6.3.3
Naturraumspezifische Ziele (Karte 4.3)
08 Naturraum Nördliche
Frankenalb
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K
(08) 1
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Die
Kalt- und Frischluftleitbahnen in den Talniederungen von Fichtenohe,
Erlbach und Zipser Mühlbach bzw. Weihergraben sollen auf Grund ihrer
besonderen klimatisch-lufthygienischen Ausgleichsfunktionen für
die Stadt Pegnitz in ihrer Wirksamkeit erhalten und verbessert werden.
Die für die Kaltluftproduktion relevanten Offenlandstrukturen sowie
die großflächigen, für die Frischluftentstehung und den Klimaschutz
bedeutsamen Waldbereiche sollen innerhalb der Einzugsgebiete dieser
Leitbahnen bewahrt werden.
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Die Stadt Pegnitz weist mit einer zusammenhängend bebauten Fläche von
ca. 390 ha ein mittleres Risiko klimatisch-lufthygienischer Belastungen
bei austauscharmen Wetterlagen auf, welches durch die Lage in einem inversionsgefährdeten
Gebiet noch erhöht wird. Für die Zufuhr ausgleichend wirkender Kalt- und
Frischluft sind die Talniederungen von Fichtenohe, Erlbach und Zipser
Mühlbach bzw. Weihergraben von besonderer Bedeutung.
Diese Talniederungen sind daher gegenüber konkurrierenden Nutzungen zu
sichern und in ihrer Wirksamkeit zu verbessern. Maßnahmen, welche eine
Unterbrechung oder Verminderung der Kaltluftströme zur Folge haben, wie
z.B. großflächige Siedlungserweiterungen, die Anlage von Straßen oder
Bahnlinien in Dammlage sowie großflächige Aufforstungen sind zu vermeiden.
Emissionen, welche dazu führen können, dass sich die Kalt- und Frischluftströmungen
mit Schadstoffen anreichern, sind innerhalb des Einzugsgebiets der Leitbahnen
zu minimieren. Im Einzelfall ist zu prüfen, wie sich Nutzungsänderungen
auf die Austauschverhältnisse auswirken können.
Die Funktionsfähigkeit der Kaltluftleitbahnen ist in starken Maße von
den Nutzungsstrukturen innerhalb der Einzugsgebiete abhängig. Offenlandbereiche
wie insbesondere Grünland mit hoher oder sehr hoher Kaltluftproduktion
sind zu erhalten und vor Verschlechterungen durch Bebauung, Versiegelung
oder Aufforstung zu bewahren. Innerhalb der Einzugsgebiete gelegene Waldbereiche
sind auf Grund ihrer Bedeutung für die Frischluftproduktion zu erhalten.
Das Verhältnis Offenland zu Wald sollte jedoch nicht zugunsten des Waldes
verändert werden.
07 Naturraum Obermainisch-
/ Oberpfälzisches Hügelland
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K
(07) 1
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Die
Kalt- und Frischluftleitbahnen in den Talniederungen von Mistelbach,
Warmer Steinach und Roter Main/Ölschnitz sollen auf Grund ihrer
herausragenden klimatisch-lufthygienischen Ausgleichsfunktionen für die Stadt Bayreuth
in ihrer Wirksamkeit erhalten und verbessert werden. Die für die
Kaltluftproduktion relevanten Offenlandstrukturen sowie die großflächigen
für die Frischluftentstehung und den Klimaschutz bedeutsamen Waldbereiche
sollen innerhalb der Einzugsgebiete dieser Leitbahnen bewahrt werden.
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Die
Stadt Bayreuth weist mit einer zusammenhängend bebauten Fläche von ca.
2.600 ha ein hohes Risiko klimatisch-lufthygienischer Belastungen bei
austauscharmen Wetterlagen auf, welches durch die Lage in einem inversionsgefährdeten
Gebiet noch erhöht wird. Für die Zufuhr ausgleichend wirkender Kalt- und
Frischluft sind die Talniederungen von Mistelbach, Warmer Steinach und
RotemMain/Ölschnitz von herausragender Bedeutung.
Diese Talniederungen sind daher
mit besonderer Priorität gegenüber konkurrierenden Nutzungen zu sichern
und in ihrer Wirksamkeit zu verbessern. Maßnahmen, welche eine Unterbrechung
oder Verminderung der Kaltluftströme zur Folge haben, wie z.B. großflächige
Siedlungserweiterungen, die Anlage von Straßen oder Bahnlinien in Dammlage
sowie großflächige Aufforstungen sind zu vermeiden. Im Einzelfall ist
zu prüfen, wie sich Nutzungsänderungen auf die Austauschverhältnisse auswirken
können. Emissionen, welche dazu führen, dass sich die Kalt- und Frischluftströmungen
mit Schadstoffen anreichern, sind innerhalb des Einzugsgebiets der Leitbahnen
zu minimieren. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang die A 9, welche
im Bereich der Stadt Bayreuth die Kaltluftleitbahn des Roten Mains quert
und hier Verkehrsbelastungen von mehr als 50.000 Kfz/Tag aufweist.
Die Funktionsfähigkeit der Kaltluftleitbahnen
ist in starken Maße von den Nutzungsstrukturen innerhalb der Einzugsgebiete
abhängig. Offenlandbereiche wie insbesondere Grünland mit hoher oder sehr
hoher Kaltluftproduktion sind zu erhalten und vor Verschlechterungen durch
Bebauung, Versiegelung oder Aufforstung zu bewahren. Innerhalb der Einzugsgebiete
gelegene Waldbereiche sind auf Grund ihrer Bedeutung für die Frischluftproduktion
zu erhalten. Von besonderer Bedeutung für die Kalt- und Frischluftzufuhr
in die Stadt Bayreuth sind die im Einzugsgebiet der Warmen Steinach gelegenen
Waldbestände des Fichtelgebirges. Das Verhältnis Offenland zu Wald sollte
innerhalb der Einzugsgebiete nicht zugunsten des Waldes verändert werden.
K
(07) 2
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Die
Kalt- und Frischluftleitbahnen in den Talniederungen von Dobrach,
Unterer Steinach/Zaubach und im Unterlauf der Schorgast im Zusammenfluss
mit dem Weißen Main sollenauf Grund ihrer herausragenden klimatisch-lufthygienischen
Ausgleichsfunktionen für die Stadt Kulmbach in ihrer Wirksamkeit
erhalten und verbessert werden. Die für die Kaltluftproduktion relevanten
Offenlandstrukturen sowie die großflächigen für die Frischluftentstehung
und den Klimaschutz bedeutsamen Waldbereiche sollen innerhalb der
Einzugsgebiete dieser Leitbahnen bewahrt werden.
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Die
Stadt Kulmbach weist mit einer zusammenhängend bebauten Fläche von ca.
1.500 ha ein hohes Risiko klimatisch-lufthygienischer Belastungen
bei austauscharmen Wetterlagen auf, welches durch die Lage in einem inversionsgefährdeten
Gebiet noch erhöht wird. Für die Zufuhr ausgleichend wirkender Kalt- und
Frischluft sind die Talniederungen von Dobrach, Unterer Steinach/ Zaubach
und dem Unterlauf der Schorgast im Zusammenfluss mit dem Weißen Main von
herausragender Bedeutung.
In Kulmbach ist ein ungehinderter
Kaltluftzufluss insbesondere von Norden über das Tal der Dobrach zu erwarten.
Die im Frankenwald entstehende und durch das Katzbachtal und Untere Steinachtal
zur Zaubach- und Schorgastniederung hin abfließende Kaltluft kann das
Stadtgebiet Kulmbachs nur gebremst erreichen, da sich in Teilbereichen
der Zaubachniederung sowie kurz vor Kulmbach nach dem Zusammenfluss von
Schorgast und Weißen Main das Sohlgefälle der für den Kaltlufttransport
relevanten Talniederung auf Werte < 1° abflacht. Die Höhenunterschiede
von mehr als 200 m und die Größe des Einzugsgebietes lassen jedoch
erwarten, dass die Kaltluft über diese Abflachungen hinweggeschoben wird.
Diese Voraussetzungen machen es
um so wichtiger, die Talniederungen gegenüber konkurrierenden Nutzungen
zu sichern und in ihrer Wirksamkeit zu verbessern. Insbesondere sind Maßnahmen,
welche zu einer Unterbrechung oder Behinderung der Kaltluftströme führen
können, zu vermeiden, wie z.B. großflächige Siedlungserweiterungen, die
Anlage von Straßen oder Bahnlinien in Dammlage sowie großflächige Aufforstungen.
Im Einzelfall ist zu prüfen, wie sich Nutzungsänderungen auf die Austauschverhältnisse
auswirken können. Vorhandene Beeinträchtigungen der Abflussverhältnisse
sind insbesondere im Bereich von Untersteinach sowie im Übergang zur Stadt
Kulmbach zu vermindern.
Vorhandene Emissionen, welche
dazu führen, dass sich die Kalt- und Frischluftströmungen mit Schadstoffen
anreichern, sind innerhalb des Einzugsgebiets der Leitbahnen zu minimieren.
Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang die B 289, welche mit Verkehrsbelastungen
von rund 17.000 Kfz/Tag innerhalb der Niederung von Weißem Main und Schorgast
verläuft.
Die Funktionsfähigkeit der Kaltluftleitbahnen
ist in starken Maße von den Nutzungsstrukturen innerhalb der Einzugsgebiete
abhängig. Offenlandbereiche wie insbesondere Grünland mit hoher oder sehr
hoher Kaltluftproduktion sind zu erhalten und vor Verschlechterungen durch
Bebauung, Versiegelung oder Aufforstung zu bewahren. Innerhalb der Einzugsgebiete
gelegene Waldbereiche sind auf Grund ihrer Bedeutung für die Frischluftproduktion
zu erhalten. Das Verhältnis Offenland zu Wald sollte innerhalb der Einzugsgebiete
nicht zugunsten des Waldes verändert werden.
K
(07) 3
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Die
Frischluftleitbahn in der Talniederung des Main unterhalb von Kulmbach
soll auf Grund ihrer besonderen klimatisch-lufthygienischen Ausgleichsfunktionen
für die Stadt Kulmbach in ihrer Wirksamkeit erhalten und verbessert
werden.
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Innerhalb der in West-Ost-Ausrichtung verlaufenden Talniederung
des Main können Luftströmungen aus westlichen Richtungen gebündelt und
auf die Stadt Kulmbach zugeleitet werden. Eine Bebauung dieser Frischluftschneise,
welche zu einer erheblichen Verminderung der Windgeschwindigkeiten führen
kann, sowie die Ansiedlung von Emittenten sind deshalb zu vermeiden.
392 Naturraum Nordwestlicher
Frankenwald
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K
(392) 1
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Die Kalt- und
Frischluftleitbahn in der Talniederung der Selbitz soll auf Grund
ihrer besonderen klimatisch-lufthygienischen Ausgleichsfunktionen
für die Stadt Naila in ihrer Wirksamkeit erhalten und verbessert
werden. Die für die Kaltluftproduktion relevanten Offenlandstrukturen
sowie die großflächigen für die Frischluftentstehung und den Klimaschutz
bedeutsamen Waldbereiche sollen innerhalb des Einzugsgebietes dieser
Leitbahn bewahrt werden.
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Die Stadt Naila weist mit einer zusammenhängend bebauten
Fläche von knapp 300 ha ein mittleres Risiko klimatisch-lufthygienischer
Belastungen bei austauscharmen Wetterlagen auf. Für die Zufuhr ausgleichend
wirkender Kalt- und Frischluft ist die Talniederung der Selbitz von besonderer
Bedeutung.
Diese Talniederung ist daher gegenüber konkurrierenden
Nutzungen zu sichern und in ihrer Wirksamkeit zu verbessern. Maßnahmen,
welche eine Unterbrechung oder Verminderung der Kaltluftströme zur Folge
haben, wie z.B. großflächige Siedlungserweiterungen, die Anlage von Straßen
oder Bahnlinien in Dammlage sowie großflächige Aufforstungen sind zu vermeiden.
Im Einzelfall ist zu prüfen, wie sich Nutzungsänderungen auf die Austauschverhältnisse
auswirken können. Emissionen, welche dazu führen, dass sich die Kalt-
und Frischluftströmungen mit Schadstoffen anreichern, sind innerhalb des
Einzugsgebiets der Leitbahnen zu minimieren. Als Vorbelastung sind die
Querung der Selbitzniederung durch die B 173 und die innerhalb der
Talniederung verlaufende St 2195 zu erwähnen.
Die Funktionsfähigkeit der Kaltluftleitbahn ist in starken
Maße von den Nutzungsstrukturen innerhalb der Einzugsgebiete abhängig.
Offenlandbereiche wie insbesondere Grünland mit hoher oder sehr hoher
Kaltluftproduktion sind zu erhalten und vor Verschlechterungen durch Bebauung,
Versiegelung oder Aufforstung zu bewahren. Innerhalb des Einzugsgebietes
gelegene Waldbereiche sind auf Grund ihrer Bedeutung für die Frischluftproduktion
zu erhalten. Das Verhältnis Offenland zu Wald sollte jedoch nicht zugunsten
des Waldes verändert werden.
K
(392) 2
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In den Einzugsgebieten
von Unterer Steinach, Katzbach und Zettlitz sollen die für die Kaltluftproduktion
relevanten Offenlandstrukturen sowie die großflächigen für die Frischluftentstehung
und den Klimaschutz bedeutsamen Waldbereiche auf Grund ihrer klimatisch-lufthygienischen
Ausgleichsfunktionen für die Stadt Kulmbach erhalten werden.
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Aus den im Frankenwald
gelegenen Einzugsgebieten von Unterer Steinach, Katzbach und Zettlitz
wird der Stadt Kulmbach Kalt- und Frischluft zugeführt. Die innerhalb
dieser Einzugsgebiete gelegenen Offenlandbereiche sind daher zu erhalten
und vor Verschlechterungen durch Bebauung, Versiegelung oder Aufforstung
zu bewahren. Innerhalb der Einzugsgebiete vorhandene Waldbereiche sind
auf Grund ihrer Bedeutung für die Frischluftproduktion zu erhalten. Das
Verhältnis Offenland zu Wald sollte jedoch nicht zugunsten des Waldes
verändert werden.
393 Naturraum Münchberger
Hochfläche
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K
(393) 1
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Die
Kalt- und Frischluftleitbahnen in den Talniederungen von Lamitz
und Sächsischer Saale sollen auf Grund ihrer herausragenden klimatisch-lufthygienischen
Ausgleichsfunktionen für die Stadt Hof und ihrer Bedeutung für die
Stadt Schwarzenbach sowie die Gemeinde Oberkotzau in ihrer Wirksamkeit
erhalten und verbessert werden. Die für die Kaltluftproduktion relevanten
Offenlandstrukturen sowie die großflächigen für die Frischluftentstehung
und den Klimaschutz bedeutsamen Waldbereiche sollen innerhalb der
Einzugsgebiete dieser Leitbahnen bewahrt werden.
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Die Stadt Hof weist mit einer
zusammenhängend bebauten Fläche von ca. 1.900 ha ein hohes Risiko klimatisch-lufthygienischer
Belastungen bei austauscharmen Wetterlagen auf. Für die Stadt Schwarzenbach
und die Gemeinde Oberkotzau ist bei zusammenhängend bebauten Flächen zwischen
330 und 290 ha von einem mittleren Risiko klimatisch-lufthygienischer
Belastungen bei austauscharmen Wetterlagen auszugehen. Auf Grund der Zuordnung
zur Stadt Hof kommt den Talniederungen von Lamitz und Sächsischer Saale
eine herausragenden Bedeutung für den klimatisch-lufthygienischen Ausgleich
zu.
Diese Talniederungen sind daher
gegenüber konkurrierenden Nutzungen mit besonderer Priorität zu sichern
und in ihrer Wirksamkeit zu verbessern. Anzustreben ist insbesondere ein
verbesserter Kaltluftdurchfluss durch die Orte Schwarzenbach und Oberkotzau,
um so die Ausgleichswirkung für die Stadt Hof zu erhöhen. Maßnahmen, welche
zu einer Unterbrechung oder Verminderung der Kaltluftströme führen können,
wie z.B. großflächige Siedlungserweiterungen, die Anlage von Straßen oder
Bahnlinien in Dammlage sowie großflächige Aufforstungen sind zu vermeiden.
Im Einzelfall ist zu prüfen, wie sich Nutzungsänderungen auf die Austauschverhältnisse
auswirken können. Emissionen, welche dazu führen, dass sich die Kalt-
und Frischluftströmungen mit Schadstoffen anreichern, sind innerhalb des
Einzugsgebiets der Leitbahnen zu minimieren. Zu erwähnen ist in diesem
Zusammenhang die St 2177, welche mit knapp 10.000 Kfz/Tag innerhalb der
Niederung der Sächsischen Saale zwischen Schwarzenbach und Oberkotzau
verläuft.
Die Funktionsfähigkeit der Kaltluftleitbahnen
ist in starken Maße von den Nutzungsstrukturen innerhalb der Einzugsgebiete
abhängig. Die innerhalb der Einzugsgebiete von Lamitz und Sächsischer
Saale gelegenen Offenlandbereiche, wie insbesondere Grünland mit hoher
oder sehr hoher Kaltluftproduktion sind daher zu erhalten und vor Verschlechterungen
durch Bebauung, Versiegelung oder Aufforstung zu bewahren. Innerhalb der
Einzugsgebiete vorhandene Waldbereiche sind auf Grund ihrer Bedeutung
für die Frischluftproduktion zu erhalten. Das Verhältnis Offenland zu
Wald sollte jedoch nicht zugunsten des Waldes verändert werden.
394 Naturraum Hohes
Fichtelgebirge
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K
(394) 1
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Im
Einzugsgebiet der Warmen Steinach sollen die für die Kaltluftproduktion
relevanten Offenlandstrukturen sowie die großflächigen
für die Frischluftent-stehung und den Klimaschutz bedeutsamen
Waldbereiche auf Grund ihrer klimatisch-lufthygienischen Ausgleichsfunktionen
für die Stadt Bayreuth erhalten werden.
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Aus dem im Fichtelgebirge gelegenen
Einzugsgebiet der Warmen Steinach wird der Stadt Bayreuth Kalt- und Frischluft
zugeführt. Die innerhalb dieser Einzugsgebiete gelegenen Offenlandbereiche
sind daher zu erhalten und vor Verschlechterungen durch Bebauung, Versiegelung
oder Aufforstung zu bewahren. Innerhalb der Einzugsgebiete vorhandene
Waldbereiche sind auf Grund ihrer Bedeutung für die Frischluftproduktion
zu erhalten. Das Verhältnis Offenland zu Wald sollte jedoch nicht zugunsten
des Waldes verändert werden.
Zur Erhöhung der Kaltluftabflüsse
kann es vorteilhaft sein, den Waldbestand im Talgrund der Warmen Steinach
zugunsten von Grünlandnutzung zu reduzieren, soweit keine Belange des
Arten- und Biotopschutzes entgegenstehen.
395 Naturraum Selb-Wunsiedler-Hochfläche
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K
(395) 1
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Die
Kalt- und Frischluftleitbahn in der Talniederung der Kösseine soll
auf Grund ihrer besonderen klimatisch-lufthygienischen Ausgleichsfunktionen
für die Stadt Marktredwitz in ihrer Wirksamkeit erhalten und verbessert
werden. Die für die Kaltluftproduktion relevanten Offenlandstrukturen
sowie die großflächigen für die Frischluftentstehung und den Klimaschutz
bedeutsamen Waldbereiche sollen innerhalb der Einzugsgebiete dieser
Leitbahnen bewahrt werden.
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Die Stadt Marktredwitz weist mit einer zusammenhängend
bebauten Fläche von rund 800 ha sowie innerhalb oder am Rand der Ortschaft
verlaufenden Straßen mit mehr als 10.000 Kfz/Tag (St 2177 mit ca. 14.000
Kfz/Tag, B 303 mit ca. 16.000 Kfz/Tag, A 93 mit ca. 15.000 Kfz/Tag) ein
mittleres Risiko klimatisch-lufthygienischer Belastungen bei austauscharmen
Wetterlagen auf.
Für die Zufuhr ausgleichend wirkender Kalt- und Frischluft
weisen die Talniederungen von Kösseine und Steinbach eine besondere Bedeutung
auf. Diese Talniederungen sind daher gegenüber konkurrierenden Nutzungen
zu sichern und in ihrer Wirksamkeit zu verbessern. Maßnahmen, welche zu
einer Unterbrechung oder Verminderung der Kaltluftströme führen können,
wie z.B. großflächige Siedlungserweiterungen, die Anlage von Straßen oder
Bahnlinien in Dammlage sowie großflächige Aufforstungen sind zu vermeiden.
Im Einzelfall ist zu prüfen, wie sich Nutzungsänderungen auf die Austauschverhältnisse
auswirken können. Emissionen, welche dazu führen können, dass sich die
Kalt- und Frischluftströmungen mit Schadstoffen anreichern, sind innerhalb
des Einzugsgebiets der Leitbahnen zu minimieren. Belastungen bestehen
hier derzeit insbesondere durch St 2177 mit ca. 14.000 Kfz/Tag, welche
im Bereich der Leitbahn verläuft.
Die Funktionsfähigkeit der Kaltluftleitbahnen ist in
starkem Maße von den Nutzungsstrukturen innerhalb der Einzugsgebiete abhängig.
Die für die Stadt Marktredwitz relevanten Einzugsgebiete der Kösseine
und des Steinbaches reichen über die Regionsgrenze hinaus. Offenlandbereiche
wie insbesondere Grünland mit hoher oder sehr hoher Kaltluftproduktion
sind innerhalb dieser Einzugsgebiete zu erhalten und vor Verschlechterungen
durch Bebauung, Versiegelung oder Aufforstung zu bewahren. Innerhalb der
Einzugsgebiete gelegene Waldbereiche sind auf Grund ihrer Bedeutung für
die Frischluftproduktion zu erhalten. Das Verhältnis Offenland zu Wald
sollte jedoch nicht zugunsten des Waldes verändert werden.
K
(395) 2
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Die
Kalt- und Frischluftleitbahn in der Talniederung der Röslau soll
auf Grund ihrer besonderen klimatisch-lufthygienischen Ausgleichsfunktionen
für die Stadt Wunsiedel, die Stadt Marktredwitz (Ortsteil Lorenzreuth)
und die Stadt Arzberg in ihrer Wirksamkeit erhalten und verbessert
werden. Die für die Kaltluftproduktion relevanten Offenlandstrukturen
sowie die großflächigen für die Frischluftentstehung und den Klimaschutz
bedeutsamen Waldbereiche sollen innerhalb der Einzugsgebiete dieser
Leitbahn bewahrt werden.
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Die Stadt Arzberg weist mit einer zusammenhängend bebauten
Fläche von rund 300 ha und dem Vorhandensein bedeutsamer Emittententen
ein mittleres Risiko klimatisch-lufthygienischer Belastungen bei austauscharmen
Wetterlagen auf. Für die Zufuhr ausgleichend wirkender Kalt- und Frischluft
kommt der Talniederung der Röslau eine besondere Bedeutung zu. Diese Talniederung
ist zugleich auch für einen Ortsteil der Stadt Marktredwitz sowie die
im Kreuzungsbereich der Staatsstraßen 2665 und 2177 gelegene Stadt Wunsiedel
von besonderer Bedeutung.
Die Talniederung der Röslau ist daher gegenüber konkurrierenden
Nutzungen zu sichern und in ihrer Wirksamkeit zu verbessern. Maßnahmen,
welche zu einer Unterbrechung oder Verminderung der Kaltluftströme führen
können, wie z.B. großflächige Siedlungserweiterungen, die Anlage von Straßen
oder Bahnlinien in Dammlage sowie großflächige Aufforstungen sind zu
vermeiden. Im Einzelfall ist zu prüfen, wie sich Nutzungsänderungen auf
die Austauschverhältnisse auswirken können. Emissionen, welche dazu führen
können, dass sich die Kalt- und Frischluftströmungen mit Schadstoffen
anreichern, sind innerhalb des Einzugsgebiets der Leitbahnen zu minimieren.
Belastungen bestehen hier derzeit insbesondere durch die Querung der A
93 bei Arzberg, welche in diesem Bereich rund 16.000 Kfz/Tag aufweist.
Die Funktionsfähigkeit der Kaltluftleitbahnen ist in
starken Maße von den Nutzungsstrukturen innerhalb der Einzugsgebiete abhängig.
Die innerhalb des Einzugsgebiets der Röslau gelegenen Offenlandbereiche,
wie insbesondere Grünland mit hoher oder sehr hoher Kaltluftproduktion
sind daher zu erhalten und vor Verschlechterungen durch Bebauung, Versiegelung
oder Aufforstung zu bewahren. Innerhalb der Einzugsgebiete vorhandene
Waldbereiche sind auf Grund ihrer Bedeutung für die Frischluftproduktion
zu erhalten. Das Verhältnis Offenland zu Wald sollte jedoch nicht zugunsten
des Waldes verändert werden.
41 Naturraum Mittelvogtländisches Kuppenland/
Oberes Vogtland
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K
(41) 1
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Die
Kalt- und Frischluftleitbahnen in den Talniederungen von Südlicher
Regnitz, Sächsischer Saale und Untreubach sollen auf Grund ihrer
herausragenden klimatisch-lufthygienischen Ausgleichsfunktionen
für die Stadt Hof in ihrer Wirksamkeit erhalten und verbessert werden.
Die für die Kaltluftproduktion relevanten Offenlandstrukturen sowie
die großflächigen, für die Frischluftentstehung und den Klimaschutz
bedeutsamen Waldbereiche sollen innerhalb der Einzugsgebiete dieser
Leitbahnen bewahrt werden
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Die Stadt Hof weist mit einer zusammenhängend bebauten
Fläche von ca. 1.900 ha ein hohes Risiko klimatisch-lufthygienischer Belastungen
bei austauscharmen Wetterlagen auf. Für die Zufuhr ausgleichend wirkender
Kalt- und Frischluft sind die Talniederungen von Südlicher Regnitz, Untreubach
und Sächsischer Saale von herausragender Bedeutung. Die Kaltluft wird
dabei insbesondere aus den Niederungen von Südlicher Regnitz und Untreubach
in die Aue der Sächsischen Saale geleitet und kann von hier aus weiter
der Stadt zufließen. In den oberhalb dieser Einmündung gelegen Niederungsbereichen
der Sächsischen Saale ist auf Grund der Hinderniswirkung der Ortschaft
Oberkotzau mit einem stark abgebremsten Kaltluftabfluss zu rechnen. Unter
Vorsorgegesichtspunkten wird jedoch auch diesem Auenbereich eine herausragende
Bedeutung zugewiesen.
Die Talniederungen von Südlicher Regnitz, Untreubach
und Sächsischer Saale sind mit besonderer Priorität gegenüber konkurrierenden
Nutzungen zu sichern und in ihrer Wirksamkeit zu verbessern. Maßnahmen,
welche zu einer Unterbrechung oder Verminderung der Kaltluftströme führen
können, wie z.B. großflächige Siedlungserweiterungen, die Anlage von Straßen
oder Bahnlinien in Dammlage sowie großflächige Aufforstungen sind zu vermeiden.
Im Einzelfall ist zu prüfen, wie sich Nutzungsänderungen auf die Austauschverhältnisse
auswirken können. Emissionen, welche dazu führen können, dass sich die
Kalt- und Frischluftströmungen mit Schadstoffen anreichern, sind innerhalb
des Einzugsgebiets der Leitbahnen zu minimieren.
Die Funktionsfähigkeit der Kaltluftleitbahnen ist in
starken Maße von den Nutzungsstrukturen innerhalb der Einzugsgebiete abhängig.
Offenlandbereiche wie insbesondere Grünland mit hoher oder sehr hoher
Kaltluftproduktion sind zu erhalten und vor Verschlechterungen durch Bebauung,
Versiegelung oder Aufforstung zu bewahren. Innerhalb der Einzugsgebiete
gelegene Waldbereiche sind auf Grund ihrer Bedeutung für die Frischluftproduktion
zu erhalten
 
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