9.2 Landschaftsschutzgebiete

Zur Erhaltung, Sicherung und Pflege bestehender und geplanter Landschaftsschutzgebiete sollen folgende landschaftspflegerische Grundsätze besonders beachtet werden:

  • Extensive und kleinteilige Nutzungsweisen sollen erhalten und gefördert werden.
   

Extensive und kleinteilige Nutzungsweisen sind in der Regel charakteristische Kennzeichen traditionell geprägter Kulturlandschaften. Diese Kulturlandschaften haben häufig einen hohen ökologischen Wert, ein besonders ansprechendes landschaftliches Erscheinungsbild und einen hohen Erholungswert. Sie sind oder sollen deshalb als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden. Durch den agrarstrukturellen Wandel der letzten Jahrzehnte sind extensive und kleinteilige Nutzungsweisen selten geworden. Um traditionell geprägte Kulturlandschaften langfristig zu sichern, ist darauf hinzuwirken, dass die extensiven, den Standortgegebenheiten angepassten Nutzungsweisen in solchen Landschaftsräumen erhalten bleiben. Hierzu sollen Fördermöglichkeiten aus dem Kulturlandschaftsprogramm sowie dem Vertragsnaturschutzprogramm genutzt werden.

  • Großflächige, standortgemäße Grünlandnutzung, insbesondere in Talräumen, auf frischen bis feuchten Bergwiesen in Rodungsinseln und engen Tälern der Mittelgebirgslagen, in Hanglagen mit trockenen Standorten und in grundwassernahen Landschaftsräumen sowie auf weiteren traditionellen Grünlandstandorten, wie z.B. dem Mistelgau oder Ahorntal, soll insbesondere in bestehenden und geplanten Landschaftsschutzgebieten erhalten bzw. deren Wiederentwicklung angestrebt werden.
   

Großflächige grünlandgenutzte Landschaftsteile besitzen in aller Regel aufgrund ihres landschaftlichen Erscheinungsbildes einen besonderen Erholungswert und zeichnen sich bei extensiver Nutzung durch Vorkommen seltener wiesenbewohnender Arten aus. Wo durch natürliche Standortgegebenheiten (Grenzertragsstandorte, stark geneigte Flächen, Überschwemmungsbereiche, grundwassernahe oder durch Staunässe oder starke Trockenheit gekennzeichnete Standorte) die Voraussetzungen für eine großflächige Grünlandnutzung gegeben sind, sollen deshalb verstärkt Anstrengungen zur Entwicklung durchgängiger und ausgedehnter Grünlandbereiche unternommen werden.

Landschaftsprägende Bestandteile, insbesondere

  • naturnahe Strukturen wie abwechslungsreiche Waldränder, gewässerbegleitende Gehölzsäume, extensive Feuchtwiesen, Halbtrockenrasen, Hochstaudenfluren, Hecken, Feldgehölze,
  • unverbaute Fließ- und naturnahe Stillgewässer,
  • Felsstandorte,
  • Dolinen und Hüllweiher,
  • Wiesentäler, Bergwiesenkomplexe,
  • Heckenlandschaften, Ackerterrassen, Wacholderheiden,
  • Laubwälder und laubholzreiche Mischwälder, großflächig unzerschnittene, ruhige Wälder über 50 km2,
  • naturnah ausgeprägte Hangkanten und Steilhänge, Leiten- und Hangwälder,
  • Alleen, Baumreihen,
  • Waldhufenfluren und, Radialfluren, mit ihren
  • Böschungen, Ranken, Mulden und andere prägnante Geländestrukturen,
  • gut ausgebildete Ortsränder und Obstbestände,
  • landschaftstypische Ortsbilder und historische Bauwerke sowie wichtige Sichtbezüge
  • sollen insbesondere in bestehenden und geplanten Landschaftsschutzgebieten erhalten und, wo möglich, wiederhergestellt werden.
   

Zur Attraktivität des Erscheinungsbildes einer Landschaft tragen ganz wesentlich naturbetonte und durch historische Bewirtschaftungsformen entstandene Strukturen sowie landschaftstypische Bebauung und historische Bauwerke bei. Sie bezeugen die Geschichte einer Landschaft, lassen das Wirkungsgefüge von natürlichen und anthropogenen Faktoren erkennen und bilden in ihrer Summe die typischen Erkennungsmerkmale einer Landschaft. Dem Erhalt der einzelnen landschaftsprägenden Bestandteile kommt deshalb eine hohe Bedeutung zu.

 

9.2.1      Bestehende Landschaftsschutzgebiete

Die als Landschaftsschutzgebiete geschützten Landschaftsteile sollen weiterhin in ihrem Bestand gesichert werden.

Als Landschaftsschutzgebiete sollen nach Art. 10 BayNatSchG Gebiete festgesetzt werden, die

  • zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
  • wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes oder
  • wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung

erforderlich sind.

Etwa 62 % der Regionsfläche (ca. 223.620 ha) sind als Naturparke und ca. 38 %. (ca. 136.080 ha) als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen. Zum großen Teil liegen die Landschaftsschutzgebiete in den Naturparken. In den einzelnen Naturräumen stellt sich der Bestand an Landschaftsschutzgebieten wie folgt dar (Tabelle 33):

Tab. 33:          Flächenanteile von Landschaftsschutzgebieten an den naturräumlichen Haupteinheiten

Naturraum

Fläche (ha)

Anteil (%)

Oberpfälzisches Hügelland (070)

617,9

7,7

Obermainisches Hügelland (071)

12.994,9

16,6

Nördliche Frankenalb (080)

38.592,0

54,4

Nordwestlicher Frankenwald (392)

13.554,1

37,9

Münchberger Hochfläche (393)

6.503,1

12,8

Hohes Fichtelgebirge (394)

39.522,5

85,7

Selb-Wunsiedler Hochfläche (395)

20.549,6

47,8

Mittelvogtländisches Kuppenland (411)

3.086,7

12,4

Oberes Vogtland (412)

658,4

16,4

In der Region Oberfranken-Ost sind folgende Gebiete als Landschaftsschutzgebiete (LSG) ausgewiesen (Tabelle 34). Lage und Umgriff der Gebiete sind Karte 7b zu entnehmen.


Tab. 34: Bestehende Landschaftsschutzgebiete

Naturraum Oberpfälzisches Hügelland (070)

Schutzgebietsbezeichnung

Fläche

LSG Fichtelgebirge

Anteil des Schutzgebietes am Naturraum 617,9 ha

Naturraum Obermainisches Hügelland (071)

Schutzgebietsbezeichnung

Fläche

461.04 LSG Unteres Rotmaintal

1.133,8 ha

462.01 LSG Schlosspark Fantaisie

117,9 ha

462.03 LSG Roter Hügel/Oberpreusch

135,5 ha

462.04 LSG Oberes Rotmaintal

1.366,0 ha

462.05 LSG Hohe Warte/Maintalhang

1.561,2 ha

462.07 LSG Talaue des Sendelbaches und des Tappert

103,9 ha

462.08 LSG Talaue der Pensenwiesen

113,8 ha

462.09 LSG Talaue des Mistelbaches

51,4 ha

472.05 LSG Sophienberg Haag

347,3 ha;

Anteil des Schutzgebietes am Naturraum: 340,0 ha

472.10 LSG Lüchaugraben Eckersdorf

1,8 ha

472.16 LSG Schobertsberg

219,2 ha

472.17 LSG Trebgasttal

3.199,1 ha

477.05 LSG Täler des Frankenwaldes; Landschaftsteil Schorgasttal

1.073,1 ha;

Anteil des Schutzgebietes am Naturraum: 346,3 ha

477.08 LSG beiderseits der Ostmarkstraße Berneck-Weiden

8,2 ha

477.10 LSG Plassenburg Kulmbach

33,5 ha

477.11 LSG Metzdorfer Gründlein und Dobrachtal

124,9 ha

477.13 LSG Patersberg-Wacholdergrund

483,1 ha

477.15 LSG Igelsweiher Neudrossenfeld

39,5 ha

LSG Kessel-Plosenberg

110,1 ha

LSG Oberer Bleyer Heinersreuth

5,1 ha

LSG Steinachtal mit Oschenberg

2.252,3 ha

LSG Fichtelgebirge

Anteil des Schutzgebietes am Naturraum 1.191,0 ha

LSG Fränkische Schweiz – Veldensteiner Forst

Anteil des Schutzgebietes am Naturraum 74,2 ha

Naturraum Nördliche Frankenalb (080)

Schutzgebietsbezeichnung

Fläche

472.05 LSG Sophienberg Haag

347,3 ha;

Anteil des Schutzgebietes am Naturraum: 7,3 ha

LSG Fränkische Schweiz – Veldensteiner Forst

Anteil des Schutzgebietes am Naturraum: 38.592,0 ha

Naturraum Nordwestlicher Frankenwald (392)

Schutzgebietsbezeichnung

Fläche

464.03 LSG Saaletal 2.608,9 ha;
Anteil des Schutzgebietes am Naturraum: 69,9 ha
475.03 LSG Sachsenruhe Bad Steben 1,6 ha
475.16 LSG Steinachtal mit Nebentälern

1.667,3 ha;

Anteil des Schutzgebietes am Naturraum: 1.615,8 ha

475.17 LSG Selbitztal mit Nebentälern

1.357,9 ha;

Anteil des Schutzgebietes am Naturraum: 897,1 ha

477.05 LSG Täler des Frankenwaldes; Landschaftsteil Schorgasttal

1.073,1 ha;

Anteil des Schutzgebietes am Naturraum: 49,1 ha

LSG Frankenwald Anteil des Schutzgebietes am Naturraum: 10.918,4 ha

Naturraum Münchberger Hochfläche (393)

Schutzgebietsbezeichnung

Fläche

464.01 LSG Kulm-Pfaffenteiche Hof

275,6 ha;

Anteil des Schutzgebietes am Naturraum: 86,1 ha

475.06 LSG Weißenstein Stammbach

20,1 ha

475.07 LSG Wojaleite Rehau

28,7 ha

475.11 LSG Lamitztal

937,1 ha

Anteil des Schutzgebietes am Naturraum: 660,2 ha

475.13 LSG Untreubachtal

834,0 ha

475.16 LSG Steinachtal mit Nebentälern

1.667,3 ha;

Anteil des Schutzgebietes am Naturraum: 47,3 ha

475.17 LSG Selbitztal mit Nebentälern

1.357,9 ha

Anteil des Schutzgebietes am Naturraum: 458,7 ha

477.05 LSG Täler des Frankenwaldes; Landschaftsteil Schorgasttal

1.073,1 ha;

Anteil des Schutzgebietes am Naturraum: 677,7 ha

LSG Fichtelgebirge

Anteil des Schutzgebietes am Naturraum: 3.689,9 ha

Naturraum Hohes Fichtelgebirge (394)

Schutzgebietsbezeichnung

Fläche

475.11 LSG Lamitztal

937,1 ha

Anteil des Schutzgebietes am Naturraum: 244,2 ha

LSG Fichtelgebirge

Anteil des Schutzgebietes am Naturraum: 39.278,1 ha

Naturraum Selb-Wunsiedler Hochfläche (395)

Schutzgebietsbezeichnung

Fläche

475.11 LSG Lamitztal

937,1 ha

Anteil des Schutzgebietes am Naturraum: 32,8 ha

LSG Fichtelgebirge

Anteil des Schutzgebietes am Naturraum: 20.517,3 ha

Naturraum Mittelvogtländisches Kuppenland (411)

Schutzgebietsbezeichnung

Fläche

464.01 LSG Kulm-Pfaffenteiche Hof

275,6 ha;

Anteil des Schutzgebietes am Naturraum: 186,5 ha

464.03 LSG Saaletal

2.608,9 ha;

Anteil des Schutzgebietes am Naturraum: 2.538,9 ha

464.04 LSG Theresienstein Hof

131,7 ha

 

LSG Regnitzgrund

217,4 ha

LSG Regnitztal bei Unterkotzau Hof 9,0 ha

Naturraum Oberes Vogtland (412)

Schutzgebietsbezeichnung

Fläche

LSG Fichtelgebirge

Anteil des Schutzgebietes am Naturraum: 658,4 ha

 

9.2.2      Geplante Landschaftsschutzgebiete

Die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten soll in der Region Oberfranken-Ost außerhalb der Naturparke vorrangig in den vorgeschlagenen landschaftlichen Vorbehaltsgebieten vorgesehen werden. Auch in den vorgeschlagenen landschaftlichen Vorranggebieten sollen Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden, sofern dort nicht die Ausweisung als Naturschutzgebiet angemessen erscheint.    

Große Teile der Region im Bereich des Nordwestlichen Frankenwaldes, des Fichtelgebirges, der Selb-Wunsiedler Hochfläche und der Nördlichen Frankenalb sowie Teile der Münchberger Hochfläche und des Obermainischen Hügellandes sind als Naturpark ausgewiesen. Die bestehenden Landschaftsschutzgebiete sollen in einigen Bereichen (vgl. Kapitel 6.4 und nachfolgende Tabelle 35) erweitert werden. Schwerpunktmäßig sollen strukturreiche oder von Grünland geprägte Kulturlandschaften des Obermainischen Hügellandes mit angrenzenden Bereichen des Frankenwaldes und der Münchberger Hochfläche neu ausgewiesen werden (Bergfeld, Schorgastaue).

Durch die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten in den vorgeschlagenen landschaftlichen Vorranggebieten soll die Vernetzung der idealerweise als Naturschutzgebiet geschützten Kernlebensräume erreicht und gesichert werden. In den vorgeschlagenen landschaftlichen Vorbehaltsgebieten bieten sich weitere Ansatzpunkte für einen Verbund zwischen den ökologischen Schwerpunkträumen an. Diese Gebiete können vielfach in Anbetracht ihrer landschaftsästhetischen Erlebniswirksamkeit wichtige Erholungs- und Freiraumfunktionen übernehmen. Zur Sicherung und Entwicklung ihrer landschaftlichen Qualitäten und ihrer Funktionsfähigkeit im angestrebten regionalen Biotopverbundsystem sollen daher auch solche Räume als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden (vgl. Art. 10 BayNatSchG).

Zur Zeit liegen in der Region Oberfranken-Ost die in der Tabelle 35 aufgeführten konkreten Planungen zur Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten vor (Quelle: Raumordnungskataster der Regierung von Oberfranken; Stand Februar 2003).

Tab. 35:       Geplante Landschaftsschutzgebiete

Obermainisches Hügelland (071)

Schutzgebietsbezeichnung

Fläche

Erweiterung des LSG Schorgastaue

3.810 ha;

Anteil des geplanten Schutzgebietes am Naturraum: 870 ha

Bergfeld

551 ha

Rücknahmeplanung des LSG Fichtelgebirge bei Weidenberg (im Verfahren)

26 ha (Verkleinerung des bestehenden Landschaftsschutzgebietes)

Nordwestlicher Frankenwald (392)

Schutzgebietsbezeichnung

Fläche

Erweiterung des LSG Schorgastaue

3.810 ha;

Anteil des geplanten Schutzgebietes am Naturraum: 94ha

Münchberger Hochfläche (393)

Schutzgebietsbezeichnung

Fläche

Erweiterung des LSG Schorgastaue

3.716 ha;

Anteil des geplanten Schutzgebietes am Naturraum: 2.746 ha

Hohes Fichtelgebirge (394)

Schutzgebietsbezeichnung

Fläche

Rücknahmeplanung des LSG Fichtelgebirge bei Marktredwitz (noch nicht im Verfahren)

84 ha; (Verkleinerung des bestehenden Landschaftsschutzgebietes)

Anteil der geplanten Verkleinerung des Schutzgebietes am Naturraum: 30 ha

Selb-Wunsiedler Hochfläche (395)

Schutzgebietsbezeichnung

Fläche

Erweiterung des LSG Fichtelgebirge bei Röslau

18 ha

Rücknahmeplanung des LSG Fichtelgebirge bei Marktredwitz (noch nicht im Verfahren)

84 ha; (Verkleinerung des bestehenden Landschaftsschutzgebietes)

Anteil der geplanten Verkleinerung des Schutzgebietes am Naturraum 54 ha


Erweiterungen bestehender Landschaftsschutzgebiete, insbesondere zur Ausweisung landkreis- und regionsübergreifender Landschaftsschutzgebiete, sollen vorrangig durchgeführt werden.    

Vor dem Hintergrund der Bemühungen zum Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds und aus der Funktionsbestimmung von Landschaftsschutzgebieten, Landschaftsteile für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und zur Wahrung des Landschaftsbilds und der Erholungseignung zu sichern, ergibt sich die Forderung nach möglichst großflächigen und zusammenhängenden Landschaftsschutzgebieten. Deshalb sollen Verfahren, deren Schutzzwecke sich im Wesentlichen aus regionalen und überregionalen Überlegungen ergeben und die zur Erweiterung oder Neuausweisung landkreisüber­greifender Schutzgebiete führen, vorrangig durchgeführt werden.


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