9.1.2      Geplante Naturschutzgebiete

Für die folgenden Landschaftsteile ist die Ausweisung als Naturschutzgebiete anzustreben. Die Lage der Gebiete bestimmt sich nach Karte 7b:

Im Naturraum Obermainisches Hügelland (071)

  • Feuchtgebiet Blumenau
  • Reuthbachtal

Im Naturraum Nördliche Frankenalb (080)

  • Püttlachtal
  • Schusterleite

Im Naturraum Münchberger Hochfläche (393)

  • Mähringsbach, Höllbach und Perlenbach

Im Naturraum Hohes Fichtelgebirge (394)

  • Gipfelbereich des Epprechtstein mit umliegenden Steinbrüchen
  • Mähringsbach, Höllbach und Perlenbach
  • Torfmoorhölle

Im Naturraum Selb-Wunsiedler Hochfläche (395)

  • Oberes Egertal
  • Unteres Röslautal und Egertal bei Hohenberg a. d. Eger
  • Paradiesteiche und Buchberg bei Dürnberg
  • Schneeheide-Kiefernwald südöstlich Selb
  • Biotopverbund Häuselloh–Wunsiedler Weiher (Erweiterung NSG)
  • Mähringsbach, Höllbach und Perlenbach
  • Torfmoorhölle

Im Naturraum Oberes Vogtland (412)

  • Mähringsbach, Höllbach und Perlenbach
   

Natürliche und naturnahe Gebiete mit naturraumtypischen oder gefährdeten Lebensgemeinschaften, die bedrohten Arten als Kernlebensräume dienen, sollen dauerhaft erhalten und naturschutzrechtlich gesichert werden. Als Naturschutzgebiete sollen in der Region alle größeren, aus naturschutzfachlicher Sicht hochwertigen Lebensräume unter Schutz gestellt werden. Im einzelnen bestehen kurz- bis mittelfristig für folgende Gebiete Naturschutzgebietsplanungen (Tabelle 23):

Tab. 23: Geplante Naturschutzgebiete

Naturraum Obermainisches Hügelland (071)

Schutzgebietsbezeichnung

Kurzbeschreibung

Fläche

Feuchtgebiet Blumenau

Talaue des Weißen Mains mit Nass- und Feuchtwiesen, Hochstaudenfluren;

Vorkommen zahlreicher seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten;

169 ha

Reuthbachtal

Auwald, Bruchwald, Großseggensumpf, Flachmoor und Übergangsmoor, Röhricht, Magerwiesen;

Vorkommen zahlreicher seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten;

18 ha

Naturraum Nördliche Frankenalb (080)

Schutzgebietsbezeichnung

Kurzbeschreibung

Fläche

Püttlachtal

Talaue der Püttlach mit angrenzenden Talhängen;

Ausgedehnte, artenreiche Feuchtwiesen, Hochstaudenfluren und Flachmoorbereiche;

Quellfluren, Auwälder, Hangbuchenwälder und Felsbereiche

225 ha

Schusterleite

Naturnaher Mischwald mit Vorkommen stark gefährdeter Pflanzenarten (Frauenschuhstandort)

17 ha

Naturraum Münchberger Hochfläche (393)

Schutzgebietsbezeichnung

Kurzbeschreibung

Fläche

Mähringsbach, Höllbach und Perlenbach

Naturnahe Fließgewässer mit angrenzenden Talauen;

Vorkommen seltener und stark gefährdeter Tier- und Pflanzenarten

Gesamtfläche: 219 ha

Anteil im Naturraum: 42 ha

Naturraum Hohes Fichtelgebirge (394)

Schutzgebietsbezeichnung

Kurzbeschreibung

Fläche

Gipfelbereich des Epprechtstein mit umliegenden Steinbrüchen

Exponierte, montane Felsbereiche;

Ehemalige Steinbrüche mit Blockhalden und Kleingewässern; Vorkommen von z. T. stark gefährdeten Tier- und Pflanzenarten; für Oberfranken einzigartige Kryptogamenvegetation

19 ha

Mähringsbach, Höllbach und Perlenbach

Naturnahe Fließgewässer mit angrenzenden Talauen;

Vorkommen seltener und stark gefährdeter Tier- und Pflanzenarten

Gesamtfläche: 219 ha

Anteil im Naturraum: 18 ha

Torfmoorhölle

Hochmoorreste, Übergangsmoorbereiche, Lebensraum seltener Tierarten

Gesamtfläche: 133 ha

Anteil im Naturraum: ca. 95 ha


Naturraum Selb-Wunsiedler Hochfläche (395)

Schutzgebietsbezeichnung

Kurzbeschreibung

Fläche

Oberes Egertal

Naturnaher Flusslauf der Eger zwischen Weißenstadt und Hendelhammer mit angrenzender Talaue;

Vorkommen einer Vielzahl stark gefährdeter und vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten

525 ha

Unteres Röslautal und Egertal bei Hohenberg a. d. Eger

Talaue der unteren Röslau und der Eger als Lebensraum für stark gefährdete Tierarten, wie Fischotter, Weißstorch, Graureiher, Wiesenbrüter, Greifvögel, Fledermäuse;

Vorkommen stark gefährdeter Pflanzenarten wie Buschnelke und Himmelsleiter

151 ha

Paradiesteiche und Buchberg bei Dürnberg

Feuchtgebietskomplex mit naturnahen Kleingewässern, Verlandungsbereichen mit Hochstaudenfluren, Röhricht, Flachmooren und Feuchtwäldern, Übergänge zu Buchenaltbeständen und Felsbiotopen

56 ha

Schneeheide-Kiefernwald südöstlich Selb

Weißmoos-Kiefernwald mit ausgedehntem Vorkommen von Schneeheide, z. T. Reliktbestockung mit Selber Höhenkiefer

73 ha

Biotopverbund Häuselloh – Wunsiedler Weiher (Erweiterung NSG Häuselloh)

Feuchtwiesen, extensiv bewirtschaftete Teiche mit Vermoorungen, naturnaher Bachlauf

34 ha

Mähringsbach, Höllbach und Perlenbach

Naturnahe Fließgewässer mit angrenzenden Talauen;

Vorkommen seltener und stark gefährdeter Tier- und Pflanzenarten;

Gesamtfläche: 219 ha

Anteil im Naturraum: 18 ha

Torfmoorhölle

Hochmoorreste, Übergangsmoorbereiche, Lebensraum seltener Tierarten

Gesamtfläche: 133 ha

Anteil im Naturraum: ca. 38 ha

Naturraum Oberes Vogtland (412)

Schutzgebietsbezeichnung

Kurzbeschreibung

Fläche

Mähringsbach, Höllbach und Perlenbach

Naturnahe Fließgewässer mit angrenzenden Talauen;

Vorkommen seltener und stark gefährdeter Tier- und Pflanzenarten

Gesamtfläche: 219 ha

Anteil im Naturraum: 140 ha



Zur Erhaltung, Sicherung und Pflege der geplanten Naturschutzgebiete sollen folgende Grundsätze beachtet werden:

  • Bis zur naturschutzrechtlichen Sicherung der Gebiete soll auf die Erhaltung der Gebiete und deren hochwertigen Zustand geachtet werden.
  • Zusätzliche Flächeninanspruchnahmen durch andere Nutzungen sowie beeinträchtigende Nutzungen der Gebiete oder benachbarter Gebiete sollen grundsätzlich unterbleiben.
  • Insbesondere sollen nachteilige Veränderungen des Standortes, vor allem Eingriffe in den Bodenwasserhaushalt unterbleiben.
   

Um die hohe Lebensraumfunktion der vorgeschlagenen Naturschutzgebiete bis zu ihrer Unterschutzstellung zu erhalten, sollten bestandserhaltende und -fördernde Maßnahmen durchgeführt werden. So können durch den gezielten Einsatz von Fördermitteln und Pflegeprogrammen, Bewirtschaftungsvereinbarungen und naturschutzfachliche Beratungen wichtige Erhaltungsziele bereits vor dem Ausweisungsverfahren gesichert werden. Die notwendigen Pflegemaßnahmen sind mit den Naturschutzbehörden abzustimmen. Hierzu sollen Pflege- und Ent­wicklungskonzepte für die vorgeschlagenen Gebiete erarbeitet werden. Langfristig sollen die Maßnahmen in die rechtliche Sicherung der vorgeschlagenen Gebiete münden.

Zusätzliche Flächeninanspruchnahmen durch andere Nutzungen sowie problematische Nutzungsumwidmungen (Eingriffe) führen unmittelbar zu einer starken Minderung der hohen Lebensraumqualität der vorgeschlagenen Schutzgebiete. Deshalb sollen in diesen Gebieten und in ausreichend großen, benachbarten Pufferflächen Eingriffe wie Abbau, Bebauung, Verkehrstrassierungen, Zerschneidungen durch Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Aufforstungen nicht erfolgen.

Lebensräume seltener Arten zeichnen sich häufig durch extreme Standortbedingungen aus. Wertvolle Lebensgemeinschaften befinden sich vor allem auf trockenen, feuchten bis nassen oder nährstoffarmen Standorten. Durch Veränderungen ihrer Standortbedingungen sind sie deshalb stark gefährdet. Deshalb sollen die Standorte der schutzwürdigen Bestände keine Veränderung durch Nährstoffeinträge, Veränderungen des Bodenprofils, Entwässerungen oder Grundwasserabsenkungen erfahren. In beeinträchtigten Gebieten sollen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die ursprünglichen Standortvoraussetzungen wiederherzustellen.



 

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