Inhalt Teil B – Arbeitsmarkt

1 Arbeitsmarktausgleich

Die Funktionsfähigkeit der Arbeitsmärkte soll nachhaltig gestärkt und verbessert werden. Insbesondere soll

  • auf die Beseitigung von Ungleichgewichten hingewirkt werden.
  • ein Ausgleich nach Möglichkeit innerhalb der Mittelbereiche erfolgen.
  • die Wechselbeziehungen zwischen den Arbeitsmärkten innerhalb der Region und mit benachbarten Arbeitsmärkten, einschließlich der Arbeitsmärkte in Thüringen und Sachsen sowie in der Tschechischen Republik, verstärkt werden.

Ein funktionierender Arbeitsmarkt ist durch einen selbsttätigen Ausgleich zwischen Arbeitskräfteangebot und -nachfrage gekennzeichnet. Der Ausgleich kann jedoch nur stattfinden, wenn innerhalb des regionalen Arbeitsmarkts berufliche Mobilität möglich ist. Dies trägt zur Flexibilität der Arbeitskräfte auch in wirtschaftlichen Krisensituationen bei und erhöht die strukturelle Stabilität des regionalen Arbeitsmarkts. Die Funktionsfähigkeit ist in der Region vor allem in den Mittelbereichen Marktredwitz/Wunsiedel und Münchberg, deren Entwicklung nachhaltig gestärkt werden soll und die ungünstige Altersstrukturen und Abwanderungen aufweisen, eingeschränkt.

Die Struktur dieser Arbeitsmärkte entspricht nicht in ausreichendem Maße den beruflichen Zielen und Fähigkeiten der Erwerbsbevölkerung oder den für die Wirtschaft erforderlichen beruflichen Qualifikationen. Im Norden der Region besteht zudem teilweise eine branchenbedingte Konjunkturanfälligkeit der Beschäftigten. Die nachhaltige Stärkung und Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Arbeitsmärkte wird daher als vorrangige Aufgabe angesehen.

Die Mittelbereiche werden als regionale Arbeitsmärkte abgegrenzt, auf denen der angestrebte und mit Mitteln der Arbeitsmarktpolitik zu beeinflussende Ausgleich erreicht werden sollte. Dadurch werden auch die erforderliche branchenmäßige Auflockerung und qualitative Verbesserung der einzelnen Arbeitsmärkte unterstützt. Der Einsatz des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums findet jedoch seine Grenze am globalen Arbeitsplatzdefizit, das sich nicht allein durch regionale oder landesweite Anstrengungen beheben lässt.

Die Abgrenzung funktionsfähiger regionaler Arbeitsmärkte bedeutet nicht, dass in allen Arbeitsmärkten qualitativ und quantitativ ein vollständiger Ausgleich erreicht wird. Gerade das Vorhandensein verschiedener Wirtschaftsstrukturen innerhalb der Region erfordert verstärkte Beziehungen zwischen den regionalen Arbeitsmärkten, womit auch eine erwünschte Verbreiterung des Arbeitsplatzangebots erreicht werden kann. Dies gilt nach Öffnung der Grenzen auch hinsichtlich der benachbarten Arbeitsmärkte in Thüringen und Sachsen sowie in der Tschechischen Republik.

Begründung Begründung

2 Besondere Zielgruppen und Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik

Begründung Begründung

2.1

Überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit soll durch gezielte Wiedereingliederungsmaßnahmen gesenkt werden. Insbesondere soll auf die Eingliederung von arbeitslosen Jugendlichen, Frauen, älteren Arbeitnehmern, Leistungsgeminderten, Teilzeit- und Langzeitarbeitslosen sowie von Aussiedlern hingewirkt werden.

Die jährlichen Arbeitslosenquoten der Region lagen in den letzten Jahren über dem Landes- und Bundesdurchschnitt. Dabei waren im allgemeinen die Werte in den Mittelbereichen Bayreuth, Kulmbach, Marktredwitz/Wunsiedel und vor allem Pegnitz höher als in den Mittelbereichen Hof, Münchberg und Selb.

Entgegen der sich ab 1983/84 abzeichnenden leichten Entspannung des Arbeitsmarktes bleiben die Arbeitslosenquoten der Region weiterhin sehr hoch. Unter den Arbeitslosen in der Region haben bestimmte Personengruppen relativ hohe Anteile:

Eine besonders ungünstige Arbeitsmarktlage besteht für Jugendliche und junge Erwachsene, vor allem wenn sie keinen Berufsabschluss haben. Mit rund 54 Prozent lag die Frauenarbeitslosigkeit 1983 auf hohem Niveau. Die in der Region überdurchschnittlich hohe Frauenerwerbstätigkeit erfordert die Erschließung entsprechender Beschäftigungsmöglichkeiten. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird oft dadurch herabgesetzt, dass es sich um Frauen aus weniger qualifizierten gewerblichen oder kaufmännischen Berufsgruppen handelt, die in vielen Fällen nur an einer Teilzeitbeschäftigung interessiert sind. Die Teilzeitarbeitslosigkeit spielt in der Region wegen der hohen Frauenerwerbsquote und der Bedeutung der Heimarbeit eine große Rolle.

Besonders schwer zu vermitteln sind ältere Arbeitslose, vor allem wenn sie darüber hinaus noch leistungsgemindert sind. Den Belangen dieser Personengruppen muss deshalb besondere Beachtung geschenkt werden. Durch den starken Zuzug von Aussiedlern ist in der Region ein Potential an Arbeitskräften entstanden, das möglichst rasch in den Arbeitsprozess eingegliedert werden sollte. Dies kann mit dazu beitragen, den in vielen Bereichen bestehenden Arbeitskräftemangel abzubauen, zumal dieser Personenkreis nach entsprechender Umschulung oder Nachqualifizierung häufig auch für anspruchsvollere Tätigkeiten eingesetzt werden kann.

Tabelle 3: Arbeitslosenquoten 1978-1984 (in v. H.)
Gebiet *) 1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984
Mittelbereich Bayreuth 5,6 4,9 5,0 7,1 10,0 11,6 10,5
Mittelbereich Hof 4,4 3,8 3,8 6,2 9,7 11,2 10,9
Mittelbereich Kulmbach 4,8 4,2 4,4 7,1 10,5 12,0 10,9
Mittelbereich Marktredwitz/Wunsiedel 5,6 5,3 5,1 7,0 9,4 11,2 11,8
Mittelbereich Münchberg 4,9 3,8 3,9 6,5 10,0 11,1 10,0
Mittelbereich Pegnitz 6,8 4,9 5,3 8,1 11,5 12,6 11,2
Mittelbereich Selb 4,2 4,2 3,8 5,0 7,9 9,7 9,5
Region 5,1 4,5 4,4 6,7 9,8 11,3 10,8
Bayern 4,2 3,6 3,5 5,1 6,9 8,1 7,8
Bundesgebiet 4,3 3,8 3,8 5,5 7,5 9,1 9,1
*) Die Daten beziehen sich auf die Zuständigkeitsbereiche der Haupt- und Nebenstellen der Arbeitsämter, die weitgehend mit den Mittelbereichen übereinstimmen. Quelle: Eigene Berechnungen nach Daten der Arbeitsmarktverwaltung .

Begründung Begründung

2.2

In den Oberzentren, möglichen Oberzentren und Mittelzentren, aber auch in den Unterzentren der Region sollen verstärkt Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen für Arbeitslose und Ungelernte durchgeführt werden. In allen regionalen Arbeitsmärkten soll die Bereitstellung eines ausreichenden Angebots an betrieblichen und überbetrieblichen Ausbildungsplätzen angestrebt werden.

Eine Verbesserung der regionalen Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsstrukturen setzt u. a. voraus, dass die notwendigen beruflichen Qualifikationen vorhanden sind oder geschaffen werden. Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen tragen dazu bei, diese Voraussetzungen zu erfüllen. In der Region hat jeder zweite Arbeitslose keine abgeschlossene Berufsausbildung. Angeboten werden aber überwiegend Stellen für beruflich Qualifizierte. Fehlende Übereinstimmung des Qualifikationsniveaus ist häufig der Grund für das Scheitern von Vermittlungsbemühungen. Die Bereitstellung ausreichender betrieblicher und überbetrieblicher Ausbildungsplätze ist deshalb erforderlich. Berufliche Bildungsmaßnahmen sind insbesondere für ungelernte Kräfte aus allen Industriezweigen erforderlich, um einen beruflichen Abschluss zu vermitteln, aber auch für Fachkräfte aus gewerblichen Berufen und für Angestellte. Umschulungsmaßnahmen sind für Arbeitnehmer angebracht, die auf absehbare Zeit keine Aussicht haben, im erlernten oder zuletzt ausgeübten Berufsbereich eine Arbeitsstelle zu finden. Dies gilt insbesondere für Bürohilfskräfte, ungelernte Kräfte aus den Industriezweigen mit starkem Beschäftigungsrückgang, für Verkaufsberufe sowie für Arbeitskräfte aus dem Bereich der Land- und Forstwirtschaft. Aussiedler und Arbeitskräfte aus Sachsen und Thüringen, die sich verstärkt in der Region ansiedeln, machen zunehmend mehr Maßnahmen der beruflichen Qualifikation erforderlich. Die Anpassung der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten dieser Personenkreise an die technische Entwicklung und die berufliche Neuorientierung, insbesondere der Arbeitskräfte aus Verwaltungs- und Büroberufen, wird Voraussetzung für die berufliche Eingliederung sein. Der begonnene und sich weiter abzeichnende gravierende Strukturwandel in der Textil- und feinkeramischen Industrie der Region erfordert für die Zukunft erhebliche Anstrengungen zur Um- und Neuqualifizierung der aus diesen Bereichen freigesetzten Arbeitnehmer. Neben der Förderung der beruflichen Bildung können Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zu einem schnelleren Rückgang der Arbeitslosigkeit beitragen. Die Kapazität der in der Region ansässigen Bildungsträger ist in den letzten Jahren erheblich erweitert worden. Eine Erweiterung der Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen erscheint hauptsächlich in den Mittel- und möglichen Oberzentren erforderlich.

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3 Entwicklung der regionalen Arbeitsmärkte

Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, insbesondere Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen, sollen die angestrebte Entwicklung der Wirtschafts- und Sozialstruktur in den regionalen Arbeitsmärkten unterstützen. Sie sollen dazu beitragen,

  • im Mittelbereich Bayreuth die industriell-gewerblichen Arbeitsplätze und die Beschäftigungsmöglichkeiten im tertiären Bereich zu sichern und zu erweitern
  • in den Mittelbereich Hof und Naila im produzierenden Gewerbe die Arbeitsplätze auszubauen, die Branchendifferenzierung fortzuentwickeln und den Dienstleistungssektor zu stärken
  • im Mittelbereich Kulmbach die Arbeitsplatzstruktur zu sichern und auszubauen
  • im Mittelbereich Marktredwitz/Wunsiedel nachhaltig und vordringlich die Branchenstruktur zu verbreitern und den Dienstleistungssektor zu stärken
  • im Mittelbereich Münchberg nachhaltig und vordringlich durch Branchendifferenzierung und qualitative Verbesserungen die Arbeitsplatzstruktur zu stärken
  • im Mittelbereich Pegnitz das Arbeitsplatzangebot zu verbessern, die Eigenständigkeit gegenüber dem großen Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen zu erhöhen und die Arbeitsmarktverflechtungen zur benachbarten Region Oberpfalz-Nord zu sichern
  • im Mittelbereich Selb nachhaltig und vordringlich das Arbeitsplatzangebot und die Branchenstruktur zu verbreitern und den Dienstleistungssektor zu stärken.
Begründung Begründung