![]() |
![]() |
|
6.4.4
Ziele für einzelne Teilräume (Karte 4.4)
|
07
Naturraum Obermainisches/ |
A 07.01 Die Steinach- und Schorgastaue zwischen Losau,
Stadtsteinach, Untersteinach, Ludwigschorgast und Neuenmarkt soll
in den Bereichen mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung
von Lebensräumen und ihren Arten erhalten, entwickelt und verbessert werden.
Gebiete mit besonderer Bedeutung
für Lebensräume und deren Arten sollen entwickelt und optimiert werden.
Diese Talbereiche sollten daher vorrangig für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen
im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung herangezogen werden
Die verbuschten, ehemaligen Magerrasen am Krähenhügel sollten durch
gezielte Pflegemaßnahmen erhalten und optimiert werden.
Das Schorgasttal von Wirsberg bis Kauerndorf sollte als Landschaftsschutzgebiet
ausgewiesen werden.
Steinach und Schorgastsenke zeichnen sich noch durch einen hohen Grünlandanteil in den Auebereichen aus. Da in den vergangenen Jahren aber auch hier große Flächen an Feuchtgrünland zugunsten der Ackernutzung umgebrochen wurden, kommt der Rückumwandlung aller Ackerflächen im Bereich der tatsächlichen Überschwemmungsbereiche in extensives Grünland und der Wiederherstellung des ursprünglichen Wasserhaushaltes (Rückbau von Entwässerungsgräben und Drainagen) große Bedeutung zu. Dies dient sowohl der Neuschaffung von Wiesenlebensräumen als auch der Entschärfung der Hochwasserproblematik.
Zu den wertvollsten Lebensräumen in diesem Zielgebiet zählen naturnahe Au-, Bruch- und Feuchtwälder. Vorhandene Bestände sollten durch geeignete wasserbauliche und landschaftspflegerische Maßnahmen erhalten und verbessert werden, zugleich sollten in gestörten Bereichen wieder naturnahe Verhältnisse hergestellt werden. Dies beinhaltet die Verjüngung standortfremder Bestände in Richtung auf eine standortheimische Bestockung.
Als schutzwürdige Arten kommen in der Steinach u. a. Koppe und Bachneunauge vor.
Der Nährstoffeintrag in die Fließgewässer sollte durch die Schaffung von durchgehenden mindestens 5 bis 10 m (Gewässer III. Ordnung) bzw. 20 m breiten Uferrandstreifen (Gewässer II. Ordnung), in denen eine Düngung unterbleibt, reduziert werden. Durch wasserbauliche Maßnahmen wie Uferaufweitungen oder die Neuanlage von Flutmulden soll die Dynamik verbauter Gewässerabschnitte wiederhergestellt werden. Durch Sohlrampen, Sohlrutschen oder die Umgehung von Querbauwerken mit naturnahen Fischaufstiegshilfen (z.B. Umgehungsgerinne) soll die Längsdurchgängigkeit verbessert werden.
Der Krähenhügel stellt den wichtigsten Trockenlebensraum in der naturräumlichen Untereinheit dar. Durch die natürliche Sukzession nimmt die naturschutzfachliche Wertigkeit des ehemaligen Magerrasens ab. Pflegemaßnahmen (z.B. Beweidung, Mahd) sind daher dringend erforderlich.
A 07.02 Die strukturreiche
Malm-Hochfläche der Kirchleuser Platte, der in Teilbereichen eine
hervorragende Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen
und deren Arten zukommt, soll als Teil einer überregionalen Trockenverbundachse
erhalten und optimiert werden.
Hierzu sind besonders die Magerrasenbestände am Kirchleuser Knock sowie
die reich strukturierten Heckenlandschaften aufzuwerten.
Die wertvollsten Bestände sind durch Ausweitung des bestehenden Landschaftsschutzgebietes
bzw. Ausweisung als Geschützter Landschaftsbestandteil naturschutzrechtlich
zu sichern.
Geologisch entspricht dieses Zielgebiet vollständig der Hochfläche der Nördlichen Frankenalb; bei entsprechender Nutzung haben sich hier magere Wiesen und echte Kalkmagerrasen ausgebildet, die in ihrer Artenzusammensetzung denen der Frankenalb entsprechen. In weiten Bereichen ist die Hochfläche allerdings heute intensiv ackerbaulich genutzt, Magerrasen sind auf wenige Reststandorte beschränkt.
Der hohe naturschutzfachliche Wert des Zielgebietes liegt in der großen Dichte an Hecken, die im Verbund mit zahlreichen schmalen Streifen verbuschender Magerrasen, Altgrasbeständen und einigen Feldgehölzen die Fläche gliedern. Die Hecken stocken überwiegend auf Lesesteinriegeln. Wo keine Äcker angrenzen, sind die Hecken von artenreichen Säumen mit Zickzackklee, Bergklee und Bärenschote umgeben.
Auf den artenreichen Magerrasenflächen und Knocks wachsen beispielsweise Kreuzenzian, Hügelmeister, Frühlingssegge, Großes Windröschen, Golddistel, Schopf-Kreuzblume, Kicher-Tragant und stellenweise Wacholder als Beweidungszeiger.
Unter den faunistischen Nachweisen ist neben dem Neuntöter besonders der stark gefährdete Raubwürger bemerkenswert. In der Umgebung des Kirchleuser Knocks wurden allein 14 gefährdete oder potenziell gefährdete Tagfalterarten und acht in Bayern gefährdete oder potenziell gefährdete Schneckenarten nachgewiesen.
Trotzdem belegen die faunistischen Nachweise insgesamt eine verarmte Tierwelt (IVL 1993). Ausreichender Lebensraum für die artenreiche, typische Fauna dieses Lebensraumes kann nur durch langfristige Extensivierung der umgebenden lntensivwiesen geschaffen werden. Neben der Aushagerung des Wirtschaftsgrünlandes ist die kleinflächige Auflassung von Äckern und das teilweise Zulassen der Sukzession sowie die weitgehende Rücknahme der Gehölze auf den süd- und südwestexponierten Hangkanten der Knocks bei Belassung einzelner Kiefernüberhälter anzustreben.
Die Heckenlandschaften lassen sich durch die Schaffung breiter Säume mit mehrjähriger, extensiver Mahd und die Entwicklung von Extensivwiesen und extensiv genutzten Ackerflächen oder -randstreifen aufwerten.
A 07.03 Die strukturreichen
Heckengebiete des Kulmbacher Muschelkalkzuges im Bereich des „Bergfeldes“
bei Stadtsteinach sowie bei Lanzendorf mit hervorragender Bedeutung
sollen als Schwerpunktlebensräume entlang einer überregionalen Verbundachse
erhalten und entwickelt werden. Die wertvollsten Bereiche sollen über
den flächenhaften Aufbau von Trittsteinbiotopen miteinander verknüpft
werden.
Kernbereiche bei Lanzendorf, am Bergfeld und um den Lösauer Berg
sollen als Landschaftsschutzgebiete mit Umbruchsverbot von Grünlandflächen
und Verbot von Erstaufforstungen ausgewiesen werden.
Durch die Aufstellung und Umsetzung von Pflegekonzepten sollen diese Gebiete
gesichert werden. Neben der Pflege der Trockenstandorte ist v. a.
die Pflege der Hecken einzubeziehen. Am Lösauer Berg soll das Pflegekonzept
v. a. für die Magerrasenflächen entwickelt und umgesetzt werden.
Dies beinhaltet die stellenweise Entbuschung bzw. Entfernung von Kiefern
mit anschließender Pflegemahd unter Berücksichtigung von Art. 9 BayWaldG.
Am Bergfeld soll darauf hingewirkt werden, dass ungenehmigte Aufforstungen
entfernt werden und brachgefallene Magerrasen und Extensivwiesen in ein
Nutzungs- oder Pflegekonzept einbezogen werden.
Die Hänge des Kulmbacher Muschelkalkzuges sind an der Südwestseite meist steiler und in charakteristische Terrassen gegliedert. Die Hänge der Nordostflanken dagegen werden ausschließlich vom Oberen oder Hauptmuschelkalk gebildet und weisen keine längsparallelen Terrassen auf. Im allgemeinen sind die Böden fruchtbar genug, um Ackerbau zu ermöglichen.
Zahlreiche hangparallele, mit Hecken bestockte Lesesteinriegel prägten ursprünglich den Höhenzug. Dieses typische Nutzungsbild hat sich in zwei größeren noch nicht flurbereinigten Gebieten erhalten: im so genannten “Bergfeld“ westlich und südwestlich der Stadt Stadtsteinach und an den steileren Hängen südwestlich der Ortschaft Lanzendorf.
Kennzeichnend für beide Teile des Zielgebietes ist die hohe Dichte an Einzelhecken, neben denen kleinflächig Halbtrockenrasen auf Ranken und Rainen vorkommen. Teilweise wird extensives Grünland noch genutzt.
Schutzwürdige Artvorkommen sind Kreuz-Enzian, Fliegenragwurz, Österreichischer Lein, Berg-Lauch und Turm-Gänsekresse. Als Vertreter der Avifauna sind unter anderem Raubwürger, Turteltaube, Dorngrasmücke sowie der Neuntöter zu nennen. Laut Gubitz & Pfeifer (1993) erreicht letztere Art im Bereich des Muschelkalkzuges die höchsten Brutdichten in Nordostoberfranken außerhalb der Frankenalb. Die Durchführung flächendeckender Kartierungen von Heuschrecken und Tagfaltern der Trockenlebensräume steht noch aus.
A 07.04 Im Bereich
um den Patersberg, im Umfeld der Gemeinden Schimmendorf, Danndorf, Veitlahm,
Oberdornlach und Schmeilsdorf, sind die Gebiete mit hervorragender
Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und ihren
Arten zu erhalten, zu entwickeln und zu optimieren.
Die Bereiche mit besonderer Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung
von Lebensräumen und ihren Arten sollten entwickelt und optimiert werden.
Insbesondere in der Umgebung von Danndorf sollte die intensiv genutzte
Kulturlandschaft mit Hecken, Streuobstbeständen, Ranken und Rainen angereichert
werden.
Die Landschaft um den Patersberg ist durch den kleinräumigen Wechsel zwischen vergleichsweise reich strukturierten Offenlandbereichen und Wäldern geprägt. Den vorhandenen Strukturreichtum dieses Zielgebietes gilt es zu erhalten und – wo erforderlich – zu verbessern.
Den Bachläufen kommt als Hauptelementen eines Verbundsystems besondere Bedeutung zu. In den Auebereichen ist die Erhaltung bzw. Ausweitung extensiver Grünlandnutzung und die Wiederherstellung des ursprünglichen Wasserhaushaltes (Rückbau von Entwässerungsgräben und Drainagen) anzustreben.
Der Nährstoffeintrag in die Fließgewässer sollte durch die Schaffung von durchgehenden mindestens 5 bis 10 m (Gewässer III. Ordnung) bzw. 20 m breiten Uferrandstreifen (Gewässer II. Ordnung), in denen eine Düngung unterbleibt, reduziert werden.
A 07.05 Der Kulmbacher Sandsteinrücken zwischen Lehenthal,
Kulmbach und Trebgast soll in den Bereichen mit hervorragender Bedeutung
für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und ihren Arten erhalten,
entwickelt und verbessert werden.
Dies betrifft insbesondere den Lauf der Dobrach und die von Laubwald bestockten
Täler, Steilhänge und Hochflächen östlich der Stadt Kulmbach.
Die Bereiche mit besonderer Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung
von Lebensräumen und ihren Arten sollen entwickelt und verbessert werden.
Die Wälder des Kulmbacher Sandsteinrückens weisen in Teilbereichen einen hohen Laub- und Mischwaldanteil auf. Vorhandene Nadelholzbestände (Fichten) an Fließ- und Stillgewässern sollten langfristig zu standortheimischen Laub- und Mischwäldern (Erlen) entwickelt werden, um ihre Lebensraumqualität zu verbessern.
Der Bachlauf der Dobrach stellt das strukturell besterhaltene Fließgewässer der naturräumlichen Untereinheit dar. Zur Unterstützung der hier noch vorhandenen Bestände von Koppe und Bachneunauge sind Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung der natürlichen Gewässerdynamik und Sedimentstruktur im gesamten Verlauf anzustreben.
Die Niedermoorstandorte dieses Zielgebietes sollten durch den Verzicht auf Entwässerung, Düngung und Umbruch erhalten und durch die Anlage breiter Pufferflächen aufgewertet werden. Im Wald ist eine Bestockung dieser Pufferzonen mit reinen Laubholzbestände anzustreben, in der landwirtschaftlichen Flur sollte extensive Grünlandnutzung erfolgen.
Mageren Waldsäumen kommt durch ihre Verbundfunktion große Bedeutung zu, die durch eine gelegentliche, nicht jährliche Mahd und die Verbreiterung auf mindestens 2 bis 5 Meter gefördert werden kann.
Mit den Kasematten der Plassenburg (NATURA 2000 Gebiet 5733.303) beherbergt dieses Zielgebiet ein landesweit bedeutsames Fledermausquartier, in dem alljährlich u. a. eine vergleichsweise große Anzahl von Mopsfledermäusen (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie 92/43/EWG) überwintert. Diese Vorkommen sollten sowohl bei der touristischen Nutzung der Festungsanlage als auch bei erforderlichen Sanierungsmaßnahmen Berücksichtigung finden. Die laubholzreichen Wälder an den Hangstufen des Sandsteinrückens östlich von Kulmbach und in Abschnitten des Tals des Weißen Mains stellen in diesem Gebiet die bedeutensten Nahrungshabitate dieser Fledermauspopulationen dar.
A 07.06 Im Tal des Weißen Mains zwischen Bad Berneck und
Kulmbach sollen die Bereiche mit hervorragender Bedeutung für die
Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten erhalten, entwickelt
und verbessert werden.
Im Teillebensraum Blumenau sollten die Pflege- und Extensivierungsmaßnahmen
fortgesetzt, ausgedehnt und weiter optimiert werden.
In Überschwemmungsbereichen sollten Ackerflächen wieder in Grünland zurückgeführt
werden. Die Bereiche mit besonderer Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung
von Lebensräumen und ihren Arten sollen entwickelt und verbessert werden.
Sie sollten daher vorrangig für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen
im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung herangezogen werden.
Das Tal des Weißen Maines sollte von Bad Berneck bis zum Anschluss an
das geplante LSG Schorgasttal als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen
werden.
Dem Weißen Main kommt zwischen dem Verlassen des Fichtelgebirges und der Stadt Kulmbach eine große Bedeutung als Verbundstruktur für Fließgewässerorganismen zu. In diesem Bereich weist er überwiegend die Gewässergüte II (mäßig belastet) auf. Der Fluss beherbergt noch Populationen der bedrohten Fischarten Rutte und Nase.
Durch wasserbauliche Maßnahmen wie Uferaufweitungen oder die Neuanlage von Flutmulden soll die Dynamik verbauter Gewässerabschnitte wiederhergestellt werden. Zudem sollte die Optimierung der Fischaufstiegshilfen an den Querbauwerken angestrebt werden.
Zentrale Fläche des Zielgebietes ist die so genannte Blumenau (NATURA 2000-Gebiet 5935-303) westlich von Bad Berneck. In diesem Bereich wurden 1992 Fluss und Aue renaturiert. Dabei entstanden in der ehemals intensiv bewirtschafteten Aue viele klein strukturierte Stillgewässer, Feuchtwiesen, neue Überflutungsbereiche, extensive Mähwiesen und Weiden.
Das Gebiet weist mittlerweile wieder fast vollständig das typische Artenspektrum einer naturnahen Flussauenlandschaft auf. Schutzwürdige Artvorkommen sind Eisvogel, Wasseramsel, Wasserralle, Bekassine, Braunkehlchen, Kammmolch, Knoblauchkröte, Laubfrosch, Sumpfschrecke, Sumpf-Windelschnecke und Gestreifte Windelschnecke. Unter den Pflanzenarten sei der in Oberfranken vom Aussterben bedrohten Wiesen-Schachtelhalm (Equisetum pratense) genannt.
A 07.07 Im Talbereich
der Trebgast und ihrer Zuflüsse soll die Funktionsfähigkeit der
Auen als Verbundachsen, vorrangig durch Entwicklung von Feuchtlebensräumen
in den Überschwemmungsbereichen und auf den Grünlandstandorten gem. Agrarleitplan
wieder hergestellt und entwickelt werden.
Hierzu sollen die wiesengenutzten Talräume erhalten und u. a. als Wiesenbrüterlebensraum
optimiert werden.
Die Gewässergüte der Trebgast und ihrer Zuflüsse ist durch geeignete Maßnahmen
zu verbessern.
Beim Trebgastgrund handelt es sich um das Tal des „Urmain“. Daher ist das Tal viel großräumiger, als es ein kleiner Bachoberlauf wie die Trebgast zu schaffen vermag. Trotz vielfacher Entwässerungsmaßnahmen werden die bachbegleitenden Bereiche noch als Viehweiden bzw. als Mähwiesen genutzt. Bedeutsame Feuchtlebensräume bilden daher die Erhaltungs- und Entwicklungsschwerpunkte dieses Zielgebietes und die Kernflächen des zu schaffenden Biotopverbundes.
Als schutzwürdige Artvorkommen unter den Pflanzen sind zu nennen: Torfsegge, Breitblättriges Knabenkraut und Breitblättriges Wollgras.
Der Erhaltung bzw. Ausweitung extensiver Grünlandnutzung und der Wiederherstellung des ursprünglichen Wasserhaushaltes (Rückbau von Entwässerungsgräben und Drainagen) kommt aus naturschutzfachlicher Sicht große Bedeutung zu.
Daher sollten vordringlich die folgenden Maßnahmen umgesetzt werden:
Die Gewässergüte der Trebgast hat sich durch die Inbetriebnahme der neuen Kläranlage für Bindlach und Ramsenthal zwar verbessert, wegen der ungenügenden Verdünnungsverhältnisse liegt aber unterhalb der neuen Kläranlage bei Ramsenthal immer noch eine erhöhte Belastung vor. Der landwirtschaftlich bedingte Nährstoffeintrag in die Fließgewässer und Quellbereiche sollte durch die Schaffung von durchgehenden mindestens 5 bis 10 m (Gewässer III. Ordnung) bzw. 20 m breiten Uferrandstreifen (Gewässer II. Ordnung), in denen eine Düngung unterbleibt, reduziert werden.
Durch wasserbauliche Maßnahmen wie Uferaufweitungen oder die Neuanlage von Flutmulden soll die Dynamik verbauter Gewässerabschnitte wiederhergestellt werden. Durch Sohlrampen, Sohlrutschen oder die Umgehung von Querbauwerken mit naturnahen Fischaufstiegshilfen (z.B. Umgehungsgerinne) soll die Längsdurchgängigkeit verbessert werden.
A 07.08 Die strukturreichen Trockenhänge des Kulmbacher
Muschelkalkzuges im Umfeld der „Ködnitzer Weinleite“ mit hervorragender
Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und ihren
Arten sollen als wichtiges Bindeglied einer überregionalen Verbundachse
für Arten der Trockenlebensräume erhalten und entwickelt werden.
Dies beinhaltet die Umsetzung des Pflegekonzeptes mit dem Ziel der langfristigen
Erhaltung der Funktion als Ausbreitungszentrum für das gesamte Artenspektrum
der Trockenlebensräume.
In den Teilgebieten mit hohem Anteil an Trockenlebensräumen an den
Hängen westlich und östlich von Kauerndorf sowie östlich und südlich von
Trebgast sollen die vorhandenen Trockenlebensräume erhalten und verbessert
werden. Dies beinhaltet die Optimierung der Verbundfunktion entlang von
Waldrändern und -säumen, Ranken, Rainen sowie Hecken und Feldgehölzen.
Als Ködnitzer Weinleite werden die südexponierten, terrassierten Hänge des Unteren, Mittleren und Hauptmuschelkalks im Tal des Weißen Mains zwischen Trebgast und Ködnitz bezeichnet. Der Name leitet sich von der früheren Nutzung der Steilhänge des Hauptmuschelkalks als Weinberge ab, die hier vom 14. bis ins 19. Jahrhundert stattfand. Im Anschluss wurden die Parzellen als Obstgärten, Wiesen und Weiden genutzt und teilweise auch mit Kiefern aufgeforstet. Die auf den Lesesteinriegeln zwischen den Parzellen stockenden Hecken dienten der Brennholzgewinnung. Nach 1965 wurde die Nutzung auf den meisten Flächen aufgegeben, die Parzellen begannen zu verbuschen und zu verbrachen.
Als Pflanzengesellschaften herrschen magere Wiesen und Hecken vor. Durch die häufig wechselnde Nutzungsintensität hat sich eine Vielzahl von Übergängen zwischen Wiesen über Versaumungsstadien zu verbuschenden Saumgesellschaften ausgebildet.
Es finden sich z.B. Kreuz-Enzian, Süßer Tragant, Kicher-Tragant, Hügelmeister, Dost, Dürrwurz, Sichelblättriges Hasenohr. Die auf den senkrecht zur Hangneigung angelegten Lesesteinriegeln stockenden Hecken prägen das Landschaftsbild der Weinleite entscheidend. Die Heckendichte beträgt hier 71 m/ha, andere naturnahe Gebiete erreichen in Oberfranken im allgemeinen gerade die Hälfte dieses Wertes (vgl. Schulze et al. 1984).
Zoologisch ist die Weinleite besser untersucht als der Rest des Kulmbacher Muschelkalkzuges. Bemerkenswert sind die Schmetterlingsfunde (u. a. Großer Fuchs, Kreuzdorn-Zipfelfalter, Akazien-Zipfelfalter, Schwefelvögelchen, Quendel-Ameisenbläuling, Adippe-Permutterfalter). Unter den Gradflüglern sind Warzenbeißer, Goldschrecke und Feldgrille bemerkenswert.
Seit einigen Jahren wird die Ködnitzer Weinleite im Rahmen eines Beweidungskonzepts wieder regelmäßig von einem Wanderschäfer begangen. Durch die weitere Förderung der Schafbeweidung soll die langfristige Erhaltung dieser wertvollen Trockenlebensräume gesichert werden.
Im Zusammenhang mit den potenziell überregional bedeutsamen Randflächen ist die Ködnitzer Weinleite der zentrale flächige Lebensraum für wärmeliebende Wirbellose, die charakteristisch für extensiv genutzte Wiesen und Weiden sind. Als Ausbreitungszentrum für diese Arten innerhalb der überregionalen Verbindungsachse des Kulmbacher Muschelkalkzugs ist das Zielgebiet von zentraler Bedeutung für den Naturschutz im Landkreis Kulmbach und darüber hinaus.
A 07.09 Die Auen
von Rotem Main und Obermain, denen eine hervorragende Bedeutung für
die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und ihren Arten zukommt,
sind als wichtige Verbundachsen der Feuchtgebietsarten, insbesondere in
den Überschwemmungsbereichen, zu erhalten, zu entwickeln und zu optimieren.
Die Aue des Weißen Mains und seiner Nebenbäche ist im stark bebauten
Bereich um die Stadt Kulmbach in ihrer ökologischen Funktion, insbesondere
als Lebensraum gefährdeter Fischarten, zu verbessern.
Die Erhaltung und Optimierung des Strukturreichtums innerhalb landwirtschaftlich
genutzter Flächen ist im Tal des Roten Mains auch außerhalb der
Überschwemmungsbereiche, insbesondere südlich Melkendorf, anzustreben.
Innerhalb des Obermaintals sind die Auengebiete der großen Fließgewässer außerhalb der Städte Kulmbach und Mainleus durch mehr oder weniger regelmäßige Überschwemmungen gekennzeichnet. In diesen Bereichen findet nach wie vor überwiegend Grünlandnutzung statt.
Folgende Faktoren kennzeichnen das hohe naturschutzfachliche Potenzial dieser Auenräume: großflächige, unzerschnittene Grünlandflächen (Weißstorch, Wiesenbrüter), hoher Strukturreichtum an Gräben, Graben begleitenden Hochstaudenfluren und Röhricht, Ersatzlebensräume für Wasser- und Ufervögel, sowie Fischarten der Stillgewässer und Hautflügler in Kiesabbaugebieten.
Von den wiesenbrütenden Vogelarten kommen im Zielgebiet noch Kiebitz und Wiesenpieper vor. Besonders im Bereich zwischen Melkendorf und Mainleus sind weitere naturschutzfachlich wertvolle Feucht- und Fettwiesen vorhanden, die Potenzial als Wiesenbrüterlebensraum bieten. Diese Flächen gehören gleichzeitig zum Nahrungsgebiet des Weißstorchpaares in Melkendorf.
Weitere schutzwürdige Vogelarten sind Schilfrohrsänger, Neuntöter und Braunkehlchen.
Naturschutzfachlich besonders bedeutsam sind die Nachweise des in Bayern vom Aussterben bedrohten Storchschnabel-Bläulings (Eumedonia eumedon). Die Art legt ihre Eier ausschließlich an die Raupenfutterpflanze Sumpfstorchschnabel (Geranium palustre), der sich im Gebiet vor allem in Hochstaudenfluren an Grabenrändern findet. Die höchste Dichte erreicht der Storchschnabel-Bläuling in einem ausgedehnten Wiesengrabensystem zwischen Ober- und Unterzettlitz, dessen Qualität auch durch die hohe Dichte der Sumpfschrecke in naheliegenden Nasswiesen belegt wird. Die Lebensräume des Storchschnabel-Bläulings benötigen eine gezielte Pflege von Hochstaudenfluren durch die selektive Mahd von Brennnesselbeständen.
Die hohe artenschutzfachliche Wertigkeit dieses Zielgebietes wird auch durch das Vorkommen von Schwarzblauem Wiesenknopf-AmeisenbIäuling, Kurzflügeliger Schwertschrecke und Rötlicher Glanzschnecke belegt. Unter den Pflanzen ist u. a. das Breitblättrige Knabenkraut zu nennen.
Der Erhaltung bzw. Ausweitung extensiver Grünlandnutzung und der Wiederherstellung des ursprünglichen Wasserhaushaltes (Rückbau von Entwässerungsgräben und Drainagen) kommt aus naturschutzfachlicher Sicht große Bedeutung zu.
Neben den bereits erwähnten Grünland-, Hochstauden- und Röhrichtflächen sind aus naturschutzfachlicher Sicht die großen Stillgewässer als Folge des Kiesabbaus oder des Aufstaus des Weißen Mains bemerkenswert. Sie stellen Sekundärlebensräume für Lebensgemeinschaften offener Kies- und Sandbänke sowie Steilwände in Gewässernähe zur Verfügung. In diesen Arealen haben Flussregenpfeifer, Flussuferläufer, Uferschwalbe, Eisvogel sowie zahlreiche gefährdete Wildbienen-Arten Rückzugsgebiete gefunden.
A 07.10 Das Areal der südlichen Zuflüsse des Obermains
(u. a. Friesenbach, Aubach) zwischen Buchau und Thurnau soll in den
Bereichen mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung
von Lebensräumen und ihren Arten erhalten, entwickelt und optimiert werden.
Die kleinräumige und reich strukturierte Gliederung der Landschaft soll
erhalten werden. Im Verlauf des Friesenbaches sollte die Erhaltung bzw.
Wiederherstellung einer naturnahen Gewässerdynamik und Sedimentstruktur
angestrebt werden.
Die Bereiche mit besonderer Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung
von Lebensräumen und ihren Arten sollen entwickelt und verbessert werden.
Dieses Zielgebiet ist durch den kleinräumigen Wechsel von Wald und Offenlandbereichen geprägt. Besonders den Bachläufen und den sie begleitenden Auen kommt als vergleichsweise naturnahen Vernetzungsachsen große Bedeutung zu.
Der Friesenbach beherbergt als schutzwürdige Fischarten Koppe und Bachneunauge. Durch wasserbauliche Maßnahmen wie Uferaufweitungen oder die Neuanlage von Flutmulden soll die Dynamik verbauter Gewässerabschnitte wiederhergestellt werden.
Die Erhaltung bzw. Ausweitung extensiver Grünlandnutzung und die Wiederherstellung des ursprünglichen Wasserhaushaltes (Rückbau von Entwässerungsgräben und Drainagen) ist aus naturschutzfachlicher Sicht anzustreben.
Wertgebend ist ebenfalls eine für Bayern einmalige Häufung an Sommerfunden der vom Aussterben bedrohten Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus, Anhang II und IV der FFH-Richtlinie 92/43/EWG). Wochenstubennachweise gelangen in Pross, Peesten und Katschenreuth. Offenbar kommt der landschaftstypische Baustil von Holzscheunen den Quartieransprüchen dieser Spalten bewohnenden Art entgegen. Die Sommernachweise korrespondieren mit dem Nachweis zahlreicher überwinternder Mopsfledermäuse in den Kasematten der nahegelegenen Plassenburg (A 07.05, NATURA 2000-Gebiet 5733-303).
A 07.11 Im Tal des
Roten Mains nördlich von Bayreuth (Heinersreuth, Neudrossenfeld) einschließlich
seiner Nebenflüsse sollen die Bereiche mit hervorragender Bedeutung
für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und ihren Arten erhalten,
entwickelt und optimiert werden. Dies betrifft insbesondere die überregionale
Vernetzungsfunktion des Zielgebietes für die Lebensgemeinschaften von
Fließgewässern und Feuchtwiesenarealen.
Die Bereiche mit besonderer Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung
von Lebensräumen und ihren Arten sollen entwickelt und verbessert werden.
Der Rote Main prägt in diesem Zielgebiet eine weite, noch überwiegend als Grünland genutzte Aue. Abgesehen von Uferbefestigungen und Mühlstauhaltungen kann der Flusslauf als naturnah bezeichnet werden. Die Gewässergüte liegt bei II (mäßig belastet), unmittelbar unterhalb Bayreuth bei II - III (kritisch belastet). Die stark gefährdete Rutte kommt noch mit einem isolierten Vorkommen nördlich Altenplos vor.
Trotz vieler Entwässerungseinrichtungen (Drainagen, Gräben) blieben in der jährlich überschwemmten Aue einige Feuchtwiesen erhalten. Als Kernflächen des Biotopverbundes in der Aue des Roten Mains kommt ihnen große Bedeutung zu. Feuchtgebietstypische Heuschrecken- (z.B. Sumpfschrecke) und Molluskenarten besitzen im Tal des Roten Mains einen Verbreitungsschwerpunkt innerhalb des Obermainischen Hügellandes. Der Storchschnabel-Bläuling (Eumedonia eumedon) kommt mit wenigen Exemplaren vor.
Die wenig eingeschränkten Abflussverhältnisse und die überwiegende Nutzung der Aue als Grünland bieten auch dem Weißstorch noch ausreichende Existenzbedingungen. Das Zielgebiet stellt ein Schwerpunktvorkommen dieser Charakterart grünlandgenutzter Überschwemmungsauen dar. Unter den charakteristischen Wiesenbrüterarten wurden Bekassine und Braunkehlchen nachgewiesen, als weitere schutzwürdige Vogelarten Dorngrasmücke, Rohrweihe und Neuntöter. Die Aue des Roten Mains und die Wiesengebiete der nordöstlich angrenzenden Keuperstufe (z.B. bei Donnersreuth, Wehlitzer Au, beim Igelsweiher) sind nicht nur für die Brutvögel sondern auch für eine Reihe von Durchzüglern von großer Bedeutung.
Unter den Pflanzen ist das Vorkommen der Schachblume (Fritillaria meleagris), sowie von Sumpf-Reitgras, Spitzblütiger Binse und Wasser-Greiskraut bemerkenswert.
Der Erhaltung bzw. Ausweitung extensiver Grünlandnutzung und der Wiederherstellung des ursprünglichen Wasserhaushaltes (Rückbau von Entwässerungsgräben und Drainagen, Erhöhung der Retentionsfähigkeit des Flutmuldennetzes durch Kammerung) kommt aus naturschutzfachlicher Sicht große Bedeutung zu.
Der Nährstoffeintrag in die Fließgewässer sollte durch die Schaffung von durchgehenden mindestens 5 bis 10 m (Gewässer III. Ordnung) bzw. 20 m breiten Uferrandstreifen (Gewässer I. und II. Ordnung), in denen eine Düngung unterbleibt, reduziert werden.
Durch wasserbauliche Maßnahmen wie Uferaufweitungen oder die Neuanlage von Flutmulden soll die Dynamik verbauter Gewässerabschnitte wiederhergestellt werden.
A 07.12 Die Teilbereiche der landesweit bedeutsamen Trockenlebensräume
zwischen Schwingen und Forstlahm mit hervorragender Bedeutung für
die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten sollen
erhalten, entwickelt und optimiert werden. Der Gefährdung dieser Bestandteile
einer überregionalen Trockenverbundachse durch Nutzungsaufgabe und Verbrachung
ist durch geeignete Pflegemaßnahmen entgegenzuwirken.
Die Bereiche mit besonderer Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung
von Lebensräumen und ihren Arten sollen entwickelt und verbessert werden.
Zwischen dem Hohen Berg südöstlich von Schwingen und der Ortschaft Forstlahm steigt der Keuper nach Nordosten hin zum Buntsandstein an. Die Kulmbacher Störung fächert sich hier in eine Vielzahl kleinerer Verwerfungen auf. Entlang der Störungszone wechseln sich schmale Verebnungen mit steileren Kanten ab.
Diese Geländegestalt hat in Verbindung mit den basenreichen, durchlässigen Böden auf Muschelkalk die Herausbildung wertvoller Magerrasen mit zahlreichen hangparallelen Hecken ermöglicht, die in ihrer Gesamtheit hohen naturschutzfachlichen Wert besitzen. Nutzungsbedingt weisen auch einige Hügel im Vorland dieser Störungszone einen teilweise noch hohen Reichtum an Trockenlebensräumen auf, so die Große und Kleine Windwarte westlich von Leuchau und der Herrnberg nördlich von Wickenreuth.
Die naturschutzfachlich wertvollsten und als landesweit bedeutsam eingestuften Trockenlebensräume (StMLU 1997) sind als Geschützter Landschaftsbestandteil “Rauher Berg bei Schwingen“ ausgewiesen.
Der naturschutzfachliche Wert liegt neben der gut ausgeprägten Struktur des Komplexbiotops in der Qualität der faunistischen Nachweise. Unter der Vogelfauna ist z.B. Neuntöter, Dorngrasmücke, Sperlingskauz und Baumfalke zu nennen. Unter den Wirbellosen wurden zahlreiche gefährdete Schnecken-, Heuschrecken-, Hummel-, Wildbienen- und Tagfalterarten (u. a. Streifen-Bläuling (Agrodiaetus damon, RL 1) nachgewiesen.
Insgesamt stellen die Biotope wichtige Reste der traditionellen Kulturlandschaft auf wärmebegünstigten, südexponierten und stellenweise bodentrockenen Standorten dar. Obwohl Flächengröße und Strukturdichte insgesamt geringer sind als in den Kerngebieten des Kulmbacher Muschelkalkzug oder in Teilen der Nördlichen Frankenalb, bietet doch die Klimagunst einigen landesweit bedeutsamen Arten Überlebensmöglichkeiten.
Die Standorte sind in erster Linie durch die Nutzungsauflassung und darauffolgende Verbuschung und Verbrachung bedroht. Die Magerrasenbestände können durch Entbuschung mit folgender extensiver Weidenutzung durch Schafe oder Pflegemahd erhalten und optimiert werden.
A 07.13 Die Feuchtlebensräume im und um das Lindauer Moor,
denen eine hervorragende Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von
Lebensräumen und deren Arten zukommt, sollen erhalten, entwickelt und
optimiert werden.
Insbesondere ist die Erhaltung und Regeneration der Moorflächen, Streu-
und Feuchtwiesen im „Lindauer Moor“ anzustreben. Hierbei kommt der Umsetzung
des vorhandenen Pflegekonzeptes große Bedeutung zu.
Das Lindauer Moor entstand durch die Verlandung eines Sees im Lindauer Kessel. Insgesamt wurde dabei eine Torfdecke von durchschnittlich zwei Metern Mächtigkeit aufgebaut. Ursprünglich stellte der Kernbereich dieser Flächen ein Übergangsmoor dar, das von ausgedehnten Niedermoorflächen mit Röhricht, Au- und Bruchwäldern und heideartiger Vegetation umgeben war.
Durch die Eintiefung und Begradigung der Trebgast und die Flurbereinigung wurde der Grundwasserspiegel im Gebiet dauerhaft abgesenkt und die Nutzung der Niedermoorflächen intensiviert. Dadurch ist der Großteil der Moorvegetation verschwunden. Die wertvollsten Restflächen sind heute als Landschaftsbestandteil “Lindauer Moor“ (NATURA 2000-Gebiet 5935-302) geschützt. In der Umgebung herrscht intensive Grünlandnutzung vor.
Trotz des in den zurückliegenden 50 Jahren erfolgten Verlustes von 59 % der Moorfläche und zahlreicher Pflanzenarten der Roten Liste, sollte dem gesamten Feuchtgebietskomplex um das Lindauer Moor besondere Beachtung geschenkt werden.
So wurden durch Fröhlich (1995) 33 auf der Roten Liste Bayern geführte Gefäßpflanzen- und Moosarten gefunden. Als schutzwürdige faunistische Nachweise sind zu nennen: Bekassine, Braunkehlchen und Wiesenpieper, sowie Storchschnabel-Bläuling und zahlreiche gefährdete Heuschrecken- und Libellenarten.
Fröhlich (1995) hat ein detailliertes Pflegekonzept entwickelt, das als Grundlage der umzusetzenden Pflegemaßnahmen dienen sollte:
A 07.14 Der Heinersreuther und Limmersdorfer Forst, dem eine hervorragende Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten zukommt, soll als ausgedehntes und ungestörtes Waldgebiet hoher naturschutzfachlicher Bedeutung (Leitart Schwarzstorch) erhalten, entwickelt und verbessert werden. Dies beinhaltet
In den Offenlandbereichen ist auf die Erhaltung und Vermehrung kleinräumiger Landschaftsstrukturen (Hecken, Ranken, Raine, Säume) sowie der Magerwiesen und -weiden hinzuwirken.
Im Gebiet stehen großflächig Feuerletten und Rhätsandstein an. Die nährstoffarmen, podsolierten und/oder staunassen Böden ließen ein großflächig zusammenhängendes Waldgebiet bestehen. Neben großen Nadelwaldflächen sind einige Bachtäler mit Auwäldern und wiesengenutzten Lichtungen charakteristisch für das Zielgebiet. Im Westen ist dem Wald eine kleinräumig strukturierte bäuerliche Kulturlandschaft vorgelagert.
Die Bedeutung des Heinersreuther und Limmersdorfer Forstes liegt auch in seiner Größe (ca. 40 qkm) und weitgehenden Ungestörtheit, die das Vorkommen einiger auf solche Waldgebiete spezialisierter Vogelarten ermöglicht. An erster Stelle ist hier der stark gefährdete Schwarzstorch zu nennen, dem die feuchtigkeitsgeprägten Wiesentäler als Nahrungslebensraum dienen. Auerhühner brüteten bis 1950 regelmäßig im Zielgebiet, die letzten Einzeltiere wurden Ende der 80er Jahre beobachtet (Gubitz & Pfeifer 1993).
Das Gebiet wird von einem dichten Gewässernetz durchzogen. Die schluchtartig eingetieften Bachläufe weisen häufig eine hohe Gewässergüte (I bzw. I - II) auf. Die Talräume sind über weite Strecken in einem naturnahen Zustand und besitzen einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Vernässungen. Als repräsentativste Standorte für Lebensgemeinschaften offener Sandsteine (Felsspaltenvegetation, z.B. Trichomanes speciosum, Anhang II der FFH-Richtlinie 92/43/EWG) wurden drei Bachschluchten als NATURA 2000-Gebiete (FFH--Gebiets-Nr. 6034-301; AllMBl Nr. 11/2001) vorgeschlagen.
Als weitere schutzwürdige Artvorkommen sind u. a. Rauhfußkauz, Sperlingskauz, Bachneunauge, Rutte, sowie gefährdete Libellenarten zu nennen. Auch für Amphibien stellen die Gewässer des Zielgebietes einen guten Lebensraum dar. Erlenwälder sind besonders für zahlreiche gefährdete Schneckenarten ein wichtiger Refugiallebensraum. Die Mausohrkolonie in Neustädtlein a. Forst wurde als eine der größten im Obermainischen Hügelland ebenfalls als NATURA 2000-Objekt (FFH-Gebiets-Nr. 5733-302; AllMBl Nr. 11/2001) gemeldet.
Entlang der Fließgewässer sollten durchgehende mindestens 10 m (besser 20 m) breite Gewässerschutzzonen entwickelt werden, in denen die Bäche ihre natürliche Dynamik verstärkt zur Entfaltung bringen können.
A 07.15 Die Teilbereiche
(Sandgruben) der Sandlebensräume bei Pechgraben, denen eine hervorragende
Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren
Arten zukommt, sollten erhalten, entwickelt und optimiert werden.
Die Rekultivierung und Neuausweisung von Abbauflächen sollte im Rahmen
eines landkreisübergreifenden Gesamtkonzeptes auf die Belange des Natur-
und Artenschutzes abgestimmt werden.
Bereiche mit besonderer Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von
Lebensräumen und ihren Arten sollen entwickelt und aufgewertet werden.
Südlich und westlich der Ortschaft Pechgraben umsäumen die Hänge des Feuerlettens ein Plateau aus Rhätsandstein, den Höllberg. Der stark verwitterte Rhätsandstein wird in mehreren Sandgruben großflächig abgebaut. Diesen Abbaustellen kommt auf Grund ihrer reichen faunistischen Ausstattung große artenschutzfachliche Bedeutung zu. Insbesondere aus der Tiergruppe der Hautflügler liegen zahlreiche Nachweise stark gefährdeter und vom Aussterben bedrohter Arten vor. Weiterhin sind gefährdete Laufkäfer, Heuschrecken und Tagfalter nachgewiesen. Als schutzwürdige Amphibienarten sind Kreuz- und Knoblauchkröte zu nennen.
Das Zielgebiet ist zum großen Teil mit Kiefernwäldern bestanden. Auf Lichtungen und vereinzelt in der landwirtschaftlichen Flur haben sich jedoch bodensaure Magerrasen auf sandigem Untergrund erhalten, die im Verbund mit Waldrandstrukturen weitere wertvolle Lebensraumkomplexe bilden, die es zu erhalten und zu entwickeln gilt. Eine mögliche Maßnahme stellt die Extensivierung von Ackerrandstreifen zur Ausbreitung gefährdeter Ackerwildkräuter (z.B. Teesdalia nudicaulis RLB 3, Arnoseris minima RLB 2) dar.
Das Zielgebiet ist durch einige, besonders faunistisch hochwertvolle, durch menschliche Nutzung entstandene Einzellebensräume charakterisiert. Zur langfristigen Sicherung dieser Bestände erscheint vor allem ein Gesamtkonzept zur zukünftigen Regelung des Sandabbaus erforderlich. Neben der Sicherung bestehender Lebensräume in aufgelassenen Gruben sollte die Biotopneuschaffung im Zuge der Erschließung neuer Abbaugebiete angestrebt werden.
A 07.16 Die Kronachsenke
nordöstlich von Bayreuth, zwischen Goldkronach und Bindlach gelegen,
sollte in den kleinräumig vorhandenen Bereichen mit hervorragender Bedeutung
für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und ihren Arten erhalten,
entwickelt und optimiert werden. Dies betrifft die Wiesenbrütergebiete
und die Heckenlandschaften im Umfeld der Ortschaften Benk und Deps.
Bereiche mit besonderer Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von
Lebensräumen und ihren Arten sollten entwickelt und aufgewertet werden.
Die Gewässergüte der Kronach und ihrer Zuflüsse ist durch geeignete Maßnahmen
zu verbessern.
Von Nemmersdorf erstreckt sich eine weite Mulde nach Nordwesten, die über die Kronach zum Weißen Main entwässert. Die Kronach weist gegenwärtig eine Gewässergüte von II (mäßig belastet) bzw. unterhalb der Kläranlage Goldkronach auch II - III (kritisch belastet) auf.
Auf Grund der guten Voraussetzungen für landwirtschaftliche Nutzung ist dieses Gebiet bis auf kleine Auwaldreste und Feldgehölze waldfrei. Auch die ehemals großflächigen Feuchtwiesen sind bis auf bachbegleitende Reste geschrumpft. Sie bilden heute die Kernflächen des innerhalb des Gewässer- und Auennetzes (Kronach, Kuhbach) zu schaffenden Biotopverbundes.
Der Erhaltung bzw. Ausweitung extensiver Grünlandnutzung und der Wiederherstellung des ursprünglichen Wasserhaushaltes (Rückbau von Entwässerungsgräben und Drainagen, Erhöhung der Retentionsfähigkeit) kommt aus naturschutzfachlicher Sicht große Bedeutung zu. Dies verbessert die Habitatqualität für die Lebensgemeinschaften des Feuchtgrünlandes (u. a. Braunkehlchen, Wiesenpieper).
Der Nährstoffeintrag in die Fließgewässer und Quellgebiete sollte durch die Schaffung von durchgehenden mindestens 5 bis 10 m (Gewässer III. Ordnung) bzw. 20 m breiten Uferrandstreifen (Gewässer II. Ordnung), in denen eine Düngung unterbleibt, reduziert werden.
Durch wasserbauliche Maßnahmen wie Uferaufweitungen oder die Neuanlage von Flutmulden soll die Dynamik verbauter Gewässerabschnitte wiederhergestellt werden.
Die ehemals geschlossenen Heckengebiete sind bis auf wenige Reste z.B. bei Benk und bei Deps verschwunden (u. a. Nachweise von Neuntöter, Hohltaube, Turteltaube, Wendehals und Raubwürger). Entsprechend sollte der Vernetzungsgrad dieser noch relativ strukturreichen Hänge durch die Erhaltung und Neupflanzung von Hecken und Obstwiesen sowie die Schaffung von extensiv oder nur periodisch genutzten, mageren Saumzonen an Ranken, Rainen, Wegrändern und Gehölzsäumen erhöht werden.
A 07.17 Die strukturreichen Heckengebiete und Trockenlebensräume
des Bayreuther Muschelkalkzuges mit teilweise hervorragender Bedeutung
für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten sollen
als wichtiges Bindeglied einer überregionalen Verbundachse für Arten der
Trockenlebensräume erhalten und entwickelt werden. Die wertvollsten Bereiche
sollen über den flächenhaften Aufbau von Trittsteinbiotopen miteinander
verknüpft werden.
Im Naturschutzgebiet Weinberg sollen die Pflegemaßnahmen auf der Grundlage
des vorliegenden Pflegekonzepts fortgesetzt und ausgedehnt werden. Die
Einbeziehung der Magerrasen im Bereich des noch bestehenden Standortübungsplatzes
beim Oschenberg in das Naturschutzgebiet Weinberg sollte angestrebt werden.
Für die Muschelkalkhänge nordöstlich von Bayreuth und die reich strukturierte
Kulturlandschaft am Luzen soll ein Entwicklungs- und Pflegekonzept erstellt
und umgesetzt werden.
Die Heckengebiete (z.B. Bindlacher Berg, Leimenberg, Oschenberg, Weinberg,
Kulm) sind durch geeignete Maßnahmen zu sichern und zu optimieren.
Die Muschelkalkgebiete des Obermainischen Hügellandes besitzen noch hochwertige Reliktvorkommen von Mager- und Trockenstandorten, die ihre Entstehung historischen Nutzungsformen zu verdanken haben. Daher drohen sie unter den gegenwärtigen Formen der Landnutzung (Nutzungsintensivierung und Nutzungsaufgabe, Erstaufforstung) zusammen mit einer Vielzahl daran gebundener gefährdeter Arten zu verschwinden.
Als schutzwürdige Artvorkommen sind zu nennen: Neuntöter, Dorngrasmücke, Wendehals, sowie zahlreiche gefährdete Tagfalter- und Heuschreckenarten.
Der Erhaltung und Wiederausdehnung von Halbtrockenrasen, mageren Wiesen und Weiden, von extensiv oder nur periodisch genutzten mageren Saumzonen, von Obstwiesen und aufgelockerten Heckenstrukturen sowie von artenreichen Äckern und Ackerrandstreifen im gesamten Zielgebiet, vorrangig in noch reich strukturierten Teilgebieten, kommt daher naturschutzfachlich große Bedeutung zu. Als eine wichtige Maßnahme zur Pflege und Vernetzung ist die Etablierung und Förderung der Wanderschäferei anzusehen (Entwicklung eines Triftwegesystems).
A 07.18 Im südlichen und westlichen Fichtelgebirgsvorland
um die Ortschaften Nemmersdorf, Weidenberg, Kirchenpingarten und Lienlas,
dem in Teilbereichen eine hervorragende Bedeutung für die Sicherung und
Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten zukommt, soll die Erhaltung,
Entwicklung und Optimierung einer extensiven Kulturlandschaft unter Förderung
kleinräumiger Nutzungsformen angestrebt werden.
Es sollte auf die Erhaltung und Wiederausdehnung von extensiv oder nur
periodisch genutzten, mageren Saumzonen an Ranken, Rainen, Waldrändern,
Wegrändern und Gehölzsäumen als Übergangsbiotopen zwischen den Nutzungsflächen
hingewirkt werden.
Zusätzlich sollten Obstwiesen, Heckenstrukturen und Feldgehölze gepflegt,
angepflanzt und entwickelt werden.
Das Zielgebiet umfasst die klein strukturierte Landschaft im Umfeld der Ortschaften Nemmersdorf, Weidenberg, Kirchenpingarten und Lienlas. Besonders erwähnenswert sind die reich strukturierten Hecken-Rankengebiete zwischen Kirchenpingarten und Lienlas, die Relikte einer alten kleinbäuerlichen Kulturlandschaft darstellen, und die enge Verzahnung zwischen Wald- und Offenlandlebensräumen am buchtenreichen Fichtelgebirgsrand.
Der Entwicklung eines Verbundkorridors mit herabgesetzter Nutzungsintensität als Übergangszone zwischen dem Hohen Fichtelgebirge und der Kulturlandschaft des Fichtelgebirgsvorlandes kommt daher zur Verbesserung des Artenaustausches zwischen den Teillebensräumen große Bedeutung zu.
A 07.19 Das Talsystem
der Warmen Steinach und ihrer Zuflüsse (Ölgrabenbach, Krebsbach, Weißenbach,
Lukasgraben, Kleeleitenbach und Heßlachbach), dem in Teilbereichen
eine hervorragende Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen
und deren Arten zukommt, soll erhalten, entwickelt und optimiert werden.
Die Lebensraumqualität und Biotopfunktion der Bäche entlang naturnaher
Bachabschnitte sollte insbesondere hinsichtlich der Abflussdynamik erhalten
oder verbessert werden.
Die ökologische Durchlässigkeit der Bachläufe und ihrer Auen innerhalb
der Ortschaften soll verbessert werden.
Die Warme Steinach zählt zu den größten Zuflüssen des Roten Mains. Sie entwässert mit ihrem Einzugsgebiet einen zentralen Teil des Hohen Fichtelgebirges und verbindet das Fichtelgebirge mit dem Maingebiet. Das Zielgebiet umfasst die Steinach und ihre überwiegend naturnahen Zuflüsse ab dem Austritt aus dem Hohen Fichtelgebirge. Es greift fingerförmig in das Zielgebiet A 07.18 „Südliches und westliches Fichtelgebirgsvorland“ hinein.
Die Gewässergüte der Warmen Steinach liegt größtenteils
bei II (mäßig belastet), die ihrer z. T. schluchtartig eingetieften Seitenbäche
z. T. noch bei I – II (gering belastet). Unterhalb der überlasteten Kläranlage
ist die Gewässergüte (II – III) noch zu verbessern. Entlang der Fließgewässer
haben sich Feuchtgebiete und Bach begleitende Gehölze erhalten. Dieser
Biotopverbund ist im Bereich der Siedlungen häufig unterbrochen.
Der
Erhaltung bzw. Ausweitung extensiver Grünlandnutzung und der Wiederherstellung
des ursprünglichen Wasserhaushaltes (Rückbau von Entwässerungsgräben und
Drainagen, Erhöhung der Retentionsfähigkeit) in den Bachauen kommt – gerade
auch innerhalb der Ortschaften – aus naturschutzfachlicher Sicht große
Bedeutung zu.
Entlang
der Fließgewässer sollten durchgehende mindestens 10 m (besser 20 m)
breite Gewässerschutzzonen entwickelt werden, in denen die Bäche ihre
natürliche Dynamik verstärkt zur Entfaltung bringen können.
Durch wasserbauliche Maßnahmen wie Uferaufweitungen oder die Neuanlage von Flutmulden soll die Dynamik verbauter Gewässerabschnitte wiederhergestellt werden.
A 07.20 Der Obere Einzugsbereich der Truppach, um die Ortschaften Oberwaiz, Mistelbach und Glashütten, dem eine besondere Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten zukommt, sollte entwickelt und aufgewertet werden. Dies beinhaltet die Erhaltung und Erweiterung des Grünlandanteils, die Anreicherung mit gliedernden Strukturelementen sowie den Schutz der Lebensraumfunktion der Bachoberläufe.
Die landwirtschaftlich intensiv genutzte, waldfreie Landschaft um Mistelgau und Glashütten (Hummelgau) wird noch durch einen hohen Grünlandanteil geprägt. Im Zielgebiet liegen die Quellbäche der Truppach (Eschenbach, Feilbrunnenbach, Kaltenbrunnenbach, Weidesbach).
Als schutzwürdige Artvorkommen sind die Fischarten Bachneunauge, Schneider, Elritze, Koppe, Nase, sowie Edelkrebs, Bachmuschel und Eisvogel zu nennen.
Das Fehlen von Uferstreifen begünstigt Stoffeinträge (Gülle und Agrarchemikalien) aus der direkt angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzung. Für den Schutz der seltenen und gefährdeten Arten ist eine Verbesserung der Gewässergüte in diesen Bachabschnitten anzustreben.
Der Erhaltung bzw. Ausweitung einer extensiven Grünlandnutzung und der Wiederherstellung des ursprünglichen Wasserhaushaltes kommt aus naturschutzfachlicher Sicht große Bedeutung zu. Der Nährstoffeintrag in die Fließgewässer und Quellbereiche sollte durch die Schaffung von durchgehenden mindestens 5 bis 10 m (Gewässer III. Ordnung) bzw. 20 m breiten Uferrandstreifen (Gewässer II. Ordnung), in denen eine Düngung unterbleibt, reduziert werden.
Durch wasserbauliche Maßnahmen, wie Uferaufweitungen oder die Neuanlage von Flutmulden soll die Dynamik verbauter Bachabschnitte wiederhergestellt werden. Durch Sohlrampen, Sohlrutschen oder die Umgehung von Querbauwerken (mit naturnahen Fischaufstiegshilfen, z.B. Umgehungsgerinne) soll die Längsdurchgängigkeit verbessert werden.
A 07.21 Der Mistelbach
und sein Einzugsgebiet (Talbach, Forkendorferbach, Sonnleithen Bach, Hermannsbach,
Salamandertal, Röthelbach, Frauenbach, Theuersbach, Säubach) soll
in den Bereichen mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung
von Lebensräumen und deren Arten erhalten, entwickelt und optimiert werden.
In den Bereichen mit besonderer Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung
von Lebensräumen und deren Arten sollte die Lebensraumfunktion entwickelt
und verbessert werden.
Das bestehende Landschaftsschutzgebiet sollte nach Süden bis Rödensdorf
bzw. Gesees erweitert werden.
Das Zielgebiet entspricht dem Einzugsbereich des Mistelbachs und seiner Nebenbäche. Die Gewässergüte der Mistel wechselt zwischen II und II - III, die einiger Seitenbäche sogar bei I (unbelastet bis sehr gering belastet) bzw. I – II (gering belastet). Entlang der Fließgewässer haben sich Feuchtgebiete und Bach begleitende Gehölze erhalten, die im Bereich der Ortschaften häufig unterbrochen sind. Als schutzwürdige Artvorkommen sind zu nennen: Carex davalliana, C. distans, Dactylorhiza majalis, Fritillaria meleagris.
Das Zielgebiet steht mit dem Roten-Main-System (A 07.22) in Verbindung. Die Aktivierung bzw. Regenerierung des Mistelbachtales als naturnaher Lebensraum bis zum Roten Main stellt deshalb eine wichtige Maßnahme im Biotopverbund der Fließgewässerlebensgemeinschaften dar. Über den Hackers- und den Salamanderbach bestehen zudem günstige Vernetzungsmöglichkeiten zum Einzugsgebiet der Wiesent (vgl. A 07.20).
Der Erhaltung bzw. Ausweitung extensiver Grünlandnutzung und der Wiederherstellung des ursprünglichen Wasserhaushaltes (Rückbau von Entwässerungsgräben und Drainagen, Erhöhung der Retentionsfähigkeit) in den Bachauen kommt – gerade auch innerhalb der Ortschaften – aus naturschutzfachlicher Sicht daher große Bedeutung zu.
Der Nährstoffeintrag in die Fließgewässer und Quellbereiche sollte durch die Schaffung von durchgehenden mindestens 5 bis 10 m (Gewässer III. Ordnung) bzw. 20 m breiten Uferrandstreifen (Gewässer II. Ordnung), in denen eine Düngung unterbleibt, reduziert werden.
Durch wasserbauliche Maßnahmen, wie Uferaufweitungen oder die Neuanlage von Flutmulden soll die Dynamik verbauter Bachabschnitte wiederhergestellt werden. Durch Sohlrampen, Sohlrutschen oder die Umgehung von Querbauwerken (mit naturnahen Fischaufstiegshilfen, z.B. Umgehungsgerinne) soll die Längsdurchgängigkeit verbessert werden. Teiche und Weiher sind in das Verbundsystem der Bachauen einzubeziehen. Dies beinhaltet die Entwicklung naturnaher Verlandungsbereiche und die Ausrichtung der Bewirtschaftung und Pflege auf die Belange des dort möglichen Artenspektrums.
Eine große naturschutzfachliche Bedeutung kommt den Sandabbaugebieten am Buchstein und südöstlich von Forkendorf zu (Kreuzkröte, Kammmolch, zahlreiche Wildbienenarten). Neben der Sicherung bestehender Lebensräume in aufgelassenen Gruben sollte die Biotopneuschaffung im Zuge der Erschließung neuer Abbaugebiete Berücksichtigung finden.
An der Stadtgrenze von Bayreuth zwischen Forkendorf und Unternschreez haben sich kleinräumig strukturierte Relikte der alten Kulturlandschaft erhalten, die es durch die Pflege oder Neuanlage von Ranken, Rainen sowie Streuobstwiesen (Culmberg) zu schützen und zu entwickeln gilt.
A 07.22 Der Rote
Main und sein Einzugsgebiet südlich von Bayreuth (u. a. Ölschnitz,
Lainbach, Almosbach, Würgersbach, Gosenbach, Tännenbach, Schäfergraben,
Pferchbach, Schwarzbach, Metzlersbach Biberswöhrbach, Friedrichsbach,
Sahrmühlbach, Weinleitenbach, Wolfsgraben, Hühnerbach, Schliefgrabenbach),
soll in den Bereichen mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung und
Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten erhalten, entwickelt und
optimiert werden. Dies betrifft insbesondere die Verbundfunktion der Fließgewässer,
den landesweit bedeutsamen Craimoosweiher und
die Zwischenmoorbildungen nördlich von Creußen.
In den Bereichen mit besonderer Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung
von Lebensräumen und deren Arten sollte die Lebensraumfunktion entwickelt
und verbessert werden. Diese Talabschnitte sollten daher vorrangig für
die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung
herangezogen werden.
Das Gewässer- und Talnetz des Roten Mains gehört zum Gerüst des zu schaffenden Biotopverbundes im südlichen Obermainischen Hügelland. Das Flusssystem weist überwiegend die Gewässergüte II (mäßig belastet) und nur stellenweise II - III (kritisch belastet) auf. Einzelne Seitenbäche sind aber noch relativ sauber (Gewässergüte I bzw. I - II).
Das Zielgebiet weist noch wertvolle Restpotenziale an naturnahen Lebensräumen und gefährdeten Arten auf. So ist der Craimoosweiher mit seinen ausgedehnten Verlandungszonen einer der wenigen Großteiche Oberfrankens.
Schutzwürdige Artvorkommen der Flora (Ceratophyllum submersum, Najas minor, Ranunculus lingua, Carex hostiana, C. lasiocarpa, C. diandra, C. pulicaris, Trifolium spadiceum, Pinguicula vulgaris, Triglochin palustre, Nymphaea alba, Sparganium minimum), sowie der Amphibien- (Moorfrosch, Knoblauchkröte, Kreuzkröte, Laubfrosch), Libellen-, Tagfalter- (Eumedonia eumedon, Coenonympha glycerion, Brenthis ino) , Heuschrecken-, Mollusken- und Vogelfauna (z.B. Schwarzhalstaucher, Zwergtaucher; Schwarzstorch, Rauhfußkauz) unterstreichen die Bedeutung dieses Zielgebietes. Die Bäche und Flüsse beherbergen Populationen von Bachneunauge, Koppe, Rutte, Nase, Elritze, Edelkrebs, und Bachmuschel.
Als NATURA 2000-Gebiete (AllMBl Nr. 11/2001) wurden die Ölschnitz südöstlich Bayreuth (FFH 6035-303), das NSG Craimoosweiher (FFH 6135-301) und die Zwischenmoore nördlich von Creußen (FFH 6135-302) gemeldet.
Teiche und Weiher sind in das Verbundsystem der Fließgewässer einzubeziehen. Dies beinhaltet die Entwicklung naturnaher Verlandungsbereiche und die Ausrichtung der Bewirtschaftung und Pflege auf die Belange des dort möglichen Artenspektrums. Für die Zwischenmoorbildungen nördlich von Creußen sollte ein Pflege- und Entwicklungskonzept entwickelt und umgesetzt werden.
Die Artenhilfsmaßnahmen und das Monitoring der Bachmuschel im Lainbach sollte fortgesetzt werden.
Der Erhaltung bzw. Ausweitung extensiver Grünlandnutzung und der Wiederherstellung des ursprünglichen Wasserhaushaltes (Rückbau von Entwässerungsgräben und Drainagen, Erhöhung der Retentionsfähigkeit) in den Bachauen kommt aus naturschutzfachlicher Sicht große Bedeutung zu.
Der Nährstoffeintrag in die Fließgewässer und Quellbereiche sollte durch die Schaffung von durchgehenden mindestens 5 bis 10 m (Gewässer III. Ordnung) bzw. 20 m breiten Uferrandstreifen (Gewässer II. Ordnung), in denen eine Düngung unterbleibt, reduziert werden.
Durch wasserbauliche Maßnahmen wie Uferaufweitungen oder die Neuanlage von Flutmulden soll die Dynamik verbauter Gewässerabschnitte wiederhergestellt werden. Durch Sohlrampen, Sohlrutschen oder die Umgehung von Querbauwerken (mit naturnahen Fischaufstiegshilfen, z.B. Umgehungsgerinne) soll die Längsdurchgängigkeit verbessert werden.
A 07.23 Die Haidenaab-Niederung soll in den Bereichen
mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen
und deren Arten erhalten, entwickelt und optimiert werden.
Dies betrifft die Verbundfunktion der Fließgewässer, die Feuchtlebensräume
in den Talauen der Haidenaab und ihrer Zuflüsse, insbesondere das NSG Haidenaab und Gabellohe sowie die floristisch
wertvollen Ranken bei Haidenaab.
In den Bereichen mit besonderer Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung
von Lebensräumen und deren Arten sollte die Lebensraumfunktion entwickelt
und verbessert werden.
In der Senke um Speichersdorf soll der Wiederaufbau eines Netzes
an naturbetonten Lebensräumen, Sukzessionsflächen und Flächen mit herabgesetzter
Nutzungsintensität angestrebt werden, wobei das Netz der Bachläufe das
Gerüst des zu schaffenden Biotopverbundes bilden soll. Diese Gebiete sollten
daher vorrangig für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der
gemeindlichen Bauleitplanung herangezogen werden.
Die naturschutzfachlich bedeutsamen Lebensräume dieses Zielgebietes liegen nahezu ausschließlich in den überwiegend grünlandgenutzten Talauen der Haidenaab und ihrer Zuflüsse. Es handelt sich um naturnahe Bäche, extensiv genutztes oder aufgelassenes (Feucht-) Grünland, Teichkomplexe und Kiesweiher. Dem zumindest bedingt naturnahen Haidenaabtal (Gewässergüte II - III) kommt dabei eine überregionale Funktion als Verbundachse zu. Dagegen ist die Keupersenke um Speichersdorf ökologisch verarmt.
Folgende schutzwürdige Artvorkommen entlang des Bachsystems sind zu nennen: Carex davalliana, C. pulicaris, C. limosa, Epipactis palustris, Hydrocotyle vulgaris, Nymphaea candida, Calla palustris, Dactylorhiza majalis, Eriophorum angustifolium, sowie zahlreiche gefährdete Tagfalter-, Libellen- und Heuschreckenarten. Die Fließgewässer sind Lebensraum für die bayernweit stark gefährdete Rutte und für den streng geschützten Biber. In den Feuchtlebensräumen konnten Bekassine und Flussregenpfeifer nachgewiesen werden.
Teiche und Weiher sind in das Verbundsystem der Fließgewässer einzubeziehen. Dies beinhaltet die Entwicklung naturnaher Verlandungsbereiche und die Ausrichtung der Bewirtschaftung und Pflege auf die Belange des dort möglichen Artenspektrums, insbesondere auf den Biber als Leitart für naturnahe Auen. Entlang der Fließgewässer sind an möglichst vielen Abschnitten naturnahe Auengehölze bis zu einer Breite von etwa 20 m beidseits der Ufer zu entwickeln, bzw. bestehende standortfremde Wälder in standortheimische Auwälder umzuwandeln, die dem Biber wichtige Nahrungsgrundlage bieten und den Biotopverbund herstellen. Die innerhalb dieser Zone liegenden Teiche und Stillgewässer sollten von einer intensiven Nutzung ausgenommen und ebenfalls von Auengehölzen umschlossen werden. Durch den Einbau von Biberschutzmaßnahmen bei Teichen außerhalb der vom Biber bevorzugten Uferzone sollten die Dämme vor Untergrabung geschützt werden und damit Ansprüche von Biberschutz und Teichwirtschaft entflochten werden. Besonders wertvolle Offenlandstandorte wie z.B. Nasswiesen sind jedoch von einer Bewaldung auszunehmen. In den Talauen soll die Verbundfunktion und die Lebensraumqualität auch durch die Förderung extensiver Grünlandnutzung verbessert werden.
Für die Sicherung des Bestandes der bayernweit stark gefährdeten Rutte in der Haidenaab ist die Erhaltung der Wasserqualität, die Sicherung des Oberlaufes vor einer möglichen Versauerung, und die Erhaltung naturnaher Bachstrecken und Uferzonen erforderlich.
Der Erhaltung bzw. Ausweitung extensiver Grünlandnutzung und der Wiederherstellung des ursprünglichen Wasserhaushaltes (Rückbau von Entwässerungsgräben und Drainagen, Erhöhung der Retentionsfähigkeit) in den Bachauen kommt aus naturschutzfachlicher Sicht große Bedeutung zu.
Der Nährstoffeintrag in die Fließgewässer und Quellbereiche sollte durch die Schaffung von durchgehenden mindestens 5 bis 10 m (Gewässer III. Ordnung) bzw. 20 m breiten Uferrandstreifen (Gewässer II. Ordnung), in denen eine Düngung unterbleibt, reduziert werden.
Durch wasserbauliche Maßnahmen wie Uferaufweitungen oder die Neuanlage von Flutmulden soll die Dynamik verbauter Gewässerabschnitte wiederhergestellt werden. Durch Sohlrampen, Sohlrutschen oder die Umgehung von Querbauwerken (mit naturnahen Fischaufstiegshilfen, z.B. Umgehungsgerinne) soll die Längsdurchgängigkeit verbessert werden.
Die floristisch bemerkenswerten Ranken bei Haidenaab weisen u. a. Vorkommen von Coeloglossum viride und Orchis militaris auf, die es durch angepasste Pflegemaßnahmen zu erhalten gilt.