Inhalt Teil B – Wasserwirtschaft

1 Übergebietlicher Wasserhaushalt

Der Wasserhaushalt der Region soll durch übergebietlich wirksame wasserwirtschaftliche Maßnahmen so verbessert werden, dass die anzustrebende Entwicklung der Bevölkerung, der Wirtschaft und des Siedlungswesens ermöglicht wird. Die Trinkwasserversorgung soll durch Beileitung von Zusatzwasser aus der Region Oberfranken-West gewährleistet werden.

Für die Entwicklungsachse von überregionaler Bedeutung Lichtenfels – Bayreuth – Landesgrenze CR sind die Nutzungsmöglichkeiten am oberen Main von großer Bedeutung. Das sehr unausgeglichene Abflussverhalten des Mains mit großen Hochwasserspitzen und sehr geringen Niedrigabflüssen bietet für die Nutzung und für Entwicklungsmöglichkeiten ungünstige Voraussetzungen. Durch örtliche Maßnahmen, insbesondere durch die Ausdehnung von Siedlungsgebieten in die Talbereiche, den Ausbau der Verkehrswege und die Errichtung von Kieswerken in den Überschwemmungsgebieten, werden die natürlichen Rückhalteräume im Maintal eingeengt. Zur Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse sind daher abflussausgleichende Maßnahmen erforderlich. Dabei müssen auch Möglichkeiten zur Errichtung von Wasserspeichern oder Hochwasserrückhaltebecken am oberen Main und seinen Hauptzuflüssen untersucht werden.

Wegen der geologischen Verhältnisse und der fehlenden unterirdischen Grundwasserspeicherräume gehen die Niedrigabflussspenden bei den meisten Gewässern der Region wesentlich stärker als in anderen Gebieten Bayerns zurück. Dazu kommt eine überdurchschnittliche Industriedichte mit entsprechend hohem Abwasseranfall. Auf 1 l/s des mittleren Niedrigabflusses entfallen im Oberzentrum Hof 490 Einwohner- bzw. Einwohnergleichwerte aus lndustrieabwasser, im Oberzentrum Bayreuth 430. Diese extrem hohen Werte liegen um ein Vielfaches über denen aller vergleichbaren bayerischen Städte mit Ausnahme des Oberzentrums Ansbach. Das Oberzentrum Hof nimmt die gesamten Abwässer des Abwasserverbands Saale auf, also auch die des Mittelzentrums Münchberg, des möglichen Mittelzentrums Rehau und des Unterzentrums Schwarzenbach a. d. Saale. Die Förmitztalsperre sowie teilweise der von der Stadt Hof als Erholungssee betriebene Wasserspeicher Untreusee tragen zu einer wesentlichen Verbesserung der Verhältnisse bei.

Neben verstärkten Bemühungen um Abwasserreinigung kann auch die Niedrigwasserauf- höhung aus Talsperren zur Verbesserung der von Natur aus ungünstigen wasserwirtschaftlichen Verhältnisse der Region beitragen. Im Rahmen einer überregionalen Hochwasseranalyse wird derzeit untersucht, ob und ggf. wo am Main noch Hochwasserschutzmaßnahmen notwendig sind. Dabei wird auch geprüft, an welchen Zuflüssen Abflussausgleichende Maßnahmen durch Hochwasserrückhalt erforderlich und möglich sind. Aufgrund der Morphologie kommen für die Errichtung von Talsperren und Rückhaltebecken mit überörtlicher wasserwirtschaftlicher Bedeutung hauptsächlich der Frankenwald und das Fichtelgebirge in Betracht. Im Rotmaingebiet werden Einzelmaßnahmen in die wasserwirtschaftliche Rahmenplanung einbezogen und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Obermaingebiet mit untersucht. Erkenntnisse über Möglichkeiten der Wasserrückhaltung und die damit erreichbaren wasserwirtschaftlichen Auswirkungen sind als Ergebnis des wasserwirtschaftlichen Rahmenplans “Main” zu erwarten. Darauf aufbauende weitere wasserwirtschaftliche Untersuchungen könnten sich als notwendig erweisen.

Die Region zählt aufgrund des vorherrschenden sehr dichten Gesteinsaufbaus mit geringem Wasserspeichervermögen zu den Wassermangelgebieten Bayerns. Zur langfristigen Sicherstellung der Wasserversorgung ist deshalb neben der Erschließung vorhandener Grundwasservorkommen die Beileitung von Trinkwasser aus der Region Oberfranken-West im Rahmen der Fernwasserversorgung Oberfranken erforderlich.

Begründung Begründung

2 Wasserversorgung

Begründung Begründung

2.1

Die Wasserversorgung soll einwandfrei und zukunftssicher durch zentrale Anlagen sichergestellt werden.

Der Anschlussgrad an öffentliche Wasserversorgungsanlagen soll insbesondere in den Mittelbereichen Bayreuth und Hof erhöht werden. Technische, quantitative und qualitative Mängel an den Wasserversorgungsanlagen sollen in der gesamten Region, insbesondere aber aufgrund der positiven Bevölkerungsentwicklung nach Wegfall der innerdeutschen Grenze verstärkt entlang der Entwicklungsachsen in Richtung Sachsen und Thüringen beseitigt werden.

In der Region wird ein überdurchschnittlich hoher Anteil der Bevölkerung aus Anlagen versorgt, die technisch und betrieblich teilweise noch erhebliche Mängel aufweisen oder hinsichtlich der Wassergewinnungsmöglichkeiten als mengenmäßig nicht ausreichend oder hygienisch nicht genügend absicherbar beurteilt werden. Durch den teilweise raschen Anstieg der Bevölkerungszahl entlang der Entwicklungsachsen wirken sich die technischen und quantitativen Mängel besonders nachteilig aus. Bei wachsendem Wasserbedarf zeichnen sich auch für das Oberzentrum Bayreuth zunehmend Engpässe ab, die aber durch die Beileitung von Zusatzwasser aus der Mauthaus-Trinkwassertalsperre über den sogenannten “Bayreuther Ast” der Fernwasserversorgung Oberfranken beseitigt werden.

Das Ziel einer einwandfreien und zukunftssicheren Wasserversorgung kann insbesondere durch den weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Fernwasserversorgung Oberfranken sowie vorhandener und geplanter Gruppen- und leistungsfähiger Einzelanlagen erreicht werden. Durch den Zweckverband zur Wasserversorgung des Bayerischen Vogtlandes wird die Wasserversorgung im Nordosten des Mittelbereichs Hof zukunftssicher ausgebaut. Dabei wird die Möglichkeit eines späteren Zusatzwasserbezugs von der Fernwasserversorgung Oberfranken offengehalten. Der Zweckverband zur Wasserversorgung des Oberen Fichtelnaabtals wird im stark vom Fremdenverkehr frequentierten südlichen Fichtelgebirge die quantitativen Engpässe beseitigen. Bauarbeiten wurden in beiden Zweckverbandsgebieten bereits begonnen.

Begründung Begründung

2.2

Die Versorgung soll langfristig im wesentlichen durch den weiteren bedarfsgerechten Ausbau des Fernwasserversorgungsnetzes der Fernwasserversorgung Oberfranken sichergestellt werden. Insbesondere sollen die Grundwassermangelgebiete im Norden und Osten der Region rechtzeitig durch den Ausbau des Fernwasserversorgungssystems von Hof in Richtung Selb sowie von Untersteinach in den Raum Münchberg und von Schwarzenbach a. Wald in den Raum Helmbrechts versorgt werden. Die mittel- und langfristige Trinkwasserversorgung des Oberzentrums Bayreuth soll durch einen raschen Anschluss an das Fernwasserversorgungssystem gesichert werden. Im Mittelbereich Pegnitz und im Süden des Mittelbereichs Bayreuth soll die Versorgung durch den weiteren Ausbau der Jura-Gruppe sichergestellt werden.

Oberfranken-Ost besitzt nur wenige für die Trinkwassergewinnung geeignete Grundwasservorkommen, die nicht ausreichen, den wachsenden Bedarf zu decken. Der größte Teil des Bedarfszuwachses wird deshalb aus dem Fernwasserversorgungsnetz der Fernwasserversorgung Oberfranken gedeckt werden müssen, um die Versorgung langfristig sicherzustellen. Die Fernwasserversorgung stützt sich im wesentlichen auf die Trinkwassertalsperre Mauthaus im Frankenwald sowie auf erkundete ergiebige Grundwasservorkommen.

Der bereits ausgebaute Bauabschnitt II, der auf der Grundwassererschließung Marxgrün basiert, soll in das Fernleitungssystem der Fernwasserversorgung Oberfranken eingebunden werden. Seit der Fertigstellung des “Hofer Astes” bestehen Voraussetzungen für weitere Anschlüsse und Verbundmaßnahmen im nordöstlichen Teil der Region. Insbesondere im Raum zwischen Hof und Rehau kann die Fernwasserversorgung durch Bereitstellung von Zusatzwasser zur langfristigen Sicherung der Trinkwasserversorgung beitragen. Der “Bayreuther Ast” ist wegen der sich zunehmend abzeichnenden Engpässe in der Trinkwassergewinnung vor allem für das Oberzentrum Bayreuth wichtig. Die Leitung zweigt von der Hauptleitung der Fernwasserversorgung Oberfranken bei Oberrodach ab und erreicht über die Nahbereiche Stadtsteinach, Neuenmarkt/Wirsberg und Bindlach das Oberzentrum Bayreuth. Gleichzeitig werden auch Voraussetzungen geschaffen, um zur späteren Versorgungssicherung benachbarter Räume, u. a. des möglichen Oberzentrums Kulmbach, beitragen zu können.

Zur endgültigen Versorgungssicherung und vor allem auch im Hinblick auf eventuelle Notfälle sind langfristig weiter in Erwägung gezogen:

eine Zuleitung über den “Scheßlitzer Ast” nach Mainleus mit der langfristigen Anschlussmöglichkeit an den “Bayreuther Ast” über Kulmbach;
eine zweite Verbindung vom Speicher Mauthaus (Region Oberfranken-West) in den Raum Hof – Rehau – Selb;
eine Zuleitung von Untersteinach in den Raum Münchberg;
eine Zuleitung von Schwarzenbach a. Wald in den Raum Helmbrechts.
Für die Mittelbereiche Marktredwitz/Wunsiedel und Selb wird das im Nahbereich Waldershof festgestellte Grundwasservorkommen heranzuziehen sein. Eine Studie des Bayerischen Landesamts für Wasserwirtschaft liegt für diesen Raum vor.

Zur notwendigen langfristigen Versorgungssicherung im Mittelbereich Pegnitz sowie im Süden und Westen des Mittelbereichs Bayreuth hat der Zweckverband zur Wasserversorgung der Jura-Gruppe inzwischen seine Tätigkeit aufgenommen. Die überwiegend hygienisch nicht genügend absicherbaren und mengenmäßig nicht ausreichenden bisherigen Gewinnungsanlagen im Seichten Karst erfordern hier eine neue Lösung.

Die im oberen Wiesenttal im Nahbereich Hollfeld und im Raum Weidensees im Mittelbereich Pegnitz im Tiefen Karst vorhandenen Grundwasservorkommen können diesen Bereich des Fränkischen Jura mengenmäßig und hygienisch absicherbar versorgen, so dass bisherige Gewinnungsanlagen im Seichten Karst aufgelassen werden können.

Der Ausbau einer Hauptleitung vom möglichen Mittelzentrum Hollfeld über das Kleinzentrum Waischenfeld zum Mittelzentrum Pegnitz mit den zugehörigen Gewinnungs-, Förderungs- und Speichereinrichtungen ist im Gang, die Stadt Pegnitz wird bereits durch die Jura- Gruppe versorgt.

In Karte 2 “Siedlung und Versorgung” sind die bestehenden und für die zukünftige Sicherung des Wasserbedarfs geplanten Fernwasserleitungen erläuternd dargestellt.

Begründung Begründung

2.3

In der Region soll zur Erhöhung der Versorgungssicherheit der weitere Ausbau leistungsfähiger Verbundeinrichtungen angestrebt werden, soweit wasserwirtschaftliche und betriebstechnische Gründe dafür sprechen.

Infolge des Streusiedlungscharakters, hauptsächlich im Nordosten der Region, hat sich eine Vielzahl kleinerer Einzelanlagen gebildet, die teilweise den Anforderungen an eine zukunftssichere Trinkwasserversorgung nicht voll entsprechen. Verbundeinrichtungen zwischen benachbarten Anlagen und die organisatorische Zusammenarbeit von Wasserversorgungsunternehmen können wesentlich dazu beitragen, dass künftig nur noch Anlagen betrieben werden, die den hygienischen Anforderungen entsprechen, von geschultem qualifiziertem Personal betreut und überwacht werden, den wirtschaftlichen Anforderungen genügen und die die Versorgungssicherheit gewährleisten. Nur so sind dauerhafter Bestand und Betriebssicherheit der mit hohen staatlichen Zuwendungen geförderten Anlagen gewährleistet.

Begründung Begründung

2.4

Aufgrund der hydrogeologischen Gegebenheiten gehört die Region zu den Grundwassermangelgebieten in Bayern. Neben ergiebigen Grundwasservorkommen, insbesondere im Bereich des Weißenstädter Beckens, des Benker Sandsteins und des Wunsiedler Marmors sowie im Fränkischen Jura, weisen große Regionsgebiete nur eine wenig günstige Grundwasserhöffigkeit auf. Zur langfristigen Gewährleistung einer ausreichenden Trinkwasserversorgung in allen Regionsteilen ist deshalb neben der notwendigen Beileitung von Zusatzwasser aus der Region Oberfranken-West die Sicherung des vorhandenen Grundwassers von ganz besonderer Bedeutung, zumal eine Anzahl der bestehenden Wassergewinnungen bisher noch nicht ausreichend durch Wasserschutzgebietsausweisungen gesichert worden ist. Bei allen Planungen und Maßnahmen sollen die bestehenden und geplanten Wasserschutzgebiete besonders beachtet werden. Pläne, die die Grenzen der Wasserschutzgebiete aufzeigen, können bei Landratsämtern und bei der Regierung von Oberfranken eingesehen werden. Im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans wird geprüft, inwieweit überörtliche und raumbedeutsame Wasserschutzgebiete als zeichnerisch erläuternde Darstellungen verbaler Ziele in die Karte 2 “Siedlung und Versorgung” aufgenommen werden können.

Im Grundwassererkundungsprogramm für die Region konnten bisher vier Grundwasservorkommen mit einem nutzbaren Jahresdargebot von 14,2 Mio. cbm nachgewiesen werden. Für das Gebiet Waldershof sowie für das Gebiet Creußen ist die amtliche Schutzgebietsfestsetzung zugunsten des Freistaats Bayern bereits erfolgt. Die wasserrechtlichen Verfahren für die Gebiete Oberes Wiesenttal und Weidensees, die dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Jura-Gruppe übertragen wurden, sind beantragt, die Wasserschutzgebiete für die zur Nutzung vorgesehenen Brunnen bereits festgesetzt. Die FWO wird das Gebiet Waldershof hauptsächlich im Rahmen des Ausbaus der Fernversorgung in den Mittelbereichen Marktredwitz/Wunsiedel und Selb zur Nutzung heranziehen. Es ist jedoch vorgesehen, auch Teile des Landkreises Tirschenreuth aus dem Gebiet Waldershof mit zu versorgen. Die Jura-Gruppe wird über die Erschließungen bei Hollfeld und Bronn für die im Bau befindlichen Versorgungsanlagen die Nutzung aufnehmen.

Sämtliche genutzten Grundwasservorkommen, insbesondere im Bereich des Weißenstädter Beckens, des Benker Sandsteins und im Fränkischen Jura, sollen in ihrem Bestand gesichert werden.

Die im Nahbereich Hollfeld und in den Mittelbereichen Marktredwitz/Wunsiedel und Pegnitz erkundeten Grundwasservorkommen Oberes Wiesenttal, Waldershof und Weidensees sollen für die Wasserversorgung nutzbar gemacht werden.

Begründung Begründung

3 Gewässerschutz, Gewässergüte, Abwasserbeseitigung

Begründung Begründung

3.1

In der Region soll die Abwasserbelastung der Fließgewässer Roter und Weißer Main, Selbitz, Sächsische Saale, Lamitz, Eger, Röslau und Fichtelnaab durch den Bau von Abwasseranlagen mit hohem Reinigungsgrad so weit herabgesetzt werden, dass die anzustrebende Güteklasse II möglichst erreicht wird.

Die besonderen Abwasserschwerpunkte der Region im Bereich der Fließgewässer Roter Main, Sächsische Saale, Selbitz, Röslau und Fichtelnaab sollen vordringlich saniert werden.

Die Region umfasst die Quellgebiete des Mains, der Sächsischen Saale, der Eger und der Naab; es treffen hier die Wasserscheiden zwischen Rhein, Elbe und Donau zusammen. Größere Fließgewässer sind nicht vorhanden.

Frankenwald und Fichtelgebirge gehören zu den Wassermangelgebieten; die Abflussverhältnisse der Vorfluter sind wegen der geringen Speicherfähigkeit des Untergrunds unausgeglichen. Bei der hohen Industriedichte muss dies besonders in den abflussschwachen Sommer- und Herbstmonaten zu starken Gewässerbelastungen führen. Die Fließgewässer der Region, insbesondere Eger, Fichtelnaab, Lamitz, Roter und Weißer Main, Röslau, Sächsische Saale und Selbitz, weisen in größeren Flussabschnitten schlechtere Güteverhältnisse als Güteklasse II (mäßig belastet) auf und sind deshalb sanierungsbedürftig.

Der Rote Main ist oberhalb Bayreuth in Güteklasse II einzustufen. Lediglich unterhalb Creußen hat er Wassergüte III (stark verschmutzt), welche sich jedoch bis zur Schlehenmühle auf II-III (kritisch belastet) verbessert. Vor Inbetriebnahme der erweiterten Kläranlage Bayreuth 1977 und der Kläranlage Rotmaintal 1983 war der Rote Main stark verschmutzt (III) bis übermäßig verschmutzt (IV). Seither ist bis etwa zur Mündung des Friesenbachs die Gewässergüte II-III und von dort bis zum Zusammenfluß mit dem Weißen Main die Güte II vorhanden. Trotzdem ergeben sich aus dem geringen Niedrigabfluß des Roten Mains qualitative und quantitative wasserwirtschaftliche Probleme. Bei 710 I/s mittlerem Niedrigabfluß des Roten Mains am Pegel Bayreuth werden in Trockenjahren an 20 Tagen 450 l/s unterschritten und bei Trockenheit ein Extremwert von 140 l/s erreicht. Dem steht bereits heute ein Abwasserzufluß von 500 l/s mit einer Schmutzfracht von 210000 Einwohnergleichwerten gegenüber. Zur Verbesserung des biologischen Selbstreinigungsvermögens im Roten Main muss deshalb nach Ausschöpfung der technischen Möglichkeiten zur Abwasserreinigung auch die Aufhöhung der Niedrigwasserabflüsse durch Wasserspeicher in Betracht gezogen werden. Das Ziel der Landesplanung, unterhalb Bayreuth Güteklasse II (mäßig belastet) wiederherzustellen, läßt sich unter den äußerst ungünstigen natürlichen Vorflutverhältnissen nur erreichen, wenn die Abwässer des Oberzentrums Bayreuth durch moderne weitergehende Behandlungsverfahren optimal gereinigt und die Niedrigabflüsse durch Wasserspeicher aufgehöht werden. Es ist deshalb zu prüfen, ob sich am Roten Main zwischen Creußen und Bayreuth eine Talsperre mit genügend großem Fassungsvermögen verwirklichen lässt. Konkurrierende Nutzungen sollen in diesem Bereich des Rotmaintals vermieden werden. Bei der Prüfung sind die landwirtschaftlichen und ökologischen Belange besonders zu berücksichtigen.

Ein weiterer Abwasserschwerpunkt im nordostoberfränkischen Grenzgebiet ist das Selbitztal mit dem möglichen Mittelzentrum Helmbrechts und dem Mittelzentrum Naila. Während oberhalb Naila durch die großräumige Zusammenfassung aller Abwässer ab Helmbrechts in der Selbitz bereits Güteklasse II erreicht werden konnte, ist unterhalb Naila die heute noch vorhandene Güte III-IV bis Marxgrün, III bis Hölle und II-III bis zur Staatsgrenze durch den Bau der geplanten biologischen Reinigungsstufe zu verbessern. Darüber hinaus soll untersucht werden, inwieweit durch Niedrigwasseraufhöhung eine zusätzliche Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse erzielt werden kann.

Vor der Einleitung großräumiger Gewässerschutzmaßnahmen bestand der Niedrigwasserabfluss in der Sächsischen Saale mehr aus Abwasser als aus abfließendem Grund- und Quellwasser. Derzeit ist die Sächsische Saale bis Hof nahezu abwasserfrei. Unterhalb Hof hat sich nach Inbetriebnahme der biologischen Stufe der Verbandskläranlage die Gewässergüte von ehemals Güteklasse IV (übermäßig verschmutzt) wesentlich verbessert. Gleichzeitig müssen die abwassertechnischen Maßnahmen zur Sanierung der Sächsischen Saale durch abflussausgleichende Maßnahmen ergänzt werden. Die außerordentlich geringen Niedrigwasserabflüsse, vermindert noch um die Oberflächenwasserentnahme der Industrie, sind hierzu aus der Talsperre an der Förmitz aufzuhöhen.

Die Fichtelnaab ist stellenweise stark verschmutzt. Im Nahbereich Fichtelberg/Warmensteinach werden Verbesserungen durch die Erweiterung der Kläranlage Fichtelberg angestrebt.

Nach Anschluss von Weißenstadt an die Kläranlage unterhalb von Röslau hat die Eger nur noch kurz unterhalb des Ablaufes des Weißenstädter Sees Wassergüte II-III. Durch den baldigen Anschluss der oberhalb des Sees gelegenen Stadtteile von Weißenstadt sollte der See entlastet werden. Um einige Nebenflüsse der Eger unterhalb Marktleuthen zu entlasten, werden die Abwässer von Thierstein, Höchstädt b. Thiersheim und Schwarzenhammer in vollbiologischen Kläranlagen zu reinigen sein. Der in den letzten Jahren zunehmenden Verunreinigung der Röslau unterhalb Wunsiedel (heute Wassergüte II-III) kann durch die Erweiterung der Kläranlage Wunsiedel entgegengewirkt werden.

Unterhalb Arzberg sowie unterhalb Hohenberg a. d. Eger soll die jeweils heute bei II-III liegende Wassergüte der Röslau und Eger durch den Anschluss von Thiersheim, Schirnding und Hohenberg a. d. Eger an die vollbiologische Kläranlage des Unterzentrums Arzberg weiter verbessert werden.

Das Wasser der Lamitz wird zeitweise zur Füllung des Förmitzspeichers verwendet. Um eine stärkere Eutrophierung mit nachteiligen Folgen für den See und die Saale zu vermeiden, ist es nötig, ein ausreichend nährstoffarmes Wasser zuzuführen. Das im Nahbereich Kirchenlamitz anfallende Abwasser soll deshalb erst unterhalb des Speicherzuflusses in die Lamitz eingeleitet werden. Darüber hinaus muss die Zufuhr aus anderen Nährstoffquellen, wie häusliche Abwässer, Waschmittel, Industrieabwässer, Abwässer der Landwirtschaft, im Einzugsgebiet der Lamitz möglichst weitgehend vermindert werden.

In einigen Gewässern im Nordosten der Region kommt heute noch die sehr seltene Flussperlmuschel vor, welche an den Chemismus des Wassers besondere Anforderungen stellt. Um ihr Aussterben zu verhindern, sind die erforderlichen Güteverhältnisse dieser Fließgewässer zu erhalten oder anzustreben.

Begründung Begründung

3.2

Die noch unbelasteten oder nur gering belasteten Gewässer des Fränkischen Jura im Einzugsbereich der Wiesent und des Fichtelgebirges im Einzugsbereich des Weißen Mains, der Eger, der Fichtelnaab und der Sächsischen Saale sollen vor Abwasserbelastungen geschützt werden.

Die Oberläufe der Gewässer im Fichtelgebirge, Fränkischen Jura und Frankenwald durchfließen Landschaftsräume, die aufgrund ihrer landschaftlichen Vielfalt und Eigenart Erholungs- und Fremdenverkehrsgebiete sowie Naturparke sind. Diese Gewässer weisen im allgemeinen eine gute Wasserqualität auf. Um diese zu erhalten, sind auch an den gering belasteten Bächen Gewässerschutzmaßnahmen erforderlich.

Im Bereich des Fränkischen Jura ist die Gewässerdichte sehr gering. Weite Flächen, häufig auch Ansiedlungen, sind ohne oberirdische Gewässer, woraus sich im Hinblick auf die Abwasserbeseitigung besondere Probleme ergeben. Die vorwiegend aus dem Grundwasser gespeisten Fließgewässer des Jura, insbesondere die Wiesent mit ihren Nebenflüssen, besitzen wegen des starken Gefälles und des Chemismus des Wassers gute Selbstreinigungskraft und sind, mit Ausnahme einiger verschmutzter Oberlaufstrecken, im wesentlichen der Güteklasse II zuzuordnen.

Die Püttlach ist noch weitgehend unbelastet. Als wertvollste Fischereigewässer Oberfrankens sind die Salmonidengewässer des Fränkischen Jura im Interesse von Landschaft, Fischerei, Fremdenverkehr und Naherholung vor Abwasserbelastung zu schützen.

Aus Untersuchungen des Landesamtes für Umweltschutz geht hervor, dass die Abwässer aus der Chemischen Fabrik Marktredwitz (CFM) als wesentliche Ursache für stark erhöhte Quecksilbergehalte im Überschwemmungsgebiet von Kösseine und Röslau angesehen werden können. Durch diese sehr hohen Belastungen werden auch die an den beiden Gewässern liegenden Talauen und der Eger-Stausee Skalka, der zur Trinkwassergewinnung genutzt wird, stark belastet. Durch eine Sanierung der genannten Gewässer soll ermöglicht werden, dass die anzustrebende Güterklasse II möglichst rasch erreicht wird.

Begründung Begründung

3.3

Die Abwasserbeseitigung soll unter Berücksichtigung der ungünstigen Vorflutverhältnisse in der Region, insbesondere aufgrund der positiven Bevölkerungsentwicklung nach Wegfall der innerdeutschen Grenze verstärkt entlang der Entwicklungsachsen in Richtung Sachsen und Thüringen, durch Erhöhung des Anschlussgrades und Errichtung weiterer mechanisch-biologischer Kläranlagen sowie durch Steigerung der Reinigungsleistung bestehender Kläranlagen weiter verbessert werden.

Die Gewässergüte hat sich in den meisten Gewässern der Region infolge des stetigen Ausbaus der Abwasserbeseitigung bereits deutlich verbessert. Die ungünstigen natürlichen Vorflutverhältnisse erfordern jedoch die Einrichtung weiterer und die Erweiterung bestehender Kläranlagen auch in kleineren Orten sowie generell die Erhöhung des Anschlussgrades an mechanischbiologische Kläranlagen.

Allerdings können und sollen nicht alle Orte und Anwesen zentral entsorgt werden. Insbesondere gilt dies für die Bereiche entlang der Entwicklungsachsen in Richtung Sachsen und Thüringen, wo durch die rasche Bevölkerungszunahme infolge der Grenzöffnung die vorhandenen Kläranlagen bereits die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit erreicht oder überschritten haben bzw. die Gewässer in nicht vertretbarer Weise belastet werden.

Aus wasserwirtschaftlicher Sicht erscheint es zur Erreichung des Zieles darüber hinaus unerlässlich, auch auf eine Verringerung der diffusen Belastungen, insbesondere aus der Landwirtschaft, hinzuwirken. Die abwasserintensiven Industriebetriebe der Region sind oder werden größtenteils an kommunale Anlagen angeschlossen. Aus der Textilindustrie stammendes Abwasser lässt sich wirtschaftlich nur gemeinsam mit häuslichen Abwässern in größeren Kläranlagen reinigen.

Am Main zwischen Kulmbach und Mainleus, an der Sächsischen Saale und an der Selbitz verlaufen deshalb die Anschlusskanäle über große Entfernungen. Abwässer der feinkeramischen und der steinbearbeitenden Industrie sind im Nordosten der Region von Bedeutung. Abwässer aus metallverarbeitenden Betrieben, die über die Region verteilt auftreten, können bei unzureichender Wartung der Entgiftungsanlagen Schädigungen hervorrufen. Neben dem Bau mechanisch-biologischer Kläranlagen erfordern der Bau von Hauptsammlern sowie der Neu- oder Ausbau der Ortsnetze noch erhebliche Aufwendungen. An Main, Sächsischer Saale, Eger und Naab mit ihren Zuflüssen sind folgende bauliche Maßnahmen zur Verringerung der Abwasserbelastung dringlich:

Main mit Zuflüssen

  • Der Anschluss von Nachbargemeinden an die Kläranlage Bayreuth.
  • Der Anschluss von Nachbargemeinden an die Kläranlage Kulmbach.
  • Der Anschluss von Nachbargemeinden an die Kläranlage Stadtsteinach.
  • Die Erweiterung der Kläranlage Untersteinach.
  • Der Bau einer Kläranlage für den Raum Kupferberg-Ludwigschorgast.
  • Der Anschluss der Gemeinde Mistelgau an die Kläranlage Truppachtal.
  • Der Anschluss des Gemeindeteils Busbach der Gemeinde Eckersdorf und des Gemeindeteils Wohnsgehaig der Gemeinde Mistelgau an die Kläranlale und Nachbargemeinden.
  • Der Ausbau der mechanisch-biologischen Kläranlage Kirchenlamitz.
    Die Errichtung von Abwasseranlagen im Einzugsgebiet der Sächsischen Saale unterhalb von Hof im Bereich der Gemeinden Berg und Köditz und für die Papierfabrik Macher, Brunnenthal.

Eger mit Zuflüssen

  • Der Neubau der Kläranlage Marktleuthen mit Sammler.
  • Der Ausbau der Kläranlagen Höchstädt b. Thiersheim und Thierstein.
  • Der Anschluss der Kleinzentren Thiersheim sowie Schirnding/Hohenberg a. d. Eger an die Kläranlage Arzberg.
  • Die Erweiterung der Kläranlage Wunsiedel.

Naab

  • Die Sanierung der oberen Fichtelnaab durch Erweiterung der Kläranlage Fichtelberg.
  • Die Erweiterung der Kläranlage Speichersdorf.
Begründung Begründung

3.4

Möglichen Grundwasserbelastungen aus der Landwirtschaft soll insbesondere in den Landkreisen Bayreuth, Hof und Kulmbach entgegengewirkt werden. Der Versauerung der Oberläufe der Gewässer, vor allem im Fichtelgebirge und im Frankenwald, soll entgegengewirkt werden.

In den landwirtschaftlich intensiv bewirtschafteten Gebieten der Region, insbesondere in den Landkreisen Bayreuth und Kulmbach, haben Belastungen des oberflächennahen, sauerstoffreichen Grundwassers teilweise zugenommen, wie chemische Untersuchungen des Grundwassers ergeben haben. Im Rahmen der landwirtschaftlichen Beratung soll verstärkt darauf hingewirkt werden, durch eine geeignete Bewirtschaftung die Auswaschung von Dünge- und Pflanzenbehandlungsmitteln aus dem Boden in das Grundwasser zu verhüten. Vordringlich sind Maßnahmen zur Verringerung der Nitratbelastung, insbesondere in Einzugsgebieten gefährdeter Wasserfassungen zur öffentlichen Wasserversorgung sowie im Bereich sonstiger nutzbarer oberflächennaher Grundwasservorkommen, die für die künftige Trinkwasserversorgung bedeutsam sind.

Im Nordosten des Landkreises Hof können Grundwasserbelastungen aus der Landwirtschaft zu einer Beeinträchtigung der Trinkwassertalsperre Dröda in Sachsen führen. Ihnen soll daher gleichfalls entgegengewirkt werden. Von der Versauerung der Fließgewässer sind in der Region die quellnahen, von Abwasser und Landwirtschaft unbeeinflussten, weitgehend im Wald gelegenen Oberläufe im kalkarmen Urgestein des Fichtelgebirges und Frankenwaldes betroffen. Durch Untersuchungen der Regierung von Oberfranken wurden Versauerungen insbesondere in den Einzugsgebieten der Sächsischen Saale, der Eger und der Röslau, der Fichtel- und Heidenaab sowie des Weißen Mains und der Warmen Steinach festgestellt. Die Ergebnisse decken sich mit Beobachtungen und Ermittlungen zu fischereilichen Problemen in freien Gewässern durch den Fachberater für das Fischereiwesen des Bezirks Oberfranken.

Neben den Fließgewässern sind auch Seen, wie der Fichtelsee, Karches-Weiher und Wunsiedler Weiher, und nach im Jahr 1984 durchgeführten Untersuchungen des Bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaft auch oberflächennahe Grundwasser im Fichtelgebirge als saure Gewässer ermittelt worden. Ursachen der sauren und versauerten Gewässer sind

  • das kalkarme Urgestein mit sehr geringem Neutralisierungs- und Puffervermögen;
  • Auswaschung der Huminsäure aus dem Waldboden der ausgedehnten Nadelwälder, meist Fichtenreinbestände;
  • SO²-Emissionen, die als saure Niederschläge in Form von Nebel, Regen oder Schnee in den Boden und die Gewässer gelangen.
    Die Versauerung der Gewässer bewirkt eine erhebliche Beeinträchtigung des Naturhaushalts und der Nutzung der Gewässer. Es kommt zu einer Auslese bzw. Artenverarmung im Bereich der Gewässerfauna und -flora. In den Gewässern sonst heimische Fischarten und Fischnährtiere sterben aus

 

Die Versauerung der Gewässer schädigt die Fischerei bzw. macht sie sogar unmöglich. Die Wiedereinbürgerung von natürlich vorkommenden Arten, z. B. der Flussperlmuschel, wird verhindert. Beeinträchtigungen der Wasserversorgung, insbesondere bei der Aufbereitung durch kleinere Wasserversorgungsanlagen, sind zu erwarten.

Da die Versauerung der Gewässer im Frankenwald und Fichtelgebirge in erster Linie auf Verunreinigungen der Luft bei den gegebenen geologischen Verhältnissen zurückgeführt werden kann, sind Sofortmaßnahmen, die zu einer Verbesserung der lufthygienischen Situation in diesen Regionsgebieten führen, von besonderer Bedeutung.

Begründung Begründung

3.5

Die in den Landkreisen Hof, Wunsiedel und Bayreuth noch vorhandenen Gewässer mit Flussperlmuschel-Vorkommen sind durch geeignete Maßnahmen innerhalb des gesamten Bacheinzugsgebietes dauerhaft so zu sichern, dass sich der Bestand verjüngen kann.

In Ostoberfranken liegen noch die letzten und größten Flussperlmuschel-Bestände Mitteleuropas. Um diese zu erhalten, müssen Maßnahmen im gesamten Wassereinzugsgebiet des jeweiligen Baches ergriffen werden.

Besonders vordringlich ist dabei neben der Errichtung von möglichst gut reinigenden Kläranlagen der Erwerb von 30 – 50 m breiter beidseitiger Uferstreifen als Pufferzone, der Verzicht auf jegliche Düngung im Überschwemmungsbereich, die Rückführung von Äckern in Grünland nicht nur in überschwemmten Gebieten und Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung im gesamten Einzugsgebiet.

Begründung Begründung

3.6

Die letzten Bäche mit vorkommender Bachmuschel in Oberfranken sind durch geeignete Sanierungsmaßnahmen unverzüglich zu sichern. Alle Maßnahmen müssen sich am Ziel orientieren, die natürliche Fortpflanzung und Bestandsverjüngung wieder zu erreichen.

Die Bachmuschel in Oberfranken steht unmittelbar vor dem Aussterben. Da sie wesentlich kurzlebiger als die Flussperlmuschel ist, sind Maßnahmen zur Verbesserung ihres Lebensraumes (vergleiche Flussperlmuschel) besonders vordringlich.

Begründung Begründung

4 Regelung des Bodenwasserhaushalts

Auf Maßnahmen zur Bodenent- und -bewässerung soll insbesondere in den Mittelbereichen Marktredwitz/Wunsiedel, Münchberg und Selb, im Norden und Osten des Mittelbereichs Bayreuth, im Osten und Süden des Mittelbereichs Hof sowie in den Nahbereichen Kulmbach, Mainleus, Neuenmarkt/Wirsberg und Stadtsteinach hingewirkt werden, soweit nicht nachteilige Folgen für den Wasserhaushalt zu befürchten sind oder vorrangige Gründe des Gewässerschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege entgegenstellen.

Maßnahmen zur Entwässerung landwirtschaftlicher Nutzflächen, wie Verbesserung der Vorflutverhältnisse oder Dränung, können zur Verbesserung der Erzeugungsbedingungen beitragen. Stauwasservernässte landwirtschaftliche Nutzflächen, hauptsächlich auf den Tonen des Schwarzen und Braunen Jura und in den Keupergebieten, und grund- und druckwasservernässte Talwiesen, vor allem im Frankenwald, aber auch in anderen Mittelgebirgslagen, können nur mit sehr hohem Aufwand und deshalb unwirtschaftlich bearbeitet werden. Staunässe beeinträchtigt die Ertragshöhe und Ertragssicherheit und schränkt die Dispositionsfreiheit der Bewirtschaftung ein.

Notwendige Eingriffe in den Bodenwasserhaushalt sollen äußerst behutsam und in mehreren Schritten, wenn nötig über mehrere Jahre, durchgeführt werden, damit keine nachteiligen Folgen für den Wasserhaushalt entstehen können. Im Falle einer Bodenwasserregelung sollte auf staunassen Flächen weitgehend die kombinierte Dränung (Rohrdränung, Kalkung, Tiefenlockerung) zum Einsatz kommen. Vernässte Talwiesen sollen aber nur soweit entwässert werden, dass eine schadlose Bewirtschaftung möglich, jedoch Ackernutzung ausgeschlossen ist. Grundsätziich wird gefordert, dass solche Maßnahmen auf Flächen beschränkt bleiben, die auf Dauer landwirtschaftlich genutzt werden sollen. Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts, des Naturschutzes und der Landschaftspflege dürfen nicht zu erwarten sein, Ziele des Kapitels B I “Natur und Landschaft” dürfen nicht entgegenstellen. Ökologisch wichtige Zellen, insbesondere nach Art. 6d BayNatSchG zu schätzende Feuchtflächen und die in der Biotopkartierung Bayern erfassten Feuchtgebiete, wie auch Talflächen in Überschwemmungsgebieten und Wasserschutzgebiete, sollen regelmäßig von Entwässerungsmaßnahmen ausgeschlossen werden. Über die Entwässerung von Grenzertragsböden ist im Einzelfall zu entscheiden.

Maßnahmen zur Regelung des Bodenwasserhaushalts werden weitgehend im Rahmen der Flurbereinigung durchgeführt. In den in der Region anhängigen und geplanten Flurbereinigungen soll die Regelung des Bodenwasserhaushalts nach vorheriger sorgfältiger Bedarfsermittlung und unter Berücksichtigung der Belange des Natur- und Landschaftsschutzes zur Erhaltung der Kulturlandschaft in dauerhaft landwirtschaftlich genutzten Flächen und zur Offenhaltung der Landschaft vorgenommen werden. In der Region sind Maßnahmen zur Regelung des Bodenwasserhaushalts in landwirtschaftlichen Flächen, die aufgrund der ungeregelten Bodenwasserverhältnisse nur durchschnittliche bis ungünstige Erzeugungsbedingungen aufweisen, vor allem in den Mittelbereichen Marktredwitz/Wunsiedel, Münchberg und Selb, im Norden und Osten des Mittelbereichs Bayreuth, im Osten und Süden des Mittelbereichs Hof sowie in den Nahbereichen Kulmbach, Mainleus, Neuenmarkt/Wirsberg und Stadtsteinach vorhanden.

Von den außerhalb der Flurbereinigung durchzuführenden Maßnahmen zur Regelung des Bodenwasserhaushalts kommt wegen der hohen Niederschlagsmengen und der bindigen Böden im nördlichen Bereich der Region dem Wasser- und Bodenverband Frankenwald erhöhte Bedeutung zu.

Begründung Begründung

5 Abflussregelung

Begründung Begründung

5.1 Hochwasserschutz und Niedrigwasseraufhöhung

Hochwassergefährdete Siedlungen der Region sollen gegen Überschwemmungen geschützt werden. Vordringlich sollen Schutzmaßnahmen an Gewässern II. und III. Ordnung, insbesondere in den Nahbereichen Arzberg, Bayreuth, Hof, Kulmbach, Mainleus, Münchberg, Neuenmarkt/Wirsberg, Pottenstein, Stadtsteinach und Wunsiedel durchgeführt werden.

Die Entwicklung der Region erfordert in zahlreichen Siedlungen eine Verbesserung des Hochwasserschutzes durch örtliche Hochwasserfreilegungen. Größere Hochwasserschutzmaßnahmen, dies können Rückhaltebecken, Gewässerausbauten, Deichbauten oder Geländeauffüllungen sein, werden notwendig in den Oberzentren Bayreuth und Hof, im Mittelzentrum Münchberg, in den Unterzentren Arzberg, Bad Berneck i. Fichtelgebirge und Stadtsteinach, im Kleinzentrum Pottenstein, in den Gemeinden Nagel und Tröstau sowie in den Gemeindeteilen Kauerndorf der Gemeinde Ködnitz und Pölz des Unterzentrums Mainleus. Die notwendige Art der Schutzmaßnahme wird von der wasserwirtschaftlichen Fachbehörde nach entsprechenden örtlichen Untersuchungen ermittelt, und es werden entsprechende Planungen für die Baudurchführung erarbeitet. Dabei sind neben örtlichen Maßnahmen Möglichkeiten zur Verminderung der Hochwässer in Rückhaltebecken zu untersuchen und soweit möglich zu nutzen. Da es sich um raumbedeutsame Maßnahmen handelt, wird eine raumordnerische Einzelfallprüfung bei Vorlage der Planungen erforderlich werden.

Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes für das Kleinzentrum Pottenstein bietet sich die Möglichkeit einer Hochwasserrückhaltung an der Püttlach in dem oberhalb der Ortschaft Püttlach vorgesehenen Stausee. Für das Projekt des Zweckverbands Püttlachsee wurde ein Raumordnungsverfahren positiv abgeschlossen. Eine erneute raumordnerische Überprüfung unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes könnte aber aufgrund der Änderung des Art. 141 der Bayerischen Verfassung nochmals erforderlich werden. Mit dem Hochwasserschutzraum von 1,5 Millionen m³, der im See zur Verfügung stehen soll, können die Hochwasser so reduziert werden, dass eine hochwasserfreie Lage der Ortschaft Püttlach erreicht wird. Um in Pottenstein einen vollen Hochwasserschutz für ein Hochwasser mit 100jähriger Wiederkehr zu gewährleisten, sind auch im Stadtgebiet Abflussverbesserungen notwendig. Durch die Hochwasserrückhaltung würde es möglich sein, die örtlichen Ausbaumaßnahmen in einem Rahmen zu halten, der das Stadtbild und die städtebauliche Substanz von Pottenstein nicht beeinträchtigt. Der Hochwasserschutz des Oberzentrums Bayreuth genügt nicht den heute üblichen Sicherheitsansprüchen. Das 1970 abgelaufene Hochwasser entsprach einem Abfluss von 153 m³/s am Pegel Bayreuth, der im statistischen Mittel etwa alle 35 Jahre zu erwarten ist; dieser Abfluss konnte im Stadtgebiet noch schadlos abgeführt werden, jedoch muss bei deutlich größeren Abflüssen mit Ausuferungen im Stadtkern und mit erheblichen Schäden gerechnet werden. Weitere Untersuchungen zur Hochwassersituation sind notwendig, in die auch wasserwirtschaftliche Alternativen der Hochwasserrückhaltung, zum Beispiel die Errichtung eines Mehrzweckspeichers für Hochwasserrückhaltung und Niedrigwasseraufhöhung, einzubeziehen sein werden.

Auf der Grundlage des wasserwirtschaftlichen Rahmenplans Main werden voraussichtlich auch andere Möglichkeiten erkundet und überprüft werden, im Obermaingebiet Hochwasserrückhaltebecken anzulegen.

Im Einzugsgebiet der Elbe sind, insbesondere an der Röslau und ihren Zuflüssen, neben der bereits bestehenden Talsperre an der Feisnitz weitere Möglichkeiten zur Aufhöhung der Niedrigwasserabflüsse zu untersuchen, die im Rahmen des “Standortsicherungsplans für Wärmekraftwerke” erforderlich werden. Das zur Hochwasserfreilegung des Unterzentrums Arzberg vorgesehene Rückhaltebecken am Flitterbach könnte möglicherweise auch für diesen Zweck nutzbar gemacht werden.

Begründung Begründung

5.2 Flußbau, Teichbau, Landschaftspflege an den Gewässern

Begründung Begründung

5.2.1

Hochwassergefährdete Siedlungen der Region sollen gegen Überschwemmungen geschützt werden. Vordringlich sollen Schutzmaßnahmen an Gewässern II. und III. Ordnung, insbesondere in den Nahbereichen Arzberg, Bayreuth, Hof, Kulmbach, Mainleus, Münchberg, Neuenmarkt/Wirsberg, Pottenstein, Stadtsteinach und Wunsiedel durchgeführt werden.

Ausbaumaßnahmen an Fließgewässern können zu einer Verringerung der natürlichen Rückhalteflächen und zur Veränderung des natürlichen Charakters der Flusslandschaft und der Biotope führen. Außerdem erfordern derartige Baumaßnahmen erhebliche finanzielle Aufwendungen. Der Ausbau soll sich daher auf die Hochwasserfreilegung bestehender Siedlungsgebiete beschränken. Außerhalb der Siedlungsgebiete sollten Ausbaumaßnahmen nur dort durchgeführt werden, wo der morphologische Gleichgewichtszustand eines Fließgewässers gestört ist, z. B. durch Abbruch von Flussufern, Eintiefung oder Auflandung des Flussbetts und damit verbundener Veränderungen des Grundwasserstands größerer Talbereiche.

Zur Erhaltung der Kulturlandschaft sowie zur Aufrechterhaltung der Gewässerfunktion im Naturhaushalt gehören die Unterhaltung und Pflege der Gewässer. Dabei wird auf die Einbindung in die Landschaft und die Verbesserung der biologischen Wirksamkeit sowie die Erhaltung als Lebensraum für im Wasser lebende Tiere besonderer Wert gelegt. Dazu sind Ufer und Uferstreifen in angemessener Breite naturnah zu gestalten und zu bewirtschaften. Insbesondere soll zur Verbesserung der biologischen Wirksamkeit durch standortgerechte Bepflanzung eine Pufferzone zwischen Gewässer und den angrenzenden Nutzflächen geschaffen werden.

Um Unterhaltung und Pflege der Gewässer in vollem Umfang gewährleisten zu können, sollten die Gewässer und ausreichend bemessene Uferstreifen im Eigentum des Unterhaltspflichtigen stehen. Nach dem Bayerischen Wassergesetz ist der Bezirk Oberfranken Träger für die Unterhaltung und für den Ausbau der Gewässer II. Ordnung. Er stellt für Gewässerausbaumaßnahmen umfangreiche Haushaltsmittel bereit. Ökologische Gewässerausbaumaßnahmen sind insbesondere an Main, Eger und Wiesent in den Mittelbereichen Kulmbach, Marktredwitz/Wunsiedel, Bayreuth und Pegnitz vorgesehen. Soweit ein punktueller Gewässerausbau unumgänglich wird, etwa bei Vorflutverbesserungen zur Regelung des Bodenwasserhaushalts, kann dieser nur bei gleichzeitigen landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen erfolgen.

Begründung Begründung

5.2.2

Der Teichbau soll schwerpunktartig auf teichwirtschaftlich geeigneten Standorten unter Berücksichtigung landschaftspflegerischer und wasserwirtschaftlicher Belange sowie des Artenschutzes, insbesondere in den Mittelbereichen Hof, Naila, Münchberg, Pegnitz und Selb sowie im Osten des Mittelbereichs Marktredwitz/Wunsiedel und in den Nahbereichen Speichersdorf, Neuenmarkt/ Wirsberg und Stadtsteinach, angestrebt werden.

Bei nachteiligen Folgen, die aus der Intensivierung der Teichwirtschaft entstehen können, sollen ausgleichende Maßnahmen durchgeführt werden.

Im Jahre 1976 eingeleitete Teichbauprogramme sehen in Oberfranken den Neubau und die Instandsetzung von ca. 420 ha Teichen durch die Teichgenossenschaft Oberfranken vor. Darüber hinaus werden weitere Neubau- und Sanierungsmaßnahmen in geringerem Umfang aus teichwirtschaftlichen Erwägungen erforderlich sein. Dabei sollen Grenzertragsböden in geeigneter Lage nach Möglichkeit in Teichflächen umgewandelt werden, soweit nicht Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie der Wasserwirtschaft entgegenstellen. Auf Grenzertragsflächen stellt die Teichwirtschaft eine gute Alternative zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung dar. Teichflächen wirken sich im allgemeinen günstig auf das Kleinklima aus, tragen zum Wasserrückhalt bei, verbessern den Grundwasserspiegel und bewirken einen verzögerten, gleichmäßigen oberirdischen Abfluss. Darüber hinaus können Teiche das Landschaftsbild verbessern und den Erholungswert steigern.

Der Teichbau erfolgt unter Mitwirkung der Wasserwirtschaftsämter, des Fachberaters für Fischerei und der Naturschutzbehörden. Dadurch kann gewährleistet werden, dass nur an teichwirtschaftlich günstigen Standorten Teiche errichtet werden, die sich dann gut in das Landschaftsbild einfügen. Gleichzeitig ist es möglich, dass bei der Neuanlage oder Instandsetzung die sonstigen wasserwirtschaftlichen Belange berücksichtigt werden. Um günstigere Voraussetzungen für die fachliche Betreuung, eine wirtschaftliche Fischproduktion und Vermarktung zu erzielen, sollen Fischteiche schwerpunktartig ausgebaut werden. In der Region sind als Ausbauschwerpunkte insbesondere die Mittelbereiche Hof, Münchberg, Naila, Pegnitz und Selb, der Osten des Mittelbereichs Marktredwitz/Wunsiedel sowie die Nahbereiche Speichersdorf, Neuenmarkt/Wirsberg und Stadtsteinach vorgesehen. Von besonderer wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Bedeutung für die oberfränkische Fischzucht ist der vom Bezirk Oberfranken eingerichtete Beispielbetrieb in Aufseß.

Aus betriebswirtschaftlichen Gründen ist zu erwarten, dass die Teichbewirtschaftung teilweise intensiviert wird. Ein erhöhter Besatz bedingt verstärkte Fütterung und einen vermehrten Bedarf an Wasser. Dies bedeutet für die Vorfluter stärkere Befrachtung des Ablaufwassers mit biochemisch abbaubaren Stoffen. Die Ablaufwässer müssen erforderlichenfalls durch geeignete Verfahren gereinigt werden.

Begründung Begründung

5.2.3

Oberhalb von Beständen an Flussperlmuscheln soll darauf hingewirkt werden, dass Fischteiche nicht mehr errichtet werden.

Oberhalb der letzten Vorkommen an Flussperlmuscheln haben Fischteiche nachteilige Wirkungen auf die Flussperlmuschel. Diese entstehen durch regelmäßige Kalkgaben und immer wieder eingesetzte Medikamente sowie durch Futter- und Schlammabtriebe, vor allem bei Bau und Reinigung der Teiche. Die in den Teichen hauptsächlich gezogene Regenbogenforelle, deren Entweichen in das Fließgewässer nicht völlig unterbunden werden kann, verdrängt die für die Vermehrung der Flussperlmuschel unerlässliche Bachforelle.

Begründung Begründung

5.3 Wasserkraftnutzung

Bei Aufgabe von Wasserkraftnutzungen sollen durch geeignete Maßnahmen nachteilige wasserwirtschaftliche und ökologische Folgen verhindert werden.

Bei Stillegung von Wasserkraftanlagen an Fließgewässern ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob und inwieweit die damit verbundenen Stau- und Wehranlagen aufgelassen werden können. Mit der Auflassung verbundene wasserwirtschaftlich und ökologisch nachteilige Folgen, wie Abriss der Ufer oder Eintiefung der Flusssohle im Staubereich, Beschädigung vorhandener Uferbefestigungen sowie Vernichtung von Lebensstätten für Pflanzen und Tiere, zwingen vielfach zum Erhalt des Staus. Soweit bei der Stillegung Absturzbauwerke erhalten bleiben, soll der freie Zug der Fische wieder ermöglicht werden.

Begründung Begründung