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Teil
A
Grundlagen und Bewertungen
1 Zielsetzung des Landschaftsentwicklungskonzeptes
Verbindliche Regionalpläne gibt
es in Bayern seit 1989 für alle Regionen. Sie enthalten als naturschutzfachlichen
Beitrag das Kapitel B I „Natur und Landschaft" sowie naturschutzfachliche
Aussagen in anderen Fachkapiteln. Diese Beiträge entstammen den regionalen
Landschaftsrahmenplänen. Sie wurden von den höheren Naturschutzbehörden
ab 1976 ausgearbeitet und von den Bezirksplanungsstellen im Benehmen
mit den höheren Naturschutzbehörden mit anderen Fachbeiträgen abgestimmt.
Auf diese Weise erfolgte eine primäre
Integration der Landschaftsrahmenpläne in die Regionalpläne. Die Landschaftsrahmenpläne
erschienen nicht als eigenständige Fachbeiträge und wurden seit ihrer
Aufstellung überwiegend nicht fortgeschrieben. Heute entbehren sie einer
so detaillierten Datenbasis, wie sie u. a. durch Biotopkartierung,
Artenschutzkartierung, Arten- und Biotopschutzprogramm und Landschaftspflegekonzept
Bayern zur Verfügung steht.
Inzwischen wurden die Regionalpläne
verschiedener Regionen Bayerns im Zuge von Teil- und Sonderfortschreibungen
geändert, die u. a. durch raumbedeutsame wirtschaftliche Entwicklungen
notwendig wurden. Mit diesen Entwicklungen können Auswirkungen einhergehen,
die durch verantwortungsvolle und umweltschonende Zielsetzungen in Übereinstimmung
mit den gesetzlichen Vorgaben gem. Art. 6a des Bayerischen Naturschutzgesetzes
(BayNatSchG) und § 19 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zu
vermeiden oder zumindest zu mindern sind.
Eine Reihe neuer Gesetze und Richtlinien
hat sich seit Beginn der Bearbeitung des letzten Landschaftsentwicklungskonzepts
(Region 3, Main-Rhön) ergeben, die z. T. neue bzw. veränderte Grundlagen
für die Landschaftsrahmenplanung bilden:
-
Seit dem 04.04.2002 gilt ein
neues Bundesnaturschutzgesetz (BGBL 2002, Teil I Nr. 22), seit 1998
das neue Bayerische Naturschutzgesetz. Ein innovativer Kernpunkt des
Bayerischen Naturschutzgesetzes ist der Aufbau eines Biotopverbundsystems,
der nun auch im § 3 BNatSchG verankert ist. Das BayNatSchG regelt
auch Zulässigkeitsvoraussetzungen und Restriktionen für NATURA 2000-Gebiete.
-
1997 wurde das neue Raumordnungsgesetz
verabschiedet. Es wird getragen von der Leitvorstellung einer im umfassenden
Sinne nachhaltigen Raumentwicklung, die soziale und wirtschaftliche
Ansprüche mit den ökologischen Funktionen eines Raums in Einklang
bringt und zu einer dauerhaften, grossräumig ausgewogenen Ordnung führt.
Es betont die notwendige Sicherung und Sanierung von entsprechenden
Raumfunktionen und benennt u. a. als Instrument der Landesplanung
grossräumige Freiraumstrukturen. Ausdrücklich weist es auf die Möglichkeit
gemeindeübergreifender Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen hin, für die
Konzeptionen v. a. in Verdichtungsräumen empfehlenswert sind.
-
Die neuen Bodenschutzgesetze
von Bund (1998) und Land Bayern (1999) stellen u. a. den Aspekt
des sparsamen Bodenverbrauchs, die Erhaltung und Wiederherstellung
der Bodenfunktionen sowie die Sanierung von Altlasten in den Vordergrund.
-
Die Ende 2000 in Kraft getretene
Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft zielt auf die
Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Schutz der Oberflächengewässer
einschliesslich Küstengewässer und des Grundwassers in der Europäischen
Gemeinschaft ab. Sie zeigt Ziele und einzuhaltende Gütestandards für
einen guten ökologischen, chemischen und mengenmässigen Zustand auf
und benennt Fristen zur Umsetzung von Massnahmenprogrammen zur Einhaltung
bzw. Erreichung dieser Gütestandards.
- Gegenwärtig befindet sich die
aktuelle Fortschreibung des bayerischen Landesentwicklungsprogramms
von 1994 im Entwurfsstadium. Es soll vor dem Hintergrund eines fortschreitenden
Ressourcenverbrauchs und bestehender Umweltbelastungen als langfristiger
Orientierungsrahmen Wege zu einer nachhaltigen Entwicklung aufzeigen,
mit dem Leitgedanken eines umweltgerechten Wohlstands für Generationen.
Das neu eingeführte Leitprinzip der Nachhaltigkeit räumt nach wie vor
allen Teilräumen gleiche Entwicklungschancen ein; diese müssen jedoch
im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung hinsichtlich ihrer ökologischen
und sozialen Tragfähigkeit sowie ihrer Dauerhaftigkeit gewichtet und
abgewogen werden. Konsequenzen daraus stellen beispielsweise die prioritäre
Förderung der Innenentwicklung und Wiedernutzung von Brachflächen in
Siedlungsbereichen oder Regelungen zu neuen Vorranggebieten für den
Hochwasserschutz dar.
Die verbesserte Datengrundlage,
die bisher geringe Wirksamkeit des Planungsinstrumentes "Landschaftsrahmenplan",
die unverminderte Beanspruchung von Natur und Landschaft, neue rechtliche
Rahmenbedingungen, aber auch das gestiegene Umweltbewusstsein und nicht
zuletzt die Möglichkeit, vorhandene umfangreiche Datensammlungen EDV-technisch
verwalten und aktualisieren zu können, begründen die Notwendigkeit der
Fortschreibung der Landschaftsrahmenplanung und stellen diese auf eine
breiter angelegte und fachlich fundiertere Basis.
Hierzu soll für jede Region ein
sogenanntes "Regionales Landschaftsentwicklungskonzept" (LEK)
als landschaftsplanerisches, nur innerfachlich abgestimmtes Fachkonzept
erstellt werden. Es soll die Grundlage für die Integration der naturschutzfachlichen
Ziele in die Regionalpläne darstellen und durch laufende Fortschreibung
als Entscheidungsgrundlage für die Naturschutzbehörden dienen (Brandes
& Lippert 1992, LfU 1997).
Nach dem Pilotprojekt "Fortschreibung
der Landschaftsrahmenplanung in der Region Ingolstadt als regionales Entwicklungskonzept
(LEK)", dem „Landschaftsentwicklungskonzept Region Landshut“ und
dem „Landschaftsentwicklungskonzept Region Main-Rhön“ stellt das vorliegende
„Landschaftsentwicklungskonzept der Region Oberfranken-Ost“ das vierte
Fachkonzept dieser Art in Bayern dar.
Die Region Oberfranken-Ost lässt
sich durch folgende Eigenschaften und regionalplanerische Aspekte charakterisieren,
welche die Erarbeitung eines Landschaftsentwicklungskonzeptes sinnvoll
und notwendig erscheinen lassen:
-
Über 85 % der Region werden
als ländlicher Raum eingestuft, der überwiegend intensiv land- und
forstwirtschaftlich genutzt wird. Landwirtschaftliche Rückzugsräume
finden sich in geomorphologisch oder klimatisch ungünstigeren Lagen.
-
Konkurrierende Raumansprüche
konzentrieren sich auf Grund der politischen Entwicklungen der letzten
Jahre räumlich entlang verschiedener Entwicklungsachsen, die sich
an den Bundesautobahnen orientieren, u. a. Nürnberg – Bayreuth – Landesgrenze
Thüringen, Bayreuth – Kulmbach oder Hof – Schwarzenbach a. d. Saale.
Damit verbunden ist eine beschleunigte Ausweisung von Gewerbegebieten
entlang der Autobahnen.
-
Der Aus- bzw. Neubau einer
Ost-West-Verbindung vom Raum Bayreuth über das Fichtelgebirge bis
zum Grenzübergang Schirnding wird gegenwärtig diskutiert.
-
Die Region besitzt Landschaftsräume
mit erheblicher Bedeutung für die Erholungs- und Freizeitnutzung.
Hierzu zählen v. a. die Naturparke Fichtelgebirge, Frankenwald,
Steinwald und Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst. Die Erhaltung
und Pflege der Eigenart dieser Landschaften ist in engem Zusammenhang
mit ihrer Bedeutung als Urlaubs- und Erholungsziel zu sehen. Die Attraktivität
der Landschaft ist mitentscheidend für die Besucherzahlen. Übermässiges
Siedlungswachstum, Infrastrukturausbau oder andere Verluste der Eigenart,
wie z.B. durch die Intensivierung der Landnutzung (sowohl in der Land-
als auch der Forstwirtschaft) können den Wert einer Erholungsregion
herabsetzen.
Gerade in den wertvollen Erholungsgebieten der Region kam es in den
vergangenen Jahren, v. a. in Bereichen mit Grenzertragsböden,
zu einem Verlust zahlreicher ursprünglich prägender Kulturlandschaftselemente
(z.B. Bergwiesen, feuchte Talwiesen von Frankenwald und Fichtelgebirge,
Wacholderheiden, Trockenrasen der Frankenalb) durch Aufforstung mit
einheitlichen und wenig typischen Fichtenbeständen. In Gebieten mit
besseren Ertragsbedingungen führte die Intensivierung der Landwirtschaft
ebenfalls zu einer Überprägung der Eigenart (z.B. Strukturverlust
in Hecken- und Terrassenlandschaften). Mit dem Schwinden des gebietstypischen
Charakters ist neben dem Verlust von Lebensräumen für schützenswerte
Pflanzen und Tiere auch der Rückgang der Attraktivität für Erholungssuchende
verknüpft.
-
Die Region weist eine vergleichsweise
hohe Dichte an naturschutzfachlich sehr wertvollen Landschaften auf.
Zu nennen wären z.B. die Moore, die Feuchtgebiete (v. a. in den
Talräumen) und die noch naturnahen und unzerschnittenen Waldabschnitte
der Mittelgebirge, die Heckenlandschaften und Trockenlebensräume der
Frankenalb und des Obermainischen Hügellandes sowie die Laubhangwälder,
Hutungen, Felsbiotope und Magerrasen der Frankenalb. Auch diese Lebensräume
sind – mit Ausnahme der Hangwälder – auf Grund der im vorigen Punkt
beschriebenen Problematik gefährdet.
-
Die Problematik der Grundwasserarmut
und -gefährdung in den Thüringisch-Fränkischen Mittelgebirgen und
der Frankenalb (aus unterschiedlichen Gründen), sowie die damit einhergehende
Belastung der Oberflächengewässer.
- Die Problematik der Zersiedelung
der Landschaft durch die Zunahme von Wohn- und Gewerbeflächen in immer
weiter von den eigentlichen Entwicklungszentren entfernten Gebieten.
Anfang 2001 wurde von der Regierung
von Oberfranken die Arbeitsgemeinschaft aus der Planungsgruppe Ökologie + Umwelt und der
ANUVA Landschaftsplanung mit der Bearbeitung des Landschaftsentwicklungskonzepts
für die Region Oberfranken-Ost – unter Mitwirkung einer projektbegleitenden
Arbeitsgruppe – beauftragt.
Der vorliegende Band gehört neben
einem Methodikband zum Abschlussbericht vom April 2003 des Landschaftsentwicklungskonzeptes
der Region Oberfranken-Ost. Der Teil A enthält die Ergebnisse der
Landschaftsanalyse und -bewertung. Die im Teil B entwickelten Zieltexte
sollen die fachliche Grundlage für einen Fortschreibungsentwurf des
Kapitels B I des Regionalplans der Region 5 bilden. Sie wurden
deshalb jeweils in fettgedruckte Zieltexte und normalgedruckte
Begründungstexte gegliedert.
Die kartographische Darstellung
der Ergebnisse erfolgt im Massstab 1:100.000 und umfasst die
-
Darstellung der Schutzgüter
(6 Karten),
-
Darstellung der Nutzungen
(3 Karten),
-
Darstellung der Konflikte
(4 Karten),
- Darstellung der Ziele (9 Karten).
Vgl. hierzu nachfolgende Tabelle:
Tab. 1:
Kartenübersicht
Karten-Nr.
|
Thema
|
Schutzgüter
|
1.1
|
Boden
|
1.2
|
Wasser
|
1.3
|
Luft und Klima
|
1.4
|
Arten und Lebensräume
|
1.5
|
Landschaftsbild, Landschaftserleben
|
1.6
|
Historische Kulturlandschaft
|
Nutzungen
|
2.1
|
Flächige Nutzung
|
2.2a
|
Sonstige Nutzung (Schutzgutbezogene Inhalte)
|
2.2b
|
Sonstige Nutzung (Infrastruktur, technische regionalplanerische
Inhalte)
|
Konflikte
|
3.1
|
Boden –Luft und Klima
|
3.2
|
Wasser
|
3.3
|
Arten und Lebensräume
|
3.4
|
Landschaftsbild und Landschaftserleben
|
Ziele
|
4.1
|
Boden
|
4.2
|
Wasser
|
4.3
|
Luft und Klima
|
4.4
|
Arten und Lebensräume
|
4.5
|
Landschaftsbild, Landschaftserleben und historische
Kulturlandschaft
|
5
|
Innerfachlicher Zielabgleich
|
6
|
Leitbild Landschaftsentwicklung
|
7a
|
Sicherungsinstrumente (Naturschutzfachlicher Vorschlag
zur Darstellung regionalplanerischer
Sicherungsinstrumente)
|
7b
|
Sicherungsinstrumente (Schutzgebiete, Darstellung
gem. Musterkarte)
|
 
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