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6.6.2 Raumbezogene Zielkategorien (Karte 4.5)
In der Region weisen große Landschaftsteile eine hervorragende Erholungsfunktion für die Feierabend, Wochenend- und Nah- und Wintererholung auf. · naturnahe Bereiche, · große zusammenhängende waldreiche Gebiete, · Gebiete mit einer ausgeprägten Offenland-Waldgrenze, · Gebiete mit einem hohen Anteil an Fließgewässern, · Bereiche mit einer hohen bis sehr hohen Reliefenergie. Derartige Gebiete sind insbesondere der Frankenwald, das hohe Fichtelgebirge, der Steinwald, der Limmersdorfer Forst, die östliche Albabdachung, die Täler der Fränkischen Schweiz, Bereiche der Kuppenalb und der Veldensteiner Forst. Diese Landschaften sind überregional bedeutsame Erholungsgebiete und Ausflugsziele, gleichermaßen für Touristen und für die Bevölkerung im Rahmen von Wochenend-, Nah- und Feierabenderholung. Naturgemäß nimmt der Erholungsdruck und damit der Sicherungsbedarf um dichter besiedelte Ortschaften und Gemeinden zu, da hier hoher Bedarf für die Feierabend- und Wochenenderholung vorliegt. Diese Bereiche sind aufgrund ihrer hohen Bedeutung für die Erholung und den Fremdenverkehr sowie ihrer landschaftlichen Eigenart zu sichern. Ihr Erscheinungsbild soll durch Nutzungen oder Nutzungsänderungen nicht beeinträchtigt werden. Andere Nutzungen der Landschaft sollten mit der Erholungsfunktion des Raumes abgestimmt und in Einklang gebracht werden. Die Anziehungskraft und Eignung der Region als Erholungsgebiet begründet sich in weiten Teilbereichen aus ihrer Naturnähe. Um diese langfristig zu erhalten und Konflikte zu vermeiden, sollen sich Maßnahmen zur Entwicklung der Erholungseignung an der ökologischen Sensibilität des Raumes orientieren. Um für alle Besucher des Raumes eine ruhige und naturnahe Erholung zu ermöglichen und ein übermäßiges Verkehrsaufkommen zu vermeiden, sollen die Gebiete an ein bedarfsgerechtes und attraktives Netz des öffentlichen Personennahverkehrs bzw. Radwegenetz eingebunden werden. Als oft großflächige Beeinträchtigung dieser Gebiete ist der Verkehrslärm anzusehen, wie in Karte 4.5 gezeigt wird. In den dargestellten Gebieten soll eine weitere Beeinträchtigung durch Lärm vermieden werden.
Laub- oder Mischwälder ab einer Größe von 200 ha gelten für die Erholungsnutzung als hervorragend geeignet. Ab dieser Größe gilt ein einstündiger Spaziergang im Wald ohne Sicht auf Offenland als möglich. Laub- und Mischwälder bieten dabei eine gute Erholungsmöglichkeit, da sie besondere Vielfalt aufweisen und ihr Erscheinungsbild mit dem Lauf der Jahreszeiten wechselt. Nadelwälder ab einer Größe von 3.000 ha besitzen für die Erholung ebenfalls eine hervorragende Bedeutung. Trotz ihrer oft einheitlichen Struktur, ähnlichen Altersaufbaus und oftmals fehlenden Unterwuchses sind vor allem ihre Größe und Unzerschnittenheit für die Erholung besonders von Wert. Großflächige Nadelwälder, die eine hervorragende Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung einer ruhigen, naturnahen Erholung besitzen, sind in der Region die bewaldeten Bereiche des Frankenwaldes, das gesamte bewaldete Hohe Fichtelgebirge, der Limmersdorfer Forst, der Lindenhardter Forst sowie der Veldensteiner Forst. Laub- und Mischwälder, die für die Erholung eine hervorragende Bedeutung besitzen und zum Teil an oben genannte Nadelwälder angrenzen, sind in der Region die Wälder entlang der Fränkischen Linie, die Laubwälder der steilen Täler im Frankenwald und im Höllental, die Laub- und Mischwälder nördlich von Hof, die Wälder des Anstiegs zum Pechgrabener Wald bei Brand, Teile des Limmersdorfer Forstes, die Wälder am steilen Talhang der Warmen Steinach, die Wälder der Anstiege um das Ahorn-, Lochau- und Wiesenttal sowie die Laubwälder um Bärenfels. Vor allem wegen der Größe und Unzerschnittenheit gelten diese Wälder als besonders erholungswirksam. Die Strukturvielfalt sollte im Rahmen der Bewirtschaftung zugunsten der Erlebniswirksamkeit erhöht werden. Vor allem Waldränder besitzen eine hohe Aufenthalts- und Erholungsqualität. Durch den Wechsel von Aussichten auf das Offenland und in den Wald, den Kontrast von Licht und Schatten sowie unterschiedlichen und abwechslungsreichen Aufbau, bieten sie hervorragende Erholungsmöglichkeiten. Innerhalb großer Waldflächen sind oftmals Lichtungen, Rodungsinseln und offene Wiesentäler eingeschlossen. Diese Bereiche gelten ebenfalls als besonders erholungswirksam. Um den Wert dieser Bereiche für die Sicherung und Erhalt für eine ruhige, naturnahe Erholung zu erhalten, sollen sie weiterhin von Bewaldung freigehalten werden. Abschnittsweise können innerhalb von Wäldern besondere Waldtypen vorkommen: standortbedingt, z.B. Schneeheide-Kiefernwälder oder Feuchtwälder bzw. nutzungsbedingt, z.B. Hutungswälder (Haidberg) sowie Mittel- oder Niederwälder. Sie wechseln das bestehende Waldbild ab und schaffen neue Erlebnisräume. Veränderungen in Größe und Ausprägung sollen vermieden werden.
Räume auf einer Fläche von mindestens 50 km² (Fortsetzung auch außerhalb der Region möglich), die nur von Straßen unter 1.000 DTV gequert werden und zugleich eine geringe Lärmbelastung aufweisen, besitzen für die Erholungseignung eine hervorragende Bedeutung. Ein von Verkehrslärm ungestörtes Landschaftserleben und Erholen ist in diesen Bereichen großflächig sehr gut möglich. Beeinträchtigungen, die die Erholungseignung schmälern, wie z.B. Autobahnen oder viel befahrene Bundesstraßen mit wenigen Querungsmöglichkeiten, treten in diesen Bereichen nicht auf. Störungen, wie z.B. Zerschneidung dieser großflächigen Räume, welche die Erholungseignung nachhaltig beeinträchtigen, sollen vermieden werden. · im Bereich, Münchberg, Kirchenlamitz, Weißenstadt, Gefrees, · zwischen Kulmbach, Thurnau und der westlichen Regionsgrenze, · zwischen Thurnau, Eschen und der westlichen Regionsgrenze, · zwischen Weidenberg, Warmensteinach, Fichtelberg und der östlichen Regionsgrenze, · zwischen Mistelgau und Pottenstein, · zwischen Creußen und Speichersdorf und der südlichen Regionsgrenze sowie ·
im Bereich des Veldensteiner Forstes
außerhalb des Lärmkorridors der Autobahn.
Die auf Grund ihrer landschaftlichen Ausstattung für eine siedlungsnahe, naturbezogene Erholung hervorragend geeigneten Bereiche liegen in der Region entlang des Saaletals und des Tals der südlichen Regnitz, östlich der Stadt Oberkotzau, um die Stadt Hof, um die Stadt Kulmbach sowie in Teilen des Steinachtals mit dem Oschenberg, entlang der B2 Richtung Seybothenreuth, im Tal des Roten Mains, dem Hummelgau, dem Limmersdorfer Forst und in dem Forst Sankt Georgen um die Stadt Bayreuth. Es handelt sich um Bereiche mit · einer überdurchschnittlichen bzw. hohen Eigenart, · einer hohen Reliefdynamik, · einer hohen Konzentration an kulturhistorisch wertvollen Elementen oder · große Waldgebiete im innerstädtischen Bereich, in unmittelbarer Stadtnähe bzw. in einer fußläufig oder mit dem Rad gut zu erreichenden Entfernung zum Stadtrand. Sie sollen für die ruhige, stadtnahe Erholung der Bevölkerung gesichert und erhalten werden. Um eine ruhige und naturnahe Erholung zu gewährleisten, sollen diese Gebiete durch attraktive Fuß- und Radwege erschlossen werden. Vorhandene Barrieren auf den Anfahrtswegen sollten durch Übergänge durchgängig gemacht werden.
Es handelt sich bei diesen Gebieten um Flächen
In der Region sind dies großflächige Bereiche der Bad Stebener Rodungsinsel und im Übergangsbereich zwischen Frankenwald und Münchberger Hochfläche, entlang des Serpentinzugs nördlich des Fichtelgebirges, annähernd die gesamte Münchberger Hochfläche und des Obermainischen Hügellandes sowie Teile der Albhochfläche und der Kuppenalb. Es handelt sich um strukturreichere Kulturlandschaften, die in großen Bereichen frei von visuellen Beeinträchtigungen sind. Als oft großflächige Beeinträchtigung dieser Gebiete ist der Verkehrslärm anzusehen, wie in Karte 4.5 gezeigt wird. In den dargestellten Bereichen soll eine weitere Beeinträchtigung durch Lärm vermieden werden.
Über die Region verteilt finden sich mehrere nadelholzbetonte Wälder, die eine Größe von mindestens 200 ha besitzen. Unter anderem sind dies der Selber Forst, der Steinwald, der Arzberger Forst sowie der Schnabelwaider Kütschenrain. Ab einer Größe von 200 ha ist in der Regel ein einstündiger Spaziergang im Wald ohne Sicht auf Offenland möglich. Gerade diese Großflächigkeit und Unzerschnittenheit macht den hohen Erholungswert der Wälder aus und soll daher erhalten werden. Die Erholungseignung wird in Nadelwäldern meist durch einheitliche Struktur, ähnlichen Altersaufbau und oftmals fehlenden Unterwuchs eingeschränkt. Daher soll durch eine langfristige Erhöhung des Laubholzanteils die Erholungseignung gesteigert werden. Innerhalb großer Waldflächen sind oftmals Lichtungen, Rodungsinseln und offene Wiesentäler eingeschlossen. Diese Bereiche gelten als besonders erholungswirksam. Um den Wert dieser Bereiche für eine ruhige, naturnahe Erholung zu erhalten, sollen sie weiterhin von Bewaldung freigehalten werden. Abschnittsweise können innerhalb von Wäldern besondere Waldtypen vorkommen: standortbedingt, z.B. Schneeheide-Kiefernwälder oder Feuchtwälder sowie nutzungsbedingt, z.B. Hutungswälder wie am Haidberg, Mittel- oder Niederwälder. Sie wechseln das bestehende Waldbild ab und schaffen neue Erlebnisräume. Veränderungen, die diese Abschnitte in Größe und Ausprägung beeinträchtigen, sollen vermieden werden.
Räume auf einer Fläche von mindestens 50 km² (Fortsetzung auch außerhalb der Region möglich), die nur vereinzelt von Straßen unter 2.000 DTV gequert werden und insgesamt eine geringe Lärmbelastung aufweisen, besitzen eine besondere Bedeutung für den Erhalt und die Entwicklung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung. Ein von Verkehrslärm ungestörtes Landschaftserleben und Erholen ist in diesen Gebieten großflächig gut möglich. Beeinträchtigungen, die die Erholungseignung schmälern, wie z.B. Autobahnen oder viel befahrene Bundesstraßen mit wenigen Querungsmöglichkeiten, treten in diesen Räumen nicht auf. Störungen, die die Erholungseignung nachhaltig beeinträchtigen, wie z.B. Zerschneidung dieser großflächigen Räume, sollen vermieden werden. Sie liegen in der Region · im Bereich der Bad Stebener Rodungsinsel, · im Bereich des Rehauer Forstes, · um Helmbrechts, · zwischen Münchberg und Kirchenlamitz, · zwischen Marktleuthen, Wunsiedel und dem Lärmkorridor der BAB A 93, · im Bereich des Arzberger Forstes, · nördlich und südlich der B 303 im Bereich des hohen Fichtelgebirges, · im Bereich des Steinwaldes, · südlich des Tals der Warmen Steinach, · östlich Speichersdorf zur Naab-Wondrebsenke hin, · in großen Teilbereichen der Frankenalb sowie · zwischen Schnabelwaider Kütschenrain, Pegnitz und der östlichen Regionsgrenze.
Für die ortsnahe Erholung der städtischen Bevölkerung und zur Schaffung gesunder Lebens- und Arbeitsbedingungen ist eine ausreichende Ausstattung mit Räumen für eine ausgleichende Feierabend- und Wochenenderholung wichtig. Die Kulturlandschaft um Hof, die Hochfläche von Theta und der Raum zwischen Bindlach, dem Autobahndreieck Kulmbach und Goldkronach eignen sich aufgrund ihrer fußläufigen oder mit dem Fahrrad zu bewältigenden Entfernung zur Siedlung für die Kurzzeiterholung der Bevölkerung. Damit diese Funktion des Raums ausgeschöpft werden kann, sind diese Flächen teilweise durch eine Aufwertung mit naturnahen und naturbetonten Strukturen zu entwickeln. Besonderer Wert bei der Entwicklung der Räume soll auf eine gute Erreichbarkeit der Flächen zu Fuß oder mit dem Fahrrad gelegt werden, damit die Gebiete von der Bevölkerung angenommen werden und eine naturbezogene Erholung ohne Belastung durch höheres Verkehrsaufkommen oder Lärm für alle möglich ist.
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