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6.2 Zielkonzept Wasser (Karte 4.2) 6.2.1 Allgemeine Ziele/LeitlinienDas Wasser zählt zu den wichtigsten natürlichen Lebensquellen und spielt im Naturhaushalt eine herausragenden Rolle. Es bietet Lebensraum für Pflanzen und Tiere und hat eine überragende Bedeutung als Trinkwasserressource. Durch den Menschen werden die natürlichen Wasserkreisläufe und der Zustand der Gewässer aber auf vielfältige Weise verändert. So ergeben sich beispielsweise Beeinträchtigungen durch punktuelle oder diffuse Schadstoffeinträge, bauliche Maßnahmen an Gewässern, den Verlust von Retentionsräumen oder die Übernutzung von Grundwasserressourcen. Die Vermeidung und Verminderung derartiger Belastungen sowie die nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen auf der gesamten Fläche der Planungsregion, d. h. auch außerhalb der Wasserschutzgebiete, ist von entscheidender Bedeutung für den Schutz des Naturhaushalts und somit für die Daseinsvorsorge des Menschen. Ziel muss es sein, einen intakten und leistungsfähigen Wasserhaushalt zu erhalten, der frei ist von schädlichen äußeren Einflüssen, um auch zukünftigen Generationen ausreichende Lebensgrundlagen und eine vitale Umwelt zu erhalten. Hieraus resultieren die nachfolgend aufgeführten Unterziele. Eine Verminderung grundwasserschützender Deckschichten oder die Freilegung von Grundwasserkörpern durch Abgrabungen oder Bodenabbau soll weitestgehend vermieden werden. Im Bereich der Dolinen sind die Belange des Grundwasserschutzes besonders zu beachten.Da eine Sanierung von Grundwasserschäden, wenn überhaupt, nur mit großem Aufwand und in langen Zeiträumen möglich ist, wird der Vorsorge vor Beeinträchtigungen ein besonderes Gewicht beigemessen. Entsprechend dem vorsorgeorientierten Grundsatz eines flächendeckenden Grundwasserschutzes sollen Art und Intensität der Flächennutzungen somit grundsätzlich so ausgestaltet werden, dass Stoffeinträge in das Grundwasser dauerhaft vermieden werden. Diese Anforderungen richten sich besonders an die landwirtschaftliche Flächennutzung, die Verkehrsplanung, die Siedlungsflächenentwicklung und die Abfallwirtschaft. Dabei besteht in Bereichen mit einem erhöhten Gefährdungsrisiko für die Grundwasservorräte, d. h. einer geringen Schutzwirkung der Böden und Deckschichten sowie bei Nutzungen mit einem erhöhten Stoffaustragsrisiko ein besonderer Handlungsbedarf. Die Versiegelung von Flächen führt zu einer Verringerung der Grundwasserneubildung und einer Erhöhung des Oberflächenabflusses. Durch ein geeignetes Flächenressourcen-Management (vgl. Ziele Boden) können derartige Belastungswirkungen auf ein Mindestmaß begrenzt werden. Besondere Priorität kommt hierbei Bereichen mit einer erhöhten Siedlungsdynamik wie z.B. Bayreuth, Hof, Kulmbach oder Marktredwitz/Wunsiedel und Gebieten mit hohen Grundwasserneubildungsraten zu. Um die Grundwasserressourcen auch für nachfolgende Generationen zu erhalten, muss zumindest ein Gleichgewicht zwischen Grundwasserentnahme und Grundwasserneubildung gewährleistet sein. In vielen Fällen wird es sich empfehlen, unter Vorsorgegesichtspunkten und zum Schutz grundwasserabhängiger Lebensräume die Entnahmemengen auf ein Niveau unterhalb der Grundwasserneubildung zu begrenzen. Stoffliche Beeinträchtigungen von Oberflächengewässern ergeben sich insbesondere durch punktuelle Einleitungen unzureichend geklärter Abwässer sowie durch diffuse Einträge von angrenzenden Landwirtschafts- oder Siedlungsflächen, der Luft oder dem Grundwasser. Durch den Bau und die Modernisierung zahlreicher kommunaler und industrieller Kläranlagen ist der Großteil der Gewässer in der Region Oberfranken-Ost der Güteklasse II (mäßig belastet) oder einer besseren Güteklasse zuzuordnen. Weitgehend unbelastet oder nur gering durch organische Stoffe belastet (Güteklasse I und I-II) sind insbesondere die Oberläufe der zahlreichen in der Planungsregion entspringenden Mittelgebirgsbäche. Unterhalb der angestrebten Güteklasse liegen derzeit trotz erheblicher Verbesserungen insbesondere noch die Kösseine, die Röslau unterhalb Wunsiedel, Teile von Eger und Selb, die Trebgast sowie die Sächsische Saale unterhalb von Hof. Hier werden weitere Verbesserungsmaßnahmen erforderlich sein, um einen guten Zustand der Gewässer zu erreichen. Dabei kommt mit der fortschreitenden Verbesserung der Abwasserbehandlungsanlagen der Verminderung diffuser Einträge ein immer höheres Gewicht zu. Neben den o. g. Gewässern sind einzelne kleine und damit relativ vorflutschwache Bäche im Oberlauf durch unzureichend gereinigte Abwässer aus kleinen ländlichen Siedlungsbereichen stark bis sehr stark verschmutzt. Hier können Verbesserungen durch Anschluss an zentrale Kläranlagen bzw. Errichtung oder Ausbau von Kleinkläranlagen erreicht werden. Ein besonderes Problem stellt die Versauerung von Oberflächengewässern in den basenarmen Regionen des Frankenwaldes und des Fichtelgebirges dar, welche auf den Eintrag säurebildender Luftschadstoffe zurückzuführen ist. Eine Verbesserung dieser Situation lässt sich insbesondere durch weitere Maßnahmen zur Begrenzung der Luftschadstoffbelastungen sowie eine erhebliche Erhöhung des Laubholzanteils in den vorherrschenden Nadelwaldbeständen erzielen. Um zeitnah ein zusammenhängendes System naturnaher und für die einzelnen Naturräume repräsentativer Gewässer zu schaffen, soll ein regionales Fließgewässerschutzkonzept erstellt werden, welches insbesondere unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten Prioritäten für Renaturierungsmaßnahmen festlegt. Dabei sollen Gewässer mit Bach oder Flussperlmuschelvorkommen besonders berücksichtigt und so entwickelt werden, dass die Erhaltung und Ausbreitung regenerationsfähiger Populationen gewährleistet ist. In den Floßbächen des Frankenwaldes sind bei Renaturierungsmaßnahmen die Belange der Denkmalpflege, d. h. die Erhaltung der historischen Kulturlandschaft, zu berücksichtigen. Fließgewässer mit einer naturnahen Gewässerbettstruktur und intakten Auenfunktionsräumen zeichnen sich durch eine erhöhte Selbstreinigungskraft und Hochwasserrückhaltung aus. Die größere Lauflänge natürlich mäandrierender Fließgewässer und das natürliche Hochwasserrückhaltevermögen der Auen bewirken eine Verzögerung des Abflusses und eine Dämpfung der Hochwasserspitzen für die Unterlieger. Zugleich sind naturnahe Gewässer und Auenbereiche wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen und tragen zur Belebung des Landschaftsbildes bei. Um diese Funktionen zu erhalten, ist es von besonderer Bedeutung, die Fließgewässer und ihre Auen gegenüber konkurrierenden Nutzungen zu sichern und bereits beeinträchtigte Bereiche zu renaturieren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Fließgewässer von der Quelle bis zur Mündung als ein zusammenhängendes landschaftsökologisches System zu betrachten sind. Für die Wiederherstellung ihrer vollständigen Funktionsfähigkeit ist es daher erforderlich, möglichst durchgängig einen naturnahen Zustand herzustellen. Um hierbei mit geringem Mitteleinsatz kurzfristig möglichst große Erfolge zu erzielen, empfiehlt sich die Aufstellung eines regionalen Fließgewässerschutzkonzeptes, welches entsprechende Prioritäten setzt und in landesweite Konzeptionen eingebunden werden muss. Von den in der Region Oberfranken-Ost zumeist als Talsperren oder Speicher angelegten Seen ist die Wasserqualität (Trophiegrad) des Feisnitzspeichers als mesotroph mit Tendenz zu eutroph, der Trophiegrad von Förmitztalsperre und Ölsnitztalsperre (Untreusee) als eutroph und von Weißenstädter See und Trebgastsee als stark eutroph einzustufen. Verbesserungen der Wasserqualität sind vor allem bei den stark eutrophen Gewässern vordringlich, wobei sich insbesondere eine Begrenzung der diffusen Nährstoffeinträge aus angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen empfiehlt. Die Hüllweiher der Nördlichen Frankenalb sind ein charakteristisches und kulturhistorisch bedeutsames Landschaftselement dieses Naturraums. Ihre Anzahl ist in den letzten Jahrzehnten jedoch stark zurückgegangen. Viele der noch vorhandenen Hülen sind durch Verbauungen, Schad- und Nährstoffeinträge sowie natürliche Verlandungsprozesse stark beeinträchtigt. Die Bestandserhaltung der noch intakten Hüllweiher erfordert kontinuierliche Pflegemaßnahmen und die Sicherung gegenüber Nutzungsänderungen. Beeinträchtigte Hülen sollen durch geeignete Maßnahmen wie z.B. Rückbau von Befestigungen, Rücknahme von Gehölzen, Anlage von Pufferzonen und ggf. Entschlämmungsmaßnahmen verbessert werden. Die geeigneten Sanierungsmaßnahmen sind im Einzelfall und in Abstimmung mit den Belangen des Arten- und Biotopschutzes festzulegen.
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