6.3.2      Raumbezogene Zielkategorien (Karte 4.3)

Gebiete mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung des Kalt- und Frischlufttransportes

K 4         In den in Kapitel 4.3 dargestellten Gebieten mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung des Kalt- und Frischlufttransportes sollen Nutzungsänderungen, welche zu einer Verminderung der Ausgleichsleistungen beitragen können, mit besonderer Priorität vermieden werden. Insbesondere sollen Maßnahmen, welche zu einer Unterbrechung oder Verminderung der Kaltluftströme führen können, wie z.B. großflächige Siedlungserweiterungen, die Anlage von Straßen oder Bahnlinien in Dammlage sowie großflächige Aufforstungen vermieden werden. Bestehende Beeinträchtigungen der Kalt- und Frischluftleitbahnen durch Abflusshindernisse oder nachteilige Schadstoffeinträge sollen soweit wie möglich vermindert werden. Emissionen, welche dazu führen können, dass sich die Kalt- und Frischluftströmungen mit Schadstoffen anreichern, sollen innerhalb des Einzugsgebiets der Leitbahnen minimiert werden. Im Einzelfall soll geprüft werden, wie sich Nutzungsänderungen auf die Austauschverhältnisse auswirken können.    

In der Region Oberfranken-Ost weisen Kaltluftleitbahnen mit einem hohen Kaltluftmassenstrom > 10.000 m³/s insbesondere in hoch belasteten Siedlungsräumen eine hervorragende Bedeutung für den klimatisch-lufthygienischen Ausgleich auf und sind daher besonders zu sichern. Dies betrifft die Leit­bahnen in Zuordnung zu den Siedlungszentren Bayreuth, Kulmbach und Hof. Im Einzelnen sind dies:

  • die Talniederungen von Mistelbach, Warmer Steinach und Rotem Main/Öl­schnitz in Zuordnung zur Stadt Bayreuth,
  • die Talniederungen von Dobrach, Unterer Steinach/Zaubach und des Unterlaufs der Schorgast im Zusammenfluss mit dem Weißen Main in Zuordnung zur Stadt Kulmbach,
  • die Talniederungen von Südlicher Regnitz, Untreubach und Sächsischer Saale in Zuordnung zur Stadt Hof.

Die hohe Siedlungsdichte, die besondere Häufung gewerblich-industrieller Anlagen und das allgemein hohe Verkehrsaufkommen führen in den o. g. Städten zu einem erhöhten Risiko stadtklimatischer Überwärmungserscheinungen sowie zu Luftschadstoff­anreicherungen bei Inversionswetterlagen. Ungünstige lokalklimatische Bedingungen herrschen dabei insbesondere in Bayreuth und Kulmbach vor, da diese Städte innerhalb inversionsgefährdeter Talniederungen liegen. Die oben aufgeführten Kalt- und Frischluftleitbahnen sowie die zugeordneten Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete können zu einem Abbau und Ausgleich dieser Belastungen beitragen. Dabei ist insbesondere eine möglichst durchströmungsgünstige Ausgestaltung der Übergangsbereiche zwischen den für den Kaltluftabfluss relevanten Freiräumen und den Siedlungsbereichen von Vorteil, wie sie beispielsweise durch eine relativ offene Bebauung parallel zur Stömungsrichtung erreicht werden kann.

Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Sicherung des Kalt- und Frischlufttransportes

K 5         In den in Karte 4.3 dargestellten Gebieten mit besonderer Bedeutung für die Sicherung des Kalt- und Frischlufttransportes sollen Nutzungsänderungen, welche zu einer Verminderung der Ausgleichsleistungen beitragen können, vermieden werden. Bestehende Beeinträchtigungen der Kalt- und Frischluftleitbahnen durch Abflusshindernisse oder nachteilige Schadstoffeinträge sollen möglichst vermindert werden.    

Dieser Zielkategorie wurden insbesondere folgende Kalt- und Frischluftleitbahnen zugeordnet:

  • Kaltluftleitbahnen mit einem hohen Kaltluftmassenstrom > 10.000 m³/s, welche Siedlungsräumen mit mittleren Belastungen zugeordnet sind,
  • Frischluftleitbahnen, d. h. größere, in Ost-West-Richtung verlaufende Talräume, durch welche bei den vorherrschenden Windrichtungen Frischluft in Siedlungsbereiche mit hohen oder mittleren Belastungen transportiert werden kann.

In der Region Oberfranken-Ost sind dies:

  • die Talniederungen von Fichtenohe, Erlbach und Zipser Mühlbach bzw. Weihergraben in Zuordnung zur Stadt Pegnitz,
  • die Talniederung der Selbitz in Zuordnung zur Stadt Naila,
  • die Talniederungen von Kössein und Steinbach in Zuordnung zur Stadt Marktredwitz,
  • die Talniederung der Röslau in Zuordnung zur Stadt Arzberg.

Grundsätzlich gelten für die Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Sicherung des Kalt- und Frischlufttransportes die gleichen Ziele wie für die o. g. Gebiete mit hervorragender Bedeutung. Sie sind jedoch im Falle von Abwägungsentscheidungen mit unterschiedlichem Gewicht zu berücksichtigen.

Gebiete mit besonderer Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet für regional bedeutsame Kaltluftleitbahnen

K 6         In Gebieten mit besonderer Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet für regional bedeutsame Kaltluftleitbahnen sollen die für die Kaltluftproduktion relevanten Offenlandstrukturen wie insbesondere Grünlandbereiche erhalten und ausgedehnt werden.

Dieser Zielkategorie wurden Kaltluftproduktionsflächen mit hoher oder sehr hoher Kaltluftproduktion zugeordnet, welche im Einzugsgebiet von Kalt-/Frisch­luft­leitbahnen mit hervorragender oder besonderer Bedeutung liegen und denen daher klimatisch-lufthygienische Ausgleichsfunktionen für entsprechend belastete Siedlungsbereiche zukommt.

Eine hohe bis sehr hohe Bedeutung für die Kaltluftproduktion weisen insbesondere offene Grünland- und Ackerflächen auf. Durch Bebauung oder Versiegelung gehen diesen Funktionen vollständig verloren. Nachteilig können sich u. U auch Aufforstungen auswirken, da hier die nächtliche Abkühlung im Vergleich zu Offenlandbiotopen geringer ausfällt und gegebenenfalls der Kaltluftabfluss gebremst wird. Soweit ein Kaltluftabfluss innerhalb der Waldbestände in Abhängigkeit von den Waldstrukturen (Durchlässigkeit) und dem Gefälle möglich ist, können jedoch geringer abgekühlte dafür jedoch sehr große Kaltluftvolumen entstehen.

Waldgebiete mit besonderer Bedeutung für den Klimaschutz

K 7         Die in Karte 4.3 dargestellten Waldgebiete mit besonderer Bedeutung für die Frischluftentstehung, den Klimaausgleich und den Immissionsschutz sollen erhalten und in ihrem Bestand verbessert werden. Beeinträchtigungen durch Schadstoffeinträge sollen vermieden und vermindert werden.    

Diese Zielkategorie umfasst:

  • Waldbereiche mit besonderer Bedeutung für den regionalen Klima- und Immissionsschutz (nachrichtliche Übernahme aus Waldfunktionsplan),
  • Waldbereiche, welche im Einzugsgebiet von Kalt-/Frischluftleitbahnen mit hervorragender oder besonderer Bedeutung liegen und somit für den klimatisch-lufthygienischen Ausgleich in Belastungsräumen bedeutsam sind.

Die dem Waldfunktionsplan entnommenen Immissionsschutzwälder umfassen insbesondere Waldbestände in einem Windrichtungssektor, aus dem häufig immissionsbelastete Luftmassen an Siedlungs- oder Erholungsräume herangeführt werden. Die Waldbestände können diese Immissionsbelastungen durch die Ausfilterung und Deposition von Schadstoffen absenken, wobei jedoch die begrenzte Belastbarkeit der Wälder zu berücksichtigen ist.

Aus Waldbereichen in stärker geneigten Lagen, welche im Einzugsgebiet von Kalt‑/ Frischluftleitbahnen mit hervorragender oder besonderer Bedeutung liegen, kann Kaltluft den Belastungsräumen zufließen. Zwar ist die Kaltluftproduktivität geringer als in Offenlandbereichen, zugleich handelt es sich aber auf Grund der Filterfunktion der Wälder und des Fehlens von Emittenten innerhalb der Waldgebiete um weitgehend schadstofffreie Frischluft.

Um die Wirksamkeit der Waldbestände zu erhalten, ist die Ansiedlung emittierender Nutzungen zu vermeiden. Belastungen durch Schadstoffimmissionen sind zu vermindern. Zur Erhöhung der Kaltluftabflüsse kann es in bewaldeten Bach- und Flussniederungen, welche den Kaltluftleitbahnen zugeordnet sind, vorteilhaft sein, den Waldbestand am Talgrund zugunsten von Grünlandnutzung zu reduzieren, soweit keine Belange des Arten- und Biotopschutzes entgegenstehen. Die aus den Waldbeständen der steileren Talhänge abfließende Kaltluft kann dann ungebremst den Kaltluftleitbahnen zufließen.

Siedlungsgebiete, in denen der Verbesserung der klimatisch-lufthygienischen Situation eine besondere Bedeutung zukommt

K 8         In den Ortschaften der Region Oberfranken-Ost, welche eine erhöhte klimatisch-lufthygienische Belastung aufweisen, soll eine ausreichende Durch­grünung der Siedlungsbereiche mit besonderer Priorität erhalten und verbessert werden. Nachteilige Schadstoffbelastungen der Luft sollen durch geeignete Maßnahmen an den Emissionsquellen verringert werden.    

Innerörtliche Grünflächen weisen günstige klimatische und lufthygienische Bedingungen auf und können Ausgleichfunktionen für angrenzende Sied­ungs­flächen übernehmen. Der Bestand an Grünflächen ist daher insbesondere in den in Karte 4.3 dargestellten Ortschaften mit hohen oder mittleren klimatisch-luft­hygienischen Belastungen zu erhalten und soweit möglich zu erweitern. Zudem können folgende Maßnahmen zu einer Verbesserung des Lokalklimas und der Luftqualität beitragen:

  • Emissionsverminderung durch Förderung von Energiesparmaßnahmen wie z.B. Wärmedämmung oder Kraft-Wärmekopplung, Förderung regenerativer Energiequellen, Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs und geeignete Maßnahmen des technischen Umweltschutzes (Abgasfilterung, emissionsarme Produktionsverfahren),
  • Minderung des Versiegelungsgrades in stark versiegelten Bereichen,
  • Erhöhung des Durchgrünungsgrades durch Anpflanzung weiterer Straßenbäume sowie die Förderung von Dach-, Fassaden- und Hinterhofbegrünungen.

 


 

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