6.3.3      Naturraumspezifische Ziele (Karte 4.3)   

 

08          Naturraum Nördliche Frankenalb

 

 

 

 


K (08) 1

Die Kalt- und Frischluftleitbahnen in den Talniederungen von Fichtenohe, Erlbach und Zipser Mühlbach bzw. Weihergraben sollen auf Grund ihrer besonderen klimatisch-lufthygienischen Ausgleichsfunktionen für die Stadt Pegnitz in ihrer Wirksamkeit erhalten und verbessert werden. Die für die Kaltluftproduktion relevanten Offenlandstrukturen sowie die großflächigen, für die Frischluftentstehung und den Klimaschutz bedeutsamen Waldbereiche sollen innerhalb der Einzugsgebiete dieser Leitbahnen bewahrt werden.

Die Stadt Pegnitz weist mit einer zusammenhängend bebauten Fläche von ca. 390 ha ein mittleres Risiko klimatisch-lufthygienischer Belastungen bei austauscharmen Wetterlagen auf, welches durch die Lage in einem inversionsgefährdeten Gebiet noch erhöht wird. Für die Zufuhr ausgleichend wirkender Kalt- und Frischluft sind die Talniederungen von Fichtenohe, Erlbach und Zipser Mühlbach bzw. Weihergraben von besonderer Bedeutung.

Diese Talniederungen sind daher gegenüber konkurrierenden Nutzungen zu sichern und in ihrer Wirksamkeit zu verbessern. Maßnahmen, welche eine Unterbrechung oder Verminderung der Kaltluftströme zur Folge haben, wie z.B. großflächige Siedlungserweiterungen, die Anlage von Straßen oder Bahnlinien in Dammlage sowie großflächige Aufforstungen sind zu vermeiden. Emissionen, welche dazu führen können, dass sich die Kalt- und Frischluftströmungen mit Schadstoffen anreichern, sind innerhalb des Einzugsgebiets der Leitbahnen zu minimieren. Im Einzelfall ist zu prüfen, wie sich Nutzungsänderungen auf die Austauschverhältnisse auswirken können.

Die Funktionsfähigkeit der Kaltluftleitbahnen ist in starken Maße von den Nutzungsstrukturen innerhalb der Einzugsgebiete abhängig. Offenlandbereiche wie insbesondere Grünland mit hoher oder sehr hoher Kaltluftproduktion sind zu erhalten und vor Verschlechterungen durch Bebauung, Versiegelung oder Aufforstung zu bewahren. Innerhalb der Einzugsgebiete gelegene Waldbereiche sind auf Grund ihrer Bedeutung für die Frischluftproduktion zu erhalten. Das Verhältnis Offenland zu Wald sollte jedoch nicht zugunsten des Waldes verändert werden.

 

07     Naturraum Obermainisch- / Oberpfälzisches Hügelland

 

 



 


K (07) 1

Die Kalt- und Frischluftleitbahnen in den Talniederungen von Mistelbach, Warmer Steinach und Roter Main/Ölschnitz sollen auf Grund ihrer herausragenden klimatisch-lufthygienischen  Ausgleichsfunktionen für die Stadt Bayreuth in ihrer Wirksamkeit erhalten und verbessert werden. Die für die Kaltluftproduktion relevanten Offenlandstrukturen sowie die großflächigen für die Frischluftentstehung und den Klimaschutz bedeutsamen Waldbereiche sollen innerhalb der Einzugsgebiete dieser Leitbahnen bewahrt werden.

Die Stadt Bayreuth weist mit einer zusammenhängend bebauten Fläche von ca. 2.600 ha ein hohes Risiko klimatisch-lufthygienischer Belastungen bei austauscharmen Wetterlagen auf, welches durch die Lage in einem inversionsgefährdeten Gebiet noch erhöht wird. Für die Zufuhr ausgleichend wirkender Kalt- und Frischluft sind die Talniederungen von Mistelbach, Warmer Steinach und RotemMain/Ölschnitz von herausragender Bedeutung.

Diese Talniederungen sind daher mit besonderer Priorität gegenüber konkurrierenden Nutzungen zu sichern und in ihrer Wirksamkeit zu verbessern. Maßnahmen, welche eine Unterbrechung oder Verminderung der Kaltluftströme zur Folge haben, wie z.B. großflächige Siedlungserweiterungen, die Anlage von Straßen oder Bahnlinien in Dammlage sowie großflächige Aufforstungen sind zu vermeiden. Im Einzelfall ist zu prüfen, wie sich Nutzungsänderungen auf die Austauschverhältnisse auswirken können. Emissionen, welche dazu führen, dass sich die Kalt- und Frischluftströmungen mit Schadstoffen anreichern, sind innerhalb des Einzugsgebiets der Leitbahnen zu minimieren. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang die A 9, welche im Bereich der Stadt Bayreuth die Kaltluftleitbahn des Roten Mains quert und hier Verkehrsbelastungen von mehr als 50.000 Kfz/Tag aufweist.

Die Funktionsfähigkeit der Kaltluftleitbahnen ist in starken Maße von den Nutzungsstrukturen innerhalb der Einzugsgebiete abhängig. Offenlandbereiche wie insbesondere Grünland mit hoher oder sehr hoher Kaltluftproduktion sind zu erhalten und vor Verschlechterungen durch Bebauung, Versiegelung oder Aufforstung zu bewahren. Innerhalb der Einzugsgebiete gelegene Waldbereiche sind auf Grund ihrer Bedeutung für die Frischluftproduktion zu erhalten. Von besonderer Bedeutung für die Kalt- und Frischluftzufuhr in die Stadt Bayreuth sind die im Einzugsgebiet der Warmen Steinach gelegenen Waldbestände des Fichtelgebirges. Das Verhältnis Offenland zu Wald sollte innerhalb der Einzugsgebiete nicht zugunsten des Waldes verändert werden.

K (07) 2

Die Kalt- und Frischluftleitbahnen in den Talniederungen von Dobrach, Unterer Steinach/Zaubach und im Unterlauf der Schorgast im Zusammenfluss mit dem Weißen Main sollenauf Grund ihrer herausragenden klimatisch-lufthygieni­schen Ausgleichsfunktionen für die Stadt Kulmbach in ihrer Wirksamkeit erhalten und verbessert werden. Die für die Kaltluftproduktion relevanten Offenlandstrukturen sowie die großflächigen für die Frischluftentstehung und den Klimaschutz bedeutsamen Waldbereiche sollen innerhalb der Einzugsgebiete dieser Leitbahnen bewahrt werden.

Die Stadt Kulmbach weist mit einer zusammenhängend bebauten Fläche von ca. 1.500 ha ein hohes Risiko klimatisch-lufthygienischer Belastungen bei austauscharmen Wetterlagen auf, welches durch die Lage in einem inversionsgefährdeten Gebiet noch erhöht wird. Für die Zufuhr ausgleichend wirkender Kalt- und Frischluft sind die Talniederungen von Dobrach, Unterer Steinach/ Zaubach und dem Unterlauf der Schorgast im Zusammenfluss mit dem Weißen Main von herausragender Bedeutung.

In Kulmbach ist ein ungehinderter Kaltluftzufluss insbesondere von Norden über das Tal der Dobrach zu erwarten. Die im Frankenwald entstehende und durch das Katzbachtal und Untere Steinachtal zur Zaubach- und Schorgastniederung hin abfließende Kaltluft kann das Stadtgebiet Kulmbachs nur gebremst erreichen, da sich in Teilbereichen der Zaubachniederung sowie kurz vor Kulmbach nach dem Zusammenfluss von Schorgast und Weißen Main das Sohlgefälle der für den Kaltlufttransport relevanten Talniederung auf Werte < 1° abflacht. Die Höhenunterschiede von mehr als 200 m und die Größe des Einzugsgebietes lassen jedoch erwarten, dass die Kaltluft über diese Abflachungen hinweggeschoben wird.

Diese Voraussetzungen machen es um so wichtiger, die Talniederungen gegenüber konkurrierenden Nutzungen zu sichern und in ihrer Wirksamkeit zu verbessern. Insbesondere sind Maßnahmen, welche zu einer Unterbrechung oder Behinderung der Kaltluftströme führen können, zu vermeiden, wie z.B. großflächige Siedlungserweiterungen, die Anlage von Straßen oder Bahnlinien in Dammlage sowie großflächige Aufforstungen. Im Einzelfall ist zu prüfen, wie sich Nutzungsänderungen auf die Austauschverhältnisse auswirken können. Vorhandene Beeinträchtigungen der Abflussverhältnisse sind insbesondere im Bereich von Untersteinach sowie im Übergang zur Stadt Kulmbach zu vermindern.

Vorhandene Emissionen, welche dazu führen, dass sich die Kalt- und Frischluftströmungen mit Schadstoffen anreichern, sind innerhalb des Einzugsgebiets der Leitbahnen zu minimieren. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang die B 289, welche mit Verkehrsbelastungen von rund 17.000 Kfz/Tag innerhalb der Niederung von Weißem Main und Schorgast verläuft.

Die Funktionsfähigkeit der Kaltluftleitbahnen ist in starken Maße von den Nutzungsstrukturen innerhalb der Einzugsgebiete abhängig. Offenlandbereiche wie insbesondere Grünland mit hoher oder sehr hoher Kaltluftproduktion sind zu erhalten und vor Verschlechterungen durch Bebauung, Versiegelung oder Aufforstung zu bewahren. Innerhalb der Einzugsgebiete gelegene Waldbereiche sind auf Grund ihrer Bedeutung für die Frischluftproduktion zu erhalten. Das Verhältnis Offenland zu Wald sollte innerhalb der Einzugsgebiete nicht zugunsten des Waldes verändert werden.

K (07) 3

Die Frischluftleitbahn in der Talniederung des Main unterhalb von Kulmbach soll auf Grund ihrer besonderen klimatisch-lufthygienischen Ausgleichsfunktionen für die Stadt Kulmbach in ihrer Wirksamkeit erhalten und verbessert werden.

Innerhalb der in West-Ost-Ausrichtung verlaufenden Talniederung des Main können Luftströmungen aus westlichen Richtungen gebündelt und auf die Stadt Kulmbach zugeleitet werden. Eine Bebauung dieser Frischluftschneise, welche zu einer erheblichen Verminderung der Windgeschwindigkeiten führen kann, sowie die Ansiedlung von Emittenten sind deshalb zu vermeiden.


392          Naturraum Nordwestlicher Frankenwald

 



 

 

 

K (392) 1

Die Kalt- und Frischluftleitbahn in der Talniederung der Selbitz soll auf Grund ihrer besonderen klimatisch-lufthygienischen Ausgleichsfunktionen für die Stadt Naila in ihrer Wirksamkeit erhalten und verbessert werden. Die für die Kaltluftproduktion relevanten Offenland­strukturen sowie die großflächigen für die Frischluftentstehung und den Klimaschutz bedeutsamen Waldbereiche sollen innerhalb des Einzugsgebietes dieser Leitbahn bewahrt werden.

Die Stadt Naila weist mit einer zusammenhängend bebauten Fläche von knapp 300 ha ein mittleres Risiko klimatisch-lufthygienischer Belastungen bei austauscharmen Wetterlagen auf. Für die Zufuhr ausgleichend wirkender Kalt- und Frischluft ist die Talniederung der Selbitz von besonderer Bedeutung.

Diese Talniederung ist daher gegenüber konkurrierenden Nutzungen zu sichern und in ihrer Wirksamkeit zu verbessern. Maßnahmen, welche eine Unterbrechung oder Verminderung der Kaltluftströme zur Folge haben, wie z.B. großflächige Siedlungserweiterungen, die Anlage von Straßen oder Bahnlinien in Dammlage sowie großflächige Aufforstungen sind zu vermeiden. Im Einzelfall ist zu prüfen, wie sich Nutzungsänderungen auf die Austauschverhältnisse auswirken können. Emissionen, welche dazu führen, dass sich die Kalt- und Frischluftströmungen mit Schadstoffen anreichern, sind innerhalb des Einzugsgebiets der Leitbahnen zu minimieren. Als Vorbelastung sind die Querung der Selbitzniederung durch die B 173 und die innerhalb der Talniederung verlaufende St 2195 zu erwähnen.

Die Funktionsfähigkeit der Kaltluftleitbahn ist in starken Maße von den Nutzungsstrukturen innerhalb der Einzugsgebiete abhängig. Offenlandbereiche wie insbesondere Grünland mit hoher oder sehr hoher Kaltluftproduktion sind zu erhalten und vor Verschlechterungen durch Bebauung, Versiegelung oder Aufforstung zu bewahren. Innerhalb des Einzugsgebietes gelegene Waldbereiche sind auf Grund ihrer Bedeutung für die Frischluftproduktion zu erhalten. Das Verhältnis Offenland zu Wald sollte jedoch nicht zugunsten des Waldes verändert werden.

K (392) 2

In den Einzugsgebieten von Unterer Steinach, Katzbach und Zettlitz sollen die für die Kaltluftproduktion relevanten Offenlandstrukturen sowie die großflächigen für die Frischluftentstehung und den Klimaschutz bedeutsamen Waldbereiche auf Grund ihrer klimatisch-lufthygienischen Ausgleichsfunktionen für die Stadt Kulmbach erhalten werden.

Aus den im Frankenwald gelegenen Einzugsgebieten von Unterer Steinach, Katzbach und Zettlitz wird der Stadt Kulmbach Kalt- und Frischluft zugeführt. Die innerhalb dieser Einzugsgebiete gelegenen Offenlandbereiche sind daher zu erhalten und vor Verschlechterungen durch Bebauung, Versiegelung oder Aufforstung zu bewahren. Innerhalb der Einzugsgebiete vorhandene Waldbereiche sind auf Grund ihrer Bedeutung für die Frischluftproduktion zu erhalten. Das Verhältnis Offenland zu Wald sollte jedoch nicht zugunsten des Waldes verändert werden.

 

393        Naturraum Münchberger Hochfläche

 

 


 

 

 

K (393) 1

Die Kalt- und Frischluftleitbahnen in den Talniederungen von Lamitz und Sächsischer Saale sollen auf Grund ihrer herausragenden klimatisch-lufthygienischen Ausgleichsfunktionen für die Stadt Hof und ihrer Bedeutung für die Stadt Schwarzenbach sowie die Gemeinde Oberkotzau in ihrer Wirksamkeit erhalten und verbessert werden. Die für die Kaltluftproduktion relevanten Offenland­strukturen sowie die großflächigen für die Frischluftentstehung und den Klimaschutz bedeutsamen Waldbereiche sollen innerhalb der Einzugsgebiete dieser Leitbahnen bewahrt werden.

Die Stadt Hof weist mit einer zusammenhängend bebauten Fläche von ca. 1.900 ha ein hohes Risiko klimatisch-lufthygienischer Belastungen bei austauscharmen Wetterlagen auf. Für die Stadt Schwarzenbach und die Gemeinde Oberkotzau ist bei zusammenhängend bebauten Flächen zwischen 330 und 290 ha von einem mittleren Risiko klimatisch-lufthygienischer Belastungen bei austauscharmen Wetterlagen auszugehen. Auf Grund der Zuordnung zur Stadt Hof kommt den Talniederungen von Lamitz und Sächsischer Saale eine herausragenden Bedeutung für den klimatisch-lufthygienischen Ausgleich zu.

Diese Talniederungen sind daher gegenüber konkurrierenden Nutzungen mit besonderer Priorität zu sichern und in ihrer Wirksamkeit zu verbessern. Anzustreben ist insbesondere ein verbesserter Kaltluftdurchfluss durch die Orte Schwarzenbach und Oberkotzau, um so die Ausgleichswirkung für die Stadt Hof zu erhöhen. Maßnahmen, welche zu einer Unterbrechung oder Verminderung der Kaltluftströme führen können, wie z.B. großflächige Siedlungserweiterungen, die Anlage von Straßen oder Bahnlinien in Dammlage sowie großflächige Aufforstungen sind zu vermeiden. Im Einzelfall ist zu prüfen, wie sich Nutzungsänderungen auf die Austauschverhältnisse auswirken können. Emissionen, welche dazu führen, dass sich die Kalt- und Frischluftströmungen mit Schadstoffen anreichern, sind innerhalb des Einzugsgebiets der Leitbahnen zu minimieren. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang die St 2177, welche mit knapp 10.000 Kfz/Tag innerhalb der Niederung der Sächsischen Saale zwischen Schwarzenbach und Oberkotzau verläuft.

Die Funktionsfähigkeit der Kaltluftleitbahnen ist in starken Maße von den Nutzungsstrukturen innerhalb der Einzugsgebiete abhängig. Die innerhalb der Einzugsgebiete von Lamitz und Sächsischer Saale gelegenen Offenlandbereiche, wie insbesondere Grünland mit hoher oder sehr hoher Kaltluftproduktion sind daher zu erhalten und vor Verschlechterungen durch Bebauung, Versiegelung oder Aufforstung zu bewahren. Innerhalb der Einzugsgebiete vorhandene Waldbereiche sind auf Grund ihrer Bedeutung für die Frischluftproduktion zu erhalten. Das Verhältnis Offenland zu Wald sollte jedoch nicht zugunsten des Waldes verändert werden.



394        Naturraum Hohes Fichtelgebirge

 

 


 

 

 

K (394) 1

Im Einzugsgebiet der Warmen Steinach sollen die für die Kaltluftproduktion relevanten Offenlandstrukturen sowie die großflächigen für die Frischluftent-stehung und den Klimaschutz bedeutsamen Waldbereiche auf Grund ihrer klimatisch-lufthygienischen Ausgleichsfunktionen für die Stadt Bayreuth erhalten werden.

Aus dem im Fichtelgebirge gelegenen Einzugsgebiet der Warmen Steinach wird der Stadt Bayreuth Kalt- und Frischluft zugeführt. Die innerhalb dieser Einzugsgebiete gelegenen Offenlandbereiche sind daher zu erhalten und vor Verschlechterungen durch Bebauung, Versiegelung oder Aufforstung zu bewahren. Innerhalb der Einzugsgebiete vorhandene Waldbereiche sind auf Grund ihrer Bedeutung für die Frischluftproduktion zu erhalten. Das Verhältnis Offenland zu Wald sollte jedoch nicht zugunsten des Waldes verändert werden.

Zur Erhöhung der Kaltluftabflüsse kann es vorteilhaft sein, den Waldbestand im Talgrund der Warmen Steinach zugunsten von Grünlandnutzung zu reduzieren, soweit keine Belange des Arten- und Biotopschutzes entgegenstehen.

 

395        Naturraum Selb-Wunsiedler-Hochfläche

 

 


 

 

 

K (395) 1

Die Kalt- und Frischluftleitbahn in der Talniederung der Kösseine soll auf Grund ihrer besonderen klimatisch-lufthygienischen Ausgleichs­funktionen für die Stadt Marktredwitz in ihrer Wirksamkeit erhalten und verbessert werden. Die für die Kaltluftproduktion relevanten Offenlandstrukturen sowie die großflächigen für die Frischluftentstehung und den Klimaschutz bedeutsamen Waldbereiche sollen innerhalb der Einzugsgebiete dieser Leitbahnen bewahrt werden.

Die Stadt Marktredwitz weist mit einer zusammenhängend bebauten Fläche von rund 800 ha sowie innerhalb oder am Rand der Ortschaft verlaufenden Straßen mit mehr als 10.000 Kfz/Tag (St 2177 mit ca. 14.000 Kfz/Tag, B 303 mit ca. 16.000 Kfz/Tag, A 93 mit ca. 15.000 Kfz/Tag) ein mittleres Risiko klimatisch-luft­hygie­ni­scher Belastungen bei austauscharmen Wetterlagen auf.

Für die Zufuhr ausgleichend wirkender Kalt- und Frischluft weisen die Talniederungen von Kösseine und Steinbach eine besondere Bedeutung auf. Diese Talniederungen sind daher gegenüber konkurrierenden Nutzungen zu sichern und in ihrer Wirksamkeit zu verbessern. Maßnahmen, welche zu einer Unterbrechung oder Verminderung der Kaltluftströme führen können, wie z.B. großflächige Siedlungserweiterungen, die Anlage von Straßen oder Bahnlinien in Dammlage sowie großflächige Aufforstungen sind zu vermeiden. Im Einzelfall ist zu prüfen, wie sich Nutzungsänderungen auf die Austauschverhältnisse auswirken können. Emissionen, welche dazu führen können, dass sich die Kalt- und Frischluftströmungen mit Schadstoffen anreichern, sind innerhalb des Einzugsgebiets der Leitbahnen zu minimieren. Belastungen bestehen hier derzeit insbesondere durch St 2177 mit ca. 14.000 Kfz/Tag, welche im Bereich der Leitbahn verläuft.

Die Funktionsfähigkeit der Kaltluftleitbahnen ist in starkem Maße von den Nutzungsstrukturen innerhalb der Einzugsgebiete abhängig. Die für die Stadt Marktredwitz relevanten Einzugsgebiete der Kösseine und des Steinbaches reichen über die Regionsgrenze hinaus. Offenlandbereiche wie insbesondere Grünland mit hoher oder sehr hoher Kaltluftproduktion sind innerhalb dieser Einzugsgebiete zu erhalten und vor Verschlechterungen durch Bebauung, Versiegelung oder Aufforstung zu bewahren. Innerhalb der Einzugsgebiete gelegene Waldbereiche sind auf Grund ihrer Bedeutung für die Frischluftproduktion zu erhalten. Das Verhältnis Offenland zu Wald sollte jedoch nicht zugunsten des Waldes verändert werden.

K (395) 2

Die Kalt- und Frischluftleitbahn in der Talniederung der Röslau soll auf Grund ihrer besonderen klimatisch-lufthygienischen Ausgleichsfunktionen für die Stadt Wunsiedel, die Stadt Marktredwitz (Ortsteil Lorenz­reuth) und die Stadt Arzberg in ihrer Wirksamkeit erhalten und verbessert werden. Die für die Kaltluftproduktion relevanten Offenlandstrukturen sowie die großflächigen für die Frischluftentstehung und den Klimaschutz bedeutsamen Waldbereiche sollen innerhalb der Einzugsgebiete dieser Leitbahn bewahrt werden.

Die Stadt Arzberg weist mit einer zusammenhängend bebauten Fläche von rund 300 ha und dem Vorhandensein bedeutsamer Emittententen ein mittleres Risiko klimatisch-lufthygienischer Belastungen bei austauscharmen Wetterlagen auf. Für die Zufuhr ausgleichend wirkender Kalt- und Frischluft kommt der Talniederung der Röslau eine besondere Bedeutung zu. Diese Talniederung ist zugleich auch für einen Ortsteil der Stadt Marktredwitz sowie die im Kreuzungsbereich der Staatsstraßen 2665 und 2177 gelegene Stadt Wunsiedel von besonderer Bedeutung.

Die Talniederung der Röslau ist daher gegenüber konkurrierenden Nutzungen zu sichern und in ihrer Wirksamkeit zu verbessern. Maßnahmen, welche zu einer Unterbrechung oder Verminderung der Kaltluftströme führen können, wie z.B. großflächige Siedlungserweiterungen, die Anlage von Straßen oder Bahnlinien in Damm­lage sowie großflächige Aufforstungen sind zu vermeiden. Im Einzelfall ist zu prüfen, wie sich Nutzungsänderungen auf die Austauschverhältnisse auswirken können. Emissionen, welche dazu führen können, dass sich die Kalt- und Frischluftströmungen mit Schadstoffen anreichern, sind innerhalb des Einzugsgebiets der Leitbahnen zu minimieren. Belastungen bestehen hier derzeit insbesondere durch die Querung der A 93 bei Arzberg, welche in diesem Bereich rund 16.000 Kfz/Tag aufweist.

Die Funktionsfähigkeit der Kaltluftleitbahnen ist in starken Maße von den Nutzungsstrukturen innerhalb der Einzugsgebiete abhängig. Die innerhalb des Einzugsgebiets der Röslau gelegenen Offenlandbereiche, wie insbesondere Grünland mit hoher oder sehr hoher Kaltluftproduktion sind daher zu erhalten und vor Verschlechterungen durch Bebauung, Versiegelung oder Aufforstung zu bewahren. Innerhalb der Einzugsgebiete vorhandene Waldbereiche sind auf Grund ihrer Bedeutung für die Frischluftproduktion zu erhalten. Das Verhältnis Offenland zu Wald sollte jedoch nicht zugunsten des Waldes verändert werden.


41     Naturraum Mittelvogtländisches Kuppenland/
Oberes Vogtland

 

 


 

 

 

K (41) 1

Die Kalt- und Frischluftleitbahnen in den Talniederungen von Südlicher Regnitz, Sächsischer Saale und Untreubach sollen auf Grund ihrer herausragenden klimatisch-lufthygieni­schen Ausgleichsfunktionen für die Stadt Hof in ihrer Wirksamkeit erhalten und verbessert werden. Die für die Kaltluftproduktion relevanten Offenlandstrukturen sowie die großflächigen, für die Frischluftentstehung und den Klimaschutz bedeutsamen Waldbereiche sollen innerhalb der Einzugsgebiete dieser Leitbahnen bewahrt werden

Die Stadt Hof weist mit einer zusammenhängend bebauten Fläche von ca. 1.900 ha ein hohes Risiko klimatisch-lufthygienischer Belastungen bei austauscharmen Wetterlagen auf. Für die Zufuhr ausgleichend wirkender Kalt- und Frischluft sind die Talniederungen von Südlicher Regnitz, Untreubach und Sächsischer Saale von herausragender Bedeutung. Die Kaltluft wird dabei insbesondere aus den Niederungen von Südlicher Regnitz und Untreubach in die Aue der Sächsischen Saale geleitet und kann von hier aus weiter der Stadt zufließen. In den oberhalb dieser Einmündung gelegen Niederungsbereichen der Sächsischen Saale ist auf Grund der Hinderniswirkung der Ortschaft Oberkotzau mit einem stark abgebremsten Kaltluftabfluss zu rechnen. Unter Vorsorgegesichtspunkten wird jedoch auch diesem Auenbereich eine herausragende Bedeutung zugewiesen.

Die Talniederungen von Südlicher Regnitz, Untreubach und Sächsischer Saale sind mit besonderer Priorität gegenüber konkurrierenden Nutzungen zu sichern und in ihrer Wirksamkeit zu verbessern. Maßnahmen, welche zu einer Unterbrechung oder Verminderung der Kaltluftströme führen können, wie z.B. großflächige Siedlungserweiterungen, die Anlage von Straßen oder Bahnlinien in Dammlage sowie großflächige Aufforstungen sind zu vermeiden. Im Einzelfall ist zu prüfen, wie sich Nutzungsänderungen auf die Austauschverhältnisse auswirken können. Emissionen, welche dazu führen können, dass sich die Kalt- und Frischluftströmungen mit Schadstoffen anreichern, sind innerhalb des Einzugsgebiets der Leitbahnen zu minimieren.

Die Funktionsfähigkeit der Kaltluftleitbahnen ist in starken Maße von den Nutzungsstrukturen innerhalb der Einzugsgebiete abhängig. Offenlandbereiche wie insbesondere Grünland mit hoher oder sehr hoher Kaltluftproduktion sind zu erhalten und vor Verschlechterungen durch Bebauung, Versiegelung oder Aufforstung zu bewahren. Innerhalb der Einzugsgebiete gelegene Waldbereiche sind auf Grund ihrer Bedeutung für die Frischluftproduktion zu erhalten


 

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