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9.4
Grundsätze zur Sicherung und Pflege von Naturdenkmälern, Landschaftsbestandteilen
und Grünbeständen
Als Naturdenkmäler sollen in
der Region Oberfranken-Ost vorrangig gesichert werden:
Im Naturraum Obermainisches
/ Oberpfälzisches Hügelland (07)
- Geologische Besonderheiten oder Aufschlüsse,
z.B. im Sandstein oder Muschelkalksteilstufen,
- Besondere Quellbiotope,
- Markante Einzelbäume oder Baumgruppen, Alleen.
Im Naturraum Nördliche Frankenalb (08)
- Dolinen,
- Hüllweiher besonders naturnaher oder charakteristischer
Ausprägung,
- Kalktuffquellen oder –bäche,
- Naturhöhlen, markante Felsbildungen, Balmen,
- Markante Einzelbäume oder Baumgruppen.
Im Naturraum Frankenwald / Münchberger Hochfläche
/ Hohes Fichtelgebirge und Selb-Wunsiedler Hochfläche (39)
- Geologische Besonderheiten und Aufschlüsse
von Diabas, Schiefer, Granit, Basalt, natürliche Basaltblockhalden,
Vulkanschlote, Serpentinitaufschlüsse,
- Felsbildungen, Marmorhöhlen,
- Besondere Quellbiotope,
- Markante Einzelbäume oder Baumgruppen.
Im Naturraum Mittelvogtländisches Kuppenland/ Oberes
Vogtland (41)
- Felsbildungen an Prallhängen und Steilstufen
im unteren Tal der Sächsischen Saale,
- Kleinräumige Trockenlebensräume auf Diabaskuppen
oder –felsen,
- Besondere Quellbiotope,
- Markante Einzelbäume oder Baumgruppen.
Nach Art. 9 BayNatSchG sollen Einzelschöpfungen der Natur, deren Erhaltung
wegen ihrer hervorragenden Schönheit, Eigenart oder ihrer besonderen ökologischen,
wissenschaftlichen, geschichtlichen oder volks- und heimatkundlichen Bedeutung
im öffentlichen Interesse liegt, als Naturdenkmale gesichert werden. In
der Region Oberfranken-Ost zählen dazu insbesondere geologisch bedeutende
Einzelbildungen und Sonderformen (siehe Geotopkataster Bayern
des Geologischen Landesamtes) als markante Zeugnisse der Entstehungsgeschichte
der Landschaft sowie alte oder prägende Baumgestalten, denen unter anderem
als Orientierungs- und Identifikationspunkte eine hohe Bedeutung zukommt.
Zu letzteren besteht nicht selten seitens der Bevölkerung eine besondere
emotionale Verbundenheit, die z. T. durch Erzählungen oder historische
Ereignisse, die mit den Bäumen assoziiert werden, zusätzlich unterstützt
wird.
Kleinflächige, naturschutzwürdige
Vorkommen und Bestände seltener Lebensräume und Arten oder visuell
bereichernde Landschaftselemente sollen als Landschaftsbestandteile
ausgewiesen werden und durch geeignete Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
erhalten und optimiert werden. |
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Nach Art. 12 BayNatSchG können Teile von Natur und Landschaft, die nicht
die Voraussetzungen zur Ausweisung von Naturdenkmälern erfüllen, aber
für den Naturhaushalt, die Tier- und Pflanzenwelt oder für das landschaftliche
Erscheinungsbild eine besondere Bedeutung besitzen, als Landschaftsbestandteile
ausgewiesen werden. In der Regel handelt es sich dabei um schutzwürdige
Biotope in einer Größenordnung von ca. ein bis zehn Hektar. In der Region
Oberfranken-Ost sollen auf diese Weise insbesondere die nachfolgend für
die einzelnen Naturräume beispielhaft aufgeführten Lebensraumtypen. bzw.
Lebensraumkomplexe, die aus einer Kombination dieser Lebensraumtypen bestehen,
unter Schutz gestellt werden:
Im Naturraum Obermainisches / Oberpfälzisches Hügelland
(07)
- Hecken- und Terrassenlandschaften, alte Wein-
oder Hangleiten,
- Alte Streuobstwiesen, die Landschafts- oder
Ortsbild in besonders charakteristischer Weise aufwerten,
- Feucht- und Nasswiesen, Röhricht- und Großsegenbestände,
feuchte Brachen, Hochstaudenfluren,
-
Extensiv genutzte Grünlandgesellschaften sowie Gras- und Krautfluren
auf mageren, trockenen oder feuchten Standorten,
- Naturnahe Bach- und Flussabschnitte, Bachauen
und Stillgewässer, z.B. Bachläufe mit Prallhängen,
- Markante Hohlwege, Kellergassen (v. a., wenn
sie bedeutsame Fledermauswinterquartiere darstellen),
- Historische Sandstein- oder Muschelkalkabbaustellen,
Im Naturraum Nördliche Frankenalb (08)
- Alte Streuobstwiesen, die Landschafts- oder
Ortsbild in besonders charakteristischer Weise aufwerten,
- Wacholderheiden, Hutungen, magere Hangweiden
entlang der Trockentaler,
- Naturnahe Buchenwälder, Hangschuttwälder oder
Wälder auf Sonderstandorten, wie z.B. Dolomitaschen oder -sanden, an
Endemiten reiche Feldgehölze,
- Heckenlandschaften, Kalkscherbenäcker mit
artenreichen Wildkrautfluren, die durch Ranken und Altgrasstreifen sowie
thermophile Waldsaumgesellschaften reich strukturiert sind,
- Naturnahe Bachläufe und Bachauen,
- Markante Hohlwege, Kellergassen (v. a.,
wenn sie bedeutsame Fledermauswinterquartiere darstellen),
Im Naturraum Nordwestlicher Frankenwald / Münchberger
Hochfläche / Hohes Fichtelgebirge und Selb-Wunsiedler Hochfläche (39)
- Blockstromheiden,
- Kleinstrukturenreiche Waldhufen- oder Radialfluren,
an Hecken oder Kleinstrukturen reiche Ackerterrassenlandschaften,
- Ehemalige Steinbrüche in Diabas, Serpentinit,
Granit, Marmor, Schiefer oder Basalt besonders artenreicher naturnaher
Ausprägung,
- Besondere Waldgesellschaften wie z.B. Laubwälder
auf Basalt-, Granit-, Diabas- oder Serpentinitblockschutt, Feuchtwälder,
Schluchtwälder, an Endemiten reiche Wälder an Sonderstandorten, wie
z.B. auf Serpentinit,
- Nass- und Feuchtwiesen, artenreiche Bergwiesen,
Hochstaudenfluren, kleinere Moore, ehemalige Torfabbaustellen,
- Hutewälder, extensive Schafweiden,
- Extensiv genutzte Weiherketten,
- Markante Hangleiten (v. a. mit alten
Baumbeständen),
- Markante Hohlwege, Kellergassen (v. a.,
wenn sie bedeutsame Fledermauswinterquartiere darstellen),
Im Naturraum Mittelvogtländisches Kuppenland / Oberes
Vogtland (41)
- Durchbruchstäler mit markanten Felsaufschlüssen,
- naturnahe Bach- und Flussläufe, Bachauen und
Stillgewässer, z.B. Bachläufe mit Prallhängen,
- Trockenlebensräume und Magerrasen auf Diabas,
- Heckengebiete,
- Extensiv genutzte Weiherketten,
- Markante Hohlwege, Kellergassen (v. a.,
wenn sie bedeutsame Fledermauswinterquartiere darstellen).
Um die Landschaftsbestandteile vor negativen Beeinträchtigungen
zu schützen und langfristig zu erhalten, sollen ausreichende Pufferstreifen
vorgesehen und Pflegemaßnahmen eingeleitet werden.
Innerhalb bebauter Siedlungen
sollen wertvolle Biotope und ortsbildprägende Vegetationsbestände als
Grünbestände ausgewiesen und langfristig gesichert werden.
Entsprechend den Landschaftsbestandteilen in der freien Landschaft sollen
innerhalb der Siedlungen besonders wertvolle, größere und ortsbildprägende
Vegetationsbestände durch Rechtsverordnungen besser geschützt werden.
In der Region sollen deshalb insbesondere in den zentralen Orten folgende
Vegetationsstrukturen vorrangig als Grünbestände gesichert werden:
- Still und Fließgewässer mit ihren gewässerbegleitenden Gehölzstrukturen
und Auwaldresten,
- alte Industriebrachen,
- Alleen und Baumreihen,
- extensive Parkanlagen,
- Obstwiesen,
- innerörtliche naturbetonte Gehölzbestände,
- strukturreiche und historische Ortsränder.
Die Grünbestände sollen durch geeignete Pflegemaßnahmen
langfristig erhalten werden.
 
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