395   Landschaftsräume der Selb-Wunsiedler Hochfläche


 

 

 

 

Vorranggebiete

395.1

Kernbereiche der Egeraue

Das dargestellte Gebiet ist aufgrund seiner hervorragenden Lebensraumbedeutung und Biotopverbundfunktionen für gefährdete Lebensräume wie Feuchtgebiete und Fließgewässer vorrangig zu erhalten und zu sichern. Zugleich dient das dargestellte Gebiet der Sicherung noch weitgehend naturnaher Fließgewässer einschließlich ihrer Uferzonen und natürlichen Überschwemmungsgebiete sowie der Erhaltung und Entwicklung von Böden mit hervorragender Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften.

Das Gebiet umfasst die noch weitgehend naturnahen Gewässer- und Auenbereiche der Egerniederung einschließlich relativ naturnaher Nebengewässer wie beispielsweise Weiherslohbach und Lausenbach. Hier finden sich überregional bedeutsame Artvorkommen wie Fischotter, Barbe, Rutte, Bachneunauge, Braunkehlchen, Wiesenpieper, Bekassine und Weißstorch. Mit einbezogen sind zudem einzelne wertvolle Magerrasen-Magerwiesen-Komplexe der Talhänge, wie sie z.B. bei Sommerhau vorkommen. Die dargestellten Bereiche sind als Kernbereiche des Fließgewässersystems von hervorragender Bedeutung für die weitere Ausbreitung gefährdeter Arten und den Biotopverbund in Ost-West-Richtung zwischen dem Hohen Fichtelgebirge und der Selb-Wunsiedler Hochfläche mit Anbindung an das Egerer Becken und das Elbe­system in der Tschechischen Republik.

Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb des dargestellten Gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Zudem sind die Auenbereiche in ihrer Funktion als natürliche Retentionsräume zu erhalten und zu verbessern und gegenüber konkurrierenden Nutzungen wie insbesondere Bebauung zu sichern. Die Lebensraum- und Verbundfunktionen für Arten der Fließgewässer und Feuchtbiotope sollen durch Verbesserungen der Gewässergüte, der Gewässerbettstruktur und insbesondere der ökologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers weiter gefördert werden. Mit dem Interreg III A-Projekt „Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit der Eger und ihrer Nebenflüsse“ können hier wichtige Verbesserungsmaßnahmen realisiert werden.

395.2

Fichtelgebirgsvorland zwischen Weißenstadt, Großschloppen und Röslau

Das dargestellte Gebiet soll aufgrund seiner hervorragenden Bedeutung für Arten und Lebensräume sowie seines Verbundcharakters zwischen Hohem Fichtelgebirge und Selb-Wunsiedler Hochfläche vorrangig erhalten und gesichert werden. Hiermit sollen zugleich naturnahe Fließgewässer, Böden mit besonderer Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften sowie besondere Landschaftsbild- und Erholungsqualitäten erhalten werden.

Das Vorranggebiet umfasst weitgehend naturnahe Bachläufe mit hervorragender Gewässergüte, entlang derer sich eine Vielzahl z. T. großflächiger Feuchtgebiete mit Ver­moorungen, verbrachtem Feuchtgrünland, Teichen und Röhrichtzonen er­strecken. Wertgebende Arten in diesen feuchten Biotopkomplexen sind beispielsweise Bekassine, Wiesenpieper, Kiebitz, Weißstorch, Wasseramsel und Moorfrosch sowie diverse Tagfalter, Heuschrecken und Libellenarten. Zudem ist das Waldgebiet um den Buch­berg und den Neudorfer Fels mit einbezogen. Wertbestimmende Arten dieses natur­schutz­fachlich landesweit bedeutsamen Waldes sind Sumpfspitzmaus, Braunes Langohr, Brutvorkommen von Schwarzstorch, Sperlingskauz, Rauhfußkauz und Hohl­taube sowie Kreuzottern und einige gefährdete Moorlibellenarten.

Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb der dargestellten Vorrang­gebiete müssen mit den vorrangigen Zweckbestimmungen, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. In den Auenbereichen des Fließgewässersystems ist das bestehende Extensivgrünland in Form einer Mindestpflege zu erhalten und aus­zu­weiten. Um landwirtschaftsbedingte Einträge in die Gewässer zu vermeiden, sollen Pufferzonen in Form von extensiv als Grünland bewirtschafteten Uferrandstreifen angelegt werden.

395.3

Zeitelmoos und Umgebung

Das Moorgebiet Zeitelmoos mit den umliegenden Waldgebieten soll auf Grund seiner hervorragenden Lebensraumqualitäten und Standorteigenschaften für seltene Lebensgemeinschaften und Arten vorrangig erhalten und gesichert werden.

Der überregional bedeutsame Moorkomplex weist Vorkommen von stark an diesen Lebensraum angepassten, gefährdeten Tierarten auf. Es handelt sich dabei beispielsweise um Spezialisten wie den Moorfrosch, den Hochmoorbläuling, den Hochmoor-Perlmuttfalter, den Rauschbeerenspanner sowie zahlreiche gefährdete Libellenarten. Der Moorkomplex bietet ferner Lebensraum für ein überregional bedeutsames Brutvorkommen des Schwarzstorches.

Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb des dargestellten Vorrang­gebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Insbesondere sind die wertvollen Moorstandorte vor Veränderungen des Wasserhaushaltes zu schützen.

395.4

Selber Forst

Die Waldflächen des Selber Forstes sind auf Grund ihres überwiegend geringen Zerschneidungs- und Störungsgrades von hervorragender Bedeutung als Lebensraum für Tierarten mit großen Arealansprüchen und sollen daher vorrangig erhalten und gesichert werden. Zugleich sollen hiermit die besonderen Qualitäten der zusammenhängenden Waldgebiete für die ruhige, naturbezogene Erholung erhalten sowie naturnahe Bachläufe gesichert werden.

Das dargestellte Gebiet gilt als landesweit bedeutsamer Schwerpunkt des Natur­schutzes und spielt mit seiner Anbindung an Wälder der Tschechischen Republik eine wichtige Rolle für die Wiederausbreitung des Luchses und des Schwarz­storches im böhmisch-bayerischen Grenzgebiet. Als weitere relevante Artvor­kommen sind Mopsfledermaus, Grauspecht, Uhu und Hohltaube zu nennen. Von hervorragender Be­deutung für den Arten- und Biotopschutz sind zudem die relikt­haften Schneeheide-(Weißmoos-)Kiefernwälder mit der autochthonen „Selber Höhen­kiefer“. Die Forste werden bereichert durch Laub­waldbereiche und Offen­land­stand­orte wie Vermoorungen, Zwergstrauch­heiden und naturnahe Bachtäler mit teil­weise sehr hoher Gewässerqualität und gefährdeten Arten wie Flussperlmuschel und Fischotter.

Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb der dargestellten Vor­rang­gebiete müssen mit den vorrangigen Zweckbestimmungen, d. h. den für das Ge­biet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Insbesondere eine weitere Zerschneidung dieser störungsarmen Räume soll unterbleiben. Eine Erhöhung des Laubholzanteiles in den Nadelforsten ist unter Erhaltung der Sonderstandorte sowie vor allem der gefährdeten Schneeheide-Kiefernwälder anzustreben. Die Erholungsnutzung ist so zu lenken, dass die wertvollen Arten und Lebensräume nicht beeinträchtigt werden.

395.5

Kernbereiche der Selbaue und ihrer Seitenbäche

Das dargestellte Gebiet soll auf Grund seiner hervorragenden Lebensraumqualität und Biotopverbundfunktionen vorrangig erhalten und gesichert werden. Hiermit soll zugleich die Erhaltung noch weitgehend naturnaher Fließgewässer einschließlich ihrer Uferzonen und natürlichen Überschwemmungsgebiete sowie die Erhaltung und Entwicklung von Böden mit hervorragender Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften gewährleistet werden.

Das Gebiet umfasst naturnahe Auenabschnitte und Nebengewässer der Selb wie Bernsteinbach und Engelbach mit begleitenden wertvollen Feuchtlebensräumen wie Feuchtwiesen und basenreichen Flachmooren. Vereinzelt finden sich Hutewaldreste. Als wertgebende Artvorkommen und Leitarten sind Fischotter, Weißstorch (zwei Horste in Selb), Eisvogel, Moorfrosch, Koppe, Rutte, Fließgewässerlibellen sowie Heuschrecken und Schmetterlinge der Feuchtlebensräume zu nennen.

Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb der dargestellten Vorrang­gebiete müssen mit den vorrangigen Zweckbestimmungen, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Die natürlichen Standortgegebenheiten in den Auen sind durch Aufrechterhaltung eines natürlichen Gewässerregimes zu erhalten. Weitere Beeinträchtigungen der Gewässer durch Querbauwerke sollen vermieden und die Lebensraum- und Verbundfunktionen für Arten der Fließgewässer und Feuchtbiotope durch Verbesserungen von Gewässergüte, Gewässerbettstruktur und ökologischer Durchgängigkeit des Fließgewässers weiter gefördert werden.

395.6

Kernbereiche der Perlbachaue und Seitentäler

Die Auen des Perlenbaches und seiner Nebengewässern sollen auf Grund ihrer hervor­ragenden Bedeutung für Arten und Lebensräume vorrangig erhalten und gesichert werden. Dies dient zugleich der Sicherung noch weitgehend naturnaher Fließgewässer einschließlich ihrer Uferzonen und natürlichen Überschwemmungsgebiete sowie der Erhaltung und Entwicklung von Böden mit hervorragender Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften.

Das Vorranggebiet umfasst das weitgehend naturnahe Fließgewässersystem des Perlenbaches einschließlich seiner Nebengewässer wie Lauter­bach und Bocksbach. Leit- und Zielarten sind insbesondere die Flussperlmuschel sowie Wasseramsel, Braun­kehlchen und Wiesenpieper. Weitere wertgebende Artvorkommen sind Moorfrosch, Violetter Feuerfalter, Steinkrebs, Koppe, mehrere gefährdete Fließgewässerlibellen und der Moorklee.

Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb des dargestellten Vorrang­gebietes müssen mit seinen vorrangigen Zweckbestimmungen, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität des Fließgewässersystems erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Insbesondere die Gewässergüte ist als Grundlage für die Sicherung und Förderung reproduktionsfähiger Perlmuschelbestände zu erhalten und soweit erforderlich zu verbessern. Zur Vermeidung von landwirtschaftsbürtigen Nährstoffeinträgen in Grund- und Oberflächengewässer soll die Landnutzung in den Auen extensiviert, d. h. der Grünlandanteil erhöht und mindestens 10 m breite Gewässerrandstreifen angelegt werden. Unterhaltungsmaßnahmen sind auf die Ansprüche der Muschelvorkommen abzustimmen. Die Erholungsnutzung ist so zu steuern, dass Beeinträchtigungen der Muschelpopulationen vermieden werden.

395.7

Lamitztal (Lamitztal zwischen Kirchenlamitz, Niederlamitz und Schnepfenmühle)

Das Tal der Lamitz und ihrer Nebengewässer soll auf Grund seiner hervorragenden Lebensraumqualitäten vorrangig erhalten und gesichert werden. Hiermit soll zugleich die Erhaltung noch weitgehend naturnaher Fließgewässer einschließlich ihrer Uferzonen und natürlichen Überschwemmungsgebiete sowie die Erhaltung und Entwicklung von Böden mit hervorragender Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften gewährleistet werden.

Das dargestellte Gebiet umfasst die naturnahen, grünlandgeprägten Auen von Lamitz und Sandlohbach. Hier finden sich wertvolle Feucht- und Nasslebensräume, die als Nahrungshabitat für den Weißstorch dienen. Darüber hinaus sind wertgebende Tierarten in diesem Gebiet die wiesenbrütenden Vogelarten wie Bekassine, Wiesenpieper oder Braunkehlchen. Der Sandlohbach ist zudem als Lebensraum des gefährdeten Bachneunauges von hervorragender Bedeutung.

Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb der dargestellten Vorrang­gebiete müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität des Fließgewässersystems beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Die Grünlandnutzung auf den feuchten Standorten ist zu erhalten und zum Schutz gegen Erosion und Nähr­stoffeinträge auszuweiten. Die Fließgewässer sollten durch Uferrandstreifen aus Extensivgrünland vor Nährstoffeinträgen geschützt werden. Die natürlichen Standortgegebenheiten der Auen und das natürliche Überflutungsregime sind zu gewährleisten.

395.8

Raum Längenau (Landschaft um Längenau, zwischen Selb und der Grenze der Tschechischen Republik)

Die kleinstrukturierte Landschaft um Längenau soll auf Grund ihrer hervorragenden Bedeutung für Arten und Lebensräume vorrangig erhalten und gesichert werden. Hiermit soll zugleich die hervorragende Bedeutung für das Landschaftserleben und die ruhige, naturbezogene Erholung gesichert werden.

Die Landschaft in der unmittelbaren Umgebung von Längenau ist durch einen außergewöhnlich hohen Strukturreichtum geprägt. Hecken und Feldgehölze, Ranken, Raine und Feuchtwiesenreste sowie Borstgrasrasen und Magerwiesen bereichern die Biotopvielfalt und das Landschaftsbild. Besonders hervorzuheben sind die Biotopkomplexe auf dem Wartberg und dem Laubbühl, welche von überregionaler Bedeutung sind. Wertgebende Tierart ist unter anderem der seltene Raubwürger.

Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb des dargestellten Vorrang­gebietes müssen mit den vorrangigen Zweckbestimmungen, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. In der Kulturlandschaft sind vorhandene Biotopstrukturen zu schützen, die Landbewirtschaftung ist aufrecht zu erhalten und zur Förderung der Arten und Lebensräume zu extensivieren. Speziell die extensive Grünlandnutzung ist zu erhalten und auszuweiten.

395.9

Moor- und Weiherkomplexe im nördlichen Selber Forst

Die ausgedehnten Moor- und Weiherkomplexe im nördlichen Selber Forst sollen auf Grund ihrer herausragenden Standortqualitäten und Lebensraumfunktionen vorrangig erhalten und gesichert werden. Zugleich sollen damit die seltenen Moorstandorte mit ihren Standortqualitäten für seltene Lebensgemeinschaften und Arten gesichert werden.

Das Vorranggebiet umfasst einen Komplex aus Mooren und Teichen, die einer Vielzahl von gefährdeten Arten Lebensraum bieten. Zum Schutz der Moortypen unterschiedlicher Genese sowie des angrenzenden Feuchtgrünlandes sind bereits die Naturschutzgebiete Häuselloh und Wunsiedler Weiher ausgewiesen. Dem unzerschnittenen, bis über die Grenze nach Tschechien reichenden Gebiet kommt für den bayerischen Naturschutz überregionale bis landesweite Bedeutung zu. Wertgebende Tierarten sind Luchs, Fischotter, Schwarzstorch, Moorfrosch, Koppe, Bach­neunauge, Flussperlmuschel, Moorschmetterlinge und Libellen.

Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb der dargestellten Vorrang­gebiete müssen mit den vorrangigen Zweckbestimmungen, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Insbesondere sind die wertvollen Moorstandorte vor Veränderungen des Wasserhaushaltes zu schützen. Die fischereiliche Nutzung der Stillgewässer soll so gesteuert werden, dass es zu keinen Konflikten mit den Belange des Naturschutzes kommt.

395.10

Kernbereiche des Röslau-Kösseine-Systems

Das dargestellte Gebiet soll auf Grund seiner hervorragenden Lebensraumqualitäten und Biotopverbundfunktionen vorrangig erhalten und gesichert werden. Hiermit soll zugleich die Erhaltung noch weitgehend naturnaher Fließgewässer einschließlich ihrer Uferzonen und natürlichen Überschwemmungsgebiete, die Erhaltung und Entwicklung von Böden mit hervorragender Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften sowie die Sicherung besonderer Landschaftsbild- und Erholungsqualitäten gewährleistet werden.

Die Fließgewässer Röslau und Kösseine sind auf weiten Strecken noch durch eine naturnahe Mäandrierung und durch grünlandgeprägte Überschwemmungsbereiche gekennzeichnet. Wertgebende Artvorkommen sind hier Eisvogel, Wasseramsel, Weißstorch, Barbe, Schneider, Bachneunauge und verschiedene Fließgewässerlibellen. Der Unterlauf der Röslau ist naturschutzfachlich von landesweiter Bedeutung. Hier wurde streckenweise der Fischotter nachgewiesen. Mit in das Vorranggebiet einbezogen sind Feuchtbiotope von hervorragender Bedeutung entlang von Nebengewässern der Röslau und Kösseine. Im Röslautal finden sich zudem überregional bedeutsame Fledermausquartiere in den Felsenkellern am Katharinenberg bei Wunsiedel sowie Wochenstuben der Mopsfledermaus in der Ortschaft Brand.

Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb der dargestellten Vorrang­gebiete müssen mit den vorrangigen Zweckbestimmungen, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieses Fließgewässersystems erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Insbesondere sollen weitere Beeinträchtigungen der Gewässerbettstruktur und -durchgängigkeit durch Querbauwerke vermieden und die Lebensraum- und Verbundfunktionen für Arten der Fließgewässer und Feuchtbiotope durch Verbesserungen der Gewässergüte, der Gewässerbettstruktur und der ökologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers weiter gefördert werden. Die Grünlandnutzung auf den feuchten Standorten ist zu erhalten und zum Schutz gegen Erosion und Nähr­stoffeinträge auszuweiten. Die natürlichen Standortgegebenheiten der Auen und das natürliche Überflutungsregime sind zu gewährleisten.

Vorbehaltsgebiete

395.11

Entwicklungsbereiche der Egeraue

Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner besonderen Bedeutung und Entwicklungs­potenziale für gefährdete Lebensräume und den Biotopverbund gesichert und weiterentwickelt werden. Hiermit soll zugleich die Erhaltung und Entwicklung von Böden mit hervorragender Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften sowie die Sicherung geeigneter Retentionsräume gewährleistet werden.

Das Gebiet umfasst die stärker veränderten Gewässer- und Auenbereiche, welche zur Gewährleistung und Verbesserung der Biotopverbundfunktionen erhalten und entwickelt werden sollen. Charakteristisch sind hier ehemals stark vernässte Stand­orte mit hohem Entwicklungspotenzial und stärker ausgebaute Gewässerabschnitte. Aufgrund der überregional bedeutsamen Biotopverbundfunktionen des Gewässers zwischen dem Hohen Fichtelgebirge, der Selb-Wunsiedler Hochfläche und dem Egerer Becken sowie der guten Einwanderungsmöglichkeiten gefährdeter Arten aus eingestreuten naturnahen Niederungsabschnitten kommt dem Fließgewässer eine hohe Entwicklungspriorität zu.

In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere sind die Auenbereiche gegenüber Flächenansprüchen durch Bauvorhaben zu sichern und in ihrer Funktion als natürliche Lebens- und Retentionsräume zu verbessern. Weitere Beeinträchtigungen der Gewässerbettstruktur und -durchgängigkeit durch Querbauwerke sollen vermieden und die Lebensraum- und Verbundfunktionen für Arten der Fließgewässer und Feuchtbiotope durch Verbesserungen der Gewässergüte, der Gewässerbettstruktur und insbesondere der ökologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers weiter gefördert werden. Mit dem Interreg III A-Projekt „Wiederherstellung der Durchlässigkeit der Eger und ihrer Nebenflüsse“ können hier wichtige Verbesserungsmaßnahmen realisiert werden. Zudem ist das Gebiet als Suchraum für Kompensationsmaßnahmen geeignet.

395.12

Entwicklungsbereiche der Selbaue und ihrer Seitenbäche

Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner besonderen Bedeutung und Entwicklungs­potenziale für gefährdete Lebensräume und den Biotopverbund gesichert und weiterentwickelt werden. Hiermit soll zugleich die Erhaltung und Entwicklung von Böden mit hervorragender Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften sowie die Sicherung geeigneter Retentionsräume gewährleistet werden.

Das Gebiet umfasst die stärker veränderten Gewässer- und Auenbereiche, welche zur Stabilisierung und Verbesserung der Populationen der angrenzenden Kernbereiche erhalten und entwickelt werden sollen. Charakteristisch sind hier ehemals stark vernässte Standorte mit hohem Entwicklungspotenzial und stärker ausgebaute Gewässerabschnitte.

In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere sind die Auenbereiche gegenüber Flächenansprüchen durch Bauvorhaben zu sichern und in ihrer Funktion als natürliche Lebens- und Retentionsräume zu verbessern. Weitere Beeinträchtigungen der Gewässerbettstruktur und -durchgängigkeit durch Querbauwerke sollen vermieden und die Lebensraum- und Ver­bundfunktionen für Arten der Fließgewässer und Feuchtbiotope durch Verbesserungen der Gewässergüte, der Gewässerbettstruktur und insbesondere der ökologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers weiter gefördert werden. Entsprechend ist das Gebiet als Suchraum für Kompensationsmaßnahmen geeignet.

395.13

Entwicklungsbereiche der Perlbachaue und ihrer Seitentäler

Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner besonderen Bedeutung und Entwicklungs­potenziale für gefährdete Lebensräume und den Biotopverbund gesichert und weiterentwickelt werden. Hiermit soll zugleich die Erhaltung und Entwicklung von Böden mit hervorragender Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften sowie die Sicherung geeigneter Retentionsräume gewährleistet werden.

Das Gebiet umfasst die stärker veränderten Gewässer- und Auenbereiche, welche zur Stabilisierung und Verbesserung der Populationen der angrenzenden Kernbereiche erhalten und entwickelt werden sollen. Charakteristisch sind hier ehemals stark vernässte Standorte mit hohem Entwicklungspotenzial, welche derzeit intensiver genutzt werden.

In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Fließgewässersystems nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere sind die Auenbereiche gegenüber Flächenansprüchen durch Bauvorhaben zu sichern und in ihrer Funktion als natürliche Lebens- und Retentionsräume zu verbessern, indem die Landnutzung in den Auen extensiviert, d. h. der Grünlandanteil erhöht wird. Die Gewässergüte und die Durchgängigkeit der Fließgewässer soll so verbessert werden, dass eine Besiedlung durch die in den Kernbereichen noch vorhandenen gefährdeten Molluskenarten wie die Perlmuschel möglich wird. Mit besonderer Priorität sollen in ackerbaulich genutzten Bereichen mindestens 10 m breite Gewässer­randstreifen angelegt werden, um die Gewässer vor Schad- und Nährstoffeinträgen zu schützen. Entsprechend ist das Gebiet als Suchraum für Kompensationsmaßnahmen geeignet.

395.14

Entwicklungsbereiche des Röslau-Kösseine-Systems

Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner besonderen Bedeutung und Entwicklungs­potenziale für gefährdete Lebensräume und den Biotopverbund gesichert und weiterentwickelt werden. Hiermit soll zugleich die Erhaltung und Entwicklung von Böden mit hervorragender Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften sowie die Sicherung von Retentionsräumen gewährleistet werden.

Das Gebiet umfasst die stärker veränderten Gewässer- und Auenbereiche des Röslau-Kösseine-Systems, welche zur Stabilisierung und Verbesserung der Populationen der angrenzenden Kernbereiche erhalten und entwickelt werden sollen. Charakteristisch sind hier ehemals stark vernässte Standorte mit hohem Entwicklungspotenzial und stärker ausgebaute Gewässerabschnitte.

In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere sind die Auenbereiche gegenüber Flächenansprüchen zu sichern und in ihrer Funktion als natürliche Lebens- und Retentionsräume zu verbessern. Weitere Beeinträchtigungen der Gewässerbettstruktur und -durchgängigkeit durch Querbauwerke sollen vermieden und die Lebensraum- und Verbundfunktionen für Arten der Fließ­gewässer und Feuchtbiotope durch Verbesserungen der Gewässergüte, der Gewässerbettstruktur und insbesondere der ökologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers weiter gefördert werden. Entsprechend ist das Gebiet als Suchraum für Kompensationsmaßnahmen geeignet.

395.15

Biotopverbundsystem Selb-Wunsiedler Hochfläche

Das dargestellte Gebiet soll wegen seiner besonderen Bedeutung und Entwicklungs­potenziale für gefährdete Lebensräume und den Biotopverbund gesichert und weiterentwickelt werden. Hiermit soll zugleich die Sicherung und Verbesserung von Böden mit besonderer Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften, die Erhaltung und Entwicklung besonderer Landschaftsbild und Erholungsqualitäten sowie die Sicherung und Verbesserung kleinerer Fließgewässer und Bachläufe gewährleistet werden.

Das Gebiet umfasst die auf der Selb-Wunsiedler Hochebene verbreiteten Senken und Niederungsbereiche kleiner Bachläufe, welche häufig durch feuchte oder wechselfeuchte Standorte gekennzeichnet sind und zu größeren Teilen noch als Grünland genutzt werden. Diese Standorte weisen besondere Entwicklungspotenziale für den Biotopverbund zwischen den größeren Fließgewässerniederungen wie Röslau, Kösseine, Selb und Eger sowie den vereinzelt auf der Hochfläche vorhandenen hochwertigen Feuchtbiotopen und Mooren auf.

In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere sind Veränderungen des Wasserhaushalts durch Meliorationsmaßnahmen zu vermeiden. Zudem soll in dem dargestellten Gebiet eine standortangepasste Grünlandnutzung erhalten und ausgeweitet sowie die Anlage breiter Saumstreifen gefördert werden. Hiermit einhergehend soll zur Verbesserung der Landschaftsbildqualitäten die Dichte an Hecken bzw. Gehölzstrukturen erhöht werden. Das gesamte Gebiet ist entsprechend als Suchraum für Kompensationsmaßnahmen geeignet.


 

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