In Regionsteilen, die
sich durch ihre Vielfalt, Eigenart und Schönheit deutlich hervorheben,
kommt dem Erhalt und der Entwicklung des Landschaftsbildes bei allen
Vorhaben eine besondere Bedeutung zu. Das landschaftliche Erscheinungsbild
dieser Gebiete soll nicht beeinträchtigt werden. In der Region gilt
dies insbesondere für:
Das
östliche Vorland des Frankenwaldes im Übergang zur Münchberger Hochfläche
mit Teilen der Fränkischen Linie, dem Oberlauf der Selbitz südlich
von Schauenstein, dem Forst nördlich von Naila und der Gegend bei
Reitzenstein.
Das
Tal der Sächsischen Saale oberhalb von Lamitzmühle bis Hof und südlich
von Hof bis in das nördliche Vorland des Fichtelgebirges bei Steinbühl
und Zell.
Das
nördliche Vorland des Hohen Fichtelgebirges mit dem Serpentinzug
vom Haidberg bis Wurlitz, dem angrenzenden Rehauer Forst mit dem
Tal der Südlichen Regnitz.
Große
Teile der Selb-Wunsiedler Hochfläche, v. a. mit den Talsystemen
von Eger, Röslau und Kösseine, den Wäldern Selber Forst, Arzberger
Forst, Pechofener Wald, Wald am Buchberg, den Wiesenlandschaften
des östlichen Fichtelgebirgsvorlandes (um Weißenstadt, Meirhof,
Vordorf, Tröstau).
Weite
Teile des Obermainischen Hügellandes mit Ausnahme des Muschelkalkzuges,
der in Abschnitten hervorragende Bedeutung (vgl. L11)
aufweist.
Die
Hochflächen der Frankenalb südlich von der Linie Kasendorf – Zultenberg
bis auf die Höhe von Hollfeld, das Ahorntal, die Hohenmirsberger
Platte, sowie Teile der Hochflächen der Wiesentalb (z.B. bei Eichenbirkig
- Pfaffenberg – Weidmannsgesees, rund um Willenreuth/ Willen-berg)
und der Betzensteiner Kuppenalb (Waidacher Forst).
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