Regionalplan

Der Regionalplan ist ein Instrument der Raumordnung und –entwicklung auf regionaler Ebene, das heißt zwischen der Raumordnung des Freistaates Bayern und der kommunalen Bauleitplanung. Er enthält einen Textteil (verbindliche Ziele und abzuwägende Grundsätze) und einen Kartenteil (z.B. Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Bodenschatzabbau, Grünzüge, Trenngrün, Hauptsiedlungsbereiche).

Die Ziele des Regionalplans (zu denen auch die Vorranggebiete gehören) sind verbindliche Vorgaben für die kommunale und öffentliche Planung. Die Grundsätze (auch Vorbehaltsgebiete) müssen abgewogen werden. Der Regionalplan achtet die kommunale Planungshoheit und setzt einen Rahmen für die kommunale Planung.

Die gesetzliche Grundlage des Regionalplans bilden in Bayern insbesondere das Bayerische Landesplanungsgesetz (BayLlG) und das Landesentwicklungsprogramm (LEP).