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6.4.2
Raumbezogene Zielkategorien (Karte 4.4)
Gebiete mit einem hohen Anteil naturbetonter Lebensräume sollen durch geeignete rechtliche Instrumente in ihrem gesamten Umfang gesichert sowie vor Beeinträchtigungen und Minderungen ihrer hohen Lebensraumfunktion nachhaltig geschützt werden. Zukünftige Beeinträchtigungen in diesen Bereichen sollen vermieden werden. Diese Gebiete beherbergen eine hohe Anzahl seltener und gefährdeter Arten oder weisen ein hohes standörtliches Potenzial für die Wiederansiedlung solcher Arten auf. Sie sind deshalb nach geltendem Naturschutzrecht besonders schützenswert. Häufig sind die Lebensräume nur suboptimal ausgebildet, weil sie starken Beeinträchtigungen unterliegen oder nur eine geringe Größenausdehnung besitzen. Der Fortbestand der in ihnen lebenden Arten ist damit in Frage gestellt. Die wesentlichen Beeinträchtigungen stellen Stoffeinträge, insbesondere von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, Eingriffe in den Wasserhaushalt, fehlende Pflegemaßnahmen, zu intensive Nutzung, Störung durch Lärm oder Erholungssuchende, Immissionen von Schadstoffen und Zerschneidungen dar. Auf Grund des hohen Entwicklungspotenzials für seltene und gefährdete Lebensräume soll die Optimierung und Weiterentwicklung dieser Gebiete mit hoher Priorität vorangetrieben werden. In Gebieten mit hohen Anteilen naturbetonter Lebensräume, kommt dem Arten- und Biotopschutz eine vorrangige Bedeutung zu. Eine Ausweisung dieser Räume als landschaftliche Vorranggebiete soll daher angestrebt werden. Die Sicherung der Funktionen dieser Bereiche kann über Inschutznahmeverfahren nach dem III. Abschnitt des BayNatSchG und den verstärkten Einsatz von Förderprogrammen erfolgen.
Die Gebiete sollen insbesondere vor neuer Flächeninanspruchnahme und Zerschneidung durch Abbau von Bodenschätzen, Siedlung und Infrastrukturmaßnahmen sowie Meliorationen verschont bleiben. Bestehende Eingriffe sollen in ihren Auswirkungen gemildert und – wo immer möglich – rückgängig gemacht werden. Die bestehenden Biotope innerhalb der dargestellten Gebiete stellen oft Kernlebensräume gefährdeter Arten dar, von denen Neubesiedlungs- und Ausbreitungsvorgänge ausgehen können. Die Gebietsteile, in denen neben der Erhaltung insbesondere auch der Entwicklung von Lebensräumen eine hervorragende Bedeutung zukommt, sollen das überörtlich bedeutsame biotische Entwicklungspotenzial der Region sichern. Sie dienen der funktionalen Vernetzung regional, überregional und landesweit bedeutsamer Lebensraumvorkommen sowie der Entwicklung und langfristigen Sicherung des naturraumtypischen Biotopspektrums und sind deshalb unverzichtbar zum Aufbau eines funktionsfähigen regionalen Biotopverbundsystems. Hierzu müssen Entwicklungsmaßnahmen des Naturschutzes vorrangig innerhalb dieser ausgewiesenen Räume durchgeführt und Fördermittel auf diese Räume konzentriert werden (siehe auch Kap. 7: Leitbild der Landschaftsentwicklung, Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild). Die durchzuführenden Entwicklungsmaßnahmen sollen von bestehenden Lebensräumen ausgehen. Deshalb sollen die Biotop- und Artbestände in den angesprochenen Bereichen mit besonderem Nachdruck gesichert und vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Eingriffe in diese Lebensräume sollen auch deshalb nicht erfolgen, da auf Grund ihrer schwierigen Wiederherstellbarkeit (Regenerationszeiten von häufig bis zu mehreren hundert Jahren) kein Ausgleich für verlorengegangene Flächen geschaffen werden kann. Langfristig soll die Entwicklung großflächiger, zusammenhängender, naturnaher Gebiete erfolgen. Hierzu sind Entwicklungskonzepte zu erstellen, um einen effektiven und koordinierten Einsatz von Mitteln und Maßnahmen zu gewährleisten. Die angesprochenen Gebiete werden in Kapitel 6.4.4 „Ziele
für einzelne Teilräume“ detailliert behandelt.
In diesen Gebieten sollen Entwicklungsmaßnahmen zur Schaffung und Optimierung von Biotopen durchgeführt werden. Die Entwicklungsmaßnahmen sollen von bestehenden Lebensräumen ausgehen und auf den Aufbau lokaler und regionaler Biotopverbundsysteme abzielen, in an benachbarte Zielgebiete mit hervorragender Bedeutung und wichtige Biotopverbundachsen anknüpfen. Landschaften mit einer durchschnittlichen Ausstattung an naturbetonten Biotopen können zu Lebensräumen seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten entwickelt werden und eignen sich häufig für eine Vernetzung und Ergänzung des regionalen Biotopverbundsystems. In diese Gebietskategorie fallen auch viele Wälder, die aktuell noch keine überdurchschnittliche naturschutzfachliche Wertigkeit aufweisen, die aber durch Optimierung der Bewirtschaftungsweise oder der Baumartenzusammensetzung zu Lebensräumen auch für seltene und gefährdete Lebensgemeinschaften entwickelt werden können. Damit werden die Zielgebiete von hervorragender Bedeutung für die Sicherung bzw. Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten ergänzt. Neben der Erhaltung naturbetonter Strukturen kommt der weiteren Entwicklung solcher Landschaftselemente eine besondere Bedeutung zu, insbesondere in Bereichen, die ein Entwicklungspotenzial für seltene und gefährdete Lebensräume aufweisen (z.B. sandig-kiesige Böden, Niedermoorböden, flachgründige Rendzinen auf Kalk oder in den Steilhängen der Mittelgebirge). Bestehende Beeinträchtigungen sollen beseitigt werden. Die naturbetonten Lebensräume sollen ferner optimiert, vergrößert und zu lokalen Biotopverbundsystemen weiter entwickelt werden. Ausgehend von Zielgebieten dieser Wertstufe sollte eine Strukturanreicherung zum Aufbau eines regionalen Biotopverbundsystems vorangetrieben werden. Die Sicherung der Funktion dieser Gebiete kann über · die Ausweisung landschaftlicher Vorbehaltsgebiete im Regionalplan, · Inschutznahmeverfahren nach dem III. Abschnitt des BayNatSchG und · den verstärkten Einsatz von Förderprogrammen erfolgen. Die angesprochenen Gebiete werden in Kapitel 6.4.4 „Ziele für einzelne Teilräume“ detailliert behandelt.
Weite Teile dieser Landschaftseinheiten weisen einen geringen Anteil naturnaher Flächen und Strukturen auf und werden intensiv genutzt. Dies trifft insbesondere für die in Karte 4.4 dargestellten Gebiete mit allgemeiner Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten zu. Sie bieten nur einer geringen Anzahl wenig spezialisierter Arten langfristige Überlebensmöglichkeiten. In der Region Oberfranken-Ost liegt der Anteil an kartierten Biotopen in der offenen Kulturlandschaft der Gebiete allgemeiner Bedeutung gegenwärtig unter einem Prozent. Zur Sicherung eines naturschutzfachlich funktionsfähigen Biotopverbundes ist eine deutliche Steigerung dieser Werte auf mindestens 5 % erforderlich. Die zu entwickelnden Lebensräume müssen räumlich-funktional miteinander in Verbindung stehen, um ihre Funktion als Lebensräume für gefährdete Tier- und Pflanzenarten erfüllen zu können. Ebenso notwendig ist ihr Schutz vor Beeinträchtigungen durch angrenzende Nutzungen und die Lage an wichtigen Verbundstrukturen wie z.B. Bächen, Gräben, Waldrändern, Ranken, Hecken, Geländekanten und Wegrainen. |