6.2.3      Ziele für einzelne Teilräume (Karte 4.2)

 

08        Naturraum Nördliche Frankenalb

 

 





W 08 (1) In den Gebieten der Nördlichen Frankenalb, welche gegenüber flächenhaften Schadstoffeinträgen nur gering geschützt sind, sollen Art und Intensität der landwirtschaftlichen Nutzung mit besonderer Priorität so ausgerichtet werden, dass ein guter Zustand des Grundwassers erhalten bleibt bzw. weitestgehend wiederhergestellt werden kann. Neben den auf weiten Flächen vorhand-enen Böden mit einem geringen Rückhaltevermögen für Schad- und Nährstoffe soll hierbei auch die hohe Durchlässigkeit der Karstgrundwasserleiter berücksichtigt werden. Grundwasserschützende Vegetationsstrukturen wie Grünland oder Laubwaldbestände sollen erhalten und insbesondere Grünlandbereiche nach Möglichkeit auch ausgedehnt werden.

Weite Bereiche der Nördlichen Frankenalb weisen nur ein geringes Rück-haltevermögen gegenüber nicht sorbierbaren Stoffen auf, was in den landwirtschaftlich intensiver genutzten Bereichen zu einem erhöhten Risiko von Nitrateinträgen in das Grundwasser führt. Besondere Problemschwerpunkte sind hier die Ackerfluren in der nördlichen Wiesentalb um Wonsees, Sachsendorf und Waischenfeld, in der südlichen Wiesentalb um Pottenstein, in der östlichen Albabdachung westlich Pegnitz sowie die ackerbaulich genutzten Flächen der Kuppenalb.

Hier sind zugleich auch erhöhte Risiken für die Wiesentzuflüsse Kainach, Lochau und Aufseß sowie für die Fichtenohe bzw. Pegnitz im Raum Pegnitz zu erwarten, da die Einzugsgebiete dieser Gewässer teilweise zu mehr als 50 % ein erhöhtes Nitrateintragsrisiko aufweisen. Zudem wurden in den Grundwässern und Fließgewässern der nördlichen Frankenalb in der Vergangenheit immer wieder erhöhte Belastungen an Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen, was auf das häufig nur geringe Rückhaltevermögen der zumeist nur schwach humosen Böden sowie die hohe Durchlässigkeit der Karstgrundwasserleiter zurückzuführen ist.

Zur Verminderung bestehender Belastungen sowie unter Vorsorgegesichtspunkten ist in diesen Bereichen vorhandenes Grünland grundsätzlich zu erhalten und nach Möglichkeit der Grünlandanteil zu erhöhen. Stickstoffhaltige Düngemittel und Wirtschaftsdünger dürfen im Rahmen der guten fachlichen Praxis zeitlich und mengenmäßig nur so ausgebracht werden, dass die in ihnen enthaltenen Nährstoffe von den Pflanzen weitestgehend für ihr Wachstum ausgenutzt werden können und Nährstoffverluste und damit verbundene Einträge in das Grundwasser vermieden werden (vgl. Düngeverordnung vom 26.01.96). Soweit auch bei Einhaltung der guten fachlichen Praxis Stickstoffausträge nicht zu vermeiden sind, ist eine weitere Reduzierung der Düngung erforderlich. Zudem ist durch Begrünung, Zwischenfruchtanbau und Untersaaten eine durchgehende Pflanzenbedeckung auf Ackerflächen anzustreben. Die Risiken der Auswaschung von Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln sind durch konsequente Anwendung des integrierten Pflanzenbaus zu vermindern. Grundsätzlich sollen nur Mittel angewandt werden, deren Wirkstoffe und Verhalten im Untergrund gut bekannt sind. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit hoher Persistenz ist in diesen Bereichen besonders kritisch zu sehen und möglichst zu vermeiden.

W (08) 2

In den besonders erosionsgefährdeten Teileinzugsgebieten von Lochau, Ailsbach und Fichtenohe soll der Bodenabtrag durch Förderung erosionsmindernde Bewirtschaftungsweisen verringert werden. Die Anlage ausreichend breiter Gewässerrandstreifen soll in diesen Gebieten mit besonderer Priorität gefördert werden.

In Teileinzugsgebieten von Lochau, Ailsbach und Fichtenohe bei Pegnitz, nördlich Pottenstein sowie bei Trumsdorf und Alladorf besteht auf Grund intensiver ackerbaulicher Nutzung in erosionsgefährdeten Lagen ein erhöhtes Risikos des diffusen Schad- und Nährstoffeintrags in die Gewässer. Soweit die Auenbereiche dieser Gewässer nicht in ausreichendem Maße durch Grünlandnutzung geprägt werden, sind hier mit besonderer Priorität Gewässerrandstreifen anzulegen. Auf den an die Aue angrenzenden ackerbaulich genutzten Flächen ist der Bodenabtrag durch geeignete Bewirtschaftungsmaßnahmen entsprechend den Grundsätzen der "Guten fachlichen Praxis" in der Landwirtschaft weitestgehend zu vermindern (vgl. Kap. 11.1). Der Anteil erosionsschützender Grünlandstrukturen sollte in diesen Bereichen nach Möglichkeit erhöht werden.

W (08) 3

Die außerhalb der Ortschaften noch weitgehend intakten bzw. nur mäßig beeinträchtigten Gewässerauen von Wiesent, Truppach, Püttlach, Fichtenohe und Pegnitz sollen erhalten und optimiert werden. Die stellenweise beeinträchtigte Gewässerbettstruktur soll so verbessert werden, dass ein guter ökologischer, d. h. weitgehend naturnaher Zustand erreicht wird.

Innerhalb der Auenbereiche von Wiesent, Truppach, Püttlach, Fichtenohe und Pegnitz sind bauliche Nutzungen zu vermeiden. Die häufig in diesen Bereichen noch vorhandene Grünlandnutzung ist zu erhalten.  Ein Grünlandumbruch steht diesem Ziel entgegen. Innerhalb der Auenbereiche vorhandene Ackernutzung ist insbesondere auf regelmäßig oder zeitweilig überfluteten Flächen zugunsten von Grünland oder Auwald zu vermindern.

Die stellenweise vorhandenen Beeinträchtigungen der Gewässerbettstruktur durch Begradigungen oder Gewässerverbauungen sind zu beseitigen und eine eigendynamische Entwicklung zu fördern.

 

W (08) 4

Innerhalb der Ortschaften gelegene Gewässerabschnitte mit starken Beeinträchtigungen der Auenfunktionsräume und der Gewässerbettstruktur sollen durch geeignete, d. h. den gebiets­spezifi­schen Entwicklungspotenzialen angepasste Maßnahmen ver­bessert werden. Weitere Verschlechterungen dieser Auenbereiche sollen vermieden werden. Dies betrifft insbesondere:

  • Gewässerabschnitte der Wiesent innerhalb der Ortslagen von Hollfeld, Waischenfeld und Nankendorf,
  • Gewässerabschnitte der Püttlach innerhalb der Ortslagen Pottenstein und Tüchersfeld,
  • Gewässerabschnitte von Fichtenohe und Pegnitz innerhalb Pegnitz.

Als Grundlage für einen funktionierenden Fließgewässerverbund muss auch innerhalb der Siedlungsbereiche eine ausreichende Durchgängigkeit der Fließgewässer gewährleistet sein. Schwerwiegende Wanderungshindernisse wie Querbauwerke oder extrem naturferne Gewässerprofile sind durch geeignete, den siedlungsspezifischen Restriktionen angepasste Rückbaumaßnahmen in ihrer Durchgängigkeit zu verbessern. Darüber hinaus sollte nach Möglichkeiten gesucht werden, um den Gewässern innerhalb der Siedlungen wieder mehr Raum für einen annähernd naturnahen Verlauf sowie begrenzte Ausuferungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Konkrete Renaturierungsmaßnahmen sind dann in Abhängigkeit von den Platzverhältnissen und den Umgebungsnutzungen einzelfallspezifisch auszugestalten.

 

07    Naturraum Obermainisches/ Oberpfälzisches Hügelland

 

 

 

 

 

W 07 (1) Auf Standorten, an denen das Grundwasser gegenüber flächenhaften Schadstoffeinträgen nur gering geschützt ist, wie insbesondere im Bereich des Muschelkalkhöhenzugs am Ostrand des Obermainisch/Oberpfälzischen Hügellandes, bei Kirchleus sowie bei Speichersdorf sollen Art und Intensität der landwirtschaftlichen Nutzung mit besonderer Priorität so ausgerichtet werden, dass ein guter Zustand des Grundwassers erhalten bleibt bzw. weitestgehend wiederhergestellt werden kann. Grundwasserschützende Vegetationsstrukturen wie Grünland oder nicht ver-sauerungsgefährdete Waldbestände sollen erhalten und insbesondere Grünlandbereiche nach Möglichkeit auch ausgedehnt werden.

Die zumeist nur flachgründigen Böden des Muschelkalkhöhenzugs weisen nur ein geringes Rückhaltevermögen gegenüber nicht sorbierbaren Stoffen auf. Zudem finden sich im Muschelkalk Verkarstungserscheinungen, welche dazu führen, dass lösliche Schadstoffe schnell in das Grundwasser transportiert werden. Dabei besteht auch ein erhöhtes Risiko diffuser Nitrateinträge in den Zaubach, da seine westlichen Einzugsgebiete bei Stadtsteinach erhöhte Nitrateintragsrisiken aufweisen.

Zur Verminderung bestehender Belastungen sowie unter Vorsorgegesichtspunkten ist in diesen Bereichen vorhandenes Grünland grundsätzlich zu erhalten und nach Möglichkeit der Grünlandanteil zu erhöhen. Stickstoffhaltige Düngemittel und Wirtschaftsdünger dürfen im Rahmen der guten fachlichen Praxis zeitlich und mengenmäßig nur so ausgebracht werden, dass die in ihnen enthaltenen Nährstoffe von den Pflanzen weitestgehend für ihr Wachstum ausgenutzt werden können und Nährstoffverluste und damit verbundene Einträge in das Grundwasser vermieden werden (vgl. Düngeverordnung vom 26.01.1996 und Kap. 11.1). Soweit auch bei Einhaltung der guten fachlichen Praxis Stickstoffausträge nicht zu vermeiden sind, ist eine weitere Reduzierung der Düngung erforderlich. Zudem ist durch Begrünung, Zwischenfruchtanbau und Untersaaten eine durchgehende Pflanzenbedeckung auf Ackerflächen anzustreben. Um das Risiko der Auswaschung von Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln zu vermindern, ist der integrierte Pflanzenbau zu fördern.

W (07) 2

In dem besonders erosionsgefährdeten Einzugsgebiet des Grundbaches bei Kirchleus soll der Bodenabtrag durch erosionsmindernde Bewirtschaftungsweisen verringert werden. Die Anlage ausreichend breiter Gewässerrandstreifen soll in diesen Gebieten mit besonderer Priorität gefördert werden.

Im Einzugsgebiet des Grundbaches bei Kirchleus besteht auf Grund intensiver ackerbaulicher Nutzung in erosionsgefährdeten Lagen ein erhöhtes Risikos des diffusen Schad- und Nährstoffeintrags in das Gewässer. Hier sind daher mit besonderer Priorität Gewässerrandstreifen anzulegen. Auf den an die Aue angrenzenden ackerbaulich genutzten Flächen ist der Bodenabtrag durch geeignete Bewirtschaftungsmaßnahmen entsprechend den Grundsätzen der "Guten fachlichen Praxis" in der Landwirtschaft weitestgehend zu vermindern (vgl. Kap. 11.1). Der Anteil erosionsschützender Grünlandstrukturen sollte in diesen Bereichen nach Möglichkeit erhöht werden.

W (07) 3

Die außerhalb der Ortschaften noch weitgehend intakten bzw. nur mäßig beeinträchtigten Gewässerauen des Obermainische/Ober­pfälzischen Hügellandes sollen erhalten und optimiert werden. Die stellenweise beeinträchtigte Gewässerbettstruktur soll so verbessert werden, dass ein guter ökologischer, d. h. weitgehend naturnahen Zustand erreicht wird. Dies betrifft insbesondere Main, Roten Main, Weißen Main, Schorgast, Trebgast, Kronach, Haidenaab, Warme Steinach und Ölschnitz.

Innerhalb der o. g. Auenbereiche sind bauliche Nutzungen zu vermeiden. Die häufig in diesen Bereichen noch vorhandene Grünlandnutzung und sonstige auentypische Vegetationsstrukturen wie Auwaldreste oder feuchte Hochstaudenfluren sind zu erhalten. Innerhalb der Auenbereiche vorhandene Ackernutzung ist insbesondere auf regelmäßig oder zeitweilig überfluteten Flächen zugunsten von Grünland oder Auwald zu vermindern.

Die stellenweise vorhandenen Beeinträchtigungen der Gewässerbettstruktur durch Begradigungen oder Gewässerverbauungen sind zu beseitigen und eine eigendynamische Entwicklung zu fördern.

W (07) 4

Innerhalb der Ortschaften gelegene Gewässerabschnitte mit starken Beeinträchtigungen der Auenfunktionsräume und der Gewässerbettstruktur sollen durch geeignete, d. h. den gebietsspezifischen Entwicklungspotenzialen angepasste Maßnahmen verbessert werden. Weitere Verschlechterungen dieser Auenbereiche sollen vermieden werden. Dies betrifft insbesondere:      

  • Gewässerabschnitte des Weißen Mains in Kulmbach und Himelkron/ Gleisenhof,
  • Gewässerabschnitte des Roten Mains in Bayreuth,    
  • Gewässerabschnitte von Zaubach und Unterer Steinach in Stadtsteinach,
  • Gewässerabschnitte der Haidenaab bei Lienlas.

Als Grundlage für einen funktionierenden Fließgewässerverbund muss auch innerhalb der Siedlungsbereiche eine ausreichende Durchgängigkeit der Fließgewässer gewährleistet sein. Schwerwiegende Wanderungshindernisse wie Querbauwerke oder extrem naturferne Gewässerprofile sind durch geeignete, den siedlungsspezifischen Restriktionen angepasste Rückbaumaßnahmen in ihrer Durchgängigkeit zu verbessern. Darüber hinaus sollte nach Möglichkeiten gesucht werden, um den Gewässern innerhalb der Siedlungen wieder mehr Raum für einen annähernd naturnahen Verlauf sowie begrenzte Ausuferungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Konkrete Renaturierungsmaßnahmen sind dann in Abhängigkeit von den Platzverhältnissen und den Umgebungsnutzungen einzelfallspezifisch auszugestalten.

 

392        Naturraum Nordwestlicher Frankenwald


 

 

 

 


W (392) 1 Auf den gegenüber flächenhaften Schadstoffeinträgen nur gering geschützten Böden des Nordwestlichen Frankenwaldes sollen Art und Intensität der landwirtschaftlichen Nutzung mit besonderer Priorität so ausgerichtet werden, dass ein guter Zustand des Grundwassers erhalten bleibt bzw. weitestgehend wiederhergestellt werden kann. Als Grünland genutzte Bereiche sollen auf Grund ihrer grundwasserschützenden Funktionen erhalten und nach Möglichkeit ausgedehnt werden.

Die im Nordwestlichen Frankenwald vorherrschenden relativ basenarmen und z. T. podsolierten Braunerden weisen durchgängig nur ein geringes Rückhaltevermögen gegenüber nicht sorbierbaren Stoffen wie insbesondere Nitrat auf. Soweit diese Böden intensiv ackerbaulich genutzt werden, ergibt sich somit ein erhöhtes Risiko des Nitrateintrags in das Grundwasser. Dies ist größerflächig insbesondere im Umfeld der Orte Bad Steben, Issigau und Selbitz der Fall. Darüber hinaus finden sich jedoch über den ganzen Frankenwald verteilt kleinere ackerbaulich genutzte Flächen mit erhöhten Risiken, wie z.B. um Presseck oder bei Schwand.

In den Einzugsgebieten von Stebenbach und Issigbach, welche der Selbitz zufließen, sowie von Zettlitz, Katzenbach und Schindelbach, welche dem Zaubach zufließen, beträgt der Anteil an Flächen mit erhöhtem Nitrateintragsrisiko über 50 %, so dass sich auch für die Fließgewässer ein erhöhtes Risiko diffuser Nitrateinträge über das Grundwasser ergibt.

Zur Verminderung bestehender Belastungen sowie unter Vorsorgegesichtspunkten ist in diesen Bereichen der vorhandene Grünlandanteil grundsätzlich zu erhalten und nach Möglichkeit zu erhöhen. Stickstoffhaltige Düngemittel und Wirtschaftsdünger sollen im Rahmen der guten fachlichen Praxis zeitlich und mengenmäßig nur so ausgebracht werden, dass die in ihnen enthaltenen Nährstoffe von den Pflanzen weitestgehend für ihr Wachstum ausgenutzt werden können und Nährstoffverluste und damit verbundene Einträge in das Grundwasser vermieden werden (vgl. Düngeverordnung vom 26.01.1996 sowie Kap. 11.1). Soweit auch bei Einhaltung der guten fachlichen Praxis Stickstoffausträge nicht zu vermeiden sind, ist eine weitere Reduzierung der Düngung erforderlich. Zudem ist durch Begrünung, Zwischenfruchtanbau und Untersaaten eine durchgehende Pflanzenbedeckung auf Ackerflächen anzustreben. Um das Risiko der Auswaschung von Pflanzen­behandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln zu vermindern, ist der integrierte Pflanzenbau zu fördern. Der ohnehin schon hohe Waldanteil sollte auch aus Gründen des Grundwasserschutzes auf den versauerungsgefährdeten Standorten des Frankenwaldes nicht weiter erhöht werden.

W (392) 2

In den versauerungsgefährdeten Waldbereichen des Frankenwaldes soll die forstwirtschaftliche Nutzung so ausgestaltet werden, dass Beeinträchtigungen des Grundwassers vermindert werden.

Beeinträchtigungen des Grundwassers können sich unter versauerungsgefährdeten Waldbeständen durch die Freisetzung toxischer Metallionen wie z.B. Aluminium sowie bei über den Pflanzenbedarf hinausgehenden NOx-Depositionen durch Nitrateinträge ergeben. Eine erhöhte Nitratfreisetzung ist insbesondere unter stark geschädigten Waldbeständen (geringe Pflanzenaufnahme) sowie bei umfassenden Bodenschutzkalkungen möglich.

Zur Verminderung dieser Risiken ist vor allem eine erhebliche Erhöhung des Laubholzanteils erforderlich. Kalkungsmaßnahmen in Waldbereichen sollen, soweit sie nicht vermeidbar sind, so durchgeführt werden, dass eine erhöhte Freisetzung von Nitrat durch Mineralisierungsprozesse ausgeschlossen werden kann. Zudem sind großflächige Kahlschläge, welche ebenfalls zu verstärkter Mineralisierung und Nitratfreisetzung führen, zu vermeiden.

W (392) 3

In den besonders erosionsgefährdeten Einzugsgebieten des Schlackenmühlbaches und des Rauschbaches östlich von Presseck soll der Bodenabtrag durch erosionsmindernde Bewirtschaftungsweisen verringert werden. Die Anlage ausreichend breiter Gewässerrandstreifen soll in diesen Gebieten mit besonderer Priorität gefördert werden.

In den Einzugsgebieten von Schlackenmühlbach und Rauschbach besteht auf Grund intensiver ackerbaulicher Nutzung in erosionsgefährdeten Lagen ein erhöhtes Risikos des diffusen Schad- und Nährstoffeintrags in die Gewässer. Hier sind daher mit besonderer Priorität Gewässerrandstreifen anzulegen. Auf den an die Bachniederungen angrenzenden ackerbaulich genutzten Flächen ist der Bodenabtrag durch geeignete Bewirtschaftungsmaßnahmen entsprechend den Grundsätzen der "Guten fachlichen Praxis“ in der Landwirtschaft weitestgehend zu vermindern. Der Anteil erosionsschützender Grünlandstrukturen sollte in diesen Bereichen nach Möglichkeit erhöht werden.

W (392) 4

Die außerhalb der Ortschaften gelegenen, noch weitgehend intakten bzw. nur mäßig beeinträchtigten Gewässerauen von Selbitz, Wilder Rodach und unterer Steinach sollen erhalten und optimiert werden. Die stellenweise beeinträchtigte Gewässerbettstruktur soll unter Berücksichtigung der Belange der Denkmalpflege so verbessert werden, dass ein guter ökologischer, d. h. weitgehend naturnaher Zustand und eine gute Durchgängigkeit der Gewässer erreicht wird.

Innerhalb der o. g. Auenbereiche sind bauliche Nutzungen zu vermeiden. Die häufig in diesen Bereichen noch vorhandene Grünlandnutzung und sonstige auentypische Vegetationsstrukturen wie Auwaldreste oder feuchte Hochstaudenfluren sind zu erhalten. Innerhalb der Auenbereiche vorhandene Ackernutzung ist insbesondere auf regelmäßig oder zeitweilig überfluteten Flächen zugunsten von Grünland oder Auwald zu vermindern.

Die stellenweise vorhandenen Beeinträchtigungen der Gewässerbettstruktur durch Begradigungen oder Gewässerverbauungen sind, soweit keine Belange der Denkmalpflege entgegenstehen, zu beseitigen und eine eigendynamische Entwicklung zu fördern. Querbauwerke sind durch Umbau zu Sohlrampen oder durch die Anlage von Fischaufstiegshilfen in ihrer Durchlässigkeit zu verbessern. Dies gilt mit besonderer Priorität für die Selbitz, wo eine ungehinderte Ausbreitung der in diesem Fließgewässer vorkommenden gefährdeten Fischarten gewährleistet werden soll. Zudem sind Wasserentnahmen aus der Selbitz insbesondere im Bereich des Höllentales so zu begrenzen, dass die Mindestwasserführung den Ansprüchen der aquatischen Lebensgemeinschaft dieses Gewässers genügt. In ehemaligen Floßbächen wie der Rodach sind die noch vorhandenen, kulturhistorisch bedeutsamen Relikte des Gewässerausbaus der Flößerei zu erhalten und zu pflegen.

W 392 (5) Innerhalb der Ortschaften gelegene Gewässerabschnitte mit starken Beeinträchtigungen der Auenfunktionsräume und der Gewässerbettstruktur sollen durch geeignete, d. h. den gebietsspezi­fischen Entwicklungspotenzialen angepasste Maßnahmen ver­bessert werden. Weitere Verschlechterungen dieser Auenbereiche sollen vermieden werden. Dies betrifft insbesondere:       
-      Gewässerabschnitte der Selbitz innerhalb der Orte Selbitz, Naila und
       Klingensporn,  
-      Gewässerabschnitte der Unteren Steinach bei Stadtsteinach, 
-      Gewässerabschnitte der Wilden Rodach bei Rauschenhammer.

Als Grundlage für einen funktionierenden Fließgewässerverbund muss auch innerhalb der Siedlungsbereiche eine ausreichende Durchgängigkeit der Fließgewässer gewährleistet sein. Schwerwiegende Wanderungshindernisse wie Querbauwerke oder extrem naturferne Gewässerprofile sind durch geeignete, den siedlungsspezifischen Restriktionen angepasste Rückbaumaßnahmen in ihrer Durchgängigkeit zu verbessern. Darüber hinaus sollte nach Möglichkeiten gesucht werden, den Gewässern innerhalb der Siedlungen wieder mehr Raum für einen annähernd naturnahen Verlauf sowie begrenzte Ausuferungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Konkrete Renaturierungsmaßnahmen sind dann in Abhängigkeit von den Platzverhältnissen und den Umgebungsnutzungen einzelfallspezifisch auszugestalten. Bei ehemaligen Floßgewässern wie der Rodach sind dabei die Anforderungen der Denkmalpflege besonders zu berücksichtigen.

 

393        Naturraum Münchberger Hochfläche

 

 



 


W (393) 1

Auf den Böden der Münchberger Hochfläche, die gegenüber flächenhaften Schadstoff-einträgen nur gering geschützt sind, sollen Art und Intensität der landwirtschaftlichen Nutzung mit besonderer Priorität so ausgerichtet werden, dass ein guter Zustand des Grundwassers erhalten bleibt bzw. weitestgehend wiederhergestellt werden kann. Als Grünland genutzte Bereiche sollen auf Grund ihrer grundwasserschützenden Funktionen erhalten und nach Möglichkeit ausgedehnt werden.

Die mittel- bis flachgründigen Braunerden der Münchberger Hochfläche weisen durchgängig nur ein geringes Rückhaltevermögen gegenüber nicht sorbierbaren Stoffen wie insbesondere Nitrat auf. Auf den gesamten ackerbaulich genutzten Böden der Münchberger Hochfläche ergibt sich somit ein erhöhtes Risiko des Nitrateintrags in das Grundwasser. Hierdurch ergeben sich auch für den Großteil der Fließgewässer auf der Münchberger Hochfläche erhöhte Risiken, dass Nitrat über das Grundwasser in die Oberflächengewässer eingetragen wird. Zu erwähnen sind hier insbesondere Selbitz, Schwesnitz, Lamitz und Ölschnitz sowie diverse Zuflüsse der Sächsischen Saale wie Pulschnitz, Haidbach und Ulrichsbach.

Zur Verminderung bestehender Belastungen sowie unter Vorsorgegesichtspunkten ist in diesen Bereichen der vorhandene Grünlandanteil grundsätzlich zu erhalten und nach Möglichkeit zu erhöhen. Stickstoffhaltige Düngemittel und Wirtschaftsdünger dürfen im Rahmen der guten fachlichen Praxis zeitlich und mengenmäßig nur so ausgebracht werden, dass die in ihnen enthaltenen Nährstoffe von den Pflanzen weitestgehend für ihr Wachstum ausgenutzt werden können und Nährstoffverluste und damit verbundene Einträge in das Grundwasser vermieden werden (vgl. Düngeverordnung vom 26.01.1996 und Kap. 11.1). Soweit auch bei Einhaltung der guten fachlichen Praxis Stickstoffausträge nicht zu vermeiden sind, ist eine weitere Reduzierung der Düngung erforderlich. Zudem ist durch Begrünung, Zwischenfruchtanbau und Untersaaten eine durchgehende Pflanzenbedeckung auf Ackerflächen anzustreben. Um das Risiko der Auswaschung von Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln zu vermindern, ist der integrierte Pflanzenbau zu fördern.

W (393) 2

In den besonders erosionsgefährdeten Einzugsgebieten von Ölschnitz, Koserbach und Liesbach soll der Bodenabtrag durch erosionsmindernde Bewirtschaftungsweisen verringert werden. Die Anlage ausreichend breiter Gewässerrandstreifen soll in diesen Gebieten mit besonderer Priorität gefördert werden.

In den Einzugsgebieten von Ölschnitz, Koserbach und Liesbach besteht auf Grund intensiver ackerbaulicher Nutzung in erosionsgefährdeten Lagen ein erhöhtes Risiko des diffusen Schad- und Nährstoffeintrags in die Gewässer. Hier sind daher mit besonderer Priorität Gewässerrandstreifen anzulegen. Auf den an die Bachniederungen angrenzenden ackerbaulich genutzten Flächen ist der Bodenabtrag durch geeignete Bewirtschaftungsmaßnahmen entsprechend den Grundsätzen der "Guten fachlichen Praxis" in der Landwirtschaft weitestgehend zu vermindern (vgl. Kap 11.1). Der Anteil erosionsschützender Grünlandstrukturen sollte in diesen Bereichen nach Möglichkeit erhöht werden.

W (393) 3

Die noch weitgehend intakten bzw. nur mäßig beeinträchtigten Gewässerauen von Sächsischer Saale, Selbitz, Ölschnitz, Schwesnitz und Abschnitten der Lamitz sollen erhalten und optimiert werden. Die stellenweise beeinträchtigte Gewässerbettstruktur soll so verbessert werden, dass ein guter ökologischer, d. h. weitgehend naturnaher Zustand und insbesondere eine gute Durchgängigkeit der Gewässer erreicht wird.

Innerhalb der o. g. Auenbereiche sind bauliche Nutzungen zu vermeiden. Die häufig in diesen Bereichen noch vorhandene Grünlandnutzung und sonstige auentypische Vegetationsstrukturen wie Auwaldreste oder feuchte Hochstaudenfluren sind zu erhalten. Innerhalb der Auenbereiche vorhandene Ackernutzung ist insbesondere auf regelmäßig oder zeitweilig überfluteten Flächen zugunsten von Grünland oder Auwald zu vermindern.

Die stellenweise vorhandenen Beeinträchtigungen der Gewässerbettstruktur durch Begradigungen oder Gewässerverbauungen sind zu beseitigen und eine eigendynamische Entwicklung zu fördern. Um eine ungehinderte Ausbreitung der insbesondere in der Selbitz sowie in der Sächsischen Saale vorkommenden gefährdeten Fischarten zu gewährleisten, sind in diesen Gewässern mit besonderer Priorität Querbauwerke durch Umbau zu Sohlrampen oder durch die Anlage von Fischaufstiegshilfen in ihrer Durchlässigkeit zu verbessern.

W (393) 4

Innerhalb der Ortschaften gelegene Gewässerabschnitte mit starken Beeinträchtigungen der Auenfunktionsräume und der Gewässerbettstruktur sollen durch geeignete, d. h. den gebietsspezifischen Entwicklungspotenzialen angepasste Maßnahmen verbessert werden. Weitere Verschlechterungen dieser Auenbereiche sind zu vermeiden. Dies betrifft insbesondere:       
-      Gewässerabschnitte der Selbitz bei Helmbrechts,          
-      Gewässerabschnitte der Ölschnitz in Bad Berneck,       
-      Gewässerabschnitte der Lamitz in Rehau und Wurlitz sowie     
-      den Gewässerabschnitt der Sächsischen Saale in Oberkotzau.

Als Grundlage für einen funktionierenden Fließgewässerverbund muss auch innerhalb der Siedlungsbereiche eine ausreichende Durchgängigkeit der Fließgewässer gewährleistet sein. Schwerwiegende Wanderungshindernisse wie Querbauwerke oder extrem naturferne Gewässerprofile sind durch geeignete, den siedlungsspezifischen Restriktionen angepasste Rückbaumaßnahmen in ihrer Durchgängigkeit zu verbessern. Darüber hinaus sollte nach Möglichkeiten gesucht werden, um den Gewässern innerhalb der Siedlungen wieder mehr Raum für einen annähernd naturnahen Verlauf sowie begrenzte Ausuferungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Konkrete Renaturierungsmaßnahmen sind dann in Abhängigkeit von den Platzverhältnissen und den Umgebungsnutzungen einzelfallspezifisch auszugestalten.

 

394        Naturraum Hohes Fichtelgebirge

 

 

 


 


W (394) 1

In den versauerungsgefährdeten Waldbereichen des Fichtelgebirges soll die forstwirtschaftliche Nutzung so ausgestaltet werden, dass Beeinträchtigungen des Grundwassers vermindert werden.

Beeinträchtigungen des Grundwassers können sich unter versauerungsgefährdeten Waldbeständen durch die Freisetzung toxischer Metallionen wie z.B. Aluminium sowie bei über den Pflanzenbedarf hinausgehenden NOx-Depositionen durch Nitrateinträge ergeben. Eine erhöhte Nitratfreisetzung ist insbesondere unter stark geschädigten Waldbeständen (geringe Pflanzenaufnahme) sowie bei umfassenden Bodenschutzkalkungen möglich.

Zur Verminderung dieser Risiken ist vor allem eine erhebliche Erhöhung des Laubholzanteils hilfreich. Kalkungsmaßnahmen in Waldbereichen sollen, soweit sie nicht vermeidbar sind, so durchgeführt werden, dass eine erhöhte Freisetzung von Nitrat durch Mineralisierungsprozesse ausgeschlossen werden kann. Zudem sind großflächige Kahlschläge, welche ebenfalls zu verstärkter Mineralisierung und Nitratfreisetzung führen, möglichst zu vermeiden.

W (394) 2

Die innerhalb des Fichtelgebirges noch weitgehend intakten bzw. nur mäßig beeinträchtigten Oberläufe von Fichtelnaab, Weißem Main, Eger, Sächsischer Saale und Lamitz sollen erhalten und optimiert werden.

Innerhalb der o. g. Auenbereiche sind bauliche Nutzungen zu vermeiden. Die häufig in diesen Bereichen noch vorhandene Grünlandnutzung und sonstige auentypische Vegetationsstrukturen wie Auwaldreste oder feuchte Hochstaudenfluren sind zu erhalten. Innerhalb der Auenbereiche vorhandene Ackernutzung ist insbesondere auf regelmäßig oder zeitweilig überfluteten Flächen zugunsten von Grünland oder Auwald zu vermindern. Fichtenwaldbestände sind im Bereich der Gewässerniederungen in naturnahe Bachauenwälder umzuwandeln.

W (394) 3

Die Gewässerabschnitte des Weißen Mains bei Vorderschmelz/Franken­ham­mer sowie der Fichtelnaab innerhalb Fichtelberg, welche starke Beeinträchtigungen der Auenfunktionsräume und der Gewässerbettstruktur aufweisen, sollen durch geeignete, d. h. den gebietsspezifischen Entwicklungspotenzialen angepasste Maßnahmen verbessert werden. Weitere Verschlechterungen dieser Auenbereiche sollen vermieden werden.

Als Grundlage für einen funktionierenden Fließgewässerverbund muss auch innerhalb der Siedlungsbereiche eine ausreichende Durchgängigkeit der Fließgewässer gewährleistet sein. Schwerwiegende Wanderungshindernisse wie Querbauwerke oder extrem naturferne Gewässerprofile sind durch geeignete, den siedlungsspezifischen Restriktionen angepasste Rückbaumaßnahmen in ihrer Durchgängigkeit zu verbessern. Darüber hinaus sollte nach Möglichkeiten gesucht werden, um den Gewässern innerhalb der Siedlungen wieder mehr Raum für einen annähernd naturnahen Verlauf sowie begrenzte Ausuferungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Konkrete Renaturierungsmaßnahmen sind dann in Abhängigkeit von den Platzverhältnissen und den Umgebungsnutzungen einzelfallspezifisch auszugestalten.

 

395        Naturraum Selb-Wunsiedler- Hochfläche

 

 

 

 



W (395) 1

Auf den Böden der Selb-Wunsiedler Hochfläche, die gegenüber flächenhaften Schadstoffeinträgen nur gering geschützt sind, bei Tröstau, östlich Weißenstadt sowie im Dreieck zwischen Wunsiedel, Arzberg und Marktredwitz sollen Art und Intensität der landwirtschaftlichen Nutzung so ausgerichtet werden, dass ein guter Zustand des Grundwassers erhalten bleibt bzw. weitestgehend wiederhergestellt werden kann. Grundwasserschützende Vegetationsstrukturen wie Grünland oder nicht versauerungsgefährdete Waldbestände sollen erhalten und insbesondere Grünlandbereiche nach Möglichkeit auch ausgedehnt werden.

Die Böden in den Bereichen bei Tröstau, östlich Weißenstadt sowie im Dreieck zwischen Wunsiedel, Arzberg und Marktredwitz weisen nur ein geringes Rückhaltevermögen gegenüber nicht sorbierbaren Stoffen wie insbesondere Nitrat auf, werden jedoch intensiv ackerbaulich genutzt. Darüber hinausgehende Risiken für das Grundwasser bestehen in dem verkarsteten Kalk- und Dolomitmarmorzug, welcher sich in einem schmalen Band von Tröstau über Wunsiedel und Thiersheim bis Hohenberg erstreckt. Zudem besteht in dem Dreieck zwischen Wunsiedel, Arzberg und Marktredwitz ein erhöhtes Risiko des Nitrateintrags in verschiedene kleine Bachläufe wie Flitterbach, Thiersbach, Leimatbach und Bibersbach, da deren Einzugsgebiete zu großen Teilen erhöhte Nitrateintragsrisiken aufweisen.

Zur Verminderung bestehender Belastungen sowie unter Vorsorgegesichtspunkten ist in diesen Bereichen vorhandenes Grünland grundsätzlich zu erhalten und nach Möglichkeit der Grünlandanteil zu erhöhen. Stickstoffhaltige Düngemittel und Wirtschaftsdünger dürfen im Rahmen der guten fachlichen Praxis zeitlich und mengenmäßig nur so ausgebracht werden, dass die in ihnen enthaltenen Nährstoffe von den Pflanzen weitestgehend für ihr Wachstum ausgenutzt werden können und Nährstoffverluste und damit verbundene Einträge in das Grundwasser vermieden werden (vgl. Düngeverordnung vom 26.01.1996 und Kap. 11.1). Soweit auch bei Einhaltung der guten fachlichen Praxis Stickstoffausträge nicht zu vermeiden sind, ist eine weitere Reduzierung der Düngung erforderlich. Zudem ist durch Begrünung, Zwischenfruchtanbau und Untersaaten eine durchgehende Pflanzenbedeckung auf Ackerflächen anzustreben. Um das Risiko der Auswaschung von Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln zu vermindern, ist der integrierte Pflanzenbau zu fördern.

W (395) 2

In dem besonders erosionsgefährdeten Einzugsgebieten des Flitterbaches bei Arzberg sowie in einem Teil des Einzugsgebiets der Röslau zwischen Wunsiedel und Marktredwitz soll der Bodenabtrag durch erosionsmindernde Bewirtschaftungsweisen verringert werden. Die Anlage ausreichend breiter Gewässerrandstreifen soll in diesen Gebieten mit besonderer Priorität gefördert werden.

In dem besonders erosionsgefährdeten Einzugsgebieten des Flitterbaches bei Arzberg sowie in einem Teil des Einzugsgebiets der Röslau zwischen Wunsiedel und Marktredwitz soll der Bodenabtrag durch erosionsmindernde Bewirtschaftungsweisen verringert werden. Die Anlage ausreichend breiter Gewässerrandstreifen soll in diesen Gebieten mit besonderer Priorität gefördert werden.

Im Einzugsgebiet des Flitterbaches bei Arzberg sowie in einem Teil des Einzugsgebiets der Röslau zwischen Wunsiedel und Marktredwitz besteht auf Grund intensiver ackerbaulicher Nutzung in erosions­gefährdeten Lagen ein erhöhtes Risikos des diffusen Schad- und Nährstoffeintrags in das Gewässer. Hier sind daher mit besonderer Priorität Gewässerrandstreifen anzulegen. Auf den an die Aue angrenzenden ackerbaulich genutzten Flächen ist der Bodenabtrag durch geeignete Bewirtschaftungsmaßnahmen entsprechend den Grundsätzen der "Guten fachlichen Praxis" in der Landwirtschaft weitestgehend zu vermindern (vgl. Kap 11.1). Der Anteil erosionsschützender Grünlandstrukturen sollte in diesen Bereichen nach Möglichkeit erhöht werden.

W (395) 3

Die außerhalb der Ortschaften gelegenen, noch weitgehend intakten bzw. nur mäßig beeinträchtigten Gewässerauen von Eger, Selb, Röslau und Kösseine sollen erhalten und optimiert werden. Die stellenweise beeinträchtigte Gewässerbettstruktur soll so verbes­sert werden, dass ein guter ökologischer, d. h. weitgehend naturnahen Zustand und eine gute Durchgängigkeit der Gewässer erreicht wird.

Innerhalb der o. g. Auenbereiche sind bauliche Nutzungen zu vermeiden. Die häufig in diesen Bereichen noch vorhandene Grünlandnutzung und sonstige auentypische Vegetationsstrukturen wie Auwaldreste oder feuchte Hochstaudenfluren sind zu erhalten. Innerhalb der Auenbereiche vorhandene Ackernutzung ist insbesondere auf regelmäßig oder zeitweilig überfluteten Flächen zugunsten von Grünland oder Auwald zu vermindern.

Die stellenweise vorhandenen Beeinträchtigungen der Gewässerbettstruktur durch Begradigungen oder Gewässerverbauungen sind zu beseitigen und eine eigendynamische Entwicklung zu fördern. Querbauwerke sind durch Umbau zu Sohlrampen oder durch die Anlage von Fischaufstiegshilfen in ihrer Durchlässigkeit zu verbessern.

W (395) 4

Innerhalb der Ortschaften gelegene Gewässerabschnitte mit starken Beeinträchtigungen der Auenfunktionsräume und der Gewässerbettstruktur sollen durch geeignete, d. h. den gebiets­spezifi­schen Entwicklungspotenzialen angepasste Maßnahmen verbes­sert werden. Weitere Verschlechterungen dieser Auenbereiche sollen vermie­den werden. Dies betrifft insbesondere:
-      Gewässerabschnitte der Eger in Weißenstadt, in Franken, in Röslau, in
       Marktleuthen, Kaiserhammer, Leupoldshammer und Königsmühle,     
-      Gewässerabschnitte der Selb in der Stadt Selb,  
-      Gewässerabschnitte der Röslau in Wunsiedel, Lorenzreuth und Arzberg,
-      Gewässerabschnitte der Kösseine in Marktredwitz und Brand.

Als Grundlage für einen funktionierenden Fließgewässerverbund muss auch innerhalb der Siedlungsbereiche eine ausreichende Durchgängigkeit der Fließgewässer gewährleistet sein. Schwerwiegende Wanderungshindernisse wie Querbauwerke oder extrem naturferne Gewässerprofile sind durch geeignete, den siedlungsspezifischen Restriktionen angepasste Rückbaumaßnahmen in ihrer Durchgängigkeit zu verbessern. Darüber hinaus sollte nach Möglichkeiten gesucht werden, um den Gewässern innerhalb der Siedlungen wieder mehr Raum für einen annähernd naturnahen Verlauf sowie begrenzte Ausuferungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Konkrete Renaturierungsmaßnahmen sind dann in Abhängigkeit von den Platzverhältnissen und den Umgebungsnutzungen einzelfallspezifisch auszugestalten.

 

41     Naturraum Mittelvogtländisches Kuppenland / Oberes Vogtland

 

 

 

 

 

W (41) 1

Auf den vor flächenhaften Schadstoff-einträgen nur gering geschützten Böden des Mittelvogtländischen Kuppenlandes/Obe­ren Vogtlandes sollen Art und Intensität der landwirtschaftlichen Nutzung mit besonderer Priorität so ausgerichtet werden, dass ein guter Zustand des Grundwassers erhal­ten bleibt bzw. weitestgehend wiederhergestellt werden kann. Als Grünland genutzte Bereiche sollen auf Grund ihrer grund­was­ser­schützenden Funktionen erhalten und nach Möglichkeit ausgedehnt werden.

Die basenarmen bis mittelbasischen Böden des Mittelvogtländischen Kuppenlandes und Oberen Vogtlandes weisen durchgängig nur ein geringes Rückhaltevermögen gegenüber nicht sorbierbaren Stoffen wie insbesondere Nitrat auf. Auf den großflächig ackerbaulich genutzten Böden des Mittelvogtländischen Kuppenlandes ergibt sich somit durchgängig ein erhöhtes Risiko des Nitrateintrags in das Grundwasser. Im innerhalb der Planungsregion überwiegend bewaldeten Oberen Vogtland betrifft dies die Ackerflächen um Sigmundsgrün. Die hohen Beeinträchtigungsrisiken für das Grundwasser bedingen auch entsprechende Risiken für die Fließgewässer des Mittelvogtländischen Kuppenlandes. So umfassen die Einzugsgebiete der Sächsischen Saale und der Südlichen Regnitz innerhalb des Mittelvogtländischen Kuppenlandes fast ausschließlich Bereiche, in denen mit erhöhten Nitrateinträgen in das Grundwasser zu rechnen ist, welche im weiteren Verlauf den Oberflächengewässern zufließen können.

Zur Verminderung bestehender Belastungen sowie unter Vorsorgegesichtspunkten ist in diesen Bereichen der vorhandene Grünlandanteil grundsätzlich zu erhalten und nach Möglichkeit zu erhöhen. Stickstoffhaltige Düngemittel und Wirtschaftsdünger dürfen im Rahmen der guten fachlichen Praxis zeitlich und mengenmäßig nur so ausgebracht werden, dass die in ihnen enthaltenen Nährstoffe von den Pflanzen weitestgehend für ihr Wachstum ausgenutzt werden können und Nährstoffverluste und damit verbundene Einträge in das Grundwasser vermieden werden (vgl. Düngeverordnung vom 26.01.1996 und Kap. 11.1). Soweit auch bei Einhaltung der guten fachlichen Praxis Stickstoffausträge nicht zu vermeiden sind, ist eine weitere Reduzierung der Düngung erforderlich. Zudem ist durch Begrünung, Zwischenfruchtanbau und Unter­saaten eine durchgehende Pflanzenbedeckung auf Ackerflächen anzustreben. Um das Risiko der Auswaschung von Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln zu vermindern, ist der integrierte Pflanzenbau zu fördern.

W (41) 2

In den besonders erosionsgefährdeten Einzugsgebieten des Zinnbaches sowie eines Nebengewässers der Sächsischen Saale bei Rudolfstein soll der Bodenabtrag durch erosionsmindernde Bewirtschaftungsweisen verringert werden. Die Anlage ausreichend breiter Gewässerrandstreifen soll in diesen Gebieten mit besonderer Priorität gefördert werden.

Im Einzugsgebiet des Zinnbaches bei Sigmundsgrün sowie im Einzugsgebiet eines Nebengewässers der Sächsischen Saale bei Rudolfstein besteht auf Grund intensiver ackerbaulicher Nutzung in erosionsgefährdeten Lagen ein erhöhtes Risiko des diffusen Schad- und Nährstoffeintrags in das Gewässer. Hier sind daher mit besonderer Priorität Gewässerrandstreifen anzulegen. Auf den an die Aue angrenzenden ackerbaulich genutzten Flächen ist der Bodenabtrag durch geeignete Bewirtschaftungsmaßnahmen entsprechend den Grundsätzen der "Guten fach­lichen Praxis" in der Landwirtschaft weitestgehend zu vermindern (Kap. 11.1). Der Anteil erosionsschützender Grünlandstrukturen sollte in diesen Bereichen nach Möglichkeit erhöht werden. Von besonderer Bedeutung sind diese Maßnahmen im Einzugsgebiet des Zinnbaches. Um Beeinträch­tigungen der schützenswerten Muschelvorkommen dieses Gewässers zu verhindern, ist hier jeglicher Nährstoffeintrag zu vermeiden bzw. zu reduzieren.

W (41) 3

Die noch weitgehend intakten bzw. nur mäßig beeinträchtigten Gewässerauen der Sächsischen Saale und der Südlichen Regnitz sollen erhalten und optimiert werden. Die stellenweise beeinträchtigte Gewässerbettstruktur soll so verbessert werden, dass ein guter ökologischer, d. h. weitgehend naturnaher Zustand und insbesondere eine gute Durchgängigkeit der Gewässer erreicht wird.

Innerhalb der o. g. Auenbereiche sind bauliche Nutzungen zu vermeiden. Die häufig in diesen Bereichen noch vorhandene Grünlandnutzung und sonstige auentypische Vegetationsstrukturen wie Auwaldreste oder feuchte Hochstaudenfluren sind zu erhalten. Innerhalb der Auenbereiche vorhandene Ackernutzung ist insbesondere auf regelmäßig oder zeitweilig überfluteten Flächen zugunsten von Grünland oder Auwald zu vermindern.

Die stellenweise vorhandenen Beeinträchtigungen der Gewässerbettstruktur durch Begradigungen oder Gewässerverbauungen sind zu beseitigen und eine eigendynamische Entwicklung zu fördern. Um eine ungehinderte Ausbreitung der insbesondere in der Südlichen Regnitz sowie im Oberlauf der Sächsischen Saale vorkommenden gefährdeten Fischarten zu gewährleisten, sind Querbauwerke durch Umbau zu Sohlrampen oder durch die Anlage von Fischaufstiegshilfen in ihrer Durchlässigkeit zu verbessern. Dies erhöht zugleich die Möglichkeiten für die Ausbreitung gefährdeter Muschelvorkommen. In der Südlichen Regnitz und dem Zinnbach sind Unterhaltungsmaßnahmen mit besonderer Priorität an die Ansprüche der Bach- und Flussperlmuschelpopulationen anzupassen. Um Beeinträch­tigungen dieser Muschelvorkommen, die an eine hohe Wasserqualität gebunden sind, zu verhindern, ist hier jeglicher Nährstoffeintrag zu vermeiden bzw. zu reduzieren.

W (41) 4

Die innerhalb der Stadt Hof und der Ortschaft Joditz gelegenen Gewässerabschnitte der Sächsischen Saale mit starken Beeinträchtigungen der Auenfunktionsräume und der Gewässerbettstruktur sollen durch geeignete, d. h. den gebietsspezifischen Entwicklungspotenzialen angepasste Maßnahmen verbessert werden. Weitere Verschlechterungen dieser Auenbereiche sollen vermieden werden.

Als Grundlage für einen funktionierenden Fließgewässerverbund muss auch innerhalb der Siedlungsbereiche eine ausreichende Durchgängigkeit der Fließgewässer gewährleistet sein. Schwerwiegende Wanderungshindernisse wie Querbauwerke oder extrem naturferne Gewässerprofile sind durch geeignete, den siedlungsspezifischen Restriktionen angepasste Rückbaumaßnahmen in ihrer Durchgängigkeit zu verbessern. Hiermit soll eine weitere Ausbreitung der im Oberlauf der Sächsischen Saale vorkommenden Fischarten gefördert werden. Darüber hinaus sollte nach Möglichkeiten gesucht werden, den Gewässern innerhalb der Siedlungen wieder mehr Raum für einen annähernd naturnahen Verlauf sowie begrenzte Ausuferungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Konkrete Renaturierungsmaßnahmen sind dann in Abhängigkeit von den Platzverhältnissen und den Umgebungsnutzungen einzelfallspezifisch auszugestalten

 


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