Bekanntmachungen
Bekanntmachung einer konsolidierten Gesamtfassung des Regionalplans Oberfranken-Ost
Neugliederung und redaktionelle Überarbeitung des Regionalplans Oberfranken-Ost
Gem. Art. 21 Abs. 1 BayLplG und Art. 8 Abs. 1 BayLplG i. V. m. § 10 der Verbandssatzung des Regionalen Planungsverbandes hat der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-Ost am 08.12.2020 eine Neugliederung des Regionalplans einschließlich erforderliche redaktionelle Anpassungen und Änderungen beschlossen.
Seit der letzten redaktionellen Gesamtüberarbeitung und Drucklegung des Regionalplans Oberfranken-Ost im Jahr 2001 gab es mehrere Novellierungen und Änderungen des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) und des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP). Diese beinhalten insbesondere an das Raumordnungsgesetz (ROG) angepasste Begriffsbestimmungen und daraus abgeleitete konkretisierte Vorgaben für die Festlegung von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung in den Regionalplänen (Art. 2 BayLplG).
Die jeweils geltenden Vorgaben des BayLplG und des LEP sind in die seit 2001 durchgeführten Fortschreibungen des Regionalplans eingeflossen und im Zuge der Fortschreibung des Kapitels B V 1 “Verkehr” (in Kraft getreten am 26.09.2018, Ofr. Amtsblatt 10/2018; S. 129) wurde darüber hinaus die Streichung einiger Regionalplankapitel und –ziele beschlossen. Jedoch fehlte bisher die in Folge dessen notwendig gewordene redaktionelle Überarbeitung und Neugliederung des Regionalplans Oberfranken-Ost insgesamt.
Der Regionalplan Oberfranken-Ost wird in folgende Kapitel neu gegliedert
- Grundlagen und Herausforderungen für die Entwicklung der Region Oberfranken-Ost
- Zentrale Orte und Raumstruktur
- Siedlungswesen
- Verkehr
- Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft
- Energieversorgung
- Freiraumstruktur
- Soziale und kulturelle Infrastruktur
Die überarbeitete nichtamtliche Lesefassung des Regionalplans kann auf dieser Internetseite des Regionalen Planungsverbandes eingesehen werden www.planungsverband-oberfranken-ost.de/regionalplan
Hof, 26.11.2024
Regionaler Planungsverband
Oberfranken-Ost
Dr. Oliver B ä r
Landrat
Verbandsvorsitzender
Regionalplan Oberfranken-Ost Gesamtfassung
Kapitel 0 Inhaltsverzeichnis Hinweise
Kapitel 1 Grundlagen Herausforderungen
Kapitel 2 Zentrale Orte Raumstruktur
Kapitel 5 Wirtschaft Land- und Forstwirtschaft
Kapitel 8 Soziale kulturelle Infrastruktur
Karten:
b Karte 1 Nah- und Mittelbereiche 2006
b Karte 2 naturräumliche Gliederung
b Karte 4 Landschaftsbildbewertung
06.05.2024 Planungsausschuss / Bischofsgrün
Die letzte Sitzung des Planungsausschusses des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-Ost fand am Montag, den 06. Mai 2024 um 10 Uhr im Kurhaussaal der Gemeinde Bischofsgrün statt.
Tagesordnung-Planungsausschuss 06.05.2024-aktualisiert
TOP3-Windenergie Sachstand PlA
TOP4-1-R5_6-5-2_Windenergie_Umweltbericht_PAS
TOP4-2-R5_6-5-2_Windenergie_Änderungsbegründung_Verordnung_Begründung_PAS
TOP4-3-R5_VRG_WP_Veldensteiner_Forst_PAS
TOP-4-4-R5_VRG_5232_5238_Körzendorf_Altenhimmel_PAS
TOP4-5-R5_VRG_5256_Schnabelwaid-Südost_PAS
TOP4-6-R5_VRG_5214_Zeulenreuth-Nordwest_PAS
TOP4-7-R5_VRG_124_Seidwitz-Nordost_PAS
TOP4-8-R5_VRG_125_Lindenhardt-Nord_PAS
TOP4-9-R5_VRG_5205_Hollfeld-Ost_PAS
TOP4-10-R5_VRG_5164_Harsdorf-Nordwest_PAS
TOP4-11-R5_VRG_5059_Martinlamitz-Nordost_PAS
TOP4-12-R5_6-5-2_Windenergie_Vorgez_Fortsch_Datenblaetter_PAS
TOP5-Fortschreibung des Kapitels 3 Siedlungswesen_PAS
TOP7 – Sitzungsvorlage Bestellung des Rechnungsprüfungsausschusses
13.11.2023 Planungsausschuss
Diese fand am 13.11.2023 um 11 Uhr im Sitzungssaal des Landratsamtes Hof statt.
Niederschrift_13.11.2023_Planungsausschusssitzung
TOP8Text_Wirtschaft_Planungsausschuss_2023-11-13
TOP8Auswertung_Anhoerung_Wirtschaft_Planungsausschuss_2023-11-13
TOP7Text_Soziale_und_kulturelle_Infrastruktur_Planungsausschuss_2023-11-13
TOP7Auswertung_Anhoerung_Soziale_und kulturelle_Infrastruktur_Planungsausschuss_2023-11-13
TOP6Sitzungsvorlage_Kapitel B V 3.1.1. Windenergie_Vortrag_Planungsausschuss_Oberfranken-Ost
TOP6Kapitel B V 3.1.1. Windenergie_Vortrag_Planungsausschuss_Oberfranken-Ost
TOP5_Sitzungsvorlage Haushalt 2024 f. Planungsauschuss 13.11.2023
TOP4_Sitzungsvorlage Entlastung HHj 2022
TOP3_Sitzungsvorlage Feststellung Jahresabschluss 2022
10.10.2023 Verbandsversammlung
Diese fand am 10.10.2023 um 09 Uhr im Schloss Thurnau, Marktplatz 1 95349 Thurnau statt.
Präsentation Regierung Herr Füßl
Kriterienkatalog der Region Oberfranken-Ost für Windenergie
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-Ost hat in seiner Sitzung am 11.01.2023 die Neufassung des Kriterienkataloges in der beigefügten Fassung beschlossen. Dieser soll als Grundlage für die anstehende Fortschreibung des Teilkapitels B V 3.1.1 “Windenergie” sowie für Teilfortschreibungen innerhalb dieses Teilkapitels dienen.
Leitplanken-Solarenergie
Die Nutzung von Solarenergie und der Bau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen leisten in der Region Oberfranken-Ost seit einigen Jahren einen immer größeren Beitrag zur Deckung des regionalen Energiebedarfs sowie zum Erreichen der Ziele der Energiewende.
Dabei gilt es aber auch zu berücksichtigen, dass insbesondere Freiflächen-Photovoltaikanlagen nicht selten für ein hohes Konfliktpotenzial mit verschiedensten Belangen sorgen, wie beispielsweise Natur- und Landschaftsschutz, Wasserwirtschaft oder den Zielen der Raumordnung.
Der Regionale Planungsverband Oberfranken-Ost hat deshalb beschlossen, ein Teilkapitel “Solarenergie” für den Regionalplan zu erarbeiten, um ein Werkzeug für eine gute Interessenabwägung zu schaffen. Dies soll in verbaler Form geschehen. Eine Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Solarenergie wird aus rechtlichen Gründen nicht erfolgen.
Da das Thema Freiflächen-Photovoltaikanlagen in ganz Bayern zu intensiven Diskussionen führt, werden zu diesem Thema bayernweite Vorgaben erwartet. Diese wollen wir bei der Erarbeitung unseres Teilkapitels „Solarenergie“ mit einbeziehen.
In der Zwischenzeit wollen wir unsere Kommunen unterstützen. Wir haben deshalb einen informellen Leitfaden erarbeitet, der aufzeigt, worauf in der Planung besonders geachtet werden sollte. Grundlage für diesen Leitfaden waren die Erfahrungen aus der Beteiligung des Regionalen Planungsverbandes als Träger öffentlicher Belange. Diese „Leitplanken für Freiflächen-Photovoltaik“ wurden zuletzt am 27. April 2022 mit den Mitgliedern des Planungsausschusses diskutiert. Das Ergebnis haben wir in der Anlage beigefügt.
Wir hoffen, Ihnen bei der Behandlung dieses komplexen Themas damit weiterzuhelfen und werden Sie über die Fortschreibung des Teilkapitels “Solarenergie” auf dem Laufenden halten.
Bekanntmachung über die Verbindlicherklärung des Regionalplans der Region Oberfranken-Ost (5) (GVBl vom 5. August 1987, S. 300)
Auf Grund des Art. 18 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes – BayLpIG – (BayRS 230-1-U) hat das Bayerische Saatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen im Einvernehmen mit den übrigen Staatsministerien den Regionalplan der Region Oberfranken-Ost (5) für verbindlich erklärt. Der räumliche Geltungsbereich des Regionalplans umfasst die gesamte Region Oberfranken-Ost (Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern – LEP – vom 3. Mai 1984, GVBI S. 121, ber. S. 337, Anlage zu § 1, Teil A II 7, Anhang 5).
Der Regionalplan ist bei den kreisfreien Städten Bayreuth und Hof sowie bei den Landratsämtern Bayreuth, Hof, Kulmbach, Tirschenreuth und Wunsiedel i. Fichtelgebirge zur Einsichtnahme für jedermann ab 1. September 1987 ausgelegt. Die Auslegungszeiten richten sich nach den jeweils festgelegten Zeiten für den Parteiverkehr.
Der Regionalplan tritt am 1. September 1987 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Teilabschnitt “Bestimmung der zentralen Orte der untersten Stufe (Kleinzentren)” des Regionalplans der Region Oberfranken-Ost (Bekanntmachung über die Verbindlicherklärung vom 5. August 1982, GVBI S. 718, BayRS 230-1-29-U) außer Kraft.
München, den 5. August 1987
Bayerisches Staatsministerium
für Landesentwicklung und Umweltfragen
Alfred D i c k, Staatsminister
Regionalplan der Region Oberfranken-Ost (5)
4. Dezember 1985: Beschluss Verbandsversammlung
5. Februar 1985: Verbindlicherklärung
5. August 1987: Bescheid des Bayer. Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen
1.September 1987: Bekanntmachung vom (GVBI. S. 300, BayRS 230-1-29-U) In-Kraft-Treten