6.5         Zielkonzept Landschaftsbild, Landschaftserleben und
historische Kulturlandschaft (Karte 4.5)

6.5.1      Allgemeine Ziele/Leitlinien

L 1

Die Landschaften der Region Oberfranken-Ost sollen in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit erhalten und ggf. wiederhergestellt werden. Für die verschiedenen Naturräume der Region typischen Landschaftsbilder sind mit ihrem charakteristischen Relief, den landschaftsprägenden Gewässern, den standort- und nutzungsbedingten Vegetations- und Bewirtschaftungsformen, sowie den landschaftstypischen Bauweisen zu bewahren und, soweit erforderlich, behutsam fortzuentwickeln. Erlebnisreiche Landschaften, wie z.B. Gebiete des Frankenwaldes, des Fichtelgebirges oder der Frankenalb sind als Voraussetzung für ein positives Landschaftserleben und die naturbezogene Erholung zu erhalten bzw. zu entwickeln und vor Beeinträchtigungen durch Lärm, Schadstoffeinträge und visuelle Veränderungen zu schützen. Vorhandene Beeinträchtigungen sollen, soweit möglich, beseitigt werden.

   

Ein vielgestaltiges und den regionalen Besonderheiten entsprechendes Landschaftsbild trägt wesentlich zum Wohlbefinden des Menschen bei und ist eine wichtige Grundlage für die Herausbildung einer regionalen Identität und eines ausgeprägten Heimatempfindens. Naturnahe und störungsarme Landschaften mit einer hohen Erlebnisqualität sind zudem von besonderer Bedeutung für die naturnahe Erholung.

Weite Teile der Region Oberfranken-Ost, wie insbesondere die Fränkische Alb, das Fichtelgebirge oder der Frankenwald, sind durch erlebnisreiche Landschaften mit charakteristischen, den natur- und kulturräumlichen Gegebenheiten entsprechenden Landschaftsbildern gekennzeichnet. Die Eigenart und Schönheit dieser Landschaftsteile ist bei allen Planungen und Maßnahmen, die sich auf Natur und Landschaft auswirken können, vorrangig zu berücksichtigen, um die regionale Identität zu erhalten. Insbesondere sind die natur- und kulturraumtypischen Landschaftselemente, welche die Eigenart der jeweiligen Landschaftsräume prägen, zu erhalten und zu pflegen.

L 2

Durch intensive landwirtschaftliche Nutzung in ihrem landschafts-ästhetischen Erscheinungsbild überprägte ländliche Teilbereiche sollen verbessert werden. In Anlehnung an das vorhandene natur- und kulturräumliche Potenzial sollen diese Landschaften mit geeigneten Landschaftsstrukturen angereichert werden, um die Erlebnisqualität zu erhöhen und die charakteristische Eigenart der jeweiligen Landschaftsräume wieder stärker herauszustellen.
Extensiv genutzte Flächen sollen in ihrem Zustand erhalten bleiben. Intensiv genutzte Bereiche sollen an geeigneten Stellen in eine Extensivnutzung
überführt werden.

   

In größeren Teilen der Region kam es in der Vergangenheit neben der zunehmenden Siedlungsentwicklung und dem Bau von Infrastruktureinrichtungen (vgl. L 3) durch die Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung zu Überprägungen des gebietstypischen Landschaftsbildes. Vor allem in Bereichen mit guten Böden und geringer Reliefierung wurde die landwirtschaftliche Nutzung intensiviert und naturnahe, gliedernde Elemente wie Hecken, Feldgehölze oder Hohlwege entfernt sowie extensiv genutzte Bereiche intensiviert. Diese landschaftsästhetisch verarmten Bereiche finden sich u. a. in weiten Bereichen

·                des Mittelvogtländischen Kuppenlands und

·                der Münchberger Hochfläche.

Nur durch das Saaletal unterbrochen erstrecken sich diese Gebiete von der nördlichen Regionsgrenze bis fast an das Fichtelgebirge und ziehen sich bis südlich Münchberg. Im Westen wird der Bereich durch das Selbitztal und den Frankenwald begrenzt. In geringerem Ausmaß kommen wenig gegliederte, überprägte Landschaften auch auf der Selb-Wunsiedler Hochfläche, in der Frankenalb auf den westlichen Hochflächen zwischen Hollfeld und Aufseß oder im Oberpfälzischen Hügelland bei Speichersdorf vor.

Zur Verbesserung der regionalen Identität soll die Landschaft wieder attraktiver gestaltet werden. Durch gezielte Maßnahmen soll der Anteil landschaftsbildprägender Strukturen erhöht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass diese aufwertenden Maßnahmen nicht nivellierend wirken, sondern der Eigenart der Landschaft, d. h. den naturräumlichen, nutzungsspezifischen und historischen Faktoren entsprechen und so die natur- und kulturräumliche Identität der jeweiligen Landschaftsräume wieder stärken. So sind z.B. in den strukturarmen Rodungsinseln des Frankenwaldes (vgl. L III 1 ff.) vorrangig Raine entlang der radial von den Ortschaften zum Wald streichenden Flurgrenzen anzulegen und nur vereinzelt, sehr schmale Heckenstreifen durch Sukzession zu entwickeln. Dagegen ist die Hochfläche der Frankenalb ursprünglich von sehr breiten Hecken entlang der parallel verlaufenden Geländekanten geprägt gewesen. Eine Anreicherung verarmter Bereiche sollte sich an diesen örtlichen Besonderheiten orientieren. Die Belange des Natur- und Artenschutzes sind in die Abwägung einzustellen. So ist z.B. in Wiesenbrütergebieten von der Anlage von Hecken und Feldgehölzen abzusehen.

Extensiv genutzte Bereiche, wie z.B. blumenreiche Wiesen, erhöhen ebenso die Erlebnisqualität der Landschaft. Deshalb sollen diese Bereiche – auch durch die Ausnutzung von Förderprogrammen – erhalten, sowie intensiv genutzte Flächen in Extensivnutzung überführt werden.

L 3

Eingriffe, die zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führen können, sollen grundsätzlich vermieden werden. Insbesondere Maßnahmen der Siedlungsentwicklung und des Infrastrukturausbaus sollen sich an den landschaftlichen Qualitäten und Strukturen orientieren und so ausge­staltet werden, dass eine Inanspruchnahme von Bereichen hoher Landschaftsbildqualität oder besonderer Exposition vermieden wird und eine harmonische Einbindung der Siedlungsstrukturen in die Landschaft gewährleistet ist. Die Bauleitplanung der Gemeinden soll sich am Bedarf orientieren, flächensparend erfolgen und verstärkt Belange des Schutzes von Landschaftsbild, Landschaftserleben und historischer Kulturlandschaft berücksichtigen.

   

In mehreren Stadtumlandbereichen der Region kommt es durch eine verstärkte Siedlungsentwicklung und damit einhergehende Infrastrukturmaßnahmen zu einer zunehmenden Zersiedelung der Landschaft. Durch unbefriedigend eingebundene Bauten, exponierte Lagen auf Kuppen oder an Hängen, Talquerungen bzw. großflächig ausgewiesene Baugebiete wird oft das Landschaftsbild beeinträchtigt. Davon betroffen sind vor allem:

  • die stadtnahen Bereiche um Hof, Kulmbach, Bayreuth, Wunsiedel und Marktredwitz,
  • das Tal der Sächsischen Saale zwischen Hof und Oberkotzau,
  • das Tal des Roten Mains bei Kulmbach,
  • Flächen entlang der B 22 Richtung Windischeschenbach und
  • Gewerbeentwicklungen im Umfeld der BAB A 9, z.B. bei Pegnitz, Bindlach, oder Himmelkron.

In diesen Bereichen ist durch eine effektive Steuerung der Siedlungsentwicklung darauf hinzuwirken, dass die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds reduziert wird bzw. nicht weiter voranschreitet. Auch in weiteren Stadtumlandbereichen, die von Zersiedelung bedroht sind, soll einer solchen Entwicklung durch geeignete Maßnahmen vorgebeugt werden.

Im Hinblick auf die stetig wachsenden Siedlungen ist es von herausragender Bedeutung, auch den Schutz des Landschaftsbildes, -erlebens und der historischen Kulturlandschaft zu berücksichtigen. Insbesondere die Bebauung von exponierten Lagen und Talquerungen sowie das Zusammenwachsen der Siedlungen, stellt in der Regel eine erhebliche Beeinträchtigung dar und sollte vermieden werden. Eine entsprechende Einbindung in das Landschaftsbild ist frühzeitig durch landschaftspflegerische Maßnahmen und Festsetzungen in den Bebauungsplänen anzustreben.

L 4

Noch vorhandene Elemente der historischen Kulturlandschaft sollen erhalten und, soweit erforderlich, gepflegt bzw. saniert werden. Die Erhaltung der historischen Landschaftselemente, Flurformen und Wege soll bei Maßnahmen der Ländlichen Entwicklung besonders berücksichtigt werden. Dies ist insbesondere bei noch gut ausgeprägten Kulturlandschaften wie z.B. den Radialfluren im Frankenwald, den Ackerterrassen bei Schönbrunn, der Heckenlandschaft des Muschelkalkzuges im Obermainischen Hügelland oder der Frankenalb zu beachten.

   

Der Mensch greift von jeher in die ihn umgebende Landschaft ein und verändert sie nach seinen Nutzungsansprüchen. Damit gingen Veränderungen der Naturlandschaft hin zur Kulturlandschaft einher. Durch neue Produktionsmethoden in der Landwirtschaft und die veränderten Lebensumstände des Menschen wurden in der jüngeren Vergangenheit viele dieser Kulturlandschaftselemente innerhalb kürzester Zeit wieder aus der Landschaft entfernt. Diese sind aber wertvolle Zeugen der kulturgeschichtlichen Entwicklung des Menschen und seiner Landschaft. Sie gehören zum geistigen und kulturellen Erbe einer Region und tragen entscheidend zum Heimatgefühl der Bewohner bei.

Aus diesem Grund sollen die Kulturlandschaften und Kulturlandschaftsteile der Region erhalten und bewahrt werden. Vor allem, wenn sie gut erhalten für die Region oder deren Teile prägend sind und ihre Existenz mit einem hohen historischem Wert oder wertvollen Informationen verknüpft ist. Dabei soll gegebenenfalls auch die Umgebung der Kulturlandschaftselemente berücksichtigt werden, wenn sie zur Schönheit oder Eigenart des Objekts beiträgt. Dies gilt insbesondere für konkrete Planungen wie z.B. Verfahren der ländlichen Entwicklung oder Begleitplanungen im Rahmen von Eingriffen sowie der gemeindlichen Bauleitplanung.

Einige Teile der Kulturlandschaft besitzen auf Grund historisch gewachsener Nutzungsformen hohe kulturhistorische Bedeutung und sollen deshalb in ihrer charakteristischen Eigenart erhalten werden. In der Region Oberfranken-Ost fallen u. a. in diese Kategorie:

  • die ehemaligen Weinleiten (= Reuten) bei Ködnitz,
  • die Waldhufenfluren im Frankenwald,
  • die Heckenlandschaften, z.B. des Bergfelds, bei Lanzendorf, Wonsees, Körbeldorf, Pegnitz oder Wunsiedel,
  • die Parkanlagen der Schlösser, z.B. Eremitage, Sanspareil, Fantaisie,
  • die Altstraßen und Alleen, z.B. bei Bindlach oder zwischen Alladorf und Sanspareil,
  • die durch die Flößerei geprägten Gewässer des Frankenwaldes,
  • Mittel- oder Niederwälder,
  • die Streuobstwiesen um die Ortschaften der Frankenalbhochfläche,
  • Radialfluren oder Radialhufensiedlungen,
  • alte Bergbaulandschaften,
  • Kreuzwege,
  • die Hohlwege, u. a. bei Leimitz, Marktleuthen, Hollfeld, Wunsiedel (Katharinenberg),
  • die Felsenkeller der Selb-Wunsiedler Hochfläche bei Weißenstadt,
  • die Ackerterrassen, z.B. bei Schönbrunn/Breitenbrunn sowie
  • die Hüllweiher der Albhochfläche.

Zusätzlich zu den o. g. Landschaftselementen bereichern oftmals einzelne Bauwerke oder Bauwerkensembles die Landschaft. Als Beispiele sind hier die Weißenstädter Keller oder die Scheunenreihe am Weißenstädter See, zahlreiche historische Ortskerne, Burgen, Ruinen, Kirchen und Schlösser (u. a. Thiersheim, Wernstein, Pottenstein) zu nennen. Sämtliche kulturhistorisch bedeutsamen Einzelbauwerke in Ortsrandlage und im Außenbereich sollen erhalten werden. Die Sichtbeziehungen zu markanten Objekten sowie deren Ansichten sollen gesichert werden, um die historisch begründete Eigenart dieser Gebiete durch bestehende und zukünftige Nutzungen nicht zu beeinträchtigen.

In der Karte 4.5 wurden sowohl einzelne Kulturlandschaftselemente (mit Nummerierung, die in Kap. 3.7 aufgeführt ist), Altstraßen, -wege oder historische Bahnlinien, als auch Kulturlandschaften, die noch historische Flur- oder Nutzungsformen erkennen lassen (Ackerterrassen, Heckenlandschaften u. ä.), dargestellt. Eine detaillierte Erfassung, z.B. in Form eines Kulturlandschaftskatasters existiert für die Region Oberfranken-Ost nicht, so dass diese Darstellungen keinen Anspruch auf Vollständigkeit besitzen.

L 5

Der Verlust bzw. die Beeinträchtigung von Bodendenkmälern soll insbesondere bei der Siedlungsentwicklung und beim Bau von Infrastruktureinrichtungen vermieden werden. Flächen, auf denen mit hoher Wahrscheinlichkeit mit dem Vorhandensein von bedeutsamen Bodendenkmälern zu rechnen ist, sollen von Bebauung freigehalten oder bei der Bebauung fachlich begleitet werden.

Bodendenkmäler besitzen für die Geschichtsforschung in Bayern große Bedeutung. Da die schriftlichen Überlieferungen im längsten Fall ca. 2.000 Jahre zurückgreifen und zudem für die ersten Jahrhunderte dieser Zeitspanne dürftig ausfallen, ist die Forschung auf diese archäologischen Quellen angewiesen.

Die Region Oberfranken-Ost ist reich an Bodendenkmalen. Belegt sind beispielsweise vorgeschichtliche Funde bei Lanzendorf, Harsdorf, Heisenstein, Mistelgau u. v. m.

Gefährdet sind die Bodendenkmäler in heutiger Zeit durch den stetig wachsenden Flächenverbrauch durch Wohn- bzw. Industrie- und Gewerbegebiete, den Straßenbau sowie andere Infrastruktureinrichtungen. Daher soll der Flächenverbrauch für die genannten Baumaßnahmen so gering wie möglich ausfallen. Zwar werden viele Bodendenkmäler erst durch Erdbauarbeiten entdeckt, meist fehlt aber die Zeit und fachkundiges Personal, die Funde wissenschaftlich auszuwerten und zu dokumentieren. Als vorsorgende Maßnahme sollen insbesondere solche Flächen, auf denen nach Experteneinschätzung mit hoher Wahrscheinlichkeit Bodendenkmäler zu erwarten sind, so weit wie möglich von Bebauung freigehalten werden. Für Planungen in diesen Bereichen soll immer die fachkundige Einschätzung des Landesamtes für Denkmalpflege sowie der Bezirksheimatpfleger unterstützend eingefordert werden.

L 6

Visuelle Leitstrukturen und Orientierungspunkte sollen vor nachteilig wirkenden Eingriffen, wie z.B. Rohstoffabbau, Siedlungstätigkeit, Straßenbau, Freileitungsbau, Bau von Sende- und Empfangsanlagen, Windenergieanlagen, oder Zerschneidung bewahrt werden. Die Sichtlinien zu diesen Objekten sollen bei Planungen besonders berücksichtigt und erhalten werden.

   

Der Mensch sucht bei der Beobachtung von Landschaften visuelle Leitlinien. Sie gliedern und prägen die Landschaft und grenzen optische Räume voneinander ab. Damit dienen sie zur Orientierung in der Landschaft. Visuelle Leitstrukturen können sowohl ausgeprägte Waldränder, Hanglagen oder eine Kombination von beidem sein. In der Region sind dies vor allem:

  • der Anstieg des Fichtelgebirges,
  • der Anstieg des Frankenwaldes (Fränkische Linie),
  • der Albanstieg,
  • der Limmersdorfer Forst,
  • der Anstieg zum Bayreuther Muschelkalkzug und zum Kulmbacher Forst,
  • die Talflanken des Ahorntals sowie
  • die Gipfelregionen des Fichtelgebirges und des Frankenwaldes.

Diese markanten Strukturen bilden im Idealfall geschlossene Linien. Durch Infrastrukturmaßnahmen, wie Straßenbau, die Errichtung von Stromleitungen, Abbauflächen oder den Bau von Siedlungen, werden diese Linen häufig unterbrochen oder gestört. Eine weitere Beeinträchtigung kann durch Windenergieanlagen, Sendemasten oder Freizeiteinrichtungen hervorgerufen werden, die oft auf Grund ihrer Funktion in exponierter Lage errichtet werden. Gerade an diesen Stellen besteht eine hohe Fernwirkung, was zu einem negativem Landschaftserleben des Betrachters führen kann.

Zum Schutz dieser visuellen Leitstrukturen sollen sie beim Bau neuer Infrastruktureinrichtungen, Siedlungsteile oder Abbauflächen besondere Berücksichtigung erfahren.

Neben den visuellen Leitstrukturen sind für den Betrachter einer Landschaft auch die optischen Orientierungspunkte, wie Bergkämme, -gipfel, Burg- und Schlossanlagen, sowie Ruinen oder Kirchen an stark exponierten Stellen von Bedeutung. Die Blickbeziehungen zu diesen Objekten sind durch den Bau von Siedlungen oder anderen Anlagen oftmals ebenfalls bedroht. Weiterhin können Neubaugebiete, Straßen, Abbauflächen oder Windenergieanlagen die Gesamtansicht der Anlagen beeinträchtigen. Daher soll darauf hingewirkt werden, die Sichtlinien zu diesen landschaftsästhetisch bedeutsamen Punkten zu erhalten und notwendige Anlagen in die Landschaft einzubinden.

L 7

Eine Zerschneidung des Landschaftsbildes oder von Freiräumen durch bandartige Siedlungserweiterungen, Verkehrswege oder Anlagen zur Energieversorgung soll insbesondere in den noch ungestörten Bereichen vermieden werden.

   

In der Region finden sich an folgenden Stellen zusammenhängende, weitgehend von linearen Störungen des Landschaftsbildes unbeeinträchtigte Bereiche:

  • die Bad Stebener Rodungsinsel,
  • große Bereiche des Frankenwaldes,
  • der Rehauer Forst,
  • das Fichtelgebirge,
  • der Selber Forst,
  • Bereiche des Obermainischen Hügellandes,
  • westlich von Kulmbach,
  • der Limmersdorfer Forst,
  • große Teile der Albhochfläche,
  • das südliche Fichtelgebirgsvorland,
  • zwischen Creußen und Speichersdorf an der südlichen Regionsgrenze sowie
  • der Veldensteiner Forst.

Ein Erleben der Landschaft ist dort unmittelbar möglich, da kaum lineare Barrieren die landschaftsästhetisch ansprechenden und weitläufigen Gebiete beeinträchtigen. Daher soll darauf hingewirkt werden, dass Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch lineare Siedlungserweiterungen, Straßenneubauten und die Anlage von Freileitungen minimiert werden.

L 8

Bei baulichen Maßnahmen im Ortsbereich oder in der Nähe von Siedlungen soll die historisch gewachsene Siedlungsstruktur berücksichtigt werden. Der noch vorhandene historische Charakter an Ortsrändern oder im Außenbereich soll möglichst erhalten und gestärkt werden.

   

Die historisch gewachsenen Ortskerne und Siedlungsstrukturen, insbesondere

  • charakteristische Siedlungs- und Flurformen, wie z.B. die Hufendörfer und Radialfluren der Münchberger Hochfläche (z.B. Hallerstein, Zell, Förmitz), des Frankenwaldes (z.B. Schwand, Steinbach, Braunersreuth) und des Obermainischen Hügellandes (z.B. Lindau, Buch) oder die Straßen- und Angerdörfer,

  • historisch gewachsene Ensembles oder Stadtkerne wie z.B. Wernstein, Neudrossenfeld, Sanspareil, Thierstein,

  • besondere Blickbeziehungen und Ortsansichten, z.B. Thierstein, Wernstein, Pottenstein und

  • besondere Lage der Siedlungen in der Landschaft, wie die Rodungsinseln im Frankenwald und im Fichtelgebirge, oder die Lage von Pottenstein bzw. Tüchersfeld

werden in der heutigen Zeit vermehrt durch Neubauten von Infrastruktureinrichtungen oder neuen Ortsteilen in ihrer Eigenart beeinträchtigt. Sie sind das Ergebnis einer lang andauernden historischen und kulturhistorischen Entwicklung und daher charakterisierend für eine Region oder Teile einer Region und prägen das Heimatgefühl der Menschen und die Individualität einer Landschaft. Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes, oft durch einheitlich gestaltete Wohn- und Gewerbegebiete, führt zu Identitätsverlust und Verringerung der Eigenart der Landschaft.

Im Umkreis von historischer Bausubstanz und historischer Siedlungsstruktur soll daher bei der Ausweisung von Neubau- oder Gewerbegebieten das Prägende einer Siedlung erhalten, gepflegt und entwickelt werden. Dabei soll vor allem auch auf die Ensembles im Ortsbereich, die regionstypischen Baustile und Dachlandschaften oder die noch historisch gewachsenen Ortsränder (z.B. alte Stadtmauern oder durch alte Bauernhäuser mit Obstgärten und großen Laubbäumen geprägte Dorfränder) Wert gelegt werden.

L 9

In Teilen der Offenlandbereiche (v. a. im Fichtelgebirge, Frankenwald und Frankenalb) soll darauf hingewirkt werden, dass sie von Aufforstung freigehalten werden. Wiederbewaldungstendenzen durch zunehmende Verbuschung verbrachter Bereiche soll in diesen Gebieten entgegengewirkt werden. Dies ist besonders in landwirtschaftlichen Grenzertragslagen, wie z.B. in den Rodungsinseln oder Wiesentälern des Frankenwaldes oder des Fichtelgebirges sowie in den Wiesen- und Trockentälern der Frankenalb, von vorrangiger Bedeutung.          
Erstaufforstungen sollen, in Lage und Verteilung der Waldflächen an die landschaftlichen Verhältnisse angepasst werden. Bei Aufforstungen sollen standortheimische Baumarten Verwendung finden und eine naturnahe Waldentwicklung über Pionierstadien ermöglicht werden. Erstaufforstungskonzepte sollen v. a. im Rahmen der gemeindlichen Landschaftsplanung zu einer Entflechtung konkurrierender Nutzungsansprüche beitragen.      
Die Anlage von Sonderkulturen, wie z.B. Christbaumkulturen insbesondere mit Blaufichten, soll vor allem in landschaftlichen Vorbehalts- und Vorranggebieten unterbleiben.   
Die oftmals reich gegliederten und unregelmäßigen Waldränder in der Region sollen in ihrer Form und Ausprägung erhalten bleiben. Die Kürzung von Waldrandlängen durch Aufforstungen soll vermieden werden. Die naturnahen, gebuchteten Waldrandbereiche und Übergänge (Laubholzmäntel und Gehölzsäume) sollen erhalten bleiben.        
Es soll langfristig darauf hingewirkt werden, dass standortfremde Nadelwälder zu standortheimischen Laub- und Mischwäldern entwickelt werden.

   

Die Notwendigkeit der Nutzung aller landwirtschaftlichen Flächen entfiel in den letzten Jahren auf Grund der Intensivierung und dem Zwang der Rationalisierung. So kam es auch in der Region, besonders in Grenzertragsbereichen, zur Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung und in deren Folge zur Aufforstung.

In der Region sind davon unter anderem die Täler und Rodungsinseln des Frankenwaldes und des Fichtelgebirges sowie die Fluss- und Trockentäler der Fränkischen Schweiz betroffen. Für das Landschaftsbild ist jedoch gerade der Wechsel zwischen Offenland- und Waldbereichen mit einer hohen Aufenthalts- und Erholungsqualität verbunden (vgl. Ziel L 1). Es soll daher in den waldreichen Gebieten auf eine Offenhaltung der für das Landschaftsbild charakteristischen Offenlandbereiche hingewirkt werden. Eine extensive landwirtschaftliche Bodennutzung ist anzustreben. Diese soll durch staatliche Programme gefördert werden.

Gerade die Anlage von Christbaumkulturen, insbesondere mit Blaufichten beeinträchtigt das Bild einer natürlich gewachsenen, harmonischen Kulturlandschaft und deren Erlebniswirksamkeit erheblich. An Standorten, die keine Fernwirkung aufweisen, wenig einsehbar sind und damit nur lokal wirken, sind solche Sonderkulturen deutlich konfliktärmer.

Die Offenland-Waldgrenze ist weitestgehend eine historisch gewachsene Unterteilung, die sich an Nutzungsansprüchen des Raumes, dem Relief und den Standortfaktoren der Böden orientiert. Sie spiegelt daher eine kulturhistorische Information wieder. Diese oftmals kleinräumig unterteilte und durch Nischen, Buchten und Kulissen geprägte Struktur belebt das Landschaftsbild und prägt die Eigenart eines Gebietes. Weiterhin hat der Waldrand, der sich oftmals durch einen vermehrten Laubholzanteil und/oder Heckensäume auszeichnet, eine besondere Bedeutung für das Landschaftsbild und das Landschaftserleben.

Eine Arrondierung der Waldrandbuchten und damit Kürzung der Grenzstrukturlängen soll deswegen vermieden werden. Die Neuaufforstung von Flächen soll die historischen und naturräumlichen Besonderheiten berücksichtigen. Es soll die Erhaltung, die Pflege und Entwicklung eines abwechslungsreichen und vielfältig strukturierten Waldsaumes angestrebt werden.

Allgemein soll sowohl bei Erstaufforstung als auch beim Durch- und Wiederaufforsten auf standortheimische Arten geachtet werden. Waldaufbau sollte bevorzugt auf möglichst natürliche Art durch freie Sukzession entwickelt werden.

Die Monotonie und Dunkelheit in Nadelforsten wirkt sich oftmals negativ auf das Landschaftsbild aus, da sie dem Betrachter wenig Abwechslung bietet. Auch entfällt der jahreszeitliche Aspekt, der in Laub- oder Mischwäldern ausgeprägt vorhanden ist. Vor allem in Hanglagen, in denen nicht nur der Waldrand, sondern die gesamte Oberfläche des Waldes auf den Betrachter wirkt, macht sich dies stark bemerkbar. Es soll daher darauf hingewirkt werden, dass in nadelwalddominierten Bereichen eine vermehrte Durchmischung mit standortheimischen Laubbäumen stattfindet.

L 10

IIn den zugehörigen Teilen der Naturparke Frankenwald, Fichtelgebirge, Steinwald, Fränkische Schweiz – Veldensteiner Forst soll entsprechend ihrem Schutzzweck der Pflege und Entwicklung des Landschaftsbildes eine besondere Bedeutung zukommen.

   

In der Region liegen Teile der Naturparke Frankenwald, Fichtelgebirge, Steinwald und Fränkische Schweiz – Veldensteiner Forst. Laut ihrer rechtlichen Definition sind Naturparke Gebiete, die sich „wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen“ (BNatSchG § 27 (1)). Große Teile der Naturparke sind als Landschaftsschutzgebiete unter Schutz gestellt.

Die intakte Landschaft hat in den Naturparken also eine prioritäre Bedeutung für die Erholung des Menschen. Zudem wird in den Verordnungen der Naturparke großer Wert auf den Schutz des Landschaftsbildes gelegt.

Gemäß dieses Schutzstatus und der Verordnungstexte sollen in den Landschaftsschutzgebieten die Beeinträchtigungen und Veränderungen am Landschaftsbild so gering wie möglich gehalten werden.


 

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