Inhalt Teil B – Gewerbliche Wirtschaft

1 Allgemeines

Die Wirtschaftskraft der Region soll durch Stärkung der regionalen und sektoralen Wirtschaftsstruktur verbessert werden. Die Wiederaufnahme der traditionellen Wirtschaftsbeziehungen zu Partnern in den neuen Bundesländern und in der Tschechischen Republik soll den Unternehmen in der Region erleichtert werden; dies gilt auch für Kooperationen (Joint Ventures) und für die Übernahme von Betrieben, die von Stillegung bedroht sind.*

Die Wirtschaftskraft einer Region zeigt sich insbesondere am Bruttoinlandsprodukt und an der Realsteueraufbringungskraft je Kopf der Wohnbevölkerung, im Industriebesatz sowie an den Löhnen und Gehältern.

Das Bruttoinlandsprodukt je Kopf der Wohnbevölkerung lag 1990 lediglich in den Oberzentren Bayreuth und Hof über dem Landesdurchschnitt von 38.926,00 DM, während die Landkreise und der Regionsdurchschnitt darunter blieben.
Auch die Realsteueraufbringungskraft der Gemeinden blieb 1993 in der Region mit 693,00 DM je Einwohner unter dem Landesdurchschnitt von 761,00 DM.
Die Zahl der tätigen Personen im Bergbau und verarbeitenden Gewerbe überschritt 1993 mit 144 je 1.000 Einwohner den Landesdurchschnitt von 113 erheblich.
Mit 43.853,00 DM erreichten 1993 die Industrielöhne und -gehälter je Beschäftigten in der Region nur 78 Prozent des Landesdurchschnitts. Dies bedeutet gegenüber 1984 ein Absinken um 3 Prozent. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Lebenshaltungskosten in der Region günstiger sind als im Landesdurchschnitt.

Nach Öffnung der Grenzen und der Einführung der Marktwirtschaft in den benachbarten Gebieten kommt auf viele Unternehmen in der Region die zusätzliche Aufgabe zu, traditionelle Beschaffungs- und Absatzmärkte in den neuen Bundesländern und in der Tschechischen Republik zu erschließen, Kooperationen (z.B. Joint-Ventures) einzugehen oder Betriebe zu übernehmen, die von Stillegungen bedroht sind.* Diese Aufgaben überfordern oft die finanziellen Möglichkeiten, insbesondere der mittelständischen Unternehmen in der Region. Zur Bewältigung dieser Aufgaben, die der Stärkung der Wirtschaftskraft in besonderer Weise dienen, sind die Unternehmen auch auf staatliche Hilfen angewiesen.

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2 Regionale Wirtschaftsstruktur

Die regionale Wirtschaftsstruktur soll vordringlich und gleichwertig verbessert werden. Im Norden und Osten der Region soll neben der Stärkung der Betriebe auf eine weitere Auflockerung der Branchenstruktur hingewirkt werden; dabei soll insbesondere die Schaffung wirtschaftsnaher Dienstleistungen angestrebt werden.

In den Mittelbereichen Hof, Naila, Marktredwitz/Wunsiedel, Münchberg und Selb bestehen seit Jahren negative Wanderungssalden. Bruttoinlandsprodukt je Kopf der Wohnbevölkerung und Lohnniveau liegen deutlich unter dem Landesdurchschnitt. Deshalb muss die Wirtschaftsstruktur des Nordens und Ostens der Region vordringlich verbessert werden.
Auch in den Mittelbereichen Bayreuth, Kulmbach und Pegnitz bedarf die Verbesserung der Wirtschaftskraft besonderer Bemühungen. Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass der größte Teil der Region zum ehemaligen Zonenrandgebiet sowie zu den Gebieten gehört, deren Struktur zur Erhaltung gesunder Lebens- und Arbeitsbedingungen nachhaltig gestärkt werden soll. Zur Vermeidung zusätzlicher Disparitäten muss die Wettbewerbsfähigkeit der Gebiete im Süden der Region weiterhin gestützt werden. Die Branchenstruktur innerhalb der Region ist recht uneinheitlich; insbesondere im Norden und Osten ist der Anteil der Verbrauchsgüterindustrien sehr hoch: die Mittelbereiche Hof und Naila sind überwiegend von der Textil- und Bekleidungsindustrie, die Mittelbereiche Marktredwitz/Wunsiedel und Selb überwiegend von der feinkeramischen Industrie geprägt (vgl. Tabelle 2). Deshalb ist besonders in diesen Teilräumen der Region eine weitere Auflockerung der Branchenstruktur erforderlich, um der Gleichwertigkeit der regionalen Wirtschaftsstruktur in allen Teilen der Region näherzukommen.

Um den vorwiegend klein- und mittelständisch geprägten Betrieben in der Region den durch die Grenzöffnung und den künftigen Binnenmarkt verursachten wirtschaftlichen Strukturwandel und die Anpassung an die veränderten Marktbedingungen zu erleichtern, ist der Auf- und Ausbau wirtschaftsnaher Beratungsdienste in der Region vordringlich. Insbesondere bei der Beratung der Betriebe über Fördermöglichkeiten, bei der Markt- und Absatzberatung, bei der Standort- und Investitionsplanung sowie im Bereich des Technologietransfers hat sich nach Öffnung der Grenzen nicht nur in der Region selbst, sondern auch aus den benachbarten Regionen eine entsprechende Nachfrage entwickelt. Der Ausbau derartiger Beratungsdienste in der Region ist gleichzeitig ein wichtiger Standortfaktor für ansiedlungswillige Unternehmen und stärkt somit die regionale Wirtschaftsstruktur.

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2.1 Arbeitsplatzangebot

In allen Teilen der Region soll eine Ausweitung des Arbeitsplatzangebots angestrebt werden. Insbesondere soll auf eine weitere qualitative Verbesserung der Arbeitsplätze, vor allem im Dienstleistungsbereich, hingewirkt werden.

Im einzelnen sollen folgende Verbesserungen angestrebt werden:
– im Mittelbereich Bayreuth die Stärkung des Oberzentrums Bayreuth als Schwerpunkt der Beschäftigung im Dienstleistungsbereich sowie die Vermehrung und weitere qualitative Verbesserung industrieller Arbeitsplätze;
– im Mittelbereich Hof die Stärkung des Oberzentrums Hof durch Ausbau als Handelszentrum und Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze im Dienstleistungsbereich sowie verstärkte Branchendifferenzierung;
– im Mittelbereich Kulmbach eine quantitative und vor allem qualitative Anreicherung der Arbeitsplatzstruktur;
– im Mittelbereich Marktredwitz/Wunsiedel eine Verbreiterung und Differenzierung des Arbeitsplatzangebots durch Auffächerung der Branchenstruktur und Verstärkung des Dienstleistungsbereichs;
– im Mittelbereich Münchberg eine Branchendifferenzierung und qualitative Verbesserung der Arbeitsplatzstruktur;
– im Mittelbereich Pegnitz ein Ausgleich des Nachholbedarfs an wohnortnahen industriellen Arbeitsplätzen;
– im Mittelbereich Selb eine Verbreiterung und Differenzierung des Arbeitsplatzangebots durch Auffächerung der Branchenstruktur und Verstärkung des Dienstleistungsbereichs.

Eine Ausweitung und die weitere qualitative Verbesserung des Arbeitsplatzangebots gehören zu den vordringlichsten Aufgaben in der Region. Dadurch können besonders den hier gut ausgebildeten Personen entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten geboten werden. Dies trägt insbesondere im Norden und Osten der Region zur Verringerung von Abwanderungstendenzen bei.

Für die einzelnen Mittelbereiche gilt:

– Im Mittelbereich Bayreuth bedarf das Oberzentrum als Schwerpunkt der Beschäftigung im tertiären Bereich der Sicherung und Stärkung; gleichzeitig muss das Angebot an industriellen Arbeitsplätzen quantitativ und qualitativ erweitert werden, um eingetretene Arbeitsplatzverluste auszugleichen und die Attraktivität als Gewerbestandort zu verbessern.
– Im industriell geprägte Mittelbereich Hof muss neben einer weiteren Branchendifferenzierung das Arbeitsplatzangebot im Dienstleistungsbereich erheblich vermehrt werden, um die Mittlerfunktion des Oberzentrums Hof zwischen der Region und den angrenzenden Gebieten Sachsens und Thüringens zu stärken.
– Im Mittelbereich Kulmbach kann das Arbeitsplatzangebot vor allem durch Ausweitung und Differenzierung gestärkt werden.
– Im Mittelbereich Marktredwitz/Wunsiedel führen eine Auffächerung der Branchenstruktur und die Verstärkung des Dienstleistungsbereichs zur erforderlichen Ausweitung und Differenzierung des Arbeitsplatzangebots.
– Der Mittelbereich Münchberg bedarf einer Branchendifferenzierung und qualitativen Verbesserung der Arbeitsplatzstruktur.
– Starke Pendlerbeziehungen aus dem Mittelbereich Pegnitz in den großen Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen zeigen, dass dieser Arbeitsmarkt relativ unselbständig ist. Durch die im Mittelzentrum Pegnitz eingeleitete und im Mittelbereich weiter fortzusetzende Vermehrung industrieller Arbeitsplätze wird eine Stärkung dieses Mittelbereichs angestrebt.
– Im Mittelbereich Selb führt insbesondere eine Verstärkung des Dienstleistungsbereichs und eine Auffächerung der Branchenstruktur zu einer Verbesserung des Arbeitsplatzangebots.

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2.2 Wirtschaftsnahe Infrastruktur

Die wirtschaftliche Attraktivität der Oberzentren Bayreuth und Hof soll weiter gestärkt werden. In allen Teilen der Region, insbesondere im ehemaligen Zonenrandgebiet, soll durch den weiteren Ausbau einer leistungsfähigen Infrastruktur die Möglichkeit für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklung eröffnet werden.

Dabei sollen:

– geeignete gewerbliche Flächen gesichert und für konkrete Ansiedlungs-, Verlagerungs- sowie Erweiterungsvorhaben erschlossen werden;
– insbesondere die überregionale Verkehrsanbindung der Industrie- und Gewerbestandorte nach Norden, Westen und Osten verbessert werden;
– beim Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur in den Fremdenverkehrsgebieten der Region die landschaftsprägenden Strukturen besonders berücksichtigt werden.

Für die Region ist die Steigerung der wirtschaftlichen Attraktivität eine Existenzfrage. Dies gilt vor allem für die Oberzentren Bayreuth und Hof als Kristallisationspunkte der wirtschaftlichen Entwicklung in der Region und für das ehemalige Zonenrandgebiet insgesamt, insbesondere für die Mittelbereiche Hof, Naila, Marktredwitz/Wunsiedel, Münchberg und Selb.
Die wirtschaftsnahe Infrastruktur muss verstärkt ausgebaut und Hemmnisse, die zu einer Behinderung der gewerblichen Entwicklung führen, müssen beseitigt werden.
Dazu gehört insbesondere, dass gewerbliche Flächen in geeigneten Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung gesichert werden, um nicht nur konkrete Ansiedlungsvorhaben, sondern auch Verlagerungs- oder Erweiterungsvorhaben ortsansässiger Betriebe durchführen zu können. Sind doch wegen der beengten Lage oder aus Gründen des Umweltschutzes Betriebserweiterungen am Stammsitz heute oftmals nicht mehr möglich. Besonders notwendig ist die weitere Verbesserung der überregionalen Verkehrsanbindung der Region nach Norden, Westen und Osten. Der vordringliche sechsspurige Ausbau der A 9 (Nürnberg) – Bayreuth – Hof – (Berlin) und der Ausbau einer Ost-West-Verbindung zwischen der A 9 und dem Grenzübergang Schirnding zur Tschechischen Republik, der A 70 Neudrossenfeld – (Bamberg – Schweinfurt), der A 93 Hof-Marktredwitz – (Regensburg), der A 72 Hof – (Plauen) sowie der Zusammenschluss der A 93 mit der A 72 östlich von Hof sind zur Verbesserung der wirtschaftlichen Attraktivität der Region dringend erforderlich. Ebenso vordringlich ist der Ausbau des Schienennetzes in der Region; dieser sollte den Aus- bzw. Neubau einer Eisenbahn-Hauptstrecke Stuttgart/München – Nürnberg – Bayreuth/Marktredwitz – Hof – thüringisch/sächsisch/böhmischer Wirtschafts- und Verdichtungsraum, auf der der Raum Bayreuth durch Systemhalte in der Region eingebunden sein sollte, ebenso umfassen wie die Verbesserung der Transportqualität von Gütern auf der Schiene durch den Auf- bzw. Ausbau von regionalen Güterverkehrszentren mit Containerterminals und der Anbindung an den kombinierten Güterverkehr.
Bei der Entwicklung ist allerdings darauf zu achten, dass in den Teilen der Region, die sich für Fremdenverkehr und Erholung eignen, Freizeiteinrichtungen sowie eine entsprechende Verkehrserschließung unter besonderer Berücksichtigung der landschaftsprägenden Strukturen geschaffen oder ausgebaut werden.

Begründung Begründung

3 Sektorale Wirtschaftsstruktur

Eine ausgewogene sektorale Wirtschaftsstruktur soll in der gesamten Region, insbesondere im Norden und Osten, angestrebt werden.

Nicht nur die Branchenstruktur in der Region, auch die Struktur der einzelnen Wirtschaftssektoren ist recht uneinheitlich. Dies gilt ganz besonders für industrielle Problemgebiete wie die Teilräume im Norden und Osten der Region, die durch das Vorherrschen bestimmter Branchen geprägt sind. Eine Auflockerung der sektoralen Wirtschaftsstruktur ist deshalb besonders in diesen Teilräumen vordringlich.

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3.1 Gewinnung, Sicherung und Erkundung von Bodenschätzen

Die Bodenschätze der Region sollen für eine nachhaltige regionale und überregio­nale Rohstoffver­sorgung erkundet, gesichert und bedarfsorientiert erschlossen wer­den. Auf eine sparsame Ver­wendung soll hingewirkt werden.

Die in der Region nutzbaren Bodenschätze sind eine wesentliche Grundlage der regionalen Wirtschaft. Sie dienen vor allem der heimischen Bauindustrie, finden aber auch in Produktionsprozessen zahlreicher Industriezweige Verwendung. Durch ihre Erkundung, Sicherung und bedarfsentsprechende Erschließung soll der regionale Bedarf mit preiswerten mineralischen Bodenschätzen gedeckt und ein funktionsfähiger Wettbewerb auch weiterhin ge­währleistet werden. Gleichzeitig trägt die Nutzung der Lagerstätten zur Erhaltung und Neuschaffung von Arbeits­plätzen in der Region bei.

Da Rohstoffvorkommen standortgebunden und nicht vermehrbar sind, kommt der Erkundung und Sicherung gegenüber anderen raumbedeutsamen Maßnahmen besondere Bedeutung zu. Aus dem selben Grund ist aber auch eine sparsame Verwendung der natürlichen Ressourcen erforderlich.

Unkenntnis der Lagerstätten, Flächeninanspruchnahme durch andere Nut­zungen sowie Auflagen erschweren die Erschließung und Gewinnung oder lassen sie unmöglich werden. Eine ausreichende Versorgung mit Rohstoffen setzt des­halb eine Vorsorgeplanung voraus. Vorsorgebestrebungen der Wirtschaft zur langfri­stigen Rohstoffsicherung werden durch die gezielte und bedarfsgerechte Auswei­sung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten im Regionalplan planerisch konkreti­siert. Dies soll jedoch nicht dazu führen, dass durch übertriebene und nicht be­darfsori­entierte Ausweisungen andere Nutzungen erschwert oder völlig verhindert wer­den.

Begründung Begründung

3.1.1 Rohstoffsicherung

Zur Sicherung der Versorgung mit volkswirtschaftlich wichtigen Rohstoffen werden folgende La­gerstätten als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete ausgewiesen. Ihre Lage und Abgrenzung bestimmen sich aus Karte 2 “Siedlung und Versorgung”, die Bestandteil des Regionalplans ist.

In den Vorranggebieten soll der Gewinnung von Bodenschätzen Vorrang vor anderen Nutzungen eingeräumt werden.

In den Vorbehaltsgebieten soll der Gewinnung von Bodenschätzen unter Ab­wä­gung mit an­deren Nutzungsansprüchen besonderes Gewicht beigemessen wer­den.

Die heimischen Lagerstätten bilden eine wichtige Versorgungs­grundlage vieler Industriebetriebe in der Region und wirken preisregulierend auf den Rohstoff­märkten. Der Lagerstättensicherung kommt deshalb für eine lang­fristige Rohstoff­versorgung eine besondere Bedeutung zu.

Die in der Region vorkommenden Bodenschätze werden mit Ausnahme der Schiefergrube Lotharheil bei Geroldsgrün ausschließlich im Tage­bau gewonnen. Dafür werden oft größere Flächen benötigt, die teilweise durch konkurrierende Nutzungen beansprucht werden. Um Nutzungskonflikte zu ver­meiden und gleich­zeitig eine gezielte Lagerstättensicherung zu ermögli­chen, wer­den im Regional­plan Vorrang- und Vorbehaltsgebiete ausgewiesen, deren Größe in der Regel 10 ha über­schreitet.

Als Vorranggebiete werden Rohstoffvorkommen ausgewiesen, in denen andere Nutzungen gegenüber der Gewinnung von Bodenschätzen zurücktreten müssen. Dabei sind sowohl Gebiete ausgewiesen, in denen Bodenschätze zur Deckung des derzeitigen und künftigen Bedarfs bereits abgebaut werden, als auch Ge­biete, in denen die spätere Gewinnung bereits heute sichergestellt werden muss. In der Region sind insgesamt ca. 1400 ha Vorranggebiete ausgewiesen; das ent­spricht ca. 0,4% der Gesamtfläche.

Für die Gewinnung von Bodenschätzen sind dort in der Regel keine Raumord­nungs­verfahren erforderlich. Im Einzelfall gebotene Verwaltungsverfahren nach dem Berg-, Bau-, Wasser-, Immissionsschutz- und Naturschutzrecht bleiben un­be­rührt. Außerdem sind Rechtsvorschriften wie das Denkmalschutzgesetz zu be­rücksichtigen.

Eine parzellenscharfe Abgrenzung der Vorranggebiete ist nicht im Sinne der Re­gionalplanung und auch auf Grund des Kartenmaßstabes der Regionalplankarte 2 “Siedlung und Versorgung” nicht möglich. Deshalb sind Abgrenzungsfragen im Detail im Rahmen der Bauleitplanung oder sonstiger Genehmigungsverfahren zu klären.

Da beim Abbau von Bodenschätzen erhebliche Geräuschimmissionen auftreten können, sind Gesichtspunkte des Immissionsschutzes besonders zu berücksich­tigen. Deshalb wurde bei der Ausweisung der Vorranggebiete darauf geachtet, dass beim Fehlen natürlicher abschirmender Geländeverhältnisse oder künstli­cher Schallschutzmaßnahmen ein Mindestabstand von 300 m zu reinen Wohn­gebieten eingehalten wird. Beim Abbau von Festgesteinen sind in der Regel Sprengungen zur Lockerung des Gesteins sowie der Einsatz von Brecheranlagen zur weiteren Aufbereitung erforderlich, was zu beträchtlichen Lärmimmissionen führt. Deshalb gilt der 300m-Abstand hier auch gegenüber allgemeinen Wohnge­bieten sowie Misch- und Dorfgebieten oder Einzelanwesen. Beim Abbau von Sand, Kies, Ton und Sandstein verringert sich dieser Abstand gegenüber allge­meinen Wohngebie­ten auf 200m, gegenüber Misch- und Dorfgebieten oder Ein­zel­anwesen auf 130m. Bei den Darstellungen in Regionalplankarte 2 “Siedlung und Versorgung” ist der Sicherheitsbereich für Sprengungen nicht ent­halten und muss folglich bei anderen Planungen aus Sicherheitsgründen zusätzlich be­rück­sichtigt werden.

Als Vorbehaltsgebiete werden Rohstoffvorkommen ausgewiesen, in denen bei Abwägung mit konkurrierenden Nutzungsansprüchen der Gewinnung von Boden­schätzen besonderes Gewicht beizumessen ist. Mit einer Fläche von 1350 ha werden ca. 0,4% der Regionsfläche als Vorbehaltsgebiete ausgewiesen. Diese Vorkommen sind vor allem für die zukünftige Rohstoffversorgung von volkswirt­schaftlicher Bedeutung; für sie kann jedoch nicht von vorneherein eine Priorität festgestellt werden. Die Entscheidung über den Abbau von Bodenschätzen in Vorbehaltsgebieten muss im Einzelfall getroffen werden. Das bedeutet in der Re­gel eine Entscheidungsfindung im Rahmen eines landesplanerischen Prüfverfah­rens.

Begründung Begründung

3.1.1.1 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Braunkohle

Vorranggebiet:

BK 1 Schirnding (Markt Schirnding, Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge)

Vorbehaltsgebiet:

BK 2a,b Schirnding (Markt Schirnding, Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge)

Braunkohlevorkommen befinden sich in der Region nahe der Landesgrenze zur Tschechischen Republik im Nahbereich Schirnding/Hohenberg a.d. Eger. Das bis zu 6 m mächtige Flöz östlich von Schirnding wird seit Jahren zusammen mit den darüber anstehenden Tonen abgebaut und bildet mit diesen die wirtschaftliche Grundlage eines größeren Zie­geleibetriebes.

Die langfristige Sicherung der Rohstoffe erfolgt durch die Ausweisung von 70 ha Vorrang- und 82 ha Vorbehaltsgebieten.

Begründung Begründung

3.1.1.2 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Ölschiefer

Vorranggebiet:

OS 1 Mistelgau (Gemeinde Mistelgau, Lkr. Bayreuth)

Vorbehaltsgebiet:

OS 2 Lenz-Nord (Gemeinde Mistelgau, Lkr. Bayreuth)

Ölschiefer sind dunkle Tonschiefer oder Mergel mit einem Bitumengehalt von 5 bis 11 %. In der Region kommen sie im Schwarzen Jura (Lias) der Nördlichen Frankenalb mit einer Mächtigkeit von 1 bis 12 m vor. Sie können als Zuschlagstoff für die Ziegelherstellung verwen­det.

Zur Sicherung dieses wertvollen Rohstoffes werden 22 ha Vorrang- und 11 ha Vorbehaltsgebiete ausgewiesen.

Begründung Begründung

3.1.1.3 Vorbehaltsgebiet für Schwerspat

BA 1 Warmensteinach (Gemeinde Warmensteinach, Lkr. Bayreuth)

Schwerspat (Baryt) ist ein wichtiger Grundstoff in der Farben- und Lackindustrie. Häufig wird er auch als Beschwerungsmittel oder im Strahlenschutz an Stelle von Blei eingesetzt.

Ein ca. 101 ha großes, volkswirtschaftlich bedeutsames Vorkommen befindet sich im Nahbereich Fichtelberg/Warmensteinach bei Warmensteinach und ist im Regionalplan als Vorbehaltsgebiet ausgewiesen.

Begründung Begründung

3.1.1.4 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Farberde

Vorranggebiete:

FA 1 Troschenreuth-Nord (Stadt Pegnitz, Lkr. Bayreuth)
FA 2 Troschenreuth-Süd (Stadt Pegnitz, Lkr. Bayreuth)

Vorbehaltsgebiet:

FA 3 Troschenreuth-Nordost (Stadt Pegnitz, Lkr. Bayreuth)

Farberde findet hauptsächlich in der Gummi- und Plastik- sowie in der kerami­schen Industrie Verwendung.

Im Nahbereich Pegnitz befinden sich bei Troschenreuth ausgedehnte Farberde­vorkommen, die im Tagebau gewonnen werden. Das von der Bauwürdigkeit stark wechselnde Farberdevorkommen ist einzigartig in Süddeutschland.

Zur Sicherung des langfristigen Abbaus werden 62 ha als Vorrang- und 14 ha als Vorbehaltsgebiet ausgewiesen.

Begründung Begründung

3.1.1.5 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Kaolin

Vorranggebiet:

KA 1a,b Neuhaus (Stadt Creußen, Lkr. Bayreuth)

Vorbehaltsgebiet:

KA 2 Neuhaus (Stadt Creußen und Gemeinde Prebitz, Lkr. Bayreuth)

Im Nahbereich von Creußen wird bei Neuhaus ein kleineres Kaolinvorkommen im Tagebau abgebaut. Das Rohmaterial findet hauptsächlich in der keramischen und Glasindustrie Verwendung.

Bei Neuhaus werden zur langfristigen Versorgung eines dort ansässigen Betriebes mit Rohstoffen ein Vorranggebiet mit 22 ha und ein Vorbehaltsgebiet mit 9 ha ausgewiesen.

Begründung Begründung

3.1.1.6 Vorrangebiet für Dachschiefer

SF 1 Lotharheil (Gemeinde Geroldsgrün und gemeindefreies Gebiet, Lkr. Hof)

Die einzige noch im Abbau befindliche Dach- und Tafelschieferlagerstätte Bayerns befindet sich im Nahbereich Geroldsgrün bei Lotharheil. Der qualitativ hochwertige Schiefer wird untertägig gewonnen und in betriebseigenen Anlagen verarbeitet.

Für den Betrieb der Dachschiefergrube Lotharheil ist ein Vorranggebiet mit circa 15 ha Fläche ausgewiesen.

Begründung Begründung

3.1.1.7 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Ton/Spezialton

Vorranggebiete:

TO 1 Schirnding (Markt Schirnding, Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge)
TO 2 Seedorf (Markt Schirnding, Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge)
TO 3 Mistelgau (Gemeinde Mistelgau, Lkr. Bayreuth)

Vorbehaltsgebiete:

TO 4a,b Schirnding (Markt Schirnding, Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge)
TO 5 Seedorf (Markt Schirnding und Stadt Arzberg, Lkr. Wunsiedel i. Fich­telgebirge)
TO 6 Lehen-Südost (Markt Weidenberg, Lkr. Bay­reuth)
TO 7 Lenz-Nord (Gemeinde Mistelgau, Lkr. Bayreuth)

In verschiedenen Bereichen der Region werden Spezialtonlagerstätten wirtschaft­lich genutzt. Von überörtlicher Bedeutung sind die Lagerstätten im Mittelbereich Marktredwitz/Wunsiedel, insbesondere die Vorkommen bei Seedorf und Schirn­ding, die einem in Schirnding ansässigem Ziegelei- und Keramikbetrieb als Rohstoffgrundlage dienen.

Das Vorbehaltsgebiet TO 6 Würnsreuth liegt in einem für die Gewinnung von Trinkwasser bedeutendem Gebiet, so dass im bergrechtlich genehmigten Tonabbaugebiet in besonderem Maße auf die Belange der Wasserwirtschaft geachtet werden muss, um eine Gefährdung des Grundwassers auszuschließen.

Insgesamt werden in der Region 105 ha Vorrang- und 152 ha Vorbehaltsgebiete ausgewiesen.

Begründung Begründung

3.1.1.8 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Speckstein und Talkschiefer

Vorranggebiete:

TK 1 Tauperlitz (Gemeinde Döhlau, Lkr. Hof)
TK 2 Wurlitz (Stadt Rehau, Lkr. Hof)

Vorbehaltsgebiete:

TK 3 Berthardsruhe (Stadt Wunsiedel und Markt Thiersheim, Lkr. Wunsiedel i. Fich­telgebirge)
TK 4 Göpfersgrün (Stadt Wunsiedel, Lkr. Wunsiedel i. Fich­telgebirge)

Speckstein und Talkschiefer sind wasserhaltige Magnesiumsilikate, die in abbau­würdiger Form in Deutschland nur in der Region Oberfranken-Ost vorkommen.

In den Nahbereichen Wunsiedel/Marktredwitz und Thiersheim befindet sich bei Göpfersgrün das bedeutendste Specksteinvorkommen Europas. Speckstein wird insbesondere für elektrokeramische Niederspannungs­teile und Isolatoren verwendet, ist aber auch in anderen Branchen ein begehrter Spezialrohstoff.

Auch wenn der Abbau im Jahr 2004 stillgelegt wurde, wird dieses volkswirtschaftlich bedeutende Vorkommen durch die Ausweisung von 34 ha Vorrang- und 39 ha Vorbehaltsgebieten im Regionalplan gesichert.

Abbauwürdige Vorkommen von Talkschiefer treten bei Tauperlitz im Nahbereich von Hof und bei Wurlitz im Nahbereich von Rehau auf. Als vielseitig verwendbare Rohstoffe finden sie vor allem in der Bauindustrie sowie in der Papier-, Kunststoff- und Gummiindustrie Verwendung.

Begründung Begründung

3.1.1.9 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Diabas

Vorranggebiete:

DB 1 Hadermannsgrün (Gemeinde Berg, Lkr. Hof)
DB 2 Scharten (Gemeinde Köditz, Lkr. Hof)
DB 3 Köditz (Gemeinde Köditz, Lkr. Hof)
DB 4 Vierschau (Gemeinde Regnitzlosau, Lkr. Hof)
DB 5 Stadtsteinach (Stadt Stadtsteinach, Lkr. Kulmbach)
DB 6a,b Kupferberg (Stadt Kupferberg, Markt Ludwigschorgast und Ge­meinde Gutten­berg, Lkr. Kulmbach)
DB 7 Bad Berneck i. Fichtelgebirge (Stadt Bad Berneck i. Fichtelgebirge, Lkr. Bay­reuth)
DB 8 Escherlich (Stadt Bad Berneck i. Fichtelgebirge, Lkr. Bay­reuth)
DB 9 Stadtsteinach-Süd (Stadt Stadtsteinach, Lkr. Kulmbach)

Vorbehaltsgebiete:

DB 10 Marxgrün (Städte Naila und Lichtenberg und Markt Bad Steben, Lkr. Hof) *
DB 11 Hadermannsgrün-Nord (Gemeinde Berg, Lkr. Hof)
DB 12 Kupferberg (Stadt Kupferberg und Markt Ludwigschorgast, Lkr. Kulmbach)
* Die Verbindlicherklärung wurde auf Grund anhängiger Genehmigungsverfahren zurückgestellt

Abbauwürdige Vorkommen von Diabas und Diabastuff treten in der Region im Nordosten der Mittelbereiche Kulmbach und Naila sowie im Norden des Mittelbereiches Hof und Bayreuth auf. Wegen ihrer geringen Porosität, hohen Druckbeständigkeit und großen Härte finden sie vorwiegend für Bauzwecke und im Straßenbau Verwendung.

Obwohl Diabas in der Region häufig ist, eignen sich nicht alle Vorkommen für den Abbau, da die Gesteinsqualität und Überdeckung mit Abraum stark wechseln.

Im Vorranggebiet DB 1 Hadermannsgrün können im westlichen Bereich durch die Abbautätigkeit möglicherweise Konflikte mit der Trinkwasserversorgung der Gemeinde Issigau auftreten. Diese müssen im Rahmen künftiger Genehmigungsverfahren besonders berücksichtigt werden.

Insgesamt werden in der Region 452 ha Vorrang- und 131 ha Vorbehalts­gebiete ausge­wie­sen.

Begründung Begründung

3.1.1.10 Vorrag- und Vorbehaltsgebiete für Granit

Vorranggebiete:

GR 1 Kirchenlamitz-Nordost (gemeindefreies Gebiet, Lkr. Hof)
GR 2a,b Kirchenlamitz-Südwest (Stadt Kirchenlamitz, Lkr. Wunsiedel i. Fich­telge­birge)
GR 3 Reinersreuth (Markt Sparneck, Lkr. Hof)
GR 4 Weißenstadt-Nord (gemeindefreies Gebiet, Lkr. Wunsiedel i. Fichtelge­birge)
GR 5 Marktleuthen-Ost (Stadt Marktleuthen, Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge)
GR 6 Tröstau-West (gemeindefreies Gebiet, Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge)
GR 7 Kössain (Stadt Waldershof und gemeindefreies Gebiet, Lkr. Tir­schenreuth)

Vorbehaltsgebiete:

GR 8 Kössain (gemeindefreies Gebiet, Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge)
GR 9 Garmersreuth (Stadt Arzberg, Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge)

Die Granit verarbeitende Industrie des Fichtelgebirges war früher ein bedeutender Wirtschaftszweig der Region, für den die heimischen Vorkommen die Rohstoff­grundlage bildeten. Heute wird der größte Teil des verarbeiteten Materials einge­führt.

Die Abbaurechte für Granit wurden seit Jahrhunderten im Hinblick auf die Gewinnung von Werkstein verliehen. Die Verwendung von Granit als Schotter stellt eine Verschwendung eines wertvollen Rohstoffs dar, zumal für diesen Zweck besser geeignete Bodenschätze wie Diabas in der Region vorhanden sind. Der Abbau von Granit soll deshalb auch künftig zur Werksteingewinnung erfolgen. Eine Ausnahme bildet der Granitabbau im Vorranggebiet GR 6 Tröstau-West, der nicht unter das Bergrecht fällt und vor allem Verwendung für Bauzwecke findet.

Bedeutende und abbaubare Vorkommen zur Werksteingewinnung befinden sich am Epprechtstein, am Waldstein und an der Kösseine.

Insgesamt werden in der Region 98 ha Vorrang- und 67 ha Vorbehalts­gebiete ausge­wie­sen.

Begründung Begründung

3.1.1.11 Vorranggebiete für Kalkstein/Dolomit

CA 1 Azendorf (Markt Kasendorf, Lkr. Kulmbach
CA 2 Schönfeld (Stadt Hollfeld, Lkr. Bayreuth)
CA 3 Hohenmirsberg-Nord (Stadt Pottenstein, Lkr. Bayreuth)
CA 4 Hohenmirsberg-Süd (Stadt Pottenstein, Lkr. Bayreuth)
CA 5 Azendorf-Ost (Markt Kasendorf, Lkr. Kulmbach)

Kalkstein und Dolomit werden im Bereich der westlichen Ausläufer des Fränkischen Jura in den Nahbereichen Kasendorf, Hollfeld und Pottenstein abgebaut.

Die anstehenden Werkkalke und teilweise dolomitisierten Massenkalke werden überwiegend zu Schotter und Split verarbeitet und finden in der Bauwirtschaft Verwendung. Zunehmend finden die Kalke und Dolomite der Region aber auch als Spezialrohstoffe für die Herstellung hochwertiger Produkte wie Verputzmittel, Dünge- und Zuckerkalk sowie in der Glasindustrie Verwendung.

Zur Aufrechterhaltung der Rohstoffversorgung in der Region werden 186 ha als Vorrangebiete ausgewiesen.

Begründung Begründung

3.1.1.12 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Sandstein

Vorranggebiete:

SS 1 Forkendorf-Süd (Stadt Bayreuth und Gemeinde Gesees, Lkr. Bayreuth)
SS 2 Bocksrück (Gemeinde Haag, Lkr. Bay­reuth)
SS 3 Neumühle (Stadt Creußen, Lkr. Bayreuth)
SS 4 Pechgraben-Nord (Gemeinde Neudrossenfeld, Lkr. Kulmbach)
SS 6 Neumühle-Ost (Stadt Creußen, Lkr. Bayreuth)

Vorbehaltsgebiete:

SS 5 Dörnhof (Stadt Bayreuth)
SS 7 Heidelmühle (Gemeinde Neudrossenfeld, Lkr. Kulmbach)
SS 8 Pechgraben-Süd (Gemeinde Neudrossenfeld, Lkr. Kulmbach)
SS 9 Heinersgrund (Gemeinde Bindlach, Lkr. Bayreuth)
SS 10 Forkendorf-Nord (Stadt Bayreuth)
SS 11 Forkendorf-Süd (Gemeinde Gesees, Lkr. Bay­reuth und Stadt Bayreuth)
SS 12 Dörnhof (gemeindefreies Gebiet, Lkr. Bayreuth)

Abbauwürdige Mürbsandstein-Vorkommen sind im Mittleren und Unteren Bunt­sandstein und in den Rhät-Lias-Übergangsschichten des Oberen Keupers in den Mittelbereichen Bayreuth und Kulmbach mit Mächtigkeiten von zum Teil über 20 m vor­han­den. Der aufbereitete Sandstein wird hauptsächlich in der Bauwirtschaft ver­wen­det.

Besondere Bedeutung besitzt der Abbau von Sandstein in der Region vor allem deshalb, weil nur wenige und ge­ringmächtige quartäre Lagerstätten in den Talauen vorhanden sind und der Be­darf deshalb durch Sandstein gedeckt werden muss.

Das Vorbehaltsgebiet SS 7 Heidelmühle liegt im Einzugsgebiet der Tiefbrunnen I und II Lindau. Bei künftigen Abbauplanungen muss eine enge Abstimmung mit den Belangen der Wasserwirtschaft erfolgen und insbesondere auf eine Restüberdeckung des Grundwasser geachtet werden.

Zur Entlastung des Ortsteils Unternschreez der Gemeinde Haag sollte im Rahmen der mittelfristigen Abbauplanung im Vorranggebiet SS 2 Bocksrück die Möglichkeit des Sandabtransportes nach Osten in Richtung der Bundesstraße 2 eingehend geprüft werden.

Insgesamt werden in der Region 189 ha Vorranggebiete und 170 ha Vorbehalts­gebiete ausge­wie­sen.

Begründung Begründung

3.1.1.13 Vorranggebiet für Sand und Kies

SD/KS 1 Schwarzach b. Kulmbach (Gemeinde Mainleus, Lkr. Kulmbach)
SD/KS 2 Mainleus-Südost (Gemeinde Mainleus, Lkr. Kulmbach)

Sand und Kies sind nach dem heutigen Stand der Technik als Rohstoffe beson­ders für die Bauwirtschaft unentbehrlich. Sie werden in unterschiedlichsten Indu­striezweigen sowie im Betonbau teils in sehr großen Mengen und unter­schiedlicher Qualität benötigt. Größere Sand- und Kieslagerstätten sind in der Region nur im Maintal in den Nahbereich von Mainleus vorhanden.

Insgesamt werden in der Region 182 ha Vorranggebiete ausgewiesen.

Begründung Begründung

3.1.1.14 Vorbehaltsgebiet für Gips/Anhydrit

GI 1 Rugendorf (Gemeinde Rugendorf, Lkr. Kulmbach)
GI 2 Erdelberg (Markt Weidenberg, Lkr. Bayreuth)
GI 3 Weidenberg-West (Markt Weidenberg und Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth)

Gips und Anhydrit werden in großen Mengen als Rohstoff von der Bauindustrie benötigt, finden aber auch in der Düngemittel, Farben- und Porzellanindustrie Verwendung. Die im Regionalplan dargestellten Vorbehaltsgebiete in den Mittelbereichen von Bayreuth und Kulmbach haben eine Fläche von 516 ha und wurden vom Bayerischen Geologischen Landesamt durch Bohrungen erkundet.

Begründung Begründung

3.1.2 Rohstoffgewinnung

Begründung Begründung

3.1.2.1

Der Abbau soll auf die in Karte 2 “Siedlung und Versorgung” ausgewiesenen Vor­-rang- und Vorbehaltsgebiete konzentriert werden.

Als standortgebundene, flächenbeanspruchende und -verändernde Nutzung wirkt sich die Gewinnung von Bodenschätzen besonders auf land- und forstwirtschaftli­che sowie ökologisch bedeutsame Flächen aus. Insbesondere durch den flächen­intensiven Abbau von Sand und Kies in den Talauen des Mains, in denen auch Entwicklungsachsen von überregionaler Bedeutung verlaufen, wur­den dadurch das ursprüngliche Landschaftsbild und die ökologischen Verhältnisse erheblich beeinflusst.

Immer deutlicher zeichnen sich in den letzten Jahre Kon­flikte zwischen der Roh­stoffgewinnung und der Wasserwirtschaft ab, während Kon­flikte mit Be­langen des Siedlungswesens und des Verkehrs nur in Einzelfällen festzustellen sind.

Durch die Ausweisung von Vorranggebieten für die Rohstoffgewinnung sollen Nutzungskonflikte soweit möglich beseitigt oder vermieden und gleichzeitig der längerfristige Rohstoffbedarf gesichert werden. Eine Zersplitterung der Gewin­nung durch oftmals kleine Abbaustellen und eine un­geordnete Inanspruchnahme des Raumes widersprechen den Erfordernissen von Raumordnung und Landes­pla­nung, sind aber auch aus geologisch-lagerstätten­kundlicher Sicht wegen der Ver­schwendung von Bodenschätzen nicht vertretbar. Der Abbau von Boden­schätzen soll deshalb nach Möglichkeit auf die im Regionalplan ausgewiesenen Vor­rang­gebiete und Vorbehaltsgebiete konzentriert werden. In besonders begründeten Ausnahmefällen ist jedoch die Ge­winnung von Bodenschätzen auch außerhalb der ausgewiesenen Vor­rang- und Vorbehaltsgebiete nicht prinzipiell untersagt.

Begründung Begründung

3.1.2.2

Bei Erweiterungen außerhalb der ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsge­biete soll auf eine landschaftspflegerische Ausgestaltung und Rekultivie­rung der gesamten Abbaustätte hin­gewirkt werden.

Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Gewinnung von Bodenschät­zen erfas­sen nur La­ger­stätten, die einen längerfristigen Abbau erwarten lassen und die mit ande­ren fachlichen Belangen (z.B. Naturschutz, Wasserwirtschaft) auf Verträg­lich­keit ab­gewogen wurden.

Eine weitere Gewinnung von Bo­denschätzen außerhalb der bestehenden Abbau­gebiete in den Vor­ranggebieten soll nicht kategorisch verhindert werden, wenn keine wichtigen fachlichen Gründe dagegen sprechen, da für den Unternehmer zum Teil hohe Investitionskosten für den Bau der Aufbe­reitungsanlagen und Be­triebsgebäude anfallen.

Sofern begründete wirtschaftliche Gesichtspunkte an Standorten außerhalb der im Regionalplan ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete einen Abbau erfor­dern und eine bauwürdige Lagerstätte nachgewiesen ist, sollen zur Sicherstellung eines geordneten Abbaus Abbaupläne und zur zielgerich­teten Rekultivierung landschaftspflegerische Begleitpläne nach Art. 6b BayNatSchG als Grundlage für die raumordnungsmäßige Überprüfung und die Genehmigung erstellt werden.

Bei Erweiterungsvorhaben, die über das ausgewiesene Vorranggebiet hin­ausge­hen, ist jedoch zu klären, ob der Um­fang der Erweiterung oder sonstige Umstände die Durchfüh­rung eines Raumord­nungsverfahrens erforder­lich machen.

Begründung Begründung

3.1.2.3

Bei allen Abbaumaßnahmen soll auf Abbau und Rekultivierung nach einem zeitlichen und räumlichen Gesamtkonzept sowie auf einen voll­ständigen Ab­bau bis zur größtmöglichen Abbautiefe und -fläche und eine schnellstmögliche Rekultivierung hinge­wirkt werden.

Bei Abbauvorhaben soll im Rahmen eines sparsamen Umgangs mit Bodenschät­zen ein möglichst vollständiger flächen- und tiefenmäßiger Abbau der im Regio­nalplan ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete angestrebt werden.

Schon bei der Planung von Abbauvorhaben sollen Nachfolgenutzungskonzepte erarbeitet werden, die sich an den im Ziel genannten Vorgaben orientieren. Fein­abstimmungen sind mit den entsprechenden Fachplanungsträgern vorzunehmen und entsprechend deren Empfehlungen umzusetzen. Dies gilt insbeson­dere für eine geplante Renaturierung abgebauter Gebiete, die zu Biotopen entwickelt wer­den sollen.

Begründung Begründung

3.1.3 Nachfolgenutzung

Die abgebauten Flächen sollen, wo dies sinnvoll und mit vertretbarem Aufwand realisierbar ist, wieder der vorherigen Nutzung zugeführt und entsprechend rekultiviert werden. Sofern dies nicht möglich ist, soll auf eine Nachfolgenutzung mit deutlicher räumlicher Trennung entsprechend folgender Tabelle hingewirkt werden:

Vorranggebiete Landwirtschaft Forstwirtschaft Ökologische Ausgleichsfläche / Biotop Sportfischerei Erholung
BK 1 X X
ÖS 1 X X
FA 1 X
FA 2 X
KA 1a,b X
SF 1 X X
TO 1 X X
TO 2 X X X
TO 3 X X
TK 1 X
TK 2 X
Db 1 X
Db 2 X
Db 3 X X
Db 4 X X
Db 5 X X
Db 6a, b X X
Db 7 X X
Db 8 X X
Db 9 X X
GR 1 X X
GR 2a,b X X
GR 3 X X
GR 4 X
GR 5 X X
GR 6 X
GR 7 X X
CA 1 X
CA 2 X
CA 3 X X
CA 4 X
CA 5 X
SS 1 X X
SS 2 X X
SS 3 X X
SS 4 X
SS 6 X
SD/KS 1 X X
SD/KS 2 X X X

 

 

Für die Vorbehaltsgebiete werden folgende Nachfolgenutzungen festgesetzt:

Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft Forstwirtschaft Ökologische Ausgleichsfläche / Biotop Sportfischerei Erholung
BK 2a,b X
ÖS 2 X
BA 1 X
TO 4a,b X
TO 5 X
TO 7 X
DB 12 X
GR 8 X X
SS 7 X X
SS 8 X
SS 10 X X
SS 12 X
Gl 3 X

Für die Gewinnung von Bodenschätzen werden in der Region ausschließlich land- und forstwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen. Soweit dies mög­lich und ökologisch oder hydrologisch vertretbar ist, sollen diese Flächen wieder ihrer ur­sprünglichen Nutzung zugeführt werden.

Wegen der Beschaffenheit und Menge des Auffüllungsmaterials oder der Priorität an­derer Nutzungen können und sollen nicht alle Abbaugebiete wiederverfüllt und ihrer ursprünglichen land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden. Deshalb sind für die Vorranggebiete Folgenutzungen vorgesehen, die in hohem Maße ökologische Belange berücksichtigen. Ehemalige Abbaugebiete können wertvolle Rückzugsgebiete für bedrohte Tier- und Pflanzenarten oder Trittsteine im Sinne eines Biotopverbundsystems sein.

Baggerseen eignen sich gut für die Freizeit- und Erholungsnutzung. Dabei ist je­doch darauf zu achten, dass diese Gebiete eine günstige Lage zu den Siedlungs­schwerpunkten haben und verkehrstechnisch gut erreichbar sind. Dies dient insbesondere der Schonung anderer Bagger­seen, deren Nachfolgenutzung als ökologische Ausgleichsflächen bzw. Biotop oder die Sportfischerei vorgesehen ist.

Abbauflächen, die für eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung rekultiviert wer­den sollen, müssen in vielen Fällen wiederverfüllt werden, um den Bewirtschaf­tungsanforderungen ent­sprechende Flächen zu erhalten. Dabei bietet sich an, diese Flächen für die Ablagerung von Bauschutt und Erdaushub heranzuziehen, sofern damit keine Gefährdung von Grund- und Oberflächenwasser verbunden ist. Bei landwirtschaftlicher Folgenutzung sind außerdem be­stimmte Qualitätsan­forde­rungen an das Auffüllmaterial und die Mächtigkeit des aufzubauenden Ober- und Unterbodens einschließlich der Krume zu stellen. Vor einer Auffüllung sollten des­halb das zuständige Amt für Landwirtschaft und Bodenkultur und das zustän­dige Was­serwirtschaftsamt zur Beratung, bei forstwirtschaftlicher Folgenutzung das zuständige Forst­amt herangezogen werden.

Bei den in Ziel B IV 3.1.3 tabellarisch zusammengestellten Nachfolgenutzun­gen für die in Karte 2 “Siedlung und Versorgung” ausgewiesenen Vorrang­gebiete sind bei ausreichender Größe eines Vorranggebietes auch mehrere Nachfolgenutzun­gen möglich, die aber untereinander verträglich sind. Auf ein mögliches Miteinan­der soll schon bei der Abbauplanung Rücksicht ge­nommen werden.

Vorbehaltsgebiete für Bodenschätze dürfen sich mit landschaftlichen Vorbehaltsgebiete nur dann überlagern, wenn der Abbau zu keinen erkennbaren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft führt. In diesen Fällen müssen für Vorbehaltsgebiete zur Gewinnung von Bodenschätzen zwingend Nachfolgenutzungen im Regionalplan festgesetzt werden, und zwar derart, dass sie mit dem Zweck der Ausweisung des Gebietes als landschaftliches Vorbehaltsgebiet vereinbar sind (“ökologische Ausgleichsfläche/Biotop”). Bei den betroffenen Vorbehaltsgebieten ist dies der Fall.

Begründung Begründung

3.2 Industrie

Begründung Begründung

3.2.1

Die mittelständische Betriebsgrößenstruktur der Industrie soll erhalten, die Branchenstruktur verbreitert und ergänzt werden. Der Zugang der Industriebetriebe zur technologischen Entwicklung soll weiter verbessert werden; insbesondere soll auf diesem Gebiet eine verstärkte Zusammenarbeit mit Betrieben und wissenschaftlichen Einrichtungen an Hochschulen in Thüringen, Sachsen und der Tschechischen Republik angestrebt werden.

Die Bodenschätze der Region sollen für eine langfristige regionale und soweit möglich überregionale Rohstoffversorgung erkundet, gesichert und bedarfsorientiert erschlossen werden. Auf eine sparsame Verwendung soll hingewirkt werden. Auf die Substitution von Kies durch gebrochenen Naturstein soll verstärkt hingewirkt werden.

Die industrielle Branchenstruktur ist aus Tabelle 2 ersichtlich.

Der Anteil der Beschäftigten in den Verbrauchsgüterindustrien ist bemerkenswert hoch. 1982 arbeitete in der Region fast jeder zweite Beschäftigte in diesem Bereich, dagegen in Bayern nur jeder dritte. In wichtigen Zweigen müssen noch mehr Arbeitsplätze für Fachkräfte geschaffen werden. Dies gilt besonders für die Mittelbereiche Hof, Münchberg und Selb, in denen die Verbrauchsgüterbranchen zirka 70 Prozent aller Arbeitsplätze im produzierenden Gewerbe stellen. In den Mittelbereichen Hof und Münchberg überwiegen dabei die Textil- und Bekleidungsindustrie, im Mittelbereich Selb die feinkeramische und die Glasindustrie. Auch in den anderen Mittelbereichen der Region prägen einzelne Branchen die Beschäftigungsstruktur. Jeden vierten industriellen Arbeitsplatz stellt in den Mittelbereichen Bayreuth und Pegnitz die Textil- und Bekleidungsindustrie, die auch im Mittelbereich Kulmbach dominiert, wo jeder dritte Industriebeschäftige in diesem Bereich arbeitet. Im Mittelbereich Marktredwitz/Wunsiedel ist jeder zweite Beschäftigte im Bereich Feinkeramik und Glas tätig. Die Bemühungen, zu einer weiteren Auffächerung der Branchenstruktur zu gelangen, müssen verstärkt werden. Dies könnte dazu beitragen, dass die industriellen Arbeitsplätze in der Region durch konjunkturelle Schwankungen geringer als bisher beeinflusst werden.

Besonders mittelständische Betriebe sind oft nicht in der Lage, neue Möglichkeiten, die sich aus wissenschaftlichen Forschungen ergeben, für ihre Zwecke zu erkennen und anzuwenden. Um für diese Betriebe den Zugang zur technologischen Entwicklung zu erleichtern, wurde an der Universität Bayreuth eine Kontaktstelle für Forschungs- und Technologietransfer eingerichtet. Auch das Ostbayerische Technologie-Transfer-Institut e. V. (OTTI), Regensburg, eine Einrichtung, die maßgeblich von den ostbayerischen Wirtschaftskammern getragen wird, sowie die Landesgewerbeanstalt Hof fördern die Kontakte zwischen Industriebetrieben und Wissenschaft. Eine weitere Intensivierung und Koordinierung dieser Bemühungen konnte durch die Gründung des Arbeitskreises “Technologieforum Oberfranken” erreicht werden, in dem die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammer für Oberfranken, die Universitäten Bayreuth und Bamberg, die Fachhochschule Coburg, das Ostbayerische Technologie-Transfer-Institut, die Landesgewerbeanstalt, das Rationalisierungskuratorium der deutschen Wirtschaft und die Regierung von Oberfranken zusammenwirken. Eine Zusammenarbeit mit der Interessengemeinschaft “Forschungs- und Technologie-Transfer Thüringen” und mit Hochschulen in Thüringen und Sachsen soll mit dazu beitragen, einerseits das dortige Potential an technischem Know-how für die Wirtschaft der Region nutzbar zu machen, andererseits beim Aufbau einer mittelständischen Industrie in Thüringen und Sachsen mitzuwirken. Eine entsprechende Kooperation sollte auch mit Betrieben und wissenschaftlichen Einrichtungen an grenznahen Hochschulen in der Tschechischen Republik angestrebt werden.

Zur Verbesserung der Informationsversorgung der Wirtschaft wurde bei der Landesgewerbeanstalt in Hof eine Normenauslegestelle eingerichtet; dort können sich die oberfränkischen Unternehmen sowie Betriebe aus Sachsen und Thüringen über den aktuellen Stand der deutschen, europäischen und z.T. auch der internationalen Normung informieren.

Begründung Begründung

3.2.2

Die Voraussetzungen für die Ansiedlung von Industriebetrieben sollen vor allem in den zentralen Orten und in den Gemeinden im Verlauf der Entwicklungsachsen geschaffen werden, denen regionalplanerische Funktionen im Bereich der gewerblichen Entwicklung zugewiesen werden.

Nach dem Landesentwicklungsprogramm sollen Industrie- und Gewerbegebiete bevorzugt in zentralen Orten und in den dafür vorgesehenen Gemeinden, vor allem im Verlauf von Entwicklungsachsen, ausgewiesen werden. Bestehende ausbaufähige Standorte sollen dadurch jedoch nicht beeinträchtigt werden.

Die Bemühungen um eine ausgewogene lndustriestruktur unter Berücksichtigung der Belastbarkeit des Raumes machen es notwendig, Flächenplanungen mit der angestrebten wirtschaftlichen Entwicklung abzustimmen. Für die Gemeinden ist es nicht zuletzt eine Frage der Wirtschaftlichkeit, Standorte für Industriebetriebe vorzuhalten, an denen die speziellen Anforderungen mit vertretbarem Aufwand erfüllt werden können.

Begründung Begründung

3.3 Handwerk

Begründung Begründung

3.3.1

Die Handwerksbetriebe sollen in allen Teilräumen der Region eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung und der gewerblichen Wirtschaft mit Waren und Dienstleistungen bieten und vielfältige Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten bereitstellen.

Insbesondere soll darauf hingewirkt werden, dass

  • die Leistungskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Handwerksbetriebe durch Rationalisierung, Modernisierung und Anpassung an die wirtschaftliche und technische Entwicklung weiter gestärkt werden;
  • die Existenzgründung von Nachwuchskräften unterstützt wird;
  • der betriebswirtschaftliche und technische Beratungsdienst weiter ausgebaut wird;
  • der Zugang zur technologischen Entwicklung verbessert wird;
  • die zwischenbetriebliche Zusammenarbeit und die Tätigkeit des Handwerks als wichtiger Zulieferer der Industrie gestärkt werden;
  • die Aus- und Fortbildung, insbesondere in den handwerklichen Ausbildungsstätten in den Oberzentren Bayreuth und Hof sowie im Mittelzentrum Selb, der Entwicklung angepasst werden.

Das Handwerk in der Region erbringt bereits bisher einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft. Strukturwandlungen ergeben sich vor allem durch die Konzentration der Betriebe. So stieg die Zahl der Handwerksbetriebe in der Region zwischen 1984 und 1993 von 5.839 auf 5.852, während die Beschäftigtenzahl von 42.050 auf 43.750 im Jahr 1993 zunahm. Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten je Betrieb stieg von 7,2 im Jahr 1984 auf 7,5 im Jahr 1993. Um 14,6 Prozent nahm die Zahl der Auszubildenden von 6.141 auf 5.245 im Jahr 1993 ab. Die Umsätze stiegen zwischen 1984 und 1993 von 4,2 auf 6,9 Mrd. DM.

Der Rückgang der Betriebszahlen ist fast ausschließlich strukturell oder persönlich bedingt, z. B. durch

  • die Bildung größerer Betriebseinheiten im Zuge der Rationalisierung,
  • die Abwanderung hauptsächlich des Nachwuchses,
  • den mit zunehmender Grenznähe kostenträchtiger werdenden Absatz von Waren und Leistungen und den Bezug der Rohstoffe und der Halbfertigwaren,
  • die zusätzlichen Kosten, die entstehen, weil Waren überregional abgesetzt werden müssen.

Die weitere Stärkung der betriebswirtschaftlichen Beratungsstellen in den Oberzentren Bayreuth und Hof sowie im Oberzentrum Marktredwitz/Wunsiedel sowie der technischen Beratungsstellen in den Oberzentren Bayreuth und Hof ist für das Handwerk wichtig, weil diese Stellen die Betriebsinhaber in allen betriebswirtschaftlichen und technischen Fragen, u. a. bei Existenzgründungen sowie bei Rationalisierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, unterstützen.

Im möglichen Oberzentrum Kulmbach wurde von der Handwerkskammer für Oberfranken eine EDV-Beratungsstelle und eine Außenstelle der Ostbayerischen Datenverarbeitungsgesellschaft (ODAV) Straubing mit einem eigenen Datenerfassungssystem errichtet. Dadurch wurden wesentliche Voraussetzungen geschaffen, um den Handwerksbetrieben den Zugang zur elektronischen Datenverarbeitung zu öffnen.

Um den neuen Aufgaben zur Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung in der Region gerecht zu werden, wurden Beratungsstellen für die neuen Bundesländer, eine Beratungsstelle für Ost-West-Handel und EU-Binnenmarkt, eine Technologie-Transfer-Beratungsstelle sowie eine Stelle zur Vermittlung von Fachinformationen (Datenbankrecherchen) eingerichtet. Damit sollen die Handwerksbetriebe in der Region Oberfranken-Ost bei ihren Bemühungen, ihre Wettbewerbsposition zu stärken, unterstützt werden.

Seit Jahrzehnten haben sich die branchen- und bezirksmäßig gegliederten Ein- und Verkaufsgesellschaften des Handwerks bewährt. Ihr weiterer Ausbau ist wünschenswert. Darüber hinaus sollte angestrebt werden, den Absatz oberfränkischer Handwerksprodukte durch eigene kooperative Handelsformen zu verstärken.

Durch die Verordnung über die Stufenausbildung in der Bauwirtschaft wird ein erheblicher Teil der Berufsausbildung in den Bauhandwerken überbetrieblich durchgeführt. Deshalb ist eine Erweiterung der Kapazitäten überbetrieblicher Ausbildungsplätze für Bauberufe erforderlich. Auch eine Erweiterung des Angebots an Meisterschulen im Oberzentrum Bayreuth trägt mit dazu bei, die Leistungsfähigkeit der Handwerkswirtschaft in der Region zu erhalten und zu verbessern.

Begründung Begründung

3.3.2

Zur Ansiedlung verbraucherorientierter Handwerksbetriebe sollen verstärkt wohngebietsnahe Gewerbeflächen bereitgestellt werden. Bestehende Handwerksbetriebe sollen durch die Ausweisung von Wohngebieten nicht verdrängt werden. Soweit Betriebsverlagerungen erforderlich sind, sollen geeignete Ersatzflächen bereitgestellt werden. Dabei sollen auch die infrastrukturellen Voraussetzungen geschaffen und ausgebaut werden.

Da die Handwerksbetriebe ihre Leistungen meistens im Nahbereich absetzen, erfordert eine ausreichende örtliche Versorgung eine an der räumlichen Verteilung der Bevölkerung orientierte Verteilung der Betriebsstandorte. Deshalb ist es erforderlich, dass die Gemeinden auch in ihrer Bauleitplanung wohngebietsnahe Gewerbeflächen zur Ansiedlung verbraucherorientierter Handwerksbetriebe ausweisen. In Siedlungsgebieten sind Handwerksbetriebe der örtlichen Grundversorgung auch in unmittelbarer Nähe der Wohnstätten notwendig.

Ortsansässige Handwerksbetriebe sind durch die Ausweisung von Wohngebieten oftmals in ihren Erweiterungsmöglichkeiten eingeschränkt, bisweilen sogar in ihrem Bestand gefährdet. Platzmangel oder Gründe des Umweltschutzes machen es erforderlich, geeignete Flächen für Betriebsverlagerungen oder -erweiterungen bereitzustellen. Die Schaffung bzw. der Ausbau entsprechender infrastruktureller Voraussetzungen (z. B. verkehrliche Anbindung, Ver- und Entsorgung) sind dabei unbedingt erforderlich.

Begründung Begründung

3.4 Handel

Begründung Begründung

3.4.1

In allen Teilen der Region soll auf die Sicherstellung einer ausreichenden Warenversorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft durch den Handel hingewirkt werden.

Nicht in allen Teilen der Region ist sichergestellt, dass die Bevölkerung in zumutbarer Entfernung ausreichend mit Waren versorgt wird.

Insbesondere gibt es Gebiete, in denen die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung mit Waren des kurzfristigen, täglichen Bedarfs, vor allem mit Nahrungs- und Genussmitteln, in stationären Einzelhandelsgeschäften gefährdet erscheint. Es handelt sich insbesondere um Räume nördlich des möglichen Mittelzentrums Helmbrechts, östlich des Unterzentrums Weißenstadt sowie nördlich des Unterzentrums Arzberg. Eine ambulante Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs sollte in unterversorgten Gebieten verstärkt werden.

Begründung Begründung

3.4.2

Der Ausbau der Handelseinrichtungen soll insbesondere zur Stärkung zentraler Orte sowie zur Verbreiterung des Arbeitsplatzangebots beitragen. Die städtebaulichen und infrastrukturellen Voraussetzungen dafür sollen verbessert werden.

Um für die zentralen Orte die Voraussetzungen für eine günstige Siedlungsentwicklung und weitere Verdichtung von Wohn- und Arbeitsstätten zu erreichen, müssen dort die erforderlichen Einrichtungen des Groß- und Einzelhandels erhalten bleiben oder entstehen können. Durch Standortsicherung und Bereitstellung geeigneter Flächen im Rahmen der Bauleitplanung können die städtebaulichen Voraussetzungen für eine Stärkung der Handelseinrichtungen geschaffen werden. Geeignete infrastrukturelle Maßnahmen sollten diese Absichten unterstützen.

Begründung Begründung

3.4.3

Es soll darauf hingewirkt werden, dass eine ausreichende Vielfalt an mittelständischen Handelsbetrieben in der Region erhalten bleibt.

Nach LEP Bayern soll im Interesse einer räumlich ausgewogenen Wirtschafts- und Gesellschaftsstruktur der Bestand einer breiten Schicht leistungsfähiger kleiner und mittlerer Unternehmen gesichert werden. Dieses Ziel erscheint nach der Grenzöffnung besonders im Bereich des Einzelhandels dadurch gefährdet, dass großflächige Einzelhandelsbetriebe, die zumeist nicht mittelständisch strukturiert sind, vor allem Einkaufszentren, SB-Warenhäuser und Fachmärkte ihre Zahl vergrößern und ihre Marktstellung weiter ausbauen.

Es sollte deshalb darauf geachtet werden, dass in allen Teilen der Region die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung, insbesondere mit Waren des kurzfristigen, täglichen Bedarfs (z. B. mit Nahrungs- und Genussmitteln), nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Dies kann u. a. dadurch erreicht werden, dass eine Vielfalt an mittelständischen Handelsbetrieben erhalten bleibt.

Begründung Begründung

3.5 Fremdenverkehrswirtschaft

Begründung Begründung

3.5.1

Auf die Belange des Fremdenverkehrs in der Region soll bei allen raumbedeutsamen Maßnahmen, insbesondere bei der notwendigen Weiterentwicklung des produzierenden Gewerbes in den Fremdenverkehrsgebieten und den angrenzenden Gebieten der Region, Rücksicht genommen werden.

Die Fremdenverkehrswirtschaft ist in den Fremdenverkehrsgebieten der Region eine der wichtigsten wirtschaftlichen Grundlagen. Es besteht die Gefahr, dass sie durch eine Vielzahl raumbedeutsamer Maßnahmen und Nutzungsansprüche zunehmend beeinträchtigt wird. Deshalb müssen gerade in den Fremdenverkehrsgebieten der Region bei allen Planungen die Belange des Fremdenverkehrs und der Erholung in besonderem Maße Berücksichtigung finden.

Betriebe des produzierenden Gewerbes, die sich in diesen Teilen der Region ansiedeln oder erweitern wollen, sollten diese Belange möglichst wenig beeinträchtigen. Überdimensionierte Projekte der Fremdenverkehrswirtschaft sollen nicht verwirklicht werden. Durch die Grenzöffnung ist der Fremdenverkehrswirtschaft der Region in nächster Nachbarschaft weitere Konkurrenz entstanden. Es gilt daher, die raumplanerische Situation in der Region so zu gestalten, dass diesem Gesichtspunkt bestmöglich Rechnung getragen werden kann. Dazu gehört auch die Einbeziehung von Fremdenverkehrs-Merkmalen bei der Beurteilung raumbedeutsamer Maßnahmen, die nicht innerhalb von ausgesprochenen Fremdenverkehrsgebieten liegen.

Begründung Begründung

3.5.2

Der Fremdenverkehr in den Gebieten Fichtelgebirge mit Steinwald, Fränkische Schweiz mit Veldensteiner Forst und Frankenwald soll gesichert und seine Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden. Insbesondere soll angestrebt werden, dass

  • im Fichtelgebirge und im Steinwald die Qualität der gastronomischen Einrichtungen verbessert und die Voraussetzungen für eine längere Aufenthaltsdauer der Gäste geschaffen werden;
  • in der Fränkischen Schweiz mit Veldensteiner Forst auf eine qualitative Verbesserung und Ergänzung der Einrichtungen zur Verlängerung der Sommersaison hingewirkt wird;
  • im Frankenwald Anzahl und Qualität der gastronomischen Einrichtungen verbessert und auf saisonverlängernde Maßnahmen hingewirkt wird.

Die Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung des Fremdenverkehrs müssen die landschaftlichen und klimatischen Gegebenheiten der Region sowie den bisherigen Umfang an Einrichtungen der gewerblichen Fremdenverkehrswirtschaft berücksichtigen. Dabei soll der Fremdenverkehr, insbesondere in den strukturschwachen Räumen der Region, bedarfsorientiert weiterentwickelt werden.

In den Fremdenverkehrsgebieten der Region werden folgende Schwerpunkte angestrebt:

  • Im Fichtelgebirge und in dem zur Region gehörenden Teil des Steinwaldes ist die durchschnittliche Verweildauer der Gäste mit 4,9 Tagen (1982) nicht sehr hoch. Auch wenn man berücksichtigt, dass in diesem Wert einige Großhotels mit Lehrgangsteilnehmern und Busreisegesellschaften enthalten sind, die naturgemäß nur wenige Tage dort verweilen, und dass der Geschäftsreiseverkehr insbesondere im möglichen Oberzentrum Marktredwitz/Wunsiedel und im Mittelzentrum Selb die durchschnittliche Verweildauer senkt, sollte dennoch angestrebt werden, diese zu erhöhen. Eine stärkere Erweiterung der Bettenkapazitäten ist nicht angebracht, da die durchschnittliche Auslastung in den meisten Orten des Fichtelgebirges unter 30 Prozent, im Landesdurchschnitt bei 33 Prozent liegt. Dagegen ist die weitere Qualitätsverbesserung der gastronomischen Betriebe vordringlich. Dies gilt besonders für kleinere und mittlere Beherbergungsbetriebe.

 

Damit wird gleichzeitig ein Beitrag zur Saisonverlängerung geleistet, da modern ausgestattete Fremdenzimmer Gäste auch außerhalb der Saison anziehen. Weitere geeignete          Maßnahmen sind zusätzliche Pauschal- und Sonderangebote in der Vor- und Nachsaison.

  • Insbesondere im Bereich der Fränkischen Schweiz ist der Fremdenverkehr im wesentlichen auf die Sommersaison beschränkt. Die Bettenbelegung ist dort im Durchschnitt während der Wintermonate um zirka 75 Prozent niedriger als im Sommerhalbjahr. Obwohl durch den Naherholungs- und Wochenendverkehr seit Jahren eine Verbesserung der Auslastung erreicht wird, muss versucht werden, eine Verlängerung der Saison zu erreichen. Neben zusätzlichen Sonder- und Pauschalangeboten in der Vor- und Nachsaison könnte auf den Ausbau geeigneter Wintersporteinrichtungen hingewirkt werden. Auch eine weitere Steigerung der Qualität im gastronomischen Bereich bietet sich an.

 

  • Auch im Frankenwald besteht eine Unterversorgung mit gastronomischen Einrichtungen; insbesondere sollte deren Qualität weiter verbessert werden. Von einem weiteren Ausbau der Voraussetzungen für den Wintersport werden ebenfalls günstige Wirkungen auf die Fremdenverkehrswirtschaft ausgehen. Dabei ist jedoch auf die Erhaltung des typischen Landschaftscharakters des Frankenwaldes zu achten. Entscheidend für die bessere Auslastung der vorhandenen Kapazitäten der Fremdenverkehrswirtschaft sind jedoch auch hier saisonverlängernde Maßnahmen.
Begründung Begründung

3.5.3

Das Staatsbad Bad Steben, das Heilbad Bad Alexandersbad und das Kneipp-Heilbad Bad Berneck i. Fichtelgebirge sollen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit weiter gestärkt werden.

Dazu soll neben der Zusammenarbeit der oberfränkischen Bäder untereinander insbesondere auf eine Kooperation mit den Heilbädern in Böhmen, Sachsen und Thüringen sowie mit dem im Aufbau befindlichen Sibyllenbad Neualbenreuth hingewirkt werden.

Dasselbe gilt für die staatlich anerkannten Luftkurorte und Erholungsorte in der Region.

Das Staatsbad Bad Steben, das Heilbad Bad Alexandersbad und das Kneippheilbad Bad Berneck i. Fichtelgebirge sind Schwerpunkte der Fremdenverkehrswirtschaft. Nachdem Erweiterungs- und Ausbaumaßnahmen in diesen Kurorten nahezu abgeschlossen sind, steht die laufende Anpassung an die Erfordernisse des Kurbetriebes im Vordergrund.

Derzeit entsteht unter Federführung der Regierung von Oberfranken ein Entwicklungskonzept für die oberfränkischen Bäder, aus dem sich gemeinsame werbliche Aktivitäten entwickeln sollen. Die früher engen Verbindungen insbesondere von Bad Alexandersbad zu den böhmischen Bädern Karlsbad, Marienbad und Franzensbad sollten wieder aufgenommen und in gegenseitiger Ergänzung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit genutzt werden; dabei sind auch die sächsischen Bäder Bad Brambach und Bad Elster einzubeziehen sowie von den Bädern in Thüringen insbesondere das Moorbad Lobenstein und im Regierungsbezirk Oberpfalz das im Aufbau befindliche Sybillenbad Neualbenreuth.

Eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit ist auch für die staatlich anerkannten Luftkurorte Bischofsgrün, Fichtelberg, Warmensteinach, Pottenstein, Naila, Wirsberg und Waischenfeld sowie für die staatlich anerkannten Erholungsorte Mehlmeisel, Pegnitz, Weidenberg, Geroldsgrün, Zell, Marktschorgast, Stadtsteinach, Nagel, Weißenstadt und Hollfeld erforderlich.

Begründung Begründung

3.5.4

In den Oberzentren, möglichen Oberzentren sowie in den Mittelzentren soll eine Intensivierung des Städtetourismus und des Geschäftsreiseverkehrs angestrebt werden.

Es soll darauf hingewirkt werden, die Einrichtungen zur Veranstaltung von Tagungen und Kongressen zu erweitern und verstärkt zu nutzen sowie insbesondere in den grenznahen Gemeinden der Region weitere Hotelbetriebe gehobener Qualität zu errichten.

Städtetourismus, Geschäftsreiseverkehr sowie Tagungen und Kongresse spielen in der Region eine wesentliche Rolle. Insbesondere die Oberzentren Bayreuth und Hof weisen heute bereits erhebliche Gäste- und Übernachtungszahlen auf.

Einen besonderen Stellenwert nimmt dabei die Festspielstadt Bayreuth ein. Um die sich abzeichnenden Tendenzen der Steigerung des Städtetourismus und des Geschäftsreiseverkehrs sowie von Fortbildungstagungen nach Öffnung der Grenzen und durch die enger werdende Verflechtung Europas nutzen zu können, ist in den Oberzentren, möglichen Oberzentren und Mittelzentren, insbesondere aber in den grenznahen Gemeinden der Region, die Errichtung weiterer Hotelbetriebe gehobener Qualität erforderlich.

Begründung Begründung

3.5.5

Es soll darauf hingewirkt werden, dass der Urlaub auf dem Bauernhof insbesondere in den Fremdenverkehrsgebieten ausgebaut und entwickelt wird.

Der Urlaub auf dem Bauernhof bietet insbesondere für einkommensschwächere und kinderreiche Familien eine wesentliche Ergänzung zum Angebot des Beherbergungsgewerbes. Da in der Region relativ wenig jüngere Gäste ihren Urlaub verbringen, kann durch den Ausbau und die Entwicklung des Urlaubs auf dem Bauernhof auch eine Veränderung der Altersstruktur der Gäste erreicht werden. In der Region stehen genügend Ferienwohnungen und Zimmer mit Nasszellen in geeigneten Bauernhöfen zur Verfügung-, durch verstärkte Werbung könnte eine bessere Auslastung der Betten erreicht werden.

Wie die Erfahrung zeigt, legen auch die Urlauber auf dem Bauernhof Wert auf eine gute fremdenverkehrsbezogene Infrastruktur. Daher konzentriert sich die Entwicklung dieses Fremdenverkehrsbereichs auf die Teile der Region, die, wie die Fremdenverkehrsgebiete, bereits eine entsprechende Ausstattung aufweisen.

Begründung Begründung