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6.2.2 Raumbezogene Zielkategorien
(Karte 4.2)
Gebiete mit besonderer Bedeutung
für den Schutz des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen |
W 7
In den in Karte 4.2 dargestellten Gebieten der Region Oberfranken-Ost,
welche gegenüber flächenhaften Schadstoffeinträgen nur gering geschützt
sind, sollen Art und Intensität der Nutzungen so ausgerichtet werden,
dass ein guter Zustand des Grundwassers und der Oberflächengewässer
erhalten bleibt bzw. weitestgehend wiederhergestellt werden kann.
Stickstoffhaltige Düngemittel und Wirtschaftsdünger sollen hier im
Rahmen der guten fachlichen Praxis (vgl. Düngeverordnung vom 26.01.1996)
zeitlich und mengenmäßig nur so ausgebracht werden, dass die in ihnen
enthaltenen Nährstoffe von den Pflanzen weitestgehend für ihr Wachstum
ausgenutzt werden können und Nährstoffverluste und damit verbundene
Einträge in das Grundwasser und die Oberflächengewässer vermieden
werden. Grundwasserschützende Vegetationsstrukturen wie extensives
Grünland oder weniger die Versauerung fördernde Waldbestände sollen
erhalten werden.
In Waldbereichen mit besonderer Versauerungsgefährdung und über dem
Bedarf der Waldbestände liegenden Stickstoffeinträgen soll der atmosphärische
Schadstoffeintrag soweit begrenzt werden, dass weiteren Belastungen
der Grund- und Oberflächengewässer durch Versauerung oder Nitratanreicherung
vorgebeugt und mittelfristig eine Verbesserung des derzeitigen Zustands
erreicht wird. Neben weiteren Maßnahmen der Emissionsminderung soll
hier die forstwirtschaftliche Nutzung so ausgestaltet werden, dass
Beeinträchtigungen des Grundwassers und der Oberflächengewässer vermindert
werden. Dies erfordert neben weiteren Maßnahmen der Emisssionsminderung
eine deutliche Erhöhung des Laubholzanteils innerhalb der Nadelwaldbestände
sowie die Nitratfreisetzung reduzierende Holzerntemethoden.
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Als Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Schutz des Grundwassers
vor Schadstoffeinträgen sind in der Region Oberfranken-Ost zum einen Bereiche
mit einem geringen Rückhaltevermögen für nicht sorbierbare Stoffe wie
insbesondere Nitrat und zum anderen Waldgebiete mit einer hohen Versauerungsgefährdung
ausgewiesen. In diesen Gebieten bestehen zugleich erhöhte Risiken für
die Oberflächengewässer. In Abhängigkeit von den hydrogeologischen Gegebenheiten
und der Reliefsituation fließen mehr oder weniger große Anteile des Grundwassers
den Vorflutern zu, womit auch Schad- und Nährstoffe in die Oberflächengewässer
transportiert werden. So stammen nach aktuellen Untersuchungen und Modellrechnungen
56 bis 80 % der Stickstoffeinträge in Fließgewässer aus diffusen
Quellen, wovon wiederum 39 bis 60 % über das Grundwasser eingetragen
werden (Behrend et al. 1999). Die zum Schutz des Grundwassers erforderlichen
Maßnahmen (s. o.) sind somit zugleich auch zum Schutz der Oberflächengewässer
erforderlich, da ein Großteil insbesondere der Stickstoffeinträge über
das Grundwasser erfolgt.
In den landwirtschaftlich genutzten Gebieten mit einem
geringen Rückhaltevermögen für nicht sorbierbare Stoffe kommt der Erhaltung
und Erweiterung grundwasserschützender Vegetationsstrukturen wie z.B.
Grünland besondere Bedeutung zu. Dies betrifft in der Region Oberfranken-Ost
insbesondere Teile des Nordwestlichen Frankenwaldes, der Münchberger
Hochfläche, des Mittelvogtländischen Kuppenland, des Hohen Fichtelgebirges
und der Nördlichen Frankenalb. Soweit diese Standorte ackerbaulich genutzt
werden, sind besondere Anforderungen an den Düngemitteleinsatz zu stellen.
Bei der Verwendung stickstoffhaltiger Düngemittel beeinflussen Anwendungszeit
und Höhe der Einzelgabe sowohl die Ausnutzung des Nährstoffs als auch
die möglichen Verluste, da diese Düngemittel nach der Umwandlung in
Nitrat leicht ausgewaschen werden können (vgl. auch Kap. 11.1).
In fast allen Waldbeständen der Region übersteigen die
atmosphärischen Stickstoffeinträge den biologischen Stickstoffbedarf der
Waldökosysteme, so dass es zumindest mittel- bis langfristig zu einer
Stickstoffsättigung und in Folge zu einer Stickstoffauswaschung in das
Grundwasser kommt. In den Wäldern der basenarmen Regionen insbesondere
des Frankenwaldes und des Fichtelgebirges führt darüberhinaus der Eintrag
von Säurebildnern zu einer Versauerung des Grundwassers. Hieraus resultieren
auch erhöhte Risiken für die Oberflächengewässer. Vor allem im Fichtelgebirge
und im Frankenwald sind viele der ansonsten relativ naturnahen Mittelgebirgsbäche
stark versauert. In diesen Gewässern werden z. T pH-Werte von 4,3
bis 3,4 erreicht oder sogar unterschritten, was zu erheblichen Beeinträchtigungen
der Gewässerbiozönose und zum Ausfall vieler Arten führt. Der hohe Säuregehalt
verursacht zudem die Freisetzung toxischer Metallionen wie z.B. Alluminium,
welche die aquatischen Organismen zusätzlich belasten. Ergänzend zu weiteren,
vordringlichen Emmissionsminderungsmaßnahmen kann auch die Forstwirtschaft
einen Beitrag zur Verminderung der genannten Probleme leisten. So lassen
sich durch eine verstärkte Fortführung des bereits begonnenen naturnahen
Waldumbaus und der hiermit verbundenen Erhöhung des Laubholzanteils sowie
durch geeignete Holzerntemethoden mit Verzicht auf großflächige Kahlschläge
die Risiken für Grund- und Oberflächengewässer in einem gewissen Rahmen
verringern (vgl. auch Kap. 11.1).
Gebiete mit hervorragender
Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Auenfunktionen |
W 8 Die
in Karte 4.2 dargestellten, noch weitgehend intakten oder weniger
stark beeinträchtigten Auenabschnitte der Region Oberfranken-Ost sollen
in ihren hervorragenden Funktionen für den Naturhaushalt erhalten
und optimiert werden. Insbesondere sollen ihre Funktionen als natürliche
Hochwasserrückhalteräume erhalten und vor konkurrierenden Nutzungen
wie Bebauung gesichert werden. Zur Vermeidung von Bodenerosion und
damit einhergehenden Schadstoffeinträgen in die Fließgewässer soll
innerhalb der Auenbereiche eine standortangepasste Bodennutzung, wie
z.B. extensives Grünland oder Auwald, erhalten und gefördert werden.
Derzeit vorhandene Ackernutzung soll insbesondere auf regelmäßig oder
zeitweilig überfluteten Flächen zugunsten ganzjährig bodendeckender
Vegetationsstrukturen vermindert werden. Kurzfristig sollen an allen
Gewässern ausreichende Gewässerrandstreifen von mindestens 10 m
Breite an Gewässern III. Ordnung und 20 m Breite an Gewässern
I oder II. Ordnung geschaffen werden. Nicht mehr an das Abflussregime
angeschlossene Auenfunktionsräume sollen durch geeignete Maßnahmen,
wie z.B. die Verlängerung der Fliegewässerstrecke bei gleichzeitiger
Abflachung des Sohlgefälles und ggf. Anhebung der Gewässersohle, reaktiviert
werden. |
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Naturnahe Gewässerauen sind von herausragender Bedeutung
für den Hochwasserrückhalt und die Minderung von Abflusspitzen, für den
Schutz der Gewässer vor Nährstoffeinträgen sowie für den Biotopverbund
und das Landschaftserleben. Als Gebiete mit hervorragender Bedeutung für
die Sicherung und Entwicklung von Auenfunktionen wurden weitgehend intakte
und weniger stark beeinträchtigte Auenabschnitte ausgewiesen. Um die Funktionsfähigkeit
dieser Auen für den Naturhaushalt und den Hochwasserschutz zu erhalten,
ist insbesondere ein Verzicht auf Baumaßnahmen innerhalb der Auenfunktionsräume
erforderlich. Durch Bebauung gehen wertvolle Retentionsräume verloren
womit sich der Oberflächenabfluss und damit die Abflussspitzen erhöhen.
Zudem ist die Erhaltung und Ausweitung der häufig noch in diesen Bereichen
vorhandenen extensiven Grünlandnutzung und Auwaldreste anzustreben. Derartige
dauerhaft bodendeckende Vegetationsstrukturen verhindern, dass es bei
Überflutungsereignissen zu Bodenabtrag und damit verbundenen Stoffeinträgen
in die Oberflächengewässer kommt.
Gebiete mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung
und Entwicklung von Auenfunktionen sind in der Region Oberfranken-Ost
generell noch weit verbreitet und in Karte 4.2 dargestellt. Besonders
zu erwähnen sind hier Wiesent, Fichtenohe, Pegnitz, Roter Main, Sächsische
Saale, Steinach, Ölschnitz, Südliche Regnitz sowie Teile von Trebgast,
Schorgast, Wilder Rodach, Haidenaab, Selbitz und Eger.
Gebiete mit besonderer
Bedeutung für die Entwicklung von Auenfunktionen |
W 9 In
den in Karte 4.2 dargestellten Gewässerabschnitten der Region Oberfranken-Ost
mit stark beeinträchtigten Auenfunktionsräumen sollen geeignete,
d. h. den gebietsspezifischen Entwicklungspotenzialen angepasste
Maßnahmen zur Revitalisierung und Verbesserung der Auenfunktionen
vorgesehen werden. Insbesondere sollen nicht mehr an das Abflussregime
angeschlossene Auenfunktionsräume durch geeignete Maßnahmen, wie
z.B. die Verlängerung der Fliegewässerstrecke bei gleichzeitiger
Abflachung des Sohlgefälles und ggf. Anhebung der Gewässersohle,
reaktiviert werden. Innerhalb der Auenfunktionsräume soll den Gewässern
eine eigendynamische Entwicklung ermöglicht werden. Kurzfristig
sind an allen Gewässern ausreichende Gewässerrandstreifen von mindestens
10 m Breite an Gewässern III. Ordnung und 20 m Breite
an Gewässern I. und II. Ordnung zu schaffen. Weitere Verschlechterungen
der Auenbereiche durch Überbauung, Grünlandumbruch oder Intensivierung
der Grünlandnutzung sollen vermieden werden. |
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Stark beeinträchtigte Auenabschnitte befinden sich
in der Region Oberfranken-Ost insbesondere innerhalb bzw. in der Nähe
von Siedlungsbereichen. Die Gewässer verlaufen hier häufig unter räumlich
beengten Verhältnissen in einem begradigten und befestigten Gewässerbett
oder sogar Kastenprofil. Auenfunktionsräumee sind i. d. R.
auf kleine Restflächen beschränkt und häufig auf Grund der starken Eintiefung
der Gewässersohle bzw. baulicher Maßnahmen vom Fließgewässer abgeschnitten.
Die Folgen sind eine Verschlechterung des Biotopverbundes entlang der
Gewässer sowie die Erhöhung von Abflusspitzen im Unterlauf. Als Grundlage
für eine Verbesserung dieser Situation sind insbesondere alle Möglichkeiten
auszuschöpfen um den Gewässern innerhalb der Siedlungsbereiche wieder
mehr Platz einzuräumen. Weitere Renaturierungsmaßnahmen sind dann in
Abhängigkeit von dem zur Verfügung stehenden Raum und den Umgebungsnutzungen
einzelfallspezifisch auszugestalten.
Beeinträchtigungen
durch historischen Gewässerausbau und -regulierung finden sich an den
Floßbächen im Frankenwald, wie insbesondere der Lamitz, Langenau und
Rodach. Hier sind bei Renaturierungsmaßnahmen neben den Belangen des
Arten- und Biotopschutzes auch die Belange der Denkmalpflege zu berücksichtigen.
Gebiete mit besonderer
Bedeutung für den Schutz von Oberflächengewässern |
W 10 In
den in Karte 4.2 dargestellten Gebieten mit besonderer Bedeutung
für den Schutz von Oberflächengewässern gegenüber erosionsbedingten
Schad- und Nährstoffeinträgen sollen erosionsmindernde Vegetations-
und Nutzungsstrukturen wie Wald und Grünland erhalten und ausgedehnt
werden. Auf ackerbaulich genutzten Flächen soll der Bodenabtrag
durch erosions-mindernde Bewirtschaftungsweisen verringert werden.
Die Anlage ausreichend breiter Gewässerrandstreifen soll in diesen
Gebieten mit besonderer Priorität gefördert werden. Dabei soll eine
Mindestbreite von 10 m an Gewässern III. Ordnung und von 20
m an Gewässern I. und II. Ordnung angestrebt werden. |
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Durch Bodenerosion können Schadstoffe wie z.B. Pflanzenschutzmittel
und Nährstoffe, insbesondere Phosphat, in die Oberflächengewässer eingetragen
werden. Entsprechend aktuellen Untersuchungen und Modellrechnungen stammen
54 bis 72 % der Phosphateinträge aus diffusen Quellen, wovon wiederum
23 bis 36 % erosionsbedingt sind (Behrend et al. 1999). Um diese Nährstoffeinträge
zu vermindern, sind mit besonderer Priorität ausreichend breite Gewässerrandstreifen
insbesondere auch an den vielen kleinen, die Landwirtschaftsflächen
durchziehenden Bächen anzulegen. Bei Anlage eines 10 m breiten
Uferstreifens mit Erlen, Hochstaudenfluren oder Extensivgrünland kann
in mäßig geneigtem Gelände davon ausgegangen werden, dass der größte
Teil der Phosphatfracht und ca. 50 % der Nitratfracht zurückgehalten
werden. Bei Hangneigungen > 3 % sind breitere Randstreifen erforderlich
(vgl. Knauer & Mander 1989).
Gebiete mit besonderer Bedeutung
für den Schutz von Oberflächengewässern gegenüber erosionsbedingten
Schad- und Nährstoffeinträgen sind in der Region Oberfranken-Ost insbesondere
die in Karte 4.3 dargestellten Einzugsgebiete bzw. Teile der Einzuggebiete
von Lochau, Ailsbach, Fichtenohe, Grundbach, Schlackenmühlbach, Rauschbach,
Ölschnitz, Koserbach, Liesbach, Flitterbach, Röslau und Zinnbach.
Fließgewässer, deren
Gewässergüte zu verbessern ist |
W 11 Fließgewässer,
deren Güteklasse schlechter als Stufe II (mäßig belastet) ist, sollen
bis zum Jahr 2015 so verbessert werden, dass sie mindestens die
Güteklasse II erreichen und die Kriterien für einen guten ökologischen
und chemischen Zustand gemäß der WRRL erfüllen. |
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Weitere Erläuterungen
siehe allgemeine Ziele/Leitlinien.
Fließgewässer, deren
Gewässerbettstruktur zu verbessern ist |
W 12 Fließgewässerabschnitte,
deren Gewässerbettstruktur beeinträch-tigt oder stark beeinträchtigt
ist (deutlich bis vollständig verändert), sollen in Abhängigkeit
von den gebietsspezifischen Entwicklungspotenzialen so verbessert
werden, dass sie bis zum Jahr 2015 einen guten ökologischen, d. h.
weitgehend naturnahen Zustand erreichen. Insbesondere an den Floßbächen
im Frankenwald sollen dabei die Belange der Denkmalpflege berücksichtigt
werden. |
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Die Gewässerbettstruktur wird durch das funktionale
Zusammenspiel aller morphologischen Elemente eines Gewässers, wie z.B.
Linienführung, Quer- und Längsprofil, Sohl- und Ufersubstrat sowie Geschiebe
und Vegetation geprägt.
Anzustreben ist eine ausreichende Längs- und Querdurchgängigkeit des gesamten Systems aus Gewässerbett und
Aue, ein naturnahes Gewässerprofil, ein natürliches Abflussgeschehen
einschließlich der natürlichen Geschiebeführung und vor allem die Gewährleistung
bzw. Wiederherstellung der Voraussetzungen für eine eigendynamische
Entwicklung des Gewässers.
Längere Gewässerabschnitte mit starken Beeinträchtigungen
der Gewässerbettstruktur finden sich vor allem am Main einschließlich
Rotem und Weißem Main, an der Sächsischen Saale, der Schwesnitz und
der Wilden Rodach. Ein Großteil der stark beeinträchtigten Gewässerabschnitt
befindet sich dabei innerhalb von Ortslagen.
Hier wird nicht der gleiche Natürlichkeitsgrad zu erreichen sein wie
außerhalb der Siedlungsbereiche. Es muss jedoch gewährleistet sein,
dass Fließgewässerstrecken auch in Ortslagen eine ausreichende Durchgängigkeit
aufweisen und nicht durch Querbauwerke oder extrem naturferne Gewässerprofile
Wanderungshindernisse für die naturraumtypische Gewässerfauna darstellen.
Neben dem erforderlichen Rückbau von Querbauwerken und Gewässerverbauungen
haben sich bei der Gewässerrenaturierung insbesondere Maßnahmen zur
Förderung einer eigendynamischen Entwicklung bewährt.
Beeinträchtigungen durch den im 16. Jahrhundert beginnenden
Gewässerausbau zur Förderung der Flößereiwirtschaft finden sich an den
Floßbächen im Frankenwald, wie insbesondere der Lamitz, Langenau und
Rodach. Hier wird bei Renaturierungsmaßnahmen ein geeigneter Kompromiss
zwischen den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege und
denen der Denkmalpflege zu entwickeln sein.
 
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