41    Landschaftsräume des Mittelvogtländischen Kuppenlandes / Oberen Vogtlandes


 

 




Vorranggebiete

41.01

Saaletal nördlich Hof

Das Saaletal von Unterkotzau bis Blankenstein soll wegen seiner hervorragenden Bedeutung für Arten und Lebensräume sowie als überregional bedeutsames Bindeglied zwischen dem bayerisch-sächsischen Grenzgebirge und den mittel­deutschen Landschaften vorrangig erhalten und gesichert werden. Zugleich soll hiermit die über­wiegend hervorragende Qualität des Landschaftsbildes sowie die herausragende Eignung sowohl für die ruhige, naturbezogene, als auch für die siedlungsnahe Erholung bewahrt werden. Des Weiteren dient das Gebiet der Erhal­tung natürlicher Überschwemmungsgebiete sowie der Erhaltung und Entwicklung von Böden mit hervorragender Bedeutung als Standort für seltene Lebens­gemeinschaften.

Das dargestellte Gebiet ist von überragender Bedeutung für den Biotopverbund von Arten der Fließgewässer und Feuchtgebiete wie auch der Trockenlebensräume. Zu den Biotopen mit herausragenden Lebensraumfunktionen zählt zunächst der Fluss selbst mit seinen Auebereichen, den vorhandenen feuchten Grünlandgebieten, Hochstaudenfluren und Auwaldresten. Des Weiteren sind vor allem die Trocken- und Felsstandorte der Talhänge und die verbliebenen Fragmente an Laubmischwäldern von herausragender Bedeutung. Mit in das Gebiet einbezogen ist die Talniederung des Göstrabach bei Köditz mit ihren Feuchtbiotopen am Talgrund und trockenen Lebensräumen an den Talhängen.

Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb der dargestellten Vor­rang­gebiete müssen mit den vorrangigen Zweckbestimmungen, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Insbesondere sollen weitere Beeinträchtigungen der Gewässerbettstruktur und -durchgängigkeit durch Querbauwerke ver­mieden und die Lebensraum- und Verbundfunktionen für Arten der Fließgewässer und Feuchtbiotope durch Verbesserungen der Gewässergüte, der Gewässerbettstruktur und insbesondere der ökologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers gefördert werden. Die natürlichen Standortgegebenheiten in den Auen sind durch Aufrechterhaltung eines natürlichen Gewässer­regimes zu erhalten. Die Ackernutzung in den Aue­bereichen ist einzuschränken. Die Isolation von wertvollen Biotopen wie Magerrasen, Felsbildungen und Au­wal­dfragmenten soll durch geeignete Verbundmaßnahmen aufgehoben werden. Eine Entflechtung der Konflikte zwischen Naturschutz und Erholung soll durch eine gezielte Lenkung der Erholungssuchenden erreicht werden.

41.02

Kulturlandschaft und Wälder um den Zinnbach und die Südliche Regnitz

Die Kulturlandschaft und die Wälder um den Zinnbach und die Südliche Regnitz sind im Hinblick auf die Qualität der Fließgewässer und deren hervorragende Lebensraumqualität insbesondere für die stark gefährdete Flussperlmuschel vorrangig zu sichern und zu erhalten. Gleichzeitig sollen hiermit die noch weitgehend naturnahen und durch Überschwemmungen gekennzeichneten Auenbereiche sowie die hohe Gewässergüte der Fließgewässer geschützt werden. Desweiteren dient das Gebiet der Erhaltung von Kaltluftleitbahnen mit klimatisch-lufthygienischen Ausgleichsfunktionen für die Stadt Hof.

Die vor allem östlich von Regnitzlosau extensiv genutzten Bachtäler sind gekennzeichnet durch wertvolle Biotopkomplexe aus Niedermooren, Feucht- und Nasswiesen, Hochstaudenfluren und verbliebenen Auengehölzen. Überregionale Bedeutung kommt den bodensauren Magerrasen zu, welche in den Auen von Zinnbach und Regnitz im Bereich paläozoischer Schiefer vorkommen. Wertgebende Tierart des Fließgewässersystems ist die Flussperlmuschel, die in der Bundesrepublik Deutschland vom Aussterben bedroht ist und hier einen europaweit bedeutsamen Bestand aufweist.

Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb der dargestellten Vorrang­gebiete müssen mit den vorrangigen Zweckbestimmungen, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Insbesondere ist eine Bebauung der Auenbereiche im Hinblick auf die Erhaltung der Lebensraumqualitäten, der Aufrechterhaltung der Kaltluftzufuhr für die Stadt Hof sowie der Hochwasserrückhaltung zu vermeiden. Die Gewässergüte ist als Grundlage für die Sicherung und Förderung reproduktionsfähiger Perlmuschelbestände zu erhalten und soweit erforderlich zu verbessern. Insbesondere soll zur Vermeidung von landwirtschaftsbürtigen Nährstoffeinträgen in Grund- und Oberflächengewässer die Landnutzung in den Auen extensiviert, der Grünlandanteil erhöht und die Anlage von Gewässerrandstreifen gefördert werden. Unterhaltungsmaßnahmen sind auf die Ansprüche der Muschelvorkommen abzustimmen. Die Erholungsnutzung ist so zu steuern, dass Beeinträchtigungen der Muschelpopulationen vermieden werden. Um die Versauerungsgefährdung der Böden und Gewässer zu begrenzen, soll die mittelfristige Umwandlung der Nadelforste zu naturnahen Buchenmischwäldern gefördert werden.

41.03

Höll- und Mähringsbach

Das dargestellte Gebiet soll auf Grund seiner hervorragenden Bedeutung für Arten und Lebensräume vorrangig gesichert werden. Hiermit sollen zugleich die hervorragende Bedeutung für die ruhige, naturbezogene Erholung erhalten und Böden mit besonderen Standorteigenschaften für die Biotopentwicklung in Auen und auf Moorstandorten gesichert werden.

Das dargestellte Gebiet umfasst die innerhalb des Rehauer Forstes gelegenen Niederungen von Höll- und Mähringsbach. Es ist gekennzeichnet durch die naturnahen Gewässerläufe, welche als Lebensraum der vom Aussterben bedrohten Fluss­perl­muschel von Bedeutung sind. Gewässerbegleitend finden sich zudem Feuchtstandorte und landesweit seltene Zwischenmoore. In den Bachauen wird teilweise extensive Teich­wirt­schaft betrieben.

Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb der dargestellten Vorrang­gebiete müssen mit den vorrangigen Zweckbestimmungen, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Die Gewässergüte ist als Grundlage für die Sicherung und Förderung reproduktionsfähiger Perlmuschelbestände zu erhalten und, soweit erforderlich, zu verbessern. Unter­haltungs­maß­nahmen an den Gewässern sind an die Ansprüche der Muschelpopulationen anzupassen. Um die Versauerungsgefährdung der Böden und Gewässer zu begrenzen, soll die mittelfristige Umwandlung der Nadelforste zu naturnahen Laubmischwäldern wie z.B. Bachauenwäldern gefördert werden. Eine Zerschneidung der weit­gehend störungsfreien Bachniederungen ist zu vermeiden.

Vorbehaltsgebiete

41.04

Rehauer Forst

Das dargestellte Gebiet soll auf Grund seiner hervorragenden Bedeutung für Waldarten mit großen Lebensraumansprüchen vorrangig gesichert werden. Hiermit soll zugleich die hervorragende Bedeutung für die ruhige, naturbezogene Erholung erhalten und Böden mit besonderen Standorteigenschaften für die Biotopentwicklung in Auen und auf Moorstandorten gesichert werden.

Das dargestellte Gebiet ist gekennzeichnet durch ausgedehnte Waldflächen und weist aufgrund relativ hoher Niederschläge und einem häufig wasser­stauenden Unter­grund in Teilbereichen feuchte und anmoorige Böden auf. Charakteristische und z. T. gefährdete Arten der ausgedehnten Wälder sind u. a. Haselmaus und Schwarzstorch. In großen Teilen des Rehauer Forstes überwiegt Fichtenbestockung.

In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen Maßnahmen und Planungen sollten so abgestimmt werden, dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt werden. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Um die Versauerungsgefährdung der Böden und Gewässer zu begrenzen, soll die mittelfristige Umwandlung der Nadelforste zu naturnahen Buchenmischwäldern gefördert werden. Eine Zerschneidung der weit­gehend störungsfreien Waldbereiche ist zu vermeiden.

41.05

Kulturlandschaft des Mittelvogtländischen Kuppenlandes

Das dargestellte Gebiet soll aufgrund seiner besonderen Bedeutung und seines Entwicklungspotenzials für gefährdete Lebensräume und deren Arten gesichert und weiterentwickelt werden. Damit sollen gleichzeitig die besondere bzw. z. T. hervorragende Bedeutung für die naturbezogene und z. T. stadtnahe Erholung erhalten und verbessert werden.

Die Kulturlandschaft im Mittelvogtländischen Kuppenland enthält trotz der in weiten Teilen dominierenden landwirtschaftlichen Nutzung noch Bereiche mit besonderen Lebensraumqualitäten und ein hohes Entwicklungspotenzial für Arten und Lebens­räume. Wertvolle Lebensräume finden sich vor allem in extensiv genutzten Grünlandbereichen. Besonders südexponierte, als Grünland genutzte Talhänge und Anhöhen bieten gute Entwicklungsmöglichkeiten für Magerrasen und sind damit wichtige Bestandteile eines zukünftigen Biotopverbundes. Sie finden sich beispielsweise an den Talhängen von Krebsbach und Rohrbach sowie im östlichen Gebietsteil bei Oberhartmannsreuth. Die Laubwaldbestände im Osten bei Unterhartmannsreuth und im Westen von Hof sollen für die Erholung gesichert und ausgeweitet werden. Sie bieten hervorragende Möglichkeiten für die ruhige, naturbezogene Erholung und die siedlungsnahe Erholung.

In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen Maßnahmen und Planungen sollten so abgestimmt werden, dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt werden. Extensives Grünland und wertvolle Magerrasenbiotope sind zu erhalten und zu entwickeln, um seltenen Arten Lebensraum zu bieten und einen Biotopverbund herzustellen. Innerhalb der ackerbaulich genutzten Bereiche sollen zur Verbesserung des Biotopverbundes und des Landschaftsbildes Saum- und Heckenstrukturen gefördert werden. Die Talniederungen sollen von Bebauungen freigehalten werden, um einen ungehinderten Abfluss der Kalt- und Frischluft zu gewährleisten. Schadstoffemissionen innerhalb dieser Leitbahnen sind zu vermeiden. Um die Versauerungsgefährdung zu begrenzen, soll der Laubholzanteil in Fichtenforsten erhöht werden. Das gesamte Gebiet ist als Suchraum für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geeignet.


 

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