6.2.2      Raumbezogene Zielkategorien (Karte 4.2)

Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Schutz des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen

W 7        In den in Karte 4.2 dargestellten Gebieten der Region Oberfranken-Ost, welche gegenüber flächenhaften Schadstoffeinträgen nur gering geschützt sind, sollen Art und Intensität der Nutzungen so ausgerichtet werden, dass ein guter Zustand des Grundwassers und der Oberflächengewässer erhalten bleibt bzw. weitestgehend wiederhergestellt werden kann. Stickstoffhaltige Düngemittel und Wirtschaftsdünger sollen hier im Rahmen der guten fachlichen Praxis (vgl. Düngeverordnung vom 26.01.1996) zeitlich und mengenmäßig nur so ausgebracht werden, dass die in ihnen enthaltenen Nährstoffe von den Pflanzen weitestgehend für ihr Wachstum ausgenutzt werden können und Nährstoffverluste und damit verbundene Einträge in das Grundwasser und die Oberflächengewässer vermieden werden. Grundwasserschützende Vegetationsstrukturen wie extensives Grünland oder weniger die Versauerung fördernde Waldbestände sollen erhalten werden.

In Waldbereichen mit besonderer Versauerungsgefährdung und über dem Bedarf der Waldbestände liegenden Stickstoffeinträgen soll der atmosphärische Schadstoffeintrag soweit begrenzt werden, dass weiteren Belastungen der Grund- und Oberflächengewässer durch Versauerung oder Nitratanreicherung vorgebeugt und mittelfristig eine Verbesserung des derzeitigen Zustands erreicht wird. Neben weiteren Maßnahmen der Emissionsminderung soll hier die forstwirtschaftliche Nutzung so ausgestaltet werden, dass Beein­trächtigungen des Grundwassers und der Oberflächengewässer vermindert werden. Dies erfordert neben weiteren Maßnahmen der Emisssionsminderung eine deutliche Erhöhung des Laubholzanteils innerhalb der Nadelwaldbestände sowie die Nitratfreisetzung reduzierende Holzerntemethoden.
   

Als Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Schutz des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen sind in der Region Oberfranken-Ost zum einen Bereiche mit einem geringen Rückhaltevermögen für nicht sorbierbare Stoffe wie insbesondere Nitrat und zum anderen Waldgebiete mit einer hohen Versauerungsgefährdung ausgewiesen. In diesen Gebieten bestehen zugleich erhöhte Risiken für die Oberflächengewässer. In Abhängigkeit von den hydrogeologischen Gegebenheiten und der Reliefsituation fließen mehr oder weniger große Anteile des Grundwassers den Vorflutern zu, womit auch Schad- und Nährstoffe in die Oberflächengewässer transportiert werden. So stammen nach aktuellen Untersuchungen und Modellrechnungen 56 bis 80 % der Stickstoffeinträge in Fließgewässer aus diffusen Quellen, wovon wiederum 39 bis 60 % über das Grundwasser eingetragen werden (Behrend et al. 1999). Die zum Schutz des Grundwassers erforderlichen Maßnahmen (s. o.) sind somit zugleich auch zum Schutz der Oberflächengewässer erforderlich, da ein Großteil insbesondere der Stickstoffeinträge über das Grundwasser erfolgt.

In den landwirtschaftlich genutzten Gebieten mit einem geringen Rückhaltevermögen für nicht sorbierbare Stoffe kommt der Erhaltung und Erweiterung grundwasserschützender Vegetationsstrukturen wie z.B. Grünland besondere Bedeutung zu. Dies betrifft in der Region Oberfranken-Ost insbesondere Teile des Nordwestlichen Frankenwaldes, der Münchberger Hochfläche, des Mittelvogt­ländischen Kuppenland, des Hohen Fichtelgebirges und der Nördlichen Frankenalb. Soweit diese Standorte ackerbaulich genutzt werden, sind besondere Anforderungen an den Düngemitteleinsatz zu stellen. Bei der Verwendung stickstoffhaltiger Düngemittel beeinflussen Anwendungszeit und Höhe der Einzelgabe sowohl die Ausnutzung des Nährstoffs als auch die möglichen Verluste, da diese Düngemittel nach der Umwandlung in Nitrat leicht ausgewaschen werden können (vgl. auch Kap. 11.1).

In fast allen Waldbeständen der Region übersteigen die atmosphärischen Stickstoffeinträge den biologischen Stickstoffbedarf der Waldökosysteme, so dass es zumindest mittel- bis langfristig zu einer Stickstoffsättigung und in Folge zu einer Stickstoffauswaschung in das Grundwasser kommt. In den Wäldern der basenarmen Regionen insbesondere des Frankenwaldes und des Fichtelgebirges führt darüberhinaus der Eintrag von Säurebildnern zu einer Versauerung des Grundwassers. Hieraus resultieren auch erhöhte Risiken für die Oberflächengewässer. Vor allem im Fichtelgebirge und im Frankenwald sind viele der ansonsten relativ naturnahen Mittelgebirgsbäche stark versauert. In diesen Gewässern werden z. T pH-Werte von 4,3 bis 3,4 erreicht oder sogar unterschritten, was zu erheblichen Beeinträchtigungen der Gewässerbiozönose und zum Ausfall vieler Arten führt. Der hohe Säuregehalt verursacht zudem die Freisetzung toxischer Metallionen wie z.B. Alluminium, welche die aquatischen Organismen zusätzlich belasten. Ergänzend zu weiteren, vordringlichen Emmissionsminderungsmaßnahmen kann auch die Forstwirtschaft einen Beitrag zur Verminderung der genannten Probleme leisten. So lassen sich durch eine verstärkte Fortführung des bereits begonnenen naturnahen Waldumbaus und der hiermit verbundenen Erhöhung des Laubholzanteils sowie durch geeignete Holzerntemethoden mit Verzicht auf großflächige Kahlschläge die Risiken für Grund- und Oberflächengewässer in einem gewissen Rahmen verringern (vgl. auch Kap. 11.1).

Gebiete mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Auenfunktionen

W 8        Die in Karte 4.2 dargestellten, noch weitgehend intakten oder weniger stark beeinträchtigten Auenabschnitte der Region Oberfranken-Ost sollen in ihren hervorragenden Funktionen für den Naturhaushalt erhalten und optimiert werden. Insbesondere sollen ihre Funktionen als natürliche Hochwasserrückhalteräume erhalten und vor konkurrierenden Nutzungen wie Bebauung gesichert werden. Zur Vermeidung von Bodenerosion und damit einhergehenden Schadstoffeinträgen in die Fließgewässer soll innerhalb der Auenbereiche eine standortangepasste Bodennutzung, wie z.B. extensives Grünland oder Auwald, erhalten und gefördert werden. Derzeit vorhandene Ackernutzung soll insbesondere auf regelmäßig oder zeitweilig überfluteten Flächen zugunsten ganzjährig bodendeckender Vegetationsstrukturen vermindert werden. Kurzfristig sollen an allen Gewässern ausreichende Gewässerrandstreifen von mindestens 10 m Breite an Gewässern III. Ordnung und 20 m Breite an Gewässern I oder II. Ordnung geschaffen werden. Nicht mehr an das Abflussregime angeschlossene Auenfunktionsräume sollen durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. die Verlängerung der Fliegewässerstrecke bei gleichzeitiger Abflachung des Sohlgefälles und ggf. Anhebung der Gewässersohle, reaktiviert werden.    

Naturnahe Gewässerauen sind von herausragender Bedeutung für den Hochwasserrückhalt und die Minderung von Abflusspitzen, für den Schutz der Gewässer vor Nährstoffeinträgen sowie für den Biotopverbund und das Landschaftserleben. Als Gebiete mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Auenfunktionen wurden weitgehend intakte und weniger stark beeinträchtigte Auenabschnitte ausgewiesen. Um die Funktionsfähigkeit dieser Auen für den Naturhaushalt und den Hochwasserschutz zu erhalten, ist insbesondere ein Verzicht auf Baumaßnahmen innerhalb der Auenfunktionsräume erforderlich. Durch Bebauung gehen wertvolle Retentionsräume verloren womit sich der Oberflächenabfluss und damit die Abflussspitzen erhöhen. Zudem ist die Erhaltung und Ausweitung der häufig noch in diesen Bereichen vorhandenen extensiven Grünlandnutzung und Auwaldreste anzustreben. Derartige dauerhaft bodendeckende Vegetationsstrukturen verhindern, dass es bei Überflutungsereignissen zu Bodenabtrag und damit verbundenen Stoffeinträgen in die Oberflächengewässer kommt.

Gebiete mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Auenfunktionen sind in der Region Oberfranken-Ost generell noch weit verbreitet und in Karte 4.2 dargestellt. Besonders zu erwähnen sind hier Wiesent, Fichtenohe, Pegnitz, Roter Main, Sächsische Saale, Steinach, Ölschnitz, Südliche Regnitz sowie Teile von Trebgast, Schorgast, Wilder Rodach, Haidenaab, Selbitz und Eger.

Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Entwicklung von Auenfunktionen

W 9        In den in Karte 4.2 dargestellten Gewässerabschnitten der Region Oberfranken-Ost mit stark beeinträchtigten Auenfunktionsräumen sollen geeignete, d. h. den gebietsspezifischen Entwicklungspotenzialen angepasste Maßnahmen zur Revitalisierung und Verbesserung der Auenfunktionen vorgesehen werden. Insbesondere sollen nicht mehr an das Abflussregime angeschlossene Auenfunktionsräume durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. die Verlängerung der Fliegewässerstrecke bei gleichzeitiger Abflachung des Sohlgefälles und ggf. Anhebung der Gewässersohle, reaktiviert werden. Innerhalb der Auenfunktionsräume soll den Gewässern eine eigendynamische Entwicklung ermöglicht werden. Kurzfristig sind an allen Gewässern ausreichende Gewässerrandstreifen von mindestens 10 m Breite an Gewässern III. Ordnung und 20 m Breite an Gewässern I. und II. Ordnung zu schaffen. Weitere Verschlechterungen der Auenbereiche durch Überbauung, Grünlandumbruch oder Intensivierung der Grünlandnutzung sollen vermieden werden.    

Stark beeinträchtigte Auenabschnitte befinden sich in der Region Oberfranken-Ost insbesondere innerhalb bzw. in der Nähe von Siedlungsbereichen. Die Gewässer verlaufen hier häufig unter räumlich beengten Verhältnissen in einem begradigten und befestigten Gewässerbett oder sogar Kastenprofil. Auenfunktionsräumee sind i. d. R. auf kleine Restflächen beschränkt und häufig auf Grund der starken Eintiefung der Gewässersohle bzw. baulicher Maßnahmen vom Fließgewässer abgeschnitten. Die Folgen sind eine Verschlechterung des Biotopverbundes entlang der Gewässer sowie die Erhöhung von Abflusspitzen im Unterlauf. Als Grundlage für eine Verbesserung dieser Situation sind insbesondere alle Möglichkeiten auszuschöpfen um den Gewässern innerhalb der Siedlungsbereiche wieder mehr Platz einzuräumen. Weitere Renaturierungsmaßnahmen sind dann in Abhängigkeit von dem zur Verfügung stehenden Raum und den Umgebungsnutzungen einzelfallspezifisch auszugestalten.

Beeinträchtigungen durch historischen Gewässerausbau und -regulierung finden sich an den Floßbächen im Frankenwald, wie insbesondere der Lamitz, Langenau und Rodach. Hier sind bei Renaturierungsmaßnahmen neben den Belangen des Arten- und Biotopschutzes auch die Belange der Denkmalpflege zu berücksichtigen.

Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Schutz von Oberflächengewässern

W 10      In den in Karte 4.2 dargestellten Gebieten mit besonderer Bedeutung für den Schutz von Oberflächengewässern gegenüber erosionsbedingten Schad- und Nährstoffeinträgen sollen erosionsmindernde Vegetations- und Nutzungsstrukturen wie Wald und Grünland erhalten und ausgedehnt werden. Auf ackerbaulich genutzten Flächen soll der Bodenabtrag durch erosions-mindernde Bewirtschaftungsweisen verringert werden. Die Anlage ausrei­chend breiter Gewässerrandstreifen soll in diesen Gebieten mit besonderer Priorität gefördert werden. Dabei soll eine Mindestbreite von 10 m an Gewässern III. Ordnung und von 20 m an Gewässern I. und II. Ordnung angestrebt werden.

 

 

 


Durch Bodenerosion können Schadstoffe wie z.B. Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe, insbesondere Phosphat, in die Oberflächengewässer eingetragen werden. Entsprechend aktuellen Untersuchungen und Modellrechnungen stammen 54 bis 72 % der Phosphateinträge aus diffusen Quellen, wovon wiederum 23 bis 36 % erosionsbedingt sind (Behrend et al. 1999). Um diese Nährstoffeinträge zu vermindern, sind mit besonderer Priorität ausreichend breite Gewässerrandstreifen insbesondere auch an den vielen kleinen, die Landwirtschaftsflächen durchziehenden Bächen anzulegen. Bei Anlage eines 10 m breiten Uferstreifens mit Erlen, Hochstaudenfluren oder Extensivgrünland kann in mäßig geneigtem Gelände davon ausgegangen werden, dass der größte Teil der Phosphatfracht und ca. 50 % der Nitratfracht zurückgehalten werden. Bei Hangneigungen > 3 % sind breitere Randstreifen erforderlich (vgl. Knauer & Mander 1989).

Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Schutz von Oberflächengewässern gegenüber erosionsbedingten Schad- und Nährstoffeinträgen sind in der Region Oberfranken-Ost insbesondere die in Karte 4.3 dargestellten Einzugsgebiete bzw. Teile der Einzuggebiete von Lochau, Ailsbach, Fichtenohe, Grundbach, Schlackenmühlbach, Rauschbach, Ölschnitz, Koserbach, Liesbach, Flitterbach, Röslau und Zinnbach.

Fließgewässer, deren Gewässergüte zu verbessern ist

W 11      Fließgewässer, deren Güteklasse schlechter als Stufe II (mäßig belastet) ist, sollen bis zum Jahr 2015 so verbessert werden, dass sie mindestens die Güteklasse II erreichen und die Kriterien für einen guten ökologischen und chemischen Zustand gemäß der WRRL erfüllen.    

Weitere Erläuterungen siehe allgemeine Ziele/Leitlinien.

Fließgewässer, deren Gewässerbettstruktur zu verbessern ist

W 12      Fließgewässerabschnitte, deren Gewässerbettstruktur beeinträch-tigt oder stark beeinträchtigt ist (deutlich bis vollständig verändert), sollen in Abhängigkeit von den gebietsspezifischen Entwicklungspotenzialen so verbessert werden, dass sie bis zum Jahr 2015 einen guten ökologischen, d. h. weitgehend naturnahen Zustand erreichen. Insbesondere an den Floßbächen im Frankenwald sollen dabei die Belange der Denkmalpflege berücksichtigt werden.    

Die Gewässerbettstruktur wird durch das funktionale Zusammenspiel aller morphologischen Elemente eines Gewässers, wie z.B. Linienführung, Quer- und Längsprofil, Sohl- und Ufersubstrat sowie Geschiebe und Vegetation geprägt.

Anzustreben ist eine ausreichende Längs- und Querdurchgängigkeit des gesamten Systems aus Gewässerbett und Aue, ein naturnahes Gewässerprofil, ein natürliches Abflussgeschehen einschließlich der natürlichen Geschiebeführung und vor allem die Gewährleistung bzw. Wiederherstellung der Voraussetzungen für eine eigendynamische Entwicklung des Gewässers.

Längere Gewässerabschnitte mit starken Beeinträchtigungen der Gewässerbettstruktur finden sich vor allem am Main einschließlich Rotem und Weißem Main, an der Sächsischen Saale, der Schwesnitz und der Wilden Rodach. Ein Großteil der stark beeinträchtigten Gewässerabschnitt befindet sich dabei innerhalb von Ortslagen. Hier wird nicht der gleiche Natürlichkeitsgrad zu erreichen sein wie außerhalb der Siedlungsbereiche. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass Fließgewässerstrecken auch in Ortslagen eine ausreichende Durchgängigkeit aufweisen und nicht durch Querbauwerke oder extrem naturferne Gewässerprofile Wanderungshindernisse für die naturraumtypische Gewässerfauna darstellen. Neben dem erforderlichen Rückbau von Querbauwerken und Gewässerverbauungen haben sich bei der Gewässerrenaturierung insbesondere Maßnahmen zur Förderung einer eigendynamischen Entwicklung bewährt.

Beeinträchtigungen durch den im 16. Jahrhundert beginnenden Gewässerausbau zur Förderung der Flößereiwirtschaft finden sich an den Floßbächen im Frankenwald, wie insbesondere der Lamitz, Langenau und Rodach. Hier wird bei Renaturierungsmaßnahmen ein geeigneter Kompromiss zwischen den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege und denen der Denkmalpflege zu entwickeln sein.


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