6.6.3      Ziele für die einzelnen Teilräume

Das Landschaftserleben und -empfinden korreliert über das Landschaftsbild mit dem Erholungswert einer Landschaft für den Menschen. Eine abwechslungsreich strukturierte und gegliederte Landschaft mit einem abwechslungsreichen Relief und vielen naturnahen oder naturbetonten Elementen hat eine größere Erholungswirkung als eine Landschaft, die durch menschliche Einflüsse stark verändert und beeinflusst ist. Die Ziele für eine naturbezogene Erholung können daher nicht von den Zielen des Landschaftsbildes isoliert betrachtet werden, sondern nur im Einklang miteinander verwirklicht werden. Daher wird bei der Beschreibung dieser Ziele auch auf die Ziele des Landschaftsbildes verwiesen.

Im Folgenden werden die Landschaftsbildeinheiten mit hervorragender und besonderer Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung einer ruhigen, naturnahen Erholung genannt und für diese Teilräume gebietsspezifische Ziele aufgeführt.

Die Nummerierung vor den Zieltexten stellt einen Bezug zu der Zielkarte (Karte 4.5) her. Die Nummern wurden unterstrichen, sofern die beschriebenen Raumeinheiten überwiegend eine hervorragende Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung besitzen. Die Namen der jeweiligen Raumeinheiten wurden durch die Unterstreichung lediglich hervorgehoben. Ein Bezug zu deren Bedeutung besteht dadurch nicht.

 

Wälder des Frankenwaldes (I)

 

 

 

 

 

Gebiete mit Bedeutung für die Erhaltung und Entwicklung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung

 

E I 1

Die Erholungseignung der Rodungsinsel um Bad Steben soll im Sinne der Erholung im Rahmen einer Kur gesichert und wo nötig entwickelt werden. Dabei soll auf die Merkmale „Naturnähe“, „landschaftliche Eigenart“ und „Ruhe“ geachtet werden.  
Störungen der Gebiete mit einer hervorragenden Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz sollen vermieden werden.

   

Die größte Rodungsinsel im Frankenwald in der Region Oberfranken-Ost um das Radon-Kohlensäure-Naturmoor-Kurbad Bad Steben hat wichtige Funktionen für eine ruhige Erholung der Kurgäste um die Ortschaft. Große Teile des Gebietes zählen zu großflächig unzerschnittenen, lärmarmen Räumen, die für die Erholung eine besondere Bedeutung haben. Besonders hinsichtlich der Erholung im Rahmen eines Kuraufenthaltes soll das Gut „Ruhe“ nachhaltig gesichert werden.

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschafts­einheit (vgl. Ziel L I 1).

Das Gebiet südlich von Bad Steben zeichnet sich teilweise durch eine besondere Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz aus. Dieser hohe Grad an Naturnähe steigert maßgeblich die Erholungseignung des Raums und soll daher erhalten werden. Beeinträchtigungen oder Störungen der wertvollen Wiesenbrüterlebensräume durch die Erholungsnutzung sollen durch die Konzentration der Besucher auf konfliktarme Routen und Maßnahmen der Besucherlenkung vermieden werden.

E I 2

Die sehr hohe Erholungseignung des Höllentals soll erhalten und nachhaltig gesichert werden.    
Störungen der Gebiete mit einer hohen Bedeutung für den Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten sollen vermieden werden.

   

Durch die sehr hohe Eigenart, einen sehr hohen Grad an Naturnähe und großflächig unzerschnittene, lärmarme Zonen besitzt das Höllental eine hervorragende Bedeutung für die ruhige, naturnahe Erholung der Bevölkerung und ist ein beliebtes Ausflugsziel der Kurgäste in Bad Steben sowie überregionaler Besucher, die unter anderem dem Radfernweg „Euregio Egrensis“ folgen. Hinzu kommen mehrere attraktive kulturhistorische Anziehungspunke, die beworben und unterhalten werden (z.B. Besucherbergwerk Friedrich-Wilhelm-Stollen, Wasserkraftanlage, Walderlebnispfad).

Unter diesen Gesichtspunkten ist auch die von verschiedenen Initiativen geforderte Höllentalbahn kritisch zu sehen, da der Betrieb ein hohes Maß an Lärm- und Abgasbelastung mit sich bringt, die sich in einem engen Tal besonders negativ auswirkt. Entlang der Bahnlinie haben sich bedeutende Artvorkommen etabliert, die es zu erhalten gilt.

Das Höllental zeichnet sich durch einen hohen Wert für den Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten aus. Beeinträchtigungen oder Störungen der wertvollen Lebensräume durch die Erholungsnutzung sollen daher durch gezielte Besucherlenkungsmaßnahmen vermieden werden.

E I 3

Die Tallandschaft um die Ortschaft Reitzenstein soll als Voraussetzung für eine ruhige, naturnahe Erholung erhalten und im Westen durch die Entwicklung von Hecken oder Uferbegleitgehölzen strukturreicher entwickelt werden. Im Osten sollte die Erholungseignung durch eine Eingrünung der Abbauflächen erhöht werden.        
Die Tallandschaften von Culmitz, Döbrabach, Thronbach, Baiergrüner Bach und Lehstenbach südwestlich von Selbitz sollen gemäß ihres landschaftlichen Potenzials zu erholungswirksamen und abwechslungsreichen Bachauen entwickelt werden.   
Die für den Arten- und Biotopschutz wertvollen Bereiche der Talauen von Döbrabach und Thronbach sollen durch die Erholungsnutzung nicht beeinträchtigt werden.

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschafts­einheit (vgl. Ziel L I 3 und L I 6)

Die Talauen um den Döbrabach und Thronbach zeichnen sich durch eine besondere Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz und als Biotopverbundachsen von besonderer Bedeutung aus. Beeinträchtigungen oder Störungen der wertvollen Lebensräume durch die Erholungsnutzung sollen daher vermieden werden.

E I 4

Der Erholungswert des Forstes nördlich von Naila soll für die ruhige, naturbezogene Erholung erhalten und gesichert werden.
Dazu soll die Landschaftsbildeinheit als unzerschnittener Raum gesichert werden.    
Es sollte langfristig die Strukturvielfalt durch einen vermehrten Laubholzanteil verbessert werden.

Die Erholungseignung ergibt sich maßgeblich aus der Großflächigkeit des Forstes. Das Gebiet besitzt aufgrund seiner großen Ausdehnung ohne trennende Straßen einen hohen Erholungswert, was sich auch durch zahlreiche Wanderwege und Loipen durch den Forst widerspiegelt. Visuelle und akustische Störungen sind weitestgehend ausgeschlossen. Der Wald soll daher zur Aufrechterhaltung dieser Erholungsfunktion in seiner jetzigen Form und Ausdehnung erhalten und entwickelt werden.

Beeinträchtigungen des Forstes, die eine ruhige, naturbezogene Erholung mindern, z.B. durch erhöhte Lärmbelastung, sollen daher vermieden werden.

Zur Steigerung der Erholungseignung kann eine Erhöhung der Strukturvielfalt beitragen. Es sollte daher langfristig im Rahmen der Bewirtschaftung des Waldes eine Entwicklung zu einem höherem Laubholzanteil angestrebt werden.

E I 5

Im Selbitztal von Schauenstein bis Hölle soll die Grünlandnutzung der Aue erhalten werden. Die begleitenden Gehölze sollen gepflegt und gegebenenfalls ergänzt werden. Einflüsse, die die Erholungseignung beeinträchtigen, sollen vermieden werden,    
Im Talverlauf sollte in geeigneten Bereichen, unter Berücksichtigung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege (z.B. Wiesenbrüter), die Anlage und Ausschilderung von Wander- und Radwegen erfolgen.        
Die regional bedeutsame Biotopverbundachse des Selbitztals soll durch die Erholungsnutzung nicht beeinträchtigt werden.

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschaftseinheit (vgl. Ziel L I 4).

Die geringen Reliefunterschiede im Talbereich der Selbitz und ein reizvolles Landschaftsbild bieten gute Voraussetzungen für Radfahrer.

Bei allen Maßnahmen zur Steigerung der Erholungseignung soll berücksichtigt werden, dass das Gebiet eine besondere Bedeutung als Biotopverbundachse besitzt. Beeinträchtigungen oder Störungen der wertvollen Lebensräume durch die Erholungsnutzung sollen daher vermieden werden.

E I 6

Im Bereich des Geroldsgrüner Forstes, der Frankenwaldhochfläche zwischen Bernstein und Schwarzenbach a. Wald und des Rodachtals sollen die Merkmale „Großräumigkeit“, „Naturnähe“ und „Ruhe“ erhalten und nachhaltig gesichert werden.     
Es sollte langfristig in den nadelwalddominierten Bereichen eine standortheimische Artenzusammensetzung der Wälder entwickelt werden. Im Bereich der Täler und Rodungsinseln sollen Erstaufforstungen und Wiederbewaldung vermieden werden. Dabei sollen auf der Hochfläche die historischen Flurformen durch strukturierende Elemente erlebbar gemacht werden.
Die Wiesentäler sollen wieder durchgängig erlebbar gemacht werden. Es soll darauf hingewirkt werden, die störenden Fichtenriegel, die das Landschaftsempfinden beeinträchtigen, zu entfernen.  
Die kulturhistorisch wertvollen und als touristische Anziehungspunkte fungierenden Relikte der Flößerei im Frankenwald sollen erhalten werden, soweit dem nicht übergeordnete wasserwirtschaftliche oder naturschutzfachliche Ziele entgegen stehen.          
Die Aussichtspunkte sollen freigehalten werden.     
Störungen der Gebiete mit einer hohen Bedeutung für den Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten sollen vermieden werden. Es sollen keine unabgestimmten touristischen Maßnahmen, welche die Tier- und Pflanzenwelt stören, innerhalb der Ruhezonen des Naturparks durchgeführt werden.

   

Das Gebiet ist geprägt von großräumig unzerschnittenen und weitestgehend lärmfreien Räumen. Einzige Störungsquelle ist die B 173, die das Gebiet durchzieht. Die Merkmale „Unzerschnittenheit“ und „Ruhe“ sind der Garant für die hohe Erholungseignung des Raumes. Störende Einflüsse durch Lärm, die die Eignung des Raums für eine ruhige, naturbezogene Erholung einschränken oder eine Zerschneidung des Raums durch infrastrukturelle Maßnahmen, sollen daher vermieden werden.

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen, v. a. den Dreiklang aus „Rodungsinseln der Hochflächen – bewaldeten Hängen – grünlandgeprägten Wiesenauen“ erlebbar zu erhalten, gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschaftseinheit (vgl. Ziel L I 5, L I 7, L I 8)

Die Aussichtspunkte bilden attraktive Ziele oder Zwischenstops bei Wanderungen mit hervorragendem Ausblick, mit dem vielerorts auch geworben wird. Sie sollen von Bewuchs freigehalten werden, um den Blick über die ausgedehnten Höhen des Frankenwaldes oder in die typischen Täler zu erhalten. Gehölze, die den Blick einschränken, sollen regelmäßig zurückgeschnitten werden.

Das Gebiet zeichnet sich durch eine besondere Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz und als Biotopverbundachse von hervorragender Bedeutung aus. Beeinträchtigungen oder Störungen der wertvollen Lebensräume durch die Erholungsnutzung sollen daher vermieden werden.

 

Mittelvogtländisches Kuppenland und
Oberes Vogtland (II)

 


 

 

Gebiete mit Bedeutung für die Erhaltung und Entwicklung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung

 

E II 1

Im Saaletal an der Landesgrenze sowie im oberen Saaletal soll die Grünlandnutzung und die Strukturvielfalt erhalten und gepflegt werden.   
Es ist eine Freilegung der markanten Felsen an den Prallhängen, die Entwicklung von gliedernden Elementen an den Gleithängen sowie eine Entwicklung zu einem höherem Laubwaldanteil anzustreben.   
Das Angebot an Wander- und Radwegen entlang des Saaletals ab Joditz sollte verbessert werden, soweit dem nicht naturschutzfachliche Ziele entgegenstehen.   
Das für den Arten- und Biotopschutz wertvolle Tal soll durch die Erholungsnutzung nicht beeinträchtigt werden.

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschaftseinheit (vgl. Ziel L II 1, L II 2).

Die geringen Reliefunterschiede des Tals und ein reizvolles Landschaftsbild bieten gute Voraussetzungen für Radfahrer und Wanderer. Es sollte daher im Bereich flussabwärts von Joditz verstärkt die Anlage und Ausweisung von Wander- und Radwegen erfolgen, um eine Entflechtung der Nutzungen des Raumes zu ermöglichen. Dabei soll darauf geachtet werden, dass das Saaletal zudem für den Arten- und Biotopschutz und als Biotopachse von hervorragender Bedeutung ist. Beeinträchtigungen oder Störungen der wertvollen Lebensräume durch die Erholungsnutzung sollen daher durch gezielte Besucherlenkung vermieden werden.

E II 2

In der Aue der südlichen Regnitz soll die Grünlandnutzung erhalten werden. Es soll auf eine Extensivierung landwirtschaftlicher Flächen hingewirkt werden. Die Gewässerstruktur soll erhalten, das Ufergehölz erhalten und gepflegt werden.   
Die südliche Regnitz und ihr Einzugsgebiet ist für den Artenschutz äußerst wertvoll und soll durch die Erholungsnutzung nicht beeinträchtigt werden.

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschafts­einheit (vgl. Ziel L II 3)

Die südliche Regnitz mit ihrem Einzugsgebiet ist für den Arterhalt der Flussperlmuschel, für Wiesenbrüter sowie als Biotopverbundachse von äußerst hoher Bedeutung. Ökologisch empfindliche Teilbereiche sollen daher von der Erschließung ausgeschlossen werden, um Störungen der empfindlichen Arten zu vermeide

E II 3

Der Rehauer Forst soll als großflächig unzerschnittener und weitgehend lärmfreier Raum erhalten und nachhaltig gesichert werden. Der Laubwaldanteil sollte vor allem in Waldrandbereichen und um Teiche und Feuchtgebiete erhöht werden.  
In der gesamten Landschaftsbildeinheit soll die hervorragende Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz bei der Verwirklichung der Ziele einer ruhigen, naturnahen Erholung berücksichtigt werden.

   

Der Rehauer Forst zählt aufgrund seiner Größe zu den Gebieten mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung einer ruhigen, naturnahen Erholung. Darüber hinaus gehört er in weiten Teilen einer Zone von weitestgehend unzerschnittenen, lärmarmen Räumen mit besonderer Bedeutung für die Erholungsnutzung (siehe Inselkarte auf der Karte 4.5) an. Dem Aspekt der „Ruhe“ und „Unzerschnittenheit“ kommt daher bei der Erholungseignung eine besondere Bedeutung zu. Daher sollen Beeinträchtigungen durch Lärm, die die Eignung des Raumes für eine ruhige, naturbezogene Erholung einschränken oder eine Zerschneidung der Flächen bewirken, vermieden werden.

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschaftseinheit (vgl. Ziel L II 4)

Die gesamte Landschaftsbildeinheit besitzt eine hervorragende Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz sowie als Biotopverbundachse. Beeinträchtigungen oder Störungen, die sich durch eine Erholungsnutzung des Raumes ergeben, sollen daher vermieden werden.

 

Gebiete mit Bedeutung für die Erhaltung und Entwicklung einer stadtnahen, naturbezogenen Erholung


E II 4

Die Kulturlandschaft um Töpen soll als stadtnaher Erholungsraum erhalten und im Sinne einer verbesserten Erholungseignung vor allem in den lärmarmen Gebieten entwickelt werden.

Die stadtnahe Kulturlandschaft südlich von Töpen besitzt für die Stadt Hof auf Grund ihrer Stadtnähe sowie als überwiegend ländlich geprägtes Gebiet ein ausreichendes Potenzial für die Nah- und Feierabenderholung. Dieses Potenzial gilt es zu erhalten und für die Erholungsnutzung auszubauen. Naturnahe Strukturen sollen deshalb vorrangig erhalten werden und die Erlebniswirksamkeit der Kulturlandschaft erhöht werden. Hierzu sollen z.B. landschaftstypische, gliedernde Elemente und Strukturen entwickelt und ein kleinteiligeres und abwechslungsreicheres Nutzungsmuster angestrebt werden.

Das Erholungspotenzial des Gebietes gilt es durch die Anlage und den Erhalt von markierten Rad- und Wanderwegen zu erschließen, wobei die Wegeverbindungen möglichst auf bestehenden Feld- und Waldwegen geführt werden sollen.

E II 5

Das Obere Saaletal soll für die Stadt Hof als stadtnaher Erholungsraum gesichert werden. Die Zugänglichkeit und Erlebbarkeit des Raumes in Form von Spazierwegen soll erhalten und entwickelt werden.          
Um eine Beeinträchtigung des Gebietes in seinem hohen Wert für den Arten- und Biotopschutz möglichst zu minimieren, soll die Erholungsnutzung in ihrer Art und Intensität gesteuert werden.

   

Das obere Saaletal gehört zu den attraktiven Räumen für die naturbezogene Erholung im Nahbereich der Stadt Hof. Der unmittelbar an das Stadtgebiet angrenzende Talabschnitt weist ein hohes Erholungspotenzial auf und ist als Naherholungsgebiet für die Stadt Hof von hervorragender Bedeutung. Daher gilt es, den Raum in seiner Erholungseignung in vollem Umfang zu erhalten und das Erholungspotenzial des Gebietes durch die Anlage und den Erhalt eines geeigneten Wegenetzes ausreichend zu erschließen. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung (vgl. Ziel
L II 2
).

Die Attraktivität des Raums begründet sich auch durch die Naturnähe des Tals, das durch eine überwiegend hervorragende Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz und für den Biotopverbund gekennzeichnet ist. Beeinträchtigungen oder Störungen der wertvollen Lebensräume durch die Erholungsnutzung sollen daher so gering wie möglich gehalten werden. Durch Bewusstsein bildende und lenkende Maßnahmen soll bei den Besuchern Verständnis und Verantwortung für die Umwelt geweckt und so ein konfliktfreies Miteinander der Nutzungen ermöglicht werden.

E II 6

Die Kulturlandschaft um Feilitzsch soll als stadtnaher Erholungsraum erhalten und vor allem in den lärmarmen Gebieten im Sinne einer verbesserten Erholungseignung entwickelt werden.    
Die Erholungsnutzung soll so gestaltet werden, dass eine Beeinträchtigung der Teilgebiete, die für den Arten- und Biotopschutz von hervorragender oder besonderer Bedeutung sind, möglichst ausgeschlossen werden kann.
Der Park um den Theresienstein soll wegen seiner regionalen Bedeutung für die ruhige, naturbezogene Nah- und Feierabenderholung erhalten bleiben.

Die stadtnahe Kulturlandschaft südlich Feilitzsch besitzt für die Stadt Hof auf Grund ihrer Stadtnähe sowie als überwiegend ländlich geprägtes Gebiet ein ausreichendes Potenzial für die Nah- und Feierabend­erholung. Dieses Potenzial gilt es zu erhalten und für die Erholungsnutzung auszubauen. Naturnahe Strukturen sollen deshalb vorrangig erhalten und die Erlebnis­wirk­sam­keit der Kulturlandschaft erhöht werden. Hierzu sollen z.B. landschaftstypische, gliedernde Elemente und Strukturen entwickelt und ein kleinteiligeres und abwechslungsreicheres Nutzungsmuster angestrebt werden.

Das Erholungspotenzial des Gebietes gilt es durch die Anlage und den Erhalt von markierten Rad- und Wanderwegen zu erschließen, wobei die Wegeverbindungen möglichst auf bestehenden Feld- und Waldwegen geführt werden sollen.

Wegen seiner Erholungsinfrastruktur (Spielplatz, Aussichtspunkte), der stadtnahen Lage sowie des vorhandenen Wegenetzes weist der Park um den Theresienstein im Nordosten Hofs eine hervorragende Eignung für die Nah- und Feierabenderholung auf. Er erhält durch Einrichtungen wie Zoologischen und Botanischen Garten, Tennis, Reiten, Golf, Rodelbahn bzw. Rollschuh- und Schlittschuhmöglichkeiten eine zusätzliche Attraktivität.

E II 7

Die Kulturlandschaft um Köditz soll als stadtnaher Erholungsraum erhalten und im Sinne einer verbesserten Erholungseignung vor allem in den lärmarmen Gebieten entwickelt werden.   
Die großflächigen Wälder sollen für die ruhige, siedlungsnahe Erholung erhalten und zerschneidungswirksame Effekte vermieden werden. Langfristig sollte der Laubholzanteil erhöht und vielfältige Waldränder entwickelt werden.

Die Kulturlandschaft östlich Köditz besitzt für die Stadt Hof auf Grund ihrer Stadtnähe sowie als überwiegend ländlich geprägtes Gebiet ein ausreichendes Potenzial für die Nah- und Feierabend­erholung. Dieses Potenzial gilt es zu erhalten und für die Erholungsnutzung auszubauen. Naturnahe Strukturen sollen deshalb vorrangig erhalten und die Erlebnis­wirk­sam­keit der Kulturlandschaft erhöht werden. Hierzu sollen z.B. landschaftstypische, gliedernde Elemente und Strukturen entwickelt und ein kleinteiligeres und abwechslungsreicheres Nutzungsmuster angestrebt werden.

Das Erholungspotenzial des Gebietes gilt es durch die Anlage und den Erhalt von markierten Rad- und Wanderwegen zu erschließen, wobei die Wegeverbindungen möglichst auf bestehenden Feld- und Waldwegen geführt werden sollen.

Die Wälder westlich von Köditz besitzen für den Erhalt und die Entwicklung einer ruhigen, stadtnahen Erholung eine hervorragende Bedeutung aufgrund ihrer Unzerschnittenheit und Größe, besonders in der waldarmen Gegend um Hof. Sie sollen daher in ihrem Bestand erhalten werden. Zerschneidungswirksame Eingriffe innerhalb des Waldes sollen vermieden werden. Zur Verbesserung der Erholungseignung der vorhandenen Wälder sollte der Anteil vielfältiger, standortgerechter Laub- und Mischwälder durch entsprechende waldbauliche Maßnahmen erhöht werden. Daneben kommt der Entwicklung struktur- und laubholzreicher Waldränder wegen ihrer Vielfalt und den wechselnden Aspekten eine besondere Bedeutung für die Steigerung des Erholungswertes des Gebietes zu.

E II 8

Die Kulturlandschaft nordwestlich Regnitzlosau soll als stadtnaher Erholungsraum erhalten und im Sinne einer verbesserten Erholungseignung vor allem in den lärmarmen Gebieten entwickelt werden.

Die Kulturlandschaft nordwestlich Regnitzlosau besitzt auf Grund ihrer Stadtnähe sowie als überwiegend ländlich geprägtes Gebiet ein ausreichendes Potenzial für die Nah- und Feierabend­erholung. Dieses Potenzial gilt es zu erhalten und für die Erholungsnutzung auszubauen. Naturnahe Strukturen sollen deshalb vorrangig erhalten und die Erlebnis­wirk­sam­keit der Kulturlandschaft erhöht werden. Hierzu sollen z.B. landschaftstypische, gliedernde Elemente und Strukturen entwickelt und ein kleinteiligeres und abwechslungsreicheres Nutzungsmuster angestrebt werden.

Das Erholungspotenzial des Gebietes gilt es durch die Anlage und den Erhalt von markierten Rad- und Wanderwegen zu erschließen, wobei die Wegeverbindungen möglichst auf bestehenden Feld- und Waldwegen geführt werden sollen.

E II 9

Das Tal der Südlichen Regnitz soll für die Stadt Hof als stadtnaher Erholungsraum erhalten werden. Die Zugänglichkeit und Erlebbarkeit des Raumes in Form von Spazierwegen soll erhalten und entwickelt werden.   
Um eine Beeinträchtigung des Gebietes in seinem hohen Wert für den Arten- und Biotopschutz möglichst auszuschließen und zu minimieren, soll die Erholungsnutzung in ihrer Art und Intensität gesteuert und eine Entflechtung der Funktionen für den Naturschutz einerseits und als Erholungsort andererseits sichergestellt werden.

Das Tal der Südlichen Regnitz weist eine hervorragende Bedeutung für den Erhalt und die Entwicklung einer ruhigen, stadtnahen Erholung auf und ist daher als Nah­erholungsgebiet für die Stadt Hof von hervorragender Bedeutung. Daher gilt es, diesen Raum in seiner Erholungseignung zu erhalten und das Erholungspotenzial des Gebietes durch die Anlage und den Erhalt eines geeigneten Wegenetzes ausreichend zu erschließen. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen dienen ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung (vgl. Ziel L II 3).

Die Südliche Regnitz mit ihrem Einzugsgebiet ist für den Arterhalt von Flussperlmuschel und Wiesenbrütern sowie als Biotopverbundachse von äußerst wichtiger Bedeutung. Ökologisch empfindliche Teilbereiche sollen daher von der Erschließung ausgenommen werden, um Beeinträchtigungen der gefährdeten, störungsempfindlichen Arten auszuschließen.

 

Hochflächen des Frankenwaldes (III)

 


 

 

Gebiete mit Bedeutung für die Erhaltung und Entwicklung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung

E III 1

Die traditionelle Prägung der Hochfläche des Frankenwaldes als charakteristische Kulturland­schaft soll erhalten, gepflegt und optimiert werden. Insbesondere sollen die historischen Flurformen der Landschaftseinheit als sehenswürdige Objekte in ihrer Aussagekraft und Erlebbarkeit erhalten und gestärkt werden.   
Die Wälder der Hochfläche sollen für die ruhige, naturbezogene Erholung als geschlossenes und von störenden Lärmquellen weitgehend unbeeinträchtiges Waldgebiet erhalten werden.      
Die Erholungsnutzung soll so gestaltet werden, dass eine Beeinträchtigung der Teilgebiete, die für den Arten- und Biotopschutz von hervorragender oder besonderer Bedeutung sind, möglichst ausgeschlossen werden kann.

   

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschafts­einheit (vgl. Ziel L III 1).

Die historischen Flurformen besitzen zudem Potenzial für die Entwicklung der Erholungsnutzung. Durch ihre Thematisierung und bewusste Einbindung in das Angebot für die ruhige, naturbezogene Erholung könnten sie zu einem Anziehungspunkt für Erholungssuchende und historisch Interessierte werden.

Fast die gesamte Landschaftsbildeinheit zählt zu den großflächig unzerschnittenen und lärmarmen Gebieten mit hervorragender Bedeutung für den Erhalt und die Entwicklung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung. Landschaftlicher Reiz, Ruhe und Unzerschnittenheit bilden ideale Vorraussetzungen für eine ruhige, naturbezogene Erholung. Daher sollen störende Eingriffe, die eine Zerschneidung oder eine Erhöhung des Lärmpegels zur Folge haben, vermieden werden.

Da die Großflächigkeit der Wälder einen wichtigen Aspekt ihrer besonderen Erlebniswirksamkeit darstellt, sollen sie als geschlossene, unzerschnittene Waldgebiete erhalten bleiben.

Der Westen der Landschaftsbildeinheit besitzt eine hervorragende Bedeutung, der östliche Teil überwiegend besondere Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz. Beeinträchtigungen oder Störungen der wertvollen Lebensräume durch die Erholungsnutzung sollen daher vermieden werden.

E III 2

Der Anstieg zum Frankenwald soll für die ruhige, naturbezogene Erholung in seiner Naturnähe und seiner hohen landschaftlichen Prägnanz erhalten und entwickelt werden. 
Beeinträchtigungen, die zu einer Minderung der Erholungseignung, v.a. der unzerschnittenen Waldflächen, durch Lärm oder zerschneidungsbedingte Effekte führen, sollen soweit wie möglich vermieden werden.     

   

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschafts­einheit (vgl. Ziel L III 2).

Der nördliche Teil der Landschaftsbildeinheit zählt in den Hochlagen des Anstiegs zu den großflächig unzerschnittenen und lärmarmen Gebieten mit hervorragender Bedeutung für den Erhalt und die Entwicklung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung. Landschaftlicher Reiz, Ruhe und Unzerschnittenheit bilden ideale Vorraussetzungen für eine ruhige, naturbezogene Erholung. Daher sollen störende Eingriffe, die zu Zerschneidungen führen oder eine Erhöhung des Lärmpegels zur Folge haben, vermieden werden.

Das zusammenhängende Waldgebiet des Anstiegs zum Frankenwald, das sich nach Norden weiter erstreckt, soll in seinem Bestand erhalten werden. Zerschneidungswirksame Eingriffe innerhalb des Waldes sollen vermieden werden.

E III 3

Das Erscheinungsbild und somit die Erholungseignung der Flächen um Marktleugast/Stammbach soll erhalten und gepflegt werden. An naturbetonten Strukturen ärmere Teilbereiche sollen entsprechend dem sonstigen Erscheinungsbild der Landschaftsbildeinheit aufgewertet werden.    

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschaftseinheit (vgl. Ziel L III 4).

E III 4

Das Durchbruchstal der Steinach soll in seiner derzeitigen Form erhalten und gepflegt werden.    
Störungen, die eine Zerschneidung des großflächig unzerschnittenen und lärmarmen Raumes sowie des großflächig zusammenhängenden Waldgebietes zur Folge haben, sollen vermieden werden.      
Um eine Beeinträchtigung des Gebietes in seinem hohen Wert für den Arten- und Biotopschutz möglichst auszuschließen, soll die Erholungsnutzung in ihrer Art und Intensität gesteuert werden.

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschaftseinheit (vgl. Ziel L III 3).

Das Steinachtal zählt zu den großflächig unzerschnittenen und lärmarmen Gebieten mit hervorragender Bedeutung für den Erhalt und die Entwicklung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung. Landschaftlicher Reiz, Ruhe und Unzerschnittenheit bilden ideale Vorraussetzungen für eine ruhige, naturbezogene Erholung. Daher sollten störende Eingriffe, die eine Zerschneidung oder eine Erhöhung des Lärmpegels zur Folge haben, vermieden werden.

Das zusammenhängende Waldgebiet des Anstiegs zum Frankenwald, das sich nach Norden weiter erstreckt, soll in seinem Bestand erhalten werden. Zerschneidungswirksame Eingriffe innerhalb des Waldes sollen vermieden werden.

Die Anziehungskraft und Eignung des Erholungsraumes begründet sich u. a. aus seiner Naturnähe. Um diese zu erhalten, sollen sich Maßnahmen zur Entwicklung der Erholungseignung an der ökologischen Sensibilität des Raumes orientieren.

 

Münchberger Hochfläche (IV)

 


 

 

Gebiete mit Bedeutung für die Erhaltung und Entwicklung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung

 

E IV 1

Die Wälder westlich und südlich Konradsreuth sollen als großflächig unzerschnittene Wälder in ihrer Größe und Unzerschnittenheit erhalten werden. Zerschneidungswirksame Eingriffe sollen vermieden werden.      
Langfristig sollte eine Entwicklung zu standortheimischen Wäldern mit erhöhtem Laubholzanteil erfolgen.

Da die Großflächigkeit dieser Wälder einen wichtigen Aspekt ihrer besonderen Erlebniswirksamkeit darstellt, sollen die Wälder westlich und südlich Konradsreuth als geschlossene, unzerschnittene Waldgebiete erhalten bleiben.

Die Vielfalt und Großflächigkeit sind wichtige Faktoren für die Erholungseignung von Waldgebieten. Daher sollte langfristig eine Entwicklung zu standortnahen Mischwäldern erfolgen.

E IV 2

Die Erholungseignung des Oberlaufs der Sächsischen Saale soll erhalten werden. Maßgeblich dabei ist, dass der Charakter des Tals nicht wesentlich von Nutzungsänderungen verändert wird.
Die Erholungsnutzung soll so gestaltet werden, dass eine Beeinträchtigung der Teilgebiete, die für den Arten- und Biotopschutz von hervorragender oder besonderer Bedeutung sind, möglichst ausgeschlossen werden kann.

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschaftseinheit (vgl. Ziel L IV 1).

Das Gebiet besitzt eine überwiegend hervorragende Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz. Beeinträchtigungen oder Störungen der wertvollen Lebensräume durch die Erholungsnutzung sollen daher vermieden werden.

E IV 3

Die Erholungseignung der Kulturlandschaft um Rehau soll erhalten und entwickelt werden. An naturbetonten Strukturen ärmere Teilbereiche sollen durch gliedernde Strukturen aufgewertet werden.

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschaftseinheit (vgl. Ziel L IV 2).

E IV 4

Die Erholungseignung am Oberlauf der Selbitz von Helmbrechts bis Schauenstein soll erhalten und entwickelt werden.          
Zum besseren Landschaftserleben sollen ausgeschilderte Wander- und Radwanderwege, möglichst in Form von Rundwegen, angelegt und ausgewiesen werden, soweit dem nicht naturschutzfachliche Ziele entgegenstehen.      
Um eine Beeinträchtigung des Gebietes in seinem hohen Wert für den Arten- und Biotopschutz möglichst auszuschließen, soll eine Entflechtung der Funktionen des Raums für den Naturschutz einerseits und als Erholungsort andererseits umgesetzt werden.          

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschaftseinheit (vgl. Ziel L IV 3).

Um die Erholungseignung einer Landschaft optimal ausschöpfen zu können, muss das Gebiet für den Besucher gut zugänglich und erlebbar sein. Es soll daher dem Wanderer oder Radwanderer ein ansprechendes Angebot an markierten Wegen zur Verfügung gestellt werden, wobei insbesondere auch die Möglichkeit zu Rundwanderungen gegeben sein sollte.

Der Talraum hat für den Arten- und Biotopschutz sowie den Biotopverbund große Bedeutung. Beeinträchtigungen oder Störungen der wertvollen Lebensräume durch die Erholungsnutzung sollen daher durch Maßnahmen der Besucherlenkung vermieden werden.

E IV 5

Die Erholungseignung des Serpentinitzugs und des Haidbergs soll im Bereich der landschaftlich reizvolleren Bereiche erhalten und gepflegt werden. An naturbetonten Strukturen ärmere Teilbereiche sollen entsprechend dem sonstigen Erscheinungsbild der Landschaftsbildeinheit aufgewertet werden.
Die Erholungsnutzung soll so gestaltet werden, dass eine Beeinträchtigung der Teilgebiete, die für den Arten- und Biotopschutz von hervorragender oder besonderer Bedeutung sind, möglichst ausgeschlossen werden kann.
Die Unzerschnittenheit und Ruhe in dem Gebiet soll erhalten werden.    

Das Gebiet zählt zu den großflächig unzerschnittenen und lärmarmen Bereichen mit besonderer Bedeutung, südlich Zell und nördlich Sparneck mit hervorragender Bedeutung für den Erhalt und die Entwicklung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung. Landschaftlicher Reiz, Ruhe und Unzerschnittenheit bilden ideale Vorraussetzungen für eine ruhige, naturbezogene Erholung. Daher sollen störende Eingriffe, die eine Zerschneidung oder eine Erhöhung des Lärmpegels zur Folge haben, vermieden werden.

Das Gebiet zeichnet sich durch eine besondere Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz aus (Serpentinitstandorte). Die Erholungsnutzung soll daher so gestaltet werden, dass eine Koexistenz von Naturschutz und Erholungsnutzung ohne Konflikte gegeben ist.

Der Förmitzspeicher in der Landschaftsbildeinheit lädt unter anderem zum Baden, Surfen, Tauchen, Segeln, Angeln, Radeln und Wandern ein und ist ein starker Anziehungspunkt für Erholungssuchende aus der Region und weiter entfernten Gegenden. Die Entflechtung der Nutzungen und die Maßnahmen zum Schutz der Natur an diesem See sollen aufrechterhalten und fortgeführt werden.

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschafts­einheit (vgl. Ziel L IV 4).

E IV 6

Weitere Beeinträchtigungen der Erholungseignung des Anstiegs zur Münchberger Hochfläche durch zusätzliche Lärmbelastungen sollten vermieden werden.   

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschafts­einheit (vgl. Ziel L IV 5).

Der Wald und die Kulturlandschaft am Anstieg zur Münchberger Hochfläche wären auf Grund des reizvollen Landschaftsbildes, der Panoramamöglichkeiten und des bewegten Reliefs durchaus attraktiv für eine naturbezogene Erholung. Aufgrund der Kleinräumigkeit ist dieser Bereich durch die stark befahrene und im Anstieg sehr laute BAB A9 jedoch erheblich belastet. Dem Raum wurde daher trotz seiner Schönheit nur eine allgemeine Bedeutung für die naturbezogene Erholung zugewiesen. Weitere Beeinträchtigungen sollten hier dennoch vermieden werden, um das Potenzial der Landschaft nicht gänzlich zu verlieren.

 

Gebiete mit Bedeutung für die Erhaltung und Entwicklung einer stadt-nahen, naturbezogenen Erholung

 

E IV 7

Am Oberlauf der Sächsischen Saale sollen insbesondere entlang des Flusses Freiräume als stadtnahe Erholungsflächen gesichert und entsprechend dieser Zweckbestimmung aufgewertet werden.      
Die Erholungsnutzung soll so gestaltet werden, dass eine Beeinträchtigung der Teilgebiete, die für den Arten- und Biotopschutz von hervorragender oder besonderer Bedeutung sind, möglichst ausgeschlossen werden kann.

Flüsse und ihre Täler besitzen für den Menschen generell eine hohe Anziehungskraft und sind daher als Erholungslandschaften potenziell sehr gut geeignet. Das unmittelbar an die Stadt angrenzende Tal der oberen Sächsischen Saale besitzt für die Stadt Hof eine hervorragende Bedeutung. Das Tal soll daher als Erholungsraum und Naherholungsachse entwickelt und gesichert werden. Damit das Tal für die stadtnahe Erholung erhalten bleibt, sollten bei der weiteren Bebauung dieses Teils des Saaletals Freiräume entlang des Flusses gesichert und zu gut erreichbaren, stadtnahen Erholungsflächen entwickelt werden.

Die Anziehungskraft und Eignung des Erholungsraumes für die Feierabenderholung begründet sich hauptsächlich aus seiner Naturnähe als Gegensatz zum unruhigen Stadt- und Arbeitsleben. Um diese langfristig zu erhalten, sollen sich Maßnahmen zur Entwicklung der Erholungseignung an der ökologischen Sensibilität des Raumes orientieren.

E IV 8

Die Kulturlandschaft um Konradsreuth und der Münchberger Hochfläche soll als stadtnaher Erholungsraum erhalten und im Sinne einer verbesserten Erholungseignung vor allem in den lärmarmen Gebieten entwickelt werden.         
Die großflächigen Wälder sollen für die ruhige, siedlungsnahe Erholung erhalten und zerschneidungswirksame Effekte vermieden werden. Langfristig sollte der Laubholzanteil erhöht werden.      
Die Umgebung des Untreusees soll als Erholungsraum für die Bevölkerung erhalten werden. Die räumliche Trennung in Naturschutzbereiche und Erholungsraum soll beibehalten werden.

Die Kulturlandschaft östlich Konradsreuth besitzt für die Stadt Hof aufgrund ihrer Stadtnähe sowie als überwiegend ländlich geprägtes Gebiet ein ausreichendes Potenzial für die Nah- und Feierabend­erholung. Dieses Potenzial gilt es zu erhalten und für die Erholungsnutzung auszubauen. Naturnahe Strukturen sollen deshalb vorrangig erhalten werden und die Erlebniswirksamkeit der Kulturlandschaft erhöht werden. Hierzu sollen z.B. landschaftstypische, gliedernde Elemente und Strukturen entwickelt und ein kleinteiligeres und abwechslungsreicheres Nutzungsmuster angestrebt werden.

Das Erholungspotenzial des Gebietes gilt es durch die Anlage und den Erhalt von markierten Rad- und Wanderwegen zu erschließen, wobei die Wegeverbindungen möglichst auf bestehenden Feld- und Waldwegen geführt werden sollen.

Die Wälder östlich Konradsreuth besitzen für den Erhalt und die Entwicklung einer ruhigen, stadtnahen Erholung eine hervorragende Bedeutung aufgrund ihrer Unzerschnittenheit und Größe, besonders in der waldarmen Gegend um Hof. Sie sollen daher in ihrem Bestand erhalten werden. Zerschneidungswirksame Eingriffe innerhalb des Waldes sollen vermieden werden. Zur Verbesserung der Erholungseignung der vorhandenen Wälder sollte der Anteil vielfältiger, standortgerechter Laub- und Mischwälder durch entsprechende waldbauliche Maßnahmen erhöht werden. Daneben kommt der Entwicklung struktur- und laubholzreicher Waldränder eine besondere Bedeutung für die Steigerung des Erholungswertes des Gebietes zu.

Der Untreusee hat seit seiner Entstehung nicht nur eine wichtige Bedeutung als Naherholungsgebiet für die Stadt Hof erlangt, sondern ist sowohl regional als auch überregional ein Anziehungspunkt für Erholungssuchende. Er verfügt über eine gute Infrastruktur ist fußläufig bzw. per Fahrrad oder den öffentlichen Personennahverkehr aus dem Stadtgebiet Hof erreichbar. Eine Besucherlenkung und Entflechtung der Nutzungen von Naturschutz und Erholungsraum erfolgt bereits und soll beibehalten werden.

E IV 9

Die Kulturlandschaft um Rehau soll als stadtnaher Erholungsraum gesichert und aufgewertet werden.

Die Kulturlandschaft um Rehau ist als stadtnaher Landschaftsraum für die Nah- und Feierabenderholung von hervorragender Bedeutung. Das Erholungspotenzial des Gebietes gilt es zu erhalten. Dabei gelten die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung (vgl. Ziel L IV 2).

 

Hohes Fichtelgebirge (V)

 


Gebiete mit Bedeutung für die Erhaltung und Entwicklung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung

E V 1

Die Landschaft des Hohen Fichtelgebirges mit dem darin liegenden Tal der Warmen Steinach ist als großflächig unzerschnittener und weitgehend lärmfreier Raum zu sichern. 
In den Waldgebieten sind zerschneidungswirksame Eingriffe zu vermeiden.
Langfristig sollen die Wälder zu naturnahen Mischwäldern mit erhöhtem Laubholzanteil entwickelt werden.      
Um eine Beeinträchtigung des Gebietes in seinem hohen Wert für den Arten- und Biotopschutz möglichst auszuschließen und zu minimieren, soll eine Entflechtung der Ansprüche an den Raum durch den Naturschutz einerseits und als Erholungsort andererseits umgesetzt werden. Die Besucher sollen über die ökologischen Besonderheiten des Raumes informiert werden und dadurch Verständnis für Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzes geweckt werden.          
Es ist darauf zu achten dass eine Übernutzung des Raums vermieden wird und so eine ruhige, naturnahe Erholung langfristig gewährleistet werden kann.

   

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschafts­einheit (vgl. Ziel L V 1, L V 10).

Da die Großflächigkeit der Wälder des Fichtelgebirges einen wichtigen Aspekt ihrer hervorragenden und weit über die Regionsgrenzen bekannten Erlebniswirksamkeit darstellt, sind sie als geschlossenes, unzerschnittenes Waldgebiet langfristig zu erhalten und zu optimieren.

Das Vorhandensein von Vielfalt auch an Baumarten ist ein wichtiger Faktor für die Erholungseignung von Waldgebieten. Daher soll in den Fichtenreinbeständen langfristig der Laubholzanteil erhöht werden.

Die großräumig unzerschnittenen Wälder sind durch eine überwiegend hervorragende Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz und für den Biotopverbund gekennzeichnet. Beeinträchtigungen oder Störungen der wertvollen Lebensräume, insbesondere des Schneeberggebietes, durch die Erholungsnutzung sollen daher vermieden werden. Durch Bewusstsein bildende und lenkende Maßnahmen soll bei den Besuchern Verständnis und Verantwortung für den Naturschutz geweckt werden.

Grundsätzlich soll der Raum nicht übernutzt werden, da zu viele touristische Einrichtungen eine ruhige, naturbezogene Erholung nachhaltig durch Lärmentwicklung, An- und Abfahrtsverkehr, Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und Verringerung der landschaftlichen Eigenart beeinträchtigen können.

E V 2

Der Oberlauf des Kornbachtals soll für die ruhige, naturbezogene Erholung in seiner Naturnähe, seiner teilweisen Unzerschnittenheit und seiner hohen landschaftlichen Eigenart erhalten und entwickelt werden.          
Die Erholungsnutzung soll so gestaltet werden, dass eine Beeinträchtigung der Teilgebiete, die für den Arten- und Biotopschutz von hervorragender oder besonderer Bedeutung sind, möglichst ausgeschlossen werden kann.

   

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschafts­einheit (vgl. Ziel L V 3).

Das Gebiet um die Torfmoorhölle sowie die Bergwiesen der Offenlandbereiche um Kornbach zeichnen sich nicht nur durch ihren landschaftlichen Reiz, sondern auch durch eine hervorragende Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz aus. Beeinträchtigungen oder Störungen der wertvollen Lebensräume durch die Erholungsnutzung sollen daher vermieden werden.

Die Landschaftsbildeinheit liegt im Süden in einem ruhigen, unzerschnittenen Raum mit besonderer Bedeutung für eine ruhige, naturbezogene Erholung. Landschaftlicher Reiz, Ruhe und Unzerschnittenheit bilden ideale Vorraussetzungen für eine ruhige, naturbezogene Erholung. Daher sollen störende Eingriffe, die eine Zerschneidung oder eine Erhöhung des Lärmpegels zur Folge haben, vermieden werden.

E V 3

Die Landschaft um Bad Berneck mit dem Tälern der Ölschnitz und des Metzlersreuther Baches soll für die ruhige, naturbezogene Erholung in ihrer Naturnähe und ihrem hohen landschaftlichen Reiz erhalten und entwickelt werden. Beeinträchtigungen der Erholungseignung durch eine Vergrößerung des Verkehrslärms soll soweit wie möglich entgegengewirkt werden.   
Die Erholungsnutzung soll so gestaltet werden, dass eine Beeinträchtigung der Teilgebiete, die für den Arten- und Biotopschutz von hervorragender oder besonderer Bedeutung sind, möglichst ausgeschlossen werden kann.

   

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz des Fichtelgebirgsanstieges. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschafts­einheit (vgl. Ziel L V 2).

Nordbayerns einziges Kneipp-Heilbad, der Kneipp-Kurort und Luftkurort Bad Berneck, wirbt mit seiner entspannenden und ruhigen Atmosphäre. Diese Ruhe soll in den Bereichen, die nicht durch den Verkehr der B 2 betroffen ist, erhalten werden. Wo möglich sollte auf eine Verringerung des Lärms hingewirkt werden.

Die Anziehungskraft und Eignung des Erholungsraumes begründet sich hauptsächlich aus seiner Naturnähe. Um diese zu erhalten, sollen sich Maßnahmen zur Entwicklung der Erholungseignung an der ökologischen Sensibilität des Raumes orientieren.

E V 4

Die Erholungseignung der Rodungsinseln Bischofsgrün und Warmensteinach, Fichtelberg/Mehlmeisel und Nagel soll erhalten und gepflegt werden.
Die Erholungsnutzung soll so gestaltet werden, dass eine Beeinträchtigung der Teilgebiete, die für den Arten- und Biotopschutz von hervorragender oder besonderer Bedeutung sind, möglichst ausgeschlossen werden kann.
Dem Verlust des ursprünglichen Charakters durch eine touristische Übernutzung oder übermäßige Bebauung soll vorgebeugt werden.

   

Die Eignung der Landschaftseinheiten für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz der charakteristischen Rodungsinseln. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschaftseinheit (vgl. Ziele L V 4, L V 6, L V 7, L V 9).

Teilweise ist im Offenlandbereich der Rodungsinseln, speziell in Warmensteinach, eine ruhige, naturbezogene Erholung nur eingeschränkt durchführbar, da diverse Einrichtungen der touristischen Infrastruktur das Landschaftserleben beeinträchtigen. Diese Entwicklung soll in der Weise gelenkt werden, die einer ruhigen, naturbezogenen Erholung gerecht wird.

Ansonsten liegen die Rodungsinseln Warmensteinach, Fichtelberg und Nagel überwiegend in großflächig unzerschnittenen und lärmarmen Gebieten mit mindestens besonderer Bedeutung für den Erhalt und die Entwicklung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung. Landschaftlicher Reiz, Ruhe und Unzerschnittenheit bilden ideale Vorraussetzungen für eine ruhige, naturbezogene Erholung. Daher sollen weitere störende Eingriffe vermieden werden.

Die Rodungsinseln zeichnen sich teilweise auch durch einen hohen Wert für den Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten aus. Ökologisch besonders interessant sind das Tal des Weißen Mains oder die Wiesen um Fichtelberg, Bischofsgrün, Warmensteinach, Mehlmeisel und Nagel. Die Erholungsnutzung soll dort so gestaltet werden, dass eine Koexistenz von Natur und Erholung ohne erhebliche Beeinträchtigungen möglich ist.

E V 5

Der Arzberger Forst soll für die ruhige, naturbezogene Erholung in seiner Naturnähe und großflächigen, zusammenhängenden Ausdehnung erhalten und entwickelt werden.   
Die Landschaft soll als großflächig unzerschnittener und weitgehend lärmfreier Raum gesichert werden. Auf eine langfristige Erhöhung des Laubwaldanteils soll hingewirkt werden, sofern dies mit den Zielen des Arten- und Biotopschutzes in Einklang gebracht werden kann.

Das große zusammenhängende Nadelwaldgebiet soll in seiner Ausprägung erhalten werden. Es besitzt aufgrund seiner besonderen Größenausdehnung besondere Bedeutung für den Erhalt und die Entwicklung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung. Um die Erholungsfunktion des Raumes zu erhalten, soll der Wald daher in seiner Größe und als relativ unzerschnitten erhalten und gepflegt werden.

In Teilbereichen ist eine langfristige Erhöhung des Laubwaldanteils anzustreben, um den Wald für Erholungssuchende abwechslungsreicher und somit attraktiver zu gestalten. Dies soll jedoch mit den Zielen des Naturschutzes abgewogen werden.

Das Gebiet besitzt fast flächendeckend eine hervorragende Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz und den Biotopverbund. Die Erholungsnutzung soll so gestaltet werden, dass eine Koexistenz von Naturschutz und Erholungsnutzung ohne gegenseitige Beeinträchtigung gegeben ist.

E V 6

Die Erholungseignung des Raumes um Bad Alexandersbad soll für eine ruhige, naturbezogene Erholung u. a. im Rahmen einer Kur erhalten und in Teilbereichen entwickelt werden.           
Einer Ausweitung der verlärmten Bereiche und weiteren Beeinträchtigung des Erlebniswertes soll entgegengewirkt werden.   
Die Erholungsnutzung soll so gestaltet werden, dass eine Beeinträchtigung der Teilgebiete, die für den Arten- und Biotopschutz von hervorragender oder besonderer Bedeutung sind, möglichst ausgeschlossen werden kann.

   

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschaftseinheit (vgl. Ziel L V 8).

Der Bereich außerhalb des Beeinträchtigungskorridors um die Bundesstraße B 303 zählt zu den großflächig unzerschnittenen und lärmarmen Gebieten mit besonderer Bedeutung für den Erhalt und die Entwicklung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung. Landschaftlicher Reiz, Ruhe und Unzerschnittenheit bilden ideale Vorraussetzungen für eine ruhige, naturbezogene Erholung. Daher sollen störende Eingriffe, die eine Zerschneidung oder eine Erhöhung des Lärmpegels zur Folge haben, besonders hinsichtlich des Kurbetriebes, vermieden werden.

Die Wälder des angrenzenden Fichtelgebirges haben für den Arten- und Biotopschutz eine hervorragende Bedeutung. Es soll daher eine Entflechtung der Nutzungen erfolgen, damit der Schutz der Natur durch die Erholung möglichst nicht eingeschränkt wird.

E V 7

Der Bereich der Landschaft um den Ruhberg soll für die ruhige, naturbezogene Erholung in seiner Naturnähe und seinem hohen landschaftlichen Abwechslungsreichtum erhalten und entwickelt werden.
Die Landschaft soll als großflächig unzerschnittener und weitgehend lärmfreier Raum gesichert werden.

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschaftseinheit (vgl. Ziel L V 5).

Das Gebiet besitzt fast flächendeckend eine hervorragende Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz und den Biotopverbund. Die Erholungsnutzung soll so gestaltet werden, dass eine Koexistenz von Naturschutz und Erholungsnutzung ohne gegenseitige Beeinträchtigung gegeben ist.

Die großen zusammenhängenden Laubwälder sollen in ihrer Form und Ausprägung erhalten werden. Sie besitzen in ihrer besonderen Größenausdehnung hervorragende Bedeutung für den Erhalt und die Entwicklung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung.

 

Selb-Wunsiedler Hochfläche (VI)

 


 

Gebiete mit Bedeutung für die Erhaltung und Entwicklung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung

E VI 1

Das Erscheinungsbild der Hochfläche um Selb, um Thiersheim und Arzberg, um Thierstein und Marktleuthen sowie zwischen Marktleuthen und Selb soll insbesondere in den von Verkehrslärm nicht beeinträchtigen Zonen gepflegt, erhalten, entwickelt und optimiert werden.       
Die Erholungsnutzung soll so gestaltet werden, dass eine Beeinträchtigung der Teilgebiete, die für den Arten- und Biotopschutz von hervorragender oder besonderer Bedeutung sind, möglichst ausgeschlossen werden kann.
Die historischen Kulturlandschaftselemente der Landschaftseinheit sollen als sehenswürdige Objekte in ihrer Aussagekraft erhalten und gestärkt werden.        
Einer zusätzlichen Zerschneidung und Verlärmung soll entgegengewirkt werden und Teile der Landschaft sollen als großflächig unzerschnittener und weitgehend lärmfreier Raum gesichert werden. Weiteren Beeinträchtigungen der Erholungseignung in diesen Bereichen soll soweit wie möglich entgegengewirkt werden.

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschaftseinheit (vgl. Ziel L VI 11, L VI 6, L VI 2, L VI 1).

Die Talräume sind durch eine überwiegend hervorragende Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz und für den Biotopverbund gekennzeichnet. Beeinträchtigungen oder Störungen der wertvollen Lebensräume durch die Erholungsnutzung sollen daher vermieden werden.

Die historischen Kulturlandschaftselemente, wie z.B. die Burgen, Keller oder der Wartberg, mit ihrer historischen und landschaftsästhetischen Bedeutung sollen in die Entwicklung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung einfließen und somit die Attraktivität des Raumes steigern.

Die Merkmale „Unzerschnittenheit“ und „Ruhe“ sind der Garant für eine ruhige siedlungsnahe Erholung und daher von nachhaltiger Bedeutung für die Erholung des Menschen. Zwischen Marktleuten, dem Selber Forst, Höchstädt bei Thiersheim, Sinatengrün und Röslau liegt ein großer Bereich mit besonderer, südwestlich Schönwald, entlang des Fichtelgebirgsanstiegs sowie östlich von Selb zum Selber Forst hin mit hervorragender Bedeutung für die ruhige, naturbezogene Erholung aufgrund der Unzerschnittenheit und Größe. Zerschneidungswirksame Effekte sollen daher in diesen Bereichen vermieden werden, um ungestörte, lärmarme Räume für die Attraktivität dieses Erholungsraumes zu erhalten.

E VI 2

Die Erholungseignung des Selber, Kaiserhammer und Hohenberger Forstes, der Häusellohe und des Stein- bzw. Hengstbergs soll erhalten und entwickelt werden.          
Die Landschaft soll in Teilbereichen als großflächig unzerschnittener und weitgehend lärmfreier Raum gesichert werden. Einer zusätzlichen Zerschneidung und Verlärmung soll entgegengewirkt werden.      
Die Erholungsnutzung soll so gelenkt werden, dass eine Beeinträchtigung der Teilgebiete, die für den Arten- und Biotopschutz von hervorragender oder besonderer Bedeutung sind, möglichst ausgeschlossen werden kann.
Die prägenden Moorgebiete sollen erhalten werden.

Die Bereiche besitzen v. a. auf Grund ihrer Nähe zu einem größeren Siedlungszentrum eine hohe Bedeutung für eine naturbezogene Erholung und sind für Bevölkerung und Touristen gleichermaßen attraktiv, wie das dichte Netz an Wanderwegen beweist.

Die Waldflächen östlich Selber Vorwerk und Silberbach sind großflächig unzerschnitten und nahezu lärmfrei und daher von hervorragender Bedeutung, der Westteil des Kaiserhammer Forstes besitzt aufgrund seiner Unzerschnittenheit und Ruhe besondere Bedeutung für die Erhaltung und Entwicklung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung. Um diese besonderen Qualitäten des Raums für die Erholungseignung der Landschaft zu erhalten, soll einer Zunahme von Störeinflüssen durch Lärm und zerschneidungswirksamen Eingriffen entgegengewirkt werden.

Der überwiegende Bereich der Fläche ist durch eine wenigstens besondere Bedeutung, Bereiche nördlich der Eger, die Häusellohe, der Hengstberg, sowie der Nachtberg, der Hinterwald und der Steinberg durch hervorragende Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz und für den Biotopverbund gekennzeichnet. Beeinträchtigungen oder Störungen der wertvollen Lebensräume durch die Erholungsnutzung sollen daher vermieden werden. Durch Bewusstsein bildende und lenkende Maßnahmen soll bei den Besuchern Verständnis und Verantwortung für den Naturschutz geweckt werden.

Die prägenden Moorgebiete (z.B. Häusellohe) sind u. a. durch Verbuschung gefährdet. Dem ist durch entsprechende Pflegemaßnahmen (Offenhaltung, Moorrenaturierung etc.) entgegenzuwirken.

E VI 3

Die Erholungseignung der Weißenstädter Hochfläche soll erhalten und entwickelt werden. In Teilbereichen soll durch die Entwicklung von strukturierenden Elementen die Attraktivität des Raumes noch gesteigert werden.         
Die Waldflächen um Buchberg/Dürnberg sollen langfristig in einen naturnahen Wald mit erhöhtem Laubholzanteil entwickelt werden.       
Das vorhandene Wegenetz soll so erhalten und gestaltet werden, dass die Landschaft in ihrer Vielfalt und mit ihren Kulturlandschaftelementen für Wanderer möglichst in Form von Rundwegen erschlossen und erlebbar ist.
Einer zusätzlichen Zerschneidung und Verlärmung soll entgegengewirkt werden.       
Die Erholungsnutzung soll so gestaltet werden, dass eine Beeinträchtigung der Teilgebiete, die für den Arten- und Biotopschutz von hervorragender oder besonderer Bedeutung sind, möglichst ausgeschlossen werden kann.

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich neben dem Weißenstädter See als Hauptattraktion in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschaftseinheit (vgl. Ziel L VI 5 und L VI 8).

Die Vielfalt und Schönheit der Landschaft soll durch den Erholungssuchenden erlebbar werden. Es soll daher das Netz von markierten Wanderwegen ausgebaut werden, wobei insbesondere auch die Möglichkeit zu Rundwanderungen gegeben sein sollte.

Der Raum westlich von Weißenstadt zählt zu den großflächig unzerschnittenen und lärmarmen Gebieten mit teilweise hervorragender Bedeutung für den Erhalt und die Entwicklung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung. Landschaftlicher Reiz, Ruhe und Unzerschnittenheit bilden ideale Vorraussetzungen für eine ruhige, naturbezogene Erholung. Daher sollen störende Eingriffe, die eine Zerschneidung oder eine Erhöhung des Lärmpegels zur Folge haben, vermieden werden.

Die Anziehungskraft und Eignung des Erholungsraumes begründet sich hauptsächlich aus seiner Naturnähe. Um diese zu erhalten, sollen sich Maßnahmen zur Entwicklung der Erholungseignung an der ökologischen Sensibilität des Raumes orientieren.

E VI 4

Das Egertal soll für die ruhige, naturbezogene Erholung in seiner Naturnähe und seinem hohen landschaftlichen Abwechslungsreichtum erhalten werden. 
Um eine Beeinträchtigung des Gebietes in seinem hohen Wert für den Arten- und Biotopschutz und den Biotopverbund möglichst auszuschließen und zu minimieren, soll die Erholungsnutzung in ihrer Art und Intensität gesteuert werden.

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer ursprünglichen Flusslandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschaftseinheit (vgl. Ziel L VI 7). Das Erleben der Flusslandschaft ist in dem an Felsen reichen Gewässerabschnitt bei der Neudorfer Mühle stark beeinträchtigt, da hier, bedingt durch ein Stromkraftwerk, die Eger auf ca. 100 m Länge trocken fällt.

Der Talraum ist durch eine überwiegend hervorragende Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz und für den Biotopverbund gekennzeichnet. Beeinträchtigungen oder Störungen der wertvollen Lebensräume durch die Erholungsnutzung sollen daher vermieden werden. Durch bewusstseinsbildende und lenkende Maßnahmen soll bei den Besuchern Verständnis und Verantwortung für den Naturschutz geweckt werden.

E VI 5

Die traditionelle Prägung der Kulturlandschaft der Hochfläche um Tröstau und Wunsiedel soll erhalten und gepflegt werden und insbesondere die Kulturlandschaftselemente der Landschaftseinheit als sehenswürdige Objekte in ihrer Aussagekraft und Erlebbarkeit erhalten und gestärkt werden.      
Die prägenden Feuchtbereiche und Vermoorungen im Zeitelmoos sollten durch Wiedervernässung und Wiederanstau weiter entwickelt und optimiert werden, offene Teilbereiche wieder vernetzt werden. Weitere Eingriffe mit zerschneidungswirksamen Effekten sollen vermieden werden.         
Die Erholungsnutzung soll so gestaltet werden, dass eine Beeinträchtigung der Teilgebiete, die für den Arten- und Biotopschutz von hervorragender oder besonderer Bedeutung sind, möglichst ausgeschlossen werden kann.

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschafts­einheit (vgl. Ziel L VI 9 und L VI 10).

Die Kulturlandschaftselemente mit ihrer historischen und landschaftsästhetischen Bedeutung sollen in die Entwicklung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung einfließen und somit die Attraktivität des Raumes steigern.

Um die Attraktivität des Zeitelmoos zu steigern, sollten die Vermoorungen und offenen Feuchtbereiche, die den Landschaftscharakter dieses Moorgebietes entscheidend prägen, durch Vernässungen und Wiederanstau weiter entwickelt und ausgeweitet werden. Eine weitere Zerschneidung des Waldes soll vermieden werden, da die Merkmale Ruhe und Unzerschnittenheit ein besonderes Merkmal für die Erholungseignung darstellen.

Der Wald um das Zeitelmoos und das Röslautal zeichnen sich durch eine hervorragende Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz und den Biotopverbund aus. Beeinträchtigungen oder Störungen der wertvollen Lebensräume durch die Erholungsnutzung sollen daher vermieden werden.

E VI 6

Die Gutswaldung soll für die ruhige, naturbezogene Erholung in ihrer großflächigen, zusammenhängenden Ausdehnung erhalten und entwickelt werden.      
Der Nadelwald sollte langfristig durch eine Erhöhung des Laubwaldanteils in seiner Vielfalt verbessert werden.         
Die Erholungsnutzung soll so gestaltet werden, dass eine Beeinträchtigung der Teilgebiete, die für den Arten- und Biotopschutz von hervorragender oder besonderer Bedeutung sind, möglichst ausgeschlossen werden kann.
Weiteren Beeinträchtigungen der Erholungseignung durch Verkehrslärm soll soweit wie möglich entgegengewirkt werden.

Das große zusammenhängende Nadelwaldgebiet soll in seiner Ausprägung erhalten werden. Es besitzt aufgrund seiner Größenausdehnung besondere Bedeutung für den Erhalt und die Entwicklung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung. Um die Erholungsfunktion des Raumes zu erhalten, soll der Wald daher in seiner Größe und als relativ unzerschnittener Raum erhalten und gepflegt werden.

In Teilbereichen sollte durch eine langfristige Erhöhung des Laubwaldanteils der Wald für Erholungssuchende abwechslungsreicher und somit attraktiver gestaltet werden. Dies soll jedoch mit den Zielen des Naturschutzes abgewogen werden.

Der feuchte Bereich nördlich von Oberthölau besitzt eine hervorragende Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz. Die Erholungsnutzung soll daher so gestaltet werden, dass eine Koexistenz von Naturschutz und Erholungsnutzung ohne gegenseitige Beeinträchtigung gegeben ist.

Ruhe stellt eine Voraussetzung für die Regeneration der menschlichen Leistungsfähigkeit dar. Durch die angrenzende Autobahn ist diese Ruhe im gesamten Waldbereich stark eingeschränkt. Auf Grund der anzustrebenden, möglichst ruhigen, naturbezogenen Erholung sollen daher Maßnahmen, die zu einer weiteren Vergrößerung der Lärmbelastung führen und somit ein Erleben der Landschaft zusätzlich beeinträchtigen, vermieden werden.

E VI 7

Das Erscheinungsbild des Röslautals bei Seußen soll erhalten und in an naturbetonten Strukturen ärmeren Teilbereichen entsprechend dem sonstigen Erscheinungsbild des Tals entwickelt werden.          
Die Erholungsnutzung soll so gestaltet werden, dass eine Beeinträchtigung der Teilgebiete, die für den Arten- und Biotopschutz von hervorragender oder besonderer Bedeutung sind, möglichst ausgeschlossen werden kann.

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschaftseinheit (vgl. Ziel L VI 12).

Im Hinblick auf eine langfristige Erhaltung des naturnahen Landschaftsbildes als wesentliche Voraussetzung der Erholungseignung soll besonderer Wert auf den Schutz der landschaftsprägenden Biotope im Talraum gelegt werden.

E VI 8

Das Gebiet um den Wartberg bei Längenau soll für die ruhige, naturbezogene Erholung in seiner Naturnähe und seinem hohen landschaftlichen Abwechslungsreichtum erhalten werden.       
Die Landschaft soll als großflächig unzerschnittener und weitgehend lärmfreier Raum gesichert werden. 
Um eine Beeinträchtigung des Gebietes in seinem hohen Wert für den Arten- und Biotopschutz möglichst auszuschließen und zu minimieren, sollen die Möglichkeiten zur Steuerung und Regulierung der Besucherdichte ausgeschöpft werden.

Die Erholungseignung ergibt sich aus der Qualität des Landschaftsbildes, die Ziele begründen sich daher in erster Linie aus dem Bestreben, das Landschaftsbild zu erhalten und entwickeln (vgl. Ziel L VI 1).

Der Wartberg um Längenau zählt zu den großflächig unzerschnittenen und lärmarmen Gebieten mit hervorragender Bedeutung für den Erhalt und die Entwicklung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung. Landschaftlicher Reiz, Ruhe und Unzerschnittenheit bilden hier ideale Vorraussetzungen für eine ruhige, naturbezogene Erholung. Daher sollten störende oder zerschneidungswirksame Eingriffe vermieden werden.

Das Gebiet zeichnet sich durch eine durchwegs mindestens besondere, in weiten Teilen hervorragende Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz aus. Beeinträchtigung oder Störung der wertvollen Lebensräume durch die Erholungsnutzung sollen daher vermieden werden. Durch bewusstseinsbildende und lenkende Maßnahmen soll bei den Besuchern Verständnis und Verantwortung für die Umwelt geweckt werden und eine Nutzung des Raumes im gegenseitigen Einvernehmen ermöglichen.

 

Steinwald (VII)

 

 


 

Gebiete mit Bedeutung für die Erhaltung und Entwicklung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung

E VII 1

Im Bereich des Anstiegs zum Steinwald sollen insbesondere die Talräume als erlebnisreiche Teilbereiche in ihrer Eignung für die ruhige, naturbezogene Erholung erhalten und entwickelt werden.          
Dabei soll darauf geachtet werden, dass die Erholungsnutzung so gestaltet wird, dass eine Beeinträchtigung der für den Arten- und Biotopschutz wertvollen Talbereiche möglichst ausgeschlossen werden kann. An naturbetonten Strukturen ärmere Teilbereiche, wie die Hänge und Kuppen sollen entsprechend dem sonstigen Erscheinungsbild des Raumes aufgewertet werden.    
Die besonderen historischen Kulturlandschaftselemente der Landschaftseinheit sollen als sehenswürdige Objekte in ihrer Aussagekraft erhalten und gestärkt werden.

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschafts­einheit (vgl. Ziel L VII 1).

Im Hinblick auf eine langfristige Erhaltung des naturnahen Landschaftsbildes als wesentliche Voraussetzung der Erholungseignung soll besonderer Wert auf den Schutz der landschaftsprägenden Biotope in den Talräumen gelegt werden.

Die Landschaftseinheit zeichnet sich durch das Vorkommen von militärhistorischen Kulturlandschaftselementen (z.B. kurbayerische Landesdefensionslinien am Mascher Berg) aus. Diese sollen als ablesbare und erlebbare Zeugnisse der Geschichte der Landschaft in ihrer Substanz und Aussagekraft erhalten werden. Zudem besitzen diese Elemente ein Potenzial für die Entwicklung der Erholungsnutzung. Die bewusste Einbindung der historischen Kulturlandschaftselemente in das Angebot für die ruhige, naturbezogene Erholung könnte zu einer Steigerung der Attraktivität des Erholungsraumes beitragen.

E VII 2

IDer Wald um den Roßkopf soll in seiner Erholungseignung erhalten und entwickelt werden. Es soll eine langfristige Entwicklung zu einem standortheimischen Mischwald angestrebt werden. 
Der Wald soll für die ruhige, naturbezogene Erholung als geschlossenes Waldgebiet erhalten werden.     
Die Erholungsnutzung soll so gestaltet werden, dass eine Beeinträchtigung für den Arten- und Biotopschutz möglichst ausgeschlossen werden kann.

Die Erholungseignung ergibt sich vor allem aus der Großflächigkeit des Waldes. Daher soll die großflächige Unzerschnittenheit des Waldes erhalten werden. Maßnahmen, die einen zerschneidungswirksamen Effekt besitzen, sollen vermieden werden.

Vielfalt an Baumarten und Großflächigkeit sind wichtige Faktoren für die Erholungseignung von Waldgebieten. Daher soll langfristig der Umbau der Wälder zu standortheimischen Mischwäldern erfolgen.

Der Wald hat für den Arten- und Biotopschutz sowie den Biotopverbund eine hervorragende Bedeutung. Es soll daher eine Entflechtung der Nutzungen erfolgen, damit der Schutz der Natur durch die Erholung möglichst nicht eingeschränkt wird.

E VII 3

Das ursprüngliche und reizvolle Erscheinungsbild des Steinwaldes soll erhalten und gepflegt werden. Es soll eine langfristige Entwicklung zu einem standortheimischen Mischwald angestrebt werden. 
Der Steinwald soll für die ruhige, naturbezogene Erholung als unzer-schnittenes, geschlossenes und von störenden Lärmquellen weitgehend unbeeinträchtiges Waldgebiet erhalten werden. Um eine Beeinträchtigung des Gebietes in seinem hohen Wert für den Arten- und Biotopschutz möglichst auszuschließen, sollen Maßnahmen zur Besucherlenkung umgesetzt werden.

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschaftseinheit (vgl. Ziel L VII 2).

Vielfalt an Gehölzarten und Großflächigkeit sind wichtige Faktoren für die Erholungseignung von Waldgebieten. Daher sollte langfristig eine Entwicklung der Wälder zu standortheimischen Mischwäldern angestrebt werden.

Die Wälder des Steinwaldes haben für den Arten- und Biotopschutz eine hervorragende Bedeutung. Es soll daher eine Entflechtung der Nutzungen erfolgen, damit der Schutz der Natur durch die Erholung möglichst nicht eingeschränkt wird.

Vielfalt an Gehölzarten und Großflächigkeit sind wichtige Faktoren für die Erholungseignung von Waldgebieten. Daher sollte langfristig eine Entwicklung der Wälder zu standortheimischen Mischwäldern angestrebt werden.

Die Wälder des Steinwaldes haben für den Arten- und Biotopschutz eine hervorragende Bedeutung. Es soll daher eine Entflechtung der Nutzungen erfolgen, damit der Schutz der Natur durch die Erholung möglichst nicht eingeschränkt wird.

 

Täler der Schorgast und des Weißen Mains (VIII)

 


 

 

Gebiete mit Bedeutung für die Erhaltung und Entwicklung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung

E VIII 1

Im Trebgasttal, im Tal des Weißen Mains zwischen Himmelkron und Kauerndorf, sowie im Schorgasttal zwischen Untersteinach und Kauerndorf sollen die erlebnisreichen Bereiche in ihrer Eignung für die ruhige, naturbezogene Erholung erhalten und entwickelt werden. An naturbetonten Strukturen ärmere Teilbereiche sollen entsprechend dem sonstigen Erscheinungsbild der Täler aufgewertet werden.
Weiteren Beeinträchtigungen der Erholungseignung durch Verkehrslärm soll soweit wie möglich entgegengewirkt werden.    
Das vorhandene Wegenetz soll so erhalten und ggf. erweitert werden, dass die Landschaft in ihrer Vielfalt für (Rad-)Wanderer möglichst in Form von Rundwegen erschlossen und erlebbar ist.    
Um eine Beeinträchtigung des Gebietes in seinem hohen Wert für den Arten- und Biotopschutz möglichst auszuschließen, soll eine Entflechtung der Funktionen des Raums für den Naturschutz einerseits und als Erholungsort andererseits umgesetzt werden.

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschaftseinheit (vgl. Ziel L VIII 5).

Um die Erholungseignung einer Landschaft optimal ausschöpfen zu können, muss das Gebiet für den Besucher zugänglich und erlebbar sein. Das flache Gelände im Talbereich bietet sich für Radwanderungen oder leichte Wanderstrecken an. Es soll daher dem Wanderer oder Radwanderer ein ansprechendes Angebot an markierten Wegen zur Verfügung gestellt werden, wobei insbesondere auch die Möglichkeit zu Rundwanderungen für Erholungssuchende von Bedeutung ist.

Die Talräume zeichnen sich durch eine hervorragende Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz aus. Beeinträchtigungen oder Störungen der wertvollen Lebensräume durch die Erholungsnutzung sollen daher vermieden werden.

Die Täler müssen durch zahlreiche Straßen, die entlang der Talräume verlaufen, als verlärmt angesehen werden. Weiteren Maßnahmen, die die Erholungseignung beeinträchtigen, soll daher entgegengewirkt werden.

E VIII 2

Die Erholungseignung des Muschelkalkrückens westlich Neuenmarkt, soll erhalten, gepflegt und entwickelt werden. Das hohe Potenzial der Muschelkalkplatten für eine reich strukturierte Heckenlandschaft soll genutzt werden, um den Eigenartswert wieder anzuheben.

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschaftseinheit (vgl. Ziel L VIII 2).

Die Landschaft besitzt bei weitem nicht den hohen Anteil an Diversität und Strukturdichte wie die benachbarten Gebiete Bergfeld oder Lanzendorf. Auf Grund der gleichen Geologie wäre jedoch auch hier die Entwicklung einer ganz eigenen und damit für das Gebiet charakteristischen Heckenlandschaft möglich. Dies würde auch auf die landschaftliche Attraktivität und damit die Bedeutung für eine naturbezogene Erholung positiv wirken.

E VIII 3

Der Erholungswert der Schorgastebene bei Neuenmarkt soll erhalten, gepflegt und in Teilbereichen entwickelt werden. Dazu sollen naturnahe und traditionell geprägte Teilbereiche erhalten werden. An naturbetonten Strukturen ärmere Teilbereiche sollen gemäß der Eigenart und dem Erscheinungsbild der umgebenden Landschaft entwickelt werden.    
Weiteren Beeinträchtigungen der Erholungseignung durch zusätzliche Lärmbelastung soll soweit möglich entgegengewirkt werden.       
Die Erholungsnutzung soll so gestaltet werden, dass eine Beeinträchtigung für den Arten- und Biotopschutz ausgeschlossen werden kann. Von einer Entwicklung der Zugänglichkeit der Auwaldbereiche im Schorgasttal ist aus Gründen des Natur- und Artenschutzes abzusehen.

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschaftseinheit (vgl. Ziel L VIII 2).

Ruhe stellt eine Voraussetzung für die Regeneration der menschlichen Leistungsfähigkeit dar. Teilweise ist diese Ruhe durch den Verkehr nicht mehr gegeben. Daher sollen Maßnahmen, die zu einer Vergrößerung der Lärmbelastung führen und somit ein Erleben der Landschaft zusätzlich beeinträchtigen, vermieden werden.

E VIII 4

Im Bereich des Sandsteinrückens südöstlich von Kulmbach soll die Erholungseignung des Raumes erhalten und entwickelt werden. Dazu sollen naturnahe und traditionell geprägte Teilbereiche erhalten werden. An naturbetonten Strukturen ärmere Teilbereiche sollen gemäß der Eigenart und dem Erscheinungsbild der umgebenden Landschaft entwickelt werden.

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschaftseinheit (vgl. Ziel L VIII 4).

E VIII 5

Die Erholungseignung des Lanzendorfer Heckengebietes, die durch das reizvolle historische Landschaftsbild maßgeblich geprägt ist, soll erhalten, und gepflegt werden.     
Die Erholungsnutzung soll so gesteuert werden, dass eine Beeinträchtigung der Teilgebiete, die für den Arten- und Biotopschutz von hervorragender oder besonderer Bedeutung sind, ausgeschlossen werden kann. Von der Anlage neuer Wegeführungen im Lanzendorfer Heckengebiet ist aus Gründen des Natur- und Artenschutzes abzusehen.

   

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschaftseinheit (vgl. Ziel L VIII 6).

Die Anziehungskraft und Eignung des Erholungsraumes begründet sich hauptsächlich aus seiner hohen Strukturvielfalt. Um diese zu erhalten, sollen sich Maßnahmen zur Entwicklung der Erholungseignung an der ökologischen Sensibilität des Raumes orientieren. Besonders die wertgebenden Vogelarten sind möglichen Beeinträchtigungen durch Störungen ausgesetzt. Auf die Ausweitung des Wegenetzes sollte daher verzichtet werden.

Gebiete mit Bedeutung für die Erhaltung und Entwicklung einer stadt-nahen, naturbezogenen Erholung

E VIII 6

Die Täler von Weißem Main, Schorgast und Trebgast sollen als stadtnahe Freiräume mit Erholungsfunktion für die Bewohner des Stadtgebietes von Kulmbach erhalten und entwickelt werden.      
Die Erholungsnutzung soll so gestaltet werden, dass eine Beeinträchtigung der Teilgebiete, die für den Arten- und Biotopschutz von hervorragender oder besonderer Bedeutung sind, möglichst ausgeschlossen werden kann.

Die Talräume stellen wichtige erholungswirksame Freiräume im Osten Kulmbachs dar. Das Erholungspotenzial des Gebietes gilt es zu erhalten und zu entwickeln. Dabei dienen die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung (vgl. Ziel L VIII 1, L VIII 5).

Im Hinblick auf eine langfristige Erhaltung des naturnahen Landschaftsbildes als wesentliche Voraussetzung der Erholungseignung soll besonderer Wert auf den Schutz der landschaftsprägenden Biotope in den Talräumen gelegt werden.

E VIII 7

Die Kulturlandschaft des Muschelkalkrückens westlich von Neuenmarkt soll als stadtnaher Erholungsraum erhalten und entwickelt werden.      
Die Erholungsnutzung soll so gestaltet werden, dass eine Beeinträchtigung der Teilgebiete, die für den Arten- und Biotopschutz von hervorragender oder besonderer Bedeutung sind, möglichst ausgeschlossen werden kann.

Die Kulturlandschaft auf dem Muschelkalkrücken westlich Neuenmarkt ist als stadtnaher Landschaftsraum für die Nah- und Feierabenderholung von hervorragender Bedeutung. Das Erholungspotenzial des Gebietes gilt es zu erhalten. Dabei gelten die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung (vgl. Ziel L VIII 2).

Im Hinblick auf eine langfristige Erhaltung des naturnahen Landschaftsbildes als wesentliche Voraussetzung der Erholungseignung soll besonderer Wert auf den Schutz der landschaftsprägenden Biotope gelegt werden.

E VIII 8

Der stadtnahe Bereich des Sandsteinrücken südöstlich von Kulmbach soll als siedlungsnaher Erholungsraum gesichert, in seinem traditionellen Er­schei­nungscharakter erhalten und bezüglich seiner naturbezogenen Erlebnis­vielfalt entwickelt werden.           
Die großflächigen Wälder sollen für die ruhige, siedlungsnahe Erholung erhalten und zerschneidungswirksame Eingriffe vermieden werden. Langfristig sollte der Laubholzanteil erhöht werden.     
Die Erholungsnutzung soll so gestaltet werden, dass eine Beeinträchtigung der Teilgebiete, die für den Arten- und Biotopschutz von hervorragender oder besonderer Bedeutung sind, möglichst ausgeschlossen werden kann.

Der Sandsteinrücken ist mit seinen waldbestandenen Anstiegen und landwirtschaftlich genutzten Hochflächen für die Nah- und Feierabenderholung von hervorragender Bedeutung. Das Erholungspotenzial des Gebietes gilt es zu erhalten. Dabei dienen die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung (vgl. Ziel L VIII 4).

Die großflächigen Hangwälder besitzen für den Erhalt und die Entwicklung einer ruhigen, stadtnahen Erholung eine hervorragende Bedeutung aufgrund ihrer Unzerschnittenheit und Größe. Sie sollen daher in ihrem Bestand erhalten werden. Zerschneidungswirksame Eingriffe innerhalb des Waldes sollen vermieden werden. Zur Verbesserung der Erholungseignung der vorhandenen Wälder sollte der Anteil vielfältiger, standortgerechter Laub- und Mischwälder durch entsprechende waldbauliche Maßnahmen erhöht werden. Daneben kommt der Entwicklung struktur- und laubholzreicher Waldränder eine besondere Bedeutung für die Steigerung des Erholungswertes des Gebietes zu.

Im Hinblick auf eine langfristige Erhaltung des naturnahen Landschaftsbildes als wesentliche Voraussetzung der Erholungseignung soll besonderer Wert auf den Schutz der landschaftsprägenden Biotope gelegt werden.

E VIII 9

Die Kulturlandschaft nordwestlich Bindlach und Goldkronach soll als stadtnaher Erholungsraum erhalten und im Sinne einer verbesserten Erholungseignung vor allem in den lärmarmen Gebieten entwickelt werden.     
Die Erholungsnutzung soll so gestaltet werden, dass eine Beeinträchtigung der Teilgebiete, die für den Arten- und Biotopschutz von hervorragender oder besonderer Bedeutung sind, möglichst ausgeschlossen werden kann.

Die Kulturlandschaft zwischen Bindlach und Goldkronach besitzt nördlich von Bayreuth aufgrund ihrer Stadtnähe sowie als überwiegend ländlich geprägtes Gebiet ein ausreichendes Potenzial für die Nah- und Feierabenderholung. Dieses Potenzial gilt es zu erhalten und für die Erholungsnutzung auszubauen. Naturnahe Strukturen sollen deshalb vorrangig erhalten werden und die Erlebniswirksamkeit der Kulturlandschaft erhöht werden. Hierzu sollen z.B. landschaftstypische, gliedernde Elemente und Strukturen entwickelt und ein kleinteiligeres und abwechslungsreicheres Nutzungsmuster angestrebt werden.

Das Erholungspotenzial des Gebietes gilt es durch die Anlage und den Erhalt von markierten Rad- und Wanderwegen zu erschließen, wobei die Wegeverbindungen möglichst auf bestehenden Feld- und Waldwegen geführt werden sollen.

Im Hinblick auf eine langfristige Erhaltung des naturnahen Landschaftsbildes als wesentliche Voraussetzung der Erholungseignung soll besonderer Wert auf den Schutz der landschaftsprägenden Biotope gelegt werden.

 

Kulmbacher Hügellandschaft (IX)

 


Gebiete mit Bedeutung für die Erhaltung und Entwicklung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung

E IX 1

Die Erholungseignung des Gebiets nördlich Kulmbach um den Patersberg soll erhalten und entwickelt werden. Es sollen naturnahe und traditionell geprägte Teilbereiche erhalten werden. An naturbetonten Strukturen ärmere Gebiete sollen gemäß der Eigenart und dem Erscheinungsbild der umgebenden Landschaft entwickelt werden.          
Einer Ausweitung der verlärmten Bereiche und weiteren Beeinträchtigung des Erlebniswertes soll entgegengewirkt werden.

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschaftseinheit (vgl. Ziel L IX 1).

Der westliche Teil der Landschaftsbildeinheit südlich Kirchleus gehört zu den unzerschnittenen, lärmarmen Zonen der Region. Störende Einflüsse durch Lärm, die die Eignung des Raums für eine ruhige, naturbezogene Erholung einschränken, sollen daher vermieden werden.

E IX 2

Die Erholungseignung des Raums südwestlich Stadtsteinach und des Bergfeldes, der durch das reizvolle historische Landschaftsbild maßgeblich geprägt ist, soll erhalten, gepflegt und gesichert werden.      
Die Erholungsnutzung ist so zu steuern, dass eine Beeinträchtigung der Teilgebiete, die für den Arten- und Biotopschutz von hervorragender oder besonderer Bedeutung sind, ausgeschlossen werden kann. Von der Anlage neuer Wegeführungen im Bergfeld ist aus Gründen des Natur- und Artenschutzes abzusehen.

   

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschafts­einheit (vgl. Ziel L IX 2).

Die Anziehungskraft und Eignung des Erholungsraumes begründet sich hauptsächlich aus seiner hohen Strukturvielfalt. Um diese zu erhalten, sollen sich Maßnahmen zur Entwicklung der Erholungseignung an der ökologischen Sensibilität des Raumes orientieren. Besonders die wertgebenden, überaus seltenen und störungsempfindlichen Vogelarten sind durch möglichen Beeinträchtigungen gefährdet. Auf die Entwicklung der Zugänglichkeit, z.B. durch die Ausweitung des Wegenetzes, sollte daher konsequent verzichtet werden. Die bestehenden Wegeverbindungen sollten mit den Belangen des Artenschutzes abgeglichen und ggf. zurückgebaut werden.

 

Gebiete mit Bedeutung für die Erhaltung und Entwicklung einer stadtnahen, naturbezogenen Erholung

 

E IX 3

Das Gebiet nördlich Kulmbach um den Patersberg soll als stadtnaher Erholungsraum vor allem in den lärmarmen Gebieten gesichert, in seinem traditionellen Erscheinungscharakter erhalten und bezüglich seiner naturbe­zogenen Erlebnisvielfalt entwickelt werden.    
Die Zugänglichkeit und Erlebbarkeit des Raumes in Form von Spazierwegen soll erhalten und entwickelt werden.          
Einer zusätzlichen Zerschneidung und Verlärmung soll entgegengewirkt werden und Teile der Landschaft sollen als großflächig unzerschnittener und weitgehend lärmfreier Raum gesichert werden. Weiteren Beeinträchtigungen der Erholungseignung in diesen Bereichen durch Lärm soll soweit möglich entgegengewirkt werden.           
Die großflächigen Wälder sollen für die ruhige, siedlungsnahe Erholung erhalten und zerschneidungswirksame Eingriffe vermieden werden. Langfristig sollte der Laubholzanteil erhöht werden.

Der Patersberg und sein Umland im Norden Kulmbachs bildet in seiner kulturlandschaftlichen Prägung einen deutlichen Kontrast zum städtischen Umfeld Kulmbachs und eignet sich daher hervorragend für die stadtnahe, naturbezogene Erholung.

Zur Sicherung und Aufwertung der Erholungseignung des Raumes sollen vorhandene naturbetonte und das Landschaftsbild gliedernde Strukturen erhalten, zusätzliche gliedernde Elemente und Strukturen in landschaftstypischer Weise entwickelt und stellenweise ein kleinteiligeres und abwechslungsreicheres Nutzungsmuster angestrebt werden.

Das Erholungspotenzial des Gebietes gilt es durch die Anlage und den Erhalt von markierten Rad- und Wanderwegen zu erschließen, wobei die Wegeverbindungen möglichst auf bestehenden Feld- und Waldwegen geführt werden sollen.

Die Merkmale „Unzerschnittenheit“ und „Ruhe“ sind der Garant insbesondere auch für eine ruhige, siedlungsnahe Erholung. Vor allem im Erholungsraum um Städte sind weitgehend unzerschnittene und lärmarme Räume von nachhaltiger Bedeutung für die Erholung der Menschen. Nördlich Veitlahm bis zur Grenze der Landschaftsbildeinheit finden sich Flächen, die auf Grund ihrer großflächigen Unzerschnittenheit und Ruhe eine besondere Bedeutung für die Erholungseignung des Raumes besitzen. Daher sollen zerschneidungswirksame Effekte in diesen Bereichen vermieden werden, um für die Feierabenderholung ein Potenzial an ungestörten Räumen im stadtnahen Bereich zu erhalten.

Die Wälder um den Patersberg besitzen für den Erhalt und die Entwicklung einer ruhigen, stadtnahen Erholung eine hervorragende Bedeutung aufgrund ihrer Unzerschnittenheit und Größe. Sie sollen daher in ihrem Bestand erhalten werden. Zerschneidungswirksame Eingriffe innerhalb des Waldes sollen vermieden werden. Zur Verbesserung der Erholungseignung der vorhandenen Wälder sollte der Anteil vielfältiger, standortgerechter Laub- und Mischwälder durch entsprechende waldbauliche Maßnahmen erhöht werden. Daneben kommt der Entwicklung struktur- und laubholzreicher Waldränder eine besondere Bedeutung für die Steigerung des Erholungswertes des Gebietes zu.

E IX 4

Das Bergfeld und seine Umgebung südwestlich Stadtsteinach soll als stadtnaher Erholungsraum gesichert, in seinem traditionellen Erscheinungs­charakter und in seiner naturbezogenen Erlebnisvielfalt erhalten werden.

   

Das Bergfeld und seine Umgebung südwestlich Stadtsteinach bilden in ihrer kulturlandschaftlich historischen Prägung einen deutlichen Kontrast zum städtischen Umfeld Kulmbachs und eignen sich daher hervorragend für die stadtnahe, naturbezogene Erholung.

Zur Sicherung und Aufwertung der Erholungseignung des Raumes sollen die regional einmaligen Heckenstrukturen mit ihren bedeutenden Artvorkommen und das naturbetonte Landschaftsbild erhalten und gepflegt werden. Besonders die wertgebenden Vogelarten sind möglichen Beeinträchtigungen durch Störungen ausgesetzt. Auf die Entwicklung der Zugänglichkeit, z.B. durch die Ausweitung des Wegenetzes, sollte daher konsequent verzichtet werden. Die bestehenden Wegeverbindungen sollten mit den Belangen des Artenschutzes abgeglichen und ggf. zurückgebaut werden.

 

Region des Roten Mains (X)

 


Gebiete mit Bedeutung für die Erhaltung und Entwicklung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung

E X 1

Das Tal des Roten Mains und das obere Maintal sollen für die ruhige, naturbezogene Erholung in seiner Naturnähe und seiner hohen landschaftlichen Charakteristik erhalten und entwickelt werden.      
Die Erholungsnutzung soll so gestaltet werden, dass eine Beeinträchtigung der Teilgebiete, die für den Arten- und Biotopschutz von hervorragender oder besonderer Bedeutung sind, möglichst ausgeschlossen werden kann. Weiteren Beeinträchtigungen der Erholungseignung soll soweit möglich entgegengewirkt werden.

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer in dieser Ausprägung charakteristischen Tallandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschaftseinheit (vgl. Ziel L X.1).

Im Hinblick auf eine langfristige Erhaltung des naturnahen Landschaftsbildes als wesentliche Voraussetzung der Erholungseignung soll besonderer Wert auf den Schutz der landschaftsprägenden Biotope in den Talräumen gelegt werden.

Ruhe stellt eine Voraussetzung für die Regeneration der menschlichen Leistungsfähigkeit dar. In Teilbereichen ist diese Ruhe durch das Verkehrsaufkommen nicht mehr gegeben. Im Zuge der Erhaltung bzw. Entwicklung einer möglichst ruhigen, naturbezogenen Erholung sollen daher Maßnahmen, die zu einer Vergrößerung der Lärmbelastung führen und somit das Erleben der Landschaft zusätzlich beeinträchtigen, vermieden werden.

E X 2

Die Erholungseignung des Keuper-Lias-Gebietes südwestlich Kulmbach, sowie im Hügelland zwischen Bayreuth und Kulmbach soll erhalten und gepflegt werden. Dazu sollen naturnahe und traditionell geprägte Teilbereiche erhalten werden. An naturbetonten Strukturen ärmere Teilbereiche sollen gemäß der Eigenart und dem Erscheinungsbild der umgebenden Landschaft entwickelt werden.          
Einer Zerschneidung und Verlärmung nicht beeinträchtigter Gebiete durch Verkehrslärm soll entgegengewirkt werden.

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschaftseinheit (vgl. Ziel L X 2 und L X 3).

Der Bereich westlich Kulmbach gehört größtenteils zu den großflächig unzerschnittenen und weitestgehend lärmfreien Gebieten mit hervorragender Bedeutung, entlang des Albtraufs überwiegend denjenigen mit besonderer Bedeutung an. Um diese Bereiche langfristig zu sichern und so eine ruhige, naturbezogene Erholung auf großen Flächen langfristig zu gewährleisten, sollen zerschneidungswirksame und lärmsteigernde Eingriffe vermieden werden.

E X 3

Die Wälder des Limmersdorfer Forstes sollen für die ruhige, naturbezogene Erholung als geschlossenes und von störenden Lärmquellen weitgehend unbeeinträchtiges Waldgebiet erhalten werden. Zerschneidungswirksame Eingriffe sollen unterbleiben.         
Der Laubholzanteil sollte langfristig erhöht werden.
Einer zusätzlichen Zerschneidung und Verlärmung soll entgegengewirkt werden.       
Die Erholungsnutzung soll so gestaltet werden, dass eine Beeinträchtigung der Teilgebiete, die für den Arten- und Biotopschutz von hervorragender oder besonderer Bedeutung sind, möglichst ausgeschlossen werden kann.

   

Da die Großflächigkeit des Forstes einen wichtigen Aspekt seiner besonderen Bedeutung für die Erhaltung und Entwicklung einer ruhigen, naturnahen Erholung darstellt, soll er als geschlossenes, unzerschnittenes Waldgebiet erhalten bleiben.

Das Vorkommen von Laubholzbeständen ist ebenfalls ein wichtiger Faktor für die Erholungseignung von Waldgebieten. Daher sollte ihr Anteil langfristig erhöht werden.

Der Forst zählt in einem großen Bereich im Süden zu den großflächig unzerschnittenen und lärmarmen Gebieten mit besonderer Bedeutung für den Erhalt und die Entwicklung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung. Da Ruhe und Unzerschnittenheit ideale Vorraussetzungen für eine ruhige, naturbezogene Erholung bilden, sollen störende Eingriffe, die eine Zerschneidung oder eine Erhöhung des Lärmpegels zur Folge haben, vermieden werden.

Die Anziehungskraft und Eignung des Erholungsraumes begründet sich hauptsächlich aus seiner Naturnähe. Um diese zu erhalten, sollen sich Maßnahmen zur Entwicklung der Erholungseignung an der ökologischen Sensibilität des Raumes orientieren.

E X 4

Die Erholungseignung der Herzogleiter soll erhalten und gepflegt werden. Einer zusätzlichen Zerschneidung soll entgegengewirkt werden.           
Fernblicke auf das Maintal und Bayreuth sollen erhalten und freigehalten werden.

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschaftseinheit (vgl. Ziel L X.5).

Fernblicke stellen Attraktionen sowie Routen- oder Etappenziele beim (Rad‑) Wandern dar. Die Ausblicke von der Hochfläche in das Tal des Roten Mains und auf Bayreuth sollen erhalten werden.

Gebiete mit Bedeutung für die Erhaltung und Entwicklung einer ruhigen, stadtnahen Erholung

 

E X 5

Das Tal des Roten Mains und das obere Maintal sollen aufgrund ihrer hervorragenden Bedeutung für die Nah- und Feierabenderholung der Bewohner von Kulmbach und Bayreuth als naturnahe Freiräume erhalten werden.           
Die Zugänglichkeit und Erlebbarkeit des Raumes in Form von Spazierwegen soll erhalten und entwickelt werden.          
Um eine Beeinträchtigung des Gebietes in seinem hohen Wert für den Arten- und Biotopschutz möglichst auszuschließen und zu minimieren, soll die Erholungsnutzung in Art und Intensität gesteuert werden, damit eine Entflechtung der Funktionen des Raums für den Naturschutz einerseits und als Erholungsort andererseits umgesetzt werden kann.

Das Naherholungsgebiet Mainaue ist hauptsächlich wegen seiner großen Baggerseen im Westen Kulmbachs bekannt. Im stadtnahen Bereich kann man surfen, segeln, baden, angeln, Rad fahren oder spazieren gehen. Mit Ausnahme der Stillgewässer bietet auch die Aue des Roten Mains nördlich Bayreuth ein reiches Angebot für die wohnortnahe Erholung.

Auch das übrige Gebiet des Oberen Mains und des Tals des Roten Mains gehört zu den Bereichen mit hervorragender Bedeutung für eine naturbezogene Erholung im Nahbereich der Städte Kulmbach und Bayreuth. Der unmittelbar westlich an das Stadtgebiet von Kulmbach angrenzende Talabschnitt mit seinem charakteristischen Landschaftsbild weist aufgrund der geringen städtischen Überprägung ein hohes Erholungspotenzial auf. Daher gilt es, den Raum in seiner Erholungseignung zu erhalten und das Erholungspotenzial des Gebietes durch die Anlage und den Erhalt eines geeigneten Wegenetzes – unter strikter Berücksichtigung der Belange des Arten- und Naturschutzes (vgl. unten) – ausreichend zu erschließen. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung (vgl. Ziel L X 1).

Der Talraum ist durch eine überwiegend hervorragende Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz (z.B. Weißstorch) und für den Biotopverbund gekennzeichnet. Beeinträchtigungen oder Störungen der wertvollen Lebensräume durch die ruhige, siedlungsnahe Erholungsnutzung sollen daher vermieden werden. Durch Bewusstsein bildende und lenkende Maßnahmen soll bei den Besuchern Verständnis und Verantwortung für den Naturschutz geweckt und eine Koexistenz von Naturschutz und Erholungsnutzung ohne gegenseitige Beeinträchtigung ermöglicht werden.

Auch in der Aue des Roten Mains an der Stadtgrenze von Bayreuth sollte den Anwohnern und Besuchern ein ansprechendes Angebot an markierten Wanderwegen zur Verfügung gestellt werden, wobei insbesondere auch die Möglichkeit zu Rundwanderungen gegeben sein sollte. Durch entsprechende Besucherlenkung sind Störungen von Natur- und Landschaft gezielt zu vermeiden.

E X 6

Das Keuper-Lias-Gebiet südwestlich Kulmbach soll als stadtnaher Erholungsraum gesichert, in seinem traditionellen Erscheinungscharakter erhalten und bezüglich seiner naturbezogenen Erlebnisvielfalt entwickelt werden.
Die großflächigen Wälder sollen für die ruhige, siedlungsnahe Erholung erhalten und zerschneidungswirksame Eingriffe vermieden werden. Langfristig sollte der Laubholzanteil erhöht werden.     
Einer zusätzlichen Zerschneidung und Verlärmung soll entgegengewirkt werden und Teile der Landschaft sollen als großflächig unzerschnittener und weitgehend lärmfreier Raum gesichert werden. Weiteren Beeinträchtigungen der Erholungseignung soll soweit wie möglich entgegengewirkt werden.

Das Keuper-Lias-Hügelland im Bereich südwestlich Kulmbach bildet in seiner kulturlandschaftlichen Prägung einen deutlichen Kontrast zum städtischen Umfeld Kulmbachs und eignet sich daher hervorragend für die stadtnahe, naturbezogene Erholung.

Zur Sicherung und Aufwertung der Erholungseignung des Raumes sollten daher vorhandene naturbetonte und das Landschaftsbild gliedernde Strukturen erhalten, zusätzliche gliedernde Elemente und Strukturen in landschaftstypischer Weise entwickelt und stellenweise ein kleinteiligeres und abwechslungsreicheres Nutzungsmusters angestrebt werden.

Die Wälder südlich Katschenreuth besitzen für den Erhalt und die Entwicklung einer ruhigen, stadtnahen Erholung eine hervorragende Bedeutung aufgrund ihrer Unzerschnittenheit und Größe. Sie sollen daher in ihrem Bestand erhalten werden. Zerschneidungswirksame Eingriffe innerhalb des Waldes sollen vermieden werden. Zur Verbesserung der Erholungseignung der vorhandenen Wälder sollte der Anteil vielfältiger, standortgerechter Laub- und Mischwälder durch entsprechende waldbauliche Maßnahmen erhöht werden. Daneben kommt der Entwicklung struktur- und laubholzreicher Waldränder eine besondere Bedeutung für die Steigerung des Erholungswertes des Gebietes zu.

Die Merkmale „Unzerschnittenheit“ und „Ruhe“ sind der Garant für eine ruhige, siedlungsnahe Erholung. Vor allem im Erholungsraum um Städte sind weitgehend unzerschnittene und lärmarme Räume von nachhaltiger Bedeutung für die Erholung der Menschen. Südlich des Mains finden sich bis Katschendorf Flächen, die auf Grund ihrer großflächigen Unzerschnittenheit und Ruhe eine überwiegend hervorragende Bedeutung für die Erholungseignung des Raumes besitzen. Daher sollen zerschneidungswirksame Eingriffe in diesen Bereichen vermieden werden, um auch für die Feierabenderholung ein Potenzial an ungestörten Räumen im stadtnahen Bereich zu erhalten.

E X 7

Das Hügelland zwischen Bayreuth und Kulmbach soll als stadtnaher Erholungsraum gesichert, in seinem traditionellen Erscheinungscharakter erhalten und bezüglich seiner naturbe­zogenen Erlebnisvielfalt entwickelt werden.
Die Erholungsnutzung soll so gestaltet werden, dass eine Beeinträchtigung der Teilgebiete, die für den Arten- und Biotopschutz von hervorragender oder besonderer Bedeutung sind, möglichst ausgeschlossen werden kann.

Das Hügelland zwischen Bayreuth und Kulmbach bildet in seiner kulturlandschaftlichen Prägung einen deutlichen Kontrast zum städtischen Umfeld Kulmbachs und eignet sich daher hervorragend für die stadtnahe, naturbezogene Erholung. Zur Sicherung und Aufwertung der Erholungseignung des Raumes sollten daher vorhandene naturbetonte und das Landschaftsbild gliedernde Strukturen erhalten, zusätzliche gliedernde Elemente und Strukturen in landschaftstypischer Weise entwickelt und stellenweise ein kleinteiligeres und abwechslungsreicheres Nutzungsmuster angestrebt werden.

Die Anziehungskraft und Eignung des Erholungsraumes für die Feierabenderholung begründet sich hauptsächlich aus seiner Naturnähe als Gegensatz zum unruhigen Stadt- und Arbeitsleben. Um diese zu erhalten, sollen sich Maßnahmen zur Entwicklung der Erholungseignung an der ökologischen Sensibilität des Raumes orientieren.

E X 8

Die Kulturlandschaft auf der Hochfläche um Ober- und Untergräfenthal und Theta soll als stadtnaher Erholungsraum erhalten und im Sinne einer verbesserten Erholungseignung vor allem in den lärmarmen Gebieten entwickelt werden.

Die Kulturlandschaft um Ober- und Untergräfenthal besitzt nördlich von Bayreuth aufgrund ihrer Stadtnähe sowie als überwiegend kulturlandschaftlich geprägtes Gebiet ein ausreichendes Potenzial für die Nah- und Feierabenderholung. Dieses Potenzial gilt es zu erhalten und für die Erholungsnutzung behutsam auszubauen. Naturnahe Strukturen sollen deshalb vorrangig erhalten werden und die Erlebniswirksamkeit der Kulturlandschaft erhöht werden. Hierzu sollen z.B. landschaftstypische, gliedernde Elemente und Strukturen entwickelt und ein kleinteiligeres und abwechslungsreicheres Nutzungsmuster angestrebt werden.

Das Erholungspotenzial des Gebietes gilt es durch die Anlage und den Erhalt von markierten Rad- und Wanderwegen zu erschließen, wobei die Wegeverbindungen möglichst auf bestehenden Feld- und Waldwegen geführt werden sollen.

E X 9

Die großflächige Waldfläche der Herzogsleiter soll für die ruhige, siedlungsnahe Erholung erhalten und zerschneidungswirksame Eingriffe vermieden werden. Langfristig sollte der Laubholzanteil erhöht werden.
Die Zugänglichkeit und Erlebbarkeit des Raumes in Form von Spazierwegen soll erhalten und entwickelt werden.          

Die weite, zusammenhängende Waldfläche besitzt für den Erhalt und die Entwicklung einer ruhigen, stadtnahen Erholung eine hervorragende Bedeutung aufgrund ihrer Unzerschnittenheit und Größe. Sie soll daher in ihrem Bestand erhalten werden. Zerschneidungswirksame Eingriffe innerhalb des Waldes sollen vermieden werden. Zur Verbesserung der Erholungseignung des Waldes sollte der Anteil vielfältiger, standortgerechter Laub- und Mischwälder durch entsprechende waldbauliche Maßnahmen erhöht werden. An den Grenzen zum Offenland kommt der Entwicklung strukturreicher, laubholzdominierter Waldränder eine hohe Bedeutung zu, da durch abwechslungsreichere Waldränder auch die Erholungseignung der angrenzenden Landschaftsbildeinheiten positiv beeinflusst werden kann.

Das Erholungspotenzial des Waldgebietes gilt es v.a. durch die Anlage und den Erhalt von markierten Rad- und Wanderwegen zu erschließen, wobei die Wegeverbindungen auf bestehen­den Waldwegen geführt werden sollen.

Darüber hinaus gelten die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung (vgl. Ziel L X 5).

E X 10

Die großflächige Waldfläche des Limmersdorfer Forstes soll für die ruhige, siedlungsnahe Erholung erhalten und zerschneidungswirksame Eingriffe vermieden werden. Langfristig sollte der Laubholzanteil erhöht werden.      
Die Zugänglichkeit und Erlebbarkeit des Raumes in Form von Spazierwegen soll erhalten und entwickelt werden.          
Einer zusätzlichen Zerschneidung und Verlärmung soll entgegengewirkt werden und Teile der Landschaft sollen als großflächig unzerschnittener und weitgehend lärmfreier Raum gesichert werden. Weiteren Beeinträchtigungen der Erholungseignung in diesen Bereichen soll soweit möglich entgegengewirkt werden.

   

Die weite, zusammenhängende Waldfläche besitzt für den Erhalt und die Entwicklung einer ruhigen, stadtnahen Erholung eine hervorragende Bedeutung aufgrund ihrer Unzerschnittenheit und Größe. Sie soll daher in ihrem Bestand erhalten werden. Zerschneidungswirksame Eingriffe innerhalb des Waldes sollen vermieden werden. Zur Verbesserung der Erholungseignung des Waldes sollte der Anteil vielfältiger, standortgerechter Laub- und Mischwälder durch entsprechende waldbauliche Maßnahmen erhöht werden. An den Grenzen zum Offenland kommt der Entwicklung strukturreicher, laubholzdominierter Waldränder eine hohe Bedeutung zu, da durch abwechslungsreichere Waldränder auch die Erholungseignung der angrenzenden Landschaftsbildeinheiten positiv beeinflusst werden kann.

Das Erholungspotenzial des Waldgebietes gilt es v. a. durch die Anlage und den Erhalt von markierten Rad- und Wanderwegen zu erschließen, wobei die Wegeverbindungen auf bestehen­den Waldwegen geführt werden sollen.

Die Merkmale „Unzerschnittenheit“ und „Ruhe“ sind der Garant insbesondere auch für eine ruhige siedlungsnahe Erholung. Vor allem im Erholungsraum um Städte sind nahezu unzerschnittene und lärmarme Räume von nachhaltiger Bedeutung für die Erholung der Menschen. Mit Ausnahme der Waldränder zählt der Limmersdorfer Forst auf Grund seiner großflächigen Unzerschnittenheit und Ruhe zu den Gebieten mit besonderer Bedeutung für die Erholungseignung des Raumes. Daher sollen zerschneidungswirksame Eingriffe in diesen Bereichen vermieden werden, um auch für die Feierabenderholung ein Potenzial an ungestörten Räumen im stadtnahen Bereich zu erhalten.

 

Wiesentalb (XI)

 


 

 

Gebiete mit Bedeutung für die Erhaltung und Entwicklung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung

E XI 1

Der markante Albtrauf soll in seiner Ausprägung mit hervorragender Bedeutung für eine ruhige, naturbezogene Erholung erhalten bleiben und vor weiteren Zerschneidungen oder anderen visuellen Beeinträchtigungen geschützt werden. Dabei sind v. a. die zusammen­hängenden Laub- und Mischwaldflächen zu erhalten.      
Eine Entflechtung der Funktionen für den Naturschutz und der Erholungs­funktion des Raums soll angestrebt werden.

   

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschaftseinheit (vgl. Ziel L XI 1).

Gerade die Größe der zusammenhängenden Waldflächen entlang des Albtraufs gewährt eine ruhige, naturnahe Erholung. Diese Unzerschnittenheit und Ausdehnung soll durch keine Störungen beeinträchtigt werden.

Der Albtrauf zeichnet sich in weiten Teilen durch eine besondere und von der westlichen Regionsgrenze bis Eschen hervorragende Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz und besondere Bedeutung für den Biotopverbund aus. Beeinträchtigungen oder Störungen der wertvollen Lebensräume durch die Erholungsnutzung sollen daher vermieden werden.

E XI 2

Die Erholungseignung der Hochfläche um Hollfeld soll erhalten und entwickelt werden.       
Die historischen Kulturlandschaftselemente der Landschaftseinheit, sollen als sehenswürdige Objekte in ihrer Aussagekraft erhalten und gestärkt werden.       

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschaftseinheit (vgl. Ziel L XI 2).

Die Hollfelder Hochfläche zeichnet sich durch das Vorkommen von historischen Kulturlandschaftselementen aus. Zu nennen sind insbesondere die zahlreichen Hüllweiher und besonders die historischen Ensembles um Sanspareil sowie die Relikte der Altstraße von Sanspareil nach Alladorf. Diese sollen als ablesbare und erlebbare Geschichte in der Landschaft in ihrer Substanz und Aussagekraft erhalten werden. Zudem besitzen diese Elemente ein Potenzial für die Entwicklung der Erholungsnutzung. Durch die bewusste Einbindung der historischen Kulturlandschaftselemente in das Angebot für die ruhige, naturbezogene Erholung könnte die Attraktivität des Erholungsraumes in Verbindung mit einem ausgewogenem Landschaftsbild gestärkt werden.

E XI 3

Die Erholungseignung des Kainach-, Kaiserbach- und des Schwalbachtals mit hervorragender Bedeutung für die Erhaltung und Entwicklung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung soll erhalten und nachhaltig gesichert werden. Das Kainachtal bei Schirradorf mit besonderer Bedeutung für Erhaltung und Entwicklung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung soll in seiner Erholungseignung erhalten und entwickelt werden.
Die großflächig unzerschnitten und weitgehend lärmfreien Teile der Landschaft sollen gesichert werden.      
Die Erholungsnutzung soll so gesteuert werden, dass eine Beeinträchtigung der Teilgebiete, die für den Arten- und Biotopschutz von hohem Wert sind, möglichst ausgeschlossen werden kann.     

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschaftseinheit (vgl. Ziel L XI 3, L XI 4).

Die Merkmale „Unzerschnittenheit“ und „Ruhe“ sind der Garant für die hohe Erholungseignung in den lärmarmen Räumen zwischen Kainach und Krögelstein bzw. zwischen Kainach und Zedersitz. Störende Einflüsse durch Lärm, die die Eignung des Raums für eine ruhige, naturbezogene Erholung einschränken, sollen daher vermieden werden.

Die Talräume sind durch eine überwiegend hervorragende Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz und für den Biotopverbund gekennzeichnet. Beeinträchtigungen oder Störungen der wertvollen Lebensräume durch die Erholungsnutzung sollen daher vermieden werden. Durch Bewusstsein bildende und lenkende Maßnahmen soll bei den Besuchern Verständnis und Verantwortung für die Natur geweckt werden.

E XI 4

Der Erholungswert der Tallandschaften um Pottenstein, des Wiesenttals, des Kainachtals, des Schwalbachtals sowie des Aufseßtals sollen erhalten und nachhaltig gesichert werden.        
Die besonderen historischen Kulturlandschaftselemente der Talräume sollen als sehenswürdige Objekte in ihrer Aussagekraft erhalten und gestärkt werden.
Die Blickbezüge zu den naturkundlich und landschaftlich reizvollen Felsformationen sollen durch Pflege- und ggf. Rodungsmaßnahmen offengehalten bzw. wieder hergestellt werden.
Es ist einer Übernutzung des Raums durch Erholungssuchende entgegenzuwirken.  
Eine Entflechtung der Funktionen des Raum für den Naturschutz einerseits und als Erholungsraum für die Bevölkerung soll durch Maßnahmen der Besucherlenkung erreicht werden.

   

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher
ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschaftseinheit (vgl. Ziel L XI 5, L XI 6, L XI 11).

Zahlreiche weitere touristische Attraktionen und Angebote, wie Kanufahren, Campingplätze, die Sommerrodelbahn bei Pottenstein, der Schöngrundsee oder die Teufelshöhle ziehen Besucher an. Dabei gilt es zu verhindern, dass diese touristische Infrastruktur mit ihren Auswirkungen auf Landschaft und Umwelt die ruhige naturbezogene Erholung überprägt und dadurch langfristig die Attraktivität des Raumes schmälert.

Die Talräume zeichnen sich durch eine überwiegend hervorragende Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz sowie den Biotopverbund aus. Beeinträchtigungen
oder Störungen der wertvollen Lebensräume durch die Erholungsnutzung sollen daher vermieden werden. Es soll geprüft werden, ob in dem relativ dichten Wanderwegenetz die Wegeführung naturschutzfachlichen Gesichtspunkten genügt. Durch Bewusstsein bildende und lenkende Maßnahmen soll bei den Besuchern Verständnis und Verantwortung für die Natur geweckt werden.

Richtungsweisende, mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege abgestimmte Kletterkonzepte, die eine Entschärfung des Konflikts Naturschutz und Erholung anstreben, sollten für alle Kletterregionen in den Tälern möglichst zeitnah realisiert werden.

E XI 5

Der Erholungswert der Albhochfläche zwischen Pottenstein und Pegnitz, der Oberläufe und Einzugsgebiete der Bäche der östlichen Wiesentalb sowie der Hohenmirsberger Platte soll erhalten, gepflegt und in Teilbereichen entwickelt werden.           
Die Erholungsnutzung soll so gesteuert werden, dass eine Beeinträchtigung der Teilgebiete, die für den Arten- und Biotopschutz von hohem Wert sind, möglichst ausgeschlossen werden kann.    
Die großflächig unzerschnitten und weitgehend lärmfreien Teile der Landschaft sollen gesichert werden.    

Die Eignung der Landschaftseinheiten für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschaftseinheit (vgl. Ziel L XI 7, L XI 9 und L XI 10).

Die Talräume vor allem der Lochau, des Ehrlichbaches, des Zeubaches, des Ailsbaches sowie von Wiesent und Püttlach sind durch eine überwiegend hervorragende Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz gekennzeichnet. Beeinträchtigungen oder Störungen der wertvollen Lebensräume durch die Erholungsnutzung sollen daher vermieden werden. Durch Bewusstsein -bildende und -lenkende Maßnahmen soll bei den Besuchern Verständnis und Verantwortung für die Natur geweckt werden.

Die Merkmale „Unzerschnittenheit“ und „Ruhe“ sind der Garant für die hohe Erholungseignung der AlB. Weite Teile des Raumes von Mengersdorf bis Tüchersfeld gehören zu den weitgehend unzerschnittenen und lärmarmen Räumen von besonderer Bedeutung, große Bereiche um das Ahorntal sowie die Täler von Erbach, Lochau und Ehrlichbach sogar zu den Räumen von hervorragender Bedeutung für den Erhalt und die Entwicklung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung. Daher sollen störende Einflüsse durch Lärm vermieden werden.

E XI 6

Der Erholungswert des Ahorntals soll erhalten und entwickelt werden. Dabei soll durch die Bauleitplanung darauf hin gearbeitet werden, den ländlich geprägten Charakter durch eine maßvolle und in das Landschaftsbild integrierte Siedlungsentwicklung zu erhalten. 

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschaftseinheit (vgl. Ziel L XI 8).

 

 

Hummelgau (XII)

 

 


 

 


Gebiete mit Bedeutung für die Erhaltung und Entwicklung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung

E XII 1

Die Erholungseignung der Landschaft um Mistelbach soll erhalten und entwickelt werden.

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschafts­einheit (vgl. Ziel L XII.1).

E XII 2

Die traditionelle Prägung der Kulturlandschaft im südöstlichen Hummelgau soll erhalten und gepflegt werden.

Der Raum zählt als Ganzes zu den großflächig unzerschnittenen, lärmarmen Flächen mit einer hervorragenden Bedeutung für eine ruhige, naturbezogene Erholung. Beeinträchtigungen, die sich negativ auf die Erholungseignung, speziell der Ruhe und Unzerschnittenheit des Raumes auswirken, sollen vermieden werden.

 

Gebiete mit Bedeutung für die Erhaltung und Entwicklung einer ruhigen, stadtnahen Erholung

 

E XII 3

Flächen um Mistelbach und im nordwestlichen Hummelgau sollen als stadtnaher Erholungsraum gesichert, in ihrem traditionellen Erschei­nungscharakter erhalten und bezüglich ihrer naturbezogenen Erlebnisvielfalt entwickelt werden.       
Die Erholungsnutzung soll so gestaltet werden, dass eine Beeinträchtigung der Teilgebiete, die für den Arten- und Biotopschutz von hervorragender oder besonderer Bedeutung sind, möglichst ausgeschlossen werden kann.

Die genannten Flächen bilden in ihrer kulturlandschaftlichen Prägung einen deutlichen Kontrast zum städtischen Umfeld Bayreuths und eignen sich daher hervorragend für die stadtnahe, naturbezogene Erholung. Zur Sicherung und Aufwertung der Erholungseignung des Raumes sollten darüber hinaus naturbetonte und das Landschaftsbild gliedernde Strukturen erhalten, zusätzliche gliedernde Elemente und Strukturen in landschaftstypischer Weise entwickelt und stellenweise ein kleinteiligeres und abwechslungsreicheres Nutzungsmuster angestrebt werden.

Die Anziehungskraft und Eignung des Erholungsraumes für die Feierabenderholung begründet sich hauptsächlich in seiner Naturnähe als Gegensatz zum technisch geprägten Stadt- und Arbeitsleben. Um diese zu erhalten, sollen sich Maßnahmen zur Entwicklung der Erholungseignung an der ökologischen Sensibilität des Raumes orientieren.

 

Gebiet der Steinach und des Roten Mains (XIII)

 

 


 

 


Gebiete mit Bedeutung für die Erhaltung und Entwicklung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung

E XIII 1

Die Erholungseignung des Unterlaufs der Warmen Steinach, sowie des Gebiets südöstlich von Bayreuth soll erhalten und durch die Entwicklung von gliedernden Elementen in Teilbereichen entwickelt werden.        
Einer Ausweitung der verlärmten Bereiche auf großflächig unzerschnittene und lärmarme Bereiche und weiteren Beeinträchtigung des Erlebniswertes soll entgegengewirkt werden.          

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschafts­einheit (vgl. Ziel L XIII 2).

Der Landschaftspark der Eremitage soll als touristischer und kultureller Anziehungspunkt für Erholungssuchende erhalten und gepflegt werden.

Ruhe stellt eine Voraussetzung für die Regeneration der menschlichen Leistungsfähigkeit dar. Teilweise ist diese Ruhe entlang der größeren Straßen nicht mehr gegeben. Die Tallage der Straßen steigert diesen Effekt noch. Im Zuge einer ruhigen, naturbezogenen Erholung sollen daher Maßnahmen, die zu einer Vergrößerung der Lärmbelastung führen und somit ein Erleben der Landschaft beeinträchtigen, vermieden werden.

Der Bereich zwischen der Bundesstraße B 22 und der Staatsstraße St 2181 sowie der Anstieg zum Fichtelgebirge zählt zu den großflächig unzerschnittenen und lärmarmen Gebieten mit besonderer Bedeutung für den Erhalt und die Entwicklung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung. Störungsarmut und Unzerschnittenheit bilden gute Vorraussetzungen für eine ruhige, naturbezogene Erholung. Daher sollen dort störende Eingriffe, die eine Zerschneidung oder eine Erhöhung des Lärmpegels zur Folge haben, vermieden werden.

E XIII 2

Die Erholungseignung der Landschaften um Creußen und östlich Creußen sowie des Oberlaufs der Pegnitz soll erhalten und entwickelt werden. Dazu sollen naturnahe und traditionell geprägte Teilbereiche erhalten werden. An naturbetonten Strukturen ärmere Teilbereiche sollen durch strukturierende Elemente entwickelt werden.           
Das vorhandene Wegenetz soll so erhalten und gestaltet werden, dass die Landschaft in ihrer kulturellen Prägung für (Rad-)Wanderer möglichst in Form von beschilderten Rundwegen erschlossen und erlebbar ist.    
Die Erholungsnutzung um Schnabelwaid soll so gesteuert werden, dass eine Beeinträchtigung der Teilgebiete, die für den Arten- und Biotopschutz von hervorragender oder besonderer sind, möglichst ausgeschlossen werden kann.     

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschafts­einheit (vgl. Ziel L XIII 3, L XIII 4).

Um die Erholungseignung einer Landschaft, optimal ausschöpfen zu können, muss das Gebiet für den Besucher erlebbar sein. Es soll daher dem Wanderer oder Radwanderer ein ansprechendes Angebot an markierten Wanderwegen zur Verfügung gestellt werden, wobei insbesondere auch die Möglichkeit zu Rundwanderungen gegeben sein sollte.

Das Gebiet um Schnabelwaid zeichnet sich durch einen hohen Grad an Naturnähe und eine hervorragende Bedeutung für den Biotopverbund aus. Beeinträchtigungen oder Störungen der wertvollen Lebensräume, insbesondere des Craimoosweihers, durch die Erholungsnutzung sollen daher vermieden werden.

Der Südosten des Gebietes zählt zu den großflächig unzerschnittenen und lärmarmen Gebieten mit besonderer Bedeutung für den Erhalt und die Entwicklung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung. Landschaftlicher Reiz, Ruhe und Unzerschnittenheit bilden ideale Vorraussetzungen für eine ruhige, naturbezogene Erholung. Daher sollen störende Eingriffe, die eine Zerschneidung oder eine Erhöhung des Lärmpegels zur Folge haben, vermieden werden.

 

Gebiete mit Bedeutung für die Erhaltung und Entwicklung einer stadtnahen, naturbezogenen Erholung

 

E XIII 3

Der Unterlauf der Warmen Steinach und das Gebiet südöstlich von Bayreuth soll als stadtnaher Erholungsraum gesichert, in seinem traditionellen Erscheinungscharakter erhalten und bezüglich seiner naturbezogenen Erlebnisvielfalt entwickelt werden.           
Die großflächigen Wälder sollen für die ruhige, siedlungsnahe Erholung erhalten und zerschneidungswirksame Effekte vermieden werden. Langfristig sollte der Laubholzanteil erhöht werden.      
Die Erholungsnutzung soll so gestaltet werden, dass eine Beeinträchtigung der Teilgebiete, die für den Arten- und Biotopschutz von hervorragender oder besonderer Bedeutung sind, möglichst ausgeschlossen werden kann.
Einer zusätzlichen Zerschneidung und Verlärmung soll entgegengewirkt werden und Teile der Landschaft sollen als großflächig unzerschnittener und weitgehend lärmfreier Raum gesichert werden. Weiteren Beeinträchtigungen der Erholungseignung in diesen Bereichen soll soweit möglich entgegengewirkt werden.  

Die genannten Bereiche bilden in ihrer ländlichen Prägung einen deutlichen Kontrast zum städtischen Umfeld Bayreuths und eignen sich daher hervorragend für die stadtnahe, naturbezogene Erholung. Zur Sicherung und Aufwertung der Erholungseignung des Raumes sollten daher vorhandene naturbetonte und das Landschaftsbild gliedernde Strukturen erhalten, zusätzliche gliedernde Elemente und Strukturen in landschaftstypischer Weise entwickelt und stellenweise ein kleinteiligeres und abwechslungsreicheres Nutzungsmuster angestrebt werden.

Die Wälder westlich Weidenberg besitzen aufgrund ihrer Unzerschnittenheit und Größe für den Erhalt und die Entwicklung einer ruhigen, stadtnahen Erholung eine hervorragende Bedeutung. Sie sollen daher in ihrem Bestand erhalten werden. Zerschneidungswirksame Eingriffe innerhalb der Wälder sollen vermieden werden. Da die Vielfalt an Baumarten ein zusätzlicher Faktor für die Erholungseignung von Waldgebieten ist, sollte langfristig eine Entwicklung hin zu einer standortheimischen Zusammensetzung mit einem erhöhten Anteil von Laubbaumarten realisiert werden. An den Grenzen zum Offenland kommt der Entwicklung strukturreicher, laubholzdominierter Waldränder eine hohe Bedeutung zu, da durch abwechslungsreichere Waldränder auch die Erholungseignung der übrigen Landschaftsbildeinheit positiv beeinflusst werden kann.

Die Anziehungskraft und Eignung des Erholungsraumes für die Feierabenderholung begründet sich hauptsächlich aus seiner Naturnähe als Gegensatz zum technisch geprägten Stadt- und Arbeitsleben. Um diese zu erhalten, sollen sich Maßnahmen zur Entwicklung der Erholungseignung an der ökologischen Sensibilität des Raumes orientieren.

Die Merkmale „Unzerschnittenheit“ und „Ruhe“ sind der Garant für eine ruhige siedlungsnahe Erholung. Vor allem im Erholungsraum um Städte sind nahezu unzerschnittene und lärmarme Räume von nachhaltiger Bedeutung für die Erholung der Menschen. Zwischen Ölschnitz und Steinach, sowie auf dem Anstieg zum Oschenberg finden sich Bereiche, die auf Grund ihrer großflächigen Unzerschnittenheit und Ruhe eine besondere Bedeutung für die Erholungseignung des Raumes besitzen. Daher sollen zerschneidungswirksame Eingriffe in diesen Bereichen vermieden werden, um für die Feierabenderholung ein Potenzial an ungestörten Räumen im stadtnahen Bereich zu erhalten.

E XIII 4

Die Landschaft um Creußen soll als stadtnaher Erholungsraum gesichert, in ihrem traditionellen Erscheinungscharakter erhalten und bezüglich ihrer naturbezogenen Erlebnisvielfalt entwickelt werden.      
Die großflächigen Wälder sollen für die ruhige, siedlungsnahe Erholung erhalten und zerschneidungswirksame Eingriffe vermieden werden. Langfristig sollte der Laubholzanteil erhöht werden.

Die Landschaft um Creußen bildet in ihrer ländlichen Prägung einen deutlichen Kontrast zum städtischen Umfeld Bayreuths und eignet sich daher hervorragend für die stadtnahe, naturbezogene Erholung. Zur Sicherung und Aufwertung der Erholungseignung des Raumes sollten daher vorhandene naturbetonte und das Landschaftsbild gliedernde Strukturen erhalten, zusätzliche gliedernde Elemente und Strukturen in landschaftstypischer Weise entwickelt und stellenweise ein kleinteiligeres und abwechslungsreicheres Nutzungsmuster angestrebt werden.

Die zusammenhängenden Wälder entlang des Maintals und um Neuenreuth und Ottmannsreuth besitzen für den Erhalt und die Entwicklung einer ruhigen, stadtnahen Erholung eine hervorragende Bedeutung aufgrund ihrer Unzerschnittenheit und Größe. Sie sollen daher in ihrem Bestand erhalten werden. Zerschneidungswirksame Eingriffe innerhalb der Wälder sollen vermieden werden. Da die Vielfalt an Baumarten ein zusätzlicher Faktor für die Erholungseignung von Waldgebieten ist, sollte langfristig eine Entwicklung hin zu einer standortheimischen nahen Zusammensetzung mit einem erhöhten Anteil von Laubbaumarten realisiert werden. An den Grenzen zum Offenland kommt der Entwicklung strukturreicher, laubholzdominierter Waldränder eine hohe Bedeutung zu, da durch abwechslungsreichere Waldränder auch die Erholungseignung der übrigen Landschaftsbildeinheit positiv beeinflusst werden kann.

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschaftseinheit (vgl. Ziel L XIII 3).

 

Oberpfälzer Hügelland (XIV)







 


Gebiete mit Bedeutung für die Erhaltung und Entwicklung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung

 

E XIV 1

Das naturnahe Erscheinungsbild des Fichtelgebirgsanstiegs bei Kirchenpingarten soll insbesondere in den von Verkehrslärm nicht beeinträchtigen Zonen erhalten und entwickelt werden.   
Einer Ausweitung der verlärmten Bereiche und weiteren Beeinträchtigung des Erlebniswertes soll entgegengewirkt werden.

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschaftseinheit (vgl. Ziel L XIV 1).

Das Gebiet zählt nahezu vollständig, bis auf den Korridor um die Staatsstraße St 2177, zu den großflächig unzerschnittenen und lärmarmen Gebieten mit im Norden hervorragender und im Süden besonderer Bedeutung für den Erhalt und die Entwicklung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung. Landschaftlicher Reiz, Ruhe und Unzerschnittenheit bilden ideale Vorraussetzungen für eine ruhige, naturbezogene Erholung. Daher sollen störende Eingriffe, die eine Zerschneidung oder eine Erhöhung des Lärmpegels zur Folge haben, vermieden werden.

E XIV 2

Im Bereich der Teichgebiete Haidenaab und Tauritzmühle soll die Eignung für die ruhige, naturbezogene Erholung erhalten und in Teilbereichen entwickelt werden.

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschaftseinheit (vgl. Ziel L XIV 2).

 

Östliche Albabdachung (XV)



Gebiete mit Bedeutung für die Erhaltung und Entwicklung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung

 

E XV 1

Die Waldgebiete des Albrandes sollen für die ruhige, naturbezogene Erholung als geschlossene Waldgebiete erhalten werden. Einer zusätzlichen Zerschneidung und Verlärmung in vom Verkehrslärm nicht beeinträchtigten Gebieten soll entgegengewirkt werden.

Da die Großflächigkeit von Wäldern einen wichtigen Aspekt ihrer besonderen Erlebniswirksamkeit darstellt, sollen die Wälder des Lindenhardter Forstes sowie des Schnabelwaider Kütschenrains als geschlossene, unzerschnittene Waldgebiete erhalten bleiben.

Die Merkmale „Unzerschnittenheit“ und „Ruhe“ sind der Garant für die hohe Erholungseignung des Raumes östlich der Bundesstraße B 2. Störende Einflüsse durch Lärm, die die Eignung des Raums für eine ruhige, naturbezogene Erholung einschränken, sollen daher vermieden werden.

E XV 2

In der Umgebung von Pegnitz sollen naturnahe und traditionell geprägte Teilbereiche erhalten werden. An naturbetonten Strukturen ärmere Teilbereiche sollen gemäß der Eigenart und dem Erscheinungsbild der umgebenden Landschaft entwickelt werden.    
Um eine Beeinträchtigung des Gebietes in seinem hohen Wert für den Arten- und Biotopschutz möglichst auszuschließen und zu minimieren, soll eine Entflechtung der Funktionen des Raums für den Naturschutz einerseits und als Erholungsort andererseits umgesetzt werden.         
Einer Ausweitung der verlärmten Bereiche und weiteren Beeinträchtigung des Erlebniswertes soll entgegengewirkt werden.

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschafts­einheit (vgl. Ziel L XV 1).

Der überwiegende Teil der Landschaftsbildeinheit zeichnet sich durch eine hervorragende Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz sowie den Biotopverbund aus. Beeinträchtigungen oder Störungen der wertvollen Lebensräume durch die Erholungsnutzung sollen daher vermieden werden.

Die Eignung eines Raum zur ruhigen und naturbezogenen Erholung wird maßgeblich vom umgebenden Lärmpegel beeinträchtigt. Da das Gebiet durch ein hohes Maß an Verlärmung geprägt ist, sollen zusätzliche Belastungen, die sich negativ auf die Erholungseignung auswirken, vermieden und bestehende womöglich reduziert werden.

 

Kuppenalb (XVI)



 

L XVI 1

Der Erholungswert der Betzensteiner Kuppenalb soll erhalten, gepflegt und in Teilbereichen entwickelt werden. Dazu soll das naturnahe, traditionell geprägte Erscheinungsbild für eine ruhige, naturbezogene Erholung erhalten und optimiert sowie in Teilbereichen entsprechend der Eigenart der Landschaft entwickelt werden.      
Die besonderen historischen Kulturlandschaftselemente, die Hüllweiher, die hier in einer seltenen Dichte auftreten, sowie Dolinen sollen als sehenswürdige Objekte in ihrer Aussagekraft erhalten und gestärkt werden.
Beeinträchtigungen der Erholungseignung durch Straßenlärm soll soweit möglich entgegengewirkt werden.      
Eine Entflechtung der Funktionen für den Naturschutz, Grundwasserschutz und die Erholung soll angestrebt werden.

Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschafts­einheit (vgl. Ziel L XVI 1 und L XVI 2).

Das Vorkommen zahlreicher Hüllweiher in der freien Landschaft sowie in Ortskernen zeichnet dieses Gebiet besonders aus. Diese sollen als ablesbare und erlebbare Zeugnisse der Geschichte der Landschaft in ihrer Substanz erhalten, gepflegt und ggf. saniert werden. Zudem besitzen diese Elemente ein Potenzial für die Entwicklung der Erholungsnutzung. Dies gilt ebenso für die Dolinen,  soweit nicht dringende Belange des Grundwasserschutzes entgegenstehen. Durch die bewusste Einbindung der historischen Kulturlandschaftselemente in das Angebot für die ruhige, naturbezogene Erholung könnte die Attraktivität des Raumes in gewissem Umfang gestärkt werden.

Vor allem die Beeinträchtigung durch Verkehrslärm kann eine naturbezogene, ruhige Erholung beeinträchtigen. Daher soll zur Ausschöpfung des touristischen Potenzials der Landschaft diese Art der Störung so gering wie möglich gehalten werden.

Das Gebiet zeichnet sich durch einen hohen Wert für den Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten aus. Beeinträchtigungen oder Störungen der wertvollen Lebensräume durch die Erholungsnutzung sollen daher vermieden werden.

 

Veldensteiner Forst (XVII)

 


 


E XVII 1

Der Veldensteiner Forst soll als Naherholungsgebiet erhalten und gesichert werden.            
Teile der Landschaft sollen als großflächig unzerschnittener und weitgehend lärmfreier Raum gesichert werden.            
In den strukturarmen Nadelwaldbereichen sollte auf eine Verringerung des Fichtenanteiles, zu Gunsten von standortheimischen Baumarten, hingewirkt werden, um den Erlebniswert dieses Raumes zu erhöhen.       
Es sollte ein Konzept des öffentlichen Personennahverkehrs mit Fahrradmitnahmemöglichkeit zur An- und Abreise der Erholungssuchenden erarbeitet werden, um eine umweltfreundliche An- und Abreise der Besucher zu ermöglichen.   
In den naturschutzfachlich wertvollen Bereichen soll eine Entflechtung der Funktionen für den Naturschutz und die Erholung erreicht werden.

   

Der Veldensteiner Forst bietet dem Besucher ein sehr großes, zusammenhängendes Waldgebiet, das in großen Teilen als lärmfrei zu bezeichnen ist. Das ruhige Relief lädt zum Wandern und Rad fahren ein. Der Wald verfügt über ein weites Netz von Wander- und Radwegen auf Waldwirtschaftswegen. Er besitzt zahlreiche landschaftlich und kulturhistorische Tourenziele, die die Natur und die Geschichte der Region unmittelbar erfahrbar machen, wie z.B. das Geotop „Großer Lochstein“, das Pegnitztal sowie die Eislöcher. Landschaftlich reizvoll ist auch der Weg zu diesen Zielen. Er führt vorbei an zahlreichen Hüllweihern und großen Felsformationen. Dieses Zusammenspiel zeichnet den Veldensteiner Forst für eine ruhige und naturnahe Erholung aus. Er soll daher als Naherholungsgebiet für die Städte Bayreuth und Nürnberg erhalten und gesichert werden.

Die Merkmale „Unzerschnittenheit“ und „Ruhe“ sind der Garant für die hohe Erholungseignung des Raumes. Störende Einflüsse durch Lärm oder Zerschneidung, die die Eignung des Raums für eine ruhige, naturbezogene Erholung einschränken, sollen daher vermieden werden.

Ein weites Netz an Ausflugsparkplätzen steht dem Besucher zur Verfügung. Dennoch sollte mit Rücksicht auf die Landschaft und die Besucher des Veldensteiner Forstes ein Konzept zur umweltfreundlichen und stressfreien An- und Abreise mit dem öffentlichen Personennahverkehr erarbeitet werden. Es soll die Überprägung und Verlärmung des Gebietes durch Anreiseverkehr und Parkplätze vermeiden helfen. Dabei sollte auf ausreichende Fahrradmitnahmemöglichkeiten geachtet werden.

Der äußerste Südosten des Veldensteiner Forstes zeichnet sich durch eine besondere Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz und für den Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten aus. Beeinträchtigungen oder Störungen der wertvollen Lebensräume durch die Erholungsnutzung sollen daher vermieden werden.


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