Inhalt Teil B – Land- und Forstwirtschaft

1 Landwirtschaft

In allen Teilen der Region soll eine funktionsfähige Landwirtschaft erhalten bleiben.

Die Landwirtschaft trägt als wesentlicher Teil der regionalen Wirtschaft zur krisensicheren Versorgung der Bevölkerung mit einheimischen Produkten bei, ist mittragende Grundlage des Mittelstands und fördert eine breite Streuung des Eigentums. Die Erhaltung und Förderung der nachhaltigen Fruchtbarkeit des Bodens sind dabei besonders wichtige Voraussetzungen. Darüber hinaus ist sie an der Erhaltung der in Jahrhunderten von ihr im wesentlichen geprägten Kulturlandschaft beteiligt.

Es ist daher auch Aufgabe aller raumbedeutsamen Planungen, darauf zu achten, dass die Landwirtschaft ihre Aufgaben weiterhin nachhaltig wahrnehmen kann. Die Bereiche mit günstigen Boden- und Klimaverhältnissen sollen grundsätzlich so weit wie möglich landwirtschaftlich genutzt werden. Gerade sie werden jedoch von Entwicklungsachsen durchzogen, entlang derer ein graduell unterschiedlicher Ausbau der Wohn- und Arbeitsstätten sowie der Bandinfrastruktur erfolgen soll. Ebenso muss zwischen der wünschenswerten Erhaltung der Kulturlandschaft, ökologischen Notwendigkeiten, dem Grund- und Trinkwasserschutz und den Erfordernissen einer nach modernen Maßstäben ökonomischen Landbewirtschaftung ein Ausgleich gefunden werden.

Darüber hinaus gehören zur Erhaltung einer funktionsfähigen Landwirtschaft die ständige Weiterentwicklung der Erzeugungs- und Vermarktungsstrukturen, die Bereitstellung ausreichender außerlandwirtschaftlicher Erwerbsmöglichkeiten sowie die Verbesserung der Agrar- und Infrastruktur durch Flurbereinigung in den nicht flurbereinigten Gebieten.

Begründung Begründung

1.1 Landbewirtschaftung und Flächennutzung

Begründung Begründung

1.1.1

Die Bereiche mit günstigen Erzeugungsbedingungen, insbesondere im Obermainischen Hügelland, sollen vorwiegend einer landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten bleiben und nur im unbedingt notwendigen Umfang für den anzustrebenden Ausbau der Siedlungen und der Infrastruktur in Anspruch genommen werden.
Unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse in der Region sollen auch Flächen mit ungünstigen Erzeugungsbedingungen vorwiegend der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten bleiben. Eine zwingende Inanspruchnahme für andere Nutzungen soll flächensparend erfolgen.

Insbesondere im Obermainischen Hügelland liegen Boden- und Klimaverhältnisse vor, die bessere Voraussetzungen für die Landwirtschaft darstellen und allgemein gute Grundlagen für landwirtschaftliche Existenzen bilden. Bei relativ hohem Ertragsniveau bieten sie vielfältige Anbaumöglichkeiten. Diese Bereiche mit günstigen Erzeugungsbedingungen sind im Agrarleitplan (ALP) für den Regierungsbezirk Oberfranken als besonders ertragsfähige, ebene bis leicht geneigte landwirtschaftliche Nutzflächen definiert.
Beim weiteren Ausbau der Siedlungen und der Bandinfrastruktur entlang der Entwicklungsachsen ist es deshalb erstrebenswert, die landwirtschaftlich günstigen Flächen in ihrer Gesamtausdehnung möglichst wenig zu beschneiden.
Vor allem im Fichtelgebirge, im Frankenwald und in Teilbereichen der Nördlichen Frankenalb ist die Aufrechterhaltung der Landbewirtschaftung überwiegend an die Bewirtschaftung von Flächen mit ungünstigen Erzeugungsbedingungen (lt. ALP: ertragsschwache und/oder mäßig geneigte Ackerstandorte sowie der weitaus größte Teil des Grünlandes) gebunden, die in diesen Regionsbereichen einen Anteil von rund 56 Prozent an der landwirtschaftlichen Nutzfläche haben. Demzufolge hängt die Existenz von über der Hälfte der landwirtschaftlichen Betriebe von der Bewirtschaftung der Flächen mit ungünstigen Erzeugungsbedingungen ab; im restlichen Regionsgebiet ist es immerhin noch rund ein Fünftel aller landwirtschaftlichen Betriebe.

Zur Erhaltung der Existenz sind die Landwirte in diesen Gebieten trotz der nachteiligen Boden-, Klima-, Wasser- und Geländeverhältnisse, die die ungünstigen Erzeugungsbedingungen bewirken, auf diese Flächen angewiesen. Deshalb sollen in der Region auch die Flächen mit ungünstigen Erzeugungsbedingungen vorwiegend der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten bleiben. Mit den Zielen von Raumordnung und Landesplanung zu vereinbarende Planungen und Maßnahmen sollen flächensparend realisiert werden.

Begründung Begründung

1.1.2

Vor allem im Randbereich der Siedlungs- und Versorgungskerne zentraler Orte soll darauf hingewirkt werden, dass in den zwischen den Siedlungseinheiten zu erhaltenden Freiflächen möglichst zusammenhängende größere Bereiche der Landwirtschaft vorbehalten bleiben.

Bei unumgänglichen Flächenverlusten sollen nachteilige Auswirkungen auf die Restflächen möglichst vermieden werden. Deshalb sollen vor allem zusammenhängende größere und günstig geformte Flächen erhalten bleiben, die die Grundlage für eine weiterhin ökonomisch sinnvolle Landbewirtschaftung bilden können. Auf diese Weise können auch Konflikte zwischen Siedlungstätigkeit und Landwirtschaft verringert werden. Vor allem im Randbereich der Siedlungs- und Versorgungskerne zentraler Orte haben die landwirtschaftlichen Flächen, ähnlich den Waldungen, neben ihrer rein wirtschaftlichen auch eine Erholungsfunktion, die jedoch nur gewährleistet bleibt, wenn größere zusammenhängende Flächen von Besiedlung freigehalten werden und zwischen diesen Flächen Wegeverbindungen vorhanden sind. Die Erhaltung dieser stadtnahen Erholungsmöglichkeiten sollte deshalb bei der weiteren baulichen Entwicklung und der landwirtschaftlichen Rationalisierung berücksichtigt werden.

Begründung Begründung

1.1.3

In den Bereichen mit weniger günstigen Erzeugungsbedingungen, insbesondere im Fichtelgebirge, im Frankenwald und in der Nördlichen Frankenalb, soll auf eine Erhaltung und Verbesserung der wirtschaftlichen Grundlagen der bäuerlichen Betriebe hingewirkt werden.

Der Begriff “mit weniger günstigen Erzeugungsbedingungen” entspricht dem Begriff “mit ungünstigen Erzeugungsbedingungen” laut Agrarleitplan.

Insbesondere in den genannten Räumen sind die Erzeugungsbedingungen größtenteils wesentlich ungünstiger als in den unter 1.1.1 Abs. 1 erwähnten. Dies betrifft vor allem die Boden- und Klimaverhältnisse, aber auch die Marktlage. Weite Bereiche werden als landwirtschaftliche Problemgebiete eingestuft. Hier geht die Zahl landwirtschaftlicher Betriebe immer noch überdurchschnittlich zurück. Die wirtschaftlichen Bedingungen für die verbliebenen Betriebe dürfen nicht verschlechtert werden, weil ein weiterer Rückgang die Erhaltung dieser Gebiete als funktionsfähige Räume mit ausreichend ausgelasteter Infrastruktur in Frage stellen würde. Die Landwirtschaft hat hier auch die Aufgabe, die Kulturlandschaft zu erhalten. Andere fachliche Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, sind bei strukturverbessernden Maßnahmen zu berücksichtigen.
Frankenwald und Fichtelgebirge sind die ausgeprägtesten landwirtschaftlichen Problemgebiete der Region. Die Bodenqualitäten und Klimabedingungen reichen für eine rentable Ackernutzung oft nicht aus. Zur Erhaltung der ökonomischen Grundlagen sind daher geeignete Maßnahmen notwendig. Eine besondere Rolle spielen dabei die arbeitsintensive Viehhaltung, besonders als Weidewirtschaft mit Rinder- und Schafhaltung. Im Frankenwald und Fichtelgebirge soll deshalb in Bereichen mit überwiegenden Grünlandflächen neben Milchwirtschaft und Rinderzucht der Übergang zu arbeitsextensiven Formen der Viehhaltung unterstützt werden.

Begründung Begründung

1.1.4

Vor allem im Fichtelgebirge, im Frankenwald und in der Nördlichen Frankenalb soll auf die Erhaltung der Agrarlandschaft hingewirkt werden. Die Offenhaltung der Hochflächen und Talwiesen soll besonders angestrebt werden. Aus der landwirtschaftlichen Nutzung ausscheidende Flächen sollen vorrangig zur ökologischen Stabilität beitragen.

Im Fichtelgebirge, im Frankenwald und in Teilen der Nördlichen Frankenalb ist das Erscheinungsbild der traditionellen Agrarlandschaft in Gefahr, weil Teile des Grünlands nicht mehr bewirtschaftet werden und Grenzertragsböden oder Flächen aufgegebener Betriebe häufig aufgeforstet werden. Die charakteristischen offenen Hochflächen und Talwiesen verschwinden dadurch mehr und mehr. Im Interesse der Landeskultur und des Erholungswerts der Landschaft muss dieser Tendenz entgegengewirkt werden. Eine geeignete Maßnahme kann die Übernahme gefährdeter Flächen, insbesondere Grenzertragsböden, durch nutzungs- und pflegebereite Eigentümer und Pächter sein. Ebenso kommt eine Weiterführung der Pflege durch die öffentliche Hand in Frage. Der Biotopflächenanteil an der Naturraumfläche beträgt im Frankenwald und Fichtelgebirge rund 2,9 Prozent. Im Vergleich mit anderen bayerischen Naturräumen ist dies ein zu geringer Anteil. Als wichtige Regenerationsräume für heimische Tier- und Pflanzenarten dienen Biotope dem Artenschutz und der ökologischen Stabilität. Aus der landwirtschaftlichen Nutzung ausscheidende Flächen können deshalb insbesondere in diesen Regionsbereichen zur Erhöhung der Biotopflächen beitragen.

Begründung Begründung

1.1.5

Vor allem im Osten und Süden des Mittelbereichs Bayreuth, in den Mittelbereichen Hof, Naila, Münchberg und Pegnitz sowie im Osten der Mittelbereiche Kulmbach und Marktredwitz/ Wunsiedel soll darauf hingewirkt werden, dass die Teichwirtschaft unter Berücksichtigung ökologischer, wasserwirtschaftlicher und landwirtschaftlicher Belange erhalten und weiterentwickelt wird.

In der Region betreiben ca. 1400 Personen Teichwirtschaft. Die meisten Anlagen befinden sich im Norden und Osten der Region. Neben der Nutzung landwirtschaftlicher Problemflächen kann durch die Teichwirtschaft Voll- und Nebenerwerbsbetrieben eine zusätzliche Einkommensquelle erschlossen werden. Da die Arbeitsspitzen von Land- und Teichwirtschaft nicht zusammenfallen, fügt sich der Arbeitsanfall der Teichwirtschaft sehr gut in den üblichen landwirtschaftlichen Betrieb ein. In den seit 1976 durchgeführten Teichbauprogrammen wurden schwerpunktartig, insbesondere in den genannten Bereichen, die Neuanlage und Instandsetzung gefördert, um eine wirtschaftliche Produktion zu erreichen. Zur Sicherung der Versorgung des fränkischen Raumes mit frischem Fisch und zur gewinnbringenden Nutzung landwirtschaftlicher Flächen mit geringer Produktivität sowie zum Besatz der offenen Gewässer mit gesunden einheimischen Satzfischen muss die oberfränkische Teichwirtschaft erhalten und soweit erforderlich entwickelt werden. Hierzu tragen auch Verbesserungen der teichwirtschaftlichen Produktionsmöglichkeiten im Rahmen der Flurbereinigung bei. Im Zusammenwirken mit den Teichgenossenschaften Oberfranken und Oberpfalz wird die Teichwirtschaft durch Sanierung oder Neubau von Teichen, verbesserte Be- und Entwässerung oder Ausbau von Erschließungsanlagen weiterzuentwickeln sein. Dabei ist jedoch erforderlich, dass die Maßnahmen mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie der Wasserwirtschaft oder der landwirtschaftlichen Flächennutzung vereinbar sind. In schutzwürdigen Feuchtflächen gemäß Art. 6 d BayNatSchG sind grundsätzlich keine Teichbauten zu errichten.

Begründung Begründung

1.2 Überbetriebliche Zusammenarbeit, Erzeugung, Vermarktung

Begründung Begründung

1.2.1

In allen Teilen der Region soll auf die Bestandserhaltung und den weiteren Ausbau der Maschinenringe, Betriebshilfsringe, Erzeugerringe und Erzeugergemeinschaften hingewirkt werden.

Maschinenringe und Betriebshilfsringe bieten die Möglichkeit einer erheblichen Kostensenkung, insbesondere für kleinere landwirtschaftliche Betriebe. Sie sollen daher grundsätzlich erhalten bleiben. Ihr weiterer Ausbau ist in den landwirtschaftlichen Problemgebieten besonders wichtig, um die Existenzgrundlagen der Nebenerwerbsbetriebe zu stärken, die in diesen Räumen große Bedeutung haben.

Erzeugerzusammenschlüsse können kurzfristige Preisschwankungen stabilisieren und die Absatzsicherheit erhöhen. Ihre Erhaltung und ihr Ausbau sind im Interesse der gesamten Landwirtschaft erstrebenswert. Vor allem wird durch solche Zusammenschlüsse auf eine qualitative Verbesserung und Vereinheitlichung des Angebots hingearbeitet.

Begründung Begründung

1.2.2

Es soll darauf hingewirkt werden, dass die heimische Braugerstenerzeugung für die oberfränkische Malz- und Brauindustrie gefördert und erhalten wird.

Die Region verfügt über eines der größten zusammenhängenden Braugerstenanbaugebiete Bayerns. Dieses Potential muss erhalten und gefördert werden, um der namhaften und wirtschaftlich bedeutenden Brauindustrie Oberfrankens die benötigten Rohstoffe nachhaltig und preisgünstig bereitstellen zu können.

Begründung Begründung

1.3 Außerlandwirtschaftliche Erwerbsmöglichkeiten

Begründung Begründung

1.3.1

Vor allem in den Gebieten mit weniger günstigen Erzeugungsbedingungen soll auf die Bereitstellung ausreichender außerlandwirtschaftlicher Erwerbsmöglichkeiten hingewirkt werden.

Der Begriff “mit weniger günstigen Erzeugungsbedingungen” entspricht dem Begriff “mit ungünstigen Erzeugungsbedingungen” laut Agrarleitplan.

Die Schaffung geeigneter außerlandwirtschaftlicher Erwerbsmöglichkeiten ist eine wesentliche Voraussetzung für die Fortführung der Erzeugung auch unter ungünstigen Bedingungen. Gleichzeitig würde dadurch eine Bewirtschaftung im Nebenerwerb erleichtert und die Einkommenssituation der betroffenen Landwirte verbessert werden. Dies kann zur Erhaltung der Kulturlandschaft, zur Verhinderung weiterer Abwanderungen und damit zur Erhaltung dieser Gebiete als funktionsfähige Räume beitragen.

Begründung Begründung

1.3.2

Bei geeigneten Betrieben, vor allem in den Naturparken Fichtelgebirge, Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst und Frankenwald, soll darauf hingewirkt werden, dass die außerlandwirtschaftlichen Erwerbsmöglichkeiten durch den Ausbau von qualitativ hochwertigen Gästezimmern und Ferienwohnungen verbessert werden.

Die Naturparke als großräumige Erholungsgebiete der Region sind weitgehend mit den landwirtschaftlichen Problemgebieten identisch. Hier ist es besonders dringlich, den Zu- und Nebenerwerbsbetrieben außerlandwirtschaftliche Einkommensmöglichkeiten zu bieten. Im Fichtelgebirge, in der Fränkischen Schweiz und im Frankenwald hat der Fremdenverkehr eine lange Tradition. Er soll in den Erholungsgebieten nachhaltig gefördert werden. Insofern kommt dem Ausbau von Gästezimmern und Ferienwohnungen mit qualitativ guter Ausstattung als zusätzliche Erwerbsquelle eine besondere Bedeutung zu. Durch entsprechende Beratung könnten geeignete landwirtschaftliche Betriebe den Betriebszweig “Urlaub auf dem Bauernhof” zusätzlich auf- und ausbauen. Entsprechend dem Landesentwicklungsprogramm wird eine Konzentration auf die Erholungsgebiete angestrebt.

Begründung Begründung

2 Forstwirtschaft

Begründung Begründung

2.1 Erhaltung des Waldes

Die Erhaltung und Wiederherstellung gesunder Wälder soll in der gesamten Region, vorrangig im Fichtelgebirge und im Frankenwald, angestrebt werden.

Der Wald erbringt vielfältige, unverzichtbare Leistungen für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und gesunder Umweltbedingungen. Er hemmt die Erosion des Bodens, speichert und filtert das Trinkwasser und reguliert den Abfluss von Niederschlägen. Er gleicht Temperaturunterschiede aus und beeinflusst die Windverhältnisse, filtert verunreinigte Luftmassen, mindert Lärm, dient der Erholung und ist Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Darüber hinaus ist er gleichzeitig als wesentlicher Rohstofflieferant ein wichtiger Wirtschaftsfaktor.

Seit 1976 werden in der Region zunehmend Luftverunreinigungen festgestellt, die als hauptsächliche Verursacher der starken Waldschäden angesehen werden. Die Schäden haben nach der Waldschadenserhebung 1985 zirka 53 bis 72 Prozent der Waldfläche der Region erfasst. Der Flächenanteil mit mittleren bis starken Schäden beträgt gegenwärtig im überwiegenden Teil der Schadfläche rund 38 Prozent mit zunehmender Tendenz. Besonders betroffen sind Fichtelgebirge und Frankenwald, wo Maßnahmen zur Erhaltung der Wälder besonders dringlich sind, zumal es sich hier um wirtschaftlich bedeutende Fremdenverkehrsgebiete handelt.

Aufgrund seiner großen Bedeutung, des mit rund 39 Prozent gegenüber dem Landesdurchschnitt von 34 Prozent und dem Bundesdurchschnitt von nur 29 Prozent hohen Flächenanteils und der ermittelten starken Schädigung ist die Erhaltung und Wiederherstellung gesunder Wälder in der Region eine der wichtigsten Aufgaben. Da diese von den Betroffenen allein nicht zu lösen ist, muss den umfangreichen Waldschäden durch geeignete und wirksame Maßnahmen auf allen Ebenen, insbesondere auch durch überregionale, zwischenstaatliche und internationale Vereinbarungen und Maßnahmen, dringend entgegengewirkt werden. Das Waldsterben ist eine Komplexerkrankung des Waldbestandes mit vielfältigen Ursachen. Als Hauptursache können Luftschadstoffe gelten, die durch Witterungseinflüsse, zum Beispiel Trockenperioden, Temperaturstürze mit extrem tiefen Temperaturen, in ihren Wirkungen verstärkt werden können. Von den Luftschadstoffen ist Schwefeldioxid der wichtigste Schadfaktor, wie Messergebnisse der lufthygienischen Überwachung ergeben haben. Dieser Erkenntnis tragen insbesondere die regionalplanerischen Ziele zur Luftreinhaltung bei B XII “Technischer Umweltschutz” Rechnung.

Als forstliche Maßnahmen zur Verbesserung der Waldschadenssituation werden seit einiger Zeit die Düngung zur Vitalisierung schwach geschädigter, jüngerer und mittelalter Bestände, zur Vorbereitung der Verjüngung in stark geschädigten Beständen und zur Vorbeugung gegen zunehmende Bodenversauerung auf geeigneten Standorten durchgeführt. Ferner werden Verjüngungsmaßnahmen zur Vermeidung größerer Kahlflächen und zur Begründung möglichst gemischter, stabiler, vitaler und standortgerechter Nachfolgebestände vorgenommen. Durch Bestandspflegemaßnahmen, gezielte Wildbewirtschaftung und allgemeinen Waldschutz sowie eine Zusammenarbeit mit der Wissenschaft werden darüber hinaus unterstützende Maßnahmen zur Walderhaltung durchgeführt.

Begründung Begründung

2.2 Funktionen des Waldes

Begründung Begründung

2.2.1

In allen Teilen der Region sollen die Funktionen des Waldes bei allen sich auf den Wald auswirkenden Maßnahmen berücksichtigt werden. Die Bewirtschaftung und Nutzung sowie die Erhaltung oder Verbesserung der räumlichen Verteilung des Waldes sollen die Waldfunktionen ermöglichen, sichern und verstärken. Dies gilt insbesondere für die anzustrebende Nutzfunktion der Wälder in der gesamten Region und darüber hinaus für seine Funktionen beim
– Gewässerschutz in Grundwassereinzugsgebieten, vor allem in festgesetzten und geplanten Wasserschutzgebieten,
– Immissionsschutz, insbesondere in den Nahbereichen Arzberg, Schirnding/Hohenberg a. d. Eger und Stadtsteinach sowie entlang der Fränkischen Linie,
– Bodenschutz an Hängen und auf rutschgefährdeten Flächen in der gesamten Region,
– Klimaschutz in der Umgebung des Oberzentrums Bayreuth
sowie bei der Erholungsfunktion in der gesamten Region.

Von allen Arten der Landnutzung erfüllt der Wald die vielfältigsten Funktionen, die teilweise nicht von anderen Nutzungsarten übernommen werden können. Keine andere Nutzung bedarf einer solch langfristigen Vorausplanung. Daher müssen direkte und indirekte Auswirkungen auf den Wald und seine beabsichtigten oder tatsächlichen Funktionen bei allen Planungen berücksichtigt werden. Die 148783 ha Waldfläche mit einem Anteil von 39,4 Prozent an der Fläche der Region sollen insgesamt möglichst erhalten werden, um wirtschaftliche und landeskulturelle Aufgaben nicht zu gefährden. Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass die Tendenz der Waldflächenzunahme in ohnehin waldreichen Gebieten sich nicht fortsetzt, während durch ständige Flächenverluste in den waldarmen Bereichen die positiven Auswirkungen des Waldes mehr und mehr fehlen.

Nach dem Landesentwicklungsprogramm ist die Sicherung und Steigerung der Holzerzeugung im heimischen Wald ein wichtiges Ziel der Forstwirtschaft. Durch nachhaltige Bewirtschaftung wird die Erzeugung des volkswirtschaftlich wichtigen Rohstoffes Holz gefördert. Der Sicherung und Verbesserung der Nutzfunktion kommt deshalb besondere Bedeutung zu.

An vielen Standorten erfüllt der Wald Schutzfunktionen. Gegenüber anderen Landnutzungen und gegenüber der Holzerzeugung müssen diese vorrangig aufrechterhalten werden. Die Standorte und Maßnahmen werden im Waldfunktionsplan festgelegt:

Es handelt sich um folgende Funktionen:
– Gewässerschutz

Der Wald erfüllt in festgesetzten und geplanten Wasserschutzgebieten sowie in deren Grundwassereinzugsgebieten wichtige Funktionen. Er trägt dazu bei, das Grundwasser vor Verunreinigungen und konkurrierenden Nutzungen zu schützen und dient somit auch der Sicherung der Trinkwasserversorgung.
– Immissionsschutz

Der Wald mindert schädliche oder belästigende Immissionen von Staub, Erosionen und Gasen. Er schützt Siedlungen, Erholungsbereiche sowie land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen vor Nachteilen dieser Immissionen und verbessert die Luftqualität eines Gebietes. Laut Waldfunktionsplan ist dies unter anderem entlang der “Fränkischen Linie”, einer geologischen Störung am westlichen Rande des Frankenwaldes und des Fichtelgebirges (Stadtsteinach, Wirsberg, Goldkronach, Weidenberg) erforderlich.
– Bodenschutz

Der Wald kann vor Wasser- und Winderosion schützen und Bodenrutschungen verhindern oder hemmen. Diese Funktion ist an Hängen und auf Flächen, die wegen ihrer geologischen Beschaffenheit rutschgefährdet sind, besonders wichtig.
– Klimaschutz

Das Klima des Oberzentrums Bayreuth wird wesentlich durch die Lage im Talkessel des Roten Mains bestimmt. Hier erfüllen die Waldgebiete im unmittelbaren Stadtbereich die Funktion eines regionalen Klimaschutzwaldes, indem sie Extremwerte der Temperatur mildern.
– Erholungsfunktion Der Wald vermittelt die Begegnung mit einer naturnahen, lärmarmen Umgebung und bietet ein Kontrasterlebnis zur städtischen Umwelt. Darüber hinaus ermöglicht er durch seine freie Zugänglichkeit und Flächenausdehnung eine Vielzahl erholsamer Betätigungen. Sein günstiges Kleinklima trägt zur physischen und psychischen Regeneration der Besucher bei. Schutz- und Erholungsfunktionen können am besten von standortgerechten Mischwäldern oder reinen Laubwäldern wahrgenommen werden. Insofern kommt der Erhaltung der Laub- und Mischwaldbestände besondere Bedeutung zu.

Begründung Begründung

2.2.2

In den Nahbereichen Bayreuth, Bindlach, Hof, Kulmbach, Neuenmarkt/Wirsberg, Weidenberg und Wunsiedel sollen die nach dem Waldfunktionsplan geeigneten, vorrangig der Erholung dienenden Waldflächen bestmöglich erhalten und in ihrer Funktion gesichert werden. Sie werden als Erholungsgebiete i. S. des Art. 12 BayWaldG ausgewiesen.

Waldungen, vor allem in der näheren Umgebung der Oberzentren Bayreuth und Hof, der möglichen Oberzentren Kulmbach und Marktredwitz/Wunsiedel sowie der Unterzentren Bindlach, Neuenmarkt/Wirsberg und Weidenberg haben besondere Bedeutung für die Erholung, sind aber durch Siedlungsdruck und andere Eingriffe gefährdet. Diese Waldungen können, sofern sie im Regionalplan als Erholungsgebiet ausgewiesen werden, durch Rechtsverordnung zum Erholungswald erklärt werden. Im Entwurf des Waldfunktionsplanes werden Erholungswälder in den oben genannten Nahbereichen dargestellt, die im Regionalplan als Erholungsgebiete ausgewiesen werden sollen, damit eine Erklärung zum Erholungswald nach Art. 12 Abs. 1 BayWaldG erfolgen kann. Der formell erklärte Erholungswald genießt den besonderen Schutz des Art. 9 “Erhaltung des Waldes” BayWaldG. Insbesondere soll die Erholungsfunktion des Waldes nicht geschmälert werden.

Begründung Begründung

2.3 Verbesserung der Forststruktur

Im Kleinprivatwald, besonders im Frankenwald, auf der Münchberger und der Selb-Wunsiedler Hochfläche und in der Nördlichen Frankenalb, soll darauf hingewirkt werden, dass die Forststruktur soweit erforderlich durch Waldflurbereinigungen verbessert wird.

Im Kleinprivatwald, besonders ausgeprägt im Bereich des Frankenwaldes, der Münchberger Hochfläche, der Selb-Wunsiedler Hochfläche und der Nördlichen Frankenalb, bestehen oft ungünstige Bewirtschaftungsvoraussetzungen infolge geringer Besitzgröße, Besitzzersplitterung und mangelnder Erschließung. Erschließung der Waldflächen, Zusammenlegung der Parzellen, individuelle Beratung und Förderung überbetrieblicher Zusammenschlüsse können hier Voraussetzungen für eine bessere Bewirtschaftung und Nutzung schaffen. Mit Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz kann, soweit erforderlich, eine umfassende Strukturverbesserung bewirkt werden.

Begründung Begründung

2.4 Erstaufforstungen

Es soll darauf hingewirkt werden, dass aus der landwirtschaftlichen Nutzung ausgeschiedene und künftig ausscheidende Flächen, insbesondere in den waldarmen Gebieten der Mittelbereiche Bayreuth, Hof, Naila und Kulmbach, in Abstimmung mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie mit anderen Nutzungsansprüchen aufgeforstet werden. Dabei sollen standortgerechte laubbaumreiche Mischwälder angestrebt werden.

Landschaftsbestimmende Flusstäler, naturnahe Waldwiesen, die typischen Wiesentäler des Frankenwaldes und der Nördlichen Frankenalb sowie die Rodungsinseln des Fichtelgebirges und des Frankenwaldes sollen waldfrei gehalten werden.

Bei der Agrarleitplanung und in Flurbereinigungsverfahren werden die landwirtschaftlichen Flächen ermittelt, die in Zukunft voraussichtlich nicht mehr rentabel bewirtschaftet werden können. Für diese Flächen ist unter Beachtung des Agrarleitplans, der Flurbereinigungspläne, des Regionalplans sowie der Landschafts- und Grünordnungspläne die Zweckmäßigkeit einer Aufforstung zu prüfen.

Dabei wird regelmäßig eine Einzelfallprüfung durchzuführen sein. Die Erlaubnis zur Erstaufforstung darf nur versagt oder eingeschränkt werden, wenn sie Plänen im Sinne des Art. 3 BayNatSchG widerspricht, wenn wesentliche Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege gefährdet werden, der Erholungswert der Landschaft beeinträchtigt wird oder erhebliche Nachteile für die umliegenden Grundstücke zu erwarten sind.
Den Ermittlungen zum Entwurf des Waldfunktionsplans ist zu entnehmen, dass in den Mittelbereichen Bayreuth, Hof und Kulmbach die größten Flächenanteile mit nur bis zu 20 Prozent Waldbestockung vorhanden sind. Diese Gebiete können gegenüber dem Regionsanteil von rund 39 Prozent und dem Landesdurchschnitt von 34 Prozent als “waldarm” bezeichnet werden. In diesen waldarmen Regionsbereichen wurden auch bisher rund 85 Prozent der zirka 1400 ha Neuaufforstungen durchgeführt.
Falls eine Aufforstung zweckmäßig erscheint, ist im allgemeinen ein standortgerechter, laubbaumreicher, naturnaher Mischwald erstrebenswert.

Die offenen Wiesentäler und naturnahen Waldwiesen des Frankenwaldes und der Nördlichen Frankenalb sind für diese Kulturlandschaftsräume typisch und tragen durch ihren Reiz wesentlich zu deren Erholungswert bei. Gleiches gilt für die Rodungsinseln im Fichtelgebirge und im Frankenwald sowie für die landschaftsprägenden offenen Flusstäler außerhalb der genannten Gebiete.

Begründung Begründung

3 Flurbereinigungsplanung

Begründung Begründung

3.1 Flurbereinigungsverfahren

Eine Verbesserung der Agrarstruktur, insbesondere der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft, sowie eine Stärkung des ländlichen Raums soll durch Flurbereinigungen vordringlich in den Mittelbereichen Marktredwitz/Wunsiedel und Pegnitz sowie im Osten und Westen des Mittelbereichs Bayreuth und im Osten und Süden der Mittelbereiche Hof und Kulmbach angestrebt werden.

Die Flurbereinigung als wirksame Maßnahme zur Neuordnung des ländlichen Raumes, insbesondere zur Bodenordnung in Flur, Wald und Ortsbereich, hat vor allem die Agrarstruktur zu verbessern sowie die allgemeine Landeskultur und die Landentwicklung zu fördern. Planungen und ihre Verwirklichung sind nicht nur nach landwirtschaftlichen Erfordernissen, sondern unter Berücksichtigung der öffentlichen Interessen, insbesondere der allgemeinen Landeskultur, ausgerichtet. Sie umfassen vor allem Vorhaben zur Bodenordnung, zum ländlichen Wegebau, zur Wasserwirtschaft und zum Bodenschutz, zur Dorferneuerung, zur Landschaftspflege, zum Biotopschutz und zur Freizeit und Erholung.

Wegen der Verflechtung eines Flurbereinigungsgebietes wird die anzustrebende Ordnung am besten erreicht, wenn Flurbereinigungsverfahren für mehrere Gemeinden eines Nahbereichs oder für ganze Nahbereiche angeordnet werden. Eine sinnvolle Neuordnung erfordert darüber hinaus die sorgfältige sachliche und zeitliche Koordinierung aller raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen unter Berücksichtigung der Planungen und Erfordernisse auch in angrenzenden Bereichen.
Für eine rationelle einzelbetriebliche Landbewirtschaftung im Voll-, Zu- oder Nebenerwerb sowie in der überbetrieblichen Zusammenarbeit ist eine bewirtschaftungsgerechte Agrarstruktur notwendig. Dies ist auch am Umstrukturierungsprozess als Folge der Konkurrenzsituation in der Bundesrepublik Deutschland und in der Europäischen Gemeinschaft zu erkennen, der in der Region noch nicht abgeschlossen ist. Deshalb bedarf die Agrarstruktur der Region dringend weiterer Verbesserung.

Bestehende Mängel in der Flur und im Ortsbereich können durch Ordnungsmaßnahmen der Flurbereinigung beseitigt werden. Eine ausreichende Erschließung des ländlichen Grundbesitzes und die Zusammenlegung zu großen, zweckmäßig geformten Flächen ermöglicht eine rentable Landbewirtschaftung. Die Flurbereinigung soll dabei auch die allgemeine Landeskultur fördern und zur Sicherung einer ökologisch gesunden Umwelt beitragen.

Im Interesse der Allgemeinheit, zur Förderung der allgemeinen Landeskultur sowie zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft sollen deshalb Flurbereinigungsverfahren vordringlich in Teilen der Nahbereiche Bayreuth, Hollfeld, Marktredwitz, Selb, Waischenfeld, Waldershof und Wunsiedel angeordnet und durchgeführt werden sowie in Teilen der Nahbereiche Arzberg, Bad Berneck i. Fichtelgebirge, Bayreuth, Betzenstein, Bindlach, Brand/Ebnath, Creußen, Feilitzsch/Trogen, Helmbrechts, Hof, Hollfeld, Kirchenlamitz, Kulmbach, Mainleus, Marktleuthen, Marktredwitz, Neuenmarkt/Wirsberg, Oberkotzau, Pegnitz, Pottenstein, Rehau, Schwarzenbach a. d. Saale, Sparneck, Speichersdorf, Thiersheim, Thurnau, Weidenberg, Weißenstadt und Wunsiedel durchgeführt und abgeschlossen werden.

Raumbedeutsame Planungen und Großbaumaßnahmen beanspruchen meist erhebliche Flächen und stellen zugleich große Eingriffe in Landschaft, Landeskultur und Naturhaushalt dar. Im Rahmen der nach § 87 FlurbG angeordneten Unternehmensflurbereinigungen können die benötigten Flächen über einen größeren Kreis von Grundstückseigentümern bereitgestellt werden und der Flächenabzug so begrenzt bleiben, dass die Existenz der einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe nicht gefährdet wird. Deshalb sollen alle Möglichkeiten genutzt werden, um schon vor der Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens frei werdende Grundstücke zum Zweck der Landaufbringung für das Unternehmen zu erwerben (vorsorglicher Landzwischenerwerb). Die dabei entstehenden landeskulturellen Nachteile, zum Beispiel Betriebs- und Wirtschaftserschwernisse durch schlechtgeformte Restgrundstücke und Durchschneidungsschäden, können dabei durch Bodenordnung und Ausbau neuer Wirtschaftswegenetze weitgehend behoben werden.
In der Region wird die Neuordnung der Grundbesitzverhältnisse durch Flurbereinigung seit langem durchgeführt. Größere Gruppenflurbereinigungen wurden in den letzten 10 Jahren insbesondere im ehemaligen Zonenrandgebiet abgeschlossen. Darüber hinaus sind zahlreiche Verfahren, deren Schlussfeststellung in den nächsten Jahren erwartet wird, in allen Regionsteilen anhängig. In größeren Teilräumen ist weiterhin die Neuordnung aufgrund agrarstruktureller, infrastruktureller und landschaftsbezogener Erfordernisse vordringlich. Dabei sollten Flurbereinigungen vorrangig dort angeordnet werden, wo die Bevölkerung ihre Notwendigkeit erkannt hat. In jährlichen Arbeitsprogrammbesprechungen wird das Arbeitsprogramm der Flurbereinigungsdirektion Bamberg mit anderen Fachplanungen abgestimmt und eine Auswahl der vordringlichen Neuordnungsräume nach Zeitstufen getroffen. Der Umfang der Neuordnungsräume steht auch in engem Zusammenhang mit der Finanzsituation der öffentlichen Hand. Seit 1981 haben Mittelkürzungen erhebliche Zeitverzögerungen bei der Neuordnung wie bei der Durchführung angeordneter Flurbereinigungen verursacht.

Begründung Begründung

3.2 Maßnahmen der Flurbereinigung

Begründung Begründung

3.2.1

In Flurbereinigungsverfahren sollen zur Existenzsicherung der Landwirtschaftlichen Betriebe
– das ländliche Wegenetz verbessert werden, insbesondere in den Nahbereichen Bad Berneck i. Fichtelgebirge, Bayreuth, Hollfeld, Kulmbach, Marktleuthen, Neuenmarkt/Wirsberg, Pegnitz, Pottenstein, Schwarzenbach a. d. Saale, Selb, Thurnau, Waischenfeld, Weidenberg und Wunsiedel;
– eine mit den Erfordernissen des Naturschutzes und der Landschaftspflege abgestimmte Instandsetzung landwirtschaftlicher Grundstücke vorgenommen werden, insbesondere in den Nahbereichen Bayreuth, Hollfeld, Kulmbach, Pegnitz, Pottenstein, Schwarzenbach a. d. Saale, Selb, Thurnau, Weidenberg und Wunsiedel;
– zersplitterter landwirtschaftlicher Grundbesitz zu gut bewirtschaftbaren Grundstücken zusammengelegt werden, insbesondere in den Nahbereichen Bad Berneck i. Fichtelgebirge, Hollfeld, Kulmbach, Marktleuthen, Neuenmarkt/Wirsberg, Pegnitz, Pottenstein, Schwarzenbach a. d. Saale, Selb, Thurnau, Waischenfeld, Weidenberg und Wunsiedel;
– Maßnahmen der Dorferneuerung durchgeführt werden, insbesondere in den Nahbereichen Bayreuth, Bad Berneck i. Fichtelgebirge, Creußen, Hollfeld, Mainleus, Neuenmarkt/Wirsberg, Thurnau, Weidenberg, Weißenstadt und Wunsiedel.

Eine wesentliche Voraussetzung für eine leistungsfähige Land- und Forstwirtschaft ist ein ausreichendes und angemessen befestigtes Straßen- und Wegenetz. Dieses ist – besonders in den Mittelgebirgslagen und im ehemaligen Zonenrandgebiet der Region – nicht immer ausreichend vorhanden. Vor allem der Anschluss von Einzelhöfen und Weilern an das öffentliche Wegenetz ist noch erforderlich.

Zur Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse der noch vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebe, aber auch zur Erhaltung der Kulturlandschaft, sind in den genannten Bereichen, die teilweise als Problemgebiete gelten, verschiedentlich Grundstücksinstandsetzungen – wie zum Beispiel Dränungen – erforderlich. Bei Durchführung dieser Maßnahmen sind jedoch ökologische Belange unter Einschaltung der Stellen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen.

Die in der Region durchwegs, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß, vorhandene Zersplitterung ländlichen Grundbesitzes erschwert eine rationelle Landbewirtschaftung. Die Zusammenlegung, zweckdienliche Ausweisung und wirtschaftliche Formung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke beseitigt nicht nur die nachteiligen Folgen der Besitzzersplitterung. Sie gestattet darüber hinaus unter Wahrung der rechtlichen Ansprüche auf gleichwertige Landabfindung einen Ausgleich der Interessen der Grundeigentümer untereinander und die Berücksichtigung öffentlicher Belange. Dorferneuerungsmaßnahmen sollen nicht nur die Lebensverhältnisse auf dem Lande verbessern sowie zur Erhaltung dörflicher Bausubstanz und zur Entwicklung dörflicher Infrastruktureinrichtungen beitragen, sondern sollen zugleich eine Verbesserung der landwirtschaftlichen Arbeits- und Produktionsbedingungen im Orts- und Anwesensbereich bewirken.

Begründung Begründung

3.2.2

Bei Flurbereinigungen in der Region soll durch Sicherung der landwirtschaftlichen Nutzung und durch landschaftspflegende Maßnahmen die nachhaltige Leistungsfähigkeit von Natur und Landschaft erhalten und verbessert werden.

Dazu sollen insbesondere
– im Fichtelgebirge, im Frankenwald und in der Nördlichen Frankenalb Wiesentäler offengehalten werden;
– in den waldarmen Gebieten der Mittelbereiche Bayreuth, Hof und Kulmbach unter Berücksichtigung der Ziele der Landnutzungsplanung und der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege Aufforstungsflächen bereitgestellt werden;
– Rekultivierungsmaßnahmen an bereits früher aufgelassenen Abbauflächen unter Berücksichtigung ökologischer Belange unterstützt werden;
– ein Netz von ökologischen Zellen erhalten werden.

Begründung Begründung

3.2.3

Die Maßnahmen der Flurbereinigung sollen auch
– der Verbesserung des ortsverbindenden Wegenetzes, insbesondere in den Nahbereichen Bayreuth, Hollfeld, Kulmbach, Marktleuthen, Pegnitz, Pottenstein, Schwarzenbach a. d. Saale, Selb, Thurnau, Waischenfeld und Wunsiedel.
– der Verbesserung der Erholungseignung, insbesondere in den Nahbereichen Bayreuth, Hollfeld, Kulmbach, Marktleuthen, Pegnitz, Pottenstein, Schwarzenbach a. d. Saale, Selb, Thurnau, Waischenfeld, Weidenberg und Wunsiedel dienen.
In allen Teilen der Region sollen bei Flurbereinigungen öffentliche Feld- und Waldwege so angelegt werden, dass sie das vorhandene flächendeckende Radwegenetz ergänzen können.

Die Flurbereinigung schafft nicht nur Voraussetzungen für eine rationelle Landbewirtschaftung, sondern versteht sich als umfassende Ordnungsmaßnahme für den ländlichen Raum. Ihre wegebaulichen Maßnahmen können so konzipiert werden, dass sie zur Verbesserung der Verkehrsverflechtungen im Nahbereich beitragen.
Die Mittelgebirgslagen der Region bieten bevorzugte Naherholungsmöglichkeiten, können jedoch ihrer Erholungsfunktion nicht immer gerecht werden, weil notwendige Einrichtungen fehlen. Die Flurbereinigung führt auch hierzu Maßnahmen, wie den Bau von Wanderwegen, die Anlage von Wasserflächen, Spielplätzen, Parkplätzen und ähnlichem durch und unterstützt nach Möglichkeit die Vorhaben anderer Stellen. Auch hierbei wird eine Abstimmung mit überörtlichen Bedürfnissen künftig immer notwendiger.
Im Bereich der Naturparke vorgesehene Flurbereinigungen lassen sich rechtzeitig mit den Naturpark-Einrichtungsplänen abstimmen. In diesen Bereichen kommen der Erhaltung und Förderung landschaftlicher und infrastruktureller Voraussetzungen für die Erholung besondere Bedeutung zu.
Das vorhandene ländliche Wegenetz bildet eine wesentliche Grundlage des von den Landratsämtern und kreisfreien Städten errichteten flächendeckenden Radwegenetzes des Regierungsbezirks Oberfranken. Das Radwegenetz wurde unter anderem auch in Abstimmung mit der Flurbereinigungsbehörde ausgewiesen.
Bei der Durchführung von Flurbereinigungen werden die vorhandenen Wald- und Feldwege durch die Neuordnungsmaßnahmen meist verändert, überwiegend werden neue, angemessen befestigte Wege ausgebaut. Bereits bei der Planung des neuen Wegenetzes soll deshalb eine Berücksichtigung des Radwegenetzes erfolgen, damit dieses flächendeckend erhalten und möglichst ergänzt wird.

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