Inhalt Teil B – Natur, Landschaft und Erholung

1 Landschaftliches Leitbild

Begründung Begründung

1.1

(G) In der Region soll das vielfältige und abwechslungsreiche Nebeneinander verschiedener Natur- und Kulturlandschaften erhalten und harmonisch weiterentwickelt werden. Insbesondere sollen die natürlichen Lebensgrundlagen der Region zum Schutz einer gesunden Umwelt, eines funktionsfähigen Naturhaushaltes sowie der heimischen Tier- und Pflanzenwelt dauerhaft gesichert werden. Alle konkurrierenden Nutzungsansprüche an die natürlichen Lebensgrundlagen sollen auf eine nachhaltige Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts abgestimmt werden. Die verschiedenen Ökosystemleistungen sollen gesichert und gestärkt werden.

Die Region Oberfranken-Ost ist geprägt durch eine in Bayern einzigartige landschaftliche Vielfalt an charakteristischen Landschaftsbildern, die einen hohen Anteil naturnaher Lebensräume und eine abwechslungsreiche Kulturlandschaft mit bäuerlichen Kultur- und Siedlungslandschaften, aber auch gewerblich-industriellen Wirtschaftsräumen aufweisen. Konkurrierende Raumansprüche, wie zum Beispiel der steigende Landverbrauch im Verkehrs- und Siedlungswesen, die fortschreitende Zersiedelung der Landschaft, der Ausbau energetischer Infrastrukturen, aber auch die aus ökonomischen Zwängen oft intensivierte Land- und Forstwirtschaft führen zu teilweise massiven Landschaftsveränderungen. Daher ist es wichtig, durch einen nachhaltigen Umgang mit den vorhandenen Potenzialen das natürliche und kulturelle Erbe für nachfolgende Generationen zu bewahren und zu pflegen. Die Nutzung des Raumes soll daher an die Tragfähigkeit des Naturhaushalts angepasst werden, um die natürlichen Lebensgrundlagen zu schonen und die natürlichen Ressourcen ohne Gefährdung ihres Bestandes und ihrer Regenerationsfähigkeit zu nutzen. Die Erhaltung dieser bedeutsamen Landschaften spielt sowohl für den Artenund Biotopschutz als auch für die naturnahe Erholung eine wichtige Rolle.

Begründung Begründung

1.2

(G) Die regionstypischen Landschaftsräume, insbesondere Fichtelgebirge, Frankenwald, Fränkische Schweiz mit Veldensteiner Forst und Steinwald, sollen pfleglich genutzt und soweit möglich entwickelt werden.

Die Region Oberfranken-Ost hat Anteil an folgenden naturräumlichen Haupteinheiten (s. Begründungskarte 2)karte_oberfranken_ost_2_naturraeumliche_gliederung:
• Oberpfälzisches Hügelland
• Obermainisches Hügelland
• Nördliche Frankenalb
• Mittelvogtländisches Kuppenland
• Oberes Vogtland
• Nordwestlicher Frankenwald
• Münchberger Hochfläche
• Hohes Fichtelgebirge
• Selb-Wunsiedler Hochfläche

Diese naturräumlichen Haupteinheiten haben eine unterschiedliche Naturausstattung, die den Landschaftscharakter, die Erholungseignung, die Nutzungen und die Belastbarkeit des Naturhaushalts im Wesentlichen bestimmt. Dies führte im Laufe der Siedlungsgeschichte zur Entstehung unterschiedlicher gewerblich-industrieller Wirtschaftsräume und bäuerlicher Kultur- und Siedlungslandschaften, welche die heutigen Landschaftsräume auf charakteristische Weise prägen. Weite Teile der Region, vor allem Fichtelgebirge, Frankenwald, Fränkische Schweiz und Steinwald, aber auch die Täler des Roten und des Weißen Mains und der Sächsischen Saale sowie das südliche Umland des Oberzentrums Bayreuth, weisen vielfältige Nutzungsstrukturen auf. Hier liegen noch Gebiete, die nur gering beeinträchtigt sind und hohe Anteile an naturnahen Biotopen enthalten, die für Naturhaushalt und Artenschutz unentbehrlich sind. Sie haben große Bedeutung als Ausgleichs- und Erholungsräume. Die Bewahrung der Nutzungsvielfalt in den Mittelgebirgsund Flusslandschaften sowie im Bruchschollenland muss deshalb bei der weiteren Entwicklung besonders berücksichtigt werden. Die zunehmende Inanspruchnahme durch Wohn- und Arbeitsstätten sowie Infrastruktureinrichtungen führt zunehmend zu Belastungen der Landschaftsräume. Hier gilt es, Überbeanspruchungen von Natur und Landschaft zu vermeiden und weiterhin günstige Lebensgrundlagen zu sichern.

Begründung Begründung

1.3

(G) Landschaften mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild sollen mit ihren charakteristischen Strukturen und in ihrer Vielfalt erhalten und, soweit möglich, wiederhergestellt werden.

In der Begründungskarte 4 “Landschaftsbildbewertung” 5_oberfranken_ost_begruendungskarte_4_landschaftsbildbewertung sind die landschaftlichen Höhepunkte der Region Oberfranken-Ost dargestellt. Die Karte wurde v.a. aus der visuell deutlich wahrnehmbaren Oberflächengestalt (dem Landschaftsrelief) entwickelt (visuelle Leitstrukturen und Einzelelemente mit hoher Fern- bzw. Identitätswirkung). Sie bildet zugleich besonders empfindliche Bereiche im Regierungsbezirk ab. Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit dieser Landschaften soll erhalten und gepflegt werden.

Begründung Begründung

1.4

(G) Charakteristische naturnahe Biotope und ökologisch bedeutsame Naturräume sollen in Funktion und Umfang gesichert, erhalten und soweit erforderlich wiederhergestellt werden.

Charakteristische naturnahe Biotope sind wertvolle Landschaftsteile, die häufig nicht oder nur extensiv genutzt werden; dies gilt insbesondere für diejenigen Biotope, die sich aufgrund der abgeschiedenen Lage an der Landesgrenze zu Sachsen und Thüringen sowie der Grenze zur Tschechischen Republik weitgehend ungestört erhalten und entwickeln konnten. Ihre Hauptbedeutung liegt in ihrer ökologischen Ausgleichswirkung auf andere Nutzungssysteme. Sie tragen zur biologischen, strukturellen und visuellen Vielfältigkeit bei, prägen damit den Charakter der regionstypischen Landschaften und verleihen diesen ihre hohe natürliche Erholungsleistung. In besonderem Maße dienen Biotope als Lebensraum bedrohter Pflanzen, Tiere und Lebensgemeinschaften und tragen so entscheidend zu deren Erhaltung bei. Die weitgehend ungestörte Biotopentwicklung hat besonders störungsempfindlichen Arten wie Schwarzstorch, Auerhuhn und Wiesenbrüter-Arten letzte Rückzugsbereiche bewahrt. Zur langfristigen Artenerhaltung sind möglichst stabile Populationsentwicklungen anzustreben. Die dringend notwendigen Sicherungs- und Pflegemaßnahmen sollen deshalb auf einen langfristigen Artenschutz ausgerichtet werden.

Begründung Begründung

2 Freiraumsicherung

Begründung Begründung

2.1 Regionale Grünzüge

Begründung Begründung

2.1.1

(Z) Zur Gliederung von Siedlungsräumen (S), zur Klimaverbesserung (K) und zur siedlungsnahen Erholung (E) werden regionale Grünzüge ausgewiesen. In regionalen Grünzügen sind Planungen und Maßnahmen, die die ihnen zugewiesene Funktion beeinträchtigen, unzulässig.
Den nachfolgend aufgeführten regionalen Grünzügen werden folgende Freiraumfunktionen zugewiesen:

1 Nördliche Regnitz südlich Feilitzsch (S, K, E)
2 Dorschenbach östlich Hof (S, K, E)
3 Kulmbacher Forst (K, E)
4 Maintal südwestlich Kulmbach (K, E)
5 Schwerobach nördlich Bayreuth (S, E)
6 Heinersreuther Forst nordwestlich Bayreuth (S, K, E)
7 Wilhelminenaue Bayreuth (S, K, E)
8 Pensenberg westlich Weidenberg (E)
9 Waldgebiete mit Röhrensee südlich Bayreuth (K, E)
10 Mascher Berg – Tal der Kössein südlich Marktredwitz (K, E)

Deren Lage und Umgriff bestimmen sich aus der Karte Tektur zu Karte 2 “Siedlung und Versorgung”5_natur_landschaft_verbindlicherklaerung_tekturkarte_2, die Bestandteil des Regionalplans ist.

Nach Ziel 7.1.4 des Landesentwicklungsprogramms Bayern sind regionale Grünzüge zur Gliederung der Siedlungsräume, zur Verbesserung des Bioklimas oder zur Erholungsvorsorge festzulegen und in den Regionalplänen zeichnerisch verbindlich darzustellen. Regionale Grünzüge sind zusammenhängende Landschaftsbereiche, in denen die Faktoren der natürlichen Lebensumwelt weitgehend erhalten bleiben oder wiederhergestellt werden sollen. Für jeden regionalen Grünzug in der Region ist mindestens eine der genannten Funktionen festgelegt. Dabei ist die Freihaltung von Beeinträchtigungen durch Bebauung vordringlich.
Privilegierte Vorhaben der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB sind in den regionalen Grünzügen weiterhin zulässig, sofern sie die festgelegten Freiraumfunktionen nicht beeinträchtigen. Eine mögliche Beeinträchtigung ist im Einzelfall zu prüfen.

Der Abbau von Bodenschätzen in bestehenden Vorrang- und Vorbehaltsgebieten sowie die kleinräumige Erweiterung bestehender Rohstoffabbaustätten ist in regionalen Grünzügen weiterhin zulässig, wenn die jeweilige Freiraumfunktion nicht beeinträchtigt wird.

In der Region Oberfranken-Ost werden regionale Grünzüge im Umfeld der Oberzentren Bayreuth, Kulmbach, Hof und Marktredwitz ausgewiesen, wo ein besonderes regionalplanerisches Interesse zur Sicherung des Freiraums besteht. Die Abgrenzung der regionalen Grünzüge erfolgt gebiets- und nicht flächenscharf. Insgesamt werden in der Region 4275 ha (ca. 1,2% der Regionsfläche) als regionale Grünzüge ausgewiesen.

Die in der Tekturkarte 2 “Siedlung und Versorgung”5_natur_landschaft_verbindlicherklaerung_tekturkarte_2 dargestellten regionalen Grünzüge werden im Einzelnen aus folgenden Gründen ausgewiesen:

Regionaler Grünzug 1 Nördliche Regnitz südlich Feilitzsch:

Der Grünzug zwischen Feilitzsch, Zedwitz und Hof verfügt durch seine Offenlandstruktur über eine hohe Kaltluftproduktionsrate und versorgt das nördliche Stadtgebiet von Hof um Unterkotzau über die Kaltluftleitbahnen des Rohrbach und der Nördlichen Regnitz mit Frischluft. Durch die relative Nähe zum Oberzentrum Hof spielt auch der Erholungswert eine wichtige Rolle in diesem Gebiet. Darüber hinaus besitzt der Grünzug eine siedlungsgliedernde Funktion zwischen Feilitzsch und Trogen. Die Zweckbestimmung der Fläche, dem Betrieb der Bahn zu dienen, wird durch die Ausweisung des regionalen Grünzuges nicht beeinträchtigt.

Regionaler Grünzug 2 Dorschenbach östlich Hof:

Im südlichen Teil bei der Ortschaft Tauperlitz schafft der Grünzug eine Verbindung zum Landschaftsschutzgebiet Regnitzgrund und dem Tal der Sächsischen Saale. Er hat eine hervorragende Bedeutung für die Erholung. Außerdem wirkt er in diesem Bereich als siedlungsgliederndes Element für die Ortschaften Tauperlitz und Erlalohe. Im mittleren Bereich befindet sich mit dem Aussichtsturm Wartturm ein beliebtes Naherholungsgebiet von Hof. In diesem Teil besitzt der Grünzug außerdem eine hohe Kaltluftproduktionsrate. Dadurch versorgt er das Stadtgebiet Hof über das Tal des Dorschenbaches, das Regnitzund das Saaletal mit Kalt- und Frischluft. Im nördlichen Teil um das Langenbach-Holz, das im Waldfunktionsplan als Klimawald und teilweise Erholungswald ausgewiesen ist, erfüllt der Grünzug die Funktionen der Erholung und des Klimas.

Regionaler Grünzug 3 Kulmbacher- Forst:

Der regionale Grünzug Nr. 3 erstreckt sich vom Landschaftsschutzgebiet Plassenburg im Westen über Hauenreuth im Osten bis kurz vor Ebersbach im Süden. Durch die Nähe zur Stadt Kulmbach und der Plassenburg ist das Waldgebiet stark frequentiert. Es besitzt eine hervorragende Bedeutung für die stadtnahe Erholung. Im Norden geht der Grünzug über den bewaldeten Maintalhang in den Talraum des Weißen Maines über. Diese Bereiche mit einem Höhenunterschied von über 150 m spielen eine wichtige Rolle als Kaltluftentstehungs- bzw. Frischluftproduktionsgebiet für das Stadtgebiet Kulmbach.

Regionaler Grünzug 4 Maintal südwestlich Kulmbach:

Der Grünzug zieht sich entlang des Rotmaintales von Lanzenreuth nach Norden und entlang des Weißmaintales von Burghaig nach Westen über den Mainzusammenfluss bei Steinenhausen bis zum Vorranggebiet für Bodenschätze Sand/Kies 1 Schwarzach bei Kulmbach. Die Mainaue erreicht teilweise eine Breite von über 1 km. Sie übernimmt eine wichtige Funktion für den Frischlufttransport und die Verbesserung des Bioklimas. Mit dem Naherholungsgebiet Mainaue und den zahlreichen Wanderwegen entlang des Flusses besitzt der Grünzug eine hervorragende Bedeutung für die stadtnahe Erholung. Die Zweckbestimmung der Fläche, dem Betrieb der Bahn zu dienen, wird durch die Ausweisung des regionalen Grünzuges nicht beeinträchtigt.

Regionaler Grünzug 5 Schwerobach nördlich Bayreuth:

Nördlich des Stadtgebietes von Bayreuth erfüllt der Grünzug eine wichtige Funktion der Naherholung und schafft die Verbindung zum Tal des Roten Maines. Außerdem trennt er die Siedlung Cottenbach von Bayreuth und trägt zur Freiraumsicherung in diesem Bereich bei. Auf Grund des zunehmenden Siedlungsdrucks kommt der Freihaltung dieses Gebietes vor Bebauung besondere Bedeutung zu.

Regionaler Grünzug 6 Heinersreuther Forst nordwestlich Bayreuth:

Der Grünzug zwischen Heinersreuth und Oberpreuschwitz erfüllt im östlichen Teil eine siedlungsgliedernde Funktion zwischen Heinersreuth und dem Stadtgebiet von Bayreuth. Er verbindet das Landschaftsschutzgebiet “Roter Hügel – Oberpreuschwitz” mit dem Waldgebiet nördlich von Oberpreuschwitz und stellt ein wichtiges Naherholungsgebiet mit direktem Zugang zum Heinersreuther Forst dar. Die Waldbereiche sind nach Waldfunktionsplan als Erholungswald und Wald mit besonderer Bedeutung für den regionalen Klimaschutz ausgewiesen. Linienhafte Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen wie die im Bundesverkehrswegeplan in den weiteren Bedarf eingestufte Ortsumgehung von Heinersreuth/Altenplos sollen im Grünzug nicht grundsätzlich ausgeschlossen sein. Dabei ist bei einer Umsetzung darauf zu achten, dass die Beeinträchtigungen für den Grünzug auf ein mögliches Minimum reduziert werden.

Regionaler Grünzug 7 Wilhelminenaue Bayreuth:

Der Grünzug umfasst im Wesentlichen das Gelände der Landesgartenschau von 2016 im Osten des Stadtgebietes. Hierbei wurden die landwirtschaftlich genutzten Flächen ökologisch aufgewertet, der Rote Main renaturiert, ein 2 ha großer See und Landschaftskabinette angelegt und somit ein Landschaftspark mit zahlreichen Freizeitnutzungen geschaffen, der die Innenstadt entlang des Roten Mains mit der Eremitage verbindet. Der Grünzug besitzt eine herausragende Bedeutung für die Erholung und trägt durch eine permanente Kalt- und Frischluftzufuhr für das urbane Stadtgebiet zur Verbesserung des Bioklimas für Bayreuth bei. Außerdem besitzt er eine siedlungsgliedernde Funktion zwischen dem Stadtteilen Hammerstadt und Dürschnitz/Obere Röth.

Regionaler Grünzug 8 Pensenberg westlich Weidenberg:

Der Grünzug östlich von Bayreuth grenzt im Nordwesten an die Landschaftsschutzgebiete Talau der Pensenwiesen und Steinachtal mit Oschenberg an. Das Waldgebiet ist im Waldfunktionsplan als Erholungswald kartiert und ein beliebtes Bayreuther Naherholungsgebiet.

Regionaler Grünzug 9 Waldgebiete mit Röhrensee südlich Bayreuth:

Dieser Grünzug reicht von Eckersdorf im Westen bis zur Autobahn A 9 im Osten. Er vernetzt auf einer Fläche von 969 ha Waldgebiete mit einer besonderen Bedeutung für den Klimaschutz und besitzt hervorragende Bedeutung für die siedlungsnahe Erholung. Der Grünzug trägt zur Verbesserung des Bioklimas und eines ausreichenden Luftaustausches mit dem Stadtgebiet von Bayreuth bei. Vor allem der Studentenwald, der Buchstein und der Röhrensee sind zu allen Jahreszeiten stark frequentierte Naherholungsbereiche in fußläufiger Erreichbarkeit zu Bayreuth. Einer Freihaltung dieses Grünzugs vor Bebauung kommt besondere Bedeutung zu. Linienhafte Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen wie die im Flächennutzungsplan geplante Südtangente durch den Studentenwald sollen im Grünzug nicht grundsätzlich ausgeschlossen sein. Dabei ist bei einer Umsetzung darauf zu achten, dass die Beeinträchtigungen für den Grünzug auf ein mögliches Minimum reduziert werden.

Regionaler Grünzug 10 Mascher Berg – Tal der Kössein südlich Marktredwitz:

Der Grünzug erstreckt sich von Marktredwitz entlang der Kössein über Waldershof und Walbenreuth im Südosten bis zur Regionsgrenze im Westen. Das Kössein-Tal mit den Quellbächen Kreuzweiher Bächl, Steinbach und Walbenbach und das Waldgebiet um den Mascher Berg ist ein wichtiges Naherholungsgebiet für Marktredwitz und Waldershof. Die Täler sind zudem wichtige Kaltluftleitbahnen für die Durchlüftung der Stadtgebiete.

Begründung Begründung

2.2 Landschaftliche Vorbehaltsgebiete

Begründung Begründung

2.2.1

(G) In landschaftlichen Vorbehaltsgebieten soll den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege besonderes Gewicht zukommen.
Als landschaftliche Vorbehaltsgebiete werden ausgewiesen:

Naturraum Vogtland

Haupteinheit Oberes Vogtland

6 Rehauer Forst Nord
7 Rehauer Forst Ost
8 Rehauer Forst Süd

Naturraum Thüringisch-Fränkisches Mittelgebirge

Haupteinheit Nordwestlicher Frankenwald (Thüringer Schiefergebirge)

1 Frankenwald westlich Issigau
2 Frankenwald bei Bad Steben
3 Spiegelwald nordwestlich Naila
4 Frankenwald östlich Naila
5 Frankenwald zwischen Naila und Helmbrechts
10 Frankenwald zwischen Enchenreuth und Rugendorf

Haupteinheit Münchberger Hochfläche

11 Frankenwald südwestlich Helmbrechts
12 Tal der Sächsischen Saale östlich von Münchberg
16 Frankenwald zwischen Stadtsteinach, Stammbach und Wirsberg
17 Frankenwald südlich Stammbach
18 Ölschnitztal nordwestlich Gefrees
19 Tal der Sächsischen Saale mit Nebentälern südöstlich von Münchberg
20 Tal der sächsischen Saale zwischen Sparneck und Zell i.Fichtelgebirge
24 Fränkische Linie südlich Wirsberg

Haupteinheit Hohes Fichtelgebirge

9 Waldgebiet südwestlich Rehau
35 Fichtelgebirgslandschaft östlich Lengenfeld

Haupteinheit Selb-Wunsiedler Hochfläche

21 Fichtelgebirgslandschaft zwischen Kirchenlamitz und Marktleuthen
22 Egerholz nördlich Röslau
26 Fichtelgebirgslandschaft östlich Vordorf

Naturraum Oberpfälzisch-Obermainisches Hügelland

Haupteinheit Obermainisches Hügelland

13 Alblandschaft zwischen Danndorf und Kirchleus
14 Heckenlandschaft westlich Stadtsteinach
15 Pörbitscher Hang nördlich Kulmbach
23 Tal des Weißen Maines und Waldgebiete zwischen Kulmbach und Himmelkron
25 Obere Au westlich Bad Berneck i.Fichtelgebirge
27 Juralandschaft zwischen Kasendorf und Buchau
28 Juralandschaft zwischen Thurnau und Kasendorf
33 Waldgebiet zwischen Eckersdorf und Limmersdorf mit Alblandschaft bei Lochau
34 Fichtelgebirgslandschaft südlich Goldkronach
49 Bieberswöhrbachtal und Waldgebiet westlich Prebitz

Haupteinheit Oberpfälzisches Hügelland

42 Waldgebiete zwischen Kirchenpingarten und Speichersdorf mit Tauritzbach
43 Waldgebiet am Haunritzweiher
44 Weiherlandschaft östlich Haidenaab
50 Flernitzbach und Schernwiesen nordöstlich Guttenthau

Naturraum Fränkische Alb

Haupteinheit Nördliche Frankenalb

29 Alblandschaft westlich Welschenkahl
30 Alblandschaft westlich Krögelstein
31 Alblandschaft nordwestlich Wonsees
32 Juralandschaft westlich Alladorf
36 Juralandschaft nördlich Drosendorf a.d. Aufseß
37 Juralandschaft östlich Sachsendorf
38 Juralandschaft südlich Stechendorf
39 Alblandschaft nördlich Breitenlesau
40 Alblandschaft westlich Plankenfels
41 Juralandschaft zwischen Truppach, Eckersdorf und Pittersdorf
45 Heckenlandschaft westlich Waischenfeld
46 Heckenlandschaft östlich Waischenfeld
47 Alblandschaft westlich Kirchahorn
48 Fränkische Schweiz zwischen Pegnitz und Glashütten
51 Fränkische Schweiz nördlich von Betzenstein
52 Alblandschaft bei Spies
53 Alblandschaft um Illafeld

Ihre Lage und Abgrenzung bestimmen sich aus der Karte Tektur zur Karte 3 “Landschaft und Erholung”5_natur_landschaft_verbindlicherklaerung_karte_3, die Bestandteil des Regionalplans ist.

Nach Ziel 7.1.2 des Landesentwicklungsprogramms Bayern sind in den Regionalplänen Gebiete, die eine besondere Bedeutung für den Naturschutz und die Landschaftspflege haben, als landschaftliche Vorbehaltsgebiete festzulegen. Landschaftliche Vorbehaltsgebiete sollen als Ergänzung zu den naturschutzrechtlich geschützten Flächen dort ausgewiesen werden, wo sie zum Schutz empfindlicher Landschaften und des Naturhaushalts beitragen.
Als landschaftliche Vorbehaltsgebiete werden in der Region ausgewiesen:

• vielfältige, abwechslungsreich strukturierte oder charakteristische Landschaften, die für die Leistungsfähigkeit oder die Wiederherstellung des Naturhaushalts, das Landschaftsbild oder die Erholung von besonderer Bedeutung sind,

• vorwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzte Freiräume mit besonderen ökologischen Funktionen,

• zusammenhängende Waldgebiete mit besonderen Funktionen für Naturhaushalt und Erholung,

• ökologisch und gestalterisch wertvolle Flusslandschaften,

• Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Arten- und Lebensraumschutz,

• besonders schützenswerte Kulturlandschaften.

Der Anteil der landschaftlichen Vorbehaltsgebiete an der Regionsfläche beträgt 57.707 ha (15,96%). Hinreichend naturschutzfachrechtlich gesicherte Flächen unterliegen dem Doppelsicherungsverbot. Sie werden nicht mehr von landschaftlichen Vorbehaltsgebieten überlagert.

Landschaftliche Vorbehaltsgebiete sind keine Schutzgebiete im Sinne des Naturschutzrechts. Ihre Bedeutung soll insbesondere bei der Abwägung mit anderen Ansprüchen an den Raum gewürdigt werden, d. h. bei der Abwägung müssen die Belange von Natur und Landschaft durch den jeweiligen öffentlichen Planungsträger besonders gewichtet werden. Landschaftsschäden sollen vorrangig in den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten beseitigt werden; die Biotopentwicklung soll dabei besonders berücksichtigt werden. Der Abbau von hochwertigen Bodenschätzen, deren Vorkommen mittelfristig zu Ende geht, soll durch landschaftliche Vorbehaltsgebiete nicht eingeschränkt werden.

Begründung Begründung

2.3 Trenngrün

Begründung Begründung

2.3.1

(Z) Zur Vermeidung großflächiger und bandartiger Siedlungsstrukturen sowie zur Erhaltung und Sicherung von Freiflächen zwischen aufeinander zuwachsenden Siedlungseinheiten werden folgende Trenngrüne festgelegt:
1 zwischen Fattigau und Schwarzenbach a.d. Saale (Landkreis Hof)
2 zwischen Schwarzenbach a.d.Saale und Förbau (Landkreis Hof)
3 zwischen Schwarzach b. Kulmbach und Fassoldshof (Landkreis Kulmbach)
4 zwischen Kulmbach und Burghaig (Landkreis Kulmbach)
5 zwischen Mistelbach und Pittersdorf (Landkreis Bayreuth)

Deren Lage und Umgriff bestimmen sich aus der Karte Tektur zu Karte 2 “Siedlung und Versorgung”5_natur_landschaft_verbindlicherklaerung_tekturkarte_2 (1), die Bestandteil des Regionalplans ist.

Die in die freie Landschaft übergreifenden Grünflächen und Freiräume zwischen den Orten oder Ortsteilen haben als Trenngrün vorrangig die Funktion, Siedlungsgebiete zu trennen. Sie sollen ein unerwünschtes Zusammenwachsen bebauter Bereiche zu bandartigen Siedlungsstrukturen verhindern und können die Frischluftzirkulation in den Orten begünstigen. Durch den Erhalt der Trenngrünbereiche wird einer drohenden Zersiedlung der Landschaft entgegengewirkt.
Im Unterschied zu Regionalen Grünzügen sind sie allein durch ihre Trennfunktion begründet, nicht jedoch durch die Notwendigkeit der Sicherung konkreter Landschaftsfunktionen.

Trenngrüne dürfen durch Baumaßnahmen in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt oder eingeschränkt werden. Sie werden durch Straßen- und Wegeverbindungen der berührten Siedlungsbereiche nicht in ihrer Funktion gemindert.

Begründung Begründung

2.4.1

(G) Zur Sicherung von Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen soll ein Biotopverbund aufgebaut werden.

Die Zerschneidung von Lebensräumen durch das Verkehrsnetz und die zunehmende Inanspruchnahme von Flächen durch die Siedlungstätigkeit haben in der Region teilweise zu einer Verinselung und qualitativen Verschlechterung noch vorhandener Lebensräume für Tiere und Pflanzen geführt. Vor allem durch die Barrierewirkung von Straßen werden der Austausch innerhalb und zwischen Populationen als auch die Besiedlung neuer Lebensräume beeinträchtigt. Zudem führt das hohe Verkehrsaufkommen entlang der Straßen bei den Tieren zu erheblichen Verlusten. Durch Flächenverluste, Nutzungsintensivierung, Zerstückelung der Lebensräume, Gewässerausbau und Entwässerung, aber auch durch die Folgen des Klimawandels ist der Biotopverbund schon seit Jahrzehnten starken Beeinträchtigungen ausgesetzt.
Die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen für wildlebende Pflanzen und Tiere ist Voraussetzung für den Erhalt der Biodiversität sowie der genetischen Vielfalt und des genetischen Potenzials der wildlebenden Arten. Um diesen Arten einen Wechsel ihrer verschiedenen Habitate sowie einen Austausch nicht nur innerhalb, sondern auch zwischen diesen Lebensräumen zu gewährleisten, soll ein zusammenhängendes Netz von Biotopen geschaffen werden. Planungen, die die Biotopverbundachsen in ihrer Funktionalität beeinträchtigen, sollen möglichst vermieden werden.

Zur Sicherung der Biotopverbundachsen von Gewässern ist die Durchgängigkeit der Fließgewässer von besonderer Bedeutung und sollte deshalb erhalten bzw. verbessert werden.

Staatliche Naturschutz-Fördermittel sollten verstärkt zur Errichtung des Biotopverbundes eingesetzt werden. Ausgleichs- und Ökokontoflächen auf den Biotopverbundachsen können den Aufbau des Biotopverbundes unterstützen.

Gemäß § 20 Abs. 1 BNatSchG soll es mindestens 10 Prozent der Fläche eines jeden Landes umfassen.

Ein Biotopverbund besteht aus den Kernflächen und den Verbindungsflächen bzw. – elementen. Als Kernflächen werden die großen Wälder und wertvollen Lebensräume dargestellt. Wichtige Achsen für den Biotopverbund sind in der Region Oberfranken-Ost neben den bedeutenden Bach- und Flusstälern bandartige Landschaftseinheiten mit besonderer geologischer und geomorphologischer Ausprägung, die durch einen hohen Anteil wertvoller Biotope und ein hohes Entwicklungspotenzial für seltene und gefährdete Lebensräume gekennzeichnet sind (Fränkische Linie, Fichtelgebirgsanstieg, Muschelkalkzug und Albtrauf). Hinzu kommen der Serpentinitzug zwischen Rehau und Kupferberg und Achsen gemäß der LfU-Datengrundlage.

Die Biotopverbundsysteme in der Region beziehen, soweit es sich anbietet, die Natura2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete) und Naturschutzgebiete ein.

Die Schwerpunktbereiche des Biotopverbundes mit seinen Kernflächen und Verbindungselementen sind in der Begründungskarte 5 “Biotopverbund” zeichnerisch erläuternd dargestellt.

Von überregionaler Bedeutung sind der grenzüberschreitende Biotopverbund entlang des Grünen Bandes an der Grenze zu Thüringen, Sachsen und zur Tschechischen Republik, aber auch Biotopverbundachsen, die über die Regionsgrenzen hinaus führen und dort ihre Fortsetzung haben. Sie tragen als regionsübergreifender Biotopverbund entscheidend zur Erhaltung und Sicherung der biologischen Vielfalt in Deutschland und Europa bei. Um deren Funktionalität als Biotopverbundsystem auch in Zukunft zu erhalten, sind Maßnahmen zum Lückenschluss in Defiziträumen und Vernetzungen zu anderen naturnahen Gebieten der Region erforderlich. Bei Planungen und Maßnahmen u.a. des Infrastrukturausbaus ist daher der Biotopverbund entsprechend seiner Bedeutung in die Planungsüberlegungen einzubeziehen.

Begründung Begründung

2.4 Biotopverbundachsen

Begründung Begründung

2.5 Geotope

Begründung Begründung

2.5.1

(Z) Besonders wertvolle Geotope in der Region sind zu erhalten, zu sichern und zu pflegen.

Geotope sind erdgeschichtliche Bildungen der unbelebten Natur, die Erkenntnisse über die Entwicklung der Erde und des Lebens vermitteln. Sie umfassen Aufschlüsse von Gesteinen, Böden, Mineralien und Fossilien sowie einzelne Naturschöpfungen und natürliche Landschaftsteile. Schutzwürdig sind diejenigen Geotope, die sich durch ihre besondere erdgeschichtliche Bedeutung, Seltenheit, Eigenart oder Schönheit auszeichnen. Für Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie für Natur-, Heimatkunde und Tourismus sind sie Dokumente von besonderem Wert. Sie bedürfen vor allem dann, wenn sie gefährdet sind und vergleichbare Geotope zum Ausgleich nicht zur Verfügung stehen, eines besonderen Schutzes.
Zu den besonders wertvollen Geotopen zählen aus regionalplanerischer Sicht die im Gotopkataster Bayern erfassten und als geowissenschaftlich besonders wertvoll eingestuften Geotope sowie die laut Bayerischem Landesamt für Umwelt zu den 100 Schönsten in Bayern gehörenden Geotope (BSG). Sie sollen erhalten, gesichert und falls erforderlich gepflegt werden.

In der folgenden Tabelle sind die regionalplanerisch besonders wertvollen Geotope nach Geotop- Nr. geordnet aufgelistet:

Nr. Geotop-Nr. Geotop-Name Gemeinde Landkreis bes.wertvoll BSG
1     462A001     Bodenmühlwand nordöstlich Wolfsbach Bayreuth Bayreuth (Stadt) x x
2    464A001      Hohlweg nördlich Leimitz Hof Hof a.d.Saale (Stadt) x
3    472A010      Höllfelsen bei Oberwarmensteinach Warmensteinach Bayreuth x
4    472A016      Tongrube Mistelgau Mistelgau Bayreuth x
5    472A020     Felsenkeller in Gefrees Gefrees Bayreuth x
6    472G006     Name-Gottes- und RitterSankt-Georg-Zeche südlich Brandholz Goldkronach Bayreuth x
7    472R063     Hochrücken-Ponordoline mit Höhle (D78) südwestlich Michelfeld Veldensteinerforst Bayreuth x
8    472R077     Wasserberg bei Pegnitz Pegnitz Bayreuth x
9    472R086     Großer Lochstein südwestlich Horlach Veldensteinerforst Bayreuth x
10  472R156      Felsburg Tüchersfeld Pottenstein Bayreuth x
11   475A003     Ehemaliger Diabasbruch am Galgenberg südwestlich Bernstein a.Wald Schwarzenbach a.Wald Hof x x
12   475A009    Marmorsteinbruch Horwagen südwestlich Bobengrün Bad Steben Hof x x
13   475A011     Serpentinit- und Talkschieferbruch Schwarzenbach a. d. Saale Schwarzenbach a.d.Saale Hof x
14   475A029    Eklogit am Weißenstein südlich Stammbach Stammbach Hof x x
15   475A035     Straßenaufschluss bei der Weidstaudenmühle südwestlich Lippertsgrün Naila Hof x
16   475A041 Aufgelassene Steinbrüche am Schneidberg südlich Geroldsgrün Geroldsgrüner Forst Hof x
17   475G005 Dachschiefergrube Lotharheil nordwestlich Geroldsgrün Geroldsgrün Hof x
18   475H001 Humboldthöhle 3 km südwestlich Geroldsgrün Geroldsgrüner Forst Hof x
19   475R014 Phyllitfelsen am Steinbühl südlich Sparneck Sparneck Hof x
20  477A003 Ehem. Muschelkalkbruch südöstlich Herlas Kulmbach Kulmbach x
21   477A018 Aufschluss an der Rauschenhammermühle Presseck Kulmbach x
22   477A019 Ehem. Kalkbruch östlich Köstenhof Presseck Kulmbach x
23   477A020 Pinge der Zeche “Carl Wilhelm” am Forstmeistersprung Stadtsteinach Kulmbach x
24   477A023 Felsen unterhalb der Ruine Nordeck Stadtsteinach Kulmbach x
25   477A028 Kambrium am Galgenberg südlich Premeusel Presseck Kulmbach x
26   477A030 Ehem. Steinbruch im Flemersbachtal südwestlich Elbersreuth Presseck Kulmbach x
27   477A034 Algenkalkscholle im Rauschbachtal südlich Heinersreuth Presseck Kulmbach x
28   477R003 Steinachklamm südwestlich Wildenstein Presseck Kulmbach x
29   477R015 Prasinitfelsen am Kosereck nordöstlich Wirsberg Wirsberg Kulmbach x
30   477R019 Köstlerberg (“Inselberg”) südwestlich Trebgast Trebgast Kulmbach x
31   479A021 Aufschlüsse im Röslautal bei Elisenfels Arzberg Wunsiedel i.Fichtelgeb. x
32   479A025 Gneisfelsen am Feisnitzspeicher Arzberg Wunsiedel i.Fichtelgeb. x
33   479R014 Felsenlabyrinth Luisenburg südwestlich Wunsiedel Wunsiedel i.Fichtelgeb Wunsiedel i.Fichtelgeb. x x
34   479R020 Drei-Brüder-Felsen südöstlich Weißenhaid Meierhöfer Seite Wunsiedel i.Fichtelgeb. x
35   479R027 Röslauschlucht G`steinigt bei Arzberg Arzberg Wunsiedel i.Fichtelgeb. x x
Ihre Lage ist in Begründungskarte 3 “Geotope”5_oberfranken_ost_begruendungskarte_3_geotope dargestellt.

Begründung Begründung

2.6 Luft und Klima

Begründung Begründung

2.6.1

(G) Gebiete mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung des Kalt- und Frischlufttransportes sollen erhalten und Nutzungsänderungen vermieden werden.

Die Siedlungsdichte, die Häufung gewerblich-industrieller Anlagen und das allgemein hohe Verkehrsaufkommen führen in den Siedlungszentren Bayreuth, Kulmbach und Hof zu einem erhöhten Risiko stadtklimatischer Überwärmungserscheinungen sowie zu Luftschadstoffanreicherungen bei Inversionswetterlagen.
Kaltluftleitbahnen mit einem hohen Kaltluftmassenstrom von mehr als 10.000 m³/s haben insbesondere für die Siedlungszentren Bayreuth, Kulmbach und Hof eine hervorragende Bedeutung für den klimatischen und lufthygienischen Ausgleich. Es sind dies:

• die Talniederungen von Mistel, Warmer Steinach und Rotem Main/Ölschnitz für die Stadt Bayreuth,

• die Talniederungen von Dobrach, Unterer Steinach/Zaubach und des Unterlaufs der Schorgast im Zusammenfluss mit dem Weißen Main für die Stadt Kulmbach,

• die Talniederungen von Südlicher Regnitz, Untreubach und Sächsischer Saale für die Stadt Hof.

Begründung Begründung

2.6.2

(G) Die großflächigen Wälder und die in einem funktionalen Zusammenhang zueinander stehenden kleineren Waldflächen in der Region Oberfranken-Ost sollen zur Verminderung großräumiger Immissionsbelastungen sowie ihres für die Erholung günstigen Bestandsklimas in ihrer Funktion erhalten werden.

Die klimaausgleichende Wirkung von Wäldern, wie die Dämpfung von Temperaturextremen und die aerosol- und staubarme Luft der Waldbestände, sind von hoher Bedeutung für die Erholung und körperliche Regeneration. Darüber hinaus können die großflächigen Wälder der Region Oberfranken-Ost auf Grund der Deposition von Schadstoffen einen Beitrag zur Verminderung großräumiger Luftverunreinigungen leisten. Sie sollen daher erhalten und in ihrem Bestand verbessert werden.

Begründung Begründung

3 Erhaltung, Gestaltung und Pflege der Landschaft

Begründung Begründung

3.1 im Siedlungsbereich

Begründung Begründung

3.1.1

(G) In Siedlungsbereichen sollen die Talauen als Freiräume erhalten bleiben.

In den Siedlungsbereichen sind die Talauen als Freiräume von besonderer Bedeutung. Als natürliche Überschwemmungsgebiete tragen sie wesentlich zum Hochwasserschutz bei. Gleichzeitig sind sie Frischluftbahnen, die den Luftaustausch in den Siedlungen wesentlich begünstigen, aber auch den Abfluss der Kaltluft ermöglichen. Der Freihaltung der Talauen von Bebauung, insbesondere in deren Überschwemmungsbereichen, kommt deshalb besondere Bedeutung zu.

Begründung Begründung

3.1.2

(G) Ortsränder, Industrie- und Gewerbegebiete, insbesondere in den Naturparken und Fremdenverkehrsgebieten der Region, sollen gestaltet und in die Landschaft eingebunden werden.

Neue Baugebiete, bei deren Ausweisung und Ausformung die landschaftlichen Gegebenheiten, z. B. die Topographie, nicht berücksichtigt und eine entsprechende Durchund Eingrünung versäumt wurden, beeinträchtigen das Landschaftsbild und den Erholungswert; dies gilt insbesondere für landschaftlich nicht eingebundene und nicht eingegrünte Industrie- und Gewerbegebiete. Eine landschaftsorientierte Ortsrandgestaltung und Durchgrünung ist insbesondere in den Naturparken und Fremdenverkehrsgebieten von großer Bedeutung. In diesen bevorzugten Erholungslandschaften haben die Erhaltung eines ansprechenden Orts- und Landschaftsbildes und eines stabilen Naturhaushalts wesentliche Bedeutung für deren Fortbestand.

Begründung Begründung

3.2 in der freien Landschaft

Begründung Begründung

3.2.1

(G) Exponierte Hänge, Kuppen und landschaftsprägende Geländerücken sowie ökologisch wertvolle und erhaltenswerte Flächen, insbesondere in den Naturparken und Fremdenverkehrsgebieten, sollen von weithin sichtbaren Infrastruktureinrichtungen freigehalten werden.

Die Charakteristik und Erholungseignung der Landschaft der Region wird im Wesentlichen von ihren abwechslungsreichen und typischen Strukturen bestimmt. Dabei sind das Relief, insbesondere exponierte Hänge und Kuppen, Terrassenkanten sowie ökologisch wertvolle und erhaltenswerte Flächen, insbesondere Wiesentäler und waldfreie Senken, Wacholderheiden und Trockenrasen, Streuobstkulturen, Fluss- und Bachauen als landschaftsprägende Faktoren von großer Bedeutung. Für die Erhaltung des Landschaftscharakters und der Erholungseignung sollen deshalb diese Bereiche von weithin sichtbaren Infrastruktureinrichtungen freigehalten werden. In den Naturparken Fichtelgebirge, Frankenwald, Fränkische Schweiz-Frankenjura und Steinwald ist die Erhaltung weitgehend unbeeinträchtigter Landschaftsräume eine wesentliche Voraussetzung für die Erholungseignung.

Begründung Begründung

3.2.2

(G) In allen Teilen der Region soll der Bestand an Mooren und Feuchtgebieten erhalten und soweit möglich wieder in einen naturnahen Zustand versetzt werden.

Intakte und bewirtschaftete Feucht- und Nasswiesen gehören in der Region OberfrankenOst zu den seltenen Lebensräumen. Einen größeren Anteil an der Gesamtfläche nehmen sie im Frankenwald, im Oberen Vogtland und auf der Selb-Wunsiedler Hochfläche ein. Talbereiche mit Nass-, Feucht- und Streuwiesen, wie sie in den Talsystemen der Region zum Teil noch vorzufinden sind, haben daher oft eine überregionale bis landesweite Bedeutung. Eine besonders hohe Dichte hochwertiger Feuchtwiesenareale weist das Fichtelgebirge (z.B. Egeraue, Perlbachtal, Sandlohbach) auf.
Hochstaudenfluren, Großseggenriede und Röhrichte kommen in zum Teil enger Verzahnung an den Altwässern und in den Auen des Maines, nordwestlich Lehesten, in der Regnitzaue westlich Weinzlitz, im Föhrigbachtal nordöstlich Selbitz und im Eger- und Perlenbachtal vor. Niedermoore, Kleinseggenriede und Streuwiesen wurden durch Entwässerung und Nutzungsintensivierung in der Vergangenheit stark dezimiert. Schwerpunkte in der Region liegen in den feucht-kühlen Naturräumen Frankenwald, Münchberger Hochfläche, Fichtelgebirge, Selb-Wunsiedler Hochfläche und Oberes Vogtland (Rehauer Forst). Besonders wichtige Vorkommen sind nordöstlich von Hohenberg im Landkreis Kulmbach, am Kleinen und Großen Koserbach, in der Bachaue östlich Naila, die Moorflächen bei Ziegelhütte, das Quellflachmoor südwestlich Wölbersbach, das Niedermoor nordöstlich Waldhaus, das NSG Zeitelmoos, sowie Vorkommen im Tal der Eger, des Perlenbaches und des Sandlohbaches.

Zwischen- und Hochmoore treten auf Grund der klimatischen Voraussetzungen (feuchtes, kühles Mittelgebirgsklima, Jahresniederschläge bis 1.250 mm, Jahresmitteltemperatur 6 bis 7°C) vor allem im Fichtelgebirge und auf der Selb-Wunsiedler Hochfläche auf (z.B. Fichtelseemoor, Zeitelmoos, Torfmoorhölle-Voitsumra, Wulgera, Häusellohe, Hahnenfilz). Außerhalb dieser Naturräume sind ehemalige kleinflächige Hochmoorflächen durch Entwässerung oder Torfabbau bis auf Restflächen, wie z.B. das Lindauer Moor im Obermainischen Hügelland weitgehend zerstört. Als Glazialreliktbiotope für konkurrenzempfindliche Pflanzenarten mit nordischer Verbreitung kommt diesen Standorten überregionale bis landesweite Bedeutung zu.

Wegen des äußerst geringen Anteils von Feuchtgebieten in der Region (1.016 ha oder 0,29 Prozent der Regionsfläche) sollen Maßnahmen, die zur Zerstörung oder nachhaltigen Veränderung des charakteristischen Zustands führen, vermieden werden.

Begründung Begründung

3.2.3

(G) Die Funktionen des Bodens sollen in der Region nachhaltig gesichert und wiederhergestellt werden. Die Inanspruchnahme und die Versiegelung von Grund und Boden soll verringert werden.

Entsprechend der unterschiedlichen Ausgangsgesteine lassen sich innerhalb des Untersuchungsgebietes die folgenden drei Boden-Großlandschaften unterscheiden:
• die Bodenlandschaft der Fränkischen Alb aus den Dolomit- und Kalksteinen des Oberen Jura sowie den Sand- und Tonsteinen des Mittleren Jura,

• die Bodenlandschaft der Ton- und Sandsteine des Obermainischen Schollenlandes und des Oberfränkischen Braun- und Schwarzjuragebietes,

• die Bodenlandschaft von Frankenwald, Fichtelgebirge und Vogtland aus den Gesteinen des Grundgebirges.

Innerhalb der Boden-Großlandschaften tritt ein kleinräumiger Wechsel an unterschiedlichen Bodentypen auf. Die Vielfalt der Bodentypen kann der Übersichtsbodenkarte im Maßstab 1:25.000, dargestellt im UmweltAtlas Bayern entnommen werden. Sie soll als Grundlagenkarte für weitere Planungen herangezogen werden.

Der Boden spielt eine zentrale Rolle in den natürlichen Stoff- und Energiekreisläufen und übernimmt im Naturhaushalt vielfältige Funktionen, die wesentlichen Einfluss auf die Ausprägung von Ökosystemen haben. In welchem Umfang die natürlichen Bodentypen die Funktionen im Naturhaushalt erfüllen, soll der Themenkarte Bodenfunktionen des UmweltAtlas Bayern entnommen werden. Da der Boden leicht zerstörbar und nicht vermehrbar ist, ist ein sorgsamer Umgang mit ihm besonders wichtig. Als Lebensgrundlage und als Standortpotenzial zur Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt sollen die Böden in natürlicher Vielfalt, Aufbau, Struktur, Stoffgehalt und Bodenwasserhaushalt gesichert und – soweit erforderlich – wiederhergestellt werden.

Die Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsflächen bedeutet eine ständige Neuinanspruchnahme von Freiflächen für Wohnen, Infrastruktur, Handel und Gewerbe. Die Kommunen in Bayern haben hierzu im Jahr 2014 täglich 10,8 Hektar in Siedlungs- und Verkehrsfläche umgewandelt. In ländlichen und überwiegend strukturschwachen Räumen ist der Flächenverbrauch deutlich höher als in den Verdichtungsräumen. Teilweise werden nach Erhebungen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt trotz Bevölkerungsrückgang zusätzliche Wohn- und Gewerbeflächen mit den zugehörigen Infrastrukturen gebaut. Eine besondere Priorität hat daher die Umsetzung eines effektiven Flächenressourcen-Managements insbesondere in den Stadt- und Umlandbereichen der Oberzentren Bayreuth, Hof, Kulmbach sowie Marktredwitz/Wunsiedel, da hier die stärkste Siedlungsdynamik in der Region zu beobachten ist. Vorhandene leerstehende Gebäude und Infrastruktur sind noch in viel stärkerem Maße umzunutzen bzw. zu aktivieren, bevor landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen werden. Ein Rückbau versiegelter Flächen ist dabei im Sinne der Regionalplanung.

Durch den stetig wachsenden Flächenverbrauch sind die Böden auch in ihrer Funktion als Archive für die Natur- und Kulturgeschichte gefährdet. Bodendenkmäler besitzen für die Geschichtsforschung in der Region große Bedeutung, wie z.B. die vorgeschichtlichen Funde bei Lanzendorf, Harsdorf, Heisenstein oder Mistelgau belegen. Der Verlust bzw. die Beeinträchtigung von Bodendenkmälern soll insbesondere bei der Siedlungsentwicklung und beim Bau von Infrastruktureinrichtungen vermieden werden.

Begründung Begründung

3.2.4

(G) Intensiv landwirtschaftlich genutzte Fluren sollen durch Hecken und Feldgehölze vielfältiger gestaltet werden.

Bei intensiv genutzten Fluren mit instabilen Ökosystemen kommt der Erhöhung der biologischen Vielfalt, der Sicherung der natürlichen Regulierung, dem Klima- und Bodenschutz und der Bereicherung des Landschaftsbildes besondere Bedeutung zu. Die landund forstwirtschaftliche Nutzung steht in enger Beziehung zum Natur- und Landschaftshaushalt. Die sich aus der landwirtschaftlichen Produktion zwangsläufig ergebenden Eingriffe und die daraus folgende mögliche Belastung zeigen eine enge Abhängigkeit zwischen Naturpotenzial und Nutzungsintensität. Stabilität und natürliche Ertragsfähigkeit können langfristig nur durch Ausnutzen der natürlichen Regelkräfte gesichert werden. Diese Mechanismen sind durch landschaftsgliedernde Elemente, wie Hecken, Feldraine und Gehölze einschließlich ökologischer Zellen in den intensiv genutzten Fluren in hohem Maße aktivierbar und können durch Schaffung von räumlichen Verbindungen zu vorhandenen naturnahen Landschaftselementen noch verstärkt werden. Durch ökologische Ausgleichsmaßnahmen kann eine große Vielfalt in der Landschaft erzielt werden. Diese sollen schutzgutübergreifend dem Boden- und Gewässerschutz dienen. Neben Feldgehölzen und Hecken sollten dabei auch Moorstandorte, Feucht-, Trocken- und Gewässerbiotope berücksichtigt sowie insgesamt eine Extensivierung der Nutzung in Betracht gezogen werden. In erosionsgefährdeten Fluren sollen neben den strukturell gliedernden zusätzlich auch abflussbremsende und Sediment filternde Landschaftselemente, wie dauerhaft begrünte Abflussbahnen und Gewässerrandstreifen erhalten, vermehrt und gesichert werden.

Begründung Begründung

3.2.5

(G) Landschaftsräume mit besonderer Bedeutung für die Erholung sollen unter Berücksichtigung ihrer landschaftlichen Potenziale und des Naturhaushaltes erhalten, gepflegt und entwickelt werden.

ie Region Oberfranken-Ost bietet überwiegend gute bis sehr gute Voraussetzungen für die naturbezogene Erholung. So ist nach Erhebungen des Landschaftsentwicklungskonzeptes Oberfranken-Ost insbesondere im gesamten Hohen Fichtelgebirge, im Frankenwald mit der Fränkischen Linie und in der Bad Stebener Rodungsinsel, in Teilen des Obermainischen Muschelkalkzuges (Ködnitzer Weinleite, Bergfeld, Lanzendorf), auf der Keuper-Lias-Stufe südlich des Roten Maines mit dem Albtrauf, in den zentralen Bereichen der Nördlichen Frankenalb (Wiesentalb) oder im Veldensteiner Forst großflächig von einem vorhandenen Erlebniswert auszugehen. Die Naturräume mit den flächenmäßig größten Anteilen an Gebieten, deren Erlebniswert nur schwer zu entwickeln ist, sind vor allem Bereiche, in denen intensive Landwirtschaft betrieben und visuell als nutzungsorientierte Agrarlandschaft wahrgenommen wird.
Bereiche, die wie in der Begründungskarte 4 “Landschaftsbildbewertung”5_oberfranken_ost_begruendungskarte_4_landschaftsbildbewertung (1) eine hohe bis sehr hohe Bedeutung für das Landschaftsbild aufweisen, besitzen einen hohen Erholungswert und stellen eine wichtige Basis für den Tourismus dar.

Laub- oder Mischwälder ab einer Größe von 200 ha gelten für die Erholungsnutzung als hervorragend geeignet. Ab dieser Größe gilt ein einstündiger Spaziergang im Wald ohne Sicht auf Offenland als möglich. Laub- und Mischwälder bieten dabei eine gute Erholungsmöglichkeit, da sie besondere Vielfalt aufweisen und ihr Erscheinungsbild mit dem Lauf der Jahreszeiten wechselt.

Nadelwälder ab einer Größe von 3.000 ha besitzen für die Erholung ebenfalls eine hervorragende Bedeutung. Trotz ihrer oft einheitlichen Struktur, ähnlichen Altersaufbaus und oftmals fehlenden Unterwuchses sind vor allem ihre Größe und Unzerschnittenheit für die Erholung besonders von Wert. Großflächige Nadelwälder, die eine hervorragende Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung einer ruhigen, naturnahen Erholung besitzen, sind in der Region die bewaldeten Bereiche des Frankenwaldes, das gesamte bewaldete Hohe Fichtelgebirge, der Limmersdorfer Forst, der Lindenhardter Forst sowie der Veldensteiner Forst.

Laub- und Mischwälder, die für die Erholung eine hervorragende Bedeutung besitzen und zum Teil an oben genannte Nadelwälder angrenzen, sind in der Region die Wälder entlang der Fränkischen Linie, die Laubwälder der steilen Täler im Frankenwald und im Höllental, die Laub- und Mischwälder nördlich von Hof, die Wälder des Anstiegs zum Pechgrabener Wald bei Brand, Teile des Limmersdorfer Forstes, die Wälder am steilen Talhang der Warmen Steinach, die Wälder der Anstiege um das Ahorn-, Lochau- und Wiesenttal sowie die Laubwälder um Bärenfels. Vor allem wegen der Größe und Unzerschnittenheit gelten diese Wälder als besonders erholungswirksam. Die Strukturvielfalt sollte im Rahmen der Bewirtschaftung zugunsten der Erlebniswirksamkeit erhöht werden.

Begründung Begründung

3.2.6

(G) Die großflächig unzerschnittene Räume der Region mit einer besonderen Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung, sollen erhalten werden.

Ruhe ist ein selten gewordenes Gut für Erholungssuchende. Durch ihre großflächig unzerschnittenen Räume verfügt die Region noch über dieses Potenzial. Insgesamt gibt es in der Region drei unzerschnittene Räume mit mehr als 100km², von denen zwei im Bereich der Fränkischen Alb und einer im Frankenwald liegen. Die auf der Fränkischen Alb abgegrenzten Räume erstrecken sich nördlich von Pottenstein bis Mistelgau sowie zwischen Hollfeld und Thurnau. Der dritte unzerschnittene Raum > 100 km² liegt nördlich von Stadtsteinach im Frankenwald und reicht zu großen Teilen in die Nachbarregion Oberfranken-West hinüber. Er ist auf dem Gebiet der Region Oberfranken-Ost fast vollständig bewaldet. Keiner dieser Räume ist frei von Verkehrswegen. Alle werden sie von Straßen durchquert, die jedoch Verkehrsbelastungen von <1.000 Kfz/Tag aufweisen. Großflächig unzerschnittene Räume haben große Bedeutung für den Artenschutz, weil dort kaum Ausbreitungsbarrieren (v.a. große Straßen) für heimische Wildtiere vorhanden sind.

Begründung Begründung

3.2.7

(G) Die historischen Kulturlandschaften sollen erhalten, gepflegt und gegebenenfalls saniert werden.

Die Kulturlandschaft spiegelt das Ergebnis der Wechselwirkung zwischen naturräumlicher Ausstattung und menschlicher Einflussnahme auf diese dar. Diese Jahrhunderte währenden Veränderungen haben in der Region Oberfranken-Ost die heute vorhandenen vielfältigen Kulturlandschaften entstehen lassen, welche identitätsstiftend wirken und von hoher touristischer Bedeutung sind. Sie stellen wertvolle Zeugen der kulturgeschichtlichen Entwicklung des Menschen und seiner Landschaft dar, gehören zum geistigen und kulturellen Erbe einer Region und tragen entscheidend zum Heimatgefühl der Bewohner bei. Aus diesem Grund sollen die Kulturlandschaften und Kulturlandschaftsteile der Region erhalten und bewahrt werden.
Einige Teile der Kulturlandschaft besitzen auf Grund historisch gewachsener Nutzungsformen hohe kulturhistorische Bedeutung. Sie sollen deshalb in ihrer charakteristischen Eigenart erhalten werden. In der Region Oberfranken-Ost fallen u. a. in diese Kategorie:

• die ehemaligen Weinleiten (= Reuten) bei Ködnitz,

• die Waldhufenfluren im Frankenwald,

• die Heckenlandschaften, z.B. des Bergfelds, bei Lanzendorf, Wonsees, Körbeldorf, Pegnitz oder Wunsiedel,

• die Parkanlagen der Schlösser, z.B. Eremitage, Sanspareil, Fantaisie,

• die Altstraßen und Alleen, z.B. bei Bindlach oder zwischen Alladorf und Sanspareil,

• die durch die Flößerei geprägten Gewässer des Frankenwaldes,

• Mittel- oder Niederwälder,

• die Streuobstwiesen um die Ortschaften der Frankenalbhochfläche,

• Radialfluren oder Radialhufensiedlungen,

• alte Bergbaulandschaften,

• Kreuzwege,

• die Hohlwege, u. a. bei Leimitz, Marktleuthen, Hollfeld, Wunsiedel (Katharinenberg),

• die Felsenkeller der Selb-Wunsiedler Hochfläche bei Weißenstadt,

• die Ackerterrassen, z.B. bei Schönbrunn/Breitenbrunn sowie

• die Hüllweiher der Albhochfläche.

Zusätzlich zu den o. g. Landschaftselementen bereichern oftmals einzelne Bauwerke oder Bauwerkensembles die Landschaft. Als Beispiele sind hier die Weißenstädter Keller oder die Scheunenreihe am Weißenstädter See, zahlreiche historische Ortskerne, Burgen, Ruinen, Kirchen und Schlösser (u. a. Thiersheim, Wernstein, Pottenstein) zu nennen. Sämtliche kulturhistorisch bedeutsamen Einzelbauwerke in Ortsrandlage und im Außenbereich sollen erhalten werden. Die Sichtbeziehungen zu markanten Objekten sowie deren Ansichten sollen gesichert werden, um die historisch begründete Eigenart dieser Gebiete durch bestehende und zukünftige Nutzungen nicht zu beeinträchtigen.

Begründung Begründung

3.2.8

(G) Wanderwegenetz, Aussichtspunkte und Aussichtstürme sind wesentliche Strukturen der Besucherlenkung und sollen erhalten und/oder qualitativ weiter verbessert werden.

Ein dichtes Wanderwegenetz durchzieht die Region, insbesondere die Waldgebiete. Neben der Erhaltung und Verbesserung dieser Wege wird ein überörtliches, zusammenhängendes Wanderwegenetz angestrebt, wobei die Einrichtungspläne der Naturparke Berücksichtigung finden. Dieses Wegenetz stellt neben den Aussichtspunkten und Aussichtstürmen ein wesentliches Instrument der Besucherlenkung dar und trägt dazu bei, den unterschiedlichen Ansprüchen von Schutz und Erholungsnutzung gerecht zu werden.

Begründung Begründung

3.2.9

(G) Bei der Anlage von Erholungseinrichtungen an geeigneten Gewässern, insbesondere in den Naturparken der Region, soll besonders die Belastbarkeit des Naturhaushalts berücksichtigt werden.

Für die Anlage von Erholungseinrichtungen sind Gewässer nur dann geeignet, wenn sie u. a. ihre Selbstreinigungskraft erhalten können, wenn keine erhaltenswerte Ufervegetation beeinträchtigt oder das Landschaftsbild nur unerheblich beeinflusst werden. Beim Ausbau von Erholungseinrichtungen an Gewässern im Bereich der Naturparke und Fremdenverkehrsgebiete müssen diese Voraussetzungen besonders beachtet werden, da gerade hier die Erhaltung des ungestörten Naturhaushalts und Landschaftsbildes für die Bewahrung der Erholungseignung von besonderer Bedeutung ist.

Begründung Begründung