6.1.3      Ziele für einzelne Teilräume (Karte 4.1)

08    Naturraum Nördliche Frankenalb

 

 

 

 



B (08) 1 Die noch weitgehend naturnahen und durch regelmäßige oder sporadische Überschwemmungen gekennzeichneten Auenböden der Talsohlen sowie die Trockenstandorte der Talhänge insbesondere in den Talräumen von Wiesent, Ailsbach, Püttlach, Fichtenohe, Truppach, Aufseß, Kainach und Lochau sollen erhalten werden.

Die tief eingeschnittenen Täler mit dem räumlich engen Nebeneinander von feuchten Standorten am Talgrund und trockenen Standorten an den steilen Talhängen sind ein charakteristisches Landschaftselement der nördlichen Frankenalb. Neben den auentypischen Feuchtstandorten sind in den Talräumen von Wiesent, Ailsbach, Püttlach und Fichtenohe insbesondere die trocken-warmen, südexponierten Standorte auf Dolomitsanden von herausragender Bedeutung als Standort für seltene Arten und Lebensgemeinschaften. Die Inanspruchnahme dieser Bereiche durch Versiegelung, Überbauung oder Bodenabbau ist zu minimieren. Veränderungen der natürlichen Standortgegebenheiten, z.B. durch Entwässerung oder nicht standortgerechte Fichtenaufforstungen sind zu vermeiden bzw. durch geeignete Maßnahmen rückgängig zu machen. Mit Priorität sind in diesen Bereichen extensive Nutzungen zu fördern, welche an die spezifischen Standortgegebenheiten angepasst sind und die speziellen Lebensraumfunktionen der Böden unterstützen.

B (08) 2

Die trockenen, flachgründigen und zumeist extensiv genutzten Standorte stark reliefierter Lagen und Kuppen im Bereich des Albanstiegs zwischen Kasendorf und Eschen sowie in den östlichen Teilbereichen der Wiesentalb sollen erhalten und standortgerecht bewirtschaftet werden.

Die flachgründigen und trockenen Verwitterungsböden der Kuppen und steilhängigen Lagen weisen zu großen Anteilen Standorte mit einer besonderen Bedeutung für gefährdete Arten und Lebensgemeinschaften auf. Die Inanspruchnahme dieser Bereiche durch Versiegelung, Überbauung und Bodenabbau ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Standortangepasste extensive Nutzungen sind in diesen Bereichen zu erhalten und nach Möglichkeit auszuweiten.

B (08) 3

Die feuchten Grünlandstandorte und die großflächige bodenschonende Grünlandnutzung insbesondere im Ahorntal und der Zeubachniederung sollen erhalten werden.

Die Feuchtstandorte in der Zeubachniederung sowie die schweren Tonböden des Ahorntals werden derzeit fast ausschließlich als Grünland genutzt. Diese die Bodenfunktionen sichernde Nutzung ist dauerhaft zu erhalten. Die Inanspruchnahme dieser Bereiche durch Versiegelung, Überbauung und Bodenabbau ist nach Möglichkeit zu vermeiden.

B (08) 4

Auf besonders versauerungsgefährdeten Standorten wie insbesondere im Veldensteiner Forst soll die forstwirtschaftliche Nutzung an den geringen Versauerungswiderstand der Böden angepasst werden. Hierzu soll vordringlich der Laubholzanteil der Waldbestände deutlich erhöht werden.

Im Bereich des Veldensteiner Forstes haben sich aus sandigen und tonig-mergeligen Ablagerungen der Kreidezeit podsolige Braunerden und Podsole entwickelt, welche eine hohe Versauerungsgefährdung aufweisen. Zum Schutz des Bodens ist der Laubholzanteil, d. h. insbesondere der Eichenanteil, in den fast reinen Kiefernbeständen des Veldensteiner Forstes erheblich zu erhöhen. Bei Neubestockungen sollen ausschließlich standortgemäße Baumarten der natürlichen Waldgesellschaften verwendet werden.

B (08) 5

Auf den weitgehend unbeeinträchtigten und relativ naturnahen Böden mittlerer und geringer Versauerungsgefährdung sollen Waldbestände erhalten werden, die für den Schutz der Bodenfunktionen bedeutsam sind.

In den Waldgebieten auf Standorten geringer oder mittlerer Versauerungsgefährdung sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen durch physikalische  und chemische Veränderungen sowie mechanische oder erosionsbedingte Belastungen weitgehend ausgeschlossen. Die noch weitgehend intakten Böden mit ihren natürlich gewachsenen Bodenprofilen sollen erhalten werden. Die Inanspruchnahme dieser Bereiche durch Versiegelung, Überbauung und Bodenabbau ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Laubwaldbestände sind zu erhalten. Nadel- und Mischwälder sind auch aus Gründen des Bodenschutzes langfristig entsprechend der natürlichen Waldgesellschaften zu entwickeln. Dabei ist entsprechend den Standortgegebenheiten der nördlichen Frankenalb insbesondere der Buchenanteil zu erhöhen.

 

07    Naturraum Obermainisches/ Oberpfälzisches Hügelland

 

 

 

 


B (07) 1

Die noch weitgehend naturnahen und durch regelmäßige oder sporadische Überschwemmun­gen gekennzeichneten Auen­böden insbesondere in den Tälern des Main, des Roten Main und des Weißen Main sowie der Schorgast, der Trebgast, in Teilbereichen der Unteren Steinach südlich von Stadtsteinach, der Haidenaab und des Flernitzbaches sollen erhalten werden.

Diese Bereiche sind durch relativ feuchte braune Auenböden, Auengleye und Auenpelosol-Gleye gekennzeichnet und weisen überwiegend ganzjährig bodendeckende Vegetationsstrukturen wie Grünland oder Wald auf. Vereinzelt sind anmoorige Auflagen zu finden. Auf Grund der relativ hohen Grundwasserstände und der Überschwemmungsdynamik bieten diese Standorte besondere Voraussetzungen für gefährdete Arten und Lebensgemeinschaften.

Die Inanspruchnahme dieser Bereiche durch Versiegelung, Überbauung und Bodenabbau ist mit besonderer Priorität zu minimieren. Die natürlichen Stand-ortgegebenheiten sind insbesondere durch die Vermeidung von Entwässerungsmaßnahmen und die Gewährleistung eines natürlichen Überflutungsregimes zu erhalten. Eine dauerhafte Boden­be­deckung durch Wald oder Grünland ist zum Schutz der Böden vor Erosion zu gewährleisten. Dabei ist eine möglichst extensive Nutzung des Grünlandes anzustreben, um Nährstoffeinträge in Grund- und Oberflächengewässer sowie Schädigungen der erosionsschützenden Vegetationsdecke durch übermäßigen Viehbesatz zu vermeiden. Ackernutzung und nicht standortgemäße Fichtenaufforstungen in Auenfunktionsräumen sollen vermieden bzw. vermindert werden.

B (07) 2

Die extensiv genutzten, flachgründigen Extremstandorte im Bereich des Muschelkalkhöhenzuges am Ostrand des Obermainischen/Ober­pfälzischen Hügellandes sollen erhalten werden.

Am Ostrand des Obermainischen/Oberpfälzischen Hügellandes erstreckt sich in Nord-Süd-Richtung ein Muschelkalkhöhenzug, dessen Steilhänge und z. T. auch Hochflächen durch flachgründige, steinige Mullrendzinen, Braunlehm-Rendzinen und Rendzina-Pelosole gekennzeichnet sind. Diese Böden sind auf Grund ihrer Flachgründigkeit und Trockenheit landwirtschaftliche Grenzertragsstandorte, welche als Trocken- bzw. Halb­trockenrasenstandorte von Bedeutung sein können. Dies betrifft insbesondere Bocksleite, Kuhberg und Weinberg bei Bayreuth sowie den Kulmberg bei Ködnitz. Nach Norden zu werden die Böden tiefgründiger, so dass sich hier ausgeprägte Sonderstandorte nur kleinflächig finden, wie insbesondere an den Steilhängen zum Durchbruchstal der Schorgast.

Die Inanspruchnahme dieser Bereiche durch Versiegelung, Überbauung und Bodenabbau ist zu minimieren. In den flachgründigen Bereichen sind extensive Nutzungen, wie insbesondere eine extensive Grünlandnutzung, zu erhalten bzw. zu fördern.

B (07) 3

Die extensiv genutzten Feuchtstandorte in Nebentälern der Flussläufe und feuchten Senken sollen erhalten werden.

Im Bereich des Obermainischen/Oberpfälzischen Hügellandes finden sich über das ganze Gebiet verteilt kleine Seitentälchen mit je nach Wasserandrang, Gefälle und Eintiefung des Bachlaufs mehr oder weniger feuchten Standorten. Zudem befinden sich insbesondere im Westen des Untersuchungsgebietes über den wasserstauenden Schichten der Lias-Hochflächen sowie in abflusslosen Mulden mit schwerdurchlässigem Untergrund und reliefbedingtem Fremdwasserzufluss Pseudogleye, d. h. wechselfeuchte Böden, welche i. d. R. als Grünland genutzt werden. Diese häufig durch Meliorationsmaßnahmen bedrohten Standorte sollen zur Erhaltung der Standortvielfalt in ihrem Wasserhaushalt nicht verändert werden. Die  auf angrenzenden weniger feuchten Standorten noch vorhandene Grünlandnutzung ist zur Sicherung der Boden­funktionen zu erhalten.

B (07) 4

Auf den besonders versauerungsgefährdeten Standorten des Obermai-nischen/Oberpfälzischen Hügellandes soll die forstwirtschaftliche Nutzung an den geringen Versauerungswiderstand der Böden angepasst werden. Hierzu soll vordringlich der Laubholzanteil der Waldbestände deutlich erhöht werden.

Auf den Buntsandsteinrücken des Obermainisch/Oberpfälzischen Hügel­landes haben sich basenarme Sandböden wie Podsole oder Podsol-Braunerden entwickelt, welche eine hohe Versauerungsgefährdung aufweisen und zumeist als Waldstandorte genutzt sind. Zum Schutz des Bodens ist der Laubholzanteil in diesen Waldbeständen erheblich zu erhöhen. Bei Neubestockungen sollen ausschließlich standortgemäße Baum­arten der natürlichen Waldgesellschaften verwendet werden. Als heutige natürliche Waldzusammensetzung sind hier insbesondere kolline bis submontane Buchenwälder und Eichenmischwälder mit Rotbuche, Eiche und Hainbuche anzusehen.

B (07) 5

Auf den weitgehend unbeeinträchtigten und relativ naturnahen Böden mittlerer und geringer Versauerungsgefährdung sollen Waldbestände erhalten werden, die für den Schutz der Bodenfunktionen bedeutsam sind.

In den Waldgebieten auf Standorten geringer oder mittlerer Versauerungsgefährdung sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen durch physikalische  und chemische Veränderungen sowie mechanische oder erosionsbedingte Belastungen weitgehend ausgeschlossen. Die noch weitgehend intakten Böden mit ihren natürlich gewachsenen Bodenprofilen sollen erhalten werden. Die Inanspruchnahme dieser Bereiche durch Versiegelung, Überbauung und Bodenabbau ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Laubwaldbestände sind zu erhalten. Nadel- und Mischwälder sind auch aus Gründen des Bodenschutzes langfristig entsprechend der natürlichen Waldgesellschaften, d. h. zu Buchenwäldern oder Eichenmischwäldern zu entwickeln.

 

392    Naturraum Nordwestlicher Frankenwald

 

 

 

 


B (392) 1

Die naturnahen Auenstandorte insbesondere in den Talniederungen der Wilden Rodach, der Unteren Steinach und der Selbitz sollen erhalten werden.

Die Talniederungen der Wilden Rodach, der Unteren Steinach und z. T. der Selbitz sind durch feuchte und regelmäßig überschwemmte Nieder-ungsstandorte gekennzeichnet, welche häufig auentypische und bodenschützende Vegetationsstrukturen wie Grünland oder Wald aufweisen. Auf Grund der relativ hohen Grundwasserstände und der Überschwemmungsdynamik bieten diese Standorte besondere Voraussetzungen für gefährdete Arten und Lebensgemeinschaften.

Die Inanspruchnahme dieser Bereiche durch Versiegelung, Überbauung und Bodenabbau ist zu minimieren. Die natürlichen Standortgegebenheiten sind insbesondere durch die Vermeidung von Entwässerungsmaßnahmen und die Gewährleistung eines natürlichen Überflutungsregimes zu erhalten. Eine dauerhafte Bodenbedeckung durch Wald oder Grünland ist zum Schutz der Böden vor Erosion zu gewährleisten. Die insbesondere in den Niederungsbereichen der Selbitz stellenweise vorhandene Ackernutzung ist zu vermindern und der Grünlandanteil zu erhöhen. Dabei soll eine möglichst extensive Nutzung des Grünlandes angestrebt werden, um Nährstoffeinträge in Grund- und Oberflächengewässer sowie Schädigungen der erosionsschützenden Vegetationsdecke durch übermäßigen Viehbesatz zu vermeiden. Nicht standortgemäße Fichtenaufforstungen in Auenfunktionsräumen sollen vermieden bzw. vermindert werden.

B (392) 2

Die trockenen nährstoffarmen sowie feuchten Böden mit besonderen Standorteigenschaften insbesondere im Gebiet um Bad Steben und Lichtenberg sollen erhalten werden.

In dem überwiegend landwirtschaftlich genutzten Gebiet um Bad Steben und Lichtenberg finden sich basenarme Braunerden und Podsolbraunerden geringer nutzbarer Feldkapazität und geringer natürlicher Ertragsfähigkeit. Darüber hinaus wird dieser Bereich von verschiedenen kleinen Bächen wie z.B. dem Lohbach, dem Stebenbach oder dem Thierbach durchquert, in deren Niederungen feuchte Standorte ausgeprägt sind. Große Teile dieser Flächen werden als Grünland genutzt.

Die Inanspruchnahme dieser Bereiche durch Versiegelung, Überbauung und Bodenabbau ist zu minimieren. Die natürlichen Standortgegebenheiten und Bodenfunktionen sind durch die Erhaltung und Förderung einer standortangepassten Grünlandnutzung zu gewährleisten.

B (392) 3

Auf den besonders versauerungsgefährdeten Standorten des Frankenwaldes soll die forstwirtschaftliche Nutzung an den geringen Versauerungswiderstand der Böden angepasst werden. Hierzu soll der Laubholzanteil insbesondere in den Waldgebieten Gerlaser Forst, Spiegelwald, in größeren Teilbereichen des Geroldsgrüner Forstes, in den Wäldern nordöstlich von Naila, südlich von Schwarzenbach sowie um Presseck deutlich erhöht werden.

Zum Schutz des Bodens ist der Laubholzanteil in den fast reinen Fichtenbeständen des Frankenwaldes erheblich zu erhöhen. Bei Neubestockungen sollen ausschließlich standortgemäße Baumarten der natürlichen Waldgesellschaften verwendet werden. Als heutige natürliche Waldzusammensetzung ist mit Ausnahme der Hochlagen von einer Baumartenzusammensetzung aus Buche und Tanne mit Fichte sowie Edellaubhölzern auszugehen, wobei die Buchenanteile überwiegen (LWF 2001).

B (392) 4

Auf den weitgehend unbeeinträchtigten und relativ naturnahen Böden des Frankenwaldes mit mittlerer oder geringer Versauerungsgefährdung sollen die für den Schutz der Bodenfunktionen bedeutsamen Waldbestände erhalten werden.

In den Waldgebieten auf Standorten geringer oder mittlerer Versauerungsgefährdung sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen durch physikalische und chemische Veränderungen sowie mechanische oder erosionsbedingte Belastungen weitgehend ausgeschlossen. Die noch weitgehend intakten Böden mit ihren natürlich gewachsenen Bodenprofilen sollen erhalten werden. Die Inanspruchnahme dieser Bereiche durch Versiegelung, Überbauung und Bodenabbau ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Laubwaldbestände sind zu erhalten. Nadel- und Mischwälder sind auch aus Gründen des Bodenschutzes langfristig entsprechend der natürlichen Waldgesellschaften zu entwickeln.

 

 

393    Naturraum Münchberger Hochfläche

 

 


 



B (393) 1

Die feuchten Auenstandorte in den Fluss­tälern insbesondere der Sächsischen Saale, der Selbitz, der Schor­gast und der Lamitz sollen erhalten und verbessert werden.

Die Münchberger Hochfläche wird von einer Vielzahl von Fließgewässern durchflossen, deren Talniederungen je nach Wasserandrang, Gefälle und Eintiefung des Fließgewässers relativ feuchte Standorte mit z. T. anmoorigen Auflagen aufweisen, welche sporadisch überschwemmt werden und häufig noch eine standortangepasste Grünlandnutzung aufweisen. Auf Grund der relativ hohen Grundwasserstände und der Überschwemmungsdynamik bieten diese Standorte besondere Voraussetzungen für gefährdete Arten und Lebensgemeinschaften.

Die Inanspruchnahme dieser Bereiche durch Versiegelung, Überbauung und Bodenabbau ist zu minimieren. Die natürlichen Standortgegebenheiten sind insbesondere durch die Vermeidung von Entwässerungsmaßnahmen und die Gewährleistung eines natürlichen Überflutungsregimes zu erhalten. Eine dauerhafte Bodenbedeckung durch Wald oder Grünland ist zum Schutz der Böden vor Erosion zu gewährleisten. Ackernutzung in Auenfunktionsräumen ist - soweit vorhanden - zu vermindern und nach Möglichkeit eine extensive Grünlandnutzung zu fördern. Nicht standortgemäße Fichtenaufforstungen in Auenfunktionsräumen sollen vermieden bzw. vermindert werden.

B (393) 2

Die extensiv genutzten Feuchtstandorte in Nebentälern der Flussläufe und feuchten Senken sollen erhalten werden.

In Senken und Niederungsbereichen kleiner Bachläufe sind auf der Münchberger Hochfläche häufig feuchte oder wechselfeuchte Standorte verbreitet. Soweit diese Standorte noch einen unveränderten Wasserhaushalt aufweisen und durch standortangepasste Nutzungen wie z.B. Grünland gekennzeichnet sind, sollen die natürlichen Standortgegebenheiten erhalten werden. Die Inanspruchnahme derartiger Bereiche durch Versiegelung, Überbauung und Bodenabbau ist zu minimieren. In ihrem Wasserhaushalt veränderte und durch ackerbauliche Nutzung geprägte Feuchtstandorte sind durch geeignete Maßnahmen und eine standortangepasste Nutzung zu verbessern.

B (393) 3

Auf den besonders versauerungsgefährdeten Standorten der Münchberger Hochfläche soll die forstwirtschaftliche Nutzung an den geringen Versauerungswiderstand der Böden angepasst werden. Hierzu soll der Laubholzanteil insbesondere in den Waldgebieten östlich von Kupferberg sowie im Norden des Naturraums deutlich erhöht werden.

Zum Schutz des Bodens ist der Laubholzanteil in den versauerungsgefährdeten und zumeist mit Nadelgehölzen bestockten Waldbeständen der Münchberger Hochfläche erheblich zu erhöhen. Bei Neubestockungen sollen ausschließlich standortgemäße Baumarten der natürlichen Waldgesellschaften verwendet werden. Als heutige natürliche Waldzusammensetzung ist mit Ausnahme der Hochlagen von einer Baumartenzusammensetzung aus Buche, Tanne und Fichte auszugehen, wobei die Buchenanteile überwiegen (LWF 2001).

B (393) 4

Auf den weitgehend unbeeinträchtigten und relativ naturnahen Böden der Münchberger Hochfläche mit mittlerer oder geringer Versauerungsgefähr-dung sollen die für den Schutz der Bodenfunktionen bedeutsamen Waldbestände erhalten werden.

In den Waldgebieten auf Standorten geringer oder mittlerer Versauerungsgefährdung sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen durch physikalische und chemische Veränderungen sowie mechanische oder erosionsbedingte Belastungen weitgehend ausgeschlossen. Die noch weitgehend intakten Böden mit ihren natürlich gewachsenen Bodenprofilen sollen erhalten werden. Die Inanspruchnahme dieser Bereiche durch Versiegelung, Überbauung und Bodenabbau ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Laubwaldbestände sind zu erhalten. Nadel- und Mischwälder sind auch aus Gründen des Bodenschutzes langfristig entsprechend der natürlichen Waldgesellschaften zu entwickeln.

B (393) 5

Die sich von Götzmannsdorf bis Wurlitz erstreckenden Serpentinstandorte mit ihren Kernbereichen am Haidberg, der Woja-Leite und dem Peterleinstein sollen aufgrund ihrer hervorragenden Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften in Ihren Standortqualitäten erhalten und verbessert werden.

Aufgrund ihrer besonderen Bodenchemie bilden die Serpentinstandorte wesentliche Standortvorraussetzungen für die Herausbildung spezialisierter, hoch schutzwürdi-ger Pflanzengesellschaften, wie z. B. der Serpentinfarngesellschaft. Von Bedeutung sind hier insbesondere diejenigen Bereiche, in denen das Gestein direkt zu Tage tritt, bzw. nur sehr flachgründig überdeckt wird. Durch mächtigere Deckschichten überlagerte Serpentingesteine sind insbesondere bei Bodenabbauvorhaben zu be-rücksichtigen. Indem eine ausreichend mächtige Schicht Serpentingestein erhalten und eine an den Belangen des Arten-und Biotopschutzes orientierte Renaturierung und Folgenutzung vorgesehen wird, lassen sich hier die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege unterstützen.

 


394    Naturraum Hohes Fichtelgebirge

 

 

 

 


B (394) 1

Die noch weitgehend intakten moorigen und anmoorigen Standorte, insbesondere im Bereich des Fichtelsees, des Hahnenfilz, der Moosbachaue sowie bei Nagel/Wurm­loh, sollen erhalten werden.

Moorstandorte, wie sie großflächig insbesondere im Bereich des Fichtelsees sowie im Umfeld der Orte Nagel und Wurmloh zu finden sind und kleinflächig über das gesamte Fichtelgebirge verteilt auftreten, sind auf Grund ihrer Lebensraumfunktionen für spezialisierte Arten zu erhalten und vor Beeinträchtigungen durch Flächeninanspruchnahmen und Veränderungen des Wasserhaushalts zu sichern. Vorhandene Beeinträchtigungen sind durch die Wiederherstellung eines standorttypischen Wasserhaushalts und eine standortangepasste Extensivierung der vorhandenen Nutzungen zu vermindern.

B (394) 2

Die als Extremstandorte für gefährdete Tier- und Pflanzenarten bedeutsamen Blockschutthalden der Bergkuppen des Fichtel­gebirges sollen erhalten werden. Eine Inanspruchnahme dieser Bereiche beispielsweise durch Bodenabbau soll vermieden werden.

Die Blockschutthalden und Blockmeere des Fichtelgebirges sind wichtige Lebensräume spezialisierter Arten, wie z.B. einer charakteristischen Moos- und Flechtenvegetation. Als natürliche, über lange Zeiträume besiedelte Sonderstandorte kommt ihnen eine herausragende Bedeutung zu.

B (394) 3

Die durch hohe Grundwasserstände und Überschwemmungen gekennzeichneten feuchten Niederungsstandorte von Weißer Main, Eger und Lamitz sollen erhalten und durch die Förderung standortangepasster Nutzungen verbessert werden.

Die Niederungen der Oberläufe von Weißer Main, Eger und Lamitz sind durch feuchte Standorte mit herausragender Bedeutung für spezialisierte Arten geprägt. Die Inanspruchnahme dieser Bereiche durch Versiegelung, Überbauung oder Bodenabbau ist zu vermeiden. Die natürlichen Standortgegebenheiten sind insbesondere durch die Vermeidung von Entwässerungsmaßnahmen und die Gewährleistung eines natürlichen Überflutungsregimes zu erhalten. Eine dauerhafte Bodenbedeckung durch standortgemäße Waldbestände oder möglichst extensiv genutztes Grünland ist zum Schutz der Böden vor Erosion zu gewährleisten. Nadelwaldbestände entlang der Gewässer sind zum Schutz der Standorte vor Versauerung in standortgemäße Laubwaldbestände umzuwandeln.

B (394) 4

Die standortgemäße Grünlandnutzung in den Rodungsinseln von Nagel, Mehlmeisel/Fichtelberg, Bischofsgrün, Warmensteinach und Kornbach soll erhalten und ausgedehnt werden.

Diese Gebiete sind durch feuchte Niederungsstandorte und eine z. T. noch ausgedehnte Grünlandnutzung gekennzeichnet. Die Inanspruchnahme dieser Bereiche durch Versiegelung, Überbauung und Bodenabbau sowie Veränderungen der natürlichen Standortgegebenheiten, z.B. durch Entwässerung, sind zu vermeiden bzw. durch geeignete Maßnahmen rückgängig zu machen. Insbesondere in den Rodungsinseln von Bischofsgrün und Kornbach ist die an die spezifischen Standortgegebenheiten angepasste Grünlandnutzung zu erhalten und auszuweiten. In den Rodungsinseln der Orte Nagel sowie Mehlmeisel/Fichtelberg ist neben der Erhaltung der vorhandenen Grünlandreste insbesondere eine Ausweitung der Grünlandnutzung auf Feuchtstandorten anzustreben. Eine Aufforstung der derzeit ackerbaulich oder als Grünland genutzten Standorte ist auf Grund des erhöhten Risikos der Bodenversauerung zu vermeiden.

B (394) 5

Auf den besonders versauerungsgefährdeten Standorten des Fichtelgebirges soll die forstwirtschaftliche Nutzung an den geringen Versauerungswiderstand der Böden angepasst werden. Hierzu soll im Fichtelgebirge großflächig der Laubholzanteil deutlich erhöht werden.

Zum Schutz des Bodens ist der Laubholzanteil in den fast reinen Fichtenbeständen des Fichtelgebirges erheblich zu erhöhen. Bei Neubestockungen sollen ausschließlich standortgemäße Baumarten der natürlichen Waldgesellschaften verwendet werden. Als heutige natürliche Waldzusammensetzung ist dabei mit Ausnahme der Hochlagen von einer Baumartenzusammensetzung aus Buche, Tanne und Fichte auszugehen (LWF 2001).

B (394) 6

Auf den noch weitgehend unbeeinträchtigten und relativ naturnahen Böden des Fichtelgebirges mit mittlerer oder geringer Versauerungsgefährdung sollen Waldbestände erhalten werden, die für den Schutz der Bodenfunktionen bedeutsam sind.

In den Waldgebieten auf Standorten geringer oder mittlerer Versauerungsgefährdung sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen durch physikalische  und chemische Veränderungen sowie mechanische oder erosionsbedingte Belastungen weitgehend ausgeschlossen. Die noch weitgehend intakten Böden mit ihren natürlich gewachsenen Bodenprofilen sollen erhalten werden. Die Inanspruchnahme dieser Bereiche durch Versiegelung, Überbauung und Bodenabbau ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Laubwaldbestände sind zu erhalten. Nadel- und Mischwälder sind auch aus Gründen des Bodenschutzes langfristig entsprechend der natürlichen Waldgesellschaften zu entwickeln.

 

395    Naturraum Selb-Wunsiedler Hochfläche

 

 




 

B (395) 1

Die moorigen und anmoorigen Standorte insbesondere südlich von Röslau (Niederungen von Zeitelmoos- und Dieserbach), südlich von Selb (Wunsiedler Weiher/Häusellohe), westlich Weißenstadt (Torfmoorhölle) sowie u.a. in der Flur Brünnlas nördlich Großwendern, Reuth­wäldchen, Paradiesteiche und nordwestlich Grubbach sollen erhalten und verbessert werden.

Die auf der Selb-Wunsiedler Hochfläche gelegenen Moorstandorte sind zu erhalten und vor Beeinträchtigungen durch Flächeninanspruchnahmen und Veränderungen des Wasserhaushalts zu sichern. Vorhandene Beeinträchtigungen auf Grund von Entwässerung und ehemaligen Torfabbau sind durch die Wiederherstellung eines standorttypischen Wasserhaushalts und eine standortangepasste Extensivierung der vorhandenen Nutzungen zu vermindern.

B (395) 2

Die durch hohe Grundwasserstände und Überschwemmungen gekennzeichneten feuchten Auenstandorte in der Egerniederung, der Niederung von Lamitz und Sandlohbach sowie in der Niederung der Röslau sollen erhalten und durch die Förderung standortangepasster Nutzungen verbessert werden.

In den Niederungen von Eger, Röslau, Lamitz und Sandlohbach sind überwiegend stark vernässte Feuchtgrünlandstandorte verbreitet. Die Inanspruchnahme dieser Bereiche durch Versiegelung, Überbauung oder Bodenabbau ist zu vermeiden. Die natürlichen Standortgegebenheiten sind insbesondere durch die Vermeidung von Entwässerungsmaßnahmen und die Gewährleistung eines natürlichen Überflutungsregimes zu erhalten. Eine dauerhafte Bodenbedeckung durch Wald oder Grünland ist zum Schutz der Böden vor Erosion zu gewährleisten. In ackerbaulich genutzten Teilbereichen der Niederungen sind der Grünlandanteil zu erhöhen und die natürlichen Standortverhältnisse wiederherzustellen.

B (395) 3

Die extensiv genutzten Feuchtstandorte in Bachtälern und feuchten Senken insbesondere bei Weißenstadt sollen erhalten werden.

IIn Senken und Niederungsbereichen kleiner Bachläufe sind auf der Selb-Wunsiedler Hochfläche häufig feuchte oder wechselfeuchte Standorte verbreitet. Soweit diese Standorte noch einen unveränderten Wasserhaushalt aufweisen und durch standortangepasste Nutzungen wie z.B. Grünland gekennzeichnet sind, sollen die natürlichen Standortgegebenheiten erhalten werden. Die Inanspruchnahme derartiger Bereiche durch Versiegelung, Überbauung und Bodenabbau ist zu minimieren. Größerflächig sind derartige Feuchtstandorte insbesondere am Fichtelgebirgsrand nördlich Weißenstadt verbreitet. In ihrem Wasserhaushalt veränderte und durch ackerbauliche Nutzung geprägte Feuchtstandorte sind durch geeignete Maßnahmen und eine standortangepasste Nutzung zu verbessern.

B (395) 4

Auf den besonders versauerungsgefährdeten Standorten der Selb-Wun­siedler Hochfläche soll die forstwirtschaftliche Nutzung an den geringen Versauerungswiderstand der Böden angepasst werden. Hierzu soll der Laubholz-anteil insbesondere im Selber Forst, Kaiserhammer Forst, Hohen­ber­ger Forst und den Waldgebieten am Rosenbühl sowie am Buchberg deutlich erhöht werden, wobei natürlicherweise vorkommenden Relikte der Schneeheidekiefernwälder sowie der Flechtenkiefernwälder ausgenommen sind.

Zum Schutz des Bodens ist der Laubholzanteil in den fast reinen Nadelbeständen der Selb-Wunsiedler Hochfläche erheblich zu erhöhen. Bei Neubestockungen sollen ausschließlich standortgemäße Baumarten der natürlichen Waldgesellschaften verwendet werden. Als heutige natürliche Waldzusammensetzung ist von einer Baumartenmischung aus Tanne, Buche und Fichte sowie lokal Kiefern auszugehen (LWF 2001).

B (395) 5

Auf den noch weitgehend unbeeinträchtigten und relativ naturnahen Böden der Selb-Wunsiedler Hochfläche mit mittlerer oder geringer Versauerungsgefährdung sollen die für den Schutz der Bodenfunktionen bedeutsamen Waldbestände erhalten werden.

In den Waldgebieten auf Standorten geringer oder mittlerer Versauerungsgefährdung sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen durch physikalische  und chemische Veränderungen sowie mechanische oder erosionsbedingte Belastungen weitgehend ausgeschlossen. Die noch weitgehend intakten Böden mit ihren natürlich gewachsenen Bodenprofilen sollen erhalten werden. Die Inanspruchnahme dieser Bereiche durch Versiegelung, Überbauung und Bodenabbau ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Laubwaldbestände sind zu erhalten. Nadel- und Mischwälder sind auch aus Gründen des Bodenschutzes langfristig entsprechend der natürlichen Waldgesellschaften zu entwickeln.

 

41        Naturraum Mittelvogtländisches Kuppenland / Oberes Vogtland

 





 

B (41) 1

Die noch weitgehend naturnahen und durch Überschwemmungen gekennzeichneten Auenstandorte in den Niederungen der Südlichen Regnitz und der Sächsischen Saale sollen erhalten und - soweit erforderlich - verbessert werden.

Die Niederungen von sächsischer Saale und südlicher Regnitz sind überwiegend durch stark vernässte Feuchtgrünlandstandorte gekennzeichnet. Auf Grund der relativ hohen Grundwasserstände und der Überschwemmungsdynamik bieten diese Standorte besondere Voraussetzungen für gefährdete Arten und Lebensgemein­schaften.

Die Inanspruchnahme dieser Bereiche durch Versiegelung, Überbauung und Bodenabbau ist zu minimieren. Die natürlichen Standortgegebenheiten sind insbesondere durch die Vermeidung von Entwässerungsmaßnahmen und die Gewährleistung eines natürlichen Überflutungsregimes zu erhalten. Eine dauerhafte Bodenbedeckung durch Wald oder Grünland ist zum Schutz der Böden vor Erosion zu gewährleisten. Dabei ist eine möglichst extensive Nutzung des Grünlandes anzustreben um Nährstoffeinträge in Grund- und Oberflächengewässer sowie Schädigungen der erosionsschützenden Vegetationsdecke durch übermäßigen Viehbesatz zu vermeiden. Ackernutzung und nicht standortgemäße Fichtenaufforstungen in Auenfunktionsräumen sollen vermieden bzw. vermindert werden.

B (41) 2

Die insbesondere im Bereich des Rehauer Forstes noch kleinflächig vorhandenen moorigen und anmoorigen Standorte sollen erhalten und verbessert werden.

Die im Rehauer Forst und hier insbesondere im Bereich des Erlenbächles erhaltenen Moorstandorte sind vor Beeinträchtigungen durch Flächennutzungen und Veränderungen des Wasserhaushalts zu sichern. Vorhandene Beeinträchtigungen sind durch die Wiederherstellung eines standorttypischen Wasserhaushalts zu vermindern.

B (41) 3

Die weitgehend extensiv genutzten, flachgründigen Standorte in Hangbereichen sollen auf Grund ihrer besonderen Lebensraumfunktion für gefährdete Arten erhalten werden.

Kleinflächig sind in den Hangbereichen der Sächsischen Saale sowie am Streitberg bei Unterhartmannsreuth flachgründige Standorte geringer nutzbarer Feldkapazität zu finden, welche besondere Standorteigenschaften für wärme- und trockenliebende Arten aufweisen. Die Inanspruchnahme dieser zumeist noch extensiv genutzten Bereiche durch Versiegelung, Überbauung und Bodenabbau ist zu minimieren. Die natürlichen Standortgegebenheiten und Bodenfunktionen sind durch die Erhaltung und Förderung standortangepasster Nutzungsstrukturen zu gewährleisten.

B (41) 4

Auf den besonders versauerungsgefährdeten Standorten des Oberen Vogtlandes soll die forstwirtschaftliche Nutzung an den geringen Versauerungswiderstand der Böden angepasst werden. Hierzu soll der Laubholzanteil insbesondere im Rehauer Forst deutlich erhöht werden.

Zum Schutz des Bodens ist der Laubholzanteil in den fast reinen Nadelwaldbeständen des Rehauer Forstes erheblich zu erhöhen. Bei Neubestockungen sollen ausschließlich standortgemäße Baumarten der natürlichen Waldgesellschaften verwendet werden. Als heutige natürliche Waldzusammensetzung ist von einer Baumartenmischung aus Tanne, Buche und Fichte sowie lokal Kiefer auszugehen (LWF 2001).

B (41) 5

Auf den noch weitgehend unbeeinträchtigten und relativ naturnahen Böden des Mittelvogtländischen Kuppenlandes und Oberen Vogtlandes mit mittlerer oder geringer Versauerungsgefährdung sollen Waldbestände erhalten werden, die für den Schutz der Bodenfunktionen bedeutsam sind.

In den Waldgebieten auf Standorten geringer oder mittlerer Versauerungsgefährdung sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen durch physikalische  und chemische Veränderungen sowie mechanische oder erosionsbedingte Belastungen weitgehend ausgeschlossen. Die noch weitgehend intakten Böden mit ihren natürlich gewachsenen Bodenprofilen sollen erhalten werden. Die Inanspruchnahme dieser Bereiche durch Versiegelung, Überbauung und Bodenabbau ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Laubwaldbestände sind zu erhalten. Nadel- und Mischwälder sind auch aus Gründen des Bodenschutzes langfristig entsprechend der natürlichen Waldgesellschaften zu entwickeln.


 

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