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Der Mittelgebirgszug des Hohen Fichtelgebirges soll als großflächig unzerschnittenes Waldgebiet wegen seiner herausragenden Bedeutung für Arten und Lebensräume vorrangig geschützt werden. Hiermit sollen zugleich die überregional bedeutsamen Verbundfunktionen für waldbewohnende Arten mit großen Raumansprüchen, die hervorragenden Landschaftsbildqualitäten und die hervorragende Eignung für die ruhige naturbezogene Erholung gesichert werden. Das dargestellte Gebiet umfasst die großflächigen, über 700 m Höhe gelegenen Waldlebensräume von Kreuzstein, Hohberg, Schneeberg, Waldstein, Epprechtstein sowie die Kuppen von Ochsenkopf und Kornberg. Diese Bereiche bieten vor allem für Tierarten mit hohen Areal- bzw. speziellen Lebensraumansprüchen wie Auerhuhn, Schwarzstorch und Luchs gute Voraussetzungen. Weitere wertgebende Arten sind Dreizehenspecht und Kreuzotter. Des Weiteren treten in den Felsbildungen und Blockmeeren der Gipfellagen schutzwürdige Reliktvorkommen alpiner oder arktischer Arten vom Gefäßpflanzen, Moosen, Flechten oder Mollusken auf. Von herausragender Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz ist zudem das Hochmoor Fichtelsee mit heute noch 45 ha Fläche. Es weist eine wichtige Lebensraumfunktion für hochspezialisiert Arten auf. Die großräumigen ungestörten Waldgebiete im Zusammenspiel mit dem ausgeprägten Mittelgebirgsrelief weisen hervorragende Landschaftsbildqualitäten und eine hervorragende Eignung für die ruhige naturbezogene Erholung auf. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb des dargestellten Vorranggebietes müssen mit seiner vorrangigen Zweckbestimmung, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Insbesondere sind Zerschneidungen durch Straßentrassen, welche die Großflächigkeit der Waldgebiete beeinträchtigen würden, zu vermeiden. Um der zunehmenden Versauerung der Böden und Beeinträchtigungen des Grundwassers entgegenzuwirken, ist zudem der Laubwaldanteil erheblich zu erhöhen. Die Offenbereiche sollen von Aufforstungen freigehalten werden, um die Abwechslung im Landschaftsbild und die wertvollen Lebensräume für Pflanzen und Tiere zu erhalten. Insbesondere Moorstandorte sind vor Flächeninanspruchnahme und Veränderung des Wasserhaushaltes zu schützen. Beeinträchtigungen störungsempfindlicher Arten und Lebensräume durch die Erholungsnutzung sollen durch geeignete Lenkungsmaßnahmen vermieden werden. Bislang ungestörte Bereiche sind von Freizeitaktivitäten freizuhalten.
Die kleinbäuerlich geprägte Kulturlandschaft im Bereich der Rodungsinseln im Fichtelgebirge soll auf Grund ihrer hervorragenden Bedeutung für Arten und Lebensräume vorrangig erhalten und gesichert werden. Hiermit sollen zugleich die hervorragenden Landschaftsbildqualitäten und die hervorragende Eignung für die ruhige naturbezogene Erholung gesichert werden. Die offenen, vorwiegend extensiv genutzten Mittelgebirgslandschaften um die Siedlungsbereiche bieten Lebensraum für zahlreiche wertvolle und gefährdete Biotopstrukturen. So finden sich auf den Rodungsinseln im Fichtelgebirge u. a. Bergwiesen, an Bärwurz reiche Borstgrasrasen, Braunseggensümpfe, Übergangsmoore, Zwergstrauchheiden und Hecken. Wertgebende Arten sind etwa auf der Rodungsinsel um die Ortschaft Nagel die Bekassine, das Braunkehlchen, der Wiesenpieper und der Moorfrosch. Die Rodungsinseln weisen als charakteristische Kulturlandschaftsform des Fichtelgebirges hervorragende Landschaftsbild- und Erholungsqualitäten auf. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb der dargestellten Vorranggebiete müssen mit den vorrangigen Zweckbestimmungen, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Vorhandene Biotopstrukturen sind zu schützen und die extensive Landbewirtschaftung aufrecht zu erhalten und auszuweiten. Aufforstungen sind zur Bewahrung des Landschaftsbildes sowie aus Gründen des erhöhten Risikos der Bodenversauerung zu vermeiden.
Das Tal des Weißen Mains soll auf Grund seiner hervorragenden Bedeutung als überregionale Verbundachse für Arten und Lebensräume vorrangig erhalten und gesichert werden. Hiermit soll zugleich seine hervorragende Bedeutung für das Landschaftsbild und die ruhige, naturbezogene Erholung gesichert werden. Zudem dient das dargestellte Gebiet der Sicherung noch weitgehend naturnaher Fließgewässer einschließlich ihrer Uferzonen sowie der Erhaltung und Entwicklung von Böden mit hervorragender Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften. Das dargestellte Gebiet ist als Lebensraum gefährdeter Fließgewässerorganismen wie Bachneunauge und Koppe von hervorragender Bedeutung und weist darüber hinaus feuchte Standorte mit herausragender Bedeutung für spezialisierte Arten auf. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb der dargestellten Vorranggebiete müssen mit den vorrangigen Zweckbestimmungen, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Insbesondere sind Beeinträchtigungen der ökologischen Durchgängigkeit des Weißen Mains zu vermeiden und zu vermindern. Die natürlichen Standortgegebenheiten in den Auen sind durch Aufrechterhaltung eines natürlichen Gewässerregimes zu erhalten. Eine gezielte Lenkung der Erholungssuchenden soll Konflikte mit dem Arten- und Biotopschutz vermeiden. Nadelwaldbestände entlang der Gewässer sind zum Schutz der Standorte vor Versauerung mittelfristig in standortgemäße Laubwaldbestände wie insbesondere Bachauenwälder umzuwandeln.
Das Tal der Fichtelnaab einschließlich der Kratzebachniederung soll aufgrund seiner hervorragenden Bedeutung für gefährdete Lebensräume der Feuchtgebiete und Fließgewässer vorrangig erhalten und gesichert werden. Zugleich dient das dargestellte Gebiet der Sicherung noch weitgehend naturnaher Fließgewässer einschließlich ihrer Uferzonen, der Erhaltung und Entwicklung von Böden mit hervorragender Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften sowie der Erhaltung der hervorragenden Qualitäten für das Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung. Das dargestellte Gebiet ist gekennzeichnet durch die weitgehend naturnahen Gewässerläufe von Fichtelnaab und Kratzebach und umfasst die insbesondere im Bereich der Fichtelnaab verbreiteten wertvollen Nasswiesen und Magerrasen. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb des dargestellten Vorranggebietes müssen mit den vorrangigen Zweckbestimmungen, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Insbesondere sind Beeinträchtigungen der ökologische Durchgängigkeit der Gewässer zu vermeiden und zu vermindern. Die natürlichen Standortgegebenheiten in den Auen sind durch Aufrechterhaltung eines natürlichen Gewässerregimes zu erhalten. Nadelwaldbestände entlang der Gewässer sind zum Schutz der Standorte vor Versauerung mittelfristig in standortgemäße Laubwaldbestände wie insbesondere Bachauenwälder umzuwandeln. Die offenen Grünlandbereiche des Fichtelnaabtales sind zu erhalten.
Die Waldflächen des Arzberger Forstes sind auf Grund ihres überwiegend geringen Zerschneidungs- und Störungsgrades von herausragender Bedeutung als Lebensraum für Tierarten mit großen Arealansprüchen und sollen daher vorrangig erhalten und gesichert werden. Zugleich sollen hiermit die besonderen Qualitäten der zusammenhängenden Waldgebiete für die ruhige, naturbezogene Erholung erhalten bleiben. Das dargestellte Gebiet spielt mit seiner Anbindung an Wälder der Tschechischen Republik eine wichtige Rolle für die Wiederausbreitung des Luchses. Die störungsarmen Wälder bieten zudem Lebensraum für das Auerhuhn. Neben den dominierenden Fichtenwäldern finden sich Restbestände von Schneeheide-Kiefernwäldern. Das Gebiet ist ferner durch naturnahe Bachtäler mit z. T. sehr hoher Gewässergüte und das Vorkommen von Zwergstrauchheiden ausgezeichnet. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb der dargestellten Vorranggebiete müssen mit den vorrangigen Zweckbestimmungen, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Insbesondere soll eine weitere Zerschneidung der Waldbestände unterbleiben. Zur Verminderung der Versauerungsgefährdung ist mit Ausnahme der gefährdeten Schneeheide-Kiefernwälder eine Erhöhung des Laubholzanteiles anzustreben. Die Erholungsnutzung ist so zu lenken, dass die wertvollen Arten und Lebensräume nicht beeinträchtigt werden.
Der Reichsforst mit seinen Laub- und Mischwaldbereichen und den angrenzenden reich strukturierten Kulturlandschaften soll als Lebensraum mit hervorragender Bedeutung vorrangig erhalten und gesichert werden. Gleichzeitig soll der Wald auf Grund seiner Naturnähe und seines landschaftlichen Abwechslungsreichtums als hervorragender Raum für die ruhige, naturbezogene Erholung gesichert werden. Der Reichsforst zeichnet sich durch seine Basaltdecken und -kuppen aus, die im Gegensatz zu anderen Standorten des Fichtelgebirges hier das Vorkommen anspruchsvoller Buchenwaldgesellschaften ermöglichen. Diese Wälder bieten Lebensraum für wertgebende Vogelarten wie Hohltaube, Sperlingskauz, Rauhfußkauz, Uhu und Waldschnepfe. Der Lebensraum Wald wird noch bereichert durch Sonderstandorte wie Steinbrüche und Zwergstrauchheiden. Zudem ergänzt die umgebende bzw. in Form von Rodungsinseln eingestreute Kulturlandschaft mit strukturreichen Waldbuchten oder extensiv genutzten Waldwiesen das Lebensraumgefüge. Dadurch wird auch das Vorkommen von Schwarzstorch, Mopsfledermaus und Birkhühnern begünstigt. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb der dargestellten Vorranggebiete müssen mit den vorrangigen Zweckbestimmungen, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Insbesondere die Laub- und Mischwaldbereiche sind vor Beeinträchtigungen zu schützen. In der Kulturlandschaft sind vorhandene Kleinstrukturen zu schützen, die Landbewirtschaftung ist zur Förderung der Arten und Lebensräume zu extensivieren. Die Erholungsnutzung soll so gestaltet werden, dass sie die Ziele des Arten- und Biotopschutzes nicht beeinträchtigt.
Der Roßkopf im Bereich des Pechhofener Waldes soll auf Grund seiner hervorragenden Bedeutung für Arten und Lebensräume sowie seiner hervorragenden Biotopverbundfunktionen für Waldarten mit großen Arealansprüchen vorrangig erhalten und gesichert werden. Hiermit sollen zugleich die Bodenschutzfunktionen des Waldes für relativ naturnahe und gering beeinträchtigte Standorte erhalten werden. Die Basaltkuppe des Roßkopf ist aufgrund ihres Basen- und Nährstoffreichtums Standort anspruchsvoller Buchenwaldgesellschaften. Diese Waldbestände sind zudem als Lebensraum gefährdeter Vogelarten wie Hohltaube, Sperlingskauz, Rauhfußkauz und Schwarzstorch von Bedeutung. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb der dargestellten Vorranggebiete müssen mit den vorrangigen Zweckbestimmungen, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Die besonders wertvollen Laub- und Mischwaldbereiche der Basaltkuppen sollen naturschutzrechtlich gesichert werden.
Die großflächig unzerschnittenen Waldflächen des Zentralen Steinwaldes sollen auf Grund ihrer hervorragenden Bedeutung und Biotopverbundfunktionen für Arten mit großen Arealansprüchen und großer Störungsempfindlichkeit vorrangig erhalten und gesichert werden. Hiermit sollen zugleich die hervorragenden Landschaftsbildqualitäten und die hervorragende Eignung für die ruhige, naturbezogene Erholung gesichert werden. Das dargestellte Gebiet ist geprägt durch geschlossene, weitgehend unzerschnittene Nadelwaldbestände mit Restvorkommen der standortangepassten Bergmischwälder. Wertgebende Vogelarten sind Rauhfußkauz, Sperlingskauz und Hohltaube. Als ehemaliger Auerhuhnlebensraum weist das Gebiet zudem hervorragende Entwicklungspotenziale für die Wiederansiedlung dieser Art auf. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb der dargestellten Vorranggebiete müssen mit den vorrangigen Zweckbestimmungen, d. h. den für das Gebiet benannten Zielen des Arten- und Biotopschutzes, zu vereinbaren sein. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität oder das Erscheinungsbild dieser Landschaft erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Insbesondere sollen weitere Zerschneidungen durch Straßentrassen vermieden werden. In den Nadelwaldbeständen soll der Laubholzanteil zur Begrenzung der Versauerungsgefährdung deutlich erhöht werden.
Das dargestellte Gebiet soll
wegen seiner hervorragenden Bedeutung bzw. Entwicklungspotentiale für
den Biotopverbund für waldbewohnende Arten mit großen Raumansprüchen,
seiner hervorragenden Landschaftsbildqualitäten und seiner hervorragenden
Eignung für die ruhige naturbezogene Erholung erhalten und weiterentwickelt
werden. Die dargestellten Bereiche sind insbesondere als Pufferzonen
und Ergänzungsräume zu den Kernlebensräumen des Hohen Fichtelgebirges,
des Arzberger Forstes und des Steinwaldes (vgl. Vorranggebiet Nr. 394.1,
394.5 und 394.8) von Bedeutung.
Sie dienen dabei vor allem dem Habitatverbund für waldbewohnende Arten
wie Auerhuhn, Schwarzstorch und Luchs. Das Gebiet weist zudem aufgrund
seiner relativ großräumigen Waldgebiete und dem ausgeprägten Mittelgebirgsrelief
hervorragende Landschaftsbildqualitäten und eine hervorragende Eignung
für die ruhige naturbezogene Erholung auf. In
dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen Planungen
und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die Biotopverbund- und
Pufferfunktionen sowie die hervorragenden Landschaftsbild- und Erholungsqualitäten
des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere sollen
weitere Zerschneidungen durch Straßentrassen vermieden werden. Um der
zunehmenden Versauerung der Böden und Beeinträchtigungen des Grundwassers
entgegenzuwirken, ist zudem der Laubwaldanteil deutlich zu erhöhen.
Das dargestellte Gebiet soll
wegen seiner hervorragenden Landschaftsbildqualitäten und hervorragenden
Eignung für die ruhige naturbezogene Erholung gesichert werden. Hiermit
soll zugleich seine besondere Bedeutung für gefährdete Lebensräume erhalten
und weiterentwickelt werden. Das Gebiet weist aufgrund seiner
relativ großräumigen Waldgebiete und dem ausgeprägten Mittelgebirgsrelief
hervorragende Landschaftsbildqualitäten und eine hervorragende Eignung
für die ruhige naturbezogene Erholung auf. Darüber hinaus weisen die Waldbereiche
Entwicklungspotenziale und Verbundfunktionen für waldbewohnende Arten
auf, welche jedoch aufgrund der Randlage bzw. vorhandener Zerschneidungseffekte
durch Strassen und der im Vergleich zu Gebiet 394.9
zumeist geringeren Höhenlage niedriger ausfallen. In
dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen Planungen
und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die hervorragenden Landschaftsbild-
und Erholungsqualitäten sowie die Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes
nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere sollen weitere Zerschneidungen
durch Straßentrassen vermieden werden. Um der zunehmenden Versauerung
der Böden und Beeinträchtigungen des Grundwassers entgegenzuwirken, ist
zudem der Laubwaldanteil deutlich zu erhöhen.
Die Rodungsinseln im Fichtelgebirge
sollen aufgrund ihrer hervorragenden Landschaftsbildqualitäten und hervorragenden
Eignung für die ruhige naturbezogene Erholung gesichert werden. Hiermit
soll zugleich ihre besondere Bedeutung für gefährdete Lebensräume erhalten
und weiterentwickelt sowie die Pufferfunktionen für angrenzende hochwertige
Lebensräume bewahrt werden. Das dargestellte Gebiet umfasst
intensiver genutzte Bereiche der Rodungsinseln, welche derzeit eine mittlere
Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften aufweisen. Diese Bereiche
sind gleichwohl für das Landschaftsbild und die naturnahe Erholung von
hervorragender Bedeutung und weisen darüber hinaus besondere Entwicklungspotenziale
für gefährdete Lebensräume und Arten auf. In dem dargestellten Gebiet
kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes
Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt
werden, dass die hervorragenden Landschaftsbild- und Erholungsqualitäten
sowie die Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt
werden. Insbesondere sollen Aufforstungen der Offenlandbereiche vermieden
und eine weitere Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung angestrebt
werden. Das Gebiet ist entsprechend als Suchraum für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
geeignet.
Das dargestellte Gebiet soll
wegen seiner hervorragenden Bedeutung und Entwicklungspotenziale für
gefährdete Lebensräume der Wälder gesichert und weiterentwickelt werden.
Hiermit sollen zugleich die Populationen der angrenzenden, vorrangig zu
sichernden Kernlebensräume im Bereich des Roßkopfes stabilisiert und gefördert
sowie die Biotopverbundfunktionen für Waldarten mit großen Arealansprüchen
gesichert werden. Zugleich dient das Gebiet der Erhaltung der Bodenschutzfunktionen
des Waldes für relativ naturnahe und gering beeinträchtigte Standorte. Das dargestellte Gebiet ist
geprägt durch Nadel-, Laub- und Mischwaldbestände. Auf Basaltdecken stocken
z. T. anspruchsvolle Buchenwaldgesellschaften. In dem dargestellten Gebiet
kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes
Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt
werden, dass die hervorragenden Lebensraumqualitäten und Verbundfunktionen
nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere sollen weitere Zerschneidungen
durch Straßentrassen vermieden werden. In den Nadelwaldbeständen soll
der Laubholzanteil deutlich erhöht werden.
Das dargestellte Gebiet soll aufgrund seiner besonderen Bedeutung und seines Entwicklungspotenzials für gefährdete Lebensräume und deren Arten gesichert und weiterentwickelt werden. Hiermit soll zugleich die Erhaltung und Entwicklung von Böden mit hervorragender Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften, die Sicherung geeigneter Retentionsräume, sowie die Bewahrung der hervorragenden Eignung für die naturbezogene Erholung gewährleistet werden. Das Gebiet umfasst stärker beeinträchtigte Auenbereiche des Weißen Mains und der warmen Steinach. Diese Bereiche weisen aufgrund der Standortgegebenheiten und des Artenspektrums der angrenzenden naturnäheren Auenabschnitte ein hervorragendes Potenzial für die Entwicklung von Fließgewässer- bzw. Auenlebensräumen und die Verbesserung des Biotopverbundes auf. In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere sind die Auenbereiche gegenüber Flächenansprüchen durch Bauvorhaben zu sichern und in ihrer Funktion als natürliche Lebens- und Retentionsräume zu verbessern. Weitere Beeinträchtigungen des Gewässers durch Querbauwerke sollen vermieden und seine Lebensraum- und Verbundfunktionen für Arten der Fließgewässer und Feuchtbiotope durch Verbesserungen von Gewässergüte, Gewässerbettstruktur und ökologischer Durchgängigkeit des Fließgewässers weiter gefördert werden. Vor allem soll die weitere Ausbreitung im Oberlauf vorkommender Arten wie Bachneunauge und Koppe gefördert werden.
Das dargestellte Gebiet soll aufgrund seiner besonderen Bedeutung und seines Entwicklungspotenzials für gefährdete Lebensräume und deren Arten erhalten und weiterentwickelt werden. Hiermit sollen zugleich die besonderen Landschaftsbildqualitäten und die besondere Eignung für die naturbezogene Erholung erhalten und entwickelt werden. Das Gebiet umfasst den Pilgramsreuther Sattel im Anstieg zum Steinwald mit der Niederung der Ödweißenbachaue. Es ist geprägt durch einen relativ hohen Grünlandanteil und verschiedene naturnahe Feuchtgebietskomplexe und eignet sich in besonderem Maße für den Anschluss an den Biotopverbund der Fließgewässerniederungen von Kösseine und Röslau. In dem dargestellten Gebiet kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass die besonderen Qualitäten und Entwicklungspotenziale des Vorbehaltsgebietes nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere sind Veränderungen des Wasserhaushalts durch Meliorationsmaßnahmen zu vermeiden. Zudem soll in dem dargestellten Gebiet eine standortangepasste Grünlandnutzung erhalten und ausgeweitet sowie die Anlage breiter Saumstreifen gefördert werden. Hiermit einhergehend soll zur Verbesserung der Landschaftsbildqualitäten die Dichte an Hecken bzw. Gehölzstrukturen erhöht werden. Das gesamte Gebiet ist entsprechend als Suchraum für Kompensationsmaßnahmen geeignet. |