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9.2
Landschaftsschutzgebiete
Zur
Erhaltung, Sicherung und Pflege bestehender und geplanter Landschaftsschutzgebiete
sollen folgende landschaftspflegerische Grundsätze besonders beachtet
werden:
- Extensive und kleinteilige Nutzungsweisen
sollen erhalten und gefördert werden.
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Extensive und kleinteilige Nutzungsweisen sind in der Regel charakteristische
Kennzeichen traditionell geprägter Kulturlandschaften. Diese Kulturlandschaften
haben häufig einen hohen ökologischen Wert, ein besonders ansprechendes
landschaftliches Erscheinungsbild und einen hohen Erholungswert. Sie sind
oder sollen deshalb als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden. Durch
den agrarstrukturellen Wandel der letzten Jahrzehnte sind extensive und
kleinteilige Nutzungsweisen selten geworden. Um traditionell geprägte
Kulturlandschaften langfristig zu sichern, ist darauf hinzuwirken, dass
die extensiven, den Standortgegebenheiten angepassten Nutzungsweisen in
solchen Landschaftsräumen erhalten bleiben. Hierzu sollen Fördermöglichkeiten
aus dem Kulturlandschaftsprogramm sowie dem Vertragsnaturschutzprogramm
genutzt werden.
- Großflächige, standortgemäße Grünlandnutzung,
insbesondere in Talräumen, auf frischen bis feuchten Bergwiesen
in Rodungsinseln und engen Tälern der Mittelgebirgslagen, in Hanglagen
mit trockenen Standorten und in grundwassernahen Landschaftsräumen
sowie auf weiteren traditionellen Grünlandstandorten, wie z.B.
dem Mistelgau oder Ahorntal, soll insbesondere in bestehenden
und geplanten Landschaftsschutzgebieten erhalten bzw. deren Wiederentwicklung
angestrebt werden.
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Großflächige grünlandgenutzte Landschaftsteile besitzen in aller Regel
aufgrund ihres landschaftlichen Erscheinungsbildes einen besonderen Erholungswert
und zeichnen sich bei extensiver Nutzung durch Vorkommen seltener wiesenbewohnender
Arten aus. Wo durch natürliche Standortgegebenheiten (Grenzertragsstandorte,
stark geneigte Flächen, Überschwemmungsbereiche, grundwassernahe oder
durch Staunässe oder starke Trockenheit gekennzeichnete Standorte) die
Voraussetzungen für eine großflächige Grünlandnutzung gegeben sind, sollen
deshalb verstärkt Anstrengungen zur Entwicklung durchgängiger und ausgedehnter
Grünlandbereiche unternommen werden.
Landschaftsprägende
Bestandteile, insbesondere
- naturnahe Strukturen wie abwechslungsreiche
Waldränder, gewässerbegleitende Gehölzsäume, extensive Feuchtwiesen,
Halbtrockenrasen, Hochstaudenfluren, Hecken, Feldgehölze,
- unverbaute Fließ- und naturnahe Stillgewässer,
- Felsstandorte,
- Dolinen und Hüllweiher,
- Wiesentäler, Bergwiesenkomplexe,
- Heckenlandschaften, Ackerterrassen, Wacholderheiden,
- Laubwälder und laubholzreiche Mischwälder,
großflächig unzerschnittene, ruhige Wälder über 50 km2,
- naturnah ausgeprägte Hangkanten und Steilhänge,
Leiten- und Hangwälder,
- Alleen, Baumreihen,
- Waldhufenfluren und, Radialfluren,
mit ihren
- Böschungen, Ranken, Mulden und andere
prägnante Geländestrukturen,
- gut ausgebildete Ortsränder und Obstbestände,
- landschaftstypische Ortsbilder und
historische Bauwerke sowie wichtige Sichtbezüge
- sollen insbesondere in bestehenden und
geplanten Landschaftsschutzgebieten erhalten und, wo möglich,
wiederhergestellt werden.
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Zur Attraktivität des Erscheinungsbildes einer Landschaft tragen ganz
wesentlich naturbetonte und durch historische Bewirtschaftungsformen entstandene
Strukturen sowie landschaftstypische Bebauung und historische Bauwerke
bei. Sie bezeugen die Geschichte einer Landschaft, lassen das Wirkungsgefüge
von natürlichen und anthropogenen Faktoren erkennen und bilden in ihrer
Summe die typischen Erkennungsmerkmale einer Landschaft. Dem Erhalt der
einzelnen landschaftsprägenden Bestandteile kommt deshalb eine hohe Bedeutung
zu.
Die als Landschaftsschutzgebiete geschützten Landschaftsteile
sollen weiterhin in ihrem Bestand gesichert werden.
Als Landschaftsschutzgebiete sollen nach Art. 10 BayNatSchG
Gebiete festgesetzt werden, die
- zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit
des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
- wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit
des Landschaftsbildes oder
- wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung
erforderlich sind.
Etwa
62 % der Regionsfläche (ca. 223.620 ha) sind als Naturparke
und ca. 38 %. (ca. 136.080 ha) als Landschaftsschutzgebiete
ausgewiesen. Zum großen Teil liegen die Landschaftsschutzgebiete in den
Naturparken. In den einzelnen Naturräumen stellt sich der Bestand an Landschaftsschutzgebieten
wie folgt dar (Tabelle 33):
Tab. 33: Flächenanteile von Landschaftsschutzgebieten an
den naturräumlichen Haupteinheiten
Naturraum
|
Fläche (ha)
|
Anteil (%)
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Oberpfälzisches Hügelland (070)
|
617,9
|
7,7
|
Obermainisches Hügelland (071)
|
12.994,9
|
16,6
|
Nördliche Frankenalb (080)
|
38.592,0
|
54,4
|
Nordwestlicher Frankenwald (392)
|
13.554,1
|
37,9
|
Münchberger Hochfläche (393)
|
6.503,1
|
12,8
|
Hohes Fichtelgebirge (394)
|
39.522,5
|
85,7
|
Selb-Wunsiedler Hochfläche (395)
|
20.549,6
|
47,8
|
Mittelvogtländisches Kuppenland (411)
|
3.086,7
|
12,4
|
Oberes Vogtland (412)
|
658,4
|
16,4
|
In der Region Oberfranken-Ost sind folgende Gebiete als Landschaftsschutzgebiete
(LSG) ausgewiesen (Tabelle 34). Lage und Umgriff der Gebiete sind Karte
7b zu entnehmen.
Tab. 34: Bestehende Landschaftsschutzgebiete
Naturraum Oberpfälzisches Hügelland (070)
Schutzgebietsbezeichnung
|
Fläche
|
LSG Fichtelgebirge
|
Anteil des Schutzgebietes am Naturraum 617,9 ha
|
Naturraum Obermainisches Hügelland (071)
Schutzgebietsbezeichnung
|
Fläche
|
461.04
LSG Unteres Rotmaintal
|
1.133,8 ha
|
462.01
LSG Schlosspark Fantaisie
|
117,9 ha
|
462.03
LSG Roter Hügel/Oberpreusch
|
135,5 ha
|
462.04
LSG Oberes Rotmaintal
|
1.366,0 ha
|
462.05
LSG Hohe Warte/Maintalhang
|
1.561,2 ha
|
462.07
LSG Talaue des Sendelbaches und des Tappert
|
103,9 ha
|
462.08
LSG Talaue der Pensenwiesen
|
113,8 ha
|
462.09
LSG Talaue des Mistelbaches
|
51,4 ha
|
472.05
LSG Sophienberg Haag
|
347,3 ha;
Anteil des Schutzgebietes am Naturraum: 340,0 ha
|
472.10
LSG Lüchaugraben Eckersdorf
|
1,8 ha
|
472.16
LSG Schobertsberg
|
219,2 ha
|
472.17
LSG Trebgasttal
|
3.199,1 ha
|
477.05
LSG Täler des Frankenwaldes; Landschaftsteil Schorgasttal
|
1.073,1 ha;
Anteil des Schutzgebietes am Naturraum: 346,3 ha
|
477.08
LSG beiderseits der Ostmarkstraße Berneck-Weiden
|
8,2 ha
|
477.10
LSG Plassenburg Kulmbach
|
33,5 ha
|
477.11
LSG Metzdorfer Gründlein und Dobrachtal
|
124,9 ha
|
477.13
LSG Patersberg-Wacholdergrund
|
483,1 ha
|
477.15
LSG Igelsweiher Neudrossenfeld
|
39,5 ha
|
LSG
Kessel-Plosenberg
|
110,1 ha
|
LSG
Oberer Bleyer Heinersreuth
|
5,1 ha
|
LSG
Steinachtal mit Oschenberg
|
2.252,3 ha
|
LSG Fichtelgebirge
|
Anteil des Schutzgebietes am Naturraum 1.191,0 ha
|
LSG Fränkische Schweiz – Veldensteiner Forst
|
Anteil des Schutzgebietes am Naturraum 74,2 ha
|
Naturraum Nördliche Frankenalb (080)
Schutzgebietsbezeichnung
|
Fläche
|
472.05
LSG Sophienberg Haag
|
347,3 ha;
Anteil des Schutzgebietes am Naturraum: 7,3 ha
|
LSG Fränkische Schweiz – Veldensteiner Forst
|
Anteil des Schutzgebietes am Naturraum: 38.592,0 ha
|
Naturraum Nordwestlicher Frankenwald (392)
Schutzgebietsbezeichnung
|
Fläche
|
464.03 LSG Saaletal |
2.608,9 ha;
Anteil des Schutzgebietes am Naturraum: 69,9 ha |
475.03 LSG Sachsenruhe Bad Steben |
1,6 ha |
475.16 LSG Steinachtal mit Nebentälern |
1.667,3 ha;
Anteil des Schutzgebietes
am Naturraum: 1.615,8 ha
|
475.17 LSG Selbitztal
mit Nebentälern
|
1.357,9 ha;
Anteil des Schutzgebietes am Naturraum: 897,1 ha
|
477.05 LSG Täler
des Frankenwaldes; Landschaftsteil Schorgasttal
|
1.073,1 ha;
Anteil des Schutzgebietes am Naturraum: 49,1 ha
|
LSG
Frankenwald |
Anteil des Schutzgebietes am
Naturraum: 10.918,4 ha |
Naturraum Münchberger Hochfläche (393)
Schutzgebietsbezeichnung
|
Fläche
|
464.01 LSG Kulm-Pfaffenteiche
Hof
|
275,6 ha;
Anteil des Schutzgebietes am Naturraum: 86,1 ha
|
475.06 LSG Weißenstein
Stammbach
|
20,1 ha
|
475.07 LSG Wojaleite
Rehau
|
28,7 ha
|
475.11 LSG Lamitztal
|
937,1 ha
Anteil des Schutzgebietes am Naturraum: 660,2 ha
|
475.13 LSG Untreubachtal
|
834,0 ha
|
475.16 LSG Steinachtal
mit Nebentälern
|
1.667,3 ha;
Anteil des Schutzgebietes am Naturraum: 47,3 ha
|
475.17 LSG Selbitztal
mit Nebentälern
|
1.357,9 ha
Anteil des Schutzgebietes am Naturraum: 458,7 ha
|
477.05
LSG Täler des Frankenwaldes; Landschaftsteil Schorgasttal
|
1.073,1 ha;
Anteil des Schutzgebietes am Naturraum: 677,7 ha
|
LSG Fichtelgebirge
|
Anteil des Schutzgebietes am Naturraum: 3.689,9 ha
|
Naturraum Hohes Fichtelgebirge (394)
Schutzgebietsbezeichnung
|
Fläche
|
475.11 LSG Lamitztal
|
937,1 ha
Anteil des Schutzgebietes am Naturraum: 244,2 ha
|
LSG Fichtelgebirge
|
Anteil des Schutzgebietes am Naturraum: 39.278,1 ha
|
Naturraum Selb-Wunsiedler Hochfläche (395)
Schutzgebietsbezeichnung
|
Fläche
|
475.11 LSG Lamitztal
|
937,1 ha
Anteil des Schutzgebietes am Naturraum: 32,8 ha
|
LSG Fichtelgebirge
|
Anteil des Schutzgebietes am Naturraum: 20.517,3 ha
|
Naturraum Mittelvogtländisches
Kuppenland (411)
Schutzgebietsbezeichnung
|
Fläche
|
464.01 LSG Kulm-Pfaffenteiche Hof |
275,6 ha;
Anteil des Schutzgebietes
am Naturraum: 186,5 ha
|
464.03 LSG Saaletal |
2.608,9 ha;
Anteil des Schutzgebietes
am Naturraum: 2.538,9 ha
|
464.04 LSG Theresienstein
Hof
|
131,7 ha
|
LSG Regnitzgrund
|
217,4 ha
|
LSG
Regnitztal bei Unterkotzau Hof |
9,0 ha |
Naturraum Oberes Vogtland (412)
Schutzgebietsbezeichnung
|
Fläche
|
LSG Fichtelgebirge
|
Anteil des Schutzgebietes am Naturraum: 658,4 ha
|
Die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten
soll in der Region Oberfranken-Ost außerhalb der Naturparke vorrangig
in den vorgeschlagenen landschaftlichen Vorbehaltsgebieten vorgesehen
werden. Auch in den vorgeschlagenen landschaftlichen Vorranggebieten
sollen Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden, sofern dort nicht
die Ausweisung als Naturschutzgebiet angemessen erscheint. |
|
|
Große Teile der Region im Bereich des Nordwestlichen
Frankenwaldes, des Fichtelgebirges, der Selb-Wunsiedler Hochfläche und
der Nördlichen Frankenalb sowie Teile der Münchberger Hochfläche und des
Obermainischen Hügellandes sind als Naturpark ausgewiesen. Die bestehenden
Landschaftsschutzgebiete sollen in einigen Bereichen (vgl. Kapitel
6.4 und nachfolgende Tabelle 35) erweitert werden.
Schwerpunktmäßig sollen strukturreiche oder von Grünland geprägte Kulturlandschaften
des Obermainischen Hügellandes mit angrenzenden Bereichen des Frankenwaldes
und der Münchberger Hochfläche neu ausgewiesen werden (Bergfeld, Schorgastaue).
Durch
die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten in den vorgeschlagenen landschaftlichen
Vorranggebieten soll die Vernetzung der idealerweise als Naturschutzgebiet
geschützten Kernlebensräume erreicht und gesichert werden. In den vorgeschlagenen
landschaftlichen Vorbehaltsgebieten bieten sich weitere Ansatzpunkte für
einen Verbund zwischen den ökologischen Schwerpunkträumen an. Diese Gebiete
können vielfach in Anbetracht ihrer landschaftsästhetischen Erlebniswirksamkeit
wichtige Erholungs- und Freiraumfunktionen übernehmen. Zur Sicherung und
Entwicklung ihrer landschaftlichen Qualitäten und ihrer Funktionsfähigkeit
im angestrebten regionalen Biotopverbundsystem sollen daher auch solche
Räume als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden (vgl. Art. 10 BayNatSchG).
Zur Zeit liegen in der Region Oberfranken-Ost die in
der Tabelle 35 aufgeführten konkreten Planungen zur Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten
vor (Quelle: Raumordnungskataster der Regierung von Oberfranken; Stand
Februar 2003).
Tab. 35: Geplante Landschaftsschutzgebiete
Obermainisches Hügelland (071)
Schutzgebietsbezeichnung
|
Fläche
|
Erweiterung des
LSG Schorgastaue
|
3.810 ha;
Anteil des geplanten Schutzgebietes am Naturraum:
870 ha
|
Bergfeld
|
551 ha
|
Rücknahmeplanung des LSG Fichtelgebirge bei Weidenberg
(im Verfahren)
|
26 ha (Verkleinerung des bestehenden Landschaftsschutzgebietes)
|
Nordwestlicher Frankenwald (392)
Schutzgebietsbezeichnung
|
Fläche
|
Erweiterung des
LSG Schorgastaue
|
3.810 ha;
Anteil des geplanten
Schutzgebietes am Naturraum: 94ha
|
Münchberger Hochfläche
(393)
Schutzgebietsbezeichnung
|
Fläche
|
Erweiterung des
LSG Schorgastaue
|
3.716 ha;
Anteil des geplanten Schutzgebietes am Naturraum:
2.746 ha
|
Hohes Fichtelgebirge (394)
Schutzgebietsbezeichnung
|
Fläche
|
Rücknahmeplanung
des LSG Fichtelgebirge bei Marktredwitz (noch nicht im Verfahren)
|
84 ha; (Verkleinerung des bestehenden Landschaftsschutzgebietes)
Anteil der geplanten Verkleinerung des Schutzgebietes
am Naturraum: 30 ha
|
Selb-Wunsiedler Hochfläche (395)
Schutzgebietsbezeichnung
|
Fläche
|
Erweiterung des
LSG Fichtelgebirge bei Röslau
|
18 ha
|
Rücknahmeplanung
des LSG Fichtelgebirge bei Marktredwitz (noch nicht im Verfahren)
|
84 ha; (Verkleinerung des bestehenden Landschaftsschutzgebietes)
Anteil der geplanten Verkleinerung des Schutzgebietes
am Naturraum 54 ha
|
Erweiterungen bestehender Landschaftsschutzgebiete,
insbesondere zur Ausweisung landkreis- und regionsübergreifender Landschaftsschutzgebiete,
sollen vorrangig durchgeführt werden. |
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Vor dem Hintergrund der Bemühungen
zum Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds und aus der Funktionsbestimmung
von Landschaftsschutzgebieten, Landschaftsteile für die Erhaltung oder
Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und zur Wahrung
des Landschaftsbilds und der Erholungseignung zu sichern, ergibt sich
die Forderung nach möglichst großflächigen und zusammenhängenden Landschaftsschutzgebieten.
Deshalb sollen Verfahren, deren Schutzzwecke sich im Wesentlichen aus
regionalen und überregionalen Überlegungen ergeben und die zur Erweiterung
oder Neuausweisung landkreisübergreifender Schutzgebiete führen, vorrangig
durchgeführt werden.
 
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