Hügellandes mit einem Netz an Trockenlebensräumen und Gehölzen, aber auch naturnahen Laub- und Mischwäldern der Hanglagen. In diesen „Gebieten von zumeist hervorragender oder besonderer Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten" (siehe Karte 4.4) ist neben dem Erhalt der bestehenden naturbetonten Flächen die Sicherung eines Biotopverbundes mit wertvollen Lebensräumen in einer funktionsfähigen Dichte erforderlich. Für großräumige, noch wenig gestörte oder zerschnittene Wälder und extensiv genutzte Kulturlandschaften, wie sie in Bayern außerhalb der Alpen nur selten zu finden sind, hat die Region eine besondere Verantwortung. Gemäß dem Entwurf des Landesentwicklungsprogramms (LEP 2001) B I 1.3.4 sollen geeignete Gebiete als Wildnis von menschlichen Einflüssen frei gehalten werden bzw. soll in ausgewählten Gebieten eine Entwicklung zur Wildnis ermöglicht werden. In der Region wäre letzteres in den Kernbereichen der großen Mittelgebirgswälder (Nördlicher Frankenwald und Hohes Fichtelgebirge) möglich. Vordringlich zu erhalten und zu entwickeln sind auch die wertvollen Gebiete der Grenzregion zu Thüringen, die aus historischen Gründen nur wenig beeinträchtigt sind (Saaletal, Muschwitztal). In manchen Landschaften der Region, z.B. in der Münchberger Hochfläche oder dem Bayerischen Vogtland, sind naturbetonte (= nicht oder nur extensiv genutzte) Lebensräume seltener vertreten. Auch hier sollten die noch bestehenden Biotope erhalten werden. Dies gilt insbesondere für die besonders wertvollen Lebensräume. Der Bestand an naturbetonten Lebensräumen ist für die Sicherung des aktuellen Arteninventars unverzichtbar und stellt insbesondere in den „Gebieten mit allgemeiner Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten" (siehe Karte 4.4) eine wichtige Ausgangsbasis für die Entwicklung weiterer Lebensräume und den Aufbau von Biotopverbundsystemen dar. Damit die Qualität und Funktionsfähigkeit der bestehenden Lebensräume langfristig gesichert und dauerhaft gestärkt werden kann, ist die Nutzung der Flächen auf die Erhaltung der Lebensraumfunktion abzustimmen. Darüber hinaus sind bei Bedarf Pflegemaßnahmen durchzuführen. Zum Schutz vor schädlichen Randeinflüssen sind um empfindliche Lebensräume herum Pufferzonen und ausreichend große Nutzungsabstände einzuhalten. Oberfranken-Ost weist bedeutende Vorkommen von extensiv genutzten Grünlandflächen (z.B. Borstgrasrasen, montane Bergwiesen, Salbei-Glatthaferwiesen, Auenwiesen, wie z.B. seggen- und binsenreiche Feuchtwiesen, Calthionwiesen etc.) auf. Für den Schutz dieser gem. FFH-Richtlinie europaweit geschützten Lebensraumtypen trägt die Region daher eine besondere Verantwortung. Vor allem auf typischen Grünlandstandorten wie z.B. grundwasserbeeinflussten Böden, trockenen Standorten, in Auen und nicht bewaldeten Steilhanglagen ist Grünland ein wertvoller Lebensraum für standorttypische Arten. Die betreffenden Bereiche sollen im Rahmen von gesamtörtlichen Ausgleichskonzepten der gemeindlichen Landschaftsplanung besondere Berücksichtigung finden. Neben der allgemeinen Nutzungsintensivierung ist auch die Umwandlung von Grünland in Acker auf ursprünglichen Grünlandstandorten eine Rückgangsursache vieler Tier- und Pflanzenarten. Dies ist v. a. darauf zurückzuführen, dass die Umnutzung vielfach nur durch eine Veränderung der Standorteigenschaften (z.B. Entwässerung, zusätzliche Düngung etc.) möglich ist. Die Bedeutung einer Kulturlandschaft als Lebensraum für seltene und gefährdete Arten nimmt mit dem Anteil extensiver Grünlandnutzung zu. In vielen Teilen der Region Oberfranken-Ost, insbesondere in Gebieten mit großen Wäldern wie dem Frankenwald und dem Hohen Fichtelgebirge sind Waldwiesen und Wiesentäler weniger durch die Umwandlung in Ackerland, sondern durch Aufforstung bedroht. Damit gehen wichtige Lebensräume innerhalb der Waldgebiete verloren und die innere Strukturdiversität wird gemindert. Solche Grünlandbereiche sollten erhalten und Aufforstungen hier nach Möglichkeit wieder entfernt werden (vgl. A 4). Alternative Landnutzungskonzepte (z.B. extensive Beweidung, Heuvermarktung) können zur Erhaltung extensiver Grünlandbereiche beitragen. Der Ausweitung der Naturschutzförderprogramme kommt für den Schutz dieser Lebensräume eine große Bedeutung zu. In den Mittelgebirgslagen von Fichtelgebirge, Frankenwald und Frankenalb sind viele magere Wiesen in engen Tälern, auf Rodungsinseln, an Trockenhängen sowie magere Waldsäume und kleinteilige Ackerterrassenlandschaften von Erstaufforstung bedroht. Zumeist sind die landwirtschaftlichen Flächen dort nur wenig ertragreich und eine intensive Landwirtschaft kaum möglich. Demzufolge wird die Erstaufforstung bisher traditionell offener Standorte häufig als einzig rentable Form der Landnutzung gesehen. Erstaufforstungskonzepte können die Nutzungsansprüche entflechten und die Entwicklung so beeinflussen, dass v. a. landschaftlich besonders reizvolle, charakteristische Kulturlandschaften und wertvolle Lebensräume von Pflanzen und Tieren erhalten bleiben. Dabei sollte auch von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, naturschutzfachlich problematische Aufforstungen inzwischen gesetzlich geschützter Flächen (Art. 13d BayNatSchG) wieder zu entfernen. Aufforstungskonzepte sind durch konsequente Förderung der freizuhaltenden und zu pflegenden Flächen zu ergänzen.
Auch die kleineren Talräume, die im Landschaftsentwicklungskonzept nicht flächig dargestellt bzw. einzelfallbezogen behandelt werden können, sind wichtige durchgängige lineare Strukturen und daher als Grundelemente für ein funktionsfähiges Biotopverbundsystem prädestiniert. Die naturnahen Fließgewässer und Auenabschnitte in der Region Oberfranken-Ost stellen wesentliche Liefergebiete für die zu renaturierenden Gewässer in den anderen Talabschnitten dar (vgl. Ziel A 6). Ihrer Erhaltung und sukzessiven Weiterentwicklung kommt daher aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes eine herausragende Bedeutung zu. Vielfach bilden naturnahe Bachtäler als wichtige Biotopverbundachsen außerdem das Rückgrat für die auch außerhalb der Täler fortzusetzenden Biotopverbundsysteme. Für eine nachhaltige Verbesserung der Gewässerqualität ist die Extensivierung des gesamten Einzugsgebietes erforderlich. Dies ist besonders im Einzugsbereich der Bäche mit Vorkommen gefährdeter Artvorkommen (z.B. Bachmuschel, Flussperlmuschel) geboten. In der Region Oberfranken-Ost kommt den Gewässern mit ihren Auen eine herausragende Bedeutung als Biotopverbundachsen zu. Auch die kleineren Täler, die im Landschaftsentwicklungskonzept nicht flächig dargestellt bzw. einzelfallbezogen behandelt werden können, sind wichtige Bestandteile eines Biotopverbundsystems (vgl. Ziel A 5). Die Überprägung der Gewässer und Auen durch intensive Nutzung in den letzten Jahrzehnten ist als Ursache für den Rückgang und örtlichen Verlust vieler Arten anzusehen, insbesondere weil davon auch viele Oberläufe und kleine Nebenbäche nicht verschont geblieben sind. Diese sind häufig grabenartig gestaltet oder durch Fischteiche beeinträchtigt. In vielen Fällen kann statt aufwendiger Renaturierungsmaßnahmen auch eine eigendynamische Entwicklung gefördert werden, indem den Gewässern ausreichend Raum für eine naturnahe Laufentwicklung zur Verfügung gestellt wird. Auf Grund der wichtigen funktionalen Zusammenhänge zwischen Gewässer und Aue kommt der Revitalisierung der Auenfunktionen, also der Förderung sowohl der Auendynamik als auch standortgemäßer Nutzungsformen mit einem möglichst hohen Anteil extensiv genutzter und naturnaher Flächen, eine ebenso hohe Bedeutung zu wie der Entwicklung naturnaher Gewässer. In Überschwemmungsbereichen sind Ackerflächen wieder in Grünland zurückzuführen. Strukturreichen Laub- und Mischwäldern mit einem hohen Anteil an Sonderstandorten kommt in weiten Teilen der Region Oberfranken-Ost eine große Bedeutung als naturnahe Ökosysteme und Lebensräume entsprechender Pflanzen- und Tierarten zu. Vor allem für buchendominierte Laubwälder besteht eine besondere Verantwortung, da diese Wälder ihren weltweiten Verbreitungsschwerpunkt in Deutschland besitzen und in der Region Oberfranken-Ost in unterschiedlicher Ausprägung und im Übergang zu montanen, subborealen Waldgesellschaften einen standörtlichen Wandel dokumentieren. Naturnahe Wälder sind darüber hinaus „Lieferbiotope“ (mit Vorkommen seltener Arten, deren Ausbreitung begünstigt werden soll) für die Aufwertung angrenzender naturferner Wälder. Deswegen kommt dem Schutz dieser Waldbestände eine hohe Bedeutung zu. Viele – auch kleinere und daher im Landschaftsentwicklungskonzept nicht dargestellte – Waldflächen in der Region Oberfranken-Ost werden von nicht standortheimischen und oftmals artenarmen Nadelbaumreinbeständen geprägt. Ursprünglich strukturreiche Laubmischwälder mit langen Umtriebszeiten, hohen Alt- und Totholzanteilen sowie mit gut ausgebildeten Waldrändern, Lichtungen und kleinflächigen Sonderstandorten wurden dadurch zurückgedrängt. Auch in den heute traditionellen oder zumindest charakteristischen Nadelwaldgebieten, dem Hohen Fichtelgebirge, dem Frankenwald, dem Veldensteiner Forst, dem Selber Forst u. a. würde natürlicherweise nur in wenigen Teilbereichen ein von Nadelbäumen dominierter Wald stehen (z.B. in den höchsten Lagen des Fichtelgebirges). In den übrigen Gebieten wären gem. Türk (1993) oder Walentowski et al. (2001) strukturreiche Mischwälder (z.B. der Buchen-Tannen-Fichten-Bergmischwald im Mittelgebirge) oder Laubwälder ursprünglich. Obiges Ziel ist durch schrittweise Erhöhung des Laubanteils umzusetzen. Die Entwicklung der Nadelwälder hin zu Laubmischwäldern ist auch zur Verminderung der Versauerungsgefährdung der Oberläufe der Mittelgebirgsbäche erforderlich. Insbesondere in Staatsforsten sollten für die Umsetzung obiger Ziele ausreichend große und zusammenhängende Naturwaldreservate verschiedener Waldgesellschaften ausgewiesen werden. So können auch anspruchsvollen waldbewohnenden Arten ausreichende Überlebensmöglichkeiten geboten werden. Au- und Hangwälder sind aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes für die Ausweisung von Naturwaldreservaten in der Region besonders geeignet. In Gebieten mit bayernweit seltenen Waldgesellschaften (z.B. Schneeheide-Kiefernwald, Serpentinit-Kiefernwald, Anemonen-Kiefernwald, Moorspirken-Wälder, vgl. Ziel A 8) ist die Nutzung auf die erhaltenswerten Waldgesellschaften abzustimmen. Die Bewirtschaftung von Wäldern mit landesweit oder regional bedeutsamen Vorkommen besonders schutzwürdiger Arten (z.B. Bärlappstandorte, Frauenschuhstandorte oder Lebensräume von Auerhuhn, Schwarzstorch, Luchs) ist auf die speziellen Ansprüche der jeweiligen Leitarten (Rudolph, B.-U. & A. Liegl 2001) abzustimmen. Im Privatwald ist durch entsprechende Beratung und Einsatz von Fördermitteln die Umsetzung anzustreben. A 7 Als Mittel-, Nieder- oder Hutewälder genutzte Waldbestände, deren Zusammensetzung und innere Struktur noch von den charakteristischen Merkmalen dieser historischen Waldnutzungsformen geprägt sind, sollen erhalten bleiben. Auf eine weitere, an der historischen Nutzungsweise orientierte Waldbewirtschaftung soll dabei hingewirkt werden. Wälder, die bis vor kurzem oder zum Teil auch gegenwärtig noch als Nieder-, Mittel- oder Hutewald bewirtschaftet werden, gibt es in der Region nur noch vereinzelt. Sie sind auf der Hochfläche der Frankenalb (z.B. Obernsees, Pottenstein, Hohenmirsberg, Kosbrunn, Zolperleite bei Trumsdorf, Schöndorf, Wohnsdorf, Plankenfels u. a.), im Kulmbacher Muschelkalkzug (z.B. Hummendorfer Wald, Kauerndorf) anzutreffen, seltener im Kulmbacher Keuper-Lias-Gebiet (z.B. nördlich Limmersdorf, westlich Böhlbach), auf den Serpentinitzügen der Münchberger Hochfläche (z.B. Haidberg), vereinzelt am westlichen Anstieg des Fichtelgebirges (z.B. nördlich Bad Berneck, Goldkronach) oder auf der Selb-Wunsiedler Hochfläche (z.B. Burgstall bei Göpfersgrün, Meierhof, Bernsteinbach bei Oberweißenbach). Diese Wälder besitzen eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung, auch wenn sie vielfach nur noch relativ kleinflächig vorkommen. Sie sollen deshalb in traditioneller Weise weiter bewirtschaftet oder gepflegt werden. Insbesondere im Staatsforst sollen in entsprechenden Waldgebieten historische Waldnutzungsformen wieder durchgeführt werden, um den anspruchsvollen und teils hochgradig gefährdeten Lebensgemeinschaften und Arten (z.B. Ziegenmelker) ausreichende Überlebensmöglichkeiten zu bieten. Im Privatwald soll durch entsprechende Beratung und Einsatz von Fördermitteln auf die Weiterführung dieser traditionellen Bewirtschaftungsweisen hingewirkt werden. A 8 Auf Standorten mit einem Entwicklungspotenzial für bayernweit seltene Waldgesellschaften soll die Entwicklung dieser Waldgesellschaften ermöglicht und auf geeigneten Flächen gezielt gefördert werden. In der Region Oberfranken-Ost weist die Vegetation insbesondere auf Grund der klimatischen Bedingungen (subboreale-boreale Zonen) und Höhenstufen (montan bis hochmontan) in Kombination mit bestimmten Böden (z.B. auf Serpentin, Diabas oder Basalt) mehrere landesweit seltene Waldgesellschaften auf. Da derartige Standortbedingungen nur in wenigen Gebieten Bayerns auftreten, sollte nach Möglichkeit die Entwicklung geeigneter Flächen gefördert werden. Denkbar sind beispielsweise größere Flächen, die im Rahmen von Eingriffsvorhaben als Kompensationsflächen zur Verfügung gestellt werden. Im Einzelfall ist jedoch die Entscheidung immer mit anderen Naturschutzzielen abzuwägen. Grundsätzlich soll diese Entwicklung jedoch nicht auf Flächen mit aktuell wertvollen Offenlandbiotopen gefördert werden. Dieses Entwicklungsziel gilt insbesondere für folgende Gebiete:
A 9 In waldarmen Gebieten der Münchberger Hochfläche, des Vogtländischen Kuppenlandes und des Oberpfälzischen Hügellandes soll der Waldanteil nicht vermindert werden. Wenn aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes oder des Landschaftsbildes die Offenhaltung von Flächen nicht erforderlich ist, können Erstaufforstungen in geeigneten Lagen gefördert werden. Waldbegründungen sollen grundsätzlich mit standortheimischen Baumarten oder nach Möglichkeit über Pionierstadien (natürliche Sukzession) erfolgen. Der Aufbau strukturreicher, natürlich gestufter Waldmäntel mit -säumen soll gefördert werden. In waldarmen Gebieten können Waldbegründungen den Lebensraum wald- und waldrandbewohnender Arten erweitern und den Biotopverbund für Arten der Wälder fördern. Voraussetzung hierfür ist, dass Waldneubegründungen mit standortheimischen Gehölzen erfolgen und auf eine naturnah ausgerichtete Bewirtschaftung geachtet wird. Durch Erstaufforstung werden allerdings häufig wertvolle Biotope betroffen, z.B. Feucht- oder Trockenbereiche, die nach Art. 13d BayNatSchG geschützt sind, oder sowohl für den Biotopverbund als auch für das landschaftliche Erscheinungsbild bedeutsame Wiesentäler. Daher sind Waldneubegründungen grundsätzlich mit den Erfordernissen des Landschaftsbildes und des Arten- und Biotopschutzes abzustimmen, und zwar in der Weise, dass weder wertvolle Offenland-Biotope noch wichtige Biotopverbundachsen für Offenland-Arten (für die Wälder Barrieren darstellen) aufgeforstet werden. Die Streuwiesen, Flach- und Übergangsmoore sowie die ehemaligen Hochmoore wie das Fichtelseemoor, das Zeitelmoos oder die Häusellohe stellen für den Arten- und Biotopschutz in der Region Oberfranken-Ost Lebensräume von höchster Bedeutung dar. Ihr Bestand wurde in den letzten Jahren stark zurückgedrängt, so dass oft nur noch kleinflächige Reliktflächen in isolierter Lage existieren. Diese Lebensräume zeichnen sich durch einen sehr hohen Artenreichtum und Anteil hochspezialisierter, seltener und gefährdeter Arten aus. Im Rahmen der modernen Landwirtschaft ist ein wirtschaftliches Interesse, die Flächen in traditioneller Weise zu nutzen, nicht mehr gegeben. Sie sind daher in ihrem Bestand auf eine fachgerechte Pflege angewiesen. Es besteht deshalb auch in den Gebieten mit allgemeiner Bedeutung eine hohe Verantwortung für den Erhalt dieser Lebensräume und ihrer Lebensgemeinschaften. Dazu ist über die Erhaltungspflege hinaus vielfach eine Optimierung der Bestände, die Ausweisung von Pufferzonen und die Einbindung in Verbundsysteme dringend notwendig. Streuwiesen finden sich in der Region z.B. im Obermainischen Hügelland (Lindauer Moor) oder im Steinwald, Übergangsmoore z.B. in den Rodungsinseln des Hohen Fichtelgebirges, Flachmoore im Selber Forst. In der Region Oberfranken-Ost sind intakte Quellbiotope sehr stark zurückgegangen. Als Ursachen sind vor allem Eutrophierung durch Stoffeinträge aus der Landwirtschaft, Versauerung durch Säureimmissionen aus der Luft (v. a. in den Mittelgebirgslagen), Entwässerungsmaßnahmen, Zerstörung durch Baumaßnahmen, Verfüllung, Ablagerungen sowie Fassung und Überstauung durch Teichbaumaßnahmen zu nennen. Aufgrund der Vielfalt an Sonderformen und der jeweils hochspezialisierten und hochempfindlichen Lebensgemeinschaften mit zum Teil sehr seltenen und stark gefährdeten Arten ist der Erhaltung und der Sicherung von Quelllebensräumen vorrangige Priorität einzuräumen. Ganz entscheidend ist die Erhaltung und Optimierung der Quelllebensräume auch im Zusammenhang mit den zu erhaltenden oder zu renaturierenden Fließgewässer- und Auensystemen, da die Qualität der Quellen in hohem Maße die Lebensgemeinschaften der Oberläufe beeinflusst. In den Quellgebieten sollen daher keine weiteren Teiche angelegt und bestehende nach Möglichkeit rückgebaut bzw. der Sukzession überlassen werden. Eine besondere Bedeutung nimmt in der Region Oberfranken-Ost die Sicherung der bayernweit seltenen Lebensgemeinschaften oligotropher Fließgewässer in Bachoberläufen ein, schwerpunktmäßig in den Naturräumen des Frankenwaldes, des Hohen Fichtelgebirges und teilweise in der Frankenalb. A 12 Teiche mit naturnahen Verlandungszonen und andere kleine Stillgewässer, die in einigen Gebieten der Region Oberfranken-Ost, wie z.B. die Hüllweiher im Karstgebiet der Frankenalb, eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung aufweisen, sollen erhalten und gegebenenfalls optimiert werden. Bei den Teichen soll eine möglichst extensive Bewirtschaftung mit Erhaltung und Förderung von Verlandungszonen angestrebt werden. Teiche kommen nahezu in allen Naturräumen der Region Oberfranken-Ost vor. Schwerpunkte liegen vor allem im Obermainisch-Oberpfälzer Hügelland, der Münchberger Hochfläche und der Selb-Wunsiedler Hochebene. Eine Häufung besonders wertvoller Teiche findet sich z.B. in der Aue des Roten Mains (Craimoosweiher), der Mainaue westlich Kulmbach oder in den Moorgebieten der Selb-Wunsiedler Hochfläche (z.B. Wunsiedler Weiher, Zeitelmoos). Eine besondere Bedeutung kommt den Hüllweihern in der sonst wasserarmen Hochfläche der Frankenalb zu. Sie stellen z. T. die einzigen dauerhaften Gewässer dar und sind daher unverzichtbare Trittsteine für den Verbund aquatischer Lebensräume. Vor allem extensiv genutzte Teiche bieten Lebensraum für eine Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten der Stillgewässer. Entscheidend für die naturschutzfachliche Bedeutung sind die Ausdehnung der Teiche sowie die Intensität der Nutzung in der Umgebung. Besonders wichtig für die Lebensraumqualität ist die Ausbildung von Verlandungszonen mit Schwimmblatt- und Laichkrautgesellschaften, Strandlingsgesellschaften, Röhrichten und Großseggenbeständen, Kleinseggensümpfen, Zwergbinsengesellschaften. Diese werden aber bei intensiver Bewirtschaftung oft beseitigt, wodurch es zu Defiziten in der Ausprägung der Verlandungszonen kommt. Zur Förderung des Artenspektrums an Teichen ist daher insbesondere eine möglichst extensive Bewirtschaftung mit Erhaltung bzw. Neuschaffung von Verlandungszonen entscheidend. Aus naturschutzfachlicher Sicht von besonderer Bedeutung sind nährstoffarme Teiche und periodisch trocken fallende Teichböden. Einigen Teichen und Weihern in der Region Oberfranken-Ost kommt aufgrund des Vorkommens bestimmter Vogel-, Amphibien- und Libellenarten eine überregionale oder sogar landesweite Bedeutung zu. Zu den herausragenden Teichen bzw. Weihern gehören z.B. der Craimoosweiher, der Weiher im Zeitelmoos und der Brutteich bei Neuhaus a. d. Eger.
Die Mager- und Trockenbiotope sind in der Region stark zurückgegangen bzw. haben erhebliche Qualitätseinbußen zu verzeichnen. War es in den vergangenen Jahrzehnten die Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung, der viele Bestände direkt oder indirekt zum Opfer gefallen sind, so unterliegen die Flächen auf den Grenzertragslagen heute vermehrt einem hohen Aufforstungsdruck, oder sie verbrachen, was vielfach ebenfalls mit erheblichen Qualitätseinbußen verbunden ist. Der Sicherung, Abpufferung und Pflege der noch bestehenden Mager-Trocken-Lebensräume und der Flächenerweiterung durch Extensivierung des Umfeldes kommt daher eine sehr hohe Bedeutung zu. Insbesondere an den Talhängen und in den stärker reliefierten und strukturreicheren Gebieten sollen bestehende Trocken- und Magerbiotope ausgeweitet und in Kombination mit naturnahen Gehölzbeständen, Waldsäumen sowie Felslebensräumen und Blockhalden zu einem durchgängigen Biotopverbundsystem entwickelt werden. Zum Artenaustausch zwischen verschiedenen Trockenbiotopen und damit auch zur Diversität trägt die Wanderschäferei sehr wirkungsvoll bei. Sie soll daher in den Schwerpunktgebieten von Trockenlebensräumen, der Frankenalb und dem Muschelkalkzug des Obermainischen Hügellandes eine besondere Berücksichtigung finden. Mit der Entwicklung von Beweidungskonzepten können Fördermaßnahmen gezielt eingesetzt und verwaltet werden. Der effektive Einsatz von Fördermitteln sollte regelmäßig durch Erfolgskontrollen überprüft werden. Auf Flächen, die für die Ausweitung von Mager-Trocken-Biotopen und den Aufbau eines Biotopverbundsystems für die Arten dieser Lebensräume geeignet sind, sollen Erstaufforstungen nicht erfolgen (vgl. A 9). Gemeinden, die über hohe Anteile an Grenzertragsflächen verfügen, sollen Erstaufforstungskonzepte erstellen (vgl. Ziel A 3). Mit der Erhaltung und Förderung auch vieler kleinflächiger Bestände, vor allem in den Muschelkalkgebieten und dem Frankenjura sowie in Teilbereichen der Münchberger Hochfläche und des Bayerischen Vogtlandes (Diabaskuppen, Serpentinzug), dem Höllental, dem Saaletal, der Selb-Wunsiedler Hochfläche (Basaltfelsen, Granitsteinbrüche, Marmorzug, Hangleiten des Egertales) u. a., kann auch in Gebieten mit allgemeiner Bedeutung ein wichtiger Beitrag zum Aufbau des oberfränkischen Trocken-Biotopverbundsystems geleistet werden. In vielen Kulturlandschaften der Region stellen derartige Biotope auf Grenzertragsflächen und Geländestrukturen, sowie auf kleinflächigen Sonderstandorten typische Landschaftsbestandteile dar. Als „Bewirtschaftungshindernisse“ wurden sie in der Vergangenheit, unter anderem auch im Zuge von Flurneuordnungsverfahren, häufig beseitigt, so dass insbesondere in der Münchberger Hochfläche, dem bayerischen Vogtland und dem Oberpfälzischen Hügelland ökologisch verarmte Agrarlandschaften entstanden. Gut erhaltene Gehölz- und Kleinstrukturen in höherer Dichte treten heute schwerpunktmäßig in steileren Lagen sowie in Landschaftsteilen mit bewegterem Relief und einigen traditionell strukturreicheren und noch weniger überprägten Gebieten auf. Beispielsweise sind als bekannte Heckenlandschaften das „Bergfeld“ bei Stadtsteinach, Lanzendorf, die Kirchleuser Platte, die Ködnitzer Weinleite, der Nord- und Südwesthang des Michelsreuther Berges, die Ackerterrassen bei Schönbrunn und Breitenbrunn in der Selb-Wunsiedler Hochfläche, bei Längenau östlich von Selb oder bei Nagel im Hohen Fichtelgebirge sowie die Heckengebiete im Frankenjura (z.B. westlich von Pegnitz, rund um Wonsees u. a.) zu nennen. Vorkommen gefährdeter Tierarten, wie z.B. dem Raubwürger in der Kirchleuser Platte oder am „Bergfeld“ bei Stadtsteinach, unterstreichen die Bedeutung der gehölzreichen Agrarlandschaften. Auf Grund der hohen Lebensraumfunktion und der Eigenart prägenden Wirkung von Gehölz- und anderen Kleinstrukturen, sollen die noch vorhandenen Bestände erhalten und die Ansiedlung im Zuge der natürlichen Sukzession in möglichst großem Umfang gefördert werden. In Anbetracht der verhältnismäßig raschen Entwicklung von Gehölzpflanzungen zu wertvollen Lebensräumen sollten vor allem in den strukturarmen Gebieten der Region große Anstrengungen zum Aufbau eines Hecken-Biotopverbundes unter Einbeziehung kleiner Waldinseln und Waldrandstrukturen unternommen werden. Werden Gehölze neu angelegt, ist auf die Verwendung von autochthonem Pflanzmaterial hinzuwirken. Raine, Ranken und Böschungen in wertvoller Ausprägung, z.B. mit nährstoffarmen Säumen oder Rohbodenstandorten, sollen nicht zu Gehölzbiotopen entwickelt werden.
Viele Ortschaften in den ländlichen Teilen der Region haben noch historisch gewachsene Ortsränder, die von Hochstammobstbäumen gesäumt werden. Diese siedlungsnahen Biotope prägen nicht nur in landschaftstypischer Weise den Dorfcharakter, sondern sind auch Lebensräume gefährdeter Arten. Neben ihrer Funktion für das Siedlungs- und Landschaftsbild vernetzen sie auch die Lebensräume der freien Landschaft mit den Siedlungen. In intensiv genutzten Kulturlandschaften gehören sie oft zu den wenigen verbliebenen Strukturelementen, die sich noch durch Artenreichtum und Vielfalt auszeichnen. Mit der voranschreitenden baulichen Entwicklung sind gerade diese Lebensräume der Siedlungsränder stark gefährdet und werden nicht selten in ihrer Bedeutung unterschätzt. Daher sollten diese Lebensräume in der gemeindlichen Planung verstärkt Beachtung finden. In Rohstoffabbaugebieten können sehr wertvolle Ersatzlebensräume, insbesondere für Arten der Mager-, Trocken- und Feuchtbiotope (z.B. Rohbodenstandorte, offene Felsstandorte, Stillgewässer, Verlandungsgesellschaften, Magerrasen, magere Saumgesellschaften, Gehölzsukzessionen unterschiedlicher Standorte) entstehen oder durch geeignete Maßnahmen geschaffen werden. Außerdem bietet sich hier häufig die Gelegenheit, naturnahe Lebensräume mit größerer Flächenausdehnung zu entwickeln. Die Folgenutzung Naturschutz ist deswegen als vorrangig zu betrachten. Dies gilt insbesondere innerhalb von bedeutsamen Biotopverbundachsen (vgl. Kapitel 6.4.3 und Karte 4.4). Auch bei Gebieten, die vormals bewaldet waren, sollte nicht zwangsläufig eine Wiederbewaldung angestrebt, sondern die Entwicklung anderer Lebensräume begünstigt werden; aus Gründen des Prozessschutzes sollte auf geeigneten Teilflächen Sukzessionsabläufe ermöglicht werden, die zu einer naturnahen Waldentwicklung führen. Die Verfüllung von Abbauflächen mit Fremdmaterial ist zu vermeiden. A 17 Gefährdete Arten, die auch die Agrarlandschaft als Lebensraum nutzen, wie z.B. Feldhamster, sollen mit speziellen Artenhilfsprogrammen gefördert werden. Dasselbe gilt für stark gefährdete oder vom Aussterben bedrohte Arten, für deren Überleben in der Region bestimmte Gebiete trotz überwiegend intensiver Nutzung und geringem Anteil naturnaher Lebensräume von Bedeutung sind. In der Region Oberfranken-Ost spielen für seltene und gefährdete Tierarten auch einige Gebiete eine wichtige Rolle, denen auf Grund großflächig vorherrschender intensiver Landwirtschaft und einem sehr geringen Flächenanteil naturbetonter Strukturen nur eine „allgemeine Bedeutung für die Entwicklung und Erhaltung von Lebensräumen und deren Arten“ zugesprochen wird. Im Bayerischen Vogtland gibt es z.B. Vorkommen des Hamsters, der als Steppentier an den Lebensraum Acker angepasst ist. Vergleichbar trifft dies auch auf die Knoblauchkröte zu, die neben Abbauflächen auch Ackergebiete nutzen kann, sofern es sich um sandige Lagen handelt und Laichgewässer vorhanden sind. Sie kommt in nennenswerten Populationen z.B. im Tal des Weißen Mains westlich von Bad Berneck, in den Sandlebensräumen bei Pechgraben oder entlang der Seitenbäche der Eger vor. Dennoch sind auch solche Tierarten durch die Nutzungsintensivierung gefährdet. Verstärkter Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln sowie der weitere Verlust an Kleinstrukturen, wie Ackerrainen, verschlechtern ihre Lebensraumbedingungen. Nicht zuletzt kommt insbesondere in Gebieten mit flachgründigen Böden, z.B. auf Muschelkalk, der Erhaltung und Förderung zum Teil hochgradig gefährdeter Ackerwildkräuter eine große Bedeutung zu.
Innerhalb von Siedlungen stellen naturnahe Biotope, land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen sowie siedlungstypische Freiflächen wie Gärten, Parks, Friedhöfe usw. naturschutzrelevante Lebensräume dar. Der Flächenanteil schutzwürdiger Biotope kann weitaus höher sein als der in intensiv landwirtschaftlich genutzten Gebieten, so dass viele Arten geeignete Lebensbedingungen vorfinden können. Die gegenüber dem Umland veränderten ökologischen Bedingungen (erhöhte Erwärmung, Trockenheit, gestörte Bodenverhältnisse, Immissions-, Salz- oder Trittbelastung) erschweren zwar einer Vielzahl von Arten das Überleben, auf der anderen Seite entstehen aber auch Sonderstandorte, die einigen seltenen Arten gerade in Städten die Existenz ermöglichen. Den naturbetonten Lebensräumen innerhalb von Siedlungen kommt daher eine nicht zu unterschätzende Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz zu, auch wenn ihre Funktion für die Erholung, die Klimaverbesserung und das Erscheinungsbild im Vordergrund steht. Bei der Ausweisung neuer Siedlungsflächen sollen die Belange des Arten- und Biotopschutzes verstärkt berücksichtigt werden. Insbesondere sollen Barrierewirkungen innerhalb wichtiger Biotopverbundachsen vermieden sowie bestehende Ausbreitungsachsen erhalten und neue geschaffen werden. Um Ausbreitungs- und Austauschvorgänge zu ermöglichen, ist – ebenso wie in der freien Landschaft – eine funktionale Vernetzung von Siedlungsbiotopen zu fördern, auch wenn sich diese innerhalb von Siedlungen wesentlich schwieriger gestaltet. Umso wichtiger ist es, vorhandene Strukturen wie z.B. Dämme, Böschungen, Alleen (v. a. in Bayreuth noch häufig), Wegränder usw. einzubeziehen. Eine Sonderstellung kommt hierbei den Fließgewässern und der begleitenden Ufervegetation zu, da deren Lebensgemeinschaften auf durchgängige Lebensräume entlang des Gewässers angewiesen sind. In Siedlungen können für diese Arten nur eingeschränkt Ersatzlebensräume geschaffen werden. Deshalb sollten bestehende Lebensräume der Fließgewässer und der Auen unbedingt erhalten bleiben oder, wenn möglich, in einen naturnäheren Zustand überführt werden. In den Städten Bayreuth, Kulmbach und Hof sind dies v. a. die bedeutsamen Talauen von Rotem Main, Weißem Main und Saale, die auch aus Gründen der Retentionsraumerhaltung von weiterer Bebauung freigehalten werden sollten. Freiflächen sollen verstärkt naturnah gestaltet und ohne Pflanzenbehandlungsmittel gepflegt werden. Durch naturnahe Gestaltung und extensive Pflege besteht in Siedlungen ein hohes Potenzial, wertvolle Lebensräume neu zu entwickeln, z.B. durch Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung usw. Bei der Ausweisung neuer Bauflächen sollen deshalb entsprechende Maßnahmen vorgesehen und durch Planung, Beratung und Förderung umgesetzt werden. Um den Schutz vorhandener Gehölzstrukturen in den Siedlungsbereichen besser zu gewährleisten, sollte verstärkt das Instrument der Baumschutzverordnung genutzt werden.
Durch die Verstädterung des ländlichen Siedlungsraumes und den Rückgang landwirtschaftlicher Betriebe sind Lebensgemeinschaften der dörflichen Ruderalvegetation stark im Rückgang begriffen. Damit sind zahlreiche Arten dieser Lebensgemeinschaften gefährdet. Ebenso sind viele Tierarten, die sich als Kulturfolger im Laufe der Jahrhunderte an menschliche Siedlungen und ihre Strukturen angepasst haben, durch Modernisierungsmaßnahmen und Verlust für sie wichtiger Strukturen bedroht (z.B. verschiedene Fledermausarten, an oder in Gebäuden brütende Vogelarten). Durch geeignete Maßnahmen (z.B. Aufklärung, finanzielle Förderung) sollen vorhandene Lebensräume dieser Arten erhalten und Ersatzlebensräume geschaffen werden. |