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6.3.2 Raumbezogene
Zielkategorien (Karte 4.3)
Gebiete mit hervorragender
Bedeutung für die Sicherung des Kalt- und Frischlufttransportes |
K 4 In
den in Kapitel 4.3 dargestellten Gebieten mit hervorragender Bedeutung
für die Sicherung des Kalt- und Frischlufttransportes sollen Nutzungsänderungen,
welche zu einer Verminderung der Ausgleichsleistungen beitragen können,
mit besonderer Priorität vermieden werden. Insbesondere sollen Maßnahmen,
welche zu einer Unterbrechung oder Verminderung der Kaltluftströme
führen können, wie z.B. großflächige Siedlungserweiterungen, die Anlage
von Straßen oder Bahnlinien in Dammlage sowie großflächige Aufforstungen
vermieden werden. Bestehende Beeinträchtigungen der Kalt- und Frischluftleitbahnen
durch Abflusshindernisse oder nachteilige Schadstoffeinträge sollen
soweit wie möglich vermindert werden. Emissionen, welche dazu führen
können, dass sich die Kalt- und Frischluftströmungen mit Schadstoffen
anreichern, sollen innerhalb des Einzugsgebiets der Leitbahnen minimiert
werden. Im Einzelfall soll geprüft werden, wie sich Nutzungsänderungen
auf die Austauschverhältnisse auswirken können. |
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In der Region Oberfranken-Ost weisen Kaltluftleitbahnen mit einem hohen
Kaltluftmassenstrom > 10.000 m³/s insbesondere in hoch belasteten
Siedlungsräumen eine hervorragende Bedeutung für den klimatisch-lufthygienischen
Ausgleich auf und sind daher besonders zu sichern. Dies betrifft die Leitbahnen
in Zuordnung zu den Siedlungszentren Bayreuth, Kulmbach und Hof. Im Einzelnen
sind dies:
- die Talniederungen von Mistelbach, Warmer
Steinach und Rotem Main/Ölschnitz in Zuordnung zur Stadt Bayreuth,
- die Talniederungen von Dobrach, Unterer Steinach/Zaubach
und des Unterlaufs der Schorgast im Zusammenfluss mit dem Weißen Main
in Zuordnung zur Stadt Kulmbach,
- die Talniederungen von Südlicher Regnitz,
Untreubach und Sächsischer Saale in Zuordnung zur Stadt Hof.
Die hohe Siedlungsdichte, die besondere Häufung gewerblich-industrieller
Anlagen und das allgemein hohe Verkehrsaufkommen führen in den o. g.
Städten zu einem erhöhten Risiko stadtklimatischer Überwärmungserscheinungen
sowie zu Luftschadstoffanreicherungen bei Inversionswetterlagen. Ungünstige
lokalklimatische Bedingungen herrschen dabei insbesondere in Bayreuth
und Kulmbach vor, da diese Städte innerhalb inversionsgefährdeter Talniederungen
liegen. Die oben aufgeführten Kalt- und Frischluftleitbahnen sowie die
zugeordneten Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete können zu einem Abbau
und Ausgleich dieser Belastungen beitragen. Dabei ist insbesondere eine
möglichst durchströmungsgünstige Ausgestaltung der Übergangsbereiche zwischen
den für den Kaltluftabfluss relevanten Freiräumen und den Siedlungsbereichen
von Vorteil, wie sie beispielsweise durch eine relativ offene Bebauung
parallel zur Stömungsrichtung erreicht werden kann.
Gebiete mit besonderer
Bedeutung für die Sicherung des Kalt- und Frischlufttransportes |
K 5 In
den in Karte 4.3 dargestellten Gebieten mit besonderer Bedeutung für
die Sicherung des Kalt- und Frischlufttransportes sollen Nutzungsänderungen,
welche zu einer Verminderung der Ausgleichsleistungen beitragen können,
vermieden werden. Bestehende Beeinträchtigungen der Kalt- und Frischluftleitbahnen
durch Abflusshindernisse oder nachteilige Schadstoffeinträge sollen
möglichst vermindert werden. |
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Dieser Zielkategorie wurden insbesondere folgende Kalt-
und Frischluftleitbahnen zugeordnet:
- Kaltluftleitbahnen mit einem hohen Kaltluftmassenstrom
> 10.000 m³/s, welche Siedlungsräumen mit mittleren Belastungen
zugeordnet sind,
- Frischluftleitbahnen, d. h. größere,
in Ost-West-Richtung verlaufende Talräume, durch welche bei den vorherrschenden
Windrichtungen Frischluft in Siedlungsbereiche mit hohen oder mittleren
Belastungen transportiert werden kann.
In der Region Oberfranken-Ost sind dies:
- die Talniederungen von Fichtenohe, Erlbach
und Zipser Mühlbach bzw. Weihergraben in Zuordnung zur Stadt Pegnitz,
- die Talniederung der Selbitz in Zuordnung
zur Stadt Naila,
- die Talniederungen von Kössein und Steinbach
in Zuordnung zur Stadt Marktredwitz,
- die Talniederung der Röslau in Zuordnung zur
Stadt Arzberg.
Grundsätzlich gelten für die Gebiete mit besonderer
Bedeutung für die Sicherung des Kalt- und Frischlufttransportes die gleichen
Ziele wie für die o. g. Gebiete mit hervorragender Bedeutung. Sie
sind jedoch im Falle von Abwägungsentscheidungen mit unterschiedlichem
Gewicht zu berücksichtigen.
Gebiete mit besonderer Bedeutung
als Kaltluftentstehungsgebiet für regional bedeutsame Kaltluftleitbahnen |
K 6 In Gebieten mit besonderer
Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet für regional bedeutsame Kaltluftleitbahnen
sollen die für die Kaltluftproduktion relevanten Offenlandstrukturen wie
insbesondere Grünlandbereiche erhalten und ausgedehnt werden.
Dieser Zielkategorie wurden Kaltluftproduktionsflächen mit hoher oder
sehr hoher Kaltluftproduktion zugeordnet, welche im Einzugsgebiet von
Kalt-/Frischluftleitbahnen mit hervorragender oder besonderer Bedeutung
liegen und denen daher klimatisch-lufthygienische Ausgleichsfunktionen
für entsprechend belastete Siedlungsbereiche zukommt.
Eine hohe bis sehr hohe Bedeutung für die Kaltluftproduktion weisen insbesondere
offene Grünland- und Ackerflächen auf. Durch Bebauung oder Versiegelung
gehen diesen Funktionen vollständig verloren. Nachteilig können sich u. U
auch Aufforstungen auswirken, da hier die nächtliche Abkühlung im Vergleich
zu Offenlandbiotopen geringer ausfällt und gegebenenfalls der Kaltluftabfluss
gebremst wird. Soweit ein Kaltluftabfluss innerhalb der Waldbestände in
Abhängigkeit von den Waldstrukturen (Durchlässigkeit) und dem Gefälle
möglich ist, können jedoch geringer abgekühlte dafür jedoch sehr große
Kaltluftvolumen entstehen.
Waldgebiete mit besonderer
Bedeutung für den Klimaschutz |
K 7 Die
in Karte 4.3 dargestellten Waldgebiete mit besonderer Bedeutung für
die Frischluftentstehung, den Klimaausgleich und den Immissionsschutz
sollen erhalten und in ihrem Bestand verbessert werden. Beeinträchtigungen
durch Schadstoffeinträge sollen vermieden und vermindert werden. |
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Diese Zielkategorie umfasst:
- Waldbereiche mit besonderer Bedeutung für
den regionalen Klima- und Immissionsschutz (nachrichtliche Übernahme
aus Waldfunktionsplan),
- Waldbereiche, welche im Einzugsgebiet von
Kalt-/Frischluftleitbahnen mit hervorragender oder besonderer Bedeutung
liegen und somit für den klimatisch-lufthygienischen Ausgleich in Belastungsräumen
bedeutsam sind.
Die dem Waldfunktionsplan entnommenen Immissionsschutzwälder
umfassen insbesondere Waldbestände in einem Windrichtungssektor, aus dem
häufig immissionsbelastete Luftmassen an Siedlungs- oder Erholungsräume
herangeführt werden. Die Waldbestände können diese Immissionsbelastungen
durch die Ausfilterung und Deposition von Schadstoffen absenken, wobei
jedoch die begrenzte Belastbarkeit der Wälder zu berücksichtigen ist.
Aus Waldbereichen in stärker geneigten Lagen, welche
im Einzugsgebiet von Kalt‑/ Frischluftleitbahnen mit hervorragender
oder besonderer Bedeutung liegen, kann Kaltluft den Belastungsräumen zufließen.
Zwar ist die Kaltluftproduktivität geringer als in Offenlandbereichen,
zugleich handelt es sich aber auf Grund der Filterfunktion der Wälder
und des Fehlens von Emittenten innerhalb der Waldgebiete um weitgehend
schadstofffreie Frischluft.
Um die Wirksamkeit der Waldbestände zu erhalten, ist
die Ansiedlung emittierender Nutzungen zu vermeiden. Belastungen durch
Schadstoffimmissionen sind zu vermindern. Zur Erhöhung der Kaltluftabflüsse
kann es in bewaldeten Bach- und Flussniederungen, welche den Kaltluftleitbahnen
zugeordnet sind, vorteilhaft sein, den Waldbestand am Talgrund zugunsten
von Grünlandnutzung zu reduzieren, soweit keine Belange des Arten- und
Biotopschutzes entgegenstehen. Die aus den Waldbeständen der steileren
Talhänge abfließende Kaltluft kann dann ungebremst den Kaltluftleitbahnen
zufließen.
Siedlungsgebiete, in denen
der Verbesserung der klimatisch-lufthygienischen Situation eine besondere
Bedeutung zukommt |
K 8 In
den Ortschaften der Region Oberfranken-Ost, welche eine erhöhte klimatisch-lufthygienische
Belastung aufweisen, soll eine ausreichende Durchgrünung der Siedlungsbereiche
mit besonderer Priorität erhalten und verbessert werden. Nachteilige
Schadstoffbelastungen der Luft sollen durch geeignete Maßnahmen an
den Emissionsquellen verringert werden. |
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Innerörtliche Grünflächen weisen günstige klimatische
und lufthygienische Bedingungen auf und können Ausgleichfunktionen für
angrenzende Siedungsflächen übernehmen. Der Bestand an Grünflächen ist
daher insbesondere in den in Karte 4.3 dargestellten Ortschaften mit hohen
oder mittleren klimatisch-lufthygienischen Belastungen zu erhalten und
soweit möglich zu erweitern. Zudem können folgende Maßnahmen zu einer
Verbesserung des Lokalklimas und der Luftqualität beitragen:
- Emissionsverminderung durch Förderung von
Energiesparmaßnahmen wie z.B. Wärmedämmung oder Kraft-Wärmekopplung,
Förderung regenerativer Energiequellen, Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs
und geeignete Maßnahmen des technischen Umweltschutzes (Abgasfilterung,
emissionsarme Produktionsverfahren),
- Minderung des Versiegelungsgrades in stark
versiegelten Bereichen,
- Erhöhung des Durchgrünungsgrades durch Anpflanzung
weiterer Straßenbäume sowie die Förderung von Dach-, Fassaden- und Hinterhofbegrünungen.
 
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