
41 Landschaftsräume
des Mittelvogtländischen Kuppenlandes / Oberen Vogtlandes
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41.01
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Saaletal nördlich Hof
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Das Saaletal von Unterkotzau bis Blankenstein
soll wegen seiner hervorragenden Bedeutung für Arten und Lebensräume sowie
als überregional bedeutsames Bindeglied zwischen dem bayerisch-sächsischen
Grenzgebirge und den mitteldeutschen Landschaften vorrangig erhalten
und gesichert werden. Zugleich soll hiermit die überwiegend hervorragende
Qualität des Landschaftsbildes sowie die herausragende Eignung sowohl
für die ruhige, naturbezogene, als auch für die siedlungsnahe Erholung
bewahrt werden. Des Weiteren dient das Gebiet der Erhaltung natürlicher
Überschwemmungsgebiete sowie der Erhaltung und Entwicklung von Böden mit
hervorragender Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften.
Das dargestellte Gebiet ist von überragender
Bedeutung für den Biotopverbund von Arten der Fließgewässer und Feuchtgebiete
wie auch der Trockenlebensräume. Zu den Biotopen mit herausragenden Lebensraumfunktionen
zählt zunächst der Fluss selbst mit seinen Auebereichen, den vorhandenen
feuchten Grünlandgebieten, Hochstaudenfluren und Auwaldresten. Des Weiteren
sind vor allem die Trocken- und Felsstandorte der Talhänge und die verbliebenen
Fragmente an Laubmischwäldern von herausragender Bedeutung. Mit in das
Gebiet einbezogen ist die Talniederung des Göstrabach bei Köditz mit ihren
Feuchtbiotopen am Talgrund und trockenen Lebensräumen an den Talhängen.
Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen
innerhalb der dargestellten Vorranggebiete müssen mit den vorrangigen
Zweckbestimmungen, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des
Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die
Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich
beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Insbesondere sollen weitere Beeinträchtigungen
der Gewässerbettstruktur und -durchgängigkeit durch Querbauwerke vermieden
und die Lebensraum- und Verbundfunktionen für Arten der Fließgewässer
und Feuchtbiotope durch Verbesserungen der Gewässergüte, der Gewässerbettstruktur
und insbesondere der ökologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers gefördert
werden. Die natürlichen Standortgegebenheiten in den Auen sind durch Aufrechterhaltung
eines natürlichen Gewässerregimes zu erhalten. Die Ackernutzung in den
Auebereichen ist einzuschränken. Die Isolation von wertvollen Biotopen
wie Magerrasen, Felsbildungen und Auwaldfragmenten soll durch geeignete
Verbundmaßnahmen aufgehoben werden. Eine Entflechtung der Konflikte zwischen
Naturschutz und Erholung soll durch eine gezielte Lenkung der Erholungssuchenden
erreicht werden.
41.02
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Kulturlandschaft und Wälder um den Zinnbach und die Südliche Regnitz
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Die Kulturlandschaft und die Wälder
um den Zinnbach und die Südliche Regnitz sind im Hinblick auf die Qualität
der Fließgewässer und deren hervorragende Lebensraumqualität insbesondere
für die stark gefährdete Flussperlmuschel vorrangig zu sichern und zu
erhalten. Gleichzeitig sollen hiermit die noch weitgehend naturnahen und
durch Überschwemmungen gekennzeichneten Auenbereiche sowie die hohe Gewässergüte
der Fließgewässer geschützt werden. Desweiteren dient das Gebiet der Erhaltung
von Kaltluftleitbahnen mit klimatisch-lufthygienischen Ausgleichsfunktionen
für die Stadt Hof.
Die vor allem östlich von Regnitzlosau extensiv
genutzten Bachtäler sind gekennzeichnet durch wertvolle Biotopkomplexe
aus Niedermooren, Feucht- und Nasswiesen, Hochstaudenfluren und verbliebenen
Auengehölzen. Überregionale Bedeutung kommt den bodensauren Magerrasen
zu, welche in den Auen von Zinnbach und Regnitz im Bereich paläozoischer
Schiefer vorkommen. Wertgebende Tierart des Fließgewässersystems ist die
Flussperlmuschel, die in der Bundesrepublik Deutschland vom Aussterben
bedroht ist und hier einen europaweit bedeutsamen Bestand aufweist.
Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen
innerhalb der dargestellten Vorranggebiete müssen mit den vorrangigen
Zweckbestimmungen, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des
Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die
Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich
beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Insbesondere ist eine Bebauung der
Auenbereiche im Hinblick auf die Erhaltung der Lebensraumqualitäten, der
Aufrechterhaltung der Kaltluftzufuhr für die Stadt Hof sowie der Hochwasserrückhaltung
zu vermeiden. Die Gewässergüte ist als Grundlage für die Sicherung und
Förderung reproduktionsfähiger Perlmuschelbestände zu erhalten und soweit
erforderlich zu verbessern. Insbesondere soll zur Vermeidung von landwirtschaftsbürtigen
Nährstoffeinträgen in Grund- und Oberflächengewässer die Landnutzung in
den Auen extensiviert, der Grünlandanteil erhöht und die Anlage von Gewässerrandstreifen
gefördert werden. Unterhaltungsmaßnahmen sind auf die Ansprüche der Muschelvorkommen
abzustimmen. Die Erholungsnutzung ist so zu steuern, dass Beeinträchtigungen
der Muschelpopulationen vermieden werden. Um die Versauerungsgefährdung
der Böden und Gewässer zu begrenzen, soll die mittelfristige Umwandlung
der Nadelforste zu naturnahen Buchenmischwäldern gefördert werden.
41.03
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Höll- und Mähringsbach
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Das dargestellte Gebiet soll auf Grund seiner
hervorragenden Bedeutung für Arten und Lebensräume vorrangig gesichert
werden. Hiermit sollen zugleich die hervorragende Bedeutung für die ruhige,
naturbezogene Erholung erhalten und Böden mit besonderen Standorteigenschaften
für die Biotopentwicklung in Auen und auf Moorstandorten gesichert werden.
Das dargestellte Gebiet umfasst die innerhalb
des Rehauer Forstes gelegenen Niederungen von Höll- und Mähringsbach.
Es ist gekennzeichnet durch die naturnahen Gewässerläufe, welche als Lebensraum
der vom Aussterben bedrohten Flussperlmuschel von Bedeutung sind. Gewässerbegleitend
finden sich zudem Feuchtstandorte und landesweit seltene Zwischenmoore.
In den Bachauen wird teilweise extensive Teichwirtschaft betrieben.
Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen
innerhalb der dargestellten Vorranggebiete müssen mit den vorrangigen
Zweckbestimmungen, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des
Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die
Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich
beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Die Gewässergüte ist als Grundlage
für die Sicherung und Förderung reproduktionsfähiger Perlmuschelbestände
zu erhalten und, soweit erforderlich, zu verbessern. Unterhaltungsmaßnahmen
an den Gewässern sind an die Ansprüche der Muschelpopulationen anzupassen.
Um die Versauerungsgefährdung der Böden und Gewässer zu begrenzen, soll
die mittelfristige Umwandlung der Nadelforste zu naturnahen Laubmischwäldern
wie z.B. Bachauenwäldern gefördert werden. Eine Zerschneidung der weitgehend
störungsfreien Bachniederungen ist zu vermeiden.
Das dargestellte Gebiet soll auf Grund seiner
hervorragenden Bedeutung für Waldarten mit großen Lebensraumansprüchen
vorrangig gesichert werden. Hiermit soll zugleich die hervorragende Bedeutung
für die ruhige, naturbezogene Erholung erhalten und Böden mit besonderen
Standorteigenschaften für die Biotopentwicklung in Auen und auf Moorstandorten
gesichert werden.
Das dargestellte Gebiet ist gekennzeichnet
durch ausgedehnte Waldflächen und weist aufgrund relativ hoher Niederschläge
und einem häufig wasserstauenden Untergrund in Teilbereichen feuchte
und anmoorige Böden auf. Charakteristische und z. T. gefährdete Arten
der ausgedehnten Wälder sind u. a. Haselmaus und Schwarzstorch. In
großen Teilen des Rehauer Forstes überwiegt Fichtenbestockung.
In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen
des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu.
Alle raumbedeutsamen Maßnahmen und Planungen sollten so abgestimmt werden,
dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes
nicht beeinträchtigt werden. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität
oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen,
sind zu vermeiden. Um die Versauerungsgefährdung der Böden und Gewässer
zu begrenzen, soll die mittelfristige Umwandlung der Nadelforste zu naturnahen
Buchenmischwäldern gefördert werden. Eine Zerschneidung der weitgehend
störungsfreien Waldbereiche ist zu vermeiden.
41.05
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Kulturlandschaft des Mittelvogtländischen Kuppenlandes
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Das dargestellte Gebiet soll aufgrund seiner
besonderen Bedeutung und seines Entwicklungspotenzials für gefährdete
Lebensräume und deren Arten gesichert und weiterentwickelt werden. Damit
sollen gleichzeitig die besondere bzw. z. T. hervorragende Bedeutung für
die naturbezogene und z. T. stadtnahe Erholung erhalten und verbessert
werden.
Die Kulturlandschaft im Mittelvogtländischen
Kuppenland enthält trotz der in weiten Teilen dominierenden landwirtschaftlichen
Nutzung noch Bereiche mit besonderen Lebensraumqualitäten und ein hohes
Entwicklungspotenzial für Arten und Lebensräume. Wertvolle Lebensräume
finden sich vor allem in extensiv genutzten Grünlandbereichen. Besonders
südexponierte, als Grünland genutzte Talhänge und Anhöhen bieten gute
Entwicklungsmöglichkeiten für Magerrasen und sind damit wichtige Bestandteile
eines zukünftigen Biotopverbundes. Sie finden sich beispielsweise an den
Talhängen von Krebsbach und Rohrbach sowie im östlichen Gebietsteil bei
Oberhartmannsreuth. Die Laubwaldbestände im Osten bei Unterhartmannsreuth
und im Westen von Hof sollen für die Erholung gesichert und ausgeweitet
werden. Sie bieten hervorragende Möglichkeiten für die ruhige, naturbezogene
Erholung und die siedlungsnahe Erholung.
In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen
des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu.
Alle raumbedeutsamen Maßnahmen und Planungen sollten so abgestimmt werden,
dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes
nicht beeinträchtigt werden. Extensives Grünland und wertvolle Magerrasenbiotope
sind zu erhalten und zu entwickeln, um seltenen Arten Lebensraum zu bieten
und einen Biotopverbund herzustellen. Innerhalb der ackerbaulich genutzten
Bereiche sollen zur Verbesserung des Biotopverbundes und des Landschaftsbildes
Saum- und Heckenstrukturen gefördert werden. Die Talniederungen sollen
von Bebauungen freigehalten werden, um einen ungehinderten Abfluss der
Kalt- und Frischluft zu gewährleisten. Schadstoffemissionen innerhalb
dieser Leitbahnen sind zu vermeiden. Um die Versauerungsgefährdung zu
begrenzen, soll der Laubholzanteil in Fichtenforsten erhöht werden. Das
gesamte Gebiet ist als Suchraum für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geeignet.
 
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