
395 Landschaftsräume
der Selb-Wunsiedler Hochfläche
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395.1
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Kernbereiche der Egeraue
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Das dargestellte Gebiet ist aufgrund seiner hervorragenden
Lebensraumbedeutung und Biotopverbundfunktionen für gefährdete Lebensräume
wie Feuchtgebiete und Fließgewässer vorrangig zu erhalten und zu sichern.
Zugleich dient das dargestellte Gebiet der Sicherung noch weitgehend naturnaher
Fließgewässer einschließlich ihrer Uferzonen und natürlichen Überschwemmungsgebiete
sowie der Erhaltung und Entwicklung von Böden mit hervorragender Bedeutung
als Standort für seltene Lebensgemeinschaften.
Das Gebiet umfasst die noch weitgehend naturnahen Gewässer-
und Auenbereiche der Egerniederung einschließlich relativ naturnaher Nebengewässer
wie beispielsweise Weiherslohbach und Lausenbach. Hier finden sich überregional
bedeutsame Artvorkommen wie Fischotter, Barbe, Rutte, Bachneunauge, Braunkehlchen,
Wiesenpieper, Bekassine und Weißstorch. Mit einbezogen sind zudem einzelne
wertvolle Magerrasen-Magerwiesen-Komplexe der Talhänge, wie sie z.B. bei
Sommerhau vorkommen. Die dargestellten Bereiche sind als Kernbereiche
des Fließgewässersystems von hervorragender Bedeutung für die weitere
Ausbreitung gefährdeter Arten und den Biotopverbund in Ost-West-Richtung
zwischen dem Hohen Fichtelgebirge und der Selb-Wunsiedler Hochfläche mit
Anbindung an das Egerer Becken und das Elbesystem in der Tschechischen
Republik.
Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb
des dargestellten Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung,
d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes,
zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das
Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu
vermeiden. Zudem sind die Auenbereiche in ihrer Funktion als natürliche
Retentionsräume zu erhalten und zu verbessern und gegenüber konkurrierenden
Nutzungen wie insbesondere Bebauung zu sichern. Die Lebensraum- und Verbundfunktionen
für Arten der Fließgewässer und Feuchtbiotope sollen durch Verbesserungen
der Gewässergüte, der Gewässerbettstruktur und insbesondere der ökologischen
Durchgängigkeit des Fließgewässers weiter gefördert werden. Mit dem Interreg
III A-Projekt „Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit
der Eger und ihrer Nebenflüsse“ können hier wichtige Verbesserungsmaßnahmen
realisiert werden.
395.2
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Fichtelgebirgsvorland zwischen Weißenstadt, Großschloppen und Röslau
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Das dargestellte Gebiet soll aufgrund seiner hervorragenden
Bedeutung für Arten und Lebensräume sowie seines Verbundcharakters zwischen
Hohem Fichtelgebirge und Selb-Wunsiedler Hochfläche vorrangig erhalten
und gesichert werden. Hiermit sollen zugleich naturnahe Fließgewässer,
Böden mit besonderer Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften
sowie besondere Landschaftsbild- und Erholungsqualitäten erhalten werden.
Das Vorranggebiet umfasst weitgehend naturnahe Bachläufe
mit hervorragender Gewässergüte, entlang derer sich eine Vielzahl z. T.
großflächiger Feuchtgebiete mit Vermoorungen, verbrachtem Feuchtgrünland,
Teichen und Röhrichtzonen erstrecken. Wertgebende Arten in diesen feuchten
Biotopkomplexen sind beispielsweise Bekassine, Wiesenpieper, Kiebitz,
Weißstorch, Wasseramsel und Moorfrosch sowie diverse Tagfalter, Heuschrecken
und Libellenarten. Zudem ist das Waldgebiet um den Buchberg und den Neudorfer
Fels mit einbezogen. Wertbestimmende Arten dieses naturschutzfachlich
landesweit bedeutsamen Waldes sind Sumpfspitzmaus, Braunes Langohr, Brutvorkommen
von Schwarzstorch, Sperlingskauz, Rauhfußkauz und Hohltaube sowie Kreuzottern
und einige gefährdete Moorlibellenarten.
Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb
der dargestellten Vorranggebiete müssen mit den vorrangigen Zweckbestimmungen,
d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes,
zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das
Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu
vermeiden. In den Auenbereichen des Fließgewässersystems ist das bestehende
Extensivgrünland in Form einer Mindestpflege zu erhalten und auszuweiten.
Um landwirtschaftsbedingte Einträge in die Gewässer zu vermeiden, sollen
Pufferzonen in Form von extensiv als Grünland bewirtschafteten Uferrandstreifen
angelegt werden.
395.3
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Zeitelmoos und Umgebung
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Das Moorgebiet Zeitelmoos mit
den umliegenden Waldgebieten soll auf Grund seiner hervorragenden Lebensraumqualitäten
und Standorteigenschaften für seltene Lebensgemeinschaften und Arten vorrangig
erhalten und gesichert werden.
Der überregional bedeutsame
Moorkomplex weist Vorkommen von stark an diesen Lebensraum angepassten,
gefährdeten Tierarten auf. Es handelt sich dabei beispielsweise um Spezialisten
wie den Moorfrosch, den Hochmoorbläuling, den Hochmoor-Perlmuttfalter,
den Rauschbeerenspanner sowie zahlreiche gefährdete Libellenarten. Der
Moorkomplex bietet ferner Lebensraum für ein überregional bedeutsames
Brutvorkommen des Schwarzstorches.
Alle raumbedeutsamen Planungen
und Maßnahmen innerhalb des dargestellten Vorranggebietes müssen mit
seiner vorrangigen Zweckbestimmung, d. h. den für das Gebiet benannten
Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe,
welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft
erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Insbesondere sind die wertvollen
Moorstandorte vor Veränderungen des Wasserhaushaltes zu schützen.
Die Waldflächen des Selber Forstes sind auf Grund ihres
überwiegend geringen Zerschneidungs- und Störungsgrades von hervorragender
Bedeutung als Lebensraum für Tierarten mit großen Arealansprüchen und
sollen daher vorrangig erhalten und gesichert werden. Zugleich sollen
hiermit die besonderen Qualitäten der zusammenhängenden Waldgebiete für
die ruhige, naturbezogene Erholung erhalten sowie naturnahe Bachläufe
gesichert werden.
Das
dargestellte Gebiet gilt als landesweit bedeutsamer Schwerpunkt des Naturschutzes
und spielt mit seiner Anbindung an Wälder der Tschechischen Republik eine
wichtige Rolle für die Wiederausbreitung des Luchses und des Schwarzstorches
im böhmisch-bayerischen Grenzgebiet. Als weitere relevante Artvorkommen
sind Mopsfledermaus, Grauspecht, Uhu und Hohltaube zu nennen. Von hervorragender
Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz sind zudem die relikthaften
Schneeheide-(Weißmoos-)Kiefernwälder mit der autochthonen „Selber Höhenkiefer“.
Die Forste werden bereichert durch Laubwaldbereiche und Offenlandstandorte
wie Vermoorungen, Zwergstrauchheiden und naturnahe Bachtäler mit teilweise
sehr hoher Gewässerqualität und gefährdeten Arten wie Flussperlmuschel
und Fischotter.
Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb
der dargestellten Vorranggebiete müssen mit den vorrangigen Zweckbestimmungen,
d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes,
zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das
Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu
vermeiden. Insbesondere eine weitere Zerschneidung dieser störungsarmen
Räume soll unterbleiben. Eine Erhöhung des Laubholzanteiles in den Nadelforsten
ist unter Erhaltung der Sonderstandorte sowie vor allem der gefährdeten
Schneeheide-Kiefernwälder anzustreben. Die Erholungsnutzung ist so zu
lenken, dass die wertvollen Arten und Lebensräume nicht beeinträchtigt
werden.
395.5
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Kernbereiche der Selbaue und ihrer Seitenbäche
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Das dargestellte Gebiet soll
auf Grund seiner hervorragenden Lebensraumqualität und Biotopverbundfunktionen
vorrangig erhalten und gesichert werden. Hiermit soll zugleich die Erhaltung
noch weitgehend naturnaher Fließgewässer einschließlich ihrer Uferzonen
und natürlichen Überschwemmungsgebiete sowie die Erhaltung und Entwicklung
von Böden mit hervorragender Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften
gewährleistet werden.
Das Gebiet umfasst naturnahe
Auenabschnitte und Nebengewässer der Selb wie Bernsteinbach und Engelbach mit begleitenden wertvollen Feuchtlebensräumen
wie Feuchtwiesen und basenreichen Flachmooren. Vereinzelt finden
sich Hutewaldreste. Als wertgebende
Artvorkommen und Leitarten sind Fischotter, Weißstorch (zwei Horste in
Selb), Eisvogel, Moorfrosch, Koppe, Rutte, Fließgewässerlibellen sowie
Heuschrecken und Schmetterlinge der Feuchtlebensräume zu nennen.
Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb
der dargestellten Vorranggebiete müssen mit den vorrangigen Zweckbestimmungen,
d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes,
zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das
Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu
vermeiden. Die natürlichen Standortgegebenheiten in den Auen sind durch
Aufrechterhaltung eines natürlichen Gewässerregimes zu erhalten. Weitere
Beeinträchtigungen der Gewässer durch Querbauwerke sollen vermieden und
die Lebensraum- und Verbundfunktionen für Arten der Fließgewässer und
Feuchtbiotope durch Verbesserungen von Gewässergüte, Gewässerbettstruktur
und ökologischer Durchgängigkeit des Fließgewässers weiter gefördert werden.
395.6
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Kernbereiche der Perlbachaue und Seitentäler
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Die Auen des Perlenbaches und seiner Nebengewässern sollen
auf Grund ihrer hervorragenden Bedeutung für Arten und Lebensräume vorrangig
erhalten und gesichert werden. Dies dient zugleich der Sicherung noch
weitgehend naturnaher Fließgewässer einschließlich ihrer Uferzonen und
natürlichen Überschwemmungsgebiete sowie der Erhaltung und Entwicklung
von Böden mit hervorragender Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften.
Das Vorranggebiet umfasst das weitgehend naturnahe Fließgewässersystem
des Perlenbaches einschließlich seiner Nebengewässer wie Lauterbach und
Bocksbach. Leit- und Zielarten sind
insbesondere die Flussperlmuschel sowie Wasseramsel, Braunkehlchen und
Wiesenpieper. Weitere wertgebende Artvorkommen sind Moorfrosch,
Violetter Feuerfalter, Steinkrebs, Koppe, mehrere gefährdete Fließgewässerlibellen
und der Moorklee.
Alle raumbedeutsamen Planungen
und Maßnahmen innerhalb des dargestellten Vorranggebietes müssen mit
seinen vorrangigen Zweckbestimmungen, d. h. den für das Gebiet benannten
Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe,
welche die Lebensraumqualität des Fließgewässersystems erheblich beeinträchtigen,
sind zu vermeiden. Insbesondere die Gewässergüte ist als Grundlage für
die Sicherung und Förderung reproduktionsfähiger Perlmuschelbestände zu
erhalten und soweit erforderlich zu verbessern. Zur Vermeidung von landwirtschaftsbürtigen
Nährstoffeinträgen in Grund- und Oberflächengewässer soll die Landnutzung
in den Auen extensiviert, d. h. der Grünlandanteil erhöht und mindestens
10 m breite Gewässerrandstreifen angelegt werden. Unterhaltungsmaßnahmen
sind auf die Ansprüche der Muschelvorkommen abzustimmen. Die Erholungsnutzung
ist so zu steuern, dass Beeinträchtigungen der Muschelpopulationen vermieden
werden.
395.7
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Lamitztal (Lamitztal zwischen Kirchenlamitz, Niederlamitz und Schnepfenmühle)
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Das Tal der Lamitz und ihrer
Nebengewässer soll auf Grund seiner hervorragenden Lebensraumqualitäten
vorrangig erhalten und gesichert werden. Hiermit soll zugleich die Erhaltung
noch weitgehend naturnaher Fließgewässer einschließlich ihrer Uferzonen
und natürlichen Überschwemmungsgebiete sowie die Erhaltung und Entwicklung
von Böden mit hervorragender Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften
gewährleistet werden.
Das dargestellte Gebiet umfasst
die naturnahen, grünlandgeprägten Auen von Lamitz und Sandlohbach. Hier
finden sich wertvolle Feucht- und Nasslebensräume, die als Nahrungshabitat
für den Weißstorch dienen. Darüber hinaus sind wertgebende Tierarten in
diesem Gebiet die wiesenbrütenden Vogelarten wie Bekassine, Wiesenpieper
oder Braunkehlchen. Der Sandlohbach ist zudem als Lebensraum des gefährdeten
Bachneunauges von hervorragender Bedeutung.
Alle raumbedeutsamen Planungen
und Maßnahmen innerhalb der dargestellten Vorranggebiete müssen mit seiner
vorrangigen Zweckbestimmung, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen
des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche
die Lebensraumqualität des Fließgewässersystems beeinträchtigen, sind
zu vermeiden. Die Grünlandnutzung auf den feuchten Standorten ist zu erhalten
und zum Schutz gegen Erosion und Nährstoffeinträge auszuweiten. Die Fließgewässer
sollten durch Uferrandstreifen aus Extensivgrünland vor Nährstoffeinträgen
geschützt werden. Die natürlichen Standortgegebenheiten der Auen und das
natürliche Überflutungsregime sind zu gewährleisten.
395.8
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Raum Längenau (Landschaft um Längenau, zwischen Selb und der Grenze
der Tschechischen Republik)
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Die kleinstrukturierte Landschaft
um Längenau soll auf Grund ihrer hervorragenden Bedeutung für Arten und
Lebensräume vorrangig erhalten und gesichert werden. Hiermit soll zugleich
die hervorragende Bedeutung für das Landschaftserleben und die ruhige,
naturbezogene Erholung gesichert werden.
Die Landschaft in der unmittelbaren
Umgebung von Längenau ist durch einen außergewöhnlich hohen Strukturreichtum
geprägt. Hecken und Feldgehölze, Ranken, Raine und Feuchtwiesenreste sowie
Borstgrasrasen und Magerwiesen bereichern die Biotopvielfalt und das Landschaftsbild.
Besonders hervorzuheben sind die Biotopkomplexe auf dem Wartberg und dem
Laubbühl, welche von überregionaler Bedeutung sind. Wertgebende Tierart
ist unter anderem der seltene Raubwürger.
Alle raumbedeutsamen Planungen
und Maßnahmen innerhalb des dargestellten Vorranggebietes müssen mit
den vorrangigen Zweckbestimmungen, d. h. den für das Gebiet benannten
Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe,
welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft
erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. In der Kulturlandschaft
sind vorhandene Biotopstrukturen zu schützen, die Landbewirtschaftung
ist aufrecht zu erhalten und zur Förderung der Arten und Lebensräume zu
extensivieren. Speziell die extensive Grünlandnutzung ist zu erhalten
und auszuweiten.
395.9
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Moor- und Weiherkomplexe im nördlichen Selber Forst
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Die ausgedehnten Moor- und
Weiherkomplexe im nördlichen Selber Forst sollen auf Grund ihrer herausragenden
Standortqualitäten und Lebensraumfunktionen vorrangig erhalten und gesichert
werden. Zugleich sollen damit die seltenen Moorstandorte mit ihren Standortqualitäten
für seltene Lebensgemeinschaften und Arten gesichert werden.
Das Vorranggebiet umfasst einen
Komplex aus Mooren und Teichen, die einer Vielzahl von gefährdeten Arten
Lebensraum bieten. Zum Schutz der Moortypen unterschiedlicher Genese sowie
des angrenzenden Feuchtgrünlandes sind bereits die Naturschutzgebiete
Häuselloh und Wunsiedler Weiher ausgewiesen. Dem unzerschnittenen, bis
über die Grenze nach Tschechien reichenden Gebiet kommt für den bayerischen
Naturschutz überregionale bis landesweite Bedeutung zu. Wertgebende Tierarten
sind Luchs, Fischotter, Schwarzstorch, Moorfrosch, Koppe, Bachneunauge,
Flussperlmuschel, Moorschmetterlinge und Libellen.
Alle raumbedeutsamen Planungen
und Maßnahmen innerhalb der dargestellten Vorranggebiete müssen mit den
vorrangigen Zweckbestimmungen, d. h. den für das Gebiet benannten
Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe,
welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft
erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Insbesondere sind die wertvollen
Moorstandorte vor Veränderungen des Wasserhaushaltes zu schützen. Die
fischereiliche Nutzung der Stillgewässer soll so gesteuert werden, dass
es zu keinen Konflikten mit den Belange des Naturschutzes kommt.
395.10
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Kernbereiche des Röslau-Kösseine-Systems
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Das dargestellte Gebiet soll
auf Grund seiner hervorragenden Lebensraumqualitäten und Biotopverbundfunktionen
vorrangig erhalten und gesichert werden. Hiermit soll zugleich die Erhaltung
noch weitgehend naturnaher Fließgewässer einschließlich ihrer Uferzonen
und natürlichen Überschwemmungsgebiete, die Erhaltung und Entwicklung
von Böden mit hervorragender Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften
sowie die Sicherung besonderer Landschaftsbild- und Erholungsqualitäten
gewährleistet werden.
Die Fließgewässer Röslau und
Kösseine sind auf weiten Strecken noch durch eine naturnahe Mäandrierung
und durch grünlandgeprägte Überschwemmungsbereiche gekennzeichnet. Wertgebende
Artvorkommen sind hier Eisvogel, Wasseramsel, Weißstorch, Barbe, Schneider,
Bachneunauge und verschiedene Fließgewässerlibellen. Der Unterlauf der
Röslau ist naturschutzfachlich von landesweiter Bedeutung. Hier wurde
streckenweise der Fischotter nachgewiesen. Mit in das Vorranggebiet einbezogen
sind Feuchtbiotope von hervorragender Bedeutung entlang von Nebengewässern
der Röslau und Kösseine. Im Röslautal finden sich zudem überregional bedeutsame
Fledermausquartiere in den Felsenkellern am Katharinenberg bei Wunsiedel
sowie Wochenstuben der Mopsfledermaus in der Ortschaft Brand.
Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb
der dargestellten Vorranggebiete müssen mit den vorrangigen Zweckbestimmungen,
d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes,
zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das
Erscheinungsbild dieses Fließgewässersystems erheblich beeinträchtigen,
sind zu vermeiden. Insbesondere sollen weitere Beeinträchtigungen der
Gewässerbettstruktur und -durchgängigkeit durch Querbauwerke vermieden
und die Lebensraum- und Verbundfunktionen für Arten der Fließgewässer
und Feuchtbiotope durch Verbesserungen der Gewässergüte, der Gewässerbettstruktur
und der ökologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers weiter gefördert
werden. Die Grünlandnutzung auf den feuchten Standorten ist zu erhalten
und zum Schutz gegen Erosion und Nährstoffeinträge auszuweiten. Die natürlichen
Standortgegebenheiten der Auen und das natürliche Überflutungsregime sind
zu gewährleisten.
395.11
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Entwicklungsbereiche der Egeraue
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Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner besonderen
Bedeutung und Entwicklungspotenziale für gefährdete Lebensräume und den
Biotopverbund gesichert und weiterentwickelt werden. Hiermit soll zugleich
die Erhaltung und Entwicklung von Böden mit hervorragender Bedeutung als
Standort für seltene Lebensgemeinschaften sowie die Sicherung geeigneter
Retentionsräume gewährleistet werden.
Das Gebiet umfasst die stärker veränderten Gewässer-
und Auenbereiche, welche zur Gewährleistung und Verbesserung der Biotopverbundfunktionen
erhalten und entwickelt werden sollen. Charakteristisch sind hier ehemals
stark vernässte Standorte mit hohem Entwicklungspotenzial und stärker
ausgebaute Gewässerabschnitte. Aufgrund der überregional bedeutsamen Biotopverbundfunktionen
des Gewässers zwischen dem Hohen Fichtelgebirge, der Selb-Wunsiedler Hochfläche
und dem Egerer Becken sowie der guten Einwanderungsmöglichkeiten gefährdeter
Arten aus eingestreuten naturnahen Niederungsabschnitten kommt dem Fließgewässer
eine hohe Entwicklungspriorität zu.
In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes
und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen
Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen
Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt
werden. Insbesondere sind die Auenbereiche gegenüber Flächenansprüchen
durch Bauvorhaben zu sichern und in ihrer Funktion als natürliche Lebens-
und Retentionsräume zu verbessern. Weitere Beeinträchtigungen der Gewässerbettstruktur
und -durchgängigkeit durch Querbauwerke sollen vermieden und die Lebensraum-
und Verbundfunktionen für Arten der Fließgewässer und Feuchtbiotope durch
Verbesserungen der Gewässergüte, der Gewässerbettstruktur und insbesondere
der ökologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers weiter gefördert werden.
Mit dem Interreg III A-Projekt „Wiederherstellung der Durchlässigkeit
der Eger und ihrer Nebenflüsse“ können hier wichtige Verbesserungsmaßnahmen
realisiert werden. Zudem ist das Gebiet als Suchraum für Kompensationsmaßnahmen
geeignet.
395.12
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Entwicklungsbereiche der Selbaue und ihrer Seitenbäche
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Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner besonderen
Bedeutung und Entwicklungspotenziale für gefährdete Lebensräume und den
Biotopverbund gesichert und weiterentwickelt werden. Hiermit soll zugleich
die Erhaltung und Entwicklung von Böden mit hervorragender Bedeutung als
Standort für seltene Lebensgemeinschaften sowie die Sicherung geeigneter
Retentionsräume gewährleistet werden.
Das Gebiet umfasst die stärker veränderten Gewässer-
und Auenbereiche, welche zur Stabilisierung und Verbesserung der Populationen
der angrenzenden Kernbereiche erhalten und entwickelt werden sollen. Charakteristisch
sind hier ehemals stark vernässte Standorte mit hohem Entwicklungspotenzial
und stärker ausgebaute Gewässerabschnitte.
In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes
und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen
Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen
Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt
werden. Insbesondere sind die Auenbereiche gegenüber Flächenansprüchen
durch Bauvorhaben zu sichern und in ihrer Funktion als natürliche Lebens-
und Retentionsräume zu verbessern. Weitere Beeinträchtigungen der Gewässerbettstruktur
und -durchgängigkeit durch Querbauwerke sollen vermieden und die Lebensraum-
und Verbundfunktionen für Arten der Fließgewässer und Feuchtbiotope durch
Verbesserungen der Gewässergüte, der Gewässerbettstruktur und insbesondere
der ökologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers weiter gefördert werden.
Entsprechend ist das Gebiet als Suchraum für Kompensationsmaßnahmen geeignet.
395.13
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Entwicklungsbereiche der Perlbachaue und ihrer Seitentäler
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Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner besonderen
Bedeutung und Entwicklungspotenziale für gefährdete Lebensräume und den
Biotopverbund gesichert und weiterentwickelt werden. Hiermit soll zugleich
die Erhaltung und Entwicklung von Böden mit hervorragender Bedeutung als
Standort für seltene Lebensgemeinschaften sowie die Sicherung geeigneter
Retentionsräume gewährleistet werden.
Das Gebiet umfasst die stärker veränderten Gewässer-
und Auenbereiche, welche zur Stabilisierung und Verbesserung der Populationen
der angrenzenden Kernbereiche erhalten und entwickelt werden sollen. Charakteristisch
sind hier ehemals stark vernässte Standorte mit hohem Entwicklungspotenzial,
welche derzeit intensiver genutzt werden.
In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes
und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen
Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen
Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Fließgewässersystems nicht beeinträchtigt
werden. Insbesondere sind die Auenbereiche gegenüber Flächenansprüchen
durch Bauvorhaben zu sichern und in ihrer Funktion als natürliche Lebens-
und Retentionsräume zu verbessern, indem die Landnutzung in den Auen extensiviert,
d. h. der Grünlandanteil erhöht wird. Die Gewässergüte und die Durchgängigkeit
der Fließgewässer soll so verbessert werden, dass eine Besiedlung durch
die in den Kernbereichen noch vorhandenen gefährdeten Molluskenarten wie
die Perlmuschel möglich wird. Mit besonderer Priorität sollen in ackerbaulich
genutzten Bereichen mindestens 10 m breite Gewässerrandstreifen
angelegt werden, um die Gewässer vor Schad- und Nährstoffeinträgen zu
schützen. Entsprechend ist das Gebiet als Suchraum für Kompensationsmaßnahmen
geeignet.
395.14
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Entwicklungsbereiche des Röslau-Kösseine-Systems
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Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner besonderen
Bedeutung und Entwicklungspotenziale für gefährdete Lebensräume und den
Biotopverbund gesichert und weiterentwickelt werden. Hiermit soll zugleich
die Erhaltung und Entwicklung von Böden mit hervorragender Bedeutung als
Standort für seltene Lebensgemeinschaften sowie die Sicherung von Retentionsräumen
gewährleistet werden.
Das Gebiet umfasst die stärker veränderten Gewässer-
und Auenbereiche des Röslau-Kösseine-Systems, welche zur Stabilisierung
und Verbesserung der Populationen der angrenzenden Kernbereiche erhalten
und entwickelt werden sollen. Charakteristisch sind hier ehemals stark
vernässte Standorte mit hohem Entwicklungspotenzial und stärker ausgebaute
Gewässerabschnitte.
In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes
und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen
Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen
Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt
werden. Insbesondere sind die Auenbereiche gegenüber Flächenansprüchen
zu sichern und in ihrer Funktion als natürliche Lebens- und Retentionsräume
zu verbessern. Weitere Beeinträchtigungen der Gewässerbettstruktur und
-durchgängigkeit durch Querbauwerke sollen vermieden und die Lebensraum-
und Verbundfunktionen für Arten der Fließgewässer und Feuchtbiotope durch
Verbesserungen der Gewässergüte, der Gewässerbettstruktur und insbesondere
der ökologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers weiter gefördert werden.
Entsprechend ist das Gebiet als Suchraum für Kompensationsmaßnahmen geeignet.
395.15
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Biotopverbundsystem Selb-Wunsiedler Hochfläche
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Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner besonderen
Bedeutung und Entwicklungspotenziale für gefährdete Lebensräume und den
Biotopverbund gesichert und weiterentwickelt werden. Hiermit soll zugleich
die Sicherung und Verbesserung von Böden mit besonderer Bedeutung als
Standort für seltene Lebensgemeinschaften, die Erhaltung und Entwicklung
besonderer Landschaftsbild und Erholungsqualitäten sowie die Sicherung
und Verbesserung kleinerer Fließgewässer und Bachläufe gewährleistet werden.
Das Gebiet umfasst die auf der Selb-Wunsiedler Hochebene
verbreiteten Senken und Niederungsbereiche kleiner Bachläufe, welche häufig
durch feuchte oder wechselfeuchte Standorte gekennzeichnet sind und zu
größeren Teilen noch als Grünland genutzt werden. Diese Standorte weisen
besondere Entwicklungspotenziale für den Biotopverbund zwischen den größeren
Fließgewässerniederungen wie Röslau, Kösseine, Selb und Eger sowie den
vereinzelt auf der Hochfläche vorhandenen hochwertigen Feuchtbiotopen
und Mooren auf.
In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes
und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen
Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen
Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt
werden. Insbesondere sind Veränderungen des Wasserhaushalts durch Meliorationsmaßnahmen
zu vermeiden. Zudem soll in dem dargestellten Gebiet eine standortangepasste
Grünlandnutzung erhalten und ausgeweitet sowie die Anlage breiter Saumstreifen
gefördert werden. Hiermit einhergehend soll zur Verbesserung der Landschaftsbildqualitäten
die Dichte an Hecken bzw. Gehölzstrukturen erhöht werden. Das gesamte
Gebiet ist entsprechend als Suchraum für Kompensationsmaßnahmen geeignet.
 
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