9.4 Grundsätze zur Sicherung und Pflege von Naturdenkmälern, Landschaftsbestandteilen und Grünbeständen

Als Naturdenkmäler sollen in der Region Oberfranken-Ost vorrangig gesichert werden:

Im Naturraum Obermainisches / Oberpfälzisches Hügelland (07)

  • Geologische Besonderheiten oder Aufschlüsse, z.B. im Sandstein oder Muschelkalksteilstufen,
  • Besondere Quellbiotope,
  • Markante Einzelbäume oder Baumgruppen, Alleen.

Im Naturraum Nördliche Frankenalb (08)

  • Dolinen,
  • Hüllweiher besonders naturnaher oder charakteristischer Ausprägung,
  • Kalktuffquellen oder –bäche,
  • Naturhöhlen, markante Felsbildungen, Balmen,
  • Markante Einzelbäume oder Baumgruppen.

Im Naturraum Frankenwald / Münchberger Hochfläche / Hohes Fichtelgebirge und Selb-Wunsiedler Hochfläche (39)

  • Geologische Besonderheiten und Aufschlüsse von Diabas, Schiefer, Granit, Basalt, natürliche Basaltblockhalden, Vulkanschlote, Serpentinitaufschlüsse,
  • Felsbildungen, Marmorhöhlen,
  • Besondere Quellbiotope,
  • Markante Einzelbäume oder Baumgruppen.

Im Naturraum Mittelvogtländisches Kuppenland/ Oberes Vogtland (41)

  • Felsbildungen an Prallhängen und Steilstufen im unteren Tal der Sächsischen Saale,
  • Kleinräumige Trockenlebensräume auf Diabaskuppen oder –felsen,
  • Besondere Quellbiotope,
  • Markante Einzelbäume oder Baumgruppen.

Nach Art. 9 BayNatSchG sollen Einzelschöpfungen der Natur, deren Erhaltung wegen ihrer hervorragenden Schönheit, Eigenart oder ihrer besonderen ökologi­schen, wissenschaftlichen, geschichtlichen oder volks- und heimatkundlichen Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt, als Naturdenkmale gesichert werden. In der Region Oberfranken-Ost zählen dazu insbesondere geologisch bedeutende Einzelbildungen und Sonderformen (siehe Geotopkataster Bayern des Geologischen Landesamtes) als markante Zeugnisse der Entstehungsgeschichte der Landschaft sowie alte oder prägende Baumgestalten, denen unter anderem als Orientierungs- und Identifikationspunkte eine hohe Bedeutung zukommt. Zu letzteren besteht nicht selten seitens der Bevölkerung eine besondere emotionale Verbundenheit, die z. T. durch Erzählungen oder historische Ereignisse, die mit den Bäumen assoziiert werden, zusätzlich unterstützt wird.

Kleinflächige, naturschutzwürdige Vorkommen und Bestände seltener Lebensräume und Arten oder visuell bereichernde Landschaftselemente sollen als Landschaftsbestandteile ausgewiesen werden und durch geeignete Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen erhalten und optimiert werden.    

Nach Art. 12 BayNatSchG können Teile von Natur und Landschaft, die nicht die Voraussetzungen zur Ausweisung von Naturdenkmälern erfüllen, aber für den Naturhaushalt, die Tier- und Pflanzenwelt oder für das landschaftliche Erscheinungsbild eine besondere Bedeutung besitzen, als Landschaftsbestandteile ausgewiesen werden. In der Regel handelt es sich dabei um schutzwürdige Biotope in einer Größenordnung von ca. ein bis zehn Hektar. In der Region Oberfranken-Ost sollen auf diese Weise insbesondere die nachfolgend für die einzelnen Naturräume beispielhaft aufgeführten Lebensraumtypen. bzw. Lebensraumkomplexe, die aus einer Kombination dieser Lebensraumtypen bestehen, unter Schutz gestellt werden:

Im Naturraum Obermainisches / Oberpfälzisches Hügelland (07)

  • Hecken- und Terrassenlandschaften, alte Wein- oder Hangleiten,
  • Alte Streuobstwiesen, die Landschafts- oder Ortsbild in besonders charakte­ristischer Weise aufwerten,
  • Feucht- und Nasswiesen, Röhricht- und Großsegenbestände, feuchte Brachen, Hochstaudenfluren,
  • Extensiv genutzte Grünlandgesellschaften sowie Gras- und Krautfluren auf mageren, trockenen oder feuchten Standorten,
  • Naturnahe Bach- und Flussabschnitte, Bachauen und Stillgewässer, z.B. Bachläufe mit Prallhängen,
  • Markante Hohlwege, Kellergassen (v. a., wenn sie bedeutsame Fledermaus­winterquartiere darstellen),
  • Historische Sandstein- oder Muschelkalkabbaustellen,

Im Naturraum Nördliche Frankenalb (08)

  • Alte Streuobstwiesen, die Landschafts- oder Ortsbild in besonders charak­teristischer Weise aufwerten,
  • Wacholderheiden, Hutungen, magere Hangweiden entlang der Trockentaler,
  • Naturnahe Buchenwälder, Hangschuttwälder oder Wälder auf Sonderstandorten, wie z.B. Dolomitaschen oder -sanden, an Endemiten reiche Feldgehölze,
  • Heckenlandschaften, Kalkscherbenäcker mit artenreichen Wildkrautfluren, die durch Ranken und Altgrasstreifen sowie thermophile Waldsaumgesellschaften reich strukturiert sind,
  • Naturnahe Bachläufe und Bachauen,
  • Markante Hohlwege, Kellergassen (v. a., wenn sie bedeutsame Fledermaus­winterquartiere darstellen),

Im Naturraum Nordwestlicher Frankenwald / Münchberger Hochfläche / Hohes Fichtelgebirge und Selb-Wunsiedler Hochfläche (39)

  • Blockstromheiden,
  • Kleinstrukturenreiche Waldhufen- oder Radialfluren, an Hecken oder Kleinstrukturen reiche Ackerterrassenlandschaften,
  • Ehemalige Steinbrüche in Diabas, Serpentinit, Granit, Marmor, Schiefer oder Basalt besonders artenreicher naturnaher Ausprägung,
  • Besondere Waldgesellschaften wie z.B. Laubwälder auf Basalt-, Granit-, Diabas- oder Serpentinitblockschutt, Feuchtwälder, Schluchtwälder, an Endemiten reiche Wälder an Sonderstandorten, wie z.B. auf Serpentinit,
  • Nass- und Feuchtwiesen, artenreiche Bergwiesen, Hochstaudenfluren, kleinere Moore, ehemalige Torfabbaustellen,
  • Hutewälder, extensive Schafweiden,
  • Extensiv genutzte Weiherketten,
  • Markante Hangleiten (v. a. mit alten Baumbeständen),
  • Markante Hohlwege, Kellergassen (v. a., wenn sie bedeutsame Fledermauswinterquartiere darstellen),

Im Naturraum Mittelvogtländisches Kuppenland / Oberes Vogtland (41)

  • Durchbruchstäler mit markanten Felsaufschlüssen,
  • naturnahe Bach- und Flussläufe, Bachauen und Stillgewässer, z.B. Bachläufe mit Prallhängen,
  • Trockenlebensräume und Magerrasen auf Diabas,
  • Heckengebiete,
  • Extensiv genutzte Weiherketten,
  • Markante Hohlwege, Kellergassen (v. a., wenn sie bedeutsame Fledermauswinterquartiere darstellen).

Um die Landschaftsbestandteile vor negativen Beeinträchtigungen zu schützen und langfristig zu erhalten, sollen ausreichende Pufferstreifen vorgesehen und Pflegemaßnahmen eingeleitet werden.

Innerhalb bebauter Siedlungen sollen wertvolle Biotope und ortsbildprägende Vegetationsbestände als Grünbestände ausgewiesen und langfristig gesichert werden.

Entsprechend den Landschaftsbestandteilen in der freien Landschaft sollen innerhalb der Siedlungen besonders wertvolle, größere und ortsbildprägende Vegetationsbestände durch Rechtsverordnungen besser geschützt werden. In der Region sollen deshalb insbesondere in den zentralen Orten folgende Vegetationsstrukturen vorrangig als Grünbestände gesichert werden:

  • Still und Fließgewässer mit ihren gewässerbegleitenden Gehölzstrukturen und Auwaldresten,
  • alte Industriebrachen,
  • Alleen und Baumreihen,
  • extensive Parkanlagen,
  • Obstwiesen,
  • innerörtliche naturbetonte Gehölzbestände,
  • strukturreiche und historische Ortsränder.

Die Grünbestände sollen durch geeignete Pflegemaßnahmen langfristig erhalten werden.



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