6.5.2      Raumbezogene Zielkategorien (Karte 4.5)

Gebiete mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung des Landschaftsbildes und Landschaftserlebens


L 11

In Landschaften, die sich durch außergewöhnliche Vielfalt, Eigenart und Schönheit auszeichnen, kommt dem Erhalt und der Entwicklung des typischen Landschaftsbil­des bei allen Planungen und Maßnahmen hervorragende Bedeutung zu. Beeinträchtigungen des landschaftlichen Erscheinungsbildes dieser Gebiete sind zu vermeiden. In der Region gilt dies insbesondere für:

  • Den Frankenwald mit Höllental, unterem Saaletal, unterem Selbitztal, der Fränkischen Linie und dem Steinachtal.
  • Das Hohe Fichtelgebirge mit seinem hufeisenförmigen Hauptkamm, sowie Steinwald, Steinberg und Hengstberg.
  • Große Teile von Wiesentalb (Wiesent- und Püttlachtal mit Zuflüssen sowie Teile der Hochflächen und die östliche Albabdachung), Pegnitzalb und Betzensteiner Kuppenalb.
  • Teile des Muschelkalkzuges des Obermainischen Hügellandes (Gebiete um das Bergfeld bei Stadtsteinach, bei der Ködnitzer Weinleite, bei Lanzendorf, dem Bayreuther Muschelkalkzug und das angrenzende Tal der Warmensteinach).
   

Die genannten Gebiete umfassen Landschaftsteile mit sehr hoher Eigenart und hohen Anteilen an naturbetonten Elementen, Gewässern, historischen Kulturlandschaftselementen und traditionellen Bewirtschaftungsformen. Sie sind als "Gebiete mit hervorragender Bedeutung für die Erhaltung und Entwicklung des Landschaftsbildes" in Karte 4.5 dargestellt und zeichnen sich durch ihren außergewöhnlich hohen landschaftlichen Reiz aus. Sie werden im Kapitel 6.5.3 „Ziele für einzelne Teilräume“ detailliert behandelt.

Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung des Landschaftsbildes und Landschaftserlebens


L 12

In Regionsteilen, die sich durch ihre Vielfalt, Eigenart und Schönheit deutlich hervor­heben, kommt dem Erhalt und der Entwicklung des Landschaftsbildes bei allen Vorhaben eine besondere Bedeutung zu. Das landschaftliche Erscheinungsbild dieser Gebiete soll nicht beeinträchtigt werden. In der Region gilt dies insbesondere für:

Das östliche Vorland des Frankenwaldes im Übergang zur Münchberger Hochfläche mit Teilen der Fränkischen Linie, dem Oberlauf der Selbitz südlich von Schauenstein, dem Forst nördlich von Naila und der Gegend bei Reitzenstein.

Das Tal der Sächsischen Saale oberhalb von Lamitzmühle bis Hof und südlich von Hof bis in das nördliche Vorland des Fichtelgebirges bei Steinbühl und Zell.

Das nördliche Vorland des Hohen Fichtelgebirges mit dem Serpentinzug vom Haidberg bis Wurlitz, dem angrenzenden Rehauer Forst mit dem Tal der Südlichen Regnitz.

Große Teile der Selb-Wunsiedler Hochfläche, v. a. mit den Talsystemen von Eger, Röslau und Kösseine, den Wäldern Selber Forst, Arzberger Forst, Pechofener Wald, Wald am Buchberg, den Wiesenlandschaften des östlichen Fichtelgebirgsvorlandes (um Weißenstadt, Meirhof, Vordorf, Tröstau).

Weite Teile des Obermainischen Hügellandes mit Ausnahme des Muschelkalkzuges, der in Abschnitten hervorragende Bedeutung (vgl. L11) aufweist.

Die Hochflächen der Frankenalb südlich von der Linie Kasendorf – Zultenberg bis auf die Höhe von Hollfeld, das Ahorntal, die Hohenmirsberger Platte, sowie Teile der Hochflächen der Wiesentalb (z.B. bei Eichenbirkig - Pfaffenberg – Weidmannsgesees, rund um Willenreuth/ Willen-berg) und der Betzensteiner Kuppenalb (Waidacher Forst).

 

   

Diese Gebiete umfassen abwechslungsreiche Landschaftsteile mit hoher Eigenart, in denen naturbetonte Elemente, Gewässer, historische Kulturlandschaftselemente und traditionelle Bewirtschaftungsformen zu einer erhöhten Vielfalt beitragen. Sie sind als "Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Erhaltung und Entwicklung des Landschaftsbildes" in Karte 4.5 dargestellt und werden in Kapitel 6.5.3 „Ziele für einzelne Teilräume“ detailliert behandelt.


 

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